1892 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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ibn zut Empörung gegen die deutsche . 6 n,. Wahrend diefer Empörung habe er sich von Ma . rg iete aßtreten lassen, deren Besitztitel jetzt lbstrerstãn lich annullir es Derr Carrey arbeite jetzt weiter, nachdem eri ausgewiesen ß Er habe das gethan, was der Abg., Dr.- Bamberger t . e⸗ mühe sich, das Vertrauen in die Zukunft der Colonie zu r. ern. In“ der Presse würden allerlei schlimme vHerichte verbreitet, Damit nachker Südwest⸗Afrika als reife Frucht in 91 866 Eng⸗ fands falle. Er müsse bedauern, daß der Abg. Dr. Bamberger mit Sermn Garrey in diesem Falle ganz übereinstimmende Ziele verfolge und er müsse auf das Bestimmteste erklären, daß sein Stolz auf das Empfindlichste leiden würde, wenn das Ziel dieser Serren rfit würde und' die Colonie in die Hände Englands überginge. Was den Werth der Eolonie betreffe, so glaube England immer noch an den Werth der Minen. Jedenfalls eigne sich, das Land nach allem was er gelesen habe, wegen seines guten Klimas vorzüglich zur Schaf⸗ zucht. Er würde gern bereit sein, eine. Anzahl von Stimmen über das Land vorzutragen, er habe aber. die Veobachtung Remacht daß gewisse Zeitungen, namentlich Berliner Zeitungen, gerade die Nach⸗ richten nicht wiedergäben, die für die Colonien sprächen. So habe man neulich ein von ihm mitgetheiltes Gutachten, daß die Taback⸗

erzeugnisse aus Lewa. ganz vorzüglich ausgefallen seien, ignorirt, sodaß „schüttert werden. (Sehr richtig! rechts.)

er sagen müsse, es sei allerdings leichter, Unruhe zu schaffen und Mißvergnügen zu erregen als einen gewissen Glauben und eine ge⸗ wisse Zuversicht in die Zukunft der Colonien hervorzubringen. Es werde immer gesagt, es verdorre alles in Südwest-Afrika. Das sei nur scheinbar der Fall, das weidende Vieh werde ven diesem Grase dick und fett. Nach eberflächlicher Schätzung existirten ja in dem Gebiete mindestens 3 Millionen Schafe; die Möglichkeit einer Vieh⸗ zucht in großem Stil sei also unbedingt gegeben. Es. sei jammer⸗ schade, daß das geistige und materielle Kapital Deutschlands nach Amerika gehe, das ihm einen unangenehmen Wettbewerb mache, statt nach Südwest-Afrika. Mit Herrn Witboy müsse man noch ein ernstes Wort sprechen. Es würde der. Würde Deutschlands nicht entfprechn, wenn man derartige Grausamkeiten gestatte, Man sei dort der Gefahr ausgesetzt, daß Witboy auch einmal über die Schutztruppen herfalle; bis jetzt habe er sie eigentlich nur geschont. Er würde also diesen Posten zu bewilligen Bedenken tragen, wenn er nicht die feste Ueberzeugung hätte, daß die Regierung die Absicht babe, im nächsten Jahre eine Vorlage zu machen, die geeignet sei, iesem für die Würd es Deutschen Reichs nicht erträglichen Zu— diesem für die Würde Tes Deutschen Reichs nicht erträglichen g

stand ein Ende zu machen. J suis, z reste habe die Re— gierung in der Commission erklärt. Er hoffe, Deutschland behalte Südwest-Afrika und zerstöre damit diejenigen Doffnungen, die von englischen Speculanten gehegt, würden. Ohne bestinunte Erklärungen der verbündeten. Regierungen, könne das Per— trauen zu der Colonie nicht kommen. Diejenigen, welche Geld, Kräfte und Gesundheit dafür opfern wollten, müßten erfahren, ob die Regierung gewillt sei, diese Colonie weiter zu entwickeln und das nöthige Geld dafür auszugeben. Nichts ei; schädlicher als bier etwas zu wenig zu geben. Die 14 Millionen, die, der Abg. Dr. Bamberger für Ost⸗-Afrika geben wolle, würden die Verwaltung von Ost-Afrika zur Liquidation bringen. (Zu⸗ stimmung.) Ungern spreche er noch von sich selbst. Einige Zeitungen bätten behauptet, er sei mit großen Kapitalien an den colonialen Angelegenheiten betheiligt. Er habe für 30090 „6 Plantagenagtien, ungefähr die Hälfte dessen, was er für die Alters- und Invaliden— versicherung bezahle.

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

Der geehrte Herr Vorredner hat den Wunsch ausgesprochen, daß ich hier die Erklärung wiederholen möge, die ich seinerzeit in der Commission abgegeben habe, und insbesondere auch mich darüber aus— spreche, welche Mittel die Regierung ins Auge fassen wolle, um dem gegenwärtigen Verhältniß zu Hendrik Witboy ein Ende zu machen. Ich komme diesem Wunsche sehr gerne nach und erkläre hier noch— mals, daß die Kaiserliche Regierung fest entschlossen ist, die Schutzherrschaft über Südwest-Afrika aufrecht zu er— balten (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen), und auch weiterhin die Frage in Erwägung zu ziehen, welche Mittel aufzu— wenden sind, um einem Zustande ein Ende zu machen, den ich mit dem Herrn Vorredner auf die Dauer als einen allerdings unhaltbaren betrachten muß.

Wir haben vor zwei Jahren in dem Vertrage mit England uns gewisse territoriale Beschränkungen auferlegt und, ich weiß wohl, damit in manchen colonialen Kreisen eine gewisse Verstimmung hervor—⸗ gerufen. Wir sind damals von der Ueberzeugung ausgegangen, daß Deutschland angesichts der schweren Pflichten, die ihm seine euro— väische Stellung auferlegt, wohl daran thut, bezüglich seiner überseeischen Politik ein gewisses Maß zu halten, und wir waren andererseits der Ueberzeuzung, daß auch das deutsche Privat— kapital, dessen wir zur Befruchtung unserer Colonien bedürfen, eher geneigt sein würde, sich diesen Colonien zuzuwenden, wenn wir dort stabile, fest begrenzte Verhältnisse schaffen. Aber, meine Herren, die logische und nothwendige Voraussetzung einer Colonialpolitik auf dieser Basis ist nach meiner Ueberzeugung der feste und unerschütter⸗ liche Entschluß, das zu halten, was wir haben, das, was wir haben, nach Maßgabe unserer wirthschaftlichen Kräfte auch weiter zu ent— wickeln. (Sehr richtig! rechts.)

Wir bedürfen für eine solche maßvolle Colonialpolitik des Ver⸗ trauens derjenigen Kreise in Deutschland, welche Sinn und Verständ— niß für Colonien haben, und wir können uns dieses Vertrauen nur erwerben und erhalten, wenn wir auch unsererseits treu und fest an dem Grundgedanken festhalten, auf dem unsere Colonialpolitik beruht. Bravo! rechts.)

Wenn wir überhaupt zu einem guten Ende gelangen wollen mit unserer Colonialpolitik in ethischer Beziehung durch Förderung der Missionarthätigkeit, durch Unterdrückung des Sklavenhandels, in wirthschaftlicher Beziehung durch Erschließung neuer Absatzgebiete und neuer Bezugsquellen, dann bedarf es dazu einer langsamen, stetigen, ruhigen und unverdrossenen Arbeit, einer Arbeit, die sich einerseits fern hält von der Illusion, als ob wir im Handumdrehen uns große Schätze erwerben könnten, auf der anderen Seite und das betone ich be— sonders sich auch fern hält von dem Kleinmuth und der Verzagt— heit, die vor jedem Hindernisse zurückschreckt. (Sehr richtig! rechts.) Wir dürfen unter keinen Umständen den Gedanken aufkommen lassen, als ob irgend ein Mißerfolg, irgend eine Enttäuschung, selbst irgend eine Niederlage in uns einen anderen Entschluß zeitigen könnte als den, jetzt erst recht darauf zu sehen, wie wir es besser machen sollen,

und wie wir auf anderen Wegen dem Ziele zustreben sollen, das wir im Auge haben. (Bravo! rechts.)

Das, meine Herren, ist in großen Zügen die Colonialpolitik der verbündeten Regierungen. Ich bin nicht gewillt, mit dem geehrten Herrn Abg. Bamberger in eine Discussion über den Werth oder den

Unwerth von Südwest-Afrika einzugehen. Wer ein so entschiedener— prineipieller und grundsätzlicher Gegner einer jeden Colonialpolitik ist wie der Herr Abg. Bamberger, der jederzeit und bei jeder Gelegen⸗ heit sein ceterum censeo dahin abgiebt: weg mit jeder Colonial— politik! mit dem werde ich mich unmöglich über die Frage ver⸗

Wir müssen, meine Herren, in der gegenwärtigen Lage unter allen Umständen auch den Anschein vermeiden, als ob von Deutschland die eine oder die andere Colonie überhaupt zu haben wäre, und als ob das unter irgend welchen Verhältnissen für uns ein Handelsartikel bilden könnte. (Sehr richtig! rechts) Ich wiederhole: wir wollen das behalten, was wir haben. (Sehr gut! rechts.)

Es ist von dem Herrn Abg. Grafen Arnim mit großem Rechte auf die Geringfügigkeit der Summe hingewiesen worden, die wir für Südwest-Afrika verwenden. Ich glaube, alles, was wir bis jetzt für Südwest-Afrika aus den Mitteln der Steuerzahler verwendet haben, waren etwa 290 000 ½ seit etwa 5 Jahren, und ich möchte doch sagen: welchen Eindruck würde es in der Welt machen, wenn wir angesichts einer so minimalen jährlichen Leistung nun erklären sollten: wir sind mit unserer Kraft zu Ende, jetzt wollen wir das Land ver— lassen! Es würde das einer der schwersten Schläge für unsere ganze Colonialpolitik sein; denn es würde von vornherein und von Grund aus das Vertrauen in die Stabilität unserer Colonialpolitik er—

Und dann hat die Sache auch eine politische Seite; auf die habe ich in der Budgetcommission auch hingewiesen. Wenn wir nach der minimalen Leistung, die wir bis jetzt für Südwest-Afrika aufgewendet haben, dort unsere Zelte abbrechen und kleinmüthig und verzagt nach Hause fahren, ich fürchte, daß dann auch anderwärts, auch außer⸗ halb Afrikas das Vertrauen in deutsche Energie, deutsche Thatkraft und deutsche Ausdauer eine bedenkliche Schädigung erfahren könnte. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Abg. Richter (dfr. : Für Südwest-Afrika sei der Abg. Dr. Ham— macher 1884 sehr begeistert gewesen, heute sei sein Ten sehr herab⸗ gestimmt. Er (Redner) habe damals gleich gesagt, Südwest⸗ Afrika fei ein elendes Sandloch und nicht werth, daß man die Hand darauf lege. Das habe sich immer mehr bestätigt und immer neue künstliche Mittel sollten seinen Werth hochhalten. Erst habe es eine werthvolle Handelscolonie sein sollen. Lüderitz habe man einen Pionier des Handels genannt. Davon sei jetzt keine Nede mehr, Lüderitz sei verschollen. Dann sei die neue Aera des großen bergmännischen Wesens gekommen, es seien Syndicate gebildet und selbst von Behörden Sachverständige hinausgeschickt worden zur Prüfung, und jetzt habe selbst der Abg. Dr. Hammacher in der Com⸗ mmission erklärt, nicht eine Mark sei der dortige Bergbau werth. Nun werde das Klima gelobt. Man kenne ja die Regel für die Schutz⸗ gebiete: wo Fieber sei, da sei es fruchtbar, und wo es unfruchtbar sei, da sei es gesund. Das Klima komme also nicht in Betracht, wenn man nicht etwa Luftkurorte dort begründen wolle. Das Neueste sei nun die Viehzucht. Aber in der Commission sei schon gesagt worden, die Viehzucht lohne sich, überhaupt nicht. Die künstliche Beseitigung des Wassermangels sei gewiß möglich, es frage. sich nur, was es koste. Die aufgehende Sonne für die Gegend sei die Schaf⸗ zucht. Gesetzt, es brächte die Wollzucht Erfolge wie in Capland, die Folge wäre ein Wettbewerb, ein Preisdruck der eingeführten und damit auch der inländischen Wolle, das Gegentheil von dem, was die Rechte wolle, nämlich von dem Schutzzoll der einheimischen Wolle. Die Siedelungsgesellschaft, die sich gebildet habe, lehne es ab, aus der Heimath Deutsche dorthin xeisen zu lassen, sie halte es nur für möglich, Deutsche dort anzusiedeln, die schon im Caplande gewesen seien. Die Leute der Zukunft follten die Boeren sein; der Dirigent des Colonigl⸗ amtes berufe sich dabei auf die Berichte des Herrn von Frangois. Aber die Unsicherheit des Landes sei so groß, daß es selbst die Boeren dort nicht aushielten. Auch hier müsse überdies die Aufhebung der Sklaverei herhalten, die in, Südwest-Afrika gar nicht in Frage stehe; die Missionen aber hätten schon früher bestanden und be⸗ ständen noch jetzt und würden pielleicht noch mehr prosperiren, wenn sich keine europäische Nation hineingemischt hätte. Witboy halte es für seine Miffion, Vieh zu stehlen. „Gott sei Dank“, habe der Regierungscommissar in der Commission gesagt, „daß er nur das Vieh der Eingeborenen, nicht der Weißen stiehlt. (Heiterkeit.) Das sei aber nicht zutreffend, denn ein sehr bald nach dieser Aeußerung erschienener Bericht in der „Kreuzzeitung“ bezeuge, daß auch das Vieh der Schutztruppe gestohlen worden sei. Da habe Herr von Frangois eine sehr energische Note an Maherero gerichtet, und infolge dessen habe sich das gestohlene Vieh langsam wieder bei der Schutztruppe eingefunden. Die 50 Mann der Schutztruppe kosteten 250 000 ½ Wie groß solle wohl eine Schutztruppe sein und was würde sie kosten, die dieses Land, 13 mal so groß wie Deutschland, schützen solle? 310 Deutsche lebten da; sie könnten für die 200 000 6 allesammt nach Deutschland übergeführt und hier sehr anständig unterhalten werden. Statt dessen empfehle der Abg. Graf von Arnim noch eine Erhöhung des Zuschusses. Im vorigen Jahre habe es geheißen: wir müßten da bleiben, weil die Engländer da feien; heute solle das Reich dableiben müssen, weil die Eng— länder nicht mehr da seien. Für England könne Südwest-A1frika immerhin einen gewissen negativen Vortheil haben, nämlich den, daß sich keine andere Macht in der Nähe des Caplandes festsetze. Der deutsche Unternehmungsgeist habe doch nicht auf die deutsche Colonial⸗ politik gewartet, um sich in fremden Meeren niederzulassen. Man wolle dem deutschen Volke seine Schulden erhalten, so werde feierlich erklärt, denn etwas anderes bedeute es nicht, wenn man versichere, Südwest-Afrika solle Deutschland erhalten bleiben. Deutschland habe auch eine falsche Samoapolitit aufgegeben, es habe die Karolinen auf— gegeben und nirgends habe das dem Ansehen Deutschlands geschadet.

Abg. Dr. Bamberger (dfr); Für jetzt stehe fest, daß alle Prophezeiungen der letzten sechs Jahre wegen der Colonie nicht ein— getroffen seien. In dem dicken Buche von Schinz befinde sich nur eine Stelle die günstig gedeutet werden könne; sonst enthalte es nichts für die gute Meinung der Freunde dieses Colonialbesitzes. Wäre die Sache etwas werth, das deutsche Kapital wäre längst herangegangen. Aber große Unternehmungen aufbauen auf Berichte, die irgend ein Reisender schreibe, das fei nicht die Art, wie man Geschäfte mache; diese Art Kapitalisten seien keine Idealisten, sondern Verschwender! Man berufe sich immer so auf die Berichte des Herrn von Frangois, aber diese Briefe gingen 51, ja. in einem Fall 110 Tage, und es sei nicht gerechtfertigt, die Auswanderer in eine Gegend zu locken, die vom Vaterland so weit entfernt sei. Die 309 000 S6, die man hier bewilligen solle, seien keine Bagatelle; das Reich gebe sie jährlich und zwar schon seit sechs Jahren. Alle diese großen Forte seien sehr billig; die armen Leute aber, die man mit diesen Worten dort hingelockt habe, hätten nachher die Zeche zu bezahlen. Der Reichskanzler habe im vorigen Jahr ein Jahr Zeit verlangt, dann würden die neuen Vorschläge gemacht werden. Heute seien die neuen Vorschläge so wenig wie der Reichskanzler hier. Der Abg. Graf von Arnim habe ihm vorgeworfen, er hätte die Absicht, Südwest-Afrika den Engländern auszulierern; als er (Redner) eine ähnliche Aeußerung des Fürsten Bismarck zurückgewiesen habe, sei er schon einmal zur Ordnung gerufen worden. Abg. Graf von Arnim sei es ihm nicht werth, sich seinetwegen einem Ordnungsrufe auszu— setzen. j ö Abg. Dr. Ham macher (nl. : Wenn alle Deutschen so dächten, wie der Abg. Dr. Bamberger, würde Deutschland nicht zu Colonien überhaupt nicht zu einem Deutschen Reich, und die Reichs⸗ politik nicht zu ihrem großen Schwunge gekommen sein. Glück⸗ licherweise gebe es zwischen der , Begeisterung und der Anschauung des Abg. Dr. Bamberger noch eine breite Mittelstraße, die seine Partei zu wandeln empfehle.

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Den Abg. Richter könne er über Schafzucht hier nicht belehren, denn man sei hier kein land— wirthschaftlicher Verein. Die Entwickelung der Nationen lehre aber,

icht der Mühe werth, seinetwegen zur Ordnung ge 1 antworte darauf hier nicht, vielleicht werde 4 halb des Parlaments mit ihm sprechen. Der Abg. Dr. Bamberger wolle ihm dadurch feine geringe Achtung bezeugen. Der Mann, der vor langen Jahren seine Flinte ins Korn geworfen habe, wie jetzt bei der Frage der Colonien, sollte doch etwas vorsichtiger mit solchen Aeußerungen sein.

Staatssecretär Freiherr von Marschall:

Der Herr Abg. Bamberger hat den Versuch gemacht, meine heutigen Erklärungen in Widerspruch zu bringen mit den Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers vom vorigen Jahre. Er hat darauf hin— gewiesen, daß der Herr Reichskanzler damals erklärt habe, er erachte den gegenwärtigen Zustand für unhaltbar und es würden nach Ablauf dieses Jahres andere Vorschläge gemacht. Genau dasselbe habe ich heute erklärt. Auch ich habe dargethan, daß der Zustand auf die Dauer, insbesondere in Bezug auf Hendrik Witboy, nicht haltbar sei, und wir in Erwägung ziehen mußten, in welcher Weise dieser Zustand

beseitigt werden kann.

Was die Vorschläge betrifft, die der Herr Abg. Bamberger ver— mißt, so schlagen wir Ihnen vor, Sie möchten uns wiederum 291 000 4 bewilligen, und mein College von der Colonialabtheilung hat Ihnen die neuen Gesichtspunkte auf Grund der amtlichen Berichte mitgetheilt, welche für die weitere Verwendung für uns maßgebend sind. Allerdings müssen wir zu unserm Bedauern von vornherein darauf verzichten, Vorschläge zu machen, von denen wir die Hoffnung haben, die Billigung des Herrn Abg. Bamberger jemals zu ge— winnen; der Vorschlag, den er uns heute macht, und zwar nicht zum ersten Mal, daß wir West Afrika weg⸗ werfen, ist für uns ein für alle Mal indiscutabel.

Der Herr Abg. Richter hat von meinen Ausführungen gesagt: je schlechter eine Sache ist, um so größer sind die Worte. Nun, darüber, wer hier große Worte gemacht hat, wer nicht, will ich nicht rechten, und was die Frage betrifft, wer die gute, wer die schlechte Sache vertheidigt, so lasse ich jedem seine ehrliche Ueberzeugung; ich kann es schließlich, so schwer es mir fällt, verstehen, daß jemand grundsätzlicher Gegner der Colonialpolitik ist. Was ich aber nicht verstehe, das ist, daß, nachdem einmal die Frage, ob wir Colonial— politik treiben, in bejahendem Sinne entschieden ist, man dann nicht müde wird, hier im Hause fortwährend die deutschen Colonien mit allem Aufwand von oratorischer Dialektik herunterzuwürdigen (sehr richtig! rechts) und als öde Sandlöcher oder als fiebergiftige Sümpfe darzustellen. Wenn das, meine Herren, eine gute Sache ist, die man vertritt, dann kann ich den Vorwurf, hier der Vertreter einer schlechten Sache gewesen zu sein, ganz ruhig ertragen. (Bravo! rechts.)

Abg. Richter (dfr.): Der Abg. Dr. Hammacher habe die Grün—⸗ dung des Deutschen Reichs mit der Colonialpolitik in Zusammenhang bringen wollen, aber selbst nach Fürst Bismarck's Meinung habe es bei feiner Gründung nichts mit der Colonialpolitik zu thun gehabt. Füͤrst Bismarck habe im Hauptquartier von Versailles gesagt: wenn das Deutsche Reich an Colonialpolitik denken wolle, so käme ihm das gerade so vor, wie wenn ein ganz zerlumpter Mensch sich seidene Kleider anschaffen wollte, ohne sich den nothwendigen Lebensunterhalt beschaffen zu können. Die Begeisterung für die Colonien stamme aus einer viel späteren Zeit. Der Abg. Dr. Hammacher sollte sich doch lieber daran erinnern, wie er seiner Zeit die Verstaatlichung der Eisenbahnen betrieben habe, von der er jetzt selbst sagen müsse, daß die Entwickelung an einem todten Punkt angelangt sei. Die Colonialpolitik fei allerdings niemals über den todten Punkt hinaus— gekommen. . . .

Abg. Graf von Mirbach Cons.): Seine Partei werde die Vorschläge der Regierung annehmen und die Forderung bewilligen. Er bestätige, daß die Freisinnigen auch heute die Colonien so gut wie möglich discreditirt hätten, und daß ihre Vorschläge ganz indis—⸗ cutabel seien. ö

Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Der Abg. Graf von Arnim habe ihn aufs schwerste beleidigt, er habe ausgeführt, daß er und Herr Carrey vereint darauf aus seien, Südwest⸗Afrika in englische Hände zu spielen. Wäre das der Fall, dann wäre er ein Schurke. Er habe die Worte hingehen lassen. Jetzt füge der Abg. Graf von Arnim zu seiner ersten eine zweite . die der Feigheit hinzu, er spreche davon, daß er, vermuthlich spiele der Abg. Graf von Arnim auf das Jahr 1845 an, die Flinte ins Korn geworfen habe, und deute chi. lich an, daß er mich zum Duell fordern würde. Er habe solche Hängereien hier schon wiederholt durchgemacht. Collegen, die den Skandal hätten vermeiden wollen, hätten die Sache jedesmal kurz beigelegt heute sei er zu alt, um zu solchem Zweck ins Terrain, zu gehen. Der Abg. Graf von Arnim habe ihn zweimal beleidigt. Seine Herausforderung zum Duell nehme er nicht an, und er sei überzeugt, daß die öffentliche Meinung ihm Recht gebe.

Präsident von Levetzow: Er habe die Worte des Abg. Grafen von Arnim nicht dahin verstanden, daß es die Absicht des Abg. Dr. Bamberger, sondern nur dahin, daß es die Wirkung seiner Haltung sei, das Land in englischen . überzuführen. Sonst würde er den Ordnungsruf haben eintreten lassen.

Abg. Graf von Arnim: Der Abg. Richter habe doch selbst ausgeführt, daß Englands Interesse an dem Besitz nicht unerheblich sei; daraus habe er geschlossen, daß auch der Abg. Dr. Bamberger lieber das Land in Englands Händen sehe. Selbstverständlich halte er den Abg. Dr. Bamberger für einen vaterlandsfreundlichen Mann. Er halte die Gegner der Colonialpolitik ebenso für Freunde des Vater⸗ landes, wie die Freunde dieser Politik, nur für kurzsichtige Freunde. Also er habe den Abg. Dr. Bamberger nicht beleidigt, auf seine erste beleidigende Bemerkung habe er allerdings die ihm gebührend er⸗ scheinende Antwort gegeben. .

Abg. Dr. Bamberger: Nach diesen Erklärungen sei er natürlich gern bereit, seine Worte zurückzunehmen; er halte aber daran fest und der stenographische Bericht werde es ausweisen, daß die vom Abg. Grafen von Arnim gebrauchten Worte nicht anders hätten aus⸗ gelegt werden können, als er sie ausgelegt habe.

Die Position wird bewilligt, ebenso der Rest des Etats für Südwest⸗-Afrika.

Die allgemeine Bemerkung zu dem Etat der drei Schutz⸗ gebiete, wonach ein bei einem Schutzgebiet sich ergebender Ueberschuß zur Deckung etwaiger Fehlbeträge in anderen Schutzgebieten mit herangezogen werden kann, wird entsprechend dem AÜntrage der Budgetcommission gestrichen.

Das von der Commission vorgeschlagene besondere Etats⸗ gesetz für die Schutzgebiete wird in erster und zweiter Be⸗ rathung ohne Besprechung genehmigt, desgleichen in zweiter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete.

Schluß 5i /g Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

In der Volksswulgeetzeommission des Hauses der Abgeordneten wurde gestern Abend, wie wir den Morgenblättern entnehmen, die am Sonnabend abgebrochene Debatte über § 51 der Vorlage, mit welchem der dritte Abschnitt über die Verwaltung der Volksschulangelegenheiten und über die Schulbehörden be— ginnt, fortgesetzt und zugleich der gemeinsame Antrag der freiconser⸗

ständigen können, welchen Werth die eine oder die andere Colonie hat.

daß zuerst die Viehzucht aufgetreten sei, dann die Landwirthschaft, dann erst der Handel. Der Abg. Dr. Bamberger habe erklärt, er

vativen, nationalliberalen und freisinnigen Mitglieder discutirt, welche

eine Subcommission mit der Umarbeitung des ganzen dritten Ab⸗ schnitts beauftragen wollen. Abg. Weber (nh betonte den großen Vortheil der bestehenden Einrichtung der Schuldeputationen für die Förderung des Schulwesens. Die Verlage, welche, diese Dexutationen beseitigen wolle, stehe im Widerspruch mit der Fiflorischen Entwickelung des preußischen Schulwesens. Die Schul dexutationen, denen die xregiminalen Behörden auf verschiedenen Gebicten ihre Befugnisse 23 würden viel besser, sicherer und segensreicher arbeiten, als die Behörden, welche der Entwurf con⸗ struire. Würden die Schulbehörden nach der Vorlage construirt, so würde das eine Förderung der sogenannten Mittelschulen und eine Degradation der Volksschulen zu Armenschulen zur Folge haben. Stäats-⸗Minister Graf Zedlitz erklärte sich wiederholt bereit, Vor— sbläge, welche in schärferer und eracterer Weise die Mitwirkung der sfädtischen Schulbehörden an der Verwaltung der Volksschule ge— statteten, zu acceptiren. Abg. Rickert (dfr.) glaubte, daß die Con⸗ serrativen und das Centrum den Minister daran hindern würden, den anderen Parteien entgegen zu kommen. Der Minister habe an seine Bereitwilligkeit die Bedingung geknüpft, daß die confessionellen Grundsätze nicht angetastet würden. Auf Lieser Basis sei aber eine Einigung mit ihm nicht möglich. Fine Local inspection in bisheriger Weise halte er überhaupt nicht ür nöthig, er lege den Schwerpunkt in die Kreis Schulinspection. Der RMinister habe ja selbst ö daß die Kreis⸗Schulinspectoren Fachmänner, welche theoretisch und praktisch im Schulfach ausgebildet tien, fein müßten. Das wolle er (Redner) auch, ohne den Geist—⸗ lichen principiell ausschließen zu wollen. Die Mehrkosten von 13 Mil— lionen, welche nach den Compromißvorschlägen die Kreis-Schulinspec⸗ tionen durch Anstellung von Fachmännern verursachten, kämen nicht in Betracht. Abg. Dr. En neccerus (nl.): Er freue sich, daß das Princip der Schuldeputation auch von den Conservativen anerkannt werde. Die in dem Antrage der drei Parteien niedergelegten Ideen bedeuteten nichts weiter, als die Erhaltung bestehender segensreicher Zustände. Er könne nicht begreifen, daß Conservative und Centrum den städtischen Schul— deputationen in allem, was mit der Confession und der Lehrerwahl zu— sfammenhänge, Befugnisse nicht einräumen wollten. Art. 24 der Verfassung räume doch gerade den Gemeinden eine Betheiligung an der Leitung der äußeren Angelegenheiten ein. Eine solche Stellung⸗ nahme schaffe doch ganz unsichere Rechtszustände. Die Grundsätze im Antrage der vereinigten Parteien würden auch das Hineintragen der confessionellen Gegensätze in die Schulverwaltung verhüten. Be⸗ züglich der Local⸗ und Kreis⸗Schulinspectoren stehe er ganz auf dem Standpunkte des Abg. Rickert. Staats-Minister Graf Zedlitz hob als besonderen Vorzug seines Entwurfs bezüglich der Organisation der Schulinspection hervor, daß die Kreis-Schulinspectoren von nun m von vielem Schreibwerk und Bureauwesen befreit würden und bre Thätigkeit lediglich eine directoriale und auf persönliche Einwirkung beschränkt sein werde. Gegen den Antrag der drei Parteien habe er auch das einzuwenden, daß der Gemeindevorsteher den Vorsitz im Schulvorstand einnehmen solle; dazu seien viele auf dem Lande wegen ihrer geringen Bildung nicht fähig. Geheimer Ober-Finanz⸗Rath Germar wandte sich gegen eine Behauptung der Presse, daß er den von den drei Parteien gestellten Antrag bezüglich der Kreis-Schulinspectoren als für die Staatsregierung unannehmbar erklärt habe. Er habe nur ge— beten, im Interesse der Staatsfinanzen es bei den bestehenden Einrich— tungen, welche auch Kreis⸗Schulinspektoren im Nebenamt zuließen, zu belassen. Abg. Dr. Brüel (Centr.): Nach der Verfassung müßten wei Organe, eines für die inneren, und das andere für die äußeren Angelegenheiten geschaffen werden. Er sei nicht dafür, den Staͤdten etwas auf dem Gebiete der äußeren Angelegenheiten zu nehmen. Durch Statut könne die Möglichkeit offen gelassen werden, sie in ihren bisherigen Befugnissen zu schützen. Auf dem Boden der Grundprincipien, welche der Entwurf enthalte und welche die Mehrheit der Commission anerkannt habe, sei er bereit, einer Subcommission zuzustimmen. Abg. Seyffardt (nul. bat dringend, der Einsetzung einer Subcommission zuzustimmen. Es sei nicht anders möglich, die schwierige Frage der Construction der Schulbehörden zu lösen. Abg. Wessel (freicons.): Aus langjähriger Praxis habe er den Kreis⸗Schulinspector im Hauptamt schätzen ge⸗ lernt. Es habe ihm und seinen Freunden fern gelegen, den Geistlichen, insofern er nicht Local⸗Schulinspector sei, als Vertreter des Vorsitzenden zu eliminiren. Es würde, wenn ein Geistlicher eine Mehrzahl von Schulen unter sich habe, zu einer Verschleppung der Geschäfte führen, wenn nur er allein den Vorsitz haben solle. Im Schulverbande neben dem Verbandsausschuß noch einen Schulvorstand hinzustellen, erscheine nicht zweckmäßig. Nach der Vorlage habe der Schulverband, obgleich er die Last trage, keinen Vertreter im Schulvorstande. Die Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher, die nach der Vorlage zum Schulvor— stand gehörten, seien Vertreter der betreffenden Gemeinde, und Guts— bezirke, nicht aber der Gemeinden. Die Wahl der Schulvorstands— Nitglieder durch die Gemeinden werde in gonfessionell gemischten Orten Unfrleden in die Gemeinden bringen. Abg. Dr. von Heydebrand tons.): So sehr er den Wunsch nach einer Verständigung theile, so habe er doch nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß Aussicht auf eine Verständigung vorhanden sei. Insbesondere schwebten bezüglich der Zusammensetzung des Schulvorstandes er hebliche Differenzen, für deren Lösung er keine Aussicht sehe. Nach seiner Meinung würden die Gemeinden bei der Wahl des Schul⸗ vorstandes den confessionellen Verhältnissen nicht dieselbe Berücksichti. gung angedeihen lassen, wie die Hauspäter. Abg; Dr; Virchow ' sdfr.) suchte aus den Berliner Schulverhältnissen die Vorzüge der städtischen Schuldeputationen nachzuweisen. Der Geseßzentwurf wolle den Städten die Schulverwaltung nehmen und neue Lasten auferlegen. Für die ländlichen Verhältnisse halte er die Wahl des Schulvorstandes durch die Hausväter für nicht denkbar. Staats-Minister Graf Zedlitz bestritt, daß die Gemeinden nach dem Entwurf mit der Schul⸗ derwaltung nichts mehr zu thun haben sollten. Das Gegentheil sei der Fall, sie würden künftig genau so wie bisher über Schulgründungen, Lehrerwahlen und überhaupt in der ganzen Schulverwaltung ein Wort mitzusprechen haben. Abg. Dr. Friedberg (nl): Durch die , seien der Gemeindeverwaltung und ihren Vertretern größere Befugnisse eingeräumt, als es der Antrag der drei parteien auf dem Schulgebiet wünsche. Weshalb solle also der Gemeindevorstand nicht den Vorsitz im Schulvorstand führen? In Baden, Sachsen und anderen Ländern sei der Gemeindevorsteher der geborene Vorsitzende des Schulvorstandes. Gegen die Vor— nahme der Wahl des Schulvorstands durch die Hausväter, also auch durch solche, welche keine, Steuern zahlten, habe er ernste Bedenken, das würde socialdemokratische Schulvorstände zur Folge haben. Er müsse constatiren, daß auch heute die Conservativen eine Neigung zur Verständigung nicht gezeigt hätten. Abg. Dr. Enneccerus (nl,) stimmte dem Abg. Virchow darin bei, daß der Entwurf den Städten weitgehende Rechte nehme, das sei der allgemeine Eindruck. Darauf wurde zur Abstimmung ge— schritten und der Antrag der freieonservativen, national— liberalen und freisinnigen Mitglieder, eine Sub— commission mit der Umarbeitung des dritten Ab= schnitts der Vorlage (Verwaltung der Volksschulangelegenheiten, Schulbehörden) nach bestimmten Grundsätzen zu betrauen, ab— gelehnt. Die nächste Sitzung der Commission ist auf Mittwoch Abend anberaumt.

Revisionsentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs ⸗Versicherungsamts, Abtheilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.

1927) In einer Revisionsentscheidung vom 18. Januar 1892 bat das Reichs⸗Versicherungsamt im Hinblick auf 5 139 Absatz 1 des Invaliditäts, und Altersversicherungsgesetzes, wonach Zustellungen, welche den Lauf von Fristen bedingen, durch die Post mittels ein⸗ geschriebenen Briefes erfolgen können, den Grundsatz ausgesprochen, daß in dem durch das vorgenannte Gesetz und die auf Grund desselben erlassenen

Kaiserlichen Verordnungen vom J. und 209. Dezember 1820 geregelten Ver⸗ fahren jede Art der Justellung, durch welche die Thatsache und das Datum des Empfanges des zuzustellenden Schriftstücks ersichtlich gemacht wird, für ausreichend zu erachten ist. Läßt sich nicht feststellen, wann ein mit der Berufung angefochtener Bescheid der Versicherungsanstalt dem Kläger behändigt worden ist, so kann die Berufung nicht als ver— spätet zurückgewiesen werden.

L086) In einer Altersrentensache hat das Reichs⸗Versicherungs— amt mittels Revisionsentscheidung vom 22. Januar 1892 einen wesent— lichen Mangel des Verfahrens 3 80 Absatz 2 Ziffer 2 des Inva⸗ liditäts und Altersversicherungsgesetzes darin gefunden, daß das Schiedsgericht nicht in derjenigen Besetzung erkannt hatte, welche der § 74 Absatz 3 a. a. O. vorschreibt. Danach entscheidet das Schieds⸗ gericht in der Besetzung von drei Mitgliedern; nach dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 7. Juli 1891 aber haben sich fünf Mitglieder an der Urtheilsfindung betheiligt, sodaß sich nicht ermessen läßt, ob die Entscheidung auf einem nach Stimmenmehrheit (G 74 Absatz 4 a. a. O.) gefaßten Beschlusse derjenigen drei Mit⸗ glieder beruht, aus denen das Gericht nach Vorschrift des Gesetzes hätte zusammengesetzt sein sollen. ;

109) Die Ehefrau eines landwirthschaftlichen Gutstagelöhners stand zu der Gutsherrschaft in einem derartigen Verhältniß, daß sie auf deren Erfordern zur Arbeit zu kommen und diese ihr auf An— suchen Arbeit zu geben verpflichtet war. Sie hat in den drei Kalender⸗ jahren vor Inkrafttreten des Invaliditäts, und Altersversicherungs— gesetzes nur noch an einigen wenigen Tagen gearbeitet, behauptet aber, gleichwohl. einen Anspruch auf Altersrente zu haben, da das geschilderte Verhältniß die Erfordernisse des 157 4. a. O. dem Wortlaut nach erfülle. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat mittels Revisions— entscheidung vom 26. November 1891 den Anspruch zurückgewiesen und in den Gründen zunächst ausgeführt, daß nach der Entstehungs— geschichte des 157 a. a4. O. und nach dem sonstigen Inhalt des Invaliditäts: und. Altersversicherungsgesetzes im allgemeinen nur die thatsächliche Leistung von Arbeit zur Begründung der Versicherungspflicht für geeignet erachtet werden könne. Alsdann heißt es weiter: Allerdings giebt es feste Dienst- oder Arbeitsverhältnisse, in denen der dargelegte Grundsatz, wonach die Versicherungspflicht nur durch wirklich geleistete Arbeit bedingt wird, anscheinend nicht zur Anwendung gelangt. In diesen , . Fällen, zu denen namentlich der Gesindedienst gehört, muß aber der Arbeitnehmer in denjenigen Zeiten, während deren er nicht zu wirk— licher Arbeit herangezogen wird, sich stets zur Verfügung des Arbeit— gebers halten, sodaß er auch in den Arbeitspausen unfrei ist, und mit Rücksicht hierauf erhält er auch seinen Lohn nicht für die einzelne effective Arbeitsleistung, sondern für die ganze Zeit des bestehenden Verhältnisses. Hier gilt also das Bereithalten der Arbeitskraft zur ausschließlichen Verwendung für den bestimmten Arbeitgeber der wirklichen Beschäftigung gleich, und die Versicherungs⸗ pflicht bleibt bestehen, soweit und lo lange das feste Dienstverhältniß aufrecht erhalten wird. Ein Verhältniß der vorstehenden Art hat indessen zwischen der Klägerin und ihrem Arbeitgeber nicht bestanden. Nach der thatsächlichen Feststellung des SG e eri welche durch den Acteninhalt bestätigt wird, war die Klägerin zwar verpflichtet, für die Gutsherrschaft Arbeiten zu verrichten, wenn letztere sie dazu aufforderte; geschah dies aber nicht, so war sie in der Ver— werthung ihrer Arbeitskraft frei und konnte nicht nur ihre Hauswirth— schaft besorgen, sondern auch jedwede andere Beschäftigung übernehmen. Demzufolge wurde ihr auch nur die einzelne Arbeit im Tagelohn be⸗ zahlt, während sie an den ihrem Ehemann als herrschaftlichem Kuh— hirten gewährten Naturalbezügen lediglich vermöge der ehelichen Ge— meinschaft theilnahm. Hiernach hat der Vorderrichter nicht geirrt, wenn er auf die während der letzten drei Jahre vor dem Inkraft— treten des Gesetzes nur ab und zu wirklich beschäftigt gewesene Klä—⸗ gerin den 5 157 a. a. O. nicht angewendet hat.

110) J Bei einer dem Rechnungsbureau obliegenden Renten— vertheilung waren zwei Arbeitsbescheinigungen eingereicht worden, nach deren Inhalt der Rentenempfänger in der Zeit vom 11. Februar 1886 bis 31. Dezember 1387 im Bezirk der Versicherungsanstalt A und in der Zeit vom 1. Januar 1888 bis 29. Dezember 1890 im Bezirk der festsetzenden Versicherungsanstalt B eine die Versicherungs— pflicht begründende Beschäftigung ausgeübt hat. Das Rechnungs— bureau zog bei der Vertheilung der Rente nur die in den Arbeits⸗ nachweisen bescheinigte Zeit, nicht auch den dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vorangegangenen ge⸗ sammten Zeitraum von fünfzehn Jahren bis zum 1. Januar 1876 zurück in Betracht und belastete demgemäß die Versicherungsanstalt A für die Zeit vom 11. Februar 1886 bis 31. Dezember 1887 unter Anrechnung von 98 Wochenbeiträgen und die Versicherungsanstalt B für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 29. Dezember 1890 unter An— rechnung von 157 Wochenbeiträgen mit den entsprechenden Rentenantheilen. Gegen diese Vertheilung erhob die Versicherungsanstalt A gemäß § 90 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes mit der Behauptung Einspruch, daß die Versicherungsanstalt B für die gesammte seit dem 1. Januar 1876 verflossene Zeit, mit Ausnahme des Zeitraums vom 11. Februar 13886 bis 31. Dezember 1887, belastet werden müsse, soferin ihr nicht der Nachweis gelinge, daß der Renten— empfänger während dieser Zeit im Bezirk einer anderen Ver— sicherungsanstalt gearbeitet habe. Wollte man nicht diesen letzteren Grundsatz anwenden, so würde die festsetzende Versicherungsanstalt durch Ermittelung auch nur einer einzigen betheiligten Versicherungs— anstalt diese ungebührlich belasten oder ihr die Beweislast für eine weitere Betheiligung anderer Versicherungsanstalten aufbürden können. Unter dem 8. Oktober 1891 hat das Reichs-Versicherungsamt den Einspruch verworfen, indem es grundsätzlich annahm, daß bei der Vertheilung von Renten gemäß § 160 a. a. O. die Belastung der einzelnen Versicherungsanstalten aus der vorgesetzlichen Zeit nur nach Verhältniß der in diese Zeit fallenden nachgewiesenen Beschäftigungen erfolgen könne, und daß es dem Gesetz nicht entspreche, von vornherein die ganzen fünfzehn vorgesetzlichen Jahre zu Lasten der festsetzenden Versicherungsanstalt in Anrechnung zu bringen und lediglich ihr den Nachweis der Betheiligung einer anderen Versicherungsanstalt aufzuerlegen. Im § 160 Absatz 2 des Inviliditäts- und nin ,, werde bestimmt, „jede“ Versicherungsanstalt, welcher ein Rentenantheil auferlegt werden solle, sei berechtigt sich die Führung des Nachweises dafür vorzubehal⸗ ten, daß ein nach Absatz 1 zu berücksichtigendes Arbeits- oder Dienst— verhältniß auch im Bereiche einer anderen Versicherungsanstalt bestanden habe. Der Zweck dieses Vorbehalts gehe nach den Motiven (Steno— raphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legis—⸗ aturperiode IV. Session 1888 89 4. Band Seite 1015 unzweifel⸗ haft dahin, allen an der Rente betheiligten Versicherungsanstalten die Möglichkeit zu geben, die Rente dadurch theilweise auf andere Versicherungsanstalten zu übertragen, daß der Nachweis versicherungs⸗ pflichtiger Beschäftigungen in den Bezirken der letzteren erbracht werde; denn die Belastung der Versicherungsanstalten werde durch antheilige Heranziehung anderer Versicherungsanstalten gemindert. Hätte nun das Rechnungsbureau bei der Vertheilung der Renten stets die gesammten dem Inkrafttreten des Gesetzes voraufgehenden fünfzehn Jahre in Betracht zu ziehen ohne Rücksicht darauf, ob für die ganze Dauer derselben ,, , ,,, beigebracht sind oder nicht, so wäre jener Zweck durch § 160 Absatz 2 nur in sehr beschränktem Maße erfüllt. Denn alsdann würde auf jede der 783 Wochen des frag⸗ lichen fünfzehnjährigen Zeitraums derselbe Antheil entfallen, gleichviel ob während einer kürzeren oder während einer lãngyren Zeit nachweislich ein Arbeits- oder Dienstverhältniß bestanden habe. An dem Nachweise, daß für den Versicherten innerhalb der fraglichen fünfzehn Jahre auch in Bezirken anderer Versicherungsanstalten ein die Versicherungspflicht begründendes Verhältniß bestanden, habe alsdann zunächst nur die festsetzende Versicherungsanstalt ein Interesse. Dieser sei aber bereits vor der Vertheilung der Rente die Möglichkeit gegeben, sich über etwaige Arbeitsleistungen des Versicherten in den Bezirken anderer Versicherungsanstalten zu informiren, sodaß es der Bestimmung im

Bestimmung gegeben sei, würde durch weitere Nachweise nicht selbst, sondern nur die festsetzende Versicherungsanstalt ent- lasten und nur in dem Falle eine Entlastung für sich herbeiführen, wenn ihr der Nachweis gelinge, daß innerhalb derjenigen Zeit, welche bei der erstmaligen Bertha mg für sie als belastend in Ansatz gebracht worden, eine Beschäftigung im Bezirke einer anderen Versicherungsanstalt vorgelegen habe, das heißt, daß sie nachweise, daß die sie belastende Arbeitsbescheinigung ge⸗ fälscht oder irrthümlich ausgestellt worden sei. Im übrigen würde die Auffassung der Versicherungsanstalt A sogar dazu führen, daß die festsetzende Anstalt bei der Vertheilung für Zeiten belastet werden könnte, in denen der Rentenempfänger in einem versicherungspflichtigen Verhältniß überhaupt nicht gestanden habe, während es im Hinblick auf den klaren Wortlaut des 5 160 a. a. O. ausgeschlossen erscheine, Krankheitszeiten, Arbeitsunterbrechungen, Zeiten jelbständiger Berufs⸗ arbeiten irgend einer Versicherungsanstalt in Rechnung zu stellen. Wenn es in den Motiven zu 88 148 ff. des Gesetzentwurfs (dem jetzigen § 160 des Gesetzes) heiße: Nach 58§ 118 und 149 soll ferner wahrend der ersten Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfs bei der Vertheilung von Renten der Nachweis früherer Beschäftigung den Nachweis der Beitragszahlung ersetzen, sodaß insoweit die An⸗ theile der einzelnen Versicherungsanstalten nach der Zeitdauer dieser früheren Beschäftigung bemessen werden“ (vergleiche Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legislaturperiode V. Session 1888189 4. Band Seite 101), so unterliege es keinem Zweifel, daß die Belastung der Versicherungsanstalten nur eine Folge der in ihrem Bezirke ausgeübten Beschäftigung sein sollte, und daß, soweit eine solche Beschäftigung nicht dargethan sei, auch eine Be— lastung nicht in Frage kommen könne.

1ER) Bei der Entscheidung über den gegen eine Renten⸗ vertheilung erhobenen Einspruch hat das Reichs-Versicherungsamt unter dem 14. Dezember 1891 beschlossen, daß eine Vertheilung der während der Uebergangszeit gewährten Renten gemäß § 160 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes nur zwischen den einzelnen Versicherungsanstalten, nicht auch zwischen Versicherungsanstalten und den bisher zugelassenen Kasseneinrichtungen oder zwischen verschiedenen Kasseneinrichtungen stattzufinden hat. In den Gründen heißt es u. A.: Die Vorschrift des § 160 a. a. O. kann nach ihrem Wort⸗—⸗ laut und nach der Absicht des Gesetzgebers nur auf die Ver— sicherungsanstalten, nicht auch auf die gemäß §§ 5 ff. a. a. O. zugleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen Anwendung finden. Im §z 160 sind lediglich die auf Grund des Gesetzes errichteten Versicherungsanstalten erwahnt, und ein Vertreter der verbündeten Regierungen hat bei der Berathung des Gesetzes in der Commission die Erklärung abgegeben, daß in dem § 149 etzt 5 160) absichtlich nur die Versicherungs— anstalten genannt seien; die darin enthaltenen Bestimmungen sollten sich deshalb nicht auf die Kasseneinrichtungen erstrecken, weil für diese sonst bedenkliche Schwierigkeiten entstehen könnten (vergleiche Steno— graphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 7. Legis⸗ laturperiode LIV. Session 1885/89 5. Band Seite 9865. Der Grund für diese Maßnahme ist offenbar in der Erwägung zu suchen, daß es als unbillig erachtet wurde, die Kasseneinrichtungen, welche nach ö. Statuten mit Leistungen für bereits ausgeschiedene Kassenmitglieder bisher nicht belastet waren, auch eine solche Belastung bei Bemessung ihrer Beiträge unmoglich in Betracht ziehen konnten, durch Gesetz zu nöthigen, nachträglich derartige Leistungen zu übernehmen. Auch im 8 6 Absatz 1 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes sind für Vertheilung der von den Kasseneinrichtungen festgesetzten Renten nur die Bestimmungen der 55 27, S9 und 94 a. a. O. als maßgebend angeführt, während der 160 hier nicht erwähnt ist und zwar, wie aus der Aeußerung des Abgeordneten Struckmann in der Reichstagsperhandlung vom 1. April 1889 wergleiche die vorerwähnten Stenographischen Berichte über die Verhandlungen des Reichstags 2. Band Seite 1168) hervorgeht, deshalb nicht, weil man die Kassen—⸗ einrichtungen jener Erklärung des Regierungsvertreters entsprechend bei der Vertheilung der Renten auf Grund des 5160 absichtlich nicht heranziehen wollte. Ist demnach anzunehmen, daß die Ausnahme— bestinmung des §z 160 des Invaliditäts. und Altersversiche— rungsgesetzes auf die mit dem 1. Januar 1891 eingerichteten Kasseneinxrichtungen keine Anwendung zu finden 6 so folgt hieraus weiter, daß Renten, welche, wie die Alters— renten der beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits 70 Jahre alten Personen, lediglich auf Grund eines vorgesetzlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gewährt sind, überhaupt einer Vertheilung zwischen den Versicherungsanstalten und den oben erwähnten Kasseneinrichtungen nicht unterliegen, gleichiel in welcher Beschäftigung sich die Ver— sicherten während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Inkrafttreten des Gesetzes befunden haben, und ohne Rücksicht darauf, ob die Fest— setzung der Rente von einer Versicherungsanstalt oder von einer Kassen— einrichtung erfolgt ist. Bei einem derartigen Verfahren wird der dar⸗ gelegte Gesichtspun't gewahrt, wonach die Kasseneinrichtungen nicht mit Leistungen für bereits ausgeschiedene Mitglieder der Kasse belastet werden sollen; denn die Renten dieser Personen werden eben von der Versicherungsanstalt, in deren Bereich sie übergetreten sind, fest⸗ gesetzt und die Kasseneinrichtungen davon nicht betroffen. Dieser Grundsatz wird aber ebenso wie zu Gunsten der Kasseneinrichtungen auch zu Gunsten der Versicherungsanstalten gelten müssen. Wollte man etwa annehmen, daß zwar die Kasseneinrichtungen nicht durch die von den Versicherungsanstalten festgesetzten Renten, Umgekehrt aber die Versicherungsanstalten durch die Renten der Kasseneinrichtungen be⸗ lastet werden können, so würde dies eine unbillige Benachtheiligung der letzteren zur Folge haben, deren Beiträge, wie die Entstehungsgeschichte des Gesetzes beweist, nur mit Rücksicht auf eine der Zahl der Ver— sicherten entsprechende voraussichtliche Anzahl von Rentenbewilligungen bemessen worden sind. Diese Unbilligkeit würde namentlich dann hervortreten, wenn innerhalb des Bezirks einer Versicherungsanstalt eine Kasseneinrichtung mit erheblicher Mitgliederzahl vorhanden ist. Sofern in einem solchen Falle die Zahl der Mitglieder der Versicherungsanstalt eine verhältnißmäßig geringe waͤre, könn— ten durch die einseitigen Belastungen während der Ueber— gangszeit di Verpflichtungen der Versicherungsanstalt eine Höhe erreichen, welche bei Bemessung der für die erste Beitrags periode vom Gesetz festgesetzten Beiträge (6 96) nicht berücksichtigt ist. Dazu kommt, daß eine Vertheilung der während der Uebergangs— zeit festgesetzten Renten zwischen , und Kassen⸗ einrichtungen auf Grund der vorgesetzlichen Arbeits- und Dienst— verhältnisse schon um deswillen unausführbar sein würde, weil es an einer Bestimmung darüber fehlt, welcher Beitragssatz in concurrirenden Fällen für die nachgewiesenen Arbeitswochen zu Grunde gelegt werden soll. Die im S 169 für die Vertheilung festgesetzte Lohnklasse Jgilt nur für das Belastungsverhältniß zwischen den einzelnen Ver— sicherungsanstalten und kann nicht ohne weiteres auf das Ver— hältniß zwischen Kasseneinrichtungen und. Versicherungsanstalten angewandt werden. Im übrigen ist durch die Zulassung der Kassen— einrichtungen ein bestimmter Kreis von Versicherten der allgemeinen ö , entzogen worden, und zwar dergestalt, daß alle aus der Mitgliedschaft derselben entstehenden Rechte und Pflichten nicht der Versicherungsanstalt, sondern der Kasseneinrichtung gegenüber er⸗ wachsen. Wenngleich nach 6 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes die Betheiligung bei einer Kasseneinrichtung erst von dem In⸗ krafttreten des Gesetzes ab der Versicherung in einer Versicherungs⸗ anstalt gleichgeachtet wird, so hat hierdurch nicht , . werden sollen, daß die Kasseneinrichtungen auch bereits für die Uebergangszeit die volle Haftung für ihre Mitglieder übernehmen. Dies wird um so mehr der Fall sein, als für die Rechte der Kassenmitglieder während der Uebergangszeit nicht die Vorschriften der 156 ff. a. 4. O., sondern die statutarischen Bestimmungen der Kasseneinrichtun entscheidend sind, und als angenommen werden muß, da der Haushalt der Kasseneinrichtungen so bemessen ist, daß sie den statutarischen Leistungen gegenüber den jeweiligen Mitgliedern gerecht werden können. Soweit daher die Statuten der Kasseneinrichtungen

§ 160 Absatz 2 a. a. O. nicht bedurft hätte. Die mitbetheiligte

eine Berücksichtigung der vorgesetzlichen Dienstverhältnisse vorschreiben,

Versicherungsanstalt indessfen, für welche vornehmlich die ver ga g ?