1892 / 81 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Einlegung von Courierzügen auf der Strecke Berlin Stettin Stargard Danzig ö

ÄÜbg. von Richthofen-Jauer scons.) wünscht bessere Verbin⸗ dung zwischen den Städten Breslau und Hirschberg, bezw. den baldigen Ausbau der Linie Bolkenhayn⸗Merzdorf, Merzdorf⸗Landeshut und Jauer⸗Rohnsteck.

Abg. Lamprecht Cons.) wünscht eine Abkürzung des Weges von Mecklenburg nach Sachsen durch das Ruppin-Templiner Gebiet, damit der große Umweg über Wittenberg vermieden werden könne.

Abg. Dr. Lieber (Centr.) kann den Ausführungen des Abg. von Tiedemann nicht beistimmen, wonach in Zeiten wirthschaftlichen Niedergangs von Staatswegen flotter gebaut, werden müsse; dieser Standpunkt würde in letzter Consequenz zu Nationalwerkstätten führen. Wohin solle es führen, wenn die Erneuerung der Betriebsmittel einfach auf Anleihen abgewälzt werde? Von Rechts wegen müßten die Be⸗ triebsmittel aus den Betriebseinnahmen hergestellt werden. Jedes Privatunternehmen würde den Director bald wegschicken, der so, wie es 18388 geschehen sei, Betriebsmittel auf Credit anschaffen wolle. Auch die Anlage der zweiten und dritten Geleise, die Bauten der Bahnhöfe müßten daraufhin angesehen werden, wie sie sich zu den Betriebseinnahmen stellten. Geschehe das, dann würden den Eifenbahnverstaatlichungs⸗-Enthusiasten doch bald die Daarg zu Berge steigen. Die Nebenbahnen überschritten flottweg den Vor⸗ anschlag um 25 05. Es müsse erwogen werden, ob das ganze jetzige System des Baues von Nebenbahnen nicht reformbedürftig sei. Redner beantragt die Ueberweisung an die verstärkte Budgetkommission.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ich bin erfreut, daß die Debatte durch die eben gehörte Rede aus dem Widerstreit der Interessen und der Geltend— machung localer Forderungen zurückgelenkt ist auf die allgemeinen Staatsinteressen; ich glaube doch immer, daß diese zu vertreten hier die Hauptaufgabe des Landtags ist. (Sehr richtig!)

Sowohl der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten wie ich haben bestimmte Erklärungen über die ungezählten Wünsche, die im Lande be— stehen und hier zum theil geltend gemacht sind, behuf Verwendungen staatlicher Mittel für neue Secundärbahnen in den verschiedenen Provinzen nicht abgegeben, und zwar absichtlich, weil diese Fragen ja imöglich hier ohne genügende Vorbereitung in den Ministerien überhaupt be— handelt werden können, und alle diese Wünsche ebenso gut privatim, da ja doch nicht darüber abgestimmt, eine Erklärung des Landtags also über die einzelnen Wünsche gar nicht abgegeben wird, direct an die Minister gerichtet werden können, ich daher auch von diesen Debatten im Hanse niemals einen besonderen Erfolg mir versprochen habe. Ich glaube, daß die Minister auch alle diese Wünsche ganz ruhig anhören können, weil sie sich gewissermaßen gegenseitig aufheben. Da⸗ gegen ist es allerdings sehr erwünscht, daß sich der Landtag in Ueber— einstimmung mit der Staatsregierung über die Gesammtlage unserer Finanzen und über die wesentlichen Grundsätze, nach denen die Eisenbahnverwaltung geführt werden muß, zu verständigen sucht und allmählich zu festen, auf gegenseitiger Uebereinstimmung beruhen⸗ den allgemeinen Grundsätzen zu gelangen strebt.

Vieles von dem, was Herr Dr. Lieber vorgetragen hat, kann ich nur vollständig unterschreiben. Ich bin auch der Ueberzeugung, daß wir, sobald unsere Finanzlage es gestattet und soweit es eben möglich ist, die Eisenbahnverwaltung besser als bisher aus den Ergebnissen ihres eigenen Betriebes dotiren müssen und so wenig als möglich zurückzugreifen haben auf Staatsanleihen. Das bisherige Schulden— machen, namentlich auch für die Zwecke der Eisenbahnverwaltung, kann und darf so nicht weiter gehen. Wir haben im Jahre 1885 angeliehen 60 Millionen, 1886 57 Millionen, 1887 71 300 000, 1888 118 Mil—⸗ lionen, 1889 166 Millionen, 1890 201 Millionen, 1891 145 Millionen Mark und sind erst in diesem Jahre wieder Millionen zurückgekommen. Meine Herren, wenn Sie vergleichen, was von diesen Anleihen verwandt worden ist auf Her⸗ stellung neuer Bahnlinien, se werden Sie finden, daß die Verhältniß⸗ ziffer in dieser Beziehung in den letzten Jahren ungünstiger geworden ist, mit andern Worten, daß wir Zwecke und Verbesserungen des be⸗ reits bestehenden Eise durch Herstellung neuer Geleise beziehungsweise durch Umbauten von Bahnhöfen, für Beschaffung von

itteln in steigendem Maße mehr durch Anleihen gedeckt

auf 90

vielfach

11 UM) . 1 *mnH 2 6 KH dio 2 s 0 gelegen, und es ist auch die Frage schwierig

Me

Anleihen, was auf die Betriebsergebnisse zu verweisen ist. Bekanntlich ist namentlich in Bezug auf die Vermehrung dieser Beziehung sehr oft hier im Hause eine was soll denn eigentlich aus dem soll gedeckt werden durch Anleihen? mehrung und Vergrößerung des fällt eigentlich dem laufenden Betrieb sehr schwierige Frage. Nur darüber kann kein Zweifel sein, derjenige, der es mit der dauernden Blüthe unserer Finanzen gut meint, dahin streben muß, im Zweifel diese Frage zu Gunsten der Entnahme aus den Betriebsergebnissen zu enscheiden. (Sehr richtig!) Ob das immer in genügendem Maße geschehen ist, brauchen wir heute nicht mehr zu erörtern; das hat auch gar keinen Zweck.

Jedenfalls werden wir uns klar machen müssen, daß wir große Ueberschüssen der Eisenbahnen in

Schwankungen in den gehabt haben. Während

den letzten Jahren vor uns wir 1889/90 noch mit einem Ueberschuß von etwa 104 Millionen Mark abschlossen, sind wir im folgenden Jahre im Betriebe mit 32 Millionen Mark unter dem Etat geblieben und werden in diesem Jahre noch um eine erhebliche höhere Summe unter diesem Etat bleiben. (Hort! hört) Dies alles fordert unzweifelhaft dazu auf, zu ganz sicheren und bestimmten Grundsätzen in dieser Be⸗ ziehung zu kommen, die allerdings aufzustellen leichter sind, als sie in ͤ ; Finanzlage durchzuführen. Dennoch aber ist die

ag Grundsätze auch in einer solchen schwierigen i nicht aus⸗

solcher ö . uch momentan kann wegen Mangels an Mitteln denn am Ende gleichgültig, Anleihen aufnimmt in Zeit zur Ergänzung der Aufgaben der Eisenbahnen oder ob man sie nachher aufnehmen muß, um ein Deficit in den allgemeinen Staats⸗ fonds zu decken. Ich habe schon oft ausgeführt, daß die Deckung von Ausgaben durch Anleihen, die man besser aus den Betriebsergebnissen genommen hätte, aus dem Ordinarium oder Extraordinarium des Etats bei en groß mungen der Communen und der Prin ten Staatsleben ist es aber doppelt gefãhrlich, Ueberschüsse werden natur⸗ gemäß von der Bevölkerung, vom Landtag und von den Ministerien für dauernde genommen, auf diese schwankenden Ueber⸗

schüsse werden dauernde Ausgaben basirt; nachher verschwinden die

1Ians age, 3

Ueberschüsse und die dauernden Ausgaben bleiben (hört! hört), und ich fürchte, daß wir diese Erfahrung bereits einigermaßen gemacht haben. Wenn im übrigen der Herr Abg. Dr. Lieber darauf hingewiesen hat, daß sehr bedeutende Forderungen hier wieder in diesem Etat vor⸗ handen sind für Deckung von Ueberschreitungen früherer Credite, so ist das ja wohl zutreffend, aber der Herr Minister der öffentlichn Arbeiten hat die Gründe im wesentlichen schon angegeben. Einen weiteren Grund möchte ich noch finden ich glaube mit seiner Zustimmung in der Art und Weise der Be— gründung dieser Credite, wie sie bisher stattfanden und auch vielleicht in Zukunft noch weiter stattfinden werden.

Da nämlich die specielle Kostenvperanschlagung ja sehr erhebliche

Ausgaben verursacht, so scheut man sich davor, ehe nicht die Linie selbst genehmigt ist und der erforderliche Credit sicher beim Landtag erhoben werden kann. Man macht daher allgemeine Kostenüberschläge, die sich nachher bei der speciellen Bearbeitung des Projects noch sehr verändern, wo auch namentlich die Communen erhebliche Anforderungen stellen auf Grund des Eisen— bahngesetzes wegen Wegeübergänge, Entwässerungen u. s. w., wo man also nicht in der Lage ist, aus den allgemeinen Ueberschlägen nachher genau die wirklichen Kosten zu berechnen. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, den Fonds für diese speciellen Veranschlagungen sehr bedeutend zu verstärken. Das kann aber doch auch zu großen Mißständen und Verschwendungen führen, denn wenn diese sehr bedeutenden Kosten, einerlei, ob aus einem all— gemeinen Fonds oder aus speciellen Bewilligungen verausgabt werden und nachher die Linie nicht bewilligt wird, so sind die Kosten weggeworfen. Ich glaube daher, es bleibt vorläufig in dieser Beziehung, wenn nicht bessere praktische Vorschläge gemacht werden, die wir gern prüfen werden, nichts anderes übrig als diejenige Vereinbarung, die, wie der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten schon gesagt hat, zwischen ihm und mir bereits getroffen ist, daß nämlich, wenn aus den speziellen Kosten⸗ anschlägen sich ergiebt, daß Ueberschreitungen erforderlich werden würden, dann ein Benehmen zwischen der Finanzverwaltung und dem Ministerium für die öffentlichen Arbeiten stattfinden muß, ehe mit der Ausführung begonnen wird. In solchen Fällen, wo die Gesammtausgaben, die sich auf Grund der speciellen Anschläge als nothwendig erweisen werden, sehr bedeutend sein werden, sodaß man sich sagen muß: wenn der Landtag die Höhe dieser Kosten gekannt hätte, dann würde die Entscheidung des Landtags vielleicht eine andere gewesen sein, wird man im einzelnen Fall zu erwägen haben, ob man nicht vor Beginn der Ausführung noch einmal an den Landtag geht unter Mittheilung der inzwischen veränderten Sachlage.

Meine Herren, wenn die verschiedenen Herren, namentlich auch, wie ich höre, Herr von Tiedemann, die Besorgniß geäußert haben, daß mit der Einführung des Gesetzes über die Tertiärbahnen der Staat sich ganz aus der Herstellung der Sercundärbahnen herausziehen würde, so kann ich diese Befürchtung in keiner Weise für begründet halten, aber mit einer Reserve. Durch die Finanzlage schon, und da wir in den letzten Jahren so viel gethan haben, sind wir in der Nothwendigkeit, mit der Her⸗ stellung der Secundärbahnen etwas langsamer vorzugehen, und ich wie ich überhaupt als Finanz-Minister nicht in der Lage bin, alle Wünsche zu befriedigen, im Gegentheil in der traurigen Nothwendigkeit, sehr viele zurückzuweisen muß dies auch auf dies Gebiet ausdehnen, es mag mir angenehm sein oder nicht. Wir dürfen nicht in dem Maße mit fortwährenden Anleihen vorgehen, die theilweise keine Rente bringen, von denen viele jedenfalls noch in langer Zeit keine Rente bringen. Ich muß in dieser Beziehung die Interessen der allgemeinen Staatsfinanzen und der Steuerzahler schützen. (Sehr richtig! Eine Stelle muß im Staate sein, die vorzugsweise die allgemeinen Finanzen vertritt, und ich sehe aus den Wünschen, die ich heute hier gehört habe, daß es schließlich wesentlich der Finanz-Minister sein muß. (Sehr richtig) Ich gehe aber weiter. Ich glaube allerdings, daß das Secundärbahngesetz doch

d führen können, daß eine Reihe von Bahnen rein localer

denen noch garnicht anzunehmen ist, daß sie für das

nnetz in Zukunft eine erhebliche Bedeutung

gewinnen würden, durch die Provinzen, durch die Kreise, durch

Privatunternehmer, durch Gemeinden u. s. w. hergestellt werden

können, und ich hoffe, daß dies auch nicht zum Nachtheil der Körper—

schaften dienen wird. Denn der gewaltige Unterschied zwischen den

vom Staate hergestellten und betriebenen Secundärbahnen und den

Tertiärbahnen der Zukunft wird nicht in den Einnahmen liegen, sondern in den Ausgaben. J

8

allgemeine

Wir haben uns in den letzten Jahren, wie ich noch vor einigen Tagen im Herrenhause sagte, nur allzu sehr daran gewöhnt, immer nach Mehreinnahmen auszugucken; wir müssen uns endlich einmal wieder mit dem Gedanken beschäftigen, wie man Ausgaben sparen kann. (Sehr richtig!)

Wenn die vorhandenen Wege benutzt werden, wenn die Spurbreite nach Maßgabe des Bedürfnisses festgestellt wird, wenn gar keine Bahn⸗ höfe da sind, wenn der Kassirer zugleich der Schaffner ist, wenn eine Bewachung nicht erforderlich ist wegen der geringen Schnelligkeit, wo— mit sich die Züge bewegen, so werden Sie sehen, wie diese Bahnen rentiren können ohne ein Uebermaß von Einnahmen! Das Schwer— gewicht liegt in den Ausgaben, und die Billigkeit der Herstellung und der Betrieb wird am besten garantirt sein, wenn diese Bahnen von den Nächstbetheiligten ausgeführt werden, und wenn nicht die allgemeinen Normen, die in einem großen Staatsbahn— wesen erforderlich sind und auch auf die Secundärbahnen mehr oder weniger Anwendung finden, ohne Noth auf solche rein locale Betriebsmittel zur Anwendung gebracht werden.

Ich glaube daher allerdings, es wird hier eine Entlastung für den Staat eintreten, namentlich wenn die Staatsverwaltung nicht von dem Grundsatz ausgeht, daß sie jede Linie, die in irgend einer gegebenen Zeit der unbekannten Zukunft mal in das allgemeine Eisenbahnnetz hineingezogen werden könnte, nun für sich belegt, nicht selbst baut, aber auch die anderen nicht bauen läßt. In dem Tertiärbahngesetz ist ja für den Fall der Nothwendigkeit die Wiederübernahme

Linien in die allgemeine Staatsverwaltung vorgesehen; man braucht

aher im Anfang bei der Concessionirung in dieser Beziehung nicht so ngstlich zu sein, wie wir das früher wohl gewesen sein mögen, und zu meiner Freude hat ja auch der Herr Minister für die öffentlichen Arbeiten sich genau in demselben Sinne ausgesprochen.

Es ift ja vollständig zutreffend, daß derjenige, der die großen durchgehenden Linien in der Hand hat, auch eine gewisse Verpflichtung hat, da er die rentablen Linien besitzt, auch unrentable Linien zu

Staat : hier nicht, wie ein gewöhnlicher Privatunternehmer nut auf seinen Vortheil speculiren kann, sondern daß er eine höhere Auf⸗ gabe hat, die weniger begünstigten Landestheile, auch selbst, wenn er nicht auf unmittelbare Rente rechnen kann, durch Herstellung von Bahnen zu heben. Das bestreite ich alles nicht. Was ich behaupte, ist, daß das Maß, in welchem der Staat hier vorgehen kann, an Zeit und Ort und Raum gebunden ist und daß man in dieser Be⸗ ziehung die allgemeinen Staatsinteressen voranstellen muß und hinter⸗ her erst die localen Interessen. Bravo!)

Abg. Hansen (freicons.) bringt nach einigen Bemerkungen auf die Rede des Finanz⸗Ministers das Project Oldenburg⸗Heiligenhafen⸗ Insel Fehmarn wieder vor. . . Abg. von Christen ffreicons.) bedauert die Stellungnahme der beiden Minister; ihre Erklärungen und die Einschränkungen des Se⸗ cundärbahnbaues würden im Lande nur Verstimmung erregen und die Privatthätigkeit keineswegs zur Betheiligung an Bahnbauunter⸗ nehmungen besonders anfeuern. Redner hofft, daß nächstens endlich einmal der Bau einer Bahn zur Erschließung des mittleren Werra⸗ thales dem Landtage vorgeschlagen werden werde. Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Wenn ich den Herrn Vorredner recht verstanden habe, geglaubt, ich habe in der Budgeteommission erklärt, daß . wirthschaftlichen Niederganges der Staat mit seinen Unternehmungen in viel größerem Maße vorgehen müsse als sonst. Ich möchte in dieser Beziehung keinen Zweifel lassen. Ich bin durchaus der Meinung, daß der Staat seine Unternehmungen allein nach seinen Interessen einrichtet und daß er nicht zu bauen hat, bloß um die Industrie zu beschäftigen, daß aber, wenn es sich um Unternehmungen handelt, die der Staat doch durch⸗

so hat er ir

1 3eiten

schaft oder jeder Private.

Wenn hier die Befürchtung auch ausgesprochen wird, als wenn die zur Disposition stehenden Credite zu gering gegenwärtig bemessen seien, sodaß ein Stocken in den staatlichen Unternehmungen würde ein⸗ treten müssen, so kann ich mich in dieser Beziehung schon auf die Mittheilungen meines Herrn Collegen beziehen, die ich noch dahin ergänzen will, daß dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten in diesem Augenblick an erxtraordinären Mitteln noch eine Gesammt— summe von 615 Millionen zur Disposition stehen. Wie man da also die Sorge haben kann, daß aus Mangel an Mitteln ein Stocken in den Unternehmungen und den Ausführungen eintreten könnte, verstehe ich nicht. Wohl aber hoffe ich, daß manche Herren im Hause doch aus dieser Thatsache das Bestreben entnehmen werden, die Anleihen in der Zukunft nicht zu stark zu steigern, sondern den noch zu begebenden Anleihebestand, der jetzt insgesammt etwa 400 Millionen betragen wird, auch später möglichst niedrig zu halten. Daß man das nicht plötzlich thun kann, nicht von einem Extrem ins andere springen kann, liegt auf der Hand; aber dieser Gesichtspunkt muß Sie veranlassen sich mit dem Vorgehen der Staatsregierung, welche Ihnen hier eine Herabminderung der zur Gewohnheit gewordenen hohen Jahresanleihen vorschlägt, einverstanden zu erklären.

Abg. Burghardt-Lauban (ul.) ist dem Minister dankbar, daß er für Grunderwerb auf der Strecke Breslau⸗Königszelt die Summe pon 1060 060 6 in der Vorlage gefordert habe. ö

Abg. Engler (freicons.) spricht für den Bau der Bahn Cart⸗ haus —-Bütow über Berent event. den Bau einer direkten Verbindung Carthaus - Bütow.

Die weitere Berathung wird um / Uhr auf Sonnabend

12 Uhr vertagt.

Nr. 13 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts vom 23. März hat. folgenden Inhalt: Personal⸗ Rachricht. Gefundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insb Jufluen . Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 0ο und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes, Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Sterblichkeit im preußischen Staate 1859. Gesundheitsverhältnisse im Regierungsbezirk Danzig S856 /88. * Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Februar,. Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. (Desterreich⸗ngarn, Egypten.) = Thierseuchen. Schweinefenchen in Preußen, Juli, bis September 1391. Rinder⸗ vest in der Türkei Veterinär polizeiliche Maßregeln. (Groß⸗ britannien, Niederlande, Dänemark, Rumänien.) Gesetzgebung u. f. w. (Deutsches Reich.) Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter in Glashütten. Desgl. in Drahtziehereien.— Verkehr mit Wein. Sesterreich, Genickstarre und Schweißfieber. (Belgien.) Schaffleifch. Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. Deutsches Reich) Aenderung des Krantenkassengesetzes Dritte Be⸗ rathung. (Schluß.) (Preußen) Leichenschau, Disciplinargewalt der Aerztekammern ꝛc.— Bayern) Beamtengehälter. V mischtes. (Preußen, Berlin. Heimstätten für Genesende. Beilage,. Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungsmittel gesetz. (Verdorbenes Fleisch, insbefondere verunglückte und beschädigte Thiere, unreife Thiere, aufgeblasenes, mageres, blutiges ꝛc. Fleisch.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Soweit auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung der UImen⸗ verbände, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen, Unterstützungen für einen Zeitraum geseistet worden sind, für welchen dem Unter⸗ stützten auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes ein iin kerstützungsanspruch gegen eine Ortskranken kasse zusteht, geht der letztere im Betrage der geleisteten Unterstüßung auf den Armen⸗ verband über, von welchem die Unterstützung geleistet worden ist. Ist der Armenverband nur zur vorläufigen Unterstützung wer= pflichtet gewesen, so tritt, wenn er den Ersatz seiner Auf⸗ wendungen zunächst nicht von dem Träger der Krankenversiche⸗ rung, sondern von dem ersatzpflichtigen Armenverbande einfordert und' diefer Ersatz leistet, durch die Ersatzleistung aber die Aufwen⸗ dungen des vorläufig verpflichtet gewesenen Armenverbandes nicht ge⸗ deckt sind, eine Theilung des Anspruchs gegen die Ortskrankenkasse jwischen beiden Armenverbänden dahin ein, daß der Anspruch gegen die Krankenversicherung von dem zur vorläufigen Unterstützung ver— pflichtet gewesenen Armenverbande auf den ersatzleistenden Armen⸗ berband in derjenigen Höhe übergeht, welche dem Perhältniß ent⸗ spricht, in dem der geleistete Ersatz zu dem Gesammtbetrage der ge— währten Unterstützung steht. Die Annahme, daß in Fällen der ge— dachten Art jeder der beiden Armenverbände „dasselbe“ zu fordern habe und der Schuldner fich durch Befriedigung eines der beiden Armenverbände insoweit auch von der Forderung des anderen Armen⸗ verbandes befreie, ist rechtsirrthümlich (Erk. v. 22. Febr. 1892 III 183).

bauen. (Sehr richtig) Es ist vollkommen nutreffend, daß der

zl M S1.

Statistik und Volkswirthschaft.

Knappschafts-Berufsgenossenschaft.

9 zen Rechnungsergebnissen der Knappschafts⸗Berufsgenossen⸗ , ig beträgt die Jahrezumlage 6 405 Reh, äh ge,; Der Reservefonds beläuft sich am Schluß des Jahres 1391 einschligzlich der zugeschriebenen Zinsen auf nahezu fünfzehn Millionen Mark. Die Burchschnittszahl der versicherten ö Personen bezifferte sich im Berichtsjahre auf, el 1537 gegen 398 Bo im Jahre 13890: sie ist somit um 22757 Personen gestießgen. Die anrechnungs fähigen Löhr! erreichten den Betrag von 389 Millignen, Mark unz betrugen im Janzen Durchschnitt Pro,. Krhf und Jahr 923, 7'z 6. Während der sechs Jahre bon 1886 bis 1891 betrug die Steigerung der Löhne im Durchschnitt der ganzen Genossenschaft 26, 60 Cb, in. Westfalen allein 2326 oo, in Oberschlesien sogar 41 46 ,. In Westfalen kommt auf Arbeiter ein Jahreslohn von 106824 0. Die Gesammt⸗Undall⸗ Fosten für 1 Arbeiter betragen 15,42 und in Procenten der an— rechnungsfähigen Lohnsumme ausgedrückt 1,67 00.

Die Verwaltungskosten des Genossenschaftsvorstandes und der Sectsonen einschließlich aller Kosten der Unfalluntersuchungen, Der Feststellung der Entschädigungen, sowie der Schiedsgerichts und Un—⸗ fallverhütungskosten betrugen in Procenten der Jahresumlagen für 18536 6, g o/o, 1887 5,ů7 , 1888 5,5 og, 1889 5, 8 0, 1390 5.6 o,o und 1891 6,3 0/0. Hierbei wird noch besonders darauf hingewiesen, daß dieser Satz auf die einmalige Jahres⸗ ausgabe, nicht auf den Kapitalbetrag der Rente sich bezieht, während die bestverwalteten Privatversicherungsgesellschaften einen Verwaltungs⸗ aufwand bis zu 500 des Kapitalbetrages der Rente er— fordern. Demgegenüber muß der bei der Knappschafts⸗Berufsgenossen⸗ schaft zwischen 5'bis 60 schwankende Satz der einmaligen Jahres— ausgabe als ein geringer bezeichnet werden.

Das vom Kaiserlichen Statistischen Amt soeben veröffentlichte Februarheft der Monatlichen Nachweise über den aus—⸗ wärtigen Handel des deutschen Zollgebiets bringt außer den An⸗ gaben über die Großhandelspreise und die Zuckergewinnung eine alle 333 Nummern des statistischen Waarenverzeichnisses umfassende Zu—

sammenstellung der Ein- und Ausfuhrmengen des gesammten deutschen Specialhandels im Monat Februar 18952 und der beiden Monate Januar und Februar, Es werden demnach in Diesen monatlichen Bandelsausweisen nicht mehr wie bisher bloß die wichtigeren, sondern alle Waarenartikel gegeben, und zwar die wichtigeren (wobei im allgemeinen die Grenze von 3 Millionen Ein⸗ oder Ausfuhrwerth

Mas-

im Vorjahre gezogen ist) nach Herkunfts- und Bestimmungsländern.

Zur Arbeiterbewegung.

Der auf dem Pariser Congreß beschlossene Inter— nationale Bergarbeiter⸗-Congreß wird einer vom „Vorwärts“ mitgetheilten Bekannimachung des englischen General-Secretärs Benjamin Pickaxd in Baresley Yorkshire) zufolge am T Juni d. J in Lon don zusammen⸗ treten. Deutschland, Frankreich, Belgien und Oesterreich werden ungefähr fünfzig Delegirte senden. Als Gegenstände der Tagesordnung werden vorläufig genannt:

Die Annahme oder Verbesserung der Statuten, die noth— wendig sind, um einer internationalen Bergmanns-Verbindung Lebens⸗ kraft zu verleihen. Der internationale Strike zur Erzielung des acht— stündigen Arbeitstages. .

Der Vorstand des Unterstützungsvereins deutscher Buch— drucker hatte gegen die vom Königlichen Polizei-Präsidenten von Berlin während des allgemeinen A usstandes der Buchdrucker⸗ gehilfen erlassenen Verfügungen, welche die Erhebung von Extra— steuern, Auszahlung von Unkerstützungen an Ausständige verboten und die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung zur Vor- nahme von Statutenänderungen forderten, Klage beim Bezirksausschuß erhohen. Wie das Organ des Unterstützungsvereins, Der Correspondent? mittheilt, hob der Bezirksausschuß die angefochteten Verfügungen auf. In Magdeburg hatte der dortige Verein unabhängiger Socialisten zum letzten Dienstag eine Versammlung einberufen, um Stellung zur Maifeier zu nehmen. Da die Versammlung, wie die Madb, Ztg.“ berichtet, nur von wenigen Personen besucht war, surde die Entscheidung einer in der Charwoche zu veranstaltenden Versammlung vorbehalten, zu der ein Redner der soecialdemokratischen Opposition aus Berlin berufen werden soll. . . Vorwärtz. aus Bu karest berichtet wird, sind die ,, hdru cker im Kampfe um den Neunstundentag siegreich gewesen; 14 Buchdruckereien führten den Neunstundentag ein, 5 ke— willigten ö Stunden und Lohnerhöhungen. . schrickusᷣ . J „Pöln. kg, unter dem 30. v. M. ge— z liegen, jetzt Anzeichen für eine baldige Beendig des ö oh lenarbeiter⸗-Ausstandez im Sur K Srubenbesitze be 8 . 4 r. Vie ar ee, n,, er ie, des Hergarbeitzrtereins von

n,, ereit erklärt, in Besprechungen mit Vertretern der Arbeiter e 5 , n,

t Vert einzutreten, und eine Masfender l auf der die Arbeiter von ungefähr 12 Gruben . c on Vereinsvporsteber p 5 8 e Ar * den Vereinsvorsteher ermächtigt, mit den Besitzern zu unterhandeln.

Literatur.

Rechts- und Staatswissenschaft.

Herr Dr. jur. Heyden, weiland Syndi 2 s Sparkassen⸗Verbandes, hat es ne,, ö. Fehhschen HKesckgebung Deu tschlaunds zue sammeln. J th fin nn Preußen (180, 6M, Bayern (69 6M Königreich Sachsen (iä0 3. Württemberg (1 M6), Baden (1,25 6), Elsaß⸗Lothringen (1 Ich, die anderen Bundesstaaten (1425 MM, das Ganze zusammen 5 . bstperlag Das Verdienst des Verfassers, zuerst eine nchersi h ker die in den einzelnen Bundesstaaten Deutschlands geltenden Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Verfügungen ꝛc. zu bieten, ist nicht zu nin terschs gen, a nunmehr für einen Vergleich zur Einführung . T al echnäißigen Mteuernng, oder zur Befestigung des Urtheils 96. rr e e. mãßigere Einrichtung eine Grundlage gegeben ist, rer,, . . heraus gene hene Ubeit des Verfassers S es X ö ö 85 Pbersi willkommen befunden . ,,

. n,, Verordnungen rc. K gesetzgebung des Reichs, enthaltend das eren e ol gesez nebst Gon m enfars und ö den Zolltarif mit Abänderungen durch die Handelsvertraͤge, den deutsch-österreichi⸗ schen und deutsch. schweizerischen Handelsvertrag. Herausgegeben von Paul Hapenstein, Staatsanwalt beim Landgericht Dan ig. k Verlag von H. W. Müller. (Pr. geb. 6 S6) Diese Publi⸗ 6. , von . ihrer Art dadurch wesent—⸗ ch. das ganze Material der Reichs⸗Zollgesetzgebun 6 praktisch zolltechnischer Hinsicht, . alch ö, ,,. hegretischen und juristischen Gesichtspunkten aus erschöpfend läutert. Gestützt auf seine frühere praktische Thätigkeit in der Zoll-

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend, den 2. April

in Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

verwaltung, die ihm Gelegenheit gab, sich mit der Materie eingehend vertraut zu machen, war der Verfasser im stande, die zollgesetzlichen Bestimmungen gründlich zu commentiren. Ferner aber hat er darin auch die gesammten zur Ausführung des Zollgesetzes bis in die neueste Zeit erlassenen Anweisungen des Bundesraths und der oberen Verwaltungs⸗ behörden der Bundesregierungen, namentlich die des preußischen Finanz⸗ Ministers sowie die im Laufe der Jahre ergangenen Erkenntnisse der höchsten Gerichtshöfe, in übersichtlicher Weise zusammengestellt. Somit erscheint das Werk wohl geeignet, den Zollbeamten und Gewerb— treibenden das Verständniß des Gesetzes zu erschließen; vor allem aber dürfte es dem Juristen, der einer gründlicheren Information über die Zollgesetzgebung benöthigt, sich werthvoll erweisen.

Zoll- Vademecum für Buch und Paviergewerbe sowie die damit zusammenhängenden Industriezweige. Ein Auszug aus den Einfuhrtarifen und Zollbestimmungen aller Länder, ystematisck zusammengestellt nach Verbffentlichungen des deutschen Reichsamts des Innern, des österreichischen Handels-Museums und anderen amt— lichen Berichten. Leipzig, Verlag von G. Hedeler. Dieses praktische Handbuch giebt, alphabetisch nach Ländern und unter diesen wieder in je drei Hauptwaarengruppen geordnet, eine Zusammenstellung der Einfuhrtarife für alle Erzeugnisse des Buch‘ und Papiergewerbes. Vielerlei wünschenswerthe Äufschlüsse über Vertragsheziehungen, konsularische Beglaubigung, Ursprungszeug⸗ nisse und sonstige Zollbestimmungen sind hinzugefügt. Den Inter⸗ essenten der im Titel genannten gewerblichen Branche bietet die kleine Schrift sonach einen schnell und sicher über einschlägige Zoll— fragen unterrichtenden Rathgeber, .

. Die Nummer 2 der Guttentag'schen Sammlung deutscher

Reichsgesetze, enthaltend das Strafgesetzbuch für das wen , Reich, Tertausgabe mit Anmerkungen von Dr. Hans Rü— dorff, liegt jetzt bereits in sechzehnter, von Dr. Ap⸗ pelius bearbeiteter Auflage vor (Berlin, J. Guttentag's Ver—⸗ lagsbuchhandlung). Die neue Auflage des sehr handlichen und brauchbaren kleinen Buchs ist entsprechend dem Gange der Gesetzgebung und Rechtsprechung gegen die frühere mannigfach ver— mehrt; namentlich hat darin die Arbeiterschutzgesetzgebung eingehende Berücksichtigung gefunden. Juristen wie Laien empfiehlt sich diese Ausgabe des Reichs-Strafgesetzbuchs in ihrer praktischen Einrichtung als ein schnell orientirendes Hilfsmittel. Gbenfalls in neuer, zweiter Auflage erschien aus der Guttentag⸗ schen Sammlung preußischer Gesetze:! Die Vormundschafts⸗ ordnung vom H. Juli 1875 nebst den Gesetzen über Minder— jöhrige, verwahrloste Kinder, sowie den Nebengesetzen und all— gemelnen Verfügungen, von Max Schultzenstein, Ober, Verwaltungsgerichts⸗ Rath. Diese neue Auflage enthält mancherlei Nachträge und Ergänzungen aus der neueren Gesetzgebung, Theorie und Rechtsprechung. Neben den Entscheidungen des, Kämmergerichts, des Reichsgerichts und des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts sind darin ferner auch einzelne sonstige gerichtliche Ent— scheidungen von besenderer Wichtigkeit, sowie einige neuere thegretische Erörterungen von Streitfragen berücksichtigt. Familienräthe, Waisen— räthe und Vormünder werden das kleine Buch nicht erfolglos zu Rathe ziehen.

Volkswirthschaft.

Der kundige Steuer⸗Reeclamant. Von Dr. E. Ul m.

Eine Anleitung für alle Stände zur vorschriftsmäßigen und Erfolg versprechenden Abfassung von Reclamationen gegen die Einkommen-, Gewerbe⸗, Grund⸗, Gebäude- und Communalsteuer nebst vielen Reelamations⸗Formularen. Zugleich ein praktisches Rath und Hilfs—⸗ buch für die Mitglieder der Einschätzungs- oder Veranlagungs— Commissionen, Rechtsanwälte und Steuerbehörden. 11. Auf— lage. Leipzig, Verlag von Guftav Weigel. Diese neue unter Berücksichtigung des preuhischen Einkommensteuer— gesetzes vom 24. Juni 1891. umgearbeitete Auflage nimmt gleich wohl nicht allein auf dieses Gesetz Bezug, sondern giebt, wie auch aus dem Titel hervorgeht, Anleitung zur sachgemäßen Abfassung von Reclamationen gegen alle anderen directen Steuerveranlagungen und ist außer Preußen auch in den anderen Bundesstaaten, welche directe Einkommensteuer haben, verwendbar. Für die Brauchbarkeit des kleinen Buches spricht die Höhe der Auflage. Die Invaliditäts- und Altersversächerung der Hausgewerbetreibenden der Tabackfabrikation. Von Hermann Gebhard, Director der Hanseatischen Versicherungs— anstalt für Invaliditäts, und Altersversicherung. Berlin, Carl Heymann's Verlag 1892. (Pr. cart. 2 6). Auf Grund der im Wortlaut vorangeschickten Bekanntmachung, betreffend die Erstreckung der Versicherungspflicht nach dem Inv.⸗ und Altervers. Gesetz auf die Hausgewerbetreibenden der Tabackfabrikation, vom 16. Dezember 1891, giebt diese Schrift alle den Interessenten erwünschten Nachweise über den Kreis der unter den Bundesrathsbeschluß fallenden Personen, das Verfahren bei der Versicherung der Hausgewerbetreibenden und den Umfang der zur Leistung des Ärbeitgeberbeitrags Verpflichteten. In einem Anhange sind Formulare zu den geforderten Verzeichnissen der versicherungspflichtigen Hilfsarbeiter mitgetheilt.

Militärisches.

Das Beiheft zum „Militär⸗Wochenblatt“, heraus— gegeben von General-Major z. D. von Estorff, (Verlag von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin, Kochstraße 68) 1892. Zweites Heft, enthält; Der Winterfeldzug 1807 in Preußen, Vortrag, gehalten in der Militärischen Gesellschaft zu Berlin am 6. Januar 1892 von Grauert, Hauptmann vom Neben-Etat des Großen Generalstabes, mit vier Skizzen. Blücher 's Zug nach Lübeck 1806, Vortrag, ge⸗— halten in der Militärischen Gesellschaft zu Berlin am 10. Februar 3. von H. Beseler, Major im Großen Generalstab, mit zwei Skizzen.

Gesundheitswesen.

Die Behandlung der Tuberkulose mit Tubercu⸗ locidin. Vorläufige Mittheilung von Professor Dr. E. Klebs in Zürich, Verlag von Legpold Voß in Hamburg. (Pr. 1 16) In dieser Schrift giebt der bekannte Patholog eine Darlegung über das Wesen des von ihm aus dem Rohtuberkulin dargestellten Mittels gegen die Tuberkulose nebst Berichten über die damit bei Thieren und Menschen von ihm und anderen Aerzten angestellten Ver⸗ . und deren Ergebnisse. Er ist der Ansicht, daß diese Versuche, 36. che, wie er behauptet, die Heilung der Tuberkulose auf dem ; ö. ö angezeigten Wege, und zwar ohne erhebliche Gefahren für

. rantten Körper, ermöglichen, auch beim Menschen ein gleich —ᷓ. . Resultat wahrscheinlich machen. Es werde sich fernerhin Hr . handeln, die Grenzen nachzuweisen, in denen auf diesem 6 . directen Verni tung der Tuberkelbaeillen Heilung der durch , , . Krankheiten zu erzielen sei. Professor Klebs be— fi einen der wesentlichsten Vorzüge seiner Methode, daß sie bei a, . . Zusammenwirken aller Factoren zu einem Volks- tte 6. ildet werden könne, indem es durchaus nicht ausgeschlossen n liefe . . noch theuere Substanz zu einem sehr niedrigen Preise Mohtũberkul . Klebs'sche Mittel wird nach seiner Angabe aus dem iar n gr in adurch gewonnen, daß man durch Einwirkung, von

drid und Alkaloid Reagentien die darin enthaltenen schäd—

16. Stoffe ausscheidet. Die bei diefer Behandlung i 3 ! . . 9 in Lösung bleibende und durch Alkohol! ausfällbare reine

Albumose betrachtet er als die heilende Substanz des Rohtuberkulins. Das Mittel wird zur Zeit in größerem Maßstabe in den Höchster Farbwerken, vormals Meister, Lucius und Brüning in Höchst a. M. dargestellt, jedes Präparat aber auf seine Wirkung vorher an tuber— kulͤz gemachten Thieren von dem Erfinder selbst geprüft. Eine aus— führliche Publikation, welche alle weiteren Erfahrungen und Beobachtungen über die Wirkfamkeit des Mittels mittheilen soll, be—

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hält sich Professor Klebs noch vor.

Erziehung und Unterricht.

Der Beginn der Schulpflicht. Ein Beitrag zur Er— zrterung dieser ec. von Otto Janke. Mit acht Tabellen. Bielefeld, 1891; Verlag von Helmich's Buchhandlung (Hugo Anders). Der Verfasser dieser Schrift erörtert darin ausführlich alle für den richtigen Zeitpunkt des Beginns der Schulpflicht in Betracht kommenden hygienischen, pãdagogischen und volkswirthschaftlichen Ge= sichtẽpunkte. Nach reiflichster Erwägung entscheidet er sich für den Anfang der Schulpflicht nach dem vollendeten sechsten Lebensjahre.

. Ueber Jugend und Volksspiele. Allgemein unter— richtende Mittheilungen des Central-Ausschusses zur Förderung der Jugend und Volksspiele in Deutschland. Herausgegeben in dessen Auftrage von C. von Schenckendorff, Mitglied. des Hauses der Abgeordneten, und Dr. med. F. A. Schmidt, Mitglied des Aus⸗ schusses der deutschen Turnerschaft, Vorsitzende des Central⸗Ausschusses. Jahrgang 1892. Hannover⸗Linden, Verlag von Manz und Lange. Vorstehende Publikation ist dazu bestimmt, dem auf dem Titel näher bezeichneten Tentral⸗Ausschuß. der sich am 21. Mai v. J. auf An regung des Abgeordneten von Schendkendorff in einer Versammlung von Männern aus allen Theilen Deutschlands in Berlin gebildet hat, als Organ zu, dienen. Sie soll die in dem damals erlassenen Aufruf dargelegten Ziele des Ausschusses, der sich die Pflege der Bewegungs— f in Schule und Volt angelegen sein lassen will, sowie das Ver⸗ ländniß und Interesse dafür in weiteren Kreisen fördern, Zu dem Zweck giebt sie nach Art eines Jahrbuches in einer Reihe von furzen Ärtikeln Auskunft üher Theorie, Geschichte und Praxis der Beftrebungen des Ausschusses und entwickelt seine Organisation und seinen Arbeitsplan in eingehender Weise. Die Schrift bietet demjenigen, der sich für die auf Förderung der Jugend⸗ spiele gerichteten Bestrebungen interessirt, eine Fülle von Material zur näheren Information und erscheint wohl dazu angethan, die Bewegung in immer weitere Kreise zu tragen und so zur Hebung der Gesundhett, Arbeitskraft und Lebensfreude in der Jugend und dem ganzen Volke mitzuwirken. (Vergl. auch den Bericht über die am 13. und 14. Februar abgehaltene zweite Jahrespersammlung des Central⸗-Ausschusses in Nr. 47 d. Bl.)

Dichtkunst.

Die von Erich Schmidt und Adolf Stern veranstaltete erste Gesammtausgabe der Werke Otto Ludwig 's CTeipzig, Verlag von Fr. Wilh. Grunow) nähert sich ihrem Abschluß. Die, letzten Lieferungen es liegen deren jetzt 28 vor enthalten die geist⸗ vollen, überaus eingehenden ästhetischen Studien und Bemerkungen zu den Dramen Shakespeare's und Schiller's, den Romanen von Scott und Dickens ꝛc. Sie sind für den idealistischen Stand punkt des Dichters ebenso charakteristisch wie für die tiefe und gründ= fiche Art feiner eindringlich feinen Kritik, die ihn auch bei seinem eigenen Schaffen leitete, vor allzu großer Peinlichkeit ihn sogar nicht selten an der Ausführung hinderte. Sodann giebt Adolf Stern ein mit großem Fleiß auf Grund der ihm von der Familie ausgehändigten Papiere des Dichters gezeichnetes sowie auf weiteren mühevollen Quellenstudien beruhendes Lebensbild Otto Ludwig's. Eine angehängte Sammlung von Briefen ist dazu bestimmt und geeignet, diese Biographie weiter zu ergänzen und zu vervollständigen.

Unterhaltung.

Armenhaus zu Dittersdorf, Roman von O. Elster. Breslau, Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlags⸗ anstalt, vormals S. Schottländer. Den Grundgedanken des feffelnden Werkes bildet die versöhnliche Lösung socialer Probleme und Gegensätze durch ernste Arbeit und wahre Liebe. Anschaulich geschilderte Schicsale und äußere Verhältnisse führen den Helden des Buches, ein namenloses Findelkind, der socialdemo— fratischen Partei in die Arme und er glaubt, von wahrem Mitleid und dem ernsten Wunsche zu helfen beseelt, sein Ideal von Volks— beglückung durch sie verwirklichen zu können. Als aber seine Anhänger auf feine halbverstandenen Lehren hin gewaltsamen Umschwung, Aufruhr und Königsmord proclamiren, gewinnt er die Ueberzeugung von der Unhalt⸗ barkeit seiner Ideen, die an der rohen Wirklichkeit scheitern, und kehrt, seiner Gesinnung wegen verfolgt, von seiner Partei verlassen, als ein gebrochener aber innerlich gereifter Mann in seine alte Heimath, das Armenhaus, zurück. Ihm werden aber durch den Trost treuer Liebe die Wohlthaten eines Glücks zu theil, das sich nicht auf den Besitz äußerer, sondern innerer Güter aufbaut und in der Sorge für andere seine höchste Bestimmung erkennt.

Verkümmerte Existenzen. Roman in zwei Bänden von Rudolf von Gottschall. Breslau, Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlags⸗-Anstalt, vormals S. Schottländer. Existenzen die auf der Schattenseite des Lebens ihr Dasein fristen, die durch Noth zur Schuld gedrängt werden, oder durch den ungesunden Boden, auf dem fie erwaͤchsen sind, den Keim des Schlechten untilgbar in sich tragen, zu schildern, zu zeigen, wie der, welcher einmal ausgeglitten ist, nicht nur für sich selbst schwer wieder in das rechte Gleis kommt, sondern auch die, die ihn halten wollen, oft mit sich reißt, ist sicherlich eine dankbare Aufgabe für einen Roman. Auch der Verfasser des vorliegenden Werkes hat sich diese Tragik des Menschenlebens zum Vorwurf genommen, hat aber leider nicht ver mocht, in seinen hier und da zu schablonenhaft gezeichneten Gestalten die innere Nothwendigkeit diefes Unterganges überzeugend darzustellen. Das Interesse des Lesers erlahmt daher auch bald.

Verschieden es.

Die „Zeitschrift für Gexichtsvollzieher“, Speeial⸗ Organ über Vollstreckungsrecht und Zustellungswesen, herausgegeben von' deutschen Rechtsgelehrten und Fachmännern (Verlag: Siemen roth C Worms in Berlin 8W.), hat in der Nr. 6 des VI. Jahr⸗ gangs folgenden Inhalt: Zur gefälligen Beachtung. Petition der pfälzischen Gerichte vollzieher. Ueber Begriff und Begrenzung der örtlichen Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, Von Amtsgerichts Rath Voß in Bergen a. Rügen. Rechtsprechung,.— Zeitschriften⸗ und Blicherschau. Personal-Nachrichten. Sprechsaal.

Auf dem Gebiete der Mode bietet, was die geschmackvolle und eigenartige Ausstattung, wie die Fülle von Toilette,, Wäsche, Putz⸗ und Handarbeiten⸗Originalen anbetrifft, die durch die Herausgabe der weitverbreiteten Blätter Mode und Haus., „Illustrirte d,, tung“ ꝛc. bekannte Deutsche Verlags⸗Gesellschaft Dr. Ru ssak u. Co., Berlin, den Frauen ein neues empfehlenswerthes Blatt an, das durch seine Große Moden welt, ausreichend gekennzeichnet wird. Die vom 1. April d. F. ab in vierzehntägigen Lieferungen mit großen Schnittmusterbogen und Unterhaltungsblatt, farbigen Skahlstich⸗Mode⸗ bildern erscheinende illustrirte Zeitschrift bildet eine bemerkenswerthe Leiftung, wenn man berüchsichtigt, daß das Blatt nur 1 4 für das Viertelsahr kostet. Die Aprilnummer der „Großen Modenwelt“ ist

Das

bei allen Buchhandlungen einzusehen.