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Fürsorge treffen wollte, so könnte das nichts Anderes heißen, als daß man Stellen, die bisher zu Unrecht den Militärinvaliden vorent⸗ halten worden waren, für eine gewisse Uebergangszeit den Civil⸗ anwärtern vorbehalten wolle, obwohl sie zu denen gehören, welche ausschließ lich mit Militäranwärtern zu besetzen sein würden. Zu einer solchen Praxis die Hand zu bieten, kann sich selbstverständlich die Königliche Staatsregierung nicht entschließen.
Ich glaube also, daß die Bedenken, die gegen dieses Gesetz er⸗ hoben worden sind, sich nöthigenfalls auch im Plenum, jedenfalls aber in der Commission ohne wesentliche Schwierigkeiten werden lösen lassen.
Meine Herren, in dem anderen Hause ist allerdings von den Ver⸗ tretern der großen Städte — die aber nach dieser Richtung hin genau dasselbe Interesse als wie die übrigen Gemeinden und Communalverbände haben — ebenso, wie von den Vertretern der Provinzialverbände aus⸗ drücklich hervorgehoben worden: dieses Gesetz enthalte eine sehr we sent⸗ liche Erleichterung für die Gemeinden, sei für sie als ein sehr großer Vortheil anzusehen. Ja, es hat mir einer der Ober-Bürgermeister der Städte, die durch das Polizeikostengesetz — wie sie sagten: so sehr schwer — betroffen worden waren, gesagt: „Das ist uns eine Art von Aequivalent für die Belastung, welche das Polizeikosten⸗ gesetz geschaffen hat“. Und demgemäß ist dieses Gesetz in der Com- mission des anderen Hauses einstim: nig und im Herrenhause en bloc auch einstimmig angenommen worden. Ich nehme an, daß, wenn nach einer oder der anderen Richtung hin Bedenken ob— walten sollten, sie sich ohne Schwierigkeiten werden erledigen lassen, und daß die einsätimmige Annahme demnächst auch in diesem Hause erfolgen werde.
Ich möchte zuletzt ein paar Worte über die vom Herrn Abg. Barth erörterte Pensionirung der im Communaldienst angestellten Militäranwärter hinzufügen. Meine Herren, diese Frage gehört überhaupt nicht in dieses Gesetz. Mit diesem Gesetz hat sie gar nichts zu thun. Es ist deshalb auch, als in der Commission des anderen Hauses eine Resolution über diese Frage beantragt worden war, dieselbe nach Erörterung des Sachverhältnisses zurückgezogen worden. Die Frage selbst ist meines Erachtens von der schwer— wiegendsten Bedeutung. Darüber kann ja zur Zeit kein Zweifel sein, daß jeder Communalverband nur verpflichtet ist, bei Pensionirung von Beamten diejenige Zeit in Anrechnung zu bringen, die in diesem Communalverbande geleistet worden ist, daß ihm also eine Verpflichtung zur Anrechnung der Militärdienstzeit nicht obliege. Factisch erfolgt diese Anrechnung auch nur in einer verhältnißmäßig geringen Zahl von Communalverbänden. Einige größere Gemeinden, einige Kreise, Provinzialverbände haben sich bereit erklärt, diese Militär⸗ dienstzeit ihrer Beamten bei der Pensionirung mit anzurechnen und die Pension entsprechend zu erhöhen; eine Verpflichtung hierzu liegt ihnen aber nicht ob. Nun finden augenblicklich über eine Aenderung des Militärpensionsgesetzes commissarische Verhandlungen statt, und dabei bildet diese Frage einen der wichtigsten und schwierigsten Punkte. Eine Einigung über diese Punkte ist noch nicht erzielt. Die Frage ist noch nicht zur endgültigen Entscheidung des Staats⸗Ministeriums gelangt; in den verschiedenen Ressorts sind verschiedene Auffassungen, allerdings nicht in der Richtung, ob die Militärdienstzeit den Beamten angerechnet werden solle, wohl aber nach der Richtung, wer die Pension bezahlen soll, welche auf diese anzurechnende Zeit entfällt, ob sie auf das Reich übernommen werden soll, was meines Erachtens den be— stehenden Verhältnissen am meisten entspräche, oder ob im Wege der Reichsgesetzgebung die Communalverbände der einzelnen Bundesstaaten verpflichtet werden sollen, den der Anrechnung entsprechenden Mehr— betrag aus ihren Mitteln zu zahlen. 2
Ich glaube, mit Sicherheit annehmen zu können, daß für die nächste Reichstags-Session — denn die Frage kann ja wesentlich nur durch die Reichsgesetzgebung gelöst werden — ein Gesetzentwurf fertig gestellt und dem Reichstag vorgelegt werden wird, welcher in der einen oder anderen Richtung diese Frage zum Austrag zu bringen bestimmt ist.
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.): Das Gesetz bringe ja der Heeresverwaltung große Vortheile, indem es an der Besser— stellung des Unteroffiziereorps mitwirke, und diese Tendenz werde ja von Allen unterstützt; aber er meine andererseits, daß den Communen keine größeren Schwierigkeiten als bisher bereitet werden dürften. Es liege im Interesse der Communen, daß ihre Beamten aus der Gemeinde selbst oder doch aus der Gegend stammten, damit sie die Art des Volkes kennten und wüßten, wie es behandelt werden müsse. Jetzt beständen in der Beziehung recht bedenkliche Zustände, und Klagen würden von allen Betheiligten darüber laut, daß ganz fremde,
übrigens ganz brave, aber mit den Eigenthümlichkeiten des Volkes nicht vertraute Militäranwärter in Communalämter hineingestellt würden. Auch andere Bestimmungen müßten geändert werden. Jetzt nämlich werde, wenn eine Stelle ausgeschrieben werde und es melde sich dafür kein Militäranwärter als Bewerber, ein Civilanwärter vorläufig an— gestellt. Wenn sich nun dieser bewähre und eingearbeitet, habe und es melde sich vor seiner definitiven Anstellung ein Militäranwärter, so müsse nach 8 6 diesem der Vorzug gegeben werden. Darin liege nicht eine Vermehrung der Bewegungsfreiheit der Gemeinden bei der Anstellung ihrer Beamten, sondern vielmehr eine Verringe⸗ rung dieser Freiheit. Die, Gemeinden würden in immer größerem Umfange mit Obliegenheiten für den Staat belastet und dabei gebe man ihnen in Bezug auf ihre innere Verwaltung nur scheinbar immer größere Freiheiten, die thatsächlich größere Einschränkungen seien. (Beifall Dazu könne er seine Hand nicht bieten. Er werde sich ja gern belehren lassen, dazu, bedürfe es aber einer Cam— lei eke th nn und eine solche schlage er deshalb vor, meine aber, daß es keiner Commission von 28 Mitgliedern bedürfe, sondern daß eine Commifsion von 21 Mitgliedern genüge,
Abg. Eberhard (cons.). Der Gesetzentwurf sei im anderen Hause von den Vertretern der städtischen Gemeinden freudig begrüßt worzen. Jetzt müßten die Stadtgemeinden Militärinvgliden in allen Ge⸗ merndeämtern mit nur wenigen Ausnahmen anstellen, künftig sollten auch die nichtinvaliden rr er des Cipilversorgungsscheins berück⸗ sichtigt werden; das liege sowohl im Interesse der Gemeinden, benen es größere Bewegungsfreiheit gebe, als in dem der Heeres⸗ verwaltung. Seine Freunde ständen der Vorlage sympathisch gegen⸗ über, könnten aber die Wirkung der Ausdehnung der Anstellungs⸗ verpflichtung der Militäranwärter auf, die Landgemeinden nicht über ˖ . Deshalb seien sie für die Vorberathung in einer Commission,
jelten aber schon eine Commission von 14 Mitgliedern für genügend. Sie feien indessen bereit, sich dem Wunsch auf Einsetzung einer Com— mission von 21 Mitgliedern zu fügen. . . —
Äbg. Eberty (dfr): Seine Freunde ständen dem Gesetz nicht als Gegner gegenüber, denn es bessere die gegenwärtig bestehenden Verhaͤltnisse zweifellos. Die Ausdehnung der Verpflichtung der An⸗ stellung von Militäranwärtern auch auf Landgemeinden entspreche einer einfachen Forderung der Gerechtigkeit. Denn wenn Cemmunen im Interesse des Staats und der Wehrfähigkeit des Reichs Opfer bringen sollten, so könne man verlangen, daß diese Opfer von allen Communen gebracht würden. Nun hänge aber eine gute Communal= verwaltung nicht nur von den Spitzen der Verwaltung, sondern auch
von der Güte der ausführenden Organe, also der Beamten, ab. und darum müsse der Communalverwaltung eine mög⸗ lichst große Freiheit in der Auswahl ihrer. Beamten gegeben werden. Run werde ja hier eine etwas größere Freiheit gegeben. Aber diefe genüge durchaus nicht gegenüber der stets wachsenden Zahl der Communalbeamten und speclell diese Angelegenheit müsse in der Gommission geprüft werden; ebenso seien dort die Ireen der Rückwirkung des Gesetzes auf den Communalhaushalt und der Fest⸗ stellunß der Beamtenquglität gründlich zu prüfen. Er reges in erfter Reihe an, die Vorlage der um 7. Mitglieder verstãrkten Gemeindecommission eventuell einer besonderen Commission von 21 Mitgliedern zu überweisen. -
Abg. Wgllb recht (ul. :. Seine Partei werde dem Gesetz zu⸗ stimmen und sei auch für die Ueberweisung an eine Commission von 21 Nitgliedern. Diese Commission werde unter anderen k namentlich . den zu prüfen haben, welche Stellen den Militär— anwärtern vorbehalten bleiben sollten. .
Abg. Barth ffreicons ): Auch nach den Worten des Ministers müsse er Aufklärung darüber wünschen, inwieweit, den Communen die Möglichkeit gegeben werden solle, ehemalige Militärs anzustellen, die noch nicht 1? Jahre gedient hätten und also auch keinen Civil⸗ versorgungsschein befäßen, und ferner darüber, wie na der Vorlage die Kreisausfchuß⸗Secretäre zu behandeln seien, die doch eine be⸗ stimmte Vorbildung genossen haben müßten, und er hoffe, in der Commission vi i uftlärung . erhalten.
Damit schließt die Debatte.
Unter Ablehnung des Antrags 966 wird der Gesetz⸗ entwurf einer besonderen Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen.
Schluß U Uhr.
Statistik und Volkswirthschaft.
Weltausstellung in Berlin. w Eine gestern von den verschiedensten Interessentenkreisen im Bürgersaale des Rathhauses veranstaltete Versammlung hat auf An⸗ regung des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller beschlossen, die Frage einer Weltausstellung in Berlin im Jahre 1895,97 un⸗ gesäumt in Fluß zu bringen und die Zeichnung eines Garantie fonds in Berlin in gegebener Zeit zu veranlassen.“
Todesursachenstatistik.
Zufolge Auftrags des Staatssecretärs des Innern haben zu Beginn des Jahres 1891 im Kaiserlichen Gesundheitsamte Verhand⸗ lungen zur , n n einer einheitlichen Bearbeitung der Sterbefälle im Deutschen Reich nach Todesursachen und nach den Altersklassen der Gestorbenen stattgefunden. Betheiligt waren Vertreter derjenigen Bundesstaaten, einschließlich der Reichslande, welche bisher schon Erhebungen über die Todesursachen der. Ver— storbenen veranstaltet und veröffentlicht haben. Es wurde vereinbart, daß ein im Gefundheitsamt entworfenes Schema der Todesursachen fortan die 8 für eine einheitliche Zusammenstellung der Sterbefälle nach Todesursachen und nach den Alters 9. der Gestorbenen bilden sollte, sodaß eine gemeinsame. Be⸗ arbeitung der Ergebnisse im Kaiserlichen Gesundheitsamt ermöglicht würde. Um die Eintragung der Todesursachen nach . Grundsätzen zu sichern, wurde ferner ein im 8. Gesundheits⸗ amt entworfenes alphabetisches Verzeichniß einiger häufig gengnnten Todesurfachen mit Angabe der Nummer des Schemas, zu welcher sie gehören, angenommen. Die Ergebnisse der Verhandlungen ü mittels Schreibens des Reichskanzlers vom 14. Mai 1891 den Re⸗ gierungen derjenigen Bundesstaaten, welche zur Zeit bereits Erhebungen Über die Urfachen der Sterbefälle veranstalten, sowie dem Statthalter der Reichslande mitgetheilt worden. Demzufolge haben das König— reich Württemberg und das Großherzogthum Hessen Verordnungen wegen Erhebung elner Statistik der Todesursachen erlassen.
Bierstati tik. . Die „Soeial⸗Corr. stellt folgende Angaben über Bierstatistik zu⸗ sammen:
Im Jahre 1890 waren in Deutschland 26 325 Brauereien im Betriebe, davon kommen auf Bayern 6766, Württemberg 7524, Baden (an Braugefäßen) 18654, , n , und auf das Brausteuergebiet (d. i. das Deutsche Reich mit Ausschluß der oben ge⸗ nannten Gebiete) 8969. Die . der Brauereien nimmt allmählich ab, weil auch hier der Großbetrieb dem kleinen und mittleren mehr und mehr das Leben schwer macht. J
Als Materialverbrauch der deutschen Brauereien berechnet man nach dem 1890er Stand der Dinge 12 436 000 Doppel ⸗CKtr. Getreide, 170 066 Doppel⸗Etr. Hopfen, 71 170 Doppel⸗Ctr. Malzsurroggte,
27 766 0065 Doppel⸗Etr. Kohlen. Etwa zwei Dritttheile der deutschen Herstenernte wandern in die Brauereien; das deutsche Bierfeld wäre demnach, wenn man von 46 000 ha deutschen Hopfenlandes 36 000 als im Dienste der deutschen Production stehend einschließt, 1 17 418 ha 6. d. h. so groß, wie die sämmtlichen thüringischen Staaten zu— ammen.
Hergestellt sind in Deutschland 1890,é91 52830 009 hl. Aus dem Ausland bezogen wir außerdem 229 000, während wir 626000 aus— führten. Für den deutschen Consum blieben also 52 433 000 hl übrig oder für den Kopf der Bevölkerung 1064. ;
Wenn alle Einwohner des Reichs dasselbe tränken, so würden auf jeden kommen im Jahr: 28,9 1 bayerisches, „2 1 württember⸗ gisches, 3,4 badisches, 1,ů7 elsässisches und lothringisches, 6.5 sächsisches, 38, noch nicht genanntes deutsches und O, ausländisches. Bekannt⸗ lich aber wird das Bier in den einzelnen deutschen Ländern in sehr verschiedenem Maß getrunken. Es kamen 1890/91 auf den Kopf der Bevölkerung im Deutschen Reich 105,9 1, im Brausteuergebiet 873, in Bayern 22152, in Württemberg 173,9, in Baden 103,2, in Elsaß— Lothringen 63,7.
Die deutsche Bierproduetion ist von 1872 bis 1890,91 von 33 ba 00 auf 2 S30 900 hl angewachsen. Im Brausteuergebiet hat sie sich genau verdoppelt, in Bayern nur um etwa ein Viertheil ver⸗ mehrt, in Württemberg ist sie etwas herabgegangen in Baden um S0 Go gestiegen, in Elsaß-Lothringen etwa gleichgeblieben. Im Jahre 1873 wurden zu einem Hectoliter Bier durchschnittlich nebeneinander verwendet 20,6 kg Getreide und Reis und 0, 11 kg Malzsurrogate, heute 19,64 und O, 19.
Deutschlands Biereinfuhr stieg von 1872— 76, fiel dann bis 1879180 und ist seitdem wieder stetig gestiegen. Sie beträgt jetzt 229 000 hl gehen 57 000 vor 20 Jahren.
Unsere Bierausfuhr betrug 1872 317 000 hl; sie stieg allmählich bis auf 1 249 000, die sie 1885.86 erreichte; seitdem ist sie wieder ge⸗ fallen und beträgt jetzt nur noch 626 000 hl.
Der Bierconsum auf den Kopf der Bevölkerung ist in den letzten 18 Jahren gefallen: in Bayern um 100, in Württemberg um 2309; dagegen gestiegen im e e,. um 3360/9, in Baden um 47, in Elfaß Lothringen um 73 und im ganzen Reich um 29 0½, also eine allmähliche Aus- und Angleichung unter den deutschen Ländern. Frei⸗ lich schwanken die Zahlen in den einzelnen Gegenden von Jahr zu Jahr, befonders in Süddeutschland, wo sie von der Obst. und Wein. ernte recht abhängig sind; nur ihre Summe für das Deutsche Reich zeigt ein ruhiges, langsames Anwachsen.
Zur Arbeiterbewegung.
In Halle wurde am 4. d. Mts. die Generalversamm⸗ lung des Unterstützungs vereins der Kupferschmiede Deutschlands eröffnet. Dem Bericht des „Vorwärts“ ent⸗ nehmen wir folgende Mittheilungen:
Die Organifation der Kupferschmiede zählt etwa 2600 Mit— glieder; in der Versammlung sind 38 Delegirte anwesend, die 52 Filialen vertreten. Aus dem vom Vorstande und dem Hauptkassirer
erstatteten Bericht ist erwähnenswerth, daß die Abrechnung am
1. Januar 1892 einen Kassenbestand von 23 326 1M ergab. Davon gehören in den Reise⸗Unterstũtzungsfonds 18568 46, in. den Orts. UÜinterstützungs fonds 2930 M. und in den Delegirtenfonds 1827 0 Ein Antrag, den getheilten Vereins vorstand aufzuheben und die ge⸗ sammte Verwaltung des Vereins unter eine Centralverwaltung zu bereinigen, wurde einstimmig angenommen. Es fungirten nämlich in dem Verein vorher ein Verbands- und ein Centralporstand, von denen der eine feinen Sitz in Berlin und der andere in Hamburg hatte; der 1 war der Hauptvorstand .
ine , der Berliner Mitglieder des Ver⸗ bandes der in Buchbindereien und den verwandten Be⸗ trieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen nahm am 28. März nach einem . über den Halberstädter Gewerk⸗ schaftscongreß eine vom „ orwärts“ mitgetheilte Resolution an, in der ' sie sich mit, den Beschlüssen des Gewerkschafte—= congresses völlig einverstanden erklärt. .
Ueber die Stärke der socigldemokrgtischen. Gewerk . sprach sich nach einer Mittheilung der „ Voss. Ztg. der ocialdemokratische Regierungs- Baumeister a. D. Keß ler am Dienstag Abend in einer Berliner G wenig . aus. Von etwa 260 505 Tischlergesellen in Deutschland gehörten dem Verband vielleicht 130065 an, und diese anzuwerben habe große Koften verursacht. Mit, den Schuhmachern stehe es noch un— günstiger; hier lohne es sich kaum die . zu nennen. Der Maurer- berband zähle etwa 8000 Mitglieder. Bedeutender Verbände hätten nur die Buchdrucker und die Töpfer zu Wege gebracht. Der Hal ber⸗ städter Congreß habe gründlich Fiasks gemacht, aus dessen Be⸗ schlüssen sei chte zu machen. Eine völlige Umgestaltung der ganzen Gewerkschaften werde nothwendig sein. Der Ausstand sei heute nur noch als Guerillakrieg möglich.
Ueber die Lohnbewegung unter den Schuhmachern Alt on as berichtet das ‚Hamb. Echo“, daß nunmehr eine ganze Reihe von Meistern den Lohntarif von 1890 anerkannt habe; wo das nicht der Fall ist, wurde die Arbeit niedergelegt. Zur Unterstützung der ziesflan digen sollen die in Arbeit stehenden unverheiratheten Gehilfen 1 , die verheiratheten 50 3 für jede Woche beitragen.
Aus Penig i. S. wird dem „Vorwärts“ von der Firma Karl Meinhardt, Emallir- und Stanzwerke mitgetheilt, daß die Nachricht, die Klempner dieser 6 hätten wegen eines Lohn⸗ abzuges von 15060 die Arbeit eingestellt, vollständig falsch sei. (Vgl. Nr. 89 d. BI.) . 3
Zur socialdemokratischen Maifeier liegen folgende
Nachrichten vor:
In Wien beabsichtigt der Theil der Wiener Arbeiterschaft, welcher schon in den beiden früheren Jahren gegen die Maifeier Stellung nahm, diesmal gegen die Maifeier öffentlich zu protestiren und eine bezügliche . rift zu verbreiten. Die Führer dieser Arbeiter beschlossen der Voss. Ztg. zufolge ferner die Bildung von Vereinen, genannt: „Freie Gesellschaft behufs Gründung von Pro⸗ bee e,, . .
Aus Paris meldet ein Wolff'sches Telegramm: Das Orga⸗ sationscom its für die Kundgebungen am 1. Mai beg in einer gestern abgehaltenen Sitzung, daß keine Abordnung an die ö , Gewalten geschickt werde; ein einziges großes internationales Meeting solle am 1. Mai abgehalten werden, unbeschadet corpora— tiver Vereinigungen. Am Abend solle keine Kundgebung auf der Straße veranstaltet werden.
Wie ein Telegramm des „H. T. B. meldet, berichten die Prager Blätter von einem Ausstande im Schatzlger Revier an dem sämmtliche Kohlenbergwerksarbeiter sich betheiligt haben
Üeber den Bergarbeiter-Ausstand in der englischen Grafschaft Durham schreibt die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 5. d. M.:
Die Durhamer Bergleute zeigen noch immer kein Zeichen von Nachgiebigkeit. In Shiney Row, dem Mittelpunkt den Kohlen⸗ zechen Lord Durham's, fand gestern eine Massenversammlung von 20 6060 Bergleuten statt, die einstimmig den Strike fortzusetzen und keine Lohnkürzung anzunehmen beschlossen. Eine große Zahl Frauen mit fliegenden Bannern, nahm an dem Meeting theil und ermunterte die Männer in ihrer unversöhnlichen Hal⸗ tung. Der Secretär des Föderationsvorstandes Mr. Patterson gab die Erklärung ab, daß die Föderation natürlich zu den Ausständigen stehen werde, so lange diese nichts von einer Lohnreduetion wissen wollten. Sobald sie jedoch Beilegung des Streites wünschten, werde die Föderation ihr Möglichstes aufbieten, um den Arbeitern günstige Bedingungen zu sichern. In West-⸗Hartlepool wurden gestern die Greatham Salzwerke geschlossen und auf den Central⸗Schiffsmaschinen⸗ werkstätten 200 Mann entlassen.
In der englischen Thonwagren-Industrie droht ein großer Strike auszubrechen. Schon seit einiger Zeit hat die Zahl der anzustellenden , . einen Gegenstand des Streites zwischen Arbeitern und Arbeitgebern gebildet. In Stoke en⸗Trent hielten am Montag 65 Firmen eine. Versammlung ab und beschlossen: ihren sämmtlichen. Arbeitern zu künxigen, wenn nicht die Streitigkeiten, die in zwei Fabriken bestehen, zu Ende kommen. 15 000 Arbeiter würden dadurch arbeitslos werden. Auch in der Thonwaaren ⸗Industrie giebt es einen Versöhnungsrath, nur haben sich die Arbeiter seiner Entscheidung nicht gefügt.
In Hartkepool fand, wie „H. T. B.“ meldet, gestern eine De⸗ monstratibn der männlichen und weiblichen Dienstbotzen statt. Die Dienftboten durchzogen die Straßen und forderten den Achtstundentag und einen vollständig freien Tag in jeder Woche.
Aus Kopenhagen wird dem D. B. H. vom gestrigen Tage berichtet: Auf allen Bauterrains der Stadt ruht seit ö einer zwischen Unternehmern und Fuhrherren vereinbarten Sperre die Arbeit, weil die Grundleger und Kutscher verlangten, daß nur Mitglieder von Fachvereinen beschäftigt würden.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Das Auftreten der Influenza im Winter 1891192
Den Mitgliedern des Reichstags wurde am 30. März ven Saiten des Kaiferlichen Gefundheitsamts eine nach den wöchentlichen bezn, monatlichen amtlichen Ausweisen bearbeitete Mittheilung über das Äuftreten der Influenza im Winter 1891/92 gemacht. Den in Form einer Denkschrift niedergelegten Mittheilungen waren zwei Tafeln mi graphischen Darstellungen beigefügt. welche die wöchentliche Sterbeziffern während des letzten Herrschens der Influenza. T. in einigen Städten des Deukschen Reichs, B. in einigen Städten des Auslandes — veranschaulichen.
In einem Rückblick auf die während der Influenza⸗Epidemie vor zwei Jahren gewonnenen Erfahrungen wird gezeigt, daß die Seuche mit einer beträchtlichen Steigerung der Sterblichkeit, namentlich unter Personen des vorgerückten Lebensalters einhergegangen war, und da diefe erhöhte Sterblichkeit durch eine Vermehrung der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsu verursacht wurde. Gegenüber dem Durchschnitt, der influenza freien Winter vorher und nachher hatte während der da⸗ maligen Epidemie die Zahl, der Todesfälle aus gedachter Um. fache in den deutschen Berichtsorten von 17751 auf. 25 ah, d. h. um mehr als 50 o/ zugenommen, man war daher berechtist auch während des letzten Winters aus den Schwankungen der be⸗ treffenden Sterbeziffern in den von der Influenza wieder gelung fehlen Orten auf eine Ju- und Abnahme dieser Krankheit zu schließen. Die beigegebenen graphischen Darstellungen veranschaulichen dement prechend nicht nur den Gang der Gesammtfterblichkeit, sondern auch besonderẽ die wechselnde Häufigkeit der Sterbefälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane, und an Lungenschwindsucht.
Im allgemeinen hat die Influenza während ihres letzten Auf tretens nicht eine solche (pandemische) Ausbreitung wie zwei, Ja re zuvor gehabt. Dies geht namentlich daraus hervor, daß nur ein ber, hältnißmäßig geringer Theil der deutschen Berichtsorte während der
Deutschen Reichs⸗Anzeiger verordnet.
js einschließlich Februar 1892 eine wesent⸗ ohe wöchentliche Sterblichkeitsziffern wurden außerdem fest—⸗ Monate November 1881 bis —ᷣ 6 gin, . meißb ĩ ntlich i ziff urden auß fes
Steigerung der ter in
Norden, Nordwesten und
; ö i r — im Süden und Südosten — namentlich in Brünn, Prag, ssche Erhöhung der 6 rh eit an Erkrankungen der . Triest, Venedig, Kom, auch in Budapeft und Wien — im Westen — in Stockholm, Kopen zee ist, wie der
Mannigfaltiges.
Am sterdam. Die * der Trockenlegung der Zuider⸗ Ne
berichtet wird, durch Veröffentlichung
weisen hatte. ; ; ] . . ĩ ihne un gi tms n, 3. Deutschen Reichs zeichneten sich durch hagen, London, Dublin, Manchester, Edinburg, Liverpool, des Berichtes der Zusder ec Commiffion nebst technischen Erläuterungen
Von größeren danach im Osten Posen und
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jahrige⸗ 9 daselkst Jowie auch in Ha
schweig, M Nitrnberg die Sterblichkeit an Erkrankungen der 1891 gemeldet worden sind. ; d an Lungenschwindsucht) an. Indessen ist nicht
zu lasfen, daß auch in früheren influenzafreien Jahren
Wintermongte ein ähnliches vorübergehendes Ansteigen
nur vor
nden Sterbefälle zu beobachten war. uslande wurde, soweit die Nachrichten
Gesindheltcamts reichen zuerst in Lemberg und Krakau eine auffallend e esrhlichkeit im gazen and an Krank ten der Athiungt 9 beobachtet; auch Odessa, Cherson und Warschau zeigten im
organe
ber oder Dezember eine etwas erhöhte Zahl der betreffenden oben ft orween rufftschen Städten, aus denen Rach
Todesfälle.
hatte ferner Wilna schon im Oktober eine ungewöhnli ; lichkeit von 4790 gehabt; doch geht aus den russischen Ausweisen daß dieselbe durch besonders häufige Sterbefälle an
icht hervor, . der Athmungsorgane bedingt war.
rn , . us: Frankfurt 9. O., Posen, Lübeck, Stettin,
hohe bez. 97 ichen fehler, Essen, Münster, Augsburg, Cassel, Mongtsausweisen noch in Genua, Utrecht und Bukarest.
. 9 tze an, in welchem die Maxima beobachtet worden ch aus den in der Tabelle dargestellten Sterblichkeits⸗
ö. vorliegen,
lande, Frankreichs, Italiens
Deutschen Reichs und Oesterreich Ungarns wieder beobachtete Influenza n t Frankfurt a. S., ist hiernach, foweit die Sterblichkeitsgusweise aus einzelnen Hauptorten Kiel, Stettin von der Seuche ergriffen, im ein vorläufiges Urtheil gestgtten, außerdem aufgetreten.
f Bremen und Altona namenflich Essen, 1) im h britanniens, Dänemarks, Schwedens und Norwegens,
2) im Westen und Südwesten Europas: in Städten der Nieder⸗
3 jenseits des Oceans in mehreren Großstädten Nord⸗Amerikas. Auch Äustralien scheint nicht verschont geblieben zu sein, da z. B.
des öffentlichen
ziehung in den
und Spaniens,
Christiania, Brüssel, Amsterdam, Ly on, Paris, ferner nach den des Ministers für Waterstaat u. s. w. wieder in den Mittelpunkt
23 getreten. Die Commission, welche
Die während deg letzten Winters in zahlreichen Städten des die verschiedenen Möglichkeiten der Wiedergewinnung, der in früheren Jahrhunderten durch die Seefluthen den Niederlanden entrissenen Provinzen geprüft hat, empfiehlt folgendes Vorgehen: Ab⸗ e . schluß der Zuiderzee gegen die offene, der Ebbe und Fluth unterworfene orden bezw. Rordwesten Europas: in Städten Groß Nordsee auf der Höhe der Insel Wieringen und mit deren Herein⸗
Abschluß. Darauf soll die Eindeichung des ab⸗
geschlossenen Gebietes in vier Theilen nebst schrittweiser Trockenlegung jedes dieser Theile folgen. Die Kosten nimmt die Commission an zu 12 999 000 Fl. für den Abschluß über Wieringen, sodann die pier verschiedenen Eindämmungen zusammen zu 148 960 090 Fl.; die Aus⸗
nnbber, Braun- aus Melbourne 234 Todesfälle an Influenza bereits vom Oktober dehnung des trocken gelegten Landes zu 216 000 ha, wovon 190 000
des Kaiserlichen heruntergegangen. Erheblich
hohe Sterb⸗
Innerhalb des Deutschen Reichs ist im Reg. Bezirk Düsseldorf die Zahl der Erkrankungen an Influenza mit 6982: 400 in der Vorwoche wieder angestiegen; die Todesfälle sind allerdings auf 11:15 terge erhöht war ferner die Influenza⸗ ⸗ sterblichkeit in Mainz bei 18 Todesfällen: s8 (Gesammtsterblichkeit mann Rogier 33,8: 28,20 / oo, Sterblichkeit an Erkrankungen der Athmungsorgane 23: 14) und in Darmstadt bei 7:1. krankungen an Influenza: 110 beobachtet.
London, 7. April. (W. T. B) Aus Teheran meldet die Times“, daß die Cholerg in Herat im Abnehmen begriffen sei; überhaupt beständen Zweifel über die wirkliche Natur der Epidemie.
als sehr fruchtbar vorausgesetzt werden. 32 Jabre werden als er= forderlich angenommen. . ö
Brüssel, 4. April. Die Stadt Brüssel erhält, wie der Voss. Ztg.“ mitgetheilt wird, ein Denkmal, das den liberalen Staats⸗
verewigen wird, der die erste Eisenbahn in Belgien
und überhaupt die erste GCisenbahn auf dem Festland, hat erbauen In Nürnberg wurden 100 Er— lassen. Das von dem Bildhauer de Groote gefertigte Denkmal
kommt in der Mitte der bereits vorhandenen Gartenanlagen auf der Place de la Liberts zur Aufstellung.
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nntersuchungẽ⸗ Sachen. ö . ustellungen u. dergl.
3. ünfall⸗ und Invaliditäts ze. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen rc. 5. Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.
Deffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsch. 7. Erwerbs, und Wirthschafts-Genossenschaften.
8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen. II755 Steckbrief. Gegen den Schachtmeister Heinrich Franz Albert Niemax, geboren am 7. Dezember 1859 zu Lychen, . welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗
n n. wegen wiederholter Unterschlagung und
wiederholten Betruges verhängt. Es wird ersucht,
denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts-
gefängniß abzuliefern. Berlin, den 39. März 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 128. Büxenstein.
[1678 Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Lehrling Jacob Liebermann wegen Unterschlagung unter dem 6. März 1884 in den Acten J. III A. 109. 84 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 31. März 1892. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.
1754 , ung. Der gegen den Schuhmacher Johann Wowerath, 5 am 5. März 1848 zu Au Stutschen, wegen etruges in den Acten 93D. 1172. 83 unter dem 9. Februar 1884 3 und unter dem 25. Fe⸗ bruar 1887 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 28. März 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 128. (L. S.) Büxenstein.
1756
Die hinter den Militärpflichtigen Ludwig und Genossen unterm 14. Januar 18858 in Stück 24 sub Nr. 53049 erlassene Strafvollstreckungsreguisition wird bezüglich der ad 1-4 und 6— 15 daselbst Ge⸗ nannten erneuert. M. 29 / 3.
Waldenburg, den 31. März 1892.
Der Staatsanwalt.
1753) Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Der Heerespflichtige Buchdrucker Paul Adolf Wachter, zulegt in Weisstein aufhältlich gewesen, eboren den 3. April 1869 zu Liebau, Kreis Landes⸗ jut, ist durch vollstreckbares Urtheil der Straf⸗ kammer bei dem Königlichen Amtsgericht hierselbst vom 1. März 1899 wegen Verletzung der Wehr— pflicht zu einer Geldstrafe von 160 6, im Unver- mögensfalle zu 16 Tagen Gefängniß verurtheilt werden. Die Polizeibehörden werden im Betretungs⸗ falle um Mittheilung des Aufenthaltsortes des Ver— urtheilten, die Gerichte und. Staatsanwaltschaften . ersucht, . . ihm zu vollstrecken und on zu den Acten II 7 ĩ i 5 6 / 1 Mittheilung zu Waldenburg i. Schl., den 26. März 1892. Der Staatsanwalt.
ö Beschluß.
Nach Einsicht des Ersuchens des Königlichen Gerichts der 16. Division zu Trier vom 6 bruar 1892.
Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 14. März 1892 wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Husaren Anton Mathieu der 2. Escadron 2. Rheinischen Husaren Regiments Nr. 9, geboren am 8. Juli 1869 zu Mittelbronn, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt.
Zabern, den 25. Mär; 1892
Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Cremer. Dertzen. Knaudt.
(I676 Beschlusz
ö 9 Untersuchungs fache wider den Musketier duar Bayer der 10. Compagnie Infanterie⸗ Regiments von Goeben (2. Rheinisches Rr. 25 geboren am 8. November 1870 zu k Kreis Weißenburg, wird zur Veckung' der den . e,, treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das Vermögen desselben bis zum Betrage von dreitausend zweihundert Mark auf Grund des 8 246 der Militar⸗ Strafgerichts Ordnung, des 8 1 Abf. 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 und der 5z§ 325 und 326 . Neichsstrasprozeß ordnung mit gn belegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch den
,, den 22. März 1892. aiserliches Landgericht, Strafkammer. Weyer. Dr. Becker. al dorf.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
1868 Zwangsverfsteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den V Berlins im Kreise Niederbarnim Band 50 Nr. 2469 auf den Namen der Frau Bildhauer Piehler, Laura, geb. Helsing, hier eingetragene, in der , angeblich Nr. 6 be⸗ legene Grundstück am 11. Juni 1892, Vor⸗ mittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel 9, parterre, Saal 40 versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 106 a 42 4m mit 146000 M. Nußzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige ie, ,, und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht ,,. insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des . sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei
4 des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspru en, wer⸗ den aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach ö uschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juni 1892, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 25. März 1892.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 76.
1867 Zwangsversteigerung.
Im Wege der , soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise Band 11 Nr. . 662 auf den Namen a. des Kaufmanns Eduard Heinrich Carl Schmidt, b. des Kaufmanns Heinrich August Dtto Schmidt, C. des Kaufmanns Ernst Theodor Gustav Schmidt zu gleichen Rechten und Antheilen n ien, in der Schulstraße 54 belegene Grund⸗ stück in einem neuen Termine am 4. Mai 1892, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue kö strahe 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, bersteigert werden. Das Grundstück ist mit 2790 . Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ g t, Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte
1 rift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen 7 andere das Grundskück betreffende Nachweisungen, . besondere Kaufbedingungen können in der Hh zig fre er ebenda, Flügel D, Zimmer 41, ein= 3. e 9. 3 Alle Realberechtigten werden auf⸗ , 9. nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ h en ö. . e, deren Vorhandensein oder Be— 3 * em Grundbuche zur Zeit der Eintragung 33 ö ersteigerungghermerks nicht hervorging, ins⸗
e ö derartige Forderungen von Kapital, Zinfen, wie kehrenden ebungen oder Kosten, fpätestens im Versteigerungstermin bor der Aufforderling zur Ab- gabe von Geboten anzumelden und, falls der be— treibende Gläubiger ,, dem ge glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls die selben bel Feststellung des gerin sten Gebots nicht berückfichtigt werden und iti th nes n ähsgehdes schen wie berhll, sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die— jenigen, welche das ö des Grundstücks beanspruchen, werden au . vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des . herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Mai 1892, Nachmittags 121 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben angegeben, verkündet werden. ] Berlin, den 4. April 1892.
1871
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Arbeitsmann Ludwig Lindner 6 Hausgrundstücks Nr. 10 an der Königstraße hierselbst mit Jubehör, Termine
1J. zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 14. Juni 1892.
2) zum Ueberbot am Donnerstag, den 7. Juli 1892, jedes Mal Vormittags 107 Uhr. Y zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Dienstag, den 14. Juni 1s92z, Vormittags A1 Uhr, im hiesigen Amts— gerichtsgebäude, statk. Auslage der Verkaufsbedin⸗ gungen vom 31. Mai an auf der Gerichtsschreiberei. Die Besichtigung des Grundstücks ist nach vor⸗ e siger Anmeldung auf der Gerichtsschreiberei ge— stattet.
Hagenow, den 31. März 1892. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
1876 Auf Antrag des Kaufmanns Carl Nacke hier, als Konkursverwalter über das Vermögen des Arbeiters und Handelsmanns Wilhelm Otte in Rühen wird Termin zur ,,, der dem Gemein— schuldner gehörigen Neuan . No. ass. 37 in Rühen sammt e ehe auf den 27. Mai 1892, Nachmittags A Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ ö in der Vehlhaber'schen Gastwirthschaft zu ühen angesetzt. Der hypothekarische Gläubiger hat den Hypothekenbrief im Termine zu überreichen.
Die Versteigerungsbedingungen, laut welchen jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 100j seines, Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung cursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuchsauszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerxichtsschreiberei ein— gesehen und die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Vorsfelde, den 28. März 1892.
derzogliches Amtsgericht. Dam köhler. 1874 ( Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren über den Schlesischen Pfandbrief Litt. . Ser. IV. Nr, 13133 über 150 ist durch Zurücknahme des Antrages beendet und wird daher der auf den 12. Juli 1892, Vorm. 11 Uhr anberaumte Termin aufgehoben.
Breslau, den 1. April 1892.
Königliches Amtsgericht.
[I689] Königl. Amtsgericht Crailsheim den 2. April 1892. 2. . Unter Zulassung eines Antrags des Taper Richter in
Stimpfach, welchem nach seiner glaubhaften Ver— sicherung eine von der Gewerbebank Crailsheim, ein⸗ getragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ Hlicht⸗ am 5. Nobember 1891 ausgestellte, auf, den Inhaber lautende Quittung über 3000 S6 verloren gegangen ist, wird Aufgebotstermin auf Freitag— den 16. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Ber unbekannte Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in diesem Termin bei dem Königl. Amtsgericht seine Rechte unter Vor⸗ legung der Urkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen würde.
(gez) Rue ß, Hilfsrichter
Veröffentlicht durch: Gerichtsschreiber Hoffmann. 1873 Aufgebot. .
Auf Antrag der Wittwe Dorothea Andersen, ge= borenen Carstens, in Nordhusum, wird der angeblich verloren gegangen, Contrakt vom 20. September 1879, aus welchem der Antragstellerin gegen den Zimmermann Hans Hinrich Jacobs in Friedrichstadt eine Forderung bon 1100 6 zusteht, hierdurch auf⸗ eboten und der Inhaber desselben aufgefordert, späte⸗ fens in dem auf Mittwoch, den 8. Juni 1892. Vormittags 10 Uhr, bor dem unterzeichneten Gericht e n n ufgebotstermin seine etwaigen Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen
wird. ‚. Friedrichstadt, den 24. März 1892. Königliches Amtsgericht.
1878 Aufgebot. In den Jahren 1889, 1890 und in den ersten
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 75.
sechs Monaten des Jahres 1891, sind von den An⸗
gestellten der Breslauer Straßen-Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft in den Wagen derselben folgende Gegenstände: goldenes sechsgliedriges Armband, lUsilbernes vergoldetes Armband mit 3 Steinen, Usilbernes schwarzemaillirtes Armband, JL goldene schwarz emaillirte Kapsel, 1Dpernglas mit Lederfutteral, 1 Kiste mit 78 Stück Cigarren, 6 Stück Photographien Kaulbach'scher Gemälde, 1 Stück Butter (verkauft; Erlös: 1L25 46), 1 Stück Käse (verkauft; Erlös: 1,A20 406), 1 Säckchen Mehl (verkauft; Erlös: 0.95 („). 1 4 3 3 2 1 1 1
erner: . Zehnmarkstücke. Thalerstücke, Zweimarkstücke, Einmarkstücke, Fünfzigpfennigstück, sowie , att 1127 M, solches mit 10,07 6,
1 solches mit 7, 49 „,
solches mit 5, 96 S und
36 Portemonnaies mit verschiedenen kleineren Geld⸗ beträgen von zusammen 36,06 „ (in Einzelbeträgen von 6, 06 S bis 3,86 MS) gefunden worden.
Ferner ist Anfang Februar 1890 von der ver— ehelichten Schlosser Clara Kuhnt, geb. Christ, zu Breslau auf der Tauentzienstraße in der Nähe der Brüderstraße hierselbst die Reichsbanknote Nr. 7877200 über 100 4 gefunden worden. Auf Antrag der Breslauer Straßen-⸗-Eisenbahn⸗Gesellschaft und bezw. der Schlosser Ernst und Clara Kuhnt schen Eheleute zu Breslau werden die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer 89 des II. Stockes des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er⸗ langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruches noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.
Breslau, den 28. März 1892.
Königliches Amtsgericht.
51055 Aufgebot.
Die unverehelichte Gesine Viohl zu Borgfeld und die Wittwe des Tischlers Dedrich Viohl, Meta, geb Menken, zu Butendiek als Vormünderin der minderjährigen Metta Viob! haben das Aufgebot der Sparkassenbücher der Lilienthaler Spar und Leihkasse zu Lilienthal
Nr. 5142 über 419 M 16 3 und
Nr. 5781 über 403 M 94 3 zum Zwecke einer neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Sparkassenhücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 1. Juli 1892, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Letzteren er⸗ folgen wird. Lilienthal, den 2 Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
1869 Aufgebot. Auf Antrag des Söldners Josef Schichtl in Thal als Vormund der minderjährigen Wirthskinder Anna und Franziska Stelzl von Sattelbogen ergeht die Aufforderung an den Inhaber des Were fen bud VIII. Nr, 209 vom 24. Dezember 1884 der Distriets⸗ sparkassa Cham über 281 ½ 07 3 Einlage, lautend auf die obengenannten Wirthskinder Anna und Fran- ziska Stelzl, spätestens im Aufgebotstermine beim unterfertigten Gerichte seine Rechte auf jenes Spar⸗ kassebuch anzumelden und es vorzulegen, U dasselbe, welches dem früheren Vormünder Josef Stelzl, Halbbauer von Sattelbogen, abhanden ge⸗ kommen ist, als kraftlos erklärt wird. . Aufgebotstermin wird die öffentliche Sitzung Dienstag, den 20. Dezember 1892,
ö. Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Cham, den 4. April 1892. Königl. Amtsgericht Cham. Schütz.
Zur Beglau a ne.,
Der K. Secretär: (L. S.
ö —