3) Zur Bestreilung der Entschädigung sowit der Kosten der Erhebung und Verwaltung der Beikrge und der Schätzung wird innerhalb des Verbandes nach Maßgabe des vorhandenen Pferde⸗ und Nindviehbestandes von den sammtlichen Pferde⸗ und Rindviehbesitzern ein verhältnißmäßiger Beitrag aufgebracht.
Der Beitrag wird nicht erhoben fur Thiere, welche dem Reich oder den Einzelstaaten gehören oder in Schlachtvieh⸗ höfen oder in w Schlachthãusern aufgestellt sind⸗
Zur Bestreitun 2 können auch die in Gemäͤßheit der Bestimmungen in den 15 ff. des Gesetzes vom 12. März 181 (Preußische GeseßSamml. S. . Entschädigungen für wegen Rotzkrankheit oder Lungenseuche gie m, beziehungsweise Rinder angesammelten Fonds verwendet werden, 23 mit der Maßgabe, daß die von den
ferdebesigzern erhobenen Beiträge nur zur Entschädigung für de, die von Rindviehbesitzern erhobenen Beiträge nur zur tschädigung für Rindvieh verausgabt werden dürfen.
) Die näheren Vorschriften über die Feststellung der Seuche, über den Betrag und die Auszahlung der zu ge⸗
renden Entschädigung und über die Erhebung und Ver⸗ waltung der Beiträge, sowie über die Schätzung der gefallenen oder getodteten Thiere werden von der Vertretung der Ver⸗ bande durch Reglements festgestellt, welche der Genehmigung der Minister des Innern und für Landwirthschaft, Domänen und Forsten bedürfen.
Artikel II.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. . Urkundlich unter Unserer ö Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wartburg, den 23. April 1892. (CL. S. Wilhelm. = Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von 3 Freiherr von Berlepsch. Miguel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.
Die Nummer 11 der Gesetz⸗-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .
Nr. 6. das Gesetz, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden. Vom 20. April 1892 und unter . . . . .
Nr. 9525 das Gesetz, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere Vom 2. April 1892.
Berlin, dn 4. Mai 1892.
Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1852 (Gesetz⸗ Samml S. 357) sind bekannt gemacht: . ;
I das am 2. Februar 18952 Allerhöchst vollzogene Statuz für die Siegthal Wiesengenossenschaft zu Mudersbach im Kreise Alten⸗ firchen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 13, Beilage, ausgegeben den 31. März 1892; ö. .
D das am 28. Februar 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Kokoschütz im Kreise Rybnik durch das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 14 S. 94, ausgegeben den 1. April 1892; ö . .
3) das am 28. Februar 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwãsserungsgenossenschaft zu Preiswitz im Kreise Tost⸗Gleiwitz durch das Amteblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 15 S. 110, ausgegeben den 8. April 1892; .
I der Allerböchste Erlaß vom 29. Februar 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Majoratsherrn Grafen von Sauerma zu Ruppersdorf bezüglich der zum Bau einer dem öffent⸗ sichen Verkehr dienenden Anschlußbahn von der Eisenbahn Strehlen — Grottkau nach seiner Chamotte⸗ und Thonwaarenfabrik in Ruppers⸗ dorf erforderlichen Grundstũcke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr 15§ S. 153, ausgegeben den 15. April 1892
5) der Allerhöchste Erlaß vom 7. März 1892, betreffend die Festsetzung des Zinsfußes des noch nicht begebenen Theils der von dem Rresse Heiligenbeil auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. November 1886 auszugebenden Anleihescheine je nach Wahbl des Kreisausschusses auf 33 oder 449, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 15 S. 158, ausgegeben den 14. Avril 1593. . .
6) das am 9. März 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Smarzowitz im Kreise Pleß O-⸗S. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 15 S. 113, ausgegeben den 8. Axril 1892;
7) der Allerhöchste Erlaß vom 16. März 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin bezüglich der zur Freilegung des Platzes L der Abtheilung J des Be⸗ bauungeplans der Umgebungen Berlins und des Cuprufers, sowie zur Verbreiterung der Schlesischen Straße und der Cuvrystraße jwischen der Schlesischen Straße und der Wrangelftraße erforderlichen Grundflãchen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potedam und der Stadt Berlin Nr. 16 S. 151, ausgegeben den 15. April 1892.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 4 Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag dem Exerciren des 1. Garde⸗Regiments z F. auf dem Bornstedter Felde bei und nahmen von 11162 Uhr ab die Vortrãge des gien des Civilcabinets und des stellver⸗ tretenden Chefs des Marinecabinets, Capitän⸗Lieutenants von Usedom entgegen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein trifft morgen Vormittag um 19 Uhr auf dem Bahnhof in Potsdam ein und nimmt im Stadtschloß da⸗ selbst Wohnung.
Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen zu einer Sitzung zusammen.
die ften der Allerhöchsten Ordre vom 2X. Jull 1339 äber den Schnitt der Gala-⸗üniformen auch auf die ftändischen Uniformen anzuwenden sind. die Farbe des Rockes, der Kragen und Aufschläge, für die . und darüber, ob die Stickerei und die Tressen in Gold o Silber zu nehmen find, bleiben die bisherigen Vorschriften maß⸗ gebend; für die Stickerei auf den . Uniformen ist ein neues Muster aufgestellt. In Bezug auf die Beinkleider, Westen, Achselstücke, Degen, Portepees und Hüte gelten die für die Räthe vierter Klasse gegebenen Vorschriften. Die zum Tragen ö Uniform berechtigten Personen, die der Reserve oder Landwehr als Offiziere angehören oder bei ihrem Aus⸗ scheiden aus dem e die Genehmigung zum 2 der Militär⸗Uniform erhalten haben, dürfen das zu der letzteren ehörige Portepee auch zu der ständischen Uniform anlegen. 3 vorhandenen bisherigen Uniformen können noch bis zum 1. April 1895 getragen werden.
Die nach den Gesetzen vom 2. März 1850 und 7. Juli 1891 ausgegebenen Rentenbriefe unterliegen, wie der Finanz Hinter in einer Verfügung vom 20. April ausführt, dem Reichsstempel nach Tarifnümmer 122 zum Gesetze vom 1. Juli 1881533. Juni 1885 (Reichs⸗Gesetzbl. 1885 Seite 179 nicht, sondern fie gehören zu den Schuldverschreibungen der Bundesstaaten, die nach der Befreiungsvorschrift bh daselbst Befreiung vom Stempel genießen. .
Nach der dem Reichstage vorgelegten Begründung des Gesetzentwurfes aus dem Jahre 1881 (Stenographischer Bericht, Anlagen Band 3, Actenstück Nr. 59 Seite . sollen durch die erwahnte Befreiungsvorschrift au die Schuldverschreibungen der ausschließlich für Rechnung der Bundesstaaten verwalteten Anstalten der Steuer⸗ pflicht entzogen werden. Daß aber die Rentenbanken rein staatliche, vom Staat verwaltete Einrichtungen sind, ergiebt fich aus 8 3 (am Schluß) und § 54 Absatz 1 des Gesetzes vom 2. März 1859. wonach der Staat die Rentenbanken mit dem erforderlichen Betriebsfonds versieht und die durch ihre Errichtung und Verwaltung entstehenden Kosten übernimmt (vergleiche Kapitel 59 des Staatshaushaltz⸗ Etats), und aus S 53 Absatz 2 und 3 daselbst, wonach die nach Beendigung der Ablösungsgeschäfte verbleibenden Bestãnde des Reservefonds dem Staat zufallen, andererseits aber das Fehlende aus der Staats kasse zuzuschießen ist. Daß die Rentenbriefe von den Directionen der Rentenbanken ausgestellt werden und im 5 3 des Gesetzes vom 2. März 1850 sowie in den Rentenbriefen selbst von einer Garantie des Staates für die Verpflichtungen der Rentenbanken die Rede ist, erklärt sich daraus, daß die Erfüllung der rentenbriefmäßig verschriebenen Verpflichtungen zunächst aus den den Rentenbanken zufließenden Zahlungen der Rentenpflichtigen zu bewirken ist, und der Staat mit seinen all⸗ emeinen Fonds nur dann eintritt, wenn die Einnahmen der Rentenbanken nicht ausreichen; dies ändert daher nichts an der Eigenschaft der Rentenbanken als einer staatlich verwalteten Einrichtung. Bis jetzt ist denn auch von keiner Rentenhank⸗ Directlon ein Rentenbrief mit dem Reichsstempel versehen aus⸗ gegeben worden.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische 5 Finanz⸗Rath Dr. von Körner ist hier ange— ommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische Oberst⸗LZieutenant von Neidhardt ist in Berlin wieder eingetroffen.
Bayern.
Ueber den dem Landtag vorgelegten bayerischen Militär⸗Etat bringt die „Allg. Ztg.“ 1. nähere An⸗ gaben:
Der Etat beziffert sich in Einnahmen (Reichsquote) und Ausgaben auf 67 5698 800 M (gegenüber dem vorjährigen Etat 8496415 ). Die fortdauernden Ausgaben sind 48 510 513 (4 585 163 6), die einmaligen Ausgaben betragen 13 201 852 4 1 7 706765 16), die Militär ⸗Invalidenpensionen 5 95h 435 ( 204517 6). Die Gesammt⸗Mehrausgaben von 8 496 445 fallen demnach fast ausschließlich auf die einmaligen Ausgaben. Nach dem Reichsgesetz vom 15. Juli 1890 ist die Friedens⸗ prãsenzstãrke des bayerischen Heeres festgesetzt auf 56 334 Mann. An die bayerische Central-Staatskasse liefert die Militärverwaltung aus Festungsrevenuen, Miethen, Pachtgeldern und sonstigen Er⸗ trägen, dann aus dem Erlös entbehrlichen und unbrauchbaren Ma—⸗ terials 2c. zusammen 380 450 1 ab. Unter den einmaligen Ausgaben befinden sich zahlreiche zweite und dritte Raten bereits genehmigter Posten; neue Postulate sind I) zur Verlegung der Militãr⸗Kisenbahn, zur Geschüßgießerei u. s. w. in der Festung Ingolstadt, voller Bedarf 24 000 4. 2) Erbauung von Rauhfourage⸗ Magazinen in Bamberg einschließlich Grunderwerbung, erste Rate 1090 006 M (für künftig porbehalten 54 G00 ), 3 für die Ergänzung der Festungs⸗ verpflegungẽvorrathe und der Conservenbestãnde, erste Rate 410 009 (vorbehalten 140 000 „), ) zur Beschaffung von tragbaren Zelt⸗ ausrüstungen, erste Rate 00 909 M (vorbehalten 11110 090 ), 8) Herfstellung eines Escadrons⸗Kasernements in Dillingen, erste Rate für Grunderwerb und Bauentwurf 60 000 S, 6) Bau eines Dienst⸗ gebändes für die Divisions Commandos mit Intendantur, dann für die Brigade ⸗ Commandos und die Commandantur nebst ,, ,. in Würzburg, erste Rate für Bauentwurf c. 30 000 . sorbehalten 120 000 6, 7) Errichtung von Dienst⸗ und Wohngebäuden für das Bezirks ⸗Commando nebst Halbinvaliden⸗Abtheilung in Würzburg, erste Rate für Grunderwerb und Bauentwurf 26 000 0 (vorbehalten 255 000 6), 8) Herstellung eines Dienstgebäudes für das Bezirks Commando Rofenheim, erste Rate für Grunderwerb und Bauentwurf 35 009 M (vorbehalten 170 900 6), 29) ne, ,, . Erweite⸗ rungsbauten beim Garnison⸗Lazareth München, erste Rate 200 000.0 (vorbehalten 200 000 Æj, 10 zum Neubau eines Garnison⸗Lazareths in Paffau, erste Rate für Bauentwurf 10 000 ½ (vorbehalten 10 000 M), 115 zur Beschaffung von Unterkunftszelten für Verwundete im Felde, erste Rate 2 000 ½ (vorbehalten 72000 6), 12) zur Beschaffung von Feldgerãthen für die Cavallerie⸗Regimenter 50 009 , 13) zur Beschaffung und Umänderung von Feldgeräthen infolge anderer Zusammensetzung der Proviant⸗ und Fahrpack⸗Colonne 50 000 4, 14) zur Erweiterung der Remonte⸗ Depots und zu größeren Melioratienen 100 009 , 15) zur Verbesserung und theil⸗ weisen Neuherstellung der militareigenen Wasserleitung in Benedict⸗ beuern, voller Bedarf 24 000 S, 16) zu weiteren Beschaffungen
R Allerhãõchste Ordre vom 18 März 1832 ist bestimmt worden i
isen di Artillerie, r, g Tm n.
. nc 5. .
gen Artillerie Material nebst
erste Rate 100 000 6 (künftig vorbehalten 400 009 40.
19) zur Beschaffung von Handwaffen, erste 13000 M ⸗kũnfti vorbehalten 1746 6500 , 20 zum Retablissement der Gene he n voller Bedarf 196 000 6. 21) zur Bes von dwaffen⸗ munition, voller Bedarf 285 000 6. 22) zum Retablissement des
tlaboratoriums und der . voller Bedarf 63 00 M., 3) zur Erbauung von Wohnhäusern, zur Einrichtung von Familien⸗ wohnungen für die Arbeiter des Hauptlaboratoriums, sowie der Ge⸗= schũtzgießerei und 12 in Ingolstadt 100 000 Æ Gunãchft sollen versuchsweise 4-5 solche Wohnhäuser gebaut werden), 24) jur Durchfũhrung der Umgest des Kriegsbrũckenmaterials nach , und . . 2 6. 25) —
ung des Materials für zwei Divpisionstelegraphen einschließli 1 und Geschirre, voller Bedarf 28 500
Baden.
Karlsruhe, 3. Mai. Ihre Majestät die Königin Wilhelmine der Niederlande und Ihre Majestät die Königin⸗Regentin trafen, wie W. T. B.“ meldet, heute Nachmittag in dem Kurort Sand im Schwarzwald ein. Auf der Eisenbahnstation Bühl wurden Allerhöchstdieselben im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom Hofmarschall Grafen von Andlaw begrüßt. .
Von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen ist der „Karlsr. Zig.“ zu⸗ folge ein Telegramm aus Neapel bei den Großherzoglichen Herrschaften eingetroffen, welches besagt, daß die Ueberfahrt von Alexandria bei herrlichem Wetter und ruhiger See von statten ging und die Ankunft in Neapel am 39 v. M. früh erfolgte. Am Nachmittag des nämlichen Tages ist Ihre König⸗ liche Hoheit mit der Bahn von Neapel weitergereist und Abends in Amalfi eingetroffen, wo Höchstdieselbe einige Zeit zu ver⸗ weilen gedenkt. Der Zeitpunkt der Weiterreise in die Heimath steht noch nicht fest.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 3. Mai. Anläßlich der goldenen Hochzeit Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin ist heute in beiden Herzogthümern, sowohl in Coburg wie in Gotha, fffentlicher, mit Glockengeläut eingeleiteter Feiertag. In den Schulen fanden Vormittags Festacte und darauf in allen Kirchen Festgottesdienste statt. Von Privaten wie von Corporationen und Vereinen waren für Nach⸗ mittag und Abend festliche Zusammenkünfte veran⸗ stalte Um 2 Uhr Nachmittags fand hier in den Räumen des Gesellschaftshauses ein Festmahl statt, woran sich die Herzoglichen Hof⸗ und Staatsbeamten, das Offiziercorps des hier garnisonirenden 3. Bataillons des 6. Thüringischen Infante⸗ rie⸗ Regiments Nr. G5, der Magistrat und das Stadtverordneten Colleglum, sowie zahlreiche Bürger betheiligten. Die Festvorstellung im Hoftheater begann um 66 Uhr mit dem vom verstorbenen Prinzen Albert von Coburg, Prinz⸗Gemahl von England, com⸗ ponirten Te Deum. Sodann wurde, begleitet von einem lebenden Bilde, ein von Dr. Tempeltey gedichteter Festprolog vorgetragen. Hierauf gelangte die dreiactige Oper des ern. „Sänta Chiara“, neu einstudirt, zur Darstellung. In Gotha wurde der Tag, mit Ausnahme der Theatervorstellung, in gleicher Weise festlich begangen.
weileren ¶ Bes ende, beim. zu
Oesterreich⸗Ungarn.
Das Abgeordnetenhaus verwies in seiner gestrigen Sitzung, wie ‚W. T. B.“ berichtet, den Gesetzentwurf über die directen Personalsteuern an den Steuerreform⸗ Ausschuß, der durch die Neuwahl von weiteren 12 Mit⸗ liedern auf 36 zu erhöhen ist. Die Regierung legte einen
esetzentwurf über den Bau der Murthalbahn vor. Der Abg. Doetz interpellirte wegen Maßnahmen gegen unsittliche Annoncen in den Zeitungen.
Der Statthalter von Böhmen Graf Thun hat dem „H. T. B.“ zufolge den Erlaß des Prager Stadtver⸗ ordneten⸗-Eollegiums, wonach die interne Amtssprache des Magistrats ausschließlich cz echisch sein soll, so weit auf⸗ gehoben, als der Magistrat als politische Bezirksbehörde in Betracht komme.
Großbritannien und Irland.
Die Königin Victoria ist mit dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Battenberg gestern Abend in Windsor eingetroffen. ; .
Am Montag hat in London die Gerichtsverhandlung gegen das Anarchistenblatt „Common weal“ begonnen. Der Friedensrichter Sir Charles Hall erklärte in seiner Rede, daß gewisse Unbekannte in dem Blatte zur Ermordung des Ministers des Innern und des Richters Hawkins auf⸗ gefordert hätten. Als Verleger werde auf dem Blatte der Angeklagte Mowbray angegeben. Der incriminirte Artikel sei allerdings von Nicholl e n, und fordere zum Morde auf. Sir Charles Hall hegte geringen Iweifel, daß die Großjury die Angeklagten vor das Schwurgericht verweisen werde. Nicholl habe selbst r. daß er der Verfasser des Artikels gewesen sei. Mowbray habe erklärt, daß er den Artikel mißbillige und fernere Artikel untersagt habe. Das möge ja einen guten Vertheidigungsgrund abgeben; jedenfalls müsse der Punkt nãher . t werden. Gegen Nicholl liege zudem eine andere Anklage vor, deren Gegenstand eine im Hyde⸗Park ge⸗ haltene, zum Morde auffordernde Rede bilde.
Das canadische Unterhaus hat sich in seiner Sitzung vom 2. d. M. im Princip für die Ernennung eines canadischen Gesandten in Washington ausgesprochen. Die Er⸗ nennung würde allerdings der Genehmigung der britischen Regierung bedürfen. Der canadische Gesandte soll der britischen Gesandtschaft beigegeben werden und die Interessen Canadas wahrnehmen. Die Debatte wurde vertagt, um der Regierung Zeit zu lassen, zu erwägen, in welcher Form der Beschluß der britischen Regierung mitgetheilt werden soll.
Frankreich.
Ueber die Maßregeln, die die Regierung zur Verhütung von Dynamitverbrechen ergriffen hat, meldet W. T. B. der JustizMinister habe ein Rundschreiben an die General⸗ Staatsanwälte gerichtet, worin er sie auffordere, die stricte Ausführung des Gesetzes über die Fabrikation, den Verkauf und die Aufbewahrung von Sprengstoffen, insbesondere von Dynamit.
fũr artilleristische Zwecke 4200 909 S (für künftig vorbehalten 6 200 000 SJ, 17) für Beschaffung von verbesserten Brems⸗
zu überwachen. Die anderweitigen gegen die Anarchist en unter⸗
6.
und . n m, Gestern wurde die Zahl
neue der Pariser enten um eine größere An vermehrt. . Der bei der Explosion auf dem Boulevard Magenta Restaurateur Very unterzog sich heute Nach⸗ Operation des einen Augapfels Der Zustand des ebenfalls bei der Explosion verletzten Hamonod soll gef getra-, , ,,, nn,, u aßt worden, die Expedition na ahome ö. ; Die Verstãrkungen ehen
bis zum Herbst aufzuschieben. erst September abgesandt werden. Ende dieses Monats sollen Artillerie Arbeiter von Bordeaux nach der Sklavenküste abgehen, um Baracken für die Truppen zu errichten.
Der Prinz Ferdinand von . ist in Cannes eingetroffen.
Schweiz. Die schweizerische Militär⸗Zeitung“ fordert energisch die Befestigung der Pofilion St. Moriz im Canton ni
Belgien.
Nach einer Mittheilung des Wolff schen Bureaus aus Brüssel vom gestrigen Tage bestätigt J die Nachricht, daß im Königlichen Pala st eine Bom be gefunden worden sei, nicht. Wie Hirsch's Bureau erfahren haben will, hätte der König gestern einem Ministerrath präsidirt, in welchem außerordentliche Maßregeln gegen die Anarchisten sowie die sofortige Aus weisung aller fremden anarchistischen Elemente beschlossen worden wären. — In Lüttich werden die Straßen der Stadt noch ununter—⸗ brochen von Militär⸗ und Gendarmerie⸗Patrouillen durchzogen, während die Fabrikanten bewaffnete Nachtwachen organisirt haben. Gestern Abend herrschte völlige Ruhe, und polizeilicher⸗ seits glaubt man, daß weitere Explosionen nicht mehr vor⸗ kommen würden. Ein der Mitschuld an den Attentaten vom 1. Mai verdächtiger deutscher Handlungsreisender wurde nach längerem Verhör als unschuldig befunden und wieder aus der Haft entlaͤssen. Neuerdings hat die Polizei drei Verdächtige verhaftet; bei einem von diesen wurde eine ungefüllte , gener! bei einem anderen eine große Menge Dynamit und Fortit vorgefunden. (Vgl. das Tele⸗ gramm aus Lüttich auf der vierten Seite d. Bl). Zwei Ge⸗ richts-Räthe erhielten neuerdings Drohbriefe. Die Gendarmerie zu Sprimont nahm gestern einen fran⸗ zösischen Anarchisten fest, dessen Auslieferung die fran⸗ zösische Regierung verlangt. — Der Correspondent der Köln.
ig.“ stellt in einem Telegramm aus Brüssel vom 2. Mai noch r,, , aus verschiedenen Gegenden Belgiens über anarchistische Anschläge zusammen:
Die anarchistischen Trohbriefe mehren sich. Ein Haus—⸗ besitzer an der Chaussee Charleroi, dessen Haus von einem Gerichts- Präsidenten bewohnt wird, wurde aufgefordert, diesen binnen vier Tagen vor die Thür zu setzen. Zu Borgen dael (Brabant) fanden Gendarmen infolge eines anonymen Schreibens bei einem Arbeiter 18 Dynamitpatronen. In Lüttich wurde noch gestern Nacht ein gewisser Coirray als der Dynamitanschläge verdächtig ver⸗ haftet; er behauptet, sein Alibi nachweisen zu können. Spät, Abends,. wurden in Tilleur die Vorübergehenden und die Fahrgäste der Trambahn durchsucht, sie mußten sich uber ihre Namen und ihren Verbleib ausweisen. Dabei wurde ein Mann aus Jemappe verhaftet. Spielende Kinder entdeckten auf einer Wiese zu Vivegnis eine Schachtel mit neun Dynamitpatronen. Auf ein anonymes Schreiben hin wurden zwei Anarchisten zu Herstal verhaftet. Ebendort versuchten in der vergangenen Nacht nach einer heftigen Versammlun ö. Revolutionãre in die Landeswaffenfabrik einzudringen. Da die Schildwache zu feuern drohte, entflohen sie. Zu Esneux sind vier Männer und ein Junge wegen des Versuchs, einen Zug zum Entgleisen zu bringen, verhaftet worden. . sind geständig. Sie haben Felsblöcke vom Berg auf das
eleise gewälzt und wollen nicht gewußt haben, daß daselbst die Bahn sich befindet. In Quaregn on ist das Haus eines Steigers durch Dynamit in die Luft gesprengt worden. Die Thüren, Fenster und Mauern sind beschädigt. Die schlafenden Hausbewohner wurden aus den Betten geschleudert, doch wurde niemand verletzt.
Türkei.
In Konstantinopel hat gestern der Prozeß gegen die angeblichen Mörder des bulgarischen Agenten Dr. Vul⸗ kovich begonnen. Die Angeschuldigten leugneten, die That begangen zu haben.
—
Griechenland.
Der König hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Athen mit der gesammten Königlichen Familie einen Ausflug zur See in den Archipelagus unternommen. Die Rückkehr der hohen Herrschaften ist auf Sonntag festgesetzt.
Der griechische Minister des Aeußern Meleto⸗ pu los hat bei dem neulichen Jubiläums-Festmahl der gelehr⸗ ten Gesellschaft „Parnassos“ in Athen in Gegenwart des Kronprinzen, der anderen Königlichen Prinzen und der übrigen Minister mit Bezug auf den anwesenden serbischen 2 38 e ,. kö einen Toast aus⸗
; n ittheilu . kee, heilung der „Pol. Corr.“ wie folgt 3 Ich glaube den Gefühlen der Anwesenden zu entsprechen, indem * 32 einen Toaft vorschlage auf das . ,
reun 3 und. Freundes aller Griechen, auch Mitgliedes Ihres aus⸗ 8 en Vereins, des Königlich serbischen Gesandten Pr. Gjorg= 8. ics, und bei dieser Gelegenheit auch auf das seines Souverains, r, , . und allen Griechen theuren Königs von Serbien . 4 der gleichen Religion angehörige ferbn fh Nation, welche . echischen Volke durch Abstammung und im Leiden verwandt — sich unserer ausgezeichnetflen Sympathten erfreut.
Dänemark.
Das am 6. Mai mit der Eröffnun 3 Rei . sammentretende neue Folkethi . . i. ö Nachr.“ aus Kopenhagen hr nach dem bürger⸗ lichen Stande der Mitglieder bestehen aus: 35 Großbauern 3 Häusern, 7 Guisbestzern, 3 Handwerkern, ? Gesthaämt. leuten Kaufleuten u. s. w., 8 Offizieren, 11 Lehrern, 7 Zuristen 5 eologen, 7 Redacteuren, 2 Beamten und 3 Qteraten' Der Ausfall der Wahl auf den Färöern ist auch jetzt noch un⸗ bekannt. Im ganzen sind bei den neulichen Wahlen A6 535 Stimmen abgegeben worden, und zwar kamen auf die Rechte 73 242, auf die Modergten 69 721, auf die rabicale Linke B 5812 und auf die Socialisten 20 693 Stimmen; I 576 Stimmen waren unbestimmter n . Schattirung. Die Anhänger der Rechten und der Moderaten im Lande haben danach doppelt so viele Stimmen abgegeben wie die der radicalen Opposition (inclufive Social emokraten). Ferner
hat die Rechte eine größere Stimmenzahl zu verzeichnen als irgend eine der 2 Gruppen. Die einst so mächtige Berg sche . r, zwar die sog. Europäer, aber die vormalige vereinigte Linke hat an Gesammtstärke nur den dritten Theil von den Stimmen aufzuweisen, welche auf die Rechte und die moderate Partei zusammen fielen. — Die am Freita beginnende außerordentliche Session des Reichstags wi
übrigens voraussichtlich nur von sehr kurzer Dauer sein. Wie die eh Corr.“ erfährt, würde die Regierung dem Reichstag eine Vorlage wegen Wiederaufbaues des vor sieben Jahren abgebrannten Schlosses Kristiansborg unterbreiten, dessen An⸗ nahme als gesichert gelte. In dem Neubau sollen auch die Sitzungs⸗Localitäten für den Reichstag untergebracht werden.
Amerika. .
Präsident Harrison hat nach einem Kabeltelegramm aus Washingten am 2. d. M. den Gegenseitigkeits⸗ vertrag zwischen den , . Staaten und Honduras zur Veröffentlichung bringen lassen. — Der Staatssecretär für Landwirthschaft, Rush, hat eine Denkschrift über die Behandlung des Viehes auf Schiffen veröffentlicht. Danach hätte sich, seitdem das landwirthschaftliche Departe⸗ ment die Sache in die Hand genommen, die Zahl der Todes⸗ älle von 16 auf 1 Proz. vermindert. Die Angelegenheit soll emnächst dem Congreß unterbreitet werden.
Das Repräsentantenhaus genehmigte am 2. d. M. die Bill, welche Bindgarne auf die Frei liste setzt. Ferner nahm das Haus die sogenannte Cochrane'sche Bill an, welche
estattet, daß die Dampfer der Inman⸗Linie „City of Lem ork! und „City of Paris“ in das amerikanische Schiffsregister eingetragen werden. Die beiden Schiffe können somit hinfort unter amerikanischer Flagge segeln. Die Inman⸗Hesellschaft verpflichtet sich ihrerselis, an Stelle aller ihrer anderen Dampfer nur Schiffe zu benutzen, die in Amerika gebaut sind.
Nach einer Meldung des „Standard“ aus New⸗York würden 413 Delegirte der republikanischen National⸗ Convention die Aufstellung Harrison' s als Kandidaten bei den nächsten Präsidentschaftswahlen unterstützen. Es seien dies 62 Stimmen mehr, als erforderlich wären, um die Ernennung! Harrison's zum Kandidaten sicherzustellen.
Afrika.
In der gestrigen Sitzung des englischen Unterhauses verlas der Parlamentssecretr des Auswärtigen Lowther dem W. T. B.“ zufolge ein am 2. d. M. von dem Capitän Johnston eingegangenes, aus Zom ba vom Anfang vorigen Monats datirtes Telegramm, in welchem die völlige Paci⸗ fizirung der Shire- und Nyassasee⸗ Gebiete berichtet wird. Die a mächtigen Häuptlinge Mponda und Jumbe hätten werthvollen Beistand in dem Kampfe gegen die arabischen Sklavenjäger geleistet, welche über die Sstgrenze . worden seien. Makanjira sei von befreundeten Eingeborenen vom See vertrieben und der Häuptling Karente habe seinen Beitritt zur britischen Politik angekündigt. Auch vom Capitän Keene seien sehr günstige Berichte über den Zustand am oberen Shire eingelaufen.
Das britische Kriegs-Ministerium hat ein vom 1. Mai, Nachmittags, datirtes Telegramm von dem Oberst-Lieutenant h aus Bathurst in Gambia erhalten, welches be— richtet:
Toniatabg ist am 28. April von der 59. Marine⸗Brigade des Racer und Sparrow‘ sowie von 300 Mann des ersten west⸗ indischen Regiments nach muthiger Gegenwehr zerstört worden. Capitän A. S. Roberts vom ersten westindischen Regiment wurde tödtlich verwundet und starb in derselben Nacht, außerdem erhielten noch vier Soldaten schwere und jwei leichte Verwundungen. Der Feind hat schwere Verluste erlitten. Suliman Santa ist gefallen. 119 Frauen und Kinder ge= riethen in die Hände der Engländer. Sie sind nach Bathurst gebracht worden, damit sie nicht von befreundeten Stãmmen zu Sklaven ge⸗ 1 ,. Die Truppen werden zu Schiffe nach Sierra Leone efor .
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (56.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, der der Präsident des Staats ⸗Ministeriums, Stagts⸗-Minister Graf zu Eulenburg, der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Minister für Handel und , ,. von Ber⸗ lepsch und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnten, wurde zunächst der Nachtrags⸗Etat für 1892/93 in dritter Berathung ohne Debatte angenommen.
Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung einzelner Bestimmungen des All . vom 24 Ju nil1865 fortgesetzt.
sz 80e (Rechtsverbindlichkeit der Arbeitsordnung für beide Theile) wurde ohne Debatte angenommen.
S 80 f, nach welchem die Arbeitsordnung den Arbeitern bezw. einem etwa bestehenden Arbeiterausschuß zur Aeußerung vorgelegt werden soll, wurde nach Erledigung einer Anfrage des Abg. Dr. Grimm⸗Wiesbaden (nl) durch den Minister für Handel und Gewerbe Freiherrn von Berlepsch an⸗ genommen, desgleichen die ferneren die Arbeitsordnung betreffenden 88 89g bis 80.
2 enthält Vorschriften über die Fördergefäße. Nach der Regierungsvorlage sollen namentlich nur Fördergefäße gleichen Rauminhalts benutzt und der Rauminhalt am Ein vermerkt werden. Die Commissionsfassung verlangt nur die Kenntlichmachung des Rauminhalts an jedem eng Die Abgg. Hitze (Centr.) und Genossen beantragten die Wieberherstellung der Regierungsvorlage.
Die Abgg. Stötzel (Centr), Dr. Meyer (fr), Ebert y * * Hitze Centr) und Cremer⸗Teltow (b. H. F.) sprachen ür den Antrag Hitze, die Abgg. Dr. Ritter (freicons), Dr. Ham macher (nl), Schmieding (nl) und von Bockel—⸗ berg (cons.) hielten dagegen die Commissionsfassung für ge⸗ nügend zum Schutze der Arbeiter gegen Ungerechtigkeit und Betrug. ;
Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Bexlepsch führte aus, daß die Bestimmung der Regierungs⸗ vorlage nicht die Folge vorgekom]mmener Betrügereien sei, sondern nur dazu dienen solle, jede Unklarheit in Bezug auf die Lohnberechnung zu vermeiden.
Der Ministerlal-Director, Ober⸗Berghauptmann Freund wünschte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, weil
auch betriebstechnische Gründe gegen die Verschiedenartigkeit der Fördergefäße sprãchen; die * ng werde sich aber auch der Annahme der Commissionsfassung nicht widersetzen. Die staatlichen Vergwerke hätten bereits, wé der Lohn nach J — Rauminhalt der Fördergefäße berechnet werde, glei gen. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Hitze mit 179 gegen Y Stimmen abgelehnt, der 5 80 K wurde nach den Commissionsbeschlüssen unverändert angenommen. Die S§ 81, 82, 83, 8Za und 84, welche die Kündigungs⸗ frist ꝛc. betreffen, wurden ohne Debatte angenommen. (Schluß des Blattes)
. — Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung der Gesetzentwürfe uber die , r . von 53 gebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Auf— ere. in der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen der Monarchie und in der evangelisch⸗utheri⸗ schen Kirche der Provinz Sch leswig⸗Holstein trat, wie wir den Morgenblättern entnehmen, gestern Abend zusammen. Von einer allgemeinen Discufsion wurde Abstand genommen und sofort in die Specialberathung eingetreten. Der Berichterstatter, Abg. Voß, , . beide Entwürfe unverändert anzunehmen. Von einem Mitgliede des Centrums wurde ausgeführt, daß seine Partei unter Berücksichtigung der Finanzlage von einer Kritik der von der geordneten Kirchenbehsrde als nothwendig bezeichneten orderungen für die evangelische Kirche grundsätzlich absehe. Der Vertreter der freisinnigen Partei glaubt gegen das Gesetz stimmen zu müssen, weil er die Stol . nick für schädlich für die evangelische Kirche halte., wohl aber das Eintreten des Staats mit materiellen Mitteln. Der Regierungsvertreter weist auf den günstigen Einfluß hin, den die Aufhebung der Stolgebühren auf die wachsende Zahl der Taufen und Trauungen in den Berliner Ge⸗ meinden 66 habe und hebt hervor, daß die Aufhebung sich des⸗ halb auf Taufen und Trauungen beschränke, weil nur diese vom Civil⸗ standsgesetz betroffen seien. Ein Vertreter der con servativen Partei erklärt für seine ganze Partei, daß sie den Staat für verpflichtet halte, die Ablösung zu ermöglichen, nachdem die Rezierung im Jahre 1875 und seitdem der Landtag wiederholt eine dahin gehende Erklärung abgegeben habe. Von der national -liberalen S* ef wird die Bereitwilligkeit, dem Gesetz zuzustimmen, ausgesprochen; wenn auch das Kirchengesetz nicht überall befriedige, so könne das nicht hindern, die grund az lich gute Sache zu fördern; das Kirchengesetz könne vom Landtag nicht, geändert werden. Die vier Artikel des ersten Gesetzes (für die älteren Provinzen der Monarchie) werden darauf unverändert angenommen. Das Centrum beantragt alsdann folgenden Artikel :. „Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem in Gemäßheit der Resolution des Haufes der Abgegrdneten vom 6. Juni 1890 für die Provinzen Hannoder und Hessen-Nassau, sowie für die katholische Kirche noch zu erlassenden Gesetze in Kraft.
In der heutigen Sitzung wurde zunächst über diesen Antrag ver⸗ handelt. Von conservativer Seite wurde statt dieses Antrages or n. Re solution vorgeschlagen: Bei Annahme dieses Gesetzentwurfs die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf über die Ablösung der Stolgebühren auch für die übrigen evangelischen Landeskirchen der Monarchie und für die fatholis e Kirche vorlegen wird, sobald darüber die er⸗ forderliche Verständigung mit den zuständigen kirchlichen Drganen erzielt ist. Abg. Roeren (Centrum) fand in der vorgeschlagenen Resolution nicht die gewünschte Garantie einer späteren aus— reichenden Berücksichtigung der katholischen Kirche und hielt darum den Centrumsantrag aufrecht. Der Regierungsvertreter erklärte den Antrag des Centrums für unannehmbar. Von einem anderen Mitgliede des Fentrums wurde darauf hingewiesen, daß unter Umständen die votgeschlagene Resolution nicht weit genug gehe, daß an Stelle der angestrebten Stolgebühren⸗Ablösung den katho⸗ lischen Gemeinden eine anderweite angemessene Erleichterung aus Staatsmitteln gewährt werden müsse. Er beantrage daher, am Schlusse der Resolution anzufügen: oder aber, wenn und soweit eine solche Verständigung nicht herbeizuführen sein sollte, über eine angemessene anderweite Erleichterung der be= treffenden Kirchengemeinden aus Staatsmitteln. Der Regierung vertreter gab namens der Staatsregierung die Erklärung ab, daß sie die Resolution anzunehmen bereit sei. Hinsichtlich des beantragten rh habe er für seine Person große Bedenken, die Regierung habe dazu noch nicht Stellun ö kõnnen. Die Mitglieder des Centrums behielten sich schließlich vor, ibrer Stellung im Plenum Ausdruck zu geben. Der Antrag des Centrums wurde schließlich mit 5 gegen 5 Stimmen abgekehnt, ebenso der vom Centrum beantragte Zusatz zur Resolution. Die e selbst aber und das ganze Gesetz wurden mit 12 gegen Stimmen angenommen. Das . über die Aufhebung der d, . in Schleswig-⸗Holstein gelangte darauf ebenfalls zur
nnahme.
— Die Budgetgommissien des Hauses der Abgeord⸗ neten setzte gestern Abend die Berathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Befreiung von ordentlichen Per onalsteuern gegen Entschädigung (ehemals Reichsunmittel⸗ baren) fort. S3, welcher die Entschaͤdigungsberechtigten aufzählt, er⸗ hielt auf Antrag des Abg. Bödiker (Centrum) folgenden Zusatz: r, n. Häupter und Mitglieder der im § 1 bezeichneten Familien, welche die dort genannten Rechte als ihnen zur Zeit des Erlasses des er, zustehend im gerichtlichen Ver⸗ fahren zur Anerkennung gebracht haben werden.“ Die äbrigen Para= . blieben sämmtlich unverändert, das ganze Gesetz wurde schließ⸗ ich ein stimmig angenommen.
Theater und Musik.
Belle ⸗Alliance⸗Theater.
Gestern Abend ging die angekündigte Operette Der Günst⸗ ling zum ersten Mal in Scene und fand bei den zahlreich er⸗ chienenen Hörern und Zuschauern eine sehr freundliche Aufnahme. Dem Libretto der Novitat, das von dem einen Director des Theaters, Herrn Hermann Sternheim herrührt, liegt eine für Operetten⸗ musik nicht ungeeignete Idee zu Grunde; der Verlauf der Handlnng ist, von einigen Längen abgesehen, nicht ungeschickt aufgebaut und manche einzelne Scene ist launig und wirkungs⸗ voll erdacht. Die Musik hat Herr Carl Grau geschrieben und sich im allgemeinen bemüht, in den Operettenstil neue Gedanken hineinzutragen, aber nur vereinzelt ist es ihm gelungen, mufikalische Eigenart und Ursprünglichkeit zu entfalten, während, fowohl wenn sich die Musik dem Charakter der lyrischen Oper nähert, als auch, wenn sie den echten Operettencharakter trägt, die Reminiscenzen an längst vorhandene oder noch recht neue Stoffe anderer Componisten kein Ende . ö u
ie Aufführung selbst anbetrifft, so ist zunächst hervorzuheben, daß das bedeutend verstärkte Orchester seine zum theil recht schwierige Aufgabe sebr wacker löste. Die fünstlerischen Kräfte auf der Bühne konnten im allgemeinen nicht zu hoch geschraubte Anforderungen befriedigen, namentlich, soweit es sich um die wichtigeren und größeren Partien handelte. Herr Jofef Pohl verfügt uber eine volle und angenehme Tenorstimme, der aller⸗ dings mehr Glätte und Schmelz zu wünschen wäre; der Sänger ist auch mit schauspielerischem Geschick begabt. Herr Stauber führte seine lustige Rolle recht gefällig durch, und Herr Dobers brachte seine jugendli Rolle gesanglich und schauspielerisch gut zur Geltung. Von den
Damen ist Fräulein Willi Walden, die der Bühne schon früher