1892 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Forderungen aus dem Miethvertrage, als wegen Miethzinses, a. auszuschließen bezweckten, wurden abgelehnt. Zu einer haften Debatte gab die Frage Veranlassung, ob das = mit dem Entwurfe auf die eingebrachten achen des Miethers beschränkt werden solle. Von einer Seite war beantragt, das Pfandrecht zu Gunsten des gutgläubigen Vermiethers auch auf die zur Wohnungseinrichtung dienenden Sachen Dritter zu erstrecken, wenigstens dann, wenn der Miether diese Sachen vor oder bei der Einbringung dem Vermiether als die seinigen bezeichnet habe. Ein anderer Antrag ging dahin, auch die dem Ehe⸗ gatten und die den Kindern des Miethers gehörenden Sachen, sofern der Ehegatte und die Kinder die häusliche Gemeinschaft des Ye, zur Zeit der Einbringung der Sachen theilen, wenigstens für die Dauer dieser Gemeinschaft, dem Pfandrechte des Vermiethers zu unterwerfen. Von dritter Seite war vorgeschlagen, eine Vor⸗ schrift des Inhalts aufzunehmen, daß der dritte Eigenthümer der von dem Miether eingebrachten Sachen durch Erklärung dem Vermiether gegenüber diese Sachen dem r,, unter⸗ werfen könne. Unter Ablehnung aller Anträge trat die Mehrheit dem Standpunkte des Entwurfs bei. Auch im übrigen wurden die Vorschriften des Entwurfs über die weitere Ausgestaltung des Pfandrechts, insbesondere auch die Vorschrift genehmigt, daß dem Pfandrecht die der Pfändung nicht unterliegenden Sachen nicht unterworfen sein sollen. Im Anschluß an die zu Abs. 1 beschlossene Beschränkung des Umfangs der Haftung erhielt jedoch der Abs. 1 Satz J den Zusatz, daß der Vermiether der Entfernung der eingebrachten Sachen von dem gemietheten Grundstück auch insoweit zu widersprechen nicht berechtigt sei, als sie die Sicherheit der Forderungen, für die das Pfandrecht hafte, offensichtlich nicht beeinkrächtige. Ferner wurde zu Abf. 3 zu⸗ sätzlich beschlossen, daß das Pfandrecht erlöschen soll, wenn es nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach erlangter Kenntniß von der Entfernung der Sachen gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist. Im Abs. 4, welcher dem Miether das Recht beilegt, die . des Pfandrechts durch k. abzuwenden, wurde die Beschränkung, daß Sicherheitsleistung durch Bürgen ausgeschlossen sei, gestrichen. Ein Antrag, im Falle der Untermiethe dem Hauptvermiether 6 seiner Forderungen gegen den Miether in dem zu 5 521 Abs. J be— schlossenen Umfange ein gesetzliches Pfandrechl an den Forde⸗ rungen des un ern r ,. gegen den Untermiether aus der Untermiethe beizulegen, fan Mehrheit.

Der von der Beendigung der Miethe, insbesondere durch Kündigung, handelnde 8 522 wurde mit einigen, den Beginn der gesetzlichen Kündigungsfrist betreffenden, nicht erheblichen Aenderungen nach dem Entwurfe angenommen. Als S 5224. war von einer Seite eine Vorschrift beantragt, welche die Verpflichtung des Miethers zu regeln bezweckte, die Besichtigung der gemietheten Sache durch folche Per— sonen zu gestatten, welche die Sache miethen oder erwerben wollen. Die Mehrheit erklärte sich jedoch gegen die Aufnahme einer derartigen Vorschrift.

Der § 323, welcher die zulässige Dauer der Miethe ber ent erfuhr keinen Widerspruch. Auch die S8 524, 535, welche die stillschweigende Verlängerung der Miethe und die Entschädigungspflicht des Miethers im Falle der Fortsetzung des Gebrauchs nach Beendigung der Miethe regeln, wurden ihrem sachlichen Inhalt nach gebilligt, ebenfo der § 526, der im Falle des Todes des Miethers sowohl dessen Erben als dem Vermiether ein gesetzliches Kündigungsrecht beilegt. Ein Antrag, dem Vermiether all— gemein oder doch wenigstens bei der Miethe von Räumen, welche dem Betriebe eines Erwerbsgeschäfts zu dienen bestimmt sind, das Kündigungsrecht zu versagen, fand nicht die Zu—

stimmung der Mehrheit.

nicht die Zustimmung der

Der in Vr. 53 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 2. März 1891 abgedruckte Tarif der westlichen Zone des con⸗ ventionellen Congo-Beckens ist nicht in Kraft getreten. Zwischen den betheiligten Mächten haben neue Verhandlungen stattgefunden, die zu einer am 8. April 1892 zu Lissabon unterzeichneten Vereinbarung geführt haben. Das Protokoll über diese Vereinbarung lautet in Uebersetzung folgendermaßen:

Die Regierung des unabhängigen Congostaats, die Re⸗ gierung der Franzoͤsischen Republik und die Regierung Seiner Majestät des Königs von Portugal und Algarvien haben behufs Aufstellung eines Tarifs der im westlichen Congo— Becken zu erhebenden Ein- und , die in der Declaration vom 2. Juli vorgesehene Verhandlung eröffnet und haben sich über folgende Punkte geeinigt:

I) Alle in das westliche Congo⸗Becken eingeführten Waaren unterliegen einem Zoll von 6 c½ο des Werthes, mit Ausnahme von Waffen, Schießbedarf, Pulver und Salz, für welche ein Zoll von 109099 zu zahlen ist. Für alkoholhaltige Getränke gelten besondere Bestimmungen.

Schiffe und Boote, Dampfmaschinen, mechanische Vorrichtungen, welche der Industrie oder dem Ackerbau dienen, sowie Werkzeuge für gewerbliche und landwirthschaftliche Zwecke sind während eines vier⸗ jährigen mit dem Tage der Anwendung des Zolltarifs beginnenden Zeitraums frei von Einfuhrzoll und können demnächst einem Zoll von 3 o unterworfen werden.

Locomotiven sowie Eisenbahnwagen und Material sind während des Baues der Linien und bis zum Tage der Eröffnung des Betriebes zollfrei. Sie können sodann einem Zoll von 3 oo unterworfen werden.

Wissenschaftliche und Prãcisionsinstrumente sowie die dem Gottes⸗ dienst dienenden Gegenstände, Kleidungsstücke und Reisegerath für den persönlichen Gebrauch der Reisenden und Personen, welche fich im Gebiet des westlichen Congo⸗Beckens niederlassen, sind zollfrei.

2) Die aus dem westlichen Congo⸗Becken ausgeführten Erzeug⸗ nisse . . , n. Ausfuhrzöllen belegt: fenbein , , R w Kautschut / 100 9 des Werthes. Aren hiden Kaffee Rother Kopal 233 Kopal (geringerer Oualitãt) 5 des Werthes. õ

mnüsse Sesam ; Die Ausfuhrzölle auf Elfenbein und Fautschuk werden unter Zu⸗ grundelegung folgender Werthe erhoben: Elfenbein in Stücken, Enden u. s. w. 19 Fr. das Kilogramm, Zähne von einem Gewicht unter 6 kg 16 Fr. das Kilogramm, Zähne von einem Gewicht über 6 Kg 21 Fr. das Kilogramm, Kautschuk 4 Fr. das Kilog ramm. Diese Werthgrundlage kann von Jahr zu Jahr entsprechend dem Marktwerthe an der Küste Afrikas und unter Bedingungen, welche dem Handel jede Garantie bieten, einer Rexision unterzogen werden.

3) Die eben verzeichneten Tarife der Einfuhr⸗ und Ausfuhrzölle

sind für die Dauer von zehn Jahren festgesetzt.

Der Commandeur der Garde⸗Cavallerie⸗Division, General⸗ Lieutenant Edler von der Planitz L ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Bayern.

München, 5. Mai. Die Kammer der Reichsräthe hat dem W. T. B.“ usols dem Präsidenten Fürsten Fugger für den Rest der Session Urlaub ertheilt. Die Kammer ge⸗ nehmigte ferner die beiden Localbahngesetze und den Gesetz⸗ entwurf wegen Entschädigung der durch Milzbrand Betroffenen.

Sach en.

Dres den. 5. Mai. Seine Majestät der König hat, wie das „Dr. Js meldet, Seine Majestät den König Wil⸗ helm Il. von Württemberg zum Chef des 6. Infanterie⸗ Regiments Nr. 105 ernannt und zugleich bestimmt, daß dieses Regiment zukünftig die Bezeichnung 6. Infanterie⸗Regiment Nr. 105 „König Wilhelm H. von Württemberg“ führen soll.

Braunschweig.

Braunschweig, 5. Mai. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, hat sich heute Nachmittag mit dem ö Friedrich Wilhelm nach Potsdam begeben.

Anhalt.

Dessau, 5. Mai. Ihre Hoheiten der Herzog und die herein Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin von ecklenburg⸗Strelitz und Ihre Durchlaucht die in n, Alexandra sind, wie der ‚A. St.⸗A.“ meldet, mit Gefolge gestern hier eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die jungezechische Minister-Anklage hat in der get igen Sitzung des Aobgeordnetenhauses ihre Erledigung urch Uebergang zur Tagesordnung gefunden. Ueber den Verlauf der Debatte liegt nachstehender telegraphischer Bericht vor. Zunächst ergriff der jungczechische Abgeordnete Vasaty das Wort. Er leitete das Vorgehen des Justiz= Ministers aus dessen Feindseligkeit gegen das czechische Volk ab und forderte den Rücktritt des er em , Grafen Taaffe, der der Hauptmitschuldige des Ministers sei. Nicht minder heftige Angriffe richtete Vasaty gegen den Minister von Prazak, die Vertreter des böhmischen Großgrundbesitzes, die mährischen , . und die Polen. Zum Schluß drohte Vasaty mit der Gefahr eines Rumpfparlaments. Der Abge⸗ ordnete Bianskini betonte in serbisch⸗croatischer Sprache die Solidarität der österreichischen Slaven, welche weder Italiener noch Deutsche werden, sondern freie und treue Mit⸗ n. der Monarchie bleiben wollten. Der 9 Masaryk ezeichnete das Vorgehen der Regierung als ein absolutistisches. Der Abg. Dr. von Plener drückte zunächst sein Bedauern darüber aus, daß der JustizMinister in der vorhergehenden Sitzung über die Haltung der Regierung für den Fall, daß der Landtag kein Gutachten abgeben wolle, Stillschweigen beobachtet habe. Trotz eines gewissen Mißtrauens würden die Deutfch⸗ liberalen aber wieder mit der Regierung zusammen wirken, ins⸗ besondere zur Verwirklichung des Ausgleichs. Das böhmische Volk könne nicht Befriedigung in agitatorischen Zuständen finden, welche in letzter Linie den Bürgerkrieg herbeiführen müßten. (Großer Beifall) Der Jungezeche Herold versicherte, daß der Anklageantrag nicht agitatorischen Zwecken dienen solle, sondern nur der treue Ausdruck der Entrüstung des böhmischen Volkes sei, das den Prozeß schließlich gewinnen werde. Die lärmende Zustimmung, welche ein Theil der Galeriebesucher bei diesen Worten kundgab, veranlaßte die Räumung der Galerien. Bei der darauf erfolgten Äbstim⸗ mung wurde die von dem Abg von Plener beantragte Tagesordnung mit 239 gegen 41 Stimmen angenommen. Dem Fremdenblatt“ zufolge hat der Handels Minister Marquis Bacquehem die Mitglieder des Staats— Eisenbahnraths für den 27. und 28. Mai zur Frühjahrs⸗ Session einberufen. Die von der General⸗-Direction der Eifen⸗ bahnen ausgearbeiteten Reformen des Gütertarifs haben die ministerielle Genehmigung bereits erhalten.

Großbritannien und Irland.

Der Premier⸗-Minister Marquis von Salis burn ist am 3. d. M. Abends aus dem südlichen Frankreich nach London zurückgekehrt.

Die Großjury hat die beiden Anarchisten Mowbray und Nichol wegen ., zur Ermordung des Ministers des Innern Matthews und des Richters Hawkins vor das Schwurgericht verwiesen.

Auf die schon erwähnte Eingabe der Londoner conservativen Abgeordneten in Sachen der ö,, , mitt elloser Ausländer hat der erste Lord des Schatzes, dem Manchester Guardian“ zufolge, erwidert, die Regierung sei sich der Wichtigkeit der Frage wohlbewußt; die Eingabe solle dem Ministerrath vorgelegt werden. Einstweilen aber könne er nicht das bestimmte Versprechen abgeben, daß die Regierung in der Angelegenheit Maßnahmen ergreifen werde.

Frankreich.

Der Staatsrath hat einem Telegramm des, W. T. B.“ zufolge jetzt auch den gemeinsamen Hirtenbrief des Erz⸗ bischofs von Avignon und der Suffraganbischöfe von Vimes, Viviers, Valence und Montpellier für einen Mißbrauch des Amtsbefugnisses erklärt.

Nicht der Justiz⸗-Minister, wle in Nr. 106 des ‚R⸗ u. St⸗A.“ vom 4 d. M. nach einer Meldung des W. T. B.“ berichtet wurde, sondern der Minister der öffentlichen Arbeiten hat an die Präfecten ein Rundschreiben gerichtet, in dem er sie anweist, den Bergwerks- und Steinbruchsbesitzern ihrer Departements eine strenge Ueberwachung der Dynamitvorräthe, deren sie für ihre Industrie bedürfen, zur Pflicht zu machen. Ver⸗ anlaßt wurde das Nundschreiben, wie die, Franz Corresp. berichtet, durch den Justiz-Minister, der sich auf die Ergebnisse einer gerichtlichen Untersuchung über einen in Berclau (Pas -⸗de⸗ Talais) verübten Dynamitdiebstahl stützte. Die Untersuchung förderte den nichts weniger als beruhigenden Umstand zu Tage, daß alle Arbeiter Dynamitpatronen zu Hause besaßen und

solche mit Leichtigkeit aus den Gruben wegtragen konnten. Ein neues Rundschreiben wird die Vorschriften 22 die Ver⸗ g und Verwendung von Sprengstoffen enthalten.

Von den Ergebnissen der Gemeindewahlen in den 359 Departements und Arrondissements⸗ Hauptstädten Frank reichs sind gegenwärtig 357 bekannt. In 27 Hauptorken ist die Majorität republikanisch; in 14 ist sie conservativ.

16 Städten müssen die gesammten Listen noch einmal gewählt werden. Narbonne allein hat socialistisch gewählt. In 69 = . zeigt die erste Wahl noch nicht den Charakter der ajorität. Die Republikaner gewannen 11 Hauptstädte. In 98 Städten sind die Gemeinderäthe in ihrer Gesammtheit republikanisch. In 6 sind sie durchweg conservativ

Der bei der Explosion im Restaurant Very am Boule⸗

vard Magenta schwer verletzte Hamonod ist, wie ein Telegramm von heute früh meldet, gestorben. Der Zustand Vérn's ist fortgesetzt ein ee gehe , Aeber die Stimmung in Montbrifon, wohin bekannt⸗ lich Ravachol demnächst überführt werden wird, um dort wegen Mordes vor die Geschworenen gestellt zu werden, wird dem „Gaulois“ geschrieben:

Sanz Monthrison lebt in Furcht und Schrecken, seitdem die Ankunft Ravachol's angekündigt ist. Alles, was irgendwie zum Justizpalaste gehört, setzt undurchdringliche Mienen auf, sobald von Ravachol die Rede ist, und der Gefängnißwärter, an den ich mich wandte, wurde bei meiner ersten Frage blaß vor Erregung und erklärte bange, er wisse nichts. Der Besitzer des Gasthoöfes, in dem der Scharfrichter Deibler auf seinen zwei letzten Geschäftsreisen abstieg, hat schon Drohbriefe er halten. Die Richter verhehlen nicht ihre Furcht, den Justizpalast, ein altes Gebäude, welches auch das Gefängniß umfaßt, in die Luft springen zu sehen. Diese allgemeine Unruhe ist durch die Verhältnisse der industriearmen Stadt, wo jedermann einander kennt. keineswe gerechtfertigt. Es liegt auf der Hand, daß die Anarchisten nicht in Hebt Anzahl dahin kommen könnten, ohne sogleich bemerkt zu werden.

er Präfect der Loire Herr Lepine, der Unter⸗Präfect in Montbrison war, ehe er zum General⸗Secretãr der Pariser Polizei⸗Präfectur er⸗ nannt wurde, ist zur Stelle, um die Einwohnerschaft zu beruhigen und die nöthigen Maßregeln für die Ankunft Rava ol's zu treffen.

Das Kriegsschiff „Sense“ ist, wie die Pariser Blätter melden, vor Kotonu eingetroffen, und dessen Commandant, der Linienschiffs⸗Capitän Reyniers, der bisher die Schiffsstation des südlichen Atlantischen Oceans leitete, soll nunmehr die Leitung der Operationen zur See, nämlich die Errichtung der Blokade von Wydah und dann der Küste von Dahomey, welche den fremden Mächten notificirt werden wird, über⸗ nehmen. Auch der Dampfer, Ville⸗de⸗Ceara“ mit V0 Tirailleurs aus Dakar und Konakry im Senegalgebiet ist vor Koto nu ein⸗ getroffen. Diese Verstärkungen der Garnisonen am Golf von

enin, im Ganzen 709 Mann Haugssas, Tirailleurs, Artillerie, werden nach der Auffassung der französischen Regierung voll⸗ ständig hinreichen, um das Dahomeyer Heer abzuhalten, welches nicht einmal gewagt hatte, die französischen gien men anzu⸗ greifen, als diese noch eine viel 2 Besatzung hatten. Ueber die sonstigen militärischen Vorbereikungen gegen Dahomey wird der Nat Ztg.“ aus Paris weiter gemeldet? Der vorige Woche von Marseille nach Dahomey abgegangene Ell⸗ dampfer „Taygete“ hatte 100 Passagiere, darunter 10 Feldprediger, 19 Nonnen zur Pflege der Verwundeten, 50 Tirailleurs von Algier, 100 Tonnen Schießpulver und Kriegsmaterial für Kotonu, an Bord. Dem Taygete“ folgt in geringer Entfernung ein weiterer Transport dampfer, ebenfalls mit Kriegsmaterial für Kotonu an Bord. Ferner erhielt der Gouverneur von Senegal den Befehl, alle disponiblen eingeborenen Tirailleure sofort nach Kotonu zu dirigiren. Diese Truppen sollen durch einen Theil der nach Dahomey gesandten französischen Truppen ersetzt werden. Endlich gehen von Algier nach Benin mehrere algerische Bataillone, und zwar Fremdenlegion, Turcos, Freiwillige der Marine⸗Artillerie und der Marine⸗Infanterie ab. Die Ope⸗ rationen gegen Dahomey sind nunmehr endgültig bis zum Herbst verschoben.

Das neue Corps einheimischer Truppen auf Ma⸗ dagascar, dessen Bildung gestern gemeldet worden ist, wird 0 der „Franz. Corr.“ vorläufig aus zwei Compagnien be⸗ stehen, später aber, wenn die Umstände es erheischen und die Budgeteinnahmen dies gestatten, auf ein Bataillon von vier Compagnien erhöht werden können. Den Stab bilden zwei Offiziere, ein Hauptmann und ein Lieutenant, denen drei Corporale und sechs Soldaten der Marine⸗Infanterie beigegeben werden. Die Cadres sind zu⸗ sammengesetzt aus einem Hauptmann, einem Lieutenant und einem Unter⸗Lieutenant, sowie 7 europäischen Soldaten, die 110 Mann einheimischer Truppen unter ihren Befehlen haben werden. Das Errichtungsdecret enthält ferner die Bestimmung, daß die Vorschriften des Militärgesetzbuchs für die Einhei⸗ mischen gemildert werden können. .

Rußland und Polen.

Der Finanz Minister Wyschnegradsky befindet sich nach einer in St. Petersburg eingetroffenen Meldung aus Jalta in fortschreitender Genesung. J

Der schon telegraphisch erwähnte Kaiserliche Ukas, welcher gegen den geheimen Unterricht in den west— lichen Gouvernements Strafen festsetzt, lautet nach der „St. Pet. Ztg.“ wie folgt: .

Die Verbreitung und . der Jugendbildung auf russischer nationaler Basis in den westlichen Gouvernements des Reichs bildete beständig eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung. In derselben Absicht haben Wir für wohl befunden, ein besonderes temporäres Reglement festzustellen, welches die Verhinderung des geheimen Unter⸗ richts in den erwähnten Gouvernements bezweckt.

Nachdem Wir dieses im Minister⸗Comité geprüfte Reglement bestãtigt haben und dasselbe dem dirigirenden Senat zugehen lassen, befehlen Wir: das Reglement zu veröffentlichen und in der angeord⸗ neten Weise in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Minsk, D Mohilew, Kiew, Podolien und Wolhynien in Kraft treten zu lassen. ö. ;

Der dirigirende Senat wird nicht unterlassen, zur Ausführung dieses die betreffenden Anordnungen zu treffen.

Gatschina, den 3. April 1892. Temporäres Reglement über die Strafen für geheimen Unterricht in den Gouvernements Wilna, Kowne, Grodno, Minsk. Witebsk, Mohilew, Kiew, Podolien und Wolhynien: .

1) Für die Errichtung und den Unterhalt einer Schule irgend welcher Art ohne Genehmigung der Regierung unterliegen die dessen Schuldigen einer Geldstrafe bis zu 300 Rbl. oder einer Haft bis zu drei Monaten. Derselben Strafe unterliegen diejenigen Personen, welche der Errichtung der geheimen Schule oder dem Unterricht in derselben durch Gewährung der Lorcalität, Lieferung der Schul Lehr⸗ oder anderer Mittel, sowie durch Zahlung für den Unterricht oder durch Betheiligung an der Lehre oder der Verwaltung der Schule Vorschub geleistet.

Alexander.

Personen, welche

hãusern ind, falls sie sich des ge⸗

von Kindern mehrerer Familien oder erwachsener

Personen bei sich zu Hause oder in Privathäusern ohne Auto= rifation der Regierung schuldig erweisen. .

3) Mit der Anregung von . wegen eb gn, Unterrichts werden in den Gouvernements Wilna, Kownoe,. Grodno, Minkk, Witebs und Mohilew die Directionen der Volksschulen, in den Gouvernements / Kiew, Podolien und Wolhyien dagegen die

2 Derselben Strafe (ärt. M unterliegen die zum e in . meinsamen Unterri

BVolksschul Inspectoren der bei der Verwaltung des Kiewschen Lehr⸗

bezirks bestehenden Volksschulen⸗Inspertion betraut. Die Polizei- beamten der Städte und Kreise, sowie die Gemeinde⸗ und Dorf- beamten sind verpflichtet, der betreffenden Schulobrigkeit die zu ihrer Kenntniß gelangten Fälle geheimen Unterrichts mitzutheilen. =

) Die Zuerkennung der in den Art. 1 und 2 erwähnten Strafen

erfolgt in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Kiew,

odolien und Wolhynien von den General-Gouverneuren, in den ö Minsk, Witebsk und Mohilew aber von den Gouverneuren. .

5). Die auf Grund des gegenwärtigen Reglements von den Schuldigen beigetriebenen Strafgelder fließen:

2. dem Unterstützungskapital für diejenigen Personen zu, welche die Berechtigung zum Privatunterricht erworben haben, falls die Gelder von Personen beigetrieben sind, die den Charakter von Privat⸗ Erziehern, Hauslehrern und Lehrerinnen besitzen, oder im allgemeinen von Personen, die zum Privatunterricht berechtigt sind, und .

b. in die Staatsrentei, falls sie von allen übrigen Personen erhoben sind. .

6 Der Modus der Anwendung des gegenwärtigen Reglements wird der Uebereinkunft der Curatoren des Kiewschen und Wilnaschen Lehrbezirks mit den betreffenden General- Gouverneuren oder

Gouverneuren anheimgestellt. . . Minister der Volksaufklärung, Staatssecretãr Graf Deljanow.

Italien.

Die Ministerkrisis, welche aus Anlaß finanzieller Fragen in den Parlamentsferien ausgebrochen war und mit der Demission des Finanz Ministers Colombo ihren Abschluß gefunden hatte, hat sich sofort nach Wiederaufnahme der Sitzungen der Deputirtenkammer wieder erneuert: das Ministerium Rudini hat dem Ansturm seiner Gegner, die sogleich nach den sterferien in der Deputirtenkammer ihre Angriffe auf das Cabinet eröffneten, nicht stand zu halten vermocht; es ist gestern bei der Abstimmung über eine zu seinen Gunsten eingebrachte Tagesordnung mit acht Stimmen Minorität unterlegen. Ueber den Verlauf der entscheidenden Sitzung der Kammer entnehmen wir den Meldungen des „W. T. B.“ Folgendes: - .

Bei der gestern fortgesetzten Besprechung über die in der ,, . abgegebenen Erklärungen des Minister⸗Prä⸗ sidenten . di Rudini richteten Giolitti und El lena unter fortgesetzter Unruhe des Hauses heftige Angriffe gegen das Cabinet. Hierauf wurde der Schluß der Debatte an⸗ genommen. Es waren verschiedene 3m m ,, be⸗ antragt worden. Zunächst . Grimaldi die von ihm eingebrachte, zu Gunsten des Cabinets sich aussprechende Tagesordnung, welche dahin lautete: „Die Kammer billigt die Erklärungen der Regierung und geht zur Tagesordnung über“ Alsdann motivirten Ellena, Marxtin, Nocito, Carmine, Villa und 3 die ihrigen, die sich gegen das Cabinet richteten.

zer Deputirte Sularis beantragte eine für das Cabinet günstig lautende Tagesordnung, Salandra und Bonghi beantragten dilatorssche Tagesordnungen. Nachdem sich alsdann der Schatz⸗Minister Lu zzatti gegen die vorgebrachten Beschuldigungen vertheidigt hatte, nahm der Minister— Präsident das Wort und erklärte: Er acceptire die Tagesordnung Grimaldi s; die gegen das Cabinet vor⸗ gebrachten Beschuldigungen müsse er zurückweisen, das Pro⸗ gramm des Cabinets habe sich nicht geändert; die gegenwärtige Situation sei dadurch hervorgerufen, daß er weder seine Collegen noch diejenigen, die ihn stets unterstützt hätten, habe verlassen wollen. Die von Grimaldi beantragte Tages⸗ ordnung wurde hierauf in namentlicher Abstimmung mit 1933 egen 185 Stimmen abgelehnt. Acht Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Herr di Rudini erklärte nach der Abstimmung, er werde die Befehle des Königs einholen. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben.

In Abgeordnetenkreisen verlautete gestern, der Minister⸗ rath habe noch am Abend über die Demission des Cabinets berathen; der Minister⸗Präsident habe heute früh dem Köni die Entlassung des Cabinets einreichen wollen. Auf heute ist die Deputirtenkammer einberufen worden, um Mittheilungen der Regierung entgegenzunehmen.

Belgien. Die Luxemburger Polizei hat gestern früh zwei ihr signalisirte, von Metz kommende helgische Anarchisten Namens Lambert und Legot verhaftet. In Lüttich wurden gestern Abend ein Schmied aus Esneux, Namens Guilmot, und ein Schankwirth Namens Schlarbach in Haft genommen, welche durch die Auffindung von Dynamit bei dem ÄAnarchisten Beaujeau compromittirt sein sollen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Mai. Der König ist heute Nachmitta

um 1144 Uhr von hier über Dänemark und . ö . abgereist und begiebt sich von da nach Karlsruhe un

iarritz. In der Ersten Kammer hat Herr B. Leijonhufvud, unter⸗ stützt von über 30 Mitgliedern der Kammer, den Antrag ein⸗ gebracht, der Reichstag möge den van um die RNieder⸗ ä . eines aus sachkundigen Personen estehenden Comités ersuchen, um dem nächsten Reichstag einen Vorschlag zur vollständigen Ordnung der Land⸗ und Seevertheidigung vorlegen zu können. 9 Verbindung hiermit hat Herr C. 5. ärn beantragt, daß gleichzeitig mit der Vertheidigungs⸗

age auch die Frage wegen der Grundsteuerabschreibung erledigt werde.

Amerika.

Der „‚New⸗HYork Herald“ hat aus Barcelona in Venez u ela folgendes, vom 3 Man datirte, Telegramm erhalten: „Prãäͤsident Palacio hat eine Armee von Caracas aus gegen die Auf⸗ tändischen abgesendet. Eine Schlacht steht binnen kurzem bevor. Wie es scheint, beabsichtigt der Präsident, die Infur⸗ Wnten aus der Nähe der jetzt von ihnen umzingelt gehaltenen Städte Valencia und Calabozo hinwegzulocken.⸗

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (sg) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten ging ein Gesetzentwurf über die Gewährung

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einer Staatsrente zu Stol ebühr enentschädigungen in der evangelisch-⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover ein. ; ; ;

Auf der Tagesordnung stand eine Reihe von Commissions⸗ berichten über Pe titi onen. 3

Der Bericht der ali gn mnie über die Petition des Gerichtsschreibergehilfen Schulz in Köln wegen An⸗ rechnung einer bei der Steuerverwaltung verwendeten i auf sein Dienstalter wurde auf Antrag des Abg.

deren (Centr) von der Tagesordnung abgesetzt. Das⸗ selbe geschah mit der Petition der Pfarrer des Dekangts Oberg ondershausen wegen Abänderung des Gesetzes über die Vermögens verwaltung in den katholischen Kirchengemeinden nachdem ö. Pr. Lieber (Centr.) darauf hingewiesen, daß in der Commission zur Vorberathung der Vorlage wegen der Stolgebührenentschädigungen regierungsseitig eine hierher gehörige Erklãrung . sei, deren Wortlaut dem Hause noch nicht zur Kenntniß habe gebracht werden können.

Die Petition von , der katholischen Kirch en⸗ gemeinde zu Buer in Westfalen, betreffend den Maßstab für die Umlegung der Kirchensteuern, wird der Regierung zur n b. überwiesen.

eber die Petition von . in Stralsund, welcher beantragt, auf gesetzlichem Wege festzusetzen, daß die Fischerei in der Tiefe der Ostsee nach wie vor allen Fischern und Fischerei treibenden Bewohnern der Küste ohne Pachtzahlung und Entgelt zustehe, sollte nach dem Antrage der Agrar⸗ commission, namens deren Abg. Brandenburg ( Centr) , Bericht erstattet, zur Tagesordnung übergegangen werden.

Auf Antrag des Abg. Rickert (dfr.), dem sich Abg. Graf Behr (freicons.) anschloß, wurde die Petition an die k ion zur schriftlichen Berichterstattung zurück— verwiesen.

Ueber die Petition des Mühlenbesitzers Porath in Klein⸗ Lüben um Befreiung von Deichlasten ging das Haus zur Tagesordnung über.

Die Petition des Strafanstaltslehrers Aulbert in Lingen wegen anderweiter Regelung der Gehalts, Pensions— und Nangverhältnisse der Strafanstaltslehrer wurde, so⸗ weit sie die Aufbesserung der Einkommensverhältnisse und die Einführung einer Gehaltsscala für die Straf⸗ anstaltslehrer betrifft, der Regierung bei den bereits hierüber schwebenden Verhandlungen zur weiteren Berũck⸗ sichtigung, insofern sie ihre Gleichstellung im Rang mit den Secretären und den Inspectoren betrifft, zur Erwägung, und soweit sie die Anrechnung der vor dem Eintritt in den Straf— anstaltsdienst zurückgelegten Dienstjahre betrifft, der Regierung als Material für eine demnächstige allgemeinere gesetzliche Regelung überwiesen. . ö

Der Lehrer Teubner in Schroda petitionirt um Ge— währung einer persönlichen Zulage aus Staatsmitteln, welche für in der Provinz Posen amtirende, aus anderen Provinzen dorthin versetzte Lehrer ausgefetzt sind. ö

Die Unterrichtscom mission beantragt Ueberweisung zur Erwägung.

Abg. von Jazdzewski (Pole) beantragte Uebergang zur Tagesordnung. Der Commissionsantrag wurde an—⸗ genommen. J . .

Die Petition verschiedener Lehrer und Lehrerinnen wegen Regelung der Verhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an Mittelschulen und höheren Mädchenschulen beantragt die Unter⸗ richtscommission der Regierung als Material für die baldigst her⸗ beizuführende gesetzliche Regelung der Gehalts-, Pensions⸗ und Reliktenversorgungsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an Mittelschulen und höheren Mädchenschulen zu überweisen.

Abg. Seyffardt (nl.) vertrat für den abwesenden Abg. Kropatschek den Commissionsbeschluß.

Nach kurzer Debatte, an der sich die Abgg. Dr. Arendt lfreicons) und Sack (cons) sowie der Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath von Bremen betheiligten, wurde der Commissions— antrag angenommen. .

Die Petition von Mitgliedern der Dorfgemeinde Sombien wegen Errichtung einer eigenen Schule daselbst wurde der Regierung als aterial zur Entscheidung der Sache überwiesen.

Die Petitionen von Subalternbeamten bei Local⸗ Justizbehörden und bei Staatsanwaltschaften, wegen Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse und wegen Rangerhöhung erledigte das Haus ohne Debatte durch Ueber⸗ gang zur Tagesordnung.

Die Petition von Gemeinden des Mittel⸗Oder— bruchs wegen Errichtung eines Schöpfwerkes bei Neutornow oder Neuglietzen beantragte die Bu dgetcommission, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. .

Abg. von Risselmann (cons.) bat die Regierung, eine

Commission zur gründlichen Untersuchung der Verhältnisse an

Ort und Stelle nach dem Muster derjenigen einzusetzen, die schon vor einigen . für die Verhältnisse bei Schwedt in Thätigkeit gewesen sei. Die Commission dürfe nicht eher den fraglichen Bezirk verlassen, als bis definitiv über die zur Abwehr der Ueberschwemmungsschäden zu treffenden Maß⸗ regeln beschlossen sei. .

Abg. von Dobeneck (cons.) trat ebenfalls für den Commissionsbeschluß ein, der angenommen wurde. (Schluß des Blattes)

Zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Bahnen unterster Ordnung trat, wie wir der Nat.⸗Ztg. entnehmen, am Mittwoch Abend die Comm ission des Laufes der Abgeord; neten zusammen. Man ging sofort zur ee , n . §1 über, der lautet: Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, jedoch weder auf Grund des Art. 41 Abs. 1 der Ver fassung des Deutschen Reiches angelegt und betrieben werden, noch dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterworfen oder zu unter⸗ werfen sind, bedürfen zur, baulichen Herstellung und zum Be— triebe polizeilicher Genehmi . Bahnen, welche 1) hauytsächlich den örtlichen Verkehr . einer Gemeinde oder zwischen be⸗ nachbarten Gemeinden vermitteln oder 2) nicht mit Locomotiven be⸗ trieben werden, sind dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 nur dann zu unterwerfen, wenn nach Ent⸗ scheidung des Staats⸗Ministeriums ihnen eine a Bedeutung für den öffentlichen Verkehr beizumessen ist, daß sie als Theil des allgemeinen Eisenbahnnetzes zu behandeln sind. Zweifel darüber, ob für eine Bahn die Voraussetzungen zu 1“ und 2 vorliegen, ent⸗ scheidet auf Anrufen Betheiligter das Staats⸗Ministerium.. Abg. Dr, Krau se (ul.) beantragte diesen Paragraphen wie folgt zu fassen; Eisenbahnen, welche zwar dem öffentlichen Verkehr dienen, jedoch nicht im Interesse der Vertheidigung Deutschlands oder im Interesse des allgemeinen Verkehrs nothwendig erachtet werden, unterliegen der Regel nach nicht dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838. Sie sind dem letzteren Gesetze nur

dann zu unterwerfen, wenn nach Entscheidung des Staats. Mini- steriums ihnen eine solche Bedeutur den öffentlichen Ver⸗ kehr beizumessen ist, daß sie als Theil des allgemeinen Gijenbahn— netzes zu behandeln sind. Zur Motivirung seincs Antrags bemerkte der Antragsteller, er bezweifle, die Fee enn nach 5 6 der Reichs⸗Gewerbeordnung in der 2 zum Ausdruck ge⸗ bracht worden sei. Die Abag. Dr. Krause (ni). v. Strem beck (Centr.) und Imwalle (Centr.) ãußerten weitere Verfaffungebeden ken in Bejug auf das Verhältniß zur Reichsverfassung und Gewerbe⸗ ordnung. Der i der öffentlichen Arbeiten Thielen Normalspurige Bahnen könnten e Tertiarbahngesetz fallen, wie die schmalspurigen 2 unter das Gesetz über die Eisenbahnunter⸗ nehmungen vom 3. November 1838 fallen könnten. Auch die Ge⸗ schwindigkeit böte kein Kriterium. Der Abg. Dr. Hammacher (nl. ). befürwortete die Fassung der ierungs vorlage, ebenso die Abgg. von Bismarck scons), Jerusalem (Centrꝗ) und von Tiedemann freicons.), die sämmtlich anerkannten, daß eine positive Fassun jedenfalls schwierig sei und bisher noch nicht habe 2 werden können. Der Abg. vom Heede (nlÜ.) wünschte einige redactionesse 3 änderungen, so solle der Ausdruck Lokomotive durch Betriebs. maschine ' ersetzt werden. Der Abg. Broem el (of.) trat dafür ein, daß die Pferdebahnen nicht unter das Gesetz über die Eisenbahn—⸗ unternehmungen vom 3. November 1838 fallen sollten. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen stimmte dieser Auffassung zu und erklärte, daß nur ausnahmsweise davon die Rede sein könne, die Pferdebahnen diesem Gesetze zu unterwerfen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Krause abgelehnt und die Regierungsvorlage mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.

Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des ö über die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Fom— munalverbände mit Militäranwärtern trat gestern Abend in die Specialdiscussion der Vorlage ein und erledigte 5 1. Abfatz 1 dieses Paragraphen. wurde in folgender Fassung angenommen: Die etatsmäßigen Subaltern, und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Communalverbände, jedoch ausschließ⸗ lich der Forstverwaltung und der Landgemeinden und ländlichen Communalbezirke mit weniger als 3000 Seelen, sind e der nachstehenden Bestimmungen mit Militär⸗ anwärtern zu besetzen. Die gesperrt gedruckten Worte sind auf Antrag des Abg. von Rauchhaupt (cons.) eingefügt worden. Auf Antrag des Abg. Greiß (Centr) wurde das Wort vorzugsweise“, welches in der Regierungsvorlage vor den Worten mit Militäͤr⸗ anwaͤrtern! stand, gestrichen.

ee. sich gegen diese Bedenken.

so gut unter das

Kunft und Wissenschaft.

Die nächste Sitzung der Gesellschaft für Erdkunde findet morgen Abend 7 Uhr im Saale des Architektenhauses mit fol⸗ gender Tagesordnung statt: Herr Dr. Richard Büttner: Meine Reisen im Togolande und die Station Bismarckburg. Herr Otto Baschin: Ein Winter in Bossekop (Lappland). —̃

In Weimar ist am Mittwoch nach längeren Leiden der Schriftsteller und Dichter Hans Herrig im Alter von 45 Jahren gestorben; er war eine Zeit lang Mitglied des Literarischen Bureaus des Königlichen Staats-Ministeriums und dann der Redaction des Deutschen Tageblatts . Von seinen Dichtungen erwähnen wir das Lutherfestspiel', welches in Worms zur Aufführung kam und für welches dort nach seinen eigenen Ideen ein Theater erbaut wurde; ferner die Dramen Conradin“, Nero“ ꝛc.

Der als Caricaturzeichner bekannte Maler Grévin ist, laut Meldung des W. T. B.“, in Saint Mands gestorben.

Sandel und Gewerbe.

Heute Vormittag 10 Uhr fand in der Reichs bank eine Sitzung des Centralausschusses statt Nach den Be— merkungen des Vorsitzenden, Reichsbank⸗-Präsidenten Dr. Koch zu den vorgetragenen Zahlen ist die Anlage, obschon 11 Millionen Mark geringer als im Vorjahre, nicht gerade niedrig. Indessen ist der Metall⸗ und namentlich auch der Goldvorrath erheblich höher als in den Vorjahren. Die steuerfreie Notenreserve beträgt 280 Millionen gegen 215 im Jahre 1891, 160 im Jahre 1896; in den letzten Tagen ist sogar wieder eine Ueberdeckung der Banknoten eingetreten, nachdem die Anlage sich um 20 Mil⸗ lionen vermindert hat. Trotz der Höhe der fremden Wechsel⸗ curse ist in neuester Zeit Goldabfluß nach dem Auslande nicht bemerkbar gewesen. Eine Zinsveränderung wurde von keiner Seite angeregt. Sodann billigte der Centralausschuß noch die Zu⸗ lassung der Königsberger Stadt-Obligationen von 1891 und von 1386 (4 proc) zur Beleihung im Lombardverkehr und genehmigte die Zahlung der halbjährlichen Abschlagsdividende mit 15. Proc. vom 15. Juni d. J. ab.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 4. Mai. (W. T. B. Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Lahn ist gestern Nachmittag in New⸗ Lork eingetroffen. Der Dampfer Bayern“ ist heute in Singapore angekommen.

5. Mai. (W. T. B.). Der Dampfer Stuttgart“ ift gestern Nachmittag in Baltim ore eingetroffen. Der Schnell. dampfer Havel“ ist am 3. Mai Nachmittags von New⸗HYHork via Southampten nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Spreen, nach New Jork bestimmt, hat am 4. Mai Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Schnelldampfer Fulda“ ist am 4. Mai Vormittags von Genua vig Gibraltar nach New-York, abgegangen. Der Postdampfer Berlin“ hat am 4. Mai die Reise von Lissabon nach Ant⸗

werpen erte et . ; . 6. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer Con dor, nach Brasilien bestimmt, ist am 5. Mal Vormittags in DOporto ein⸗ etroffen. Der Postdampfer München“, na New⸗JYJork be⸗ ern hat am 5. Mai 3 Uhr Nachmittags Dover passirt. Der Dampfer Retter mit dem Dampfer Neckar im Schlexptau hat am 5. Mai 6 Uhr Morgens die Reife von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt. Der Schnelldampfer Trave von New⸗ Vork kommend, hat am 5. Mai 6 Uhr Morgens Dover passirt. Der n, Darm stadt ist am 4. Mai 2 Uhr Nachm. von ew⸗York nach Europa in See Edangen, . 5. Mal (B T. B) amburg⸗Ameri⸗ che Packetfahrt ⸗Actiengesel lschaft. Der Postdampfer ĩ von New⸗JYJork kommend, heute Nach⸗ mittag Scilly passirt.

London, 5. Mai. (W. T. B.) Der Union ⸗Dampfer Mexican ; ist gestern auf der Ausreise in Capetown angekom⸗ men. Der Union⸗Dampfer Moor“ n g . auf der Aus⸗ reijse von MgLeira abgegangen. Die Castle⸗ Dampfer Norham Castle' und „Garth Castle“ sind gestern auf der Heimreise von Fapetown abgegangen. Der Castle Dampfer Grantully⸗Castle ist heute auf der Ausreise in Durban an⸗ gekommen.

kani Markomannia“ hat,

Theater und Musik.

Das Schauspiel Dorf und Stadt' geht mit Agnes Sorma als Lorle am Berliner Theater im Laufe der nächsten Woche in Scene. Ludwig Barnay wird morgen die Titelrolle in Richard III.“

darstellen) und am Montag nach langer Pause zum ersten Male