Die Comm ission für die r,. Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs setzte in den Sitzungen vom 9 und 10. Mai die ö der Vor⸗ schriften über die Miethe und Pacht (G65 50 bis 548) fort.
Im Anschluß an den § 536 und an die zu 5 521 be⸗ schlossenen Vorschriften über das gesetzliche Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers war von verschiedenen Seiten angeregt, die praktisch wichtige und in neuerer Zeit namentlich in kauf⸗ männischen Kreisen vielfach erörterte und zum Gegen⸗ stand von Petitionen und Eingaben gemachte Frage zu entscheiden, ob der Vermiether im Konkurse über das Vermögen des Miethers, wenn der Konkurs— verwalter von dem ihm nach § 17 Nr. 1 der Konkurs⸗ ordnung zustehenden Rechte Gebrauch mache, das Mieth⸗ verhältniß zu kündigen, wegen der dadurch vor Ablauf der vertra mn alen Miethzeit erfolgten Aufhebung des Mieth⸗ verhältnisses eine Entschädigungsforderung als Konkurs⸗ forderung geltend machen könne und ob ihm wegen dieser Forderung ein Absonderungsrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers susteh (vergl. ö. 2l, 41 Nr. 4 der Konk⸗O.). Nach iin een er Debatte entschied sich die Mehrheit dahin, daß in dem bezeichneten Falle dem Vermiether zwar als Konkursforderung ein Anspruch auf. Ersatz des ihm durch die Aufhebung des Miethverhältnisses entstehenden Schadens, nicht aber ein e, r, gn. wegen dieser Entschädigungsforderung zustehen soll. Demgemäß soll im Art. 13 des Entwurfs des Einführungs⸗ ge zum Bürgerlichen e, m, der 5 17 Nr. 1 der
onkursordnung den Zusatz erhallen, daß durch die Kündigung des Verwalters das ethverhaltniß sowohl der Konkursmasse als dem Gemeinschuldner gegenüber e , wird, dem Ver⸗ miether aber ein e erch auf Ersatz des ihm durch die Auf— hebung entstehenden Schadens als Konkursforderung zusteht. Ferner soll in dem an die Stelle des 5 41 der Konkursordnung tretenden 5 41 des Art. 13 des Entwurfs des Einführungs⸗ gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Nr. 2 zum Ausdruck ebracht werden, daß im Konkurs über das Vermögen des
iethers das im 5 521 des Entwurfs des Bürgerlichen , bestimmte Pfandrecht des Vermiethers wegen des⸗ jenigen Miethzinses, der auf eine frühere Zeit als das letzte Jahr vor der Eröffnung des Verfahrens entfällt, nicht und wegen des Miethzinses, der auf eine spätere Zeit entfällt, sowie wegen ,,, die nicht bereits bei Eröffnung des Verfahrens fällig waren, nur insoweit geltend gemacht werden kann, als die Verpflichtung zugleich Hie ech t ist.
Der 8 527, welcher für die Wohnungsmiethe den Beamten und Militärpersonen im Falle ihrer Ver⸗ setzung nach einem anderen Orte ein außerordentliches Kün—⸗ digungsrecht beilegt, wurde unter Ausdehnung der Vorschrift auf Geistliche und auf Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten und mit der Erweiterung angenommen, daß die Vorschrift in allen Fällen Anwendung finden soll, in welchen die Beamten u. s. w. an dem bisherigen Wohn⸗ oder Gar⸗ nisonort Räume zum Gebrauche für sich oder .
amilie gemiethet hatten. Ein Antrag, die Vorschrift des s ö2 im Anschluß an das preußische Recht (A. -R. J, 5 Ss 376) auf alle Fälle auszudehnen, in denen der Miether an einem Wohnorte eine , fing zum Gebrauche für sich oder seine Familie gemiethet habe, er aber durch eine nicht frei⸗ willige Veränderung in seiner Person genöthigt werde, den Wohnort aufzugeben, wurde abgelehnt, ebenso der für den in 2 Ablehnung dieses Antrages gestellte Antrag, den 5 527 zu streichen.
Der das Rücktrittsrecht des Vermiethers wegen Vertrags verletzungen des K regelnde 8 528 erfuhr nur insoweit Widerspruch, als durch die Nr. 2 dem Vermiether das Recht des sofortigen Rücktritts gegeben ist, wenn der Miether mit der Entrichtung des Miethzinses oder eines Theiles desselben für zwei auf einander . Ter⸗ mine sich im Verzuge befindet. Von einer Seite war vor— geschlagen, den Rücktritt zuzulassen, auch wenn die zwei Termine nicht auf einander folgen, von anderer Seite, den Rücktritt an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, daß die Zahlung nicht binnen der . einer Woche seit einer von dem Vermiether an den Miether gerichteten Aufforderung erfolge. Ein dritter Antrag ging dahin, zu bestimmen, daß der Rücktritt zulässig sei, wenn der Miether mit der Entrichtung des Miethzinses für einen Termin sich im Verzuge befinde und nach einer Aufforderung des Ver⸗ miethers nicht binnen der Frist einer Woche zahle. Unter Ablehnung aller Anträge trat die Mehrheit dem Entwurfe bei. Auch der S529, welcher das Rücktrittsrecht des Miethers wegen Mängel der gemietheten Sache u. s. w. regelt, sowie der s 530. welcher die an den Rücktritt des Vermiethers oder des Miethers sc knüpfenden Folgen näher bestimmt, fand — mit einzelnen nicht erheblichen Abweichungen — die , der Commission. Eine Ergänzung erfuhren die
orschriften über das Rücktrittsrecht des Mieihers durch die Aufnahme der Vorschrift, daß, wenn eine gemiethete Wohnung an einem die Gesundheit der Bewohner erheblich gefährdenden Mangel leidet, der Miether nach Maßgabe des 5 529 von dem Vertrage für die Zukunft zurück— treten kann, auch wenn er den Mangel bei dem Abschlusse des Vertrages gekannt hat oder die Haffung des Vermiethers für den 6 durch Vertrag ausgeschlossen ist.
Die Berathung wandke sich sodann den Vorschriften über die Pacht zu. Gegen den sachlichen Inhalt des s 531, welcher die wesentlichen Verpflichtungen des Verpächters und des Pächters bestimmt, sowie gegen den 5 532, der grundsätzlich die Vorschriften über die Miethe auf die Pacht für entsprechend anwendbar erklärt, erhob sich kein Widerspruch. Dagegen wurde der S 533, welcher die Unterpacht ohne Einwilligung des Verpächters nur bei der Theilpacht ausschließt, allgemein auf jede Pacht ausgedehnt. Ein Antrag, dem Pächter eines Landguts oder eines gewerblichen Unternehmens das Ver⸗ pachten einzelner Grundstücke oder eines Nebenbetriebes auch ohne Einwilligung des Verpächters zu gestatten, sofern da⸗ durch die ordnungsmäßige Bewirthschafkung des Landguts oder der ordnungsmäßige Betrieb des gewerblichen Unter⸗ nehmens nicht beeinträchtigt werde, fand nicht die e, ,,. der Mehrheit. Dagegen wurde , . in die Civilprozeß⸗ ordnung eine Bestimmung des Inhalts aufzunehmen, daß, wenn bei einem Pachtverhaältnisse der Pächter nicht berechtigt ist, den Gebrauch und den Fruchtgenuß des Pachtgegenstandes einem Dritten zu überlassen, dadurch die Pfändung des Pacht⸗ rechts und die Anordnung einer Verwaltung zur Aus—⸗ übung desselben nicht ausgeschlossen werde. Der von einer Seite gegebenen Anregung, diese Vorschrift auf die Miethe von
Räumen auszudehnen, die einem Erwerbsgeschäfte zu dienen bestimmt 9 . ebensowenig Folge 6. . dem Antrage, im der Pfändung dem Verpächter das Recht k n, das Pachtverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen ündigungsfrist zu kündigen.
gu einer eingehenden Erörterung gab die Vorschrift des a 534 Veranlassung, welcher allgemein auch bei der Pacht landwirthschaftlicher Grundstücke, den sogenannten Remissionsanspruch des Pächters wegen Einbuße am Ertrage des achtgegenstandes infolge außerordentlicher Unglücksfälle ausschließt. Von ver⸗ schiedenen Seiten waren . gestellt, die bei . landwirthschaftlicher Grundstücke, wenigstens sofern es sich um kleinere oder nicht auf längere Dauer eingegangene Pachtungen 6 dem Pächter einen solchen ö auf Nachlaß vom
chtzinse zu gewähren bezweckten. Die Mehrheit trat dem Standpunkte des Entwurfs bei, entschied sich jedoch anderer⸗ seits für die Streichung des 5 534, da dessen Inhalt, richtig verstanden, selbstverständlich sei, aber zu Mißverständnissen Anlaß geben könne.
Die Börsenenguste⸗Com mission unter Vorsitz des Präsidenten der Reichsbank Dr. Koch hat am 9, 10. und I2. d. M. Sitzungen gehalten, in welchen drei Berliner, ein Bremer und ein Dresdner Mitglied des Handelsstandes als Sachverständige vernommen wurden. Der Kreis der auf— estellten Fragen konnte hierbei noch nicht erschöpft werden, he mit der Abhörung derselben Sachverständigen heute fortgefahren wurde. Alsdann sollen andere Sach⸗ verständige aus den verschiedensten Berufskreisen in täglichen Sitzungen vernommen werden, bis am 2. Mai eine Pause eintritt. Auch die Vernehmung einzelner Geschädigter in besonders charakteristischen Fällen ist nicht ausgeschlossen. Den Mitgliedern der Com mission, d. h. den zur Leitung der Enquéte, also zur unmittelbaren Befragung der Sachverständigen und spaͤteren Beurtheilu 19 des Materials, berufenen Personen ist zufolge Erlasses des Reichs⸗ kanzlers noch der Senats⸗Präsident am Reichsgericht Dr. Wiener . welcher sich bekanntlich mit den einschlagenden echtsfragen viel beschäftigt hat und auf dem betreffenden Gebiete umfassende praktische Erfahrungen besitzt. Eine spätere weitere Ergänzung bleibt vorbehalten. Die Aussagen der Sachverständigen werden stenographisch aufgezeichnet.
Nach der im Reichs ⸗TEisenbahnamt aufgestellten Nachweisung über die im Monat März d. J. auf deutschen Bahnen (ausschließlich der baye⸗ rischen) bei den Zügen mit Personenbeförde⸗ rung vorgekommenen Verspätungen haben auf 36 6 Bahnen bezw. Bahnnetzen mit einer Gesammtbetriebs⸗ änge von 36 531,45 km von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt sich verspätet: 852 J, 1132 Personenzuge und 315 zur Personen⸗ sowie zur Gäterbeförderung . zeitig dienende Züge, zusammen 229). Von den fahr⸗ planmäßigen Zügen mit ,, wurden geleistet : 15 136 872 Zugkilometer, 271 427 652 Achskilometer egen 14209247 Zug⸗ und 21 139 438 Achskilometer im
ormonat und gegen 14327 954 * und A3 876 699 Achs⸗ kilometer in demselben Monat des Vorjahres. Von den Ver⸗ spätungen wurden 691 durch das Abwarten verspäteter An⸗ he g. veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 1608 Verspätungen ar Last fallen, ö 1556 im Vormonat und 2431 in demselben Monat des Vorjahres. Von den auf eigener Bahn vorgekommenen Verspätungen entfallen auf 1 Million Zugkilometer 196, 1 Million Achskilometer 6, mithin auf 1 Million Zugkilometer 66 — 38 v. H. weniger als im Monat März des Vorjahres und 4 — Q 4 v. H. weniger als im Vormonat, und auf 1. Million Achskilometer 3 — 33 v. H. weniger als im Monat März des Vorjahres und so viele wie im Vormonat. Infolge der Verspätungen wurden 1963 An⸗ schlüsse versäumt (gegen 2160 in . Monat des Vor⸗ jahres und 1717 im Vormonat). Bei 6 Bahnen sind Zug⸗ verspätungen und bei 8 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind die Bahnen, auf denen Zugverspätungen vorkamen, nach der Verhältniß⸗ ö. geometrisches 1. wischen der Anzahl der von den z rplanmäßigen, der . eförderung dienenden Zügen auf 1 Million Zugkilometer und der auf 1 Million Achs⸗ kilometer entfallenden eigenen Verspätungen geordnet. Danach nehmen die Mecklenburgische Südbahn, die Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn und die Kiel⸗Eckernförde⸗ Flensburger Bahn die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Anzahl der Verspätungen nach der Anzahl der dk ve fan , bestimmt, so treten die Haiberstadt⸗Blankenburger Bahn, die Mecklenburgische Süd⸗ bahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direction zu Magdeburg an die ungünstigsten Stellen. In⸗ folge von Sch emerge gen und Dammrutschungen sind 83 Züge ganz und 92 Züge streckenweise ausgefallen, wobei 63 Anschlüsse verfehlt wurden.
Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad . von
Waecker-Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt bis auf weiteres der Legations⸗Secretär Freiherr von Seefried als Geschäftsträger.
Der Königliche Gesandte in Oldenburg Graf von der Goltz, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierunge⸗Rath Dr. Blancken horn zu Bromberg ist an die Königliche Regierung zu Hildesheim versetzt worden.
Dem Landrath von Trott zu Solz in Höchst a/M., Regierungsbezirk Wiesbaden, ist die commissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Marburg, Regierungsbezirk Cassel, übertragen worden.
Der neuernannte Regierungs- Assessor Scheurnschloß ist der überwiesen worden.
ierun Rieß von öniglichen Regierung zu Erfurt
,
ellhoff, am 13. in
und beabsichtigt, am 17. nach Swato in * zu g
S. M. S. „Arcona“, Commandant C pitan
Dräger, ist am 12. Mai in ö (auf Madeira) ein.
. und beabsichtigt, am I5. nach den Cap Verdischen
ö zu gehen. S. M. S. „Moltke“, Commandant itãn jun See Freiherr von Erhardt, ist am 12. Mai
in Norfolk angekommen.
Bayern.
München, 12. Mai. Seine Königliche Hoheit d ö Regent hat sich heute Abend zum e . . der Herzogin von Modena auf etwa vierzehn Tage nach Wien begeben.
Baden.
. 12. Mai. Nach hier eingetroffenen Nach⸗ richten hat Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen heute ihre Reise nach Neapel ferig eg und begiebt sich am kommenden Monta nach Rom. Ueber die Weiterreise von dort sind bisher . keine Bestimmungen getroffen. Das Befinden der Kron—⸗ prinzessin ist durchaus befriedigend. .
Die Zweite Kammer erledigte in ihrer , . Sitzung die Berichte der Budgetcommission über Anforderung von Dienstwohnungen, über Gesetzentwur5f wegen Er⸗ gan gu f; der. Gehaltsordnung und über das Budget des inisteriums der Justiz, des Cultus und Unter— richts für 182/93. Titel UI (Cultus) und Titel TX , ,, . Volksschulen) der Ausgabe und Titel NL der Einnahme. , an den , . Bericht erfolgte die Berichterstattung über eine Nachtrags⸗ forderung des Ministeriums der Justiz, des Cultus und Unter— richts für die Stelle eines Vorsitzenden einer II. Kammer für . am Landgerichte Mannheim. Sämmtliche
ositionen wurden bewilligt.
Braunschweig.
Braunschweig, 11. Mai. Der Land tag ist gestern wieder zusammengetreten und beschäftigte sich mit kleineren Vorlagen und Petitionen. Eine längere Berathung fand nur über die Petitionen um 2 herrschaftlicher Forsten statt. Es wurde schließlich, der „Magd. Zig.“ zufolge, ein Antrag des Präsidenten, Ober⸗Jägermeisters Freiherrn von Veltheim⸗Destedt angenommen, der dahin geht, an die Regierung das Ersuchen zu richten, diejenigen . schaftlichen Forsten, in denen Roth⸗ und Schwarzwild ange— troffen wird und erfahrungsgemäß auf den angrenzenden Feldern einen derartigen Schaden anrichtet, daß eine Ab⸗ wendung desselben geboten erscheint, auf Staatskosten gegen die Felder mit Schutzgatter versehen zu lassen, unter der Voraussetzung, daß die betheiligten Gemeinden den Schutz und die Erhaltung der Gatter 6 eine entsprechende, mit ihnen zu vereinbarende Zeit übernehmen.
Deutsche Colonien.
Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Kairo würde der Major von Wissmann nunmehr am 16. d. M. nach Sansibar abreisen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Das Programm für die Krönungs⸗Jubiläums⸗ feierlichkeiten ist, wie dem „Frdbl.“ aus Bu dapest ge— meldet wird, wie folgt festgesetzt worden: Ankunft des Kaisers 6. Juni, Nachmittags 21/4 Uhr, Einzug der Magnaten im Banderium (nach Stammgeschlechtern unter eigener Fahne, dem sog. ‚Banderium /); Abends . im National⸗ Theater; 7. Juni großer Empfang beim Hofe, Abends Fackelzug, Feuerwerk; 8. Juni Empfang der Deputationen, Abends Gala⸗ vorstellung im Opernhause.
Gegenüber dem Bericht eines Wiener Blattes über an⸗ gebliche Aeußerungen des Finanz Ministers Dr. Steinbach in einer Unterredung mit dem Abgeordneten Jax über die Valutaregulirung erklärt die, Wiener Abendpost“, der Minister habe in dieser privaten Unterredung geäußert, bei Durch⸗ führung der Valutaregulirüng werde darauf Be— dacht zu nehmen sein, daß die Baarzahlungen nicht un— eng oder voreilig aufgenommen wurden. Er werde bemüht sein, Gold nichk abfließen zu lassen; es sei gegen—⸗ wärtig überall das Bestreben vorherrschend, das Gold in den Staats- und Bankkassen zurückzuhalten. Von einem Kriegs⸗ schatze sei in der Unterredung nicht die Rede gewesen, wohl aber habe der Minister bemerkt, daß die Valutaregulirung für einen, glücklicherweise nicht in Aussicht stehenden Kriegs— fall selbstverständlich von größter Wichtigkeit sei.
In Budapest hat am 19. d. M eine Conferenz der . stattgefunden, die sich mit der Wegtaufungs⸗ frage beschäftigte. Das klerikale Blatt, Magyar Allam“ ver—⸗ öffentlicht darüber Folgendes: Dem Episkopat wurden drei Fragen vorgelegt: te Frage; Ist es den Pfarrern zu gestaͤtten, daß sie von Zeit zu Zeit Matrikelauszüge über die aus gemischten Ehen enisprossenen Kinder spontan den Behörden übersenden? 6 Frage: Ist es zu gestatten, daß El tern oder Hebammen Matrikelauszüge über Kinder aus gemischten Ehen den Behörden einsenden? 3. . Ist eine Revision des 1868er Mischehengesetzes erwünscht? Die beiden ersten
agen wurden verneint, dagegen die dritte Frage bejaht.
em „Fremdbl.“ ufo verlautet, daß die Angelegenheit der Wegtaufungen einem Comité zugewiefen wurde, das in der nächsten i d Hieich zu erstatten haben wird.
Der ungarische Staatskassengusweis für das erste Quartal 1892 weist, wie ‚W. T. B. meldet, an Einnahmen insgesammt rund mit, Millionen Gulden, an Ausgaben insgesammt 117 Millionen Gulden auf. Sonach stellen sich die Einnahmen um Ging Millionen, die Ausgaben um . höher als in der gleichen Periode des vorigen
res.
Großbritannien und Irland.
Der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind am Dienstag 3 8. Schloß Windsor zum Besuch der König in eingetroffen. Am 20. Mai Abends gedenkt Ihre Majestät Windsor zu verlassen, um nach Schottland abzureisen.
ie Vertreter des Achtstundentags drängen jetzt die . Parlamentsab geordneten, zu ö e London wen Wahlen Stellung zu nehmen. am n lich A vom Londoner Gewerkrath ein Schrift⸗ ickt ten, in welchem auf die am 1. Mai an⸗ ene Resolution zu Gunsten der gesetzlichen Einführung Achtstundentags Be . und sodann von jedem Empfänger die kategorische rung verlangt wird, ob er ine dementsprechende Gesetzgebung befürworten wolle oder nicht. s . d ige H d as Begräbniß Véry's soll, wie dasjenige Hamonod's, uf ö a mit rößerer ae r ei gl e en Wie „W. T. B.“ meldet, wird nach einem Beschluß des Ministerraths der Consei⸗ Präsident Loubet als Ver⸗ treter der Regierung daran theilnehmen und eine Rede halten. Ravachol ist in der vergangenen Nacht nach Saint Etienne übergeführt worden. Der in dem Prozeß gegen Ravachol fe e,. Anarchist Beala und dessen Geliebte SZoubert sind wegen Verdachts der Theilnahme an dem von Ravachol in Chambles begangenen Verbrechen wieder verhaftet worden. Ein neues anarchistisches Verbrechen wird dem, H. T. B.“ aus Troyes gemeldet. Danach hätten Anarchisten neuerdings eine in der Nähe der Stadt belegene große Meierei ange⸗ ezũndet. Sãmmtliche Gebäude, . Kornvorräthe und Vieh an dabei he Grunde gegangen. ö Ueber das den ausländischen Anarchisten in England gewährte Asyl stellt der Pariser Correspondent des Londoner Daily Chronicle“ folgende Betrachtung an: Hie Thatsache, daß über J00 wegen Verbrechen gegen das Leben und EGigenthum verfolgte und zum ö. verurtheilte Flüchlinge im egenwartigen Augenblick auf britischem Boden einen unverletzlichen ufluchtsort gefunden haben, mag erstaunlich erscheinen, ist aber nichts destoweniger wahr. Hunderte sind dem Namen nach wohlbekannt, die sich an keinem andern Ort der Welt 24 Stunden lang auf halten könnten. Es versteht sich von selbst, daß fremde Mächte über furz oder lang diesen Zustand ernstlich in Erwägung ziehen und an England das energis ß richten werden, innerhalb der Grenzen seiner Verfassung zur Abwehr der anarchistischen Greuel⸗ ffaten und Ausrottung ihrer Anstifter hilfreiche Hand zu leisten.“ Das Syndikat der französischen Brauer hat dem W. T. B.“ zufolge an die Budgeteommission das Er⸗ fuchen gerichtet, die Regierungs vorlage bezüglich der Biere ab— zulehnen und sich für die k belgische Gesetzgebung
auszusprechen.
9 aris ist am 10. d. M. der 21. Katholiken⸗ Congreß Frankreichs zusammengetreten. Den Tag über arbeiteten die Commissionen, am Abend fand dann eine Generalversammlung unter dem Vorsitz des Cardinal⸗Erz⸗ bischofs von ö statt. Nachdem dieser den Segen Gottes auf die ersammlung herabgefleht und den 4 durch ein Telegramm, in dem die Anwesenden diesen ihrer änzlichen Hingehung versicherten, um den seinigen gebeten
tte, hielt der Senator , . wie die Franz. Corr.
erichtet, eine Rede, in der er das letzte Schreiben Leos XIII. commentirte. Bei der Aufzählung der Fragen, die der Con⸗ greß zu erörtern haben wird: Unterrichtswesen, katholische Jünglings vereine, Messen für die zum Heere eintretenden Rekruten, unter denen sich jetzt auch die Zöglinge der PFriestersemingrien befinden, sociale Einrichtungen u. s. w, be⸗ tonte Herr Chesnelong: nur die katholische Kirche sei im stande, der socialen e eine befriedigende Lösung zu geben. Vie W. T. B.“ berichtet, hat der Papst den Mitgliedern des Congresses aufs neue empfohlen, sich den Vorschriften der letzten Encyklika zu unterwerfen. . ö.
Das jetzt ziemlich vollständig vorliegende Ergebniß der am , . stattgehabten Stichwahlen zu den Gemeinde—⸗ rathswahlen hat den Sieg der Republikaner noch verstärkt; in allen Theilen des Landes hat sich die Zahl der Gemeinderãäthe vermehrt, deren Majorität aus Re⸗ publikanern besteht. Vor diesen Wahlen war das . folgendes: etwa 21 009 Gemeinderäthe mit republi⸗ kanischer, etwa 15 000 mit conservativer Majorität; heute werden die Republikaner die Majorität in etwa 24 000, die Conservativen in etwa 12000 Gemeinderäthen besitzen. Die großen Anstrengungen der Socialistenführer, welche be⸗ haupteten, sie würden mindestens in fünfzig Gemeinde⸗ räthen die Majorität gewinnen, haben nicht den erwar⸗ teten Erfolg gehabt, und zwar trotz aller Rundreisen und Conferenzen der odr l tif Wanderprediger Lafargue, Jules Guesde, Duc Querch u. s. w. Immerhin ist es ihnen gi gn die Majoritãt zu 3 in einer Departements⸗ Hauptstabzt Marseille, in fünf Arrondissements-Hauptstädten Toulon, Narbonne, Montlugon, Saint⸗Gaudens, Alais, in sechs Cantonstädten Roubaix, Beaucaire, Saint Denis, Commentry, Capendu, Tarare, sowie in etwa zehn kleineren Gemeinden. Vollstãndig gichl en und aus den Gemeinderäthen entfernt wurden die Socialisten in Saint⸗Etienne, Troyes und Roanne.
Italien.
Bezüglich der Neubildung des Cabinets liegen fol⸗ . telegraphische Meldungen vor: Die römischen Morgen⸗ lätter vom heutigen Tage bestätigen die schon gestern mit— ehe ne Nachricht der ‚Tribuna“, daß Brin das Portefeuille es Auswärtigen übernehmen werde. Ferner stehe es fest, daß Hiolitti in dem neuen Fabinet den Vorsißz und das Portefeuille des Innern und Bonacci das der Justiz übernehme. Auch der Eintritt Genala's, Lacg vas und Sonnino's in das Ministerium sei sicher, 2 sei die Ver⸗ ge n, der ihnen zu übertragenden Portefeuilles, sowie die
setzung der Posten des Kriegs-Ministers und des Marine⸗ Ministers noch unentschieden. Morgen werde das Jabinet endgültig constituirt werden.
die nr und wirthschaftlichen Verhältnisse den
en e, er gegenwärtigen Ministerkrisis bilden, mag * von Interesse sein, über die bisherigen finanziellen und wirthschaftlichen Ergebniffe des laufenden Finanzjahres (1. Juli 1891 bis 1. Juli 1892) die Mit⸗ theilungen des „ Ceonomista d Italia“, die wir der Nat⸗Ztg.“ . eien ö lernen; es . 53 hervor, daß in Mreren Zweigen des wirthschaftlichen Lebens eine erun . eg hschaftlich Besserung rend der ersten fünf Monate des Finanzjahres haben die
r e gemi des . Ei K welche sich auf Els ob Lire beziffern, einen lieberschuß von 7630 Lire im Ver. entsprechenden Periode des Vorjahres ergeben. Dieser
st auf die Zunahme des Verkehrs in den beiden letzten
ten, Oktober und November, zursckzuführen, während die dor—
den Monate dem Vorjahre gegenüber CGinbußen erlitten
die jedoch durch die Ergebnisse bes Oktober und Nobember
, des laufenden Finanzjahres bet ; en sechs Monaten des laufenden Finanzjahr rug die Anahl der bei den Postanstalten zur Einzahlung gelangenden
Papst
—
Werthsendungen 3 7867775 über einen Gesammtbetrag von 345 747 507 Lire, welch letzterer dem Vorjahre n= ein Mehr von 13 829 743 Lire It. Außerdem gelangten durch die
ost 291 993 Postanweisungen ausländischer Herkunft uber zusammen
381 611 Lire zur Auszahlung, welch letztere Summe die Ziffer des Vorjahres um 1465 933 Lire Übersteigt.
In den ersten sie ben Monaten des laufenden Finanzjahres weisen
die Fabrikationgsteu ern mit einem Ergebniß von 18 168 236 Lire eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahre in Höhe von 1 601 708 Lire auf. Der Aufschwung entfällt hauptfächlich auf die Spiritussteuer mit einer Steigerung von 859g 241 und auf die Zuckerfabrikations⸗ steuer mit einer solchen von 437 605 Lire. Ferner ergeben während der ersten neun Monate desselben Finanz- jahres die ordentlichen Einnahmen der Staatskaffe zu⸗ sammen 1 106218951 Lire, d. h. dem Vorjahre gegenüber ein Mehr von über 14 Millionen Lire, wovon auf die directen Steuern Mehr⸗ beträge in Höhe von 756 Millionen, auf die proventi di servizi . 4 Millionen, auf die Verbrauchssteuern 38 Millionen, auf ie Geschäftssteuern 3 Millionen und auf „verschiedene Eingänge“ 11 Millionen Lire entfallen.
Während der ersten drei Monate des laufenden Kalenderjahres weist die Waarenausfuhr nach dem Auslande (ausgeschlossen die Edelmetalle) dem Vorjahre gegenüber einen Zuwachs von zu⸗ sammen 26 943 214 Lire auf, der sich auf die verschiedenen Kategorien vertheilt. Diese Zunahme entfällt hauptsächlich auf Seide, ferner auf Getränke und Oele, insbesondere Wein. Die Weinausfuhr stieg auf 454 939 hl mit einem Mehr ven 169 106 hl im Vergleich zum Vorjahre. Der Zuwachs der Weinausfuhr vertheilt sich in folgender Weise auf die 2 Ausfuhrländer: die Schweiz mit 68 000, Frankreich mit 4 37 000, Deutschland mit 4 24000, Deflerreich⸗ Ungarn mit 4 23 000, Afrika mit 4 8000, Süd⸗ und Mittel⸗Amerika mit 4 4500 und Großbritannien mit 4 10090 hl.
ESyanien.
Der Ministerrath hat in einer gestern abgehaltenen Sitzung der Entscheidung des Staatsraths bezüglich der Auf⸗ hebung des mit der Schiffsbau-Actien-HHesellschaft von Nervion in Bilbao ,, Contractes sowie der Besitznahme ihrer Werften durch den Staat a. stimmt. Außerdem wurde beschlossen, den Arbeitern auf den Werften am Freitag und Sonnabend den halben Tageslohn 3 zahlen und die Arbeiten am Montag beginnen zu lassen.
ie genannte Gesellschaft hatte Ende vorigen Monats bereits wegen finanzieller Schwierigkeiten die Arbeit eingestellt, wo⸗ durch ungefähr 2900 Arbeiter brotlos und die Vollendung der drei Kreuzer für die Kriegs-Marine, deren Bau sie contractlich übernommen, behindert wurde. Die Regierung hatte sefort 190 000 Pesetas zur Aus— zahlung an die Arbeiter überwiesen und gleichzeitig eine Abtheilung Marine⸗Infanterie von Ferrol und das in
San Sebastian stationirke Kanonenboot nach Bilbao ab⸗ gesandt, um die werthvollen Werftanlagen zu schützen. Die Angelegenheit, welche auch in den Cortes zu Interpellationen an den Minister⸗Präsidenten und den Marine⸗Minister Ver⸗ anlassung gab, scheint durch den oben mitgetheilten Beschluß des Ministerraths ihre Erledigung gefunden zu haben.
Velgien.
Da der Senat geneigt ist, die zurückgewiesene Nevision des Art. 48 der Verfassung über die proportignelle Ver⸗ tretung der Minoritäten (. 8. gestr. Nr. d. Bl.) wieder aufzunehmen, wird, wie man der Frkf. Ztg.“ meldet, eine Ministerkrisis vermieden werden.
Die Deputirten kammer hat dem Hamb. Corr.“ zu⸗ folge gestern ein Gesetz angenommen, das den Opfern richter⸗ licher Irrthümer eine staatliche, vom Justiz-Minister festzu⸗ setzende Entschädigung zubilligt.
Tũůrkei.
Der Agence de Constantinople“ ist von dem Groß⸗ vezier folgendes Schreiben zugegangen:
Ein von englischen Blättern gebrachtes, aus Berlin datirtes Telegramm sagt, daß Seine Majestät der Sultan, mein erhabener Herr, ernstlich unpäßlich sei und daß ich den Mitgliedern der Waiserlichen Familie hiervon Mittheilung gemacht hätte. Ich bitte Sie, diese ab solut falsche Nachricht formell und kategorisch zu dementiren, da mein erhabener und vielgeliebter Herrscher sich voll⸗ kommener Gesundheit erfreut. Die gehassige Mittheilung, welche mir zugeschrieben wird, ist niemals von mir gemacht worden und hat mir gar nicht in den Sinn kommen können. Die Quelle, aus welcher diese ebenso absurde wie verleumderische Nachricht her⸗ rührt, kann nicht genügend gebrandmarkt werden und nur eine mir feindlich gesinnte , konnte sich zu so unsinnigen Angriffen
egen meine Person hinreißen lassen. Genehmigen Sie rc. Djewad, Großvezier, General⸗Adjutant des Sultans.“
Griechenland.
In Griechenland ist die Wahlbewegung in vollem Gange und die Erregung der Parteien steigert sich in dem Maße, als der Wahltermin (15. Mai) näher rückt. Wie der Magdb. Itg. aus Athen gemeldet wird, hat Trikupis dort am Mittwoch eine große Wahlrede gehalten, in der er erklärte, der König habe durch die Entlassung des Ministeriums Delyannis Griechenland vor dem finanziellen Zusammenbruch gerettet. Die Delyannisten suchten die Versammlung zu 6 und infolge dessen entstand eine Schlägerei, bei der einige Personen verwundet wurden. Aus Tripolitza werden Wahlunruhen gemeldet.
Amerika.
Der von Seiten Großbritanniens erfolgten Annahme der Einladung der Vereinigten Staaten zu einer Conferenz über die Frage des Bimetagllis mus 6e die gestrige Nummer d. 8j. unter Großbritannien) wird, wie man dem Wolff'schen Bureau“ aus Washington meldet, dort in Bezug auf den Beitritt der anderen Nationen eine maßgebende Bedeutung zugeschrieben. Oesterreich und Italien sollen die Einladung zur Conferenz ebenfalls bereits angenommen haben.
Der Bundessenat hat, nach einem Kabeltelegramm des „H. T. B.“ aus New⸗York, den Auslieferungsvertrag mit Frankreich verworfen. .
Der Congreß der Vereinigten Staaten von Brasilien ist gestern in Rio de Janeiro eröffnet worden. Die Er⸗ öffnungsbotschaft des Präsidenten hebt dem W. T. B. zu⸗ folge die guten Beziehungen zum Auslande hervor.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (63) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, der der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, , Dr. von Boetticher, der Minister des Innern Herrfurth, der Minister ,. und Gewerbe Frei⸗ herr von Berlepsch, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden, der Minister
der öffentlichen Arbeiten Thielen, und der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. za e ene , ihr. Bofse beiwohnten, wurde zu⸗ nãchst die dritte , des Gesetzentwurfs wegen Abänderung einzelner Bestimmunlgen des Allge⸗ meinen Berggesetzes vom 24. Ju ni 1865 bei 5 85 fortgesetzt, der i,, . über die Lohnberechnung nach der e der Fördergefäße enthält. — Na n Beschlüssen der zweiten Lesung soll namentlich der Rauminhalt an jedem Fördergefäße dauernd und deutlich ersichtlich gemacht werden. . . Abg. Graf Douglas (freicons) beantragt, dieser Be⸗ stimmung hinzuzufügen? sofern nicht Fördergefäße von gleichem n nan benutzt werden und letzterer vor dem Beginn des
Gebrauchs bekannt gemacht wird.“
Die Abgg. Hitze (Centr) und Gen. beantragen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, wonach auf einer und derselben Grube nur Fördergefäße gleichen In⸗ halts benutzt werden dürfen. — Für den Fall der Ablehnung des Antrages beantragen sie, den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung gin uhu fen Sind die Förder⸗ en, von verschiedenem Rauminhalt, so ist dies bei der Fest⸗ etzung und Berechnung des Lohnes zu berücksichtigen.“
. . Graf Douglas ffreicons) befürwortete seinen Antrag.
Die Abgg. Hitze (Centr) und von Schalscha (Centr) treten für die Anträge des Centrums ein, während die Abgg. Dr. , , , . (nl), von Bockelberg (cons.) und Dr. Ham mach er (nl. ) sich gegen sie aussprechen.
Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch erklärte, daß die Annahme der Centrumsanträge nicht bedenklich sei.
Diese Anträge wurden abgelehnt; der Antrag des Grafen — wurde angenommen und mit dieser Aenderung der
Bei Art. 7 (Arbeitszeit) besprachen die Abgg. Hitze Centr) und Dasbach (Centr) nochmals, die Frage des Normalarbeitstags.
Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch erklärte, daß die Arbeiter des Saarreviers ich anfangs für eine neunstündige Schicht einschließlich Ein⸗ un Ausfahrt ausgesprochen hätten.
Die übrigen Vorschriften des Gesetzes wurden darauf mit einer unerheblichen redactionellen Aenderung bei den Straf⸗ bestimmungen angenommen. ö.
Es folgte die Besprechung folgender Resolution der Abgg. Hitze (Centr.) und Genossen:
Die Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtag thunlichst bald einen Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Bestimmungen des Titels VII des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1365 (Ueber die Knappschaftẽévereine!), speciell nach der Richtung vor⸗ zulegen, daß
I) die Knappschaftsältesten und die von diesen zu wählenden Vorstandsmitglieder aus der Mitte der Arbeiter und Berginvaliden in geheimer . gewãhlt werden; ;
gegen die Entscheidung des Vorstandes, betreffend die In⸗ validisirung, ein Recurs an ein Schiedsgericht zugelassen wird, welches je zu gleichen Theilen aus gewählten Vertretern der Werks⸗ besitzer . epräsentanten und der Knappschaftsmitglieder unter dem Vorsitze eines obrigkeitlichen Commissars gebildet wird;
3) den Mitgliedern die bereits erworbenen Ansprüche für den Fall des Ausscheidens aus ihrer Beschäftigung gegen Zahlung einer
ecognitionsgebühr erhalten bleiben. ⸗ .
Die Abgg. Letocha (Centr.), Hitze (Centr), Stötzel (Centr.), Dr. Lieber (Centr), Dr. Meyer (dfr.) und Dr. Ham macher (al) sprachen für die Resolution, die 1 Dr. Ritter (freicons), Sch mieding (nl) und von Bockel⸗ berg (cons) dagegen.
Der Minister für Handel und Gewerbe eee, von Berlepsch erklärte, über die Stellung der Regierung zu dieser Resolution noch keine bindende Erklärung abgeben zu können; daraus solle aber nicht geschlossen werden, daß die Regierung sich dieser Frage gegenüber überhaupt ablehnend verhalten wolle.
Darauf wurde Nr. 1 der Resolution in namentlicher Abstimmung mit 147 . 126 Stimmen und dann der übrige Theil der Resolution angenommen. (Schluß des Blattes)
— Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die . der Ergebnisse der Veranlagung zur Staatseinkommen⸗ steuer, besteht aus den Abgeordneten Sperlich, Vorsitzendem, Dr. Graf (Elberfeld), Stellvertreter des Vorsitzenden, Dr. Beck⸗ mann, Schriftführer, Dr. Graf von Bassewitz Levetzow, von Kleist⸗ Retzow. von Liebermann, von Veltheim, nsen, von Tischoppe (Oldenstadt), von Eynern, Olzem, Herold, Miles und Kolisch.
— Die Commission des Hauses der Abgeordneten für das 6 über die Bahnen unterster Ordnung setzte, wie die N. 3. berichtet, am 10. Mai ihre Arbeiten bei 8 14 fort. Dieser und die folgenden Paragraphen fanden ohne wesentliche Aenderungen Annahme. 5 22 wurde mit einem Zusatz des Abg. Pr. Hammacher in folgender Fassung angenommen: Wenn nicht innerhalb eines Jahres nach dem Erlöschen oder der Zurücknahme der Genehmigung einem anderen Unternehmer die Genehmigung ertheilt ist, so hat mangels k Vereinbarung der Wegunterhaltungẽs⸗ pflichtige die Wahl, die Wiederherstellung des früheren Zustandes nöthigenfalls unter Beseitigung der in den
g eingebauten Theile der Bahnanlage oder gegen an⸗ emessene Entschädigung den Nebergang der letzteren in 3. Eigenthum zu verlangen. 5 23 handelt von der Verwendung etwaiger Geldstrafen, und es wurde die ursprüngliche Regierungs⸗ vorlage, entgegen den Beschlüssen des Herrenhauses, wieder hergestellt. — hatte bestimmt, daß der Minister entscheiden solle, welche S n. den betheiligten Gemeinden verfallen, der Commissionsbeschluß des He er n fn setzte statt den betheiligten Gemeinden dem Staat. B 24 bis 34, welche vom möglichen Erwerb von Bahnen unterster Ordnung seitens des Staats handeln, wurden in der Fassung des Regierungs⸗Entwurfs angenommen. S 35 bestimmt, daß es zur Anlegung von Bahnen in den Straßen von Berlin und Potsdam Königlicher Genehmigung bedarf; auch dies wurde mit Ma—⸗ joritãt angenommen. Gestern Abend wurde die erste Lesung der Vorlage beendet. § 36, der die Bahnen verpflichten,; soll, die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militär⸗ Anwärtern zu besetzen, wurde einstimmig abgelehnt.
— Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Gesetzes über die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenst ellen in der e, n, der Com- munalverbände mit Militär⸗Anwärtern hat in ihrer gestrigen Sitzung die 88 6 bis 19 und 8 12 in der Fassung der Regierungsvorlage an. Bei § 11 (den Militär ⸗ Anwärtern vor⸗ behaltene Stellen) wurden jedoch guf Antrag des Abg. Greiß (Centr.) einzelne. Bestimmungen (Ausschließung des Unterschiedes zwischen etatsmäßigen oder diätarischen Stellen und Zulassung Nicht⸗ versorgungsberechtigter zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfe⸗ arbeiter oder Vertreter nur im Falle des Nichtvorbandenseins geeigneter Militãr⸗Anwãärter) gestrichen. .