, / an 66 6 . * 86 e. ö v = ö 2 ö . ö ? .
dürfte. Auf ihren langen unterirdischen Wanderungen haben diese Quellwasser einen starken Gehalt von Gasen und mineralischen Sub⸗ ssanzen aufgenommen, welche nach Art des Karlsbader Sprudelsteins in mächtigen Schichten a ö sind. Im Innern des Sumpf⸗ beckens ift noch nie eine Quelle gefunden, was auch bei der unter⸗ lagernden Thonschicht 0 erklaärlich ist. Aus diesem Grunde würte für die pontinischen Sümpfe auch ein in Amerika angewandtes Trockenlegungsverfahren ausgeschlossen sein, welches in dem Durchschlagen der unterlagernden undurchlässigen Schichten be⸗ steht, um dem Sumpfwasser Abzug in die Tiefe zu schaffen. Es wärde bier gerade der gegentheilige Erfel stattfinden, man würde mächtige artefische Brunnen schaffen. Nächst dem Uebermaß und dem stoßweisen Erguß der fremden Wassermassen bildet der Umstand einen weiteren Grund für die Versumpfung, daß sãmmtliche Flüsse und Gräben nur eine einzige Mündung ins Meer haben; dadurch werden die Wassermassen aufgestaut und verbreiten sich du das reich rerzweigte Kanalnetz über die ganzen Ebene. Ein weiterer Grund für die Unzulänglichkeit der vorhandenen Entwãsserungskanãle ist das enorme Wuchern der Wasserpflanzen in denselben, Das Hinein⸗ treiben von Büffelheerden in diese verwachsenen Kanäle ist ein zu primi⸗ tires Mittel, um dem Zweck zu entsprechen und schädigt zudem noch die Uferböschungen. Die ersten Trockenle ungsversuche hat anscheinend Appius Claudius, als er ca. 319 v. . seine berühmte Heerstraße nach Unter⸗ Italien anlegte, gemacht; weiter wird berichtet von einem Ver⸗ fuch des Kensul Cornelius Cethegus und von der großartigen Idee Julius Cäfar's, das Albanergebirge zu durchstechen, und den Tiber in die Sümpfe zu leiten, um durch seine Sedimente das ganze Gebiet zu erhöhen, eine Idee, deren Durchführung einen reellen Erfol gehabt hätte. Nach Cäsar haben Augustus, Nerva, Trajan, Theodori und achtzehn Päpste, darunter Leo X. und Sixtus V. wenig erfolg⸗ reiche Trockenlegungsversuche gemacht. Pius XI. hat endlich vor 115 Jahren mit einem Aufwand von ) Millionen Fr. großartige Arbesten ausführen lassen, welche eine zukünftige Trockenlegung sehr erleichtern und verbilligen werden. Von ihm stammt der bei weitem größte Theil des jetzigen reich verzweigten Kanal⸗ netzes von dem ca. S0 km schiffbar sind, sowie die Wieder⸗ herstellung und Aufdämmung der versunkenen Via Appia und ihr Schmuck mit den so herrlichen Bäumen. Später hat ich noch Napoleon J. sehr für die pontinischen Sümpfe interessirt. Durch das Mitglied der Academie Prony ließ er das Gebiet genau, auf= nehmen und die geologischen und hyxro raphischen Verhältnisse, die Wassermengen jedes einzelnen Baches enau bestimmen. Napofeoms Sturz hinderte ihn daran, seine Idee zu verwirk⸗ lichen. Seit Pius VI. hat man sich damit begnügt, das von diesem Papst Geschaffene in leidlichem Zustand zu erhalten. Redner erörterte dann sein Project für die Trockenlegung.
1) Zur völligen Gesundung der Luft kann nur eine Radicalcur helfen, es darf kein Stück Sumpf, kein Tümpel zurück⸗ bleiben, sonst werden die Colonisten durch die aria cattiva gefährdet.
2) Im Gegensatz zu allen früheren Projecten darf kein Tropfen fremden Waffers mehr in die Sümpfe hineinkommen. Alle ll fe pon den Bergen, alle Quellwasser müssen durch peripherische anäle, die gegen die Innengräben abzuschließen sind, abgefangen und direct ins Meer geleitet werden. Im Westen ist ein derartiger Kanal in dem Fiume Sisto schon vorhanden.
Es ift nur nöthig, ihm durch einen 500 m langen Durchstich durch die Dünen einen directen Weg ins Meer zu geben. Das Gefälle 1: 900 ist ein genügend starkes, um diese Oeffnung permanent offen zu erhalten.
DN Um den Fluthgräben am Fuß des ,, kein zu großes Profil geben zu müssen, sind im Gebirge Vorkehrungen nöthig, um den Abfluß der Hochwasser zu verlangsamen und auf circa vier Tage zu vertheilen.
Dieses Ziel läßt sich erreichen:
a. durch Hervorrufung einer, wenn auch zunächst nur gering⸗ werthigen, Vegetation auf dem ärmlichen Felsboden.
p' durch Sprengung einer großen Zahl kleiner Trichter in den oberen Gebirgsregionen, welche den Abfluß des Regenwassers verlang—⸗ famen und den Schutt oben festhalten, .
c. durch Anlage von Thalsperren, welche den Abfluß des Wassers zu reguliren gestatten, und wozu sich einige weite Thalkessel mit engem Ausgang sehr gut eignen. ö
Ist auf diese Weise erreicht, daß kein anderes Wasser als das, welches durch die direct das Gebiet treffenden Niederschläge erzeugt ist, in die Sümpfe gelangt, so genügen die vorhandenen Innenkanäle voll⸗ ständig, um binnen wenigen Wochen das jetzt inundirte Terrain trocken zu legen. .
I Die etwa 2000 ha, welche für die natürliche Entwässerung zu tief liegen, müssen durch kleine Dämme gegen das übrige Sumpf⸗ gebiet abgegrenzt uud durch Siel⸗Vorrichtungen und einfache Wind⸗ motoren entleert werden.
Der Vorzug des vorgeschlagenen Systems beruht darin, daß das⸗ selbe an die Arbeiten Piu's VI. anknüpft und dieselben ausnutzt, ferner darin, daß die eigentlichen Bodenarbeiten nur am Rand der Sümpfe, am Meer und an den Bergen, nothwendig sind, nicht in den tiefen Moorschichten, wodurch Leben und Gesundheit der Arbeiter besser geschont wird. Die Erfahrung, daß die jenseits der ersten Bergkette des Volskergebirgs gelegenen Gebiete ebenso wie die zwischen Meer und Dünenkette fieberfrei sind, muß bei Unterbringung der Arbeiter während der Nacht ausgenutzt werden. Wird die Trockenlegung nach einbeitlichem Plan mit höchster Energie, ausreichenden Menschen⸗ und Maschinenkräften an allen Orten gleich⸗ zeitig begonnen, so wird sie in einem einzigen Winter vollendet werden können und werden die eigentlichen Trocken legungsarbeiten weniger als eine Million Lire kosten. Nach geschehener Trockenlegung ist alsbald für eine kräftige Vegetation und eine intensive allgemeine und un⸗ ausgefetzte landwirthschaftliche Ausnutzung des Bodens mit allen Milteln der modernen Technik Sorge zu, tragen. Dann wird Ein Gewinn von mehreren hundert. Millionen erzielt werden und auch der bejammernswerthe Zustand der vom Fieber zerrütteten Umwehner wird aufhören, die günstigen hygienischen Verhältnisse wer⸗ den sich bis nach Rom hiufühlbar machen, und diese Sümpfe, jetzt die Quelle der Pest und des Todes, werden wieder zu einer Stãtte der Wohlhabenheit und des Glücks von Hunderttausenden von Be⸗ wohnern werden.
Geheimer Bergrath Professor Dr. Credner aus Leipzig gab sodann eine lebenswarme Schilderung des Colorado⸗Plateaus und des Great⸗Eolorado⸗Cañons im Westen der Vereinigten Staaten.
Kunstgeschichtliche Gesellschaft.
In der am vorigen Freitag im Kaiserhofe abgehaltenen Märzsitzung berichtete der Heer me Regierungs Rath Dr. Sippmann Fber die Ausstellung farbiger Kupferstiche im K. K. oöster⸗ reichischen Museum für Kunst und Industrie zu Wien. Der Vortragende schickte eine kurze Darstellung des technischen Ver⸗ fahrens, mit der Kupferylatte Farbendrucke herzustellen, seinen Aus⸗ führungen voraus. Nachdem schon um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts Hercules Seghers in Utrecht mit seinen Stichen und Ra⸗ Dirungen farbige Wirkung zu erzielen versucht hatte, indem er sie auf gefärbtes 6 abdruckte und bie und da die Platte mit farbigen Pigmenten Hart mit Druckerschwärze einfärßte, ging der auf Frankfurt gebürtige Jacob Ghristeyb X Blon (1670 1741 dazu über, die an sich schon malerische Schabkunstmanier durch Farbenüberdruck von verschiedenen mit je einem Ton eingefärbten Platten zum eigentlichen Farbendruck zu erweitern. Sein edeutendster Nachfolger in dieser Technik war J. F. Dagoty irl7 = 1783), während die französischen Meister der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts, wie Debucourt, Janinet, Des courtis u. a. das einfachere, aber größere persönliche Sorgfalt und Geschicklichkeit verlangende Verfahren ber orsugten. die einzelne in Grayvon⸗ oder Aquatintamanier hergestellte Platte mit den ver⸗ chiedenen Localtonen einzufärben und bon dieser in einem Abzug farbige Brucke herzustellen. Die graziösen Schöpfungen dieser vorzugsweise in
reichhaltigster Auswahl im österreichischen Museum zur Zeit ausge⸗ stellt. Leider entfpricht die Qualität der Abdrücke welche gerade bei dieser Technik für die Werthschätzung von außerordentlicher Be⸗ deutung ist, nicht durchweg den Ansprüchen. welche man an eine Muster⸗ sammlung zu stellen berechtigt ist. Der Mehrzahl nach gehören die in Wien zusammengebrachten CGremplare, zer Albertina der K. K. Dofbibliotkek, den . Waller tein schen und Lichten fein chen Sammlungen an. Zum Schluß seiner Ausführungen stellte der Vor⸗ tragende fur den nächsten Winter eine Ausstellung von Farbendrucken in dem Berliner Kupferstichcabinet in Aussicht.
Der Geheime Regierungs Rath Dr., Bode syrach sodann über
die neueste Entwicklung der italienischen Kunstsammlungen, indem er den in letzter Zeit so viel erörterten Verkauf älterer römischer Privatfammlungen näher beleuchtete und interessante Mittheilungen lber neu entftandene Localsammlungen in kleineren rovinzialstãdten machte, die aber in ihrer Entwicklung noch vielfach gehemmt sind. Selbst die Gründung einer National⸗ Gemäldegalerie und eines Gips⸗ mufeums in Rom begegnet zur Zeit nech zahlreichen, schwer zu beseitigenden Hinderniffn. Der Reher schließt mit einem warmen Nachruf für den kürzlich jung verstorbenen Kunstforscher Baldoria, der im Dienst des italienischen Cultus Ministeriumẽ sich um die Erforschung, namentlich der mittelalterlichen und frũhchristlichen Kunst feines Vaterlandes reiche Verdienste erworben hat. Nachdem der Geheime Regierungs⸗Rath Lippmann noch einige neue literarische Erscheinungen aus dem Gebiete der Bibliographie und der graphischen Künfte vorgelegt hatte, schloß die Sitzung mit einer kürzeren Mittheilung des Präfidenten, Grafen Don heff⸗Fried rich⸗ ftein über die Vorarbeiten zu der voraussichtlich Mitte April zu eröffnenden Ausstellung von Kunstwerken der frideri⸗ cianifchen Zeit, die in den Räumen der Königlichen Akademie der Künste stattfinden wird.
— Ein interessanter Alterthums fund aus der Steinzeit ist, wie der N. Pr. 32. berichtet wird, vor kurzem von dem Ritterguts⸗ besitzer v. d. Osten⸗Warnitz der prähistorischen Abtheilung des Köͤnig⸗ lichin Mufeums zum Geschenk gemacht worden. Es sind zwei Thon⸗
efäße und zwei sehr schöne Steinhämmer, die zusammen in einem Hrabe bei dem Dorfe Warnitz, Kreis Königsberg i. N., gefunden wurden. Daß größere Gefäß von 13 em Höhe und 1I,5 em größtem Durch— meffer ist aus einem ziemlich schlecht gebrannten, mürben, hellbraunen Thon hergestellt; es zeigt ungefähr in der Mitte eine einfache nicht allzu starke Ausbauchung und im übrigen eine glatte Oberfläche ohne Ornamente. Das zweite Gefäß, das in dem ersten größeren stand. ist becherfoͤrmig, 6 em hoch, 73 em im oberen und größten Durchmesser haltend, ebenfalls pon brauner Farbe, ziemlich schlecht gebrannt und außen mit einer rauhen, ungeglätteten Oberfläche versehen, Die zwei Steinhämmer sind aus graubraunem dioritischem Gestein und 16,3, bezw. 17 em lang. Sie sind beide von ganz gleicher Form, mit einem durchbohrten Stilloch versehen, mit viereckigem Querschnitt, etwas verjüngtem Bahn⸗ ende und feiner Politur. Beide sind bis auf eine geringe Beschãdigung am Bahnende des einen sehr gut erhalten und lagen, mit den Schneide⸗ theilen nach außen gekehrt, einander gegenüber, auf beiden Seiten der beiden in einander gestellten Thongefäße. Dabei lagen zahlreiche kleine Knochen⸗ stücke, die vom Leichenbrand herzurühren schienen. — Der ganze Fund ift in verschiedener Hinsicht von großem Interesse: die Steinhämmer find sicher keine einheimische märki ze Arbeit, sondern weisen auf nor ⸗ dische Einführung aus Rügen, Schleswig-Holstein oder Dänemark, wo derartige, sauber gearbeitete und fein eschliffene Exemplare häufig porkommen Die Thongefäße und vor allem der kleine Becher haben nicht das typische Gepräge der neolithischen Zeit, sondern erinnern fast noch mehr an rohere Formen des sogenannten Lausitzer Typus während der Bronzezeit, dessen letzte Ausläufer bereits wieder holt auf verschiedenen Gräberfeldern der Neumark beobachtet werden konnten. Sehr merkwürdig wäre auch das Vorkommen von Leichenbrand, der allerdings nicht ganz sicher, aber doch mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Befunde der wenigen, um die beiden Ge⸗ faäße zerstreut herumliegenden Knochenstücke festgestellt werden konnte. Denn während der Steinzeit ift Leichenbestattung die übliche Be⸗ gräbnißart, und nur ganz vereinzelt hat man hier und da, wie z. B. in Thüringen und Schlesien, am Ende dieser Periode und in der Uebergangszeit zur Bronzeperiede Leichenbrand beobachtet. Auf jeden Fall dürfte auch dieser Grabfund von Warnitz dem Ausgang der Steinzeit oder bereits der Uebergangszeit zur Bronzecultur, also etwa dem Ende des jweiten Jahrtausends vor Christi, angehören.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Stand der Sagten;
In Folge günstiger Witterungsverhältnisse hat auch im Regie⸗ rnngẽbezirke Gum binnen. die Herbstbestellung der Aecker überall zur Zufriedenheit erfolgen können; die Saaten sind durchweg kräftig in den Winter gekommen und stehen, soweit sich dieses überhaupt zur Zeit feststellen läßt, gut.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Ueber die Influenza berichtet Nr. 13 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts in Folgendem: . ;
Die Verbreitung der Seuche im Ausland ist den eingegangenen Mittheilungen zufolge nur noch gering, wenngleich die aus einzelnen Orten gemeldeten Fälle etwas zahlreicher waren als in der Vorwoche. In London z. B. erlagen der Seuche 35 Personen gegen C6) 30 in der Vorwoche. Allerdings hat dort und in den übrigen Berichts⸗ städten von Großbritannien und Irland, wie schon in der Vorwoche, auch in der Berichtswoche die Gesammtsterblichkeit zugenommen (London St. 243 auf je 1099 Einw.: 22.1 0so, Liverpool 33,1. zo ocoαο U. s. w.. In Paris betrug die Zahl der Influenza⸗Todesfälle wie, in der Vorwoche 2, in Amsterdam sogar nur 1: 5. Eine kleine Steigerung der Verbreitung der Influenza wiesen Wien mit 16 Erkrankungen: 8 und Prag mit 16 Erkr. : 10 bei 1 Todesfall: JL in der Vorwoche auf. ie Gesammtsterblichkeit und die Zahl der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungs— organe war in Wien wie in den meisten übrigen Berichtsorten Desterreich⸗Ungarns gegenüber der Vorwoche erhöht. (Wien St. 285: 26,3 osoo, A. 155: 139, Prag St. 31,9: 27,5 o/ oo, A. 40: 28, Budapest St. 31,1: 2,4 o, A. 59: 41 u. s. w) Aehnlich lagen die Verhältnisse in Kopenhagen (Erkr, an Infl. 121: 114 bei 1: 4 Todesfällen, St. 21,8: 193600, A. 35: 28). In Stockholm famen 1 Todesfall und 9 Erkr. an Infl.: 3 und 12, in New⸗Jork 18 Todesfälle: 20 zur Meldung. ᷣ ;
Im Deutschen Reich wurden im Reg.⸗ Bez. Dũsseldorf 15 Todesf. u. 00 Erkrank. an Infl. : 9 u. 60 in der Vorwoche, in Nürnberg 110 Erkrank. 126 beobachtet. Todesfälle an Influenza kommen nur noch gen vereinzelt vor. Die höchsten Ziffern, welche auf Mainz, Straßburg und Altona entfielen, waren 6, 4 und 3.
Gine im Vergleich zur Vorwoche größere Gesammtzahl von Todesfällen sowie besonders solcher an rankheiten der Athmungs⸗ organe neben vereinzelten Fällen von Influenza oder auch ohne letztere ist wieder aus einer Reihe von Städten, namentlich des Westens und Südens Düsseldorf, Elberfeld, Osnahrũch Dortmund, Bonn, Frank⸗ furt a. M., Darmstadt, Mülhausen i. E., Nürnberg, Augsburg u. s. w.) gemeldet worden. ̃
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagen gestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Qberschlesien. An der Rubr sind am 29. d. M. geftellt M87, nicht recht- zeilig gestellt keine Wagen. In DOberschlesien sind am 28. d. M. gestellt 3299, nicht
rankreich und England cultivirten Technik, die namentlich in den Dienst der Bildniß⸗ und Sittenbilddarstellung gestellt wurde, sind in
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangsversteigerungen. — 9
Beim Königlichen Amtsgericht L Berlin standen 29. Marz 1892 auf Antrag einiger Benefizialerben des . befitzers E. J. . Lehm ann Pie Grunͤdstüce in der Kreonenstraze R. und 435 zur Versteigerung; Gebäudesteuer⸗Nutzungswerth 39 560 446; Mindestgebot zusammen 240 00 6; für das 3 pon 655 650 S6 wurden die Frau Wwe. Marie Lehmann, di Frau Rittergutsbefizer Johanna Fuhrmann, die Ehefrau 26 en Staatsanwalts Lade mann, der einjährige Freiwillige Willy Lehmann zu Branzenburg a. und die Frau Assessor Frida Haseloff zu Posen Ersteher. .
Benn Königlichen Amtsgericht U Berlin stand am 28. Mär; 18535 das Grundstück des Kaufmannz Au gust Dom afch zu Neu- Weißen see, Heinersdorferweg 25 belegen, zur Versteige⸗ rung; Fläche O0786 ha, Gebãudesteuer⸗Nutzungswerth 25 4, Mindestgebot 422 6; für das mein von 15 00 16 wurde der Faufmann Berthold Jacobi, erlin, Greifswalderstraße 54 Ersteher. — Aufgehoben wurde. das Verfahren der Zwangs. versteigerung, betreffend die Grundstücke des Maurermeisters Stto Herokd, zu Steglitz belegen, da die Anträge zurückgenommen wurden. — — — — 3 ö
— Ein von der „Frankf. Ztg.“ veröffentlichtes Kabeltele ramm von Villars aus Nem⸗Vork meldet, dem Rückgange der Northern⸗ Pacific⸗Werthe liege keine specielle Ursache zu Grunde. Die laufenden Brutto⸗Finnahmen stellten sich bei wesentlich niedrigeren Betriebsfpefen fo hoch wie im verflossenen Jahre, es beständen äber. haupt keine finanziellen Schwierigkeiten irgend welcher Art.
Leipzig, 33. März. (W. T. B.; Kam mzug⸗Termin. handel. La Plata. Grundmuster B. per April 3,424 46, ver Mai 3.427 6, per Fun 3, 45 M, Per Juli 345 6 per August 347 4, per September 3.50 M, ver Oktober 3501, ver Nobember 335 . ber Dezember 3,50 S6, per Januar 3,50 Æ, per Februar 350 Umsatz 105 000 kg.
Tondon, 29. März. 8 T. B.) Die heute eröffnete Woll⸗ auction war bei ziemlich lebhafter Betheiligung stark besucht. Das Totalangebot betrug 356 900 Ballen. Heute wurden 12 309 Ballen angeboten. Australische Merino⸗ und Capwollen 5 90 unter den Februarpreisen. Kreuzzüchtung zu Gunsten der Käufer ohne nennens— werthe Veränderung.
An der Küste 3 Weizen la du ng een angeboten.
Manchester, 27. März (W. T. B.) i2r Water Tavlor 3, 30r Water Taylor 7 20r Water Leigh 6, 30r Water Clayton 6, z2r Nock Brooke 64, 40r Mavoll öt, 40r Medio Wilkinson ? 3Ir Warpcops Lees or. 36 Warpeeps Rewland 7. 40 Double Weston 73, 690r Double courante Qualitãt 11, 32 116 varde I5 6 16 grev Printers aus 32r / 4ßr 144. Ruhig.
St. Petersburg, 29. März. (W. T. B.) Der Verwaltungs. rath der St. Petersburger Internationalen Handelsbank beschloß heute, wegen der letzten Ereignisse die Abschreibungen um etwä Joo Go Rbl. zu erhöhen und demnach die Dividende für de Jahr 1801 nur im Betrage von 26 Rbl. vorzuschlagen, aber den Rctionären anbeimzugeben, einen weiteren Rubel Dividende dem Reservefonds zu entnehmen. Der Verlust an den Loosen der Adele—= Agrarbank, der 750 000 Rbl. beträgt, wird aus den Effercten und Syndicatsgewinnen gedeckt. .
Palermo, 29. März. (B. T. B.) In der gestrigen Genera versammlung der Westficilianischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ fchaft wurde die Dividende für das Jahr 1881 auf 18 Lire netto re gt: der Restbetrag von 8 Lire gelangt am 1. Juli er. zur Auẽ⸗ zahlung.
AFhen, 23. März. (B. T. B. Das Goldag io ist in de letzten Woche um 1500 gefallen; man schreibt dies dem Verbot der Goldtermingeschäfte an der Börse zu.
New-⸗Hhork, 23. März. (B. T. B) Die Fon dsbsrse eröffnete zu höheren Notirungen, schwãchte sich aber im weiteren Ver⸗ laufe ab und schloß zu den niedrigsten Cursen des Tages. Der Umsatz der Actien betrug 246 009 Stäügk'. Der Silbervorrath wird auf 3 200 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 20 000 Unzen.
Der Werth der in der vergangenen Woche ausg eführ ten k betrug 7078785 Doll. gegen 6 881 350 Doll. in der Vorwoche. .
Weizen-Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Verginigten Staaten a Groỹ⸗ britannien 85 000, do. nach Frankreich 23 00, do. n anderen Häfen des Continents I6 G00, do. von Californien und Dregen nach Großbritannien 15 00, do. nach anderen Häfen des Conti nents — Qrts.
Berdingungen im Auslande.
Niederlande.
5. April, Mittags. De Directeur van s Rrks Centraal Magazyn van Militaire Kleeding. Vitrusting enz. zu Amsterdam, Sarphatistraat: ; . .
1) Lieferung von Lederzeug und Pferdegeschirr, worunter Gib Decken für die Armee, . ĩ
Y Lieferung von 60 0 Eßkesselsäcken für die Armee. .
Bedingungen und Muster zur Einsichtnahme und Ansicht in genannten Magazin.
g. April, Mittags. Ministerie van Kolonien im Haag, in Dienstgebãnde: Lieferung von Trãgereisen 29 in verschiedenen btbei⸗ fungen. Bedingungen käuflich bei den Buchhändlern Gebroeders van Cleef im Haag, Hofspui 28 a.
Belgien.
13. April, Mittags, Brüßeler Börse, Lieferung von Bolien.
1 21500 kg polirte S raubenbolzen mit Mutter für Loce— motiven (Nr. 2, 5, 4, 5, T u. 10).
2) 13 550 Kg dergl. für Locomotiven (Nr. 11-14, 19 21, 2).
3) 13 200 Kg dergl. für Tocomotiven (Nr. 25 - 30 u. 30 bis).
660 kKę dergl. ohne Mutter für Locomotiven Nr. 37 u. 37*.
4 1120 kg dergl. mit Mutter für Tocomotiven (Nr. 38, 39 u. )
1366 Eg dergl. mit Mutter für Tender (Nr. 40). ⸗ 2100 kg dergl. ohne Mutter zur Befestigung der Radfelgen bei Locomotiven (Nr. 47). 2969 Kg dergl. für dergl. bei Waggons (Nr. 48). 1100 Kg dergl. für dergl. bei Tender (Nr. 49). 150 Kg dergl. für dergl. bei Wagen (Nr. 50). ; 60 KSę poltfrte Schraubenbolzen mit 2 Muttern für Tender⸗ ölkapseln (Nr. 51). .
16. April 11 Uhr, Provinzialregierung zu Namur, Lieferung ben
Schwellen ꝛc, ; ö Sicherheit:
17 5920 eichene Schwellen von 2.5 m Lãnge. Fr. O30 für jede Schwelle. . .
) 307 Stück Eichenholz zur Fundirung von Weichen und Geleis⸗ kreuzungen.
Rumänien.
24. Mai n. St., 2 Uhr, Bukarest, Kriegs⸗Ministerium = Boule vard Carol, Haus Joanid — 40 kg Antipyrin und 200 Kg Jod form. Bedingungen einzusehen in der Sanitãts⸗Direction, Ab⸗ theilung VI. Caution 1G ο des Preises,. ;
33 Mai n. St, 2 Uhr, unter den nämlichen Bedingungen eben daselbst: 32 000 nach Vorschrift zu liefernde weiße Flaschen.
27. Mai, 2 Ühr, Pharmaceutisches Centraldepot im vorgenannte
ã Bedingungen; Lieferung ben
Kriegs ⸗Ministerium, unter den nämli d egenfstanden nach Maßgabe dei
Arzneimitteln und pharmaceutischen Lastenheftes.
Zmeite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 78.
Berlin, Mittwoch, den 30. Mätz
E892.
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Preußischer Landtag. Herrenhaus. 8. Sitzung vom Dienstag, 29. März.
Der Sitzung wohnen der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministe⸗
riums Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Minister des Innern Herrfurth, der Justiz⸗Minister Or. von Schelling, der Finanz-Minister Dr. Miquel, der Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛcC, von Heyden, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten r. Bosse bei. In einmaliger Schlußberathung werden zunächst erledigt die Hesetzentwürfe zur Ergänzung der Gesetze über das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen und über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen der Monarchie, sowie über die Sterbe⸗ und Gnadenzeit bei Pfarrstellen und die kirchliche Aufsicht über die Vermögens— verwaltung der Kirchengemeinden.
Entsprechend dem Antrage der Finanzcommission wird über die Petition der Wester- und Lintelermarscher Deichacht um Einstellung eines ihr als Darlehen zu ge⸗ vahrenden Betrages, von? 11561 005 6 in den Stat für 183334 behufs Besteinung des in der genannten Deichacht belegenen Seedeichs, zur Tagesordnung übergegangen, nachdem der Berichterstatter Ober-Bürgermeister 3weigert ausgeführt hatte, daß in einem solchen Falle in erster Linie die Provinz einzutreten hätte.
Graf zu Inn- und Knyphausen tritt für die betreffenden Gemeinden ein, die sehr belastet seien, und empfiehlt die Ueber⸗ weifung der Petition zur Berücksichtigung, wenn nicht der Finanz⸗ Minister die Erklärung abgeben könne, daß die Grund⸗ und Gebãude⸗ steuer werde überwiesen oder aufgehoben werden.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Der Herr Vorredner wünscht von mir Erklärungen darüber zu haben, ob es in der Absicht der Staatsregierung liegt, entsprechend der zwischen dem Landtag und der Staatsregierung bei Gelegenheit der Einleitung der Steuerreform in den ersten Stadien bestehenden Uebereinstimmung an eine Ueberweisung von Grund- und Gebäude— steuer im zweiten Stadium der Steuerreform heranzutreten.
Meine Herren, die Veranlagung der neuen Einkommensteuer hat ein überraschend günstiges Ergebniß gehabt. Wir haben gegen— wärtig, vorbehaltlich der eintretenden Berichtigungen, vorbehaltlich der unzweifelhaft bei der ersten Veranlagung nach dem neuen Steuer— spstem sehr zahlreich eintretenden Berufungen und Stattgebungen von solchen Berufungen, die noch eine erhebliche Reduction dieses Ergebnisses herbeiführen können, einen Mehrertrag gegenüber dem Erhebungssoll von etwa 43 Millionen. Ich nehme an, daß es sehr wohl möglich ist, daß sich diese 43 Millionen auf rund 40 Millionen in den weiteren Instanzen der Veranlagung reduciren. Dieses Ergebniß ist ein über Erwarten günstiges. Wir hatten in Finanz⸗Ministerium einen so hohen Betrag nicht angenommen, waren aber ebenso wenig in der Lage, wie jeder andere Sachkundige auf diesem Gebiet, eine bestimmte und zutreffende jahlenmäßige Schätzung vorher eintreten zu lassen.
Dieses günstige Ergebniß beweist erstens die absolute Berechti⸗ gung, ja Nothwendigkeit der Steuerreform, erleichtert zweitens den veiteren Fortgang derselben und giebt endlich ein erfreuliches Bild über die Wohlhabenheit des Landes. Die Staatsregierung ist immer davon durchdrungen gewesen, daß das, was wir bisher thaten bezüg⸗ lich der Reform der Gewerbe- und der Einkommensteuer, nur ein erster Schritt sein sollte und konnte, daß die Mehrerträgnisse nicht unmittelbar für die Zwecke des Staats verwendet werden sollen, sondern vielmehr zur Durchführung des ganzen Plans in dem Sinne, daß die bestehende staatliche Doppelbesteuerung in der Personalsteuer und in der Realsteuer, soweit die Finanzlage das irgend gestattet, gänzlich beseitigt oder wenigstens erheblich vermindert werden solle, und die Staatsregierung hält auch an dieser Ueberzeugung noch heute fest und hofft, daß der zweite Schritt in dieser Steuerreform in derselben Uebereinstimmung mit den beiden Häusern des Landtags zu Ende geführt werden wird, wie es bei dem ersten Schritt der Fall war.
Meine Herren, in technischer Beziehung, ich möchte sagen, in national⸗6konomisch⸗wissenschaftlicher Beziehung und in Betreff der vraktischen Schwierigkeiten der Ausführung ist der zweite Schritt viel schwerer wie der erste. Wenn er uns gelingen sollte, so glaube ich aller⸗ dings, daß Preußen dann in Staat und Gemeinde ein Steuersystem be⸗ kommt, um welches es von der ganzen Welt beneidet werden kann, weil es den Grundsätzen der Gerechtigkeit in möglichst vollkommenem Maße entsprechen wird. Darüber kann kein Zweifel sein, meine Herren, daß, welche Form der Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer man auch wählt: ob die Ueberweisung der bisherigen Staatssteuern an bestimmte Verbände, sei es an die Provinzen, sei es an die Kreise, sei es an die Gemeinden selbst, oder ob die Form gewählt wird eines Verzichtes des Staats auf die Hebung der Grund- und Gebäude— steuer — und bis auf weiteres neige ich mich der letzteren Alternative zu — (Bravoh, diese ganze Reform nur durchgeführt werden kann bei einer gleichzeitigen Reform der Communalsteuern.
Meine Herren, die Grundidee, die ich schon früher ausgesprochen habe, ist, daß im wesentlichen der Staat auf die Personalsteuern, die Commune auf die Realsteuern, auf diejenigen Steuerobjecte ange⸗ wiesen werden soll, welche mit der Commune auf Gedeihen und Verderb leben, welche sich nicht von der Commune trennen können, nicht wegen einer procentualen Höhe des Zuschlages auszuwandern vermögen, nicht der Commune die Ausgaben lassen, aber die Ein— nahmen entziehen können. Es kann sich bei der Frage wesentlich nur darum handeln, die bisherige Incongruenz, die aus dem Nebeneinander⸗ bestehen der Realsteuern mit einer jetzt hoch entwickelten Personal⸗ steuer und der daraus sich ergebenden Ueberlastung der realen Objecte hervorgeht, zu beseitigen durch eine Verwandlung dieser staatlichen Realsteuern in Communalsteuern. (Bravo)
Ich möchtesauf das Nähere jetzt nicht eingehen; das wäre verfrüht,
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daß sie glauben würde, ein halbes, unvollendetes Werk zu thun, wenn nicht in Consequenz der zwischen uns und dem Landtage vereinbarten Anschauungen die Steuerreform auch zu solchem Ende geführt wird. Die Ungleichheiten, die Herr Graf zu Knyphausen in Beziehung auf die Veranlagung der Grundsteuer an dem hier vorliegenden Beispiele gekennzeichnet hat, sind nicht bloß bezüglich der drei Gemeinden vor⸗ handen, sondern sie sind an vielen anderen Stellen, namentlich in den Niederungen und Marschdistricten, in hohem Grade bestehend. Diese Ungleichheiten werden aber von vornherein mindestens einen ganz anderen Charakter annehmen, wenn nicht völlig verschwinden, wenn diese fraglichen Steuern nicht mehr im Verhaltniß stehen zu einer in der ganzen Monarchie veranlagten Steuer, sondern wenn sie verwandelt sind als Communalsteuern, die betreffenden Grund⸗ besitzer also wesentlich in ihrem eigenen unmittelbaren Interesse die hohe Grundsteuer bezahlen.
Ich glaube nicht, daß es die Absicht sein kann, wenn eine solche Verwandlung von Staatssteuern in Communalsteuern stattfindet, die Communen in ihrer großen socialen und wirthschaftlichen Ver⸗ schiedenheit an dieselbe Form, in welcher jetzt der Staat diese Real⸗ steuern erhebt, zu binden; sondern es wird dem Staat nur darauf an— kommen, das richtige Verhältniß in der Communalsteuergesetzgebung herzustellen zwischen der Belastung der Personalsteuer und zwischen der Realsteuer. In dieser Richtung kann man nach meiner Ueberzeugung den Communen vollständige Freiheit geben, nur das richtige Verhältniß muß festgestellt werden. Denn, wenn der Staat, für den wir doch, alle. zuerst eintreten müssen— in Zukunft wesentlich angewiesen werden soll auf die Personalsteuer, dann muß der Staat auch die Garantie haben, daß nicht durch unge— messene Zuschläge seitens der Communen zu der Staatssteuer auch bei der schönsten staatlichen Gesetzgebung doch die staatliche Personalsteuer stets wieder demoralisirt wird. (Bravo) Auf dieser Basis, glaube
ich, wird sich der nächste Schritt der Steuerreform bewegen. (Bravoh . Graf zu Inn- und danach zurück.
Es bleibt beim Antrage der Commission.
Darauf wird die Beraͤthung des Staats haushalts⸗ Special⸗
Knyphausen zieht seinen Antrag
Etats fortgesetzt, und berathung.
Bei dem Etat der directen Steuern empfiehlt
Ober⸗Bürgermeister Struckmann die Vermehrung der Kataster⸗ beamten und begrüßt es mit Freuden, daß die Grund, und Ge⸗ . überlassen werden solle; es sei eine Aenderung der Einkommensteuer nothwendig dahin, daß nicht jemand, der zufällig Verlufte gehabt habe, ganz von der Steugt hefreit werde, wie dies in den Zeitungen sogar von notorischen Millionären be⸗ richtet sei. .
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Die Klagen des Herrn Ober-Bürgermeisters Struckmann in Betreff des Mangels einer genügenden Zahl von Katasterbeamten sind durch⸗ aus begründet, aber es liegt augenblicklich nicht in der Macht der Staatsregierung, dem so stark vermehrten Bedürfniß an Kataster⸗ beamten und Vermessungsbeamten ohne weiteres abzuhelfen. Wir haben eben das genügende Personal nicht zur Hand. In den letzten Jahren hat sich das dienstliche Bedürfniß in diesen Verwaltungs— zweigen ganz außerordentlich gesteigert. Es ist durch eine Menge von Umständen sowohl in der Eisenbahn-Verwaltung als auch in der andwirthschaftlichen Verwaltung, namentlich auch neuerdings behufs Ausführung des Gesetzes in Bezug auf die Bildung von Renten— gütern das Bedürfniß nach solchen Beamten so stark hervor⸗ getreten, daß es angenblicklich nicht hatte befriedigt werden können, und wir zugeben müssen, daß infolge dessen erhebliche, bedauerliche Verzögerungen in der Erledigung der Geschäfte herbei⸗ geführt sind. Aber wir haben doch Grund zu glauben, daß sehr bald und schon in der nächsten Zeit, nachdem gerade auf Grund dieses Mangels an den zur Disposition stehenden Beamten ein erheblich vermehrter Zudrang zu dieser Carrière eingetreten ist, diesem Mangel wird abgeholfen werden können. Die Staatsregierung ist nach allen Richtungen hin bedacht, auch durch allerhand Auskunftsmittel, durch Zuordnung von Subalternbeamten, von Zeichnern u. s. w. zu helfen, und wir werden diesen mit Recht von dem Herrn Ober⸗Bürgermeister Struckmann erhobenen Klagen, soviel in unserer Macht liegt, abzu⸗ helfen suchen.
Was nun den zweiten Punkt betrifft, den Herr Struckmann hervorgehoben hat, so charakterisirt dieser einzelne Fall, an den ich anknüpfen will, so recht deutlich, warum für eine Communal— besteuerung eine wesentliche und fast ausschließliche Basirung auf der Personalsteuer sich in keiner Weise eignet. In dem Entwurfe des Einkommensteuergesetzes war, wenn ich mich recht erinnere, vorgesehen, daß Verluste bei Gewerbetreibenden in einem Jahre bei Berechnung des Durchschnitts des Einkommens in dem Triennium oder Biennium als Null angesetzt werden sollten, als Vermögensverluste, die nicht gegen Mehreinnahmen im folgenden oder vorhergehenden Jahre auf— gerechnet werden könnten.
Bei den Berathungen im Landtag ist aber, und zwar, wie ich zugeben muß, consequent, gesagt, wenn ein Gewerbetreibender einmal seine Einnahmen aus dem Gewerbebetriebe nach dem zweijährigen Durch— schnitt berechnen soll, so gelten diese zwei Jahre oder diese drei Jahre in Zukunft als ein Jahr und daher muß er Verlust gegen Gewinn compensiren können. Durch diese Bestimmung sind diese Incongruenzen entstanden. Nun, meine Herren, für den ganzen Staat gleichen sich diese Dinge weit mehr aus, da trifft das mal in einem Jahre zu Lasten eines Gewerbetreibenden, wenn er zwei gute Jahre gerade hintereinander gehabt hat, in dem andern Falle zu Lasten des Staats, in dem einen Industriezweig ist das eine Jahr ein günstiges, für einen anderen Industriezweig dasselbe Jahr ein sehr ungünstiges. Heute florirt die Kohlenindustrie, morgen die Eisenindustrie, übermorgen liegt die Textilindustrie darnieder. Diese Differenzen, die Abschreibung wegen Cursverluste kommen in dem einen Jahre dem Staat zum Nachtheil, in dem anderen Jahre durch die bloße Steigerung des
zwar beginnt die
Diese Ausgleichung ist aber in einzelnen Gemeinden unmöglich. Das ganze System, welches wir namentlich in Beziehung auf die Be⸗ steuerung — Herr Ober-Bürgermeister Struckmann sprach von großen Werken — durch die Zuschläge zu den Dividenden der Actiengesell⸗ schaften haben, ist ja ein im höchsten Grade bedenkliches für die Communen, wirkt ganz ähnlich, wie die lex Huene. Denn in einem Jahre, wo die Industrie flatt geht, wo hohe Dividenden gezahlt werden, hat die Commune wenig Lasten, da ist Arbeit in Hülle und Fülle, da ist keine Armenlast von Wesentlichkeit zu tragen, da be⸗ kommt die Commune große Einnahmen aus den Zuschlägen zu den Dividenden der Actiengesellschaften. Auf Grund dieser hohen Ein⸗ nahmen gewöhnt sie sich an hohe Ausgaben. Diese hohen Ausgaben bleiben dauernd. Nachher schlägt das Ding um, Arbeit ist nicht mehr da, Dividende ist auch nicht mehr zu vertheilen, die Ausgaben bleiben nicht bloß der Commune, die in guten Jahren contrahirt sind, sondern werden gesteigert durch Bedürfnisse, welche für die Commune gerade entstehen aus der schlechten Lage der Industrie. Hätte man statt dessen z. B. bei der Gewerbesteuer — sie ist schon in dieser Be⸗ ziehung viel stabiler — wenn ich so sagen soll, eine communale Real— gewerbesteuer, welche es den Communen ermöglicht, Werke nicht nach den schwankenden Dividenden zu besteuern, sondern nach den dauernden Lasten, die sie der Commune verursachen, nach der Zahl der Arbeiter und Motoren, den Umschlagsverhältnissen, dem Anlagecapital, sodaß diese Steuer eine dauernde, wenn auch von Zeit zu Zeit zu revidirende wäre, dann würde das Werk sich besser stehen; denn es würde diese Steuer als einen Theil der General⸗Unkosten dauernd zu tragen sich gewöhnen und die Commune würde in schlechten Zeiten genau dieselben Einnahmen haben, wie in guten, würde sich nicht ir guten Zeiten an große Ausgaben gewöhnen, und würde in schlechten 6 in der Lage sein, die Ausgaben zu decken. Gerade aus diesem Beispiel geht herpvor, welche eminente Wichtigkeit diese Frage für die Communen, für die Entwicklung unseres Landes hat, wo ja jetzt unsere Communalbesteuerung ein Bild der größten Buntscheckigkeit und ich möchte sagen Anarchie giebt, wenn hier feste Grundlagen nach dem Interesse der Communen in dem neuen Communalsteuergesetz her⸗ geleitet werden. Zur Zeit können wir diese Unzuträglichkeiten nicht ändern. Graf Pfeil⸗-Hausdorf fragt, wie es mit den Amortisations⸗ beiträgen bei Pfandbriefen gehalten werden solle, b sie abzugs⸗ fähig seien oder nicht. Redner verweist auf die Verhältnisse der le hen Landschaft, bei welcher eine zwangsweise Amortisation , An ationsfonds dem Schuldner entzogen. Trotzdem seien die Bei⸗ träge als nicht abzugsfähig erklärt worden. ; Finanz⸗Minister Dr. Miquel: . Meine Herren! Die von dem Herrn Grafen Pfeil angeregte Frage ist allerdings eine Frage, die man nicht so generell entscheiden kann; es wird abhängen nach meiner Auffassung von dem Inhalte der ein⸗ zelnen Statuten der verschiedenen Landschaften, die in dieser Beziehung sehr verschieden sind. Wenn man die Sache einmal grundsätzlich be—⸗ handelt — von vornherein will ich aber vorausschicken, daß ich nur meine persönliche Meinung insofern ausspreche, als die Entscheidung der Frage, die hier angeregt ist, garnicht mehr bei dem Finanz- Minister liegt, sondern glücklicherweise bei dem Ober ⸗Verwaltungsgericht, und als wir allen diesen Fragen also ganz objectiv gegenüber stehen — wenn man aber die Sache grundsätzlich behandelt, so wird es auf Folgendes ankommen. Wenn ein Grundbesitzer eine Landschaftsschuld hat, dieselbe nicht bloß verzinst, sondern an die Landschaft jährliche Amortisationsbeträge ein⸗ zahlt, so können dreierlei Fälle möglich sein. Entweder die Landschaft setzt diese Amortisationsbeträge unmittelbar auf die Höhe der Schuld ab, dann wird nicht bestritten werden können, daß hier eine Verbesse⸗ rung des Vermögens nach dem alten Grundsatz vorliegt: Wer seine Schulden zahlt, verbessert sein Vermögen. Oder aber die Landschaft bildet daraus einen Reservefonds; dieser Reservefonds hat aber keinen andern Zweck, als demnächst nach einer gegebenen Zeit auf den Schuld⸗ betrag abgesetzt zu werden. Dann sammelt der betreffende Grund⸗ besitzer durch die Bildung eines Reservefonds ein positives Vermögen an, und in diesem Falle kann von einer Absetzung auf sein sonstiges Einkommen auch nicht die Rede sein. Der dritte Fall ist der, wo die Landschaft zwar diesen Reservefonds vorläufig bildet, die Disposition aber beispielsweise zur Verstärkung ihrer eigenen Sicherheit sich frei vorbehält. Dann ist noch nicht gesagt, daß die Bildung eines solchen Reservefonds eine vermögensrechtliche Verbesserung des Grundbesitzers bedeutet, und gerade diese Fälle sind zweifelhaft. Was nun die concrete Frage betrifft hinsichtlich der Statuten der schlesischen Landschaft, so halte ich dafür, daß solche Fragen von den Betheiligten durch Berufung nöthigenfalls vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht werden. Denn ist eine solche Frage einmal grundsätzlich entschieden, dann weiß man, woran man ist, sowohl seitens der Verwaltung als seitens der Betheiligten. Derartige Fragen werden im Laufe der Zeit bei dem Einkommensteuergesetz in großer Zahl auftauchen. Wir haben, möchte ich sagen, hunderte von Anfragen bekommen. Wir haben die meisten nicht beantwortet, weil wir uns sagten: es gehört nicht mehr zur Competenz des Finanz-Ministers. Die Localbehörden haben die Sachen zu behandeln, wie es ihrer Ueberzeugung entspricht, und dann muß die Sache zu einer prineipiellen, einer prä⸗ judieiellen Entscheidung vor das Ober⸗ Verwaltungsgericht ge⸗ bracht werden. Nur in wenigen einzelnen Fällen haben wir Instructionen ertheilt und die Behörden in einer bestimmten Weise dirigirt immer mit dem Hinweis an die Betheiligten, daß wir es ihnen nicht verargen würden, wenn sie solche zweifelhafte Fragen zur letzten Entscheidung bringen. Gerade so ist meines Erachtens bezüglich der vorliegenden Frage verfahren worden. Wir haben die schlesischen Veranlagungsbehörden nicht im entgegengesetzten Sinne angewiesen, sondern sie haben nach ihrer eigenen Auffassung des Inhalts der schlesischen Landschaftsstatuten gehandelt. Ich würde daher den Be⸗ theiligten anheimzeben, die Sache im Instanzenzuge zur Erledigung
aber ich kann nur die Stellung der Staatsregierung dahin bezeichnen,
Curses zu gute. Da ergiebt sich also die Ausgleichung von selbst.
zu führen.