einzuführen. Wenn die Regierung die angeregte Unterfuchung anstellen und sowohl Arbeiter wie 1 eber vernehmen lasse, wenn sie dabei auch die Statistik der Krankenkassen prüfe, so werde sie sich wohl bald von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel überzeugen.
Abg. Dr. Ritter (freicons. ):; Es sei nicht wohl angänglich, für die Kohlenindustrie. die sich auf die verschiedensten Theile des preußi⸗ schen Staats vertheile und auf den verschiedensten Grundsätzen basirt sei, eine allgemeine Normalzeit einzuführen. Von diesem Gesichts⸗ punkte sei auch die Gewerbeordnung ausgegangen, denn danach könne event. der Bundesrath die Arbeitszeit verkürzen. Man habe aber nicht durch eine generelle Bestimmung die Industrie und auch die Arbeiter schädigen wollen. In der Vorlage müsse als Ersatz für den Bundesrath eine Landesbehörde gefunden werden. Die Commission habe trotz mancher Bedenken sich schließlich für die Ober ⸗ Berg⸗ ämter entschieden, mit der Maßgabe jedoch, daß diese nur für einzelne Betriebe eine Entscheidung treffen könnten, weil sonst die Behörde über ein ganzes Revier aus allgemeinen Rücksichten eine Aenderung der Arbeitszeit einführen und darin der Keim eines Normalarbeitstages gefunden werden könne. Gegen diesen müsse er sich erklären, nicht bloß wegen der Verschie⸗ 2 der Reviere, sondern auch weil eine ausgleichende Gerechtigkeit mit anderen Industrieen hier Platz greifen und der freie Arbeitsvertrag in Geltung bleiben müsse Es werde so häufig auf England exemplificirt. Aber gerade die englischen Berg⸗ arbeiter hätten sich ganz energisch gegen eine gesetzliche Fest⸗ legung der Achtstundenarbeit erklart und den Parlamentsmitgliedern, die gegen diese Achtstundenschicht gestimmt hätten, ihren Dank aus⸗ esprochen. Großjährige Arbeiter müßten das Recht haben, ihre
rbeitszeit selbst zu bestimmen und ihre Arbeitsfähigkeit selbst zu taxiren. Die Regierungsvorlage gebe hierfür nicht die nöthige Garantie. Er sei überzeugt, daß der gegenwärtige Minister nicht zu weit gehen werde; aber die Zeiten könnten sich ändern und ein Ministerium Dasbach (Heiterkeit würde den Normalarbeitstag im ganzen Lande einführen. Dem möchte er aber vorbeugen und deshalb stimme er für die Commissionsfassung. Eine Enquête über den Bergbau habe bereits 1889 stattgefunden, und eine neue Enguste werde nicht zur Beruhigung der Arbeiter führen, von welcher der Abg. StötzelÜ esprochen habe. Dieser habe in Dortmund in einer Arbeiterversamm⸗ ung nach dem Bericht der Kölnischen Volkszeitung“ gesagt, der Ansturm in der Commission und in einer gewissen Presse gegen die Vorlage habe einen politischen Hintergrund, das Centrum werde im lenum alles daran setzen, eine für die Bergarbeiter günstige assung zu erwirken, freilich habe man es vielfach mit Herren zu thun, die vom Bergbau keine Ahnung hätten; es sei 1 daß die Bergleute sich regten und die Bestrebungen der ihnen wohlgesinnten . durch eine deutliche Willensmeinung unterstützten. Das inge nicht nach einer Beruhigung der Bergarbeiter. Es würde die Aufgabe des Abg. Stötzel gewesen sein, beschwichtigend auf die Bergarbeiter einzuwirken. Statt dessen habe er ihm (Redner) vorgeworfen, er habe im Hause gesagt, die Bergarbeiter hätten blasse Gesichter, weil sie Schnaps tränken. Er habe nichts davon gesagt. Er habe sich in der Commission mit dem Abg. Letocha vom Centrum über den Gesundheitszustand der schlesischen Bergleute unterhalten und dabei gesagt, es komme vor, daß schlesische Bergarbeiter blaß aussähen, weil sie nicht eine so gute Ernährung hätten wie die in Westfalen und auch, weil einige dem Schnapsgenusse ergeben seien. Eine solche vertrauliche Aeußerung aus der Commission in einer solchen Weise an die Oeffentlichkeit zu bringen, halte er für unerhört. Das laufe * * permanente Beunruhigung der Bergarbeiter hinaus. (Beifall rechts.
Abg. . (ntl.): Nach § 196 des Allgemeinen Berggesetzes stehe der Bergbau unter der polizeilichen Aufsicht der Ver gen, diese erstrecke sich auf die Sicherheit des Baues und die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter; und nach § 197) seien die Ober⸗Bergämter befugt, für den ganzen Umfang ihres Verwaltungsbezirkf oder für einzelne Theile desselben Polizeiverordnungen über die im 196 erwähnten Gegenstãnde zu erlafsen. Von dieser Machtbefugniß hätten die Ober Bergämter in der ausgedehntesten Weise Gebrauch emacht. Wo die Erdwärme in den Bergwerken 29 Grad Celsius über⸗ 6 habe man sogar eine nur sechsstündige Schicht. Außerdem seien die Grubenverwaltungen verpflichtet, Bestimmungen über Anfang und Ende der Arbeitszeit in die Arbeitsordnung aufzunehmen. Eine Abänderung des Berggesetzes, wie sie hier in 5 197 gewünscht werde, sei also gar nicht nothwendig. Der Unterschied zwischen der Com⸗ missionsfassung und der Regierungsvorlage sei der, daß nach der ersteren es nicht mehr möglich sein werde, den Normalarbeitstag für den Bergarbeiter durch die w einzuführen. Die Bestrebungen des Centrums gingen dahin, die Regierungsvorlage wieder herzustellen, damit die Hoe e , . dieses Recht bekämen. Seine Partei könne der Fassung der Regierungsvorlage ihre Zustimmung nicht geben, weil ein Hauptfehler in der Unklarheit liege. Es gehe aus dem Antrage Hitze nicht hervor, ob in die achtstündige Schicht die auf die Ein⸗ und Ausfahrt verwendete Zeit mit einbezogen sein solle oder nicht. In Westfalen habe man schon die achtstündige Schicht eingeführt, freilich ausschließlich der Ein⸗ und Ausfahrt. Er würde dringend wünschen, nachdem Bundesrath und Reichstag die Einführung des Normalarbeitstages abgelehnt hätten, nicht den Bergbau als Versuchs⸗ feld für die gesetzliche Einführung des Normalarbeitstages zu be—⸗ nutzen. In Bezug auf die vom Centrum verlangte Resolution möchte er darauf verweisen, daß die hier verlangte Enquete in der allerein⸗ gehendsten Weise noch vor zwei Jahren stattgefunden habe. Eine nochmals beantragte Untersuchung würde beinahe ein Mißtrauens⸗ votum gegen den Minister bedeuten. Daher bitte er, die Resolution abzulehnen und 5 1977 in der Commissionsfassung anzunehmen.
Abg. Engels (freicons.): Der Minister und alle Parteien hätten sich einstimmig mit der Fassung der Commissionsvorlage ein⸗ verstanden erklärt. Auch hiernach könnten die Ober⸗Bergämter sowohl für einzelne Betriebspunkte als auch für ganze Bezirke der- artige Polizeiverordnungen erlassen. Nun solle e lich festgelegt werden, daß für den ganzen Ober⸗Bergamtsbezirk solche in 5 197 an— geführten Polizeiverordnungen erlassen werden könnten, worüber bisher noch Zweifel bestanden hätten. Auch er halte es für erwünscht, daß nunmehr diese Zweifel beseitigt würden, aber die Faffung der Commission habe im Wesentlichen genau denselben Inhalt wie die der Regierung. Was die Dauer der Arbeitszeit betreffe, so sei im Commissionsbericht gesagt, daß als Arbeitszeit nicht die am Arbeitsorte verbrachte, sondern die Zeit unter Tage, also einschließlich der auf Ein⸗ und Ausfahrt verwendeten, gerechnet werden solle. Er selbst habe an dieser Eini⸗ gung über die Frage nicht theilgenommen. Er könne aber nur den⸗ jenigen Zeitraum, den die Arbeiter am Arbeitsorte zubrächten. Arbeitszeit nennen, im Gegensatz zur Schichtdauer vom Beginn der Einfahrt bis zum Ende der Ausfahrt.
Abg. Dr. Meyer (dfr.): Wenn sich der Abg. Ritter darüber be⸗ schwere, daß seine Thätigkeit in der Commission Mißdeutungen aus⸗ esetzt gewesen sei, fe e es ihm nicht allein so. Jeder, der in der Deffentlichkeit thätig sei, trage seine Haut zu Markte. der Commission gegen den Normalarbeitstag gestimmt, denn die Ver⸗ hältnisse seien zu verschieden, als daß man sie generell regeln könne. Man müsse die Möglichkeit geben, unter gewissen Um- ständen, wenn z. B. eine Grube zu heiß oder zu naß sei, die Arbeits⸗ jeit abzukürzen. Er halte die Commissionsfassung für richtig, denn er wolle nicht, daß ein einzelnes Ober⸗Bergamt in die Lage komme, für alle Gruben seines Bezirks mit einem Schlage eine kürzere Ar⸗ beitszeit anzuordnen. Der Vorwurf, daß er in diesem Falle mit der Regierung übereinstimme, rühre ihn nicht; denn er halte es für den schoͤnsten Augenblick seines Lebens, wenn er einmal mit der Regie⸗ rung übereinstimme. Wenn diese Uebereinstimmung so selten statt⸗ finde, so sei dies eben sein Verhängniß. aber nicht seine Schuld. Er werde aber für die Resolution Hißze stimmen, denn die Verhältnisse des Bergbaues seien ihm noch viel zu wenig geklärt. Es gebe im Bergbau zu viel Arbeitgeber, die öffentlich art hätten, mit Ar⸗ beitern verhandelten sie überhaupt nicht. Da müsse denn eben die
ö
Er habe in
Regierung mit ihnen verhandeln, und dazu müsse die Enquete ein Mittel bieten. für Handel und Gewerbe Freiherr von
Minister Berlepsch:
Meine Herren! Der Herr Vorredner ist der Meinung, daß sich gestern bei mir eine Spur der Unheimlichkeit gezeigt habe, die bei Ministern nicht selten sei, wenn ein Mitglied seiner Partei sich mit den Anschauungen der Regierung in Uebereinstimmung befinde. Meine Herren, das war nicht der Fall. Der Herr Abgeordnete hatte ausgesprochen, daß die Regierung zu einer Bestimmung der Vorlage Gründe gehabt habe, die ich nicht als zutreffend ansehen konnte. Ich habe das richtiggestellt; ich glaube nicht, daß er berechtigt ist, daraus ein Gefühl der Unheimlichkeit abzuleiten. Im übrigen habe ich es so weit allerdings noch nicht gebracht, daß ich besser schlafe, wenn ich mich in Uebereinstimmung mit dem Herrn Abg. Meyer oder mit Mitgliedern seiner Partei befinde; aber schlechter schlafe ich deshalb auch nicht. ( Heiterkeit.)
Meine Herren, wenn ich nun auf den Antrag mit einigen Worten eingehe, so werden Sie es begreiflich finden, daß ich die Frage des Normal⸗ oder Maximalarbeitstags nicht näher erörtere. Das ist in den Reichtagsverhandlungen ausführlich geschehen, auch in der Com⸗ mission, und ich möchte hier nur berichtigend bemerken, daß nach meiner Auffassung der Ausdruck Normalarbeitstag! mißbräuchlich angewendet wird, auch in dem Antrage des Centrums liegt nicht der Begriff des Normalarbeitstags meiner Auffassung nach, sondern der Begriff des Maximalarbeitstags. Das Centrum hat sich, so oft es im Reichstag oder Landtag die Begrenzung der Arbeitszeit für den Bergbau oder andere Industrien beantragt hat, stets nur auf den Standpunkt gestellt, daß es die Gefähtdung der Gesundheit der Arbeiter durch übermäßige Ausnutzung in der Arbeitszeit verhindern wollte. Der Commissionsbericht hat fast durchgängig, soweit ich mich jetzt erinnere, den Ausdruck Normalarbeitstag“ gebraucht; ich halte das nicht für richtig; wenigstens dem Sinn nach haben die Herren vom Centrum das nicht gemeint. Wenn ich von der möglichen Bewilligung der Begrenzung der Arbeitszeit nach einer stattgefundenen inter⸗ nationalen Vereinbarung gesprochen habe, so habe ich auf alle Fälle nie etwas anderes im Auge gehabt, als den Maximalarbeitstag, glaube auch sicher, nicht den Ausdruck Normalarbeitstag gebraucht zu haben. Der Normalarbeitstag ist der, der den socialdemokratischen Anträgen zu Grunde liegt, von dem haben sich die übrigen Parteien bisher wesentlich entfernt.
Der Herr Abg. Schmieding hat bemerkt, daß der Reichstag für die übrigen Industrien den Maximalarbeitstag abgelehnt habe. Der Reichstag hat nicht nur den Maximalarbeitstag für die übrigen In⸗ dustrien abgelehnt, sondern auch für den Bergbau, denn der soeial⸗ demokratische Antrag ging nicht nur auf eine Begrenzung der Arbeits⸗ zeit für alle Industriezweige, wie Sie sich erinnern werden, von zu⸗ nächst zehn, dann neun, schließlich acht Stunden, sondern es war der Antrag gestellt, ausdrücklich eine Begrenzung der Arbeitszeit in Berg⸗ werken auf acht Stunden einzuführen. Auch dieser Antrag ist vom Reichstag abgelehnt worden.
Zu dem Antrage der Wiederherstellung der Regierungsvorlage be⸗ merke ich, daß der Standpunkt, den die Regierung zu den Commissions⸗ beschlüssen eingenommen hat, nicht der ist, daß eine Verbesserung der Regierungsvorlage durch diesen Antrag einträte. Aber ich muß hier doch aussprechen: eine Verschlechterung kann ich wirklich auch nicht darin finden. Ich unterscheide mich wesentlich von den Ausführungen, die auch der Herr Abg. Ritter hier gemacht hat, sowohl in seinen Bedenken gegen die Regierungsvorlage wie auch in seiner Werth⸗ schätzung des Commissionsantrages. Er ist der Meinung gewesen, und hat das auch früher ausgesprochen, daß in Artikel 5 der Keim des Normalarbeitstags liege. Ich bestreite das durchaus, meine Herren. Es liegt in diesem Artikel 5 der Regierungsvorlage eben⸗
sowenig der Keim zum Maximal⸗ oder Normalarbeitstag, wie er in
der entsprechenden Bestimmung des § 120 Absatz 4 der Reichs⸗ Gewerbeordnung liegt. Wenn ferner die Herren für ihre Abstimmung einen wesentlichen Trost darin finden sollten, daß sich ein großer Unterschied zwischen beiden Fassungen ergiebt, so will ich Ihnen das nicht nehmen. Ich meinerseits bin der festen Ueberzeugung, daß das, was die Regierung mit ihrer Vor⸗ lage gewollt hat, daß nämlich eine Ausnutzung der Arbeitskraft auf den Gruben, sei es durch übermäßige Dauer der regelmäßigen Schichten, sei es durch übermäßiges Einlegen von Nebenschichten, ver⸗ hindert wird, auch durch den Artikel ⸗H der Commissionsbeschlüsse aus⸗ reichend erreicht wird. Aus diesem Grunde habe ich keine Ursache, mich gegen die Fassung der Commission zu erklären.
Abg. von Bockelberg (eons.): Nachdem die Reichsgesetzgebung sich dagegen erklärt habe, die Materie des Normalarbeitstages bei den dem Bergbau verwandten Industrien zu regeln, habe man in der Commission geglaubt, sie auch beim Bergbau nicht anders behan⸗ deln zu sollen. Seine Partei trete für die Commissionsbeschlüsse ein, weil man in einer Zeit lebe, in der man den Arbeitern möglichst viel Concessionen machen müsse; aber darüber hinaus könne sie nicht gehen, namentlich müsse sie sich gegen die Resolution Hitze erklären, die große Beunruhigungen unter den Bergleuten hervorrufen dürfte.
Inzwischen hat Abg. Hamm acher folgende motivirte Tagesordnung beantragt:
Im Vertrauen auf die von der Königlichen Staatsregierung dem Wohle der Arbeiter zugewandte Fürsorge, und im Hinblick darauf, daß infolge des Ministerial. Erlasses vom 25. Mai 1889 eine eingehende Untersuchung der Bergarbeiterverhältnisse stattge⸗ funden hat, über den Antrag der Herren Abgg. Hitze und Genossen zur Tagesordnung überzugehen. .
Abg. Dr. Ham macher nl): Er müsse sich entschieden gegen die Resolution Hitze aussprechen, denn nachdem erst der Bericht des Jahres 1889 erschienen sei, habe man keinen Anlaß, sich nochmals über die im Bergbau thatsächlich bestehenden Verhältnisse zu infor⸗ miren. Alles, was im Bergbau Leben und Gesundheit der Arbeiter gefährde, wolle seine Partei beseitigen; die Resolution gehe aber viel weiter, sie wolle Untersuchungen über die Nothwendigkeit einer Herab⸗ setzung der Arbeitszeit anstellen, und die Regierung dazu aufzufordern, liege kein Anlaß vor. Selbst der Abg. Hitze habe in der Commission gegen die jetzt in Bezug auf die Arbeitszeit bestehenden Verhältnisse nichts ein⸗ zuwenden gehabt. Die Resolution sei, glaube er, nicht aus agitato⸗ rischen Gründen beantragt, sie werde aber agitatorisch wirken. Die Re⸗ gierung habe bisher den Beweis le. daß sie auf dem Gebiet der
ürsorge für das Wohl der Arbeiter ihre Pflicht voll erfülle, es
dürfe also nicht des in der Refolution liegenden Mißtrauensvotums; die Centralinstanz und die Ober · Bergãmter würden es auch in Zukunft nicht an der Zusammenstellung des rer, n,. statistischen Materials fehlen lassen. Die Sache habe ihre ernste Seite, denn er halte die Wiederherstellung des gestörten Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern für eine für unsere gesammte Cultur hochwichtige An⸗ gelegenheit, und da die Ordnung der Arbeitszeit den Ausgang der allerschlimmsten internationalen Agitation bilde, bitte er, nicht durch Annahme der Resolution ein neues Scheit in das lodernde Feuer
u werfen. mit kein Mißverständniß über die Stellung sei . 4 entstehen könne, ö er eine 22 —— ordnung beantragt, er bitte, diese .
Abg. Eberty (fr): Er V. für die Resolution Hitze erklären. Von einem in ihr liegen i votum gegen die Regierung könne schon darum keine Rede sein, weil diese selbst ein solches nicht darin gefunden habe. Die Denkschrift von 1889 gebe auch entfernt kein erschöpfendes Urtheil über die Dinge, um die es sich hier handele, ja, die jetzt verlangte Enguste werde erst eine nothwendige Ergänzung der damaligen Untersuchung bilden. Im Lande werde man nicht verstehen, wie das Haus in der hier verlangten thatsächlichen
eststellung einen Anlaß zur Beunruhigung der Arbeiter erblicken önne. Im Gegentheil, wenn das Haus sich der gerechten Forderung der Arbeiter, daß der Gegenstand ihrer Klagen geprüft werde, widersetze, dann schaffe es zu der schon bestehenden Mißstimmung noch eine neue, und fördere mit Ablehnung der Resolution den Unfrieden statt den Frieden.
Minister für Handel und Gewerbe Berlepsch:
Meine Herren! Bezüglich der von der Centrumẽpartei beantragten Resolution gestatte ich mir die Bemerkung, daß ich den Eindruck habe, als ob sie wesentlich mit dem ersten Theil des Antrags in Zusammen⸗ hang stände, daß sie wesentlich auf die Regierungsvorlage insofern ge⸗ gründet ist, als diese bestimmt oder vorschlägt, für größere Bezirke allgemeine Anordnungen über die Lãnge der Arbeitsdauer in den Gruben zu geben. Mit dem Moment, wo die Vorlage fällt und der Com⸗ missionsbeschluß angenommen wird, wonach diese Beschränkung der Arbeitszeit nur einzelnen bestimmten Betrieben gegenüber eintreten soll, scheint mir die Unterlage für die Resolution einigermaßen ver⸗ schwunden zu sein. Wenn man aber annähme, die Regierungsvorlage bliebe bestehen, so würde ich mich fragen, ob wirklich, wie das seitens einiger Mitglieder dieses Hauses befürchtet wird, durch die Annahme der Resolution eine neue Beunruhigung in die Arbeiterkreise getragen würde. Meine Herren, das kann und würde allerdings der Fall sein, wenn auf Grund derselben die Behörden dazu übergingen, Unter⸗ suchungscommissionen einzusetzen, um von Grube zu Grube zu ziehen und Vernehmungen und Untersuchungen vorzunehmen. Dann allerdings, glaube ich, würde es zweifellos sein, daß eine erneute Beunruhigung in die Arbeiterkreise getragen würde. Versteht man aber die Anstellung der Untersuchung anders, nämlich so, daß der Revierbeamte, der mit den Verhältnissen der Grube ver⸗ traut ist, seiner vorgesetzten Behörde mittheilt, daß er das und das vorgefunden habe, daß ihm eine Abftellung dieser Mißstände nöthig erscheine, dann wird diese Beunruhigung zweifellos nicht eintreten.
Dann frage ich mich aber auch: ift die Resolution nothwendig? Ich meine, nein. Denn das ist eine ganz selbstverständliche Sache, daß, wenn die Regierung an die Ausführung des Gesetzes geht, sie dann ihre Beamten beauftragen wird, ihr mitzutheilen, wo die Vor⸗ aussetzung der Beschränkung der Arbeitszeit vorliegt.
Uebrigens werden auch hierzu größere Untersuchungen nicht erforderlich werden, weil das Material in ausreichender Weise vorliegt. Nicht nur ist es in der Montanstatistik für jedermann zugänglich vor⸗ handen, sondern in den Verzeichnissen der Behörden ist für jede Grube im ganzen preußischen Staat die Dauer der Arbeitszeit angegeben Ich wäre in der Lage, in einem Actenheft, das zur Hand ist, Ihnen die sämmtlichen Register vorzulegen, worin Grube für Grube ver⸗ zeichnet und bei jeder Grube die Schichtzahl und die Länge der Arbeits⸗ eit angeführt ist. Schon aus diesem Verzeichniß heraus wird das betreffende Ober ⸗Bergamt sich sagen können: bei welcher Grube hast du zunächst anzufangen?
Ich will hierbei bemerken, daß im allgemeinen die Schichtdauer unserer Gruben nur in wenigen Fällen Veranlassung zu einer Maß⸗ nahme geben kann, die auf eine Beschränkung der Arbeitszeit wegen Gefährdung der Gesundheit hinausginge. Einzelne Werke aber sind vorhanden, die meiner Ansicht nach mit einer zu langen Arbeitszeit arbeiten, es giebt Gruben, welche noch jetzt mit 14 stündiger Schicht unter Tage arbeiten — ((hört! hört), das ist, selbst wenn man die Ein⸗ und Ausfahrt mitrechnet, zweifellos zu viel. Also, meine Herren, das Material für die Länge der Schichtdauer ist da, und genau so ist auch das Material da für die Frage, ob die Beschaffenheit der einzel⸗ nen Flötze und Grubenabtheilungen so ungesund ist, daß man deshalb einschreiten müßte. Auch das ist den Revierbeamten durchaus bekannt, und wo es hier und da noch nicht der Fall ist, ist es außer Zweifel, daß die gesetzliche Bestimmung dazu führen wird, diese Kenntniß zu erwerben.
Also, meine Herren, ich komme darauf zurück, das Material ist da, und meines Erachtens ist die Resolution nicht nothwendig; ich habe keinen Grund, mich dagegen auszusprechen, aber ich meine auch, daß sie nicht erforderlich ist, in ihrer Allgemeinheit im letzten Satz erregt sie mir auch einiges Bedenken. Es ist da gesagt, daß die Staatsregierung ersucht werden solle, nicht nur das Resultat der Untersuchung, sondern auch die auf Grund des § 197 Abs. 1 des allgemeinen Berggesetzes getroffenen, bezw. beabsichtigten Maßnahmen dem Landtage mitzutheilen; es ist hier nicht einmal eine Beschränkung auf die Frage der Arbeitszeit gemacht, sondern ganz allgemein ersucht worden, daß die Regierung von jeder Maßnahme, die sie auf Grund des 5 197 Abs. 1 beabsichtigt, dem Landtage Kenntniß geben solle. Ich glaube nicht, daß die Antragsteller das gemeint haben, aus dem Wortlaut aber ist das zu folgern. Ich würde aber auch Bedenken tragen von der Regierung zu verlangen, daß sie dem Landtage nicht nur von den getroffenen, sondern auch von den beabsichtigten Maßnahmen Kenntniß giebt. Das geht wirklich doch außerordentlich weit. Ich bin nicht gewillt, mich bezüglich der Aus⸗ führung des Gesetzes der Controle durch den Landtag zu entziehen, und Sie werden seiner Zeit die Mittheilungen darüber, in welcher Weise sie erfolgt ist, in irgend einer geeigneten Form ficher bekommen, vielleicht in den alljährlichen Veröffentlichungen über die Verhältnisse des Bergbaus. Der Reichstag ist so weit wie die Resolution nicht ge⸗ gangen, er hat nur vorgeschrieben, daß die allgemeinen Vorschriften, welche der Bundesrath auf Grund des § 120 der Gewerbeordnung giebt, im Reichs⸗Gesetzblatt veröffentlicht werden und nachträglich dem Reichstage zur Kenntniß gebracht werden sollen. Ich kann nur wiederholen, eine Nothwendigkeit für die Resolution kann ich nicht anerkennen.
Abg. Hitze (Centr.): Er bedauere, daß der Minister sich jetzt nur zu Bestimmungen für einzelne Bergwerke entschließe: er glaube nicht, daß das seine ursprüngliche Absicht gewesen sei. Die Bestim⸗ mungen der Gewerbeordnung regelten die Frage der Arbeitszeit nicht für einzelne Betriebe, sondern sür das ganze Gewerbe. Es berrsche eine große Enttäuschung in Arbeiterkreisen, daß hier eine Regelung der Arbeitszeit nicht vorgesehen sei, während bereits die Arbeiterschutzkonferenz sich mit dieser Frage befaßt. habe. Er
Freiherr von
*
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6.
Abg. Bachem (Centr.): Der Antrag sei kein Vorwurf gegen die Regierung. Seitdem der alte Curs auf diesem Gebiete verlassen sei, und namentlich unter dem gegenwärtigen Minister habe seine
rtei absolut kein Interesse daran, etwas zu thun, was als ein
et des Mißtrauens gegen die Regierung gedeutet werden könne. Sie habe das feste Vertrauen, daß die Regierung auf der ein⸗ geschlagenen Bahn fortfahren und es ihr gelingen werde, die Arbeiterschutzgesetzgebung dahin abzuschließen, daß der Arbeiterstand beruhigt und zufrieden sei. Ein Mißtrauen liege vielmehr darin, daß man die Vorschläge seiner Partei in der Richtung der von der Regierung erstrebten Arbeiterschutzgesetzgebung als einen Vorwurf gegen die Regierung betrachte. Die Vermuthung, daß seine Partei mit ihrer Resolution nach dem achtstündigen Arbeitstag hinstrebe, sei in gewissem Maße berechtigt. Auf die alte Regelung der Arbeitszeit im Bergbau, der die achtstũndige Schicht zu Grunde gelegen habe und bei der Aus⸗ nahmen nach oben und unten stattgefunden hätten, werde man nicht zurückkommen können, man werde eine neue suchen müssen. Seine Partei wolle eine Regelung der Arbeitszeit lediglich im Interesse der Sicherung, der Gesundheit und der socialen Wohlfahrt der Arbeiter und lehne die Regelung im Interesse des Lohnkampfs zwischen Ar⸗ beitern und Arbeitgebern entschieden ab. Sollte aber das Eingreifen des Staats auf dem Gebiet des Lohnkampfs durch die Verhaͤltnisse nothwendig werden, so werde seine Partei auch an diese Ftage mit offenem Visir herantreten.
Minister für Handel Berlepsch:
Der Herr Abg. Hitze hat bemerkt, er wundere sich, daß ich den Artikel V leichthin zu Gunsten der Commissionsbeschlüsse aufgegeben habe. Ich richte die Frage an den Herrn Abgeordneten, wenn er be⸗ auftragt wäre, dieses Gesetz auszuführen, ob er sich nicht anheischig
und Gewerbe Freiherr von
machen würde, auf Grund der Commissionsbeschlüsse genau das zu er⸗ reichen, was er auf Grund der Vorlage der Regierung erreichen wollte. Als praktischer Mann kann er meiner Ansicht nach garnicht anders als mit Ja darauf antworten, und dann wird er auch verstehen, warum es mir nicht schwer geworden ist, der Majorität in dieser Be⸗ ziehung keinen Widerspruch entgegenzusetzen. z
Abg. Dr. Hamm acher (nl): Der Abg. Bachem stelle in Aussicht, daß die Frage werde aufgeworfen werden, ob man nicht auch die Höhe des Lohnes durch die Gesetzgebung festzustellen habe. Noch einige weitere Schritte, und man fahre mit vierspännigem Wagen in den socialistischen Staat hinein. Ein Grund zur Enquete über die Arbeitszeit liege nicht vor, nachdem der Minister gesagt habe, daß die Regierung fortwährend diesem Punkte ihre Aufmerk⸗ samkeit schenke und bereits im . gewünschten Materials sei. Von Vertrauen und ißtrauen in gewöhnlichem Sinne könne hier keine Rede sein, sondern nur in der Beziehung, daß man wegen einzelner Beschwerdefälle neue Bestimmungen verlange, obwohl sie auch im Rahmen der gegen⸗ wärtigen Gesetzgebung aus der Welt geschafft werden könnten. Die 8 gäben sich aber den Anschein, als ob sie dem
inister nicht zutrauten, daß er die betreffenden Vorschriften streng zur Anwendung bringen werde. Wenn der Commissien der Vorwurf der Arbeitgeberfreundlichkeit gemacht werde, so treffe dieser ihn nicht, da er nicht Mitglied der Commission gewesen sei.
Abg. Stöttzel (Cent): Die Schnapsgeschichte habe er den Ar⸗ beitern nicht geog. Durch ihn sei die Sache nicht in die Oeffent⸗ lichkeit gelangt. Er habe sie selbst erst durch die Zeitungen erfahren. Von Seiten aller Parteien würden Berichte über Commissionsberhand⸗ lungen gemacht, das werde dem Abg. Ritter nicht unbekannt sein. Im Lande werde man es für unmöglich halten, daß die Regierung eine Vorlage vor den Landtag habe bringen können, durch die die Grubenbesitzer geschädigt werden sollten. Den Arbeitern könne man es daher nicht übel nehmen, wenn sie verlangten, was ihnen die Regierung hier geboten habe. Er halte das, was die Regierung vorgelegt habe, für das Minimum dessen, was man den Bergarbeitern hätte gewähren müssen. 1 .
ie Wiederherstellung der Regierungsvorlage wird gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und des wildconser⸗ vativen Abg., von Meyer-Arnswalde abgelehnt der Com⸗ missionsbeschluß wird angenommen. Der Antrag Hammacher wird gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der , ,, zum Beschluß erhoben; damit ist der Antrag Hitze erledigt.
1
Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte angenommen.
Ebenso erledigt das Haus ohne Debatte in zweiter Be⸗ rathung den Gesetzentwurf, wegen Verlegung der Landes⸗ Buß⸗ und Bettage. 4.
Es eie, Wahlprüfungen.
Die Wahl des Abg. Grimm (nl) im 11. Wahlbezirk des Regierungsbezirks für ungültig zu erklären.
Abg. Fran cke⸗Tondern (nl) beantragt nochmalige Prüfung der Wahl in der Commission. Ueber die Auslegung des 5 11 des Wahlreglements habe in der Commission eine . Meinungẽbher⸗ schiedenheit geherrscht. Nach seiner Meinung müsse aus der Be⸗ stimmung des 5 14, daß bei einer von einer einzelnen Abtheilung vor⸗ zunehmenden Nachwahl die Zahl der Beisitzer aus den Urwählern einer anderen Abtheilung ergänzt werden könne, wenn weniger als vier Urwähler vorhanden seien, noch gefolgert werden, daß, wenn vier oder mehr Urwähler der wählenden Abtheilung vorhanden seien, Beisitzer aus anderen Abtheilungen unstatthaft seien. Eine Anzabl von Wahlmännern sei des halb mit Recht von der Wählernegsammlung kassirt worden. *
Abg. Sperlich (Centr.) hält eine nochmalige Commissions⸗ berathung für überflüssig. Der Wahlbezirk sei eine abgegrenzte Ein⸗ heit, aus der der Wahlvorstand zu entnehmen sei und dem die zu wählenden Wahlmänner anzugehören hätten. 5 14 des Reglements könne diese Bestimmung keinesfalls aufheben, auch nicht für die Nach⸗ wahlen einzelner Abtheilungen, der 5 14 sei lediglich als ein Finger⸗ zeig für den Wahlvorsteher aufzufassen, wie er die Unmöglichkeit einer Vorstandsbildung vermeiden könne, wenn weniger als vier Wähler in der betheiligten Abtheilung vorhanden seien.
Die Abgg. Ludowieg (nl und Dr. Krause (nl) schließen sich der Auffassung des Abg. Francke an. Eine Commissionsprüfung sei um so nothwendiger, als die Entscheidung dieser Frage für alle Wahlen von der höchsten Bedeutung sei.
Abg. von Rauchhaupt (con) will der Commissionsberathung nicht widersprechen, auch Abg. Rickert (dfr.) nicht, nachdem sich die Mehrheit dafür ausgesprochen habe. Er bitte aber, daß die Commission sofort die Frage entscheide, damit die Sache endlich aus der Welt geschafft werde.
Das Haus beschließt darauf mit 150 gegen 118 Stimmen die Zurückverweisung an die Wahlprüfungscommission.
Sodann wird die Wahl des Abg. von Selle für gültig erklärt.
iesbaden beantragt die Commission
Schluß 3 Uhr.
Statistik und Volkswirthschaft. nebersicht
über die Ergebnisse des Stein⸗ und Braunkohlen⸗Bergbaues in Preußen im J. Viertel jahr 1892,
(Nach vorläufigen Ermittelungen.)
verglichen gegen das J. Vierteljahr 1891.
Im JI. Vierteljahr 1892.
Im J. Vierteljahr 1891.
Mithin im J. Vierteljahr 1392 mehr (4), weniger (—.
Ober⸗Bergamtsbezirk. . . Betriebene
) Förderung. Werke. ö t t
Absatz.
Betriebene
Arbeiterzahl. Werke. 6
Förderung. t
Absatz.
Arbeiterzahl.
Arbeiter⸗ zahl.
Betriebene
Absatz. Werke.
Förderung.
8 8
J. Stein kohlen. Breslau 128 ,, 3 Vlansthal 16 135 736 Dortmund 173 S 902818 26 2027 334
5 037 889 5347
44910946 4144 117 122 505 S S37 556 19570933
70 852 130 3478 134 642 37 527
71 619 5131 6s 5827 156 855 S gi7355 öl 456
3591 144014 38061
24 6609
920
26 075
77561 16326 =
=
— 90
—— C O 1 — Q — L — — —
— O — C 0
Summe 1 340 16107174
II. Braunkohlen. Breslau 37 129 374
Halle 294 3 831 7,
24 836595
50 225 245
15 412 283
97 535 2954 457 hh oz 26 858
260 402 246 629 1432 25 642 10985 2319
165 75 557
123 174 3 656 661 82 23690 215 795
C — 1 — Q 2821 L 8 2
312 890
2 S
6200 165 156 134 2452
1D C s 236 475*1
1 00 8 2 QO)
Summe II 405 4258 529
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Die Schweidnitzer Tägliche Rundschau berichtet: Im Kreise Glatz beziffert sich gegenwärtig die Zahl der im Genuß der Alters⸗ rente befindlichen Personen auf 240. — Im Kreise Habelschwerdt sind 248 Altersrentner vorhanden.
Errichtung eines Bergmannsheims.
Der Vorstand der oberschlesischen Knappschaft hat, wir die Schweinitz er Tãgliche Rundschau“ berichtet, beschlossen, in Bad Goczalkowitz ein Bergmannsheim zu errichten, in welchem kranke Bergleute Aufnahme finden sollen. Vorläufig sollen 25 Bergleute in einem von der Badeverwaltung zur Verfügung gestellten Grundstücke aufgenommen werden.
Zur Wohnungsfrage.
Die Großherzoglich hessische Regierung hat den Versuch ge—⸗ macht, der Wohnungsfrage auf gesetzgeberischem Wege näher zu treten, indem sie den Ständen einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, welcher bezweckt, den aus der Benutzung ungesunder Wohnungen oder un⸗ geeigneter Schlafstellen sich ergebenden Nachtheilen für Gesundheit und Sittlichkeit entgegenzutreten. Das Ziel soll, wie wir der Köln. Ztg.“ entnehmen, 6 folgende Bestimmungen erreicht werden:
Es wird den mit der Untersuchung der Miethwohnungen befaßten Polizei. und Gesundheitsbeamten eine gesetzliche Befugniß verliehen. Es wird ferner eine obligatorische Anzeigepflicht für die Wohnungsvermiether in Gemeinden von 5000 und mehr Seelen unter der Voraussetzung begründet, daß die zu ver⸗ miethenden Wohnungen weniger als vier Räume einschließlich Küche enthalten, oder Kellergeschosse oder nicht unterkellerte und weniger als (25 m über Terrain, oder unmittelbar unter Dach gelegene Wohnungen vermiethet werden sollen. Dieselbe Anzeigepflicht, jedoch ohne Rücksicht auf Seelenzahl der Gemeinden, wird ein geführt für alle, welche Schläfer bei sich aufnehmen wollen. Die Polizei- behörde erhält die Befugniß, die miethweise Benutzung der als ge—⸗ sundheitsnachtheilig befundenen Räume entweder überhaupt zu ver- bieten oder nur nach Erfüllung gewisser Bedingungen zuzulassen. Aehnliche Bestimmungen sind für Schlafstellen vorgeschlagen mit der Ver⸗ schärfung, daß für jeden Schläfer ein Mindest-Luftraum von 10 chm vorhanden sein muß. Gegen Verfügungen der Polizeibehörden ist ein Beschwerderecht an Kreis- und Provinzial⸗Ausschuß gegeben. Unter- lassene Anzeigen und miethweise Benutzung vor Ablauf bestimmter Frist oder gegen Verbot sind mit Geldstrafen bedroht. Im Wege der Polizeivererdnung können weitergehende Bestimmungen nach ver— schiedenen Richtungen erlassen werden.
. Fürsorge für Arbeiter.
In Se if hen ners dorf hat der Gommerzien · Rath ́ R. Maxx, wie das Dr. Journ. meldet, aus Anlaß des funfzigjährigen Be⸗ stehens seines Geschäfts (mechanische Weberei mit etwa 400 Arbeitern) ein Kapital von 50 000 M gestiftet, dessen Zinsen zur Unterstützung hilfebedürftiger Arbeiter der Fabrik verwendet werden sollen.
In Chemnitz hat der Fabrikant Eugen Esche dem ‚Leipz. Tabl.“ zufolge am Vermählungtag seiner Tochter eine Stiftun j im Betrage ven zehnt au send 'r in der Weise errichtet, daß Arbeiterinnen
Firma Moritz Sml. Esche, wenn sie drei Jahre bei der Firma
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30 478 407237 3 212619
thätig waren, bei ihrer Verehelichung eine Aussteuer in der Höhe von je 150 M nach der Trauung erhalten, falls sie zwanzig Jahre alt sind und sittlich rein dastehen. Es können jährlich zwei solcher Arbeiterinnen mit diesem Stipendium bedacht werden, doch wird es bei einer Wieder⸗ verheirathung nicht vergeben. Sind in drei hintereinander folgenden Jahren keine Stipendiaten vorhanden, so fließen die Beträge in die Fabrikkrankenkasse, aus der hilfsbedürftige Arbeiter oder Arbeiter nnen unterstützt werden sollen.
Der Schiffs⸗ und Waarenverkehr Bremens im Jahre 13891.
Nach dem soeben erschienenen ersten Heft des Jahrbuchs für Bremische Statistik liefen sewärts im Jahre 1891 im ganzen ein: 3254 beladene Fahrzeuge mit 2032169 Reg.⸗-Tons, unter denen sich 1475 Dampfer mit 17141 006 Reg. Tons befanden, und 298 leere Fahrzeuge von zusammen 52 045 Reg. ⸗Tons, darunter 34 Dampfer mit 25 775 Reg.⸗Tons. Davon kamen: aus deutschen Häfen 1148 beladene Fahrzeuge von 161 698 Reg.⸗Tons, darunter 121 Dampfer von 33 514 Reg.⸗Tons, und 262 leere von 31925 Reg.⸗Tons, darunter 14 Dampfer mit 8259 Reg.⸗-Tons, aus Großbritannien 649 beladene Fahrzeuge mit 329 076 Reg.⸗Tons; darunter 386 Dampfer von 299 025 Reg.⸗-Tons, und 19 leere von 10745 Reg.⸗Tons, darunter 9 Dampfer von 8960 Reg.⸗Tons; aus dem übrigen Europa 817 beladene Fahrzeuge von 253 277 Reg.⸗Tons, davon 443 Dampfer mit 221 120 Reg.⸗Tons, und 26 leere mit 9375 Reg.⸗Tons, darunter 1 Dampfer mit S556 Reg.⸗Tons; aus Nord⸗Amerika 375 beladene Fahrzeuge mit 868 455 Reg.⸗Tons, davon 350 Dampfer mit 841 150 Reg ⸗Tons; aus Mittel⸗ und Süd⸗ Amerika 95 Fahrzeuge mit 151 857 Reg.⸗Tons, darunter 78 Dampfer mit 141 295 Reg. ⸗Tons; aus Westindien 42 Fahrzeuge mit 15 948 Reg. Tons; aus Afrika 1“ Dampfer von 1153 Reg.“ Tons; aus Asien 112 Fahrzeuge mit 210 045 Reg. Tons, darunter s81 Dampfer mit 162 089 Reg.⸗Tons; aus Australien 15 Dampfer mit 40 660 Reg.⸗Tons. Von diesen Schiffen waren 11990 mit 1133 800 Reg.-Tons, darunter 761 Dampfer mit 979 965 Reg.⸗Tons bremische und 1535 mit 261 843 Reg.⸗Tons, darunter 194 Dampfer mit 151 176 Reg.⸗Tons, andere deutsche. Gegen das Vorjahr hat sich die Zahl der von See eingelaufenen Schiffe nicht unbeträchtlich vermehrt. Deren Zahl betrug im Jahre 1890 2672 beladene mit 16670 426 Reg.⸗Tons, davon 1148 Dampfer mit 1428 514 Reg. Tons, und 278 leere mit 63 3833 Reg.⸗Tons, davon 42 Dampfer mit 40461 Reg⸗Tons. Hiervon waren bremische Schiffe 925 mit 950 487 Reg.⸗Tons, davon 559 Dämpfer mit S823 126 Reg. ⸗ Tons, und andere deutsche 1245 mit 210 760 Reg.⸗Tons, davon 174 Dampfer mit 126 837 Reg. ⸗Tons. Die Zahl der im Berichtsjahre in See gegangenen 3 betrug 2546 beladene mit 1378 285 Reg. Tons und 1261 leere mit 721 555 Reg.⸗Tons, darunter befanden sich 897 beladene Dampfer mit 1 152 290 Reg.⸗Tons und 624 leere Dampfer mit 630 577 Reg. Tons. Von diesen Schiffen gingen 1351 beladene mit 193 188 Reg.“ Tons und 382 leere mit 58 936 Reg.⸗Tons, darunter 118 beladene Dampfer mit 54 414 Reg.⸗Tons und 41 leere Dampfer mit 43 012 Reg.Tons nach deutschen Häfen; 293 beladene mit 202 294 Reg.“ Tons und 588 leere mit 518 565 Reg.-Tons, davon 236 beladene Dampfer mit 196 308 Reg Tons und 394 leere Dampfer mit 478 030 Reg.⸗Tons nach Großbritannien; 556 beladene mit
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181 292 3, 09
136 561 Reg. Tons und 244 leere mit 57 392 Reg.⸗Tons, darunter 245 beladene Dampfer mit 105 495 Reg.⸗Tons und 153 leere Dampfer mit 37 152 Reg⸗Tons nach dem übrigen Europa; 238 beladene mit 627 952 Reg ⸗Tons und 37 leere mit 73 133 Reg.“ Tons, davon 205 beladene Dampfer mit 599 566 Reg.⸗Tons und 35 leere Dampfer mit 70 642 Reg. Tons nach Nord⸗Amerika; 67 be⸗ ladene mit 124 128 Reg.⸗Tons, darunter 63 Dampfer mit 122597 Reg.⸗Tons, nach Mittel⸗ und Süd⸗Amerika; 3 beladene mit 966 Reg. Tons und Wleere mit 1372 Reg.⸗Tons nach Westindien; J beladener von 1211 Reg⸗Tons nach Afrika; 23 beladene mit 55 348 Reg.⸗Tons und T leere mit 11 426 Reg⸗Tons, davon 17 beladene Dampfer mit 48 012 Reg.Tons und J leerer Dampfer von 730 Reg.⸗Tons nach Asien; 14 beladene mit 36 637 Reg.⸗Tons und 1 leeres von 730 Reg. Tons, davon 13 beladene Dampfer mit 35 89gl Reg. Tons, nach Australien. Von der Gesammtzahl der ausgelaufenen Schiffe waren 1163 mit 1109232 Reg.⸗Tons, darunter 756 Dampfer mit 982 6458 Reg.⸗Tons, bremische, 1791 mit 274 356 Reg.⸗Tons, davon 1983 Dampfer mit 153 088 Reg.⸗Tons, andere deutsche. Im Jahre 1890 gingen in See 3150 Fahrzeuge mit 1747 960 Reg. Tons, davon 1194 Dampfer mit 1457 635 Reg. Tons. Unter der Gesammtzahl befanden sich 946 bremische Schiffe mit 958 311 Reg.⸗-Tons, darunter 561 Dampfer mit S826 179 Reg⸗Tons und 1470 andere deutsche mit 221 428 Reg ⸗Tons, davon 175 Dampfer mit 123 576 Reg. Tons. Die Fluß⸗ schiffahrt auf der Unterweser hat sich gegen das Vorjahr nur un— wesentlich verändert, doch hat die gapk der dabei thätigen Dampfer zugenommen. Es kamen im Berichtsjahre 5170 beladene Schiffe mit 528 089 Reg. Tons und 612 leere mit 88 185 Reg.⸗-Tons an, darunter befanden sich 1192 Dampfer mit 136918 Reg.⸗Tons; es gingen ab: 3157 beladene Schiffe mit 391 412 Reg.⸗Tons und 2862 leere mit 233 361 Reg ⸗Tons. Davon waren 1155 Dampfer mit 114297 Reg. Tons. Im Vorjahre kamen 5156 beladene Schiffe mit 528 089 Reg. Tons und 638 leere mit 84 218 Reg.⸗Tons an, darunter 1099 Dampfer mit 91 414 Reg.⸗Tons; es gingen ab 3221 beladene Schiffe mit 398 279 Reg. Tons und 2810 leere mit 189 349 Reg.⸗Tons, darunter 985 Dampfer mit 91 485 Reg. Tons. Auf der Oberweser kamen 1891 1096 beladene Schiffe mit 147 766 Reg.⸗Tons und 94 leere mit 13 922 Reg.⸗Tons an; es gingen ab 663 beladene Schiffe mit 110327 Reg.⸗-Tons und 340 leere mit 44 086 Reg.⸗Tons. Die Zahl der Dampfer darunter betrug bezw. 79 mit 7578 Reg.⸗Tons und 67 mit 6378 Reg.⸗Tons. Im Vorjahre kamen 1144 beladene Schiffe mit 151 203 Reg. Tons und 78 leere mit 10 299 Reg.⸗Tons an und 621 beladene mit 104 806 Reg.⸗Tons, sowie 343 leere mit 42 388 Reg. ⸗Tons gingen ab. Darunter waren bezw. 832 Dampfer mit 7745 Reg. Tons und 77 Dampfer mit 7209 Reg.⸗Tons.
Der Werth der gesammten Waareneinfuhr betrug im Jahre 1891 759 763 471 6 gegen 749 938 507 M im Vorjahre, hat somit um nahezu 109 Millionen Mark zugenommen. Davon kamen auf das Deutsche Reich 234772 617 M (1890: 244 951 333 6); auf das übrige Europa 108 757 057 M (18909: 199 999 111 6); auf Britisch Nord⸗Amerika 706 372 M (1890: 36 462 M); auf die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika 226 219 892 60 (1890: 232 870 318 6); auf Mexiko und Central Amerika 4732 276 M (1890: 3 543 224 06); auf Süd Amerika 82 229 551 0 (1890: 60 946038 ; auf Westindien 11 848 796 1 (1890: 11471035 69); auf Afrika 10108 230 Æ (1890: 9377 946 4); auf Asien 68 874 706 4 (1890: 56951 292 n½ ); auf Australien 11513974 6 (1890:
19791748 64). Die Einfuhr aus Britisch Nord⸗ Amerika, Mer iko