1892 / 100 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

auf neue seine eigenartigen und vielseitigen schauspielerischen Gaben ins bellste Licht zu stellen. Man darf diese Rolle . ibrer Mischung von fröhlicher Lebenslust und sittlichem Ernst, von sprudelndem Uebermuth und innerer Einkehr ven Witz und guter Laune mit Gefühlswärme und stiller Nesignation als einen Prüfstein des echten Schaufvielers ansehen, und Sonnenthal bat faft in allen Zügen das Rechte getroffen; vielleicht darf man sagen, daß er zuweilen zu beweglich und zu wenig ernst erschien, wie in der Scene mit dem

g, als dem bei der Wahl Unterlegenen Dvationen dargebracht werden; hier machte Sonnentbal es seinem Mithspieler sehr schwer, den Ton des Lustspiels festzubalten; aber in den Hauptscenen der lustigen mit der Familie Piepenbrink und den warmherzigen, rührenden mit Adelheid Runeck (Fräulein Ber⸗ tens) erschien Sonnenthal durch die Sicherheit und das rn. Wesen seines Spiels als der denkbar beste Interpret des Dichters. Die liebenswürdige und bei allem Schein der Aeußerlichkeit geistvolle und feinsinnige Natur wurde hier wahrhaft berückend ver— körert. Eine besondere Anerkennung gebührt dem Darsteller dafür, . er sich sichtlich bemühte, aus dem Rahmen der Gesammtdarstellung nicht als der Alle Ueberragende hervorzutreten, und in der That verdient die i vorbereitete Aufführung auch im ganzen Lob. Die typischen Rollen lagen zumeist in guten Händen; dem Fräulein Bertens fehlt zur Adelheid etwas an vornehmem Wesen und etwas an harmlosfer Schelmerei, aber im ganzen fand sie sich doch sehr geschickt mit der schwierigen und ungewohnten Partie ab, die ihrem sonstigen Rollenkreise so fern liegt. Sehr bedeutend war die Leistung des Herrn Pa gar als Schmock, den er, wie es die Rolle verlangt, komisch und mitleiderregend zugleich spielte; gut war auch der Piepenbrink des Herrn Adolf Steinecke, der durch un—⸗ geschminkte Naturwahrheit zu wirken verstand, und einen über ein gutes Mittelmaß hinausragenden Bellmaus gab Herr Hubert Renu sch, der sich mit dieser Leistung als ein vortrefflicher schau⸗ svielerischer Kleinmaler offenbarte. Serr August Meyer-⸗ECigen traf den Ton des Obersten nicht richtig und kam mit dem Ausdruck seines Gefühls bei den Vorgängen, als wäre er nicht wirklich anwesend, mehrmals etwas zu spät. Herr Jarno (Senden), Fräulein Hofer Ida) und Herr Werner (Blumenberg) konnten in ihren kleineren Rollen voll befriedigen.

Kroll's Theater.

Gestern Abend wurde Marschner's romantische Oper Hans Heiling ' vor gut besetztem Haufe mit bedeutendem Erfolg auf⸗ geführt. In der Titelrolle trat Herr Franz Schwarz vom Groß⸗ berzoglichen Hof⸗Theater in Weimar auf, der durch seine kräftige schöne Stimme und sein anziehendes Spiel die Zuhörer voll befrie—

Die Königin wurde von Fräulein Sophie Calm bach vom

2

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3 2 64. nichts zu wünschen übrig. 8 . . ö 6m F Am Freitag CIJailig! In ML . . P ern de T- 8 * 1. 2 2 2 Damen Hiedler und de Jonge, 1Derren Re * ö

Abend) mit

Leisinger

komischen Oper‘ bringt, werden Billets schon von jetzt ab an der Theaterkasse ausgegeben. ; .

Im wer , Theater findet, wie schon . am 12. Mai unter Rubin ste in's persönlicher Leitung die erste Auf; führung seinet Oper Die Maccabãer“ statt.

Das Thomas⸗Theater bleibt am Freitag wegen der General- probe zu der neuen Operette Die Ulanen* geschlossen.

Im Congerthgus findet morgen das Abschieds⸗Cancert des Kapellmeisters Herrn Meyder mit feiner Kapelle statt. Das serg⸗ faltig für diesen Abend gewählte Programm wird Werke von Weber, Wagner, Meyerbeer, Stör, Sarasate, Leonard, Suppsé, Kücken, Maẽcagni, Meyder u. s. w. enthalten.

Von der Internationalen Mujik⸗ und Theater⸗Aus⸗ stellumg in Wien wird geschrieben Nachdem am 7. Mai eine Fest⸗ vorftellung unter der Mitwirkung Charlotte Wolters und des ge⸗ sammten Künstlerpersonals der vier großen Wiener Theater stattge⸗ funden hat, wird das Ausstellungs⸗Theater am 8. Mai durch Adolph EArronge und sein Ensemble eröffnet. Die Stücke, welche das Deutsche Theater in der ersten Woche seines Gastspiels bringen wird, sind die folgenden: Goethe, Stella und . Die Mitschuldigen . am 8. Mai; von Woljogen, Die Kinder der Excellenz', am 3. Mai; Shakesrpeare, Wintermärchen“, am 10. Mai; E Arronge, Dr. Claus. am 11. Mai; Shakespeare, Romeo und Julie, am 12. Mai; Ibsen, Stützen der Gesellschaft am 13. Mai; Halm, „Sohn der Wildniß , am 14. Mai.

Mannigfaltiges.

Der Magistrat macht jetzt öffentlich bekannt, daß für das laufende ö (1. April Iz92 bis 31. März 1883 die Quote der Gemein de⸗-Ginkommensteuer auf go vom Normal- steuersatze ¶Staatssteuer) festgesetzt worden ist.

Zur Baumblüthe in Werder säßt, wie die N. Pr. 3. erfährt, die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn vom ,, ab Sonderzüge bom Potsdamer Bahnbhef in Berlin abgehen; auch werden verschiedene sonst nur bis Wildpark gehende Vorortzüge bis Werder durchgeführt.

Die seit dem 1. April v. J. für den gottesdienstlichen Gebrauch geschlossene Christus kirche ist, wie der N. Pr. Itg. mitgetheilt wird, durch Kaufvertrag mit der London society für einen Preis von 11 000 Pfund Sterling (rund: 220 000 M6 in den Besitz der Dreifaltigkeits⸗-Gemeinde übergegangen. Nach erfolgter Ueber⸗ gabe soll das Kirchengebäude soweit wiederhergestellt werden, als seine Erbaltung und die Erfüllung der polizeilichen Vorschriften nöthig er⸗ scheinen laßt.

Potsdam. Der N. A. 3. wird mitgetheilt: Von dem binterlassenen sehr bedeutenden Vermögen des verstorbenen Hof⸗ Maurermeisters Hasenhever haben die Erben der Stadt Potsdam zu woblthätigen Zwecken 300 00 M zugewendet.

u, 26. April. Infolge anhaltender starker Regengüsse ist m Drahtbericht der Voss. 3. das Memeldel ta zwischen nd Gilge überschwem mt. Nur einzelne erhöht angelegte

agen aus dem Wasser bervor. Auch ein Theil der König⸗

ö. * cee, . rr mie Triedrichsꝰ t en Forst zwischen Deime, Haff und großem Friedrichsgraben steht 2x.

Gifbern, 2. April. Seine Majestät der Kaiser hat.

wie das Brschw. Tabl. erfährt. für den dem Maschinenbauer Karl ide in Leiferde bei Gifbern geborenen achten Sohn Patben⸗ elle ũbernommen.

Paris, 27. April. Der Afrikareisende Henri Duvevrier, früherer Präsident der Pariser Geographischen Gesellschaft, erschoß 4. wie . H. T. B. meldet, gien im Walde von Scvres. Gr gab in einem zurückgelassenen Briefe den Verlust des Gedächtnisses

6

als Grund des Selbf

Cattaro, 2s. April. In der vergangenen Nacht wurden laut Meldung des W. T. B. in Cattaro und in . zwei Erdbeben um 2 Uhr 45 Min. und um 3 Uhr 22 Min. verspürt. Die erfte Erderschütterung wurde, obwohl ziemlich stark, gleichwohl weniger empfunden als die zweite. Auch aus Trebinje wird von derfelben Nacht 2 Uhr 35 Min. ein zwei Secunden währendes ziemlich heftiges Erdbeben gemeldet.

ordes an.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Darmstadt, 27. April. (W. T. B.) Zum Besuch der Königin von England sind der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt heute Vormittag hier eingetroffen Für morgen ist der Besuch der Kaiserin Friedrich und der Prin⸗ zessin Margarethe von Preußen, sowie derjenige des Prinzen und der Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe angezeigt.

St. Petersburg, N. April. (W. T. B.) nläßlich des Ablebens der Großherzogin ⸗Mutter Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin ist eine zweiwöchige Hoftrauer an⸗ geordnet worden. Nach hier eingegangenen Nachrichten ist die Kaiserin mit der Großfürstin Tenia, sowie dem Groß⸗ fürsten Michael Nikolajewitsch gestern Abend in Abbaß⸗ Tuman im Kaukasus eingetroffen.

St. Petersburg 2A. April. (W. T. B.) Von dem Project einer neuen Einkommen steuer, welches gegen⸗ wärtig an competenter Stelle erörtert wird, erwartet man einen Ertrag von 15 Millionen Rubel. Diese Summe soll zusammen mit der Herabsetzung der Etats einiger Ministerien dazu dienen, den Fehlbetrag im nächsten Budget, welcher wegen der Aufwendungen für Nothstandszwecke auf etwa 50 Millionen Rubel geschätzt wird, zu beseitigen oder doch wesentlich zu verringern.

Brüssel, N. April. (W. T. B.) Die „Chronique“ veröffentlicht einen Artikel, in welchem behauptet wird, daß der unabhängige Congostaat im Widerspruch mit den Be⸗ schlüssen der Brüsseler Antisclaverei⸗Conferenz bei einem Waffen⸗ fabrikanten in Lüttich 20 000 Percussionsgewehre bestellt habe, um sie als Tauschartikel gegen Elfenbein zu ver⸗ wenden, während der Congostaat Privatpersonen die Einfuhr von Gewehren verbiete. Das Blatt fordert wegen dieses Vorgehens des Congostaats volle Aufklärung und will die Regierung eventuell hierüber in der Kammer interpellirt wissen.

ö z wahrend der inte ꝛͤ R , , , nn, m, mn, in Wien ein Spmpbhonie⸗Ceoncer * ö In der morgen in Mirrffirirrn es Bfen* Aufführung des Iblen scher —— 5 * 2 835 * Sorma, welche die Tite i (Frau Linden), Arthur Kraupneck * 7 D 3k zum . 543784 Ferdinand Suske (Günther) beschäftigt. 3. 7 8 5 w 17 Zu der Abschiedẽvorstellung Adol; 26 4 . 4 61 1. Mai im Re sidenz⸗Theater stattsinde 2 * 1 . 96K 2— * des combinirten Abends: n z

stattfindenden ersten sind außer Agnes trollen Nuscha Butze Stabl (Dr. Rank), v

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23. Arril. Der Uhrmacher Werner und seine sich am 20. d. M.

flogen und eine Hand ist jetzt noch nicht gefunden worden.

auf ihrem neu angekauften

2

At hen, 2. April. Oesterreich ist heute früh 9 Uhr von bier wieder abgereist.

Kopenhagen, N. April. abgehaltenen Staatsrath wurde beschlossen, den Reichstag auf den 6. Mai d. J. einzuberufen.

(W. T. B.) Die Kaiserin von

(W. T. B.) In einem heute

6 (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten

und Dritten Beilage)

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Regen und Grauveln. Nebersficht der Witterung.

Das Minimum, welches gemtern bei Bornholm lag ist mit junehmender Tiee nach Wiebr fortgeschritten, und veranlaßt an der ostdeutschen Küste starke füd⸗ westliche Winde; ein anderes Minimum ist an der Westfaste Schottland erschienen. Am höchften ist der Luft ruck über Südweft⸗ und Südost⸗ Eurora. In Deutschland ist das Better andauernd kühl, im Norden trübe mit Regenfallen, im Sũden stellenweise beiter ohne nennen werthe Niederschlãge. In der Kanal- gegend, fowie an der füdlichen Norder ist Aufflaren emgetreten, welches fi demnãchst auch estwärts uber mrriere Gegenden anebreiten dürfte, wobei langsame Grwarmmg wabrschein lich ist. In Deutschlan?d liegt die Temreratur J bis 5 Grad unter dem Mittel-

werthe. . Dent iche See warte.

Theater Anzeigen.

Königliche Schanspiele. Donnerstag: Opern⸗ baus. 197. Vorstellung. Der Ning des Nibe⸗ lungen. Bůübhnenfestspiel von Richard Wagner. Verabend: Das Rheingold. Dirigent: Kaxell⸗ meister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schausxielbaus. 114. Vorstellmng. Das heilige Lachen. Märchen Schwank in 6 Bildern von Ernst von Wildenbruch.

Tanz Ober⸗

Freitag: Overnhaus. 108. Vorstellung. Boabdil, der letzte Maurenkönig. Oper in 3 Acten von Moritz Moszkowsky. Tert von Carl Wittkowskv. Ballet von E. Graeb. In Scene gesetzt vom Qber⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kabl. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wohlthätige Frauen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adelph VArronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ÜUbr.

Dentsches Theater. Carlos. Anfang 7 Uhr. Freitag: Der SGbolus. Die Neuvermählten. Ein Hut. Sonnabend: Stella. Die Mitschuldigen. Die nächste Aufführung von „Das Urbild des Tartuffe“ findet am Sonntag statt.

Donnerstag: Don

Berliner Theater. Donnerstag: Zum 1. Male: Agra. Anfang 7 Uhr. ö

Freitag: 32. Abonnements ⸗Vorftellung. König Richard III.

Sonnabend: Nora.

Lessing · Theater. Donneretag: Die Grof⸗ stadtluft.

Freitag: Zum 1. Male: Morphium. Schausviel in 4 Acten von Max Stemrel.

Sonnabend Morphium.

Sonntag: Die Großstadtluft.

Wallner · Theater. Donnerẽtag (letzte Woche): Der Löwe des Tages. Gesangsvosse in 3 Acten von H. Wilken. Die neuen Gesangstexte von L. m Mustk von C. Schramm. Anfang

x.

Teitag: Der Löwe des Tages.

Sonnabend: Neu einstudirt: Ehrliche Arbeit. Volkestück mit Gesang in 4 Acten von H. Wilken. Musik von R. Bial und V. Holländer. Neu be⸗

aj arbeitet ven L. Herrmann.

Friedrich Wilhelmstdtisches Thengter. Donnerstag: Mit neuer Ausftattung zum 98. Male: Das Sonntagskind. Drerette in 3 Acten von Hugo Bittmann und Julius Bauer. Mustk von Garl Millscker. In Scene gesetzt von Julius Trip sche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die Decorationen aus dem Atelier von Fall. Die neuen Costume vom Garderoben ⸗Inspector Ventzk⸗. An⸗ an, ü übe. .

Freitag: Das

5

Nesidenm · Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: 13. Gastspiel des K. K. Hofburg⸗ schauspielers Adolf Sonnenthal. 13. Abend. Die Journalisten. Lustspiel in 4 Acten von Gustav Freytag. Anfang 77 Uhr.

Freitag: 14. Gastspiel des K. K. Hofburgschau⸗ spielers Adolf Sonnenthal. 14. Abend. Bater und Sohn. Lustspiel in 5 Acten von A. Dumas.

Zum 99. Male: Sonutags⸗

Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Signorina Luisa Nikita. Fra Diavolo. (Zerline: Sgra. Nikita Anfang 7 Uhr.

Freitag: Hans Heiling. Schwarz; als Gast.)

Sonnabend: Erstes Gastspiel der Großherzoglichen Kammersängerin Fr. Moran⸗Olden. Fidelio.

(Heiling: Hr. Franz

PD. Male: Pechschulze. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Acten (6 Bildern) von H. Salingré. Musik von A. Lang. In Scene gesetzt vom Director Sternheim. Anfang 77 Uhr.

Teitag: Pechschulze. In Vorbereitung: Der Günstling. in 3 Acten von Hermann Sternheim. Carl Grau.

Drerette

Musit von

. Sommer⸗Saison.

Bestellungen auf Abonnements Billets für die am 1. Mai beginnende Sommer⸗Saison à 10 10. 5 4 und 3 werden von jetzt ab an der Kasse ent⸗ gegengenommen.

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Adolph Ernst . Theater. Donnerstag: Zum 12. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangẽvosse in 3 Acten von Cd. Jacobson und W. Mannstädt. Musik ven G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 71 Uhr.

Freitag und folgende Tage: Fräulein Feld⸗ webel.

Der Sommer⸗Garten ist gesffnet

Thomas . Theater. Alte Zalobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Donnerstag: Zum Benefij für Emil Wirth. Zum letzten Male: Drei Baar

Belle Alliance Theater. Donnerstag: Zum

Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Görlitz. Musik von C. Millöcker. Anfang 7 Uhr.

Freitag bleibt das Theater wegen der General⸗ probe zu Die Ulanen“ geschlossen.

Sonnabend: 1. Gastspiel von Frau Emma Sebold und Herrn Adolf Brake vom Stadttheater in Frank⸗ furt a. M. Zum 1. Male: Novität! Die Ulanen. Novität! Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. Musik von Charles Weinberger.

öh Hohenzollern⸗Galerie am Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemãlde 1640-1890. 9 Vorm. 11 Ab. I 6 Kinder 50 1.

Urania, Anstalt fur volkethumliche Naturkunde Am Landes. 2 Park CKebrter ö

Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorftell wissenschaftlichen Theater. 5. die 22 zettel. Anfang 7 Ubr

Concerte.

Concert · Gaus. Donnerstag: Carl Meyder· Concert. Abschieds⸗Concert. Anfang 7 Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Lohmann mit Hrn. Berg⸗ assessor Heinrich Mehner (Neunkirchen, Rgb. Trier Sulzbach b. Saarbrücken) Irl. Anna Schmidthals mit Hrn. Pastor Willy Gründler (Rügenwalde Warnitz i. d. Neumark).

Verehelicht: Hr. Hauptmann Fritz ven Waldow mit Frl. Melanie ven Hagen (Wohlau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Franz von Glasenapp (Brieg). Sine Tochter: Hrn. Rittmeister . D. Hugo Frhrn. von Stumm (Berlin). .

Gestorben: Hr. Gymnasial⸗Director Dr. Richard Volfmann (Jauer j. Hr. Paster Ca Ohstfelder (Eohnitz b. Bitterfeld? Hr. Gym⸗ nasiallehrer Arel Hartmann (Greifswald) . Anna von Arnim, geb. von Leonhardi (D

n.

Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Eppedition (Schol y.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ . Acht Beilagen (einschließlich Bõrsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anz

M IOO.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 27. April

Deutsches Reich.

G e s e tz, ö betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Vom 20. April 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Erster Abschnitt. Errichtung 2 Gesellschaft.

8 .

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maß— abe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zu— ässigen Zweck errichtet werden. .

82 ö

Der Gesellschaftsvertrag bedarf des Abschlusses in gericht⸗ licher oder notarieller Form. Er ist von sämmtlichen Gesell⸗

schaftern zu unterzeichnen. . . -

Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer gerichtlich oder notariell errichteten oder beglaubig— ten Vollmacht zulässig. .

5.

Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten;

I) die Firma und den Sitz der Gesellschaft,

2) den Gegenstand des Unternehmens,

3) den Betrag des Stammkapitals, ö

4) den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).

Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Ge— sellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den .

Die Firma der Gesellschaft muß entweder von dem Gegen⸗ stande des Unternehmens entlehnt sein, oder die Namen der Gesellschafter oder den Namen wenigstens eines derselben mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses an⸗ deutenden Zusatze enthalten. Die Namen anderer Personen als der Gesellschafter dürfen in die Firma nicht aufgenommen werden. Die Beibehaltung der Firma eines auf die Gesell⸗ schaft übergegangenen Geschäfts (Handelsgesetzbuch Artikel 22) wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Die Firma der Gesellschaft muß in allen Fällen die zusätzliche Bezeichnung „mit beschrankter Haftung“ enthalten.

. J

Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens zwanzigtausend Mark, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens fünfhundert Mark betragen. ;

Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen.

Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Derselbe muß in Mark durch hundert theilbar sein. Der Gesammtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.

Sollen von Gesellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld zu leisten sind, auf das Stammkapital gemacht oder soll die

ergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen angerechnet werden, so muß die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme, sowie der Geldwerth, für welchen die Ein— lage angenommen wird, oder die für die übernommenen Gegenstände zu gewährende Vergütung im Gesellschaftsvertrage festgesetzt werden. ö. S 6. hab Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer aben.

Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere

3 ö ö 3. . , entweder im esellschaftsvertrage oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts. ö ; Ist im Gesellschafts vertrage bestimmt, daß sämmtliche Ge— sellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei Festsetzung dieser Bestimmung an— gehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer. 7

Der Gesellschaftsvertrag, sowie die Personen der Ge— schäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. ö

Die Anmeldung darf nur erfolgen, nachdem von jeder Stammeinlage, soweit nicht andere als in Geld zu leistende Einlagen auf das Stammkapital gemacht sind, ein Viertheil, mindestens aber der Betrag von zweihundertundfünfzig Mark eingezahlt ist. .

Der Anmeldung müssen beigefügt sein;

1) der Gesellschaftsvertrag und im Falle des 5 2 Absatz 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, . ö. .

Y die , ,. der Geschäftsführer, sofern dieselben nicht im Gesellschaftsvertrage bestellt sind, ö.

3) eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der letzteren, sowie der Betrag der von einem jeden derselben übernommenen Stammeinlage ersichtlich ist,

) in dem Falle, daß der Gegenstand des Unternehmens . ga in. Genehmigung bedarf, die Genehmigungs⸗ urkunde.

In der Anmeldung ist die w abzugeben, daß die im 8]? Absatz 2 bezeichneten Leistungen auf die Stamm⸗ einlagen bewirkt n, und daß der Gegenstand der Leistungen sich in der freien Verfügung der Geschäͤftsführer befindet.

Die Geschäftsführer haben ihre Unterschrift vor dem Ge⸗ richt zu zeichnen oder die Zeichnung in beglaubigter Form einzureichen.

63 Die Anmeldenden haften der Gesellschaft solidarisch für

die Richtigkeit ihrer Angaben hinsichtlich der auf die 2 einlagen gemachten Leistungen (8 7 Absatz 2). .

Verzichtleistungen oder Vergleiche der Gesellschaft in Be⸗ treff der ihr nach Absatz 1 zustehenden Ersatzansprüche sind un— wirksam, soweit der Ersatz zur , mn der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist. Auf einen Vergleich, welchen der Ersatznf ichtzge im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Ab⸗ wendung oder Beseitigung des Concursverfahrens mit seinen Gläubigern abschließt, findet diese Bestimmung keine An⸗ wendung. ;

Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren seit der Eintragung des Gesellschafts— vertrags in das dandelsregisten

8 . Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist von dem Gericht im Auszuge zu veröffentlichen Die Veröffentlichung muß das Datum des Gesellschafts— vertrages, sowie die im S 3 Nr. J bis 3 und gegebenenfalls die im 8 5 Abs. 4 bezeichneten Festsetzungen nebst ö. Namen und Wohnort der G3 end enthalten. Ist das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt G 3 Abs. Y), so ist auch diese Bestimmung zu veröffentlichen. Das gleiche gilt von Bestimmungen des Gesellschaftswvertrages über die Form, in welcher die Geschäftsführer ihre Willens⸗ erklärungen kundgeben und für die Gesellschaft zeichnen, sowie über die Art und Weise, in welcher öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft zu erlassen sind, §11. Vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft ge— handelt worden, so haften die Handelnden persönlich und

solidarisch. 812

Jede e,, ,,, muß bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie sich befindet, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.

Die Anmeldung hat die im S 10 Absatz 2 und 3 bezeich—⸗ neten Angaben zu enthalten. Derselben ist eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages und eine von dem Gericht der Hauptniederlassung beglaubigte Abschrift der Liste der Gesellschafter beizufügen.

Die Bestimmung im S 8 Absatz 3 findet Anwendung.

Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesell— schafter.

.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.

Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs. ö

8 .

Der Geschäftsantheil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrage der von ihm übernommenen Stamm— einlage. .

§. 15.

Die Geschäftsantheile sind veräußerlich und vererblich.

Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Ge— schäftsantheile weitere Geschäftsantheile, so behalten dieselben ihre Selbständigkeit.

Zur Abtretung von Geschäftsantheilen durch Gesellschafter 2 es eines in gerichtlicher oder notarieller Form ge⸗ schlossenen Vertrages. Die Angabe des Rechtsgrundes der Abtretung ist nicht erforderlich.

Der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesell— schafters zur Abtretung eines Geschäftsantheils begründet wird. Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird jedoch durch den nach Maßgabe des vorigen Absatzes geschlossenen Abtretungsvertrag gültig.

Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung der Geschäftsantheile an weitere Voraussetzungen geknüpft, ins— besondere von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig gemacht werden. .

8

Der Gesellschaft gegenüber gilt im Falle der Veräußerung des Geschäftsantheils nur derjenige als Erwerber, dessen Er⸗ werb unter Nachweis des Uebergangs bei der Gesellschaft an— gemeldet ist. . !

Die vor der Anmeldung von der Gesellschaft gegenüber dem Veräußerer oder von dem . eg ni er der Gesell⸗

ä

fe. in Bezug auf das Gesellschaftsverhältniß vorgenommenen Rechtshandlungen muß der Erwerber gegen sich gelten lassen. Fur die zur Zeit der Anmeldung auf den Geschäfts⸗ antheil rückständigen Leistungen ist der Erwerber neben dem Veräußerer verhaftet.

§ 17.

Die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils kann nur mit Genehmigung der Gesellschaft stattfinden . Die Genehmigung bedarf der schriftlichen Form; sie muß die 66 des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungetheilten Geschäftsantheils auf a n durch die Theilung' entstehenden Geschäftsantheile entfãllt.

Im Gesellschafts vertrage kann bestimmt werden, daß für die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils an andere Gesellschafter, sowie für die Theilung von Geschäftsantheilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben eine Genehmigung der Gesellschaft nicht erforderlich ist .

Die Bestimmungen im 3 5 Absatz 1 und 3 über den Be⸗ trag der Stammeinlagen finden bei der Theilung von Ge⸗ schaftsantheilen J Anwendung.

Eine gleichzeitige Uebertragung mehrerer Theile von Ge⸗

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

1892.

=, eines Gesellschafters an denselben Erwerber ist unzu lãssig.

Außer dem Falle der Veräußerung und Vererbung findet eine Theilung von Geschäftsantheilen nicht statt, Ste kann J. CF selschafts vertrage auch für diese Fälle ausgeschlossen werden. .

2 . . § 18.

Steht ein Deschãftsantheil mehreren Mitberechtigten un⸗ getheilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur ge⸗ meinscha lich ausüben. ö

Für die auf den Geschäftsantheil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft solidarisch.

Rechtshandlungen, welche die Gesellschaft gegenüber dem Inhaber des Antheils vorzunehmen hat, sind, soͤfern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirk⸗ sam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberechtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eines Gesellschafters findet diese Bestimmung nur in Bezug auf Rechtshandlungen Anwendung, welche nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden.

8 19.

Die Einzahlungen auf die Stammeinlagen sind nach Ver— hältniß der letzteren zu leisten.

Die Stammeinlagen können den Gesellschaftern außer dem Falle einer Herabsetzung des Stammkapitals weder erlassen noch gestundet werden. Eine Aufrechnung können die Gesellschafter nicht geltend machen; ebensowenig findet an dem Gegenstande einer nicht in Geld zu leistenden Einlage wegen Forderungen, welche sich nicht auf den Gegenstand beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.

Eine Leistung auf die Stammeinlage, welche nicht in Geld besteht oder welche durch Aufrechnung einer für die Ueber⸗ lassung von Vermögensgegenständen zu gewährenden Ver— gütung bewirkt wird, befreit den Gesellschafter von seiner Ver⸗ pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nach 55 Absatz 4 getroffenen J erfolgt.

8 W. Ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechtswegen verpflichtet. Im Gesellschaftsvertrage können für den Fall der ver⸗ zögerten Einzahlung Conventionalstrafen ohne Rücksicht auf die sonst stattfindenden gesetzlichen Einschränkungen festgesetzt werden. 8 2.

Im Falle verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Geselsf after eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Aus⸗ schlusses mit dem Geschäftsantheil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesell⸗ schafter seines Geschäftsantheils und der geleisteten Theil⸗ zahlungen zu Gunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes.

Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rückständigen Betrage oder den später auf den Geschäftsantheil eingeforderten Betragen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschaftet perhaftet.

C 96 S 2X.

Wegen des von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrages der Stammeinlage ist der Gesellschaft der letzte und jeder frühere, bei der Gesellschaft angemeldete Rechts⸗ vorgänger des Ausgeschlossenen verhaftet. .

Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, soweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger nicht zu erlangen ist; dies ist bis zum Beweise des Gegentheils anzunehmen, wenn der letztere die Zahlung nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nachdem an ihn die i n fenen, und an den Rechtsvorgänger die Benachrichtigung von derselben erfolgt ist. ; .

Die Haftpflicht des Rechtsvorgängers ist auf die innerhalb der Frist von fünf Jahren auf die Stammeinlage eingeforderten Einzahlungen beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem der Uebergang des Geschäftsantheils auf den Rechts⸗ nachfolger ordnungsmäßig angemeldet ist. .

Der Rechtsvorgänger erivirbt gegen Zahlung des rück⸗ ständigen Betrages den Geschäftsantheil des ausgeschlossenen Gesellschafters.

8 3.

Ist die Zahlung des ruͤckständigen Betrages von Rechts- vorgaͤngern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsantheil durch einen Makler oder zur Vornahme von Bersteigerungen befugten Beamten öffentlich verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist nur mit Zustimmung des ausgeschlossenen Gesellschafters gilsig.

8 *.

Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungs⸗ pflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsantheils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehl⸗ betrag nach Verhältniß ihrer Geschäftsantheile aufzubringen. Beitrage, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältniß auf die übrigen

vertheilt. h § 25.

Von den in den 85 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht . werden.

Im FGesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) be⸗ schließen können. . Die Einzahlung der Nachschüsse hat nach Verhältniß der Geschäftsantheile zu erfolgen. Die Nachschußpflicht kann im Gesellschafts vertrage auf einen bestimmten, nach Verhältniß der Geschaͤftsantheile fest⸗ zusetzenden Betrag beschränkt .

27.

Ist die Nachschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag