1892 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Abgereist: .

Seine Excellenz der General-Feldmarschall Graf von Blumen thak, General⸗-Inspecteur der vierten Armee⸗In⸗ spection und Chef des Reitenden Feldjäger⸗Corps, mit längerem Urlaub nach Italien.

Nichtamtliches.

Deu tsches Reich. Preußen. Berlin, 21. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten estern in Hubertusstock den Vortrag des Reichskanzlers, heute enjenigen des Chefs des Cixilcabinets und hatten darauf eine

K mit dem Staatssecretär des Reichs-Marineamts.

Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Sergius von Rußland trifft heute Nachmittag 5 Ühr 37 Minuten auf dem Bahnhof Friedrichstraße ein und nimmt im Palais Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich Wohnung.

Dem Bundesrath ist der Entwurf eines Gesetzes, be— treffend die Vergütung des Cacaozolls bei der Ausfuhr von Cacaowaaren, zugegangen.

Die vom Bundesrath in der Sitzung vom 3. März be— schlossene, im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ veröffent— lichte Aenderung und Ergänzung der Ausführungsbestimmun⸗ gen und Dienstvorschriften zum Reichsgesetze vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, hat dem Reichs— Eisenbahnamt Anlaß gegeben, in einer Verfügung vom 18. d. M. die Eisenbahnverwaltungen noch auf einige andere Bestimmungen hinzuweisen, die bei Handhabung der gegen— wärtigen Vorschriften zu Mißverständnissen und Unzutraͤglich—⸗ keiten sowohl bei den Eisenbahnen als auch im Handelsstande geführt haben. Wir entnehmen der Verfügung Folgendes:

1) Das Gesetz vom 20. Juli 1879 e , sich ausschließlich auf Waaren, welche über die Grenzen des deutschen Zollgebiets ein, aus- oder durchgeführt oder aus dem Zollgebiet durch das Ausland nach dem Zollgebiet versandt werden. Die Bestimmung im S6 des Gesetzes berechtigt daher die Eisenbahnverwaltung zur Anforderung von Ausfuhr-Anmeldescheinen nur dann, wenn die im Frachtbriefe angegebene Bestimmungsstation im Zollauslande, wozu auch die deutschen Freihafengebiete und die deutschen Zollausschüsse gehören, gelegen ist, nicht aber, wenn die Bestimmungsstation im Zollinlande liegt und das Gut nur zu dem Zwecke im Frachtbriefe als zur Ausfuhr be— stimmt gekennzeichnet ist, um der für Ausfuhrgüter in den Tarifen etwa vorgesehenen Frachtermäßigung theilhaftig zu werden.

Für die Eisenbahnverwaltung ist ausschließlich der im Frachtbriefe angegebene Bestimmungsort maßgebend, wie sich auch aus der 5. im S2l der Ausführungsbestimmungen ergiebt, nach der eine Uebereinstimmung des im Anmeldescheine angegebenen Herkunfts- und Bestimmungslandes mit dem Ab— k e und Bestimmungsorte des Frachtbriefes nicht erforder⸗ ich ist.

2) Die Freibezirke Bremen und Brake sind nur Freilager im Zollgebiet und gelten somit nicht als Zollausland. Es er— giebt sich hieraus, daß bei Sendungen

a. aus dem Zollinlande nach den Freibezirken Ausfuhr—

Anmeldescheine,

b. aus den Freibezirken nach dem Zollinlande Einfuhr— Anmeldescheine nicht erforderlich, c. aus dem Zollauslande nach den Freibezirken Anmeldescheine für die Einfuhr nach dem Muster 2a, d. aus den Freibezirken nach dem Zollauslande Anmeldescheine für die Ausfuhr nach dem Muster 2h, in beiden Fällen somit nicht Anmeldescheine für die Durchfuhr, Muster 20, zu verwenden sind, falls die Anmeldung nicht etwa durch in vorgeschriebener Weise ergänzte Zolldeclarationen oder sonstige Zollbegleitpapiere zu erfolgen hat. 3 Durch die Bestimmung im Absatz 4 des § ] der Aus⸗ führungsbestimmungen ist zwar nachgelassen, daß zu den Er— klärungen, die von Spediteuren den von ihnen abzugebenden Ausfuhranmeldescheinen anzufügen sind, Formulare nach dem Muster 2h benutzt werden können, zugleich aber auch an⸗ eordnet, daß, falls dies geschieht, in der Ueberschrift dieses Formulars das Wort „Anmeldeschein“ zu durchstreichen und durch das Wort „Erklärung“ zu ersetzen ist. Diese Anordnung ist nicht immer befolgt worden, weshalb es sich zur Vermeidung der daraus entstehenden Unzuträg— lichkeiten empfiehlt, die Güterabfertigungsstellen auf sie 2 merksam zu machen mit der Weisung, der Vorschrift nicht ent— sprechende Erklärungen durch den Absender richtig stellen zu lassen oder, falls dies verweigert wird, solche zurückzuweisen. Derartige Erklärungen unterliegen nicht der statistischen Gebühr und sind daher auch nicht, wie bisher vielfach ge— schehen, mit den für Ausfuhr⸗-Anmeldescheine vorgeschriebenen Stempelmarken zu versehen. 4) Die Erläuterung auf der Rückseite der Formulare ist abgeändert, jedoch dürfen die bisherigen Formulare noch bis Ende 1892 benutzt werden.

Die Berathungen über die landwirthschaftliche Statistik, welche unter dem Vorsitz des Directors des Kaiser⸗ lichen Statistischen Amts in einer Conferenz landwirthschaft— licher und statistischer Fachmänner vom 14. bis 17. d. M. 6. gefunden haben und an welche sich am 18. und 19 eine Be— sprechung von Vertretern deutscher statistischer Centralstellen über die technische Durchführung der empfohlenen Maßregeln anschloß, haben zu einer Reihe von Vorschlägen geführt, deren . eine wesentliche Förderung der landwirthschaftlichen Statistik des Reichs bedeuten würde, namentlich in dem Sinne, daß ihre Ergebnisse mehr als bisher für die Zwecke der Ver⸗ waltung und für andere praktische Interessen nutzbar gemacht werden könnten.

Ausweislich der in der Zweiten Beilage ir e 8⸗

Entscheidungen und Bescheide hat das Reich er s 4 rungsamt u. a. entschieden, daß es zur Wahrung der Rechtsmittelfristen in Alters⸗ und Invaliditätsstreitig⸗ keiten ausreicht, wenn die Rechtsmittelerklärung, sei sie von der Partei selbst oder von einer Person vollzogen, deren Befugniß zur Vollziehung später ausreichend festgestellt wird, innerhalb der Frist an die angerufene Stelle gelangt.

Die Grundsätze, welche in Betreff der e n ffgteit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Ver— saͤumung einer Nothfrist auf Grund erheblicher e, de, gründe * das Gebiet der Unfallversicherung zur Anwendung gelangt sind, gelten im allgemeinen auch für das Verfahren in Alters- und Invaliditätsstreitigkeiten.

Ein Arbeiker, der zwar bei dem Inkrafttreten des In⸗ validitäts- und Altersversicherungsgesetzes bereits siebzig . alt, aber bis zum 8. Juni 1891 3, . war, hat erst von letzterem Zeitpunkt ab Anspruch auf Altersrente.

Zu dem Begriffe eines Arbeitsverhältnisses im Sinne der 88 115 und 158 des Invaliditäts- und Alters—⸗ versicherungsgesetzes gehört eine gewisse Ständigkeit, sodaß es wenigstens für die . seiner Dauer die Arbeitskraft des Ver⸗ sicherten voll in Anspruch nimmt. Die Unterbrechung eines derartigen Arbeitsverhältnisses ist nicht nur dann als Be⸗ schäftigungszeit anzurechnen, wenn jenes Verhältniß demnächst mit demselben Arbeitgeber thatsächlich fortgesetzt wird, sondern auch dann, wenn bei der einstweiligen Einstellung der Arbeit zwar die spätere Wiederaufnahme verselben beabsichtigt war, diese Absicht aber aus äußeren Gründen nicht ausgeführt worden ist,. .

Ein Gemeindehirt in Elsaß⸗Lothringen ist als alters— rentenberechtigter Arbeiter der Gemeinde angesprochen worden.

Eine Person, welche gegen Gewährung freier Wohnung und einer bestimmten Baarvergütung die Verpflegung von Ortsarmen vertragsmäßig übernommen hatte, ist nicht als versicherungspflichtige Arbeiterin der betreffenden Ortsbehörde angesehen worden.

Die Verlegung des Betriebes aus dem Gebiete einer Section in das Gebiet einer anderen Section derselben Be— rufsgenossenschaft ist nicht als eine Betriebseinstellung anzu⸗ sehen, welche den Anspruch der Berufsgenossenschaft auf Zahlung einer Caution begründet. .

Der Betrieb einer Luftbahn (Drahtseilbahn) in einem Vergnügungslocale hat der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft ö

Die Pflege und r, , der Eisenbahn⸗ dämme und Böschungen einschließlich der Grasnutzung durch Graskäufer sind als Bestandtheil des Eisenbahnunter— nehmens zu behandeln, wenn die bezüglichen Arbeiten von dem Unternehmer des Eisenbahnbetriebes (dem Gras käufer) ausgeführt werden.

Die Grasnutzung auf einem Festungsgelände, ins— besondere auf Festungswällen bildet in der Regel einen Be⸗ standtheil des gesammten Betriebes der betreffenden Heeres⸗ verwaltung, nicht einen bei der landwirthschaftlichen Berufs— genossenschaft versicherten Betrieb.

Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich von Baden, General-Major und Commandeur der 4. Garde—⸗ J hat sich mit kurzem Urlaub nach Baden begeben.

Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, General⸗Lieutenant und Commandeur der 2 Garde⸗Infanterie⸗ Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich rumänischen Hofe von Bülow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations— Secretär Prinz von Lichnowsky als Geschäftsträger.

Der Königlich schwedisch-norwegische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Lagerheim ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Die Referendare in der Justizverwaltung von Elsaß— Lothringen von Fisenne, Muths und Kornmann sind auf Grund der bestandenen Staatsprüfung zu Gerichts⸗ Assessoren ernannt worden.

Bayern.

München, 20. März. Ihre Majestät die Königin von Württem berg traf, wie W. T. B.“ meldet, heute zin 63M Uhr auf der Durchreise von Toelz nach Stuttgart hier ein und wurde am Bahnhofe von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinz-Regenten und der Prinzessin Adelgunde be grüßt. Zu gleicher Zeit reiste Seine Königliche Hoheit der Großherzog! von Luxemburg über Stuttgart nach Luxemburg weiter.

Baden.

Karlsruhe, 20. März. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin begab sich heute mit Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog, der heute früh aus Berlin hier eintraf, nach Donaueschingen zur Beisetzungsfeier für den Fürsten von Fürstenberg. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat infolge einer Erkältung die Betheiligung an der Feier aufgeben müssen.

Ueber den Zonentarif hat, die Großherzogliche nach der Bad. Corr.“ in der Budgetcommission folgende Erklärung abgegeben:

Bei den Verhandlungen über die Reform der Personen⸗ tarife hätten sich sämmtliche Vertreter der deutschen Staatsbahn⸗ Verwaltungen dagegen ablehnend verhalten. Die Badische Ver⸗ waltung habe deshalb keine Veranlassung gehabt, dieser Frage für sich allein näher zu treten, und zwar um so weniger, als eine Ver⸗ gleichung der ungarischen und österreichischen Zonentarife mit den badischen Taxen ergeben habe, daß mit den ersteren keineswegs eine, allgemeine Verbilligung, eintreten würde, indem die badischen Rückfahrttaxen für nähere Ent⸗ innen also für den wichtigsten Theil Les internen Verkehrs viel⸗ fach billiger seien als die ungarischen und österreichischen. Was die Erfahrungen anbelange, die in Oesterreich⸗ Ungarn mit ,,,, emacht worden seien, so sei nur be⸗ kannt, daß er eine Erhöhung des Verkehrs und der Reb⸗ einnahme zur Folge gehabt habe. Das finanzielle Ergebniß kenne dagegen die Großherzogliche Regierung nicht, da über die durch Einführung des Zonentarifs erwachsenen Mehrausgaben (Beschaffung

von Fahrmaterial und Betriebskosten) amtliche Mittheilun den ungarischen und österreichischen Bahnverwaltungen bis 3 1. zu erlangen gewesen seien. In Betreff der Zunahme des erkeßtz ö aber berücksichtigt werden, daß in Ungarn wie auch in Desterreih die Verkehrsverhältnisse lange nicht so entwickelt, seien wie bei ing Die Verkehrsdichtigkeit sei in den Jahren 1882/88 auf ze badischen Staatsbahn ungefähr doppelt so stark, als auf de ungarischen, und ungefähr dreimal so stark, als auf der zstg. 83 Staatsbahn gewesen. Wenn daher die Einführun des Zonentarifs in diesen Ländern eine Hebung des e. dichten Verkehrs bewirkt habe, so lasse sich hieraus nicht 2. Schluß ziehen, daß das Gleiche auch bei uns eintreten werde. ; Die Budgetcommission nahm der Erklärung der Regieru , . den Standpunkt ein, daß jedenfalls von einen in führung des Zonentarifs bei uns zur Zeit keine Rede sein könne. Diese Frage sei offenbar noch nicht spruchreif, und es dürfte unter allen Umständen außer Zweifel sein, daß die badische Eisenbahnverwaltung auf diesem Gebiet nicht einseitig vorgehen könne. Auch zu einer , . der Personentarife wolle die Budgetcommission die Großherzogliche Regierung nicht drängen.

Hessen. Darmstadt, 20. März. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich hat nach der „Darmst. Ztg.“ gestern Nachmittag mit Ihrer Königlichen Hoheit der 6e, Marga⸗

rethe die Rückreise nach Berlin angetreten. Auch die übrigen

u den Beisetzungsfeierlichkeiten eingetroffenen Fürstlichkelten n Darmstadt wieder verlassen.

Der Domkapitular Thoms in Mainz ist heute im Dom an einem Schlaganfall gestorben.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwersin, 206. März. Der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wurde gestern im ganzen Lande festlich begangen. In Schwerin fand den Meckl. Nachr.“ zufolge am Morgen großes Wecken und Mittags Parade stati. Nachmittags war große Tafel im Großherzoglichen Schlosse. Die Stadt war festlich geschmück.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Reichs-Kriegs Minister Freiherr von Bauer hat am Sonnabend einen mehrwöchigen Urlaub angetreten und sich zunächst nach Gries bei Bozen begeben.

Die nächste Sitzung der böhmischen Ausgleichs— commission, bei welcher der Statthalter namens der Regierung eine Erklärung abgeben wird, findet, nach der „Presse“, am Donnerstag nach der Landtagssitzung statt.

In der vorgestrigen Sitzung des ungarischen Unter⸗ hauses brachte der Abg. Neumann eine Interpellation an den Finanz⸗-Minister ein wegen der Vexeinbarung zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland über die Vereinsthaler und der hierbei maßgebenden Grundsätze. Der Interpellant wünschte zu wissen, ob dafür gesorgt sei, daß Deutschland die in seinem Besitze verbliebenen Thaler nicht vor der Durchführung der Valutaregulirung verwerthen, oh Ungarn hieraus Schaden er— wachsen und ob der Finanz⸗Minister dem Hause eine darauf bezüg⸗ liche Vorlage unterbreiten werde. Bei der hierauf fortgesetzten Adreßdebatte kam der Abg. Julius Horvath (National= partei) auf die Wahlmißbräuche zu sprechen und gestand, daß solche auch auf Seite der Oppbsition vorhanden seien. Redner kritisirte sodann die Politik des Minister-Prä—⸗ sidenten und erklärte sich für den Adreßantrag des Abg. Grafen Apponyi. Der Minister⸗Präsident Graf Sz apary wies die Anschuldigung zurück, als ob er seine Richtung ge— ändert habe. Möge er auch viele Fehler begangen haben, diesen einen werde ihm niemand zum Vorwurf machen können, denn er befolge ein und dieselbe Politik. welcher er seit dreißig Jahren nicht aus Consequenz, sondern deshalb huldige, weil er sie als im Interesse des Vaterlandes gelegen betrachte. Was den Vorwurf betreffe, daß er vor dem Kaiserlichen Willen sich beuge, so könne er nur erklären, daß in Ungarn ein Kaiserlicher Wille nicht existire. Ungarn habe einen König, und er glaube, es werde weder der Dialektik des gba Hor⸗ väth, noch, der seines Rathgebers elingen, einen Gegensatz zwischen dem Willen des 22 Königs und der . Nation herbeizuführen. (Stürmische Zustim— mung.) Er kenne die wohlwollende Gesinnung des Abg. Horväth, er habe Gelegenheit gehabt, sich daran zu gewöhnen, und störe seine Wege nicht, aber er behalte sich auch vor, seinen Weg zu gehen und sich damit zu begnügen, daß die Mehrheit der Nation sein 35 billige. (Anhaltende leb⸗ hafte Zustimmung rechts) Nach einigen persönlichen = merkungen der Abgg. Horvath und Abränyi wurde dit Fortsetzung der Debatte auf Montag vertagt.

Großbritannien und Irland.

Die Königin Victoria ist mit dem Prinzen und der Prinzefsin von Battenberg am Sonnabend über Portsmouth und Cherbourg nach Hyüres in Südfrankreich abgereist.

Das Parlament war am Donnerstag gien der Schauplatz einer tumultuösen Scene, die von dem Deputirten Labouchere veranlaßt wurde. Der Genannte erhob sich nach dem Bericht der ‚A. E.“ im Verlauf der Verhandlung plöth lich von seinem Sitz und richtete unter den Beifallsrufen der Linken und den lauten Protesten der Conservativen die An⸗ frage an die Regierung, wann sie das Parlament au fzu— lösen gedenke. Er verlange zu wissen, ob die Regierung die Auflösung jetzt oder im Herbst vornehmen werde. Nur, wenn Rir. Balfour eine undmwundene Antwort gäbe, würde er seinen Antrag zurückziehen. In seiner Erwiderung ging Mr. Balfour zuerst auf die Art und Weise seiner Leitung des Unterhauses ein, welche Mr. Labouchere kritisirt hatte „Es ̃ist dies“, so erklärte er, „nicht das erste Amt, welches ich unter der Krone bekleide. Ich weiß sehr wohl, daß meine Feinde mir eine Reputation angedichtet haben, bie ich sie nicht verdiene. Sie greifen mich jetzt wieder an. 3 würde indeß thöricht sein, wollte ich mich gegen ein Ver⸗ fahren wehren, das mir so außerordentlich zu statten gelom⸗ men ist. Was die Auflösung anbetreffe, so wisse Mr. Labon= chere darüber gerade so viel wie er: „Ich sehe keinen Grund), sagte Mr. Balfour wörtlich, „weshalb wir unser Programm nicht ausführen oder weshalb wir unsere gemeinnützige Thũ⸗ tigkeit verkürzen sollten.“ Die Rede erfuhr arge Unterbrechungen seltens der irischen Abgeordneten John O'Connor und D gRelly 3 den Leiter des Unterhauses fortwährend durch Zuruf störten.

Frantreich. am Sonnabend isten Henri Dupont wurden, w

ö Mitwisser

Rußland und Polen.

Der König von Rumänien hat dem Nothstands⸗ omité, dessen Vorsitzender der Großfürst-Thronfolger ist, von 10000 Fr. überwiesen. au wurde am Sonnabend Abend zu Ehren

vom Bord des Dampfer in Nr. 67 d. Bl. mitgetheilt, mit Lebens⸗ othstandsdistricte dort eingetroffen ist) ein Der amerikanische General⸗Konsul dabei, dem „W. T. B.“ zufolge, in Alles, was Amerika für Rußland hinter den Dienst zurück, den Rußland hren Amerika erwiesen, als es seine Flotte entsandt den Vereinigten Staaten bei der Aufrechterhaltung igkeit Unterstützung zu bringen und verhindern enselben einer der schönsten Sterne aus ihrer Der Delegirte des Nothstands—⸗ l-Konsul für

einen Beitra

Amerikaner diana“ (der, wie mitteln für die N Festmah! veranstaltet. Crawford iner Ansprache:

dreißig Ja

ihrer Unabhän zu helfen, daß Nationalflagge geraubt werde. omités Graf Bobrinsky dankte dem Genera seine Worte und brachte ein Hoch auf Philadelphia und die Vereinigten Staaten aus.

Die directen S m Jahre 1891 eine

haben, dem „W. T. B.“ zufolge, n Ertrag von 104270 24 Rbl. ergeben, während der Voranschlag 133 789 482 Rbl. annahm.

In der gestrigen Sitzung der Kammer richtete d rte Prinetti die Anfrage an die Regierung: ob das daß der Investitur-Fer man für den Khedide von Egypten Abbas Pascha noch dition in Massovah umfasse, und welche entsprechenden Falle die italienisch Der Minister⸗-Präsident Marche widerte nach dem „W. T. B.“ nicht und sei daher nicht im stande, Prinetti nahm die Antwort des Kenntniß und empfah begann die Kammer die Berathung

Wie die „Ager wurde der italienis

Gerücht sich bestätige, d

die Juris⸗ Vorbehalte im e Regierung zu machen beab— se di Rudini er⸗ er kenne den Ferman noch sich darüber zu äußern. Minister⸗Präsidenten zur l der Regierung Wachsamkeit. der Eisenbahnvorlage. aus Massovah berichtet, e Capitän Bettini, als er Molasenai verließ, von Briganten überfallen und getödtet. Mann Hilfstruppen griffen darauf die Briganten an, tödteten einen ihrer Führer und zerstreuten die übrigen.

. Spanien.

adrid sollen, wie das Wolff sche Buregu von dort rernimmt, vorläufige Besprechungen über den Abschluß eines neuen französisch-spanischen Handelsvertrags ein—⸗ geleitet worden sein.

nzia Stefani“

Schweiz. bernischen Mitglieder der

freisinnigen W. T. B.“ aus

Bundes vemrsammlung haben, wie dem „W.. emeldet wird, beschlossen, aus der radikg l⸗demo—⸗ scheiden, womit letztere gesprengt ist. hswahl in Zürich wurde, wie et, trotz großer Anstrengungen der berst Meister mit 10337 ldemokraten Bezirksanwalt und den Demokraten Dr.

Stimmen fielen.

Belgien.

enden Maifeier der Socialisten ssen, zur Ver stärkun e Altersklasse 1888 der Altersklassen

kratischen Gruppe auszu

. 1 , n len man der Madk ĩ Gegner der 8 ö 6 Candidat Stimmen gewählt gegen den S Lang, der 5599 Stimmen erhielt, Amsler, auf den

Anläßlich der bevorsteh hat die Regierung beschlo Garnison von Brüssel di ; ͤ und für die Garnisonen in der Provinz die 1888 und 1889 zum 28. April einzuberufen P.. Aus Lüttich wird von einem Attentat berichtet. Die darüber vorliegende De Wolff schen Bureaus meldet:

In der Nacht vom Sonnabend

zei⸗-Patrouille an dem Hause des Ine Flasche, welche eine Dynamitcartouche zu en ünder war in Brand gesteckt worden, aber info Ar Flasche erloschen. Letztere wurde einem Feststellung ihres Inhalts übergeben.

Dem Vorsißenden des Schwurgexichtsh velcher über die Dynamit⸗-Affaire von Ougréze atte, ist, wie der Meldung hinzugefügt wird,

rohbrief zugegangen.

Mehreren Brüsseler „Magdb. Itg. mel

uen Dynamit⸗ pesche des

zum Sonntag entdeckte eine Polizei⸗Chefs Mignon thalten schien. e des engen Halses tillerie⸗Offizier zur

Ren son, zu verhandeln ein neuer

Blättern zufolge wurden am Freitag, det, im Parlam ents gebäude D ; itzungssaales der Abgeordnete ynamitbom ben gefunden; die Untersuchung ist eingeleitet.

3 Serbien.

In Kreisen, die der Regentschaft nahestehen. verlautet mmt, daß letztere die Sanct ion beschlossenen Gesetzentwurfs Königs Milan von gewissen,

wie man der in der Näh

B. zufolge besti Skupschtina ration des

des von der über die Dec la

bei der zweiten Lesung vorzunehmenden Aenderungen des

Gesetzentwurfes abhängig zu machen gedenke. . .

** Skupschtina äh, in ihrer vorgestrigen Sitzung neun Artikel des Gesetzentwurfs über die Geschworenen⸗ , . in der Specialdebatte an. Das 86. bestimmt, daß über Raubmorde, gefährliche Diebstähle und Brandlegung in Zukunft Schwurgerichtshöfe, welche aus drei Richtern, zwei Dorf- und zwei Stadtbewohnern zusammengesetzt sind, zu entscheiden haben werden.

Echweden und Norwegen.

Dem Reichstag ist nunmehr die Vorlage über die Post⸗

verbindung Trelleborg -Saßnitz zugegangen. Es wird u. A. darin ein leihweiser Beitrag fuüͤr bie Malmö⸗Trelleborger Eisenbahn, welche die Beförderung von Post und Passagieren auf der Strecke ,,,, besorgen soll, gefordert. Die . Eisenbahnstrecke soll derart umgebaut werden, daß die Züge mit einer Geschwindigkeit von 60 km in der Stunde laufen können. Seitens des Generalstabs und des zur Ausarbeitung einer neuen Heerordnung eingesetzten Comites war die Ein⸗ führung einer Wehrsteuer für die vom Militärdienst Be— freiten vorgeschlagen worden. Die zur Begutachtung dieser ie aufgeforderten maßgebenden Faktoren können indeß eine olche Steuer nicht befürworten, da man glaubt, daß die aus der Einführung der Wehrsteuer sich ergebende Einnahme von 1 Million Kr. zu geringe Vortheile biete neben den Schwierig⸗ keiten, die bei gerechter Vertheilung der Steuer entstehen.

Afien.

Aus Birma wird dem „R. B.“ über Rang un vom 17. März berichtet, daß die von Haka und dem Fort White entsandten Colonnen englischer Truppen den Hauptort des mächtigen Stammes der Fashou Falam besetzt haben. Falam soll befestigt werden und von jetzt ab den Mittelpunkt der Verwaltung für die von den Chin-Stämmen bewohnten Districte bilden.

Afrika.

Ueber einen in der portugiesischen ostafrikanischen Colonie ausgebrochenen Negeraufstand wird dem „Reuter'schen Bureau“ aus Mozambique vom 19. März berichtet: Eingegangene Nachrichten aus Quilimane besagen, sechstausend Neger, welche sich an den Ufern des Quilimaneflusses gesammelt hätten, bedrohten die Stadt mit einem Ängriff. Sämmtliche Einwohner der letzteren seien durch die portugiesischen Behörden, welche jeden Augenblick des Angriffs gewärtig seien, mit Waffen ver⸗ sehen worden. Der Gouverneur Lopez Andrade, der sich zur Zeit in Quilimane befindet, leite die zur Vertheidigung der Stadt erforderlichen Maßnahmen. Auf Anordnung des Gouverneurs sollte das Kanonenboot „Liberal“ am gestrigen Sonntag mit hundert portugiesischen Soldaten an Bord nach dem Quilimane abgehen.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (199) Sitzung des Reichstags, welcher die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Marschall und Dr. Bosse beiwohnten, stand als erster Gegenstand auf der Tagesordnung der Gesetzentwurf, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, zur dritten Berathung, der in der zweiten en bloc ange— nommen war.

Die von den Abgg. von Strombeck (Centr.) und Broemel (dfr.) angedeuteten Bedenken wurden heute wieder ausgesprochen, indem der Abg. Broemel (dfr.) erklärte: Das Haus sei über die Materie noch so ungenügend unterrichtet, daß er die Vorlage von der heutigen Tagesordnung abzusetzen beantrage, und der Abg. von Strombeck (Centr.) kuͤndigte an, sich mit einigen Freunden wegen der nicht ge⸗ hobenen Bedenken der Abstlmmung enthalten zu müssen.

Der Staatssecretär Dr. Bosse und der Commissar im Reichs⸗Justizamt Geheimer Regierungs-Rath Dr. Hoffmann wiesen diese Bedenken zurück. Die Ubgg. Dr. Ham macher (nl. , Dr. Bamberger (ofr) und Schenck (dfr) traten ihnen ebenfalls entgegen, der Abg. Dr. Bamberger mit dem Hinweis darauf, daß die beste Kritik der Vorlage ihre An— nahme und die wahre Probe ihres Werths die Erfahrung sei, wie das Gesetz arbeiten werde.

Schließlich zog der Abg. Broe mel seinen Antrag zurück, und der Gesetzentwurf wurde auch in dritter Berathung auf Antrag des Abg. Dr. von Bennigsen en bloc angenommen.

Alsdann stand der Gesetzentwurf, betreffend die Unter— stützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften, zur zweiten Bergthung.

Die Tommission hat ht in einer Weise gestaltet, daß der Staatssecretär Dr. von Boetticher der finanziellen Folgen wegen die Zustimmung des Bundesraths zu biesen Ver rtherun gen nicht zusagen konnte. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (38) Sitzung des , der Abgeordneten, welcher der Finanz⸗Minister Hr. Miquel und der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden bei⸗ wohnten, stand auf der Tagesordnung als erster Gegenstand die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur J der Gesetze, betreffend das Ruhe⸗ gehalt der emeritirten Geist lichen vom lö5. März 1880 und betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landes— kirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie vom 15. Juli 1889.

In der ersten Berathung wünschte Abg. Dr. Brüel , eine ähnliche Vorlage auch fuͤr die neueren Landes— theile.

Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath Hegel erwiderte, daß sich die entgegenstehenden Schwierigkeiten bisher nicht hätten überwinden lassen. .

Abg. Korsch (cons) empfahl die Vorlage und wünschte, die zweite Berathung sofort im Plenum vorzunehmen.

Abg. Richter sdfr) beantragte die Vertagung der Bera⸗ thung bis zur Erledigung der Ministerkrisis.

Im Anschluß hieran entspann sich eine längere gesch ft ordnungsdebatte, in welcher die Abgg. Rich ter (dfr.), Rickert (dfr), von Eynern (nl), von Kard orff (freicons.) und Hobrecht (ul.) für die Vertagung, die Abgg. Graf zu

Limburg-Stirum Coons.), Dr. Freiherr von Heereman

(Centr), Korsch (cons), Simon von Zastrow (cons) und Freiherr von Huene (Centr.) dagegen sprachen.

Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel erklärte, daß die Ver⸗ zögerung der Berathung der Regierung unangenehm sein vürde. Die Minister blieben solange im Amte, bis sie ihre Entlaffung erhalten hätten. Die Anwesenheit des Cultus⸗ Ministers sei nicht geradezu erforderlich und auch nicht ver⸗ langt worden. U ;

Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath Hegel erklärte, daß ein om Abg. Korsch für die zweite Lesung in Aussicht ge⸗ stellter Antrag, das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zum 1 April festzufetzen, sondern Königlicher Verordnung zu überlassen, der Regierung erwünscht sei. . .

Der Antrag des Abg. Richter (dfr.), die Berathung zu vertagen, wurde . desgleichen ein weiterer Antrag des Abg. Richter (oͤfr.), die Anwesenheit des Ministers der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten zu verlangen.

Da der zur ersten Berathung noch gemeldete Abg. Bachem (Centr.) auf das Wort verzichtete, war die erste Be⸗ rathung hiermit erledigt. .

Darauf wurde auf Antrag des Abg. Rickert (dfr.) die zweite Berathung von der Tagesordnung ahgesetzt.

Es folgte die erste Berathung des esetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1868 verhängten Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg, .

Abg. Richter (dfr.) erklärte sich namens der deutschfrei⸗ sinnigen Partei mit dem Princip der Vorlage einverstanden, aber nicht mit der Form, daß nur der Regierung eine Vollmacht zur Aufhebung der Beschlagnahme gegeben werden solle. Redner beantragte die Ueberweisung der Vorlage an eine Eommission, um in dieser Auskunft von der Re⸗

ierung zu erhalten, ob und welche Verbindlich⸗ eiten etwa auf den Revenuen des Welfenfonds lasteten, die mit der Aufhebung der Beschlagnahme nicht aufhörten, und um die Form der Vorlage dahin zu ändern, daß der Landtag der Aufhebung der Beschlagnahme zustimmen musse.

Der Finanz⸗Minister Dr. Miquel erklärte, daß die Vor⸗ lage aus der hochherzigen Initiative Seiner Majestät des Kaisers hervorgegangen fei, welcher den Zeitpunkt zur Auf⸗ hebung der Beschlagnahme für, gekommen erachtet habe und der Provinz Hannover einen Beweis seines Ver⸗ trauens habe geben wollen. Sobald einige geschäftliche Hindernisse beseiligt seien, werde die Aufhebung der Beschlag⸗ nahme durch Königliche Verordnung erfolgen. Ueber die Ver⸗ wendung der Gelder im einzelnen könne in der Commission keine Auskunft gegeben werden, da die Regierung zur Rech⸗ nungslegung nicht verpflichtet sei. Er bitte deshalb um An⸗ nahmen der Vorlage ohne commissarische Berathung. .

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr) sprach für , . und hielt eine commissarische Berathung nicht für nöthig. . .

Äbg. Dr. Krause (nl) erklärte sich gleichfalls für die Vorlage, wünschte aber Commissionsberathung. ö.

Der Finanz⸗Minister hr. Miquel trat nochmals für eine . der Commissionsberathung ein und bemerkte, daß die Auslieferung des Kapitals durch das Gesetz aus⸗ geschlossen sei. ; ö 6

Abg. Graf zu KJ (cons.) war für eine Commissionsberathung, um die Frage zu prüfen, ob die Be⸗ schlagnahme nicht besser durch Gesetz aufgehoben werden solle.

Die Abgg. von Tzschoppe (freicons.) und Dr. Sattler (nl) sprachen für die Vorlage. 3

Abg. Dr. Brüel (Centr.) erklärte, sich an der Debatte nicht betheiligen zu wollen. ;

An der weiteren Debatte betheiligten sich wiederholt der Abg. Richter (dfr) und der Finanz Minister Dr. Miquel.

Darauf wurde die Vorlage einer Commission von 21 Mit— gliedern überwiesen. .

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Sterbe⸗ und Gnadenzeit bei Pfgrr⸗ stellen, sowie die kirchliche Aufsicht über die Ver— mögensvemrwaltung der Kirchengemeinden innerhalb der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen der Monarchie. .

Die Abgg. Richter (dfr) und von Eynern (nl) be⸗ antragten die Absetzung dieses Gegenstandes von der Tages⸗ ordnung.

Der Antrag wurde abgelehnt, und der Abg. Richter (dfr.) erklärte infolge dessen, daß seine Partei sich an der Berathung nicht betheiligen werde.

Nach einer kurzen Erklärung des Abg. Bachem (Centr.), daß das Centrum sich an der Berathung dieses Gesetzes für die evangelische Kirche nicht betheiligen, sondern nur abstimmen werde, war die erste Berathung beendet.

Ein Antrag des Abg. von Eynern (nl,), die zweite Be⸗ rathung abzusetzen, wurde abgelehnt und die Vorlage in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.

Die Rechnung der Kasse der Ober-Rechnungs⸗ kammer für 1890/91 wurde der Rechnungscommission über⸗ wiesen.

Schluß Uhr.

Die bisherigen Meldungen über das Ergebniß der am 19. . M. in M 2 vorgenommenen Reichstags-Ersatzwahl lassen dem „W. T. B.“ zufolge eine Stichwahl zwischen dem conservativen Candidaten Grafen Schwerin-Wolfshagen und dem deutschfreisinnigen Candidaten Wilbrandt⸗Pisede wahrscheinlich erscheinen.

Kunft und Wissenschaft.

Der neu ernannte Professor der Mathematik an unserer Berliner Universität Dr. Schwarz wird seine Vorlesungen bereits mit dem Beginn des Sommer⸗Semesters eröffnen. Er liest privatim über Variationsrechnung (4 mal 12 bis 1) und über Minimalflächen (2 mal 11 bis 1) sowie öffentlich über Maxima und Minima in elementar geometrischer Behand⸗ lungsweise (2 mal 5 bis 6). ;

Im Anschluß an die Notiz in Nr. 3 des „Reichs- und Staats⸗Anzeigers“ vom 5. Januar d. J. über die elektrische Äusstellung in Moskau geht uns die Mittheilung zu, daß die officielle Eröffnung dieser Ausstellung erst am 1.13. Juni d. J. stattfinden und dementsprechend der Schluß hinausgeschoben werden wird.