1892 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

aufs neue seine eigenartigen und vielseitigen schauspielerijchen Gaben ns belffte Sickt 6 sfeüen. Man darf diese Rolle in ibrer Mischung von fröhlicher Lebenslust und sittlichem Ernst, von sprudelndem Uebermuih und innerer Sinkehr ven. Wißz und guter Tanne mit Gefüblewärme und stiller Resignation als einen Prüfstein des echten Schau vielers ansehen, und Sonnenthal bat faft in allen Jugen das Rechte getroffen; vielleicht darf man sagen, daß er zuweilen u E. und zu wenig ernst erschien, wie in der Scene mit dem

sten B als dem bei der Wabl Unterlegenen Ovationen dargebracht werden; bier machte Sonnenthal es seinem Mitspieler sehr schwer, den Ten des Lustspiels festzubalten; aber in den Sanptfcenen der lustigen mit der Familie Piepenbrink und den warmhersigen, rührenden mit Adelbeid Runeck (Fräulein Ber⸗ tens) erschien Sonnenthal durch die Sicherbeit und das ende Vesen feines Spiels als der denkbar beste Interpret des Dichters. Die liebenswürdige und bei allem Schein der Aeuperlichkeit geistvolle und feinsinnige Natur wurde hier wahrhaft berückend ver⸗ kömwert. Eine besendere Anerkennung gebübrt dem Darsteller dafür, das er sich sichtlich bemũhte, aus dem Rahmen der Gesammtdarstellung nicht als der Alle Ueberragende bervorzutreten, und in der That verdient die eilig vorbereitete Aufführung auch im ganzen Lob. Die trpischen Rollen lagen zumeist in guten Händen; dem Fräulein Bertens fehlt zur Adelheid etwas an vornehmem Wesen und ctwas an Farmtefer Schelmerei, aber im ganzen fand sie sich gewohnten Partie ab, die ibre Rolle Sehr bedeutend war die Leistung d die Rolle

srieler err g traf den Ton des Qbersten nicht richtig und kam mit d. —ĩ seines Gefühls bei den Vorgängen, als wär er nicht wirklich anwesend, mebrmals etwas zu spät. Derr Jarno (Senden), Fräulein Hofer Na) und Herr Werner (Blumenberg konnten in ihren feineren 5 i. 3 Rellen voll befriedigen.

Kroll's Theater. wurde Marschner's romantische

1 me,. 2

1

21

1

1 2

(Fran Trnder

21 *

Ferdennd nne

7 2 . 3I der Ab ö * 22 *

1. Mei im Reid

des Fombirirten Abends:

.

ß rer Scher Hr nenn

ar af 0 (Gr..

n d Gelssug ho. 49m

empergiui

un b. Meeressp-

2

Mullaghmor? Anaerdeen CGnrmtiar um Canerchugen Siyckhulm Garmarunda St Merershg Mußtan , Gr Deen 10mm CGnrchom] 5 Sul Danburg Swimemintn⸗ Neꝛutahraffe

—̃— —— 12

E 868i * 2 8 8

23

Anfang 7 Uhr.

Frauen. E Arronge.

wolkig 5 . ̃ Grube.

4imwyoltig sihegen! 5 . ö Simnyltig 85 ' dim nltig 5 Mn, Jimultenlos W 2molkig Fertlante⸗ ß Me wolken * 14 Meerane n molti r * still wolkig MI rwolfenloe 4iwoltig* stillledeckt M mullenlos mn A4lheiter

52 3 megen 16

3 36

Crurlos.

**

Gin Hut.

Dien Freitag: 32 Mithact Mad.

Sunnabend:

NMachm meh e 2 Xau Gesten

Meeren un rannein neber iht der Winterung.

ge Minimum neeldke Kesterr Kei ornü6olm lag, fäahtiutft. jf mitt umethneen err Ricke nad Wehr sorigefttrtttten F

Sonnabend:

erte Wine, ein andere Minimum if un e Sonntag

matfffaft⸗· A Mattlane ritten, wn hethften ist er nme kor, Snom et- und Sltgoft. Huron, r Tnttclant ift ae Mete angaurmne èIilist im Peer ere tte mit sfienenglern,

ttt? s erriern reer fe Titer; hinge n ne, Kung! Der Tine bes

gern,, eme, n, er, saolicke Mardse it Nutttaren den S * 196 1 ** 1 14 . . ** 1 2 24 tre et tet .. . fin wenmnefsftt aut vitmnrte iter der mann. aer, Geerd err, mie rennen, dürfte, mann ung ium⸗ 3 hr Err, nenn sttäeinleck ist. In Teutfthlan. lick ; , nm mr tene , , , gran, unter dem Mtittel⸗

r rr

Will

Soannaken⸗ Cent ch Sarmur te, Mur vor **. nene net von X

nnigliche 8

4 .

bend: Das Rheingold. Dirigent .

Schemel nens.

. Mãrchen⸗S

der letzte Maurenkönig.

Moritz Mos kows ty. Tert

Ballet von E. Graeb.

Regisseur Tetzlaff. Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wohlthätige

Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph

In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 Uhr.

Dentsches Theater. Anfang 7 Uhr. freitag: Der

Sonnabend: Stella. Die Mitschuldigen.

Die nächfte Aufführung von „Das Urbild des Tarttfffe“ findet am Sonntag statt.

Herimner Thenier. Donnerstag: Zum 1. Male⸗ Anjang 7 Uhr.

Lessing · Thruler. Donnerstag Die Groß⸗

r en Freitug- Zum nnn, ern nn, un er, pftenttithem Früste starcke ift in à eien gon

Die 6

in Sl nen stellanneeis⸗ Mulner Tyrzter. Donnere tag (letzte Woche):

en. Te Rene, Gesangeterte von . Mußstk von C.

. Der Time bee Tages.

Wallastlttk anit Cöesang in 4 Acken pon H. Willen.

komischen Oper bringt, werden Billets schon von jetzt ab an der

Theaterkasse ausgegeben. .

Im r f , Theater findet, wie schon angekündigt, am 12. Rai unter Rub inste in's persenlicher Leitung die erste Auf- führung seinet Oper Die Maccabãer statt.

Des Tkomas⸗Theater bleibt am Freitag wegen der General- vrobe zu der neuen Operette Die Ulanen 3 en.

Im Fongerthaus findet morgen das Abschieds-Concert des Kapellmeisters Herrn Meyder mit seiner Kapelle statt. Das sorg⸗ faltig für diesen Abend gewählte Programm wird Werke von Weber, Wagner, Meverbeer, Stör, Sarasate, Leonard, Supps, Kücken, Matcagni, Meyder u. s. w. enthalten.

Ven der Internationalen Musik⸗ und Theater-⸗Aus⸗ stellung in Wien wird geschrieben: Nachdem am 7. Mai eine Fest⸗ vorftellung unter der Mitwirkung Charlotte Wolters und des ge⸗ fammten Künftlerperfenals der vier großen Wiener Theater stattge⸗ funden bat, wird das Ausstellungs - Theater am 8. Mai durch Adolph WWUrrorge und sein Ensemble eröffnet. Die Stücke, welche das „Seutscke Theater! in der ersten Woche seines Gastspiels bringen wird, sind die folgenden: Goethe, Stella und Die Mitschuldigen ? am 8. Mai; von Woljogen, Die Kinder der Excellenz', am 3. Mai; Shake peare.. Wintermärchen am 10. Mai: XArronge, Dr. Claus. am II. Mal; Sbakespeare, Romer und Julie am 12. Mai; Ibsen, „Stützen der Gesellschaft, am 13. Mai; Salm, Sohn der Wildniß“, am 14. Mai.

Mannigfaltiges.

Der Magistrat macht jetzt öffentlich bekannt. daß für das laufende Steuerjahr (1. April 1892 bis 31. März 1893) die Quote der GemeinderGinkommensteuer auf 790 vom Normal⸗ steuersatze ( Staattzsteuer) festgesetzt worden ist.

Zur Bagumblüthe in Werder läßt. wie die N. Pr. 3. erfährt, die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn vom e,, ab Sonderzüge vom Potsdamer Babnhef in Berlin abgehen; a werden verschiedene fonst nur bis Wildpark gebende Vorortzüge bis

Merd 86 * füh Werder durchgefuhrt.

esdienstlichen Gebrauch

Die seit dem 1. April v. J. für ; ̃ i tg.“ mitgetheilt

ö w. lefsene Christus kirche ist, in *

AY

Itung der

. Von dem

nden Vermögen des verstorbenen Hof⸗

eyer haben die m der Stadt Potsdam wendet.

lge anhaltender starker Regengüsse ist

3. das Memeldel ta zwischen

Nur einjelne erhöht angelegte

bervor. Auch ein Theil der König⸗

und großem Friedrichsgraben steht

pril. Der Uhrmacher Werner und seine 120. d. M. auf ihrem neu angekauften Gartenarbeit. ? berichtet,

*

12

jerrissen vor. s Körpers waren in die Nachbargärten

ng ogen und eine Hand ist jetzt noch nicht gefunden worden.

ö 8

ele. Donnerstag: Opern⸗ Der Ring des Nibe⸗ J1 von Richard Wagner. Ga Kapell⸗ =

Tas Sonntags kind.

.

1

1 Miller. In

*

.

76

4

*

* *

Anfang 22 , , . . Vorste lung. Das heilige 1 3 9 nam k in 6 Bildern von Ernst

. Ror** * 1 ik don Ferdinand Twnmmtl=

ah

N

. burg. Donnerstag: scheufrielers Adel Sonnenthal. Journalisten. Freytag. Anfang 7 Uhr. Freitag: svielers

8 84 a In Scene gesetzt

Dirigent: Kapellmeister Kabl.

Signorina Luisa Nikita. Sgra. Nikita) Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Don

Schwarz; als Gast.

Sbolus. Die Neuvermãhlten.

Friedrich Wilhelmslädtisches Thengter. Donners tag: Mit neuer Ausftattung zum 78. Male: Drerette in 3 Acten von Sugo Bittmann und Julius Bauer. Mustk von er. Stene geseßt don Julius 1 a, . ,, . und Herrn Adolf Brake vom Stadttheater in Frank⸗ om Garderoben ⸗Inspector Vent kp. An-

3. Male: Das Sonntags⸗

RPesidem Theater. Directien: Sigmund Lauten

13. Gastspiel des K. K. Hofburg⸗ ? Sonnent! 13. Abend. Die Lustspiel in 4 Acten von Gustav 14. Gastspiel des K. K. Hofburgschau⸗

Adolf Sonnenthal. 14. und Sohn. Lustspiel in 5 Aceten von A. Dumas.

Rroll s Theater. Donnerstag: Gaftspiel von Fra Tiavolo. Jerline: reitag: Hans Heiling. (Heiling: Hr. Franz

Sonnabend: Crstes Gastspiel der Großherzoglichen Kammersängerin Fr. Moran⸗Olden. Fidelio.

Belle · Alliance Theater. Donnerstag: Zum 40. Male: Pechschulze. Posse mit Gesang und

Gifborn, 23. Avril. Seine Majestät der Kais at. wie das Brschw. Tgbl erfährt, für den dem . * icke in Leiferde bei Gifhorn geborenen achten Sohn Pathen⸗

elle übernommen.

Paris. 27. April. Der Afrikareisende Henri Duvevrier, bern Präsident der Pariser Geographischen Gesellschaft, erschoß ic. wie .S. T. B. meldet, gestern im Walde von Sevres. Er gab in einem zuruckgelassenen Briefe den Verlust des Gedãchtnisses als Grund des Selbst

Cattaro, 25. April. In der vergangenen Nacht wurden laut Meldung des W. T. B. in Cattaro und in der Umgebung zwei Erdbeben um 2 Uhr 45 Min. und um 3 Uhr 22 Min. verspürt, Die erfte Erderschütterung wurde, obwohl! ziemlich stark, glei wobl weniger empfunden als die zweite. Auch aus Trebinje wird von derselben Nacht 2 Uhr 35 Min. ein zwei Secunden währendes ziemlich heftiges Erdbeben gemeldet.

ordes an.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Darmstadt, 2. April. (W. T. B) Zum Besuch der Königin von England sind der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt heute Vormittag hier eingetroffen. Für morgen ist der Besuch der Kaiserin Friedrich und der Prin⸗ zessin Margarethe von Preußen, sowie derjenige des Prinzen und der Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe angezeigt,

St. Petersburg, AN. April. (W. T. B.) nläßlich des Ablebens der Großherzogin⸗Mutter Alexandrine von Mecklenburg⸗-Schwerin ist eine zweiwöchige Hoftrauer an⸗ geordnet worden. Nach hier eingegangenen Nachrichten ist die Kaiserin mit der Großfürstin Tenig, sowie dem Groß⸗ fürsten Michael Nikolajewitsch gestern Abend in Abbaß⸗ Tuman im Kaukasus eingetroffen.

St. Petersburg T7. April. (W. T. B). Von dem Project einer ne uen Einkommen teuer, welches gegen⸗ wärtig an competenter Stelle crörtert wird, erwartet man einen Ertrag von 15 Millionen Rubel. Diese Summe soll zusammen mit der Herabsetzung der Etats einiger Ministerien dazu dienen, den Fehlbetrag im nächsten Budget, welcher wegen der Aufwendungen für Nothstandszwecke auf etwa 50 Millionen Rubel geschäßzt wird, zu beseitigen oder doch wesentlich zu verringern.

Brüssel, R. April. (W. T. B.) Die „Chronique veröffentlicht einen Artikel, in welchem behauptet wird, daß der unabhängige Congostaat im Widerspruch mit den Be⸗ schlüssen der Brüsseler ÄAntisclaverei⸗Conferenz bei einem Waffen⸗ fabrikanten in Lüttich 20 009 Percussionsgewehre bestellt habe, um sie als Tauschartikel gegen Elfenbein zu ver⸗ wenden, während der Congostaat Privatpersonen die Einfuhr von Gewehren verbiete. Das Blatt fordert wegen dieses Vorgehens des Congostaats volle Aufklärung und will die Regterung eventuell hierüber in der Kammer interpellirt wissen

Athen, N. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist heute früh 9 Uhr von hier wieder abgereist.

Kopenhagen, . April. (W. T. B) In einem heute abgehaltenen Staatsrath wurde heschlossen, den Reichstag auf den 5. Mai d. J. einzuberufen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Görlitz. Musik von Millöcker. Anfang 73 Uhr.

Freitag bleibt das Theater wegen der General- probe zu Die Ulanen geschlossen.

Sonnabend: 1. Gastspiel von Frau Emma Sebold

furt 4. M Zum L Male; Novität! Die Ulanen. Nobität! Operette in 3 Acten von Hugo Bittmann. Musik von Charles Weinberger.

6c Hohenzollern⸗Galerie am Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemãlde 1640 - 1890. 9 Vorm. 11 Ab. 1 4 Kinder 50 .

Aranig, Anstalt für volkethümliche Naturkunde. Am Landes⸗ . Park (Lehrter Bahnhof). Seßffnet von i Ij ihr. Täglich Vorfiesiung in , , jettel. Anfang 77 Ubr

Abend. Vater

Concerte.

Concert · Janus. Donnerstag: Carl Meyder· Concert. Abschieds⸗Concert. Anfang 7 Uhr.

Hf:Qt ——— —— —— .

Familien ⸗Nachrichten.

, Tanj in 3 Acten is Bildern) von H. Salingrs. Verlobt: Frl. Clarg Lohmann mit Hrn, Berg⸗

Sternheim. Anfang 77 Uhr. Freitag: Pechschulze.

Abonnements ⸗Vorstellung. König ö Terbereitung:

Norng. arl Grau.

. : * ö. 53 Male Morphium. Schau spiel . , Mar Stempel. a , n ,.

Moryhinm.

Tages. Gesaas r efe ia 3 Acta

Adolph Ernst. Anfang 73 Uhr.

Schramm. Anfang webel.

Eh r liche Arbeit.

ien min stretirt⸗

Nen be⸗

2. . * Binl und Hellßnder

5 14 er rmunn.

Musik von A Lang. In Scene gesetzt vom Director

J Der Günstling. in 3 Acten von Hermann Sternheim.

. Sommer⸗SZaison. ( estellungen auf Abonnements⸗Billets für die am

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Adolph Ern Theater. Donnerstag: Zum Male: Fräulein Feldwebel. 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von

Freitag und folgende Tage: Fräulein Feld⸗ Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Thomas ˖ Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Direction: Emil Thomas. Donner gtag: Zum e nesin für Emil Wirth. Zum letzten Male⸗ *

assessor Heinrich Mehner (Neunkirchen, Rgb. Trier Suljbach b. Saarbrücken). Irl. Anna Schmidthals mit Hrn. Pastor Willy Gründler (Rügenwalde Warnitz i. d. Neumark). ;

Verebelicht: Hr. Hauptmann Fritz von Waldow mit Frl. Melanie von Hagen (Wohlau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Franz von Glasenappy (Brieg). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister . B. Hugo Frhin. von Stumm Berlin). .

Gestorben: Hr. Ghymnasial⸗Director Dr. Richard Volkmann (Jauerj.— Hr. Paster Sbstfelder (66pnitz b. Bitterfeld) Hr. Gym— nasiallehrer Azel Hartmann Greifswald) 8 Anna von Arnim, geb. von Leonhardi (Dres

J.

Drerette Musik von

Gesangeposse in 353

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: . Verlag der Eyrpedition (Scho ly.

Drug her Nord deut B derei und Verlag Anstalt, Berlin 2 . Nr. X. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

rei Paar

Erste Beilage

zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

M OG.

Berlin, Mittwoch, den 27. April

Deutsches Reich.

Ge s e tz, ö betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Vom 20. April 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. . verordnen uͤn Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt. Errichtung 36 Gesellschaft.

8 1. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maß⸗ abe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zu⸗ ässigen Zweck errichtet werden.

52. . Der Gesellschaftsvertrag bedarf des Abschlusses in gericht⸗ licher oder notarieller Form. Er ist von sämmtlichen Gesell⸗ schaftern zu unterzeichnen. . . . Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer gerichtlich oder notariell errichteten oder beglaubig⸗ ten Vollmacht zulässig. 4 8 5. Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten; I) die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2) den Gegenstand des Unternehmens, 3) den Betrag des Stammkapitals, 4) den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage)lꝭ¶m = Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Ge⸗ sellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den J

8 .

Die Firma der Gesellschaft muß entweder von dem Gegen⸗ stande des Unternehmens entlehnt sein, oder die Namen der Gesellschafter oder den Namen wenigstens eines derselben mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses an⸗ deutenden Zusatze enthalten. Die Namen anderer Personen als der Gesellschafter dürfen in die Firma nicht aufgenommen werden. Die Beibehaltung der Firma eines auf die Gesell⸗ schaft übergegangenen Geschäfts (Handelsgesetzbuch Artikel 22) wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Firma der Gesellschaft muß in allen Fällen die zusätzliche Bezeichnung „mit men Haftung“ enthalten.

8 29 ö ;

Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens zwanzigtausend Mark, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens fünfhundert Mark betragen. .

Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen. .

Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Derselbe muß in Mark durch hundert theilbar sein. Der Gesammtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Sollen von Gefellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld 3 leisten sind, auf das Stammkapital gemacht oder soll die

ergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen angerechnet werden, so muß die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme, sowie der Geldwerth, für welchen die Ein⸗ lage angenommen wird, oder die für die übernommenen Gegenstände zu gewährende Vergütung im Gesellschafts vertrage festgesetzt werden. hab Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer aben.

Zu Geschäftsführern können ee ern oder andere 3 . . 6 . i entweder im

esellschaftsvertrage oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts. zg st 3 Ist im 24 bestimmt, daß sämmtliche Ge⸗ sellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei Festsetzung dieser Bestimmung an— gehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer. 7

Der Gesellschaftsvertrag, sowie die Personen der Ge⸗ schäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. ;

Die Anmeldung darf nur erfolgen, nachdem ven jeder Stammeinlage, soweit nicht andere als in Geld zu leistenbe Einlagen auf das Stammkapital gemacht sind, ein Viertheil, mindestens aber der Betrag von zweihundertund fünfzig Mark eingezahlt ist. .

Der Anmeldung müssen beigefügt sein;

I) der Gesellschafts vertrag und im Falle des § 2 Absatz 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschafts vertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, . ö. ;

Y) die Le itimation der Geschäftsführer, sofern dieselben nicht im Gesellschaftsvertrage hestellt sind, . .

3) eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der letzteren, sowie der Betrag der von einem jeden derselben übernommenen Stammeinlage ersichtlich ist,

4 in dem Falle, daß der Gegenstand des Unternehmens 2 e nn, Genehmigung bedarf, die Genehmigungs— urkunde.

In - der Anmeldung ist die ö abzugeben, daß die im 8 7 1 2 bezeichneten Leistungen auf die Stamm⸗ einlagen bewirkt sind, und daß der Gegenstand der Leistungen sich in der freien Verfügung der . befindet.

Die Geschäftsführer haben ihre Unterschrift vor dem Ge— richt zu zeichnen oder die Zeichnung in beglaubigter Form einzureichen.

89 Die Anmeldenden haften der Gesellschaft solidarisch für die Richtigkeit ihrer Angaben hinsichtlich der auf die an einlagen gemachten Leistungen (5 7 Absatz 2).

Verzichtleistungen oder Vergleiche der Gesellschaft in Be⸗ treff der ihr nach n Lzustehenden Ersatzansprüche sind un⸗ wirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gefellschaft erforderlich ist. Auf einen Vergleich, welchen der Ersatzpflichtige im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Ab— wendung oder Beseitigung des Concursverfahrens mit seinen Gläubigern abschließt, findet diese Bestimmung keine An— wendung.

Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren seit der Eintragung des Gesellschafts—⸗ vertrags in das Handels regi ter

1

S 19. Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist von dem Gericht im Auszuge zu veröffentlichen

Die Veroffentlichung muß das Datum des Gesellschafts⸗ vertrages, sowie die im S 3 Nr. 1 bis 3 und gegebenenfalls die im 8 5 Abs. 4 bezeichneten Festsetzungen nebst dem Namen und Wohnort der . enthalten.

Ist das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt G 3 Abs. Y), so ist auch diese Bestimmung zu veröffentlichen. Das gleiche gilt von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Form, in welcher die Geschäftsführer ihre Willens⸗ erklärungen kundgeben und für die Gesellschaft zeichnen, sowie über die Art und Weise, in welcher öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft zu erlassen sind

.

8 = Vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft ge⸗ handelt worden, so haften die Handelnden persönlich und

solidarisch. 8 12. .

Jede , nn, muß bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie sich befindet, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Die Anmeldung hat die im 5 10 Absatz 2 und 3 bezeich— neten Angaben zu enthalten. Derselben ist eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages und eine von dem Gericht der Hauptniederlassung beglaubigte Abschrift der Liste der Gesellschafter beizufügen. .

Die Bestimmung im 8 Absatz 3 findet Anwendung.

Zweiter Abschnitt.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesell— schafter. 813.

Die Gesellschaft mit beschränkter ift als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.

Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs. ö

81 *

Der Geschäftsantheil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrage der von ihm übernommenen Stamm⸗ einlage.

58. 15.

Die Geschäftsantheile sind veräußerlich und vererblich.

Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Ge— schäftsantheile weitere Geschäftsantheile, so behalten dieselben ihre Selbständigkeit.

Jur Abtretung von Geschäftsantheilen durch Gesellschafter J es eines in gerichtlicher oder notarieller Form ge— schlofsenen Vertrages. Die. Angabe des Rechtsgrundes der Abtretung ist nicht erforderlich.

Der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesell— schafters zur Abtretung eines Geschäftsantheils begründet wird. Eine ohne diese Form getroffene Vereinharung wird jedoch durch den nach Maßgabe des vorigen Absatzes geschlossenen Abtretungsvertrag gültig.

Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung der Geschäftsantheile an weitere Voraussetzungen geknüpft, ins⸗ besondere von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig gemacht werden. 2.

8 -

Der Gesellschaft gegenüber gilt im Falle der Veräußerung des Geschaͤftsantheils nur derjenige als Erwerber, dessen Er⸗ werb unter Nachweis des Uebergangs bei der Gesellschaft an⸗ gemeldet ist. ; . ;

Die vor der Anmeldung von der . gegenüber dem Veräußerer oder von dem Letzteren eg nn er der Gesell⸗ ee, in Bezug auf das Gesellschafts verhältniß vorgenommenen Rechtshandlungen muß der Erwerber gegen sich gelten lassen.

Für die zur Zeit, der Anmeldung auf den Geschãfts⸗ antheil rückstänbigen Leistungen ist der Erwerber neben dem Veräußerer .

8 17.

Die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils kann nur mit Genehmigung der Gesellschaft stattfinden - Die Genehmigung bedarf der schriftlichen Form; sie muß die ,, des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungetheilten Geschäftsantheils auf a nner durch die Theilung entstehenden Geschäftsantheile entfällt.

Im Gesellschafts vertrage kann bestimmt werden, daß für die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils an andere Gesellschafter, sowie für die Theilung von Geschãäftsantheilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben eine Genehmigung der Gesellschaft nicht erforderlich ist. =

Die BVestimmungen im 35 Absatz ! und 3 über den Be⸗ trag der Stammeinlagen 36 bel der Theilung von Ge— schäftsantheilen entsprechende Anwendung.

Eine gleichzeitige Uebertragung mehrerer Theile von Ge⸗

1892.

m eines Gesellschafters an denselben Erwerber ist ig.

Außer dem Falle der Veräußerung und Vererbung findet eine Theilung von Geschäftsantheilen nicht statt. Sie kann im Gesellschaftsvertrage auch für diese Fälle ausgeschlossen werden. .

J. H '

Steht ein Geschäftsantheil mehreren Mitberechtigten un⸗ getheilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur ge⸗ meinscha 368 ausũben. . .

Für die auf den Geschäftsantheil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft solidarisch. ; ;

Rechtshandlungen, welche die Gesellschaft gegenüber dem Inhaber des Antheils vorzunehmen hat, sind, sofern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirk⸗ sam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberechtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eines Gesellschafters findet diese Bestimmung nur in Bezug auf Rechtshandlungen Anwendung, welche nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden.

519.

Die Einzahlungen auf die Stammeinlagen sind nach Ver⸗ hältniß der letzteren zu leisten. ö

Die Stammeinlagen können den Gesellschaftern außer dem Falle einer Herabsetzung des Stammkapitals weder erlassen noch gestundet werden. Eine Aufrechnung können die Gesellschafter nicht geltend machen; ebensowenig findet an dem Gegenstande einer nicht in Geld zu leistenden Einlage wegen Forderungen, welche sich nicht auf den Gegenstand beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.

Eine Leistung auf die Stammeinlage, welche nicht in Geld besteht oder welche durch Aufrechnung einer für die Ueber⸗ lassung von Vermögensgegenständen zu gewährenden Ver⸗ gütung bewirkt wird, befreit den Gesellschafter von seiner Ver⸗ pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nach S 5 Absatz 4 getroffenen Bestimmung erfolgt.

Ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechtswegen verpflichtet.

Im Gesellschaftsvertrage können für den Fall der ver⸗ zögerten Einzahlung Conventionalstrafen ohne Rücksicht auf die sonst stattfindenden gesetzlichen Einschränkungen festgesetzt werden.

8 A.

Im Falle verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Aus⸗ schlusses mit dem Geschäftsantheil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlaͤssen werden. Die Aufforderung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesell⸗ schafter seines Geschäftsantheils und der geleisteten Theil⸗ zahlungen zu Gunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes.

Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rückstaͤndigen Betrage oder den später auf den Geschäftsantheil eingeforderten Betragen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet

8 96 8

Wegen des von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrages der Stammeinlage ist der Gesellschaft der letzte und jeder frühere, bei der Gesellschaft angemeldete Rechts⸗ vorgänger des Ausgeschlossenen verhaftet .

Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, soweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger nicht zu erlangen ist; dies ist' nis zum Beweise des Gegentheils anzunehmen, wenn der letztere die Zahlung nicht bis zum Ablauf, eines Monats geleistet hat, nachdem an ihn die n n m,, und an den Rechtsvorgänger die Bena richtigung von derselben erfolgt ist.

t Lighhaftyfsicht des Rechtsvorgängers ist auf die innerhalb der Frist von fünf Jahren auf die Stammeinlage eingeforderten Einzahlungen beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem der Uebergang des Geschäftsantheils auf den Rechts⸗ nachfolger ordnungsmäßig angemeldet ist. ;

Der Rechtsvorgänger erwirbt gegen Zahlung des rück⸗ ständigen Betrages den Geschäftsantheil des ausgeschlossenen Gesellschafters. .

8 Ist die Zahlung des rückständigen Betrages von Rechts⸗ vorgaͤngern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschästsantheil durch einen Makler oder zur Vornahme von Versteigerungen befugten Beamten öffentlich verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist, nur mit Zustimmung des

ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig. 38 *

Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungs⸗ pflichligen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsantheils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehl⸗ betrag nach Verhältniß ihrer Geschäftsantheile aufzubringen. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen

sind, werden nach dem bezeichneten Verhältniß auf die übrigen vertheilt. 25. Von den in den Ss§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht 3 werden.

Im Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) be⸗ schließen können. .

Die Einzahlung der Nachschüsse hat nach Verhältniß der Geschäftsantheile zu erfolgen.

Bie RNachschüßpflicht kann im Gesellschaftsvertrage auf einen bestimmten, nach Verhältniß der Geschäftsantheile fest⸗ zusetzenden Betrag beschränkt 2.

27.

It die Nachschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag