1892 / 38 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Zeit erfordern, - rung der e , ,. durchweg . besonders dadurch erleichtert, daß jeder Rohr⸗

lieferung wir ängen Rohrpost⸗

postbote verpflichtet ist, auf seinen Bestel Publikum zur Weiterbeförderung entgegen⸗ unehmen und dem nächsten Rohrpostamt unmittelbar nach der . vom Bestellgange zur weiteren Behandlung zu über— liefern. Entgelt ist für die Mitnahme nicht zu entrichten. 792 Brieftasten im Ortsbezirk, welche stündlich geleert werden, bieten außerdem in ausgedehntem Maße geeignete Gelegenheit

zur erleichterten Auflieferung der Rohrpostsendungen.

Bremen, 12. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Trave“ hat am 10. Februar , die Reise von Southampton nach Bremen fortgesetzt; er über Der Postdampfer Kronprinz

sendungen vom

Friedri

gesichert.

194 Passagiere und volle Ladung. Wilhelm“, 1 ; lat 10. Februar Nachmittags St. Vincent wpassirt.

ekommen und hat nach Uebergabe der ostasiatischen

Genua fortgesetzt. Der Reichs Postdampfer II. Februar Morgens mit der ostasigtischen Post vom

dampfer Stuttgart‘ von Port Said nach Brindisi 3 e Der Reichs⸗Postdampfer Kaiser Wilhelm II.., von Australien kommend, ist am 11. Februar Nachmittags in Antwerpen an⸗

gekommen.

Wien, 11. Februar. (W. T. B.)

heute wieder aufgenommen worden.

Theater und Mufik.

Am Sonntag geht im Königlichen? Opernhause Afrikanerinꝰ mit den Damen Pierson, Hiedler und Nenneberg, den Herren Rothmühl, Moödlinger, Krolop, Bulß, Ernst, Stammer und

Krasa in Scene.

Im Deutschen Theater ist Herr Dr. Pohl von seiner Heiserkeit jetzt soweit hergestellt, daß er im Anfang nächster Woche l Infolge dessen wird die Don Carlos“, welche verschoben werden mußte, am

seine Thätigkeit wieder aufnehmen kann.

Aufführung von, Montag stattfinden.

Im Berliner Theater findet morgen, wie bereits gemeldet, die erste Aufführung des anonym eingereichten Schauspiels „Schlimme

Saat ) statt.

Zum Besten der Feriencolonien veranstaltet das Comité des Vereins der Westvorstadt (Frau Dr. Christ) im Saale der Musik (Potsdamerstraße 120) Dienstag, den 23. Februar, Abends 77 Uhr, ein Concert, bei welchem

Königlichen Hochschule für

die Concertsängerin Fräulein Toni Lieber Sopran Klee (Alt), die Violinvirtuosin Fräulein Rosg

tragsschuls von Frau Ernst⸗Cochoy mitwirken werden.

zu 3 und 1 4 sind in den Musikalienhandlungen von Raabe und Plothow, Potsdamerstr. 7a, und von Rühle und Hunger, Friedrich—

straße 58, zu haben.

In dem morgigen Concert der dänischen Geigerin Fräulein Frida Scotta in der Sing-Akademie wird Herr Heinrich Grahl Lieder von Brahms, Schumann, Tausch und Stange vortragen. 7 Die Sängerin Fräulein Helene Jahncke wird in ihrem am Sonntag in der Sing-Akademie stattfindenden mit der Pianistin Fräulein

Martha Hornig gemeinschaftlich zu veranstaltenden die Arie „Gual' farfalletta?“ aus Händel's

Rossini's La promessa- und Lieder von Schubert, Wagner, Stange und H. Schmidt zu Gehör bringen. Im III. Quartett Abend der Herren Professor Foachim und Genossen am Dienstag, 16. Fe—

Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzhh. An⸗ fang 7 Uhr.

t vom 12. Februar, torgens.

36 S.

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Wind. Wetter. J

3 bedeckt 4 wolkig Schnee bedeckt

Stationen.

red. in Millim Temperatur

in O Celsius 50 C. - 40R.

Mullaghmore Aberdeen .. FChristiansund Kopenhagen. Stockholm. WNW 4 bedeckt Vapgranda . 744 istill Nebel St. Petersbg. 7495 WSW 1 bedeckt Moskau... 758 NO I bedeckt Cort. Queens 1 11 Cherburg .. K .... 764 WMW burg. 764 WMW Swinemünde 758 WNW Neufahrwasser 752 WNW Memel ... 745 SW 2Nebel

i. ö MMO unter. 769 * 1 bedeckt Larlsruhe . 7] 9 still Nebel

1 bedeckt bedeckt 2 wolkig 4 Regen 6 bedeckt Regen bedeckt 2 Regen

Wiesbaden. 1 wolkig München.. 4 Nebel Chemnitz.. 4 Regen Herltln .. o bedeckt 1 2 4 wolkig Breslau bedeckt le d Mix.. 3 heiter heiter 766 heiter Uebersicht der Witterung. Während das barometrische Maximum im Westen sich wenig verändert hat, ist über Nordschweden ein niefes Minimum erschienen, welches einen Ausläufer nach dem südöstlichen Ostseegebiete entsendet, unter dessen Einfluß die westlichen und nordwestlichen Winde an der deutschen Küste ziemlich erheblich auf⸗ gefrischt sind. Christiansund meldet Schneesturm aus Westen. In Deutschland dauert die trübe, milde Witterung noch fort, nur am Nordfuße der Alpen herrscht leichter Frost. Stellenweise ist in Deutschland etwas Niederschlag gefallen, da das Maximum im Westen ziemlich große Beständigkeit zeigt und das Depressionsgebiet sich weiter südwärts auszubreiten scheint, so dürfte feuchte böige Witte⸗ rung für unsere Gegenden zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.

/ Theater⸗Anzeigen. Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern—

haus. 46. Vorstellung. Tristau und Isolde. In

C N M o C , O OQοο O

so ist eine schnelle und pünktliche Beförde⸗

nach dem La Plata bestimmt, 1 Der Postdampfer

Stuttgart‘ ist am 11. Februar Morgens in Port Said an dost an den 2

Brindisi bestimmten Reichs⸗Postdampfer n g. die Reise na Danj

Der Verkehr auf der Strecke Langen Bludenz der Arlbergbahn, welcher seit einigen Tagen durch Lawinenstürze und Steinabrutschungen gestört war, ist

r Schindler, der Dpernsänger Herr Folmer Hansen und einige Mitglieder der Vor—

Die Auf⸗

verkauf bei Bote und Bock eröffnet.

Cuxhaven, 10. Februar. Victoria“ zu ihrer ODrientreise mittheilt, heute Mittag statt. Trotz

Extrazug um 11 Uhr eintraf.

dampfer Blankenese“ begaben, der ringt

hat am verschwand bald im Nebel.

War schau,. 11. Februar.

ig. ist am Reichs⸗Post⸗ egangen. Aus den Alpen.

Bruck a. M. verfügt werden. ist der Gesammtpostverkehr folgte eine Verkehrsstörung abrutschung. Auch der Die für die Strecke Spital a. P. Klaus außerordentlichen Schneefalls und gro

daß der Verkehr auf der Südbahn be mehr als zwei Stunden sich versp

), Frau Ida

großer Mühe noch lebend ans Tagesl Stück Vieh und Ziegen sind umgeko Klosters⸗Landguart ist gesperrt; man

Einlaßkarten

Vormittag blieben selben die ganze hielten.

! Nacht hindurch Concert u. a. Partenope“,

Schauspielhaus. 44. Vorstellung. Der zer⸗ brochene Krug. Lustspiel in] Lug von H. bon Kleist. In Scene gesetzt vom Ober⸗-Regisseur Max Grube. Der eingebildete Kranke. Lustspiel in 3 Aufzügen von Moliere, mit Benutzung der w Uebersetzung. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 41. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Acten von G. , Text von E. Scribe, deutsch von F. Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr. . Schauspiel haus,. 45. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: College

Dentsches Theater. Crampton. Anfang 7 Uhr. Sonntag: College Crampton. Montag: Don Carlos.

Berliner Theater. Sonnabend: Zum J. Male: Schlimme Saat. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Nachmittags 23 Uhr: Othello. Abends 7 Uhr: Schlimme Saat. .

Montag: Der Hüttenbesfitzer. (Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)

Lessing · Theater. Sonnabend: Zum 75. Male: Die Großftadtluft. Sonntag: Nachmittags 27 Uhr: Sodoms Ende. Abends ?7 Uhr: Fräulein Fran. Unter vier Augen. Der sechfte Sinn.

Montag: Die Großstadtluft.

Wallner ˖ Theater. Sonnabend: Zum 4. Male: Ein berühmter Mitbürger. Burleske in 1 Act von C. Laufs und W. Jacobi. Musik von Victor Holländer. Zum 4. Male: Der Bären führer. Schwank in 3 AÄcten von Franz Wallner und Scar Teuscher. Anfang 73 Uhr.

Sonntag u. folg. Tage: Der Bären führer. Ein berühmter Mitbürger. .

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs. Parquet 1 M6 2c. An⸗ fang 4 Uhr.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung zum 24. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Aeten von . Wittmann und Julius Bauer. Musik von Farl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

bruar, gelangen von Herzogenberg's Quartett G-dur, op. 42. Beet- hoven's Quartett Ewoll. op. 985, und Schubert's Dmoll-Quartett zur Ausführung. Für das VIII. Philharmonische Concert nicht festgewalzt wer . unter Hans von Bülow's Leitung (29. Februar) ist der Karten⸗ Parterrewohnungen nicht mehr sehen kann.

Mannigfaltiges. Die Abfahrt der

sich viele schauer auf dem Hafenbahnhof eingefunden, wo der , . k 32 3. Personen,

größtentheils Herren, die dem Zuge . und sich auf den Salon⸗

schleunigst den Hafen verließ und sich längsseits des Schnelldampfers legte. Am 12 Ühr lichtete die Augusta Victoria“ die Anker und

In der Stadt Grzegorzewo im Gouvernement Warschau wurden, wie Brandstiftung 45 Häußer eingeäschert. in den Flammen um. Der Schaden ist bedeutend.

In dem österreichischen Alpengebiet trat, wie Wiener Blätter melden, am Sonnabend starker Schneefall in Verbindung mit Gewitter und Lawinenstürzen ein. Se stürze machten die Einstellung des Zugverkehrs zwischen Hieflau— Gstatterboden und Aussee —Obertraun nothwendig. Die Postableitung für die Route Admont —St. Michael mußte von Wien aus über

aufrecht. Am durch Lawinenstürze und Postverkehr von und über Mürzzuschlag und über Bruck a. M. ist ganz unterbrochen. Wegen K am Pyrhn⸗Paß werden Brief⸗ und Fahrposten

außen ganz abgeschlossen. Im Mürzthal war der Schneefall so stark,

Waggons lag der Schnee fast fußhoch. Von Mürzzuschlag aus mußten ununterbrochen Schneepflüge verkehren, und zwar bis Marburg.

Aus Da vos wird vom 9. Februar geschrieben: Infolge acht⸗ tägigen Schneefalls steigerte sich die Masse auf 25 m, weshalb große Unglücksfälle unausbleiblich sein werden. . legen, um den 2m hohen Schnee von den flachen Dächern zu schaffen, selbst die gesünderen Herren und Damen, Kurgäste, bieten ihre Dienste

ern an und machen dabei gute Kur. s r örfli eine Lawine mit furchtbarem Getöse nieder, über die Land— straße hinweg in den Davoser⸗See, ohne Jemand zu treffen. Heute Vormittag ging unweit von diesem Platz eine weitere sehr starke Lawine nieder, nahm aber fünf Ställe mit V Ein Knecht, welcher zum Füttern in einem Stalle war, konnte mit

sich 300 Personen zur Rettungsarbeit anschickten. noch weitere 3 Lawinen ins Thal (in Laret, Clavadell und Frauenkir ob hierbei Jemand verunglückt, ist bis jetzt nicht bekannt. Familien ziehen aus, da weltere Lawinen zu befürchten sind.

auch die Schneelokomotiven stecken, obgleich die⸗

Voraussichtlich ist nun der Wochen zwischen Davos und Klosters unterbrochen; wie auch heute die Bahnverwaltung dem Kreisamt Mittheilung macht. Der Verkehr zwischen der Station Klosters-⸗Davos resp. Landquart⸗-Davos wird nun täglich mit dreißig Postschlitten unterhalten, wobei die nöthige

burg. Sonnabend: Zum 16. Male: Musotte. Sitten bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg.

Modebazar Violet. Act Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Emil Lessing.

Anfang 73 Uhr.

semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich bayerischen

Tag unausgesetzt

vor denen man die Der telegraphirt: In St Gehöft fort. Zwe

Au gu st a Hamb. Corr.“

fand, wie der des schlechten Wetters hatten

Nordinsel

spiel gewährt, wie,

nach Uebernahme des Gepäcks großartigen schaurig

Frkf. Itg. wird aus Innsbruck

Bedienungsmannschaft nicht fehlen darf. Heute schneit es d ; 2 stark 1 Seitenstraßen, in welchen . ien

den kann, gleichen tiefen Gräben und 5

vom 11. Fe Jakob, Bezirk Taufers, riß eine 3 i Schwestern des Besitzers wurden getödtet.

Wellington (Neuseeland) 9. Februar. In vielen Theilen der aben sich E.

lich mit der gegenwärtigen heftigen Eruption Ngauruh oe in Zusammenhang J

aus dem Krater bis zu einer ungeheuren Höhe empor, und das Schau—

schwere Erdbeben ereignet, die wahrschein⸗ des Vulcans tehen. Rauch und Flammen steigen R. B. meldet, namentlich zur Nachtzeit, el

schönen Anblick. zeit, einen

*

Nach Schl

D. B. S.“ meldet, durch Hierbei kamen drei Personen

Lawinen⸗

Amstein Hieflau Arlberg er⸗ Stein⸗

nach Mariaze

Zwischen

Abstand und wi resp. für den Gold aus de decken und d

über Linz geleitet. Infolge des er Lawinenstürze ist Aussee nach

hindert wurde und die ige um

äteten. Auf den Dächern der obige Operation

Bern, 12. Alles 5 H an⸗ E. 2 * ; Alles anuß Hand an. sind ein stweil daher der Gen Gestern stürzte bei Davos⸗ Bericht über

als Ursache

. starke Lawine wollgeweben ziäh und Futter mit in die Tiefe. einem. eien, da icht befördert werden. Mehrere sei mmen. Die Hauptstraße nach mußte Sturm läuten, worauf Mittags gingen .

Viele Gestern

die Bahn offen

mit Mühe mehrere

Bahnverkehr auf verlassen,

Fortsetzung

Sonntag: Das Sonntagskind.

des Abbruchs, machten Zugeständnisse für diejenigen Arten von Baum— und Stickereien, der Schweiz ö Italien importirt würden, ungenügend sie nicht Zollsätze ausmachten, und daß Italien für die Ausfuhr aus der Schweiz bedeutendere Vortheile verlange, als es bisher genossen, besonders für Wein und für frische sowie gestampfte Trauben, ingleichen füt Schweine u. s. w., während Italien selbst eine compensationsweise Herabsetzung des Käsezolls ablehne. Angesichts dieser Thatsachen scheine der Abschluß eines Vertrags um so weniger möglich, als die italienischen Delegirten die Weisung erhalten hätten, für den Fall, daß die Anträge ihrer Regierung so, wie sie gestellt seien, abgelehnt würden, Zuͤrich zu

ven Liszt. v Mascagni. Donauwellen“, Walzer von Ivanociti. Rhapsodie Nr. IL. von Liszt. eisen die ö von Sarasate (Herr Concertmeister Hell. riegeh.

der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge hat der Central-Inspector der Donau⸗Dampsschiffahrt⸗Gesell⸗ schaft Etienne dem , Lueger wegen der am Dienstag, 9. d. M, im A rührigen Angriffe eine Herausforderung zum Duell zugehen lassen. Auf der Linie Amstetten Pontafel ist der Gesammtverkehr wieder aufgenommen worden.

St. Petersburg, 12. Februar. Finanz-Ministerium nimmt von einer inneren Staats— Anleihe, von der geri er. verlautete,

geordnetenhause vorgebrachten ehren—

(W. T. B) Das

verlautete, zunächst absolut rd die Bedürfnisse für die Staatsausgaben Nothstand durch Ueberweisung von m Staatsschatz an die Reichsbank em Staatsschatz dagegen entsprechende

=

Creditvalutabeträge bei der Reichsbank zuschreiben lassen. Da ein Theil der temporär emittirten Creditrubel durch eigene Bestände der Reichsbank bedeckt wurde,

so werden durch diese Goldbestände der Reichsbank zurück—

erstattet, sodaß die temporär emittirten Rubel nur durch Gold— bestände des Staatsschatzes bedeckt sein werden.

Februar. (W. T. B.) Die Handels—

vertrags-Unterhandlungen der Schweiz mit Italien

en abgebrochen. Von morgen ab findet eraltarif Anwendung. Der amtliche die Bundesrathsverhandlungen bezeichnet daß die von Italien ge—

welche hauptsächlich aus

einmal 3 Proc. der gegenwärtigen

des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

Phantasie „Caxvalleria rustiegna“ dor

Zigeunerweisen fir

Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten.

Vorher: Schwank in 1 Act von

Die Aufführung von, Musotte“ beginnt um 8 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Belle Alliance Theater. Sonnabend: 44. En⸗

, Herrn Max Hofpauer. Zum 2. Male: Der Nothhelfer. Ländlicher Schwank mit Gesang und Tanz in 4 Acten pon Amand Kolbe. Musik von Josef Krügel. Im 1. Aufzuge: „Schuhplattl-⸗Tanz“. Anfang 74 Uhr. Sonntag: 45. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener. Der Nothhelfer.

Adolnh Ernst Theater. Sonnabend: Zum 51. Male: Der Tanztenfel. Gesangsposse in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise don Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 71 Uhr.

Sonntag: Der Tanzteufel.

Thomas · Theater. Alte Jakobstrae Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonnabend: Zum 1. Male: Reif ⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von G. v. Moser. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur August Kurz. Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ a,, Park (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel. Anfang 77 Uhr.

Concerte.

Sing · Akademie. Sonnabend, Abends 71 Uhr: Concert der Viclinvirtuosin Frida Scotta.

.

Concert · Haus. Sonnabend: Karl Merder⸗ Concert. Anfang 7 Uhr.

71 Uhr: Gala⸗Vorstellung. Geschwister Oceana und Ernst Renz. Vahrschul⸗ f ! Deeana Renz mit 2 Vollblutpferden. Zum 1. Malt: Vorführung zweier Blumenpferde (Vollblut. Araben durch die Benefieiantin Frl. Oceana. Renz.

Circus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Men um Benefiz für die Zum 1. Malt

geritten von der Beneficiantin Fil.

Coriolan“, geritten von der Benefiziantin Fr

Oceana Renz. „Kandelaber“, geritten von den Benefizianten Herrn Ernst Renz. Sisters Lampen am fliegenden Trapez. Gebrüder Briatore, 3 Akrt⸗ baten. Auftreten der besten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Komische Entraes und Intermetze? pon sämmtlichen Clowns ꝛc. Zum Schluß * Vorstellung: Auf Helgoland oder: Ebbe nnd Fluth. Gr hydrol Ausftattun gs Pantomime in 2 Ih. fzeilungen mit. Nationaltanzen öh Damen), Au zügen. Neue Einlage: „Die Garde- Husaren und Ülanen?. Dampffchiff und Bootfahrten, Var faͤlle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten , arrangirt und inscenirt vom Director E. Renz. ; Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 1 Ut (l Kind frei). Mazeppa's Verbannung. y. historische Pantomime von 1650 Kindern mit Tals? Polnischer Nationaltanz vom gesammten Cors 6 Ballet). Abends 77 Uhr: Auf Helgoland.

aᷣ / , Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Else Plümicke mit Hrn. Ritten gutsbesitzer ö. Looff (Petersdorf bei dit n,, roß⸗Polezen). Frl. Margar g t⸗ Schottlaender mit Hrn. Rittergutsbesitzer Marr Graetzer (Breslau == Groß⸗Wilkowitz!. .

Geboren: Ein Sohn? FSrn. Rechtsanwalt 9 Votgr Siegfried Juckermann sForsti. Ein, Tochter: Hrn. von Lieres teyh linz m, Regierungs⸗Assessor Chäles de Beaulien (8 w.

. *

sund). Hrn. Regierungs⸗Baumeister Berlin). .

Gestorben: Verw. Fr. Geheime Justi Ma Juliane Berendes, geb. Weber Genthin nn Br. Sberförster Gustap Prause (Schloß Sa erg O.⸗S. ). ͤ

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Schol). 6 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und? Wer Anstalt, rin sh, Wilhelm'straße Nr. se

Sechs Beilagen

Ouv. Der Flüchtling“ von Kretschmar. Wil⸗

3 Acten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell⸗ meister Sucher. Anfang 6 Uhr.

Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen

helm Tell“ von Rossini. Polonaise Nr. II. E-dur

seinschließlich Börsen · Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 38.

Denutscher Reichstag. 169. Sitzung vom Donnerstag, 11. Februar. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Dr. Bosse.

Auf der Tagesordnung stehen Anträge aus dem Hause und zwar zunächst die erste Berathung des Antrages Rin⸗ telen (Centr.) wegen Aenderung der Strafproceßordnung in Bezug auf die Wiedergufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für , . erlittene Strafen, mit welcher verbunden wird die erste Berathung des Antrages Träger (dfr), betreffend die Entschädigüng für un— schuldig erlittene Strafen.

Abg. Rintelen (Centr.): Dieser Gegenstand habe das Haus bereits seit einem Jahrzehnt beschäftigt. Es sei möglich, daß jemandes Schuld durch das Zusammentreffen gewisser Umstände vollständig erwiesen scheine, während es sich nachher herausstelle, daß er dennoch unschuldig sei. Dies sei einer der Unglücksfälle, die den Einzelnen treffen könnten in allen Verhältnissen des Lebens. Das allgemeine Rechtsbewußtsein des Volkes verlange aber, daß ein derartiger Fall seine Sühne finde und daß womöglich auch die durch die Verurtheilung entstandenen Vermögensnachtheile aus— geglichen würden. Durch die Verbüßung der Strafe könne die Existenzfähigkeit des Einzelnen und der ganzen Familie zerstört werden. Nun würden derartige objective Ungerechtigkeiten zum theil dadurch gesühnt, daß der Staat freiwillig aus seinem Dispositionsfonds eine gewisse Entschädigung gewähre. Diese Vergütung beruhe aber lediglich auf dem Ermessen der obersten Staatsbehörden und entspreche nicht dem, was das Volk verlange. Er gebe zu, daß sich aus den alten deutschen Rechtsgrundsätzen ein Anspruch auf Entschädigung rechtlich nicht begründen lasse. Das Rechtsbewußtsein des Volkes sei aber entwickelungsfähig; auch in dem Unfall- und Kranken— versicherungsgesetz u. s. w. sei aus der Masse des Volkes heraus ein ganz neuer Gedanke hervorgetreten, und er sage, wenn er für einen Unfall jemand verantwortlich mache, der an sich keine Schuld daran trage, so fehlten auch dafür alte juristische Rechtsgrundsätze. Das sei eben eine Forderung des neuen Gewissens. Dasselbe gefte aber auch von, der Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen. In der Schweiz bestehe ein solches Gesetz schon seit langer Zeit und in Desterreich und Frankreich sei man nahe daran ein solches Gefetz zum Abschluß 6 Er bedauere, daß andere Völker dem Deutschen Reich in dieser hochwichtigen Frage zuvorgekommen seien. Im Jahre 1586 sei der Gesetzentwurf, der aus der Commission hervorgegangen sei, einmüthig angenommen worden. Er meine, es, würde für die verbündeten Regierungen und die Einzelstaaten von hohem Werth sein, diese Frage ein für allemal gesetzlich zu regeln, und zwar zunächst aus Nützlichkeitsrückfichten gegenüber dem allgemeinen Rechtsbewußtsein des Volks. Redner giebt hierauf eine historische Uebersicht über die Berathung ähnlicher Anträge im Reichstag. Im Jahre 1885 865 sei ein Antrag gestellt worden, penach eine Entschädigung nur für unschuldig erlittene Strafhafst abe gewährt werden sollen. Dies habe aber fo außerordentliche Schwierigkeiten geboten, daß der Reichstag die Untersuchungshaft u geschieden und lediglich die Entschädigung für unschuldig erkittene Strafen, seĩ es Geld- oder Haftstrafen, gesetzgeberisch behandelt habe. Bei dieser Gelegenheit sei auch die Frage einer Aenderung des Wieder— aufnahmeverfahrens erörtert worden. Die bisherige Art des Wieder- aufnahmeverfahrens biete keine Gewähr dafür, daß Emand frei⸗ gesprochen werde, weil er absolut schuldlos fei; die Freisprechung könne auch erfolgen, wenn nur ein sogenanntes non liquet vorliege. Man sei der Meinung gewesen, daß die Zeugen schon im Vor— erfahren vereidigt werden müßten, damit später nicht die ganze er bandlung ven vorn wieder begonnen werden müsse. Der Antrag Niger wolle die Entschädigung auch dann gewähren, wenn im Wiederaufnahmeverfahren die Freisprechung lediglich auf Grund eines non liquet erfolge. Dieser Antrag habe weder im Haufe noch bei den verbündeten Regierungen auf Annahme zu rechnen. Fine Entschädi⸗ gung könne nur dann gewährt werden, wenn die Schuldlosigkeit s Angeklagten wirklich erwiesen sei. Es läge nahe, die Frage wegen Einführung der Berufung in Strafsachen mit dieser Frage gleichzeitig i behandeln. Er glaube aber, daß man mit der Regelung der vorliegenden Frage nicht so lange warten dürfe, bis die verbündeten Regierungen, was heffentlich recht bald geschehen werde, die Berufung in Straffachen einführten. Die Frage sei seit einem Jahrzehnt fo svruchreif, daß es überflüssig sei, über die beiden Antrãge nochmals *,, zu berathen. P.älbg. Träger (dfr.: Diese Angelegenheit beschäftige den , nun schon seit zehn Jahren, der Gegenstand habe 6 wohl⸗ wellendste Theilnahme des Hauses gefunden, niemals fei er auf BWiderstand gestoßen, und es gebe keine Sache, die so vollkommen rruchreif sei. Da sei es ein unbehagliches Gefühl für den Reichstag immer dieselben Monologe halten zu müssen, ohne daß die gꝛegierung lend ein Entgegenkommen zeige. Doch müsse wenigstens der ein? er gesetzgebenden Faetoren bei einer Sache von solcher Wichtigkeit . Schuldigkeit thun vielleicht, daß die Regierung endlich sich be⸗ en lase, Das Verdienst, diese Frage zuerst angeregt zu haben, ge— . dem 2 Frohme, der schon 1882 einen Antrag in diefer J Hztung eingebracht habe; ein Jahr später sei ein Antrag Phillips—⸗ Fenzmann in einer Commission berathen worden, über den der leider verstorbene Abg. von Schwarze einen vorzüglichen Be— richt erstattet habe. Doch ser der Antrag im Plenum nöcht mehr zur Verhandlung gekommen. sondern erst in der Session 1885 6 sei der Bericht des Abg. Spahn über einen analogen An⸗ nag im Hause zur Berathung und der Antrag zur Annahme ge— n, Im Jahre 1888 sei dann der Abg. Munckel nochmals mit dem Antrage gekommen, der wieder nach dreimaliger Lesung an⸗ giommen worden sei. Von allen Parteien des Hauses sei die Sache 0 das wohlwollendste behandelt worden: man dürfe den Sinn für e nr: Gerechtigkeit und Entschädigung des Unglücks der un— 9. ig Verurtheilten nicht für eine einzeln! Partei in Anspruch . . Die verbündeten Regierungen hätten sich allen diesen bestimmt , n, , , Wünschen des Reichstags gegenüber theoretisch wohl. . verhalten; die Commissarien, die sie in die Commissionen . hätten sich aber stets gegen die Entschädigung für u nein he lltene Untersuchungshaft, und gegen eine gesetzliche Nege⸗ n . aterie überhaupt verwahrt. Sie hätten gemeint, die Sache fen esten zu, regeln, indem man dem Kaiser oder dem Reichs n. eine, Dispositionsfonds überweise, aus dem die Ent⸗ ,, zu zahlen seien. Diese Regelung laufe aber mehr oder * 6 auf einen Gnadenaet hingus; dies solle aber kein Act der mnade sein, sondern ein Act des Rechts. Im Jahre 1887 habe die . erklärt, daß sie zur reichsgesetzlichen Regelung dieser An— ö 73 . überhaupt keine Veranlassung habs daß diefe vielmehr Ihc rngg staaten. überlassen werden müsse. Diese Lösung halte er 23 are ungsücklich weil dadurch die ganze Rechtseinheit verletzt 3. 26 zem seien auch schon genug einzelstaatliche Eigenthümlich— ear nr genommen worden, so die Zeugenpflicht des verantwortlichen ba bur die verschiedene Behandlung der Preßvergehen theils d reh gen hnlichen theils durch Geschworenengerichte. Alle diese y weitere Opfer habe man für die Rechtseinheit gebracht.

8 würde einen unheilvollen Particularismus herstellen. In

Berlin, Freitag, den 12. Februar

einigen Staaten würden Entschädigungen gezahlt, in anderen nicht; das sei ein unhaltbarer Zustand. Der Gedanke der Ent. er wn unschuldig Verurtheilter sei auch kein Gedanke der Neuzeit. Sachsenspiegel breche bereits davon; auch die Karolina verheiße die Ents hädigung unschuldig Verurtheilter; Friedrich JI. habe im 353 1775 ein Rescript an seinen damaligen Kanzler gerichtet, des im, gleichen Sinne gehalten sei,. Andere Staaten hätten sich im, Laufe des vorigen und dieses Jahrhunderts dem angeschkossen. In Württemberg sei 15868 die Entschädigung unschuldig Verurtheilter y, worden, sodaß die Württemberger bei der Einführung 3 echt einheit entschieden ein schlechtes Geschäft gemacht hätten ; . The jetzt schon soweit, daß man die Freisprechung eines früher Verurtheisten im. Reichs- Anzeiger veröffentliche, um ihm seine Ehre nach Möglichkeit wieder zu geben, warum thue man gun nicht auch den Schritt.! ihn nach Möglichkeit zu entschädigen? Der Einwand, daß der Justiz scus sehr arm sei, könne doch nicht zus schlag gebend sein; auch der Einwand, daß ein solches Gesetz das . der Justiz schãdigen könne, sei nicht stichhaltig. Denn wenn es urch das Verkemmen einer Verurtheilung Unschuldiger nicht geschädigt , durch die Entschädigung werde es sicher nicht beeinträchtigt. Warum 66. man auch gerade in der Justizverwaltung die Fiction der ün— 6 arkeit bestehen lassen Im Jahre 1884 sei der damals tagenden ö (ine Nachweisung der seit der Justizreorganisation vor— kom mengn Fälle von Verurktheilungen Unschuldiger gegeben worden. Es seien 205 Freisprechungen im Wiederaufnahmevberfahren vorgekom⸗ men. ungefähr zu gleichen Theilen seien die Verurtheilungen vor 2 und ver. Strafkammern erfolgt. In g6 Fallen sei ie Strafe ganz in 78 Fällen theilweise verbuͤßt gewesen; seit jener Zeit Lien natürlich noch sehr viele Fälle dazu gekommen, und jeder neue Fall rufe neue Beunruhigung in der Bevölkerung hervor. Dabei seic du bedenken, daß in jedem neuen Gesetz, das man mache, neue Uebertretungsmõglichkeiten geschaffen, und daß jetzt die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, viel größer geworden sei; auch fei die Straf— Kllstreg ung strenge als früher, und erst vorgestern habe der prenßische Justiz· Min ister erklärt, das Strafvollzugs verfahren bedürfe einer Aende—⸗ rung. Schon vor längerer Zeit habe Abg. Windthorst erklärt, das Ver⸗ Bevölkerung zu der Eriminaljustiz nehme ständig ab. 9 an sehe also, daß die Erledigung des Antrages eine dringende Vothwendigkeit sei. Bis hierher sei er mit dem Abg. Rintelen voll— ständig einer Meinung: aber der Abg. Rintelen habe, um das Gefetz ein wenige chmackhgft zu machen, die Möglichkeit einer Enschãdigung 36. der Bie derein führung einer Berufungsinstanz in Straffachen ver- . Das Reich gebe so viel Geld zu beunruhigenden Zwecken aus, löõnnte es nicht auch einmal zu Zwecken des Friedens selbst größere Summen hergeben? Der Abg. Rintelen glaube aber vermuthlich, die für Entschädigungen zu zahlende Summe durch seinen Antrag zu ermäßigen, weil dadurch die Zahl der in Betracht kommenden Fälle verringert werden würde. Die im Jahre 1885 für diefen Gegenstand . Commission babe sich zugleich mit der Frage der ö ein . Berufung zu beschäftigen gehabt, und der vom Abg. Rintelen hier mit seinem des Redners Antrag verknüpfte Gesetzentwurf sei von der damaligen Commission beantragt worden, weil fie sich hen mit der Wiedereinführung der Berufung zu beschäftigen gehabt habe. . leter werde aber das Princip, um das es sich hier handele, geradezu . ehrt,, Der einmal Freigesprochene werde noch einmal auf die An— lagebank gesetzt, um vielleicht schuldig befunden, statt entschädigt zu werden. Se lange es bei dem bisherigen Strafverfahren bleibe, . seine Partei den Antrag Rintelen nicht annehmen. Auch er alte, eine nochmalige Commissionsberathung nicht für noth— wendig; er würde sich aber nicht dagegen erklären, denn man befinde sich in einem Reichstag, der sich mit der Sache noch nicht beschäftigt habe, und jeder neue Reichstag stehe in dem Verdacht, neue Ge— . zu haben, und diese müßten auch hierbei zur Geltung kommen. Man betone bei fast allen neueren Gefetzen mit Fecht ihren focial⸗ politischen Charakter, die hier vorliegende Angelegenheit habe diesen Charaktey in ganz bedeutendem Maße. Es werde zur Beruhigung des ganzen Volkes beitragen, zu sehen, daß, da die Justiz auch irren e erde Ste ga fehl sei, . durch einen solchen Irrthum Ge— schädigten zu entschädigen, sobald der Irrthum nachgewiefen sei! r . chgewiesen sei!

Staatssecretär Dr. Bosse:

Meine Herren! Das Unbehagen, mit dem der Herr Abg. Träger in die Begründung seines Antrags eingetreten ist, kann nicht größer sein, als das Unbehagen eines Vertreters der verbündeten Regierungen, wenn er sich nicht in der Lage befindet, von der liebenswürdigsten Eigenschaft der Menschen, wie sie der Herr Abg. Träger nannte, sich zu bessern und zu bekehren, hier Gebrauch zu machen oder sie zu bethätigen.

Ich bin nicht in der Lage, in Aussicht zu stellen, daß wenigstens jetzt unmittelbar eine Aenderung in den Anschauungen der verbün— deten Regierungen eingetreten wäre oder eintreten würde. l Zuruf links.)

Meine Herren, ich bin, als ich das Reichs-Justizamt übernommen habe, sofort in eine Erwägung der Frage eingetreten, ob es denn nicht möglich sein würde, eine Frage, die den Reichstag so oft und lange beschãftigt hat und die ich im Laufe der letzten zehn Jahre wenigstens so weit verfolgt habe, als jeder Deutsche derartig wichtige einschneidende, wie ich vollkommen zugebe, socialpolitisch bedeutsame Fragen zu verfolgen pflegt, ob es nicht möglich sein würde, daß wir von Seiten der Justiz⸗ verwaltung nochmals versuchten, die Initiative für die Lösung dieser Frage in die dand zu nehmen. Ich habe die Acten, die wir darüber haben, studirt; ich muß aber sagen, daß das Resultat meiner Be— mühungen das gewesen ist, daß ich mich nur überzeugt habe, daß die alten Gegensäͤtze in ungetrübter Schärfe weiter bestehen, freilich nicht in dem Sinne, daß die verbündeten Regierungen überhaupt nicht wünschten, daß eine Entschädigung unschuldig Verurtheilter stattfin⸗ den soll.

Meine Herren, die Frage, ob ein unschuldig Verurtheilter, ein von den Organen des Staats, wenn auch unabsichtlich und irrthümlich, Verurtheilter wenigstens für einen Theil seines Unglücks, so weit dies menschenmöglich ist, denn es ist nicht nach allen Richtungen hin mög⸗ lich, zum großen Theil hängen an der unschuldigen Verurtheilung und an der Verurtheilung überhaupt Imponderabilien, die sich mit Geld niemals bezahlen lassen so weit das möglich ist, entschãdigt werden soll, diese Frage ist eine so unmittelbar ad hominem sprechende, daß ich glaube, daß es überhaupt weder im Reichstage noch im Bundesrath irgend eine Person giebt, die grund— sätzlich diese Frage verneinen möchte. Es handelt sich nur darum, wie die Sache anzufassen ist, und da liegt die große Schwierigkeit. Die erste und hauptsächlichste Schwierigkeit liegt in der Frage: wie soll festgestellt werden, ob jemand wirklich unschuldig verurtheilt ist? und in diesem Punkte befinde ich mich mit dem Herrn

Abg. Träger nicht in Uebereinstimmung. Der Herr Abg. Dr. Rin-

1892.

telen ist ia in seinem Antrage nach dieser Richtung hin immerhin einigermaßen entgegengekommen, insofern er wenigstens die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens im Falle des 8 395 Nr. 5 auf Grund neuer Thatsachen und neuer Beweise davon abhängig macht,

daß anzunehmen ist, daß der Verurtheilte der ihm zur Last gelegten

That nicht schuldig ist, oder Umstände, durch welche die Anwendung

einer schwereren Strafe begründet ist, wegfallen.

. Er hat aber selbst anerkannt, daß eine wirkliche Gewähr dafür, daß nun nicht bloß auf Grund eines non liquet freigesprochen wird, auch dadurch noch nicht gegeben ist. Nun ist diese Frage in dem treff⸗ lichen Commissionsbericht des verewigten Herrn Dr. von Schwarze ganz ausgezeichnet erörtert und zwar von Dr. von Schwarze selbst in dem Sinne, dem ich mich ebenfalls zuneige, daß nämlich jede Entschädi⸗ gung aus Staatsmitteln zur unerläßlichen Voraussetzung die Jest⸗ stellung haben muß, daß der Angeschuldigte schuldlos derurtkbeilt worden ist. Ich kann mich in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn Abg. Träger nicht anschließen, daß damit ein Eingriff in unser ganzes Strafproceßverfahren geschehen würde; uch nicht dem Einwande, der auch damals in der Commission erhoben worden ist, daß man damit wieder eine Freisprechung ab instantia einführe. Meine Herren, die Freisprechung ah instantia ist ganz etwas anderes; sie war eine provisorische, bei der das Damoklesschwert einer nochmaligen Anklage und Ver⸗ urtheilung fortwährend über dem Angeklagten hing; davon ist bier gar keine Rede, die Freisprechung soll Freisprechung bleiben und wird es bleiben mit allen Folgen. Daneben aber kann sehr wohl als Voraussetzung eines so zu sagen civilrechtlichen Geldanspruches fest⸗ gestellt werden, ob der Angeschuldigte wirklich unschuldig verurtheilt gewesen ist oder nicht. Denn das werden auch Sie, meine Herren, anerkennen müssen: wenn jemand, der bloß wegen eines non liquet, freigesprochen ist und im Volksbewußtsein für schuldig gilt, daß das nicht geeignet ist, das Rechtsbewußtsein im Volke zu stärken. (Wider— spruch links) Meine Herren, das ist die eine Frage, die auch durch die jetzige Vorlage nicht gelöst werden wird. Die andere Frage ist die, wie soll das Verfahren gestaltet werden? Und auch da gehen die Meinungen wesentlich auseinander. Nun gebe ich sehr gerne zu, daß ein Rechtsanspruch besser ist als ein Gnadenanspruch; ich möchte mir aber gestatten, zu Ihrer Erwägung zu stellen, ob mit Rücksicht darauf, daß die Fälle, in denen eine wirklich un schuldige Verurtheilung bei uns vorkommt, nur Ausnahmefälle sind, daß sie sehr selten sind. Ich werde das gleich noch begründen, ob es denn nicht möglich ist, wenigstens einstweilen und bis zur definitiven und systematischen Neuregelung unserer Strafproceßordnung diese Sache auszusetzen und sich damit zu begnügen, daß auf Anregung des Bundesraths festgestellt ist, daß in jedem deutschen Staat Fonds vorhanden sind, aus denen die Justizverwaltung im Falle unschuldiger Verurtheilungen Entschädigungen zu gewähren hat. Der Herr Abg. Träger hat gesagt, wir schickten damit gewissermaßen den Freigefprochenen auf den Bettel bei den einzelnen Regierungen. Ich möchte das doch so nicht ausdrücken. Denn, meine Herren, die Gründe, die der Herr Abg. Trãger aus der Einheit unserer Gerichtsverfassung entnommen hat, treffen nicht zu. Auch bei seinem Antrage verweist er die Leute an die Staats— kasse des Bundesraths, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil ge— sprochen hatte. Nun sind nach den Verhandlungen in den einzelnen Staaten diese Fonds in so außerordentlich seltener Weise in Anspruch genommen, daß z. B. in Bayern der Fonds im vorigen Jahre etats—⸗ mäßig auf die Hälfte herabgesetzt worden ist. Ich muß zugeben, wenn auch nur einzelne Fälle vorkommen, in denen man helfen könnte und müßte und gleichwohl nicht helfen würde, so ist das eine höchst be— klagenswerthe Thatsache. Aber, meine Herren, nachdem hier im Reichstage anerkannt ist, daß Fonds zu diesem Zwecke da sind, glaube ich doch, daß die Gefahr, daß irgend eine deutsche Justizverwaltung in einem Falle dieser Art, wie ich sie bezeichnet habe, sich weigern sollte, eine Entschädigung zu gewähren, ganz undenkbar ist, und daß der Angeschuldigte, der wirklich ein solches Unglück hat, wohl darauf rechnen kann, daß ihm eine angemessene Entschädigung zu Theil wird.

Ich will noch eins anführen. Aus der ganzen Zeit, seitdem das Deutsche Reich besteht, befindet sich in den Acten des Justizamts nur eine einzige Beschwerde eines angeblich unschuldig Verurtheilten, der die Hilfe, die Intervention des Justizamts in Anspruch genommen hat, um ihm eine Entschädigung zu verschaffen. Diese Beschwerde kam aus Sachsen. Sie ist auch früher schon einmal im Reichs tag besprochen worden und hat vorher den sächsischen Kam- mern schon vorgelegen, und beide Kammern hatten sie nicht für geeignet erachtet, sie der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nun kann ich versichern, daß ich toto die von Ge—= suchen und Beschwerden heimgesucht werde, die die Intervention des Reichs-Justizamts gegen verweigerte Rechtshilfe u. dgl. in An— spruch nehmen. Sehr viele Leute, die einen Proceß in drei Instanzen verloren haben und bei den Gerichten keine Hilfe mehr finden, wenden sich an das Justizamt und verlangen von dem Justizamt ein Einschreiten gegen den betreffenden Bundesstaat wegen Rechts verweigerung. Das passirt sowohl auf dem Gebiete des Strafrechts, als es auf dem Gebiete des Civilprozesses vorkommt, und es sind ja begreiflicherweise nur die allerwenigsten Fälle, wo man auch nur die Feder in die Hand nehmen kann, um in solchen Fällen zu helfen. Wenn das aber so durch unser ganzes Volk hindurchgeht, daß man an die Reichs-Justizverwaltung sich wendet, falls man glaubt, definitiv Unrecht erlitten zu haben, dann ist doch gewiß anzunehmen, daß, wenn solche Fälle unschuldiger Verurtheilungen, in denen eine Entschãdigung von den Justizverwaltungen versagt wäre, öfter vorkämen, diese Fälle ganz gewiß zur Kenntniß der Reichs⸗Justizverwaltung kommen. Mit Rücksicht hierauf möchte ich mir die Anheimgabe n. ob es sich nicht empfehlen möchte, bis zur spstematischen Revision unserer Strafproceßordnung auch diese Sache auszusetzen und ich mit dem jetzigen Zustande einstweilen zu begnügen, wonach die Justizverwaltungen der Bundesstaaten in der Lage und, wie ich

noch hinzufügen darf, auch bereit sind, eine Entschädigung dem un⸗