Strei des 5 2 beanstanden werde, und er habe deshalb ernste
i ohne diesen 52 der Regierungsvorlage das Gesetz ũber⸗
t zur Verabschiedung gelangen werde — Der Antrag Nadbyl wurde mit 1 gegen zehn Stimmen abgelehnt, S§S?2 bleibt also gestrichen. SS 3 bis 8 wurden ebenfalls nach den Beschlũssen erster Leung 4 Die Commission hat sodann in Lesung folgenden neuen s 8a re, Für diejenigen Gemeinden und Corporationen, 6 i dem Inkraft⸗ treten dieses Gesetzes zur Erhaltung ihrer höheren Schulen eine staatliche Unterstũtzung empfangen, wird dieselbe entsprechend den aus den Vorschriften dieses Gesetzes erwachsenden Mehr⸗ ausgaben für die Dauer ihrer gõunfãhigkeit erhöht. Der Staats⸗Minister Dr. Bosse führte aus, die Verhandlungen der Commission hãtten 34 daß dieser Par ger; verschiedenartig auf⸗ gefaßt werde und zu Unklarheiten führe. Die Staatsregierung habe die bestimmte Erklärung abzugeben, daß sie bereit sei und sich ver⸗ pflichtet fühle, auch ferner den leiftungsunfähigen Gemeinden Zuschüsse zu gewähren. Er halte also diesen 5 Za für überflüssig. Auf die Prüfung der Leistungsunfäbigkeit könne die Staatsregierung nicht verzichten. — Die Commission blieb auch hier ihren fruheren Beschlüssen treu 8 Sa wurde mit 11 gegen 9 Stimmen beibehalten. — Die Beschlußfassung über einen Antrag des Abg. Nadbyl, der den Fall ins Auge faßt, daß eine Gemeinde vor dem 1. April 1893 eine bestehende höhere Lehranstalt aufheben, oder in eine solche mit niederen Berechtigungen umwandeln wolle, wird auf den Wunsch des Cultus⸗Ministe rs, der erklärte, die Consequenzen dieses Antrages nicht übersehen zu können und deshalb den Wunsch hege, den Antrag mit seinen technischen Beiräthen zu besprechen, ausgesetzt. 5 9 blieb, wie in erster Lesung, unver⸗ ändert. Die folgende Resolution: „Die Königliche Staats⸗ Regierung aufzufordern: in Fällen, wo die eigenen Einnahmen bisher . subbentionirter Lehranstalten und die Mittel der Schulunter⸗ haltungepflichtigen zur Erhaltung dieser Anstalten nach Maßgabe des § 1 dieses Gesetzes nachweisbar nicht ausreichen, in möglichst ausgiebiger Weise Subventionen aus staatlichen Fonds zu ge⸗ währen, spãter aber diese Subventionen nur solchen Gemeinden weiter 0 zuzuwenden, für deren höhere Lehranstalten ein öffentliches Interesse vorhanden ist, oder welche beschließen, dieselben in andere höhere Lehranstalten, für welche diese Vorbe⸗ dingung zutrifft, umzuwandeln‘, wurde bestätigt. — Zu den verschie⸗ denen Paragraphen des Gesetzentwurfs lagen Anträge der frei⸗ conservativen Mitglieder vor, welche die in demselben enthal⸗ tenen Fremdworte in deutsche Ausdrücke übers wollen: Fonds in Gelder, Coporation in Körperschaft, ategorie in Gattung, Termin in Zeitpunkt. Gegen diesen Antrag wandte sich der Kultus ⸗Minister Dr. Bosse: Man habe alle Ursache, bei der Aenderung der Gesetzessprache maßvoll vorzugehen. Bei der Abfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei auf die Be⸗ seitigung von Fremdworten großer Werth gelegt worden, doch habe man dazu übergehen müssen, zum richtigen Verständniß manchem deutschen Wort das Fremdwort der bisherigen Gesetzessprache bei⸗ zufügen. Die Commission entschied sich, die Worte Kategorien in Art; Termin in Zeitpunkt; Subvention in Beihilfe zu ändern, die Fremdworte Fonds! und Corporation. dagegen bestehen zu lassen. Zur Berathung des vom Abg. Nadbyl be⸗ antragten Zusatzes ist die nächste Sitzung auf Sonnabend anberaumt worden. Bis dahin wird auch der Referent der Commission, Abg. Dr. Arendt, seinen Bericht über die Verhandlungen der Commission fertig gestellt haben.
Verkehrs⸗Anstalten.
Auf den Linien der Großen Berliner Pferde⸗Eisen⸗ bahn ⸗Actien⸗Gesellschaft sind im Monat April 1892 19 752 790 Personen befördert und dafür 1 224772 ½ oder durch⸗ schnittlich auf den Tag 40 825,74 6 eingenommen worden. Die Einnahme im Monat April 1891 betrug 1179457 4A oder durchschnittlich auf den Tag 39 315
remen, 14 Mai. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. . ö ist * der Ausreise 5g. len, ang
ommen. — 15. Mai. (B. T. B.) Der Reichs Postdampfer Bayern“‘, 363 . von — 2 — * 14. . in
ang hai angekommen. ostdampfer a lier, von 6 kommend, ist am 14 Mai Nachm. in Antwerpen an⸗ 6 Der Postdampfer Darmstadt , von New⸗Nork ommend, hat am 14. Mai m. Prawle Point passirt. Der Reichs Postdampfer Hohen staufen⸗ hat am 14. Mai Nachm. die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgesetzt.
Hamburg, 14. Mai. (BV. T. B) Ham burg⸗Ameri- kanische Packetfabrt⸗Actiengesellschaft Der Post⸗
fer Gothia ist, von New⸗VPork kommend, gestern Nacht auf der Elbe und der Schnelldampfer Normannia“, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗Pock eingetroffen.
— 15. Mai. (W. T. B.) . Suevia? * ist, von Hamburg kommend, gestern Abend in New⸗Jork eingetroffen.
: eh. 14 Mai. (W. T. B.) Der Llovddampfer Euterpe ist heute Nachmittag hier eingetroffen.
— 16. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Pan dora! ist, von Konstantinopel kommend, gestern Nachmittag bier eingetroffen.
London 14 Mai. (W. T. B. Der Castle⸗Dampfer „Conway Castler ist heute auf der Heimreise in London angekommen. — 16. Mai. (W. T. B) Der Union dampfer Tartar“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Uniondampfer Moor ist am Sonntag auf der Heimreise in Southampton angekommen. ;
Preuszische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr)
Bei der heute angefangenen Ziehung der 4 Klasse 186. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:
1ẽGewinn von 75 909 6 auf Nr. 58 625.
1ẽGewinn von 15 0090 S auf Nr. 71 719.
2 Gewinne von 10 000 6 auf Nr. 23 743. 24419.
7 Gewinne von 5000 S auf Nr. 29 0637. 72 861. 73 646. S 631. 150 313. 162 541. 173 8588.
36 Gewinne von 3000 s6 auf Nr. 7432. 25 370. 34018. 36 656. 39779. 65 487. 75 328. 79413. 80 414. 82 678. 83 618. 89 000. 94028. 94046. 1093 351. 103 6838. 103 874. 114134. 118117. 125 789. 126 808. 132702. 139 362. 143 463. 146 772. 152312. 153 505. 156 129. 158 473. 164 512. 171 070. 174738. 174 900. 177545. 178569. 185 665.
36 Gewinne von 1500 s6 auf Nr. 766. 7134. 9916. 2 846. 25 744. 28 912. 31 200. 40 809. 51 152. 63961. 63 969. 70714. 71 519. 72230. 78 861. 79 207. 80 833. 92 447. 92 884 105 337. 10 425. 109937. 115475. 118142. 129 898. 130172. 130 544. 140 182. 143 50. 4 948. 150 105. 167 501. 171 819. 172904. 182 232. 187 799.
38 Gewinne von 500 S auf Nr. 5391. 7095. 17653. 24768. 27 197. 42 221. 50190. 56 272. 63 838. 74329. 79 361. 86 633. 91 694. 93968. 95760. 98 244. 99181. 100 563. 1065 103. 108 982. 115 824. 116266. 121 111. 135 106. 143 566. 151 892. 154 279. 159935. 161 134. 165 266. 167 613. 172 534. 174406. 174 570. 181 909. 188 355.
1078. 58 14.
Nach Schluß der Redgaction eingegangene Depeschen.
Danzig, 16 Mai. (B. . B). Beim Besuch Marien ⸗ Kir 6 Seine Majestät der Kaifer dortigen Geistlichkeit mit, daß er die Absicht habe, di stattli Dom, ebenso dies König
Majestãt nach der wo beim Offizi
e . bis⸗
Bergbaubezirk zu besichtigen. Zum Empfange des Mini waren die Spitzen der Behörden und das Präsidium 6 Handelskammer erschienen.
Lübeck, 16. Mai. (W. T. B) Der König von Dänemark ist an Bord des Krondampfers Danebrog⸗ wie verlautet, zum Empfang der Herzogin von Cumberland hier eingetroffen.
London, 16. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung der Times“ aus Kairo von gestern wird Major von Wissmann morgen Kairo verlassen, um sich nach Sansibar zu begeben. In Sansibar werde sich Major von Wissmann mit 20 Europäern auf einem ge— miefheten Dampfer nach Quilimane einschiffen. Die Expedition werde aus 200 Kriegern verschiedener Stämme bestehen und mit mehreren Maximkanonen und anderen Geschützen aus gerüstet sein. Sie werde den Zambesi⸗ und den Shire⸗Fluß entlang nach dem Nyassa⸗ und dem Taganyika⸗See ziehen, wo befestigte Stationen angelegt werden. Es handle sich dabei um ein vollkommen privates Unternehmen zur Be— kämpfung der Sklaverei. In einem Jahre würden die Seen⸗ dampfer auf die Seen gebracht und in der gleichen Zeit die Stationen errichtet sein. Das Befinden Wissmann's sei ein vorzũgliches. .
London, 16 Mai. (W. T B.) Nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Butte City im Territorium Montana vom heutigen Tage sind durch einen Erd sturz in dem Kupferberge von Anaconda zwölf Arbeiter verschüttet worden, von denen neun getödtet wurden.
St. Petersburg, 16. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat der unter dem Vorsitz des Geheimen Raths Ab afa tagenden Getreidecommission, welche bisher nur auf besonderen Befehl des Kaisers zusammentrat, das Recht ver⸗ liehen, aus eigener Entschließung je nach Bedarf zusammen⸗ zutreten, damit gegebenen Falls keine Zeit verloren werde. Cleveland (Ohio), 16. Mai. W. T. B.) Während eines gestern hier und in der Umgegend wüthenden Orkans stießen bei Cleves, Station der Cleveland⸗ Columbus ⸗ Cincinnati ⸗Indianopolis⸗ Eisenbahn, ein Per⸗ sonen⸗ und ein Güterzug zusammen. Fünf Be⸗ amte sollen getödtet sein; mehrere Personen werden vermißt. Bisher sind zwei schwer Verwundete unter den Trümmern hervorgezogen. Der materielle Schaden wird auf 100099 Dollars geschätzt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
6 —
* 8 8 cx 1
icht vom 16. Mai, Morgens.
Wind. Wetter.
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haus.
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Stationen.
Bar. auf 0 Gr
u. d. Meeressp.
red. in Millim. Temperatur in o Gel
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751 WSW ? bedeckt berdeen. 45 SW ĩ Ghristiansund 747 WMW 1Nebe . J751 SW Stockholm. 748
anda. 749 748 759
Bayer. 7 Uh
758 W 5 heiter 7 Uhr. 7161 4 wolkig 755 4 wolkig 751 4 wolkig?) 753 4 bedeckt 754 S 3 bedeckt?) 753 ᷣ 3 bedeckt 754 SW 3 halb bed. 761 3 bedeckt 756 S 5 bedeckt 7160 4 wolkig 759 3 Regen) 761 5 bedeckt?) 758 3 wolkig 756 bedeckt 760 IL bedeckt . 2 Regen
Mori Ball
Anfang 7 Uhr.
iob. S Adler. 8 1Aufzu
vom 3
1
1) Dunst. ) Nachts Regen. 3) Wenig Regen. 9 . Regentropfen. 9) gichte k ;
Nebersicht der Witterung.
Unter der Wechselwirkung eines umfangreichen Depressionsgebiets über Nord ⸗Kuropa und . aer , n nnen, m.
Europa durchschnittlich mäßige sũ i und westliche Winde, unter deren Einfluß die Tem= peratur wieder herabgegangen ist. In tschland ist das Wetter trübe und bielfach zu Regenfällen ge⸗ neigt; meistens liegt die atur etwas unter dem Mittelwerthe. Da das Depressionsgebiet im Norden fie r südostwärts auszubreiten scheint, so durfte unsere Gegenden vorwiegend träbes, ziemlich kühles Wetter mit Regenfällen wahrschein⸗
lich sein. Deutsche Seewarte.
Donnerstag:
fang 7 Uhr.
*
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern— 125. Vorstellung. Dver in 3 Acten von P. J ⸗ Suardon (nach Erckmann und Chatrian), deutsch von M. Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. — Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗Diver⸗ tissement von Haßreiter und Gaul. In Scene gesetzt vom Balletmeister Emil Graeb. Dirigent: Musikdirector Hertel.
T. Schauspielhaus. 132. Vorstellung. Fanst von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die 6 gehörende Musik von Anton Fũrsten don Peter Joseph von Lindpaintner. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube.
Mittwoch: Opernhaus. 126. Vorstellung. Boabdil, der letzte Maurenkönig. Moszkowsky. Tert von Carl Wittkowsky. let von E. Graeb. In Scene gesetzt vom Qber⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl.
Schauspielhaus.
Max Grube. — Die
16 34 Berliner Theater . — ter. . 13 Richard HII. Anfang 7 Uhr. . 36. 21 Nittwoch. Dorf ö ö Othe 3 mn Sorma, D . .
Lessing Theater. Dienstag: Die Ehre. Mittwoch: Tie Großstadtluft.
Donnerstag: Die Gro
In Vorbereitung: Ein Doppelselbstmord.
Friedrich Wilhelmhadtisches Theater. da,, ,. Drerette in 3 geiz
ö J und Jallus Bauer. Mustt von . och und folgende Tage: , , . Scene gesetzt ebel.
1 Fe . : 7 aus dem Atelier von Falk. Die neuen Gostume vom Garderoben ⸗Inspector Ventzty. An-
. Zum 117. Male: Das Sonntags⸗
Tãglich: Ri, Concerte.
Fritz. Srische Concerts 6 Uhr. ascagni. Text von P burg. dinot. (La Securits
Musik von J fang 73 Ubr.
Anfang
Kroll's Theater.
ndlung flöte. Anfang 7 Uhr. adziwill und Die Maccabãer.
Anfang
Fanny Moran ⸗Olden.) Sonnabend: Erstes Gastspiel
Wee ven Sembrich. La Trariata.
Oper in 3
—
im Sommergarten. den Wochentagen 54 Uhr.
Belle Alliance Theater.
durchweg neuer,
Das Buch
133. Vorstellung. 3 8 von
gent: Max iel.
der Residenz):
Dienstag: König
Auftreten von Specialitãten.
74 Ubr. Cumberland.
Dienstag: Zum 30. Male: n n
g jum 116. Male: Acten von
von Julius
savellmeister Federmann. Die
m prachtvollen Park: . Auftreten von Ge⸗ sangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des
Residen · Theater. Direction: Sigmund Lauten.
Dienstag: Neu einstudirt: Firma Ron⸗ ! des EFamilles.) Schwank in 3 Acten von Albin Valabregue. An⸗
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Dienstag: Die Zauber⸗
Mittwoch: Gastspiel von Frau Moran⸗Olden. — l Dper in 3 Aufzügen nach Otto Ludwig's gleichnamigem Drama von H. S. von y Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein.
Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert nfang Sonntags 4 Uhr, an
Dienstag: glänzender Ausstattung. 14. Male: Der Güunstling. Operette in 3 Acten stẽr von Dermann Sternheim. Musik von Carl Grau.
In Scene gesetzt vom Director Sternheim. Diri⸗
Im prachtwollen, glänzenden Sommer Garten vornehmstes und großartigstes Sommer · Etablissement
Großes Militãr⸗Dopyel⸗Concert.
Abends: Feenhafte Illumination des en Garten⸗ ore e durch 50 009 1 Anfang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung
Mittwoch: Erste Sance des Chevalier Stuart Neue Sensations⸗Demonstrationen auf dem Gebiete des Gedankenlesens.) .
Adolph Ernst Theater. (Vorletzte Woche) Frãulein Feldwebel. e 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstãdt. Musik von G. Steffens. In Scene a. esetzt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr.
Frãulein Feld⸗
Der Sommer-⸗ Garten ist geöffnet. Schluß der Saison: 31. Mai.
Thomas Theater. Alte Jakobstrahe Nr. 30. Direction: Emil Thomag. Dienstag; 17. Gast. spiel von Frau Emma Sebold, Herrn Adolf Brakl
und Herrn Alfred William vom Carl⸗Theater in Wien.
um 17. Male: Novitãt! Die Ulanen. Novität!
Dperette in 3 Acten von ug Wittmann. Mufll
von Carl Weinberger. egie: Ernst Meißner.
Di ffnt. Kapellmeister Eduard Weber. Anfang r.
Mittwoch: Die Ulanen.
lsnrn Hohenzollern⸗Galerie am Lehrter Bahnhof. — Gr. histor. Rundgemãlde 1640 — 1890. — 89 Vorm. — 11 Ab. IL M Kinder 50 3.
Urania, Anstalt für vollethümliche Naturkunde Am Landes ⸗Ausstellungs⸗ Lehrter Bahnh Geöffnet von ehen , mm, erg ,, 29 wissenschaftlichen Theater. Näheres die . zettel. Anfang 77 Ubr
(Leah:
von Marcella
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elli Darms mit Hrn. Candidate der Theologie Carl Bartholdi (Dom. Krummen hagen, Vorpommern — Zarrentin in Meckl.).
Verehelicht: Hr. Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebe inspector Felix Mentzel mit Frl. Alice Seiffen Berlin). ö
Geborenz Ein Sohn: Hrn. Bürgermeiste Stick (Walhorn). — . Hauptmann Barer (Aurich). — Eine Tochter: Hrn. Prem. Lient.
Plantier (Königsberg i. Pr.). — DOberst 36 von Voi eg 1 5 ö. Gestorben: 8. Anitsgerichts⸗ Rath lei Kroseberg, geb. Brũnjes (Hannover). — Verm, Fr. Major Flora von Kreckwitz, geb. von Sell (Liegnitz. = Hr. Pastor Paul Wilm ( — Dr. Frhr. Emil von Meerheimb okrent bei Satow in Meckl). — Stiftsdame Frl. Marie von Gilgenheimb (Hartau). — Hr. Kammer rhr. Lndwig von Trotha (Göppingen). Ver. Hofprediger Auguste Carus, geb. Schmidt Berlin. = Sr. Landgerichte Rath a. D. Gustar Kneiß (Potsdam) Fr. Domãnen⸗Rath Pauline Böhmer, geb. Struensee, verwittwet gewesene von Waitz (Amt Storkow, Mach.
Mit Zum
en
Nedacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Eyppedition (Scholy.
Druck der Nord druckerei und Verlags gr er , , ,, . Sieben Beilagen
leinschließlich Bõrsen⸗ Beilage).
(865)
Erste Beilage
*
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mn 115.
Königreich Preußen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mä nen und Forsten.
Nachdem im Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1 April 1892,93 die Mittel für die Anstellung von Wie sen⸗ Baum eist ern bei den Meliorations⸗Bauämtern zur Verfügung gestellt sind, bestimme ich bezüglich der Geschäfte und der Stellung dieser technischen Beamten Folgendes
1) Die Wiesen⸗Baumeister sind dazu bestimmt, dem Meliorations⸗Baubeamten in allen zu dessen Geschäftsbereiche gehörigen Arbeiten Hilfe zu leisten. Sie haben sich die Förde⸗ rung des Meliorationswesens in jeder Beziehung angelegen ein zu lassen und Behörden wie Private auf zweckmãßige Haid n nl, aufmerksam zu machen. Ohne damit den Kreis der Geschäfte zu erschöpfen, kann ihnen besonders übertragen werden: ö ; .
a. die Bearbeitung und Prüfung von Projecten für kleinere Ent⸗ und Bewässerungs⸗Anlagen (Drainagen) sowie die Bauleitung bei Ausführung solcher Projecte; ;
b. die Ausführung von Nivellements bei beabsichtigten Meliorationen, die Feststellung des Betheiligungsgebietes bei Jenossenschaftsanlagen, die zeichnerische Darstellung der Lage⸗ und Höhenpläne sowie der Bauwerke;
é. die Theilnahme an etwaigen Fluß- und Deichschauen untergeordneter Bedeutung, sowie die Ausführung der dabei vorkommenden Control⸗Nivellements
d. die 2 der in Flüssen und Bächen bestehenden Stauanlagen nebst Freischleusen, sowie die Controle beim Umbau derselben; = ö .
e. Feststellung des Räumungsumfangs bei kleinen Flüssen und Gräben; . . .
f. die Aufsicht über die projectmäßige Ausführung und Erhaltung aller in dem Bezirke des Meliorations⸗Bauamts aus—⸗ geführten Ent⸗ und Bewässerungsanlagen.
Die Wiesen⸗Baumeister dürfen nur zu solchen Arbeiten, welche das Maß ihrer Kenntnisse und Befähigung nicht über⸗ schreiten, verwendet werden. In keinem Falle ist es zulässig, ihnen Arbeiten zu übertragen, für deren Ausführung dem Meliorations Baubeamten eine Bureaukosten⸗Entschãdigüng gewährt wird. . ,
3) Die Ermächtigung zur Annahme ist unter ein⸗ gehender Darstellung des obwaltenden Bedürfnisses bei mir nachzusuchen. . . Voraussetzung der Annahme ist der Nachweis
genügenden fachlichen und allgemeinen Vor⸗ bildung. Dieser Nachweis kann als erbracht angesehen werden, wenn der Vorzuschlagende von der Wiesen⸗ Bauschule zu Siegen auf Grund der theoretischen und praktischen Prüfung das Prädicat als „Wiesen⸗Baumeister“ verliehen er⸗ halten hat. Inwieweit im übrigen die Vorbildung als nach⸗ gewiesen angesehen werden kann, wird in jedem einzelnen Falle auf Grund des bisherigen Bildungsganges und der ein⸗ reichenden Originalzeugnisse festgesetzt werden. Gegebenen Falls behalte ich mir vor, die technische Befähigung durch eine besondere Prüfung feststellen zu lassen.
In der Regel sind nur solche Personen zur Annahme vorzuschlagen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht über⸗ schritten haben.
3) Den Wiesen⸗Baumeistern ist die Uebernahme von Privatarbeiten, bei welchen sie als Unternehmer fungiren, überhaupt nicht gestattet. Andere Privatarbeiten (Aufstellung von Projecten, Beaufsichtigung der Ausführung u. s. w.) können sie mit Genehmigung übernehmen, welche eriheilt wird vom Meliorations⸗Baubeamten, wenn die Ausführung der Privat⸗ arbeit einen Zeitaufwand von höchstens einer Woche erfordert, in allen anderen Fällen von dem Ober Präsidenten.
Durch die Uebernahme von Privatarbeiten darf die Er⸗ 1 der eigentlichen Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt werden. .
) Die Wiesen⸗Baumeister beziehen entweder Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß oder Remuneration. Das Gehalt beträgt 1650 M bis 2700 MS, im Durchschnitt 2175 S6, die Re⸗ muneration 1200 bis 1650 M, im Durchschnitt 140 6 Die Wiesen⸗Baumeister rangiren durch den ganzen Staat. Soll eine Gehalts⸗ oder Remunerationszulage bewilligt werden, oder die etatsmäßige Anstellung erfolgen, so wird der Ober⸗Praͤsident davon ber ge , und gleichzeitig ermächtigt werden, die Aufbesserung eintreten zu lassen oder die Stellen verleihung ,, Ich vertraue, daß nur dann der Ermächtigung gemäß verfahren werden wird, wenn die Führung und die bisherigen Leistungen des Beamten völlig befriedigend waren. Eine etatsmäßige Anstellung darf immer erst nach zuvoriger Anhörung des Meliorations-⸗Baubeamten erfolgen.
Das vorstehend bezeichnete Diensteinkommen bildet die Vergütung für sämmtliche Arbeiten, welche im Staatsdienst⸗ interesse ausgeführt find. Es ist daher u. a. auch keine weitere Entschädigung für Arbeiten zu zahlen, welche etwa im Auftrage anderer Behörden zu staatlichen Zwecken an— gefertigt worden sind.
5 Den Wiesen⸗Baumeistern sind bei Reisen in Staats⸗ dienstangelegenheiten und Versetzungen Tagegelder und Reise⸗ kosten und, sofern sie eine etatsmäßige Stelle bekleiden, auch dicjenigen Umzugskosten zu gewähren, welche die in der Ver— ordnung vom 15. April 1856 (G.-S. S. 107) bezw. in dem Gesetze vom 24 Februar 1877 (G⸗S. S. 15 im 8 1 unter U aufgeführten Beamten erhalten. (Vergl. die Allgemeine Verfügung vom 15. April 1892 Bei den in Ausübung der
nen nach Nr. 1 zugewiesenen Obliegenheiten auszuführenden
eisen erhalten sie, wenn sie Geschäfte außerhalb des Wohn— ortes in einer Entfernung von nicht weniger als 2 Km ver— richten, einschließlich der Fortschaffung der Karten und In⸗ strumente folgende Reise Entschaädigungen.
2. für jeden Kalendertag, welchen sie behufs Erledigung der Geschäfte außerhalb ihres Wohnorts nothwendig zubringen
müssen, eine Reisezulage von 3 bei ägiger Abwesen⸗ ben z Fin, ezulag 6 mehrtãgig
Da b. wenn bezw. soweit die Reise auf Eisenbahnen oder . gemacht werden kann, für 1 Em 16 3 und außerdem fur jeden zu⸗ und Abgang zusammen 2 M,
einer
Berlin, Montag, den 16. Mai
c. wenn bezw. soweit die Reise nicht auf Eisenbahnen oder Dampsschiffen zurückzulegen ist, einschließlich der Aus⸗ lagen für Chaussee⸗ Brůücken⸗ und Fährgelder für 1 Rm 25 3. (Allerhöchste Verordnung vom 22. April 1892.
Ich behalte mir vor, einzelnen Wiesen⸗Baumeistern an Stelle der Feld⸗ und Reisezulage sowie der Reisekosten eine feste Reisekosten⸗Entschädigung zu bewilligen. Soweit derartige Entschädigungen bereits bewilligt worden sind, bleiben dieselben k Kraft. = .
6) Die Wiesen⸗Baumeister, welche denselben Wohnsitz mit dem Meliorations⸗Baubeamten haben, müssen in dem von dem letzteren zu stellenden Bureau arbeiten. Sie haben folgende 3 auf eigene Kosten ohne besondere Entschädigung zu affen:
a. an Schreib- und Zeichenmaterialien:
Stahl⸗ und Zeichenfedern einschließlich der Halter dazu,
Gummi, Schwämme, schwarze und bunte Tuschen, b. an Geräthen:
alle Schienen und Dreiecke . Art, Pinsel,
Tuschnãpfe, Reißzeuge, eißfedern, Feder⸗ und
Radirmesser, sowie Zeichen⸗ und Taschenmaßstäbe.
Alle anderen Schreib⸗ und Zeichenmaterialien, die zu den Arbeiten zu verwendenden Formulare, das Zeichen- und . die Pausleinemand zu den herzustellenden Karten,
eichnungen und Rissen u. s. w. werden den Wiesen⸗Bau⸗ meistern nach Maßgabe des Verbrauchsbedürfnisses von Me—⸗ liorations⸗Baubeamten geliefert.
Den Wiesen⸗Baumeistern, welche ein besonderes Bureau halten müssen, kann im Bedürfnißfalle eine von mir fest⸗ zusetzende Bureaukostenentschädigung bewilligt werden.
Schreibmaterialienvergůtungen werden den Wiesen⸗Bau⸗ meistern nicht gewährt. .
D Die Wiesen⸗Baumeister stehen unter der Dienstaufsicht des Ober⸗Präsidenten. Außerdem sind sie der Dienstaufsicht des Meliorations⸗Vaubeamten unterstellt und haben dessen dienstlichen Anordnungen jederzeit pünktlich Folge zu leisten.
Der Meliorations⸗Baubeamte ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Wiesen⸗Baumeister fortgesetzt ihre Schuldig⸗ keit thun. Er kann sich in Ausübung dieser Pflicht von einem ihm überwiesenen ständigen Hilfsarbeiter unter—⸗ stützen lassen. Er ist auf Grund der S§ 18, 19 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (G⸗S. S. 465) befugt, Warnungen und Verweise zu ertheilen, auch Ordnungsstrafen bis in Höhe von 9 M festzusetzen. Von jeder Ertheilung eines Verweises ist Nachricht zu den betreffenden Personalacten zu bringen und über jede Festsetzung einer Ordnungsstrafe an den Ober⸗
räsidenten zu berichten, welcher wegen Vereinnahmung und errechnung derselben das Ei e fe. zu verfügen hat.
8) Den Wiesen⸗Baumeistern⸗ kann in einem und dem⸗ selben Kalenderjahre von dem Meliorations⸗Baubeamten ein Urlaub bis zu zwei Wochen und von dem Ober ⸗Präsidenten bis zu sechs Wochen innerhalb, oder vier Wochen außerhalb des Deutschen Reichs ertheilt werden, wenn damit keine Kosten für die Staatskasse verknüpft sind. Wegen sonstiger Urlaubsbewilligungen ist an mich zu berichten.
ezüglich der Fortzahlung oder Kürzung der Dienstbezüge während der Beurlaubung finden die Bestimmungen des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 15. Juni 1863 (V.⸗M.⸗Bl. S. 137) Anwendung.
M Alle Gesuche und Anträge der Wiesen⸗Baumeister an den Ober⸗Präsidenten, sowie an andere Behörden und Beamten sind dem Meliorations⸗Baubeamten vorzulegen. Derselbe hat solche, nachdem er sie mit einem Gelesenvermerk versehen oder sich in einem Begleitberichte darüber geäußert hat, dem Ober⸗ Präsidenten zur geeigneten weiteren Veranlassung einzureichen.
10) Wegen Pensionirung von Wiesen⸗Baumeistern ist bis auf weiteres in . einzelnen Falle unter Beifügung der . PensionsvorschlagsNachweisung an mich zu
erichten.
Die Gnadenbezüge, welche den Hinterbliebenen der im Dienste verstorbenen Wiesen⸗Baumeister auf Grund des Ge⸗ setzes vom 6. Februar 1882 (G -S. S. 17) bezw. des Allerhöchsten Erlasses vom 18. April 18565 (V⸗M.⸗Bl. S. 113) zustehen, hat der Ober⸗Präsident, soweit nicht nach den vorstehenden Bestimmungen meine Genehmigung erforderlich ist, selbständig festzusetzen und anzuweisen. Die zu zahlenden Beträge sind auf das Diensteinkommen des verstorbenen Beamten zu verrechnen, sodaß letzteres erst nach Ablauf des Gnadenquartals bezw. Gnadenmonats anderweit verfügbar wird.
Die selbständige . im Gesetze vom 20. Mai 1882 (G. S. S. 296) stimmten Wittwen⸗ und Waisengelder an die Hinterbliebenen der im Dienst ver⸗ storbenen Wiesen⸗Baumeister wird, insofern nicht im 18 der Ausführungsbestimmungen vom 5. Juni 1882 (V. ⸗M.⸗Bl. S. 100) anderweite Anordnung getroffen ist, oder die Be⸗ willigung nach den Vorschriften im 5 14 des Gesetzes erfolgen soll, hierdurch dem Ober⸗Präsidenten übertragen. .
11) Die Bestimmungen unter Nr. 4 der Allgemeinen Verfügung vom 8. Juli 1889 — Nr. 34 — betreffend die Einreichung von Personal⸗Nachweisungen, gelten auch für die jetzt anzustellenden .
12 In den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des Ober Präsidenten der Regierungs⸗Präsident.
Berlin, den 6. Mai 1892.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Heyden.
An die sämmtlichen Herren Ober⸗Präsidenten und den Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu Sigmaringen.
BPreunsßzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
64 Sitzung vom Sonnabend, 14. Mai. Der Sitzung wohnt der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel bei. Der . wegen Abänderung ein⸗ zelner Bestimm ungen des allgemei nen ö esetzes vom 24 Ju ni 1865 wird in der Gesammtabstimmung einstimmig angenommen.
1892.
wurden sodann ohne Debatte der Gesetzentwurf über die Aufhebung von Stolgebü hren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote in der evangelischen Landeskirche der älteren Pre⸗ vinzen der Mongrchie, der Gesetzentwurf über die Auf⸗ hebung von Stolgebühren für Taufen und Trauungen in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein und der Gesetzentwurf über die Gewährung einer Staatsrenz für Stol⸗ gebühren⸗Entschädigungen in der evangelisch⸗ lutherischen Kirche der Provinz Hannover an⸗ genommen. . Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Befreiung von ordentlichen Per⸗ sonalsteuern gegen Entschädigung. ;
Durch die Vorlage wird die den Häuptern und Mit⸗ gliedern der Familien vormals unmittelbarer deutscher Reichs⸗ stände, nämlich den Fürsten zu Bentheim⸗Steinfurt, Salm⸗ Salm, Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein, Isenburg⸗Birstein, Isenburg⸗Büdingen, und den Grafen zu Stolberg⸗Stolberg, * 28 — 5 — s 3 z Isenburg⸗Büdingen, Stolberg⸗Roßla und Solms⸗Rödelheim, zustehende Befreiung von Personalsteuern gegen Zahlung des 131/63 fachen Betrages aufgehoben.
Abg. Rickert (Ifr): Seine Partei habe ihre ablehnende Stel⸗ lung gegenũber diesem Entwurf bereits wiederholt gekennzeichnet. Die Gommissionsberathung habe ihr noch weniger Neigung gemacht, zu Gunsten einiger Mitglieder der hohen deutschen Aristokratie irgend etwas von den Rechten des Staates zu vergeben. Die Herren hätten ihrem hohen Stande keinen Dienst erwiesen durch die Art und Weise, wie sie ihr angebliches Privilegium den Steuerzahlern in Preußen gegenüber mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten bestrebt seien. Wenn sie Ansprüche an den Staat zu haben glaubten, möge man sie einfach auf den Weg der Klage verweisen. So müsse man mit jemand ver⸗ fahren, der in einem Verfassungsstaat vollständig gegen die Tendenzen der heutigen Zeit glaube, noch heute auf Steuerprivilegien, auf die in anderen constitutionellen Staaten sogar gekrönte Häupter verzichtet hätten, Ansprüche machen zu können. Von welchem Geist die Herren erfüllt seien, gehe aus einer Rechtsverwahrung dreier von ihnen hervor, die dem Hause vorliege. Darin werde dem Finanz⸗ Minister der Vorwurf der Rücksichtslosigkeit gemacht, daß er die Ver⸗ handlungen zwei Monate habe ruhen lassen. Er hätte gewünscht, der Finanz-Minister hätte noch mehr Rücksichtslosigkeit gezeigt und wäre gar nicht in Verhandlungen eingetreten oder hätte diese noch länger ruhen lassen, um den Herren Zeit zur Ueberlegung darüber zu geben, ob es nicht angebracht sei, auf dieses priilegium odiosum — er könne es nicht anders nennen — im Interesse des Staates ein⸗ fach zu verzichten. Der Finanz⸗Minister und die preußischen Steuer⸗ zahler hätten sich in ihren Erwartungen gegenüber diesen Mitgliedern der hohen Aristokratie gründlich geirrt. Seine Partei werde für diese Sache nicht einen Pfennig bewilligen.
Geheimer Ober⸗ Finanz⸗Rath Wallach? Der Finanz⸗Minister habe in der Commissi n schon ausführlich den Gang der Verhandlungen geschildert, die der Vorlage vorangegangen seien, und den Nachweis geführt, daß die in der Rechtsverwahrung der reichs unmittelbaren Herren enthaltene Darstellung der Verhandlungen doch in manchen Punkten der Richtigstellung bedürfe. Die Regierung sei in Ueberein⸗ stimmung mit den Verhandlungen dieses Hauses bemüht gewesen und wünsche, mit den Reichsunmittelbaren zu einer Verständigung über die Grundlagen der zu gewãhrenden Entschädigung zu kommen. Zu dem Zweck seien schon vor Emanirung des Einkommensteuergesetzes Verhand⸗ lungen angebahnt worden, man habe im April vorigen Jahres ein Schreiben an die Häupter der betheiligten Familien gerichtet, in dem diese ersucht worden seien, eine Darlegung der Rechtsgrundsätze ihrer Privilegien und ein Urtheil über den heutigen materiellen Werth derselben abzugeben. Die Antworten seien im vergangenen Sommer eingelaufen und hätten auch schon zum theil Andeutungen über die zu zahlende guntschãdigung enthalten, als welche im allgemeinen der 20 bis 25 fache Betrag der zu zahlenden Einkommensteuer als eine mäßige angegeben worden sei. Es handele sich dabei um schwierige Rechtsfragen, deren Studium die lange Dauer der Verhandlungen erkläre, die unausgesetzt betrieben worden seien. Im Oktober seien mit den Vertretern der hauptsächlich betheiligten Familien auch mündliche Verhandlungen angeknüpft worden, und dabei sei schon in einer vorläufigen Darlegung der finanziellen Grundsätze der zu vereinbarenden Entschädigung constatirt worden, daß man zu einer Verständigung über den zu zahlenden Satz voraussichtlich nicht kommen werde, und man habe sich klar machen müssen, bis zu welchem Punkte die Regierung gehen zu können glaube. Danach seien den Herren die entsprechenden Vorschläge unterbreitet worden; wie aus der Rechtsverwahrung bervorgehe, wür⸗ den weitergehende Verhandlungen zu keinem ersprießlichen Resultat, sondern nur zu Verzögerungen geführt haben.
Abg. Bödiker (Centr.): Dem Standvunkt des Abg. Rickert gegenüber müsse er betonen, daß die Ansprüche der reichsunmittelbaren Herren nicht auf landesgesetz licher, sondern auf historisch gewordener, staatsrechtlicher, ja, so zu sagen auf völkerrechtlicher Grundlage be⸗ ruhten, also auch nicht durch landesgesetzliche Acte so einfach beseitigt werden könnten. Formell beruhten die Ansprüche der meisten der Herren ja auf einem Landesgesetz aus dem Jahre 1515, dies aber beruhe inhaltlich eben auf historischer Grundlage. Seine Partei habe im vorigen Jahre, beim Einkommensteuer⸗ ge, für die Angehörigen der ehemals in Hannover, Hessen und Nassau regierenden Hãuser gleiche Rechte anspruüche — Preußen gegen⸗ über stãnden diese depossedirten Häuser nicht anders da, als die 1603 und 1815 von Größeren absorbirten — geschaffen. Nun könne man sagen, das Staatswohl verlange die Besei⸗ tigung der jetzigen Zustände, aber dagegen spreche eben die im vorigen Jahre erst vorgenommene Schaffung gleicher Privi⸗ legien. as Haus marschire hier eben mit gebundener Marschroute, es müsse einen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes zur Durch⸗ führung bringen, und es gehe nicht an, das damals Beschlossene jetzt zu ändern, wie es der e. ickert wünsche. Er bitte also, der Vorlage mit größerem Wohlwollen gegenüber zu treten.
Finanz Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat den Standpunkt, der nach meiner Meinung diesem Gesetzentwurf gegenüber allein möglich ist, schon ganz zutreffend datgestellt. Der Herr Abg. Rickert stellt sich dagegen nach meiner Meinung auf einen Standpunkt, der für die Staatsregierung und für das Haus gleich unmöglich ist. (Sehr richtig!)
Wenn ich vorlaufig ganz absehe von dem Gesetz vom 24. Juni 1891, welches wir hier lediglich zur Ausführung bringen, so ist doch nicht zu leugnen, daß die Staatsregierung seit dem Jahre 1815 anerkannt und demgemäß verfahren hat, daß die betreffenden Hãuser die Personalsteuerfreiheit rechtlich genießen. Wie ist es möglich, daß wir nun auf einmal sagen sollen: Ein Recht,
In dritter Berathun
welches theilweise auf Vertrag beruht, theilweise auf ausdrücklich =