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rden sie auch die hieraus sich ergebenden Lasten zu tragen haben, 1 66. die fũr die Ausgleichung der Belastung zwischen den Verficherungsanstalten gegebene Vorschrift des 8 160 auf Gassenein Iichtungen keine Anwendung findet und des halb weder bei Rentenver⸗ theilungen zwischen den verschiedenen Kasseneinrichtungen, noch bei folchen jwischen Kasseneinrichtungen und Versicherungsanstalten in Be⸗ tracht gezogen werden kann. Bei diesen Vertheilungen ist vielmehr, wenn Kaffeneinrichtungen der hier in Rede stehenden Art in Betracht kommen, nur nach s§ 59 und 94 des Invaliditäts- und Alters versiche⸗ rungsgefetzes zu verfahren.
Bescheide und Beschlüsse des Reichs ⸗Versicherungsamts.
(10809) Der Führer einer Arbeitercolonne, welcher von Bau⸗ gewerbetreibenden die Ausführung gewisser Bauarbeiten in Accord sbernimmt, die erforderlichen Arbeiter anstellt und die Accordsumme nach Abzug eines festen Wochenbetrages, den er sich für seine besondere Mühewalkung vorbehält, gleichmäßig unter sich und die Arbeiter ver⸗ sbeilt, auch selbst mitarbeitet, ist nach einem Bescheide des Reichs Verficherungs amts vom 14. Januar 1892 nicht als selbständiger Unter⸗ nehmer anzufehen (zu vergleichen Recursentscheidung 671, „Amtliche Nachrichten des R. V.-A.“ 1889 Seite 161).
1081.) Auf die Anfrage einer Berufsgenossenschaft über die Auslegung des 8 25 Absatzz des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes hat das Reichs Versicherungsamt sich unter dem 23. Januar 1852 dahin ausgesprdchen. daß die Gemeindebehörden auch dann, wenn sie nur die von der Ge⸗ meinde selbst für ihre Regie⸗Bauarbeiten zu entrichtenden Prämien übersenden, zum Abzug der Portoauslagen berechtigt sind. Aus den Bestimmungen im § 25 Abfatz 3 und 4 des Bau⸗Unfallversicherungs⸗ zesetzes geht hervor, daß die Kosten der Prämienerhebung — abge⸗— eben bon den Kosten einer etwaigen zwangsweisen Beitreibung — unmittelbar weder den Unternehmern noch den Gemeindehörden, sondern der Versicherungsanstalt als solcher zur Last fallen sollen. Wollte man also felbst annehmen, daß unter den im 25 Abs. 3 a. . X erwähnten dem Gemeindebezirk angehörenden“ Unternehmern nur Dritte zu verstehen wären, nicht aber die Gemeinde selbst, obwohl auch die Organe der Gemeinde, welche Regie⸗Bauarbeiten ausführen, dem Gemeindebezirk angehören, so würde es doch nur im Sinne des Gesetzes liegen, daß der Gemeinde auch bei der Uebersendung ihrer eigenen Prämien das Recht zum Abzug der Portoauslagen zugestanden wird. Wenn im 3 2 Absatz 4 a. a. O. vorgeschrieben ist, daß die der Gemeinde⸗. behörde für die Prämienerhebung zu gewährende ö für Bau⸗ arbeiten, welche von der Gemeinde selbst für eigene Rechnung aus— geführt werden, nicht zu zahlen sei, jo hat diese Bestimmung hren Grund darin, daß die Hebegebühr lediglich eine Vergütung für die mit der Prämieneinziehung verbundene Mühwaltung der Ge— meinde bildet, und daß durch die bloße Einsendung der auf die Ge— meinde selbst entfallenden Prämien dieser eine Mühwaltung, für die fie billigerweise eine Entschädigung beanspruchen könnte, nicht ver— ursacht wird. Der Gemeinde aber den Anspruch auf Abzug der Portoauslagen für die Uebersendung ihrer Prämien zu versagen und sie somit sschlechter zu stellen, als alle anderen Bauunternehmer, welchen aus der fristgemäßen Prämienzahlung Kosten nicht entstehen oder wenigstens nicht zu entstehen brauchen, fehlt es an einem aus— reichenden Grunde.
1082.) Aus Anlaß einer Vermögensauseinandersetzung, welche zwischen einer Baugewerks- und der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft ver⸗ einbart worden war, hat das Reichs-Versicherungsamt unter dem H. Februar 1892 sich dahin ausgesprochen, daß es in den Fällen des 8 XN Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes und des 5 9 Absatz 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes weder einer Genehmigung des Reichs⸗ Versicherungsamts zur Üüeberweisung des Antheils am Reservefonds, noch einer Ergänzung des Reservefonds auf den früheren Kapital⸗ bestand bedarf, da die Vorschrift des 5 13 Absatz 3 des Unfallversiche—⸗ rungsgesetzes sich nur auf den Fall bezieht, daß der Reservefonds zur Deckung von Bedürfnissen der Berufsgenossenschaften angegriffen werden soll, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen im Wege des Umlageverfahrens aufzubringen sein würden.
1083) Aus Anlaß eines Spezialfalles hat das Reichs⸗-Versiche⸗ rungsamt durch Bescheid vom 8. Januar 1892 ausgesprochen, daß aus s 25 des Bauunfallversicherungsgesetzes eine Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden zur Entscheidung von Beschwerden gegen die Berechnung der Prämien der Unternehmer, welche bei den Ver— sicherungsanstalten der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaften für ihre Person versichert sind lselbstversicherte Kleinmeister) — 52 Absatz 2, sis Absatz 3 a. a. D. — nicht hergeleitet werden könne.
D 32
Handel und Gewerbe,
Fondsbörse, Geld- und Kapitalsmarkt.
Berlin, 7. März. Die Fondsbörse hat in den letzten Wochen auf allen Gebieten eine ziemlich feste Haltung gezeigt, wenn sich auch zeitweise größere Schwankungen in einzelnen Effectengattungen zeigten. Das wesentlichste Kennzeichen der Lage aber bleibt die ungewöhnliche Geschäftsstille, die um so unbehaglicher wirkt, als fortdauernd der Geldüberfluß den Zinsfuß am offnen Markt auf einem sehr nie— drigen Niveau festhält. Es ist schon wiederholt hier auf die Ursachen dieser Erscheinung hingewiesen worden, die auch gegenwärtig noch zu einem wesentlichen Theil in der Theil— nahmelosigkeit des Privatkapitals zu suchen sind. Der sehr erfreuliche Erfolg der Begebung von zusammen 340 Millionen Mark dreiprocentiger Reichs- und Preußischer Staats-Anleihe hat erkennen lassen, daß es sich bei dem Reichthum an flot⸗ tirendem Geld nicht nur um große Beträge handelt, die bei dem Darniederliegen von Handel und Industrie keine Ver— wendung finden, sondern daß an ihm neben neuen Ersparnissen erkennbar auch solche Geldmassen theilhaben, die aus der Realisirung zweifelhafter oder solcher aus⸗ ländischer Zinspapiere herrühren, deren Verzinsung gänzlich oder zum theil eingestellt ist. Jedenfalls ist es sehr auffallend, daß, nachdem die neuen dreiprocentigen Anleihe— stücke beim ersten Einzahlungstermin bis auf einen verhältniß— mäßig geringfügigen Betrag ven . wurden, die Geld⸗ flüssigkeit in Deutschland eine A und, während in London der Discont im offenen Markte fortgesetzt erheblich höher als in Deutsch—
land steht, der Privatdiscont hier immer noch weichende Tendenz zeigt und zuletzt bis auf 116 Proc, herab—
t wurde. Selbst in den Tagen der Subscription und
Einzahlung auf die neuen Anleihen hat der Discont im offenen Markt sich beständig unter 2 Proc. gehalten, obwohl gleich⸗
zeitig die Anforderungen der Ultimoregulirung zu lösen waren.
Die in den letzten Wochen bekannt gewordenen Abschlüsse der großen Bankinstitute haben nur ganz vorübergehend dem Börsengeschäft einige Anregung geboten. Der Anerkennung gegenüber, daß es den hervorragenden deutschen Kredit⸗ banken, an ihrer Spitze der Deutschen Bank und der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, auch in dem ungünstigen Geschäftsjahre 1891 gelungen ist, eine gute Verzinsung zu er⸗ wirthschaften, griff schnell die Erwägung Platz, daß vorläufig für das neue Jahr keine Aussichten einer günstigen Geschäfts⸗ entwickelung vorliegen, während gleichzeitig die Jahres⸗ ergebnisse der Bank für Handel und Industrie zeigten,
nahme nicht erkennen läßt
wie groß die Gefahren sind denen die Thätigkeit großer Bankinstitute auch bei den besten Absichten der Verwaltung ausgesetzt ist. Die Reichsbank mit ihren eigen⸗ artigen gefetzlich festgestellten Verhältnissen und Aufgaben als Regulirerin des gesammten Geldverkehrs und Schützerin der Währung hat, wie die bekannt gewordenen Angaben über die wirthschaftlichen Ergebnisse des Instituts erkennen lassen, auch im vergangenen Jahre mit reichem Erfolge gewirkt und ein wesentliches Verdlenst erworben, daß die kritischen Er— scheinungen auf wirthschaftlichem Gebiet in allmãhlicher Ent⸗ wickelung überwunden werden. ! . In den letzten Tagen haben sich auf dem Montanactien⸗ markte größere Bewegungen vollzogen, die durch den drohenden allgemeinen Ausstand der englischen und schottischen Bergleute und durch die aus diesem Grunde eingetretenen großen Preis⸗ steigerungen für Kohlen in England veranlaßt wurden. In der That würde eine Rückwirkung auf den deutschen Kohlen⸗ markt nicht ausbleiben, wenn die Arbeitseinstellung auf den englischen Kohlengruben, die am 12. d. M. ihren Anfang nehmen 6 auch nur 14 Tage dauern würde; vorläufig scheint aber eine Einigung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die das Interesse der gesammten englischen Industrie erfordert, noch nicht ausgeschlossen. Eine gesunde Wiederbelebung auf diesem Börsengebiete kann aber nur auf Grund einer günstigeren Entwickelung der heimischen Industrie eintreten, die man mit dem Eintritt des Frühjahrs wohl nicht mit Unrecht erwartet. In welchem Umfange die Preise der Bergwerks-Papiere, die im Februar erheblich zurückgegangen waren, in dem erwähnten Zusammenhange sich gebessert haben, zeigen folgende Angaben: 360. Jan. 15. Febr. 29. Febr. 5. März Gelsenkirchener Bergwerk 137,40 13650 135,99 139,25
Harpener ö. 142,90 138,090 135,409 138,25 Hibernia ö. 128,10 127,40 12550 128, 10 Dortmunder Union .
V 58, 60 5850 51225 52.60 Laurahütte Act. .... 108,860 10380 100,25 101,00
Im übrigen hat das Börsengeschäft nur wenige be—
dürfte hier dieselbe speculative Absicht zu erkennen sein, die auch fortdauernd den Werthstand der italienischen Rente herab— drückt. — Der Markt für Anlagepapiere zeigt die Festig— keit, die als Folge des flüssigen Geldstandes natür— lich ist; aber der Geschäftsumfang läßt au hier fast beständig zu wünschen übrig. Eine erfreuliche Ausnahme machten, von den allerletzten Tagen abgesehen, in letzter Zeit die Reichs- und Preußischen consol Anleihen, von denen wiederum die neuen dreiprocentigen Anleihen in be— sonders großen Beträgen gehandelt wurden und dabei eine wesentliche Preisbesserung erfuhren und den Curs der älteren Anleihen mit gleicher Verzinsung erreichten. Von den ausländischen Anlagepapieren haben namentlich russische Staatsfonds in letzter Zeit besonders feste Tendenz gezeigt, wie gleich⸗ zeitig mit der russischen Valuta auch die übrigen russischen Papiere Preisbesserungen erfuhren. Die Staatsfonds der kleineren europäischen Staaten wie spanische, portugiesische, serbische und griechische Papiere sind im allgemeinen durch kleine, aber forkdauernde Abgaben des Privatkapitals gedrückt. Folgende wenigen Angaben mögen die Preisbewegung auf diesen Gebieten kennzeichnen; man notirte in Berlin: . 30. Jan. 15. Febr. 29. Febr. 5. März 4 proc. Reichs⸗-Anleihe 106575 106,30 106609 106,69 Zi Mn proc. Preuß. Consols 99,10 S090 9,00 39,10 3 proc. Preuß. Consols. 84,60 84,10 84,70 3469 4 proc. Oesterr. Goldrente 96, 60 95, 75 95,50 25909 proc. Ungar. Goldrente 93, 490 92,70 9260 92,50
5 proc. Serbische Rente. S3, 70 81,25 229 80, 00 Oesterr⸗Ung. Staatsb. 129.50 124560 123,75 124,20 Dux⸗Bodenbach .... 235,50 23800 236,99 23725 Gotthardbahn ...... 142,325 149,19 139,59 137,50 Ital. Mittelmeerbahn . 94,50 93, 60 Y, 7 90, 90 Warscha⸗Wien ... 213,BI5 21650 21709 21749
Desterr. Creditactien .. . 171,890 168,10 170, 170,539 Disconto⸗Comm-⸗Anth. . 186,10 18325 183,890 184,75 Act. der Deutschenb ank 157,60 16000 161,80 153,10
Nach Zahlung der Dividende.
Die Entwickelung des Geldmarkts war in den letzten Wochen eine, auch in den internationalen Beziehungen normale. Bemerkenswerth ist an erster Stelle, daß die reiche Ernte Nord⸗Amerikas die Union nicht vor einer nicht unerheblichen Goldausfuhr bewahren konnte, die in den letzten Wochen sich vollzogen und bis in die jüngsten Tage ,, hat und wohl noch nicht beendet ist; aber im Vordergrunde des Interesses steht natürlich die Inangriffnahme der Valuta⸗ regulirung in Oesterreich⸗Ungarn. Die vorbereitenden Schritte üben wohl schon gegenwärtig einen Einfluß auf das Preis— verhältniß der bestehenden Währung zu Gold aus, der sich schnell steigern wird, jemehr die Ankäufe von Goldwechseln für die Zwecke der neuen Währung verstaͤrkt werden. Die Beschaffung der nöthigen Goldmassen wird nach der . der Fach⸗ leute nicht der schwierigste Theil des großen Unter— nehmens sein; in der That haben die großen europäischen Goldreservoirs, die Bank von Frankreich, die Reichs⸗ bank und die Bank von England ihre Goldbestände in all⸗ mählichem Wachsthum seit Jahr und Tag, allerdings unter natürlichen Schwankungen vergrößert, und zwar beträgt der Zuwachs seit Ende iso0 bei dem französischen Institut IAI5,3 Millionen Mark, bei der Reichsbank 170 Millionen und bei der 9 en Bank 30 Millionen, zusammen 415,3 Millionen Mark. Die Heranziehung von 509 bis 609 Millionen Gulden Gold, auf die sich der Bedarf sicher wird reduciren lassen, wird zwar gewiß nicht ohne große einschneidende Bewegungen, aber hoffentlich ohne ernste Erschütterungen des internatio⸗ nalen Geldmarkts verlaufen. Aber nach dieser Goldbeschaffung tritt die Erhaltung des Goldbestandes als entscheidende Frage hervor, und hier kann nur die wirthschaftliche Arbeit der Be⸗ völkerung des österreichisch-ungarischen Staatswesens und die geschickte 5 eines centralen Bank⸗Instituts eine glück⸗ liche Lösung herbeiführen.
ägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokz a. é. daa gr ez und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt M218, nicht rechteitig gestellt keine Wagen. J
Zwangs-⸗Versteigerungen. 3
Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen am 7. Mär; 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung Holjmarktstraße 65 / Id., dem Zimmermeister Heinr. Helms bier gehörig: Nutzungswerth 960 *; Mindestgebot 60 ; für das Meistgebot von 365 00 46 wurde der Kaufmann Fedor Berg, Königgrätzerstraße 9, Ersteher. — Stephanstraße 60, dem Tischler= meister Seinr. Engelhard hier gehörig; Nutzungswerth 7509 40. Mindestgebot 148 005 ; für das Meistgebot von 242 000 . wurde der Fabrikant Heinrich Laas zu Berlin Ersteher.
Berlin, 5. März. (Wochenbericht für Stärke Stärke fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabers kr) Ia. Kartoffelmehl 32 — 334 4. Ia. Kartoffelstärke 324— 333 é, Ila. Kartoffelstärke und Mehl 3131 A feuchte. Kartoffel. stärke loco und Parität Berlin 18.50 . Fabriken bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 18,00 4, . Syrup 38-385 , Fapillair⸗ Syrup 39-398 6. Capillair Export 49 49 *, Kartoffelzucker gelber 338—=· 355 Æ. do. Capillair 337 —– 45 *, Rum⸗Couleur 0-51 606, Bier⸗Couleur 49-50 „6. Dertrin, gelb und weiß, Ia. 44 —–— 44 6, do. secunda 39-40 4, Weizenstärke (kleinst. 37— 38 . Weizenstärke (großst) 46 — 45 4. Sallesche und Schlesische 43 — 46 C, Reisstärke (Strahlen) 47 bis 8 S, do. (Stãcken) 13 = 44 ½, Mais⸗Stärke 37 — 33 6 Schabe⸗ stärke 32-33 S, Victoria⸗Erbsen 22 —– 26 *, Kocherbsen 21—25 4. grüne Erbsen 22— 23 *, Futtererbsen 166-174 4. Leinsaat 32 24 M, Linsen, große 49-54 16, do. mittel 26-40 4. do. kleine 15— 2 6, Gelber Senf 13 — 30 6, Kümmel 36 =40 „, Mais loco 133 -= 14 M, Buchweizen 177— 181 6, Pferdebohnen 16 bis 18 M, inlaͤndische weiße Bohnen 19 — 20 4, weiße Flachbohnen 25 26 6, ungarische Bohnen 177 — 185 ½ galizische und russische Bohnen 16— 17 , Wicken 134 —= 15 46, Hanfkörner 223 — 23 4. Teinkuchen 17 -= 173 6½, Weizenschale 11,30 =- 11,60 6. Roggenkleie 11.50 bis 121 6, Rapskuchen 14—– 141 , Mohn, blauer 50 = 69 4A, do. weißer 66 —= 86 S, Hirse, weiße 21—4 Æ Alles per 100 kg ab . bei Partien von mindestens 10 009 kg. ;
— Der Aufsichtsrath der Preußischen Hypotheken⸗Ver— sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft beschloß nach Prüfung des Rechnungsabschlusses, der Generalversammlung die Vertheilung einer fechsprocentigen Dividende für das Jahr 1891 vorzuschlagen.
— In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Dis⸗ conto-sefellfchaft waren 513 Stimmen vertreten. Die Bilan; nebst Gewinn- und Verlust⸗Rechnung wurde genehmigt und der Ver— waltung Entlastung ertheilt. Die aus dem Aufsichtsrathe ausschei⸗ denden Mitglieder Herten R. von Hardt, G. Hansemann, N. Bö⸗ ninger und Stadtrath Bail wurden einstimmig wiedergewählt. Es wurde mitgetheilt, daß die Dividende vom 8. März ab zur Auszah⸗ lung gelangt. . . .
— In der Generalversammlung der Berlin-Wilmers dorfer Terrain-Gesellschaft wurde der vorgelegte Abschluß pro 1891! genehmigt, Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrath erklärt und die Vertheilung einer Dividende von 160 — 160 6 auf jede Actie beschlossen. Zum Geschäftsbericht bemerkte Director Eichmann, daß seit dem 1. Januar d. J. eine größere Anzahl von Baustellen ver— kauft seien mit zusammen ca. 1364 Qu.-Rth. und einem Erlöse von etwa 4 000 ½ — Die durch das Loos bestimmten ausscheidenden Auffichtsrathsmitglieder Stadtrath Kaempf und Director Dr. Rießer wurden wiedergewählt. kö .
— Die Generalversammlung der Provinzial-Actienbank des Großherzogthums Pofen vom 5. d. M. genehmigte die vom Aufsichtsrath vorgeschlagene Dividende von 5! / z0½ für das Jahr 18591. Die ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder wurden wieder— gewählt. . U
— Der Abschluß der Radeberger Exportbierbrauerei vom 30. September 1891 ergiebt für die Abtheilung Radeberg einen Betriebsüberschuß von 1456 , während das Pichelsdorfer Etablissement mit einem Betriebsperlust von 63 400 M abschließt. Die Abschrei⸗ bungen betragen für beide Etablissements zusammen 137 7335 66. e erhöht sich hierdurch der Verlustsaldo von 286 300 t auf 550 62ß = Der Abfatz in Radeberg erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um No) hl während Pichelsdorf einen Ausfall von 430 hl aufweist.
Danzig, 8. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Marienburg-Mlawkaer Eisenhahn betrugen im Monat Februar 1892 nach vrovisorischer Feststellung 104 000 ½ς gegen 78 200 M nach provisorischer Feststellung im Februar 1891, mithin weniger 74 200 . l .
Frankfurt a. M., 7. März. W. T. B.) Zwischen der Bankfirma St. Goar und ihren Gläubigern ist ein Arrangement zu stande gekommen; die Gläubiger erhalten 50 oo ihrer Forderungen.
Leipzig, 7. März. (W. T. B) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. ver März 3,35 , ber April 3,35 S6, per Mai 3,37 , per Juni 3,40 4Æ, per Juli 3, 13 , per August 3,4 66, ver September 3,45 M. wer Okto. ber 5475 6, ver November 3,477 „„, per Dezember 3, 77 , ver Januar 3,473 6, per Februar 3477 ½ Umsatz 20 000 kg.
Bremen, F. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Aufsichtsraths des Nord deutschen Tloyd erklärte der bis= herige Vorsitzende Fr. Reck wegen vorgerückten Alters und dauernder Kränklichkeit seinen Rücktritt und zugleich sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrath, welchem er 22 Jahre hindurch angehört hat. Der Vorsitz geht auf den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Georg Plate über. . . . .
Wien, 7. März. (W. T. B.) Die Bilanz des Wiener Bankvereins weist pro 1891 ein Reinerträgniß von 2329781 FI. aus gegen 2479126 Fl. im Jahre 1890. Der Verwaltungs rath beantragt die Vertheilung einer Dividende von 7 Fl. und den Ueber—⸗ trag von 376 801 Fl. auf neue Rechnung. .
— 8. März. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 26. Februar bis 3. März 741 488 Fl., Mehreinnahme 10249 Fl. . J
Glasgow, 7. März. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 3664 Tons gegen 2835 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. . .
Bradford, 7. März. (W. T. B). Wolle fest, ruhig; Garne gedrückt und billiger verkäuflich; Stoffe geschäftslos.
New-Nork, 7. März. (W. T. B.) Nach recht fester Er⸗ öffnung der Börse war das Geschäft bis zum Schluß durchweg un- regelmäßig. Der Umsatz der Actien betrug 448 009 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 600 000 Unzen geschätzt. Die Silber— verkäufe betrugen 90 000 Unzen. Die Silberankäufe für den Staatsschatz betrugen 499 000 Unzen zu 90,75 à 91,99.
250 000 Dollars Gold werden morgen nach Europa ver—
schifft werden.
Visible Supply an Weizen 41 555 000 Busbels, do. an
Mais 11051 000 Busphels.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Un garn.
Der vom ungarischen Ackerbau⸗Ministerium ausgegebene Saaten. standsbericht constatirt, daß die allgemein wieder eingetretene Winters, zeit die bereits begonnene Ackerung und an vielen Orten auch den Anbau unterbrochen habe. Die Saaten, besonders von Raps, seien allgemein schwach und litten unter der veränderlichen Witterung: stellenweise herrsche Futtermangel. In mehreren nördlichen Gomitaten Ungarns werde über bedeutenden Mangel an Kartoffeln geklagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 26. Sitzung vom Montag, 7. März. Der Sitzung wohnen der Justiz-Minister Dr. von
Schelling, der Finanz-Minister Dr. Miquel und der Minister ; der geistlichen Angelegenheiten Graf von zedlitz bei. n Das Haus erledigt ohne Debatte in dritter Berathung die Gesetzentwürfe, betreffend die Führung der Aufsicht ericht JI und dem Landgericht I in er Handhabung der Sisciplinar— gewalt bei dem ersteren Gericht; betreffend Abände— n Juni 1886 über die Feranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke; sowie betreffend den Anschluß der Kirchengemeinde Helgoland an die evangelisch⸗ irche der Provinz Schleswig-Holstein.
Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des
Staatshaushalts-Etats und zwar des Etats des
Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Beim ersten Titel der Ausgaben: Gehalt des Ministers
erhält zunächst . Neubauer (Pole) das schwert, daß der Erlaß des Ministers, welcher den Privatunterricht des Pelnischen in den Schulen gestatte, nicht auch für Westpreußen gelte. Die Lehrer und die Eltern hätten an den Minister Bittgesuche rerichtet, den Erlaß auf Westpreußen auszudehnen, aber ohne Erfolg. ei aber nothwendig, daß wenigstens in der Unterstufe den Kindern Muttersprache ertheilt werde. aber dadurch erschwert, daß man in die polnischen Landestheile er s Provinzen versetze, welche der polnischen
e garnicht mächtig seien. Ferner klagt Redner darüber, daß 7 rorwiegend katholischen Kreisen der ⸗ elischen Kirche gehöre.
Abg. Rickert (dfr.): Kürzlich sei durch mehrere Blätter eine gleichende Zusammenstellung der Lasten gegangen, die von den en europäischen Staaten für Schulzwecke aufgebracht würden, ie ven einem Mitglied der englischen Botschaft in Rom verfaßt sei. Danach kämen auf den Kopf der Bevölkerung für Schulzwecke in
bei dem Amts Berlin, sowie
ung des Gesetzes vom 29.
lutherische
sich darüber be⸗
Religionsunterricht in der aus den westlichen
Kreis⸗Schulinspector
Die Zahlen seien in so fern nicht vergleichsfähig, als z. B. bei uns die Lasten für das Elementarschulwesen hauptsächlich der Gemeinde aufgebürdet seien und der Staat nur subsidiär eintrete. ; aber sei die Zahl auch in der That zu niedrig gegriffen; denn reußen gebe allein für Unterrichts zwecke 101 Millionen aus, das sei
kerung Dazu komme noch das übrige Deutschland. In Preußen seien Staatswegen aufgewendet für Unterrichtszwecke im Jahre 1868 äillionen, 1870 187, 1873 31, 1878,79 443, 1892 93 101 Mil— lionen. Während 1870 für Elementarschulwesen vom Staate 4 Millionen r ebe er jetzt 61,1 Millionen dafür aus. ( erde aber für diese Zwecke der Finanz⸗Minister noch machen müssen, und er freue sich, daß von den Mehrerträgnissen killionen für Schulzwecke vorweggenommen
gegeben worden seien, mehr Geld
Einkommensteuer 9
ien. Er fürchte freilich, daß die Herren drüben diesen wichtigsten agraphen des Unterrichtsgesetzes streichen würden. ng sei aber alles Geld, das man für die Elementarschulen , vergeudet, wenn der Unterricht nicht so eingerichtet werde, ie Kinder zu tüchtigen Menschen und Staatsbürgern erzogen bloßes Auswendiglernen von Gesangbuchliedern und Bibel— rein confessioneller Unterricht erscheine zu diesem Zweck völl
eine Verfügun acht, wonach den Le Abst anzustellen,
denselben Zweck verfolgende
Regierung.
Insberg die Lehrer in einer kürzlichen Verfügung gewarnt, für öffentliche Blatte . ] cw, Gen r or ö 2 63 .
Flätter zu schreiben. Die Regierung sehe das als eine nebensächliche tigung an, zu der sie ihre besondere Genehmigung geben müsse. 13. Januar 1839 Oktober 1841
. Kgner Gabinetsordre msterialerlaß vom 31. Ol lche nebenamtlichen Beschäftigungen untersagt, welche der Lehr⸗ vatigteit zuwiderliefen oder mit der Lehrerstellung unvereinbar seien. Teides lasse sich auf die Mitarbeit an Zeitungen nicht anwenden, daß der vorerwähnte Regierungserlaß damit in Widerspruch stehe. Seine zweite Frage laute: Ist der Minister mit dieser Anordnung werstanden? Drittens habe die Regierung in Frankfurt a. O. die ; Bekanntwerdens der Schulgesetzvorlage ermahnt, e Besprechungen über diese Vorlage angesichts der durch diesen Gegen⸗
ebrer gelegentlich de
Und entstandenen großen Beunruhigung streng sachlich, ruhig und im Geist gebotenen Disciplin abzuhalten.
ingen die Nachricht gegangen, d
ksschullehrern die Ordre
. Discussion noch an der
delche das Volks
Februar sei durch die aß die Posener Regierung den abe zugehen lassen, daß sie sich weder über Resolutionen, Eine con⸗ kategorischste
h Abstimmung schulgesetz beträfen, betheiligen sollten. Zeitung habe diese Mittheilung * Jetzt heiße es, daß durch den Kreis⸗Schulinspektor am Sonnabend, den 13. Februar, in einer amtlichen Conferenz ausdrücklich sch zu erkennen gegeben sei, daß die Lehrer sich nicht an Ver⸗ l ungen und Abstimmungen gegen das Volksschulgesetz betheiligen Sollte diese Mittheilung richtig sein und die R so würde das wiederum ein gesetzwidriger bürgerlichen Rechte der Lehrer seien. ü Unterrichtẽperwaltung im Inlande und Auslande schädigen. sei ein ebenso freier Mann, wie der Minister; er traue aber er einen derartigen verfassungswidrigen Eine nicht minder wichtige Es gehe jetzt durch die Zeitungen
Das würde unsere
nicht zu, d Rechte, der
Engriff in die Sei die Frage der Lesebücher.
hrer billige.
Zweite Beilage
Berlin, Dienstag, den 8. Mär;
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lichen Regierung in Danzig die einklassige katholische Pfarrschule mi
—
dieser Simultanschule und die Constituirung einer besonderen jüdischen
Stadtverordneten⸗Versammlung habe die Kosten für die neue Einrich⸗ tung abgelehnt. Die Regierung scheine dabei stehen zu bleiben, und
geradezu ein unerhörter Gewaltact, wenn gegen den Willen der Eltern
hinausweisen wolle. Welchen Kampf und Streit könne man noch er— leben da, wo jetzt friedlich die Confessionen sich mit einander vertrügen und mit einander lebten. Schon die zarte Jugend werde in diesen widerlichen Kampf hineingezogen, und er sei überzeugt, daß das Vater⸗ land Schaden nehmen werde. In einer Beziehung habe die neue Volksschulvorlage genützt. Sie habe die Gewissen in weiten Kreisen wachgerufen, sie habe Männer und Frauen an die Pflichten erinnert, welche sie als Staatsbürger hätten, darüber zu wachen, daß der Jugend kein Schaden geschehe. Seine Partei werde bis zum letzten Augenblick ihre Pflicht erfüllen und alle Krait daran setzen, daß dieses Gesetz nicht in die Gesetz-Sammlung übergehe.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Graf von Zedlitz: .
Meine Herren! Auf die Ausführungen des ersten Herrn Vor⸗ redners zur Etatsdebatte speziell einzugehen, bin ich leider außer stande, weil ich ihn nur bruchstückweise verstanden habe. Ich muß mir deshalb vorbehalten, seine Rede im Stenogramm zu lesen und sie eventuell später zu beantworten, namentlich mit Bezug auf die Fragen, die er an mich gerichtet hat. Ich bin dazu heute, wie i
wiederholt, wegen der nicht genügenden Kenntniß des Zusammenhangs seiner Rede außer stande.
Was den Herrn Abg. Rickert betrifft, so danke ich ihm zunächst für die Hervorhebung der erheblichen Leistungen, welche die preußische Unterrichts⸗ verwaltung in Uebereinstimmung mit der Finanzverwaltung für das Schulwesen des preußischen Staats in den letzten Jahrzehnten auf— gewendet hat. Thatsächlich — und in diesem Punkte möchte ich die Ausführungen des Herrn Abg. Rickert ergänzen — haben schon im Jahre 1886 die Leistungen des preußischen Staats, der preußischen Bevölke⸗ rung für die Volksschule pro Kopf der Bevölkerung 5,32 oder 5,33 60 betragen, sind also sehr erheblich über diejenige Zahl hinausgegangen, die in der Zusammenstellung, welche, wie ich glaube, von einem engli⸗ schen Konsular-Agenten herrührt, angegeben ist.
Sodann hat der Herr Abg. Rickert eine Reihe von Bemerkungen zum Etat gemacht, die in sechs Fragen gipfeln. Ich bin in der Lage, alle sechs Fragen bis auf eine sofort zu beantworten und werde es auch sehr gern thun; bitte aber, mir zunächst zu gestatten, bezüglich der allgemeinen Bemerkungen des Herrn Vorredners auch meinerseits einige allgemeine Bemerkungen vorausschicken zu dürfen.
Meine Herren, ich bin durchaus mit dem Herrn Abg. Rickert darin einverstanden und ich glaube, die Unterrichtsverwaltung ist stets dieser Auffassung gewesen, daß die Lehrer in ihrer Gesammtheit oder als einzelne nicht in ihren staatsbürgerlichen Rechten in irgend einer Weise beschränkt werden dürfen. Es liegt mir völlig fern, nach dieser Richtung hin selbst etwas anderes zu thun oder auch nur den mir unterstellten Behörden zu gestatten. Andererseits muß ich die Be⸗ merkungen des Herrn Abg. Rickert über meine Stellung zur Sache aber doch insofern einschränken, als ich meinerseits darauf zu halten verpflichtet bin und auch annehme, daß die nachgeordneten Be⸗
hörden dies sind: daß nämlich die Lehrer sich stets bewußt bleiben, daß sie auch Beamte, Staatsbeamte sind, und daß sie also
diejenigen Beschränkungen bei ihrem Auftreten und bei ihren Meinungs⸗
lotiz, daß der Unterrichts-Minister die Volksschulleseblcher ver⸗
äußerungen, bei der Mitwirkung an den ihnen verfassungsmäßig zu⸗
staatlichen wolle, daß er ein Staatsmonopol für die Herstellung der Lesebücher einzuführen beabsichtige. Er würde es lebhaft bedauern, wenn der Minister so schnell nach seinem Amtsantritt eine derartige Tentralisation einführen wolle. Mit welchen Kräften wolle er denn ein solches Normallesebuch herstellen? Ein Nachfolger des Ministers und strenger Gegner der confessionellen Schule kõnnte ein neues monopolisirtes Lesebuch herausgeben und so jeder folgende Minister. Befonders interefsire ihn die Frage des Lesebuchs fur Mädchenschulen der Herren Ernst und Tewz. Dieses Lesebuch sei herausgegeben worden auf Ver— anlassung der Gesellschaft zur Verbreitung der Volksbildung und der Jemmissien für den Haushaltsunterricht des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Das Lefebuch beruͤckfichtige beson— ders den Haushaltsunterricht und bringe Dinge, die jedes Mädchen wissen müsse. Dieses Lesebuch habe in der politischen und Fachpresse die günstigste Beurtheilung erfahren. Das Königlich sachsische Ünter— richts⸗Ministerium habe gegen feine Zulassung in den Schulen nichts einzuwenden. Der Ober⸗Schulrath für Elsaß⸗Lothringen habe feine Genehmigung nicht versagt, dagegen habe der preußische Unterrichts— Minister auf wiederholte Eingaben nur ein Nein gehabt. Dies wundere ihn um so mehr, als schon im Jahre 1851 die Haushaltungs— gemmission des deutschen Vereins für Armenpflege an den Minister eine dringliche Eingabe wegen Einführung eines solchen Lesebuches gerichtet habe, neuerdings der Landesdirector der Provinz Sachsen, Graf Winzingerode, das Buch der Herren Ernst und Tews empfohlen und die Commission des vaterländischen Frauenvereins es für das Beste erklärt habe, was für Mädchenschulen an Lesebüchern geboten werden könne. Was habe denn den Minister gehindert, dieses Buch zuzulassen? Es handele sich hier nicht um eine Parteifrage. Einiges Aufsehen hätten in der neuesten Zeit die Aende⸗ rungen deutscher Volkslieder gemacht. Was man in Bezug auf die Simultanschulen künftighin zu erwarten habe, gehe aus folgenden Fällen hervor. In Neuteich sei 1879 auf Anordnung der König⸗
der vierklassigen Gemeindeschule zu einer fünfklassigen Simultanschule vereinigt worden. Der katholische Kirchenvorstand habe dagegen er⸗ folglos remonstrirt. Nachdem in Folge der Schülerzahl 1882 der erste Jahrgang und später auch der zweite und dritte in con—⸗ fessionelle Parallelklassen verwandelt worden seien, halte jetzt die Regierung in Folge einer Petition des katholischen Kirchen— vorstandes die Zeit für gekommen, die ganze Schule confessionell zu machen. Man sehe an diesem Fall, was der Paragraph in dem neuen Schulgesetz bedeute, , , es bei den bestehenden Si— multanschulen sein Bewenden haben solle. Noch schreiender sei der Hörder Fall. Im Jahre 1877 seien die katholische, die evangelische und die jüdische Schulsocietät auf Veranlassung der Regierung zu Arnsberg gefragt worden, ob sie darein willigten, daß die Societäten mit allen ihren Rechten und Pflichten auf die Commune übergingen, damit die Commune eine gemeinsame Schule errichten könne. Die evangelische und die jüdische Societät hätten eingewilligt, und nun sei unter der ausdrücklichen Genehmigung ein Abkommen zu stande ge⸗ kommen, wonach die jüdischen und evangelischen Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollten. Jetzt plötzlich verlange die Königliche Regierung zu Arnsberg die Hinausweisung der jüdischen Kinder aus
confessionellen Schule. Die Juden hätten dagegen protestirt und die
am 1. April bereits solle diese Trennung durchgeführt werden. Es sei
eine Regierung so ohne weiteres hineinfahr und die jüdischen Kinder
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
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1892
stehenden Rechten sich aufzuerlegen haben, welche jeder Staatsbeamte, jeder, der freiwillig die Pflicht und auch die Ehre übernimmt, dem König und dem Vaterlande zu dienen, sich aufjuerlegen nach meiner Ueberzeugung ganz zweifellos verpflichtet ist. (Beifall rechts.)
Nun komme ich auf die speciellen Angelegenheiten; und da schicke ich wiederum eine allgemeine Bemerkung voraus; die geht dahin, daß ich solche Cirkularverfügungen, solche generellen Anweisungen, die sich an etwas, was zufälligerweise in der Luft liest, oder auch an einen concreten Fall anknüpfen, meinerseits persönlich für etwas wenig zweckmäßiges halte; man trifft meistens nicht die concrete Sache, man schießt entweder über das Ziel hinaus, oder man bleibt zurück; man verletzt leicht da, wo eine Ver— letzung nicht angebracht ist. Also ich gebe zu, solche allgemeinen Verfügungen sind nach meiner Auffassung unpraktisch. Ich stehe viel— mehr — vielleicht mag diese Auffassung aus meiner militärischen Erzie— hung erwachsen sein — auf dem Standpunkt, daß jeder Beamte selbst wissen muß, was er unter eigener Verantwortlichkeit zu thun hat, und wenn er diese Grenze überschreitet, daß man dann mit der äußersten Schärfe zuæcaßt, und keinen Beamten darüber in Zweifel läßt, daß, wenn er etwas thut, was unzulässig ist, er mit den gesetzlichen Disciplinarmitteln scharf angefaßt wird. Aber so allgemeine Admonitionen sind meistens unwirksam und bringen eine gewisse unbequeme Situation hervor. Mir ist es lieber, ich lerne diejenigen Leute kennen, die entschiedene Gegner sind. Wenn sie ihre Gegnerschaft in der gehörigen Form zur Geltung bringen, gut, das ist ihr Recht; wenn sie es nicht thun, nun dann weiß man, was man mit ihnen anzufangen hat.
Meine Herren, nun zu den einzelnen Fragen! Die Danziger Ver— fügung datirt aus einer Zeit, die vor meinem Amtsantritt liegt, ist aber während meiner Thätigkeit zur Regelung gelangt. Sie wurde ursprünglich damit begründet, daß sich im Danziger Be—⸗ zirk nach vielfachen Beobachtungen unter der Lehrerschaft, vielleicht beeinflußt durch Verhältnisse, die ibr selbst nicht immer, jum Theil auch gar nicht zur Last fallen, eine starke Neigung geltend gemacht hat, die richterlichen Instanzen, den Staatsanwalt, mit einen Menge von Dingen zu befassen, die viel besser entweder im Disciplinar- oder im Beschwerdewege oder auch durch eine freundschaftliche Auseinandersetzung mit den Betheiligten batten geordnet werden können. Sie werden mir zugeben, meine Herren, das ist ein sehr heikles Gebiet. Ein Lehrer, der innerhalb seines Dienstkreises gegen Persönlichkeiten mit dem Staatsanwalt vor— geht, etwa auf eine Verbalinjurie in, der compromittirt damit nicht nur leicht seine persönliche Stellung — ich sage leicht, es kann Fälle geben, wo es durchaus correct und richtig ist — sendern er trãgt auch in die Gemeinde, die zum Frieden und zur Ordnung anzuhalten er doch berufen und verpflichtet ist, ein Element des Streites und Zan kes binein, was im höchsten Grade bedenklich ist. Wenn eine Regierung pflichtet, diesen Dingen näher zu treten, sie zu prüfen und danach auf die Lehrer einzuwirken, — ich meine wieder, nicht in dem Rahmen einer allgemeinen Verfügung, sondern in anderen Formen, die ja den Aufsichtsbehörden genügend zur Disposition stehen. Also ist die Thatsache richtig, was behauptet wird, was ich aber selbstverständlich juristisch nicht beweisen kann, wovon ich aber annehmen muß, daß es richtig ist, — so war der Gedankengang, die Lehrer von einer der— artigen Inanspruchnahme des Staatsanwalts bei Lappalien zurückzuhalten, durchaus berechtigt. — In der Verfügung selbst hat die Regierung meiner Auffassung nach fehlgegriffen, fehlgegriffen namentlich insofern, als sie selbst im einzelnen prüfen und, wenn nach ihrer Meinung die Prüfung die Inanspruchnahme des Staatsanwalts nicht rechtfertigte,
dem Lehrer verbieten soll, das seinerseits zu thun. Das allgemeine
Verbot ist ein Eingriff in die persönlichen Rechte, den ich nicht billige. Mios f
Dies ist der Regierung in Danzig ausgesprochen worden, die Sache ist damit erledigt. Auf den Wortlaut der nun angeblich neu erfolgten
dorf n: Fp 359 9 Serr ? j Verfügung einzugehen, wie der Herr Abgeordnete andeutete, bin ich
nicht in der Lage; denn ich kenne den Wortlaut der neuen Verfügung
nicht; ich babe bis jetzt aber keine Beschwerde über die Sache be— kommen und nehme an, daß diese Frage zur allseitigen Befriedigung ihre Erledigung gefunden hat.
Die Frage 2 betrifft eine Circularverfügung der Regierung in
Arnsberg gegen die Preßthätigkeit der Lehrerschaft. Meine Herren, diese Verfügung, kann ich bemerken, steht in gar keinem inneren Zu⸗ sammenhange mit dem Schulgesetz — ist auch viel älter und hat mit der jetzigen, unsere Bevölkerung und die Häuser des Landtags be— schäftigenden Frage absolut nichts zu thun. Auch hier liegt wieder eine Beobachtung zu Grunde, die Sie zweifellos sämmtlich in ihren Thatsachen nicht billigen werden. Es ist nachgewiesen aus eigenen Zugeständnissen, aus einer Reihe von Facten, die auf andere Weise zur Kenntniß der Aufsichtsbehörde gekommen sind, daß eine sehr er— hebliche Zahl von Lehrern in einer Mitwirkung bei der Presse, und zwar einer vollkommen gewerbsmäßigen und geordneten Mitwirkung bei der Presse, eine ihrer Aufgaben gesehen hat. Es istidas soweit gegangen, daß ein Lehrer z. B. Chefredacteur einer Zeitung gewesen ist — es mag wohl nicht gerade die Kölnische gewesen sein (Heiterkeit) — aber immerhin einer Zeitung. Nun bin ich wieder der Meinung: die Be⸗ gründung der Verfügung, auch wenn letztere jenem unzweifelhaft doch nicht zulässigen ausgedehnten Preßwesen — was ja unabhängig don der Frage beurtheilt werden kann, ob die Preßthätigkeit gegen oder für die Regierung gerichtet ist — entgegentritt, durch Bezug⸗ nahme auf die Bestimmungen über nebenamtliche Thätigkeiten ist ein Fehlgriff; die Regierung hat das auch anerkannt: in der Berichterstattung an mich hat sie hervorgehoben, daß sie sich darin vergriffen hätte, — die Sache ist reparirt. Aber die Absicht der Regierung, die Lehrerschaft vor einer ercentrischen und immerhin doch auch agitatorischen Theilnahme an unserer öffentlichen Bewegung und an der Preßthätigkeit zu warnen und sie darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich dadurch in eine gewisse Ge⸗
fährdung, namentlich auch eine Gefährdung ihres eigentlichen Haupt⸗