. . — 3 = 5 — — ; ö Antrages darauf hin, daß bei den katholischen Geistlichen schon ö. 36 — . 3 m 8 * . eite Beilage ö.
. .
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von
gewisses wissenschaftliches und gewerbliches Leben entwickeln wird, so werden Sie die Bedeutung und die Richtigkeit dieser Maßnahme er⸗ messen.
Wie der Herr Abgeordnete richtig hervorgehoben hat, ist die Re⸗ gierung bei der Begründung der Anstalt von dem Gesichtspunkte aus⸗ gegangen, diese nur ganz sparsam und in den engsten Grenzen zu voll— ziehen und nicht von vornherein ein völlig ausgestaltetes wissenschaft⸗ liches Institut herzurichten, sondern zunächst nur die dürftigsten Ein⸗ richtungen, die nothwendigsten wissenschaftlichen Kräfte zu beschaffen und der Zeit und weiteren Erfahrungen zu überlassen, ob nach dem Werth der wissenschaftlichen Forschung, nach dem Werth, welchen die Station für die Hochseefischerei gewinnt, eine Erweiterung der Anlage nothwendig sein wird. Ich bin überzeugt, wenn sich die Station zu dem ausgestaltet, was wir hoffen, daß Sie dann auch bereitwillig die Mittel bewilligen werden, um den Anforderungen einer erweiterten Thätigkeit gerecht zu werden. (Bravo
Als Kosten für die Bewachung und Unterhaltung von Denkmälern und Alterthümern sind 14523 6 ausgesetzt, und
Zedlitz:
Meine Herren! Ueber die Frage, ob die Veräußerung dieses ganz außerordentlich werthvollen Stückes mittelalterlicher Goldschmiedekunst seitens der Stadt Osnabrück zuzulassen ist, schweben die Verhand⸗ lungen noch in den geordneten Instanzen. Ich bemerke, daß die Ent⸗ scheidung darüber zunächst beim Regierungs⸗Präsidenten und dem Ober⸗ Präsidenten liegt.
Ich verkenne auf der einen Seite nicht, daß es außerordentlich bedauerlich wäre, einen der werthvollsten Kunstgegenstände dieser Art, den wir in Preußen haben, in Hände übergehen zu sehen, die keine Garantie bieten, daß er Deutschland erhalten bleibt. Andererseits aber verkenne ich ebensowenig, daß die Interessen großer Communen, welche andere Aufgaben haben, auch nicht unbeachtet bleiben dürfen. Meinerseits schon jetzt eine bestimmte Stellung zur Sache zu nehmen, bin ich außer stande, und ich möchte dringend bitten, daß auch das hohe Haus seinerseits die Entscheidung der geordneten Instanzen zunächst abwarten möge.
Ungleichheit herrsche, de e : zulägen erhielten; es müsse wenigstens die Ungleichhelt beseitigt werd daß nur die Dienstzeit im Pfarramt, die bei den katholischen Oe . nach der Einrichtung der Kirche geringer sei als die Dien tn im Amte überhaupt, angerechnet werde. Es liege auch hier g Jachwirkung des Eulturkampfes vor, während dessen Dauer lat lische Pfarrer nicht angestellt worden fen. 3 Geheimer Regierungs⸗Rath Hegel: Die Regierung habe die Parität niemals ̃— verstanden, daß unbedingt ziffermäßig gleiche Gehälter gewährt werden sollten, sondern jede Religionsgemeinschat solle nach ihren Verhältnissen behandelt werden. Es kene sich nicht darum, die Gehälter der katholischen und ęwangelischen Geistlichen überhaupt festzustellen, sondern nur darum, die Minimalgehãlter festz setzen; denn es beständen immer noch Pfründen, welche nicht mehr als bas Nothwendige gewährten. Eine Neuregulirung und Erhöhung der Minimalgehälter fei nicht früher in Aussicht zu nehmen, als bis ein. allgemeine Gehaltserhöhung für die Beamten stattfinde. Die Alters. zulagen könnten nur von dem Dienst in dem betreffenden Amt abhãngi gemächt werden, während bei der Pensionirung die gesammte Dient zeit in Rechnung gestellt werde. . . J Abg. von Erffa (cons.) schließt sich den Ausführungen des Re— gierungs⸗Commissars an.
daß sie als Unverheirathete geringere Alter ü
z
Berlin, Mittwoch, den 16. März
um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1892.
Parlamentarische Nachrichten.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Ent— wurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Gesetze, be— treffend das Ruhegehalt der emeritirtzen Geistlichen vom 15. März 1889 (Gesetz-Samml. S. 216), und betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Wagisen der Heißstlichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie vom 15. Juli 38 (Gesetz Samml. S. 139), zugegangen.
Wie in der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung
die Aussicht auf eine bessere Versorgung seiner Wittwe gewährt wird, als dem jüngeren, und die älteren Wittwen besser gestellt werden, als die jungeren, so ist andererseits dem Umstand, daß jüngere Wittwen regelmäßig für jüngere Kinder zu sorgen haben, durch eine Verbesse— rung des Waisengeldes Rechnung getragen. Das Waisengeld erscheint nach gegenwärtigem Recht als ein Bruchtheil des Wittwengeldes. Das neue Gesetz bemißt das Waisengeld einheitlich für Halb— waisen auf 2090 M und für Ganzwaisen auf 300 M (Art. II S . Erst wenn mehr als fünf Waisen vorhanden sind, soll in der Regel eine ETinschränkung ihrer Bezüge eintreten (Art. IL 8 5. Der TVurchschnittsbetrag des Waisengeldes nach dem alten Gesetz dagegen belief sich für Halbwaisen auf nur 167, für Ganzwaisen auf
besondere zu prüfen, a. ob die Vorschrift des 5 1344 über die Anhörung der großjaährigen Arbeiter oder eines Arbeiterausschusses, soweit diese Vorschrift Anwendung findet, beachtet ist und sofern nur die Anhörung eines ständigen Arbeiterausschusses stattgefunden hat, ob dieser den Vor⸗ schriften des 5 1346 entspricht, b,. ob die Arbeitsordnung alle im ersten Absatz des F 13456 sub 1 bis 4 erforderten Bestimmungen enthält, c. ob die etwa vorgesehenen Aufkündigungsfristen für
beide Theile gleich bemessen sind (vergl. 3 122), d. ob die Be— stimmungen für großjährige Arbeiter sich auf, deren Ver—⸗
halten im Betriebe beschränken, e. ob die Strafbestimmungen das Ehrgefühl oder die guten Sitten verletzen, ob, die Geldstrafen die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigen, und in welcher Weise die
war 2100 0 mehr zu Vergütungen für Reisekosten und Aus⸗ Die Ausgaben werden bewilligt, mrs nnn (Centr) führt aus, daß die Regierung i , . Fa, , .. . .
ö an . Provinzial-Conservatoren der Provinzen Schlesien Es folgt das ö . ,,, ih sd fa ö. . ö. , een n ne ,,, . We fh 9 n , . L cl erz lebhafter Widerspruch ist erhoben gegen die Anrech k nach 8 1534 . 2 verwirkten Lohnbeträge zum J.
und Westfalen. Abg. Br. Dünckelberg (al.) empfiehlt die Einrichtung von Geiftliche auf 2400 S zu normiren, selbst zuge eben habe, daß daz 6 6 f . , . MJ hoben gegen die Anrechnung esten der Arbeiter verwendet werden. Für diese Verwendung genügt .
Rög. Szmu la (Centr) empfiehlt der Regierung die Erhaltung Spezialeursen für Landmesser an den technischen Lehranstalten. . r n dgter . Jail nh der . 1. . ,, der ,,, Jö die Fürsorge k ö und Anderen Ver- nicht die allgemeine Zweckbestimmung, daß die Strafgelder 96. 1. ö
des alten Piastenschlosses in Brieg und des Mausoleums in der Geheimer Sber-Regierungs-Rath Dr. Wehrenpfennig;. Auf Rechne man nach der Zeit des Eintritts in das Pfarramt, so erreiche fir die Wittwen und gaisen der Geistlichen vom 26. Januar e 66 f das Wittwen- und Waisengeld (68 9 und 16 des beträge „zum besten der Arbeiter der Fabrik“ verwendet werden. Es .
Johanniskirche zu Liegnitz. ö eeeine frühere Anregung seien Specialcurfe für Landmesser bei den land- eine große Anzahl der Geistlichen das Maximalgéhalt erst im bohen 1880 und 15. Juli 1889 laut geworden. Insbesondere haben Nächdäm durch sachverständi J ist vielmehr bestimmt auch die Art der Verwendung dieser Strafgelder o daß nur für wirthschaftlichen Änstalten eingerichtet worden. Wenn diese dem Be- Alter denn es gebe Pfarrer, die 1869 schon zum Priester geweiht die Provinzial-⸗Synoden der beiden westlichen Provinzen ihre der Relictenfonds eh n Ermittelung festgestellt ist; daß oder Lohnbeträge zu bezeichnen. ö 1 .
. e Fʒ ; ᷣ w elictenfonds selbst für die ihm nach der Novelle auferlegten IV. Da die Prüfung nicht an eine bestimmte Frist gebunden ist und ö .
erst vor vier Jahren eine Pfarre erlangt hätten. ustimmung zu der in Aussicht genommenen Ausdehnung dieser Abg. Brandenburg (Centr. legt dar, daß der Antrag Strom. Hefetze von wesentlichen Abänderungen derselben abhängig ge⸗ beck fehr bescheiden in fenen Forderungen sei Ruch, der käthelishe macht. Aus diesem Anlaß hat der Evangelische Ober⸗Kirchenrath Geistliche habe für Angehörige zu sorgen, nämlich für seine Elten der dritten ordentlichen Generalsynode der älteren Provinzen r lig ö , n do Abänderungsvorschläge gemacht, welche die Zustimmung der atholische Volk seine Geistlichen selber e währe e , e. ⸗ ö ; die . Geistlichen vom Staate unterstützt 6. ö. Heneralsyn ode dergestalt erlangt haben, wie aus den dem Ent— wurfe beigefügten beiden Kirchengesetzentwürfen hervor—
Abg. Bödiker (Centr) glaubt die finanzielle Lage des Staates 5 . ; ̃ sei immer noch eine derartige, daß Auslagen, die nothwendig seien, geht. Auch die inzwischen zur außerordentlichen Tagung ein—
K . . höheren Leistungen zulangen wird, ohne daß jene Anrechnung statt— findet, konnte hierauf verzichtet werden. 2 9 5 ** z . Nur als Nothbehelf für den nicht zu erwartenden Fall der In⸗ sufficienz des Fonds ist dem Kirchenregiment die Möglichkeit belassen worden für einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren auf jene ört— lichen Bezüge zurückzugreifen, soweit sie mehr als jährlich 200 M be— tragen (Art. II § 20). . , . ; ö. 1 . Ferner ist dem durchaus berechtigten Verlangen nachgegeben, daß bei dem Beitritt zum Relictenfonds auf die zur Sicherung der An—
bereit i
die untere Verwaltungsbehörde zu jeder Zeit, wenn sie einen Mangel in der Arbeitsordnung entdeckt, die Befeitigung desselben anordnen kann, so empfiehlt es sich namentlich in der ersten Zeit, mit Vorsicht vorzugehen und soweit nicht Beschwerden von Arbeitern vorliegen, . . zunächst nur wegen zweifelloser Lücken und Gesetzwidrigkeiten die Er⸗ . 131 setzung oder Abaͤnderung anzuordnen. In dieser Anordnung kann namentlich, wenn die Arbeitsordnung noch andere rechtlich zweifel⸗ hafte Bestimmungen enthält — ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die Anordnung weiterer Abänderungen vorbehalten bleibe.
Geheimer Dber⸗Regierungs Rath Polentz erklärt, da v fü — ͤ rden Schlesien und Westfalen eine Mehrforderung aufgestellt sei, weil die dürfnisse nicht genügten, werde die Unterrichtsverwaltung gern
mderen Provinzen zur Zeit, als der Etat aufgestellt worden sei, sich fein, ihrerseits diese Frage ins Auge zu fassen. ö
noch nickt gemeldet häkten. Während die Unterrichtsperwaltung sich Neu eingestellt ist in den Etat ein Posten von 65 000 . cbernetelnend' Kabel herhalten müssen gegenüber dez Forderung, Antheile der Docenten der Pechnischen Hochschüsn zan den gewisse Denkmäler zu conserviren, habe der Finanz-⸗Minister sich jetzt Collegiengeldern und 30 000 6. zu Besoldungszuschüssen zum grundsätzlich damit einverstanden erklärt, daß ein Fonds für diesen Jweck i, Heranziehung und Erhaltung tüchti ö. Lehrkräfte Zweck Jeschaffen werde, Den Anregungen des Vorredners werde die Yi . i h Höchthn len in Berlin , ,. 6 Regierung ihre Aufmerksamkeit zuwenden. für die Technischen Hochschr n .
hen . . ᷣ Aachen. Finanz-Minister Dr. Miquel: Die 2 . 56; ; s Titel 3 . . , , ) ; Die Budgetcommission beantragt, den ersten, Tit! zu ch gemacht werden könnten berufenen Provinzial-Synoden der westlichen Provinz b . ; Meine Herren! Die Fi zerwaltung ist sehr gern bereit ge-⸗ R sfreiche 9 r ; immer noch gemacht werden tönnten. . 16 9. er westlichen Provinzen haben rechnung des Dienstalterz erforderlichen Nachzahlunge i j . 0 ; . 9. ö Meine Herren! Die Finanzverwaltung ist sehr g it g streichen, dagegen den Betrag des letzteren von 30 000 S auf Abg. Du Ennec gerus (nl) bemerkt, der Antrag Stromhet ihre verfassungsͥsmäßig nothwendige Zustimmung zur Ausdeh- Allgemeine , ,, , finde zin il wel oem e n . . ! —— h zwel V ) e Be derde an die höhere Verwa Ungs⸗
nung der sonach veränderten landeskirchlichen Pensions- und werden, behorde statt CI Er 6 Ilbiat . Dee hat in zneifef haften nnd ; e ; H
wesen. der Frage wegen der Erhaltung der alten . in der 90 099 f zu erhöhen ö . habe auch für evangelische Pfarrer eine gewisse Bedeutung da diefe
ganzen Monarchie näher zu treten, und man würde schon in dem slaelbqa Fr ctrlich Cent. anpfiehst . des Vor, pänfig bedor sie ins Umt gylangten, Als Schnllehrer fungirtn 6 Relictengesetze auf die dortigen Provinzialkirchen erklärt. Bisher war dies nicht zulässig; vielmehr waren die Geistlichen, wichtigen Fällen vor ihrer? Entschet ͤ ie. .
jetzigen Etat eine größere Summe dafür bestimmt gefunden haben, schlages der , , 1 dadurch die Schaffung eines frage sich Eber ob ö. . 3 , ausreichen Die Abänderungen bestehen hauptsächlich in Folgendem: welche ihrer Beitragszahlungen an die Allgemeine Wittwenber— Pre 6 . . 3x rg ., die ö des — .
J,, . , f e für neuen Dispositionsfonds verhinder werde. . J werde. Dies sei nicht der Fall und hindere die Annahme des An— 5 n,, 1 Folgendem: yflegungsanf , , , , 6 ,,, . . ers für Handel un zewerbe einzuholen. Gegen die Entschei⸗ ö
wenn er nicht erf rderlich gewesen wäre, acht . Grundlage 16 Abg. Francke-Tondern (nl): Eine Pecunjäre. Beeinträchtigung trages, namentlich mit Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage. Zur *. Während bisher das Ruhegehalt bei jeder vor vollendetem . a , gel gt igt. entweder eine dung der höheren Verwaltungsbehörde findet eine weitere Beschwerde . . diese ganze Operation zu finden. Die größte Schwierigkeit der Bocenten liege nicht vor, wenn, man dem Vorschlage der Com‘ Frage des Minimal-Gehalts sei zu bedenken, daß der mit Kindem ten Dienstjahre eintretenden Emeritirung R/ 0 des Dienst⸗ Srknun ö. ö * . 6. en i , een nicht statt . ö ö ö J besteht darin, festzustellen, welche Denkmäler vorhanden und erhaltens- mission folge. Man müsse. aber die Möglichkeit freihalten, hervor⸗ hesegnete evangelische Pfarrer schwerer durchkomme, als der katholisch , betrug ö. ö. mit jedem vollendeten weiteren ern gts! werben follte, volle de , . ihr Dienstalter VI. Auf Arbeitsordnungen, welche vor dem 1. Januar 1391 J ö werth sind, welche eine solche Bedeutung haben, daß dafür, seien es ragende Kräfte aus dem besonderen Fonds höher zu. bezahlen. Was Auch der evangelische Pfarrer habe unter Umständen für arme Eltem dien tja re, um /S is zum Höchsthetrage von o / stieg, soll das— Die Rodvelle schließt! fortan Gir, fi j s . erstmalig erlassen sin d, finden die Vorschriften der S5 1344 — K 6 ; ö sind, : — rie Collediengelder betreffe, so habe man keine Veranlassung, zu Gunsten zu sorgen. J. . für r 6c g J fee n inen Die ji, erfolgende aber vir 6 . ö . e gr J Absatz über die Anhörung der Arbeiter keine Anwendung. . ö ö ö Ver Titel wird darauf genehmigt, der erste Antrag van meritirung auf 3zso erhöht werden und von dag ab mit jedem weiter ge . , G gungsanstalk Vies gilt für die vor dem 1. Januar 1891 erlassenen Arbeits— 1 ö ö
j 1 ö gözahlten. Beiträge auf. die Nachzahlungen zum n ü! ordnungen auch dann, wenn sie nach diesem Zeitpunkt, aber vor dem 1
mückgelegten Dienstjahre um Isg bis zum Höchstbetrage von H/ zu des Diensteinkommens steigen. Infolgedessen wird auch der Höchstbetrag von 6/89 schon mit dem 45. statt wie bisher erst mit dem 0. Dienst⸗ jahre erreicht werden.
Zugleich ist der Minimalbetrag des Ruhegehalts von 900 auf 1800 4½ erhöht.
7 , a 3 y . jtto f. 8 7 Maj gie h 1 ö J ) staatliche, seien e Hrobin elle Mittel aufzuwenden sind. Wir waren rer rosesforen an den Technischen Sochschulen eine Bestimmung ein⸗ im Finanz-Ministerium der Ansicht — und der Cultus Minister hat zuführen, die sich nur an den Universitäten finde, während fonst aus— sich ja auf den gleichen Standpunkt gestellt — daß die bloß bureau⸗ nahmz los alle Gebühren in die Staatskasse flössen. . fratisch-staatlich organisirten Kräfte nicht ausreichten, um diese Frage ; , . . git ö . . .. . 7 jsjr ö . antrag abzulehnen und den PVorschlag der, er z nen. zu entscheiden, daß man sich dazu einer fest organisirten Mitwirkung Ihr werbe ed mne ablehnen konnen, daß sich tie DVocenken beider
Art. III 1 U und 3) und macht diese zugleich obligatorisch.
Die Nachzahlungen selbst sollen dem alten Gesetz zufolge nach dem Diensteinkommen zur Zeit des Eintritts in die Relietenversorgung erfolgen. Um auch hierin Wandel zu schaffen und gleichzeitig die Schwierigkeiten zu umgehen, welche die Berechnung der Nachzahlungen nach dem früheren Diensteinkommen bietet, sind die Nachzahlungen
1. April 1892 abgeändert, oder vollständig revidirt und umgestaltet worden sind. Dagegen finden die 8§ 1344 und 13420 Absatz 1 An⸗ wendung auf alle nach dem 1. Januar 1891 erstmalig erlassenen Arbeits⸗ .
ordnungen und auf alle Nachträge, durch welche nach dem 1. April J ddr früher erlassene Arbeitsordnungen abgeändert werden. Aus der 3 Vorschrift des 5 1342 Absatz 1: „der Erlaß erfolgt durch Aushang“ y
Strombeck gegen die Stimmen des Centrums und der Polen abgelehnt. .
Abg. von Strom beck Centr.) empfiehlt seinen zweiten Antrag mit dem Hinweis darauf, daß die Missionspfarrer vollständig den
anderen Geistlichen gleichgestellt seien. Das Vorurtheil, daß di
der Verbände der historischen Vereine, einzelner hervorragender Hochschulen gleichgestellt wissen wollten Unzweifelhaft hätten viele et ! . ; h. 1 ö , s ; ; a, m ,. 6 ; ; a . y , , ,,, . zrse Missionspfarrer nur zu Ppropagandistischen Zwecken angestellt seien ane, . 2E. ö ü J Kenner der Verhaͤltnisse, folcher Personen, die Liebe zu ihren Universitäts Profesoren etzt sn Finkommen, das sie . . i ,, . . ö ge ö. . gewährt gegenüber dem bestehenden Rechte wesent⸗ für dieses ein für alle Mal durch bestimmte, nach dem Dienstalter ab ist nicht zu folger 5 l Yirbelts . tfertigt, daß die ö iche Vortheile, gestufte Beträge festgesetzt (Artikel 1II A 1). nicht , 3 , . . ö ge ; 8s erlassen gelten; sie müssen vielmehr *
männern concurriren lasse, deshalb sei es ganz gere Geheimer Regierungs⸗Rath Hegel: Die Alterszulagen sollten , ne erste hn Dienstjahr . ö ö. . 8 ; 5 . J Für die ersten zehn Dienstjahre wird eine Erhöhung des Ruhe— Es ist bereits erwähnt, daß die Zulänglichkeit des Relietenfonds
heimathlichen Verhältnissen haben, versichern müsse; und daher haben nen ferne dae ger sprofesfe mn? unt, Hatenten zu den ö. ö ; wir begonnen mit dem Versuch, solche Organisationen in den Pro⸗ , ch uen Mar 5 un fe nur den Geistlichen, zugewendet werden, welche in einer Fe alts 13 des Di ink ꝛz ; z f s kon dem Feitpunkt o erlasse . sie i . . , . ö Technischen Hochschulen in Maximo auf 3909 „ limitiren wolle. ,, ,,, ͤ , gehalts um 16 des Diensteinkommens gewährt. Die Erhöh J ö , , . on dem Feitpunkt an als erlassen angesehen werden, wo sie in anderer vinzen unter staatlicher Mitwirkung erst herzustelle. Wir hoffen, Abg. Dr. Meyer sdfr) empfiehlt die Annahme der Regierungs— , trägt ferner für die Zeit vom 6 ö. bis , ir i e c e rü r fin gere , , 9 ö 3 orm z. B, durch Behändigung allen Arbeitern zugänglich geh orden * daß sämmtliche Provinzen der Monarchie, da ja überall das vorlage; Es sei wünschenswerth, daß die Prefessoren theilmweise von blick ihren Vezirk abändern. An kieser Sachlage ändere der Umnsten 14. Dienstjahre 9/80 bezw. s / so, J/8o, C/ zo. des Diensteinkommens, für fonds. Demnach könnte es scheinen, alt . die n e, nn. k , , , . . historische Leben, das Interesse für die Vergangenheit, ihren Zuhören ae n e n, damit J ö zu nichts, daß . Miffionspfarreien staatlich anerkannt felen Wenn sg ö. . vollendeten 15. Dienstiahre bis zum vollendeten namentlich des ersteren, früher erheblich unterschazt , , . ö. J JJ U ö. 9. . 5 ; ; . . ; . iedigen. Es s erdings er unter ro⸗ ö 35 ö k lin 5. Dien e je 5! fü ie Zeit v J ö 3 538 f F z e, Fl 35 . 9 ; 2 — Stelle ausgehängt sein. ö H Gott sei Dank, ein sehr lebendiges in Deutschland ist, solche Organi⸗ ,, si ,, ö. ö n . das Bedürfniß herausgestellt habe, daß k einen , . Hic ah e ö . 6 bis 64 rn. —ᷣ sich jedoch diesmehr dadurch, daß einmal nach dem ur— . ö . l. —— 6. ö ö 6 ö. ) . h 1 . ö . oy 5 srol ö 0 j ssi 8⸗ 9 7 * ö ö. . J ! ; ö: S0, ö. s 8 8 ) 8 8 ĩ esetz 8 5 ĩ J is ) S s * sationen herstellen werden, und dann wird der Staat die ihm dabei Männer könnten der Wissenschaft dienen, aber für den Unterricht feien k ö We en e, ö.. , Hie e nt nne . so, 1 / so, O go de an, . ,, . bis 100 t. Selbstmorde. . n ö — . ! . ; ñ : . . ; te) nen . . . . . . ? . he Be 5 s C. . . 2 7. 2 3 — . 6 zufallende Mitwirkung ganz gewiß nicht versagen. sie nicht von erheblicher Bedeutung. Es werde darüber geklagt, daß . in ge . f ae, on Breslau ? 8 ö , Die Aufbesserung kommt vor allem denjenigen Geistlichen zu ermäßigte daß ferner di Rar — e , s af a6 Tho? n ,, , , n, ; ö Abg. Dr. Seelig . (of) verweist darauf, daß eine Statue manché Profefforen fehr viel Geld verdienten, für die Universitäten en . Fürstbischof Kopp von Breslau in großem Umsang ge gute, welche in jüngeren Bienstjahren in den Ruhestand zu trefen ge— ö . . n n. fene e, 3 1 3 Wi ,. K Abg. Seelig (or) . . ; or . j ir, T, abe. zthigt si 6 erf 4 , n , ahre r 2 263 Selbstmorde 2 eröffentlis m e ff 8 Friedrichs des Großen, die das dankbare Schlesien seinem großen aber, würde man ein , schaffen, wenn. man verhindere daß Abg. Richter (dfr.): Es zeige sich wieder, daß die Gewährnm , . . Zahl deyselben ist, nicht eben groß, die Cinzelfälli z00 000. , gewährt worden ist, und daß n, n. J e dan che 24 ̊. . ö J ö. Könige in Schnellendorf (O.-S. errichtet habe, nachdem sie reparatur⸗ der Professor sich durch den Zustrom seiner Zuhörer einen Vermögens— solchẽr Bicrofitionsfonds nur zu Streitigkeiten ührc. Trotzdem mn erdienen aber esondere Berücksichtigung. In den meistꝛen Fällen beider Fonds eine Vermehrung erfahren haben durch die steigend ich wah . 9 . enn , , e,, ö bedürftig geworden, verschwunden seig weil niemand die Reparatur⸗ vortheil verschaffe, . ; ; die beste Absicht habe, Parität zu üben werde doch immer übe werden die Geistlichen ein geringes Diensteinkommen beziehen, wäh⸗ Beträge, welche die landeskirchliche Umlage von zusa 31 . n iich während . Jahres A871 in den 15 Städten der Schweiz ; kosten habe übernehmen wollen. Jetzt befinde sich diese Statue in Geheimer Ober Negigrungs- Rath Ly. Wehen pfenn ig; Die die , Dehand lung getagt Wenn der Anttag angenomme rend sie andererseits regelmäßig, die bedeutenden Ausgaben zu tragen Staa kla fen. und Ein kom menstener . ö ö ö . . , . Spreln im Regierungsgebäude, wo sie am Fuße der Treppe gegen⸗ Technischen Hochschulen könnten mit den Unipersitäten bezüglich der , , , 3 Rischorg ö ö haben, welche ein Haushalt mit jüngeren, heranwachsenden Kindern Die vorstehend besproch n . e, 6 und 25. bei Frguen. (In einigen früheren Jahren sind 4 ö . per e . eser de, halle, während Ker Sockel noch n, Befetzung der Profeffuren für Mathematik und Chemie nicht mehr werde, o, werde e in da Helieben de wi . n, , mit fich zu bringen pflegt. Die körperliche und geistige Dienstun sähig- gesetzè b ,,, Resprechenen abändernden und ergänzenden Kirchen, verhiltnimäßig loch; mehr Selbstmerdfäll festgestellt. 39 Selbst⸗ ö ohne 53 JJ . ö coneurritn, weil sie kein Aequipglent bieten könnten für den Honorar⸗ . Ie dn n,, ,,,, , keit welche die Vorausfetzung ihrer Pensionirung bildet, wird 1 . k di Beschränk rng, 9 mähhittz, w 8 weit Minder, in, Wien won ) Gee. . . * h . 6 16 m X 3 ) ten. 85 kl, 6js⸗ 90 . 5 6 2 . 3 Be ö . Beschre 2 2 J 2 3. 3 h j ] . . 3 T . Abg. Rich fer (dfr) verwahrt sich dagegen, daß etwa bei der antheil, den diese währen. Auch die auswärtigen technischen An⸗ 9 ö . a,. Yicligions gemein schaften neff auf dils⸗ . Nie Ergreifung eines anderen Erwerbes unmöglich machen. des Rechtsweges, sowie über das Verbot 9. enten . 9 . ö m. 3 w ün Alter, von 9 39 Vahren, ö Restaurkrung von Baudenkmälern Bedacht genommen wende auf die stalten München,. Dresden, Zürich u. s. w. kimen, dabei in Be— onds hätten. Bekomme denn außerhalb der evangelischen und kathe . sich um so drückender, je länger die Dauer oder sonstigen Uebertragung der Ansprüche auf Ruhegehalt und ö. ö ,. . are, n, ,, 3 ö . . Schaffung bon Äbsteigequartieren für Fürstlichkeiten. Man könne ö JJ . Kirche kein Geistlicher aus diesem Fonds etwas? Da win , i. . 3 . Kateher, aß. Witzen. eder Woisentets an Dritten z sie in den e , el. . wh een nr ar ber e n ür d e nge sundhei H die Erhaltung folcher Bauten sehr leicht damit motiviren wie Vonchgren . ; . . er Besti scfes Fonds widerspr ; ebe dehh sesehen, wird die weitaus gräßte Mehrzahl der Geistlichen, welche in vom 25. Januar 1380 und 15. Ful 1859 ergänzenden Stgalsgesctz? JJ, ö man ja auch den, Versuch gemacht habe, in einem astgebaude in Abg. Graf zu Lim burg. Stirum: Sein, Partei welle, set dec 3 9 k in der Jeit rom vollendeten J5. Dien jahre bis zum vollen deten 45. Tienst⸗ vom 6b. Var; 1865 Cet ann. 8 nen den tg, ef he, d Frankfurt am Main ein folches Absteigequartier einzurichten. Grund⸗ Regierung Geld geben, um gute Professoren für die Technischen Hoch⸗ 3 a s bie als Ste hler a jahre in den Ruhestand tritt, eine Erhöhung des Ruhegehalts um (Gesetz-Samml. S. 139) enthalten si , 838) des Königlich preußischen Kriegs- Ministeriums (Sanitätsbericht . . Fecurtns. Men istlarchenglblgkcWerhachu nd gn Hentmater shnlen zu beschsffen. Cs. sen einems tüchtig Jean chensgren, erannten, bestän s. doch, zus Persshen, bie ele see nen nns istz ihres Diensteinkommens erhalten. Daß dicjenigen Geistlih J,, auf, die abandernden und Berlin i his erliebt, waren in der Schweiz die Sclbftimorde nicht . ( , ö l. fi , 3 e, . it . * lendes leiste, nicht zu verdenken, daß er seine Gehaltsverhältnisse erkannt seien. Man dürse auch die jüdische Kirchengemejnschf welche schon nach ge enwartigem Hecht der ö . 3] wen. y,, Bestimmungen der neuen, Fkirchengesetz; ausgedehnt unerheblich häufiger als unter den Angehörigen der deutschen . . 20 y 2 n 6 8 58 ? . — J 5363 . ö 5 . ö ) 1 h 9 1. 28 ar ⸗ ver 9 . 3 sots 1 zostat . 9 3 . . e ; . Her . , 9. Ce nie nn,, derhessern wolle. Er glaube, daß der Antrag der Budgeteommission das nicht . ö . . . n, ,. , betrages von 4 nach vollendetem 45. Dienstjahre k . i hen e fen t , ,. an ö. ö. K ö. ö ö ] rni fi. Der Staat solle an den Grun aß, e mn, da , ,, ,. ie, , , , . anwenden. Eine Vermehrung dieses Titels solle man a sen mindẽrem Maße eine Stei e , n, , mn . ; ö ; irchlichen Relietenge etz, wodur Die wirkliche Bevölkerung der 15 größeren Städte der Schwei H kö 7 ö Auf diesem er , ,, ,,, . mg ed e afl zumal in einem Alugenbli wo man kein Geld ie . zur Au . Da. eine Steigerung zu erwarten haben, liegt in der . r hett ö das Ausscheiden r dem Persicherungs wird für das Jahr 1891 auf o 67 J J ,, ,,,, . ff 33 . , , . besferung der Lage der Beamten, die den Staat doch näher angingh KJ ⸗ ; . erhältniß bei der Allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt geändert chend der Vertheil z . n K 23 26 ; der Professoren. Da es Zwangscollegien gebe verschiebe sich die Ver= stsi ö J k. Das Kirchengesetz, betreffend die Fürsorge für die insbesondere der Verlust averpflegungégmstalt geändert, sprechend der Vertheilung der Geschlechter in der Schweiz (Statist 1 Finanz-Minister Dr. Miquel: thei 4 . . ß ; issi als die Geistlichen. J ,, 9 r däe w insbesondere der Verlust der Rechte aus dieser Versicherung für die Jahrbuch S. 8), 49 ½ d. h. 249 7865 innlichen Geschl . . . . ö ö eilung der Mehrausgaben, welche seine Partei bewilligen wolle. ö 13: E JJ Witt wen und. Waifen der Geistlichen, vom 15. Juli 1859 der sch angehörenden Giistli ö Dährhuch S z 4806 z. hr. 2c t dem männlichen Heschlgchte an. . Häeine Herren! Ich kann mich diesen Ausführungen des Herrn Mlertlgs kegä Sie Farm, in welcher die Büdgeteommisften die Pe zu 6 . , . er n,, hat sich möglichst an die Relictenversorgung der k an⸗ ie nf h nn,, * ö , . an den Von diesen wiederum stehen nach den schweizerischen Volkszählungs— ö Aba. Richter nur in jeder Berichung an chliehen, und jar nicht laß pile fr JI zur Haie en brech Cultusgbedürfnisse, die diefelbe Berückfichtigin . ö . . das Wittwen- und Wagisengeld ö örelletentdersorgung Mlrtike iii B. i. zibf 5 ben an' die ihn . 24) E öl . w ö 69. ien r. n ö. f . zn ben fonder sʒęchli ; ** ichkei . * z öurfn . ö. Döhe des erworbenen Pensionsanspruchs; dieser aber richtet si rfshr essz Nerz ichts Mrtikef 17 Sibf R acknnpft 8 209 59 Jahren;, urch Selbstmord endeten in diesem Lebens— 7 aus finanziellen Gründen, sondern hauptsächlich, wie er ganz richtig antwortlich gu a ; 198 perdienten wie andere Bedürfnisse. ͤ ; ; onsanspruchs; dieser aber richtet sich erklärung dieses Verzichts (Artikel IV Abs. 3) geknüpft ist. Hierdurch er, wi äh ähr ö F I nnn k r er . ö und zer jchlich, ganz ni 3 it 12 ; . . . ö 35 nach dem Dienstalter und dem letzte ink 8 Gefftfr J . ö z ist. Hierdurch alter, wie erwähnt, während des letzten Jahres 61 mä e Persone 1 J dargelegt hat, aus Gründen, die in der Sache liegen. Ich bin über— Der Borschlag der Regierun ted darauf mit 1 ,. Abg. Graf zu Lim burg-Stirum Cons.) erklärt sich geh Sierbe ö ̃ . 36 letzten. i ensteintommen des, Geistlichen. ist ein neuer Ausscheidungsgrund aus dein Versicherungsverhältniß bei mithin S5' von je 10 090 Lebende n leich ö ö . N . . . alle diese . beste den Nächstbetheiligt 111 Stimmen angenommen, der Antrag der Budgetcommission den Antrag. . agg indessen die grundsätzliche Verschiedenheit der Cin⸗ der, Allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt, geschaffen und eine Alters ö . JJ . , . ¶ zeugt, daß all diese iran in, esten von den Nächs ethei isten verworfen. . Abg. Bödiker CCentry); Auf diesen Fonds werde das nen a n,, . . VJ Staatsbeamten außer Acht übrigens materiell nicht zu beanstandende Abänderung des Artikels? gn der preußischen Armee mit dem XII. (Königlich sä k von den Previnzen selbst, beurtheilt werden können und viel weniger Bei dem Fonds zur Remunerirung von Hilfslehrern weist Ablöfungs gesetz der. Stolgehühren auch feine Wirkung haben und mn und ll kerc lll seafe fen de eur . J JJ , sischeĩn und Xii l. bn glich keit nlberg chen eien e, Le. fe. . . zutreffend behandelt werden würden hier von einer Central— 6 Mooren (Centr.) darauf hin, de die Stadt Aachen zur werde aufpassen müssen, wie viel durch jene Zuwendungen an diesch bis zu seinem Ableben auf . ll i ö . . . aber nach der bezeichneten Quelle San i tatsberschi 6 6 ö J ö Kö ö f ö. z * * . 375 J 2 ö 2 ; z ö. h V 8 4t8 S. 190 1 * ö. ö stelle aus. Aber die Organisation, wie sie hier jetzt geplant Unterhaltung der Technischen Hochschule in Aachen beitragen mf Fonds gespart werden könne; J Stelle treulich ausgehalten hat J iht! . , , . a H . ä ener ü, , de, ,, , , , , n , , m ,,,, d . 64 tuhigen e rade auf diesen Ansch Vi ,, z r ge n n. ; ; . ines Geistlichen, w , n g e, , n. ift j mörder —nur 5,5 von je 10009 der Kopfstärkend 8 = 1 ruhigen — beruht gerade auf diesen Anschauungen. Wir wollen 'h0ch e jährlich auf fünf Jahre. gezahlt worden seien. Alfo eine Ersparniß an diesen Fonds sei nich asftg ein 5 . ge ,, Kö 8. 6. Statistik und Volkswirthschaft. mord, mithin Fab es 1j deutschen — . ö . 831 ö . hes . 6 20 * * . ö mörder als unter der gleichaltrigen männlichen Be⸗—
Arbeitsordnungen. Die von dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe er⸗ lassene ‚Ausführungs-Anweisung“ (vergl; die betreffende Mittheilung im Hauptblatt dieser Nummer unter „Berlin“) enthält folgende Be⸗
Gelegenheit zur Zurückle ines Spar igs ̃ enheit zu gung eines Sparpfennigs gegeben war. Die n eilig it wird da besonders hart empfunden, wo gut und schlecht dotirtz, Pfarrstellen im Gemenge liegen.
Allerdings wird von dem größeren Diensteinkommen ein höherer
zu erwarten. . . Der Antrag von Strombeck wird darauf gegen di
Stimmen des Centrums und der Polen abgelehnt und un A/ Uhr die weitere Berathung vertagt.
völkerung in den Städten der Schweiz. (Hinzuzufü h
ö . Sta dten. veiz. ( gen ist, daß nach demselben Sanitätsbericht auch in den beiden bayerischen Armnee⸗Corps 40 bezw. 66 von je 1090 der Kopfstärke, also eben⸗ falls weniger als in der Schweiz, durch Selbstmord endeten.)
Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Wehrenpfen nig: Nie⸗
provinzielle Organisationen hinstellen wesentlich unter Leitung der mals sei ein . und unbegründeterer Vorwurf erhoben
provinziellen Selbstverwaltung, unter Hinzuziehung von Sachkundigen
n an . . . Als es fich um die Gründung der Technischen Hochschule und in diesen Dingen erfahrenen Männern in den einzelnen Pro— worden . — z 9 chen X
g fah . z Pre ,. habe, seien die verschiedenen rheinischen Städte in Wett⸗ z
3 vinzen; der Staat soll sich wesentlich auf die Anregung der Her⸗ bewerb J ᷣ ö c i0l die ar e. ö. r , , . . . zerb getreten. Aachen sei ausgewählt worden, weil die Aachen⸗ farr , , ,, , * . J — : stellung dieser Organisationen beschränken und auf mäßige Zuschüsse für Münchener e ,,,, große Beiträge gezahlt 3. . . ö entrichtet 6. der nhgber einer stimmmungen über die Arbeitsordnungen C8 1344 bis 134h der Ge— einen provinziellen Conservator. Die bisherige Organisation, wo wir sie habe bis jetzt 21 Millionen Mar . Außerdem habe auch in höherem Maße ,, h die procentual gleiche Belastung doch , . flicht ; ö N. — nur in der Centralinstanz einen Conservator hatten, der die Aufgabe ö ö erde fn f . . 3 schiffe Entscheidungen des Reichsgerichts. „AUuß dem wird die Versorgung der Wittwen und Waisen nicht für jede Die in n Eil fe irh n n . r ö , . ,,, w hatte, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, soll ja eben zurücktreten 9 ö sei fraglich, ob , dort die Entwickelung . 5 en ; e hen Pfarrbeiträgen allein, fondern daneben noch durch die landes welche während der Zeit ihres Betriebes in . , , . A . . k . 6. . . ,, ö. ö . , , m e , n n,, , gig, , m. . ge ,. Eine in einem Fabrikraum in der Gegenwart von Arbeiten ichliche Umlage und die Staatsrente bestritten. 20 Arbeiter beschäftigt. Bei Ermi , . Arbeit bemerkt die von V. Böhmert herausgegebene „Social— ; . gegen diese in der bezeichneten Weise durchzuführende Decentralisation. Schule, welche nur 220 Schüler habe, eine bessere gewesen wäre. Bei ö z ,, ö 3 ö Nur 3 2 5 ] ) k rbeiter beschäftigt. Bei Ermittelung dieser Zahl kommen nicht correspondenz !“: . 3 ; Han kann um fo mehr vertrauen, daß Nieg zum besseren Ziele führt, der Gründung ker Rinstalt' habe die Stadt Aachen die Verpflichtung die in der Fabrik beschäftigt sind, ar rr ee Gottes. laste rn Versti iz. soweit die höheren Bezüge in größeren Verdiensten des in Anrechnung: a. diejenigen Arbeiter, welche wegen außergewöhn⸗ spondenz⸗⸗. ö. . ö * , . . ö ; 2 ; z ö kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, von Isterbenen ihren Grund haben, erscheinen dieselben gerechtfertigt, licher Häufung der Arbeit oder aus Hründe über⸗ Gegenwärtig, ist der deutsche Arbeitsmarlt von Strikes fast 141 e ; . ‚ übernommen, wenn weniger als 30 000 6 an Honoraren eingingen ; . und t . ö 9k, Dausung us anderen Gründen nur vorüber⸗ ; ö J J als ja bisher die Privatvereine, namentlich die historischen Vereine, i ,, 35 ( ; 353. Nopember 1891 als eine öffentliche erachtet und bes ö. d dies xifft bei der Berückfichtigung der Länge der Vetrag jahlum ebend angenommen werden, B. die Betriebsb . ; J gänzlich frei; die schwebenden ind bedeutungslos und schleppen sich . ö ; ö ö ue, den Fehlbetrag zu decken. Dieser Fehlbetrag habe in den letzten oder des Die ö 9 9 9g b. die Betriebsbeamten, Werkmeister und z ö J l * J und eine große Anzahl Communen und Verbände nach dieser Richtung Jahren 10. bis 11 060 (. betragen. Der, Zuschuß des Vereins zur werden, auch wenn zu dem gedachten Fabrikraum nur die in R 86 ienstalters zu. Ee g te zum theil bereits seit Monaten ohne Aussicht auf Erfolg fort. Jede frei H . hin schon sehr Erfreuliches und Ersprießliches geleistet haben. Die Beförderung der Arbeitfamkeit sei freiwillig angeboten für den Fall Fabrik beschäftigten Arbeiter Zutritt haben. geldes n, ist in dem Entwurf eine, Abstufung des Wittwen⸗ II. Die Arbeitsordnung sowie jeder Nachtrag zu derselben ist in werdendf. Stelle kann meist sofort wieder besetzt werden. Alle Ein VJ ö Erhaltung einer Reihe höchst werthvoller Denkmäler, ihre Bestim, gewisser Erweiterungsbauten, Es handele sich dabei um Ueberschüsse, — Bei der Aenderung der Person des Inhabers ein! des . n ,,,, 9 . der Grenze zwei Ausfertigungen unmittelbar oder durch Vermittelung der Orts= , . . . . . mung, ich möchte sagen, ihre Entdeckung ist allein dieser Privat die doch zu gemeinnüßigen Zwecken verwendet werden würden, keines. Firma genügt, nach einem ürtheil des Reichsgerichts, 1. Fivilsenn nommen, daß dassclbe Vom gf n 9 Din . . dorge⸗ Polizeibehßrde, der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen. Letztere rungen der letzten Zeit die Anschaunngen um . f lt a3 . . H . . ; wegs um' erfparte Arbeltergroschen, die etwa sonst den Arbeitern zu vom 9. Dezember 15331 Dritten gegenüber regelmäßig die 6 vom 36. bis? 45 J bis 30. Dienstjahre alle zehn Jahre, hat eine Ausfertigung alsbald dem zuständigen. Gewerbe-Inspector h Anschguungen umgewandelt; Noch während ö . . e e de' Telbstuetwaltungborgane ober einzelner hervorragender Refs mn?! . . 6 tr , e f en , ,,, ö ö en fi nin fh 5 3. 3. . . . ger in i. ein solcher noch nicht vorhanden ist, dem der rte, belt ffir, ,, , ,, unn ö. Ar⸗ ö . 1 ö Mä auf diesem Gebiete zu verdanken, und es wä v ; ü q in 2 ie Finanz⸗ ĩ ĩ j se Fi ; 6. Satze d indest⸗ und Höchstbetrages nach dem Verwaltungsbehörde bei Gewerbe⸗ über⸗ z 4 h , , Orsichtig an⸗ . kö . , . . uf diesem Gebie . erdanken, un ; wäre gan; . erst . . , 3 . Aus 39. arten . die Finanz; sendung von , an die . mit . . i. . Se ez , hir nf, ö . 6 gsbehõ eigegebenen Gewerbe⸗A ufsichtsbeamten zu über⸗ zuwendendes wirthschaftliches Pampfmittei gepriefen, Bi grißenn. . ö ö von diesem Wege abzugehen; vielmehr müssen wir auf diesem Weg k . 5 . i ihrerseits für den in Aussicht genommenen hisher gearbeitet hatte, ist im allgemeinen nicht er . ⸗— zehnä6 verallgemeinert, sodaß derselbe auch bei den Wittwen der vor III. Die untere Verwaltungsbehörde hat ; der „fortgeschritteneren“ Erwerbszweige beginnen heute, über dieses . . z 2 z 3 d 5 X — — 217 . ' 5 D D e. 3 2 z ö 54 ö J k i , , , , , , , . ö D rganisation. ; ĩ ; ö. zi ĩ ft in abt alte Gesetz den Mindestbetrag auf 300 66 ) diese v iftẽmãßi . ĩ ĩ ᷣ ; n Zukunft, weil er, wie sie. meinen, . . ö HJ Abg. von Eynern (nl) empfiehlt die Wiederherstellung des Es olgt Kapitel x4. „Cultus und Unterricht gane . . . enn mn, , ann, , 1 Süd. Aufe die einzelne i rl. hiernach er le n e geh er gig; . I n ge n, 6 h . ö. a . . Gonsumenten. ins den Jut tessenkampf . ö H Kö Se n e n Gt n. n, ö ain theil zur Einrichtung des , n. . , g n en . 5 be denrtaret habe noch habe kennen müssen, fo'muüß er den en⸗ alten 6 n re fn r , n dem ern , ö eee i ,, ihrer Gründlichkeit mö ö. ö re gn n , ,, . inlef i ae nnn, , be . ; . 4 ö Landgeri erfeld gebrau orden seien. . — ö ü e j ; rung in ist. a bei der großen Anzahl v i ĩ 4 . ö. . z . ie , . karg b dee fle gerauf hin, daß man ber don Str mb ec. ; dieser Ümstände führen. i lden ) zittwenverpflegungsanstalt betrug etwa 131 0 Es der ersten, vier gn * . ,,,, , n c igt. Ableitung des Stroms der Berliner Arbeits⸗ ö. Stadt Sgnabrück den Verkauf des bekannten Kaiserpokales, dessen 1) die Zulagen zu gewähren nicht nach einer weiteren gan elt en 64 der . die Ehefrauen der Geistlichen nur in die sosortige Prüfung aller Arbeitsordnungen nicht ausführbar sein losen in die Provinzen hat bereits begennen; auf die . ⸗ ; Erlös sie zur Deckung communaler Ausgaben habe gebrauchen wollen, Dienstzeit im Pfarramte .. sondern im Amte; die Itegie⸗ - dersiche rt en n , en zu einem Betrage von mehr als 600 ½ wird, so sind zunächst diejenigen zu prüfen, gegen, deren Inhalt die erste Ankündigung hin, daß der Centralverein die Leitung . . verboten habe. Daz sei zu billigen, aber es sei nicht richtig, daß die rung auf an, diesen Titel im nächsten Etat auszudehnen auf Cntspricht eg serner der Billigkeit, d . . Arbeiter nach 3 1344 Bedenken geäußert oder später Beschwerde er⸗ übernehmen werde, meldete ich wie die „Nat-⸗Ztg.“ berichtet, ö r Billigkeit, daß dem älteren Geistlichen] hoben haben. Bei jeder Arbeitsordnung und jedem Nachtrag ist ins. J] eine ganze Anzahl ländlicher Arbeitgeber, die dringend nach . ö
die staatlich anerkannten Missionspfarren. Abg. von Strom beck (Centr) weist bezüglich seines ersten J ö
. Lasten für die Erhaltung eines solchen Stücks die Stadt Ber rück ᷓ . allein tragen solle.