Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, z. B. O000181, O96181, Of ß 422 ete. etc. sinden in vorstehender Liste keine Berüůcksichtigung. Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Nückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallen
Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen, muß aber bis längstens J. Juli 1892 vor sih
gehen, an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört.
Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien! und
vom 1. Januar 1887 und der Serien AI — VIll vom 1. März A887 an verrechnet. Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet bei unserer Kassa in München, den Filialen der Bayerische Notenbank in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nürnberg, Negensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in
Lindau, ferner bei der k. Hauptbank in Nürnberg und den k. Filialbanken in Am berg, Ausbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, 1
Ludwigshafen Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei den Bankhäusern M. A. von Noth schild 83 Sohne in Frankfurt a. M., Doertenbach S Comp. in Stuttgart, A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dres den endlich bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bayer. Hypotheken- und Wechselbant in Berlin, Lindenstraße 3.
Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümerz zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist
Die unterfertigte Bank in München wird auf Verlangen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der
verloosten oder gekündigten um den Tageskurs besorgen. Um dem Andrange an den Schaltern in unserem Hauptgebäude zu begegnen, haben wir in unserem Hause Theatinerstraße 11 eine Filialkasse für Einlösung von Coupons und verloosten Pfandbriefen er—
richtet, mit welcher auch eine Wechselstube verbunden ist. Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.
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1
Unter den im Reglement festgesetzten Bedingungen übernehmen wir
Werthpapiere aller Art
zur Aufbemahrung und germaltung.
— 6
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.
—— * D607
2
6
Außer allen, mit der Verwaltung von Werthpapieren zusammenhängenden Verrichtungen als Incasso der Coupons, Ueberwachung der Verloosungen und Kündigungen, Einlösung verlooster und gekündigter Obligationen, Erhebung neuer Couponsbogen, Ausübung von Bezugsrechten 2c. Ac. sind damit verbunden:
1. der An- und Verkauf von Werthpapieren;
2. die Eröffnung laufender Rechnungen (Conti⸗-Correnti);
3. die Gewährung verzinslicher Vorschüsse nach vorheriger Vereinbarung;
4. die Uebernahme von Baareinlagen gegen Zinsvergütung.
Mit dieser Einrichtung bieten wir jedem Besitzer von Werthpapieren durch Errichtung eines offenen Depots Gelegenheit, jene Vortheile auszunützen, die eine regelmäßige Bankverbindung gewährt. Für sichere Auf— bewahrung der Effecten leisten wir nach 51 des Reglements volle Garantie.
Unsere Pfandbriefe und andere verloosbare Pfandbriefe, Loose und Obligationen aller Art, die uns zur Auf— bewahrung übergeben sind, versichern wir auf Antrag gegen Kursverlust bei Pari-Ausloosung.
Die Gebühren betragen pro Jahr bis zu M 10,000. — ½ 5 —, für jedes weitere Tausend 50 mehr. Ver— änderungen, die sich im Laufe der Zeit durch Verloosungen, Tausch, Kauf oder Verkauf ergeben, unterliegen, sofern der ursprüngliche Depoötwerth nicht vermehrt wird, keiner Gebühr.
ö Nähere Aufschlüsse versenden wir auf Verlangen mit unsern Reglements und stehen letztere auch bei sämmtlichen Filialen und Agenturen unserer und der Bayerischen Notenbank gratis zur Verfügung.
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München, den 2. Mai 1892.
Bayerische Sypotheken⸗ und Wechselbank.
—
Dr. Wild'sche Buchdruckerei (Gebr. Parcus) in München.
Deuntscher Reichs Anzeiger
und
Ver Gezugazpreia beträgt nierteljahrlich 4 M 50 9.
Jusertionspreis far den Naum ciner Aru eile 39 3.
Koniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Gerlin außer den Post- Anstalten auch die Erpedition
SV., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Aummern kosten 25 3.
Junserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Mn 113.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major a. D. Lambateur zu Charlottenburg, bisher im Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment von Linger (Ost⸗ preußisches) Nr. 1, und dem Major a4. D. Lorenz zu Frei⸗ burg i. B.,, bisher im Fuß-⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10, den Rochen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie . dem Rottenmeister der . 8 in Torgau, Maurergesellen Wilhelm Lehmann daselbst, das
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Stagts⸗Minister und Minister der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Bosse die Er—⸗ laubniß zur Anlegung des von des 2 von Sachsen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Albrechts⸗-Ordens
zu ertheilen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht:
die Königlich preußischen Ober⸗ Landesgerichts -Näthe Schulte in 6 und Weichsel in Naumburg a. S. zu Reichsgerichts⸗Räthen zu ernennen.
Bekanntmachung.
Einrichtung einer Post⸗Agentur in Kilwa (Deutsch⸗O stafri ka).
n Kilwa (Deutsch⸗Ostafrika) ist eine Kaiserliche Post⸗ . eingerichtet worden. Dieselbe vermittelt den Aus⸗ tausch von 6 endungen jeder Art, von Postanweisungen, von Postpacketen bis 3 bezw. 5 kg und die Bestellung von Zeitungen. Im Verkehr mit der neuen Post⸗Agentur kommen die Portotaxen des Weltpostvereins zur Anwendung.
In Deutschland werden erhoben für frankirte Briefe ö 20 3 „unfrankirte Briefe * .
ö. ö. m .
„Postkarten „Drucksachen, Waarenproben und . Geschãfts papiere 5, für je 50 g, mindestens jedoch 10, für Waaren⸗ proben,
und!! 2h, für Geschäfts⸗
papiere, an reigehühhnnnnnnn 20 3. Der Austausch von Postpacketen bis 5 Kg erfolgt auf dem Wege über Hamburg, von solchen bis 3 kg auf dem 33 über Neapel mittels der Reichs⸗Postdampfer der deutschen Ost⸗Afrikalinie. Das vom Absender im voraus zu entrichtende Porto für ein Postpacket beträgt auf beiden Wegen 3 20 5. Die Zeitungsgebühr beträgt 60 3 vierteljährlich für jede ochenausgabe. — Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten auf Ver⸗ langen Auskunft. ⸗ Berlin W., den 5. Mai 1892. Reichs⸗Postamt, Abtheilung J. Sachse.
für je 15 g,
Für die Theilnehmer der Stadt⸗Fernsprech— einrichtung in Berlin.
Die Vermittelungsanstalten II (Mauerstraße) und IV Köpenickerstraße) werden im Laufe des Sommers auß ehoben und es müssen infolge dessen die sämmtlichen an 3 angeschlossenen Sprechstellen an andere Vermittelungsanstalten umgeschaltet werden.
Der genaue Zeitpunkt der Umschaltungen sowie die ver⸗ nderten in mne werden sammtlichen Theilnehmern seiner Zeit bekannt gegeben werden.
Berlin O, den 16. Mai 1892.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.
Bekanntmachung.
2 Am 1. d. M. ist uf den Reichs-Cisenbahnen in Elsaß⸗ ihrn gen der zwischen den Stationen Mülhausen und . eim gelegene e ent? Brunstatt für den Personen⸗ äckverkehr eröffnet worden. Berlin, den 12. Mal 1893 Der Präsident des Reichs⸗EKisenbahnamis: Schulz.
Nachweisung über die Production, die Versteuerung und den Bestand in ländischen Branntweins für den Monat April 1892.
Menge
des nach Ent⸗ richtung der ö ö abgabe in den hergestellten e . Verkehr übergeführten Branntweins.
Hektoliter reinen Alkohols.
Zeitabschnitt, des auf welchen die Betriebsergebnisse sich beziehen.
A2 110 162565
Dazu aus den Vormonaten des laufenden Betriebsjahres Zusammen vom Beginn des Betriebs⸗ jahres (1. Oktober 1891) bis zum Schlusse des vorbezeichneten Monats In demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres 2316559 1 383 317 Am Schlusse des Rechnungsmonats verblieb in den Lagern und Reinigungsanstalten unter steuerlicher Controle ein Be⸗ stand von 799 949 hl. ; U Die vorstehende Nachweisung beruht auf den Angaben,
1151373
2268 486 1313938
welche in den der unterzeichneten Stelle seitens der betreffen⸗
den Central Finanzbehörden der Bundesstagten allmonatlich zugehenden Reichssteuer⸗Uebersichten gemacht sind. Berlin, im Mai 1892. Hauptbuchhalterei des Reichs-Schatzamts.
Die Königlich preußischen Gerichts- Assessoren Kanzow und Dr. Flügge . der Königlich , n. Amtsrichter . ind zu Kaiserlichen Regierungs⸗Assessoren ernannt worden.
Reiseverbindungen nach und von Bad Bertrich.
In der Zeit vem 1. Juni bis Ende September d. J. bestehen
folgende Personen⸗Postverbindungen nach und von Bad Bertrich: L Personenpost Bullay — Lutzerath: aus Bullay 105 Vorm. lim Anschluß an die Züge 291 aus
Diedenhofen — in Bullay 8,40 Vorm. — und 296 aus Koblenz — in Bullay 958 Vorm.)
aus Alf 10,25 Vorm. ,
durch Bertrich 11,20 bis 11,25 Vorm.
in Lutzerath 1 Nachm.,
aus Lutzerath 4.55 Nachm.,
durch Bertrich 6,10 bis 6,15 Nachm.
aus Alf 7, 109 Abends,
in Bullay T25 Abends (zum Anschluß an die Züge 303 nach Koblenz — 8, 44 Abends — und 304 nach Diedenhofen — 7,35 Abends).
II. Personenpost Bullay — Bertrich:
aus Bullay 7,45 Abends (im Anschluß an den Zug 304 aus Koblenz — in Bullay 7,35 Abends),
aus Alf 8,5 Abends,
in Bertrich 8,55 Abends,
aus Bertrich 20 Vorm.
aus Alf 8, 15 Vorm. ö
in Bullay 8,39 Vorm. (jum Anschluß an die Züge 291 nach Koblenz — 8,40 Vorm. — und 296 nach Diedenhofen — aus Bullay 9,58 Vorm. ). .
Beiwagengestellung findet in Bullay und . nach Bedürfni statt. Das Per sonengeld wird auf der Strecke Bertrich —utzerat nach dem Satze von 19 3, auf der Strecke Bertrich Bullay dagegen nach dem Satze von 8 3 für die Person und das Kilometer unter Abrundung nach aufwärts auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme erhoben und beträgt für eine Fahrt von Bullay nach Bertrich oder umgekehrt 90 4. .
Koblenz, den . Mai 1892. .
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector. Schwerd.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des, „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers!“ wird eine Zusammenstellung der versteuerten Rübenmengen, . der Einfuhr und Ausfuhr von nl im deutschen Zollgebiet im Monat April 1892 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht in ankfurt a. M. Steltzer den . als Geheimer Ober⸗ Justiz Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu ver⸗ leihen; ferner
1892.
zu genehmigen, daß der Erste Staatsanwalt Chuchul zu Lissa in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Frank⸗ furt a. O. versetzt werde; sowie den Kammergerichts⸗Rath, Geheimen Justiz⸗Rath Rath⸗ mann zum Senats⸗Präsidenten bei dem Kammergericht, den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Wies ner in Köln zum Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗-Landesgericht in Hamm, den Landgerichts⸗Präsidenten Dr. ef er in Oppeln 6 AmtsgerichtsPräsidenten bei dem Amtsgericht J in erlin, den K Munta u in Braunsberg zum Landgerichts-Director in Allenstein, den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Wanjeck in Breslau zum Landgerichts⸗Director in Gleiwitz, den Landgerichts⸗Rath Reichensperger in Köln zum Landgerichts⸗Director daselbst, ö die Landgerichts⸗Räthe Dr. Broicher in Köln und Fischer in Kleve zu Ober⸗-Landesgerichts-Räthen in Köln, den Staatsanwalt Rotering in Gnesen zum Landrichter mit dem Charakter als Landgerichts⸗Rath bei dem Landgericht 1 in Berlin, den Gerichts⸗Assessor Magener in Bromberg zum Amts⸗ richter in Mogilno, den Gerichts-Assessor Ganslandt in Graudenz zum Staatsanwalt in Ratibor, . den , , Schroeder in Tilsit zum Staats⸗ anwalt in Beuthen OS. den Gerichts⸗Assessor Lehmann in Greifswald zum Land⸗ richter in Beuthen O- S., den Gerichts⸗Assessor Recke in Celle zum Staatsanwalt in Magdeburg, . den Gerichts⸗Assessor Freise in Magdeburg zum Amts⸗ richter daselbst, . den Gerichts⸗Assessor Hildebrandt in Magdeburg zum Amtsrichter in Oschersleben, den Gerichts⸗Assessor Harte in Schönebeck a. E zum Amtsrichter in Loburg, den Gerichts⸗Assessor Fritze in Berlin zum Amtsrichter in Cassel, . den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Sommer in Frank⸗ furt a. M. zum Amtsrichter in Bockenheim und . den Gerichts⸗Assessor Freiherrn von Wittgenstein in Dillenburg zum Amtsrichter in Arolsen zu ernennen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mä nen und Forsten. Die Oberförsterstelle zu Korpellen im , n,, . Königsberg ist vom 1. August 1892 ab anderweit zu besetzen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Regierungs- und Schulrath Dr. Protzen ist der Regierung zu Marienwerder überwiesen worden.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, nach Stettin.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König ce e 66 Vormittag die Kunstausstellung, nahmen im loß ittags den Vortrag des Kriegs⸗Ministers entgegen und ren um 4 Uhr 5 Minuten mit Sonderzug von Station riedrichstraße nach Briesen und von dort nach Alt⸗Madlitz zur Pürsche. Gegen 12 Uhr Abends kehrten Seine Majestaäͤt nach dem Schloß in Berlin 6 übernachteten hier und wohnten heute früh von 8 Uhr ab der Besichtigung der Bataillone 2. , , 3. F auf dem Tempelhofer lde bei. Um 2 Uhr Minuten Nachmittags erfolgte die reise nach Stettin.
Dem Bundesrath ist vom Reichskanzler der Entwurf von Bestimmungen über die zollamtliche Abfertigung der zur unmittelbaren Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet mit der Eisenbahn bestimmten Pas⸗ fagier⸗Effercten nebst einer erläuternden Denkschrift vor⸗ gelegt worden.