1892 / 80 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

gesetzlich nur für die eigentlichen Volksschullehrer bestimmt sind. Und da durch inzwischen ergangene Gesetze eine ziemlich sichere Definition dessen, was die Volksschule ist, erfolgt und festgelegt ist, so ist daraus allerdings der Zustand entstanden, der den Petenten Anlaß zur Klage giebt. Dieses Mißverhältniß auszugleichen, liegt der Unterrichts⸗ verwaltung sehr dringend am Herzen und hat auch meinem Herrn Amtsvorgãnger its sehr am Herzen gelegen. Glücklicherweise ist nun aber die Unterrichtsverwaltung in der Lage, schon auf Grund der bestehenden Gesetzgebung Schritte zur Abhilfe zu thun, und sie ist bereits aus ihrer eigenen Initiative den Wünschen der Petenten entgegengekommen. Durch eine im Centralblatt für die gesammte Unterrichts verwaltung abgedruckte Verfügung meines Herrn gers vom 30. Mai 1891 sind die Regierungen angewiesen, daß

bezüglich der bier in Rede stehenden mittleren Schulen chung des Ober⸗Verwaltungsgerichts auch jetzt noch

sse Gebrauch machen und das Erforderliche ver⸗

der Rech züglich der Pensionen ist auf dem gleichen Wege im Sinne der Petenten vorgegangen worden, und sind auch z auf Grund dieser Verfügung recht erfreuliche Resultate im Petenten zur Abstellung ihrer berechtigten Klagen erreicht soweit dies noch nicht geschehen ist, schweben augenblicklich ndlungen, und ich zweifle nicht, daß sie auch im Wege der rwaltung zu einem befriedigenden Abschluß führen werden. Ich kann deshalb unter diesen Umständen nur anheimgehen, was das hohe Haus für gut hält, über die Petition zu beschließen. Die Petition wird für erledigt erklärt. Ober-Bürgermeister Bender: Die Lehrer erkennten an, daß eine Besserung durch den Normal⸗Etat eingetreten sei; aber sie mpfänden es übel, daß sie hinter den anderen akademisch gebildeten Beämten zurückständen, und daß ihnen kein Rechtsanspruch auf die Gehaltssteigerung zustebe, daß Alles von Fall zu Fall entschieden werde. Fädner empfielt eine Regelung der Stellung der gehobenen Volksschulen und Mittelschulen. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! f letzten Wunsch zurückzukommen, so kann ich der sichern, daß es der Unterrichts verwaltung sebr am Herzen liegt, die in der That nicht ganz klaren Verhãltnisse Lehrer an mittleren Anstalten zu ordnen. Ich bin soeben darauf aufmerksam gemach ich vorhin gesagt, vielleicht etwas zu weit gegangen Rechtsvrechung es er⸗Verwaltungsgericht

aufgefa5t habe,

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Das Gesetz wird d Die Petition d lung zu Merseburg

sammlung nicht zur rechtigt sei. 151 Gemeinden

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gesetzes erwüchsen. Der Berichterstatter antragt: Die Petitionen

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Schluß 316 Uhr.

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Arbeiten Thielen bei.

Vermögens des Kör Berichterstatter Abg. Commissionsverhandlungen

ordnung vorbehalten blei sprochen werde.

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erkennen, daß erst nunme onds gekommen sei. Abg. Richter sdfr): . 1. * Beschlagnahme durchaus

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Militäranwärtern vorbebalten sind, auf Umwegen mit Civil⸗ anwärtern zu besetzen. Damit hat aber auch Herr Struckmann sich ausdrücklich einverstanden erklärt. Ich weiß also nicht, wo eine Diffe⸗ renz zwischen unseren Anschauungen noch vorhanden sein könnte.

arauf en blos angenommen. er Stadtverordneten-Versamm⸗ mit dem Antrag um Anerkennung des

selbständigen und directen Beschwerderechts der Stadtverord⸗ neten⸗Verfammlungen wird zum Theil als durch die Verfügungen des Ober⸗Präsidenten und Ministers erledigt erklärt, zum Theil durch Tagesordnung . weil die Stadtverordneten⸗Ver⸗

selb tändigen Beschwerdeführung be—

bitten um Gewährung eines Zuschusses

zu denjenigen Kosten, welche den Stadt- und Landgemeinden

der sogenannten socialreformatorischen

Gesetze, insbesondere des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗

Ober⸗Bürgermeister Struckmann be⸗ der Regierung als Material für die in

Vorbereitung befindliche weitere Steuerreform zu überweisen.

angenommen.

Die Petitkon des Baniel Lürig und Gen. in Köln: zum Schutze der heimischen Production auf den Eingang von ausländischem Kupfer einen Zoll zu legen, wird der Staats⸗

sichtigung überwiesen, soweit sie sich

auf Einführung eines Zolles auf Rohkupfer bezieht.

der Abgeordneten.

44. Sitzung vom Donnerstag, 31. März. Der Sitzung wohnen der Präsident des Staats⸗Mi⸗

ister Graf zu Eulenburg, der Finanz—

Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen

Zur zweiten Berat hung steht der Gesetzentwurf, be— treffend die Aufhebung der durch die Verordnung vom 2. März 1868 verhängten Beschlagnahme des

nigs Georg. .

Pr. Kraufe (l.) referirt über die und befürwortet die von der Commission gens Königs Georg nicht Königlicher Ver— ze, sondern durch das Gesetz selbst aus⸗

beschlossene Abänderung des Gesetzes, wonach die Aufhebung der

lagnahme des Vermögens

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. 2ss 3 . 61 * die besser verborgen blieben.

15 Millionen Thaler machten eine gesetzliche gs nöthig, und es solle dem Hause ja noch

eine Vorlage in dieser Beziehung zugehen. Da der Herzog von umberland ausdrücklich erklart babe, keinerlei feindselige Handlungen

zu wollen, so sei ein Grund zur Beschlag— und er freue sich, dem Commissions— der Beschlagnahme zustimmen zu können. g (Cent.: Er nehme den Gesetzentwurf

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in der Commissionsfassung an, ohne aber der Begründung der * 4

Regierungsvorlage ganz zustimmen z

können. Er könne nicht an⸗ r j 5 3 Melfe hren die Zeit zur Aufhebung des Welfen

Um aber dem versoöhnlichen Sinne des 29 ra 2 . 7 * 83272. . * 75 es Rechnung zu tragen, stimme er mit dieser Reservation dafür.

Im Princip sei er der Aufhebung der igt und würde am liebsten für die so⸗ o mehr bedau che

s daß die n ge neuer Vereinbarungen mit rland beschlofssen worden sei; bei diesen dele es nicht um bloße Aus⸗ Im ihre 1867 sei der damalige worden, und dadurch ein selbst geworden, da die Be⸗ nigungsklausel aufgenommen worden ung des Vertrages nur im Wege

von der A von ndet und so z and⸗

ganzen Natur des Vertrags sei er

die OSber⸗Rechnungskammer entzogen.

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er neue Vertrag, wie der Minister meine, nur Aus⸗ atbaste, müsse man ihn doch kennen lernen.

Commissionsberathungen auf die Minister— n, welche er zu tragen haben würde, die Thatsachen nicht mit seinen Aus

aber wenn die Ministerverantwortlich⸗

sser ohne Klinge und Heft wäre, würde der

ißbrauchlich haben verwandt werden iscreter Natur, aber warum denn? nz gewiß an der discreten Behand⸗ solche könne nur im Interesse der en. Minister habe auch gesagt, eine

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nicht Psag; fie werde aber wohl fortbestehen, 2 2 9 e 8 ö n den Revenuen, die nach Aufhebung der Be⸗

pon Cumberland ausbezahlt würden, das

ehangenen Verbindlichkeiten Nothige in Zukunft

werde es nur gewissermaßen So werde die Garnisonkirche in nan eigentlich wisse, aus welchen i Bau werde auch nach dem 1. April werde eben die Gelder gleichsam im Cumberland zahlen. Ebenso werde es Dotati des Melchers sein,

é solcher Leistungen noch später bekannt werden

ungen könnten nur unter Mitwirkung des erden, denn sonst übernehme dieser durch rlage die

Es könne ja sein,

9 4

Finanz Minister Dr. Miquel:

Meine hochgeehrten Herren! Ich constatire zuvörderst mit Genug⸗ z r gTeniglichen Staatsregierung, daß die Commission so⸗ auch soweit die Redner der bedeutenderen Parteien bisher

bier im Landtag, und ich hoffe,

vormaligen Königs Georg

billigt und mit Freuden begrüßt. Es wird dieses Votum von großer Bedeutung sein für die gesammten bier vorliegenden Verhältnisse. Der einzige Widerspruch, der bisher erhoben worden ist. ist von dem Abg. Richter erhoben nicht gegen die Auf⸗ hebung der Beschlagnahme selbst, sondern er stellt nur eine Vorbedingung wie er selbst sagt weil er besonders mißtrauisch angelegt sei. (Sehr richtig! im Centrum) Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, daß ich durch offene und klare Er⸗ klärungen ihn und seine politischen Freunde von diesem Mißtrauen heilen kann. Der Herr Abg. Richter stellt zuvörderst den Satz auf daß der Vertrag, um dessen Ausführung es sich hier handelt, vom

29. September 1867 vom Landtag genehmigt sei. Daraus schließt

er, daß Veränderungen des Vertrages auch ihrerseits der Genehmigung des Landtags bedürften, und daß man daher zur Aufhebung der Be⸗ schlagnahme nicht eher schreiten könne, als bis der noch jüngst abge⸗ schlossene Ausführungsvertrag seinerseits die Genehmigung des Land⸗ tags erhalten habe. Sowohl die Voraussetzungen als die Folgerungen sind nach meiner Meinung völlig irrig und können leicht widerlegt werden. Wer die Verhandlungen vom Jahre 1867 durchgelesen hat in den Urkunden des Landtags, der wird der Auffassung der Commission und des Herrn Berichterstatters un⸗ bedingt beitreten müssen, daß damals der Vertrag vom 29. September 1867 nicht genehmigt ist vom Landtag, daß vielmehr die Staats— tegierung und die Mehrheit dieses Hauses allerdings gegen die damals

ußerte Abweichung einzelner Mitglieder diesen Vertrag als rechts⸗

zu einer Zeit zum Abschluß kam, wo die Dictaturperiode noch fort⸗ dauerte, nãmlich am 29. September 1867, wo also die Gesetzgebung in diesen Ländern lediglich bei der Krone lag. Die Voraussetzung ist in dieser Beziehung also nicht zutreffend; wohl allerdings hat der Landtag das Gesetz in Betreff der Aufnahme einer Anleihe zur Be⸗ gleichung der im Vertrage vom 29. September 1867 dem König Georg zugesprochenen Entschädigungssumme Veränderungen an dem 4 des fraglichen Vertrages wegen Sicherung dieser durch Anleihe zu beschaffenden Beträge, die demnächst stattfinden sollten, an ine Zustimmung geknüpft; damit ist aber keineswegs der Vertrag zom 29. September 1867 integrirender Theil jenes Gesetzes geworden, der rechtliche Bestand dieses Vertrages wurde nur voraus⸗ Da aber an den Landtag Creditforderungen gerichtet wurden, gte der Landtag diese Gelegenheit in der Absicht, die Sicherung z Kapitals dadurch noch zu erhöhen, die Zustimmung zu einer Ver— erung des 5 4 dieses für ihn bereits rechtskräftig vorhandenen Vertrages festzustellen.

Hiernach ist also die Voraussetzung der ganzen Deduction des Abg. Richter nicht zutreffend. Aber ich will einmal annehmen, es wäre diese Voraussetzung zutreffend, es handelte sich um einen Vertrag, der vom Landtag genehmigt war, so wäre es richtig, daß Veränderungen an diesem Vertrag auch der Zustimmung des Land— tags bedürfen würden. Ich habe aber schon erklärt, solche Verände⸗ rungen liegen garnicht vor, sondern der neue Vertrag, um den es sich handelt, ist nichts weiter als ein Ausführungsvertrag dieses Vertrages vom 29. September 1867, welcher zweifellos nothwendig wurde, schon durch die Thatsache des Zeitablaufs, weil ja die inzwischen eingetretene Beschlagnahme von unserem Standpunkt aus als vollkommen rechts⸗ beständig anerkannt werden mußte und daher diefe Zwischenzeit zu berücksichtigen war, wenn man nun diesen Vertrag in lovaler Weise beiderseits zur Ausführung bringen wollte. Wenn ich von Modi⸗ ficationen gesprochen habe, so habe ich diese Modificationen gemeint, die den Zweck haben, eben diesen Vertrag unter völliger Aufrecht⸗ erhaltung derselben zur Ausführung zu bringen.

Meine Herren, die Krone und die Staatsregierung im Auftrage der Krone ist verfassungsmäßig berechtigt, Verträge jeder Art abzuschließen ohne Zustimmung des Landtags, sofern wur nicht finanzielle Verpflichtungen infolge solcher Verträge auf die Staatskasse gebracht werden. Ueber das Eigenthum eines Dritten und über fremde Rechte, die die preußische Staatskasse nicht berühren, zu welchen die Staatsregierung in irgend welches Verhältniß gekommen ist, kann die Krone Verträge jeder Art abschließen, ohne die Zustimmung des Landtags nothwendig zu haben. Ich glaube, das wird der Abg. Richter auch keineswegs bestreiten.

Hieraus ergiebt sich von selbst der Irrthum des Abg. Richter, wenn er von einer Restverwaltung sprich Eine Rest⸗ verwaltung in dem Sinne, daß dadurch die Rechte der Landesvertretung berührt werden, kann sich doch nur beziehen auf Vermögensrechte des preußischen Staats, Activa und Passiva des preußischen Staats; eine Restverwaltung aber, die geführt wird mit dem Eigenthum Dritter, wenn sie wirklich geführt würde würde den preußischen Staat ganz und gar nicht berühren, folglich auch den Landtag nicht berühren.

Meine Herren, der Herr Abg. Richter sagt: warum will man denn diesen Vertrag nicht veröffentlichen? Der Herzog von Cumberland hat doch gewiß kein Interesse gegen die Veröffentlichung dieses Ver⸗ trages! Ich möchte fragen, woher der Abg. Richter diese Kenntniß hat. Ich glaube, der Herzog von Cumberland ist in dieser Beziehung in voller Uebereinstimmung mit der preußischen Staatsregierung, und weiter, daß es, da die Veröffentlichung keinen Zweck hat, es mit der Frage der Beschlagnahme gar nicht in logischem Zusammenhang steht, nicht zweckmäßig ist, den Vertrag im vorliegenden Falle vorzulegen.

Meine Herren, in der Commission ist schon darauf hingewiesen, daỹ, wenn etwa später gegen die bestimmten Erklärungen der Staats⸗ regierung aus diesem Vertrag für die preußische Staatskasse Ver⸗ pflichtungen entstehen sollten und wenn diese Verpflichtungen ohne Zustimmung des Landtags dem preußischen Staat rechtsgültig

verden könnten, dann ja naturgemäß die Ober⸗

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regierung zu verwerthen.

Also irgend ein Risico, irgend eine Gefahr kann in keiner Weise vorlieg Alle die Erklärungen, die ich in der Commission abgegeben habe und welche der Herr Berichterstatter getreu wiedergegeben hat, kann ich nur wiederholen: durch den Ausführungsvertrag, um den es sich gegenwärtig handelt, werden keinerlei Vewpflichtungen der preußi⸗ schen Staatskasse auferlegt, eine Restverwaltung zu Lasten der preußi⸗ schen Staatskasse entsteht nicht. Sie können sicher sein, daß in dem Augenblick, wo dieses vorliegende Beschlagnahme⸗Aufhebungsgesetz publicirt wird, alle diejenigen Momente, die früher gegen den Bestand des sogenannten Welfenfonds erhoben sind, verschwunden sein werden, und Sie werden niemals Gelegenheit haben, hierauf wieder zurũckzu⸗ kommen. (Hört, hört! Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen,

im Interesse des ganzen Landes im Inkteresse der Provinz Sannover,

einstimmig und ich boffe noch auch auf die Zustimmung des Herrn Abg. Richter den Antrag der Commission anzunehmen. (Bravo!)

Abg. Dr. Virchow Cfr); Er gehöre zu denen, die sich damals dem Gefez, betreffend die Be lagnahme, widersetzt hätten. Wenn diese Beschlagnahme aufgehoben werde, so freue er sich umsomehr darüber. Da kein? anderen Bedingungen zu erreichen seien, so werde er sich dem TFommiffionsborschlage anschließen; zunächst werde er freilich für den Antrag Richter stimmen um womd lich eine Erklärung über den neuen Vertrag von der Regierung zu erre wen. Unklar seien ihm die weiteren BVerhältnisse,. wie es mit dem Gesetz über die Sicherstellung der Gelder in ,. werden solle. Im Jahre 1867 sei der Vertrag der Eommiffion vorgelegt worden, weil in dem Gesetz auf diesen Vertrag Bezug genommen werde. Damit sei anerkannt, daß Ter Vertrag Grundlage des Gesetzes geworden sei. Allerdings fei im Jahre 1868 und 1569 von hervorragender juristischer Seite anerkannt, daß es sich hier nur um einen Vertrag mit einem Privatmann handle. Die Regierung nehme alse, wie er glaube, an, Faß 3 4 in Zukunft fortbestehen bleibe. Im übrigen freue er sich, daß diefe Angelegenheit aus der Welt geschafft werde und erinnere für die Zukunft daran, wohin man kemme, wenn sich die Mehrheit bedingung loꝛz der Regierung füge. Eine weitere Bemerkung sei mehr perfönlicher Natur, und, er bedaure nur, daß der Abg. Stöcker nicht da sei. Er werde in einiger Zeit eine actenmäßige Darstellung darüber veröffentlichen, was er am 29. Januar 1869 über die Beschlagnahme . habe, und wie seine damalige Veraussetzung eingetroffen sei, im

egensatz zu den Ansichten des Abg. Stöcker über ihn (Redner). Er habe damals beklagt, daß dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu dem ihm ohnehin schon in übermäßigem Betrage zugebilligten geheimen ß 56 noch hier so große Kapitallen gegeben würden ohne Controle.

r habe darauf aufmerksam gemacht, daß die geheime Polizei sich seit 1348 stetig vermehrt habe und infolge dieser Bewilligung in anz übermäßigem und unnöthigem Umfan sich ausdehnen, werde. Man werde überall Polizeiagenten haben, ohne daß sie nöthig seien. Der Welfenfonds habe gußerdem insofern zu sehr schlimmen Folgen 8 Als er die Presse corrumpirt habg. Man habe für jede chlechte Sache von da ab Vertreter in der Presse gefunden. Nicht bloß einzelne Berichterstatter, sondern ganze Redactionen seien käuflich geworden. Die Kreisblätter hätten keinem unabhängigen Manne mehr offen gestanden. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen werde man sich aber, um der Sache ein Ende zu machen, auf Gnade und Ungnade ergeben und der Vorlage zustimmen müssen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Es scheint, daß ich mich vorher in einigen Punkten nicht so klar ausgedrückt habe, daß der Herr Abg. Dr. Virchow nicht möglicherweise zu einem Mißverstehen hätte geführt werden können. Er hat darauf hingewiesen, daß ich mich nicht bestimmt geäußert hätte über den s 4, beziehungsweise das Anleihegesetz, welches Ab— änderungen des § 4 des Vertrages vom 29. September 1867 an die Zustimmung des Landtags bindet. In der Commission wenigstens habe ich mich darüber bestimmt geäußert.

Der vorliegende Ausführungsvertrag ändert an den Bestimmungen d 4 des Vertrages vom 29. September 1867 nichts; es bleibt vielmehr das Vermögen, jene 16 Millionen Thaler, welche das Fideikommiß des ge⸗ sammten Hauses Braunschweig⸗Lüneburg bilden, bis zur Abänderung des § 4 des fraglichen Vertrages in der Hand der Krone Preußen. Sollten in Zukunft zwischen dem Herzog von Cumberland und der preußischen Staatsregierung Veränderungen in Bezug auf die Sicherung und Verwaltung dieses Fonds verabredet werden, so muß selbstverständlich zu diesen Aenderungen die Zustimmung der beiden Häuser des Landtags nachgesucht werden.

Also in dieser Beziehung kann sich der Herr Abgeordnete völlig beruhigen: das fragliche Fideikommißvermögen bleibt bis auf weiteres und bis auf anderweite Regelung unter Zustimmung des Landtags in der Hand der Krone Preußen. Dann allerdings wird es erforderlich sein, wenn dieser Zeitpunkt kernnmen sollte, die verabredeten Verände—⸗ rungen in Betreff der Maßregeln zur Sicherung dieses Fonds dem Landtag mitzutheilen, und wird, wenn wir noch die Freude und die Ehre haben, den Herrn Abg. Virchow hier zu sehen, er an diesen Berathungen theilzunehmen Gelegenheit haben.

Wenn der Abgeordnete Virchow dann mit Recht ausführt, daß er abweichend von vielen seiner damaligen politischen Freunde gegen die Beschlagnahmeverordnung und ihre Genehmigung durch den Landtag gestimmt hat, so hoffe ich um so mehr, daß er nunmehr, wo sein Wunsch erreicht wird, die Beschlagnahme wieder zu beseitigen, auf die Seite der Staatsregierung sich zu stellen geneigt sein werde.

Endlich möchte ich dann doch auf eine Bemerkung des Herrn Abg. Virchow noch antworten. Er spricht von den Mißbräuchen, die in Betreff der Verwendung der beschlagnahmten Mittel für die Presse stattgefunden haben sollen. Nun, ich halte es auch für einen Gewinn der Staatsregierung, daß in Zukunft es nicht mehr möglich sein wird, jede Stimme in der Presse, welche die Intentionen der Staatsregierung unterstützt, als aus dem Welfenfonds dotirt bezeichnen zu können. Sehr gut! rechts.)

6 Abg. von Tzschoppe freicons) spricht seine Zustimmung zu der

ommißsfionsvorlage aus, welche versöhnlich wirken und in Hannover mit ge er Freude begrüßt werden werde. ei b. Boediker (Centr.) befürchtet nicht, daß der neue Vertrag 2 BVelastun des preußischen Staats mit sich bringen werde; würde 8. . Fall sein, so werde die Ober⸗Nechnungs kammer dies zur Kenntniß des Landtags bringen. Es fei nicht wünschenswerth, daß die Verwendunge 38 WBelfenfonds gffentl⸗ Vun. . . gen aus dem Welfenfonds veröffentlicht würden. Daß 4 4 Cardinal Melchers Preußen gute Dienste geleistet habe, weil 22 ö 85 Welfenfonds Gehalt bezogen hahe, sei eine, Insinuation gegen en, Charakter des Cardinals, welche er entschieden zurück= ,, Wenn der Cardinal Bezüge aus dem Welfenfonds Dae . so habe er sicherlich keine Abnung von dieser trüben n nl! 4 ö endliche Regelung der Sache werde in Hannover ö ö. en, und er wünsche nur, daß auch die politischen

9 Der n, zur. Beruhigung beitragen möchten, . . 26 Richter auf nochmalige Commissions— enn, 3 e. abgelehnt; der Gesetzentwurf wird unver⸗ fan ,. nn n mefg angenommen. Dagegen

n. gg. Richter arisius, Schmieder Hermes, Schmidt lberf ch Jö. . ö * ,, werden ohne Debatte die Gesetz—⸗ ent; etz bän derung von Amtsg erich ts— bezirken und die Errichtung ei Amts ö. a, e g eines Amtsgerichts in der 5 J echenich angenommen ; ; ; .

66 ag 6 zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Gewährung von Reifekosten und Tage— geldern an die Mitglieder der Voreinschätz ung's—⸗ cgommission, deren Festsetzung Königlicher Verordnung über— lassen bleiben soll. .

Berichterstatter Abg. Roeren (Cent.) beantragt die unveränderte Annahme des . (enn

Äbg. von Bockelbe rg, con.) beantragt: „Die Vorsitzenden und. Mitglieder Der Voreinschätzungecommifftonen erhalten keine Reisefosten und Tagegelder. . 6

Abg. von Rauchhaupt (ons-) begründet diesen Antrag damit,

daß es sich hier um Ehrenämter handele und ez ein Bruch mit dem bisherigen Princip sein würde, für die Wahrnehmung dieser Aemter Gegenleistungen zu gewähren.

SGeheimer Ober ⸗Finanz-⸗Rath Wallach führt aus, daß ia nur für die außerhalb des Wohnorts geleistete Thätigkeit eine Gn arg für die nothwendigen Auslagen gewäbrt werden solle.

Abg. von Tzschoppe ffreicons.) erklärt sich für die Annahme des Commissionsantrages, da es sonst schwer sein werde, für diese Ehren⸗ ämter geeignete Personen zu finden.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich bin überzeugt, daß die Staatsregierung den letzten Wunsch des Herrn Vorredners in jeder Beziehung theilt. Ich glaube auch und habe geglaubt, daß wir aus der früheren, ausschließlich bureaukratischen Verwaltung allmählich hier und da zu weit in das Gegentheil der Selbstverwaltung gekommen sind, daß wir die Kräfte der Bevölkerung vielfach in zu hohem Maße in Anspruch nehmen. Ich kann die Herren versichern, daß bei Abschaffung des Entwurfs mir immer der Gedanke durch den Kopf gegangen ist, ob wir nicht auch hier zu viel Inanspruchnahme von Laienkräften, zu viel Selbst— verwaltung in den Entwurf hineinbringen. Und wenn wir schließlich doch bei dem bisherigen System, sogar noch unter Ausdehnung des⸗ selben, stehen geblieben sind, so war es bei der Staatsregierung hauptsächlich die Sorge, daß eine größere Hervorkehrung der bureaukratischen Seite der Steuerveranlagung auch bei dem Land— tag keine Gegenliebe gefunden haben würde, (sehr richtig) ich glaube auch, es wäre wohl so gewesen lsehr richtig), während man andererseits sehr wohl sagen kann, daß die Veranlagung staatlicher Steuern keineswegs an sich nothwendig ein Gegenstand der Selbstverwaltung zu sein braucht. Bei zukünftigen Verhandlungen des Einkommensteuergesetzes kann man ja nach den gemachten Er— fahrungen dann diesem Gedanken näher treten.

Meine Herren, was die Frage der großen oder geringen Vor— einschätzungsbezirke betrifft, so bin auch ich durchaus nicht von vorn— herein für große Voreinschätzungsbezirke eingenommen. Ich verkenne garnicht, daß die Frage de Voreinschätzungsbezirke eine sehr com— plicirte ist, von localen Verhältnissen abhängt, und daß sich viel für und gegen sagen läßt. Das ist ja richtig, daß in allzu kleinen Vor— einschätzungsbezirken, wo in der Regel jahraus jahrein dieselben Personen in ganz nachbarlichen Kreisen die Einschätzung bekommen, leicht schließlich bestimmte Anschauungen, Tendenzen sich einwurzeln, gegen die dann sehr schwer in den höheren Instanzen zu kämpfen ist. Andererseits muß man wieder zugeben, daß durch große Voreinschätzungsbezirke Mehr— kosten entstehen, auch vielleicht eine größere Belästigung der Mit— glieder, und daß mannigfach, wenn sie allzu groß sind, auch die genaue Personalkenntniß geringer wird. Wir haben auf diese Bildung der Bezirke namentlich bei der ersten Veranlagung seitens des Finanz— Ministeriums wenig einwirken können, ja, auch nicht einwirken wollen. Wir haben das den Regierungen im wesentlichen überlassen, um nach den verschiedenen Methoden, die die Regierungen anwandten, die ent— sprechenden Erfahrungen zu sammeln, und namentlich in der Provinz; Sachsen haben die Regierungen wesentlich auf die Amtsbezirke hin— gewiesen, und wir hatten keinen Grund, ohne alle Erfahrung ihnen in dieser Beziehung entgegenzutreten. Die Größe der Voreinschätzungs— bezirke hängt ja selbst nicht bloß von den localen Entfernungen, sondern auch von den zur Disposition stehenden Per— sonen ab. Ein kleiner Bezirk mit einem tüchtigen Vor— sitzenden kann alles ganz vortrefflich leisten, und man muß häufig einen größeren Bezirk machen, weil man keinen geeigneten Vorsitzenden in einem kleineren Bezirk zu finden vermag. Also auch grundsätzlich wird man darüber zur Zeit wenigstens nicht entscheiden können.

Meine Herren, was nun diese Diätenfrage letrifft, so ist Einver⸗ ständniß darüber, daß die Diäten in dem Einkommensteuergesetz viel zu hoch normirt sind, und daß dadurch natürlicherweise unnöthige Kosten nicht bloß für die Staatskasse, sondern auch wesentliche andere Nachtheile für die Mitglieder der Commission selbst und ihre An— schauungen in Beziehung auf das Ehrenamt herbeigeführt sind. Wir haben es daher für dringlich erachtet, hier Remedur zu schaffen.

Nun scheint es mir aber doch zu weit zu gehen, wenn man den Mitgliedern der Commission gar keinerlei Vergütung für baare Auslagen, die sie zu machen haben, gewährte. Bisher haben wir daran festgehalten, daß die Ehrenämter unentgeltlich zu verwalten sind, daß aber namentlich die durch eine Abwesenheit in der Nacht und durch längere Reisen verursachten baaren Auslagen zu ersetzen sind. Das ist ein System, was auf allen Seiten bis auf die Ge— schworenen hin festgehalten ist, und ich glaube, wir haben keinen Grund, davon hier abzugehen. Es ist ja ganz richtig: wenn einer das Glück hat, 21 km weit entfernt zu sein, so bekommt er seine Diäten, während derjenige, der innerhalb eines Raums von 2 km seinen Wohnsitz hat, nichts bekommt. Das sind aber einmal willkürliche Zahlengrenzen, die man nicht ändern kann. Zu dem entgegengesetzten System, um die Gleichheit herzustellen, überzugehen, was ja auch hier und da erwogen worden ist, nämlich eine Versäumniß⸗ entschädigung auch für diejenigen Personen zu gewähren, die an Ort und Stelle wohnen; darauf kann die Staatsregierung sich unter keinen Umständen einlassen. Das würde das Princip des Ehrenamts vollstindig aufheben, und das würde Consequenzen finanzieller Natur auf allen andern Gebieten des Ehrenamts haben, die in ihrer finanziellen Bedeutung gar nicht zu übersehen sind.

Ich bitte also dringend, von diesem Gedanken abzusehen; ich meine, die Gewährung von Reisevergütung und von einer gewissen normirt en, durchschnittlichen Entschädigung für sonstige Auslagen ent⸗ spricht unserm ganzen bisher auch auf andern Gebieten befolgten System, und ich finde keinerlei Grund, hier von dem vorliegenden Falle abzugehen.

Ich kann Ihnen also nur empfehlen, die Regierungsvorlage anzunehmen.

Abg. Dr. Ennecgerus (ul) erklärt sich für die Commissions⸗

fassung und gegen den Antrag Bockelberg. . :

Abg. von Bockelberg (eons) tritt für seinen Antrag ein. Es handle sich hier um eine ehrenamtliche Thätigkeit, die bisher gewährte Entschädigung an die Mitglieder der Einschätzungscommission habe aber geradezu den Charakter einer ,,,

ÄÜbg. Freiherr von Huene (Centr.) zält den Antrag Bockel⸗ berg für zu weitgehend; die Königliche Verordnung werde die Ent⸗ r mn so festsetzen können, daß mit diesen Ehrenämtern kein Ge, schäft gemacht werden könne. Für baare Auslagen sei aber eine Entschädigung nöthig und seine Partei werde daher für den Com- missionsantrag stimmen. ;

Der Antrag von Bockelberg wird abgelehnt; der Gesetzentwurf wird nach dem Emre ion tee angenommen.

Es folgt die erste Berathung der Secundaärba h n⸗

vorlage.

Minister der öffentlichen Arbelten Thielen:

Meine Herren! Der Gesetzentwurf über die Vervollständigung Erweiterung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes pflegt alljährlich in diesem Hause und im Lande mit besonderer Spannung und auch mit Ungeduld erwartet zu werden. (Sehr richtig!)

Meine Herren, ich habe nun zunächst meinem lebhaften Bedauern Ausdruck zu geben, daß diese Erwartung im laufenden Jahre auf eine etwas lange Probe gestellt worden ist, und möchte zur Erklärung und Rechtfertigung der eingetretenen Verzögerung der Vorlage mich darauf berufen, daß derselben besondere Schwierig⸗ keiten entgegengestanden haben, die zunächst und hauptsächlich darin beruhen, daß die allgemeine Finanzlage des Staates und der Stand des Geldmarktes dazu aufforderten, über ein gewisses Maß der Credit⸗ anforderung nicht hinauszugehen. Das hat naturgemäß dahin führen müssen, daß die einzelnen Objecte, die in die Vorlage aufgenommen werden konnten, mit ganz besonderer Vorsicht und Sorgfalt geprüft und ausgewählt werden mußten nach dem Grade ihrer wirthschaft⸗ lichen Bedeutung und nach dem Grade ihrer Dringlichkeit. ö

Meine Herren, der Gesetzentwurf umfaßt im ganzen einen Bes trag von 90 757 760 S6, von denen 246 714 S aus den ver⸗ fügbaren Restbeständen von Fonds entnommen werden können, welche bei der Verstaatlichung von Privatbahnen in der Form von Er⸗ neuerungs⸗ und Reservefonds auf den Staat übergegangen sind. Von der Gesammtsumme ist nur der kleinere Theil nicht ganz ein Drittel zur Vervollständigung des Eisenbahnnetzes bestimmt, also zum Ausbau neuer Nebenbahnen.

Meine Herren, dieser Betrag ist mäßiger wie in den meisten vorhergehenden Jahren. Der Gesetzentwurf wird also in dieser Be⸗ ziehung wie die Staatsregierung ihrerseits auch bedauert, mannig⸗ fache Enttäuschungen im Lande hervorrufen (Sehr richtig!; es ist auch nur ein leichter Trost, wenn wir dem Gesetzentwurf die Versicherung mitgeben, daß es in Zukunft je nach Lage der Dinge besser werden soll. (Heiterkeit. Andererseits kann die Staatsregierung aber sich doch der Hoffnung hingeben, daß hier im Hause sowohl als im Lande ein Verständniß sich findet für die augenblicklichen Verhältnisse und für die Knappheit und Vorsicht, die der Staatsregierung damit auferlegt worden ist. Ebenso glaube ich wird dieser Gesetzentwurf in der Beziehung das Land beruhigen, daß die Staatsregierung nicht etwa beabsichtigt hat, mit der Vorlage des Gesetzentwurfs für die Bahnen unterster Ordnung sich nun in Zukunft der Verpflichtung des Ausbaues der Nebenbahnen zu entledigen. Die Staatsregierung betrachtet es nach wie vor als ihre Aufgabe, diejenigen Bahnen zu bauen, welche sich als noth⸗

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wendige Ergänzungen oder als wichtige Verbindungslinien des be⸗ stehenden Staatseisenbahnnetzes darstellen. Sie hofft aber anderer⸗ seits auch, daß nach Verabschiedung des Gesetzes über die Bahnen unterster Ordnung das private Kapital sich in erheblichem Umfange wieder dem Eisenbahnbau in Preußen zuwenden wird (Hört, Hört) und hofft, daß sie durch die Erleichterungen, die für den Ausbau dieser Bahnen unterster Ordnung in dem Gesetzentwurf nach jeder Richtung vorgesehen sind, wesentlich dazu beitragen wird, daß diese Verkehrswege, welche bei uns in Preußen noch in verhältnißmäßig geringem Maße entwickelt sind, sich reicher entfalten werden.

Meine Herren, es liegen dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Zeit noch Anträge auf den Ausbau von Neben⸗ bahnen im Umfange von 17000 km vor. (Ohh Der Ausbau einschließlich der nothwendigen Betriebsmittel würde etwa den Betrag von 23 Milliarden ausmachen. Es müßte also ein sehr schleuniges Tempo in der Ausführung der Bahnen eingeschlagen werden, wenn wir in absehbarer Zeit dazu kommen sollten, alle diese Wünsche zu erfüllen. Ich hoffe, daß ein erheblicher Theil aller dieser Wünsche und Anträge, und zwar derjenige Theil der sich auf Bahnen rein localer Natur bezieht, durch die Bahnen unterster Ordnung wird erfüllt werden.

Meine Herren, nicht nur die allgemeine Finanzlage hat die Staats⸗ regierung in diesem Jahre zur ganz besonderen Vorsicht bei Ab⸗ fassung des vorliegenden Gesetzentwurfs auffordern müssen, sondern auch der Umstand hat mitbestimmend gewirkt, daß der Staatseisenbahnverwaltung noch Credite zur Ausführung pon Bauten von über 3 Milliarde offen stehen. Davon sind allerdings der größere Theil Bewilligungen aus den beiden letzten Jahren, 346 Millionen hat der Landtag der Monarchie in den Anleihegesetzen der Jahre 1890 und 1891 zu gleichen Zwecken bewilligt.

Daß so bedeutende Beträge noch ausstehen, meine Herren, könnte ja im ersten Augenblicke befremden; wer aber den Gang der Dinge aus eigener Anschauung mitgemacht und gesehen hat, wie sich nach Bewilligung des Credits für eine neue Bahn die Sache gestaltet, der wird erkennen, daß von der Bewilligung bis zu dem Moment, wo die Locomotive über die Geleise fährt, noch sehr viele zeitraubende Schwierigkeiten zu überwinden sind. Diese Schwierigkeiten bestehen zunächst darin, daß die Verhandlungen mit den Interessenten bezüglich des Grunderwerbs in sehr vielen Fällen einer Ergänzung bedürfen; daß aber die Verhandlungen mit den Herren Interessenten zuweilen sehr schwierig sind, davon hat das hohe Haus zier und da auch Kennt⸗ niß nehmen können. Wenn aber auch diese Vorverhandlungen glück—⸗ lich durchgeführt sind und die speciellen Vorarbeiten nun aufgestellt werden können, so bedingen die letzteren naturgemäß in einer Zeit. wie die gegenwärtige, wo überhaupt die technischen Kräfte sehr in An⸗ spruch genommen sind, wiederum recht erheblichen Zeitaufwand. Nach der Aufstellung des Projects folgt die landespolizeiliche Prüfung. Erst bei der landespolizeilichen Prüfung ergeben sich eine große Anzahl von Wünschen und Forderungen theils gerechtfertigter, theils ungerecht⸗ fertigter Natur, die vorher nicht zu übersehen waren, insbesondere bei allen den Anlagen, die im Interesse der allgemeinen Landescultur und der Landespolizei gefordert werden. Infolge dieser landespolizei= lichen Prüfung und der Feststellungen, die auf Grund derselben erfolgen, wird das Project meistens noch in verschiedenen Punkten abgeändert werden. Erst wenn alles festgestellt ist und schließlich auch in Betreff aller der Wünsche, die in Bezug auf eine Abänderung der Linie, auf Anlegung von Stationen und Haltestellen geltend ge⸗ macht sind, Entscheidung getroffen und der Grund und Boden erworben ist, erst dann kann der erste Spatenstich geschehen und mit dem Bau begonnen werden. Alle diese Vorftadien, die ich mir erlaubte, hier anzuführen, um Ihnen eine Klarheit über das Werden einer Eisenbahn zu verschaffen, nehmen geraume Zeit, oft Jahre in Anspruch. Meine Herren, es sind von mir schon Erwägungen eingeleitet worden, ob nicht diese auch von der Staatseisenbahnverwaltung auf das allerlebhafteste be⸗ klagten Verzögerungen, die weder für das Land noch auch für die