1892 / 74 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Stolberg⸗-Stolberg trotz des Verzichtes thatsächlich in Hannover nicht zur Einkommensteuer herangezogen waren.

Zur Zeit der Einverleibung des Herzogthums Nassau und des Königsreichs Hannover befanden sich daher die dortigen, zugleich in Preußen angesessenen Standesherren bereits unstreitig im rechtlichen und thatsächlichen Besitze des Anspruchs auf Freiheit des fraglichen Einkommens von der preußischen Personalsteuer, um . es sich gegenwärtig nur handelt. An diesem Rechtszustande haben die Ereignisse des Jahres 1866 und die folgende Gesetzgehung nichts eändert. er Anwendung dieser Grundsaͤtze auf den Grafen zu

tolberg⸗Stolberg und den Fürsten Bentheim steht insbesondere

auch . entgegen, daß der Erstere durch den Receß Augu 2

vom = i 183 der Letztere durch Vertrag vom 10. Juli 1848

gegenüber der vormals hannoverschen Regierung auf Steuerfreiheit aus⸗ Frücklich verzichtet hatte, da diese Verzichte nur das frühere han⸗

nobersche nicht aber das selbständig daneben bestehende preußische

Privileg betrafen. Allerdings hätte die für die neuen Landestheile ergangene Allerhöchste Cabinetsordre vom 15. September 1867 nach ihrem Wortlaut auf diese beiden Standesherren nicht bezogen werden können; die Anwendung dieser Ordre steht aber auch nicht in Frage, fondern die Anwendung des bereits vorher erworbenen Privilegs. Ebenfęwenig wie der für Hannover geleistete Verzicht irgend einen Einfluß auf, die steuerliche Behandlung in Preußen vor der Einverlei= bung des Königreichs Hannover thatsächlich oder rechtlich geübt hat, kann eine solche Wirkung infolge der Einverleibung eingetreten sein, da durch die letztere die Rechtsbeständigkeit des preußischen Privilegs in keiner Weise berührt wurde.

In Ansehung der genannten vier Standesherren kommt es daher nicht weiter darauf an, ob sie in den neuen Landestheilen Steuer⸗ privilegien überhaupt besessen haben, ob diese durch Einführung der preußifchen Gesetzgebung aufgehoben sind, und welche rechtliche Be⸗ deutung der, Allerhöchsten Cabinetsordre vom 15. September 185 beizumessen ist. .

Zu prüfen bleibt der Rechtstitel für die Steuerfreiheit der im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen angesessenen Häuser

Isenburg-⸗Birstein,

FIsenburg-Büdingen in Wächtersbach,

Isenburg- Büdingen in Meerholz, Solms Rödelheim.

Dieselben sind seit dem Jahre 1837 bis zur Einverleibung des k in den preußischen Staat im ungestörten Besitz der Per onalsteuerfreiheit gewesen. Die von der früheren Staatsgewalt niemals angefochtene Rechtmäßigkeit dieses Besitzstandes in Frage zu stellen, lag für die preußische Staatsregierung kein Anlaß vor, zumal der in Kurhessen vorgefundene mit dem preußischen Rechts⸗ zuftande, übereinstimmte, und es ohnehin den sonst hefelgten Grundsätzen nicht entsprochen haben würde, die Steuerverhältnisse der Standesherren in dem nunmehr einheitlichen Staatsgebiet in verschiedener Weise zu regeln. Demgemäß erging die Aller⸗ höchste Cabinetsordre vom 15. September 1867, welche beabsichtigte, die Standesherren in den neun erworbenen Landestheilen, soweit dieselben bisher Steuerfreiheit genossen hatten, auch künftig mit ihren Standesgenossen in den älteren Landestheilen recht⸗ lich gleichzustellen. Diese Ordre wurde vor dem Inkraft⸗ treten der Verfassungkurkunde in den neuen Provinzen d. h. vor dem 1. O tober 1857 also zu einer Zeit erlassen, zu welcher über diesen Gegenstand unzweifelhaft durch Königliche Ver⸗ ordnung Bestimmungen mit voller Gesetzeskraft hätten getroffen wer⸗ den können. Nur deshalb ist dieser Weg nicht gewählt, sondern der Erlaß einer nicht publicirten, als Norm für die ausführenden Ver⸗ waltungsbehörden maßgebenden Verwaltungsvorschrift für ausreichend erachtet, weil dadurch den betheiligten Familien nicht ein neues Vor— recht eingeräumt, sondern lediglich der vorgefunden Besitzstand auf⸗ recht erhalten wurde, welchen der damalige Inhaber der gesetzgebenden Gewalt als rechtmäßig begründet anerkannte.

Materiell ist die in der Cabinetsordre vom 15. Septemher 186 beabfichtigte Gleichstellung der kurhessischen mit den übrigen Standes⸗ herren auch vollkommen zur Durchführung gelangt, indem die Ersteren seit nunmehr 25 Jahren == der Graf zu Solms⸗Rödelheim in Ansehung seines kurhessischen Besitzes thatsächlich von der Ein⸗ kommensteuer freigelassen sind. Es würde hiermit im Widerspruch stehen und von den Betheiligten als Unbilligkeit empfunden werden, wenn bei der bevorstehenden Aufhebung der Steuerfreiheit die Ent⸗ schädigungsfrage für die bisher gleichgestellten Familien aus Gründen des formalen Rechts verschieden geregelt werden sollte.

Dies kann auch die Vorschrift im 8 4 des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 24. Juni 1891 nicht beabsichtigen, und der Entwurf nimmt deshalb die Anerkennung des Entschädigungsanspruchs für die kurhessischen Standesherren ebenfalls in Aussicht. Hiermit steht es nicht im Widerspruch, daß die auf einer hannoverschen Verordnung beruhende Personalsteuerfreiheit des Hauses Arenberg durch das Gesetz vom 27. Juni 1875 ohne Entschädigung beseitigt ist; denn bei diesem Vorgange lagen die Verhältnisse, insofern wesentlich anders, als das Haus Arenberg in Preußen bereits durch Vertrag vom 29. November 1824 auf die Steuerfreiheit ausdrücklich verzichtet hatte.

Aus der Erläuterung zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs heben wir die Begründung zu S 4 hervor, welche Bestimmung über die Bemessung des Entschädigungs⸗ kapitals trifft:

Gemäß der Verschrift im S 70 der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht muß die Entschädigung eine hinlängliche“ sein, das heißt einen genügenden Ersatz für den Geldwerth des aufgehobenen Vor— rechtes bieten. Es entspricht den in ähnlichen Fällen angewendeten Grundsätzen bei Ermittelung des Kapitglwerthes den Jahres⸗ werth des Privilegs zur Zeit der K zu Grunde zu legen. Der gegenwärtige, Jahreswert der aufzuhebenden Personalsteuerfreiheit gelangt für jede betheiligte Familie in den Steuerbeträgen zum Ausdruck, ö das Haupt und die Mitglieder der Familie in unmittelbarer Folge der Beseitigung des Privilegs im ersten Jahre nach, der Aufhebung zu entrichten haben werden; hierbei kommt lediglich die neu zu deranlagende Einkommensteuer in Betracht.

Da nach den früheren Darlegungen sich das Recht der Befreiung von den Personalsteuern im allgemeinen nicht auf das Einkommen aus den standesherrlichen Besitzungen beschränkt, sondern auf das ge⸗ sammte Einkommen erstreckt, ist der zeitige Jahreswerth des auf⸗ gehobenen Vorrechts in der Regel dem Einkommensteuersatze ö welcher auf das steuerpflichtige Gesammteinkommen der Berechtigten für das Steuerjahr 1892‚93 rechtskräftig veranlagt werden wird.

Soweit jedoch schon seither eine theilweise Heranziehung zur Ein— kommensteuer stattgefunden hat, eine Voraussetzung, welche bei dem Grafen zu Solm s⸗Rödelheim zutrifft, muͤssen selbstredend die den bereits besteuerten Einkommenstheilen entsprechenden Steuer⸗ beträge bei der Entschädigungsberechnung außer Betracht bleiben. Abgesehen hiervon, ist eine Ausnahme nur zu machen wegen derjenigen Bezüge an Gehalt, Besoldungen, Pensionen und dergl. welche den , lebenden Betheiligten aus persönlichen Dienstwerhältnissen zustehen. Da Einkünfte dieser Art höchst persönlicher Natur sind und durch den Tod des zeitigen Empfängers oder infolge Lösung des Dienstverhältnisses ein baldiges Ende finden können, würde es nicht gerechtfertigt sein, dieselben bei Berechnung der Entschädigung zu be— rücksichtigen, welche nur für die voraussichtlich dauernde Mehr⸗ kel lt nnn zu gewähren ist.

Auf diesen Gesichtspunkten beruhen die Bestimmungen im § 4 zu Nr. 1 und 2a, b des Entwurfs.

Das Abfindungskapital kann nur in einem vielfachen des nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Jahreswerths der aufge⸗ hobenen Personalsteuerfreiheit bestehen. Dieselbe hat für alle Ent⸗ schädigungsberechtigten die gleiche rechtliche Natur eines, sei es auf Verlelhungsact der Staatsgewalt, sei es auf Vertrag beruhenden Privilegs; es hlt daher an einem inneren Grunde, den Satz, mit welchem der Jahreswerth zu vervielfachen ist, bei den einzelnen Familien in verschiedener Höhe zu bemessen.

Der Entwurf (5 4 Nr. 3) bringt gleichmäßig den 133 fachen

Betrag in Vorschlag, obwohl nicht alle Betheiligten dies als eine „hinlängliche⸗ Entschädigung anerkennen. Soweit von ihrer Seite über diefen Punkt bestimmte Aeußerungen vorliegen, wird der zwanzig⸗ fache, ja der fünfundzwanzigfache Betrag der Jahressteuer sogar noch als eine mäßige Abfindung bezeichnet, weil das Entschädigungskapital derart bemessen werden müsfe, daß der voraussichtliche Zinsertrag zur Deckung der neu aufgelegten Steuerlast genüge. Diese Erwägung beleuchtet indessen die vorliegende Frage von, einem einseitigen Standpunkt aus und kann daher nicht den Ausschlag 1 Zwar ist die auf privatrechtlichen Titeln eruhende Grund teuer freiheit auf Grund des Gefetzes vom Jahre 1861 bei höherem Stande des Zinsfußes mit dem zwanzigfachen Betrage der Grundsteuer abgelöst worden, und auch 'in einigen mit den Standesherren abgeschlossenen Recessen hat der Staat sich die Ablösung der Grundsteuerfreiheit mit dem nämlichen Betrage vorbehalten. Es würde aber den Verhält= nissen keineswegs entsprechen, nach gleichen Grundsätzen bei Ablösung der Perf o nal steuerfreiheit zu verfahren. .

Diefe ist nicht nur in ihrem Werthe je von den Schicksalen⸗ Vermehrungen oder Verminderungen des Einkommens veränderlich, fondern auch in ihrem rechtlichen Bestande von der Lebens⸗ dauer der Berechtigten, von der Beibehaltung der Agnatenrechte und namentlich auch dabon abhängig, daß das Familienhaupt im Besitze

der Standesherrschaft bleibt; geht die 6 e in andere Hände über,

fo ersischt das Steuerprivilegium, ein Fall, welcher seit dem Jahre 1315 thatsächlich bereits wiederholt eingetreten ist. .

Ueberdies hat es der Steuerpflichtige trotz erfolgter Ablösung seines Privilegs jeder Zeit in der Hand, auf gesetzlichem Wege. . B. durch Anlage feines Vermögens in deutschem Grundbesitze außerhalb Preußens, erhebliche Einkommenstheile der preußischen Besteuerung wieder zu entziehen. . .

Die Perfonalsteuerfreiheit ist daher ein nach Dauer und Geld⸗ werth unsicheres und stets veränderliches Recht, und dies darf bei Be⸗ meffung der Abfindung, welche den Genuß einer dauernden Rente von einem bestimm ken Kapital sichert, nicht unberücksichtigt bleiben.

Die in dem Entwurfe vorgeschlagene Bestimmung des Ent⸗ schädigungskapitals auf den 13 fachen Betrag des Jahreswerthes ent⸗ spricht einer auch anderweit auf Grund gesetzlicher Vorschrift (3 4 des Grundsteuer⸗Entschädigungsgesetzes vom 21. Mai 1861) zur Anwen⸗ dung gelangten Norm und ist unter den an egebenen Umständen als eine hinlängliche und angemessene Entschädigung anzusehen.

Zu §] wird bemerkt:

Bie finanzielle Tragweite einerseits der Aufhebung des Steuer⸗ privilegs, andererseits der Vorschriften des Entwurfs über die dafür zu gewährende Entschädigung wird sich mit Sicherheit erst nach erfolgter Veranlagung der bisher Bevorrechteten übersehen lassen. Nach den staftgehabten vorläufigen Ermittelungen ist der Jahres— betrag der gemäß 5 1 Abs. 2 des Entwurfs zu veran—⸗ lagenden Einkommensteuer auf etwa 180 900 4. bis 200 006 4, das nach den Bestimmungen der Vorlage zu ge⸗ währende Abfindungskäpital mithin im ganzen auf rund 2 400 000 6 bis 27660 006 160 zu veranschlagen. Die Deckung des entstehenden Be⸗ darfs durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen findet kein Be⸗ denken, da! vorausgesetzt werden darf, daß das infolge der Ablösung des Privilegs erzielte Mehraufkommen an Steuer dauernd die zur . des aufgewendeten Ablösungskapitals erforderlichen Beträge iefern wird.

Statistik und Volkswirthschaft.

Untersuchung der Arbeiterverhältnisse in den Niederlanden.

Im 4. 3 des IV. Bandes des „Archivs für Sociale Gesetz⸗ gebung und Statistik“ (herausgegeben von Dr. Heinrich Braun, Ver⸗ lag von J. Guttentag) wird über die Untersuchung der Arbeiter verhältnisse in den Niederlanden berichtet. Eine solche Untersuchung fand schon im Jahre 1887 statt, wo eine parlamentarische Commission, ausgestattet mit allen Vollmachten, sich über den Zustand der Fabriken und Werkstätten zu unterrichten suchte. Die Folge jener Enquête war ein Arbeiterschutzgesetz vom h. Mai 1889. Die Enquéte wurde aber auch nach diesem Gesetz fortgesetzt, und zwar auf Grund eines Gesetzes vom 19. Januar 1890. Indeß wurde sie dies— mal infolge der Erfahrungen, die man gemacht hatte, nicht einer par— lamentarischen Commission, sondern einer Staatscommission von 13 Mitgliedern übertragen. Während die parlamentarische Commission ihre Verhöre im Gebäude der Zweiten Kammer vornahm, wurde es der Staatscommission freigestellt, ihre Sitzungen an jedem kd zweckdienlich halten würde, abzuhalten. Die Commission hat sich zum Zweck n , Förderung der Arbeiten in drei Abtheilungen getheilt; sie hat das Recht eidlicher Zeugenvernehmung; die Verhöre werden stenggraphisch aufgenommen und die Protocolle veröffentlicht. Ueber die Unter⸗ fuchungen sind bereits elf Bände veröffentlicht worden; über die ersten sechs Bände wird in dem „Socialen Archiv“ Band 19 S. 315 be⸗ richtet. Die Untersuchung ist aber so weit ausgedehnt worden, daß die Commission, die nach dem Gesetz vom 19, Januar 1890 ihre Arbeiten bis zum 1. Januar 1892 beendigt haben sollte, eine Ver—⸗ längerung ihrer Vollmachten beantragt hat. Es wurde die Untersuchung der Arbeiterverhältnisse der gesammten Industrie, der Transport— anstalten, der Torfgräbereien und der Fischerei in Angriff genommen, und sie ist noch . zum Abschluß gelangt. Das Gesetz, auf Grund dessen die Untersuchung zur Erlangung der nothwendigen Kenntniß von Thatsachen und Zuständen, die für die Beurtheilung der Noth= wendigkeit der Ausdehnung der soeialen, Gesetzgebung von Werth find“, geführt wird, befindet sich in seinem Wortlaut in dem er— wähnten Heft des „Social⸗-Archivs“ abgedruckt.

Zur Arbeiterbewegung.

Bewegungen unter den Arbeits losen kommen, ver— einzelt in den Provinzstädten immer noch vor. Aus Halle wird der „Mgdb. Ztg.“ unter dem 23. d. M. geschriehen:

Der von den iefigen Arbeitslosen gewählte Ausschuß, dessen Mitglieder sich zur socialdem okratischen Partei bekennen, wurde am 22. d. Mts. beim Ober⸗Bürgermeister Staude vorstellig. Auf die Anfrage des Sprechers, wie es mit der Beschäftigung der Arbeits⸗ losen durch die Stadtgemeinde stehe, erwiderte der Ober⸗Bürger⸗ meister, daß die Verheiratheten thunlichst Arbeit erhalten sollten; der Ausschuß möchte sich wegen dieser Angelegenheit an den Stadt⸗ Baurath Lohausen wenden. Die Unverheiratheten möchten Beschäfti⸗ an auf dem Lande suchen, da dort immer noch eher Arbeit zu be⸗ ommen sei als in der Stadt. Der Ausschuß lehnte es ab, sich an den Stadt-Baurath zu wenden, und die Unberheiratheten werden, wie das Blatt bemerkt, es ablehnen, sich von Halle zu entfernen und auf dem Lande zu arbeiten.

Aus Stuttgart, wird der ‚Voss. Ztg. telegraphisch berichtet: Das Stadt Polizeiamt versagte die Erlaubniß zur Veranstaltung eines öffentlichen Auf zugs der Arbeiter durch die Straßen der Stadt am 1. Mai mit Rücksicht auf den demonstratiben ö. der geplanten Veranstaltung und aus verkehrspolizeilichen

ründen.

In Leipzig fand am Mittwoch eine zahlreich besuchte social⸗= demekratische Volᷣsversammlung statt, in der der soeialdemokratische Reichs tagbabgenrdnete Paul Singer aus Berlin sprach; die Ver⸗ sammlung drückte, wie die ‚Lpz. Itg.“ berichtet, dem Redner und der socialdemokratischen Fraction im Reichstag ihr Vertrauen aus.

Eine , des Kreises Groß⸗Gerau GHessem) erklärte lich, wie der „Vorwärts“ berichtet, am Sonntag für die neue centrale Organisation, wie sie vom hessischen ag ern ne vergeschlagen ist, un beschloß, daß die Maifeier in Bischofsheim für die Orte Bischofsheim, Ginsheim, Bauschheim und Trebur, in, Rüsselsheim für die Orte Raunheim, Kelsterbach, Hasloch und Rüsselsheim abgehalten wird.

Hier in Berlin ist der Ausstand der Korn träge durch Beschluß einer Versammlung der Ausständigen, die 2 Mittwoch Abend stattfand, beendigt worden. Einem Jer n der „Voss. . entnehmen wir Folgendes:

Aus der lebhaften Debatte ergab sich, daß die Kornträ sehr verschieden entlohnt werden und daß der seit dem J. i. 1573 bestehende Tarif, durchaus nicht einheitlich bezahlt wird 2. Anbetracht dieses Umstandes, sowie der Thatsache, daß d Kornträger Berlins keinerlei festen Zusammenhalt besitzen rig der Stadtverordnete Zubeil von dem Eintritt in einen all gemeinen Ausstand ab und hielt sogar dafür, auch den 8

onnenen Ausstand kurzer Hand zu beendigen, da er aussichtelcz 69 Er empfahl den Kornträgern, sich vor allem zu organffiren⸗ und dann erst gegen die Unternehmer vorzugehen. Die Versammlun beschloß denn auch, wenn auch widerstrebend, den Ausstand für benn n zu erklären und am Donnerstag (gestern Morgen) überall die . zu den möglichst günstigsten Bedingungen wieder aufzunehmen, beauf. tragte aber gleichzeitig das Bureau der Versammlung, die Satzungen auszuarbeiten für einen „Verein der Kornträger

Wie der „Voss. Ztg.“ aus Wien mitgetheilt wird, haben die Arbeiterführer beschlossen, daß die Wiener Arbeiterschaft am 1. Mai in blauen. Blousen erscheine, um ihre numerische Stärke zu be—= weisen. Die Kundgebungen am 1. Mai sollen hauptsächlich der For—⸗ derung des Achtstundentags gelten.

Aus Bern wird der „Köln. Ztg., telegraphisch gemeldet: Ins felge eines Zwiftes zwischen Faörttan ten und üngefähr Szöh Arbeitern der Uhrenindustrie im Jurg droht jür nächsten Sonnabend eine allgemeine Arbeitseinstellung. Ein Berner . ist behufs Schlichtung des Streites nach Biel gereist.

Aus Charleroi wird demselben Blatt berichtet, daß der Aus— stand auf Kohlenzeche Hussu fortdauert. Die Ausständigen zogen mit rother Fahne nach Haine-Saint⸗Pierre, wo eine öffentliche Versammlung abgehalten und beschlossen wurde, die Belegschaft der übrigen Zechen in der Gegend von La Louvière gleichfalls zur Arbeitseinstellung zu bewegen. Gestern durchzgen zu Fiesem Zwecke die Ausständigen singend und lärmend die umliegenden Ortschasten. AAeber die Lage in den Ausstandsgebieten der Kohlen arbeiter in England wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 22. März ge— schrieben; Mit Ausnahme von Dur ham wurde am Montag in den meisten Kohlengrubenhbezirken die Arbeit wieder aufgenommen. In North Staffordshire haben nicht alle Bergleute Beschäftigung finden können, ebenso in Derhyshire, wo eine große Anzahl Hochöfen ausgeblasen sind. Ehe diese wieder unter Feuer . bleiben 33 000 Bergleute arbeitslos. In Lough ton stehen noch immer die Töpfereien still Zu Birkby wurden die Arbeiter nicht eher wieder aufgenommen, bis sie mit einer . von 15 96 sich ein verstanden erklärt hatten. Auf der Londoner Coal Exchange ist ein Stillstand der Geschäfte ein= getreten, wie er niemals zuvor zu verzeichnen gewesen ist. In letzterer Beziehung schreibt die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 24. d. M.: Die Kohlenhändler klagen über Geschäftsstockung. Kein Wunder; da alles sich einen Kohlenvorrath auf Wochen angelegt hatte in der Furcht, der Strike möchte sich in die Länge ziehen. Haut— kohlen werden in London jetzt zu 1 sh. 5 d. der Centner verkauft, während der Preis während der Panik 2 sh. 4 d. betrug. Der Strike der Bergleute von Durham berührt namentlich die Binnen— grafschaften. Durham Koks gelten als die besten für Eisenwerke. In . und Derbyshire werden immer mehr Hochöfen aus— gelöscht.

Der Strike der Maschinenbauer des Tyne und Wear scheint sich allmählich im Sande verlaufen zu wollen. Immer mehr von den Ausständigen kehren in Sunderland, des langen Haders müde, an die Arbeit zurück, ohne auf das Schlagwort ihres Gewerks— vereins zu warten.

Der Aus stand, der Bediensteten auf der Canadischen Pacifiebahn ist, wie dieselbe Correspondenz aus Winnipeg mit⸗ theilt, beendet.

Mannigfaltiges.

Bei der Ersatz wa hM für den verstorbengn Stadtverordneten Haß wurde nach einer Mittheilung der N. A. 3. am Mittwoch

in der J. Abtheilung des 4. Wahlbezirks der Banquier Rudolf George gewählt.

Breslau, 24 März. Die „Schl. 3.“ meldet aus Beuthen in Oberschlesien: Auf der Strecke von Schwientochlowitz nach Deutschlandsgrube ist vergangene Nacht ein Zug entgleist; sechs Wagen sind zertrümmert, Personen sind nicht verunglückt.

Charleroi, 23. März. Aus dem Schlot des Luftschachtes in Ander lues dringen, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, seit gestern wieder mächtige Rauchwolken. Man hat sich über den Zustand der Grube 3 getäuscht; das Feuer wüthet fort und bedroht, auch Grube 2, sodaß die Bergbehörde die Einfahrt in letztere bis auf weiteres verbot. Gestern Morgen fuhr der Bergingenieur Ormann mit einer Anzahl Grubenbeamten in Grube 2 ein, wobei die Lampen aber derartige Mengen tödtlicher Gase ankündigten, daß der Versuch, in die Stollen einzudringen, aufgegeben werden mußte. Gegen 4 Uhr waren auch die Arbeiter, welche die Verbindung der Gruben ? und 3 durch eiserne Thüren zu sperren suchten, gezwungen, diese Arbeit wegen Erstickungsgefahr einzustellen. Mehrere der eingefahrenen Beamten und Bergleute sind infolge der eingeathmeten Gase erkrankt. Die Äussicht auf eine Bergung der in der Erde befindlichen Leichen wird wieder geringer.

London, 23. März. Der A. C. wird unter dem 15. ð. M. aus Gibraltar geschrieben.; „Seit sieben Tagen ist hier keine Post von England angekommen. Das Wetter ist furchtbar gewesen. Il Zoll Regen ift gefallen und, die Gegend um Gibraltar steht meilen⸗ weit unter Was ö. In Limea sind die Gemüsegärten vernichtet. Holzkohlen kosten 4 Sh. der Centner. Auf dem Markt ist fast nichts zu kaufen. Das Elend unter der spanischen Bevölkerung bei Gibraltar ist groß. Es sind Suppenküchen eingerichtet worden und es werden Sammlungen veranstaltet. Dennoch kann nicht allen Bedürftigen ge— holfen werden.“

Marseille, 26. März. Wie aus Algier von gestern der N. Pr. 3. telegraphisch gemeldet wird, ö große Heu schrecken⸗ fchwärme im Süden der Provinz Con stantine aufgetreten. Be⸗ deutende Landstrecken sind durch den Schwarm verwüstet.

Sevilla, 24. März. Der Hafen-Quai, ist, wie dem „H. T. B. gemeldet wird, infolge neuerlicher Ueberschwem mungen an mehreren Stellen eingestürzt.

Pittsburg, 23. März. In der Hill Farm-Zechs hat man nach einem Telegramm des „R. B.“ die Leichen von 22 Berg⸗ leuten aufgefunden, die seit dem Grubenunglück im Juni 1890 dort begraben waren. Nur an der Kleidung waren die Leichen ju identificiren.

St. Johns, Neufundland, 23. März. Noch niemgls ist nach einer Meldung des „R. B.“ der Robbenfang so ergiebig ge⸗ wefen. Vier von den Robbendampfern sind hier mit einer erstaun⸗ lichen Menge von Fellen angekommen. Der „Ranger“ bringt 28 0 die „Diana! 27 909, der „Wolf 27 000 und der „Labrador“ 19 000. Andere Schiffe haben zufammen etwa 10 000 an Bord. Es sind also gegen 208 000 erlegt worden.

Melbourne, 22. März. Der Gouverneur von Victoria, Lord

opetown eröffnete heute das neue West Melbourne Do Mit Ausnahme des Cavendish⸗Docks in Barrow ist es der R. A. C. zufolge das größte Dock der Welt.

? s⸗Sachen.

ö e a el n gen u. .

2 u und Invaliditäts · zc. Versicherung. 6 Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloofung ꝛc. von erthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsch. 7. Erwerbs und Wirths. 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Agenten Josef Doliwa aus Gleiwitz, boren 1. de nder 1856 zu Groß Bertung, relennnanstein, Sohn des Peter olim und dessen . u Marie, geb. Goron chefski, welcher sich ver⸗ halt, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges gt. Es wird ersucht, den selben, zu verhaften das Gerichtsgefängniß zu Gleiwitz abzuliefern. Y. Ir s6l. ; den 18. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Knecht Friedrich August Kneschke, geb. zu . rech. am 14 November 15360, vuletzt m Aunksgerichtsbezirk Meißen aufhältlich, wird be⸗ chuldigt, als übungspflichtiger Ersatzreservist gus— wandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus⸗ wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung, gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Montag, den Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, vor das Jänigliche Schöffen ericht Meißen zur Hauptwer⸗ e eladen. Bei unentschuldigtem Aushleiben wird cke auf Grund der nach S 472 der Straf— prozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Com⸗ mando zu Pirna ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, ö

eißen, den 1. März 1892. J Der Königliche Amtsanwalt: 2M] Krahl, Ass.

7113 lidl. J. St. S. gegen Friedrich Mehr von Aue, wegen Körperverletzung. J Dem Antrag des Verurtheilten Friedrich Mehr ben Aue auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird stattgegeben, das Urtheil der, diesseitigen. Straf⸗ Emmer vom 29. Oktober 1891, soweit dasselbe den Friedrich Mehr betrifft, aufgehoben, und der Ver⸗ urthbeilts von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Körperverletzung freigesprochen. Die auf den In⸗ zellagten Mehr bezüglichen Kosten des Verfahrens verden der Großh. Staatskasse auferlegt, einschließ⸗ lich der demselben erwachsenen nothwendigen Aus⸗ lagen und der Kosten der Vertheidigung. . Zugleich wird verfügt, daß der erkennende Theil dices Beschlusses im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ nach eingetretener Rechtskraft desselben bekannt ge⸗ macht werde. ; Karlsruhe, den 1. März 1892. Großherzoglich Badisches Landgericht Karlsruhe. Strafkammer. gez] Zentner. Zehnter. Oser. Dies veröffentlicht: Karlsruhe, den 20. März 1892. Der Gerichtsschreiber Gr. Landgerichts: (. 8.) Sternberg. r /

7 Aufgebote, Zustellungen ö. und dergl.

In Sachen des Maurers Heinrich Frühling hie⸗ schst, Klägers, wider den Schlachtermeister August Brunke aflhier, Beklagten, wegen Hypothelzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag= nahme des dem Beklagten gehörigen, Nr. 18 VII. Blatt IV. des Feldrisses Altewiek an der Ecke der Heitberg⸗ und ö belegenen Grundstücks Uu 5 a1 4m sammt Wohnhause Nr. 5315 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom J. März 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 14. März 1892 er= folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. Juli 1892, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekglaͤubiger die Hypotheken briefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 17. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. VII. Rhamm.

i244 In Sachen des Schlossers Paul Biehler, hieselbst, Uläͤgers, wider den Lohgerber Theodor Schaare und Fhefrau, Marie, geborene Sachtleben, hieselbst, Be⸗ klagte, wegen Hhpothekkapitals und Zinsen, wird der auf den 25. Mai d. J. Morgens 10 Uhr, vor unter eichnetem Gerichte anberaumte Termin zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses No. ass. 799 nebst Zubehör hieselbst aufgehoben.

Wolfenbüttel, 22. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Behrens.

7246] Berichtigung.

Das nach unserer ,, vom 25. Januar d. J. (Nr. 37 d. Bl) am 5, April d. J. zu ver= steigernde Grundstück des Architekten Lucgs und

alermeisters Moll Band 153 Nr. 6805 des Grundbuchs von den Umgebungen liegt nicht Ruppiner⸗ strae Nr. 6, sondern gar n rstraß! Nr. 6

Berlin, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 77.

iDölJ. n , Der ö. des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu born at das e der von dem am 265. Sep⸗ ö 1891 verstorbenen Gerichtsvollzieher Schulz in h chrimm in deffen Eigenschaft als Gerichtsvollzieher llten und bei der Königlichen Regierungs⸗-Haupt⸗ Jasse in Posen am 9. August. 18860 niedergelegten . bestehend aus folgenden Werthpapieren 23. den Staatsschuldscheinen a. Litt. F. Nr. 103 057 über 100 Thlr. 300 M, b. Litt. F. Nr. 11I1 8.4 über 1090 Thlr.

; 309 4.

m, Ganzen über soo 6 nebst Talons, pen,

wa werden daher alle unbekannten Gläubiger,

3. . an diese Caution des Schulz aus dessen

Hi gem Dienstverhältnisse als Gerichtsvollzieher An⸗

1 . haben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens em auf den Ez. Mai 1892, Vormittags

11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Termins⸗ zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Caution ehen und mit denselben nur an die Person tsvollziehers Schulz, bezw. dessen Erben, werden verwiesen werden. Schrimm, den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Die unverehelichte Maria Stromberg in Neheim hat das Aufgebot des von der Arnsberger Gewerbe—⸗ bank, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht hierselbst ausgestellten,

auf den Namen Antragstellerin

Quittungsbuches

76725 . Aufgebot. . 3 ö Auf den gemeinschaftlichen Antrag des Königlich Preußischen Eisenbahnfis kus, v t die Königliche Eisenbahn-Direction zu Hannover, und der im nachstehenden Verzeichnisse aufge Eigenthümer von Grundstücken, die bezw. deren Rechtsvorgänger Fläch Namen verzeichneten Grundstück i werden alle Diejenigen, welche irgend welche Ansprüche an in dem Verzeichniß angegebenen und bei der

Herzberg a. / S., den 5. März 1832.

en zum Bau der Eisenbahn

n Rechten und

Hinterlegungsstelle der Königlich hinterlegten Abfindungs⸗Kapitalien zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An in dem por dem unterzeichneten Gerichte am 21. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihre An ö. ; ausgeschlossen werden und über die hinterlegten Abfindungs-Kapitalien weiter verfügt wird.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

Bortfeld.

Verzeichni t.

Nr. 5893 beantra

.

ö sich über eine ursprüngliche Zuzug von weiteren d Abzug gemachter Rück⸗

Das Buch ver Einlage von 715 ½, wel Einlagen und Zinsen un noch I52, 97 M beträgt. bekannte Inhaber des Buches wird auf—⸗ gefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine den EL. Dezember 1892, Vormittags

Laufd. Nummer.

Der Eigenthümer

Name und Stand.

Wohnort.

10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt und die Antragstellerin berechtigt werden wird, die Rechte aus dem Buche geltend zu

Arnsberg, den 11. März 1892. Königliches Amtsgericht.

l ]

Die Bekanntmachun Aufgebot der Sparke der Sparkass der Nr. 73 dies

vom 18. März er., betreffend enbücher Nr. 2543 und 4486 lfach, abgedruckt in der 2. Beil. es Blattes, wird dahin berichtigt, daß der Aufgebotstermin auf. Mittwoch, —⸗ er 1892, Vormittags 9 Uhr, Großherzogl. Amtsgericht zu Wolfach.

Aufgebot. ; ie Württembergische Vereinsbank, Actiengesell⸗ art, hat einen von Carl 1891 ausgeste Joh. Chr. Böhm in Otterndorf em acceptirten, am 5. No⸗ er 1891 zahlbaren Wechsel (Nr. 62 942) über 200 MS durch Indossament der Maschinenpapierfabrik Unterkochen erworben.

Diefer Wechsel ist abhanden gekommen. Auf Antrag der vorgenannten Vereinsb der Inhaber des Wechsels hierdurch auf damit auf Mittwoch, Morgens 10 Uhr, angesetzten Aufgebots⸗ Gerichte anzumelden

O CO D OM, -

schaft zu Stuttg am 23. Juli eigene Ordre auf Jo! enen und von dies

28. September 1892, vor hiesigem A termine seine

mtsgerichte Rechte bei dem und den Wechsel vorzulegen, unter Andro Rechtsnachtheils. daß al

erklärung des Wechsels erfolgen wird.

Stterndorf, den 10. März 1892. Königliches Amtsgericht. II.

Aufgebot. lntrag des Kaufmanns Rudolph Ehrlich an der Spandauerbrücke 1, vertreten Dienstag zu Berlin, lich verloren gegangenen 265. Januar

andernfalls

zu Berlin, den Rechtsanwalt Dr. wird der Inhaber des angeb 1. d. Charlottenburg, r r 300 6, zahlbar am 26. April 1892 bei aljahn in Charlottenburg, Dankelmann⸗ H. Pfennig an eigene ahn, von H. Pfennig, n blanc indossirt, Wechsel späte⸗

August M . straße 10, ausgestellt von Ordre, acceptirt von August Malz FSermann Cohn und S. Frank in. eine Rechte auf diesen otstermin am 7. November L892, bei dem unterzeichneten Wechsel vorzulegen, erklärt werden

aufgefordert, s stens im Aufgeb Vormittags 11 Uhr, Gericht anzumelden und den widrigenfalls derselbe für kraftlos

nburg, den 15. März 1892. znigliches Amtsgericht. von Arnim.

Charlotte

Aufgebot. .

riedrich Kieckers in Barmen ls, ausgestellt am Eilpe in Barmen armen und von diesem

Is C chlossermeiffs⸗ F J haf das Aufgebot eines Wechse z. Dejember 183900 von G. D Hildebrandt in B über 141,35 M6, 1891, indossirt auf Wilhelm Schaaper,

Chr. Wagner und Friedrich Der Inhaber der Urkunde wird stens in dem auf den 20. Sep⸗ ormittags 9 Uhr, vor dem Sitz ungssaale seine Rechte anzumelden widrigenfalls

auf Wilhelm

August Drenkmann, Kieckers beantragt. aufgefordert, späte tember 1892, V unterzeichneten Gerichte raumten Aufgebotstermine vorzulegen, der Urkunde erfolgen wird. Barmen, den 20. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. III. (gez Endemann. ffentlicht:; Röm er;. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot. . ö wirth Eduard Peters zu. Ostlintel ist enthümer des im Grundbuche von aft Bd. 4 Bl. Nr. 9 Fol. 65 re— n Wohnhauses mit f in Abtheilung II.

Inhaber der unten bezeichneten im Hypothekenbuche ür Strobenried, im Gerichtsbezirke des Kgl. Amts⸗ gerichts Schrobenhausen, eingetragenen Forderungen und Änsprüche fruchtlos geblieben und vom Tage . 8 - der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Hand⸗ Der Gleichlaut dieser Ausfertigung mit der Urschrift

Kraftloserklärung

Wird verö

eingetragener E der Sandbauers gistrirten, zu ofraum und Haus r. 1 Folgendes eingetra chs Gulden fünf

Malde an Raths Auf Antrag des genann s, welcher behaup ber durch ei

werden würden.

Der Aufgebotstermin wird auf Montag, den 21. November 1892, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt.

Ostlintel belegene ausgarten, worau

Schaaf Grundheuer ohne herrn Wenkebachs Erben. ten Eigenthümers obigen tet, daß die Post getilgt ne beglaubigte Quittung biger oder deren Rechtsnach' weil ihm dieselben ihrer unbekannt sind, Gläubiger eder deren ufgefordert, ihre Rechte annte Post spätestens in uni 1892, hierselbst anstehenden Auf⸗ enfalls sie mit ihren lossen werden und geköscht werden soll. März 1892.

gliches Amtsgericht.

Strobenried, . . Hypothekenobject: Anwesen Hs-⸗Nr. 10 in Stroben⸗ Grundstück ie Tilgung aber tragenen Gläu chweisen kann, n Aufenthalt n

liches Darlehen der Maria Lang, nach Uebergabs⸗ vertrag vom 27. Juni 1827, tragenen 3 FJ. Elterngut zu gleichen Theilen an Anna. a. Maria und Adam Lang, unxerzinslich; Unterschluf beim Hause, dann 14 Tage Krankenkost und Medizin ß. in Krankheitsfällen und Freihaltung des hochzeitlichen Auszuges 3 gleichem Uebergabsvertrage für Anna y. Maria, Ulri n obige 238 Fl. für sein aqußereheliches Kind Anna Maria der Anna Maria Wörl, Gütlerstochter von Steinkirchen, als Caution unterstellt nach Vertrag vom 25. August 1828, . 44 Ft. Erbschaftsantheil zu gleichen Theilen an Die seitherigen

folger nicht na Person oder ihren werden die eingetragenen Rechtsnachfolger hiermit a e auf die gen

und Ansprüch den 25.

dem auf Sonnabend, Vormittags 10 Uhr, hiersel , irn fr widrig Insprüchen auf die P die letztere im Grundbuch

Norden, den 16

Bode, Christoph, Heinrich's Sohn

Bode, Christoph, Stephan's Sohn

Gerhardy jun., Heinrich, Christoph's Sohn

Gerhardy, Chrisloph, Philipp's Sohn

Derselbe

Lohrengel, Conrad, Ackermann

Keufner, Andreas, Andreas' Sohn

Schirmer, Daniel, Ackermann

Böttcher, Heinrich, Ackermann

Ellrott, Karl, Arbeiter

Beckmann, Franz, Kutscher

Engelhardt, Anton Carlis Sohn

Gerhardy, Carl Heinrich's Sohn

Strüber, Wilhelm Wittwe

Hobrecht, Joseph, Ackermann

Derselbe

Gemeinde Gieboldehausen

Dieselbe

Dieselbe

Dieselbe

Dieselbe

Sommer, Christoph, Franz' Sohn, Kuhbauer, jetzt dessen Erben

Dieselben

Ferhardy, Heinrich, Johannes' Sohn, Ackermann, jetzt Johannes, Heinrich's Sohn

Ellrott, Adam, Ackermann

Hartmann, Franz, minor. ö

ohrengel, Heinrich jun. und Thiele, Conrad

Dieselben

Wemheuer, Conrad, Maurer

Böhme, Andreas, Ackermann

Böhme, Ändreas und Wüstefeld, Andreas

Behre, Heinrich, Waldarbeiter

Lohnecke, Wilhelm, Ackermanns Erben

Böhme, Christian, Ackermann

Derselbe .

Böhme, Christian, Schreiber, vormals Böhme, Hein— rich, Ackermann

Sommer, Andreas, Schuhmacher .

Bode, Ehristian, Zimmermann, Ehefrau Margarethe, geb. Gerhardy, .

Nolte, Hr. Joseph's Sohn, Ackermann, jetzt Nolte Wittwe .

Hildebrandt, Anton, Stephan's Sohn, vormals Stephan, Adam's Sohn

Gerhardy, Christoph, Heinrichs Sohn

Sommer, Adam, Frant. Sohn

Elster, Wilhelm, Ackermann

Beushausen, Heinrich, Ackerköthner

Gerhardy, Johannes? Sohn, Ackermann

Derselbe

Müller, Andreas, Ackermann

Derselbe

Keune, Conrad, Ackerköthner

Hobrecht, Carl, Ackermann

Derselbe

Schneider, Heinrich, Arbeiter, Ehefrau Catharine,

geb. a . Qr tung, Joseph, Schuhmachers Wittwe Dieselbe . Sommer, Heinrich, Franz' Sohn, Wittwe Siefelbe, vormals Roland, Franz, Ackermann Dreykluft, Ernst, Ackermann

Gieboldehausen

Hattorf

Gieboldehausen

Hattorf

M Gieboldehausen Hannover Bilshausen Gieboldehausen

Wulften

Hattorf Gieboldehausen

Wulften

Bilshausen Gieboldehausen

1

.

.

Hattorf

J Gieboldehausen

.

Hattorf

Gieboldehausen

1

77253 Bekanntmachung. Adam

Aufgebot. protokoll vom 29. Oktober 1841,

Nachdem die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen 50 Fl. 5 Co Kaufschillingsrest der Kunigunda und h Rosind (oder Rosalia) Essigkrug'schen Kinder, nach

Kaufbrief vom 5. Juni 1824.

Kgl. Amtsgericht.

* *

und Adam Lang; Adam Lang hat

(77256

Oberpfraundorf hat das Kgl. Amtsge 1892 nachstehendes Aufgebot erlassen.

Rr. J. Besitzer: Wenzeslaus Lang, Gütler in Wolfgang Bauer, Bauer in Oberpfraunderf, hat zu gerichtsschreiberlichem P 189 Antrag auf Kraftloserklärung der n den auf seinem Anwesen Hs. Nr. 5 zu Oberpfraun⸗ Bezeichnung der Forderung: 40 Fl. unverzins⸗ dorf nach Vortrag im Hvpethekenbuche für Pfraun— dorf Band J. Seite 31 seit 15. Juli 1830 einge⸗ Hvpothekforderungen, nämlich:

60 Fl. oder 102,86 6 des Baders Wolfgang Der in Pfraundorf, .

72 Fl. 50 Kr. oder 56, 28 66 rückständige Ge⸗ fälle der Gutsherrschaft Wischenhofen,

10 Fl. oder 17.14 6 des Georg Schmid⸗ müller zu Hohenfels,

50 Fl. oder 85 71 * der Verlassenschaft der Margarete Plattner

6.

gestellt.

und Anna Maria

8.)

lung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht wird bestätigt. hiermit auf Antrag des dermaligen Besitzers des hypothecirten Anwesens die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten an alle Diejenigen, welche auf die Forderungen ein Recht zu haben glauben, widrigenfalls die Forderungen für er⸗ . loschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht In Sache Amortisation mehrerer ar wefen Haus Nr. 5 des Bauern Wolfgang Bauer zu eingetragenen Sypothekforderungen richt Hemau unterm 16. März

Schrobenhausen, 21. März 138892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. 2

* wack.

Auszug.

(L. S.)

1

Messen

fts· Genossenschaften. echtsanwälten.

vertreten durch

enabschnitte von den bei eines jeden strecke Wulften —Duderstadt abg die für die abgetretenen Grundflächen gezahlten, en Regierung zu Hildesheim sprüche und Rechte spätestens

getreten haben,

1 anstehenden AUnsprüchen den Antragstellern gegenüber

Bezeichnung

5 stscks 3 ö. . Grundstũcks Kapitalien

833 3 3885

* 2

33332

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29

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if dem An⸗

rotocolle vom 12. Januar

zur Lesung heiliger

Tachforschungen nach den recht-