ob im Jahre 1891 noch landwirthschaftliche Anwesen en Ausnahmen von Bestimmungen des Ge⸗ 2 eh Vor ja , . Iwangsterũ u er cen 6 di. die amtliche Geschäftssprache, vom Ankauf von Korn vorräthen beauftragt werden wird. außer Bewirthschaftung geblieben sind. 3 März 1872, außer Wirksamkeit gefetzt. Der Reichs rath hat das Project der Errichtu Württemberg. Medizinischen Instituts für Frauen . . Institut soll nach erfolgter Vereinbarung zwif ; D t⸗A 1 Stuttgart, 10. Februar. er ib? *. f. W. ver⸗ Finanzen, der Volksaufklärung, des Innern und dem öffentlicht eine Königliche Verordnung i r 16 Organisation Reichs- Controleur eröffnet werden. Dem Ministerium der , ,, fi ech bien. 6 de, , , . liegt es ob, den Kostenanschlag des Inftituts, iu . = mi ĩ i i 91 indirecten Staatssteuern, sowie der Zölle und Rei em auch ein Internat verbunden sein soll, auszuarbeiten?
steuern, und zerfällt in zwei Abtheilungen, eine . Italien. für die directen Steuern und , . an. 2 indirecte 3 6 , hat gestern einen von dem ichen Tafeln . S D E st st
erfolgt Ende Januar Cz. 3. sind diese fü 1893 erschienen, die rem enffachen Von diesen wurden erledigt durch Urtheil nach . . , , * i. . 83 5 n , n 6 u . 3 ; n . . ier 1
der übrigen Materialien je zu Anfang Mai des vorhergehenden ündlicher Verhandlung 477. auf andere Weise Zurücker⸗ V sond ö 6 de mr mg, mwg . Sti . rholter ? ung r
Jahres; die „Üunxeraͤnderlichen Tafeln? können jederzeit bezogen ö ur fehr he, oder Vergleich 2c. 121, zusammen 593 euer g 33 d 1 6 ö =. k . Ieh g 2. 5. . .
J — ö. weisung, . leich ꝛc.) 121, ᷓ ice, die Erhaltung * und 3 yrnn ta ; auch von der Regierung bekämpft worden.
. Baarpreis der Materialien stellt sich für: sedaß am Jahresschluß ö ö und Flurkarten, sowie der Capital Renten. Dienft⸗ ien Diez amm ission der Kammer hat die zwischen Jia= An 49 Sitzungstagen haben in 485 Fällen und Berufseinkommensteuer, ferner die Verwaltun lien und Deutschland abgeschlossene Convention zum
1) die unveränderlichen Tafeln des ö ö. Kö di . r ö z 6j K . an? c 1 — ha ngen m ref Grund des Invaliditäts- und Alters— der Accise, der Hundeabgabe, er chafts un Schutze des industriellen Eigenthums angenommen.
Nach in Paris eingegangenen Meldungen aus Rio de Janeiro hat der Minister des Innern im Cabinet der Vereinigten Staaten von Brasilien seine Entlassung ge⸗
nommen. Afrika.
Der Courrier de Bruxelles“ vom 10 Februar meldet einen blutigen Zusamm enstoß zwischen Europäern und Eingeborenen in Matadi am unteren Congo. Vier Europäer seien dabei getödtet und zehn verwundet worden.
Statutenãnderungen wurden für 19 Berufsgenossenschaften
ehmigt. 91 n dem Gebiete der Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung hat die hierfür im Reichs-Versicherungsamt bestehende besondere Abtheilung im Jahre 1891, als dem ersten Jahre nach dem Inkrafttreten des etzes, eine umfang⸗
x . und verschiedenen Verwaltungsbehörden best . stimmte Personen oder Firmen für die ven ihnen heraus pn *. ᷣ . zugebenden Kalender ertheilt wird und von diesen auf Dritte nicht übertragen werden kann, so verstößt nicht allein der Nach⸗ druck aus den „ Kalendermaterialienꝰ selbst gegen das Gesetz vom 11. Juni 1870, sondern es ist auch der mittelbgre Nachdruck aus solchen Druckschriften, deren Herausgeber oder Verleger ihrerseits
k ,,,, reiche Thätigkeit entfaltet. Außer zahlreichen 2 über 5 9
. iali i si i ̃ i rkenent⸗
e für die ei Jahre erforderlichen Kalendermaterialien die Versicherungspflicht, Beitragsentrichtung, . .
6 ö . Bureau den Kalender werthung, Arbeiterhilfsgesuchen 2c. handelte 8 sich auch viel⸗
verlegern auf deren Antrag zugleich mit der Nachdruckserlaubniß direct fach 2 . n unn , übersandt. ö . ie Zahl der im Jahre .
Ka, Fertigstellung bezw. Ausgabe der veränderlichen Tafeln geri e dh ün t 1557 (535 in Alters und 1m in Invaliden⸗
ng eines enehmigt. Das en den Ministern
Oesterreich⸗ Ungarn. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog w befindet . nach einer Meldung des
W. T. B. in erfreulicher Besserung. Der volks wirthschaftliche Ausschuß des Abgeord— netenhauses beschloß, an die Regierung die Bitte zu richten, die Regulirung der Maxch und der Oder schleunigst in Angriff zu nehmen und eine Gesetzvorlage wegen Besteue rung
der Getreidebörse einzubringen.
Gegenüber dem in der gestrigen Nummer des „R- u. St-⸗A.“ mitgetheilten Entschlusse der Regierung, dem böh— mischen Landtage die drer noch nicht erledigten Aus—⸗
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (169) Sitzung des Reichstags, der die Staatssecretäre Dr. von Bo etticher und Hr. Boffe beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des von -=- dem Abg. Rinte len Centr) eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die
2) die veränderlichen Tafeln desselben auff. 3) das Jahrmarkts⸗Verzeichniß auf 4) die genealogischen Nachrichten auf ; die Hefte 1 bis 4 zusammen auf. . 15 ̃ Bei gleichzeitigem Bezuge aller. vier. Abtheilungen findet eine Preisermäßigung auf 15 , bei gleichzeitiger Abnahme der Hefte 2 bis eine solche von 12 4 50 auf 11 46 59 3 statt. Die vier Abtheilungen der Materialien sind einzeln käuflich; ebenso werden die am Schlusse der veränderlichen Tafeln befindlichen sog. Populären Mittheilungen als Sonderabdruck n einem, ihrem jeweiligen Umfange entsprechenden Preise verkauft. Diese populären Mittheilungen sollen fortlaufend nach und nach sämmtliche, den astro⸗ nomischen Tbeil der Materialien berührenden Fragen in gemeinver⸗ ständlicher Darstellung für einen weiteren Leserkreis zugänglich machen und enthalten seit 1887 auch allgemeine statistische Beiträge. Dos Heft L der Materialien wird bei erstmaligem Bezuge an die Kalenderverleger nicht ohne das Heft L abgegeben. Berlin, den 1. Februar 1892. Der Director . des Königlich preußischen Statistischen Bureaus. Blenck.
Nichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Februar.
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Schweden ist heute Nachmittag um 1 Uhr 37 Minuten auf dem An⸗ halter Bahnhof hier angekommen.
Heute Nachmittag trat der Bundesrath zu einer Plenar⸗ sitzung zusammen. Vorher tagten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen.
Der dem Reichskanzler alle Jahre, zu erstattende Geschäftsbericht des Reichs-Versicherungsamts liegt jetzt für das Jahr 1891 vor. . .
Hiernach wurden auf dem Gebiete der,. Unfall versicherung in dem genannten Jahre B78. Recurse gegen Urtheile der ausschließlich vom Reichs⸗Versicherungs⸗ amt xressortirenden 1239 Schiedsgerichte anhängig, 1188 Recurse sind als unerledigt aus den Jahren 1889 und 1890 übernommen, sodaß zusammen 4566 Recurssachen zu bearbeiten waren. Von diesen wurden durch Urtheil 2888, durch Beschluß (Verwerfung wegen Unzulässigeit oder verspäteter Einlegung) und auf andere Art Zurücknahme. Ver⸗ gleich ꝛc 444, zusammen 3332 erledigt, sodaß am Jahres⸗ schluß 1234 Recurssachen unerledigt blieben und zwar 18 aus dem Jahre 1890 und 12415 aus dem Jahre 1851. An 251 Sitzungstagen haben in 3152 Fällen mündliche Ver— handlungen stattgefunden, darunter wurden an 21 Sitzungs⸗ tagen 280 Recurse aus dem Gebiete der land- und forstwirth— schaftlichen und an einem Tage 10 Recurse aus dem Gebiete der Seeunfallversicherung . Beweisaufnahme wurde in 591 Fällen beschlossen, ö. Urtheile wurden ohne vorgängige mündliche Verhandlung gefällt. ; .
h den h er egi vom Reichs-Versicherungsamt ressortirenden Schiedsgerichten sind im Berichtsjahre 18423 Berufungen anhängig geworden, gegenüber 106 423 Be⸗ scheiden, durch welche Renten erstmalig bewilligt, abgelehnt oder abgeändert wurden. Die Zahl der zur Anmeldung gelangten Unfälle betrug nach einer vorläufigen , 224 MsS, die der entschädigten Unfälle 51 437. Nur etwa der sechste Theil der Rentenfeststellungsbescheide — gegenüber etwas weniger als einem Fünftel im Vorjahre — ist durch Berufung und von den schiedsgerichtlichen Urtheilen in den recursfähigen Fällen etwa ein Viertel durch Recurs angegriffen worden.
Ueber die Aufnahme oder Ablehnung der Aufnahme von Betrieben in die Genossenschaftskataster Unternehmerverzeichnisse) — d. i. über die Versicherungspflichtigkeit an sich oder über die berufsgenossenschaftliche Eingliederung — war in 3499 Fällen
einschließlich 443 aus dem Vorjahre stammender Fälle — zu verhandeln. 2885 Sachen wurden erledigt, 604 blieben
ückständig. . . ö ig eg 4 gewerbliche Berufsgenossenschaften wurde die Abänderung oder Neuaufstellung des Gefahrentarifs, für 4 die Beibehaltung des bestehenden Tarifs genehmigt. t
, waren 384 . bearbeiten, von denen 334 erledigt wurden, ferner Beschwerden gegen die Fest⸗ setzung der Genossenschaftsbeiträge 252, von denen 180 erledigt wurden. Außerdem waren 24 gemischte Tarifbeschwerden zu
bearbeiten. Beschwerden gegen die Höhe der Prämien ꝛc. auf Grund des Bauunfallversicherungsgesetzes kamen im ganzen 205 zur Bearbeitung, dazu 8 landwirthschaftliche Abschäßungs⸗ beschwerden. Hiervon wurden erledigt 145 4. 6.
Neben den veorstehend zergliederten 873 Tarif-, Umlage⸗ Prämien- und Abschätzungsbeschwerden gelangten 3344 — darunter 1091 vorjährige — Beschwerden gegen Straf— verfügungen der Berufsgenossenschafts Vorstände und 1833 — darunter 278 vorjährige — sonstige Beschwerden aller Art zur Behandlung. Von den Strafbeschwerden blieben 711 und von den sonstigen Beschwerden aller Art 491 rückständig.
Für 5 gewerbliche Berufsgenossenschaften wurden Unfall⸗ verhütungsvorschriften und für 2 Genossenschaften ein Nach⸗
versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten wurden im k 581 Berufungen anhängig, während im Reich 173 668 Ansprüche auf Altersrente erhoben worden sind, von denen 132 917 seitens der Versicherungsanstalten 2c. Anerkennung efunden haben. w . oeft Die 4 Berichtsjahre anerkannten 132 917 Ansprüche auf Altersrente haben zur Folge eine jährliche Ausgabe für die Versicherungsanstalten von rund 9755 000 , für die Kassen⸗ einrichtungen von rund T5000 , für das Reich als Zuschuß von rund 6645 850 MS, zusammen 16625 80 S6 Es beläuft sich daher im Durchschnitt der Jahresbetrag einer Alters 625 80 . rente auf 6 . 06 An Invalide nrenten wurden von den Versicherungs— anstalten 27 mit zusammen 3061,80 6 Jahresrente hewilligt. Die im Jahre 1891 insgesammt zur . gekommene Summe an Renten ist überschläglich auf 15,745 Millionen Mark anzunehmen. ; . Den . ge bert der gesammten Rentenlast der Ver— sicherungsanstalten berechnet sich nach versicherungstechnischen Grundsaͤtzen auf rund 545 Millionen Mark. Wird gemäß S 2I des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes ein Reservefonds im Betrage von 02 545 —– 1069 Millionen Mark zurückgelegt und an Verwaltungskosten der in der Denkschrift zum Gesetzentwurf (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 7 Legis⸗ laturperiode IV. Session 18883839 4. Band Seite 127) an⸗ gesetzte Betrag von rund 11 Millionen Mark für den Kopf und das Jahr rund 1 M6 angenommen, so stellt sich di den Dersi cherung an taten ö. 533 1891 gemäß § 20 Abs. 2 . sene Belastung auf . . e j o enn hg Millionen Mark. Dieser Belastung steht nach den überschläglichen Er⸗ mittelungen der Postbehörden aus dem Erlöse für verkaufte Beitrags und Doppelmarken . Gesammteinnahme von etwa S8.8 Millionen Mark gegenüber. . Beschwerden gegen Strafverfügungen der Vorstände der Versicherungsanstalten waren 273 zu bearbeiten, von denen 2 erledigt wurden. . ö . 3 ö. einer ,,, beschlossene Abänderung ihres Statuts ist genehmigt worden. ö ̃. Von den ö. Rechnungsbureau bis zum Jahresschluß mitgetheilten 115 207 Renten gelangten 0 347. zur Ver⸗ theilung, was die Ertheilung von 175 285 Ausfertigungen zur Folge hat
9. die Rentenvertheilungen des Rechnungsbureaus
wurde bei dem Reichs⸗Versicherungsamt in 65 Fällen Ein- spruch erhoben, J bis auf 30 . in denen das Ver— fahren am Jahresschluß noch schwebte, ihre Erledigung fanden. In den „Amtlichen Nachrichten des Reichs-Versicherungs⸗ amts“ wurden aus dem Gebiet der Unfallversicherung 145 Recursentscheidungen und Verwaltungsbescheide von. grundsãtz⸗ licher Bedeutung, aus dem Gebiet der Invaliditäͤts— und Altersversicherung 84 Rexisionsentscheidungen ꝛc. und Ver— waltungsbescheide veröffentlicht. . . Die Zahl der Plenarsitzungen belief sich auf 21. Die 33 ammtzahl der bearbeiteten Recurse, Revisionen und Beschwerden betrug, abgesehen von den Arbeiten des Rechnungsbureaus, 186 857, von denen 225 unerledigt in das Jahr 1892 hinübergingen.
Nachdem der Königlich italienische Botjchafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe Graf de Launay am ?7. d. M. verstorben, ist der Erste Botschafts-Secretär Marquis di Beccaria Incisa von seiner Regierung mit der Leitung der Bot— schaft als Geschäftsträger betraut worden.
S. M. Kanonenboot „Iltis“, Commandant Capitän⸗
Lieutenant Müller, wird heute (11. Februar) von Shanghai nach Hongkong in See gehen.
Bayern.
München, 10. Februar. Seine Königliche . Hoheit der 6 hat, wie die Allg. Zig.“ mit⸗ theilt, heute aus Veranlassung der Feier des 100 jährigen Be⸗ stehens des Generalstabs an den Chef des Generalstabs, General⸗Lieutenant von Staudt ein huldvolles Handschreiben erichtet, worin dem warmen Interesse Seiner König⸗ ichen Hoheit an der ruhmreichen Vergangenheit des Generalstabs, der freudigen Anerkennung seiner gegen⸗ wärtigen Entwickelung sowie dem festhegründeten Ver⸗ trauen, daß auch die r. den Generalstab stets aj der Höhe seiner so bedeutsamen Aufgabe finden werde, Ausdruck gegeben ist. Zugleich wurde dem General Lieutenant von Staudt das Großkreuz des Militär-Verdienst⸗-Ordens verliehen und für die Diensträume des Generalstabs ein Porträt Seiner Königlichen Hoheit in kostbarem Rahmen übersendet.
Das Ministerium des Innern hat auch in diesem Jahr eine Enquete über die landwirthschaftlichen Besitzverhältnisse angeordnet. Es haben sämmtliche Ge⸗ meindebehörden Bericht darüber zu erstatten, ob im Jahre 1891 im Wege des Concurses oder der sonstigen 2 vollstreckung landwirthschaftliche Anwesen zur Zwangsveräuße⸗
Schenkungssteuer, sowie der Sporteln und Gerichtsgebühren, der zweiten die Verwaltung der Abgabe von Wein und Obstmost, der Malzsteuer, sowie der Zölle und Reichssteuern einschließlich der statistischen Gebühr ob. Baden.
Karlsruhe, 109. Februar. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer gab, wie die „Karlsr. Ztg.“ mittheilt, der Präsident zunächst Kenntniß von einer Zuschrift des k Dr. El lstätter vom 5 Februar, womit eine Vachweisung über den Fortgang des Eisenbahnbaues in den Jahren 1890 und 1891 und des hierfür aus Mitteln der Eisen⸗ bahnschuldentilgungskasse bestrittenen Aufwands mit dem Er⸗ suchen um weitere geschãftliche Veranlassung mitgetheilt wurde. Die im Budget der Eisenbahnschuldentilgungskasse vorzusehende Summe der aufrecht zu erhaltenden Baukredite betragt hiernach statt der schätzungsweise eingestellten 4260 0090 S6, 4368 6 4 Das Schreiben wurde der Budgetkommission überwiesen. Hierauf begann die auf der Tagesordnung stehende Berathung der Berichte der Budgetcommission über das Budget des Finanz-Ministeriums für 1892 und 1893. Sämmt— liche Titel mit Ausnahme des außerordentlichen Etats von Tit. IX der Ausgabe, der wegen der Nothwendigkeit weiterer Erhebungen von der Tagesordnung abgesetzt wurde, fanden, und zwar fast alle ohne De atte nach dem Antrag der Commission Annahme. Der Mini sterial-Director Seubert erläuterte dabei in eingehender Weise die bisher durchaus . Thätigkeit der neuen Beamten⸗-Centralgehaltskasse mit der damit in Verbin— dung stehenden einheitlichen Rechnungsprüfung durch die Ober— Rechnungskammer.
Sessen.
Darmstadt, 10. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat nach der „Darmst. Ztg.“ den Oberft— Lieutenant à la suite der Artillerie . von Batten berg zum QObersten à la suite der Artillerie befördert. Seine Königliche 5 der Erbgroßherzog wird Donners⸗ tag oder Freitag früh von Potsdam hier eintreffen, bis Mitte näͤchster Woche hier verweilen und dann nach Nizza abreisen, wo ein längerer Aufenthalt in Aussicht genommen ist.
Elsaß⸗Lothringen.
Straßburg, 9. Februar. Die jüngste Nummer des 3Gesetzblattes für Elsaß Lothringen“ enthält den nachstehenden Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Bestimmung eines Wappenzeichens für El saß⸗Lothr ingen: ö
Auf Ihren Bericht vom 10. November d. J. bestimme Ich hier⸗ durch als Wappenzeichen für das Reichsland Elsaß-Lothringen den Reichsadler mit der schwebenden Kaiserkrone, belegt mit einem g— spaltenen Brustschilde, dessen rechte Hälfte die herkömmlichen Wappen des Ober⸗ und Unter⸗Elsaß und dessen linke Hälfte das entsprechende Wapxen von Lothringen nach der beifolgenden Farbenskizze enthält. Sie haben hiernach das weitere zu veranlassen.
Neues Palais, den 29. Dezember 1891.
Wilhelm J. R. von Hohenlohe. An Meinen Statthalter in Elsaß- Lothringen.
Die von Seiner Majestät dem Kaiser genehmigte Farhenskizze zeigt den deutschen Reichsadler mit der schwebenden Kaiserkrone — nach dem im Reiche gebräuchlichen ne — auf der Brust den mit der Herzogskrone gekrönten hochgespaltenen Schild, dessen rechte Hälfte quer gespalten it Die rechte Schildeshälfte zeigt oben im rothen Felde einen goldenen, von je drei goldenen Kronen (2 und 1) begleiten Schrägbalken . der Landgrafschaft Ober⸗Elsaß), unten im rothen Felde einen silbernen, beiderseits mit gleichfarbigen Perlen und Dreiblättern abwechselnd bhesteckten Schrägbalten Wappen der Landgrafschaft Unter⸗Elsaß). In der linten Schildeshälfte erscheint im goldenen Felde ein rother mit drer gestümmelten weißen, schräg gelegten kleinen Adlern (alèrionè belegter Schrägbalken (Wappen des Herzogthums Lothringen Die Herzogskrone entspricht dem üblichen Muster. Es . ä sich aus der Blasonnirung dieses Wapenzeichens daß ie heraldischen , für das Reichsland Schwarz, Weiß und Roth sind. . ;
Zu diesem Allerhöchsten Erlaß bringt das Central d Bezirks⸗Amtsblatt“ folgende Bekanntmachung des Mi— nisteriums: . . 3 Bezugnahme auf den Allerhöchften Erlaß vom 29. * zember 1891, betreffend die Bestimmung eines Wappenzeichens n das Reichs land Elsaß,- Lothringen, wird darauf aufmerksam gemack daß zu den Dienstsiegeln der Behörden des Reichslandes, ni bisher der Reichsadler zu gebrauchen ist 6
Der Landesausschuß erledigte in seiner , . Sitzung den Gesetzentwurf wegen Abänderung über die ö. reinigung des Katasters u. s. w. Regelung der 9m und Gebäudesteuer, Neueinschätzung des Reinertrags . Grundstücke und des Nutzungswerthes der Gebäude), sowie w. Gesetzentwurf wegen Ausführung des Reichsgeseß⸗ vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung g Personenst andes und der Eheschließung in erster de Beide Entwürfe wurden Commissionen , . Neu eingegangen ist ein Gesetzentwurf über die * 6. verhältnisse der Lehrer. Das Gesetz bezme . Lehrer an Gemeindeschulen, für welche im ingen , das Reichs beamtengesetz vom 31. März 1873 gilt, in n ö Punkten, bei denen dies noch nicht der Fall ist, demselben unterwerfen. .
er, Verordnung vom 2). Januar hat das . st erium für eine Anzahl Gemeinden in den Kreisen . Rappoltsweiler, Molsheim, Schlettstadt, Metz (Land), hie Chaͤteau⸗Salins, Diedenhofen, Forbach und 8e, er
trag zu den letzteren beziehungsweise revidirte Vorschriften genehmigt.
rung gekommen sind. Ferner soll darüber berichtet werden,
durch Verordnung des Ober⸗Präsidenten vom 5.
gleichs vorlagen und die bisher fertiggestellten Abgren— zungsvorlagen zu unterbreiten, erklären die k Prager Blätter, die czechischen Abgeordneten und die Großgrundbesitzer hätten beschlossen, die Ausgleichs— bestimmungen nicht einzeln, sondern nur als Ganzes zur . im Landtage zuzulassen.
Grosꝛbritannien und Irland.
Nunmehr . Thronrede, mit der das Parla— ment am 9. d. M. eröffnet worden ist, im Wortlaute vor, dessen Uebersetzung nachstehend folgt:
Mplords und Gentlemen! Ich bin überzeugt, daß Sie tief mit Mir gefühlt haben in der schweren Sorge, welche Mich und Meine e if durch den Verlust Meines innig geliebten Enkels, des Prinzen Albert Victor, Herzogs von Clarence und Avondale, in dem Moment betroffen hat, in welchem die Aussichten seines Lebens die glücklichsten schienen. Es gereichte Uns in Unserem Kummer zum Trost, von allen Klassen und Ständen Meiner Unterthanen, von allen Theilen Meines Reiches, wie auch von allen auswärtigen Ländern die rührend sten Versicherungen ihrer tiefen Sympathie mit Unserem Schmerz und den Ausdruck ihrer aufrichtigen Schätzung und Würdigung des theuren iungen Prinzen empfangen zu haben, welchen sie durch den barten Schicksalsschlag verloren.
Meine Beziehungen zu den anderen Mächten bleiben fortwährend freundschaftlich. Ich habe in dem Vice⸗König von Egvpten einen loxalen Verbündeten verloren, dessen weise Regierung im Laufe weniger Jahre in hohem Grade zur Wiederherstellung des Wohl⸗ standes und des Friedens in seinem Lande beitrug. Ich hege das volle Vertrauen, daß sein Sohn, welcher im Einklang mit früheren Fermans von Seiner Kaiserlichen Majestät dem Sultan zu feinem Nachfolger ernannt worden ist, dieselbe weise Politik befolgen wird.
Ein Abkommen ist mit den Vereinigten Staaten getroffen worden, welches den Modus bestimmt, nach welchem die Streitigkeiten über den Robbenfang im Beringsmeere einem Schiedsgericht überwiefen werden sollen.
Sansibar ist von Seiner Hoheit dem Sultan mit Meiner Zu— stimmung zum Freihafen erklärt worden. Ich hoffe, daß diese Maß⸗ regel sowehl zu der Entwickelung der Beßitzungen des Sultans wie zur Förderung des britischen Handels an der ostafrikansschen Küste beitragen wird.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Voranschläge für den Staatsdienst des nächsten Jahres werden Ihnen vorgelegt werden. Sie sind mit gebührender Rüäcksicht auf Sparfamkeit in den Finanzen vorbereitet worden.
Mylords und Gentlemen! Es werden Ihnen Anträge vorgelegt erden, die allgemeinen Principien der Ortsverwaltung, welche in Großbritannien bereits eingeführt sind, auch auf Irland auszudehnen. Ich hoffe zudem, daß es möglich sein wird, diejenigen Bestimmungen über englische Ortsverwaltung in Erwägung zu ziehen, welche aus Mangel an Zeit aus der . Bill ausgelassen werden mußten.
Eine Vorlage, die Zahl der Kleinstellen in den ackerbautreibenden Bezirten Großbritanniens zu vermehren, wird Ihrer Bestãtigung unterbreitet werden.
Das Ersuchen wird an Sie ergehen, eine Bill zu erwägen, relche die Ausdehnung der Vortheile staatlich unterstützter Erziehung g3uf Irland und andere Zwecke des Volksschulunterrichts in jenem dande betrifft.
Ein Plan zur Modificirung des derzeitigen Geschãftsganges für Privatbills wird Ihnen vorgelegt werden, soweit er Schottland und Irland berührt.
Es wird ein Antrag zur Verbesserung der Legislaturconseils in Indien gestellt werden.
Eine Bill wird Ihnen vorgelegt werden, die staatlichen Volks— schulen in England von dem gegenwärtigen Druck der Localsteuern zu efreien.
Des weiteren werden Vorschläge zur Hebung der Disciplin der staatlichen Kirche in Hinsicht auf moralische Vergehen, zur Ermög—⸗ lichung des Verhörs angekflagter Personen bei ihrer Untersuchung, zur Keviston der bestehenden Abkommen zwischen der Regierung und der Bank ron England und zur Abänderung des Gesetzes über die Haft⸗ Nicht von Arbeitgebern für in ihrem Dienste erfüttene Verletzungen, Ihrer Aufmerksamkeit empfohlen werden.
Ich bete, daß der allmächtige Gott Sie in der Erfüllung Ihrer schweren Pflichten leiten möge!
Das Unterhaus setzte gestern die Adreßdebatte fort. Im Laufe, der Berathung erklärte der Parlaments- Sccretär. des Auswärtigen Amts J. W. Lowth er: mit den Ver— sinig ten Staaten sei in Bezug auf das Schiedsgericht über die w ein Einverständniß erzielt orden; er glaube aber nicht, daß Italien, Frankreich Und Schweden bereits aufgefordert worden seien, Schiedsrichter zu Tnennen (vgl, auch „Amerika“ ). Ferner theilte er mit, die Brüsseler Act. zur Bekämpfung des Sklaven handels sei thatfächlich ratificirt, da Frankreich mit gewissen
Modifieationen zugestimmt habe; der mstand, daß Portugal
ie Acte noch nicht ratificirt habe, werde seiner Meinung nach nur einen kurzen Aufschub zur Folge haben.
Rußland und Polen.
Der neu ernannte Director des landwirthschaftlichen Departements im Ministerium des Innern, Geheime Rath Fa latscho w, bisher Gouverneur von Kostroma, ist in St. Petersbur eingetroffen. Seine Ernennung begrüßt eines der dortigen Blatter mit den Worten? Seine frühere Thätigkeit als Adels Marschall und als Gouverneur, sowie der Umstand, daß W. W. Ralatjchow Großgrundbesitzer in den Gouvernements Jarofflaw und Kostroma und ein erfahrener Landwirth ist,
echtigen zu der Annahme, daß in dem allgemeinen Cha— rakter und in dem zukünftigen Programm des Departements är Landwirthschaf? und. . Gewerbe eine eutende Veränderung vor sich gehen wird.“ .
Der. Wirkliche Staatsrath Kabat, der laut Vereinbarung der Ministerien des Innern und der Communicationen in den Südosten des Reichs abgesandt wurde, um dort die Abfertigung bin Landschaftstrangporke zu beaufsichtigen, ist nach St. Peiers⸗
9g zurückgekehrt. . seine Initiative soll, wie die „St.
Der darauf bezügliche Bericht ist bereits gestern dem Plenum der Kammer vorgelegt worden.
Spanien.
Die amtliche ‚Gaceta de Madrid“ macht in ihrer gestern ausgegebenen Nummer die Verlängerung des Handels— vertrags mit Oesterreich bis zum 30. Juni d. F. bekannt.
In einer Correspondenz der „Köln. Ztg“ aus Valencia werden an die Verurtheilung der acht Anarchisten durch das Kriegsgericht in eres wegen des Putsches vom 9g. Ja⸗ nuar (vgl Nr. S und 9 d. Bl) folgende Bemerkungen geknüpft: Der Proceß hat erwiesen, daß die Absicht bestand, sich der Ge⸗ fängnisse, des Stadthauses, des Gerichtsgebäudes und der Gasernen zu bemãchtigen und das Eigenthum der Bürger zu ver⸗ theilen. Die Verschworenen wollen dabei auf die Unter= stützung von einem Sergeanten und 50 Mann des in Teres garnisonirenden Cavallerie⸗ Regiments gerechnef haben und erffaren so den Ruf Verrath“, der gehört wurde, als die Aufrührer sahen, daß sich das Militär der Bewegung nicht anschloß. Die Soldaten stelln jede Virberkeilit zung in bree, Hie gieren eich len gleichzeitig in Cadir, San Fernando, Puerto de Santa Maria, Puerto Real, Bornos und Lebrija ausbrechen. Bis zu welchem Grade die wildesten Leidenschaften erregt waren, geht aus dem als verbürgt berichteten Umstand hervor, daß verschiedens der Aufrührer geschworen hätten, das Blut von Bourgeois zu trinken, und. daß sie diesen Schwur beim Hinschlachten der unglücklichen Opfer erfüllt haben sollen. Das Erkennun szeichen der Anarchisten war daz Wort Salud.. Die Polizei soll in den letzten Tagen, namentlich in Cadir, von wo augenscheinsich die ganze Sache ge⸗ leitet wurde, einen wichtigen Fang gemacht haben, der den folgenden Kriegsgerichten neuen Stoff liefern dürfte.
Die vier in Teres zum Tode verurtheilten Verschwõrer sind, wie gestern unter den Telegrammen „nach Schluß der Redaction“ mitgetheilt wurde, am Mittwoch ohne Zwischenfall hingerichtet worden.
Belgien.
Die Mitglieder der Rechten beider Kammern haben gestern in Brüssel unter dem Vorsitze des Kammer— Präsidenten de Lantsheere abermals eine Versammlung abge⸗ halten. Die Versammlung erklärte sich dem „W. . 26 zufolge damit einverstanden, daß das Referendum durch ein Specialgesetz geregelt werde, in welchem die Fälle be⸗ sonders zu bezeichnen fein würden, in denen eine Berufung an das Volk zulaͤssig sei. Der Deputirte Woeste, welcher bisher dem Referendum entschiedene Opposition gemacht hatte, erklärte sich als Erster für das so abgeänderte Referendum.
Serbien.
Auch die gestrige Debatte der Skupschtina über die Ausweisung der Königin Natalie trug einen sehr er⸗ regten Charakter. Der Präsident Katic sprach sich, wie W. T. B.“ meldet, gegen das Vorgehen der Regie—⸗ rung aus. Ihr nh wurde der Uebergang zur Tagesord— nung mit 70 gegen 21 Stimmen angenommen? 20 Radicale verließen vor der Abstimmung den Saal, 9 Deputirte ent— hielten sich der Abstimmung. Der Präsident der Skupschtina stimmte unter dem Beifall der Galerien gegen den Uebergang zur Tagesordnung.
In Abgeordnetenkreisen verlautet, Ka tic sei gesonnen, das Präsidium der Skupschtina niederzulegen und aus dem radicalen Club auszutreten. Ferner erhält fich das Gerücht, der Minister des Innern werde demissio⸗ niren.
Schweden und Norwegen.
F) Stockholm, 9. Februar. Der Bewilligungs—⸗ ausschuß des Reichstags hat bezüglich des Getreid'e— und Mehlzolles mit 19 gegen 10 Stimmen, in Ueberein— stimmung mit der Anficht der Mitglieder des Ausschusses aus der Ersten Kammer, beschlossen, zu beantragen, daß der Zoll auf unvermahlenes Getreide von 250 Kronen auf. 1,50 Kronen und der Zoll auf vermahlenes Ge— treide von 4,30 Kronen auf 279 Kronen für 100 Kilogramm herabgesetzt werde, von dem Zeitpunkt der Annahme des Ge— setzes bis zum 1. Juli 1893. Ferner hat der Ausschuß mit 10 gegen 19 Stimmen, in Uebereinstimmung mit der ÄUnsicht der Mitglieder des Ausschusses aus der Zweiten Kammer, be— schlossen, die Aufhebung der in Frage stehenden Zölle von letzigenanntem Zeitpunkle und bis zum Schlusse des Jahres 18935 zu beantragen.
Amerika.
Das Schiedsgericht zur Schlichtung der Berings— meer⸗Fischereifrage wird laut einer New⸗Yorker Kabel⸗ meldung aus sieben Mitgliedern bestehen. Davon werden die Vereinigten Staaten zwei, Großbritannien zwei und nicht direct an dem Streit interessirte Länder die uͤbrigen drei ernennen. Einer der britischen Vertreter wird ein geborener Canadier sein. Zu den amerikanischen Schiedsrichtern wird voraussichtlich der frühere amerikanische Gesandte in England Mr. Phelps zählen. . ie Erklarung Mr. Blaine's, daß er sich nicht um die Prä⸗ sidentschaft bewerben werde, hat, wie man der „Times“ aus Philadelphia berichtet, in den weitesten Kreisen die Ueber⸗ , n, en, daß die republikanische Conven— tion Mr. Harrison aufs neue als ihren Candidaten auf— stellen werde. Es wurden jedoch auch die Aussichten anderer Bewerber erörtert, darunter die des amerikanischen Gefandten in London Mr. Robert Lincoln. Die Bland'sche Bill über die freie Silberprägung W die gestern n. Schl. d. Red. eingegangene Depesche aus
ashington) ist, nachdem sich die Münzcommission zu Gunsten
Vorlage mit 8 gegen 5 Stimmen ausgesprochen hat, gestern dem Bureau des Repräsentantenhaufes zu⸗
6. ig. vernimmt, beim Ministerium des Innern eine gommission niedergesetzt werden, die aus Vertretern der Land—
*
Abänderung und . der Vorschriften der Straf— proceßordnung über Die , des Ver⸗ fahrens, sowie die Entschädigung für un schuldig er⸗ littene Strafen, in Verbindung mit der ersten Berathung des von dem Abg. Trä ger (öfr) eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen.
„Abg. Rin telen (Centr.) begründete seinen Antrag unter Hinweis auf die über diesen Gegenstand schon feit Jahren geyflogenen Verhandlungen und einmüthig gefaßten Be— schlüsse des Reichstags und bedauerte“ daß die ver⸗ bündeten Regiexungen sich noch immer nicht der Ansicht des Reichstags anschließen wollten. Die Nothwendigkeit einer Ab⸗ änderung der Bestimmungen der Strafproceßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens legte Redner durch Anführung einiger Beispiele aus der Gerichtspraxis dar. Der Antrag Träger, der auch eine Entschädigung der Angeklagten in den Fällen vorschlage, in denen das Hericht ein non liquet aus- spreche, gehe zu weit und könne wohl nicht auf Annahme im Reichstag rechnen. Einer neuen Commissionsberathung be⸗ dürfe es nicht mehr, da die Sache längst spruchreif sei.
Abg. Träger (dfr) nahm gleichfalls Bezug auf die früheren Verhandlungen über diese Materie und meinte, der Reichstag könne sich trotz der ablehnenden Haltung der Regierung seiner Pflicht der Oeffentlichkeit gegenüber, diese , Reform immer wieder zu verlangen, nicht entziehen. Dem Kaiser oder der Regierung einen Dispositions— fonds zu überweisen, aus dem unschuldig Verurtheilte zu ent⸗ schädigen seien, sei die unheilvollste Lösung diefer Angelegenheit; dann liefe die Entschädigung immer auf einen Gnadenact hinaus, die , , . sei zulässig gegenüber einem Verbrecher, die Enischädigung sei ein Recht des Unschuldigen. Diefer müsse daher einen Rechtsanspruch auf Entschädigung erhalten, und zwar durch Reichsgesetz nicht durch Landesgesetz, damit nicht die Rechtseinheit wieder durchbrochen werde
Bei Schluß des Blattes sprach der Redner weiter.
— Die TVE Commission des Reichs tags in vierstündiger Sitzung den ihr zum überwiesenen Gesegentwurf über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs. Der 5 1 wurde in folgender Fassung angengmmen: Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermsttekun von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, fteht w e dem Reich zu. Unter Telegraphenanlagen sind die Fernsprechanlagen mit begriffen. Das Reich erlangt durch dieses Gesetz keinen rechtlichen Anspruch auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, ins— besondere über die öffentlichen Wege und Straßen. §2 Verleihung des Ausübungsrechts an Privatunternehmer und an Gemeinden) wurde n der früheren Fassung der Commission bestätigt. ;
Heute wurden die Ss 3, 4, 4a, und 4h nach Ablehnung mehrerer don den Deutschfreisinnigen und von den Socialdemokraten beantragten
Abänderungen in der früheren Fassung der Commiffion bestãtigt.
; z berieth gestern zweiten Male vom Plenum
— Die Volksschulgesetzeommission des Hauses der Abgeordneten berieth heute Vormittag 3 der Vorlage, welcher lautet: Untexrichtsgegenstände jeder Volksschule find Religion, deutsche Sprache (Sprechen, Lesen, Schreiben), Rechnen nebst den Anfängen der Raumlehre, vaterländische Geschichte, Erdkunde, Natur— kunde, Zeichnen, Singen, Turnen, und für Mädchen: weibliche Sand⸗ arbeiten. Die Aufnahme anderer Gegenstände in den Lehrplan der Volks schule bedarf der Genehmigung des Unterrichts⸗Ministers.“ Abg. Dr. von Jazdjews ki (Pole) beantragt die Anfügung folgenden Absatzes: In, denjenigen Landestheilen, wo neben der deutschen noch eine andere Nationalität einheimisch ift, soll der Religionsunterricht in der Mutter⸗ sprache der Kinder ertheilt und dieselbe als Unterrichtsgegenstand in den Lehrplan aufgenommen werden. Dem gegenüber beantragen die Nationalliberalen, hinzuzufügen zu 5 5. . Der Unterricht wird in allen Unterrichtsgegenstanden in deutscher Sprache ertheilt.“ Dr. von Jazdzews ki berief sich in der Begründung seines Antrags auf das den Polen von Friedrich Wilbelm JIII. ge⸗ gebene Versprechen auf Pflege ihrer Muttersprache. Man müsse die Nationalitãt berücksichtigen, wolle man nicht den Zweck des Religions⸗ unterrichts verfehlen. Der Antrag wurde von Mitgliedern des Cen⸗ trums warm befürwortet. Es sei ihnen nicht um das Polenthum zu thun, sondern darum, daß die Kinder Religion lernten, was nur der Unterricht in einer ihnen verständlichen Sprache möglich mache. Die jüngste Verfügung des Ministers, welche die Ertheilung des Religionsunterrichts in der polnischen Svrache geftatte, * stehbe auf dem Boden dieses Antrags. Der Minister Graf Zedlitz bekämpfte diesen Antrag, den er für ganz un durchführbar halte. In politischer Beziehung sei doch nur die Beftimmung der Verfafsung maßgebend. Wenn der Antragsteller sich auf die Bekämpfung der Socialdemokratie berufe, fo müffe er darauf hinweisen, daß er (der Minister) das Unterrichts esetz niemals als zur Bekämpfung derselben bestimmt hingestellt habe. In pãdagogischer Beziehung müsse er darauf aufmerksam machen, daß Schüler der hoheren Schulen nur in verschwindender Anzahl im stande seien, eine der fremden Sprachen beherrschen zu lernen. Sollten also die Kinder in der Volksschule die deutsche Sprache gründlich lernen, so könne das nur durch das System des Gebrauchs der Sprache als Lehrsprache geschehen. Er könne versichern, daß ein tüchtiger Lehrer in Posen bei dem jetzigen Spstem im stande sei, den Kindern ein enügendes Verständniß für die deutsche Sprache beizubringen. harakteriftisch sei, daß. in gewissen Districten die 8, polnischen Kinder in der Kenntniß der deutschen Sprache mehr leisteten, als die katholischen ann en Kinder. Das liege nicht an den Lehrern, sondern an dem Widerstreben der kathosischen volnischen Bevölkerung, die in der Conservirung der polnischen Sprache eine Befesti⸗ gung der katholischen Confession erblicke. Die vierzeßn verschkedenen gtatlona ita ten in Preußen seien doch alle Preußen. Pflicht des Staats und ein Recht der Bevölkerung sei, dahin zu wirken. daß alle Kinder deutsch lernten und daß die Schule in diesem Sinne einheitlich geleitet werde. Anders sei es mit der Verwaltungsvraris, da wäünsche er die 2 Därten zu vermeiden. Es sei Uebertreibung, wenn man in der Erlernung der polnischen Sprache ein Unglück sehe. müsse dem vorgebeugt werden, daß die Deutschen Ewungen würden, sich dem Polenthum zu unterwerfen.
Allerdings
gegangen.
Nach seiner. Ansicht gehe der nationalliberale Antrag zu weit. er würde ihm die bisher ausgeübte Verwaltungẽpraris unmõglich