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Eine wesentliche Umgestaltung erfuhren die ss 50) bis 512, welche sich mit der Frage beschäftigen, ob im Falle der Veräußer 8 des vermietheten Grun dstücks der Erwerber dem Miether gegenüber verpflichtet sein soll, das Miethverhältniß fortzusetzen Der Entwurf geht von dem Grundsatze „Kauf bricht Miethe“ aus. modificirt diesen Grundsatz aber durch die Vorschrift, daß der Miether des Grundstücks nur nach einer von dem Erwerber an ihn richteten Aufforderung binnen einer ge lich näher bestimmten Frist zur Räumung. ver⸗ pflichtet, bis dahin aber der Erwerber verbunden sein soll, den vertragsmäßigen Gebrauch des Grundstücks durch den Miether sowie die Vornahme der dem Vermiether obliegenden Handlungen zu gestatten. Hat jedoch der Erwerber dem Ver⸗ miether gegenüber die Fortsetzung des Miethverhältnisses über⸗ nommen, so soll der Miether nach Maßgabe der Vorschriften über das Versprechen zu Gunsten Dritter (s§ 412 bis 416) unmittelbar berechtigt sein, von dem Erwerber die Er⸗ füllung der nach! dem Miethvertrage dem Vermiether obliegenden Verpflichtungen zu verlangen, andererseits dem Erwerber nach den Grundsätzen der Cession das Recht. zustehen, von dem Miether für die noch übrige Miethzeit die Mieth⸗ zinsen zu fordern. Die Eintragung des Miethrechts in das Irundbuch, um auf diesem Wege dem Miethrechte in weiterem Umfange Wirksamkeit gegen den Erwerber zu sichern, hat der Entwurf nicht zugelassen. Die Commission. be⸗ schloß dagegen, im Falle. der Uebertragung des. Eigen thums an dem vermietheten Grundstück auf einen Dritten, den umgekehrten Grundsatz „Kauf bricht nicht Miet he“ zu Grunde zu legen, und zwar in der Weise aus⸗ zugestalten, daß von dem Zeltpunkte der Eigenthumsübertragun an der Erwerber an Stelle des Vermiethers in die wãhren der Dauer seines Eigenthums aus dem Miethverhältnisse sich ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Ein Antrag, den Er— werber nur in die Pflichten eintreten, die Ansprüche des Ver⸗ miethers aus dem Miethvertrage aber für die Zeit nach der Eigen⸗ thumsübertragung auf den Erwerber nur nach den Grundsãäͤtzen der Cession (68s 307 bis 308) übergehen zu lassen, wurde ab— elehnt. Die Mehrheit war vielmehr der Ansicht, daß dem 5 wenn ihm kraft Gesetzes die Verpflichtung auf⸗ erlegt werde, die während der Dauer seines Eigenthums aus dem Miethverhältnisse sich ergebenden Pflichten zu erfüllen, kraft Gesetzes auch die entsprechenden Rechte, insbesondere auch das Recht auf den in die Zeit nach dem Eigenthumsüber— gang fallenden Miethzins, in der Art zustehen müßten, daß er gegen Verfügungen des Vermiethers über diesen Miethzins durch Einziehung, Abtretung u. s. w, sofern sie ihm nicht zur Zeit des Erwerbes des Grundstücks bekannt gewesen, in ahr licher Weise gesichert sei, wie nach 3 1069 der Hypotheken⸗ gläubiger gegen Verfügungen des Eigenthümers über die Miethzinsen. Abgelehnt wurde andererseits auch der Antrag, den? Eintritt des Erwerbers in die aus dem Mieth— vertrag sich ergebenden Pflichten durch die Vor⸗ schrift zu beschränken, daß, wenn dem Grundstück eine von dem Vermiether zugesicherte Eigenschaft fehle oder der Ver⸗ miether dem Miether die Herstellung einer Eigenschaft ver⸗ sprochen habe, der Erwerber in die aus der Zusicherung oder dem Versprechen sich ergebende Haftung des Vermiethers nur dann eintrete, wenn er fie diesem gegenüber übernommen oder wenn er sie zur Zeit des Erwerbes gekannt habe. Ebensowenig fand der Vorschlag Anklang, dem Miether im Falle der Veräußernng des vermietheten Grundstücks das Recht einzu⸗ räumen, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Miethverhältniß durch Kündigung zu beendigen, auch wenn dasselbe nach dem Vertrage auf längere Zeit eingegangen sei. Einvernehmen bestand darüber, daß, wenngleich der Erwerber an Stelle des Vermiethers in das Miethverhältniß eintrete, der Vermiether dem Miether für Schadens⸗ erfatzz wegen Nichterfüllung haften müsse, sorweit der Erwerber wegen Nichterfüllung der ihm nach dem Miethverhältnisse obliegenden Verpflichtungen dem Miether Schadensersatz zu leisten verpflichtet sei. Der Vermiether soll sedoch von dieser Haftung für die Zukunft frei sein, wenn der Miether, nachdem er von dem Eigenthumsübergange durch Mittheilung des Vermiethers Kenntniß erlangt hat, das Mieth⸗ verhältniß nicht zu dem ersten Termine, zu welchem die Kündigung statthaft ist, kündigt.
Zu (iner lebhaften Erörterung führte die Frage, ob der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miethe“ für den Fall, daß der Miethvertrag nicht schriftlich geschlossen sei, Be⸗ schränkungen erleiden solle. Drei Hauptansichten wurden ver⸗ treten. Nach der einen Ansicht sollte es keinen Unterschied begründen, ob der Miethvertrag schriftlich geschlossen sei oder nicht. Eine zweite Ansicht ging dahin, daß, wenn der Miethvertrag nicht schriftlich geschlossen sei, sowohl der Miether als der Erwerber, sofern dieser nicht dem Ver miether gegenüber die Fortsetzung des Miethverhält⸗ nisses übernommen habe, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Miethverhältniß durch Kündigung solle beendigen können, auch wenn dasselbe nach dem Vertrage auf eine längere Zeit eingegangen sei. Für den Fall aber, daß das Miethverhältniß durch Kündigung des Erwerbers vor Ablauf der vertragsmäßigen Mülethzeit beendigt werde, folle der Miether berechtigt sein, sofort von dem Vertrage für die Zukunft zurückzutreten und von dem Vermiether Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Miethvertrages zu ver⸗ langen. Um den Erwerber zu schützen, sollte weiter bestimmt werden, daß, wenn der Miethvertrag schriftlich geschlossen jei, mündliche Üenderungen oder Ergänzungen desselben dem Er⸗ werber gegenüber unwirksam seien, der Vermiether aber insoweit dem Miether für Schadensersatz hafte. Von dritter Seite war beantragt, für Miethverträge über Grund⸗ stücke, sofern die Miethzeit sich über ein. Jahr er⸗ strecken solle, überhaupt, auch im Verhältnisse zwischen dem Vermiether und dem Miether, die schriftliche Form vorzuschreiben, für den Fall der Nichtbeobachtung dieser Form aber die Wirksamkeit des Miethvertrages auf die Dauer eines Jahres zu beschränken. Die Mehrheit der Commission ent⸗ schied sich für die Annahme dieses Antrages.
Die Fortsetzung der Berathung über die Miethe wurde auf den B. April vertagt. In der Zwischenzeit wird die Vorcommission zum Zwecke der Vorbereitung von Anträgen zu den Vorschriften über die Gebrauchsleihe, über den Dienst⸗ und Werkvertrag u. s. w. zusammentreten.
Der Königliche Gesandte am württembergischen Hofe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Saurma⸗Jelts hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Wahrend seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗ Secretãr Freiherr von Romberg als Ges ãftstrãäger.
Die Bevollmächtigten zum Bundetrath, Königlich württem⸗ bergischer Ober⸗Finanz⸗ Rath von Fischer und Senator der freien und Hansestadt Hamburg Pr. Burchard, sind von Berlin abgereist.
Münster, 7. April. Der Negens des hiesigen Priester⸗ Seminars Voß ist, wie ‚W. T. B.“ meldet, zum Dom⸗ capitular an der Kathedrale ernannt worden.
Bayern. .
München, 7. April. Der Petitions au sschuß der Kammer der Abgeordneten hat einstimmig beschlossen, die Eingaben um Abänderung des Landtagswahlgesetzes als nicht zur Erörterung im Plenum geeignet zu erklaren, weil, abgesehen von dem Bedenken, Ja an dem Verfassungsgesetz während der Regentschaft Aenderungen vorgenommen werden, die Einführung, des directen Wahlrechts mit gesetzlich bestimmter Wahlkreiseintheilung zwar anzustreben sei, für letztere aber die erforderliche Zweidrittel⸗ Mehrheit nicht erreichbar erscheine. Auch das Verlangen einer Aenderung des Gemeindewahklrechts wurde vom Ausschuß abgelehnt.
Der ,,, zur Ermäßigung der Stelerlast acht Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Wie die „Allg. ö. mittheilt, soll diese Summe nach einem BVorschlage des Abg. Hennemann, der die Billigung der Regierung gefunden, auf die Districte vertheilt werden. Es giebt 30 4 Districte einschließlich der unmittelbaren Städte. Die Districte mit einem Steuersoll von unter 20 000 6 — es sind bloß drei Districte erhalten 14 000 46, die Districte mit einem Steuersoll von 20⸗ bis 10 000 t er- halten 22 00 6, die Districte mit einem Steuersoll, von 6⸗ bis 60 000 M erhalten 24 000 S6, die Districte mit einem Steuersoll von 100⸗ bis 140 000 erhalten 28 0065 6 u. f. w. Von den Städten erhalten München S0 666 Se, Nürnberg und Augsburg 70 00 , Würzburg 60 600 SY Die anderen Städte mit 3 —– 400 000 S6 Steuer—⸗ soll erhalten 50 000 S4. Diese Summen werden als un⸗ angreifbare Fonds gegeben, aus dem Zinserträgniß sollen Districtszwecke befriedigt werden.
Baden.
Karlsruhe, 7. April. Die Genesung Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzo ö. schreitet nach der „Karlsr. Ztg.“ nur allmählich fort. er Husten hat sich zwar ver— mindert und der Schlaf ist befriedigend, jedoch nehmen die Kräfte nur langsam zu.
Die Zweite Kammer hat nach viertägiger Debatte das Bolksschulgefetz angenommen. Die Lage der Volks— schullehrer wird dadurch erheblich verbessert.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 7. April. Der Landtag hat nach der „Th. C.“ eine Erhöhung der k der Volks⸗ schullehrer von jährlich 160 M6 und der ersten A terszulage um 55 S jährlich bewilligt. In seiner gestrigen Sitzung nahm der Landtag die Vorlage wegen Erhöhung der Domänenrente um 30 000 S½ an. Dlese aus den Erträgen des Kammerver⸗ mögens bestrittene Rente beträgt nunmehr 960 000 6 Sie betrug früher — im Jahre 1851 — etwa sieben Neuntel des Erträgnisses des Kammervermögens. Seitdem hat sich das letztere so er eblich gesteigert, daß die Domänenrente weniger als die Hälfte be⸗ frug, der größere Theil aber dem Staate zufloß. Durch den gegenwärtigen Beschluß ist das Verhältniß so geordnet, daß beide Theile fast gleich hoch bedacht sind. Nahezu ein Drittel der Domänenrente wird für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke fowie zur Förderung von Kunst und Wissenschaft verwendet, namentlich auch für das Theater; ebenso sind weitere ansehn⸗ liche Summen für das Kronbauwesen, zur Erhaltung der be⸗ stehenden Schlösser u. s. w. (234 00) 46) bestimmt. Der Landtag sprach die Genehmigung zur Erhöhung der Domänenrente fast einstimmig aus, aber auch die kleine Minderheit der Dissen⸗ tirenden gab ihrer Anerkennung für das gesegnete Wirken des Herrscherpaares, für seine steten und erfolgreichen Bemühungen um die Förderung der Wohlfahrt des Landes Ausdruck. Eine Vorlage wegen Bewilligung von Mitteln zu baulichen Ver⸗ anderuͤngen im Hof⸗Theater wurde abgelehnt. Am Sonnabend erfolgt die Vertagung des Landtags auf unbestimmte Zeit.
Reuß ä. L.
4 Greiz, 6. April. Gestern ist als Abgesandter Seiner Hoheit des Herzogs von Sach sen-Altenburg der Kammer⸗ herr von Römer von Seiner Durchlaucht dem Fürsten in Audienz empfangen worden, Höchstwelchem er ein Gratulations⸗ schreiben Seiner ö. des Herzogs anläßlich der Jubiläums⸗ feier überbrachte. Nachmittags fand größere Galatafel statt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die Ausgleichsverhandlungen kamen gestern in. böhmischen Landtag nochmals zur Sprache. Der Abg. Werunsky (Deutscher) bezeichnete, wie W. T. B.“ berichtet, die Wiederaufnahme des Ausgleichs als eine Staats⸗ nothwendigkeit. Graf Harrach und Prinz Lobkowitz sprachen die Ueberzeugung aus, daß der Ausgleich zu einem späteren Zeitpunkt zu stande kommen werde. Der Jun ezeche Herold äußerte, das böhmische Volk bilde nach der geographischen Lage Böhmens einen mächtigen Wall gegen die gefährlichen Einheitsbestrebungen des . Volkes und müsse daher für seine große Aufgabe entsprechend vorbereitet werden.
Der Landtag für Tirol hat gestern das Schul⸗ aufsichts gesetz angenommen. Der Bischof von Brixen hatte die Erklarung abgegeben, die Bischöfe stimmten dem rn f, ,, zu, obwohl die Kirche nicht voll befriedigt sei, weil das Bedürfniß nach Regelung der Schul verhältnisse immer dringender werde. In ahnlicher Weise äußerte sich der Club⸗Sbmann Repp. Der Club⸗Obmann Wildauer erklärte: die Liberalen wollten die endgültige Annahme des Entwurfs, obschon er eine Reihe von Bestimmungen partei⸗ mäßigen Charakters enthalte, nicht hindern, weil er 3 in dem Rahmen des Reichs volksschulgesetzes bewege und weil die Be⸗ endigung des Schulkampfes von hohem Werthe sei. Ebenso ge⸗ langie das die öffentlichen Volksschulen betreffende Ge⸗ setz ohne Debatte zur Annahme.
Bei den Wahlen für den Landtag der Bukowina wählten die Städte drei liberale Abgeordnete; die rumänischen Gegencandidaten unterlagen. Die andelskammer in Czerno⸗ witz wählte abermals zwei Liberale. In der Stadt Czerno⸗ witz wurden ebenfalls zwei Liberale gewählt.
Im un garischen Unterhause wiederholte gestern der Abg. Paz mandy seine schon im Finanzausschuß erhobenen Vorwürfe, daß österreichische Banquiers, namentlich der Präsident der österreichischen Bodencreditgesellschaft Taußig, der ungarischen Regierun Geldsummen zu Wahl⸗ zwecken zur Verfügung gestellt hätten. Der Minister⸗ Prafident Graf Szapary erklärte einem Tele⸗
ramme der „Magd. Itg.“ zufolge, er habe während der ganzen Verstaatlichungsverhandlungen Taußig weder gesehen noch gesprochen, weder von ihm, noch von anderen Banquiers mittelbar oder unmittelbar zu irgend politischen Zwecken Geld efordert oder in . Merrre versicherte ebenfalls bei seiner Reputation als Staatsmann und seiner Redlichkeit als Privatmann, keinen Kreuzer weder direct noch indirect zu politischen Nebenzwecken erhalten zu haben. Nach diesen Erklärungen erklärte selbst der oppositionelle Abgeordnete H or vath, es sei unangemessen, diesen Gegenstand weiter zu erörtern.
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus hat sich bis zum 2. Mai vertagt,
Im , use war es vor einigen 264 zur Sprache ö. daß die Directoren der Cambrian⸗Eisen⸗
ahn-Gesellschaft einen ihrer Angestellten Namens Hood wegen seiner Aussagen vor dem . der mit der Unter⸗ . über die Arbeitszeit der Eisenbahnbeamten beauftragt ist, entlaffen hätten. Der Präͤsident des Handelsamts Hicks⸗ Beach stellte infolgedessen gestern den Antrag, die Directoren der Gesellschaft wegen Verletzung der Privilegien des Unter⸗ hauses von dem Sprecher vermahnen zu lassen. Der Abg. T. P. O'Connor brachte dazu noch den Unterantrag ein, das Vergehen der Directoren erst. dann als ge⸗ fühnt zu betrachten, wenn der entlassene Beamte in sein Amt wieder eingeführt oder entschädigt worden sei. Nach sechsstündiger Debatte. wurde schließlich dieser Unterantrag mit 74 gegen 159 Stimmen verworfen, der Antrag Hicks-Beach dagegen mit 319 gegen 70 Stimmen angenommen, worauf der Sprecher die Directoren, unter denen sich der conservative Abg. Marlure befindet, vermahnte.
Aus Canada wird dem „R. B.“ gemeldet, der liberale Abg. Edgar wolle beantragen, den canadischen General⸗ Postmeist er, Sir A. P. Caron, in Anklagezustand zu ver⸗ setzen, weil er verschiedene Summen, welche zur Suhventio⸗ nirung von Eisenbahnen von Quebec bestimmt gewesen, zu Wahlzwecken verwendet habe. Der General⸗-Postmeister habe sich bereit erklärt, den erhobenen eschuldigungen gegenüberzutreten. Auch die neuen Minister von Neu⸗ Braunschweig werden der Corruption beschuldigt. Die Spposition hat eine Denkschrift an den Gouverneur Sir Samuel Tilley geschickt, in welcher sie ihn bittet, eine Com⸗ mission von Richtern nu chen, um die gegen den Premier⸗ Minister Blair und andere Minister vorliegenden Anklagen zu unterfuchen. In der Colonie Neuschottland endlich sind von dem Führer der Opposition in der Legislatur Anklagen ähnlicher Natur gegen die mit Verwaltung öffentlicher Bau⸗ gelder betrauten Abgeordneten Macpherson und Macdonald erhoben worden.
Frankreich.
Nachdem die Regierung die Verstärkung der Truppen an der Sklaven kküste, ferner die weitere Absendung von zwei Kreuzern nach dem Golf von Benia für nöthig erachtet hat, ge⸗ langte . die Creditforderung hierfür in der Depu— tirkenkammer zur Berathung. Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet W. T. B. Folgendes: Der Unter⸗Staatssecretär der Colonien Jamais erklärte, daß die geforderten Credite nicht dazu bestimmt seien, den Besitz Frankreichs weiter auszudehnen, sondern nur zur Erhaltung und . gegenwärtigen Standes der Dinge dienen sollten. Die Regierung werde die Auf⸗ ständischen züchtigen, wenn dies nothwendig sein sollte, sie werde indessen nicht die französischen Besitzungen ausdehnen, sondern darauf Bedacht nehmen, sie zu organi= siren. Was Dahomey angehe, so zwinge die Verletzung des bestehenden Vertrages durch den König Behanzin Frank⸗ reich dazu, seinen Rechten Achtung zu verschaffen und die unter französischen Schutz gestellten Europäer zu n, Die Regierung habe bereits alle dazu erforderlichen Maßregeln ergriffen. Die Regierung rufe das Vertrauen der Kammer an und rechne darauf, daß ihr die Kammer die für die Be⸗ nutzung der Credite wünschenswerthe Freiheit gewähren werde. (Beifall im Centrum und auf der Linken.) Der Deputirte Lamarzelle von der Rechten erklärte den Plan der Regierung für unzureichend, man müsse Behanzin eine ernste Lehre geben. Die Deputirten Pro vost de Launay und de Mun wollten zwar für die Credite stimmen, tadelten aber gleichzeitig die Colonialpolitik der Re⸗ gierung. De Mun hob hervor, . Italien und England machten Fortschritte in Afrika, er verlange, daß auch Frankreich im Sudan vorrücke; Frankrelbh musse seine Colonialpolitik weiter ausdehnen. Der Minister⸗ Präsident Loubet betonte erneut, die verlangten Credite hätten einzig und allein den Zweck, den gegenwärtigen Besitz aufrecht zu erhalten, nicht aber neue Eroberungen zu machen. Der Deputirte Cassagnac warf der Regierung vor, sie wolle die Lage verheimlichen. Die Berathung wurde darauf, nachdem der ehemalige Unter- Staatssecretär der Colonien, Etienne, das Wort verlangt hatte, auf Sonnabend vertagt.
Aus verschiedenen Orten in der Provinz kommen neue Nachrichten über Dynamitfunde und Explosionen, deren Folgen jedoch nur unbedeutend waren. So wurde in Rouban, wie die Fr. C mittheilt, einem Arbeiter, als er eine Büchse, die er mit Kameraden am Kanal aufgelesen hatte, mit einem Federmesser öffnen wollte, das Gesicht jämmerlich verbrannt und drei Finger weggerissen. In
ourmies fand der Spinnereibesitzer Legrand im Hofraume seines Wohnhauses eine i n. blecherne Büchse mit einer Lunte, die er dem städtischen Laboratorium in Paris zur genaueren Untersuchung zugesandt hat. Nach den Ergeb⸗ nissen der Untersuchung über die Pariser Dynamitatten ate vertheilen sich, wie der „Köln. Itg.“ geschrieben wird, die Anklagen gegen die Anarchisten fol endermaßen. Wegen des Dynamitdiebstahls in Soisy⸗ dus Etiolles sind angeklagt Chalbret, Foucoux, Vandel, Ravachol, Bornier; wegen des Attentats am Boulevard St. Germain Ravachol⸗
erhalten. Der Finanz ⸗ Ninister Pr.
Bealat, Simon, die Soubert; ᷣ chr Rabachol und Gustan Mathieu; wegen des k 2 die 1 Bastard, Kay, Gustav Mathieu. . 48D. M . ille ist es am 4 d. M. ebenfalls zu einem k nl Saint⸗Cannat gekommen, wo der Jesuitenpater Dor ues einen Vortrag über die Heuchelei hielt Etwa 500 Personen schaarten sich dicht um die Kanzel. Die Zuhörerzahl wurde immer größer und bald kündete lautes ' inn an. Dann wurde die Marseillaise an⸗
Gem nurmel die Oppositio 22 l ; d das Josephine, elle est malade- folgte, enn rnehr n Der Pater Dorgues suchte vergeblich 6
in dem Lärm derstãndlich * machen und verließ schließli
1 K dem die Menge ihren Zweck erreicht hatte, dier erg ee In der Kathedrale von Beauvais Ber el gleicht alls zu Nuaschreitungen gekommen, Gegeh diese sich wiederholenden Excesse erhebt sich, nach einer Mittheilung der „Köln. Itg. E auch bei denjenigen Parteien ein starker Widerstäönd, die der Geistlichkeit sonst nicht günstig gesinnt find, und wird das Nichteinschreiten der Regierung auch außerhalb der Rechten mißbilligt.
Rußland und Polen.
Der Kaiser 6 gestern Nachmittag dem Minister des Auswärtigen von iers einen halbstündigen Besuch gemacht. Der Gesundheitszustand des Ministers hat sich derart gebessert, daß keine weiteren Bulletins über sein Befinden ausgegeben
werden. Italien.
Das Decret des Königs, welches den Grafen Ta⸗ verna zum Botschafter in Berlin ernennt, ist laut einem Wolff schen Telegramm aus Rom nunmehr gestern ergangen.
Der Sengt hat in seiner gestrigen Sitzung die von der Regierung in Betreff der Eisenbahnen vorgeschlagenen Maß⸗ nahmen sowie die internationale Convention über den Waaren⸗ transport auf den Eisenbahnen ohne Debatte genehmigt.
Die Deputirtenkammer hat vor ihrer Vertagung einen von dem Abg. Villa eingebrachten . wegen Einführung der Ehescheidung an eine Commission zur Berichterstattung überwiesen.
Der Papst hat, wie man der „Germania“ aus Rom berichtet, das Proleclorat über den Franziscaner-Orden übernommen. Der letzte Protector war der verstorbene Car⸗ dinal Simoni. Der General des Ordens hat von dDieser hohen Ehre den Franziscanern in einem an sämmtliche Fran⸗ ziscanerklöster gerichteten Rundschreiben Mittheilung gemacht und ein Tedeum vorgeschrieben, welches in allen Franziscaner— kirchen der Welt gesungen werden soll.
Nach Meldungen aus Massowah hat sich die Lage dort gebessert und der Gouverneur eine Reise nach Asmara und Keren angetreten.
Spanien.
Gestern Vormittag sind nach einem Telegramm der Magdb. Ztg.“ aus Madrid 74 ausländische Anarchisten in Begleitung von Gendarmen nach Hendaye gebracht und dort den französischen Behörden übergeben woörden. Aus Barcelona sind in den letzten Tagen zahlreiche Anarchisten verschwunden; man glaubt, daß sie die französische Grenze überschritten haben. In den Stäbten Saraggossa, Bilbao, Sevilla, Cadix und Valencia haben Anarchistenverhaftungen stattgefunden.
Türkei.
Die Voruntersuchung in Sachen der Ermordung des bulgarischen Agenten Vul kowies ist nunmehr r n , und die Acten sind dem Justiz-Minister übergeben worden. Wie das „Hirschsche Bureau“ aus Konstantinopel erfährt, er⸗ scheint von den beiden Verhafteten Merdjan dringend der Thäterschaft verdächtig, während Christow als sein In ch diger angesehen wird.
Rumänien.
Gestern Abend fand bei Hofe ein diplomatisches Diner stgtt, zu dem sämmtliche am hiesigen Hofe be— glaubigten Vertreter der auswärtigen Mächte mit ihren Damen geladen 9
Die Kammer beschloß vorgestern mit 72 gegen 13 Stimmen, in die Budgetberathung einzutreten. . inanz⸗Minister Stirbey wies ziffermaͤßig nach, daß die iberalen höhere Anleihen aufgenommen hätten als die Conservativen, sowie daß erstere das angebliche Gleich⸗ gewicht im Budget durch einen fictiven Ueberschuß geschaffen hätten. In der gestrigen Sitzung genehmigte die Kammer das Einnahmebudget in einer 96 von 179500 000 Lei sowie die Budgets verschiedener Ministerien.
ö Serbien.
Die Skupschtina hat, wie telegraphisch beri i die Verlängerung des w n r Handelsvertrags bis zum 1/13. Januar 1893 an— nommen und 25 Millionen Franes für Heereszwecke
. . Wie die „Pol, Corr.“ erfährt, werde in der Regentschaft
nahestehenden Kreisen die angebliche Absicht des Regenten
Belimarcowies, aus der Regentschaft ausz ĩ schieden bestritten n eil,
ö. . Schweden und Norwegen. ( Stockholm, 5. April. Die vollständige Durch— horn der Vertheidigungs— und n,, 23 ,,, wird, wie „Stockholms Dagblad“ berechnet, die . des Staatshaushalts⸗Etats um ca. 10 000 006 Kronen hahemnᷣ e s. als für das laufende Jahr; auf das Jahr 18935 , ö. Le, schon 1 000 9000 Kronen, abgesehen von n,. exordentlichen Bewilligungen für milikärische Ge⸗ 6 . g. dem werden die niedrigeren Lebens— 6 Lee. . erminderung der Einnahmen um drei bis vier . enen ergeben. Zur Begleichung sind folgende Ein⸗ 6 ussicht genemmen: die beabfichtigt? Malzsteuer 3 Kronen, die erhöhte Stempelsteuer 16 Gh Kronen, die höheren Zölle auf Industrie⸗ und Luxusartikel G56 o drsnen für das Jahr 1333; für die folgenden Jahre wird eine noch 1. Mehreinnahme erwarteh, aus dein Gewinn der Reichs⸗ 1 00 O09 bis 1 900 0090 Kronen mehr, Verminderung der usgaben für Staatseisenbahnbauten um OY G Kronen: gußerdem werden höhere Einnahmen der Post, Telegraphen, . und Staatseisenbahnverwaltungen erwartet. Für das Jahr 1893 1 ein Ueberschuß von 5 shc Oö Kronen berechnet ö (b) Christign ia, 5. April,. Um der Entwaldung er nördlichen Landestheile vorzubeugen, hat die Regierung
wegen des Attentats in der
auf den Antrag der betreffenden Amtsvertretungen heute dem Odelsthing einen Gesetzentwurf vorgelegt, 24 welchem vom 1L Juli d. J an die Ausfuhr von Holz aller Art — Holzmasse zur Papierfabrikation und Cellulose eingeschlossen — so⸗ wie aus Holz hergestellter Gegenstände aus den Aemtern Nordland Tromsö und Finnmarken verboten sein soll. Ausgenommen sollen Boote mit Zubehör sein sowie auf Antrag der Amts- vertretungen solche Gegenstände, deren Ausfuhr den Wäldern keinen Schaden ö kann. In besonderen Fällen, wo Billigkeitsrücksichten in Frage kommen können, soll jedoch den Waldbesitzern gestattet werden, Holz zur Ausfuhr schlagen zu
dürfen. Amerika.
Das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten hat nach einem Kabeltelegramm, aus Washington mit 192 gegen 69 Stimmen die von Springer eingebrachte Bill wegen Einführung der Zollfreiheit für Wollen— waaren gestern angenommen.
wonach die ausländischen Aussteller in Chicago
oder Markenschutz genießen, etwa erhoben werden.
. . Asien. Die persische Regierung hatte, wie man der „Times“
zahlt der Corporation 500 959 Pfd. Sterl, in London und übernimmt die Bestände in Persien mit Ausnahme des Baar— geldes und des für den Export fertigen Tabacks, welche Eigen⸗ thum der Corporation verbleiben. Die Zahlung hat. binnen vier Monaten stattzufinden. Die Corporation ist auf diesen Vorschlag eingegangen.
Afrika.
Ueber die gestern mehrfach gemeldete Thatsache des Auf⸗ schubs, welchen die Ueberreichung des Fermans an . Khedive von Eg ypten gefunden hat, und den Anlaß hierzu bringt ein Brief der Pol. Corr.“ aus Konstantinopel Auf⸗ klärung. Hiernach hat Enyub Pascha nicht nur den Ferman zu überreichen, sondern auch über eine Grenz faage zu verhandeln. In dem Brief wird hervorgehoben, daß die Halbinsel Sinai und das südlich von ihr gelegene Land Midian niemals zum egnptischen Gebiet gehört haben. Wenn nichtsdestoweniger — so heißt es in dem Schreiben — bafelbit egyptische Truppen stationirt waren, so bedeutete dies keines⸗ wegs die Zugehörigkeit jener 4 zum egyptischen Territorium, sondern hloß einen Hilfsdienst der egyptischen Regierung, welche ihre Truppen für den Schutz der egyptischen sowie der türkischen Karawanen aufstellte. Nun ist aber die Voraussetzung fur diese Verwendung egyptischer Truppen schon lange entfallen. Seit der Eröffnung des . nehmen Pilger den Wasserweg, es besteht aber nicht die Nothwendigkeit, auf Sinai und in Midian Verproviantirungsstationen und egyptische Truppen zu erhalten. Thatsächlich haben sich denn auch diese Truppen aus den Ortschaften in Midian zurück— gezogen und wurden durch türkische ersetz Was dagegen die Halbinsel Sinai betrifft, so schlägt die egyptische Regierung vor, sie theilweise auch fernerhin mit ihren Garnisonen, aber unter ausdrücklicher Anerkennung der türkischen Qberhoheit, zu be⸗ setzen. Hauptsächlich die Grenzlinie ist es, über welche Achmed Eyub Pascha in Kairo verhandeln soll. Es bestehen zwei Vor⸗ ö Nach dem einen soll die Grenze sich von Akaba, am gleichnamigen Golfe gelegen, nach El Arisch am Mittel— ländischen Meere ziehen, nach dem anderen von der Südspitze der Hal binsel nordwärts hinauf nach El Arisch, sodaß der Berg Sinai mit seinem Kloster noch innerhalb dieser Grenzlinie zu liegen käme.“ — Nach den gestrigen Depeschen enthält der Ferman über die Verwaltung der Halbinsel Sinai nichts, während die egyptische Regierung die ausdrückliche Anerkennung ö Verwaltung dieser Halbinsel durch den Ferman ordert.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Kammerherr von Helldorff-Bedra ist, wie die hiesigen Blätter melden, aus der conservativen Fraction des Herrenhauses ausgeschieden.
Nr. 14 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts vom 5. April hat folgenden Inhalt: Personal⸗ Nachricht. — Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insb. Influenza. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Gesundheitsstand und Sterbe—⸗ fälle im Februar. — Witterung. — Thierseuchen im Deutschen Reiche 1891, 4. Vierteljahr. — Veterinär-polizeiliche Maßregeln. Preußen, Reg. Bez. Oppeln, Württemberg. Desterreich, Italien, Großbritannien) — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Todes⸗ ursachenstatistik. Viehseuchenstatistii. Mecklenburg Schwerin.) Viehfeuchen. — Rechtsprechung. (Deutsches Reich Wein. — Ver⸗ handlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Congressen u. s. w. (Deutsches Reich) Influenza. — Wein. — Braunschweig.) Schlafgänger und Unterbringung von Arbeitern. — Vermischtes. ( Desterreich. Krankaffenstatistik. — Sterbefälle in deutschen Srten mit 15 0090 und mehr Einwohnern, Februar. — Desgl. in größeren Orten des Auslandes.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Das Recht der Ehefrau gegen ihren Ehemann auf standes⸗ mäßigen ünterhalt wird nach einem Urthell des Reichs erichts, IV, Civilfenats, vom 7. Dezember v. J, im Gebiet des Preu Allg. Landrechts nicht dadurch aufgehoben, daß die Frau sich aus einem rechtmäßigen Grunde aus der ehelichen Gemeinschaft getrennt hat; in diesem Falle hat der Mann seiner gefetzlichen Alimentations⸗ pflicht der Frau gegenüber außerhalb der Ghewohnung zu, genügen, gleichviel ob die Frau vermögend oder hilfe bedürftig oder arbeitsfaͤhig sst oder sie sich durch eigene Thaͤtigkeit khatfächlich die Mittel zum Unterhalt beschafft.
— Auf den Gewerbebetrieb einer eingetragenen Molkerei a n . finden, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 14. Dezember 1891, die Vorschriften der Reichsgewerbeordnung über die Verhaͤltnisse der Fabrikarbeiter Anwendung.
Der Präsident Harrison hat ein Decret unterzeichnet,
gegen alle Klagen geschützt werden sollen, die wegen Ausstellung von Gegenständen, welche in den Vereinigten Staaten Patent—⸗
aus Teheran meldet, der Tabackcorporation ein Ab— kommen zur Entschädigung für die Aufhebung des Mono— pols auf folgender Grundlage angeboten: Die Regierung
Kunst und Wissenschaft.
— Am 23. April hält die Deutsche Shakespeare⸗ ellschaft in Weimar ihre Jahresversammlnng ab. Den ortrag hat Professor Dr. Kluge (Jena) übernommen; er wird
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Durch Verordnung des fran zösischen Ackerbau⸗Ministers vom 29. v. M. ist die Einfuhr und Durchfuhr von Rind⸗ vieh, Schafen, Ziegen und Schweinen belgischer Pro⸗ venienz nach bezw. dur rankreich bis auf weiteres ver⸗ boten worden. Holländisches, für Frankreich bestimmtes Vieh der vorher erwäaͤhnten Arten, welches Belgien im Transit zassirt hat, wird nur unter der Bedingung über die franzö⸗ ische Grenze gelassen, daß die Durchfuhr durch Belgien mittels der Eisenbahn und in von den holländischen Zollbehörden plombirten Waggons erfolgt ist. Ebenso ist fuͤr die aus Deutschland kommenden Schaftranspgrte, die bei Jeumont und Anor die französische Grenze überschreiten, beim Transit durch Belgien die Beförderung in Eisenbahnwagen vorge— schrieben worden, welche von den deutschen Zollbehörden plombirt worden sind.
Nach d . ,. der Saaten.
Ne em officiellen Saatenstandsbericht für das Königrei . f len ꝛ 8 h gre ich Bayern stehen die Wintersaaten im allgemeinen gut. Die Sommer—
saaten haben günstig begonnen, der S ies re rer n g begonne r Stand der Wiesen und Kleefelder
Verdingungen im Auslande.
Dänemark. . 22. April, 12 Uhr. Maskinchefen for Jy J Lieferung für den Staatsbahnbetrieb ö ⸗ *nur, 14 000 Bogen Schmirgelleinen, 22090 Sandpavier, 334 Dutzend Feilen, 2070 Gros eiserner Schrauben, 300 . Messingschrauben, 1946000 Stück verschiedener Nägel, 605 000 , Drahtstifte, ; 60 009 , Nieten, 100090 . KFesselnägel, 440 Pfund Messingvlatten, 15 000 Stück Messingstifte, 1000 Pfund Asbestpappe, 250 . Asbestdraht, 200 Stück Pinsel, 200 . Besen. Angebotsformulare und Bedingungen auf Verlangen schriftlich.
Verkehrs⸗Anstalten.
. Dis Po st oon dem am 1. März aus. Shanghai abgegangenen Reichs⸗Postdampfer Neckar“ sollte für Berlin am heutigen Vor— mittag zur Ausgabe gelangen.
Bremen, 7. April (W. T. B. Norddeutscher Lloyk. Der Schnelldampfer ‚Lahn“ ist gestern Nachmittag in New-⸗Jork, der Schnelldampfer Trave“ auf der Rückfahrt heute Morgen in Southampton eingetroffen.
( Der Norddeutsche Lloyd? hat die Passagepreise nach New⸗JYork und Baltimore für die deutschen Aussteller auf der Chicagoer Weltausstellung um 25 ο ermäßigt. —
. April. (W. T. B.) Der ö Trave hat am 7. April Morgens die Reise von Southampton nach Bremen sortgesetzt; er überbringt 277 Passagiere und volle Ladung. Der Postdampfer „Frankfurt?, nach dem La Plata bestimmt, hat am 6. April Nachm. Tas Palmas passirt. Der Reichs⸗Pestdampfer Preußen“, nach Ost-Asien bestimmt, ist am 6. e, enen in Singapore angekommen. Der Reichs Postdampfer Danzig ist am 7, April Morgens mit der ostasiatischen Post vom Reichs ⸗Post⸗ dampfer „Neckar. von Port Said in Brindisi angekemmen. Der Postdampfer „Köln“, am 12. März von Bremen abgegangen, ist am 7. April in Bahia angekommen.
Ham burg, 7. April. (W. T. B. Ham burg⸗Amerikanische . Der Postdampfer Francia“ jat, von Rew⸗Jork kommend, heute Mittag Lizard passirt. Der Postdampfer Russia“ hat, von N Seill y passirt.
London, 8. April. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer Moor“ ist gestern auf der Ausreise in Capetown angekommen.
ew⸗Nork kommend, heute Mittag
Theater und Musik.
Lessing⸗-Theater.
Ludwig Fulda's Lustspiel Das Recht der Frau, welches gestern zum ersten Mal in Scene ging, ist eine ältere Arbeit des Verfassers und steht in allgemein literarischer wie im besonderen in dramatischer Beziehung an Bedeutung hinter seinen bereits früher auf der Bühne erschienenen Dramen zurück; das Stück fand denn auch — wörtlich genommen — eine getheilte Aufnahme; die ersten andert⸗ halb Acte riefen frischen fröhlichen Beifall hervor, aber während der zweiten Hälfte der Handlung erlahmte das Interesse der Zuschauer sichtlich, die gute Stimmung schlug in ihr Gegentheil um und immer wachsende Oppositionslaute wurden hörbar.
Wer aus dem Titel der Novität in Verbindung mit des Ver⸗ fassers zuletzt aufgeführten ernsteren Dramen Das verlorene Paradies und „Die Sklavin“ etwa den Schluß gezogen hätte, daß es sich auch hier im Lustspiel um den Versuch oder die Anbahnung der Lösung eines socialen Problems an der Hand der heitern Muse handeln würde, hätte eine arge Enttäuschung erfahren. Das Recht der Fraun, das so oft als Schlagwort in den Erörterungen aller Soeial⸗ politiker eine Rolle spielt, hat auch in Fulda's neuem Stück nur die Bedeutung eines Schlagwortes — wenn auch in einem besonderen, scherzhaften Sinne. Daß der Dichter die Aufgabe stellen und nachher kaum erörtern, höchstens oberflächlich in der Handlung wider⸗ hallen laffen würde, — das war sicherlich auch für Viele, die gern Fulda's dramatisches Talent anerkennen, eine unliebsame Enttäuschung. — Nachdem im Beginn der Handlung die Gedanken dargelegt sind, die sich ein junges, auf dem Lande einsam aufgewachsenes 5 macht von dem Recht der Frau auf Bildung des Geistes und des Verstandes, greift der Dichter im Verlaufe der Ereignisse zu den alten abgenutzten Lustspielmotiven und läßt schleunigst die Grete ihren Dans ö. den freiwilligen Verzicht auf ihre angestrebten Frauenrechte nden.
Sehr hübsch und lustig wirken die dem Gutsbesitzer Kerner i Haus fallenden Goetheferscher, die alle nach einem . des großen Goethe stöbern, das in dem Gutshause verborgen fein soll, und die schließlich in dem von der Tochter des Haufes pseudenym versaßten Lustspiel das Recht der Frau“ die koft= bare Rarität gefunden zu haben meinen. Die Charakterzeichnung der verschiedenen Goethe Enthusiasten weist manche originellen, treffenden Striche auf und, läßt den glücklichen Humer des Dichters erkennen, Der grundgelehrte Professer, mit seiner noch gründlicher gelehrten Gattin. die mit Ueberlegenheit besonders an den eigenen i errn herabsieht⸗ der in Bewegung und Sprache ebenso kühne wie selbst— bewußte Journalist mit seinem Gänschen von einer Frau, die den
*. ö . / bedeutenden. Gatten beständig demüthig bewundert, der schüchterne Stn zent und der elegante und gewandte Drama turg und Liebhaber, sie alle ergötzen durch ihre kleinen, fein und wahr dem Leben nachgebildeten Eigenheiten und bezeichnenden
Seltsamkeiten. Es zeigt sich hier aber wieder, daß einige gute Einfaͤlle