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verwaltung vor, daraufhin die Löhne der Invaliden höher zu gestalten.
Minister des Innern Herrfurth:
Der Abg. Szmula hat die am Schlusse Erörterungen über die Schlafhäuser in Oberschlesien zuerst bei Gelegenheit der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern zur Sprache gebracht, und zwar hatte er damals seine Aeuße⸗ rungen über jene Zustände in dem Ausdrucke culminiren lassen, daß die Schlafhäuser in einzelnen Fällen geradezu stch zu Bordellen ausgebildet hätten. Ich habe hieraus Veranlassung entnommen, die Behörden zu einem Bericht darüber aufzufordern, ob bei diesen Schlafhäusern sich irgendwelche Unzuträglichkeiten gezeigt hätten, namentlich ob irgend welche Unsittlichkeiten in den Schlafhäusern vor⸗ gekommen seien. Die Regierungsbehörden haben im Verein mit den Bergbehörden die geeigneten Ermittelungen veranlaßt und haben auf Grund derselben amtlich berichtigt, es sei irgend ein Fall nicht zu ihrer Kenntniß gelangt, welcher die Richtigkeit einer solchen Ausführung bestätigte. Ich habe hiervon dem Abg. Szmula Mittheilung gemacht und ihn gebeten, mir seinen Gewährs⸗ mann zu nennen oder die Thatsachen, auf die er seine Anschuldigung gründe, zu specialisiren. Darauf hat mir Herr Abg. Simula geant⸗ wortet: er habe dem Betreffenden, der ihm diese Mittheilung gemacht habe, Geheimhaltung seines Namens versprochen, er könne mir die Mittheilung nicht machen, er verweise mich aber darauf, daß eine gleiche Klage über die Schlafhäuser in der Schlesischen Volkszeitung erschienen sei, und daß ich von der Redaction derselben die weiteren Mittheilungen würde erhalten können. Hierauf hat sich der Regierungs-Präsident in Oppeln an die Redaction dieser Zeitung gewandt mit der Bitte, ihm bestimmte Thatsachen mitzutheilen, oder Gewährsmänner zu nennen, die er über die Thatsachen vernehmen könne. Die Redaction hat ihm nicht geantwortet. Der Regierungs⸗Präsident hat sie sodann noch zweimal erinnert und Aus⸗ kunft erheten und zweimal wiederum keine Antwort be⸗ kommen. Meine Herren, ich glaube hiernach annehmen zu können / daß irgend welche Thatsachen nicht vorliegen, auf die der Herr Abg. Szmula seine damaligen Bemerkungen gründen kann, und daß unzu⸗ treffende Anklagen über die Schlafhäuser erhoben sind. (Bravo)
Beim Etat der Eisenbahnverwaltung befürwortet
Abg. Jürgen sen (nl) eine bessere Gestaltung des Eisenbahn— verkehrs in Schleswig.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Materiell bin ich nicht in der Lage, auf die Wünsche des Herrn Abgeordneten einzugehen, aber selbstverständlich sehr gern bereit, sie zunächst den Localbehörden zu übermitteln. Was die Fahrplanwünsche anbetrifft, so kann ich nur sagen, daß der Fahrplan für die betreffende Strecke zur Zeit noch nicht vorliegt; wenn er eingereicht werden sollte, werde ich mich gern des Wunsches erinnern, der hier vorgetragen worden ist.
Abg. Hansen (freicons.) empfiehlt den Erlaß bestimmter Vor⸗ schriften über das Oeffnen der Fenster in fahrenden Zügen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Die Fenster-Frage, die der Herr Vorredner an⸗ geregt hat, ist wiederholt Gegenstand der Erwägung bei den Eisen⸗ bahnverwaltungen gewesen, es hält aber außerordentlich schwer, eine Bestimmung zu treffen, die nach jeder Richtung hin befriedigt und auch rücksichtslosen Mitreisenden gegenüber gehandhabt werden kann. Es ist indessen in dem Entwurf des neuen Betriebsreglements eine Bestimmung enthalten, die vielleicht dem Wunsche des Herrn Vorredners entsprechen würde, und die dem hohen Hause auch mitgetheilt worden ist unter den Drucksachen des Landes-Eisenbahnraths. Es heißt dort im § 22 folgendermaßen:
Die Fenster dürfen nur mit Zustimmung aller in derselben Abtheilung mitreisenden Personen auf beiden Seiten des Wagens gleichzeitig geöffnet sein. Im übrigen entscheidet, soweit die Reisenden sich über das Oeffnen und Schließen der Fenster nicht verständigen, der Schaffner.
Darüber hinaus glaubt die Eisenbahnverwaltung Fürsorge nicht treffen zu können. Rücksichtslose Leute werden schließlich auch damit nicht immer zu einem den Wünschen ihrer Mitreisenden entsprechenden Verhalten veranlaßt werden.
Abg. Metzner (Centr.): Bei der zweiten Lesung hahe der
Minister es mit großem Nachdruck bestritten, daß Eisenbahnbeamte 4 Stunden hinter einander im Dienst gewesen seien, und die Richtig⸗ keit der von ihm (Redner) vorgebrachten Zeitungsnotiz bestritten. Inzwischen sei der betreffende Prozeß, auf den er verwiesen habe, zu Ende geführt worden, der Beamte sei freigesprochen worden, weil nachgewiesen worden fei, daß er 24 Stunden im Dienst gewesen sei. Er habe noch einige ähnliche Fälle vorzubringen, für welche er zum
rtheil actenmäßiges Beweismaterial habe.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Wenn der Herr Abg. Metzner die Angaben gemacht hätte bezüg⸗ lich des ersten von ihm erwähnten Falles in der Sitzung der zweiten Lesung des Etats, die er heute hier gemacht hat, so wäre damals sofort die Sache klar gestellt und ein Mißverständniß nicht entstanden. Er hat aber den Bahnhof, auf dem das Unglück passirt sein sollte, damals nicht genannt. Ich habe also voraussetzen müssen, daß die Zeitungsnotiz;, die er mittheilte, dieselbe sei, die mir in denselben Tagen auch zugegangen war, und die sich auf einen angeblichen Unfall auf dem Bahnhof Neurode bezog. Ich habe sowie mir die Zeitungsnotiz zugegangen ist, dasselbe gethan, was ich in allen diesen Fällen thue, sofort die Untersuchung angeordnet. Untersuchung ergab dann, bezüglich dieses angeblichen Vorfalles in Neurode das, was ich in der damaligen Sitzung mitgetheilt habe: es war weder irgend ein Unfall passirt noch hatte irgend eine gerichtliche Untersuchung stattgesunden. Kurz und gut die ganze Zeitungsnotiz, die, wenn ich nicht irre, aus der Schlesischen Volkszeitung entnommen war, erwies sich als durchaus erfunden. (Hört! hört! rechts.)
Ich kann dem Herrn Abg. Metzner nur dankbar sein, daß er heute mit positiven Mittheilungen hervorgetreten ist, um die ich ihn schon in der damaligen Sitzung gebeten habe. Hier im ganzen Hause hat keiner ein solches Interesse daran, daß eine Ueberbürdung der Beamten, und die daraus resultirende Betriebsunsicherheit hintan⸗ gehalten wird, als der Minister der öffentlichen Arbeiten. (Sehr richtig) Ich werde stets alles, was in meinen Kräften steht, thun, dieses Ziel zu erreichen. Ich habe auch, wie ich meine, den Beweis geliefert, daß ich gerade für diese Frage ein besonderes Interesse habe, da ich, wie dem Hause bekannt, eine Commission niedergesetzt habe, die jeden Bezirk, jede Strecke in dieser Beziehung genau revidiren soll. Ich werde auch auf Grund der Angaben, die ja, so
seiner Rede bezeichneten
Die
viel ich beurtheilen kann, zum größten Theil aus Zeitungsnotizen, seitens des Herrn Abg. Metzner gemacht worden sind, Veran⸗ lassung nehmen, eine Untersuchung der einzelnen genannten Fälle an⸗ zuordnen. Ich kann selbstverständlich heute über die Fälle selbst hier keine Mittheilung machen; sie sind mir mit Ausnahme des Falles auf den Bahnhof Friedrichsberg, vollständig unbekannt. Ich werde aber durch die Untersuchung feststellen, inwieweit diese Zeitungs⸗ notizen begründet sind oder nicht, und danach meine Maßregeln treffen. Bravo! rechtẽ.)
Abg. Broemel (fr. hält es für nothwendig, daß dem Landtag über die Ueberbürdung der Eisenbahnbeamten eine Uebersicht gegeben werde. Namentlich der Unfall auf dem Bahnhof rn,
bei Berlin zeige, daß in häufigen Fällen eine übermäßig lange Dienst⸗
zeit eingetreten sei.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Was den Fall auf dem Bahnhofe Friedrichsberg betrifft, so habe ich an demselben Morgen, als die Zeitungen die be⸗ treffende Mittheilung brachten, Bericht über den Fall eingefordert. Es war mir der Bericht indessen bis jetzt noch nicht zugegangen; ich habe infolge dessen hier aus der Sitzung sofort telephonisch Auskunft von der zuständigen Behörde gefordert und bitte um die Erlaubniß, die mir eben zugegangene Mittheilung hier verlesen zu dürfen.
Ich bemerke dazu: die amtliche Mittheilung ist ertheilt von dem Königlichen Eisenbahn-Betriebsamt Stadt- und Ringbahn, dem der Bahnhof Friedrichsberg unterstellt ist. Diese Mittheilung geht dahin, daß der Stations⸗AUssistent Huth thatsächlich am 14. März v. J. von 7 Uhr Morgens bis 91 Uhr Abends dienstfrei gewesen ist und dann von 97 Uhr Abends bis zur Zeit des Unfalles am 15. d., Morgens 41 Uhr, somit nur sieben Stunden Dienst gethan hat. Er war also, als er Abends 94 Uhr seinen Dienst antrat, unmittelbar vorher von? Uhr Morgens bis 96 Uhr Abends dienstfrei gewesen. Die hiergegen abweichende Angabe in den Zeitungen beruht auf einem Irrthum des Berichterstatters, welcher nach Auskunft des Sach⸗ verständigen, Regierungs- und Bauraths Maßberg, voraussichtlich dadurch herbeigeführt ist, daß in der Gerichtsverhandlung zur Sprache gekommen ist, daß der Assistent Huth in seiner vorerwähnten dienstfreien Zeit an einem Familienfeste theil⸗ genommen und demnach, ohne ausgeruht zu sein, am 14. März, Abends 97 Uhr, seinen neuen Dienst angetreten hat.
Der Aushilfsbremser Schröter war am 14. März von 7 bis 11 Uhr Vormittags in der Reserve, hat also keinen Dienst gethan, sondern nur dienstbereit sich halten müssen; er war dann, also von 11 Uhr an, bis zur Stunde des Unfalls wirklich im Fahrdienst. Rechnet man die Reservezeit mit, so ergiebt sich für Schröter eine Dienstdauer von 214 Stunden, — rechnet man sie ab, 174 Stunden.
Der Aushilfsbremser Reinhold ist unmittelbar vor seiner Ver— wendung bei dem belastenden Zuge in der Bahnmeisterei als Strecken⸗ arbeiter thätig gewesen, rechnet man diese Zeit mit, so ergiebt sich für denselben ebenfalls eine Dienstdauer von 216 Stunden.
In Bezug auf Schröter und Reinhold kommt jedoch in Betracht, daß der Dienst öfter Unterbrechungen erlitten hat, sodaß mit Rück⸗ sicht hierauf eine bedenkliche Uebermüdung nicht wohl angenommen werden konnte. Die ausnahmsweise lange Dienstdauer wird damit erklärt, daß dieselbe durch eine auf dem Bahnhof Rummelsburg ein⸗ getretene Verkehrsstockung, welche eine Ablösung verhindert, hervor⸗ gerufen worden, worüber besonders Bericht erstattet worden ist.
Das ist die thatsächliche Auskunft.
Abg. Knebel (al.) bittet wie in zwei Les r i Schnellzüge auf dem abr ecftf in Köln 3 . . Eifel⸗Schnellzug einzulegen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Bezüglich der ersten Bitte, die der Herr Abgeordnete ausgesprochen hat, kann ich mich darauf beschränken, mitzutheilen, daß die Direction Köln von mir nochmals zum Bericht aufgefordert worden ist, dieser Bericht aber zur Zeit noch nicht vorliegt. Eine vertragliche Ver⸗ pflichtung ist seitens der Staatseisenbahnverwaltung nicht über— nommen worden. Auch steht der betreffende Passus nicht in dem Vertrage selbst, sondern in dem Schlußprotokoll zu diesem Vertrage.
Was nun den zweiten Fall anbetrifft, so ist es allerdings richtig, daß die Route Trier — Kööln über die Eifelbahn 24 km kürzer ist, als die über Koblenz. Diese 24 km verschwinden aber in der Fahrzeit nahezu völlig, wenn man sich vergegenwärtigt, daß auf der Eifelbahn Steigungen von 1: 60 zu überwinden sind. Es würde daher ein Schnellzug über die Eiselbahn die Fahrzeit zwischen den angegebenen Orten nur um eine ganz geringe Spanne Zeit, sagen wir um wenige Minuten, abkürzen können. An sich liegt kein Bedürfniß vor, die Schnellzugsverbindungen Trier — Köln mit Aufwendung erheblichev Kosten zu vermehren.
Abg. Graf Kanitz (cons.) empfiehlt eine Bes ĩ es Ausbarncᷣ der 1 ,, ö. .
Die Strecke Stallupönen Pill kallen sei fertig gestellt, werde aber nicht eröffnet. Die längst bewilligte Strecke Mohrungen — Liebstadt —
Wormditt werde noch immer nicht ausgebaut, wie man sage wegen Mangels an Mitteln. ö g
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Ich kann den Herrn Grafen von Kanitz darüber beruhigen, daß fiscalische Rücksichten nicht mitgesprochen haben bei der Verzögerung der beiden von ihm genannten Bahnen, sondern daß diese Verzöge⸗ rung durch andere Verhältnisse herbeigeführt ist; und zwar lag zunächst bei der Bahn, die den Anschluß nach Stallupönen vermitteln soll, die Schwierigkeit darin, daß die Ueber⸗ führung einer Straße gefordert wurde, und daraus ziemlich weitläufige Verhandlungen sich entwickelt haben. Es ist indessen zu hoffen, daß die Schwierigkeiten baldigst beseitigt sein werden und energisch mit dem Weiterbau der Bahn fortgefahren werden kann.
Was die andere Bahn, Mohrungen⸗Liebstadt⸗Wormditt, anbetrifft, so ist das Project im Ministerium genehmigt und der Auftrag zur Ausführung des Baues ertheilt.
Abg. von Tiedemann. Bomst (freicons ): Auf Grund unzuyer⸗ lässiger Zeitungsnachrichten könne man solche Fälle, wie sie der Abg. Metzner vorgebracht, nicht erörtern, noch viel weniger könne man
daran eine solche Anregung knüpfen, wie sie der Abg. Broemel vor⸗ geschlagen; das würde ein. Mißtrauensvotum gegen die Verwaltung fein, wozu er seine Hand nicht bieten könne.
26 Broem el (dfr: Wo seien denn die Beamten des Eisen⸗ bahn Ministeriums gewesen, um sofort im Prozeß bezüglich des , Unfalls die Thatsachen richtig zu stellen? Jedenfalls
abe das Gericht Anlaß genommen, die heiden Bremser, bei denen eine Arbeitszeit von 21 Stunden festgestellt worden sei, frei zu sprechen und der Stations⸗Assistent sei zur geringsten Strafe verurtheilt worden. Redner bringt ferner die Reducirung der Arbeitslöhne in den Eisenbahnwerkstätten zur Sprache.
Abg. Sim on⸗Waldenburg (l.): Die heute erhobenen snachrichten, die nicht zu
ĩ weil man ver erbürdung eintreten, bei 7 2 6 m
z 8 em
scen e en wienst. . und längere The man solche Einzelfälle vorbri davon Mittheilung machen, damit er von Eynern (nl. wendet
ĩ ĩ ich nur auf Zeitung seien, die aber leicht daß die Arbei leicht eine
Zweite Beilage s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staat
Berlin, Sonnabend, den 19. März
Beunruhigung hervorriefen,
t sehr verschieden sei.
8⸗Anzeiger. 1892.
zum Deutschen Reich n 69.
gönigreich Preußen.
ren Bericht vom B. dentlichen Generalvers urter Bank vom 17. em in derselben zur Vornahme
chtigten größe
Eit Dienst thun * . . informiren könne. sich ebenfalls . den vorgebracht hab lle vorbereitet * Tr ng abe sich nicht auf alaub: / fta . . 23 8 9 ei auf Grund eidlicher Vernehmung d ⸗ lich rer nr gr n eG Leher n ten, sondern um das Interesse des Publikum
g. Broemel seine Beschwer nicht auf alle einzelnen Fä Abg. Broemel einen billi Abg. Broem Zeitungbericht welches erfolgt Es handele Eisenbahnbeam Sicherheit des Eisenbah Abg. Graf zu Lim oder Beamten, statt an die vor ordnete anonym wendeten, egierung habe zu erkennen gegeben, da der Beamten und Arbeiter nachkomme. ungerechtfertigte Ansprüche erhoben, n Ansprüchen entgegenzutreten. nachrichtigt werde, was Sache gründlich erledig informirt sei, dann wer sich vielleicht eine fal Der Etat der Beim Etat des
lätter eingehen oder würden denselben nicht erfolgen 5 der Generalversamm⸗ nglichen Gesellschafts⸗
Würde eines der drei letztgenannten B aus anderem Grunde Bekanntmachun können, so genügt bis lung die Bekanntmachung in den ü
Geschissstreis. ugt, nach Maßegabe des Reichsbank—=
nde Geschäfte zu betreiben: Münzen zu kaufen und zu
sein; damit erse⸗ Reingewinne wird
Dividende von ltlich der V andelsgesetzbuchs;
Aus dem sich ergebenden I) den Actionãren eine Grundkapitals berechnet, vorbeha gemeinen deutschen
es eingezahlten
zu anderem 0/9 ; orschrift des Art. 1856
November d. J. will Ich das ammlung der Actionäre März d. J. beziehungs⸗ redactioneller oder ren Bankausschusse a Anlagen hierneben zurück— kfurter Bank hierdurch be⸗ elbe auf dem durch das Samml. S. 367) vor⸗ enntniß zu bringen.
in der auß brigen zugä
der Frankf Nr. J des all 2) von dem Mehrbetrage Reservefonds gutgeschrieben, s Diese Quot str. J des allgemeinen Zurücklegung vorgeschrie 3) aus dem alsdann v tragsmäßige Tantième d gestellten zu bestreiten.
Actionäre zu verwen andere Verwendung, w Specialreserve
um die Arbeit 20 009 dem gesetzlichen des Grundkapitals der laut Art. 185 h s zur alljährlichen n Reingewinnes; t ist die etwaige ver⸗ ie Gratificationen an di Verstärkung der Dividende cht die Generalversammlung Errichtung von
eine Quote von lange derselbe nicht icht geringer sein als deutschen Handelsgese bene Theil des jeweilige erbleibenden Ueberres Direction, w Der Rest ist zur den, soweit ni ö. Pensionsfonds,
ller Aende
neu aufgestellte, de revidir
rungen ermä
nebst den übriger te Statut der Fran und Sie ermächti 5 vom 19. April 18 hriebenen Wege
Neues Palais, den
Die Frankfurter Bank ist bef tzes vom 14. März 1875, I Gold und Silber in
2) Wechsel, w haben, und aus we zahlungsfähi bungen des naler Corpo n Nennwerthe fällig sind, zu discontiren, bare Darlehen auf nicht l bewegliche P
burg⸗Stirum (cons): Daß die Arbeit
esetzte Behörde, sich an einze halte er für einen großen e wn 8 sie gerechten An Es würden aber und die Regierung habe das ͤ Wenn die Regierung davon k hier vorgebracht werden solle, so könne h n , ,,,, . e die Sache einseitig behande es his sche Meinung. ; , Eisenbahnverwaltung wird genehmigt. Finanz⸗Ministeriums fragt Abg. Dr. Sattler Inl), wann das Comptabilitätsgesetz vorgelee werden werde. ö
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Der Herr Vorredner hat richtig vermuthet, daß er nicht eine so befriedigende Antwort auf die gestellte Frage erhalten würde, wie dez vorhin der Fall war. Die Staatsregierung ist davon durchdrungen daß es sehr wünschenswerth ist, ein Gesetz, betreffend die Vermallu der Einnahmen und Ausgaben, dem Landtage vorzulegen und 21 Es ist der Entwurf eines solchen 6. setzes im Finanz⸗Ministerium auch schon im vorigen Herbst aufgestel worden; aber es ist, wie das in der Thronrede angedeutet ist, a gegenwärtig noch nicht möglich, mit Bestimmtheit vorauszusagn ob die Verhandlungen, die hierüber unter den sämmtlichen . nisterien zu führen sind und sehr erhebliche Schwierigkeiten überwinden haben, so zeitig zum Abschluß kommen können, um . Gesetz noch in diesem Landtage vorzulegen. Es wird das ja aber ah von der Dauer der Session abhängen. klärung kann ich zur Zeit zu meinem Bedauern auf diese Frage nch
Barren und
Verfallzeit von höchstens drei mindestens aber i ferner Schuldverschrei⸗ ländischer commu⸗ drei Monaten mit ihrem zu verkaufen.
lchen in der Regel drei,
ur öffentlichen 3 ff ch flichtete haften,
J. Dezember 1891. Wilhelm k. Freiherr von Berlepsch. Miguel. An den Minister für Handel und Gewerbe und den Finanz⸗Minister. .
bekannte Verp
eichs, eines deutschen Staates rationen, welche nach spätestens zu kaufen und änger als drei Monate gegen ombardberkehr) und zwar: münzt oder ungemünzt; ätestens nach einem Jahre f chreibungen des Reich Torporationen, oder chuldverschreibungen, Bundesstaate garantirt sind, Stamm Prioritãts deutscher Eisenbahnges sowie gege nter staatli
ie Dotirung des n u. dgl. beschließt.
liche Reservefonds ist z ustes bestimmt. ezahlten Grundkay r dahin ergänzt werden. . ionen erzielte Gewinn fließ
ur Deckung eines aus der Bilanz elbe foll auf die Höhe von
sich ergebenden Verl ze itals gebracht und bei In⸗
25 0 o des jeweils anspruchnahme wiede Der bei den Ac lichen Reservefonds zu.
fänder zu ertheilen (
Gold und Silber, ge P. gegen zinstragende ode haber lautende Schuldvers s oder inländischer communaler de auf den Inhaber vom Reiche oder von einem
Statuten der Frankfurter Bank vom 17. März 1891.
Genehmigt durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. Dezember 1891. Firma, Sitz und — der Gesellschaft.
und auf den In tien⸗Emiss t dem gesetz⸗ deutschen Staat gegen zinstra deren Zinsen gen volleingezahlte S Obligationen Betriebe befindlich sind, schaftlicher, communaler und der Boden⸗Credit⸗Institute De banken auf Actien zu höchstens gegen zinstragende, auf den reibungen nichtdeutscher ausländische Eisenbah Curswerthes;
lautende S w . ⸗ kann auf Beschluß des Aufsichtsraths Verwaltung geführt we
lagen der Reserven fließ
Ueber die Reservefonds nderte Rechnung un Die Zinsen der An Erträgniß zu.
Verhältniß der Bank zur Staatsregierung.
ellschaften en dem allgemeinen
Pfandbriefe l cher Aufsicht stehen⸗ ds und deutscher Hypotheken⸗ des Curswerthes; lautende Schuld ver⸗ sowie gegen staatlich garantirte Obligationen zu höchstens 50 0/o des
Unter der Firma .
Frankfurter Ba hre 1854 in Frankfurt a. Dleselbe nimmt unter B und der Beschlüsse der Genera lie der seitherigen die nach
nk
Actiengesellschaft errichtet eibehaltung der seitherigen Firma lversammlung vom 17. März stehenden Statuten als Grund⸗
Oberaufsicht des S skanzler haben jederz von dem Geschäftsstande der Protokollen, Büchern k Einsicht zu nehmen, n zu überzeugen.
§ 41
Bank steht unter behörde und der Reich ordnende Commissare
Verabschiedung zu bringen. . 6. Recht, durch abzu⸗
Bank Auskunft zu Rechnungen amentlich auch von
1501 an Ste 2. n. Prioritãts⸗
der Bank sind in Frankfurt a. M. eder FS 42 und 4 Absatz 3 des Reichs⸗ Sr5 Filialen und Agenturen an anderen
in den Bureaux der Bank der Befolgung des § 15 sich
Die Staatsbehörde kann ju jeder Generalversammlung einen Commissar senden.
Der Sitz und die Ver Die Bank kann nach Maßga lankgesetzes vom 14. März 1 Orten errichten.
Die Zeitdauer der Bank ist
Die Bank hat sich den Bestimmungen des § 44 (Nr. 1– 7) des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 unterworfen.
Aetien, Actio näre und Bekanntmachungen der Gesellschaft.
8. 5
igt 16600000 Gulden ( * 17142 857.14), lte Actien auf Namen lautend zu je 500Fl. Mär; 1891 hat beschlossen, das
18 000 000 ½ zu erhöhen und der hierzu erforderlichen Ausgabe nhaber lautend, die Besitzer der Titel gegen neue Inhaber
Verpflichtete aufweisen,
Wechsel, welche anerkannt solide Curswerthes;
nindestens 50M ihres vert g im Inland lagernder Kaufmannswaaren
unter Ziffer 3b be⸗ ei jedoch der jeweilige lten Grundkapitals
mit einem Abschlag von r e. gegen V höchstens bis zu 3 4 Schuldverschr n Art zu kau
Zweidrittel ihres eibungen der vorstehenden, fen und zu verkaufen, wob bestand die Höhe der Hälfte des serven nicht überschrei 5) Für Rechnung von Priva zu besorgen und nach vor der Ueberweisun
kö nicht beschränkt. . anzen sind in einer
öͤschlüsse und Bil id in ein taatsbehörde ein⸗
Die jährlichen Rechnungsa Ausfertiguug der S
Also eine bestimmt e Gi⸗ h P von der Direction beglaubigten
und der Re . . Anstalten und Behörden ahlung zu leisten
heriger Deckung 3 eiganstalten oder
5 1 8 * Te * 1 D T 2 gen auf ihre 3w Recht vor, von der Frank
ü ö d ält sich da liches Dar⸗
3 Bestehens ein unverzin Million Gulden gegen un den Inhaber aus⸗ sehener Schuld⸗ 1 zu entnehmen.
Rechte Gebrauch ãtestens am Sch Recht der Bank f den Inhaber lautenden Bank⸗
Grundkapital J Die Staatsregierung beh uf die Dauer ihre Belaufe von einer städtischer 3 procentiger abschnitten und Rominalwerthe derselber von diesem ährte Darlehen sp welchem das
Beim Etat der Bauverwaltung geht
Abg. Heye (nl.) auf den Ufer ĩ Weser en. es bestehe kö ö Irn f n e n g, i. 56 tung und Sicherung der Ufer eintreten müßt lästig gewesen, oder wenigstens die an den Ufern li hätten, und zwar an ganz mittellose die Lasten für den Uferschutz zu tragen. ,, ,,,, a he n derne, een , ,, ,,,,
; v 5 ines allge⸗ meinen e e fz diesemn Keb g k Es müsse aber erst noch eine Entscheidung des Ober-Verwaltunge , n , Denim XB ö 2 h ung der Errichtung einer festen Rheinbrücke bei lsek orf gan,
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Das Mißliche der Verhältnisse in Düsseldorf bezüglich des Rhemn⸗ übergangs ist mir aus persönlicher Erfahrung und aus mannigfache Petitionen und Berichten hinlänglich bekannt. Die Sache liegt in einer Richtung hin sehr schwierz, und es ist nicht abzusehen, bis zu welchem Zeitpunkt die Ver verhandlungen, die bereits im Gange sind, zu einem gedeihlichen E führen werden, und es sich übersehen läßt, ob, wann und mit welch Theilnehmern diese Brücke bei Düsseldorf wird ausgeführt wen können. Ich kann meinerseits heute mich nur darauf beschrãnke⸗ mich auf denselben Standpunkt zu stellen, den auch mein Herr Amte vorgänger dieser Frage gegenüber eingenommen hat, indem er ber einem Theil gern bereit sein würde, mitzuhelfen, um diesen mißlichen Zustand in absehbarer Zeit zu beseitigen.
Abg. Bies enbach (Centr.) weist darauf hin, daß der St das Fährrecht für sich in Anspruch nehme, deshalb müsse er an die Brücke bauen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Ich glaube nicht, daß hier der Ort ist, auf juristische Deductione⸗ Ich möchte nur die Worte des Herrn Vorredners nil unwidersprochen lassen, daß der Fiscus verpflichtet ̃ seine Kosten zu bauen. Nach der Ansicht, die bisher regierung obgewaltet hat, ist jedenfalls der festen Brücke nicht verpflichtet.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich möchte bestätigen, regierung niemals anerkannt ist und auch nicht anerkannt w daß aus dem Fährrecht eine Brückenbaupflicht folgt. Diesen Gr werden wir nicht acceptiren. Der Herr Vorredner hat darauf h gewiesen, daß die verschiedenen Interessenten um einander herun daß keiner recht mit der Sprache herauskommen wollte. ihm aber doch den Rath geben, wenn derartige locale un Interessen bestehen, einmal erst anzusetzen bei theiligten; wir wollen mal sehen, was diese leisten, wir später erwägen, ob der Staat überhaupt Veranlassung h zu thun. Aber ehe die Nächstbetheiligten sich erklärt ha der obersten Spitze anzufangen, ist, glaube ich, der verke (Sehr richtig! rechts.)
Beim Etat des werbe weist
Abg. Krah (freicons.) darauf hin, olstein etwas geschehen mü andig zien ü fr erden . . ni deshalb eine Theilung 33 * .
Der Etat wird bewilligt und die Schluß 33/4 Uhr.
und Anweisungen o denten auszustellen. 6) Für fremde nach vorheriger lieferung zu verkaufen. 7) Verzinsliche un und im Giroperkehr anzunehmen. 8) Werthgegenstände in Verwa Die näheren Bedingun aufgeführten Geschäfte werden d
furter Bank a lehen bis zum liche Hinterlegung gestellter mit Zins verschreibungen im
Hat die Staa so ist der Bank de des Kalenderjah Ausfertigung und Aus Maßgabe des
Art, sowie Edelmetalle
Rechnung Effecten aller nach vorheriger Ueber⸗
Das Grundkapital betr fffer ckung zu kaufen und
eingetheilt in 20 900 vollbeza Die Generalversammlung vom 17. Grundkapital auf die Summe von den Aufsichtsrath beauftragt neuer Actien zu 1000 6 auf d alten 505 Fl. Aetien aufzufordern, diese Actien zu J000 e umzutauschen.
Weitere Kapitalerhöhungen lung (siehe 8 34) beschloss Reichsbankgesezes vom 14. preußischen St
müßten. Die Ausgaben daft viele Gutsbesitzer ihre Güte enden Streifen Landes verkuf eute, die nicht im stande sein, Bei dem stets steigende
d unverzinsliche Gelder im Depositengeschãfte om tsregierung
as von ihr s zurückzuzahlen, in gabe von au F 14 erlischt.
tung und Verwaltung zu nehmen, etriebes dieser unter Ziffer 1
urch Reglements vom Aufsichtsrath
können durch die Generalversamm— scheinen nach den und bedürfen laut 5 47 des
März 1875 der Genehmigung der K
Grundkapitals hat der be⸗ g nicht unter dem die neuen Actien aus
Die Uferbaulast an der Weser Es unterliege der
erung von Liegenschaften ist der stes und auf Grund eines 25) gestattet.
Vorschlag des
Die Erwerbung und Veraͤuß Bank nur fur die Zwecke ihres Aufsichtsrathes (8 hler werden auf den
bezw. des Bu öhung des den Mindestbetra
abgeholfen werden könne. aatsregierung, In j Falle einer Erh treffende Beschluß g
Nennwerth) zu bezei
Personalveränderung en.
Königlich Preußische Armee.
epee⸗Fähnriche ꝛe. Versetzun gen. Isen burg u. Garde⸗Regts. z. F. rten Patents seiner Sberst⸗Lt. und Inf. Regts. Nr. 75, zur end. Brig. commandirt. Jnf. Regt. Nr. 53, arde⸗omp. um
schlusses des ; wei Stimmenza Versammelten ernannt. Ueber die Verhandlungen w genommen. Dasselbe enth der Verhandlungen und w zwei Stimmenzählern unterzeichnet.,
Vorsitzenden
chnen, für welchen
ird ein notarielles Protokoll auf— Ernennungen, Be⸗
Offiziere, Port iber die Modalitäten einer neuen förderungen
Alle weiteren Bestimmungen i täten eine tatutarisch festgesetzt, der
Cmission bleiben, sofern nicht Beschlußfassung des Aufsicht
sondern nur die Resultate Vorsitzenden und den
ält nicht die Diseussionen, Büdin gen-
setzlich od gesetzlich oder ird lediglich von dem
orbehalten. 6
Aetien beschli dreimal durch
Aa suite des 27. November 1899 dati v. Steinwehr,
Birst ein Serc. Lt. à1 Verleihung eines vom Charge, in das Re etatsmäß. Stabsoffizie Dienstleistung bei der Frhr. v. Roöͤssäng, dessen Commando zur nate verlängert. Inf. Regt. Nr. 123. Ne Art. Regt. von Peucker (S ei dem Neben⸗Etat des Neumann⸗ Cosel, 9 und Adjutant bei der Monate zur Gestütverwaltung Chef vom Gren. commandirt zur Di ᷣ 1II. Armee⸗Corps, unter Stellun bniß zum Tragen sei es Bekleidungsamts des III. Armee⸗ r. It. vom Leib⸗Garde⸗Hus. Regt. zur Gesandtschaft in Abtheil Eommandeur vom Hess. s etatsmäßigen Lehrers
Aufsichtsrath. Die gt. einrangirt. Bekanntmachung in ? das dritte Mal wenigstens vier Schlußtermin.
derten Betrag nicht zur er Verzugszinsen ll die gesetzlichen
Einzahlungen auf die dazu hat mindestens blättern zu erfolgen, da Einzahlung gesetzten welcher den eingefor ung sechsprocentig ür den Säumnißfa
t, insoweit die gesetzlichen oder
S 2 Die Generalversammlung beschließ 1 n od Bestimmung treffen, mit ein⸗
statutarischen Vorschriften keine andere menmehrheit.
stimmung findet bei Abstimmungen können mündlich stattfinden, w
Aufforderun den Gesellschafts Wochen vor dem für die
Ein Gesellsch rechten Zeit einzahlt verpflichtet. Im übrigen gelten f Bestimmungen.
Düsseldor 2
Düsseldorf nach mehr als Stabe der 10. Sec. Tt. vom 5. Westfäl. Dienstleistung bei der Schloß⸗S 3, Hauptm. und Comx. tm. und Battr. Chef vom Feld⸗ str. 6, — deren Commando zur Großen Generalstabs um sechs Major vom 2. Pomm. 6. Div., vom 1. April d. J. commandirt. Zeuner, t. König Friedrich enstleistung bei dem g zur Disp. mit
facher Stim ; ö Wahlen stets schriftlich statt, andere . ist zur Zal enn kein Widerspruch erfolgt.
§ 33. 28, Neide, ersammlung hat die Direction den Bericht über die Prüfung der ge über die Gewinn⸗ Direction muß nebst
en Generalv Aufsichtsrath den anz und der Anträ Der Jahresbericht der und Verlustrechnung und den von
erkungen mindestens zwei Wo schäftslocale der Gesellschaft zur
Der ordentlich bericht und der Jahresrechnungen, dertheilung zu erstatten,
der Bilanz, einer Gewinr he dazu gema
verlängert. Regt. Nr. ab auf sechs ; und Comp. 4. Ostpreuß.) Nr. 6H, kleidungsamt des
tien werden von je zwei Mitgliede der Direction faesimile aufgedruckt
§ 7. ne und die Ac hs und einem dieser Unterschriften können Per
z. Die Actien⸗Interimsschei Mitgliedern de
vollzogen; zwei
sicherte, daß er an s chten Bem
Aufsichtsrat in dem Ge
vor der Versammlung t der Actionäre aufliegen. se ordentliche Generalvers dem Aufsichtsrathe Decharge,
Reingewinnes so die Wahlen zum
. Dividendenscheine und Talons tragen die Faesimile⸗Unter⸗ schriften zweier Mitglieder der Dire s vollzogenen Un Markactien bestehen die jeweilig im auf Namen lauten, 1200 Markactien ausschließli Verhältniß ihres Nominalwer
Die Uebertragungen der alten lautend, können durch einfaches In kann verlangen, daß sein muß aber dann das auf Die Echtheit der Indossamente zu nicht verpflichtet.
j ; Die Erhebung der Dividenden geschi auf den Inhaber Actien auf längstens
dlichen 20 990 videndescheinen,
der Erlau n Mitgliede d Treutler. P ab auf ein Jahr
unlung ertheilt dem Vorstande und beschließt über die Vertheilung des stände der Tagesordnung und nimmt
Guldenactien gegen lichen 500 Gulden⸗ und die ausgegebenen neuen haber lautend, gleichrechtlich im thes nebeneinander. Actien zu 500 dossament erfol Actiengrun e letzte Indoss
itausches aller
Umlauf befind erigen Uniform, zur
Corps ernannt. vom 15. d. M. Major und zertretung eine — commandirt. gungen. Im active Paul, Major a. Nr. S4 (Großherzo bniß zum ferneren Tragen zur Disp. gestellt.
XIII. ( Königlich Württembergi Sanitäts⸗Corps. General ⸗Arztes. Studirende Unterärzten Inf. Regt. beim 2. Feld⸗
wie die Gegen Aufsichtsrathe .
r g. . 9. t. Schießschule, sbewilli Wentworth⸗
54. Abänderung der Statuten ist eine Mehrheit eilen des in der Generalversammlung ver⸗ derlich. Diese Vorschrift ist bei der Be⸗ mlung bekannt arf der Genehmignng des Bundesrat
Fl. auf Namen
Der Erwerber dbuch bemerkt werde, ament vorzeigen. Actiengesellschaft
einzugehen. von wenigstens drei Vierth tretenen Actienkapitals er der Generalversan ie Abänderung bed aatsregierung und bezw. kgesetz vorbehalten ist.
Die Auflösung d Generalversammlung Antrag entw Actionären ges des Grundkapitals
In dieser G Grundkapitals
sei, die Brücke an bei der Stanke iscus zum Bau einet
n Heere. Berlin, zuletzt aggregirt g von Sachsen , mit seiner der Uniform des
Abschied 15. März. — dem 5. Thür. Inf. Regt Pension und der genannten Regts.
Name in dem ihn lautende l Ind . . prüfen ist die Königlich preußi⸗
hs, wo diese vom
eht gegen Auslieferung der lautenden Coupons, welche 15 Jahre ausgegeben
ches) Armee⸗Corys. erfügung des Corps⸗ Schloßberger, zu Berlin, zu Ersterer beim Preußen Nr. 125, Letzterer Regent Luitpold von
ültig durch eine arauf gerichtete der von einer Anzahl von sammen den zwanzigsten Theil
O. er Gesellschaft kann nur dann beschlossen werden Aussichtsrath tellt ist. deren Antheile zu
5 fon * Staatẽ⸗ 61 daß seitens der Stan darüber ausgestellten,
sammt Talons mit den
Die im Umlauf. befindlie eit nur mit fortlaufenden Di 1803, versehen, ohne Talons. Dividenden, welche nicht kanntmachung der Fäll sind der Gesellschaftskasse verfa ,, sind erlos
Durch V 15. März. Dr. Wagner, Dr. litärärztlichen Bildungs Dienststandes
Kaiser Friedrich König Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗
Kaiserliche Marine. Ernennungen,
Actien zu 500 Fl. sind zur der letzte Nr. 38 pro ; ß mindestens die Hälfte des
lversammlung mu n : ch eine Mehrheit von
treten und der Beschluß dur Viertheilen des vertretsnen K sind bei der Berufung der
Jahren, von der Be—⸗ Bank erhoben werden, stellten Divi⸗
innerhalb fünf igkeit angerechnet, die darüber ausge en keinen Anspruch mehr gegen
d provin ili
e Erfordernisse eneralversamm⸗
lung bekannt zu geben.
War wegen ur versammlung nicht neue Genera Viertheilen d die Auflösung beschließen kann. bekannt zu geben.
Die Beschlů zogenen Wahlen sin des Handelsgese jenigen, welche i
Beförderungen Gülich, Capitän-Lt., zum See, militärischer Be⸗ Mecklenburg ⸗Schwerin
Unter⸗Lts. zur zum Maschinen⸗ ngen. zum Maschinen⸗Ingen., er Ingen.· = b unter Feststellung ihrer elbar hinter dem Unter⸗ Grüter und unter 23. Mai 1890, das
16. März. der Matrosen⸗Art. entlassen.
erde en und ge . ö Offiziere ꝛe. und dann wre ; ender Actienanmeldung die erste General= 9.
st auf 6 Wochen später eine scher eine Mehrheit von Grundkapitals
ugniß ist bei der Berufung
vp. Dam browski, Lt. zur Wilhelm von n-Lt., Ehrhardt, v. Reuter, Seltmann, Mas e, Maschinen⸗ Unter⸗ um Maschinen Unt z Unter-Lts. zur See, vorstehender Reihenfolge unr Diepenbroick⸗ ts ihrer Charge vom Offizier ertheilt.
ett, zur Res.
zfaäig. jo ist a zu berufen, in we vertretenen
eiter des Herzogs oheit, zum Capitä ee, zu Lts. zur See, Sber⸗Ingen. Schütz
Siegmund, Anciennität in t. z. See Frh leihung eines Paten der Reife zu ffizi
Abfchi edsbewillig ren tz, See⸗Cad
lversammlung
3 9. . Jeder Aetionär ist durch die Thatsache des Besitzes einer Aetie diesem Statut unterworfen.
tungen gegen die inen⸗Ingen.
llung von Verpfli egen tsstand für jeden
um die Erfü : M. der Geri
Soweit es sich Ce elf aft handelt, ist Frankfurt a.
Ministeriums für Handel und Ge⸗ und die von ihr voll⸗
indlich, auch für die
§ 10. ; e der Generalversammlun Die gesetzlichen und statutarischen Bekanntmachungen der Gesell⸗ d, vorbehaltli h bezw. der Direction mittels Ein⸗
en erfolgen vom Aufsichtsrat
tschen Reichs-Anzeiger“, urter Zeitung“, furter Journal. ĩ j furter Intelligen Einmalige Bekanntmachung genü oder die Statuten vorgesch eifügung von Namensun
Seeamter Actionäre verb
cht erschienen sind. Reservefonds.
n der Versamm Bilanz, Gewinnvertheilung,
§ 37. . r der Bank ist das Kalender
er für das ir ee ce rudi
weitere Berathung
sei immer noch den Deu
Das Geschãftsjah ahr, mit d am 31. Dezember die Art. 185a des allge
bf. 3 und 4 des Ban
das Frank
; nicht mehrfache durch terschriften ist nicht erforderlich.
darauf vertagt. meinen deu ndelsgesetzbuchs und
kgesetzes errichtet wird.