1892 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

,

1 . k 8. . w

ö

B. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe, und zwar:

Vobzangwinee ...... 3 Ggosimmnnen ,

k Hummel u. Zub. G68. ..... .. .

Bielitz d Campern O0.

Comorno O8

Diers dorf Ober BB

Doberschau Ober Nieder LW. Geppersdorf ꝛc. O08

Kurzwitz w *

Serie L über 3000 Mark.

Serie HII über 300 Mark.

Serie J über 39000 Mark.

6a 8g. 662. Serie H über 1500 Mark.

Serie JL über 3000 Mark. 5020. 7 318. Serie IHE über 1500 Mark.

Serie JI über 3000 Mark.

4611. 5054. 5526. 57 13. 6367. 6899. 110.

7161. 7301. 7794. 8136.

Serie HH über 1500 Mark. S357. 2448. 2512.

218. 3221.

100 50 noch: Hummel u. Zub. G68 50

k

*

5 1 5 15 Jedlin ꝛc. O8.

Lamsdorf ꝛc. NG.

Lassoth Ober ꝛc. NG Leschezin 08

Liebenau LL. .. . .... Mahlendorf Klein NG Maliau Ober OM. ....

24 42. 43. 44. 45. 46. 51. 52. 53. 55. 100

10900 50990

56. 60. 61. 64 4

70. 72 50 75. 77. 78. 80 30 84. 85. 88. 89 20 600

Laasan u. Zug. SJ Peterwitz bei Hochkirch OM. .. 5. 6

7

8. 9. 10. 11. 12

13. 14

15. 16. 17

25. 26. 27. 28. 29. 30 31. 32

4 prozentige altlandschaftliche Pfandbriefe.

2 1090 30 20 100 J 27 1090 30 ö 200

, n. I. Anth., Kreis e,,

Schmoltschütz OM

k 983

J. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende altlandschaftliche Pfandbriefe. a. Pre prozentige altlandschaftliche Pfandbriefe. Ae

noch: Peterwitz bei Hochlirch 0. *

36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 45.

46. 47. 48. 49

51. 52

53

54

Rogau, Kreis Falkenberg 08. ...... 42

Steudnitz LV Wiersbel O08 Zaughals ꝛc. NG. ...... ...

Il. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. A. a. PM, prozentige Pfandbrieft Litt. A. In Reichs⸗Gold⸗Währung.

Serie L über 3000 Mark. 106693.

Serie NM über 180 Mark. 8461.

b. 4 prozentige Pfandbriefe Litt. A. In Rtichs⸗Gold⸗Währung.

Sogss. 192923. 19825. 824

*

Serie III über 300 Mark. 7 251. 1170. 30093.

889.

Serie IV über 150 Mark. 14514. 14530.

IIl. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. C. Br /eprozentige Pfandbriefe Litt. C. In Reichs⸗Gold⸗Währung.

A.

Serie NM über 150 Mark. 3285.

b. A4 prozentigt Pfandbriefe Litt. C. In Reichs⸗Gold⸗Währnng.

63386. 682370. a411. S567. S605.

Serie NN über 30990 Mark. 11312. 1132898. 11 118276. EHE38I. EI387. IHE4A40O0I. IIHIAA6G. 14133.

Serie V über 100 Mark. 314. 438. 815.

Serie NV über 180 Mark. 4888. A883. 4894.

IV. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Neue Pfandbriefe.

A.

2235. 3916. 4342. S4A3. 68. 2262.

SoGoos. 3031. 3508.

Br /m prozentige Nent Pfandbriefe.

In Reichs⸗Gold⸗Währung.

Serie III über 300 Mark. 24 1351. 2284. 2537. DB929. 46423. 5653. er eg n, 927627.

b. 4prozentige Nent Pfandbriefe. In Reichs⸗Gold⸗Währung.

Serie UI über 3090 Mark. 108. 112. 1132. 1252. 22324. 2825. 32934. 3283. 3691. 3622. 1736. 4825. 5591. 6187. 6218. 6205. z382. 268650. 5004. 53980.

12771. 14852.

9 8299. 94272. 10949. 11IS0S8. 11IS2 5. 11940.

Serie IV über 1150 J . Mark. s9Go1. 11899. 8385.

Serie TV über 150 Mark. 828. 1224 2171. z256. 3211. 3230 2222. 3822. 2

V. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende Pfandbriefe Litt. D. * prozentige Pfandbrieft Litt. DP.

Serie LI über 19099 Mark. 7949. Serie L über 500 Mark. 3900. 5066.

Serie Vüber 200 Mark. 524.

Serie V über 1600 Mark. 819. 1167. 5974.

2acnmerkung zu E. Die durch fetten Druck ausgezeichneten Pfandbriefe sind für die Amortisations- und Sicherheits⸗

Fonds, die übrigen zur Breslau,

Kassation gekündigt. den 15. März 1892.

Druck von Graß, Barth u. Comp. (W.

* . (.

Friedrich in Breslau.

Schlesische Generallandschafts⸗Direltion.

Deutscher NReichs⸗Anzeiger

und

oöͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

—*

= , Bemg⸗preis betragt virrteljahrtich 4 50 4.

Alle Rost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

fur Gerlin außer den PRost Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne UAummern kosten 25 4.

7 r

z

Insertions preis fur den Raum einer Aruchzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition.

des Aeutschen Reichs · Anzeigers .

und Königlich Areußischen Staats-Anzeiger⸗

Berlin 838W., Wilhelmstraße Nr. 32.

9 ; 3 * ö *

*

M 88.

Berlin, Montag, den 11. April, Abends.

1892.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Major z. D. von Petersdorf, bisher Commandenr der 21. Infanterie-Brigade, den Rothen Adler⸗ Srden zweiter Klasse mit Eichenlaub, - 4

dem Amtsgerichts⸗Rath Möllendorf zu Potsdam, dem Justiʒ Rath Gravenhorst zu Lüchow und dem Hauptpastor und kei Hen opt Andersen zu Grundhof im Kreise Flens⸗ burg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pastor und Kirchenpropst Jensen zu Nustrup im greise Hadersleben und dem Pastor Duchstein zu Siepers⸗ dorf im Kreise Ruppin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Regierungs. und Forstrath a. D. Sievers zu Hildesheim den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klassee dem pensionirten Steuer⸗Aufseher Jungnitsch zu Prauß im Kreife Rimptsch und dem Vice⸗Wachtmeister Häusler im Husʒgren- Regiment von Schill (1. Schlesischesꝰ Nr. 4 das Illgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie . .

den penfionirten Steuer⸗Aufsehern Giese zu Gehrden im Kreise Linden, Boldt zu Lübeck, bisher zu Köln, und Lampe D Salzderhelden im Kreise Einbeck, und den herrschaftlichen Förstern Sievert zu Heiderhof im Kreise Altenkirchen und Grzyb zu Brynnek im Kreise Gleiwitz das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

den nachbenannten Personen aus dem Ressort des Ober⸗

Hof⸗Marschallamts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver— llehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren⸗ zeichens:

dem Kammerlakaien Wessels;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens:

dem Hofstaats⸗-Secretär Waldmann, ; . 3. Dber⸗Hof⸗Marschallamts⸗Secretär, Bureau⸗Vorsteher Fischer, J

dem Ober⸗Hof-⸗Marschallamts Secretär Weymann,

den Hoffourieren Den ecke, Schramm und Thyssen und

dem Kellermeister Walter;

der Königlich k goldenen Ver— dienst⸗Medaille: dem Kammerdiener Nolte IL. . den Salon⸗Kammerdienern Nolte J und Weiß und dem Backmeister Jaedicke; der Königlich württembergischen silbernen Ver— dienst⸗Medaille: den Leibjägern Schulze und Borgwardt und den Kammerlakaien Prill und Müller, dem Botenmeister Krupinski, dem Hoflakaien Schiller und dem Hofjäger Wiese; des 3 hessischen Allgemeinen a K den SFoflakaien Schiller und S ? a 34h mr, chade und dem Hof— des Ritterkreuzes zweiter Klasse des ĩ sachsen⸗ernestinischen . 9 lich dem Hofstaats⸗Secretãär Waldmann; der demselben Orden affiliirten gold Verdien st⸗Medaille: 1 dem Castellan Schütze beim Jagdschlosse Letzlin den Leibjägern Rollfing und 9, 2 ö dem Garderobier Föllbach;

der dem selben Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille: dem Hofjäger Denecke; der Fürstlich waldeckschen Verdienst-Medaille: dem Damenlakaien Höffken und dem Hofjäger Digmann; des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes ; dritter Klasse: dem Hofstaats⸗Secretãr Reichel; der Fürstlich schaumburg-lippischen goldenen Verdienst⸗Medaille: .

den Leibjägern Schulze und dem Garderobier Wr e! Rau und

ferner:

des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone:

dem Director im Ober⸗Hof⸗Mars . ö. gierungs Rath Rath; Hof⸗Marschallamt, Geheimen Re⸗

des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Hofstaats⸗Secretär, Hofrath Schwerin; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Hoffourier Thyssen und dem Schloßcastellan Staar zu Potsdam; des Ritterkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Schloßcastellan Utermarker: der Königlich rumänischen goldenen Verdienst- Medaille: dem Kellermeister Weigand und dem Salon⸗Kammerdiener Hoffmann; der Königlich rumänischen silbernen Verdienst-Medaille: dem Kammerlakgien Wessels, den Leibjägern Rollfing und Rau, dem Hofjäger Knopp,

dem Hoflakaien Keib und J den Damenlakaien Höffken, Will und Hoffmann.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich der Justizverwaltung, soweit ich diese in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung des eichs befindet, den Staatssecretãr des Reichs⸗Justizamts, Wirklichen Geheimen Rath Hanauer zu beauftragen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober-Postrath und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs—⸗ Postamt Keumann in Berlin zum Geheimen Postrath und vortragenden Rath im Reichs-Postamt, und die Posträthe Staiger in Oppeln, Lauenstein in Gumbinnen und Gürtler in Frankfurt (Oder) zu Ober— Postdirectoren zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht:

den bisherigen Eisenbahn-Betriebs-Director Louis Ferdinand Kriesche um 6 und Mitgliede der Kaiserlichen General-Direction der Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen zu Straßburg, sowie

den' bisherigen Eisenbahn-Bau- und Betriebs⸗-Inspector Leo Franken bei derselben Behörde zum Eisenbahn⸗-Betriebs⸗ Direckor mit dem Range eines Raths vierter Klasse zu er— nennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem bei dem Reichsamt des Innern ,, Geheimen

expedirenden Secretär und Calculator Blumenthal den Charakter als Rechnungs⸗-Rath zu verleihen.

Der Kaiserliche Konsul Alexander R obertson in Peterhead (Schottland) ist gestorben.

Das nachstehende Regulativ für die Errichtung einer Commission für Arbeiterstatistik wird hiermit veröffentlicht. .

Berlin, den 1. April 1892.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Regulativ für die Errichtung einer Commission für Arbeiterstatistik.

2

; . 81.

Zur Mitwirkung bei den statistischen Erhebungen, welche

bei der Vorbereitung und Ausführung der die . der

gewerblichen Arbeiter (Titel Yil der Gewerbeordnung) betref⸗

wd Gesetzgebung erforderlich werben, wird eine Commission r Arbeiterstatistik errichtet.

Die Commission besteht aus einem Vorsitzenden und zwölf Mitgliedern.

Der Vorsitzende wird vom Reichskanzler ernannt. Von den Mitgliedern werden fünf vom Bundesrat und sechs vom Reichstag gewählt; ein Mitglied ernennt der Reichs- kanzler aus den Beamten des Kaiserlichen Statistischen Amts.

J. S.

Die Ernennungen erfolgen für fünf Jahre, die Wahlen für die Dauer jeder Legislaturperiode; jedoch verbleiben am Schluß einer Legislaturperiode die gewählten Mitglieder so lange im Amt, bis die Neuwahlen vollzogen sind.

Gewählte Mitglieder, welche während der Dauer der Legislaturperiode aus der Commission ausscheiden, werden durch Neuwahlen ersetzt.

§. 4

Die Commission für Arbeiterstatistik hat die Aufgabe:

1 auf Anordnung des Bundesraths oder des Reichs⸗ kanzlers die Vornahme statistischer Erhebungen, ihre Durch⸗ führung und Verarbeitung, sowie ihre Ergebnisse zu begutachten;

2) dem Reichskanzler Vorschläge für die Vornahme oder Durchführung solcher Erhebungen zu unterbreiten.

3

Die Commission ist befugt, Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl zu ihren Sitzungen mit berathender Stimme zu⸗ zuziehen, und in, Fällen, in denen eine Ergänzung des statistischen Materials zur Aufklärung der Verhältnisse er⸗ forderlich erscheint, Auskunftspersonen zu vernehmen. Die Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitern muß erfolgen, wenn dies vom Bundesrath oder vom Reichskanzler angeordnet wird.

Die CEommission kann die Erledigung einzelner der ihr obliegenden Aufgaben und Befugnisse einem aus ihrer Mitte gewählten Ausschuß übertragen. Die Einberufung der zu den Sitzungen zuzuziehenden Arbeitgeber und Arbeiter und die Vorladung der Auskunftspersonen erfolgen durch den Vor⸗

sitzenden. . 86.

Der Vorsitzende und die Mitglieder der Commission, die

u den Sitzungen zugezogenen Arbeitgeber und Arbeiter, sowie ie Auskunftspersonen erhalten nach im voraus durch den Reichskanzler zu bestimmenden Sätzen Ersatz ihrer baaren Auslagen, die Arbeiter außerdem für entgangenen Arbeits⸗ verdienst.

§7 K

Die Einberufung der Commission erfolgt auf Anordnung oder mit Genehmigung des Reichskanzlers durch den sitzenden.

Die Commission ist bei Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern beschlußfähig; sie faßt ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. ö

Im übrigen wird die Geschäftsordnung der Commission zunächst vorläufig, demnächst nach Anhörung der Commission endgültig vom Reichskanzler grlassen.

Der Reichskanzler, sowis die Bundesregierungen find he⸗ fugt, zu den Sitzungen der Commission und ihrer Ausschüsse Vertreter zu entsenden, welche jederzeit gehört werden müssen.

Dem Betriebs-Director Franken ist die Stelle des Vor⸗ stehers des bautechnischen Bureaus der Kaiserlichen General⸗ Direction der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg übertragen worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (GeseS. S. 195) den bei der Regierung zu Oppein beschäftigten Gerichts Assessor Halle zum Stell ver⸗ treter des zweiten ernannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Oppeln auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen, .

dem Kreisphyficus, Sanitäts-Rath Dr. . emann zu Frankenberg den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verleihen, und .

infolge der von der Stadtyerordneten-Persammlung zu Kottbus getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Hamm Werner als Ersten Bürgermeister der Stadt Kotibus für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Verordnung, betreffend die Feststellung der nach S 45 der Wege⸗ ordnung für die Provinz . vom 11. Juli 1891 zu gewährenden Jahresrente.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen in Gemäßheit des 3 46 der e nn, ür die ö Sachsen vom 11. Juli 1891 (Gesetz-⸗Samml. S. 316 ff.) was folgt: 19

. . 5 Die Provinz Sachsen erhält vom Staate für die Ueber⸗ nahme der Verwaltung und Unterhaltung der im 5 44 der

——