e , ne, , e.
.
k
, 2.
3269 Aufgebot.
Der Landwirth Diedrich Wilhelm trs aus Weddewarden hat das Aufgebot der zu Gunsten des Antragstellers errichteten Schuld und Pfandurkunde vom I5. Mär 1853 über Vierhundert Thaler Gold, eingetragen im Grundbuche von Wremen Band NHR. Artikel 8 Abtheil. III. Nr. 2, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. November 1892 ,, . 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe— raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Dorum, den 1. April 1892.
Königliches Amtsgericht.
3258 Aufgebot.
Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist auf Antrag des Gutsbesitzers Carl August Moritz Richter in Langenhennersdorf wegen Löschung der auf dem Grundstücke Folium 55 des Grund⸗ und Hvpothekenbuchs für Langenhennersdorf in Rubrik III. unter 1I. a, b, e, d, e, f, g eingetragenen Real⸗ lasten, als:
a. des Naturalauszugs für Johann Sigismund Schubert und dessen Ehefrau Eva Rosine, geb. Kirsten, und se einer Kuh oder fünfzehn Thaler dafür und Derberge für Johanne Christiane Schubert, Johann Christian Schubert und Eva Rosine Schubert,
lt. Kaufs vom 17. Februar 13817, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen und als Aufgebotstermin der 20. Oktober 1892, Vorm. 10 Uhr, bestimmt worden. ;
Es ergeht daher an obgenannte Interessenten bez. deren etwaige Erben oder Rechtsnachfolger die Auf⸗ forderung, in dem vorgedachten Termine an hiesiger Amtsgerichtsstelle persoͤnlich oder durch einen gehörig legitimirten Vertreter zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche und Rechte spätestens im Termine anzumel— den, widrigenfalls auf weiteren Antrag die unbe— kannten Interessenten ihrer Rechte daran für ver— lustig zu erklären und die Löschung der bezeichneten Hypothekenbuchseinträge erfolgen wird.
Königstein, den 9. April 1892.
Königliches Amtsgericht. Brunst.
3255 Beschluß. Aufgebot.
I Heinrich Kern zweiter, Tünchermeister und 2] Wilhelm Müller erster, Ackersmann, beide in Wöllstein wohnhaft, behaupten das Eigenthum an den nachbezeichneten in der Gemarkung Wöllstein ge— legenen, in dem Grundbuch auf den Namen Berg—⸗ mann Konrad Erben wohnhaft zu Amerika“ ein— getragenen Grundstücken, nämlich:
1 Heinrich Kern II, in Wöllstein an:
a. Section und alt Nr. 1992 Flur IX., neu Nr. 315, Klasse 1 R. E. 1. Fl. 35. Drei hundert drei und sechszig Quadratmeter Weinberg an der Kehr links, neben Kern Heinrich zweiter Ehefrau und Hettesheimer Valentin.
b. Section und alt Nr. 1414 Flur XIII., neu Nr. 134, Klasse 4 R. E. 57 Kr. Funf hundert sechs Quadratmeter Acker an der Schaafgasse, neben Pitthan Adolf und Kern Heinrich zweiter.
2) Wilhelm Müller J. an:
Section und altes Nr. 3122 Flur XVIII., neues Nr. 62, Klasse 12 43 R. E. 2 Fl. 45 Kr. Acht hundert acht und achtzig Quadratmeter Acker am Breitwieser Pfad, neben Kaiser Heinrich Joseph in Lützelwiebelsbach und Kern Heinrich zweiter Ehefrau,
durch Ersitzung erworben zu haben und haben dies auch glaubhaft gemacht. Auf deren Antrag werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf diese Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diese ihre Ansprüche in dem hiermit bestimmten Aufgebotstermin vom Mittwoch, den 8. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung geltend zu machen. . Der Grundbuchsauszug liegt auf der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht offen.
Wöllstein, den 11. März 1892.
Großh. Amtsgericht. Dr. Vogel.
83271 Oeffentliche Ladung.
Zur Grundbuchanlegung für die Gemeinde Wim — bach wird der mit unbekanntem Aufenthaltsort ab⸗ wefende Bäcker Simon Klein aus Adenau hierdurch auf den 21. September 1892, Vormittags 190 Uhr, vorgeladen, um seine etwaigen Eigen⸗ thumsansfprüche an den in Artikel 113 der Grund steuermutterrolle von Wimbach auf seinen Vater Stefan Klein eingetragenen Grundstücken gemäß Sz 38 des Gesetzes vom 12. April 1888 geltend zu machen.
Beim Ausbleiben des Simon Klein in dem Termin werden die fraglichen Grundstücke auf den Ramen seiner Geschwister Johann und Elisabeth in das Grundbuch eingetragen werden.
Adenau, den 8. April 13892.
Königliches Amtsgericht. II. Beglaubigt: (L. S. 6 Actuar.
3290 Aufgebot. . Im Grundbuche des dem Kreisausschußsecretãr Maximilian Schul; zu Schubin gehörigen Grund⸗ stück: Schubin Blatt Nr. Il steht in Abthei⸗ lung If. Rr. 1 eine Protestation auf Höhe von 13 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf. nebst 5 Co Zinsen seit dem 14. Jovember 1541 für die unverehelichte Theresig Palicka auf Grund der Erkenntnisse., vom 18. Sep⸗ fember 1845 und 10. August 1848 zufolge Ver⸗ fügung vom 2. Dezember 13438 eingetragen, welche mit diesem Betrage zufolge Verfügung vom 29. Sep⸗ tember 1845 in eine förmliche Hppothek umge— schrieben ist. ; . . Diefe Post ist auf nachstehende von. Schubin Blatt Nr. 219 abgeschriebene Parzellen bei Abschrei⸗ bung derselben mitübertragen nämlich aufs a. Schubin Blatt Nr. 529 — den Ziegeleibesitzer Rikolaus und Theophila Chmielewéki schen Che— leuten zu Schubin gehörig am 22. Oktober 1887, Schubin Blatt Nr. 531 — dem Gastwirth Gußffar Dierfeld in Schubin gehörig — am X. November 18587,
Schubin Blatt Nr. 5389 — den Bäckermeister 36 Makowski'schen Eheleuten in Schubin gehörig,
Schubin Blatt Nr. 5560 — dem Fleischer⸗ meister Stanislaus Siuchninsti in Schubin gehörig,
Schubin Blatt Nr. 5901 — dem Kaufmann Philipp Anders in Schubin gehörig und zu dessen Grundstück Schubin Nr. 143 zugeschrieben,
am 28. April 1891 ᷣ und ist im Grundbuche dieser Parzellen in Abthei⸗
lung II. sub Nr. La bezw. 1 bezw. 14 bezw. 1
bezw. 1 bezw. 22a. intabulirt. .
Die Post ist angeblich längst getilgt und soll im
Grundbuche der genannten Grundstücke gelöscht
werden.
Auf Antrag der Eigenthümer der vorgedachten
Grundstücke werden deshalb die Gläubigerin Theresia
Balicka bezw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert,
ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens
im Aufgebotstermin den 16. September 1892,
Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗
richt anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An—
sprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Schubin, den 5. April 1892. Königliches Amtsgericht.
3260 Aufgebot.
Nr. 3937. Johann Gaß, Landwirth in Nollingen, befitzt auf Gemarkung Nollingen nachverzeichnete Liegenschaften:
1) Lagerbuch Nr. 1274: 3 a 69 am Weinberg und Wiesen im inneren Rießberg, neben Fridolina Trübe und Leopold Trefzger, im Werthe von 15 AM;
)Lagerbuch Nr. 1573; Sa 81 am Ackerland in Langgärten, neben Johann Roniger und Josef Seiler, im Werthe von 200 Tagerbuch Nr. 2606: 16 a Ackerland in der oberen Müßmatt, neben Ludwig Renn und Gott—⸗ hold Rösch, im Werthe von 210 Æ:;
)Lagerbuch Nr. 2931: 122 85 qm Ackerland in der Klus, neben Gotthold Rösch und Josef Brombach, im Werthe von 120 4 Lagerbuch Nr. 3183: 6a 79 am Ackerland im Lettenstude, neben Ferdinand Hog und Adolf Brutsche, im Werthe von 70 4.
Auf Antrag des Johann Gaß werden Alle, welche in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familien gutsverbande beruhende Rechte an diesen Liegen⸗ schaften beanspruchen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt werden.
Aufgebotstermin ist bestimmt auf Mittwoch, den
22. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr.
Säckingen, den 4. April 1892.
Gr. Amtsgericht. (gez. Scherer. Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: (L. 8.) Frey.
3272 Aufgebot.
In dem Grundbuche des Grundstücks Oschke
Nr. 42 sind:; ;
I) die Köllmer Daniel und Anna geb. Stannull⸗ Lindenau'schen Eheleute,
2) Jacob Gyszus,
3) die Wittwe Maria GElisabeth Pauloweit,
geb. Thomas,
4 Ehriftopt Pauloweit
als Eigenthümer eingetragen.
Jacch Gyszus, die Wittwe Maria Elisabeth
Pauloweit und Christoph Pauloweit sind verstorben
und soll das Eigenthum an den diesen zustehenden
Antheilen des Grundstücks Oschke Nr. 42 für die
Befitzer Friedrich Petrick August Breszinski und
Eduard Sturm in Oschke in Gemäßheit des Ge⸗
setzes vom 7. März 1845 eingetragen werden.
Auf den Antrag der Letzteren werden deshalb alle
Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche an die ge—
dachten Grundstücksantheile geltend machen, aufge—
fordert, spätestend im Aufgebotstermine, den
6. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre
Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden
und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigen⸗
falls fie mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden
ausgeschlossen werden.
Heinrichswalde, den s. April 1892.
Königliches Amtsgericht.
3257 Aufgebot.
Im Wege der Zwangsenteignung sind die g. bezeichneten Grundstücke an die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft, vertreten durch Königliche Eisenbahn⸗Direction in Magdeburg, abgetreten;
1) von dem Kirchenvorstande der hiesigen Stadt⸗ gemeinde in gefetzlicher Vertretung der Stadtkirche zieselbst vom Plane Nr. 15 der Sep.⸗Karte von Königslutter auf und unter dem Stendeklee eine Theilfläche zu 28 a 38 4m gegen eine Entschädigung von 2270 M 40 3,
2) von den Erben des Ziegeleibesitzers August Harke hieselbst, als:
A. dessen Wittwe Georgine, geb. Panzer,
B. dessen Kinder:
a. Georgine Harke hieselbst,
b. John Harke, Kaufmann in Magdeburg,
c. Ludwig Harke in Waterbury 3
d. Agnes Varke hieselbst,
8. Emil Harke, vertreten durch dessen Abwesen⸗
heitscurator Stadtrath Willeke hieselbst,
vom Plane Nr. 16 der Sep.⸗Karte auf und unter dem Stendeklee“ ein Terrain von 1 a 75 am, gegen eine Entschädigung von 140 , ö
3) von dem Oeconomen Hermann Wessel hieselbst vom Plane Nr. 17 der Sep⸗Karte auf und unter dem Stendeklee! eine Theilfläche von 3 a 40 am gegen eine Entschädigung von 272 60
Zur Auszahlung dieser Entschädigungsbeträge, welche mit 50 seit 15. Dezember 1891 verzinst werden sollen, ist Termin auf den 30. Mai d. Irs.,, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst anberaumt., .
Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn⸗Direction Magdeburg werden zu diesem Termine alle diejenigen, welche an den abgetretenen Grundflächen resp. den zu zahlenden Entschädigungskapitalien dingliche Be⸗ rechtigungen zu haben glauben, mit der Aufforderung
vorgeladen, ihre Anspruüche spätestens im Termine
anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausge⸗ schlossen werden sollen. Königslutter, den 5. April 1892. derlich Amtẽgericht. osenthal.
3259 Aufgebot.
In der von Werdeck'schen Familien-Fideicommiß⸗ sache, betreffend die im Kreise Stendal belegenen Fideicommißrittergũüter Jarchau und Rindtorf, soll der nachstehend entworfene Familienschluß errichtet
werden: § 2.
Wir genehmigen:
IN die Ausführung folgender Baulichkeiten auf dem Rittergut Jarchau:
a. den Neubau eines Stall- und Scheunengebäudes nach Maßgabe des mit 110009 „ abschließenden Anschlages des Zimmermeisters Neuholz in Stendal, vom 12. August 1888,
h. verschiedene am Dache des Wohnhauses, des⸗ selben Rittergutes ausgeführte Reparaturen bis zu einem Betrage von 774,12 , .
2 die Uchernahme eines Beitrags zu den Kosten einer nach Maßgabe des Anschlags des Bauunter⸗ nehmers Grunell in Krusemark vom 20. August 1890 in Nindtorf zu erbauenden Schule bis zu einem Be⸗ trage von 4532 M auf die Fideicommißgrundstücke, I) die Aufnahme eines Darlehns von 169000 sammt Zinsen bis zu 50 auf ebendieselben Grund⸗ stücke, die Verpfändung der Substanz der letzteren und die Verwendung des Darlehns zur Deckung der Ausgaben zu 1 und 2, sowie zur Bezahlung der durch den gegenwärtigen Familienschluß erwachsenen Stempel und ge⸗ und außergerichtlichen Kosten,
4) für den Fall, daß der Fideicommißbesitzer die 16 600 ½ zu Nr. 3 bei einem Pfandbriefinstitute des Königreichs Preußen aufnehmen will. — was er ohne Weiteres zu thun berechtigt sein soll —, genehmigen wir unter Aufhebung der Be⸗ stimmung in 5 2 des im Eingange angezogenen Testaments — nach welcher zur Tilgung der beim Anfalle des Fideicommisses vorhandenen Schulden desselben die Gutseinkünfte nur bis auf 100 Thaler perwendet werden sollen — auch die Verpfändung der Fideicommißgrundstücke für die neben den Zinsen
33 0 zu zahlenden Amortisationsraten bis zu 1 0ͤ
unter folgenden Bedingungen:
a. die Ausführung der Baulichkeiten zu Nr. 1 ist von einem Sachverständigen, welcher die Qualität mindestens eines geprüften Mauer- oder Zimmer— meisters besitzen muß, sowie von dem Fideicommiß⸗ curator (6 2 der Stiftungsurkunde und Fz 2 des Codicills vom 25. Juli 1795) zu controliren,
b. der Bausachverständige zu à darf mit dem Bau⸗ unternehmer weder verwandt noch verschwägert sein; derfelbe hat sämmtliche Baurechnungen zu prüfen und der Fideicommißcurator hat solche erst alsdann zur Zahlung anzuweisen, wenn Bedenken seinerseits dagegen nicht zu erheben sind,
2. der Bausachverständige zu a wird von dem Fideicommißcurator ernannt und von dem Fidei⸗ commißbesitzer aus dem aufzunehmenden Darlehne zu Ir. 3 für feine Mühe honorirt. Von der erfolgten Ernennung hat der Fideicommißcurator zu den Fidei— commißacken Anzeige zu erstatten. Kann oder will der ernannte technische Controleur zu a nicht weiter fungiren, so hat der Fideicommißcurator eine andere geeignete Persönlichkeit zu ernennen,
d' nach Beendigung der Bauarbeiten hat der Bau⸗ sachverständige zu a solche abzunehmen, etwa vor⸗ handene Mangel der Bauausführung abstellen zu lassen, in Gemeinschaft mit dem Fideicommißecurator die Baurechnungen zu dechargiren, der Fideicommiß⸗ behörde die sachgemäße Bauausführung sowie die richtige Verwendung der auf daz Fideicommiß auf⸗ genommenen Gelder und die Bezahlung der Gläubiger pflichtmäßig anzuzeigen, (
8. zur Feststellung der Stempel und Kostenbeträge oben zu Nr. 3 bedarf es nur des Anerkenntnisses des Fideicommißcurators, .
f. insoweit die auf das Jideicgmmiß aufzunehmen⸗ den 16 000 ½ durch die Ausgaben zu J bis mit 3 nicht absorbirt werden, verbleibt deren Rest ein zu hinterlegender Bestandtheil des Fideicommisses,.
g. das aufzunehmende Darlehn (u 3) ist mit jährlich mindestens einem halben Procent und den ersparten Zinsen zu amortisiren S 4.
81
§ 3. Wir ermächtigen den jedesmaligen Besitzer der Fideicommißgüter Jarchau und Rindtorf. ʒunãchst also Herrn Adolf Karl Wilhelm von Werdeck bezw. deffen Bevollmächtigten, in Gemeinschaft mit dem Fideicommißcurator ohne unsere Zuziehung;
1) den consentirten Betrag von 16009 * bei einem landschaftlichen Creditinstitute des Königreichs Preußen oder bei einem anderen Gläubiger darlehns⸗ weise aufzunehmen und mit dem Darleiher die Versicherungs, Verzinsungs- und Rückzahlungs⸗ bedingungen der Bestimmung in 82 zu Nr. 4 gemäß zu verem baren, . ,
2) Eintragungen und Löschungen im Grundbuche bezüglich dieser Schuld zu beantragen und zu be⸗ willigen,
3) die Bestätigung dieser Urkunde bei dem König⸗ lichen Ober⸗Landesgericht zu Naumburg nachzusuchen und alle Erklärungen abzugeben, auch alle Handlungen vorzunehmen, welche zu diesem Zwecke erforderlich sein sollten, namentlich auch alle Rechte auszuüben, welche uns das Gesetz vom 15. Februar 1849, be⸗ treffend die Aufnahme von Familienschlüssen (Gesetz⸗ sammlung vom Jahre 18190 Seite 20), gewahrt, endlich
I eidesstattliche Versicherungen und sonstige Er⸗ klärungen abzugeben, welche . haben auf das consentirte Darlehn und unsere gechs an den be⸗ zeichneten Fideicommißgütern.
§ 4.
Ich, Adolf Karl Wilhelm von Werdeck, als der⸗ zeitiger Besitzer der Fideicommißgüter und wir die event. Nachfolger in diesem Besitze, bezw. deren Ver— treter, verpflichten uns unsere? sachtgeber und Eu— randen, sowie deren Nachkommen, für den Jall der Succession in das Fideicommiß, das aufzunehmende Darlehn in Gemeinschaft mit dem Fideicommiß⸗ curator vom Darleiher in Empfang zu nehmen, das⸗ selbe unter eigener Verantwortung bis zum Bedarfe gehörig zu verwahren, von dem auf dessen Eintragun im Grundbuche folgenden Quartalersten ab alljährli mit mindestens einem halben Prozent und den er⸗
sparten Zinfen aus den Revenuen der Fideicommiß⸗
guter zu amortisiren und die amortisirten Beträge zu Gunsten des Fideicommisses von 5 ju 5 Jahren im Grundbuche löschen zu lassen.
Will ein , in dem einen oder andern Jahre auf die auf Grund der gegenwärtigen Urkunde e,, Schuld einen höheren Betrag abzahlen, so soll ihm das uu thun freistehen, ohne ihn oder seine Erben dadurch u berechtigen, das im vorausgegangenen Jahre gezahlte ehr auf den Amort ifationsbetrag späterer Jahre anrechnen zu dürfen. 8
§ 5.
Sollten in Bezug auf die Fideicommißgüter Jarchau und Rindtorf künftighin weitere Familien— schlüffe (Hefetz vom 15. Februar 1840 Gesetzsammlung Seite 2M erforderlich werden, so gelten für deren Errichtung folgende erleichternde Bestimmungen:
1) Der Kreis der Berechtigten wird durch eine eidesssattliche privatschriftliche, bei der gerichtlichen Aufnahme des Sani llensch t zu wiederholende Versicherung des Fideicommißbesitzers nachgewiesen, welche alle? Anwärter namentlich zu bezeichnen bat, auch diejenigen, deren Aufenthalt unbekannt ist.
3) Zuzuztehen sind nur die der Person und dem Aufenthalte nach bekannten Anwärter. !
3) Berechtigte müssen, sobald sie sich außerhalb Deutschlands aufhalten, zu ihrer Vertretung in Zidei⸗ commißangelegenheiten, insbesondere auch bei Fami⸗ lienschlüssen, ein in Deutschland befindliches Familien⸗ mitglied gerichtlich oder notariell bevollmächtigen und die Vollmacht bei dem Fideicommißbesitzer nieder- legen.
Unterlassen sie dies nnd ist ferner die an ihren letzten deutschen Wohnort zu sendende Vorladun unbeftellbar, fo bedarf es der Zuziehung solcher fa, sonen nicht.
4) Eine öffentliche Vorladung der ihrem Aufem halte nach unbekannten Anwärter findet nicht statt.
) In väterlicher Gewalt stehende minderjährige Her onen werden durch ihre am Leben befindlichen Väter, bevormundete Minderjährige durch ihren Vor⸗ mund oder einen ihrer Vormünder gültig vertreten.
6) Anwärter, welche innerhalb 302 Tagen nach der von ihren Ascendenten geschehenen Vollziehung des Familienschlusses geboren sind, werden durch die von ihren Ascendenten abgegebenen Erklärungen ver⸗ pflichtet und vertreten. Bezüglich solcher gelangt die Bestimmung des 5 44 Theil il Titel 4 Allgemeinen Landrechts und der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 5. September 1835 nicht zur Anwendung.
7] Thatfachen der zu Nr. 3. 4 und 6 bezeichneten Art werden durch die eidesstattliche Versicherung des Fideicommißbesitzers ausreichend festgestellt.
83) Verweigert ein Anwärter auf Aufforderung des Besitzers oder in dem nach 8 13 des Gesetzes vom L. Februar 1810 anzuberaumenden Termine oder überhaupt feinen Beitritt zum Familienschluß ohne Begründung, oder hält ein, entsprechend den Vor⸗ schriften des 818 des Gesetzes vom 15. Februar 1840 (Gefetzsammlung Seitè 20) zu bestellendes Schiedsgericht die Gründe des Widerstrebenden für nicht flichhaktig, so gilt der errichtete Familienschluß auch einem folchen gegenüber für verbindlich, jofern er nur nicht die gänzliche Aufhebung des Fidei⸗ commisses oder eine Abänderung des Successions⸗ rechtes des Renitenten zum Gegenstande hat und o bald er von mindestens drei Vierteln (/) aller Stimmberechtigten gefaßt wird.
Unter diesen Voraussetzungen ist ein einstimmig zu fasfender Familienschluß nicht erforderlich.
86.
2
L eigen. 5 Contrahenten bevollmächtigen für sich, ihre Man— danten und Pflegebefohlenen mit Substitutions—⸗ befugniß f) den Königlichen Premier- Lieutenant im Küärassier⸗ Regiment Graf Wrangel (Ost⸗ preußisches Nr. 3) Herrn Friedrich Adolf Wilhelm von Werdeck zu Königsberg, 2) den Fideicommißcurator, zur Zeit Herrn Rechtsanwalt Francke zu Stendal, sammt oder sonders — den gegenwärtigen Familienschluß vor dem Königlichen Ober-⸗Landes⸗ gericht zu Naumburg zu erklären, auf Erfordern der IUnfsichtsbehörde zu ergänzen und zu vollziehen, alle Erklärungen, welche in den S5 3 und 6 aufgeführt sind, abzugeben, auch alle Handlungen vorzunehmen, welche erforderlich sind, um die Perfegtion und Be⸗ stätigung der gegenwärtigen Urkunde herbeizuführen.
8D O.
Alle Stempel und Kosten, welche durch die Vor⸗ bereitung, Bestätigung und Ausführung Dieses Familienschlusses entstehen, werden von dem Fidei⸗ commißcurator aus den aufzunehmenden Geldern G 3 zu 1) bezahlt. J
Auf Antrag des jetzigen Fideicommißbesitzers Premier ⸗Lieutenants a. D. Adolf Karl Wilhelm von Werdeck zu Greifswald ist ein Termin vor dem unterzeichneten Amtsgericht auf den 1. Juni 1892 Vormittags 10 Uhr, anberaumt, zu welchen hiermit
I alle unbekannten, ö 2) folgende, zwar ihrer Persen nach bekannte ihrem Leben und Aufenthalte nach aber nich bekannten Anwärter, nämlich: a. Asmus Woldeck von Arneburg, b. Fridolin Woldeck von Arneburg. mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem Termine ihre Erklärungen über den zu er. richtenden Familienschluß abzugeben, unter der Ver⸗ warnung, daß nach Ablauf des Termins der Aus— gebliebene mit seinem Widerspruchsrechte wird pra ecludirt werden. Stendal, den 14. März 1392. Königliches Amtsgericht.
3265 Aufgebot. K Auf den Antrag des Tagelöhners Heinrich Pipping zu Ermsinghaufen wird dessen Schwägerin, die Un. verehelichte, am 27. Mai 1859 geborene ranziska Wieneke, welche am 15. Juni 1879 Erming. enlen ohne anzugeben wohin sie ginge, verlassen zat, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebot termine, ben 15. Februar 1893, Vorm. 10 Uhr, bei dem ünterzeichneten. Gerichte melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen
wird. den 1. April 1892 Königliches Amtsgericht.
chen. ustellungen u. dergl. d Invaliditãts zc. Versicherung. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verlaufe, erthpapieren.
5. Verloofung ꝛc. von
. . Zweite Beilage um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 12. April
Oeffentlicher Anzeiger.
1892.
8 Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien · Gesellsck.
7 ESrwerbs. und Wirthschafts · Geno ssenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
160. Verschiedene Bekanntmachungen.
.
2 Aufgebote, Zustellungen und dergl.
zes Aufgebot. ' Je ist beantragt worden, solgen e angeblich seit lane ( l Jahren verschollene Personen für todt n: . .
. . Partikulie? Johann Friedrich Wilhelm
ittig, geb. zu Kottbus am 27. November 13510 en des Tuchmachermeisters Johann Gottlob Mittig und seiner Chefrau Johanne Christiane, geb. Tiersch Antragsteller der Sohn Tuchmacher Wil⸗ Felm Mittig hier, Fichtestr. 28. . .
b. den vensionirten Gefangen ˖ Aufseher Joachim Gottfried Simon von hier = Antragsteller der Pfleger A. Schroeder hier, Wilsnackerstr. 5,
den Cigarrenmacher Alexander Stein von hier, Antragstellerin die Ehefrau Emilie, geb. Richter, ier. . ö . Die vorgenannten verschollenen Personen und die von ihnen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem am 24. Februar 1893. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Imtsgericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B. part. Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die genannten Perfonen für todt erklärt werden werden.
Berlin, den 2. April 1892.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 73.
3256 Oeffentliches Aufgebot.
Auf Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß— pflegers, Kaufmanns Erwin Müller von hier, wer— den die Nachlaßgläubiger und etwaigen Vermächtniß⸗ nehmer der am 4. Februar 1892 zu Landeshut verftorbenen ledigen Näherin Anna Otremba auf: gefordert, spätestens in dem auf den 17. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Auf— gebotstermin ihre Ansprüche und beziehungsweise Rechte auf den Nachlaß derselben bei dem unter zeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 18) anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen den Benefizial⸗ erben nur noch infoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nutzungen durch Be—= friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Landeshut, den 4. April 1892.
Königliches Amtsgericht. Becker.
, Seffentliche Aufforderung.
Der unbekannt wo abwesende Bruder der 28. Fe⸗ bruar 1892 ledig verstorbenen Marianne Riedlinger von Darmstadt, Heinrich Riedlinger, im Falle dessen angeblichen Todes dessen unbekannt Guletzt in New-NorkJ wo abwesenden Kinder Heinrich, Robert und Caroline Riedlinger, scwie der un— bekannt wo abwesende Bruder der Verlebten, Philipp Riedlinger, zuletzt angeblich in Wien, werden hiermit aufgefordert das von den übrigen Erb— here tigten als echt und rechtsbeständig anerkannte Festament der Marianne Riedlinger, wonach dieselbe iht Schwester, Katharine Riedlinger dahier zur lein igen Erbin eingesetzt hat, binnen drei Monaten vom Tage des Erscheinens dieses in den öffentlichen Blättern sogewiß anzufechten, , unterstellt und der Nachlaß er Gatharine Riedlinger zu alleinige ̃ e , weh . zu alleinigem Eigenthum
Darmstadt, den 31. März 1892.
Großherzogliches Amtegericht Darmstadt JI.
Becker.
320 . ,,
Der in der Schwanitz schen Aufgebotss⸗
Schmottseiffen am 26. Mai 1892 1
wird aufgehoben und auf den 28. Mai t
Vormittags 10 Uhr, verlegt. . Löwenberg i. / Schl., den 7. April 1892.
önigliches Amtsgericht.
13328 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des H Ge⸗ richts sind die Schuldverschreibungen der Stadt⸗ gemeinde Eberswalde !
Litt. C. Nr. 8 über ? ö . . i für kraftlos erklärt worden.
Eberswalde, den 4. April Königliches Amtsgericht.
3325 Im Namen des Königs! t ‚. gs! 6 den Antrag der Gastwirthin' Anna Müller, geb. Hermann, hier, jetzt deren Rechtsnachfolger: 1 die Ehefrau des Restaurateurs Wilhelm TD ietzel dahier, Gr. Kornmarkt 14, 2) Matrose Wihelm Müller, erkennt das Königliche Amte gericht y zu k 33 ; ö . . Das Sparkassenbuch Nr. 27136 Sparkasse und Ersparungs⸗Anstaltz der pa ge f er rf schaft zu Frankfurt a / M. ausgestellt auf den Ramen des Wilbelm Müller, Wirth von hier, und die Antragftellerin, lautend auf eine Anlage von 273 0 7 *, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. / M., den 1. April 1392. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
3350
ĩ
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Serichts ist das dem Capellenvorstand in Dangenstorf gehörige Quittungsbuch Nr. 7460 der Sparkasse der Stadt Lüchow über 1288 6 Einlagen. und 383 62 Zinsen, sowie etwaige weitere Zinsen für kraftlos erklärt. Lüchow, den 5. Avril 1892. Königliches Amtsgericht. J.
3324
J
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 15. März 1892 ist — 5 für Recht erkannt:
Die über die
Post Abtheilung III. Nr. 6 des
Grundbuchs von Tancken Band J. Blatt 19 von
BY Thlr. 21 Sgr. nebst 404 Zinsen au
liche Kündigung für den Müllermeister Wilbelm
Müller zu Seedorf gebildete Urkunde wird für kraft⸗
182 I 3
los erklärt. ö Bergen a. R., den 15. März 13892.
3333
J
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
Durch Ausschluß⸗Urtheil vom heuti die über die auf Bromberg Bren kenhof Nr. 276. und Bromberg Nr. 556 Abtheilung III. Nr. 5 und bezw. Nr. I eingetragene Post von 300 M gebildete Hypotheken-Urkunde für kraftlos erklärt.
Bromberg, den 5. April 1892.
lz
75
In
Rechtsanwalt Wasserfall hier, ge den Arbeiter Johann Jacob
]
Königliches Amtsgericht.
f sechsmonat⸗
gen Tage ist
Oeffentliche Zustellung. In, der Chescheidungssache der Frau Caroline Radui, geb. Hoff mann, hier, vertreten durch den
gen ihren Ehemann, Radui, zuletzt in
Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös— licher Verlaͤssung, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits und Ableistung des der Klägerin durch das am 7. November 1891 ver— kündete und dem Beklagten öffentlich zugestellte
Urtheil auferlegten
Eides, sowie Läuterung des
ürtheils, vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Zimmer 1 28. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, mit
der Aufforderung geladen,
19, auf den
einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird das hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 14. März 1392. Dräger, Gerichtsschreiber önigl. Landgerichts J. Civilkammer 22.
Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung
.
Die Ehefrau Caroline gen. Clara Falck, geb. Hirschfeld, verw. Heß, zu Hamburg Gertreten durch die Rechtsanwälte Bres. Oppenheimer klagt gegen den Rechtsconsulenten Beer, genannt Bruno Falck, früher in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und l klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 21. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bek
Hamburg, den 8. April 1892.
Schlieckau,
é
& Behrens).
adet den Be⸗
annt gemacht.
Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.
32
72 182 65
Oeffentliche Zustellung.
nartz, Arbeitsfrau zu Aachen, vertreten Oster, klagt gegen ihren Ehemann, den
anwalt
Die Ehefrau Michael Muller, Maria, geb. Pen—
durch Rechts⸗
früberen Dienstknecht Michael Müller zu Aachen, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Beschimpfung und Mißhandlung, mit dem Antrage: Königliches Landgericht welle die am 14. Oktober 1876 zwischen Parteien geschlossene Ehe scheiden und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer
jetzt
des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Montag,
den 134. Juni 1892, Vormittags 98 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bayer,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 3274
Der K
Rin e: Felix Stolze, hier, vertreten durch
den
seine Ehefrau B in Berlin
1
Oeffentliche Zustellung.
ts anwalt Hentig hierselbst
klagt gegen
Bertha Stolze, geb. Walter, zuletzt jetzt unbekannken Aufenthalts, wegen
böslicher Verlaffun ; 5 . scheidung: g mit dem Antrage auf Ehe—⸗
1) die Ehe der Parteien zu tren
2)
Beklagte für d erklären,
der Beklagten die Kosten des
41
ifzuerlegen,
und ladet die Beklagte zur mündlichen
des Rechtsstreits vor die 22
lichen
ö. .
ndgerichts J. zu Berlin auf de
1892, Vormittags 19 uhr, Sm Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem
gedachten Gerichte ,,, Anwalt Zum Zwecke der öffentlichen Zustell Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 1. April 1892. Dräger i. V., Gerichtsschreiber des Königlichen Land—
gerichts J. Civilkammer 22.
nen und die
en allein schuldigen Theil zu
Rechtsstreits
Verhandlung
Civilkammer des König—
n 12. Juli denstraße 59,
zu bestellen.
ung wird dieser
13225 Oeffentliche Justellung.
Die verehelichte Arbeiter Albert Hippler, Mathilde, geb. Schul, zu Zerrin er Ziegelei, vertreten durch den Rechtsanwalt Neitzke in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Albert Sippkter, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver— lassung und Versagung des Unterbalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf den 12. Juli 1892, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolp, den 7. April 1892.
Albrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3294 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Catharina Sophie Sick, geb. Möller, früher zu Niendorf, jetzt zu Seeretz, ver— treten durch die Rechtsanwälte Dres. Stooß und A. Kulenkamp, klagt gegen ihren Ehemann, den Fischer Heinrich Christian Sick, früher in Niendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver— lassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage:
daß die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und der Beklagte kostenpflichtig für den schuldigen Theil zu erklären sei.
Klägerin ladet den Beklagten zu dem zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 1. Juli 1892, Morgens 10 Uhr, vor der Civilkammer II. des hiesigen Landgerichts an⸗ gesetzten Termine und fordert ihn auf, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lübeck, den 51. März 13892.
Der Gerichtsschreiber der Zweiten Civilkammer des Landgerichts der freien und Hansastadt Lübeck und des Gr. Oldenburgischen Fürstenthums Lübeck:
H. Köpcke.
3285 Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau des Tischlergesellen Ernst Schurig, Marie, geb. Bille, zu Potsdam, Klägerin, jetzt Be— rufungsklägerin. vertreten durch den Rechtsanwalt Brunswig zu Neustrelitz — hat in ihrer bei dem Großherzoglichen Landgerichte zu Neustrelitz an⸗ hängigen Klagesache wider ihren Ehemann, zuletzt in Fürstenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts. wegen Ehescheidung, gegen das Urtheil des Landgerichts vom 1. Februar 1892 Berufung eingelegt und ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten zur münd— lichen Verhandlung über die Berufung vor den J. Civilsenat des Großherzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts zu Rostock auf Montag, den 20. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, behufs seiner Vertretung einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen und dem Antrage, die Berufung für begründet zu erklären und die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen.
Rostock, den 8. April 1892.
Gerichtsschreiberei des Großherzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts. Becker.
(2935 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Dieners Fr. W. Füllberg, Anna, geb. Stahlheber, in Dehrn, vertreten durch den Rechtsanwalt Raht in Limburg, klagt gegen ihren Ehemann Fr. W. Füllberg, unbekannt wo? ab— wesend, auf Grund böswilligen Verlassens, Ehe— bruchs und Mißhandlung, mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten auf— zulegen, und ladet den Beklagten zur, münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Limburg a. /d. Lahn auf den 9. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge—
dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Wuszug der Klage bekannt gemacht.
Limburg a. /d. Lahn, den 7. April 1892. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
—
83277 Oeffentliche Zustellung.
Der Simon Schumacher, Handelsmann zu Lichten— busch bfEynatten, vertreten durch Rechts anwalt Bohlen in Aachen, klagt gegen den Albert Peters, früher Fuhrunternehmer zu Cornelvmünster jetzt ohne bekannten Aufenthalt, gus einem vom Be— klagten acceptirten, am 18. März 1892 zahlbaren Wechfel, welcher dem Beklagten am Verfalltage durch die Post zur Einlösung vorgezeigt. aber nicht bezahlt wurde, mit dem Antrage auf Zahlung von 1935 6 nebst 6 7 Zinfen seit dem 13. März 1892 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Aachen auf den 31. Wai 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Aachen, 9. April 1892.
Haufen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3296 Oeffentliche Zuftellung. .
Der engere Ausschuß des Sparkassen⸗Vorstandes zu Stolzenau, vertreten durch Rechtsanwalt Rosen= dorf dafelbst, klagt gegen den Neubauer Friedrich Bornkamp Nr. 151 zi Neundorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines Darlehns von 450 laut Schuldscheins vom 12. März 1891 mit dem An— trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil kostenpflichtig zu verurtheilen, 450 6 nebst 45050 Zinsen seit 13. März 1891 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stoljenau, Abtheilung J., auf den 9. Juni 1892. Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolzenau, den 38. April 1892.
323
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.
3297 Oeffentliche Zustellung.
Der Maurer Friedrich Krautscheid zu Steele, ver⸗ treten durch Justiz⸗Rath von Mittelstaedt in Neu⸗ wied, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalts- orte abwesenden Peter Schmitz von Jungeroth auf Rückzahlung der Darlehn vom 1. Februar 1892 im Betrage von 300 M½ und vom 14. März 1892 im Betrage von 500 6, mit dem Antrage unter An⸗ ordnung vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urtheils zautionsleistung den Beklagten zur Zahlung t nebst 409 Zinsen von 300 M seit dem 1. Februar 1892 und 471½ von 600 M seit dem 14. März 1892 zu verurtbeilen, und ladet den Be⸗ klagten jur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied auf den 8. Juli 189892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Amberg
ö . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
32858 Oeffentliche Zustellung.
Die verwittwete Frau Bertha Rose, geb. Stein in Neidenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sanio, klagt gegen die Schmied Carl und Faroline, geb. Pukröpski⸗Schimanski 'schen Eheleute zu Grünfließ, z. Z. unbekannten Aufenthalts, aus dem im Grundbuche von Grünfließ Nr. 88 Abth. III. Nr. 4 für den Kaufmann Baer Rose eingetragenen Darlehn von 139 6 55 * nebst 5 0 Zinsen, mit dem Antrage, die Beklagten durch vorlaufig voll⸗ streckbares Ürtheil kostenpflichtig zu verurtheilen, zur Kaufmann Baer Rose'schen Nachlaßmasse 139 55 * nebst Ho Zinsen seit dem 14. Juli 1883 zu zahlen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neidenburg auf den S3. Mai l89 2, Vormittags 9 Uhr. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ö
Neidenburg, den 4. Avril 1592.
Walpuskki, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3293 Oeffentliche Zustellung.
Der Leo Benedict Gerard-Legrand. Eigenthümer und Rentner zu Jouy-aur⸗Arches b. Metz, vertreten durch Geschäfts-Agent Walcher in Metz, klagt gegen den Karl Franz Joseph Schlüter, Schuhmacher, hisber zu Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Miethsforderung mit dem An⸗ trage auf kostenfällige Verurtbeilung zur Zahlung pon 25.50 a nebst 5 o Zinsen vom Klagezustel⸗ lungstage ab und das ergehende Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erkären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiferliche Amtsgericht zu Metz, Saal 39, J. Stock, auf den 23. Juni 1892. Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffaVilichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. . . Elsen, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
3284 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung in Firma J. Bernard C B. Wolf zu Colmar im Elsaß, vertreten durch den Rechts—⸗ anwalt A. Busse hier, Leipzigerstraße 47, ladet den Schlosser Hugs Martin zu Rixdorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, von Neuem zur, mündlichen Verhandlung über die demselben bereits öffentlich zugestellte Klage aus dem Wechsel vom 26. Januar 561 vor das Königliche Amtsgericht J. zu Berlin, Jüdenstraße 59, III Tr., Zimmer 154, auf den 31. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 52 . 19 3 nebst Go /o Zinsen seit dem 15. April 1891 sowie 65 S 21 Wechselunkosten an Klägerin zu verurtheilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Berlin, den 4. April 1892.
Schu ste r, Gerichtẽschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 42.
Oeffentliche Zustellung.
Abt. 6. G. 31. i552. . Die Firma Gebrüder Mosse zu Berlin, Jäger⸗ straße 47, vertreten durch den Rich feen ait Mosse hier, klagt gegen den Kaufmann Albert Neumann. zuletzt in Berlin wohnhaft, jetzt unbekannten Auf ⸗
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