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J ö * ö . 2
2 mit den zuständigen kirchlichen Behörden Sich ins ehmen setzen zu wollen. Der Entwurf lehnt sich im wesentlichen an diejenigen Bestimmungen an, welche in der Mehrzahl der 3 bereits seit einer längeren Reihe von
Jahren in Kraft sind. Abgesehen von den durch, die reichs⸗
esetzliche Regelung der gewerblichen Sonntagsarbeit bedingten
ar erungen enthält der Entwurf somit im wesentlichen nur eine Codification der bisherigen Bestimmungen. Die Milde⸗ , ,, in der Praxis hervorgetretenen Härten ist erfolgt, um die Vorschriften der äußeren ge , fe der Sonn⸗ und
Festtage mit den , des täglichen Lebens besser
in ann zu bringen und ihre völlige Durchführung zu
sichern. Erläuternd bemerke ich, daß die fünf Stunden, an me chen die Beschäftigung und der Betrieb im Handelsgewerbe an
Sonn⸗ und Festtagen stattfinden darf, uur voraussichtlich
so werden gelegt werden, daß sie um 7 Uhr Vormittags
(eventuell im Sommer um 6 Ühr) beginnen und um ?2 k
(eventuell 1 Uhr) schließen, und daß eine zweistündige Unter⸗
brechung für den Hauptgottesdienst und die Vorbereitung. zu
demselben stattfindet, deren Beginn von der rt r ilk. festgesetzt wird. Die Prüfung des Entwurfs ist darauf zu richten, ob ein⸗ zelne seiner ö en zu Bedenken namentlich auch wirthschaftlicher Art Anlaß geben, und inwieweit Besonder⸗ heiten der dortigen Provinz eine Abänderung oder Ergänzung des Entwurfs erfordern. In 8 10 Absatz 1è des Entwurfs 6 alle diejenigen Festtage aufzunehmen, welche nach den ür die dortige Provinz geltenden Vorschriften als gesetzliche Jest h anzusehen sind. .
Es empfiehlt sich, dem Provinzialrath schon jetzt Gelegen⸗ heit zu geben, zu dem Entwurfe Stellung zu nehmen und si gutachtlich über denselben zu äußern. Im übrigen halte i es für erwünscht, daß die Verhandlung über den vielerlei Lebens- und Wirthschaftsverhältnisse berührenden Gegenstand zur öffentlichen Kenntniß und Erörterung gelangt. Ich werde deshalb die ,,, dieses Erlaffes und des Entwurfs im „Reichs- und Staats⸗Anzeiger“ veranlassen.
Eurer Excellenz gefälligem Berichte mit den Aeußerungen des Provinzialraths uͤnd der kirchlichen Behörden sehe ich bis zum 15. Mai d. J. ergebenst entgegen.
usatz für Potsdam:
9. die Stadt Berlin habe ich den hiesigen Polizei⸗ Prästdenten mit der Berichterstattung beauftragt, da die Polizei⸗ verordnung von ihm in seiner Eigenschaft als Landes⸗-Polizei⸗ behörde mit Eurer Ereellenz Zustimmung zu erlassen sein wird.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
1) An die Königlichen Ober⸗Präsidenten.
Abschrift lasse ich Euer Hochwohlgeboren mit dem er⸗ gebensten Ersuchen zugehen, Sich nach Maßgabe des vorstehenden Erlasses über den in fünf Exemplaren beiliegenden Entwurf einer Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage bis zum 15. Mai d. J. gutachtlich zu äußern.
Obwohl die Polizeiverordnung nach der Cabinetsordre vom 7. Februar 1837 von Euer Hochwohlgeboren in Ihrer Eigen⸗ schaft als Landes-Polizeibehörde zu erlassen und demgemäß eine Mitwirkung des Magistrats nicht vorgeschrieben ist, so wollen Sie dennoch dem hiesigen Magistrat Gelegenheit geben, Sich zu dem Entwurfe gutachtlich zu äußern.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 2) An den Königlichen Polizei⸗Präsidenten Herrn Frei— herrn von Richthofen Hochwohlgeboren hier,
(Unter Abschrift von 1 ausschließlich des Zusatzes)
Abschrift lasse ich Euer Hochwohlgeboren mit dem ergeben⸗ sten Bemerken zugehen, daß eine entsprechende Polizeiverord⸗ nung für den dortigen Regierungsbezirk durch Euer Hoch⸗ wohlgeboren unter Mitwirkung des Bezirksausschusses zu er⸗ lassen sein wird. Sie wollen sich deshalb nach Maßgabe des vorstehenden Erlasses über den in fünf Exemplaren beiliegenden Entwurf einer Polizeiverorduung über die äußere Heilig— haltung der Sonn⸗ und Festtage ebenfalls bis zum 15. Mai d. J. gutachtlich äußern.
erlin, den 9. April 1892. Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch. 3) An den Königlichen Regierungs⸗-Präsidenten Herrn Freiherrn Frank von Fürstenwerth Hochwohlgeboren zu Sigmaringen
Anlage. Entwurf einer Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage. §1. .
An den Sonntagen und den gesetzlichen Festtagen sind alle offentlich bemerkbaren Arbeiten, sowie alle geräuschvollen Arbeiten in den Häusern und Betriebsstätten verboten. 5
Ju den hiernach verbotenen Arbeiten gehören
2. die gewöhnlichen Arbeiten der Feldbeftellung, Saat und Ernte, des Einfahrens, Ausdreschens und Düngerfahrens, fowie alle Erd, Cultur⸗ und sonstigen Arbeiten in Feldern, Gärten, Weinbergen,
Wiesen, Forsten und Anpflanzungen; . b. öffentlich bemerkhckre Handwerksarbeiten außerhalb der Werkstãtte, soweit dab nicht nach den Bestimmungen der FS iösc bis 165 f der/ Gewerbeordnung die. Beschäftigung von Arbeitern an Sonn⸗ nd Festtagen statthaft ist, und solche Hand⸗ werksarbeiten innerhalb der Wertstätte, welche, wie die der Klempner, Schmiede, Stellmacher mit besonderem Geräusch verbunden sind;
. Arbeiten in Fabriken. Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs⸗ anstalten, Bruchen und Gruben, Hüttenwerken, Mühlen, Zimmer: pläßen und anderen Bauhöfen, Werften und Ziegeleien, sowie bei Bauten aller Art, soweit die Arbeiten nicht nach den Bestimmungen der S5 16 bis 1655 der Gewerbeordnung gestattet sind;
d das Beladen und Entladen von Frachtfuhrwerken und Möbel⸗
en auf sffentlichen Straßen und Plätzen, sowie in geschlossenen Höfen, wenn es dort nicht ohne öffentlich bemerkbares Geräusch vorgenommen werden kann; das Beladen und Entladen von Schiffen, . und Flößen, es sei denn, daß Naturereignisse wie Hochwasser, Niedrigwaffer, Frost u. s. w. den Betrieb der Schiffahrt oder die Ladung bedrohen, oder daß die Ladung durch längeres Verbleiben in oder auf dem Fahrzeuge dem Verderben oder einer erheblichen Min⸗ derung ihres bes ausgesetzt ist; J
der mit besonderem Geräusch oder Auffehen Lerbundene Trans- port von Sachen auf den Straßen in geschlossenen 3 2 3. B. bon Bier⸗ und Rollwagen, von Wagen mit leeren Fässern, Eisen⸗ stangen u. dergl, der . mit Möbeln aus einer Wohnung in die andere, der Transport von Kohlen, Holz, Feldfrüchten und Lebens⸗ mitteln, soweit nicht diese Transporte zum durchgehenden Fracht- verkehr gehören oder bei ihnen nach den Bestimmungen der 85 1056 bis 10655 der Cewerbeordnung die Beschäftigung von Arbeitern an Sonn⸗ und Festtagen statthaft ist;
f. das Aus- und Gintreiben des Weideviehes während der Zeit des Hauptgottesdienstes, das Treiben anderen Viehes auf öffentlichen
Wegen, Straßen und Plätzen während der gesammten Dauer der
Ser m gare beten und erblichen Beshäftjguncn, g. alle Übrigen en und gewerbli e ngen, so⸗ weit sie sich fe nh als die Sonntage ruhe störend bemerkbar
machen.
2 Der Eisenbahn⸗ Post⸗ und r e. sowie das Lohn fuhrwefen für . unkü ele ect neden dutch die Bestim? ö des 5 nicht berührt. Der Schiffahrts, Flößerei. und Frachtfuhrverkehr sowie der Betrieb des Gewerbes der Dienst. männer und Lohndiener sind an Sonn⸗ und Festtagen geftattet, foweit nicht die Bestimmungen des § 1 4 und * entgegensteben. Der durch Privat Unternehmer vermittelte Brief. und Packetverkehr ist an diesen Tagen nur während der Stunden uulãs h, in denen ein gleicher Betrieb durch die Reichspost stattfindet.
Von dem Verbote des § 1 53 ferner ausgenommen tt
X diejenigen Arbeiten welche zur Fortsetzung des häuslichen Lebens und des Landwirthschaftsbetriebes erforderlich sind und keinen Aufschub erleiden kõnnen, . ᷣ
b. die Arbeiten, welche kleine Leute, Insten und Tagelöhner mit ihren F,. zur Bestellung ihres Gartens oder Feldes vor dem Beginn des ormitlaas Hanptg tte dien fte vornehmen.
Soweit die nach 5 1 verbotenen Arbeiten nicht unter die 413, 55a, 16s der Gewerbeordnung fallen, kann sie die Orts zᷣolizeibehörde gestatten, wenn sie zur Verhütung eines unver⸗ ältnißmãßigen Schadens oder im öffentlichen Interesse under, züglich vorgenommen werden müssen und wenn die No wendigkeit der Sonntagsarbeit nicht von dem Betriebzunternehmer absichtlich herbeigeführt oder durch Fahrlässigkeit berschuldet ist. Die Crlaubniß ist beispielsweise zu ertheilen, wenn anhaltend . ,. Witterung während der Saat⸗ oder Erntezeit die Sonntagsarbeit dringend erforderlich macht. ‚. . . Die Erlaubniß kann nach Befinden der Umstände auf die Zeit vor oder nach beendigtem Vormittags Hauptgottesdienst beschrãnkt oder für den ganzen Tag ertheilt werden . . Auch ohne vorherige Erlaubniß der Orts-Polizeibehörde dürfen die nöͤthigen Arbeiten vorgenommen werden, wenn es sich — wie bei , Ueberschwemmungen und dergl. — um die bwehr einer evorstehenden oder um die Bewältigung einer bereits einge⸗ tretenen gemeinen Gefahr oder um unverzügliche Abhilfe in Noth⸗ fällen handelt.
§ 4.
An Sonn- und Festtagen durfen öffentliche Versteigerungen und Verpachtungen nicht abgehalten werden. Während der Zeit des Baubtgottesdienstes ist die Auszahlung des Lohnes an Arbeiter, Hand- werker und Hausgewerbtreibende verboten.
Das Aushängen und Ausstellen von Waaren vor den Thüren und in den Schaufenstern ist nur in denjenigen Stunden gestattet, wãhrend welcher nach der Gewerbeordnung die Verkaufsstellen offen gehalten werden dürfen. ö. 2 ⸗
Finden Jahrmärkte und Messen an Sonn⸗ und Festtagen statt, so muß der Marktverkehr während der Zeit des Hauptgottesdienstes ruhen. An Srten, wo ein Nachmittags Gottesdienst abgehalten wird, kann der Marktverkehr durch ortspolizeiliche Verordnung außerdem bis zum Schluffe des Nachmittags⸗Gottesdienstes untersagt werden. Jeder fonstige Marktverkehr ist an Sonn- und Festtagen während des ganzen Tages untersagt. ; ⸗ . —
Den Apothekern ist der Verkauf von Arzneimitteln jederzeit gestattet.
2 —
5.
In Schankwirthschaften, Restaurationen und Konditoreien ist an Sonn- und Festtagen während der Zeit des Hauptgottesdienstes der . infoweit verboten, als er sich öffentlich bemerk— ar macht.
Oeffentliche Versammlungen und Aufzüge, welche nicht gottes⸗
dienstlichen Zwecken dienen, sind an Sonn⸗ und Festtagen erst nach beendetem Vormittags⸗Hauptgottes dienst gestattet.
7.
An Sonn- und Festtagen sind alle Concerte und mit Geräusch verbundenen gesellschaftlichen Vereinigungen und Vergnügungen an öffentlichen ten, namentlich das . und Scheiben⸗ oder Vogelschießen, desgleichen alle die Sonntagsruhe störenden Be⸗ lustigungen in Privatwohnungen oder Privatgärten während der Zeit des Hauptgottesdienstes verboten. .
Den DOrgelspie lern, Puppenspielern, Thierführern, Seiltãnzern und fonstigen im 8 336 der Gewerbeordnung bezeichneten Gewerbe⸗ treibenden, welche Musikauffübrungen, Schaustellungen, theatralische Vorftellungen oder sonstige Lustbarkeiten öffentlich darbieten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, darf der Betrieb ihres Gewerbes erst nach beendigtem Hauptgottes⸗ dienst gestattet werden.
An den Vorabenden der drei großen Feste, Weihnachten. Ostern und Pfingsten, des Bußtags und des dem Andenken der Verstorbenen gewidmeten r, sowie an den beiden letztgenannten Tagen felbst, in der ganzen Charwoche und am Aschermittwoch dürfen Tanz mn en. Bälle und ähnliche öffentliche Lustbarkeiten nicht veranstaltet werden.
Am Bußtag und am Charfreitag dürfen außerdem auch theatra⸗ lische Vorstellungen, sowie öffentliche Lustbarkeiten im Sinne des F 33 der Gewerbeordnung nicht stattfinden. .
An den Srten, wo bisher an den ersten Tagen des Weihnachts⸗ Oster und Pfingstfestes theatralische Vorstellungen, Bälle und ähn⸗ siche Lustbarkeiten nicht haben stattfinden dürfen, behält es hierbei auch ferner sein Bewenden. .
Oeffentliche Tanzmusiken und Luftbarkeiten, die Sonnabends statt⸗ finden, müssen spatestens Nachts 12 Uhr geschlossen werden. Aus⸗ nahmen können bei besonderen Anlässen wie Königs Geburtstag, . Erntefeften, durch die Orts⸗Polizeibehörde gestattet werden.
28
ö 88.
Treib⸗ und Klapperjagden sind während der Sonn- und Festtage unbedingt, sonstiges Jagen ist während der Zeit des Hauptgottes⸗ dienstes untersagt.
§5 10.
Gesetzliche Festtage im Sinne dieser Verordnung sind der erste und zweite Deihnachtetag, der Neujahrstag, (Charfreitag), Oster⸗ montag, Bußtag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag.
Der ortẽpelizeilichen Verordnung leibt es überlassen, den an anderen christlichen Feiertagen stattfindenden Gottesdienst gegen Störungen zu schützen.
§ 11.
Die gewöhnliche und regelmäßige Zeit des Hauptgottesdienstes an Sonn⸗ und Festtagen, mag er nun am Vormittag oder auch am Nachmittag stattfinden, wird ven der Orts⸗Polizeibehörde nach Benehmen mit den kirchlichen Behörden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Dauer des Vormittags -Hauptgottesdienstes einschließlich der Vorbereitung und des Abganges wird auf zwei Stunden festgesetzt. Findet nicht am Vormittag, sondern nur am Nachmittag Haupt gottesdienst statt, so ist auch für diesen die Dauer auf zwei Stunden festzusetzen.
Den außer dem Hauptgottesdienste stattfindenden christlichen Gottesdienst gegen Störungen zu schützen, bleibt der 2 Verordnung üͤberlassen.
§ 12.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1897 in Kraft. Solange der § 1065 b. Abs. 1 der Gewerbeordnung noch nicht in Kraft . ist, behalten diejenigen Bestimmungen der kisherigen (Geseße und) 2 Geltung, welche sich auf die Sonntagsarbeit im Be⸗ triebe von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und
) Anm. An dieser Stelle sind etwaige sonstige in den ein⸗ zelnen Provinzen bestehende gesetzliche Festtag· r,
Gruben, von Hüũttenwerken, 16 3. Fabriken Wertstãt und / anderen Bauhöfen un von
immerplã von Werften nme, nn nr Hater eier get benen. 3 und Ziegeleien.
Nr. 15 der Veröffentlichungen des Kai i e. sun dheitgam ts vom 15. April hat fo . kad, , Hthellan ge sber, mllslta nter, we Gebete. Ste rbefalke n Teuschen Sibdten mit H bod und me ng. wohnern. — 3 in größeren Städten des Auslandes. . krankungen in Berliner Kranken häusern. 3 6 Stadt und Landbezirken. — Gesundheitsverhältnisse des * Sigmaringen 1886ñ88. — Sterblichkeit in Stuttgart 183 ee e, , — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten Vortugal) = Thierseuchen. Maul · und. Rlauenseuche in den Nieder landen, — Rinderpest in Rußland 188.91. 3 Rinderpest um sibirische Pet in Rußland 1891. 3. Vierteljahr. . Fetexinãr wolizeilich Maßregeln. (Mecklenburg., Schwerin, Sber Elsaß, Norwegen. 8 u. s. w. (Deuts⸗ Reich.) Tode ursachen ftatisti Schluß). * Thierseuchenstatistit Schluß)],¶s—= (Vavern. Deng Desterreich und e Thier seuchen. — (Oesterreich din balsam. Dbductionsgebũhren. Italien). Prostitution. . handlungen von gesetzgebenden , . (Preußen.) Gnt. schädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. — Bellage. Ver. dorbenes Fleisch, insbes. , , mageres, blutiges u. n faules schimmliges oder mit Maden bedecktes Fleisch.)
Rr. I8 des Centralblatts der Bauverwaltung: herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar. beiten, vom 16. April, hat folgenden Inhalt: Kirche von Alt, Geltow bei Potsdam. — Doppelte Lokomotiwpfeifen und solche mit Doppelton. — Hydtaulische Tafelaufzugs! und Verdunklungedeor. richtungen im physiologischen Institut in Greifswald. — Einfluß der Stromregulirungen auf den Eisgang und die Deichbrüche an der Oder. — Vermischtes; Preisbewer 5 um ein Rathhaus fur Mane. Dresden. — Preisausschreiben für Pläne zu einem Landbanz.— Deutsche Ingenieur⸗Ausstellung auf der Weltausstellung in Cöiago 1893. — Photographie als Hilfsmittel beim Perspectivischen Jachnen — Inhalt der Zeitschrift für Bauwesen. — Geheimer Ober⸗Bnunnth a. D. Ernst Buresch 4.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eintragungen oder Vermerke in oder an den Invalidi= täts und Altersversicherungs⸗Quittung skarten, welche durch das Invaliditãtsversicherungsgesetz nicht vorgesehen sind, sind nach einem Ürtheil des Reichsgerichts. J. Strafsenats, vom 4. Februar 1892, aus 8§ 151 dieses Gesetzes zu bestrafen, auch wenn sie weder für den Arbeitsgeber, noch für den Arbeitsnebmer don Werth sind, alsg völlig be deutung slos sind. — Die Quittungskarten, welche in der Fabrik des M. für die Ar beiter S. und M. in Gemäßheit des Invaliditätsgesetzes vom 22. Juni 1889 ausgestellt wurden, trugen am oberen Rande der Titelblattseite den Vermerk; Kl. II. Nr. 6 bezw. Kl. II. Nr. 8. Diese Vermerke sind im Auftrage des M. durch dessen Commis gemacht worden. Die Vermerke hatten den Zweck, zur Förderung der Ordnung in der Verwaltung des Quittungskarten= wesens darüber Aufschluß zu geben, in welcher Lohnklasse der Ver⸗ sicherte sich befinde, und unter welcher Nummer er in der Lohnliste aufgeführt sei. Der 1 M. wurde wegen vorschriftswidriger Eintragungen aus S5 108, 1831 des Invaliditätsgesetzes angeklagt. Die Strafkammer sprach ihn frei, indem sie ausführte, daß jene Be⸗ stimmungen nur dem Mißbrauch der Quittungskarten zu Ungunsten der Arbeiter vorbeugen wollen, und daß unter den sonstigen durch dieses Gesetz nicht vorgesehenen Eintragungen oder Vermerken nicht jeder be⸗ liebige Vermerk zu berstehen sei, sondern nur ein solcher, der, abgeseben von der Führung und den Leistungen“, über andere Eigenschaften des Inhabers Aufschluß giebt oder anderweitige geheime, für das Fortkommen desselben unzuträgliche Zwecke verfolgt. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichs gericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: Zunächst steht der Wortlaut der Bestim— mungen der erstrichterlichen Interpretation entgegen. Der 5 108 a. a. O. lautet: Die Eintragung eines Urtheils über die Fuͤbrung oder die Leistungen des Inhabers sowie sonstige durch dieses Gesetz nicht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke in. der an der Quittungskarte sind unzulässig. Welchen Zweck die Vermerke n, welche Bedeutung dieselben haben, ob sie nachweislich für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer von Werth sind, ob die Vermerke einen in sich verständlichen Sinn haben oder nicht, für alle derartige Unterschiede findet sich im Gesetze keinerlei Anhalt. Als alleiniges Unterscheidungsmerkmal führt es auf, ob die Ein— tragung oder der Vermerk im Gesetze vorgesehen oder nicht vorgesehen ist. Da nun die in Rede stehenden Vermerke in dem Gesetze vom 22. Juni 1839 nirgends vorgeschrieben so sind sie als unzulässig anzusehen und nach Maßgabe des § 151 4. a. D. mit Strafe bedroht. Zu demselben Resultat führen Zweck und Sinn der Bestimmungen, wie beide in der dem Gesetz seitens der Staatsregierung beigegebenen Begründung gekenn—⸗ zeichnet sind. Von demselben Bestreben, außer den im Gesetz be⸗ stimmten jede und alle senstigen Eintragungen und Vermerkt zu verbieten, legen auch die über das Zustandekommen des Gesetzes ge— pflogenen Reichstags verhandlungen Zeugniß ab. = —— Es muß daher angenommen werden, daß die gesetzgeberische Absicht dahin gegangen ist, die Eintragungen und Vermerke ausnahmslos auf solche zu be— schränken, die im Gesetze selbst vorgesehen sind, und denjenigen zu be— strafen, der andere lediglich objectiv unzulässige Eintragungen oder Vermerke macht.
Rennen zu Charlottenburg. Montag, den 18. April.
— r —
Lt. den F Lt. G. St. Wagalla Bes. 2. 3 . Grf. Bredow 3. Sehr leicht mit 3 Lãngen gewonnen. preis und 1500 M der Siegerin.
III. Preis von Rummelsburg. 150046 Distanz 4000 n, Lt. Grf. Hahn's a. br. St. „Fine Lame J., Hrn. v. Tepper Lasli d 4j. F- St. Eleanor Ward 2. Lt. Grf. Finkensteins a. br. S1. Frida! 3. Nach Gefallen mit zehn Längen gewonnen. Werth: 1500 M der Siegerin.
II. Schloßpreis. 2000 . Distanz 3509 m. Lt. Frhr. v. Reitzenstein's 1j. F.-St. „Erfrischung“ Lt. v. Schierstãdt 1, xt. Suske s 9. br. W. . Srford⸗· Bef. 2. t. v. Goßlers 4j bre. *. Nottingham“ Lt. v. Grävenitz 3. Um einen Kopf herausgeritten. Werth: 2000 M der Siegerin.
FP. Preis von Halensee. 1500 ½ Dist. 3099 m. Lt. Roos
4. F. St. Grille J., Lt. Graf Montgelas . br. St. Räthsel 2 Hauptmann Jr. Spiekermann s 4j. br. St. Minna. 3. Siegte mit anderthalb Längen. Werth: 1500 4 der Siegerin. . VI. Frühjahrs- Handicap ⸗ Jagdrennen. Pr. 1890 16 Dist. JZ50 m. Herrn Alberts gj. br. B. . Bengairn J. Et. Frhrn v. Kapherrs 3j. schw. H., Black Wolf. 2. Herrn R. Haniel 5j. J. St. . Pleurnicheur 3. Siegte im Kanter. Werth: 1800 dem Sieger.
VII. Preis on Buckow. 1500 4. Dist. 14090 m. Herrn Dwald's 3j br. St. Pirm dell! 1, Herrn Landfried s 15 9. Dakland“ 2, Hauptmann Spiekermann 3. br. St. „Filine 3. Um einen Kopf gewonnen. Werth: 1500
Dritte Beilage iger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 19. April
Personalveränderunn gen. göniglich Preusßische Armee.
. ; ee⸗Fähnriche rc. Ernennungen Be⸗
. Offio c e m ere e . Im aetiven Heere. 6 Ari. v. Steinwehr, Oberst-Lt. und etatsmäß.
zerlin. des J. Hanseat Inf. Regts. Nr. 75, commandirt zur 5 ei dem Stabe der 19. Gend. Brig, mit Pension zur Dienstlei ag d' gleichteitig als Brigadier der. 19, Gend. Brig. 5 stellt Münch, Port. Fähn. vom Rhein, Fuß ⸗ Art. Regt. wie been g, außeretatsmäß. Ser. Lt, vorläufig ohne Patent, befördert. Nr. 8, zum bewil tigungen, In der Gendarmerie.
Der diene ! v. Heister, Oberst und Brigadier der 10. Gend.
; n der Abschied bewilligt. Brig. niit Hensio Militär⸗Justizbeam te.
Durch Verfügung des Sen egal Auditeurs der A ,, April. Daffner, Justiz Rath, Div. Auditeur der *. Dir., jur 21. Dip. Kloß, Div. Auditeur der 9. Div. zur 15. Sir. Schwabe, Garn. Auditeur in Glogau, als Div. Auditeur
. 7 Div.. = sämmtlich zum 1. Juni d. J. versetzt. . Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Minister iu mz. 25. Je brudt. Rappsilber, Proviantmeister in Küstrin, auf seinen An⸗ trag mit Pension in den Ruhestand versetzt. . .
3. März. Lubbe, Proviantamts-Controleur auf Probe in Darmstadt, zum k ernannt. .
8. Mãrz. ock, Propiantamts⸗Rendant in Saargemünd, als Proriantmeister auf Probe nach Küftrin, Güntsch, Proviantamts⸗ Fontroleur in Königsberg, unter Ernennung zum Proviantamts⸗ Rendanten, nach Saargemund, Biehler, Proviantamts⸗Rendant in Danzig, als Proviantamts-Controleur auf Probe nach Königsherg, Raw oh l, Proviantamts⸗-AUssistent in Breslau, nach Danzig, X versetzt.
195. Mürz. Wolff, Proviantamts-Controleur in Saarburg, unter Ernennung zum J nach Rathenow, Os wald, Proviantamts⸗Assist. in Frankfurt a. O., zur Wahrnehmung Der Controleurgeschäfte zum Proviantamt Saarburg, — versetzt,
25. März. Nordmann, Proviantmeister auf Probe in Saar⸗ brücken, zum Proviantmeister mit einem Dienstalter vom 17. De⸗ zember v. J. ernannt. Hilgert, Corell, Proviantamts⸗Controleure auf Probe bezw. in Neisse und Rendsburg, zu Proviantamts⸗Con⸗ troleuren ernannt.
26. März. Sch midt, Hauptm. a. D., Sch oenermark, Sec. Tt. der Landw. Inf., — als Proviantamts-⸗Controleure bezw. in Saarbrücken und Lyck angestellt.
28. Mä rz. Wascie witz, Rechnungs⸗Nath, Buchhalter bei der Gen. Militärkaffe, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe— stand versetzt.
25. März. Scheda, Ober⸗Stabsapotheker vom Kriegs⸗ Ministerium, auf seinen Antrag mit Pension, Bando, Proviant⸗ 3 in Saarlouis, auf seinen Antrag mit Pension, — in den Ruhestand versetzt.
31. März. Bruhn, Intend. und Baurath von der Intend. des Garde⸗Corps, zur Intend. des J. Armee Corps, Meyer, Intend. und Baurath von der Intend. des L. Armee - Corps, zur Intend. des Garde-Corps, — zum 1. Juli d. J. 3 Zeimer, Winther, Hartig, Lasch, Baldus, Jau er, Rechnungs⸗Räthe und Fortifications⸗Secretäre in Königsberg bezw. Swinemünde, Mainz, Posen, Danzig und Spandau, Hingstler, Rechnungs⸗Rath, Festungs⸗ Insp. Secretär der 4. Festungs⸗Insp., Winter, Lunow, Hintze, Schnei der, Zachariae, Kopf und Strempel, Rechnungs⸗ Räthe und Fortificgtions Seeretäre in Ulm bezw. Küstrin, Thorn, Köln, Straßburg, Diedenhofen und Gloggu, Herrmann, Rechnungs- Rath, Festungs⸗Insp. Sercretär bei der Insp. der Militãr⸗Telegraphie, Nim tz, Rechnungs⸗Rath. Fortifications⸗Serretär in Wesel, Keller, For⸗ tifications⸗Secretär in Magdeburg, Arnold, Fortifications⸗Secretäͤr in Keblenz, Ha be rer, Fortificatiens-Secretär in Metz, — zu Festungs Aber VBauwarten ernannt. Hentsch, Fortifiegtions⸗Serretär beim Ingen. gGomiteè, Theomagsch ki, echnungs⸗Rath, Festungs⸗Insp. Secretär der 1. Festungs⸗Insp. Han del, Fortisications-Secretar in Geeste— münde, Wiesent hal, Foxtifications⸗Secretär in Glatz, Bongard, Jortifiegtions Secretãr in Memel, Giese⸗ den r at, Festungs⸗ Insp,. Secretär, commandirt im Kriegs-Ministerium, — der 8 harakter als Festungs⸗ Ober⸗Bauwart eben Hayn, Fortifications⸗ Secretär in Magdeburg, Wittzack, e li sfeaticnt. Ser eln in Königs⸗ berg, — diese Beiden mit einer Bestallung vom 17. März 1850, Unterm ann, Dom ke, Festungs⸗Bauwarte 2. Kl. der Fortification Metz, — iu Festungs Baumarten 1. Kl. ernannt., Hoppe, Garn. Verwalt. Ober- Insp in Metz, nach Celle, Barth, Garn. Verwalt. Insp. in Celle, nach Metz, Köst er, Garn. Verwalt. Insp. in Schweidnitz, nach Brieg, Mertins, Garn. Verwalt. Insp. in Brieg, nach Schwẽidnitz Doffmann, Kasernen⸗Insp. in Lyck, nach Marienwerder, Müll er, Kasernen. Insp. in Schöneberg, nach Salzwedel, Wglter, Kafernen— Insp. in Köln, nach Goldap, Ha mann, Kasernen⸗Insp. in Schwerin nach Schöneberg. Schmidt, Kasernen⸗Insp. in Brandenburg nach Lyck, Lange, a,, in Hannçber, nach Tönigsberg J. Pr Veu ß, Kasernen⸗Insp. in Metz, nach Hannover, Boltz. Kafernen⸗ Insp. in Thorn, nach Berlin, — versetzt. Die Kasernen⸗Inspectoren: Burghof in Rosteck, Kühn in Arvs Barackenlager, Wald- mann in Altdamm, Seher in Rathenow, Dete rin g'in Belefeld Stahn in Beuthen O. S., w. ÄAm ehr in Detmold, Schul; in Gera Vanfelow in Lübeck, Sab in in Hammerstein (Baracken' lager), Buchholz in Locktedt (Barackenlager), Kiselowsky in Lötzen, Felmberg in Goslar, Lehnert in Jüterbog, Meyer in Neuhaus, Zimmermann in Pfalzburs, Brüske in Rawitsch Hintze in Lissa, Beck in Hildesheim, Bock in Leobschütz, Ziegen“ horn in Heidelberg, Balder in Pr. Stargardt, zu Garn Verwalt. Inspectoren ernannt. . .
1. April. Becker, Krüger, Dörre, Seegert, Kleebeck Intend. Secretariats⸗Asfistenten hon der Intendantur des 1II. bezw. VII! Armee⸗Corps, Garde⸗Corps, XV. und XVI. Armee- Corps, Kuntz, Sprockhoff. Zwanziger, Schiele, Steinmetz, Intend. Secretariats⸗Assistenten von der Intend. des JIII. bezw. IX., IV.. 1V. und XV. Armee Corps, Springer, Wallis, Dolch Mag uch, Müller, Koch, Intend. Secretariats-Assistenten von der Intend. des . bezw. Ii. VII., L. XV. und 1X. Armee, Corps, — ju Intend. Secretären, Proschky, Körner, Plötz, Schmidt, Eitelbach, Intend. Bureau⸗Diätarien von der Intend. des XXVII. bejw. VIII. II., XVII. und XI. Armęee⸗Corps,. Peucker, Niebel, Grube, Ullrich, Hinrich s,. Intend. Bureau⸗Diätarien von der Intend. des IV. bezw. VII., IV., IX. Armee⸗Corps und Garde⸗Corps, Franke, Thorau, Hevland, Ruhl, Grober, Intend. Bureau⸗ diätarien von der Intend. des XI. bezw. X., TV, XI. und II. Armee - Corps Blume Fiedler, Huß mann, Pottschalk, Machnig, Intend. Bureaudiätarien von der Intend. des IV. bezw. , VII., III. und VI. Armee⸗Corps, Hardeland, Brix, Nicolai, Balk, Intend. Bureaudiätarien von der Intend. des V bejw. X. IV. und 1 Armee⸗Corps, — zu Intend. Secretariats⸗ Assistenten, Titt lers Hoene, Acht erberg, Intend. . Afsistenten von der Intend. des WM, bezw. 1IV. und VII. Armee Corps, zu Intend. Registratoren, Albrecht, Keihl, Scholtz, Intend. Bureaudiätarien von der Intend, des ITV. bejw. VI. und J. Armer⸗Corps, zu Intend. Registratur⸗Assistenten, — ernannt.
2. April. la Pierre, Beyer, Doebber, Kalkhof,
Jungeblodt, Baurätbe, Garn. Bau-Inspectoren in Berlin I. bezw. Straßburg i. E. J., Spandau, Mülhausen i. E. und Koblenz, behufs Wahrnehmung der Sienstgeschäfte der zweiten Intend. und Baurathbsstellen zu den Intendanturen des Garde ⸗Corps bejw. XI. HI. EVI und f. Armee⸗-Corps versetzt. Garnison des c. Doebber bleibt Spandau. . Baurath, Garn. Bau -⸗Insp. in Insterburg, nach Trier; die Garnifon-Bau⸗Inspectoren Hechoff n Trier, nach Thorn , Gabe in Rastatt, nach Straßburg i E. L, Atzert in Stettin II., nach Mülhausen i. E. Kahl in Berlin IV. nach Straßburg i. E. II. Schmid in Glogau, nach Koblenz, Anderf on in Straßburg i. E. IL, nach Hannover IE., Wel! mann in Thorn Ii, näch Stettin I., — versetzt, Hellwich, Garn. Bau⸗-Fnfp. in Karlsruhe, die Local-⸗Baubeamtenstelle in Karls⸗ ruhe II. überkragen. Wieczorek, Vetter, Garn. Bau Inspectoren, technische Hilfsarbeiter in der Bau⸗Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Lecal-Baubegmtenstellen Berlin TV. bezw. Berlin J. beauftragt. Die Regierungs⸗Baumeister: Tehnow, z. 3. technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des 1. Armee⸗ Forps, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local⸗Bau— beamtenstelle zu Insterburg beauftragt, Rath ke, technischer Hilfs- arbeiter bei der Intend. des XVII. Armee- Corps, Afinger in Spandau, mit Wahrnehmung der Dienstgeschäfte der Local⸗Bau⸗ beamtenstelle Spandau ITI. beauftragt, Mebert in Posen, als techni⸗ scher Hilfsarbeiter der Intend. des VI. Armee Corps überwiesen, Feuerstein in Spandau, Lattke, z. 3. technischer . in der Bau-Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums, mit Wahrnehmung der Dienstgeschãfte der Local⸗Baubeamtenstelle zu Glogau beauftragt, Weifenberg in Berlin, als technischer Hilfsarbeiter der Intend. des Garde⸗Forps überwiesen, Herzfeld, Schirmacher in Grauden bejw. Dieuze, Rohlfing in Frankfurt a. M, mit Wahrnehmung der Dienstgeschãfte der gol Baubeamtenstelle daselbst beauf⸗ tragt, Schild in Darmstadt, Knoch, technischer ., arbeiter bei der Intendantur des X. Armee ⸗⸗ Corps, Knothe, z. 5 technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des XVI. Armee-Gorps, in gleicher Eigenschaft der Intend. des XIV. Armee⸗Corps überwiesen. Stabel, Doe ge in Straßburg i. E. bezw. Düsseldorf, als technische Hilfsarbeiter den Intendanturen des YIIf. bezw. TVI. Armee-Corps überwiesen, Krebs, technischer Hülfsarbeiter bei der Intend. des III. Armee⸗-Corps, Stahr in Jüterbog, Zappe in Berlin, mit Wahrnehmung der Venstgeschäfte der Local⸗Baubeamtenstelle Berlin III. beauftragt, Soenderop in Stettin, Sonnenburg, technischer Hilfsarbeiter bei. der Intend. des IX. Armee⸗-Corps, Ha hn, Maurmann in Düsseldorf bezw. Karlsruhe, als technische Hilfsarbeiter der Bau⸗Abtheilung des Kriegs⸗Minifferiums überwiesen, Sorge in Gnesen, Pol ack, Knirck in Spandau, Rahmlow, ö Hilfsarbeiter bei der Intend. des IV. Armee⸗Corps, — zu Garn. Bauinspectoren ernannt. Sämmtliche Veränderungen treten im Laufe des April d. J ein. Ham mer, Zahlmstr. Aspir, zum Zahlmstr. beim IX. Armee-Corps ernannt.
3. April. Jaide Lambert, Garn,. Verwalt. Ober-Inspec⸗ toren ö Hagenau dejw. Mülhausen i. E, zu Garn. Verwalt. Directoren ernannt.
4. April. Dr. Beckers, Chemiker 1. Kl. bei der Geschütz⸗ gießerei in Spandau, zum Ober⸗Ingen. ernannt.
Durch Verfügung des General-Commandos, Zahl⸗ meister. a. . Stiemerk von der 3. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß. Nr. J, zum 8 stpreuß. Train⸗Bat. Nr. l, Peters, vom 3. zum 1. Bat. Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Taurat vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 135, zum 1. Bat. 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 66, Rißling vom 3. Bat. 3. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, zur 2. Abtheil. 2. Hannov. Feld⸗Art. Regts. Nr. 28; b) infolge Ernennung über⸗ wiefen: Beh nert der 2. Abtheil. Feld- Art. Regts. Nr. 31, . ö ö. dem 1. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. ö
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche re. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzun gen. Im activen Heere. . April. Haldenwang, Sec. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Seeger, Sec. Tt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, — zu überzähl. Pr. Lts, Kölle, Paschke, Unteroff. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, Sch metzer, Unteroff. im Ulan. Regt. König Wilhelm J. Nr. 20, — zu Port. Fähnrs. — befördert. Strölin, Pr. Lt. im Gren. Regt. . Olga Nr. 119, unter Stellung à la suite des Regts, als Adjutant zur 54. Inf. Brig. (4. Königl. Württem⸗ berg.) commandirt.
Im Beurlaubtenstande. 9. April. v. Dumreicher, Vice Wachtm. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zum Sec. Lt. der Ref. des Ulan. Regts. König Wilhelm J. Nr. 26, Jen isch, Vice⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, Hailer, . vom Landw. Bezirk Mergentheim. — ju Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, — ernannt. Eichhoff, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstan de. 9g. April. Kübel, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Naifer Friedrich König von Preußen Nr. 125, mit seiner bisherigen Pension zur Sisp. gesftellt. Erxonmüller, Ott, Hauptleute von der Inf. 1. Ae zer i des Landw. Bezirks Stuttgart, Frhr. v. Seckendorff-⸗-Gutend, Hauptm. von der Inf. L. Aufgebots des Landw. Bezirks Biberach, Schmidt, Hauptim, von der Inf, 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Heilbronn, Frhr. Schott von
chottenstein, Pr. Et. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bejirks Roftweil, unter Verleihung des Charakters als
auptm, — mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, Kirch berg, Pr. Lt, der Res. des Inf. Regts. Alt⸗Wüurttemberg Rr. I21, behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, r oltzmann, . Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots des Landw.
ezirks Biberach, 74 Sec. Lt. von der Landw. Inf. 1. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Heilbronn, Kurz, Pr. Lt. vom Landw. rain 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Calw. Pommer. See. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, 8 g Pr. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. d ezirks Reutlingen, Votteler, Furch, Matthias, Sec. Lts. von * Landw. Inf. 3. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Döser, 5 Lt. von der anti G 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rott⸗ m2 aeußermann, Röhrich, Pr. Lts. von der Landw. 53 ; go etz des Landw. Bezirks Stuttgart, Keller, Märklin, 5 ö. 9 r. Lts. von der Landw. Cav. 2. . desselben Landw. i ö! . ert, Pr. Et, von der Landw. Feld⸗Art. 2. Aufgebots des- ü,. w. Bezirké, Schmitt, Stab, Krais, See. Lts. von der un e. . 2 Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Römer Sec. 2 vom Landw. Train 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks,
ee z ers Heu ser, Sec. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Seyffardt, Sec. Lt. von der Landw. Cav. 2. Aufgebots d , Landw. Bezirks, Walter, Pr. Lt. vom dandw. Train 2. ufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, Scha euffelen, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. 2. Aufgebots des
1892.
Landw. Bezirks Heilbronn, Blum hardt, Buck, Pr. L
Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. . u ; var rr Clausnizer, Sec. Lts. von det Landw. Inf. 2. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, Maier, Autenrieth, Pr. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ravensburg, Scholl,
r. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Biberach, — der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 39. April. Kurtz, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Ravensburg, Dr. Diste !, Unterarzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. ernannt. Dr. Fischer, Assist. Arzt E- Kl. der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Pr. Härlin, Stabsarzt von der Landw. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Calw, Dr. Brudi, Dr. Gärttner, Pr. Hauff, Stabsärzte von der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
g. April. De. Denzel, Qber⸗Apotheker von der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Reutlingen, Dr. Beck, Gramm, Dr. Reuß, Ober⸗Apotheker der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, — der Abschied bewilligt.
Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Berlin, 11. April. Westyhal, Capitan⸗Lt., Assist. des Ober⸗Werftdirectors der Werft zu Wilhelmshaven, zum Corv. Capitän, Plachte, Capitän⸗-Lt., Assist. des Ober⸗Werftdirectors der Werft zu Kiel, Graf v. Moltke, Capitän⸗Lt., commandirt beim Stabe des Ober⸗Commandos der Marine, — zu Corv.-Capitäns unter Vorbehalt der Patentirung, Jantzen J., v. Burski, Gerdes, Schliebner, Schmidt J., Dunbar, Krause, Lans J., Kinderling, Lieutenants zur See, zu Capitän—⸗ Lieutenants, Seiferling, Kloebe IL, Wedding, Albi— nus, Valentiner, Pohl, Rollmann, Krüger IL. Uthemann, Liersemann, v. d. Dsten, Pindter Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, Graf v. Oeynhausen, Reymann, Ffendahl, v. Weise, Fischer IE, v. Mueller, Püllen, Roßkath, Boy, Köhler, Heydel, Nölle, Weniger, von Trotha, Frhr. v. Bibra, Schultz 1., Looff, Boethke, Michae tis II., Graf v. Zeppelin, Wolfram, v. Diederichs, ht v. Bülow 1IL., Matt haei, Lieb er. West, Haß, Petzel,
rueger, Reiß, Glatte, v. Rosenstiel Vincenz, Womm sen, Wolff, Tepfer, Ritter, v. Zerßen, Mers mann, Schmidt ., Ebert, Goeëbel, Loesch, Graf Mörneraf Morlanda, Bruck⸗ meyer, Brandt, Schramm, Kühlenthal, Kurtz, Tide mann, Schmidt II., Behnisch, iht v. Kleydorff, v. Blum en⸗ thal, Breuer, Luppe, Nippe, v. Bülow, Schulze II. Soffner, Myfing, Stütz, v. Gor don, Giebler Schultz Ul. Schichau, Bechtold, Cadetten, das Zeugniß der Reife zu See⸗ cadetten erhalten und gleichzeitig zu Seecadetten, Beckers, Bräunig, Maschinen⸗Ingenteure, zu Maschinen⸗Ober-Ingenieuren, Eggert, Gottschalk, Köbisch, Niedt, Maschinen⸗Unter⸗ Ingenieure, letzterer unter Belassung in der Stellung à la suite des Maschinen⸗Ingen. Corps und in dem Commando bei dem Gouverne⸗ ment von Deutfch⸗Ostafrika, zu Maschinen⸗Ingenieuren, unter Vorbehalt der Patentirung, Prenzloff, Schulzr Leipold, Tag Ludwig, Schorsch, Ober⸗Maschinisten, zu Maschinen⸗Unter⸗Ingenieuren, Feilland, Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk J. Berlin, zum
apitän-Lt. der Res. des See⸗Offiziereorps, Teubner, Zedel, Vice⸗Seecadetten der Res. in den Landw. Bezirken Neu⸗Ruppin bezw. Altona, zu Unter -Lts. zur See der Res. des See⸗Offiziercorps, Tolki, Walt jen, Stel lter, Vice ⸗Seecadetten der Ref. in den Landw. Bezirken Osterode bezw. J. Berlin bezw. Stettin, zu Unter⸗ ts. zur See der Res. der Matrosen-Art., — befördert.
Statistik und Volkswirthschaft.
bewegun
für dieses
stand abgesehen;
die auf Beseitigung ver den Bauten sowie
lohns anstatt des 3 ge⸗ n n den Bau
efinden sich
dem H ernsten Zusammenstoße zwi e,, . . ere; wurde gestern Na erhaftet. . . ( 3 Maifeier berichtet die Münchener Allg. Ztg.“ aus Aug burg, daß die dortigen Socialdemokraten, den ersten Mai . eine Volksversammlung unter freiem Him m el außerhalb der Stadt 16 a n, ö. n. 9g die nachgesuchte Ueber⸗ lassung der rannenhalle abgelehnt hatte. . .
ö Henn en ne. für die schweizerische Maifeier sind einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge bis jetzt über vierzig Ortschaften verzeichnet, deren Arbeiter den 1. Tai nach einheitlichem Plone feiern werden, In ,,,, wird von den zwanzig Arbeiterver⸗ einen eine große Demonstration für den 1. Mai geplant. Als fran⸗ zösischer Redner wird der socialdemokratische Deputirte Lafargue
aus Paris auftreten. 52 2 er ,, von Lüttich hat die für den J. Mai ge⸗
anfen socialistischen Kundgebungen verboten . . ö. In rl a. . Lr an in allen Arbeite rv 4 Versammlungen ) die, wie H. T. B. meldet, in y. größten Ruhe 2 In Prag kam es in Arbeiterver am mn 64 die an den beiden Osterfeiertagen abgehalten wurden, wiederholt zu argen Tumulten, so daß die Versfammlungen von der Polizei auf⸗ elöst werden mußten.
; en . Telegramm des Wolff schen Bureaus meldet, daß der Bürgermeister von Gent die für den zweiten Ostertag ge⸗ planten focialistichen Dem on strat io nen verboten . In Aarau fand während der 8 . ein allgemeiner schweizerischer Gewerkfchaftscongreß statt, der a , Zig. telegraphirt wird, von 107 Delegirten und 20 Gãästen besucht war.