1892 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Ein Mißstand sei aber zu bemerken; er

Schaden zu tragen hätten. n . Wo die Tagelshner von dem ehemaligen

habe die Bauern gefragt:

Gute hbingekommen seien? Die Antwort habe gelauter Sie seien ausgewandert! Auf die Verhütung dieses Mißstandes solle man bei der Weiterführung Rücksicht nehmen, Ueberhaupt sollte man

solche

beim weiteren Ankauf der Güter vorsichtig sein und nicht ö wei

Güter kaufen, welche zu nahe der russischen Grenze lägen, diese einen schlechten Absatz hätten.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Ich möchte zunächst meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß der Herr Vorredner, welcher sich die Verhältnisse und die Thätig⸗ keit der Ansiedelungscommission an Ort und Stelle angesehen hat, zu demselben günstigen Eindruck über die Gesammtthãtigkeit der Ansiedelungscommission gekommen ist, welchen ich bei meinem Besuch Ansiedelungsgüter empfangen habe. Es pulsirt dort

verschiedener frisches Leben, und es werden Wirthschaften begründet, die im Ver⸗ aleich zu den früheren Verhältnissen lebenskräftiger erscheinen. Diese wird bestätigt durch die eingetretene erhebliche Viehbestände, sie wird ferner bestätigt, durch daß in den schwierigen wirthschaftlichen ãltni welche gerade die Provinz Posen in den letzten drei Jahren getroffen haben, nennenswerthe Schwierig keiten unter den neu angesetzten Ansiedlern, welche doch in einer ganz besonders schwierigen Lage sich befanden, nicht hervorgetreten sind.

Im übrigen hat es mich nicht überrascht, daß seitens des Herrn Abg. von Czarlinski auch heute wieder ein Protest ausgesprochen worden ist gegen den Erlaß des Gesetzes von 1889 und gegen die Ausführung desselben. Er hat es an Schärfe bei seinen Ausführungen nicht fehlen lassen; ich habe aber aus den Ausführungen der übrigen Herren Redner entnehmen können, daß es nicht in der Absicht des hohen Hauses liegt, heute eine größere politische Debatte an diesen Punkt anzuknüpfen. Ich glaube, es mir deshalb auch meinerseits versagen zu können, ausführlich auf die Aeußerungen des Herrn von Czarlinski einzugehen. Ich will nur der Behauptung widersprechen, daß durch die Thätigkeit der Ansiedelungscommission eine Demoralisation sowohl bei den Deutschen wie bei den Polen eingeführt resp. verbreitet wird. Ich glaube, ein Besuch der Ansiedelungsgegend wird jeden, der dort⸗ kin kommt, von dem Gegentheil überzeugen. Und wenn der Herr Abgeordnete die Frage aufgeworfen hat, ob sich die Diebstahlsfälle im Bereiche der Ansiedelungscommission vermehrt und ob vermehrte Verurtheilungen dort stattgefunden haben, so kann ich nur versichern, daß in dieser Beziehung wenigstens zu meiner Kenntniß nichts ge⸗ kommen ist. Wenn der Herr Abgeordnete ferner gesagt hat, die Königliche Staatsregierung verfolge bei der Ausführung des einmal bestehenden Gesetzes die Absicht, die Polen zu vernichten, so muß ich diese Ausführungen als unrichtig bezeichnen. Eine derartige Absicht besteht nicht. Das Gesetz ist nicht erlassen worden, um die Polen zu vernichten, sondern um das im Rückgang befindliche Deutschthum in den betreffenden Landestheilen zn kräftigen.

Hiermit glaube ich, die Ausführungen des Herrn Abg. von Czar⸗ linski verlassen zu können, und ich hoffe, daß meine Darlegungen, aus denen ich jede Schärfe fernzuhalten bemüht war, ihm nicht Ver— anlassung geben werden, seine Beschwerden wiederholt zum Ausdruck zu bringen.

Die übrigen Herren Redner haben ihre Ausführungen im ganzen in wohlwollender Weise an die Denkschrift angeknüpft. Von zweien derselben ist bereits hervorgehoben, daß in diesem Augenblick von mir kaum eine präcise Antwort auf die zur Discussion gestellten Fragen zu erwarten sei, sondern daß man im wesentlichen nur Anregungen

Wahrnehmung Steigerung der die Thatsache,

57 Verhältnissen,

für die Folgen an die Königliche Staatsregierung, bezw. an die Ansiedelungscommission habe richten wollen. Von meiner Seite wird den gegebenen! Anregnngen volle Beachtung

zu theil werden. Nur kann ich keine allzu großen Hoffnungen erwecken in Bezug auf eine sehr viel größere Specialisirung des Rechnungs⸗ wesens.

Der Abg. Knebel bemängelt, daß man nicht genügend ersehen könne, welche Wirthschaftsausgaben der Verwaltung zur Last fallen und welche als Verbesserungen der Vermögenssubstanz sich darstellen. Von Beginn der ganzen Thätigkeit der Ansiedelungscommission an, läßt sich eine derartige Unterscheidung der Ausgaben nicht durchführen, weil anfangs die dazu erforderlichen genauen Inventaraufnahmen nicht stattgefunden haben. Dieser Fehler läßt sich für die Vergangen⸗ heit nicht mehr rückgängig machen; dagegen finden bei neuen Erwerbungen die erforderlichen Feststellungen statt. Uebrigens ist die ganze Rechnungs⸗ legung bei einer so ausgedehnten Gutsverwaltung so schwierig und wir haben dabei zunächst den Wünschen der Ober-Rechnungskammer Rech⸗ nung zu tragen, daß ich glaube, man thut gut, wenn man nicht zu viel Gewicht auf diese formale Seite der Angelegenheit legt. Ein

Hauptmoment für die spätere Beurtheilung der Verhält— nisse wird immer das sein, daß die Rechnungen nach gleichmäßigen Gesichtẽ punkten aufgestellt werden. Ohnedem wird die Vergleichung der Rechnungsergebnisse erschwert.

Indessen ist der Wunsch, die laufenden Wirthschaftsausgaben von den Substanzverbesserungen streng zu scheiden, an sich ein berechtigter, und was ohne allzu große Belastung der ohnehin belasteten Beamten nach dieser Richtung hin geschehen kann, das wird geschehen.

Wenn der Herr Abg. Sombart hervorhebt, daß der ganze Beamtenapparat zu umfangreich sei und gesteigerte Kosten er⸗

fordere, so mache ich demgegenüber darauf aufmerksam, daß, abgesehen von den Landmessern und den Bureaubeamten, eine Vermehrung des Personals nicht beabsichtigt ist. Die Anstellung dieser Landmesser, namentlich auch die eines Vermessungsinspectors, erschien absolut geboten, um die Vermessungsarbeiten zu fördern, und ich bin überzeugt, daß nach dieser Richtung hin durch die Bewilligung, die, wie ich hoffe, in diesem Etat ausgesprochen werden wird, die Thätigkeit der Ansiedelungscommission und die Erfolge dieser Thätig⸗ keit wesentlich werden gefördert werden. Nach den mir bisher vor—⸗ liegenden Informationen ist es wahrscheinlich, daß dies schon im Laufe dieses Jahres dadurch zum Ausdruck kommen wird, daß die Zahl der Ansiedler zunimmt.

Hierzu war es nothwendig, die Arbeiten zur Vorbereitung der Ansiedelungen möglichst zu fördern, und das ist im abgelaufenen Jahre geschehen.

Es ist weiter dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß der ganze Verwaltungsapparat zu groß sei und nicht im Verhältniß stehe zu den bisher damit erzielten Erfolgen. Auf den ersten Blick mag ein derartiger Eindruck ja entstehen. Es ist aber nicht zu übers ehen, daß ein großer Apparat nothwendig ist durch die fortwährend steigende Zahl der Güter,

Und diese Vermehrung läßt sich der Natur der Sache nach nicht ver⸗ meiden. Gerade den Ankauf zu forciren, liegt nicht in der Absicht der Staatsregierung, weil dann die Preise zu sehr in die Höhe gehen. Dabei ist zu beachten, daß die neuerdings höher angelegten Preise im wesentlichen darauf zurückzuführen sind, daß erheblich werthvollere Objecte gerade im Interesse einer gesunden und lebens fähigen Ansiede⸗ lung angekauft sind, und man sich wohl auf den Ankauf bei Sub⸗

hastationen beschränkt habe. Andererseits hat man es nicht immer in der Hand, den Zeitpunkt eines Ankaufs beliebig zu wählen. Wenn sich di Gelegenheit bietet,

ein günstig gelegenes Gut zu erwerben, welches für eine zweckmäßige Ansiedelung besonders geeignet ist, oder wenn ein Zusammenschluß der deutschen Elemente dazu nöthigt, an einer bestimmten Stelle einen Besitz zu acquiriren, so muß zugegriffen werden; man kann das nicht verschieben. Aber ich kann zur Beruhigung der Herren, welche in der stets anwachsenden Zahl der Güter ein Bedenken hinsichtlich der soliden und vpraktischen Ausführung des ganzen Werks sehen, die Erklärung wiederholen, daß von Seiten der Staatsregierung in keiner Weise die Absicht vorliegt, mit dem Ankauf in übertriebener Weise vorzugehen, während sie andererseits die Ansiedelungsangelegenheit in derselben sicheren und consequenten Weise zur Durchführung zu bringen ent— schlossen ist, in der sie in Angriff genommen und bisher durch⸗ geführt ist.

Der Herr Abgeordnete hat die Rangverhältnisse der Landmesser berührt. Der geehrte Herr wird mit mir dahin einverstanden sein, diese Frage bei dieser Gelegenheit nicht weiter zu discutiren.

Von anderer Seite ist die Frage aufgeworfen: was wird aus den Tagelöhnern, welche sich auf den Gütern befinden, die von der An⸗ siedelungscommission angekauft wurden? Die Schicksale der einzelnen Leute sind, soweit meine Informationen reichen, bisher nicht genau verfolgt.

Es besteht jedoch kein Zweifel, daß durch die ganze Thätigkeit der Ansiedelungscommission, durch die intensivere Wirthschaft, durch Bauten und Meliorationen, die ausgeführt sind von dem Moment des Ankaufs der Güter an, ein derartig gesteigerter Bedarf nach Arbeitskräften hervortritt, daß bisher jedenfalls eine Schwierigkeit wegen Unterbringung und Beschäftigung dieser Arbeiter nicht hervor⸗

getreten ist. Die ersten zwei, drei Jahre bleiben die Leute an Ort und Stelle, und die Ansiedelungscommission muß nicht bloß diese Leute, sondern auch noch andere Arbeitskräfte

zur Ausführung ihrer Arbeiten heranziehen. Denn im großen und ganzen waren die Güter nicht mit zahlreichen und nicht mit sehr leistungsfähigen Arbeitskräften besetzt. Im übrigen ist bekanntlich der Abzug der Arbeitskräfte nach dem Westen aus diesen Landestheilen so erheblich, daß eine Schwierigkeit zur Unterbringung der schließlich frei werdenden Arbeitskräfte keineswegs hervorgetreten ist. Wenn der Ausdruck ‚Auswanderung“ hier gebraucht ist, so wäre es richtiger

gewesen, von dem Verziehen der Leute zu sprechen. Daß diese Leute

zur Auswanderung wobei man gewöhnlich an Amerika denkt getrieben seien, ist in keiner Weise anzunehmen. Sehr

viele sind bloß von dem einem Ort verzogen und haben an anderer naher Stelle wieder Arbeit gefunden.

Es war nahe gelegen, diese Fragen weiter zu klären und statistisch weiter zu verfolgen. Ich muß aber offen gestehen, ich habe Bedenken getragen, die Localbehörden noch weiter mit statistischen Arbeiten über diese Fragen zu belästigen. Eine Feststellung und Ver⸗ folgung dieser einzelnen Leute nach dem Auswanderungsziel, nach Nationalitäten, ob polnisch oder deutsch, würde eine ganz erhebliche Belästigung für die Ortebehörden mit sich bringen.

Der Herr Abg. Sombart macht der Ansiedelungscommission einen Vorwurf daraus, daß bisher noch nicht mit der Gründung von Gemeinden an Stelle der aufgelösten Gutsbezirke vorgegangen sei. Meine Herren, es war alles vor zwei Jahren vorbereitet, um mit dieser Arbeit, soweit eine Besiedelung stattgefunden hatte, vorzugehen. Es ist unterlassen worden, um nicht infolge der Einführung der Gemeindeordnung die Leute in die Lage zu bringen, nach zwei Jahren eine neue Gemeindeverfassung anzunehmen. Nach den damaligen

Verhältnissen hätten wir wahrscheinlich angeschlossen an diejenigen Verhältnisse der Gemeinden, wie sie dort

bestanden. Welche Neugestaltung die Gemeindeordnung bringen würde, war damals nicht vorauszusehen; deshalb habe ich mich damit ein— verstanden erklärt, diese Angelegenheit zu sistiren bis zu dem Moment,

wo die Gemeindeordnung in Kraft steht. Sobald dies der Fall ist, wird mit der Gemeindebildung in möglichst starkem Umfange vorgegangen werden. An sich ist es ja nicht

im Interesse der Ansiedler, wenn es zu rasch geht; denn so lange die Gemeindebildung noch nicht stattgefunden hat, erhalten sie immer noch gewisse Erleichterungen und Unterstützungen dadurch, daß die Ansiedelungscommission als Gutsherr einen Theil der Lasten tragen muß. Aber sobald an sich eine Gemeinde thatsächlich besteht, bin ich auch der Ansicht, daß es nothwendig ist, sie auch rechtlich auszu⸗ gestalten, um die Verhältnisse zu consolidiren und die Ansiedler an

2

das Gefühl der Pflicht zu gewöhnen, daß sie nunmehr ihre Angelegen⸗ heiten selbst zu verwalten und selbst zu führen haben. (Bravo! rechts.)

Abg. Dünckelberg (ul.) verzichtet bei der vorgeschrittenen Zeit auf das Wert. . .

Akg. Seer (ul.): Wenn die Polen die blühenden Felder der neuen Eolonien gesehen hätten, welche an die Stelle der ausgesogenen, schlecht Ee e e, Felder der ehemaligen polnischen Besitzer ge⸗ treten seien, dann würden sie nicht davon sprechen, daß das Gesetz schädlich gewirkt habe.

Abg. ven Czarlingski (Pole): So lange die Polen von dieser Debatte ung ausgeschloßsen würden, müßten sie ihren Widerspruch gegen das Gesetz geltend machen, denn es widerspreche der Ver⸗ fassung, daß den Polen die Güter abgekauft und nur an deutsche Colonisten vertheilt würden.

Abg. von Puttkamer⸗Plauth (cons): Er wünsche, daß das Gesetz überflüssig werden möge, denn seine Heimathsprobinz leide unter dem Kampf der beiden Nationalitãten. Als Preuße koͤnne er sich nur auf der Basis mit den Pelen verständigen, daß das Interesse des preußischen Staats gewahrt werde. Man sei jetzt wieder in eine schwankende Politik den Polen gegenüber eingetreten, die uns schon in früherer Zeit keinen Segen , habe. Die Polen hätten Beweife ihrer Loyalität gegeben. Er wolle boffen, daß sie auf diesem Wege fortführen, dann werde auch der nationale Friede gefördert werden. Bil Polen wollten an dem Nationalitãtenstreit nicht schuld sein. Wenn . das beweisen wollten, dann müßten sie die sociale Abgeschlossenheit, ibr gesondertes Vereinsleben u. s. w. aufgeben. Die Polen träten nur in vereinzelten Fällen in den Staatsdienst und in die Armee ein. Das zeige, daß die Loyalitäts⸗ bezeugungen der thatsächlichen Grundlage entbehrten. Daß Lie Provinz Preußen unbedingt zum pre ug schen Staat gehören müsse,

lichen Frieden. Wenn das , nicht schnell genug vor⸗ wärts gebe, so liege das an den hohen Forderungen, welche an die Ansiedler gestellt würden. Man sollte nicht ãngstlich darauf sehen, daß die Verzinfung hoch ausfalle; der politische Zweck müßte in den Vordergrund gestellt werden. Außerdem müsse man auch an eine Vermehrung der angesessenen Arbeitskräfte denken, dazu gehöre eine Verkleinerung der Stellen. ; Abg. von Czarlinski (Pole): Wie wolle der Vorredner nach⸗ weisen, daß die Loyalitãts bezeugungen der olen der thatsächlichen Grundlage entbehrten? Daß die Polen nicht in den Staatsdienst träten, fei begreiflich; denn die deutschen Studirenden würden ja unterstützt, die polnischen aber nicht. Es sei bedauerlich. daß die Deutschen sich nicht bemühten, der polnischen Sprache mächtig zu werden (Heiterkeit), damit sie sich mit den Polen verständigen könnten.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:

Der Herr Abg. von Puttkamer⸗-Plauth hat dem lebhaften Wunsche Ausdruck gegeben, daß der Gegensatz der Nationalitäten in seiner Heimathsprovinz vollständig verschwinden möge, und hat gleichzeitig hinzugefügt, daß, wenn auf der von ihm bezeichneten Basis der

absoluten Anerkennung der deutschen und der vreußischen Staatsinteressen seitens der Polen ein derartiges Ver⸗

schwinden der Gegensätze nicht zu erzielen sein würde, er lebhaft bedauern würde, daß die Königliche Staatsregierung zur Zeit gegenüber den Polen eine schwankende Haltung eingenommen habe. Meine Herren, welche Momente er für diese schwankende Haltung anführen zu können glaubt, hat Herr von Puttkamer nicht geäußert. Ich glaube aber, wenn auch von seiner Seite der Wunsch nach einer Verständigung mit den Polen derart lebhaft betont wird, wie es heute geschehen ist, daß jedenfalls die Staatsregierung das wird im Auge behalten müssen, daß sie alles vermeidet, womit sie den Polen eine derartige Annäherung an unsere Nationalität in dieser Provinz erschwert. Ich glaube daher, daß der Vorwurf einer schwankenden Haltung gegenüber der Staatsregierung nicht gerecht⸗ fertigt gewesen ist.

Wenn im übrigen der Herr von Puttkamer meint, ich hätte selber anerkannt, daß das Ansiedelungsgesetz eigentlich nicht so recht vorwärtsgehe, so hat er mich in dieser Beziehung jedenfalls miß⸗

verstanden. Ich habe ausgeführt, daß es nicht so rasch vorwärtsgehe, wie ich es selber wünsche, und habe die Gründe dafür bereits dargelegt. Ich habe den Eindruck, daß das Ansiedelungswerk selbst rascher vorwärtsgehen wird, nachdem die Sachen einmal in Fluß gekommen sind; denn aus anderen Landestheilen Ansiedler in größerem Umfange gerade nach dem Osten

heranzuziehen, ist ein von vornherein sehr schwieriges Unternehmen gewesen, und ich glaube, man muß anerkennen, daß die Ansiedelungs⸗ commission in der Heranziehung von Leuten, in der Auswahl des Materials geradezu gutes und mehr, wie man anfänglich erwarten konnte, in kurzer Zeit geleistet hat.

Wenn der Herr Abgeordnete ferner gemeint hat, man solle bei

der Auswahl und Annahme dieser Leute nicht zu ängstlich im fiscalischen Gesichtspunkte sein, daß man den Annahmepreis für die Grundstücke zu hoch stelle, so stimme ich dem vollstindig zu; aber verschenken können wir die Sachen

doch auch nicht. Daß die Ansiedelungscommission gerade nicht fiscalisch vorgeht, kann daraus entnommen werden, daß doch neben dem Anrechnungswerth einer dreiprocentigen Verzinsung des in die Ansiedlerstelle verwendeten Kapitals, wobei die Generalkosten nicht in Rechnung gestellt werden, auch Fälle vorkommen, je nach den Ver⸗ hältnissen der Ansiedelung, wo die Rente herabgesetzt wird auf 20/o und einen noch geringeren Satz. Sowie sich herausstellen sollte, daß 3 zu hoch sind, so glaube ich, daß da kein Bedenken sein würde, einen geringeren Procentsatz zu grunde zu legen. Aber auf der anderen Seite, glaube ich, liegt auch keine Veran⸗ lassung vor, hier gerade die Anrechnungswerthe so herabzusetzen, um für jeden Preis Leute heranzuziehen. Die Hauptsache ißt, daß wir zuperlässige Ansiedler bekommen, damit die geschaffenen Ansiedelungen einen dauernden Bestand haben.

Im übrigen wünscht der Herr Abg. von Puttkamer, es mõchte seitens der Ansiedelungscommission im größeren Umfange, wie bisher, respective hervorragend das Augenmerk gerichtet werden auf die Be⸗ setzung von Arbeitercolonien. Ich gebe bereitwillig zu, daß das Glücklichste bei einer derartigen Colonisation die Mischung der ver⸗ schiedenen Besitzstufen wäre; das wird das gesündeste Verhältniß abgeben.

Wenn man aber dauernde Verhältnisse schaffen will, so ist das Nothwendigste ein leistungsfähiger und widerstandsfähiger Bauern⸗ stand. Darauf ist der Schwerpunkt zu legen. Ich glaube, daß sich die Ansiedelung von Arbeitern später von selber dazu finden wird, wenn sich Absplisse verkaufen lassen. Im übrigen aber diese doch nur be⸗ schränkt leistungsfähigen Leute als Deutsche, als Arbeiter nach Posen zu berufen, um sie auf die kleinen Stellen einzusetzen, das ist gerade kein sehr richtiges Vorgehen meines Erachtens in dem Moment, wo man die Arbeitsgelegenheit für diese be⸗ schränkt. Man kann, glaube ich, die Parallele mit Friedrich dem Großen und der Besetzung des Warthe⸗Netzebruchs in diesem Fall nicht heranziehen. Damals handelte es sich nicht um die Ueberführung von großen landwirthschaftlichen Betrieben in kleine, sondern um die Erschließung von Boden, der der Cultur neu

kleine Stellen geschaffen wurden, um den größeren Gütern die Arbeits- kräfte zu gewähren. Es ist bekannt, daß die dortige Gegend über einen Mangel von Arbeitern gerade so klagt, wie alle andern Gegen⸗ den des Ostens. Es sind allerdings Arbeiterstellen geschaffen worden, deren Eigenthümer von ihren Besitzungen allein nicht leben können; sie suchen aber als sogenannte Sachsengänger in andern Landestheilen ihre Arbeit, als in demjenigen Landestheile, für welchen sie als Arbeite⸗ kräfte angesetzt gewesen sind.

Nun glaube ich auch, wenn man Arbeitskräfte haben will, daß das auch bei dem jetzigen Vorgehen der Ansiedelungscommission in vollem Maße eintreten dürfte. Meine Herren, die Folgen werden nicht sofort eintreten; aber wenn erst die Kinder und Kindeskinder der jetzt an⸗ gesiedelten Bauern da sind, so werden auch auf diesem Gebiet neue Arbeitskräfte frei werden. Momentan die einzelnen Ansiedelungen mit neuen Arbeitskräften zu versehen, ist, glaube ich, ein aussichtslofer Versuch.

Der Etat der Ansiedelungscommissioen wird bewilligt und die Denkschrift über die Thätigkeit der Anfiedelungscommission durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Schluß 4 Uhr.

welche in die eigene Verwaltung der Ansiedelungẽcommission übergeht.

müßten die Polen unbedingt anerkennen, sonst gebe es keinen ehr⸗

gewonnen wurde, allerdings mit der ausgesprochenen Absicht, daß

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

M 541.

Berlin, Mittwoch, den 2. März

ßischen Staats⸗Anzeiger.

1892.

Per sonalveränderungen. stõniglich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnr Beförderungen und Ver setzun Berlin, 25. Februar. Art. Regts. Wahrnehmung Liebig,

in Deutz, beauftragt. Eschborn,

Rr. 6, unter Stellung à suite dez Regts', zum Diregtions⸗-Assist. bei den technischen Instituten der Art. ernannt. v. Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt., Engel, Sec. Lt. vom

Nr. 9, z

Schlesw. Feld⸗Art. Regt. Hauptm. à

befördert. Rafals ki,

Regts. Nr. II3, unter Entbindung von dem Commando zur Dienstleistung

bei dem Kriegs⸗Ministerium, als Comp. der Marwitz (83. Pomm.) Nr. 61 verse Inf. Regt. von Horn (63. Rhein.) mando als Insp. Offizier von zu derjenigen in Metz übergetreten.

3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, als Insp. Offizier zur Kriegsschule Friecke, Major und Abtheil. Commandeur

in Anklam commandirt.

vom J. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. des Train⸗Bats. r. 16 ernannt.

Magdeburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regim Commandeur in das 1. Westfäl. Feld⸗A

Major, bisher Battr. Chef vom Nassau. Feld-Art. Regt. Nr. 27, in das Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, . ö

Pr. Lt. vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Battr. Chef befördert. Eckhardt, Se Regt. Nr. 30, unter Beförderung zu Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 versetzt. .

4 Berlin, 27. Februar. v. d. Borne, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 141, von seinem Commando zur Dienstleistung bei einer Militär⸗

Intend entbunden. von Bülow II.,

König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, dessen Commando zur

Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Com

Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Bertin, Schüler, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs⸗ seines Abschiedsgesuches mit Pension Rr. 8 scheis fs . Nr. 8, scheidet behufs Uebertritts zur D

25. Februar. Min isterium, in Genehmigung zur Disp. gestellt. Ax, Sec. Lt. truwpe mit dem 8. März d. J. aus Sec. Lt. vom Gren. Regt.

ii. 9. D. zuletzt im Inf. Regt. Nr. 14 der Armee⸗Unifom, ertheilt. Berlin, 2. Februar. v. Motz, Chef im Magdeburg. Drag. Regt. Nr. laubniß zum ferneren Tragen der Un mit seiner Pension zur Disp. gestellt. Im Sanitäts-Corps. Berli Aerzte 1. Kl.:

Nr. 21, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Jäger⸗Bats Nr. 8;

28 . 1 ä . 28, unter gleichzeitiger Versetzun 6341 2 ö Verleßung . (I. Rhein.) Nr. 7, Dr. &

9. Feib · Sarde) Regt. Nr. 15, unter Inf, Regt. Kaiser Ẃilheim (2. Groß

14 sist. Aerzten 2. Kl; die Afsist. Aerzte 1. l. der Res. r. Rel ke m Landw. Bezirk Deutsch⸗Eylau, Dr. Ebeling vom Landw.

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irt Lingen, Dr. Eschbaum vom ie Assist. Aerzte 1. Landw. Bezirk Teltow, Pr. rk Erkelenz; Dr. Wachs vom rf. Dr. Leo vom Landw. Bezirk dw. Bezirk Gera,

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Schlesinger vom Landw. Bezirk 1 Cassel, Dr.

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rk Samburg Schwaße vom Landi. Berirl Schwerin, an. r. Hartge. Devcke vom Landw. Bezirk Hamburg, wer oh! em Landw. Bezirk Flensburg, Lampel, Hr. 6e er Dr. C Bodenst ah Lom Landw. Bezirk Hannover, Hr. Cann s om Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Rom berg vom zandw. Bezirk Meiningen, Br. Haustaedt vom Landw. Bezirk

9m z Maint Bertrand, Dr. Ricker vom r. v. ODeusinger vom Landw. Bezirk

1 = * r, Bezitt Frankfurt a. M. Dr. Ledergr Pom Landm. Bezirk e,, Höch st vom Landw. Bezirk Bochum, ͤ 3 n. Tandw, Bezirk Soest, Dr. Hagens ler vom Landw. Bezirk I Ferlin, Fleischer vom Landw. Bezirk Danzig, nterarzt der Marine⸗Res vom Landw. Bezirk 1j Leipzig, Wilkens,

nterarjt der Marine⸗Res. vom Landw

Interarjt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Halle,

Selhausen, Major à la suite des Fuß⸗ von Linger (Ostpreuß) Nr. 1“ und Director der Art. Werkstatt in Deutz, unter Versetzung in das Kriegs⸗Ministerium, mit der Geschäfte eines Abtheil. Chefs bei demselben, Dauptm. à la suite, des Fuß⸗Art. Regts. von Pomm.) Nr. 2 und Unter-Director der Pulverfabrik in Spandau,

mit Wahrnehmung der Geschäfte des

9 hem; egt. König Friedrich II. Nr. 4. mit Pensien der Abschied bewilligt. ulet Comp. Chef im Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1, die Erlaubniß um Tragen der Uniform des genannten Train-Bats., Burgund, Pr.

if. Regt. Nr. 72, Holtzhau fen vom 5. Tobold vom Inf. Regt. von Goeben

oeppe vom 1. Großherzogl. Hess.

Kl. der Landw. 1. Doergens

; 36 Dr. Bertrand vom Landw. Bezirk Halber— adt, Dr. Stahr vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Jaworowiez

A . 8 n. 6 ö DR Andernach, Dr. Hummels heim vom Landw. Bezirk Köln, Dr.

iche . Ernennungen, gen. Im activen Heere.

indersin

Directors der Art. Werkstatt * Lt. vom Feld⸗Art. Regt.

Anderten,

um überzähl. Pr. Lt., la suite des 5. Bad. Inf.

Chef in das Inf. Regt. von ö André, Sec. Lt. vom Nr. 29, in seinem Com⸗ der Kriegsschule in Anklam v. Seebach, Sec. Lt. vom

Nr. 7, zum Commandeur

Koenig, Major vom ent Nr. 4, als Abtheil. rt. Regt. Nr. 7, Schneider,

versetzt. v. Ramm, Nr. 27, zum Hauptm. und c. Lt. vom 2. Bad. Feld⸗Art. m Pr. Lt., in das Nassau.

Sec. Lt. vom Gren. Regt.

p. um sechs Monate verlängert.

Rhein. Fuß⸗Art. Regt. eutsch⸗-Ostafrikanischen Schutz⸗ dem Heere aus. Böhmker, i 3. Ostpreuß.) Dittmar, Rittm. a. D.,

1, die Erlaubniß zum Tragen

Rittm. a. D., zuletzt Escadr. s, unter Ertheilung der Er⸗ iform des genannmen Regts.

n, ng. Inf. Regt. Nr. 72, zum des Infant. Regts. Keith

e Garde⸗Train⸗ 3. Bats. des Inf. Regts. Magdeburg.) Nr. 26, zum Stabs- und Bats. 7 8

Ferdinand von Braun— bach vom 2.

8

zum Hus. Regt. König Wil⸗ gleichzeitiger Versetzung zum herzogl. Hess.) Nr. 116,

Düsseldorf; Aufgebots: Haenel vom Landw. Landw. Bezirk Bitterfeld, Bonn, Dr. Heßler vom

Landw. Bezirk

ede, Assist. Arzt 1. Kl. der zu Stabs⸗

Dr. Schütze, Dr.

vom Landw. Bezirk Danzig,

Seemer vom zberg vom Landw. Bezirk

Trier, Dr. Nockher, Dr. Pitsch vom Landw. Be⸗

Schönberg vom Landw.

Landw. Bezirk Wiesbaden, Marburg, Dr. Cuno vom

Dr. Goebel

Dr. Boermer,

zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert. 1. Kl. und Regts. Arzt vom Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. I1, ein Patent seiner Gharge verliehen. Dr. Boldt, Stabsarzt & la suite des Sanitãts: Corps, in das Sanitäts⸗Corps, und zwar als Bats. Arzt des 2. Bats. des Gren. Regts. König Friedrich J. Nr. 5, wiedereinrangirt. Dr. Schloesser, Assist. Arzt J. Tl. der Res. vom Landw. Bezirk k 5 im activen Sanitäts⸗-Cowrps, und zwar als Assist. Arzt n l. mit einem Patent vom 25. Februar dieses Jahres bei dem Vestpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, angestellt. Hr. Klamroth Stabsarzt vom medizinisch⸗chirurgischen Friedrich Wilhelms Institut,

2 . J. 1 mit dem 1. März dieses Jahres zum Cadettenhause in Karlsruhe Dr. Brandt, Stabsarzt vom medizinisch⸗-chirurgischen Friedrich Bilhelms Institut, als Bats. Arzt zum 2. Bat. 83. Rhein. Inf. Vegts. Nr. To, Dr. Pafsow, Stabs- und Bats. Arzt vom Rkein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, zum medizinisch⸗chirurgischen Friedrich-Wilhelms— Institut, Lr. Schum burg, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.)

Nr. 57, zum medizinisch⸗chirurgischen Friedrich-⸗Wilhelms-In⸗ stitutz Dr. Schönfeld, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Füs. Regts. General-Feldmarschall Graf Moltke

(Schles.) Nr. 38, zum Cadettenhause in Wahlstatt; die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Ferber, vom Cadettenhause in Plön, zum Garde⸗-Train⸗ Bat., Dr. Eb le, vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 um 2. Bad. Drag. Regt. Nr. A, Dr. Gra low, vom Inf. Regt Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Dr, Meiser, vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Rr. 8, zum U an. Regt Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3 dis Assist. Aerzte 2. Kl.. Baumann vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58,

zum Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.. Nr. 46, Dr. Papenhgusen, vom Hus. Regt. König Wilhelm J. (1. Rhein.) Nr. 7, zum Leib⸗Garde⸗Hus. Regt. ver⸗ sot 1 2. 9 y ö y 83 2 8 ! 6 setzt. Dr. Maeder, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt

vom Posen. Feld Art. Regt. Nr. 20, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Dreising, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhaslt-Dessau 1. Magdeburg. Nr. 26, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Lorenz, Stabs—⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Keith JI. Oberfchles.) Nr. 22, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Lemcke Affist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bez. Rostock; den Stabs⸗ aͤrzten der Landw. J. Aufgebots: Dr. Kroner vom Landw. Bezirk]! Breslau, Mr. Fester vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Ber- wald, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Schwerin, Pr. Berthold, Stabsarzt der Landw. 2. Auf— gebots vom Landw. Bezirk Königsberg, der Abschied bewilligt. Evangelische Militär Geistliche. 3. Februar. Frielinghaus, Pastor in Schlichting, Cadetten⸗Pfarrer in Wahlstatt berufen. Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. 4. De—

zum

zember. Pr. Streit, Professor. Dr. Hecker, wissenschaftlicher Lehrer, beide beim Cadettenhause Bensberg, Dr. Gräfenhan,

wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Dr Lotz wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Köslin, Gelpke, Eirĩl⸗ erzieher beim Cadettenhause Plön, sämmtlich in gleicher Eigen⸗ schaft an das Cadettenhaus Karlsruhe, Berg, missenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Funke, wissenschaft— licher Lehrer beim Cadettenhause Oranienstein. an das Cadetten— haus Oranienstein bezw. Potsdam, Dr. Picker, wissenschaftlicher Lehrer bei der Haupt⸗-Cadettenanstalt, Karitzki, igen , fer h, Lehrer beim Cadettenhause Köslin, an das Cadettenhaus Bensberg bew. zur Haupt⸗Cadettenanstalt, versetzt. Schliep hacke, Reichert, wissenschaftliche Lehrer beim Cadettenhause Potsdam unter Verleihung der Oberlehrerstelle beim Cadettenhause zu Karls ruhe bezw. Bensberg, zu etatsmäßigen Oberlehrern des Cadettencorps befördert. Floß, Hilfslehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Dr. Berg, bisheriger Gymnasiallehrer, Söhle, bisheriger Bürgerschul—

lehrer, Regeler, bisheriger Hilfslehrer an der Haupt-Cadetten⸗ anstalt. Vollhase, bisheriger Realschullehrer, unter Ver⸗ leihung von etatsmäß. Lehrerstellen bei den Cadettenhäusern zu Potsdam bezw. Karlsruhe, Wahlstatt und Köslin, zu etatsmäß.

wissenschaftlichen Lehrern des Cadetten-Corps ernannt.

29. Januar. Bocks hammer, Flasche, Fricker, He⸗ ring, Herrmann, Dr. Holfert, Keller, Maubach, Paeßzler, Schaeffer, Dr. Schaumann, Sievers, Wegner, Unter— Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗-Apothekern befördert.

Habicht, v. Dinüher, Hirschf eld, Kolbe, Langer, Fuchs, 2 54 5 8 9 39 For 83 8 . * Quirin, Dr. Teschen, Ober⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes,

der Abschied bewilligt.

18. Februar. Dr. Am sel, bisheriger Hilfslehrer bei, der Saupt⸗Kadettenanstalt, unter Verleihung einer etatsmäßigen wissen— schaftlichen Lehrerstelle daselbst, zum etatsmäßigen wissenschaftlichen Lehrer des Cadetten-Corps ernannt. . XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee-Fähnricheꝛe. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 24. Februar. v. Woelckern, Gen. Lt. und commandirender Gen. des Armee⸗Corps, zum Gen. der Inf. befördert. v. Rummel, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Kaiser Triedrich König von Preußen Nr. 125, unter Beförderung zum Obersten mit einem Patent vom 27. Januar 1892, zum Comman⸗ deur dieses Regts. ernannt. v. Dalbenden, Oberst-Lt. und Com— mandeur des Feld-A1rt. Regts. König Karl Nr. 13, v. Flaiz, Oberst-Lt. und Commandeur des 2. Feld-⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz

Regent Luitpold von Bavern, zu Vbersten, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Nagel, Oberst⸗Lt. z. D., Stabsoffizier und Bezirks⸗

Commandeur im Landjäger⸗Corps, v. Menzel, Oberst⸗-Lt. z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Reutlingen, der Charakter als Oberst, Stein, Major im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, ein Patent seiner Charge vom 16. Februar 1892, Fränzinger, Rittm. und Escadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, Griesinger, Rittm. u. Escadr. Chef in demselben Regt. der Charakter als Major, verliehen. Frhr. v. Bod⸗ man, Pr. Lt. im Inf. Regt. Alt-⸗Württemberg Nr. 121, zum überzähl. Hauptm., Frhr. Thumb v. Neuburg, Pr. Lt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum überzähl. Rittm., Levering, Koerbling, Pr. Lts. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von 6 Nr. 125, v. Biela, Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Rr. I5, zu überzähl. Hauptleuten, Frhr. v. Dw-Wachendorf, Pr. Lt. im Ulan. Regt. Rönig Karl Nr. 19, zum überzähl. Rittm. , Lotterer, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, v. Sonntag, Pr. Lt. à la suite desselben Regts, unter vorläufiger Belassung in seinem Commando als Adjutant der 13. Feld⸗Art. Brig. (Königl. Württemberg.), zu überzähl. Hauptleuten, Herrmann, Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, Rr. v. Gemmingen⸗-⸗Hornberg, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn, Ströhlin, Sec. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119. Schroter. Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. I22 Kaiser Tranz Joseph von Desterreich König von Ungarn, Kurz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. I21, Jordan, Sec. Lt. im

Bezirk Kiel, Heuschkel,

Dr. Jo hn, Ober⸗Stabsarzt

Bavern, v. Schroeder, Sec. Lt. in demselben Regt., zu über⸗

Rbl. r Lts, befördert. Dänkelman n, Sec. Lt. im Train Bat. Nr. 13, in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von

Preußen Nr. 125 versetzt.

F 8 it ts Forns 241 T Dije O S z Im Sanitäts⸗Coryps. 24. Februar. Die Ober⸗Stabs⸗ ärzte 2. Kl.. Dr. Steiner, Garn. Arzt der Festung Ulm (linkes Dongu⸗· Ufer) Dr. Baumgärtner, Regts. Arzt des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121 Dr. Schelling, Regts. Arzt des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, Dr. Strauß, Referent im Kriegs—

Ministerium. zu überzähl. Sber-Stabsärzten 1. Kl., Dr. Rein- har dt, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle beim Corps— Generalarzt, zum überzähl. Stabsarzt, befördert.

. Beamte der Militär-Verwaltung, 21. Februar. Straßer, Bauinspector bei der Corps⸗Intend., der Charakter als Baurath verliehen.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist vom Reichskanzler der folgende Entwurf eines Gesetzes über Abänderung von Bestim— mungen des Strafgesetzbuchs, des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes und des Gesetzes vom 5. April 1888, betreffend die unter Ausschluß der Oeffent⸗ lichkeit stattfindenden Gerichts verhandlungen, vorgelegt worden:

Artikel J. Die S5 180, 181 und 184 des Strafgesetzbuchs werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: ; . Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegen— heit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kupvelei mit Ge, fängniß nicht unter einem Monat bestraft; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis sechstaufend Mark, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Die Vermiethung von Wohnungen an Weibs— personen, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt sind, bleibt straflos, wenn sie unter Beobachtung der hierüber erlassenen polizeilichen Vorschriften erfolgt.

S 181. Die Kuppelei ist, selbst wenn sie ewohnheits⸗ mäßig, noch aus Eigennutz betrieben wird, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wenn 1) um der Unzucht Vorschub zu leisten, hinterlistige Kunstgriffe angewendet werden, oder 2) der Schuldige zu der verkuppelten Person in dem Verhältniß des Ehemanns zur Ehefrau, von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflege— befohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen steht. Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auszu— sprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundert fünfzig bis sechstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

S 1814. Eine männliche Person, welche, ohne im gegebenen Falle einen gesetzlichen Anspruch auf Alimentation zu haben, von einer Weibsperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, ganz oder theil⸗ weise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen Weibs— person gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung, des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist, wird wegen Zuhälterei mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Die Bestimmung des 5 180 Absatz 2 findet auch hier Anwendung. Ist der Zuhälter der Ehemann der Weibsperson, oder hat der Zuhälter die Weibsperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerhes angehalten, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehren— rechte, auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, sowie auf Ueberweisung an die Landes-Polizeibehörde mit den im 5 362 Absatz 2 und 3 vor— gesehenen Folgen erkannt werden.

S 184. Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Dar— stellungen feil hält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Pu— blikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, ter sonst verbreitet, wer sie zur Verbreitung herstellt, oder zum Zweck der Verbreitung im Besitz hat, ankündigt oder anpreist, sder wer durch Ankündigung in Druckschriften unzüchtige Verbindungen einzuleiten sucht, ingleichen wer an „ffent lichen Straßen oder Plätzen Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlägt, welche, ohne unzüchtig zu sein, durch gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls Aergerniß zu erregen geeignet sind, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Ist die Handlung gewerbsmäßig begangen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden kann. Die Strafen des AÄAbsatz1 treffen auch den— jenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhand— lungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentliche Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen. Artikel 11. Hinter 5 16 des Strafgesetzbuchs wird folgender neue z 16a eingestellt, und 8 362 erhält folgende Fassung:

FS 16a. Bei der Verurtheilung zu Zuchthaus oder Gefängniß—⸗ strafe kann, wenn die That von besonderer Rohheit oder Sitten⸗ losigkeit des Thäters zeugt, auf Verschärfung der Strafe bis auf die Dauer der ersten sechs Wochen erkannt. werden. Die Verschärfung der Strafe besteht darin, daß der Verurtheilte eine harte Lagerstätte und als Nahrung Wasser und Brot erhält. Die Verschärfungen können einzeln oder vereinigt angeordnet werden und kommen an jedem dritten Tag in Wegfall. Auch kann auf eine mildere Vollstreckungsweise erkannt werden. Die Strafverschärfungen sind auszusetzen, wenn und so lange der körperliche Zustand des Ver⸗— urtheilten den Vollzug nicht zuläßt.

§z 362. Die nach Vorschrift des S361 Nr. 3 bis 8 Verurtheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen

veder

angemessen sind, innerhalb und, sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Straf⸗ anstalt angehalten werden. Bei der Verurtheilung zur Haft kann zugleich auf die im § 16a vorgesehenen Straf—

verschärfungen sowie darauf erkannt werden, daß die ver⸗ urtheilte Person nach verbüßter Strafe der Landes⸗Polizeibehörde zu überweisen sei. Durch die Ueberweisung erhält die Landes- Polizeibehörde die] Befugniß, die verurtheilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemein,

nützigen. Arbeiten zu verwenden. Im Falle des 8 z61. Nr. 4 ist dieses nur dann zulässig, wenn der Verurtheilte in den

Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, v. Maur, Sec. Tt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von

jedo letzten drei ö wegen dieser Üebertretung mehrmals rechtskräftig