1892 / 74 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Inhabern dieser Hypothehforderungen sind fruchtlos Jebliehen und seit der letzten auf solche orderungen sich beziehenden Handlung, der Ein⸗ chreibung vom 15. Juli 1830 mehr denn dreißig Jahre verstrichen. .

Demnach werden alle Jene, welche auf die be⸗ meldeten Forderungen ein Recht zu zaben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Ünterlaffung der Anmeldung die Ferderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Als Aufgebotstermin wurde die Sitzung vom . den 1. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Hemau, 20. März 1892. .

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

Der Königliche Secretär: (L. S) Kirs ch.

772571 Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der Schiffskoch Gerhard Johann Alberts, ge— boren am 16. Oktober 1845 zu Norden, Sohn der weil. Eheleute ö Weert Hinrichs Alberts und Johanna, geb. Bruns, daselbst, unverheirathet, zuletzt zu Norden wohnhaft gewesen, ist im Sommer S6 mit dem von Kapitän Wilh. Fischer geführten Schiffe Lucretia“, welches nach Norwegen estimmt war, von Norden aus in See gegangen, ohne daß von dem genannten Zeitpunkt an über seinen oder des Schiffs und der übrigen Mannschaft Verbleib irgend eine Nachricht eingelaufen ist. .

Auf Antrag der Wittwe Seeke de Boer hierselbst, einer Schwester des ꝛc. Alberts, wird der letztere fowie die von ihm etwa zurückgelassenen, unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar E893, Vormittags 10 ühr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht am stehenden Aufgebotstermin zu erscheinen oder sich bezw. ihre Anfprüche und Rechte schriftlich anzu⸗ melden, widrigenfalls Alberts für tot erklärt und sein Vermögen den sich . Erbberechtigten ausgeantwortet werden soll.

Norden, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77260] Aufgebot. .

Ber Matrose Harm Poppen aus Iherin sfehn, geb. daselbst am 22. November 1867, verschollen seit 1886, wo er zuletzt sich auf dem an der Küste von Virginien unweit Cap Henry gescheiterten deutschen Schiffe „Clisabeth“ befunden hat, wird auf Antrag feines Vaters, des Landwirths Berend Berends Poppen zu Iheringsfehn aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1893, Vormittags 10 uhr, anbergumten Termine hei dem unterzeich— neten Gerichte sich mündlich oder schriftlich zu melden widrigenfalls derfelbe auf weiteren Antrag für todt erklaͤrk wird und sein Vermögen seinen Erben zufällt.

Die von dem Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer haben sich in diefem Termine ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie fpäter die über die Erbschaft des Verschollenen er⸗ lassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, und weder Rechnungsablage noch Ersatz der Nutzungen zu for⸗ dern . sind, sondern ihre Ans rüche sich auf das beschränken, was von der Erbs aft demnãächst vorhanden sein möchte.

Aurich, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. III.

IT77058] Beschluß. Auf Antrag: ; des Johann Deisel zu Oberselters, der Thefrau des Mathias Reif, Katharina, geb. Deisel, zu . . des Simon Deisel zu Oberselters, des Adam Deisel daselbst, des Wilhelm Pabst JI. daselbst als gesetz= lichen Vertreters seiner minderjährigen Kinder Johann, Margareta, Wilhelm, Anna, Franz und Joseph, U ) des Wilhelm Beul zu Niederhadamar, 7) des Peter Beul daselbst, werden der Johannes Georgius Beul, geboren den 19. Januar 1821 zu Niederhadamar, welcher im Jahre 1553 nach Amerika ausgewandert und seitdem Derschollen ist, sowie dessen Leibes, und Testaments⸗ erben aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Ver⸗ mögen des benannten Johannes Georgius Beul spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Auf⸗ , anzumelden, widrigenfalls in Gemäß. eit des Nassauischen Gesetzes vom 21. Mai 1781 besagter Johannes Georgius Beul für todt erklärt und? dessen Erbschaft den Antragstellern als den 6 . Blutsverwandten eigenthümlich ohne Caution verabfolgt werden soll.:. Hadamar, den 16. März 1892. Königliches ,, Abtheilung J. eber.

(77252 Beschluß.

Der Bäcker Julius Hermann Ernst Schamedatus,

eboren den 24. April 1861, zuletzt zu Kolberg wohn: jaft gewesen, welcher diesen seinen Wohnort seit etwa ö hat und angeblich verschollen ist, wird hiermit au Antrag seiner Schwester, der verehelichten Maurer Weidemann, Auguste, geborene Schamedatus, zu Kolberg aufgefordert, ck späte⸗ stens im Aufgebotstermin den 19. Jannar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 8) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung 6 wird.

Kolberg, den 15. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77255 Aufgebot.

Auf Antrag der verwittweten Bauunternehmer Habermann, Johanne Wilhelmine, geb. Heinze, aus den , Küchengärten bei . a. O. wird deren Bruder, der Maurer Johann Gottlob (Gott⸗ lieb Heinze, welcher im Jahre 1859 als Reservist zur Fußartillerie nach Magdeburg eingezogen worden und seit der Entlassung von dort e,. en ist, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 16. Januar 1s93, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls feine Todeserklärung erfolgen wird.

Krossen a. / O., den 19. März 1592.

77248 Aufgebot. Auf Antrag der Testamentsvollstrecker der ver= storbenen Eheleute Wenzl Rasel (Raszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, näm⸗ lich des E. F. Wiegels und Joh. Ige. Protze, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Predöhl, Behn und Kaemmerer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: I) Alle, welche an den Nachlaß der am 13. De⸗ ember 1887 beziehungsweise 30. November 1831 ver⸗ k Cheleute Wenzl Rassl (Raszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, Ansprüche erheben wollen, insbesondere die⸗ jenigen, welche auf Grund der nachstehenden Be— stimmungen des von den Eheleuten Rassl (Raszl) am 19. 966 1885 errichteten, mit Nachtrag vom 7. März 1885 versehenen, am 22. Dezember 1887 ordnungsmãßig publicirten Testaments Ansprüche in Gemäßheit des 4 des Testaments bezw. des Nach- trages vom 7. März 1885 als Vermaͤchtnißnehmer zu haben vermeinen, in welchen bestimmt wird „Auf den Todesfall des Längstlebenden von uns, vorausgesetzt, daß der mittestirende Ehe⸗ mann als Ueberlebender nicht anders letztwillig verfügt haben sollte, bestimmen wir das Fol⸗

Abgaben.

zwölf M

lebenden von uns:

J // k

. an nachfolgend bezeichnete Geschwister und Geschwisterkinder des mittestirenden Ehe⸗ mannes, nämlich:

J. M 10 060, Gzehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Marig. Anna Geberth, geborenen Raszl, in Altzedlisch (Böhmen), mit Sub⸗ flitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Er⸗ mangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Sub⸗ stitution unter sich; ;

II. S0 16 500, Gzehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von CGlisabeth Lichtnekert, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vor⸗ verstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Substitution unter

sich;

III. M1 10 09099, ( zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Johanna Frank, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ kommenschaft mit Substitution unter sich;

IV. S IG 069, Czehntausend Reichsmark) gleich⸗

theilig an die Kinder von Sybilla Roth, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitutien der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens,. und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ kommenschaft mit Substitution unter sich; V. M 19 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an Petrus Raszl, in Altzedlisch, mit Sub— stitutlon selner ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte;

VI. S 10 500, (zehntausend Reichsmark] zum lebenslänglichen Zinsgenusse für Katharina , , geborene Raszl, in Altzedlisch, zu. welchem Zwecke diefes Kapital in Pupillarischen Hamburger Hypo— theken auf unferes Testaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ableben der Nutznießerin soll das Kapital zur freien Verfügung an die eheliche Nachkommen⸗ schaft der Katharina Seiling, geborenen Raszl, nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentatiensrechte, in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft aber gleichtheilig nach Köpfen an die Kinder der sub, l bis Y porstehend genannten Geschwister des mit⸗ festirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft sie sich gegenseitig fubstituiren, zur freien Verfügung vererben.

Für den Fall, daß Katharina Seiling, geborene Raͤszl, vor dem Längstlebenden von uns mit Hinter— lassung ehelicher Na hkommenschaft versterben würde, soll ihr diese Nachkommenschaft nach der Intestat⸗ erbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermange— lung von Nachkommenschaft aber sollen ihr gleich⸗ theilig nach Köpfen die Kinder der sub 1, bis vor- stehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nach⸗ kommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehe⸗ licher Rachkommenschaft sie sich gegenseitig sub⸗ stituiren, auf das Kapital der ½ Io O00, Gehn⸗ taufend Reichsmark) hiedurch substituirt sein;

VII. M 10 000. Gehntausend Reichsmark) zum lebenslänglichen Zinsgenusse für Josef Raszl, in ile e, zu welchem Hoe h dieses Kapital in pupillarischen Hamburger Hypotheken auf. unsgeres Teftaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ab⸗ leben des Nutznießers soll das Kapital zur freien Verfügung an die eheliche Nachkommenschaft des Josef. Raszl nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft aber gleichtheilig nach Köpfen an die Kinder der suh 1 bis V vorstehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Erman elung von ehelicher Nachkommenschaft sie sich K substituiren, zur freien Verfügung dererben.

Für den Fall, daß Josef Raszl vor dem Längst— lebenden von uns mit Hinterlassung ehelicher *. kommenschaft versterben würde, soll ihm diese Na kommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von Nach⸗ kommenschaft aber sollen ihm zer ere g na Köpfen die Kinder der sub 1 bis V vorstehend ge⸗ nannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentations⸗ rechte, und in Ermangelung von, Shelicher Nach. kommenschaft sie sich gegenseitig substituiren, auf das Kapital der 6 10 009, zehntausend Reichs. mark) hiedurch substituirt sein;

L. an die nachstehend bezeichneten Geschwister⸗ kinder der mittestirenden Ehefrau, nämlich;

VIII. M 22 500, Gwei und zwanzigtausend fünf⸗

2

Königliches Amtsgericht.

hundert Reichsmark) an die Kinder des Bruders Diedrich Hinrich Küker, mit Substitution der ehe—

lichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vor⸗ verstorbenen Parens, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Substitution unter

ich;

JX. 46 7500, ssiebentausend fünfhundert Reichsmark) gleichtheilig an die Kinder der Schwester Margaretha Brahmstedt, geborenen Küker, mit Subftitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem? epräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parenz, und in Er⸗ mangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Sub⸗ stitution unter sich; .

X. 16 S500, (achttausend fünfhundert Reichs⸗ marh) gleichtheilig an die Kinder der Halbschwester Marla Volmer, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Reprãäsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen

arens, und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ ommenschaft mit Substitution unter sich; .

XI. M 5500, (fünftausend fünfhundert Reichs mark) gleichtheilig an die Kinder der Halbschwester Katharina zum Hofe, mit Substitution der ehe⸗ lichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vor⸗ verstorbenen parens, und in Ermangelung von ehe⸗ licher Nachkommenschaft mit Substitution unter sich;

Da wir die testirenden Eheleute nicht genau wissen, ob die Namen unserer vorstehend sub K. und J. erwähnten Geschwister ganz correct und überall die Bedachten noch am Leben sind, so bestimmen wir, daß nur diejenigen, welche sich auf das dieserhalb zu erlassende roelam melden und ordnungsmäßig legitimiren, zur Theilnahme an den ihnen ausgesetzten Legaten berufen sein follen, während die sich nicht Meldenden und nicht ordnungsmäßig Legitimirten ausgeschlossen bleiben. Kommt auf diese Weise der eine oder der andere Stamm ganz in Wegfall, so wird das dadurch frei werdende Legat der weiter unten ernannten Universalerbin zu Theil.“

2) Alle, welche aus einem 3. Raszl am 28. Februar 1889 nach dem Tode ihres Ehe⸗ mannes errichteten, am 21. Januar 1832 publieirten, nach der Auffassung der. Antrggsteller ungültigen Testament Erb⸗ oder sonstige Ansprüche erheben oder auf Grund dieses Testaments oder aus sonstigem Rechtsgrund den vorbezeichneten Bestimmungen des oben erwähnten gemeinschaftlichen Testaments der Cheleute Raszl, sowie namentlich der Berufung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und ihrer Be⸗ fugniß zu dem Gesammtvermögen gehörende Grund⸗ stücke, Hypotheken oder auf Namen lautende Werth⸗ papiere mittels ihres alleinigen, wenngleich gemein⸗ famen Consenses und auf einfache Producirung des Testaments umzuschreiben, einzuschreiben und zu tilgen, widerfprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An- und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. I?, späteftens aber in dem auf Freitag, den 13. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anbe⸗ rauiten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmãchtigten bei Strafe des Ausschlusses, Hamburg, den 7. März 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez. Tesdorpf. - Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

Aufgebot.

uf Antrag der Testamentsvollstrecker des ver= storbenen Moses, genannt. Mori Ahrens, nämlich des Kaufmanns Adolph Ahrens in Manchester und des Kaufmanns Carl Elkan hierselbst, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. J. Wolffson, A. Wolffson und O. Dehn, wird ein . dahin erlassen:

7247

Alle, welche an den Nachlaß des am 19. Januar 1692 hierselbst verstorbenen Moses, genannt Moritz Ahrens, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 30. Sep— tember 1889 errichteten, am 28. Januar 1892 publicirten Testaments, insbesondere auch der Bestellung der Antragsteller zu Testaments⸗ pollftreckern und der denselben ertheilten Be⸗ fugniß, den Nachlaß vor allen Gerichten und Behörden im In. und Auslande zu bertreten, widerfprechen wollen, werden aufgefordert, folche An, und Widersprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spaͤtestens aber in dem auf Freitag, den 20. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Rr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Samburg, den 18. März 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für ie ln lern. (gez.) Tes dorpf Dr. . Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

772509 Anfgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz⸗Raths Kapff hierselbst, werden die unbekannten Erben des durch Ürtheil des hiesigen Königlichen Amtegerichts vom 15. Mai 1890 für todt erklärten Johann Klinskti aus Krissau aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 17. Januar 1893, Vormittags 16 ühr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 21, ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nach⸗ laß dem si meldenden und legitimirenden Erben, in? Ermangelung desselben aber dem Fiscus wird n,. t werden, und der sich och meldende Erbe alle 6 des Erbschafts ih anzuerkennen cid von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Heraus gabe des noch Vorhandenen zu fordern berechtigt ist.

Karthaus, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77259 Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Anna Makowsky zu Zembowitz werden die ö und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 8. September 1891. ver⸗= rl August Kelch ufgebots⸗

aus Rybnik aufgefordert, spätestens im uli 18892, Vormittags 12 Uhr,

termin den 6.

storbenen .

ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß des bei dem unterzeichneten Gericht k bien falls sie gegen die Beneficialerbin ihre Ansp * mut? so weit geltend machen können, als der an mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erlaß aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung 9 angemeldeten Anspruͤche nicht erschöpft wird. 4 ie Einsicht des behufs Erhaltung, der Recht wohlthat niedergelegten Nachlaß verzeichnisses ist Jae mann gestattet. . Rybnik, den 21. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

77261 Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 25. Januar 1892 zu Berlin verstorbene Frau Auguste Herfort, geb. Lüdtke, hat in dem mit ihrem Ehemanne, dem Maschinisten Albert Herfort errichteten und am 12. März 1892 eröffneten Testa— ment vom 15. Dezember 1891 ihren Sohn Rudolf Herfort bedacht.

Berlin, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 37.

772291 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 19. März 1892 ist der am 25. . u zu Sönderby auf Kekenis geborene Peter Iwersen für todt erklärt. Sonderburg, den 19. März 15392. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

77214 Bekanntmachung.

Das Sparbuch der städt. Sparkasse Karlsruhe Nr. 6ösh über eine Einlage von 215 46, lautend auf den Namen der Friederike Barth, Wittwe des Daniel Barth in Karlsruhe, wurde durch Ausschluß—= urtheil Großh. Amtsgerichts hierselbst vom Heutigen Nr. 338 für kraftlos erklärt. ĩ

Karlsruhe, 11. März 1892.

Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.

(L. 8.) W. Frank.

77218 ;

Durch am 17. dieses Monats verkündete Aus, schlußurtheil des Königlichen. Amtsgerichts hierselbs ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Glogau Nr. 40640 über 515 M 11 , ausgefertigt unterm 28. Januar 1887 für Johanna Ebert in Glogau, für kraftlos erklärt worden.

Glogau, den 17. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77004 , , ,

Nr. 83286. Auf Antrag des Fru sthändlers Theodor Mayer jung in Freiburg i / Br., vertreten durch Rechtsanwalt M. Sinauer von da, wurde von dem Gr. Amtsgerichte hierselbst mittelst Ausschlußurtheils vom Heutigen der am 8. April 1891 zu Straßburg von ,,. und fils an eigene Ordre auf Gebrüder Vollrath in Emmendingen gezogene, an Fruchthändler Theodor Maier jung in Freiburg in doffirte, bei der Rheinischen Creditbank zu Freiburg domicilirte, am 8. Juni, 1891 fällig gewesene Wechsel über 2142 S hiemit für kraftlos erklärt.

Freiburg i. / Br., den 18. März 1892.

Der Gerichtsschreiber Gr. Bad. Amtsgerichts. Virrler.

77230

In Sachen betreffend das Aufgebot der Amte caution des vormaligen Gerichtsvollziehers Felit Bartsch zu Kotthus, z. Jt. in Berlin, Georgenkirch= straße 572 wohnhaft, erkennt das König liche Amtẽ⸗ gericht zu Kottbus in seiner öffentlichen Sitzung vom 16. März 1892 für Recht:

Diejenigen Gläubiger des vormaligen Gerichts⸗ vollziehers Felix Bartsch zu Kottbus, welche An— sprüche an ihn aus seinem Amtsverhältniß haben, und deren Forderungen nicht aus den Acten, Registern oder Rechnungen des Bartsch hervorgehen, werden mit ihren Rechten an die Amtscaution des Bartsch aut⸗ geschlossen und darauf verwiesen, sich lediglich an die Person des ꝛc. Bartsch zu halten.

177236

Auf Antrag der Ehefrau des Köthners Friedrich Büffe, Minna, geb. Bothe, zu Barsinghausen ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Wen⸗ nigsen vom 17. März 1892 diejenige Ausfertigung des zu Protocoll des Königlichen Amtsgerichts Wen⸗ nigsen vom 7. Juli 1886 geschlossenen Ghe⸗ und Erbvertrages der Brautleute Friedrich Busse und Minna Bothe zu Barsinghausen, welche der Letzteren als SOriginalschuldurkunde mit der Bescheinigung über hypothekarische Eintragung ihrer Brautschat—, forderung von 3000 6 baar und 970 M6 Werth der ,, auf der Köthnerstelle Nr. 33 in Barsinghausen zugefertigt ist, für kraftlos erklärt.

Wennigsen, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

77225 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil hiesigen Gerichts vom 3. März 1892 ist das Hypothekendokument über die Poft Brofowen 11 Abtfl. Iii. Rr. 29 von 769 38 A, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 14. Oktober 1886 und der Schuldurkunde der Ehe leute Adolph und Auguste Dieschereit vom 1.15. Ok⸗ tober 1886 für kraftlos erklärt.

Angerburg, den 14. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. März 1892. Wierzbows ki, Gerichtsschreiber, ;

Auf den Antrag des Besitzers Gustax Romer in Schwarzbruch, vertreten durch den Rechtsanwalt Raht in Thorn, erkennt das ging Amtsgericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für Recht:

I. Die Hypothekenurkunde über 3000 (6. Rest⸗ kaufgeld, eingetragen auf Grund des Kaufpertraget bond. Februar? 1886 für die verwittwete Christzh⸗ Homey, geborene Winkler, in Schwarzbruch in theilung III. Nr. 2 des dem Besitzer Gustav Ron g ehörigen Grundstücks Schwarzbruch Blatt 69, wi in kraftlos erklärt.

JI. Die Kosten des Aufgebots verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. .

Von Rechts Wegen.

77519

.

zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

uchungs⸗ Sachen. ö e. Zustellungen u. dergl. 51 und Invaliditäts zc. Versicherung. Jerlãufe, Verpachtungen, Verdingungen re. JVerloofung ꝛc. von erthpapieren.

Fünfte Beilage

Berlin, Freitag, den 25. März

Deffentlicher 2cnzeiger.

schen Staats⸗Anzeiger.

1892.

6. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ˖ Gesellsch. 7. Erwerbs. und Wirt schafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlafsung ꝛc. von Rechtsanwälten.

3. Bank Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Y Aufgebote. Zustellungen und dergl. mer

nan, Im Namen des Königs!

T. Sachen betr. daz Aufgebot

Röder im Grundbuche von Marienburg Blatt zz Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Post von 5 Thalern, 16 des verloren gegangenen. Hypothekendocuments iber die eben daselbst Abtheilung I. Nr. 8 ein- getragene Post von 37 Thalern 29 Silbergroschen Pf und. 1 Thaler Kostzn,. .

röennt das Königliche ö zu Marienburg durch den Amtsrichter Ludwig für Recht:

J die unbekannten We Ft der im Grund⸗ huche von Marienburg Blatt 328 Abtheilung III. zi. 1 eingetragenen Post von 15. Thalern werden mi ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen,

Y das Hrpothekendocument her die im Grund— buche von Marienburg Blatt 328 Abtheilung III. Mir 3 eingetragene Post von 37 Thalern 29 Silber⸗ groschen ð Pf. und 1 Thaler Kosten wird für kraftlos ecklart, . ö.

3 die Kosten des Aufgebots trägt der Antragsteller Nagelschmiedemeister Carl Perschke zu Marienburg.

Marienburg, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892.

Refr. Dr. Liepmann, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Franz Aremke zu Lähsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

Die Hypothekenurkunde über das im Grundbuch pon Löbsch Bd. J Bl. 2. Abth. III für die, 4 Ge—⸗ schwister Oberzig Joseph, Johann, Rosalie und Julianna eingetragene Restkaufgeld von 2800 zwei⸗ Kufend achthundert Thalern, wird für kraftlos erklirt, und die Kosten des Verfahrens werden dem

orig

Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. . Wolff.

7233

[233 Bekanntmachung. ö, Urtheil in dem Aufgebotstermin am 22.8. Mts. ist erkannt:

Die für die Erben des Postbeamten a. D. Steffen,

ünlich die Arbeiter Christian Steffen in Alt= keikendorf, Fritz Steffen in Krokau, Carl Friedrich

Steffen in Wik und Dorothea Tödt geb. Steffen in LÜbek auf dem. Folig des jetzt dem Maschinenbauer JIcchim Christian Essensohn in Wellingdorf ge⸗ sörigen Grundstücks im vormal. Klösterlich Preetzer Schuld.! und Pfandprotocoll 9. III. P., 24 am 16. März 1877 protocollirte, in das Grundbuch von Cllerbek Band TV. Blatt 181 Abth. II. Nr., 7 iberttagene Hypothekenurkunde vom 153. März 1877 3. ö Darlehn von 1000 M wird für kraftlos

irt.

Kiel, den · 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abth. J.

lis Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Frische ist durch Urtheil dem 15. März 1892 für Recht erkannt:

Ri Hypothekenurkunde über die folgende im Hm bhuche von Wetter Blatt 68 Abtheilung III. Ut 1 auf den Immobilien des Schreinermeisters Friedrich Frische zu Wetter eingetragene Post: . achthundert Thaler preuß. Cour. Restkauf⸗ Hhiling der Parzellen unter Nr. 3 und 4 nebst 400 m welche Besitzer C. H. Löfften dem Kaufmann . ö zu Köln verschuldet, eingetragen ‚sn. Kapital, Zinsen und Kosten auf Grund des aner ttages vom 24. Oktober 1835 und der Pfand⸗ e gteib ung vom 7.9. Mai 1847 ex deer. vom '. 8. 1848 durch Verhandlung vom 1. Dezember 6 ist der Zinsfuß auf 41 Mo erhöht und laut n ragungsvermerk vom 15. April 1848 die Hypothek 5 K . . kö. . Qber⸗ nengern, Sohn des Landwirths Friedrich Peter Berenbruch daselbst, cedirt, ö ö

wird für kraftlos erklärt. dagen, den 16. März 15893. Königliches Amtsgericht.

ö . . m Bekanntmachung. ö en h e glu urtheil des unterzeichneten Berichts selze ö. . sind die Hypothekenurkunden über as über die Post Abtheilung III. Nr. 4 des inn iert ct. Hänsie gt. dir, ss Jufhhe 1 Thaler 27 Sgr. 5 Pf. und 5 co Zinsen, wund ö Sgr. Kosten, eingetragen für den Kreis⸗ in r Bielitz zu Groß⸗Tinz gebildete Dokument, ien f aus der Agnitorlg vom 24. Mai 1861, der n ion des Prozeßrichters vom 8. Juni 1861, 8. Di lion wer merke vom 28. Juni 1861 und ö Dirt detenbucht aus zuge, vom gleichen Datum, . e f nent über die in Abtheilung III. unter Gkubig⸗ esselben Grundbuchblattes für denselben 3 =. 2 eingetragene Hypothekenpost von 40 Thlr. dean i Thlr. II Sgræ Prozeßkosten und 26 Sgr. den n 6 gebildet aus dem Bagatellmandat nihtet: n. 1861, der Requisition des Prozeß⸗ ke e. 20. Juli 1861, dem Ingrossations⸗ bu ö. om 4. September 1861, dem Hypotheken⸗ fan. dom gleichen Datum, okument über die in Abtheilung III.

unter Nr. 7 desselben Grundhuchblattes für denselben Gläubiger eingetragene Hypothekenpost von Ho / o Zinsen von den unter Nr. 5, Abtheilung III. auf demselben Grundbuchblatte eingetragenen 49 Thlr. 25 Sgr., gebildet aus der Requisition des Prozeßrichters vom; 7. Oktober 1861, dem Ingrossationsvermerke vom 16. November 1861 und dem Hypothekenbuchsaus⸗ zuge vom gleichen Datum,

4) das Dokument über die in Abtheilung III. unter Nr. 6 desselben Grundbuchblattes für die Königliche Strafanstalt zu Jauer eingetragenen 5 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf. als Rest von 15 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. Detentionstransport, Receptions⸗ und Inseriptionsgebühren und 115 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. Detentionskosten, gebildet aus der Requisition des Strafrichters vom 15. und 24 Sextember 1861, dem Ingrossationsvermerk vom 14. Oktober 1861, dem Hypothekenbuchsauszuge vom gleichen Datum, der Requisition des Strafrichters vom 23. Dezember 1863, dem Ingrossationsvermerk vom 22. Januar 4 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom gleichen Datum,

5) das Dokument über die in Abtheilung III. unter Nr. H des Grundhuchblattes der Stelle Nr. d Kniegnitz eingetragenen Post von 50 Thlr. Courant Muttertheil, zahlbar nach erlangter Majorennitãt des minorennen Ernst Wilhelm Grau gegen jährige Kündigung nebst 5 00 Zinsen von der kajorennität desfelben und Kosten, gebildet aus der gerichtlichen Verhandlung vom 8. Mai 1841, der Ingrossations— note und dem Hypothekenscheine vom 28. Juni 1841,

6) das Dokument über die in Abtheilung UI. unter Nr. 2 auf dem Grundbuchblatte Nr. 38 Wahlstatt eingetragene Post von 300 . Darlehn mit 5 oo Zinfen vom 1. Juli 1885 in halbjährlichen Raten verzinslich, gegen Fjährliche Kündigung, zahl⸗ bar für den Bäckermeister Wilhelm Weigelt in Wahlstatt, gebildet aus der Schuld und Pfand— verschreibung vom 28. Juli 1885 und dem Hypotheken⸗ brief vom 3. August 1885

für kraftlos erklärt worden.

Liegnitz, den 109. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77228 Im Namen des Königs! Verkündet am 15. März 1892.

Hinz, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Brenners Julius Neubauer zu Wurchow, vertreten durch den Rechtsanwalt Goerke in Bublitz, erkennt das Königliche Amts. gericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts⸗Rath Foehr für Recht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstück des Brenners Neubauer Band II. Blatt Nr. 48 des Grundbuchs von Wurchow Abtheilung III. Nr. 3 aus der notariellen Schuld⸗ urkunde d. d. Neustettin, den 19. Oktober 1875 eingetragenen 1950 S6 zu Hoöso verzinslich, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens Antragsteller zur Last gelegt.

Roehr.

werden dem

77224 Bekanntmachung.

Die SHypothekenurkunde über 1000 , 3000 , eingetragen am 9. Mai 1871 für die minderjährige Hedivig Pauline Schultze, jetzt ver⸗ wittwete Frau Major Miketta, Hedwig auline Luise, geb. Schultze, zu Berlin in Abth,. III. Nr. 10 des dein Gemeindevorsteher Heinrich Partenheimer zu Neu- Glienicke gehörigen Grundstücks Neu⸗ Glienicke Bo. J. Rr. 6 Bl. 36, ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Köpenick, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht. 77223

Durch gerichts document über 4590 6 der auf dem Grundstück Köselitz Band 111. Blatt Mi. 15 eingetragenen Hypothekenpest von 1000 Thlrn., dessen letzter aus dem Grundbuch ersichtlicher Inhaber der Kaufmann Moses Simon zu Schönfließ gewesen ist, fur kraftlos erklärt, worden.

Pyritz, den 19. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ vom 20. Februar 1392 ist das Zweig. Abtheilung III. Nr. 6

Bekanntmachung. Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom; 1892 3 über die im m des früher dem Wirth Martin v,. Lojeweki gehörig ge; . Grundstücks Quicka Nr. 16 Abth. ier er 2 für den Wirthssohn Friedrich Wapnewski ein⸗

etragene Post von 20 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. Mutter- und 14 Thlr. Vatererbtheil gebildete Hy= pothekenurkunde, bestehend aus der Ausfertigung des Erbvergleichs vom 21. Nohember 1843 und dem Hypothekenschein vom 36. November 1843 nebst

77231 Durch 12. März

. Eintragung vermerkt, für kraftlos erklärt.

Ostpr., den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Arys i.

77234

Die , Antrag des Postkassirers und Rechnungt⸗ Raths a. D. Emil Meyer zu Hannover, Weinstraße Nr. IA, aufgebotene Schuldverf reibung bom 12. Juli 1855 über eine im Grundbuche von Hannover für die Kalenberger⸗Neufstadt Blatt 89 Abtheilung III.

Nr. La. auf dem Grundstücke des Tapezierers Georg

Kracke, Bergstraße 12 zu Hannover, eingetragene Hy⸗

. von 500 Thaler Gold ist für kraftlos erklärt. Hannover, den 19. März 1582.

Königliches Amtsgericht. V. H.

77001 Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892.

Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns W. Zuch zu Haffelbusch, vertreten durch den Rechtsanwalt Bentz⸗ mann zu Berlinchen, erkennt das dönigliche Amts⸗ gericht zu Berlinchen durch den Gerichtsassessor Hesselbarth für Recht:

Die Hypethekenurkunde, inhaltlich welcher auf dem zu Hasselbusch belegenen, im Grundbuch von Hassel busch Band J. Blatt Nr. 20 verzeichneten Grund⸗ stück in Abtheilung III, unter Nr. 1 für den Kauf⸗ mann J. N. Joseph. zu Bexnstein 31 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. (. B. Einunddreißig Thaler sechs⸗ zehn Silbergroschen sechs Pfennig) nebst 5 o/o Zinsen eingetragen 1 wird für kraftlos erklärt.

; Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

76995

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. d. M. ist der mit der Urkunde vom 15. Septem⸗ ber 1855 verbundene Hypothekenbrief vom 30. De⸗ zember 1886 über die im Grundbuche von Watten⸗ scheid Band VII. Blatt 28 Abth. 11II. Nr 3 ein⸗ getragene Cautionshypothek von 00 M. auf den Antrag des Kaufmanns Heinrich Müller hierselbst für kraftlos erklärt.

Wattensch eid, den 11. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77003

Durch Ausschlußurtheil vom 16. März 1892 ist auf Antrag des Vollhöfners G. Bade in Hiddingen die Hypotheken⸗-Urkunde vom 30. Dezember 1841, ausgestellt zu Gunsten des Vollhöfners Georg Bade in Hiddingen über ein Darlehn von 190 Thaler Gold nebst 4 ½ Zinsen seit 30. Dezember 1841, halbjährlich kündbar, für kraftlos erklärt.

Rotenburg i. / Hann., 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

770051 Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Gutspächkers Heinrich von Bargen in Balje und des Hofbesitzers Martin Vieth in Ässel ist die angeblich abhanden gekommene Hypo—⸗ thekenurkunde über 400 Thaler Marimalbetrag Caution), eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Februar 1872 am 7. März 1872 im Hypotheken⸗ buche des Kirchspiels Assel Abtheilung . Band 3 Fol. 2062 Dag. 47 Nr. 10, jetzt im Grundbuche von Assel Band II. Blatt Nr. 65 Abtheilung III. Rr. 7 des dem Martin Vieth zu Assel gehörigen Grundstücks, im Wege des Aufgebotsverfahrens durch Ürtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. März 1892 für kraftlos erklärt worden.

Freiburg de,. den 13. März 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 14. März 1892.

Wagner, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Wittwe Schulz, Bertha, geb. Klotz, zu Berlinchen erkennt das Königliche Amts—⸗ gericht zu Berlinchen durch den Gerichtsassessor Hesselbarth für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 18. Mai 1849, inhaltlich welcher auf den zu Berlinchen belegenen, im Grundbuche von Berlinchen Band V. Blatt Nr. 497 und Band X. Blatt Nr. 688 verzeichneten Grundstücken in Abtheilung III. unter Nr. 4 hezw. 3 560 Thlr. = 160 46 (i. B. Einhundertundfünfzig Mark) nebst 5 oo Zinsen für, den Ackerbürger Carl Friedrich Wilhelm Werner eingetragen stehen, wird für kraftlos erkärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last.

76999

77000] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892. —⸗ Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Arbeiters August Liese und dessen Ehefrau Henriette, geb. Strohbusch, zu Wucken⸗ see, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ber lin 93 ; durch den Gerichts-Assessor Hesselbarth für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 11. April 18653, in⸗ haltlich welcher auf dem im Grundbuch von Mücke⸗ burg Band 1. Blatt Nr. T verzeichneten Grundstüũck in Abtheilung III. unter Nr. 3 für den Gutspächter Hermann Ihlenfeldt zu Berlinchen 'er Feld 290 Thlr. si. B. Zweihundert Thaler) nebst 5e Zinsen ein⸗ getragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag— stellern zur Last.

76775) Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Februar 1892. Günther, Secretär, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Kossathen Heinrich Widdecke und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Heinrichs, zu Bös⸗

dorf,

2) des Anbauers und Handelsmanns Heinrich Kremecke daselbst

3) des Großkossathen Heinrich Bohndieck zu Gehrendorf,

4) des Kossathen Friedrich Stottmeister ju

Wassens dorf,

zu 1, 3 und 4 vertreten durch Rechts⸗ anwalt Kunau zu Oebisfelde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oebisfelde durch den Amtsgerichts⸗Rath Friese ꝛc, für Recht:

J. Die nachbezeichneten Urkunden, nämlich:

a. das Hvpothekendocument Ehestiftung vom 27. August 1838 mit Ingrossationspermerk und Hvpothekenschein über 306 Thaler nebst Natural⸗ ausstattung für die Wittwe Schmücker, Anna Catha⸗ rine Marie, geb. Jütte, zu Bös dorf, eingetragen im Grundbuche von Bösdorf Vol. J. Fol. 1093 Nr. 18, Landungs-Tabelle Nr. 4 von Gehrendorf und Lan⸗ dungs⸗Tabelle Nr. 12 von Lockstedt,

b. das Hypothekendocument über 200 Thaler Illatenforderung der Braut des Besitzers Sohn, Änna Catharine Marie Schlüter aus Bösdorf, aus der Eheftiftung vom 22. August 1848, eingetragen im Grundbuche von Bösdorf Blatt Nr. 37 1II. Ab— theilung Nr. II,

werden für kraftlos erklärt.

II. Die Gläubiger bezw. Rechtsnachfolger fol⸗ gender Hypothekenposten, und zwar:

a. bezüglich derjenigen 62 Thaler Courant, welche für den Schwager Johann Joachim Wittke an ver⸗ anschlagter Naturalaussteuer laut Uebergabecontraets vom 25. Oktober 1801 im Grundbuche über Gehren—⸗ dorf Blaft Rr. 26 III. Abtheilung Nr. 2 und be⸗ züglich derjenigen 50 Thaler Cęurant an Dorothea Gkifabeth Strauß, Halbschwester der. Besitzerin, welche für letztere a. a. D. II Abtheilung Nr. 6 aus dem Erbrecesse vom 10. Oktober 1823 einge⸗ tragen stehen,

B. bezuglich derjenigen 150 Thaler Ceurant nebst der im Üebergabevertrage vom 24. September 1810 näher beftimmten Nakuralsteuer, welche für den Bruder Heinrich Friedrich Peist ex decreto den 28. Februar 1816 im Grundbuche von Wassensdorf Blatt Rr. 8 III. Abtheilung Nr. 1 eingetragen stehen, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die . ausgeschlossen und die Posten im Grundbuche gelöscht.

Die Kosten des Verfahrens stellern zur Last.

fallen den Antrag⸗

Friese. Ausgefertigt: Oebisfelde, den 15. Mär; 1892. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L. S) Günther, Secretär.

77217 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. Refr. Dr. Liepmann als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Andreas Schi⸗ manski zu Menkewitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

J. Die Hypothekengläubiger:

1) Lehrerfrau Agnes Kollacki, geb. Katschor,

2) Cigenthümerfrau Henriette Radtke, geb. Kat chor,

I) Tagelöhnerfrau Auguste Ruhnke, geb. Katschor,

4) Guftav Katschor, jowie deren etwaige Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Menkewitz Bd. 19 JI. BI. 2 Abth. III. Nr. 2 für die Hofbesitzer Jacob und Henriette, geb. Strissel, Katschor'schen Eheleute eingetragene Hypothekenpost von 1800 „06 acht⸗ zehnhundert ausgeschlossen,

den übrigen Rechtsnachfolgern der eingetragenen Gläubiger:

1) Tischlerfrau Emilie Schröder, zu Werblin,

2) Wirthschafterfrau 8 * * * Katschor, zu Slawoschin,

3) Einwohnerfrau Ottilie Grönke, geb. Katschor, zu Neustadt W. /Pr.

4 Pächter Heinrich Katschor in Bresin bei Lauen⸗ burg,

5) Hofbesitzerfrau Malwine Strissel, geb. Katschor, zu Slawoschin,

6) Ehefrau Helene Haese, geb. Katschor, zu Berlin,

75 Hofbesitzer Otto Katschor zu Goschin,

8) Eigenthümer Emil Katschor zu Goschin werden ihre Anfprüche auf die bezeichnete Post vor— behalten.

II. Die Kosten des tragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. II. Wolff.

geb. Katschor,

Amalie Henninger, geb.

Verfahrens werden dem An—

772151 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. Refr. Pr. Liepmann als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Hofbesitzers Jehann Pomiersti zu Oslanin, vertreten durch den Rechtsanwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von OG'fanin Bl. 65 Abth. III. Nr. 1 für die Geschwister Maria und Augustine abgetretene Darlehnsforderung des Franz Meyna von 30 Thalern, verzinslich zu „Go seit dem 214. Juni 1851, in halbjährlichen Post⸗ numerationsraten und rückzahlbar nach dreimonat⸗ licher Kündigung, wird für kraftlos erklärt, die Maria Meyna oder deren etwaige Rechtsnachfolger mit ihrem Anspruch von 20 fünfundzwanzig Thalern an diesẽ Post ausgeschlossen und die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. II. Wolff.