1892 / 49 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 2. Klasse 186. Ehn fich preußischer Klassenlotterie fielen in der Nachmittags⸗Ziehung:

1᷑ Gewinn von 193500 auf Nr 163121.

2 Gewinne von 500 ( auf Nr. S5 021. 149 158.

13 Gewinne von 300 S auf Nr. 8818. 17669. 31 678. 48989. 73 704. 85 755. 87 547. 123 150. 142771. 182817. 183291. 185 552. 188031.

Bei der heute beendeten Ziehung der 2. Klasse 186. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

2 Gewinne von 3000 6 auf Nr. 4485. 10722.

1 Gewinn von 1500 S auf Nr. 97 954.

3 Gewinne von 500 S auf Nr. 112203. 128208. 168 526.

10 Gewinne von 300 6 auf Nr. 12755. 16110. 66 483. 67 472. 67 843. 86 745. 93 549. 96811. 126 563. 162 C8.

Mannigfaltiges.

Von dem bisherigen jaa nischen Militär⸗Attach ?. Major Fukußschima, der die Rückreise in seine Heimath zu Pferde auszuführen beschlossen und sie vor etwa acht Tagen angetreten hat, sind bei der N. A. 3. Nachrichten aus War schau eingetroffen, wonach er den Ritt bis jetzt ohne Unfall, bis zur Hauptstadt Polenz ausgeführt hat. Von Warschau beabsichtigt Major Fukuschima nach St. Petersburg zu reiten, wo seine Ankunft gegen Mitte März er⸗ warteét wird. Der auf etwa zwei Jahre berechnete Distanzritt? soll über St. Petersburg, Moskau, Jekaterinenburg, Tomsk. Irkutsk, über die Pãsse des Baikalgebirges, das Jmurthal entlang, durch die Mandschurei nach der Halbinsel Korea gehen. Beritten ist er mit einer zehnjährigen englischen Cobstute, ungefähr 1,65 m groß, die im vergangenen Jahre durch die Firma Woltmann eingeführt, wurde, und die der unternehmungslustige Japaner, bereits mit Rücksicht auf den beab⸗ 5 Distanzrltt, im Berliner Tattersall erkaufte. Major F. enutzt den Offizier⸗Bocksattel, wie ihn die preußischen Offiziere ver⸗ wenden, darunter ein Militärwoylach bester Beschaffenheit. Das Gepäck wird in vier Packtaschen mitgeführt, und zwar befinden sich zwel größere Packtaschen am Vorderzwiesel, zwei Packtaschen zu den Seiten und hinten der Regenmantel im Futteral, sowie der Futtersack.

Die Direction der Urania macht bekannt, daß von nächster Woche ab jeder Montagabend für diejenigen reservirt werden wird, Die ohne Abonnements, Familienkarten u. s. w. die Vorstellung zu befuchen und insbefondere von den physikalischen und astronomischen Einrichtungen nähere Kenntniß zu nehmen wünschen. An den Montagen werden daher bis auf weiteres alle Ermäßigungen ungültig sein. Auf die Berechtigung der Actionäre ist diese Maßnahme ohne Einfluß.

Bei dem Familien-Ballfest, das am 1. März (Fastnacht) in den Gesammträumen des Concerthauses stattfindet, wird die Ballmusik von der Capelle des Capellmeisters Philippi ausgeführt. Während der Pause wird die Karl Meyder'sche Capelle unter Leitung Tres Dirigenten spielen. Logen und Nischen stehen für Vereine und Gefellschaften zur Verfügung; Bestellungen darauf werden im Bureau des Hauses entgegengenommen.

Schleswig, 24. Februar. Dem Dichter des Schlezwig— Holstein⸗Liedes, dem verstörbenen Amtsrichter Chemnitz aus Altona, wird, wie man der N. A. Z.“ mittheilt, demnächst in Schleswig ein Denkmal errichtet werden. Am 24. Juli 1894 hofft man den

Grinnerungsstein setzen zu können. Es ist in Aussicht genommen, mit der Denkmalseinweihung ein Provinzial⸗Sängerfest zu vereinen.

Wittlich, 23. Februar. Der N. A. Z. wird geschrieben: Wohl der äͤlteste noch im activen Dienst stehende Beamte ist der hiefige Gefangenaufseher Müller der am 20. d. M. seinen hundertsten Geburtstag feierte. Seine jetzige Stelle bekleidet er seit dem Jahre 1823.

Konstanz, 24. Februar. Die hiesige Strafkammer hat laut Meldung des W. T. B. das Urtheil des Schöffengerichts in Ueberlingen, wodurch der Maler Professor Koppav wegen rechts⸗ widriger Aneignung dreier Engelsstatuetten zu acht Tagen Gefängniß perurtheilt worden war, aufgehoben und den Angeklagten zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt.

London, 23. Februar. Die .A. C. berichtet: Die Stürme der letzten Tage haben, wie aus den nach und nach eintreffenden Berichten hervorgeht, eine bedeutende Zahl von Schiffsunfällen zur Folge gehabt. Am Freitag Morgen lief der französische Dampfer „Tuns fie“ auf der Fahrt von Cardiff nach Marseille bei der Insel Lumdy auf ein im Wasser verborgenes Felsenriff und blieb da⸗ felbst, ungeachtet aller Anstrengungen, das Schiff wieder flott zu machen, sitzen. Die Mannschaft vermochte sich nur mit großer Mühe zu retten. Das Schiff steht unter Wasser und gilt als verloren. Am Sonntag strandete die norwegische Bak Dronning Sophie“ in der Nähe des Gallevhead⸗Leuchthauses an der irischen Küste. Die elf Perfonen starke Bemannung brachte sich durch den Raketen⸗ apparat in Sicherheit. In Llanelly landete gestern der Dampfer Flectric“ die schiffbrüchige Mannschaft des Schooners „Courier“, der am Sonnabend auf der Fahrt von Parr nach Runcorn unter— gegangen war. Während eines Nebels lief ferner estern der zur * Dampfschiffahrtsgesellschaft Zealand! gehörige e dir r, Postdampfer Prinz Hendrik‘ auf den Strand, ohne bis jetzt wieder flott geworden zu sein. Das bei Penzance während des Sturmes untergegangene Schiff (vergl. Nr. 47 d. Bl,) war kein Dampfer, wie zuerst berichtet, sondern wahrscheinlich die österreichische Bark „Fratelli Fabris“, die am 15. d. M. von Antwerpen nach Buenos Aires in See gegangen war. Unter den an die Küste getriebenen Schiffstrümmern befand sich auch ein Packet mit Briefen, welche an den Capitän der Bark, Fabris, gerichtet waren.

London, 23. Februar. Ein unbekanntes großes spanäsches Schiff ging nach einer Meldung der „Köln. Ztg.“ an der Küste von Cornwallis unter. Die ganze Besatzung ist ertrunken.

London, 25. Februar. In Checkheaten brach, dem, W. T. B.“ zufolge, gestern die Esse einer Fabrik zusammen stürzte auf die Fabrik und begrub einen Theil der in derselben beschäftigten Ar—

eiter, welche überwiegend aus Frauen bestanden. Fünfzehn . wurden getödtet; sieben Leichen liegen noch unter den Trümmern.

Basel, 24 Februar. Gestern Abend zerschellte, wie der K. 3. telegraphirt wird, auf dem Rhein an einem Brückenpfeiler ein Boot mit fünf Personen, die von einer Spazierfahrt zurück— kehrten. Alle fünf Personen sind ertrunken.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. Paderborn, 25. Februar. (W. T. B.) Heute Vormittag 10 Uhr fand die feierliche Conse—

eration des Bischofs Simar durch den Erzbischof Krementz von Köln unter Assistenz des 56 Dingelstad von Münster und des Velhd fchofs Dr. . von Paderborn statt. Gestern Abend war dem Bischof Simar ein großer Fackelzug dargebracht worden, an welchem 3000 Personen theilnahmen. Heute Nachmittag findet ein offieielles Festmahl zu 160 Gedecken statt; am Abend wird die Stadt festlich beleuchte. Der Ober⸗Präsident von Westphalen Studt, der Ober⸗Präsident von Sachsen von Pommer⸗Esche, der Regierungs-Präsident von Pilgrim von Minden und der Regierungs⸗Präsident Winzer von Arnsberg wohnten der Feier bei. Das Wetter ist prachtvoll, die Stadt und der Dom haben glänzenden Fest— schmuck angelegt. Zahlreiche Fremde sind zur Theilnahme an den Feierlichkeiten eingetroffen.

Leipzig, 25. Februar. (W. T. B) Das Reichsgericht verhandelte heute über die Revision des Reichstags— Abgeordneten Schmidt, welcher während der Ver— tagung des Reichstags von der Strafkammer in Chemnitz strafrechtlich verfolgt und am 2. No— vember v. J. verurtheilt worden war. Der Ober— Reichsanwalt Tessendorf stimmte dem Antrage des Ver— theidigers zu, daß das Verfahren gegen Schmidt für unzulässig zu erklären sei, da es gegen die Verfassung verstoße; die Consequenzen seien allerdings unliebsame, könnten aber nur auf dem Wege der Gesetzgebung beseitigt werden.

Wien, 25. Februar. (W. T. B.) Dem „Fremdenblatt“ zufolge ist zwischen dem Landes-Präsidenten der Bukowina Grafen Pace und dem Landes-Hauptmann Baron Wassilko, die sich infolge persönlicher Zerwürfnisse ihre Zeugen gesendet hatten, gestern ein den Eh renhandel beseitigender gütlicher Aus— gleich erfolgt. Die Mandatsnieder legung von 15deutschen, ruthenischen und polnischen Landtags-Abgeordneten der Bukowina, welche erfolgte, um durch die Beschlußunfähigkeit des Landtags die Auflösung desselben und damit den . der Amtszeit des rumaͤnischen Landes-Hauptmanns Wassilko herbeizuführen, ist dagegen bis jetzt aufrecht erhalten worden.

Paris, 25. Februar. (W. T. B.) Rouvier hat es endgültig abgelehnt, ein Cabinet zu bilden. Der Präfident Carnot wird Nachmittag den Unterrichts⸗Minister Bourgeois, welcher der radikalen Partei angehört, zu sich berufen. .

Konstantinopel, 25. Februar. (W. T. B.) Der hiesige bulgarische Agent Wulkowitsch wurde vorgestern Abend, als er sich nach dem Clublocal begeben wollte, von einem unbekannten Individuum überfallen und durch einen Messerstich an der linken Seite verwundet. Der Thäter entkam. Man hält die That für einen Act der Privatrache Der Zustand des Verwundeten giebt zu keinem Bedenken Ver— aulassung.

Sofia, 25. Februar. (W. T. B.) Der ehemalige Finanz-Minister Sallabascheff ist zum Justiz-Minister ernannt worden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

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red. in Millim. S

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Stationen.

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Temperatur

4 halb bed. 2 bedeckt wolkig 5 wolkenlos

Mullaghmore Aberdeen. FChristiansund Kopenhagen. Stockholm. wolkenlos aranda . bedeckt t. Peters bg. WMW 1 bedeckt Moskau ... ; Cork, Queens⸗ ͤ 1 e 4 heiter Cherburg .. 2 heiter . woltkig ö 3 wolkenlos mburg .. 3 halb bed. winemünde wolkenlos Neufahrwasser 2 wolkenlos Memel ... 3 wolkenlos

ir ö wolkenlos K z wolkig Rarlsruhe .. still bedeckt Wiesbaden still bedeckt München. Lhalb bed. Chemnitz. 4 heiter i) Berlin .. 4 wolken.) Wien ... 2 wolkenlos Breslau .. L wolkenlos Ile deAix .. 4 heiter k 2 wolkig k 1) Schwacher Reif. “) Reif. Uebersicht der Witterung.

Musikdirector

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Westen sind seit gestern etwas geringer geworden, Voranzeige. indessen dauert die vorwiegend südöstliche Luftströ⸗ graph 220.

Schauspielhaus.

gleichnamigen Volksstück von Verga. In Scene gesetzt vom Ober-Regisseur Tetzlaff. Dirigent:

dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Tanj von Paul Taglioni. Wegener. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Lachen. Märchen⸗Schwank in 6 Bildern von Ernst von Wildenbruch. n Fer 8 9. t S 2 2 ** * ** j Tanz bon Emil Gracbh. In Scenes g'setzt vom Königlich baperischen Hofschauspielers Herrn Max mit arabischen Vollblut Schulpferden, von 4 Herren . Male: Almenrausch und dargestellt in Prachteostum. Jeu de la rose, ge- Edelweiß. Qberbaverisches Charaktergemälde mit ritten von Frl. Clotilde Hager und Mlle. Theresina. . . W un ö . Hpr. Hermann Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. Auf⸗ Rrwestan . Di ; von Schmid. Musik von Müller. Deutsches Theater. Freitag: Die Kinder Schuß e ttl- Tanz. Anfang, Uhr. der Excellenz. Sonnabend? College Crampton. Sonntag: Faust.

Ober⸗Regisseur Max Grube. Mustkalische Direc⸗ Hofpauer. Zum 3. tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend ö 6 , Sonntag: Nachmittags 25 Uhr: Schlimme Saat. 3 Abends 7 Uhr: Der Hüttenbesitzer. er, Ernst. Anfang R

Lessing Theater. Freitag: Die Großfstadt⸗

Sonnabend: Sodoms Ende.

pielhaus. 57. Vorstellung. Der neue Costums vom Garderoben-Inspeetor Ventzky. An⸗ Herr. Schauspiel in?7 Vorgängen von Ernst von fang 7 Uhr. Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗-Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. .

Sonnabend: Opernhaus. 52. Vorstellung. Ca val- leria rusticana (Bauern⸗Ehre). Oper in

Dirigent: Musikdirector . . in 3 Acten von Henri Meilhac.

58. Vorstellung. Das heilige

Sonnabend: Das Sonntagskind.

Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten · jetro Mascagni. Tert' nach dem burg. Freitag: Zum letzten Male: Musgtte. . . h Sittenbild in 3 Acten von Guy de Maupassant. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Wegener? Vorher? Das goldene Hohe Gäfte. Schwank in 1 Act von G. Belly

Kreuz, Sper in? Äcten von Ignatz Brüll. Text nach und P. Henrion. Anfang 7 Uhr. ö ö 1 nn, n. J .. . Die Aufführung von, Mufotte‘ beginnt um 8 Uhr. der Clowns C. Godlewsky, 3 Gebrüder Briatore,

Sonnabend: Zum 1. Male: Riquette. Lustspiel

Contert · Jaus. Freitag: Karl. Meyder. Concert. Strauß⸗Millöcker⸗Suppeè⸗Offenbach Abend. Anfang 7 Uhr.

Dienstag, 1. März (Fastnacht), letztes

. Familien Ballfest. Billets à 3 M im Bureau des Hauses.

Circus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends 77 Uhr: Große Komiker-Vorstellung. Auftreten

Paul und William, Gebrüder Kronemann, Gebrüder Dianta und Warne, Herrmann, Misco ꝛc. in ihren höchst komischen Enträes und Intermezzos. Außer— dem: Quadrille des Fleurs de nohlesse, geritten

Belle. Alliance Thenter. Freitag: 57. En— pon 16 Damen. Elimar“ (Strickspringer), vor⸗

1 X . 2 . Musik ven Ferdinand Hummel. sembleGastspiel der Münchener, unter Leitung des geführt von Frl. Dceana. Renz. 4 Brientalen

Anfang 7 Uhr. Almenrausch und Edelweiß.

Adolph Ernst Theater.

j Freitag: 24. Abonnements 64. Male: Der Tanzteufel. , e., ̃ Berliner Theater d 4 Acten von Ed. Jaco , . W. Mannstädt. Lichteffecten ꝛc. Arrangirt u. inscenirt vom Directot

Vorstellung. Kabale und Liebe. Anfang 7 Uhr. FGohrlets kbenlneise Ton Fustab Görß. n! pon G. Renz. Gustav Steffens. In Scene gesetzt von A

Uhr.

Montag: Erstes Gastspiel

9

Sonnabend: Der Tanzteufel.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

, 1. Male: ( baperischen Hofschauspielers Conrad Dreher aus um 1. Male; Para.! München, der Damen Schäfer,

Im 3. Act: treten der vorzüglichsten Reitkünstlerinnen und Reit⸗ künstler ꝛc. Zum Schluß: Fern Auf Helgo—

Sonnabend: 58. Ensemble⸗-Gastspiel der Münchener. land g oder: Ebbe und Fluth. Große

hydrol. Ausstattungs Pantomime in 2 Aktheilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Aufzügen. Neue

Freitag: Zum Einlage: „Die Harde ⸗Husaren?. Dampfschiff, und Gesangsposse in

Bootfahrten, Wasserfälle, Riesenfontänen mit allerlei

doly Vglich: Auf elgoland. . h Sonntag: 2 Ce fl, Nachmittags 4 Uhr

(1 Kind frei)h. Auf , Verlangen: Die lnstigen Heidelberger. Abends 75 Uhr: Auf

Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 0. Delgoland. , Thomas. , K um »ñ2rͥyυoúCua“ûuorEuGruuußüruQaßR ; 22 3. mie, ( eif⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen vo o bedeckt Sonntag: Nachmittags 25 Uhr: Der Fall Ele- G. v. . * . gefetzt vom Stern . mancegu. Abends 78 Uhr: Die Groftstadtluft. August Kurz. Änfang 75 Ubr. . Nächste Nachmittags⸗Vorstellung zu volksthümlichen ö 1 t d 1 ; zreisen (Parguet 2 M): Der Fall Clsmenceau. Die Luftdruckunterschiede zwischen Osten und Vorverkauf ohne Aufgeld täglich. Dienstag: 9 ̃ Schwank in 3 Acten nach Figker der Herren Jäger, Terufal, Stöhr, Brandtner Dessau).

Familien ⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Rau mit. Srn. Referendar Dr. jur. Eduard von Joeden⸗-Koniecpolski (Darn, stadt Frankfurt . M. Frl. Rosg Neumann

Neubauer und mit Srn. Rechtsanwalt Gumpel (Meiningen=

des Königlich

. f Re; 2. 7* zislaud d E e Raja. Der Nor⸗ . 8 ; . . w. ö. mung über Central-Europa noch fort. Bei durch- 117 don A. Millaud und E. de Najac. Der Vor⸗ (Schuhplattler fämmtlich vom Gärtnerplatz Theater Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Dunkel

schnittlich nahezu normalen Wärmeverhältnissen ist verkauf beginnt heute an der Tageskasse.

das Wetter in Deutschland an der Westgrenze vor⸗ wiegend trübe und stellenweise neblig, im Osten heiter ohne nennenswerthe Niederschläge. Die Frost⸗

renze berläuft von Lübeck uber Berlin nach Wien Yvette. Carnevalsposse in 3 Acten mit Gesang in. In Sftdeutschland berrscht leichter Frost. nach einer französischen Idee) von Carl Laufs und Nach Der gegenwärtigen Wetterlage scheint eine Maximilian Kraemer. Musik von Victor Holländer. wesentliche Aenderung der Witterung demnächst Anfang 77 Uhr. ö Sonnabend u. folg. Tage: Yvette.

Sonntag: Letzte Nachmittags- Vorstellung von:

Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von S. ne ce ᷣ— 2 ᷣ·¶puyͥ5 ö ö chaft T Carl Laufs. Parquet 1 6 ꝛ26. Anfang 4 Ubr. wissenschaftlichen Theater.

. ; . . Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.

KNKuonigliche Schauspiele. Freitag Opern- Freitag: Mit neuer Ausstattung zum 37. Male: haus. 51. Vorstellung Die Meistersinger von Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von Nürnberg. Große Oper in 3 Acten von Richard ug Wittmann und Julius Bauer. Musik von

noch nicht bevorzustehen. ; Deutsche Seewarte.

Theater ⸗Anzeigen.

2 In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur etz

fang 64 Uhr.

rl Millöcker. aff. Sirigent: Kapellmeister Weingartner. An, Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Jedermann. Die Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen! Herrn Bernhard Stavenhagen.

in München. Novität! Zum 1. Male: Jägerblut. . an n. in k 6 . Benno Gestorben: Hr. Rechnungs-Rath grid J ĩ henegger. Musik von Josef Krägel. ; laat . Rauchenegger. Musik van. Josef Kräg Wallner Theater. Sreitzs. Zunm 5. Male Billets zu dieser Vorstellung können von heute ab an der Tageskasse erhoben werden.

( Grottkau.

Rautenberg (Königsberg]. Verw. Fr. Ge Regierungs- Rath Charlotte Sattig. Jer. von Eckartsberg (Görlitzji. Hr. Stadtplarhe— Aloys Kotzuret (Dobrau). Hr. Geh. Justi

zettel. Anfang 75 Uhr.

66 Rath und Notar Eduard Kaehrn (Salzwedel)

Aranig, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Yr. Geh. Baurath a. D. Gustav Doͤbbel Am Landes⸗ Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 1211 Uhr. Täglich Vorstellung im

arr. die Anschlag⸗

Köslin).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Concerte.

ß Sing -Ahademie. Freitag, Anfang 77 Uhr. In Scene gesetzt von Julius Concert der Piöanistin Muriel Elliot mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester, unter gütiger Leitung des

Verlag der Expedition (Schol).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Vet agt⸗ Anstalt, Berlin SM., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 49.

Berlin, Donnerstag, den 25. Februar

1892.

—— —ͤ

Königreich Preußen. Bedingungen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe—

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauver⸗

walkung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

6 . Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die füchtige, pünktliche und vollständige Ausführung, derselben auch in technifscher Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

585 * Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge re.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛch sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

Form und Inha

2 39 *

1 8. It der Angebote.

dor

bel

8. reichten Proben. Die Proben se 8 v termin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weite erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung felbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es follen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge— bunden halten zu wollen. ;

§ 4. es Angebots.

Wirkung d on dem Eintreffen des Angebots bei der r

rk Die Bewerber bleiben v Eir n des ö der n n Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist 1

1 ausschreibenden Behörde bis zum l . b neten kürzeren Frist (S 3 letzter Absatz) an

zw. der von ihnen bezeich ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug

auf Ale für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichts—

barkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz

hat, und wofelbst auch sie auf Erfordern Domicil nehmen müssen.

; 85

Zulassung zum Eröffnungstermin.

ö Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutri

Ven X ewerbern und deren Bebollmas tigten teht der Zutri

dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebene Gebote ist nicht gestattet.

5§6. Ertheilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be— von dem gewählten der durch besondere

hörde entweder im Unternehmer mit ; schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeltiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An— gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge—

hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Ingebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrages einen esfallsigen Wunfch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur in zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich zerlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme 36 Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des— elben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben ei den Prüfungen verbraucht sind. .

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um— gehend schriftlich zu bestatigen.

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K 92

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*

§ 1.

. Vertrag sa bschluß. . ö Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. 3 Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Jeichnungen 2c, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

3 Cautionsstellung. Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Caution zu bestellen, widrigen alls die Vehörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ erlatz zu beanspruchen.

8 9.

. Kosten der Ausschreib ö ö in den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat nternehmer nicht beizutragen.

1 Allgemeine Vertragsbedingungen für der Bauten.“) (. . 81 Gegen stand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resr. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver— trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersatze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt d leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in de entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

§ 2. Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Einheitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags—

er bau⸗ ] Bau⸗

ö

mäßig vereinbarten Lohnsätzen. Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben—

leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen re. *

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeüg und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht beiondere Preis⸗ anfätze vorgefehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnfätze zugleich die Vergütung für die zur planmaͤßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrages gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge— räthen ꝛe.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Gexräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besendere Ent schadigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung baulestenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom V abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Ar oder Lieferungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch bat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse entstanden ist.

184. istungen gegen den Vertrag. hrten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der enden Behörde den bauleitenden Beamten ge— troffenen Anordnungen unter der Vertrage festverdungenen Menge zurück, so der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens. mn, Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 6 19. 5. Fortführung und Vollendung der Der ung und

D

dieferungen hat nach den in den besonderen Bed Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Arbeiten zc. in den besonderen Bedin⸗ gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer svätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau Litenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedun Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Borräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Conventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Eonventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz. S6.

Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fortführung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bauleitenden Be⸗ hörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten,

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstände begründete An— sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs— fristen W längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ber tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er— mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall. einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des

Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗

lichen Arbeiten vom 26. Oktober 18838 sind bezüglich der Aus ührung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Stagts⸗ eisenbahnverwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest⸗

gestellt worden.

ihm nachweislich entstan die die Fortsetzung des ;

wirklichen Schadens beanspruchen, aues hindernden Umstände entweder bauleitenden Be und deren verschuldet sind insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige U in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde getragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen beansprucht werden.

In gleicher Weise l e pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortfü Umstände von ihm werschuldet' sind

haben.

roi nut sso ber „of rt wordon' rereigmsse he gesuhrt worden,

5s nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden ens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder ̃ ventionalstrafen s Schadensersatzforderung niedriger als die Conventionalstrafe, so kommt nur die letztere Einziehung.

In Ermangelung gütli lichen Ansprüche das Schiedsgeri

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung län nate, so steht jeder deiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt ) inzwischer wachsenen Ansprüche auf Schadensers der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, bedungene Vollendungsfrist um die D längert wird.

. 85

Güte der Arbeits leistungen

Die Arbeitsleistungen müssen den besten ? den besonderen Bestimmungen des Verdingungse trages entsprecheu.

Bei den Arbeiten

schäftigt werden.

Ärbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte de edingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter schluß er Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ fte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat „Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

eiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un— müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt

11*

3 P .

werden. Materialien, welche dem Anschlage bezw. den dingungen oder den der ge zu Grunde gelegten Proben nicht entfrechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen. Behufs Ueberwachung der Ausführun i steht dem bauleitender 'r den von demselben zu beauftragenden Per— sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige

ofort ig . angesertigt werden.

mer Handwerkern und Ar⸗ l nden Verbindlichkeite er Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau— l en Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen. Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage ni pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde da Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträ

L Un für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. D V0 . 1

Erfüllung der dem Unt zeitern gegenüber ob

8. l e

6 nn 3 te n.

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Unternehmer hat die hierzu er erlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛe. 9Xokänrdo 86: * 31 Io to 59am tor 2zur M der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver

fügung zu stellen.

Entziehung K Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Äeferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügen gefördert sind, oder

é. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde S 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt,

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. ist der Unternehmer Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der troffenen Änordnungen unter Bewilligung einer g aufzufordern. .

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht. .

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Ver⸗ pflichtung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung eine Abrechnung über die für ihn si ber mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Fal Unternehmer nur innerhalb desjenie welcher als sicheres Guthaben desselben standenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erh mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung güt gung das Schiedsgericht ( 19). .

8 IO. Ordnungsvorschriften. Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf uf der Baustelle einfinden, so e zutreffenden baulichen An⸗ der Baustelle erforderlich 74

3. (

forderung des bauleitenden Beamten oft nach dem Ermessen des Letzteren ordnungen ein mündliches Benehmen ; machen! Die sämmtlichen auf dem Bau besch

Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers

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1 häftigten Bevollmächtigten, ind bezüglich der Bau⸗ ausfürung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden. .

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ber einbaft worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter. insoweit ses von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, felbst n sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihn angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für- deren regelmäßige Reinigung, Desinfection und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen. . 5

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe 2c. sowie einer auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist ediglich Sache des Unternehmers.

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