Kerne, m, mr, em, w, ,, ne, .
Abg. Dr. Schul tz⸗Bochum (nl): Er sei
Als ob er den feindlich geg 9 2. — so sollte man doch von ; at bleiben, als ob man etwas . ie Arbeiter unternehme. Bom Abg. sei ein Antrag eingebracht worden auf Festsetzung Tines Marimalarbeitstages für die Bergarbeiter. Gs liege ihm Daran, festzustellen, 3 d die Einführung eines Maximal- arbeitztags die Interessen der Bergarbeiter in jenen Revieren schwer chädigt werden würden, die heute schon unter schwierigen s- und Absatzbedingungen litten. Ferner mũsse ö werden, daß es kein Gewerbe en das so wenig wie der Bergbau den Vorwurf rechtfertige, daß es bei ihm an Initiative zur Verbesserung des Looses seiner Arbeiter fehle. Die seit Jahrhunderten her bestehenden Bestimmungen seien zum Vorbild geworden für die social-⸗ 2 Gesetzgebung des letzten Jahrzehnts. ] die Knapp⸗ chaftskassen zu wenig für die Arbeiter leisteten, sei dur nicht der So seien allein im Laufe des Jahres 1890 gewährt an 389 305 Invaliden 7 822 709 40 Invalidenpension, an 37 270 Wittwen 3590 009 Æ Wittwenpension und an 63 784 Waisen 1924 225 4 Waisengelder. Er schließe mit dem Wunsche, daß dieser Gesetzentwurf, der so verschieden beurtheilt werde, der dem Einen zu weit, dem. Anderen nicht weit genug gehe, zur Befestigung des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern beitragen möge. Abg. Dasbach (Cent): Wenn die Presse seiner Partei die Mehrheit des Hauses bei Berathung dieser Novelle arbeiterfeindlich genannt habe, so wolle er darauf aufmerksam machen, daß auch die Presse der gegnerischen Parteien nicht minder sparsam gewesen sei J en die Presse seiner Partei. Die Kölnische Ztg. habe u. a. —— 2 daß seine Freunde Anträge nur gestellt hatten, um die Berg⸗ leute gufzuhetzen. Wenn man seine Parte in solcher Weise verdächtige, so behaupte er, daß man in 1 Weise die Unwahrheit sage. (Sehr richtig! im Centrum.) Die Geschichte der Centrumẽpartei sei ein Beweis dafür, daß sie es den Arbeitern gegenüber nicht bei schönen Worten bewenden lasse, sendern auch zu Thaten übergehe, wenn es sich darum handele, die wirthschaftlich Schwachen zu 3 Das sei der einzige Beweggrund für ihre Anträge gewesen. Nan habe ge⸗ sagt, die Arbeitsordnung dürfe nicht zu sehr mit detaillirten Bestim⸗ mungen belastet werden, die Arbeiter würden sie sonst nicht lesen. Doch die Arbeitsordnung für Westfalen sei nur ein kleines Heftchen von 14 Seiten und könnte dreist auf den doppelten Umfang gebracht werden. 28 Seiten lese jeder Arbeiter ⸗ namentlich wenn es sich um für ihn so wichtige Dinge handele. Die Gefahr, daß einzelne Werke unterliegen würden, wenn man fortfahre, die Kohleninduftrie in dieser Weise zu belästigen, liege in weiter Ferne. Beim großen Strike hätten die Zechenbesitzer gezeigt, wie leistungsfähig sie seien, und nur, solche Betriebe feien eingestellt worden, die unrationell betrieben gewesen seien. Die Nothwendigkeit eines Schutzes der Bergarbeiter sei durch die Denkschrift nach dem Strike vollstandig erwiesen. Wenn die Bergleute gar zu lange auf die Be⸗ seitigung ihrer bei den Bergwerksbeamten erhobenen Beschwerden hätten warten müssen und infolge dessen die Versuchungen der Socialdemokratie an sie herangetreten seien, hätten die Abgeordneten der Centrumspartei und die Redacteure ihrer Presse die Arbeiter stets zu beruhigen gesucht und sie auf dieses Gesetz dertröstet. Auch der nationalliberale Reichstagscandidat Müllenfiefen habe, als er im Frühjahr 1879 im Bergrevier in den Reichstag habe gewählt werden wollen, eine Erklärung unterschrieben, worin er sich damit ein— verstanden erklärt habe, daß bei achtstündiger Schicht die Ein- und Abfahrt mitgerechnet werde, daß aus dem Wagennullen kein Vortheil für die Zechen entstehen dürfe, daß den Bergleuten bei steigendem Gewinn steigender Lohn gewährt werde, und er habe sich schon vorher öffentlich für Einigungsämter und Arbeiterausschüsse ausgesprochen. Ein Theil derjenigen im Hause, die gegen die Anträge seiner Partei seien, sähen Vieles vorherkommen und seien sich bewußt, welche große Beunruhigung sie durch ihr Verfahren unter den Bergleuten hervor riefen. Sie wollten diese Beunruhigung gern auf die Schultern seiner Partei legen; doch wenn die Arbeiter in ihren festen Hoffnungen enttäuscht würden, so sei das nicht deren Schulb. . Abg. Dr. Rit ter (freicons ):; Er bitte, die Anträge des Abg. WEngels anzunehmen, weil sie fheilweise nur redactioneller Natur
elfen, andererseits zweckmäßige Aenderungen enthielten und weil in
den Revieren schon eine Praxis bestehe, die den Anträgen ne. Namentlich sei er mit den von dem Abg. Engels beantragten Aende⸗ rungen bezüglich der Knappschaftskassen einverstanden. Seitens einiger Herren des Centrums sei ihm privatim ein gewisses Erstaunen darüber ausgedrückt worden, daß er im Staatsrath eine andere Hal— tung bezüglich der Berggesetzgebung eingenommen habe als gegen— wärtig. Er habe heute jedoch nachgesehen und sich davon Überzeugt, daß er heute und wahrend“ der ganzen Zeit der Berathung dieser Novelle sich theils noch entgegenkommender gezeigt habe, als er es im Staatsrath den Arbeitern gegenüber ¶ ge⸗ wesen sei, im besondern bezüglich der obligatorischen Ar⸗ beitsgrdnung. Man müsse die Arbeiter schützen, aber auch zugleich die Autorität aufrecht erhalten. Wenn die Arbeiter aber so etwas hörten, wie es ihnen die Redacteure der Centrumspresse entgegen⸗ brächten, so werde dadurch die Autorität untergraben, ohne die in den Gruben leicht Unglück passiren könne. Man solle das AÄrbeiter⸗ interesse anders documentiren, als durch Worte. Es sei sehr richtig, daß man den Arbeitern gegenüber zu Thaten schreiten müsse. Wenn die Herren auf die Gruben kämen, würden sie fehen, auf wescher Seite Thaten und auf welcher Worte zu finden feien. Von dem Abg. Dasbach habe er Thaten auf diesem Gebiete noch nicht gesehen, aber Worte der Beunruhigung schon sehr viele gelesen. 6 habe den bitteren Eindruck, daß nicht nur Sigl und Genossen, die ja ein Geschäft daraus machten, die Beunruhigung hervorriefen, sondern daß auch die Priester des Friedens auf diesem Gebiet nicht das thäten, was ihr Beruf sel. (Bewegung im Centrum.) Auch der Abg. Stötzel sei wiederholt kin geg ngen und habe Unruhe gepredigt. Es gebe einen alten Spruch, daß die Leute sich erst un⸗ lücklich fühlten, wenn man es ihnen fage. (Sehr richtig! rechts.) Er habe den Eindruck, daß gerade die Centrumspartei' in dieser . wie bereits bei einigen anderen Gesetzen, das Gefühl der Herr— chaft zu sehr im Busen trage, sodaß es in Herrschfucht ausarte. (Unruhe im Centrum) Mit innerer Genugthuung habe kürzlich einer , . der Centrumspartei gesagt, die Mittelparteien müßten zerrieben werden, die Flügel übrig bleiben, das Centrum werde immer wiederkehren, es sei der Stamm des Hauses. Er erinnere dagegen an den Spruch: Hochmuth komme vor dem Fall. Wenn das Centrum die Mittelparteien — er rechne dazu auch das Gros der Conservativen — zerreibe, so vernichte es gerade die besseren Elemente des Arbeitgeberthums auf industriellem Gebiet, die sich bisher der Arbeiter mit Thaten angenommen hätten. Er glaube nicht, daß das Centrum ohne Mittel- parteien auskommen könne, und diese würden ihm noch zu schaffen machen. Dieses ganze Treiben in sämmtlichen drei Lefungen führe nicht bloß zur Beunruhigung der Arbeiter in Permanenz, sondern auch zur Verbitterung der Arbeitgeber, die es gut meinten mit ihren Arbeitern. Warum spreche die Presse immer von Kohlen⸗ baronen, nicht auch von Preßbaronen? Das ö alles Parteimittel, die nicht zum Zweck führten und nicht objectiv seien. Wenn in der Gegend des Abg. Szmula die Arbeiter ebenfalls beunruhigt seien, so sei auch dort die Presse daran schuld. Man sollte diese große Industrie des Bergbaues endlich aus den Kampfmitteln über sociale Probleme herausziehen. Debattirte das Haus noch drei Tage so weiter, so würde man vielleicht einen Strike bekommen, wenn nicht der Nothstand in den Bezirken so groß wäre, daß die Arbeiter sich freuen müßten, wenn sie zu den bisherigen hohen Löhnen weiter arbeiten könnten. Es seien nur die Redacteure der Centrumspresse, welche die Bergarbeiter beunruhigten. So schreibe z. B. die Westfälssche . aß es aus Anlaß dieser Vorlage wiederum unter den Berg⸗ arbeitern gähre, und daß diese neue Gährung nicht ohne Gefahr sel. Bisher seien die Leute zufrieden gewesen, man mache fie unzufrieden,
d das sei ni ,, Wer Arbeiter kenne,
groß. Beunruhigung in ö. von Eren net (Pole): weite Lesung eine de . , ,, 8 würde j alls er gewesen sein, z. B. das Nullen den Arbeitern liel * gar nicht in Aussicht zu s ihn nachher wieder fallen zu lassen. Seine i
ihre Pflicht, zunächst das Interesse der wi zu wahren. Deshalh würden sie für alle Änträge stimmen, die diesem Prinzip entsprächen. . ; Abg. von Bockelberg (cons): Das Centrum gehe in seinen Anspru ken zu weit. Der Staat müsse auf die Arbeiter Rücksicht nehmen, aber nur in dem Maße, wie & die Induftrie vertragen könne. In Jocialen Mißständen könne der Staat nur helfen, soweit er die Wirkung seiner Medizin genau überfehen könne. Deshalb gelte es hier Maß zu halten. Die Consewativen würden die Beschläffe der weiten Lesung aufrecht erhalten bis auf einige Verbesserungen formeller Natur und einige Antrãge des Abg. Engels.
Freiherr von
2 r e. für Handel und Gewerbe erlepsch:
Meine Herren! Nachdem die Vertreter der verschiedenen poli⸗ tischen Parteien fast alle ihre Stellungnahme zu den Beschlũssen der zweiten Lesung kundgegeben haben, scheint es mir nothwendig zu sein, in Kürze auch über die Stellung der Regierung diesen Beschlüssen gegenüber mich auszusprechen, und mir scheint das um so mehr er⸗ wünscht, als außerhalb dieses Hauses, mehr wie im Hause selbst, in der Presse und in öffentlichen Versammlungen die Meinung zum Aus⸗ druck gekommen ist, daß die Stellungnahme der Regierung im Verlauf der Verhandlungen über dieses Gesetz sich geãndert habe; es sei in der Commission mit anderer Entschiedenheit und anderer Wärme für die Forderungen der Regierungsvorlage eingetreten, als das nachher im Plenum der Fall gewesen sei.
Meine Herren, ich bitte Sie, wenn Sie an die Beurtheilung dieser Frage gehen, zunãchst einmal die Zusammenstellung in die Hand zu nehmen, die die Beschlüsse der zweiten Lesung den Beschlüssen der Regierung vorlage gegenũberstellt. In der erfreulichsten Weise findet sich seitenlang das Wort unverändert.. Es betrifft alle diejenigen Vorschläge, die schon in der Reichs ⸗ Gewerbeordnung enthalten sind⸗, aber nicht nur diese, sondern z. B. auch den sehr erheblichen Paragraphen, in dem die Stellung der Revierbeamten eine Aus— dehnung und Ausgestaltung erfahren hat nach der Richtung der Stellung der Fabrikaufsichtsbeamten in unserer Gewerbeordnung. Ueber diese sämmtlichen Paragraphen herrscht im Hause eine so weit⸗ gehende Uebereinstimmung, daß über dieselben überhaupt fast garnicht gesprochen worden ist. Das ist ein Act, der der Regierung selbst⸗ verständlich nur zur vollsten Befriedigung gereichen kann.
Wenn wir nun diejenigen Paragraphen ansehen, in denen Aende— rungen vorgenommen sind — sie sind mit fetter Schrift der Uebersicht. lichkeit wegen kenntlich gemacht — so möchte ich die Behauptung aufstellen, daß der materielle Unterschied dieser Bestimmungen von denen der Regierungsborlage als fett‘ nicht anzusehen ist. Wenn Sie den 5 80 b durchsehen wollen in seinen einzelnen Bestimmungen — meine Herren, ich bin wirklich nicht in der Lage, zuzugeben, daß ein wesentlicher Unterschied gegen die Regierungs vorlage überhaupt noch vorligt. Es ist ganz außer Zweifel, daß der Zweck, den die Regierungsvorlage hatte, und der von den Parteien acceptirt ist, dem insbesondere auch der Redner der conservativen Partei ausdrũcklich Ausdruck gegeben hat, daß es die Absicht ist, klare, jedes Miß⸗ verständniß ausschließende Bestimmungen über die Arbeits ordnung in das Gesetz aufzunehmen, daß diesem Zweck in der Fassung der zweiten Lesung vollauf genügt wird. Es ist sogar zu verzeichnen, daß, wenn ein Antrag, der heute vorliegt, angenommen wird, eine Verbesserung der Regierungsvorlage erzielt werden wird. Das ist der Antrag zu Nr. 2 des § 80 b, nachdem an Stelle des Wortes oder! zwischen den Worten: Beurkundung und Bekannt⸗ machung das Wort und“ gesetzt werden soll. Ich bemerke, daß die Absicht der Regierungsvorlage die war, daß eine Verlaut— barung über das abgeschlossene Gedinge in der Art jedenfalls statt⸗ finden sollte, daß eine Stelle vorhanden sein solle, auf die man im Streitfalle recurriren könne, und daß jeder Zweifel über den Abschluß des Gedinges durch einen Hinweis auf diese Stelle ausgeschlossen werden könne. Ich will zugeben: die Fassung der Regierungsvorlage entsprach diesem Zwecke nicht vollständig. Man konnte sie dahin ver— stehen, daß entweder beurkundet oder bekannt gemacht werden sollte. Es würde denn auch eine mündliche Bekanntmachung — nach dem Wortlaut wenigstens, nicht nach unserer Absicht — genügt haben, und damit würde unser Zweck nicht vollständig erreicht worden sein. Meine Herren, meiner Auffassung nach würde daher, wenn man an Stelle des Wortes oder das Wort „und“ setzt, eine nicht unerheb⸗ liche Verbesserung der Regierungsvorlage herbeigeführt werden.
Im übrigen, wie gesagt, muß ich der Meinung sein, daß ich be⸗ züglich des S So br einen wesentlichen materiellen Unterschied zwischen den Beschlüssen zweiter Lesung und der Regierungsvorlage absolut nicht vorfinde. Ein wesentlich materieller Unterschied liegt auch be⸗ züglich der Art. V und VII nicht vor. Ich habe mir bereits erlaubt, während der Plenawerhandlungen der zweiten Lesung darauf hinzu⸗ weisen, daß ich der festen Ueberzeugung sei, daß mit dem Art. Vin der Praxis genau dasselbe erreicht werden kann in der Fassung der Regierungẽvorlage wie in derjenigen der Commission, daß nãmlich einer Gefährdung der Gesundheit der Bergarbeiter durch zu große Ausdehnung der Arbeitszeit mit Erfolg entgegen getreten werden kann. Ich brauche deshalb auf dieses Gebiet jetzt nicht noch einmal mit einer längeren Ausführung einzugehen.
Mit dem Fallenlassen des Art. VII der Vorlage haben wir uns einverstanden erklärt, und auch von keiner der verschiedenen Parteien ist angenommen worden, daß die Vorlage hierdurch verschlechtert werde, aus dem Grunde, weil alle der Ueberzeugung sind, daß schon jetzt in dem Berggesetz die nöthigen Befugnisse der Execution, wie sie in der Vorlage von uns verlangt sind, gegeben sind. Die Regierung war, wie in der Begründung auseinandergesetzt ist, zweifelhaft, ob die jetzt bestehenden Bestimmungen des Berggesetzes als ausreichend an⸗ zusehen sind, um eine wirksame Executive herzustellen. Wir schließen uns der Auffassung des Hauses an und nehmen an, daß auch ohne Annahme des Art. VII die Bestimmungen des Berggesetzes als hin⸗ reichend anzusehen sind, den Anordnungen der Bergbeamten die nöthige
Wirksamkeit zu verleihen. Nun, meine Herren, danach bleibt nur
ergarbeitern einige 4 ' — hervorgerufen habe.
. fr chajt lich Schwche en
äbrig 3 Sox und 8 od. Man wird zugeben müässen, dag diesen Punkten noch Abweichungen jwischen der Regi
jetzt vorliegenden Beschlũssen nicht reden kann. Det. bestimmungen des Gesetzes, über die man sehr wohl verschiedenn Meinung sein kann, geändert sind, andert an der Sauptsache nicht Ich habe schon in der ersten Lesung zugegeben, daß ich über die Ge staltung der schwierigen technischen Bestimmungen mit mir reden lasse Im 5 80 k bedauere ich allerdings, daß die Fassung der Regierung vorlage nicht angenommen worden ist, und ich würde wũnschen, dez noch in der dritten Lesung der Vorschlag, welchen die Centrumsparte zu diesem Paragraphen gemacht hat, angenommen wird. Mein Erachtens kann das um so unbedenklicher geschehen, als nunmehr in Nr. 3 dieses Antrages diejenigen Bedenken beseitigt sind, die, wie hier gesagt ist, die õkonomisch⸗technische Seite der Frage betreffen. Es st die Ausnahmebefugniß des Ober. Bergamt allgemein gegeben, während sie früher auf betriebs technische Gründe beschrãnkt war. Die Regierung war der Meinung, daß diese oͤkonomisch⸗ technischen und die betriebe ⸗technischen Gründe n sammenfallen, daß deshalb auch ihr Vorschlag genũgend wäre. Also die Wiederherstellung des 5 80k der Regierungsvorlage, wie sie in dem Antrage des Centrums Ausdruck gefunden hat, kann ich nur be, fürworten. Aber eins muß man doch anerkennen, es ist auch in den Beschlüssen der Commission ein Fortschritt gegen den jetzigen Zu stand vorhanden. Das wesentlichste Moment, welches uns in der Vorlage bestimmt hat, war das, die Unklarheiten über die Gedinge⸗ stellung aus der Welt zu schaffen. Das wird, wenn auch nicht so gut wie durch die Regierungsvorlage, doch auch dann erreicht, wenn auf jedem Wagen angejeigt werden muß, welches Gewicht, welchen Inhalt er hat. Wenn dann die Bestimmung dazu kommt, die in den Antrag Engels aufgenommen ist, daß die Bezeichnung der Wagen nur da stattfinden soll, wo nicht gleichmãßige Wagen im Ge, brauch sind, so meine ich, wird das dazu führen, nach Möglichkeit gleichmãßige Fördergefãße einzufũhren, nach denen die Gedingeberech⸗ nung= nur um diese handelt es sich allein — stattfindet.
Also ich kann nur wiederholen: ich halte allerdings die Wieder⸗ herstellung der Regierungsvorlage in der Fassung, wie sie vom Centrum vorgeschlagen ist, für richtiger; aber ich würde nicht zugeben können, daß daraus, weil ich nicht mit aller Wärme und Energie, wie die Presse sich ausdrückt, gegen die Fassung zweiter Lesung aufgetreten bin, zu folgern ist, daß die Regierung ihre Stellung zu dem Gesetze geändert hat.
Meine Herren, bei § 80d liegt es etwas anders. Ich bedauere lebhaft, daß die Bestimmung, die wir in Vorschlag gebracht haben, daß für die Unterstützungskassen, in welche die Strafgelder fließen, die Bestimmung der obligatorischen Mitbetheiligung der Arbeiter, welche die Strafen leisten, nicht Aufnahme gefunden hat. (Sehr richtig im Centrum) Ich erkläre das nicht in dem Glauben — ich muß das wiederholen — daß irgend welche Unregelmãßigkeiten vorkommen; nein, ich will sogar zugeben: es ist nicht unmõglich, daß die praktische Verwaltung der Unterstützungskassen, wenn die Ar⸗ beiter hinzugezogen werden, an manchen Stellen weniger gut functionirt als vorher. Aber ein Moment bleibt bestehen: es wird jedes Mißtrauen absolut beseitigt, wenn die Arbeiter an den Kassen betheiligt werden. Ich habe die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Gesetz um so mehr für unbedenklich gehalten, weil mir bekannt ist, daß in einem großen Theil unserer Gruben, wo solche Unterstützungskassen bestehen, die Arbeiter in einer võllig geeigneten Weise zur Mitverwaltung herangezogen werden. Also ich kann nur erklären: ich bedaure, daß diese Bestimmung gefallen ist; ich würde wünschen, daß sie wieder hineinkommt.
Ich habe aber nochmals zu wiederholen: die Regierung hat sich von Anfang der Commissionsberathung an auf den Standpunkt gestellt: erstens müssen unbedingt die Bestimmungen der Reichs⸗ Gewerbeordnung auf den Bergbau Anwendung finden; zweitens soll eine Ausdehnung oder Beschränkung dieser Bestimmungen stattfinden, wo die besonderen Verhältnisse des Bergbaues es verlangen; und zegenüber den mir gemachten Einwürfen habe ich zugeben müssen, daß der Bergbau in dieser Beziehung nicht von den Verhältnissen anderer Gewerbe so verschieden ist, daß es er⸗ forderlich ist, eine andere Behandlung der Unterstũtzungskassen beim Bergbau, wie bei den übrigen Gewerben eintreten zu lassen.
Meine Herren, wenn ich die Summa aus dem Gesagten ziehe, was bleibt übrig in der Abschwächung der Regierungsvorlage durch die Beschlüsse zweiter Lesung? Ich kann wirklich nicht zugeben, daß das große Dinge sind, die hier in Frage stehen, und deshalb verstehe ich nicht, wie man annehmen kann, die Regierung habe ihren Stand— punkt im Laufe der Verhandlungen geändert; ja, man hat sogar gesagt: es weht ein anderer Wind, und es sind uncontrolirbare Rathgeber im Hintergrunde, die die Fortführung der Arbeiterschutzvolitik gefährden, der Minister ist nicht sicher, ob er sich den Rücken gedeckt hat, und Aehnliches. Meine Herren, von all Diesen Dingen ist keine Rede. Die Stellungnahme der Regierung ist, seitdem die Novelle zur Gewerbeordnung im Reichstage eingebracht ist, bis zum heutigen Tage nicht im allermindesten verändert worden; und ich denke, das, was an Thatsachen seitens der Regierung vorliegt, spricht wirklich deutlich genug. Die Novelle zur Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung ist vorgelegt worden; das Institut der Fabrikinspectoren ist eingeführt worden; es ist jetzt das Berggesetz vorgelegt worden; und ich hoffe, daß in nicht allzulanger Zeit die günstigen Wirkungen dieses Gesetzes, die ich mit Bestimmtheit erhoffe, erheblich gesteigert werden, wenn uns es gelingt, in den großen Bergwerksbezirken Berg⸗Gewerbegerichte einjuführen. Es ist den Herren bekannt, daß das Reichsgesetz äber die Gewerbegerichte den Landesbehörden die Befugniß zuspricht, besondere Berg⸗Gewerbegerichte einzurichtẽn. Mit diesem Plan bin ich beschäf⸗˖ tigt, und zwar für die größten unserer Bergreviere, im Dortmunder Bezirk, im Aachener Bezirk, in Oberschlesien, in Niederschlesien und im Saarbrücker Bezirk. Die Vorarbeiten sind soweit gediehen, daß ich hoffe, daß noch im Laufe dieses Jahres oder bei Beginn des nächsten Jahres mit der Einführung dieser Berg Gewerbegerichte wird begonnen werden können. Meine Herren, wenn wir die haben, werden wir nicht nur eine schnelle, billige und von allen Seiten Zu⸗ trauen genießende Rechtsprechung haben, bei der Arbeit geber und Arbeiter gemeinsam über die Streitigkeiten, die dem Gericht unterworfen sind, Recht sprechen, sendem wir werden auch eine gesetzliche Vertretung der Bergarbeiter erzielen, die in einem Organ gemeinsam mit den Arbeitgebern und den BVe⸗
die die Function eines Einigungsamts im
ines Strikes zu übernehmen in der Lage ist. Ob sich das in der
is alles so bewãhren wird, wie ich hoffe, mag dahingestellt bleiben; kann man mit Bestimmtheit meines Erachtens annehmen,
wenn die Einführung der Berg · Gewerbegerichte stattgefunden hat gänstige Wirkung. die dieses Gesetz meines Erachtens an und für baben muß, eine sehr erhebliche Steigerung erfahren wird. Nun, meine Herren, ist erwähnt worden, daß sich der Bergarbeiter im Laufe der Verhandlungen eine erhebliche Verstimmung bemãchtigt babe, daß, wenn die ber die Vorlage hinausgehenden Antrãge nicht ange⸗ nommen würden, die Enttäuschung in den Kreisen der Bergarbeiter sich immer mehr verbreitern und eine bittere Stimmung entstehen würde. Diese Enttãuschung kann sich meines Erachtens überhaupt nur auf die Frage des Achtstundentags beziehen. Die sonstigen Ab⸗ sichten der Regierung waren ja durch die Vorlage bekannt; sie fanden fast ungetheilte Zustimmung bei den Parteien dieses Dauses und auch an den Interessentenkreisen mit Ausnahme derjenigen, die rechts und links auf den äaßersten Flügel sich stellen. Es kann sich also nur um den Achtstundentag handeln, wenn von Ent⸗ tãuschung gesprochen wird. Und da entsteht denn nun doch die Frage, ob denn das wirklich . richtig ist, . daß . unsere gesammte Bergarbeiterschaft den Achtstundentag include Ein⸗ und Ausfahrt verlangt. Ich beftreite das; es giebt ganz sicher eine ganze Reihe von Bergwerken, deren Arbeiter sich davor fürchten, weil sie mit einer gewissen Sicherheit vorhersehen kõnnen, daß ihre Lohnverhältnisse sich dadurch nicht unerheblich verschlechtern werden. Das bezieht sich vielleicht am wenigsten auf die Steinkohlengruben; aber die Zahl der Bergwerke ist nicht gering — ja selbst die staatlichen Harʒbergwerke könnten zu ihnen gehören — die so ungünstig gestellt sind, daß, wenn sehr erhebliche Verschiebungen in den Produetionsbedingungen eintreten, die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Betriebes fraglich wird, und es giebt weite Landstriche und eine große Zahl von Bergleuten, die, wenn das einträte, wenn die Betriebe infolge dieser Veränderungen wirklich eingestellt werden mussen, ihren Lebensunterhalt verlören und mindestens eine sehr schwere Uebergangszeit durchmachen müßten, bis sie zu einer neuen Beschäftigung gelangen. Meine Herren, die ganze Harzer Bergbevälkerung besteht fast durchgängig aus kleinen Besitzern, die ven ihrem Grundbesitz nicht existiren können. Ebensowenig können fie allein von dem Bergbau existiren; zusammen aber haben wir hier zwei Factoren, durch die diese fleißige, ausgezeichnete Berg⸗ arbeiterbevölkerung sich noch Jahrzehnte lang wird aufrechterhalten können. Das wissen die Harzer Bergleute, und ich bin zweifelhaft darüber, ob wirklich unsere ganze Arbeiterschaft den Achtstundentag
verlangt.
Ich meine, die Geschichte der Forderung dieser acht Stunden führt auch dahin, nicht anzunehmen, daß eine tiefgehende Ueberzeugung in dem Bergarbeiterstande vorhanden ist, daß sie nur bei diesen acht Stunden und zwar nur bei acht Stunden inclusive Ein⸗ und Aus⸗ fahrt auskõmmlich und zufrieden leben kõnnen.
Ich erinnere daran, daß diese Forderung erst seit etwas über zwei Jahren in Deutschland existirt. Es kamen damals zunächft die Führer der Strikebewegung in Westfalen und zwar mit der Behauptung: sie forderten nichts Anderes mit diesem Achtstundentag als das, was das Erbtheil ihrer Väter sei, was sie seit Menschengedenken gehabt hätten. Heute weiß jeder Mensch, daß das Erbtheil der Väter ein anderes war, daß in Westfalen nie anders gearbeitet war als acht Stunden erclusive der Ein⸗ und Ausfahrt. Erst in neuerer Zeit wird nun diese Forderung immer lebhafter und immer vehementer erhoben, und den westfãlischen Fũhrern der Bergarbeiterbewegung haben sich auch die Saarbrücker angeschlossen. In Saarbrücken war noch Ende 1889 und Anfang 1890 von dem Achtstundentag garnicht die Rede. In Saarbrücken waren von den Bergarbeitern verlangt neun Stunden incl. Ein⸗ und Ausfahrt. Das ist ausdrücklich ausgesprochen worden in einer öffentlichen Erklärung, die von den Führern der Bergarbeiter⸗ bewegung im Dezember 1889, aus Bildstock datirt, abgegeben worden ist. Diese Führer der Bewegung sind heute noch diejenigen, die an der Spitze des socialdemokratisch geleiteten Rechtsschutzvereins im Saargebiet stehen — ich will die Namen nennen: Warken, Ber⸗ wanger, Thoma. Wer sich für die Saarbrücker Verhältnisse interessirt, kennt sie. — In der Erklärung aus Bildstock ist gesagt: Unsere Forderungen bezüglich der Schichtdauer sind, nachdem sie in den Gruben eine gleiche geworden ist und nachdem sie jetzt überall neun Stunden beträgt, vollstãndig befriedigt. Ich selbst als Ober⸗Präsident der Rheinprovinz habe mit diesen nam⸗ haft gemachten Personen damals verhandelt in Gegenwart des damaligen Ober ⸗Berghauptmanns. Sie erklãrten aus⸗ drücklich unter 4 oder 5 anderen Punkten, daß, wenn diese 9 Stunden inclusive Ein⸗ und Ausfahrt ihnen gewährt würden, sie in Bezug auf die Schichtdauer vollstãndig zufriedengestellt sein würden. Heute haben die Saarbrücker Leute 8 Stunden erclusive Cin⸗ und Ausfahrt, und das ist in der That genau dasselbe wie 9 Stunden inclusive. Also auch da waren die ursprünglichen Forderungen durchaus nicht auf den Achtstundentag gerichtet, und wenn das jetzt geschieht, namentlich auch in dem Saarbrücker Revier geschieht, so ist das nicht mehr der Stand— punkt des Maximalarbeitstages, den die Herren vom Centrum im Auge gehabt haben, der Standpunkt, daß man die übermãßige Aus⸗ nutzung der Arbeite kraft verhindern will, sondern der socialdemokra⸗ tische Standpunkt, der mit dem Normalarbeitstag die Normalbesol⸗ dung einführen will, und das geht aus dem Umstande ganz klar her⸗ vor, daß gegenwãrtig in Saarbrücken neben der Forderung der Beschrãnkung der Schichtdauer gleichzeitig die Forderung eines Minimallohnes von 83 4 erhoben wird. Dieser Zusammenhang weist nach, daß es sich nicht um den Maximalarbeitstag handelt, der die Gesundheit im Auge hat, sondern um einen Maximalarbeitstag, der sich auf das un— bestimmte Meer der Lohnregulirung hinauswagt, und auf diesen Standrunkt hat sich bisher keine Partei des Hauses gestellt, auf diesen Standpunkt wird sich meiner Auffassung nach keine Regierung semals stellen können. Ich meine also, von Enttäuschung darüber, daß der Achtstundentag nicht in das Gesetz eingeführt ist, kann hier leine Rede sein. Und wenn es wirklich Bergleute giebt, die geglaubt aten, daß es geschehen würde, so frage ich: woher leiteten sie diese Hoffnung her? Der Standpunkt der Regierung rar ganz klar documentirt und aufs allerdeutlichste; bei der Berathung der Gewerbeordnungsnovelle im Reichstage . ausdrücklich ausgesprochen worden, daß der Marimal⸗ arbeitetag seitens der Regierung nicht angenommen werden könne; er
e sodann in der Vorlage keine Aufnahme gefunden, und deshalb
kann von einer Enttäuschung, d. h. daxon nicht die Rede sein, daß man eine berechtigte Hoff nung nicht erfüllt babe.
Ich glaube, meine Herren, unsere Bergarbeiterschaft wird mit diesem Gesetz, wenn es verabschiedet ist, — ich hoffe, wie gesagt, noch auf einzelne schon erwähnte Abãnderungen — zufrieden sein können, wenn wir ruhige Zeiten haben, um es auszuführen. Ich glaube, daß es eine ganze Zahl von gemäßigten, verstãndigen Bergleuten giebt, welche heute schon auf diesem Stand punkte stehen. Von solchen sind mir Petitionen zugegangen, deren Forderungen zum größten Theil in der Regierungẽvorlage erfüllt sind. In einem Punkt allerdings nicht, das ist der Punkt der Ein⸗ führung des Befãhigungsnachweises. Aber ich meine, diejenigen Berg leute, die die Einführung dieses Befähigungsnachweises wünschen, können sich völlig beruhigen bei der durchaus sympathischen Auf⸗ nahme, die der Grundgedanke bei den Parteien dieses Hauses gefun⸗ den hat, und bei der durchaus sympathischen Aufnahme, die diesem Gedanken meinerseits zu theil geworden ist, mit dem Versprechen, alsbald zu untersuchen, auf welche Weise und ob im Wege der Berg⸗ polizeiverordnung diesen Wüũnschen Rechnung getragen werden kann. Ich meine, die Regierung ist auch in dieser Vorlage wieder den selben Weg gegangen, den sie bei der Reichs⸗Gewerbeordnungsnovelle ge⸗ gangen ist; sie hat nichts versänmt, sie hat meines Erachtens aber auch nichts überhastet; und einen anderen Weg in diesen so ungemein schwierigen socialen Fragen zu gehen, würde ich mich nicht entschließen können, er hat nach meiner Auffassung bis jetzt die Zustimmung des Reichstags und des Landtags gefunden.
Ich habe auch bei der Berathung der Reichs⸗Gewerbeordnung einen wesentlichen Werth darauf gelegt, das Gesetz nicht von einzelnen Parteien allein zu bekommen, sondern möglichst unter Zustimmung des ganzen Reichstags. Und diese Erwartung ist nicht getäuscht worden. Ich erinnere Sie an die mühevollen langen Verhandlungen der fogenannten Fünfmännercommission im Reichstage, wie die Socialdemokraten sie nannten: der sogenannten Verschlechterungs⸗ commission. Meine Herren, diese fünf Mãnner aus allen Parteien haben in fortgesetzter Arbeit immer den Gedanken im Auge gehabt: wir wünschen, daß ein Gesetz zu stande kommt, welches möglichst alle Parteien des Hauses acceptiren. Zu Gunften dieses Standpunkts hat jeder dieser Herren und schließlich jede politische Partei manches aufgegeben, was sie gern ins Gesetz hineingebracht hätten, und manches mit aufgenommen, was sie auf der anderen Seite gern herausgelassen hätten. (Sehr richtig!) Alle hatten von ihrem Standpunkt etwas zurũckgesteckt, und das Re⸗ sultat war das, daß schließlich im Reichstage die Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnungsnovelle fast einstimmig, mit Ausschluß der Socialdemokraten, angenommen wurde.
Ich wünschte, daß das auch bei diesem Gesetz der Fall wäre. Ich bin überzeugt, daß, je stärker die Majorität ist, je geschlossener dieses hohe Haus und das Herrenhaus für dieses Gesetz stimmen werden, desto stärker die Autorität sein wird, mit der man - dies Gesetz zum Leben und zur Durchführung bringen wird. Gerade für die Ausfüh⸗ rung solcher Gesetze, die in einzelnen Theilen der Arbeitgeberschaft und der Arbeiterschaft so entschiedenen Widerspruch finden, ist es für die ausführende Behörde unerläßlich nöthig, daß sie gestärkt wird durch die Auterität der gesetzgebenden Körperschaft. Diese Autorität wird am besten gewährt, wenn Sie sich entschließen können, möglichst einstimmig für die Gesetzes vorlage zu stimmen. (Bravo.)
Abg. Hitze (Cent.): Ein Hauptwerth der Vorlage liege darin, daß in Zukunft die Vertreter der Arbeiter als in Arbeiterfragen be— gutachtendes Organ herangezogen werden sollten; hierdurch werde in Zukunft hoffentlich der Widerstand der Arbeitgeber gegen solche Arbeitervertretungen beseitigt werden. Er bitte den Minister, nament- liche, der Einführung des Befähigungsnachweises sein Augenmerk zuzuwenden. Der Minister hoffe nun, daß über die Vorlage sich hier eine eben selche Verständigung werde erreichen lassen, wie sie im Reichstag bei der Gewerbeordnungsnovelle vorhanden gewesen sei; dazu sei es aber zu spät, man habe keinen Versuch dazu gemacht, ja man sei von vornherein mit völliger Hintansetzung seiner Partei vorgegangen; sie sei es nicht gewohnt, so behandelt zu werden, wie es hier geschehen sei, und zwar geschehen sei nicht im Interesse der Arbeiter, sondern in dem bestimmter Interessentengruppen. In der Commission habe man keinen der von ihr gestellten Anträge an⸗ genommen, heut hielten verschiedene Redner die wieder eingebrachten Anträge nicht einnal einer Erwähnung für würdig. Die Mehr⸗ heitsparteien seien selbst über die in der ersten Lesung der Commission an der Regierungsvorlage vorgenommenen Akstriche erschreckt gewesen und hätten versucht, die Vorlage wiederherzustellen; wären seine Freunde und die Deutschfreisinnigen aber nicht dabei gewesen, s9 würde auch das nicht geschehen fein. Den Vorwurf, daß seine Partei bei der Berathung agitatorisch verfahre, lehne sie direct ab; sie habe sich auch, sogar wenn sie persönlich angegriffen worden sei, wie es durch den Abg. Hammacher dem Abg. Das hach egenüber geschehen sei, zu keinem persönlichen Angriff herbeigelassen. Ihre Anträge wirkten nur durch ihre Ablehnung agitatorisch. Wer ihr also vorwerfe, sie stelle ihre Anträge nur, um agitatorisch zu wirken, mit dem rede sie kein Wort mehr, der scheide für sie aus. Ihre Anträge seien hervorgerufen durch die in der Bergarbheiterwelt herrschenden Zustände, und der Strike von 100005 Arbeitern babe ja diese Zustände auch weitere Kreise kennen gelehrt. Alles, was den Herren unangenehm sei, weil es den Arbeitern Gelegenheit gebe, gehört zu werden, bezeichneten sie als be⸗ unruhigend? so den Empfang der Vertreter der Bergarbeiter durch den König, die Anstellung der Enquéte, diese Vorlage. Seine Partei nehme bei allen diesen Anträgen keine Rücksicht darauf, was andere Parteien dazu sagten, und darauf, ob sie sofortige Aussicht auf Erfolg habe oder 6. aber sie sei nicht ganz ohne Stol; darauf, daß sie zuerst Forderungen im Interesse der Arbeiter gestellt hätte, und sie sei uͤberzeugt, daß die Herren in nicht zu langer Zeit sich über ihre heute ehaltenen Reden nicht freuen würden. Der Abg. von Schorlemer⸗ * habe schon vor Jahren hier Klagen über die im Bergbau herrschenden Zustãnde vorgebracht; wäre das heutige Gesetz damals angenommen worden, so würde der große Bergarbeiterstrike nicht ein⸗ getreten sein. Jedenfalls aber sei die Vorlage eine Basis, auf der sich in Zukunft werde weiter arbeiten lassen, und schon darum werde das Centrum für die Vorlage stimmen.
Abg. Szmula (Centr.): Der Abg. Ritter sage, er habe noch keinen thatsächlichen Beweis der Arbeiterfreundlichkeit des Abg. Das⸗ bach gesehen; aber schon die Gründung des westfälischen Bauernvereins sei eine starke Bethätigung dieser Gesinnung. Er (Redner) leugne ja nicht, daß viele Arbeitgeber in Oberschlesien Arbeiterhäuser und andere Wohlfahrtseinrichtungen errichtet hätten, aber wenn seine Partei noch mehr berlange, so thue sie dies nicht, um Beunruhigung hervorzurufen. Daß die Zustände nicht so seien, wie sie sein sollten, beweise schon die Thatsache, daß eine Eingabe, die oberschlesische Bergarbeiter behufs Herabsetzung der Arbeits dauer und Cinrechnung der Ein⸗ und Ausfahrt an das Ober ⸗Bergamt Breslau gerichtet hätten; jetzt nach vier Monaten, noch nicht einmal eines Bescheides gewürdigt worden sei! Seine im vorigen Jahre vorgebrachte Beschwerde darüber, daß in den Arbeiter⸗ schlafhäufern der Unsittlichkeit Vorschub geleistet werde, sei vom Minister mit Rücksicht auf die Ergebnisse der Enquete von 1889 als
unrichtig zurũckgewiesen worden, aber eine kürzlich erlassene Verfügung,
draußen sei die dem sie bei der Ein⸗ nunmehr zu
heute och
Der Abg. vorgebracht, er habe nur gehetzt und den socialen Frieden gestört. habe gesagt, es habe seine Antrge in agitatorischer Absicht gestellt, er werfe ibm Herrsch⸗ sucht vor und meine, ihm fehle das . egen die Arbeiter, und das sage ein Mitglied der freiconservativen Partei, die sich ziem⸗ lich zuletzt bon allen Parteien an der von dem Centrum erst an⸗ eregten socialpolitischen Arbeiterschutz und Versicherungsgesetzgebung ere n habe! Den Vorwurf der Thatenlosigkeit lasse das Centrum sich von niemand machen, am wenigsten von einem Mitglied der freic onserrativen Partei. In den Reichstagsperhandlun gen über die Arbeiterschutzgesetzgebung sej stets ein Unterschied zwischen sesbst⸗ ständigen Besitzern von Gruben und Directoren von Actiengesell⸗= schaften und dergleichen in der Richtung zu Tage getreten, daß jene ein viel ee e Interesse an der Industrie und am Arbeiter⸗ wohl gehabt hätten als diese. Wenn er bei der Berathung des Nach⸗ trags⸗Etats gemeint habe, die Mittelparteien würden von den anderen rteien absorbirt werden, so habe er dabei nur ein Urtheil ausgesprochen, zabe sich sogar des Wunsches enthalten, daß die Mittelparteien ver⸗ schwinden möchten. Dieser Wunsch, daß die Mittelparteien an die Wand gedrückt würden, sei allerdings ebenfo natürlich wie der Wunsch, daß das Centrum an die Wand gedrückt werden möge. Seine Partei halte es für ibre Ehrenpflicht, auf allen Gebieten der Gesetzgebung nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Im Reichstag sei ihr das mehr gelungen, als hier, wo sie bedauerlicher⸗ weise der Unterstützung der mächtigen conservativen Partei habe entbehren müssen. Daß bei den weiteren Schritten auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung auch Rücksicht genommen werden mũsse auf die Industrie, darin seien alle einig. Den Vorwurf, daß feine 2 diesen Gesichtspunkt bei ihren Anträgen außer Acht gelassen abe, weise er als unberechtigt zurück. Sie habe nur solche Anträge gestellt, die das Bestehen der Industrie nicht gefährdeten, und habe sich bei dem Bemühen, die Interessen der Arbeiter zur gesetzlichen Anerkennung zu bringen, durchaus maßvoll verhalten. Sie habe die wesentlichsten Forderungen, mit denen ihrer Ueberzeugung nach der Bergbau durchaus bestehen könne, bis auf. den Maximalarbeitstag und den Befähigungs oder vielmehr Beschãftigungsnachweis, fallen gelaffen. Er bedauere auf das Lebhafteste, daß in dem Gesetzentiwurf keine Bestimmung Aufnahme gefunden habe, die das Nullen der Wagen verbiete, einer der wesentlichen Punkte der Verstimmung und Erbirte⸗ rung der Arbeiterkreise. Solche Beschwerden habe schon der frühere Abg. von Schorlemer⸗Alst in den siebziger Jahren hier vorgebracht. Daß die Beseitigung des Wagennullens möglich sei, habe die englische Gesetzgebung von 1887 außer Zweifel gestellt, welche bestimme, daß den Arbeitern das geförderte Material nur nach dem Ge—⸗ wicht angerechnet werden dürfe. (Widerspruch des Abg. Ritter) Das sei ja, eben das Traurige, daß in der Commission Sachverstãndige gewesen seien, die nicht einmal die Verhältnisse in England kennten. Weil aber die Sachverständigen aus unserem Lande erklärten: Zur Zeit sei es bei uns nicht möglich, überall das esetzliche Wiegen der geförderten Bergerzeugnisse vorzn⸗ schreiben, ha seine Partei auf ihren Antrag verzichtet. Sie wünsche, daß das Gesetz mit möglichster Einstimmigkeit wenigstens der maß⸗ gebenden Parteien zur Verabschiedung gelange. Den Vorwurf der Derrschsucht, den der Abg. Ritter ihr mache, weise er entschieden zurück. Sie sei im stande, für die Sache, der sie diene, erhebliche Opfer zu bringen, indem sie unter Verzicht auf alle ihre Wünsche den Forde⸗ rungen des Ministers nachkommen und für das ganze Gesetz stimmen werde. Sie hoffe dabei, daß dies nur ein Anfang sei auf dem Wege, den Frieden zwischen Arbeitern und Arbeitgebern herzustellen, den sie für nothwendig erachte. (Beifall im Centrum.)
Abg. Eberty (dfr.) : Auch seine Freunde seien dem Vorwurf der Agitation anheimgefallen, obgleich sie nichts anderes gethan hätten, als für die Regierungsvorlage einzutreten. Diesen Vorwurf könnten sie sich gern gefallen lassen; möchten sie noch recht oft in die Lage kommen, sich deshalb, weil sie für die Aufrechterhaltung der Regie⸗ rungsvorlage einträten, den Vorwurf der Agitation von den soge⸗ nannten staatserhaltenden Parteien zuzuziehen! Sie stimmten für das Gesetz, obwohl sie mit diesem Product der Gesetzgebung nicht in allen Punkten übereinstimmten. Er erkläre unverhohlen, daß seine Partei sich deshalb enthalten habe, über den Rahmen der Regie⸗ rungsvorlage hinausgehende Anträge zu stellen, weil sie hier jetzt nur eine kleine Partei sei. Wäre die Vorlage im Reichstage erörtert worden, dann würde ihre Stellung und, er glaube, auch die einiger anderen Parteien eine andere gewesen sein.
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (cons): Es werde hier immer so gethan, als ob sich die Parteien hier im Häuse wie Groß⸗ mächte gegenüberständen, die sich zu einem Zwei⸗ oder Dreibund zu sammenschlössen. Diese Auffassung der Parteistellung sei eine falsche. Es handele sich hier gar nicht um Princiwienfragen, sondern um prak⸗ tische Fragen, die in jedem einzelnen Falle entschleden werden müßten. Es müßten hier die Interessen der Arbeiter und Arbeitgeber gegen einander abgewogen werden. Das Vortheilhafteste an dem Gesetze sehe er darin, daß man genöthigt gewefen sei, sich einmal über diese Dinge zu informiren, daß die Aufmerksamkeit auf diefe BVerhältnisse gelenkt worden sei. Wenn es sich nachher zeige, daß die eine oder andere Bestimmung unpraktisch sei, so könne entweder die Regierung im Wege der Polizeiverordnung die Sache anders regeln, oder es könne spaͤter der Weg der Gesetzgebung fur Abãnderungen beschritten werden.
Abg. Dr. Ritter (freicons.): Wenn der Abg. Lieber behaupte, er habe in seiner heutigen Rede den socialen Frieden gestört, fo laube er das wohl selbst nicht. Seine Behauptung, daß das Centrum zerrschsüchtig sei, halte er aufrecht. Keine Partei verstehe es beffer, die Einer vor Nullen zu setzen und dadurch eine große Macht zu schaffen, als gerade das Centrum. Er möchte es auch zurückwessen, daß das Centrum das Mandat habe, die wirthschaftlich Schwachen zu unter⸗ stützen; dasselbe Recht nähmen die Conservativen, die Freiconser⸗ vatiwen, kurz alle Parteien des Hauses mit Recht in Anspruch. Der Abg. Lieber habe darin Recht, daß jeder Abgeordnete begrũndete Beschwerden zu vertreten habe, aber er (Redner) bestreite, daß die Forderungen des Centrums auf Maximalarbeitstag ꝛc. auf be⸗ rechtigten Beschwerden beruhten. Er wisse aus seinem Kreise, daß der Antrag auf Einführung des Maximal⸗ arbeitstages nur von einer geringen Minderheit ausgegangen sei, die Mehrheit der Arbeitenden wünsche hierin freie Sand zu haben“ Die englischen Arbeiter hätten sich sogar ausdrücklich dagegen erklärt,
ß ein Tag in der Woche arbeitsfrei sein solle. In Bezug auf die Sachverständigkeit der Mitglieder der Commissien inöchte er erklären, daß unter diesen ein Director, freilich nicht einer Actiengesellschaft, sondern ein Mann, der viel für die Arbeiter gethan babe, sich zt.
finde, und er kenne auch Directoren von Actiengesellschaften, welche