Art. Regt. Nr. 10, dieser mit einem Patent vom 17. Februar
ss. Feld⸗Art. t. Nr. 25 (Großherzogl. Art. . 2 . 1851, Schaum, Port. Fähnr. von demselben Regt.
Major, in das Feld⸗Art.
vom Großherz
Corps). unter u außeretatsm.
orderung zum überjähl.
K
kleidungsindustrie zum Opfer gefallen und dieses Schick
am Dienstag fast die Versammlung der in , ,.
Regt. Nr. 33, Kün st ler, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Sec. Lts,, — befördert. Frodien, Sec. Vt. vom Fuß Art. Regt. Notenstechere ien, Gra vir⸗ und Ciseliran sta
ten, sowie in
den verwandten Berufszweigen beschäftigten Arbeiter und Acheiteri etheilt. Es waren kaum 100 Personen erschienen. Aus .
örderung zum Pr. Lt., in das Fuß⸗ Jü dell, Hauptm. und in das Rhein. Fuß-Art. Regt. r. Lts.: Stolze vom
Peucker (Schles.) Nr. 6 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, Battr. Chef in das Gro
25 (Großherzo
? rt. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, h vom Bad. Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14
lberstãdter Congreß erstatteten Bericht erwähnen wir, d — vpersetzt. — Die Feuerwerks⸗
unter Entbindung Gründung eines industriellen Centralperbandes für die grap
die ischen
Gewerbe an dem Widerspruch der Buchdrucker, die ihren Sonder, Verband noch nicht aufgeben wollten, gescheitert und nur die Bildun Jnes Cartells der verwandten Berufe gelungenäist. 3
ot in Berlin, — zu Ikier von der vom Art. Depot in Koblenz, Ober⸗Feuerwerker:
esel, Hahn vom Art. Feuerwerks⸗Hauptleuten, — die Feuerwerks⸗L uß⸗Art. Schießschule euerwerks⸗Pr. Lts.
dem Großen Art. Depot in Batterie⸗Chef
Niederschles.)
don dem Commando zur Dienstleistun Generalstabe
Kritz ler, Pr. Nr. 5, unter Belassung i
zum Hauptmann e⸗C Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Podbielski
n dem Commando zur Dienstleistung bei einer Straeter
Art Bat. Rr. Y,
Es wurde wieder der Wunsch geäußert, daß die Gewerkschafts⸗
bewegung neben der politischen ihrer Bedeutung entsprechend mehr gewürdigt werden möchte.
rothe vom Bad. Fuß⸗ Lts, Fellbaum, Hauptm. Major, — befördert.
Berlin, 29. März.
vom Schleswig. Fuß⸗ 2 Art. Bat. Nr. 14, — zu Feuerwerks⸗ von der 1. Ingen. Insp., zum
Nr. 15 versetzt. t. von Podbielski (Nieder⸗ Feld⸗Art. Regts.
Militär⸗Intend, in das Feld Art. Regt. v. Putt kame r, Sec. Lt. vom
schles. Nr. 5, Sec. Vt. à la suite des
In Hangu legten, wie der Vorwärts, berichtet, die Stein.
drucker und Lithographen der Firma Heinrich und A
Brüning, chromolithographische Kunstanstalt, am 25. d. . Arbeit nieder. Grund hierzu soll die Maßregelung eines Collegen. des , der Zahlstelle Hanau, gewesen sein. Der Frkf.
Im Beurlaubtenstande. Lts. Bastian, Sturm von der Res. des Neugebauer von der Fuß⸗ Bezirks Schweidnitz, — zu Haup Landw. Bezirk Mainz, zum Sec.
Affift. bei den technischen Instituten der Art. Tt. vom Thüring. Feld⸗Art. Regt. — befördert. Ulrich, Hauptm. und Militärlehrer gen. Schule, als Battr. Chef in das
Nr. 15 und Directions⸗ — zu Pr. Lts., v. Kleist, Nr. 19, zum überzähl. a la suite des Nassau. bei der vereinigten Art. und In
Garde⸗Fuß⸗Art. Regts. Art. 1. Aufgebots des L Henrich, Vice⸗Feldm. vom
ö Regts. Nr. 2 . J Tt. der Res. des Fuß⸗Art. R
Ztg. zufolge sol
die Mehrzahl der ausständigen Lithographen, junge
unverheiratete Leute, die Stadt bereits verlassen haben.
Nr. 3, — befördert.
General Feldzeugmeister (Brandenburg activen Heere.
Luthmer, Pr. Lt. vom Feli er ( Abschiedsbewilligungen.
Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19 versetzt. dem Commando zur
Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, unter Entbindung von
In Frankfurt a. M. baben nach dem. „Vorwärts ⸗ die
Damenschneider der Firma Jureit die Arbeit niedergelegt.
heim, Sec. Lt. vom
März 1892. Stach p. Goltz ö Pension der Ab⸗
bert us stock, 25. she orcke (4. Pse6mm.) Nr. l, mit
roßen Generalstabe, zum Hauptm. und Battr. ; Inf. Regt. von B
tleistung bei dem G neral Tt. von demselben Regt.,, zum Pr. Lt., —
Hier in Berlin beschäftigte sich eine öffentliche Versammlung
der Schneider und Schneiderinnen am Dienstag mit den Ver— hältmiffen in den Werkstätten der Friedrichsstadt. Man war durchweg der Ansicht, daß die neue Gewerbeordnung in vielen dieser Werkstätten gründlich Auskehr halten werde, weil sie in
Pr. Lt. vom Nassau. schied bewilligt. , Battr. Chef, — befördert. vom J. Pomm. Feld⸗Art. Regt.
v. Michaelis,
ohne Patent, Giebeler,
beide vorläufig . 2, zum Hauptm. und
Feld⸗Art. Regt. Nr. v. Mertens, nn in das Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27
Krummacher, Oberst von der als Gen. Major
Lt. à la suite Pomm.) Nr. 2, der Abschied be⸗
Berlin. 29. März 1892. ru iche Armee, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchẽ.
mit Pension zur Disp. gestellt. Wiesmann
Bezug auf Raum, Luft und Licht den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Schneider Tim m bemerkte nach dem Bericht der „BVoss Ztg., daß ein Beamter der Gewerhe⸗Inspectien darum ersucht habe, ihm die Werkstätten namhaft zu machen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang ständen; es werde streng nach dem Gesetz verfahren werden. Schneider Teterow be— zeichnete die neue Gewerbe⸗Ordnung als ungenügend. Wenn man gegen die ungefunden Werkstätten geseßlich vorgebe, sei zu befürchten, daß die Fabrikanten ihre Arbeitsräume schließen und die Arbeiten ihren Arbeitern mit ins Haus geben würden. Das
des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin willigt. v. Krause, Oberst⸗-Lt. a. D Derff linger
omm. Feld⸗Art. Regiment Nr. 2, zum Pr. Lt. h, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Chef, in das 2. Kähler, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Patent, Sch lawe, Pr. Lt. zum Hauptm. und Battr. Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz tvreuß.) Nr. 1, unter Entbindung von dem Offizier bei der vereinigten Art. und Ing. Feld⸗Art. Regt. Nr. 23 versetzt. Sec. Tt. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen
86 * P Sec. Lt. vom 1. P N h zuletzt Commandeur des Drag.
Neumark.)
zum ferneren Tragen er Pension zur Disp. des Fuß⸗Art. ffizer vom Platz in Danzi ner bisherigen Uniform der d Eommandeur des Fuß⸗Art. Regts. seines Abschiedsgesuchs, Ol Disp. gestellt.
Beförderung zum Hauptm. und Feld⸗Art. Regt. Nr. 26 versetzt. Rr. 34. zum Pr. Lt., vorläufig ohne 2. Rhein. Feld⸗Art. Regt. Chef, — befördert. v. August von Preußen (Of Commando als Directions⸗ in das 2. Rhein.
Ertheilung der des gedachten Regts., mit Major à la suite Nr. I und mit Pension und sei Vogt, Oberst⸗Lt. in Genehmigun l seiner bisherigen Uniform zur
Linger (Qstpreuß.) als Oberst⸗t. schied bewilligt.
als Oberst mit Pension Boetticher,
müßte sich mithin auch auf die Hausindustrie erstrecken.
Schließlich wurde eine Resolution im Sinne der Redner angenommen.
14, ausgeschieden und zu
Sec. Lt. vom Bad. Fuß⸗Art. Bat. Nr. n, ö. Foth, Feuerwerks⸗
vorläufig ohne Patent, befördert. vom ; den Res. Offizieren des Bats.
zum Pr. Lt., Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, von dem
(Ostpreuß.) Nr. 1 Lt. vom Posen.
— k 2 2 Schu ltz J., Pr. Eine Lohnbewegung der
übergetreten.
Drahtarbeiter in Berlin stebt
bevor. Die Forderungen sind tägliche neunstündige Arbeitszeit und 45 * Stundenlohn.
epot⸗Insp., als Feuerwerks⸗Major. mit der Abschied bewilligt.
gt. General⸗
Dauptm. von der 2. Art. D — und seiner bisherigen Uniform de und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Re
Directions-Offizier bei der vereinigten Art. und
Regt. Nr. 20,
Jommando als
entbunden. und Battr.
Waitz, Hauptm,
Aus St. Gallen wird der N. Zürch. Ztg.“ über die
Delegirtenversammlung des Stickergiver bandes gemeldet:
als Major mit Pension
ister (Brandenburg.) Nr. 3, mit gleichzeitig
Feldzeugme a tr. 3 Uniform der Abschied bewilligt;
hrer zur Kriegsschule in M
la suite des Regts, als Lehr 1. Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zum
Günther, Pr. Lt.
Central ⸗-Eomité wurde bestellt aus fünf. Kaufleuten,
vier Fabrikanten und fünf Einzelstickern; der Präsident Hart⸗ mann wurde einstimmig bestätigt. Die Urabst im mung über KRuflöfung oder Fortbestand des. Verbandes wurde ein= stimmig auf den 1. Mai festgesetzt. Die Delegirtenversammlung be⸗ schloß nach sehr ernster Discussion mit großer Mehrheit, in der Ab— stimmung für die Erhaltung des Verbandes einzutreten.
picirenden Offizier der Gendarmerie in den Fürsten⸗ thümern Waldeck und Pyrmont bestellt.
Im Beurlaubtenstande. X Sec. Tt. von der Fuß-Art. 2. Aufgebots des der Abschied bewilligt.
Sec. Tt. von demselben missarisch zum ins vorläufig ohne Patent, Is bert, Sec. Lt. vom Pr. Lt., vorläufig Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24 zum Hamann, Hauptm. und Battr. gmeister (2. Branden⸗
und Battr. Chef, Müller II., Regt. zum Pr. Lt., Feld⸗Art. Regt. Nr. 33. v. d. Linde, überzähl. H
Pr. Lt. vom Landw. Bez. Konitz,
auptm., — befördert. a m Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeu
Kutz keben, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. von Kaiserliche Marine.
burg.) Nr. I
Aus Verviers schreibt man der Köln. Ztg.“: Sämmtliche
Weber der großen Tuchfabrik von Fabry⸗Henrion in Dison legten die Arbeit nieder, weil ihr Wochenlohn, der bisher noch durch= schnittlich 25 Fr. betrug, um 2 Fr. gekürzt werden sollte. Die Aus⸗ ständigen werden die Arbeitseinstellung schwer bereuen, da gerade in diefer Fabrik bisher noch die höchsten Löhne im ganzen Arrondisse⸗ ment Verviers bejahlt wurden und es in den übrigen Webereien
Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗
Valois, Contre⸗Admiral, unter Inspecteur der 2. Marine⸗Insp-, Mensing, Contre⸗Admiral, J Inspecteur der
Offiziere re.
DO strowski, setzungen.
Feldzeugmeister (2. Brandenburg) 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Lt. vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, — arge verliehen. Frhr. v. Lyncker, Hauptm. Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 26, Monate zur Gestüts⸗
(1. Rhein.) ld⸗Art. Regt. General⸗ urchardt, Pr. v. Bernu th. Pr. sammtlich ein Patent ihrer Ch und Battr. Ehef vom 2. Hannov. Fel vom 1. April dieses Jahres ab auf
Holtzendorff . Berlin, 28. März.
Entbindung von der Stellung als Inspecteur der 1. Marine⸗Insp.,
Entbindung Marine ⸗Inspection, Tontre⸗Admiral,
Ccmmandanten
zum Inspecteur der 2. Marine“ derart an Aufträgen mangelt, daß an die Annahme neuer
Oldekop,
Arbeiter
nicht gedacht werden kann.
apitän zur See, unter Entbindung von der Commandanten in Helgoland, zum Art. Depots in Geeste⸗
Insp., Herbing, Capitän ; Wahrnehmung der Geschäfte eines Art. Offizier vom Platz
Schulenburg Wolfe⸗ Leib- Gren. Regt. König Friedrich Wil⸗ Nr. 8, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in
Verwaltung commandirt. Sec. Lt. vom
helm III. (1. Brandenburg.) eine namentliche Abstimmung darüber angeordnet,
und Vorstand des
erkverein der Bergleute von Durham hatte
Der Gew ob der Strike
fortgefetzt werden folle. Wie nun der F rkf. Ztg.. aus Lon don telegraßhirt wird, ist ein Antrag, mit den Grubenbesitzern Verhand⸗ lungen anzuknüpfen, mit erdrückender Mehrheit verworfen worden.
Corv. Capitän, Commandeur der von der Wahrnehmung der Geschäfte des Depots in Geeste⸗
egt. Nr. R versetzt. v. Wernsdorff, Pr. rt. Regiments Prinz August von Preußen als Res. Offizier zum gleichzeitig vom 1. April d. J. Dienstleistung bei diesem Regiment com⸗ Pr. Lt. à Ja suite des G djutant bei dem Präses der Artillerie⸗ äufiger Belassung in diesem Com⸗ Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8,
das 2. Westfäl. Feld⸗Art. R Tt. von der Res. des Feld⸗ (Ostyreuß.) Nr. 1 Regt. Nr. 35 versetzt und ab auf sechs Monate zur Jarotz ky, Regts. und commandirt als A Prüfungscommission, unter vor snando und unter Versetzung zum Rhein. z Ia suite desselben, zum überzähl. Hauptm. nde Bestimmungen sich auf A dieselben mit dem 1. April d. J. in Kraft, iedsbewilligungen. Im activen Heere. Tiehf en, Sec. It. vom 6. Thüring. Inf. Regt.
3. Matrosen⸗Art. Abtheil., r Art. Offiziers vom Platz und Vorstandes des Art.
Müller, Pr. Lt. vom 2. See⸗Bat., ein Frhr. v. Bock, zur Armee, von der Marine⸗Inf. bisher im 6. Thüring Inf. mit feinem Patent bei der Marine⸗Inf.,, und zw
früher in diesem Regt., Ferner wi
handen, daß nisten in
münde entbunden. Berlin, 29. März. Patent seiner Charge verliehen. 3. See⸗Bat., behufs Uebertritts ausgeschieden. Regt. Nr. 95 x dem 2. See⸗Bat., angestellt. . Im Sanitäts⸗ECorps. Berlin, Dr. Bonte, Marine⸗Assist. Stabsärzten, Koch, Dr. Gudd Aerzte 2. Kl., zu Marine⸗
arde⸗Fuß⸗Art.
Tiehsen,
28. März. Nuszkows ki, zu überzähl. Marine—⸗ en, Dr. v. For ster, Marine⸗Assist. Aerzten 1. Kl., unter Vorbehalt der
Insofern vorstehe enderungen des
Etats gründen, treten Aerzte 1. Kl.,
zeirig gestellt keine Wagen.
29. März 1892.
ird dem Blatte berichtet, es sei begründete Aussicht vor der drohende Ausstand der Bergwerks⸗Maschi— Wales durch einen Vergleich werde abgewendet werden.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Qberschlesien. An der Ruhr find am 30. d. M. gestellt 117, nicht recht⸗
In Oberfchlesien sind am 29. d. M. gestellt 3071, nicht
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Pr. v. Scha b, Dr. Huber, Dr. Krä- Aerzte 1. Kl., ein Patent ihrer Charge erhalten. Assist. Arzt 1. Kl. der Marine-Res. vom Land— Stabsarzt der Marine⸗Res. befördert.
Patentirung, — beför iner, Marine⸗Assist. Dr. Graf v. Spee, wehr⸗Bez. Kiel, zum
Rr. Iö, Uehufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. ausgeschieden.
Zwangsversteigerungen. ; Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen am
30. März 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung; Schlegelstr. . der Ww. Bertha Cantini gehörig; Nutzungswerlb
Weitere Personal⸗Veränderungen in der Königlich Preußischen Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛe,
Nathan Goldstein, Linienstr.
Ernennungen, Be⸗ Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
6 60; Mindestgebot 900 M; Ersteher wurde der Kaufmann ĩ 145, für das Meistgebot don
5
153 0 0, Ghorinerstraße 63. dem Zimmermeister F. X Schneider, hier, gehörig; Mindestgebot 202 250 6; für
för derungen Berlin, 29. März. Armee, Militär⸗Gouverneur des und Kronprinzen und des Prinzen Eitel Friedrich von Preußen Köni
war von demjenigen, welchem seitens der Anordnung, den Weg zu bessern, zugegangen In der Berufungs⸗ ung darüber, daß
In einer Wegesache Wegepolizeibehörde die war. die Oeffentlichkeit des Weges instanz hatte der Verwaltungsri
Major à la suite der des Deutschen Reichs Kaiserliche und Königliche Hoheit, liche Hoheit, vom
Farlkenhayn, Xr rin? d — . . von Preußen n n Leopold Moses, Auguststraß rich ter eine Festste den Maurermeistern Ed. Scheu
Meistgebot von 202 309 6 wurde der Fabrilant e 36, Ersteher. — Waßmannstrahe ã c er und Wilh. Günther gehörig:
Mindestgebot 76 740 der Fabrikant Alb. Schellenberg,
tlichen Verkehr erfolgt sei,
eine Widmung des Weges für den öffentlichen lgt. esentlichen auf die Fest⸗
dem 1. Garde⸗ Deges für den öff. etroffen, sich vielmehr im w
zur Dienstleistung bei
1. April bis 15. Juni d. J. ndellge . commandirt. Reinhold, Majer und Bats. überhaupt nicht g Weinmeisterstraße
Ulan. Regt.
9 bot 117 000 *½ und ließ behufs Weitercedirung
des Grundstücks den Zuschlag aussetzen.
Benutzung des Weges 1 Satz vorausgeschickt; tlicher ist oder nicht, ist
chlich erfolgten ungehinderten
stellung der thatsä er Ausführungen d
e⸗Fuß Art. Regt., unter Stellung à la suite Offizier vom Platz
mandeur vom Gard
— Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum
Hessen, Zeitschrift des Landesgewerbvereins“, hat in der Nr. 13 vom April 1897 folgenden Inhalt: Bekanntmachung, betr. die Cortespon⸗
ein Weg ein öffen Königliche Ober⸗ IV. Senat hat in seinem Erkenntniß vom Nr. JV 1146) ausgesprochen, daß diese Auffassu
die Entscheidung, ob
Chef von demselben Regt. unter ; eine Thatfrage.“
Stabsoffizier, zum Major, vorlaufig ohne und Comp.
„ Hauptm. und Comp. Ernennung zum etatsmäß. ö Patent, befördert. Lim bourg Hauptm. ; Berendt, Pr. Lt. von demselben Regt., — ein
Verwaltungsgerich 4. Dezember 1891 ng über die rechtlichen ge der Oeffentlichkeit
denz der Mitglieder des L stelle für die Gewerbe und den
andesgewerbvereins mit der Großh, Central⸗ Landesgewerbverein. — Der neue
Gebrauchsmusterschutz, seine Erlangung und seine Wirkung. — Sum—
Boraussetzungen für die Entscheidung
Na st, Hauptm. und Comp. Chef setzungen für die ( oder Nichtöffentlichkeit eines
Patent ihrer Eharge v . Saup Linger (Ostpreuß) Nr. 1
vom Fuß⸗Art. bestehenden Rechtsgrundsaä
Regt. von unter Be— Weges den hestehen — marische Uebersicht des Vermögens örklich angeführte Satz rechtlich unhalt
tandes der Eckhardt⸗Stiftung am
Schluffe des Jahres 1881. — Aus den Srtsgewerbvereinen. Dieburg Fidda. Worms. — Verschiedene Mittheilungen. Edison s Phono⸗
nicht entspreche und jener w sei. Denn wenn Wege auch dienten, so seien si
Stabsoffizier ngefü tz recht hal thatfächlich dem offentlichen Verkehre e, wenn sie von den demselben gewidmet
Rheinische
e é doch nur dann öffentlich gtaphenmaffe.
Weißbinder⸗, Maler- und Lackirer⸗Innung zu Darm⸗
fladt. Das einfachste Verfahren zum Biegen von Zinkrohren. Wie kann man Schuhwerk wasserdicht machen?
für diesen Verkehr bestimmt oder — swatrechts entzogen werden könnten. daß ein Weg
Rechtsbetheiligten i eien und ihm nicht kraft Pr gesehen von den Fällen,
ö Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef beför⸗ demselben Regt. unter Stellung à
Truppentheil gommandixt. Friese, P von Linger (Ostpreuß) Nr. 1,
dert. Philipsen, Pr. Lt. von in denen nachgewiesen werde,
Der Aufsichtsrath des Stettiner Vulkan hat beschlossen,
der Gencralversammlung die Vertheilung einer Dividende ven, oo für alle Actien pro 1891 sowie Abschreibungen und Zurückstellungen im Betrage von 600 900 6 zur Genehmigung vorzuschlagen.
baulast mit Genehmigung oder auf Andringen o durch einen förmlichen Act für den könne die Bestimmung eines solchen schehen; in diesem Falle
von dem Träger der Wege ; der Polizeibehörde angelegt und s öffentlichen Verkehr bestimmt sei, für diesen Verkehr auch
la suite des Regts., als Adjutant zur 4. Fuß⸗Art. Insp. com⸗ Crohn, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt; von inder Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.)
(Pomm.) Nr. 2, in das . n Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von
Nr. J versetzt. stillschweigend ge
Eichmann,
Leipzig, 36. März. (W. T. B) Kamm zug⸗Termin⸗
handel La Plata. Grundmuster B. per April 3,40 () per Mia 340 46, per Jan 3,427 „, Per Juli 3, 45 M, per August 3 477 * per September 3,47 *, per Sktchber 3 50 416, per November 3504. her Dezember 350 , per Januar 3,50 M, per Februar 350 Umsatz 100 000 Eg.
chter ob, auf Grundlage der gesammten atsächlichen Verhältnisse nach Maßgabe ob aus den Umständen, unter des Weges erfolgt sei, mit en für den öffentlichen Verkehr Oeffentlichkeit geschlossen
liege es dem Verwaltungsri in Betracht zu ziehenden thatss rundsatzes zu prüfen, nlegung und Benutzung uf die Bestimmung desselb die rechtliche Eigenschaft der
Lt. befördert. Elten Hauptm. zeugmeister (Brandenb.)
als Comp. Chef
zomm.) Nr. 2, zum Pr. des Fuß⸗Art. Regts. General⸗Feld osschule in Glogau. tr. 14 versetzt. General ⸗ Feldzeugmeister (Branden⸗ Pr. Tt. à la suite des
Hindersin à la suite Nr. 3 und Lehrer bei der Krie in das Bad. Fuß-Art. Bat.
Unteroffe., vom Fuß⸗Art. Regt. burg. Nr. 3, zu Fuß⸗Art. Regts. bei den technischen Instituten der
jenes Rechts welchen die Sicherheit a und so auf
dort. Fähnrs., Bunsen, 1 werden könne.
Encke (Magdeburg.) Nr. 4 und Directions -Assist. Art., zum Hauptm., — befördert.
des Wiener Bankvereins wur eine Vertheilung einer Dividende von
Wien, 30. März. (W. T. B.) In der Generalversammlum den sammtliche Anträge, darunter 7 Fl. und die Uebertragung von
374 0851 Fl. auf die neue Rechnung genehmigt.
Chef vom Fuß⸗Art. Regt. von
Schmidt, Hauptm. und Comp. ̃ r . à sa suite des Regi⸗
Dieskau (Schles.) Nr. 6, unter Stellung
Prag, 30. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung Te
Böhmischen Unionbank genehmigte die vorgelegten Antrag darunter die siebenprocentige Dividende und den Vortrag auf nene Rechnung im Betrage von 33 842 Fl. Die Umsätze des abgelaufenen
Hirschberg,
Dieskau (Schles.) Nr. 6, uß⸗Art. Regts. jutant bei der
als Lehrer zur Kriegsschule Hauptmann und Comp. Rr. 8, in das Fuß⸗Art. Regt. von Borckenhagen, Hauptm. à Ja suite des Nr. 8, unter Entbindung von dem C
SEtatistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung. ie ‚Lpz. Ztg.“ über einen merk⸗ kschaftlichen Bewegung:
Chef vom Rhein.
Aus Leipzig schreibt d
Heschäftsjahres haben um 208 Millionen Fl. zugenommen. . 9 . 30. März. (W. T. B.) Bol auction. Lebhafte
Betheiligung, Preise unverändert.
baren Rückgang der gewer. Wenn man die gewerkschaftliche ührung der Socialdemokra
Chef in das Garde⸗Fuß⸗Art. 5⸗Art. Regt. Nr. 3, unter Chef, in das Fuß⸗Art. Regt.
Art. Inspection, als Comp. Müller, Pr. Lt. vom Rhein. rderung zum Hauptm. und Comp.
Bewegung, soweit sie unter der nach dem überaus schwachen und den unaus⸗
An der Kuͤste 3 Weizen la dungen angeboten. ü Rew-⸗Hork, 30. März. (W. T. B) Die Börse war
anfangs weichend, später feft. Der Schluß war lustlos. Der Umsaß ö. , betrug 270 000 Stück. Der. Silbervorrath bee. auf 3 100 000 Unzen geschätzt. Die Silber ver käufe betruge 1I16 000 Unzen.
Befuch der gewerkschaftlichen Versammlungen Klagen der Vertrauen twährenden Rückgang b es vor, daß Versammlungen mit die in früheren Jahren vie e, wegen mangelnder 3 Schicksal sind lungen der Schneider, sowie
Nr. 3, — versetzt. Kipping, Pr. Lt. befördert. Commandeur vom Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 19, von der Geschäfte des ssung à la suite
gmeister Brandenburg. Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Vockrodt, Oberst⸗Lt. und Bats. Regt. Nr. 8, zum Cemmandeur des Scheve, Sberst⸗Lt, beauftragt mit Währnehmun Art. Depot⸗Insp. unter Be ; von Dieskan (Schles.) Nr. 6. zum Inspecteur — ernannt. Köttschau, Port. Fähnr. vom Fuß⸗
General⸗Feldzeu
Sec. Lt. vom smänner zu beurtheilen hat, so ist sie
egriffen. In jeder Woche kommt chtiger und interessanter Tagesord⸗ le Hunderte von Berufsan uhörerschaft gar nicht a Tagen zwei Versamm⸗ der Arbeiter der gesammten
gesetzten Kl in einem for
Inspecteurs der 2. angelockt hätt
Fuß⸗Art. Regts. dieser Depot⸗Insp.,
in den letzten
. Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 31. Mätz
.
X 22 1892.
Gefängniß bis zu 5 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 1 oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der in 5 3. Ziffer 4 bezeichneten Art erhalten hat (Zusatz von Zucker), unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß ein derartiger Zusatz nicht gemacht ist, die gesperrten Worte lauten sollen: welche besagen“. beantragen Spahn und Gröber: die Zulassung von Zuckerwasser als Zusatz ohne Declarationspflicht nur unter der Bedingung zu gestatten, wenn der Zusatz wässeriger Zuckerlösung vor dem 1. Februar des der Weinlese folgenden Jahres bewirkt ist. Endlich beantragt Abg. Lender (Centr.) die Declarationspflicht er Zuckerlösung und die ent⸗
Deutscher Reichstag. 27. Sitzung vom Mittwoch, 30. März, 12 Uhr.
Am Tische des Bundesraths die Staatssecretãäre Dr. Freiherr von Maltz ahn und Freiherr ll sowie der Königlich preußische Kriegs— —— ; zweiten Berathung der Uebersicht der Ausg aben nd Linnahmen für 1550 1 werden die Eiatsüberschreitungen ßeretatsmäßigen Ausgaben (30 28 761 4) ohne De⸗ genehmigt en Abgg. Möller u. Gen. eingebrachte Novelle m Unfallversicherungsgesetz wird in zweiter Lesung ohne iscussion auf Grund eines Antrags der Abgg. Möller (nl), Rösicke (b. E. F.), Schrader (dfr), Freiherr von Stumm (Ry), Vichmann (coöns) und Hitze (Centr.) in folgender Fassung an⸗
ö Der 5 87 Abs. 4 des Unfallversicherun im ersten Satze, und der S 95 Abs. 5 des Gesetzes, und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Be⸗ ersonen, erhält im zweiten Sa nichtständigen Mitglieder sicherungsamts sind in der gleichen Weise nach Bedürfniß Stell⸗ vertreter zu bestellen, welche die Mitglieder in Behinderungsfällen zu vertreten haben.. § 2. Dieses Gesetz tritt mit der Wirkung vom 1. Oktober 1891
ab in Kraft. (Es erhält also rückwirkende Kraft.) Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über ustand in Elsaß-Lothringen. den Gesetzentwurf abgelehnt und statt des⸗ selben folgendes Gesetz zur Annahme vorgeschlagen: Gesetz, betreffend die Vorbereitung des Kriegszustandes Lothringen: Bis zum Erlaß eines für das gesammte ichsgebiet geltenden Gesetzes über den Kriegszustand gelten für Slsaß⸗Lothringen folgende, mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft tretende Bestimmungen: im Fall eines unmittelbar drohenden feindlichen Angriff mindestens in der Dienststellung eines Stabsoffiziers oberste Militär⸗Befehlshaber zum Zweck der Vertheidigung in dem ihm unterstellten Ort oder Landestheil vorläufig bis zu der unver— züglich einzuholenden Entscheidung des Kaisers über die Verhängung des Kriegszustandes die Ausübung der vollziehenden Gewalt uͤber⸗ Die Uebernahme der vollziehenden Gewalt erfolgt durch tkl obersten¶ Militär⸗ Befehlshabers Ciwilverwaltungsbehörde des betreffenden Orts oder Landestheils. Diese Erklärung ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben den Anord— mungen und Aufträgen der Militär⸗Befehlshaber Folge zu leisten. Für ihre Anordnungen und Aufträge sind die betreffenden Militär— Befehlshaber persönlich verantwortlich. Ueber die getroffenen Ver⸗ fügungen muß dem Bundesrath und dem Reichstag sofort, b eise bei ihrem nächsten Zusammentreten Rechnung gegeben
da die er Fall unter keinen Umständen eintreten werde, da ein feind— li ser Angriff vor der förmlichen Kriegserklärung geradezu völker— rechtẽwidrig sein würde. Ferner sei garantirt worden, daß nur ein höherer Offizier die vollziehende Gewalt übernehmen und keine außer⸗ wöhnlichen. über die Civilbehörden hinausgehenden Befugnisse ausüben önne. Mit dieser Lösung der Frage könnten die Elsässer sich zufrieden des Gesetzes . ö . . niemals zur lumen du . r se ger deine. die Berathung dieser Vorlage na Früchte bringen.
werden, daß, wenn vom Reichstage
von Boetticher, von Marsch Minister von kommen moge die Abgeordneten vom Centrum
; Und so werde ich seiner Ueberzeugung nur othringen werde die Zuversicht befestigt echtigte Wünsche i und a den verbündeten Regierungen ge⸗ e, . . . ö err, . a . z Deutschland die Auffassung hoffentlich im zↄi k in ffentlich immer mehr zur Geltung ordnungsliebende sei, die keinen Segnungen des Friedens auf alle Zeit theilhaftig zu sein, und daß für sie Ausnahmegesetze und schroffe Maßregeln dich . n , und untauglich andern geradezu in hohem Maße schadenbringend ain ie Elsaß⸗Lothringer wollten ja gewissenhaft alle bürgerlichen Pflichten erfüllen, sie wollten treu und steben (Beifall; und mitarbeiten zur Errei denen die deutsche Nation berufen sei, aber sie wollten auch die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Deutschen; sie wollten nicht Deutsche sondern ö ö des einen großen at . eiches Volk und gleiches Gesetz, glei Pflichten und gleiche Rechte, das sei der mil er nh eich Elsaß Lothringen, und das solle er auch in Zukunft bleiben. „Abg. De lles (b. . F.): Er erkenne sehr gern an, daß die gewichtigen Bedenken, welche er in der Commissionsberathung aus— gesprochen habe, der neuen Vorlage gegenüber nicht mehr beständen. Doch hätte man besser gethan, die Schaffung ; Gesetzes für das ganze Reich abzuwarten. ihn die Erklärung der Regierung, daß das Gesetz kein Mißtrauen gegen die Bevölkerung von Clsaß⸗Lothringen bedeuten solle. i Regierung mit den Elsaß⸗Lothringern zufrieden, so erneuere er seine Bitte, sie möge die Ausnahmegesetze, unter welchen sie noch heute ständen, so bald wie möglich beseitigen. ᷣ Ausnahmezustand
hatte vorlãufi und auch von
für den Zusatz von 3 sprechende Strafandrohung, sowie die Wiederaufnahme des von Wasser und Sprit (Mouillage) unter die Nahrungsmittelgesetzes bedrohten Verfälschungen. Bamberger mit Anträgen gekommen. zu widerlegen und
ische Bevölkerun ,
öheren Wunsch
eine ruhige und
be, als den, der mit Strafen des
genommen: seien die Puristen n nicht hoffen, wehre sich nur dagegen, daß sie die Nicht⸗ duristen ; o Fälschung und Untreue darstellten. Sie ständen auf demselben Boden wie sie, wollten nur, daß dem Wein ein Zusatz gegeben werde, welcher seine Genußfähigkeit erhöhe. Das thäten sie im Interesse der Consumenten um so mehr, als die zu theure Bezahlung des so behandelten Weins durch die Concur⸗ ; Er meine, wenn die absolute Wahrheit überall agt werden sollte, so würde die Welt keine Stunde mehr bestehen. ver! B. die absolute Wahrheit nicht bei dem dem Weine so nahe verwandten Cognac? Warum gebe man nicht ein Gesetz, welches es verbiete, pfälzer Cigarren als echte zu bezeichnen? Auch beim Kaffee kämen vielfach Zusätze straflos vor, warum nun . Purismus? Warum den Consumen⸗ ten mit Gewalt aus seinem Wahn reißen, daß er unverfälschten Wein trinke? Im besonderen wünsche er nicht, daß der Declarations⸗ zwang, den man principaliter aus dem Gesetz ausschließen wolle, durch eine Bestimmung des 5 Tindireet wieder ei — setzgebung Frankreichs, Spaniens, Portuga der hauptsächlich weinproducirenden Länder, kenne eine solche Be⸗ stimmung nicht, und da Deutschland nur im ganzen drei Millionen Hektoliter Wein producire, Frankreich allein 86 Millicnen und dabei in einem Jahre 33 Millionen Kilogramm Zucker verbrauche, würde man die deutschen Weinhändler der Concurrenz mit diesen auslän⸗ dischen Preducenten wehrlos gegenüberstellen. auf die deutschen, einen kleinen Wein producirenden Winzer sollte man diese Bestimmung nicht ins Gesetz bringen.
Abg. Graf Adel mann (Centr. : promiß, bei dem der Weinhändler das schlechte Geschäft mache. Er vertrete den Standpunkt, daß man dem ein zusetzen könne, was man wolle, aber diesen Zusatz auch namhaft machen solle; ihm scheine dieser Standpunkt der einzig haltbare und consequente zu sein. Für den Declarationszwang habe si die überwiegende Mehrheit der an den Reichstag gelangten Winzerpetitionen Unterschriften
sgesetzes erhält etr. die Unfall⸗
est zu Kaiser und Reich
trieben beschäftigten ung aller hohen Ziele, zu
e folgende des Reichs Ver⸗
zweiter Ordnung, Vaterlandes sein. Beifall.) renz verhindert werde z berh ert werde.
arum verlange man z.
den Be lager ungs 26. Commission hat eines allgemeinen
) — 1 f 8 ö J . 5 Beson ders befriedigt habe gerade beim Wein absoluter
ührt werde.
all eines Krieges oder und Ungarns 8.
. ͤ Er denke, 20 Jahre des . n seien genug, und die Regierung würde auch ohne ihn auskommen und sich dadurch freudigen Dank erwerben. Abg. Hickel (Soc.): Er werde gegen den Entwurf der Com⸗ mission stimmen, schon deshalb, weil das Gesetz für Elsaß⸗-Lothringen allein bestimmt sei. Sei man dort schon mißtrauisch gegen das ge— wesen, was aus Berlin komme, so habe diese Vorlage die Stimmung hervorrufen müssen, als wenn ein Krieg in Sicht sei. Schon dies genüge, um bei der Bevölkerung in Elsaß⸗Lothringen Beunruhigung nd Muthlosigk Die Elsaß⸗Lothringer bekämen mit diesem Gesetz ein neues Ausnahmegesetz zu denjenigen, welche sie schon Zu einem solchen Gesetz könne er seine Hand nicht bieten, und er sei daher in der Commission der einzige gewesen, der gegen den Entwurf gestimmt habe. Die Vorlage wird darauf in der Fassung der Commission angenommen. Es folgt die zweite Berathung des Nachtrags-Etats oll für den Neu⸗ bezw. ein Credit von
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Schon aus Rücksicht
Erklärung des
Die Vorlage sei ein Com⸗
und Muthlosigkeit hervorzurufen. , . onsument das
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ausgesprochen, Tausende von Consumenten zu bezahlen; das würde aber die Folge sein, da die Verlängerung ins Unendliche fortgesetzt, werden würde auch das geheimnißvolle Versteckspielen mit der sogenannten aufhören müssen. den, wenn man das Zuckern legalisire.
Abg. Dr. von Cuny (nl): Die gesetzliche Regelung der Wein⸗ frage, wie der Entwurf sie anstrebe, liege nicht bloß im Interesse des Weinhandels, sondern auch eines großen Theils der Weinproducenten. Die Zahl der Weinbaudistrikte sei sehr groß, in denen ein Wein wachse, der ohne Verbesserung nicht trinkbar sei. Das Verlangen, die Verpflich⸗ tung zur Declaration auch in dem Falle auszusprechen, wo eine bezuͤgliche Frage gar nicht an den Verkäufer gerichte für eine durch nichts gerechtfertigte Schädigun empfehle die Annahme der Beschlüsse zweiter Abg. Dr. Bürklin (n.): Er sei heute überzeugt, daß die Deelarationspflicht unausführbar sei. Deelarationspflicht
für 1892/93. der Vorlage Zuckerwasser — strategischen Eisenba 32 234 440 S½ bewilligt werden, wovon die erste Rate mit im Extraordinarium
1892193 eingestellt werden soll.
Referent Abg. Dr. Hammacher (n.): Die Commission schlage Genehmigung des Bedenken, daß dieser so schwerwiegende Nachtrags⸗Etat dem Reichs⸗ tage erst in letzter Stunde zugegangen sei, sei durch die Regierung Schweigen gebracht durch den Hinweis darauf, daß in früheren i, daß der Reichstag die Nachtrags— Etats dann auch stets bewilligt haͤlbe, und daß die Verhandlungen mit den Einzelstaaten Preußen und Baden die Vorlage bis jetzt ver⸗ zögert hätten. Zugleich sei nachgewiesen worden, daß die geforderten Eisen⸗ bahnen und ihre schleunige Inangriffnahme im Interesse der Wehr⸗ fähigkeit Deutschlands nothwendig seien. habe die Commission auch dadurch, daß die Verhandlungen mit Baden noch nicht abgeschlossen seien, in ihrem zustimmenden Votum nicht sie das volle Vertrauen habe, daß sie
Referent Abg. Gröber (Centr)): r vorgeschlagene Gesetzentwurf beschränke sich auf eine Regelung der Frage für den Kriegsfall; für Friedenszeiten habe das Bedüͤrfniß einer ns der verbündeten Regierungen nicht nach⸗ 1. wer! n. Die Commissien habe kein Präjudiz schaffen wollen für ein allgemeines später zu erlassendes Reichsgesetz. Sie habe für Elsaß⸗Lothringen kein Specialgesetz schaffen wollen, welches die Bestimmungen des preußischen Geseßes der Commission Tor denen der eine schließlich Stimme angenommen worden sei. mit, dem Vorschlage der Commissien einverstanden erklärt, der. das militirische Interesse wahre, den Stachel heseitige, den die elsässische Bevölkerung. mit Recht in der früheren Vorlage zu finden geglaubt be, und kein Präjudiz für ein allgemeines Gesetz über den Kriegs⸗ zustand in ganz Deutschland bilde.
Königlich preußischer Kriegs-Minister von Kaltenborn: U Meine Herren! Die Vorlage der verbündeten Regierungen hat 1 der Commission Widerstand gefunden, und die Commission hat Drrnnla suns genommen, Ihnen einen neuen Entwurf vorzulegen. Die Gründe für diese Differenzen sind ausführlich dargelegt von dem ich wohl nicht weiter gehen brauche. Die Differenzen haben aber im wesentlichen nur be— stunden in den Anschaungen über die Art und Weise der Gesetzgebung; iber das Ziel selber hat ein Einverständniß sehr bald gewonnen werden können, und die Commissionsberathungen haben die Vorlage, welche aus der Commission hervorgegangen ist, wohl als einen Beweis erbracht einer einmüthigen Vaterlandsliebe, in der man bemüht ge— wesen ist, den Anforderungen, die die Militärverwaltung durchaus zu stellen genöthigt ist, gerecht zu werden. (Bravo! rechts und im besonderer Freude
daß auch die
Der von der Commission
Mit der Declarationspflicht
— ———᷑ — 2
gesetzlichen Regelung seite gewiesen werden können.
g Gl 400 M Militär⸗Etats für
Kellerbehandlun geschäft müsse
das Wein⸗
unveränderte Nachtrags⸗ Etats
von 1851 noch verschärfe. Gesetzentwürfe vorgeschlagen e 1 gegen eine Die Militärverwaltung habe sich
mit allen Jahren ebenso
t werde, balte er Verkäufers.
Unter diesen Umständen Die Vorurtheile des Publi⸗ nicht zu überwinden; den Vortheil dabei habe bisher nur der unreelle Mann gehabt. Das werde nach der Annahme der Vorlage anders werden. preisgegeben sei ja der Deelaratignszwang keineswegs; § 4 stelle eine große Anzahl von besonderen Manipulationen unter den Zwang. Dieser Gesetzentwurf sei ein
beirrt werden können, da sie zu einem befriedigenden Ergebniß führen würden. dabei der Regierung den Wunsch ausgedrückt, die Nachtrags-Etats in Zukunft möglichst frühzeitig vorzulegen.
Abg. Fritz en st der Vorlage im Interesse der Wehrhaftigkeit des Ueberzeugung von ihrer Nothwendigkeit bei; aber er müsse, daran erinnern, daß die Schuldenlast des Reichs, um neue 32 Millionen vermehrt, bald 2 Milliarden erreicht haben werde und einzig und allein die Schultern der Steuerzahler belaste, ohne daß ihr, wie in einigen Einzelstaaten, ein eigener Besitz von Domänen und Forsten gegenüberstehe. Dieser Zustand mahne dringend zur Amortisation der wirthschaftlichen Nachtrags⸗Etats ganz zu vermeiden oder müßten wenigstens rechtzeitig eingebracht Hätte man diesen früher gekannt, s Etat ganz andere Abstriche gemacht, als von 8—9 Millionen,
Abg. Hug (Centr.):
schwer errungenes Compromiß zwi⸗ —) — Gez . Declarationszwanges. Eine Uebereilung habe bei diesem Gesetz wahrlich
Aber die inzwischen abgeschlossenen Handelsverträge mit
Durch den ; werde der Geschmack des Publi— 8 Weine mehr und mehr gewöhnt werden, deutsche Producent müsse in Beschmacksrichtung ebenfalls Rechnung Mu tragen, sonst bleibe er mit seinen Producten einigermaßen sitzen. den Antrag Bamberger, der thatsächlich eine Verbesserung der Vorlage sei; wenn aber der Abg. Dr. Bamberger seine Zustimmung zu dem ganzen Gesetz von der Annahme dieser Abänderung abhängig mache, so gehe das entschieden zu weit.
Abg. von Grand⸗ zweiter Lesung aus.
Das Centrum stimme
Düsseldorf) d Reichs aus voller
Referenten, darauf einzu⸗
weinexportirenden Session fertig erlẽichterten Import ausländischer
kö dieser veränderten entgegengehen Im einzelnen empfehle er nur so hätte man im Haupt⸗ die mühsam durchgesetzten Nachtrags⸗Etat illusorisch
Mit ganz
Vertreter von Elsaß⸗ die durch diesen
t
Einverständniß Ry (Centr) spricht sich für die Beschlüsse Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k. F.) erklärt sich für den Declgrationszwang im Interesse der kleinen Winzer, welche weitaus die Mehrheit bildeten gegenüber der kleineren Zahl der z Ohne Declarationszwang oder ohne die Anträge Lender würden die kleinen Winzer und der Export, sowie auch die Rücksicht auf die Moral geschädigt werden. Gehe dieses zwang durch, so werde man annehmen, daß aus Bingen⸗Alzey nur ꝛ l Ob dieses dem Ansehen des dortigen Weines nützen werde, lasse er dahingestellt, aber auch der Weinexport nach dem Auslande würde würde sich die Meinung ver Weine bekomme. schieden, warum nicht au Naturwein und gezuckertem Damit schließt die Generaldebatte.
pecialdebatte werden die 58 1— unverändert
Die in Baden nach der Vorlage neu zu errichtenden Eisenbahnen berührten weder Karlsruhe noch Rastatt, för⸗ derten also nicht das wirthschaftliche Interesse Badens, sondern thäten fogar den vorhandenen Bahnen Abbruch. Daher sollte bei den schwe—⸗ benden Verhandlungen Baden möglichst milde und, rücksichtsvoll be⸗ handelt werden, da seine eigenen eisenbahnwirthschaftlichen Verhältnisse fehr ungünstig seien (die Cinnahmen aus den Eisenbahnen deckten nicht e en des Anlagektapitals) und Baden ohnehin schon schwere Lasten durch die strategischen Bahnen aufgebürdet seien,
. n . Anregung betreffs sation der Reichsschuld sei dankenswerth, aber verfrüht, da man des Reiches jährlich neue Anleihen aufnehmen müsse. ewiß alle Rücksicht, aber nicht auf Kosten und zum
Abg. Lender (Centr.): Er bitte, diese Rücksicht namentlich Jahren sei es erst ent—
iingestimmt Ich enthalte mich, den Werth dieser Kundgebung dadurch abzu— Hhwichen, daß ich noch Bemerkungen oder gar Bemängelungen an die Vorlage knüpfe. Die Armeeverwaltung ist im stande, mit dem aus— kommen zu können, was der Entwurf bietet, und ich bin daher in der Lage, hier erklären zu können, daß, falls das hohe Haus den Entwurf der Commission annehmen wird, ich die verbündeten Regierungen bitten kann, dem Antrage zuzustimmen.
Weinhändler.
— . esetz ohne Declarations⸗ einmal die 3 1h ö
9e. ö 3 noch verzuckerter Wein komme. rechts und im .
Denn im Auslande reiten, daß man von hier nur verzuckerte Man habe doch Margarine von Kunstbutter unter⸗ beim Wein einen Unterschied zwischen ein machen?
zum Schutz eschädigt werden. 3 Baden verdiene
Abg. Dr. Petri (nl): Bei der ersten Berathung habe er er— Schaden der Ge
lage in Elsaß-Lothringen eine tiefe Ver⸗ be und daß die dortige Bevölkerung in chtetes unverdientes, wenn auch von der tes Mißtrguensvotum erblicke. licher Weise wesentlich verändert. Dankbar etzentwurf alles entfernt habe, ; arakter eines unzeitgemäßen eihen. Von Belagerungszustand in Friedens⸗ sei keine Rede mehr. und Landesrecht zur Genüge dafür
n müssen, daß die Vor . hervorgerufen ha drselben ein gegen si gierung nicht gewo ö ch seitdem in erfreu ede anerkannt, daß man aus dem Gef as geeignet gewesen sei etzes zu ver
r lt , . zu in Ehe ng ö festigt worden, seine wirthschaftliche Entwicklung habe durch sei r e n, fte sehr leiden ö 6 urg n empfehle er es dem dankerfüllten neulich der Staatssecretär Dr. von Boetticher umsomehr, als die Tracirung, der Bahn in der Nähe Rastatts auch dem militärischen Bedürfniß im Falle eines Krieges entsprechen dürfte. Der Nachtrags⸗Etat wird darauf angenommen. Das Haus geht über zur dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, wein⸗ en und weinähnlichen Getränken. ; Zu 9 . zweiter Lesung hat Abg. Dr. Bam⸗ erger . den Antrag wieder eingebracht, wonach in 57, Ziffer 2: Mit
Die Sachlage Vor wenigen und aus diesen Gründen
rien bez Vundertaths, von dem gangen anunmnen.
sz 3 befürwortet Abg. Spahn (Centr) seinen oben ler: Die Regie⸗
ei, ihm den C mitgetheilten Antrag.
Director des Kaiserlichen Gesundheits⸗Amts Köh ien einig in dem Bestreben, die ehrliche Production Meinungen darüber aus⸗ ie Anträge aus eg zu gehen. ts anderes übrig,
? Kriegsgerichten Obwohl. schon nach jetzigem Reichs⸗ 6 sei, daß in Clfaß,Lothringen, wenn nöthig, der Belageru uultand rechtzeitig verhängt werde, so habe er doch abf jetzigen Entwurf auszus ; ohne die bürgerliche Freiheit zu beein daß auch schon vor der
rungen und das Haus se zu schützen und zu fördern, nur gingen die iel am besten zu errei m Hause schienen ihm nicht den richtigen Fällen bleibe den Producenten ni usatz von Zucker u zu machen. Gegen einen schiedenen Theilen Deuts
solut keinen einander, wie dieses
Er wahre das als den Wein
J. ssern, um ihn genießbar u starken Zusatz habe man in den ver⸗ lands verschiedene Strafbestimmungen; die
u st ir iche Interesse, sachtigen. Allerdings sei darin gesagt, imlichen Kriegserklärung bei einem drohenden feindlichen
esetz zur Anwendung gebracht werden könne; er glaube aber,
nd Wasser zu verbe