1892 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Diäten erhalten sollen, abgelehnt. Die Vorlage geht 6 e 32 an 4 Repräsentantenkammer zur erneuten Bes r lung zurück.

2 Urheber des seinen Zeit gemeldeten Eisenbahn⸗ attentats vom 2. Mai . von dem Gerichtshof in Lüttich zu vier Jahren Gefängniß verurtheilt worden.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hatte, wie erinnerlich, unter dem 129. April eine Note an die Pforte gerichtet (ogl. Nr. 23 des R⸗ u. St⸗A.“, worin sie die Pforte ersuchte, Rußland zur Auslieferung der intellectuellen Urheber der Ermordung Vulkovic's, der Brüder Tufektschiew und Schischmanow, aufzufordern und den bulgarischen Emigranten den A e nee in der Türkei zu verbieten. Wie die „Pol. Corr.“ jetzt aus Konstantinopel meldet, habe der türkische Commissariats-Secretär in Sofia Reschid⸗Bey gleich nach seiner Rückkehr nach Sofia dem Minister des Aus— wärtigen Grekow bekannt gegeben, die Pforte sei bereit, na bschluß des in Konstantinopel schwebenden . verfahrens an die russische Regierung das Er 16g zu richten, die Brüder Tufektschiew und Schisch⸗ manow auszuliefern. (Der eine der beiden Tufektschiew ist soeben als Anstifter des Verbrechens in Konstantinopel in contumaciam zu 15 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden). Was die von der bulgarischen Regierung begehrte Aus⸗ weisung bulgarischer Emigranten aus der Türkei anlange, so wünsche die Pforte ein detaillirtes Ver—⸗

eichniß der betreffen den Person en. Die bulgarische

ote hatte zum Schluß als dritte Forderung die Anerkennung der Rechte des Fürstenthums bezw. des . Ferdinand Cem Artikel des Berliner Vertrages) verlangt. Mit

ezug auf diese Forderung wird über die Antwort der Pforte berichtet, daß sie dies im gegenwärtigen Zeitpunkt für inopportun erachte. Sie empfehle der ö en Regierung Geduld und Mäßigung. Die „Pol. Corr.“ meldet ferner, der bulgarische . Dimitrow habe, da das in Konstantinopel eingeleitete Prozeßverfahren nunmehr beendet sei, von seiner Regierung die Weisung erhalten, der Pforte die von ihr ge⸗ gebene Zusage, die russische Regierung um Auslieferung der Brüder aer len und Schischmandw ersuchen zu wollen, in Erinnerung zu bringen, sowie ihr mitzutheilen, daß die bulgarische Regierung ein Verzeichniß der bulgarischen Emigranten vorlegen werde.

Dänemark.

Kopenhagen, 19. Mai. Der Krondampfer „Dane— brog“ wird heute Nacht nach Lübeck abfahren, um die griechische Königsfamilie von dort abzuholen. Am nächsten Dienstag werden der Prinz und die Prinzessin von Wales nebst dem Prinzen George von Wales und den Prinzessinnen Victoria und Maud hier erwartet. Der Herzog von Cumberland, welcher gestern gleichzeitig mit seiner Familie hier eintraf, stattete heute dem österreichischen Gesandten Baron Trauttenberg einen Besuch ab.

Amerika.

In der Hauptstadt der Republik Mexico ist anläßlich der bevorstehenden Präsidentenwahl ein Studenten ergwall ausgebrochen, über den aus dem „R. B.“ nach⸗ stehende Kabelmeldungen vorliegen: .

Unter den Studenten der Universität Mexico herrscht seit einiger eit Lebhafte Aufregung über die demnächstige Präsidentenwahl. Die tudenten haben sich in zwei Parteien gespalten, von denen die eine

für, die andere gegen den Präsidenten Diaz eintritt. Die Parteifehde erreichte am 16. d. M. ihren Höhepunkt, als beide Theile sich in lärmenden Straßenkundgebungen ergingen und schließlich ins Hand

Wetterbericht vom 20. Mai, 8 Morgens.

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red. in Millim. lsius 40R.

Stationen. Wetter.

Temperatur in O Ce

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Regen. 3) Gestern anhaltender Regen. c) Gestern Regen und Hagel.

Theater ⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern, fang 7 Uhr. haus. 129. Vorstellung. Cavalleria rusti- can (Bauern Ehre). Oper in 1 Aufzug 3on 3 n. 3 nach 2 gleich⸗ aamigen Volksstück von Verga. In cene ge⸗ . ö fetzt vom Sher, Regissenr Tetzlat. Dirigent: ö. ö Anfang des Ulanen. Musikdirector Wegener. Hierauf: Der Waffen⸗ Eonc ö. chmied. Komische Oyer in 3 Acten von Albert ortzing. ö Musikdirector Wegener. An⸗

Zauber⸗Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. von Schlegels Uebersetzung. Musik fang 71 Uhr. von Wilhelm Taubert. Tanz von Emil Graeb. f balische Direction: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.

rin. Romantische Dper in 3 Acten von Ri . In Scene et vom Ober ,, Sonntag? Die Zauberflöte. n⸗ Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert . im Sommergarten. Anfang Sonntags 4 Uhr, an . chauspielhaus. 137. Vorstellung. Der Kauf⸗ den Wochentagen 5 Ühr. mann von . Komödie in 5 Aufzügen e

von Shakespeare, über In Scene ett vom Ober⸗Regisseur Max Grube. hr.

aff. Dirigent: Kape

,,, widersetzten olizisten, un olge dessen entstan Kampfe wurden verwundet und einer , Am . wiederholten sich die Ruhestörungen, wurden jedoch bald unterdrückt;

, . durchzogen die Stadt. Die Ordnung wird voraus⸗ ichtlich nicht wieder 3 werden, da die Behörden strenge Maß⸗ regeln getroffen haben.

Afrika. ;

Ueber die Vorgänge in Uganda, wo es zwischen Katholiken und Protestanten zu heftigen Kämpfen ge⸗ kommen sein soll und worüber ung ein Bericht der Wes Volksztg. verbreitet wurde, erklärte der Parlaments⸗Secretaäͤr des Auswärtigen Lowther am Donnerstag im englischen Unter⸗ hause, keine näheren Nachrichten erhalten zu haben. Die letzten verläßlichen Nachrichten datirten vom S8. Januar aus der Zeit, wo Gibson Uganda verlassen habe, während nach dem oben erwähnten Bericht die Kämpfe am 24. Januar aus⸗ 6 6. sein und mit der Absetzung des Königs Mwanga urch den englischen Capitän Lugard, mit der Zerstörung der katholischen 3 und mit der Vernichtung von 59 000 (). Katholiken geendigt haben sollen. Der Parlaments⸗Secretär theilte mit, daß Gibson jetzt mit einer kleinen Zahl egyptischer Flüchtlinge und seinem nn an der Küste angekommen sei. Eine . vor der Ab⸗ reise Gibsons sei Capitaͤn Lugard nach Uganda zurückgekehrt; dieser sei Selim Pascha und tausend Mann der Truppen, e. früher unter dem Befehle Emin's gestanden haͤtten, egegnet.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes über die Kosten für die infolge des Reichsgesetzes vom 20. April 1892 bei der Führung des Handelsregisters vorkommenden Geschäfte zu— gegangen: ;

S 1. Für die infolge des Reichsgesetzes, betreffend die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung vom 20 April 1852 (R- G. Bi. S. 477), bei der Führung des Handelsregisters vorkommenden Ge⸗ schäfte werden Gebühren und Auslagen unter entfprechender Anwen— dung der für Aectiengesellschaften geltenden Vorschriften erhoben.

ierbei sind die den Vorstand der Actiengesellschaft betreffenden Be⸗ timmungen auf die für die . mit beschränkter Haftung be⸗ tellten Geschaftsführer zu beziehen. 5 2. Dieses Gesetz tritt mit der Verkündigung in Kraft. . .

ö Gesetzentwurf ist folgende Begründung bei— gegeben:

Die Reichsgesetzgebung hat von der Festsetzung von Gebühren für die auf die , . des Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte abgesehen, die Regelung dieser Frage vielmehr den einzelnen Bundes— staaten überlassen. In Preußen kommt in dieser Beziehung neben dem Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtskoftengefeß vom 10. März 18,5 und dem Gesetz vom 21. März 1882 die in Gemäßheit des Art. A des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 24. Juni 1861 erlaffene erordnung dom 21. Januar 1862 in Betracht. Es erscheint zweifel= haft, ob und inwieweit die Vorschriften dieser Verordnung ohne weiteres auf die durch das Reichsgefetz vom 26. April 1892 einge⸗ führten Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anwendung finden; jedenfalls fehlt es zur Zeit an einer bestimmten Gebühr für die auf die Führung, des Handelsregisters bezüglichen Acte dieser Gesell= schaften, da die im 8 2 der erwähnten Verordnung fixirten Gebühren nur die dort im einzelnen aufgeführten Geschäfte betreffen. Bei der demnach nothwendigen Ergänzung dieser Bestimmungen empfiehlt es sich, die für Actiengesellschaften geltenden Vorschriften auf die Gesell⸗ schaften mit beschränkter n,. für anwendbar zu erklären, wobei an Stelle des Vorstandes der Actiengesellschaft die Geschäͤftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu treten haben.“

Täglich: Militaͤr-Concerte.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

meister Weingartner.

t von A. W. v. Schlegel. gent: Max Gabriel. Auftreten von Speeialitäten.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Im prachtvollen, glänzenden Sommer Garten vornehmstes und großartigstes Sommer ⸗Ctabliffement

Die Tageskasse ist von 10 bis 11 Uhr geöffnet. der K Militãr· Doppel Concert. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Realgymnasial⸗

V Berliner Theater. Sonnabend: Der Hütten ihn Nachmittags Gewitter mit Regen und Hagel. befitzer. Nuscha Butze, Martha Baumgart, Ludw.

3 z ö f Barnay, Ludw. Stahl) Anfang 77 Uhr. Keftern, uz. htachts Regen, , Heinz tegen Sonntag; Nachmittags 21 iel Dorf und

tter. I * ; ĩ it Stadt. Abends 73 Uhr: Kean. Abends Gewitter. ) Nachmittags Gewitter mit rn ,,.

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Etablissements durch 50 009 Gasflammen. ng des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung r

Adolph Ernst Theater. (Vorletzte Woche)

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Die , . des Hauses ber 46 . . die Vorberathun über die Bahn ( ,, s uh f, ,,. Euterste

; det und den von Bismarck (cons.) zum Referenten ernannt. Di Com i . 4 auf Antrag der * g. Dr. Krause (nl. 3. von Tiedemann ffreicons.) folgende Resolution: . Staats

regierung zur Erwägung anheimzugeben, ob die Erweiterung der Verwen. . in 5 4 des . vom 8. Juli 1875 auf die Für⸗ sorge für den Bau von Localbahnen und die Unterstützung von Gemeinde. und Kreis⸗Localbahnen im Wege der Gesetz gebung . uführen sei, und die Erwartung auszusprechen, daß der Staal sich an ocalbahnen mit Geldmitteln betheiligen werde, wenn es sich um Aufschließung wirthschaftlich schwächerer Gegenden handelt.“

Der angekündigte Nachtrags-Etat ist dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Es werden 286 500 M gefordert als erste Rate zur Anlage einer Wasserleitung vom . Tiefbrunnen w Zabrze in , ,,, Im ganzen soll die Anlage 1 700 960 0 kosten, wozu die verbände entsprechend beizutragen haben.

Der Wirkliche Geheime 6 Hans von Kleist— Retz ow, Mitglied des Reichstags und des Herrenhauses, ist heute Morgen auf seinem Gute Kieckow im Kreise Belgard, Provinz Pommern, verstorben. Am 25. November 181 d . bekleidete von Kleist⸗Retzow von 1851 bis 1858 die telle eines Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz; 1849 his 1851 gehörte er als Mitglied dem Abgeordnetenhause an, seit 1858, infolge Präsentation des Familienverbandes derer von Kleist auf Lebenszeit berufen, dem Herrenhause. Seit dem n 1887 vertrat er im Reichstag den Wahlkreis Herford— alle.

Theater und Mufik.

Von den, Mitgliedern des Königlichen Theaters, die am 20. Mai 1842 in der ersten Aufführung der „Hugenotten“ mitgewirkt, ist gegenwärtig nur noch der Musikalien⸗Inspector 9 Friese im Amt, der damals die Rolle des Soldaten sang und pater , . Bader die Partie des Ross übernahm. In der Vorstellung der Dper Lohengrin am

Sonntag im Königlichén Opernhaufe sind die Samen Hiedler und Staudigl, die Herren Gudehus, Stammer, Bulß und Fränkel beschäftigt.

Neben Frau Sembrich, die morgen im Kroll'schen Theater die Traviata singt, tritt Herr Westberg als Alfredo auf. Am Montag wird Verdis Troubadour“ mit Herrn Max Meyer in der Rolle des Manrico zur Aufführung gelangen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depesch en.

Bremen, 20. Mai. (W. T. B.) Die Rettungs⸗ station Fedderwarder-Siel telegraphirt: Am 19. Mai von dem auf Lang⸗Lütgen⸗Sand gestrandeten deutschen Kahn „Mathilde“, Capitän Thiele, zwei Personen durch das Rettungsboot der Station gerettet. Sturm Nordwest, Boot vier Stunden unterwegs.

Wien, 29. Mai. (W. T. B.). Der Großherzog von Sachsen⸗Weimar ist heute früh hier eingetroffen und wurde am Bahnhof in Vertretung des Kaisers von dem Erzherzog Ludwig Victor begrüßt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Decorationen aus dem Atelier von Fall. Die neuen 21. Male: Novität! Die Ulanen. Novität! Costume vom Garderoben⸗Inspertor Vengty. An⸗ Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. 3

von Carl Weinberger. egie; Ernst Meißner.

Sonntag: Zum 121. Male: Das Sonntags. Dirigent: Kapell ist d - tin?! ; g . 6 pellmeister Eduard Weber. Anfang

Im prachtvollen . Sonntag: Die Ulanen.

uftreten von Ge⸗

Montag: Zum Benefiz für Ida Schlüter. Die

Residenz · Theater. Direction: Sigmund Lauten. Ib241] t j

. Uhr. burg. Sonnabend: Zum 60. Male: Firma Ron⸗ Hohenzollern Galerie Schauspielhaus. 136. Vorstellung. Der Sturm. dinot. (ia Securite des Familles.)

Schwank in 3 Aeten von Albin Valabrègue. An=

am Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1646 1890.

Urania, Anstalt für vollsthümliche Naturkunde.

ĩ Kroll s Theater. Sonnabend: Erstes Gast· Am Landes, Auszstellungs- Park (Ce rter Bahnhof. Sonntag: Opernhaus. 130. Vorstellung. . 3 . 656 ,, Geöffnet von 12-11 . ĩ ; . loletta: Fr. embrich. nsang .

,,, ĩ ichen eater. ãheres . zettel. Anfang 78 Uhr. ö .

Familien Nachrichten.

Belle. Alliance Theater. Sonnabend: Zum Vexehelich t: Hr. Lieut. von Müller mit Frl.

18. Male: Der Günstling. Operette in 3 Acten don Hermann Sternheim. Musik von Carl Grau.

Deutsches Theater. Sonntag: Don In Scene gesetzt bom Director Sternheim. Diri=

Carlos. Anfang 7 Uhr. Montag: Die Welt, in der man sich lang—

Margarete Brammer (Harburg a. E). Hr. Richard von Bolschwing⸗Schönbruch mit Ella reiin von Hollen (Hohenwalde). Hr. Lieut. ermann von Köckritz mit Frieda Freiin Quadt⸗ vkradt · Süchtenbruck (Haus Bögge b. Hamm). Hr., Pfarrvicar Goetz mit Frl. Slga Stein (An⸗ tonienhütte).

lehrer Dr. Faulde (Ratibor). Eine Rochter: Hrn. Hans Frhrn. von Meerheimb (Gnemern). . Landrath Gottfried Kögel (Schwerin 4. d. arthe). Hrn. Gerichts . k or Askan von 3 erg (Erfurt). Hrn. Staatsanwalt Dr. Borchert (Steglitz b. Berlinj. Gestorben: Hr. Rittmeister . D. Theodor von Brescius (Dannover). Hr. Superintendent,

etheiligten Dort

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum von etwa 750 mm liegt über der Nordsee, gegenüber einem Maximum über 770 mm über der Biscayasee. Eine andere Depression, ostwärts fortschreitend, lagert über Süd⸗ schweden. Bei mäßigen südlichen bis westlichen Winden ist das Wetter in Deutschland kühler, vorwiegend trübe und vielfach regnerisch, nur in den südlichen und südöstlichen Gebietstheilen herrscht theilweise heitere Witterung; die Temperatur liegt 13 bis 61 Grad unter dem Mittelwerthe. In Nord⸗ und Mitteldeutschland kamen vielfach Gewitter vor, in Swinemünde und Berlin mit Hagelfall.

Deutsche Seewarte.

Lessing ·˖ Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Ein Doppelselbstmord. Bauernposse in 3 Acten von Ludwig Anzengruber.

Sonntag: Ein Doppelselbstmord.

Montag: Ein Doppelselbstmord.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer i . 120. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von

ugo Wittmann und Julius Bauer. Mussk von

rl Millöcker. In Scene gesetzt von Justug Fritzsche. Dirigent: Kapellmeifter Federmann. Dle

Sonnabend: Zum 33. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangsposse in 3 Aeten von Cd. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 76 Uhr. i,, und folgende Tage: Fräulein Feld ebel. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Schluß der Saison: 31. Mai.

Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonnabend: 21. Gast⸗ viel von Frau Emma Sebold und Herrn

Alfred William vom Carl-Theater in Wien. Zum

r. Regiernngs⸗Rath a. D. Karl Friedrich Wil⸗

. Eugen Schmidt (Mittenwalde, Mark). elm von Lieber (Obernigh.

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn 119.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

66. Sitzung vom Donnerstag, 19. Mai.

Der Sitzung wohnen bei: der Präsident des Staats— Ministeriums, Staats⸗-Minister Graf zu Eulenburg, der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Stagts⸗Minister Dr. von . der Minister des Innern Herrfurth und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel.

Zur Berathung steht zunächst folgender Antrag des Abg.

ichter: . Die Staatsregierung um Auskunft darüber zu ersuchen, ob dieselbe beabsichtigt, in der nächsten Session Gesetzentwürfe vorzu⸗

ö über Abänderungen des Landtagswahlrechts aus Anlaß der neuen Steuergesetze, ö .

2) über eine den seit 1860 veränderten Bevölkerungsverhält⸗ nissen entsprechende Neueintheilung der Wahlkreise.

Abg. Richter (oͤfr): Es handele sich in seinem Antrag um zweierlei: um das Wahlrecht an sich und um die Wahlkreiseintheilung. In Bezug auf das Erstere stehe er auf dem Boden des Reichstagẽ⸗ wahlrechts und sehe keinen Grund, der dessen Uebertragung auf den Landtag bindern könne. Die Mehrheit des Hauses und die Re⸗ gierung ständen hier auf einem anderen Boden; aber es werfe sich die Frage auf, wie sie angesichts der neuen Steuer⸗ gesetze und ihrer Rückwirkung auf das Wahlrecht ein . ommen mit dem bisherigen Wahlrecht für möglich hielten. Man müsse dabei an die im vergangenen Jahre erlassenen und an die für das nächste Jahr in Aussicht stehenden Steuergesetze denken. Die Einwirkung der erst kommenden Gesetze auf die Wahlverhältnisse kenne er nicht, er begnüge sich hier mit der Erwartung, daß man bei den neuen Steuergesetzen mehr als beim Einkommen- und Gewerbesteuer⸗ gesetz von vornherein die Wirkung in Betracht ziehen werde, die eine Veränderung der Steuern auf das Wahlrecht habe. Was die schon erlassenen Steuergesetze anlange, so werde von niemand be⸗ stritten, daß durch sie die Steuerlast der Wohlhabenden vermehrt, die der mittleren Klassen entweder ebenfalls, aber in geringerem Ver— hältniß, vermehrt oder doch unverändert geblieben, und daß die der unteren Klassen vermindert sei. Dies habe auf das Dreiklassenwahl⸗ system die Wirkung, daß in der ersten Klasse die Zahl der Wähler verrin- gert, die Bedeutung des einzelnen Wählers also vermehrt, in der zweiten und ganz gewiß in der dritten Klasse die Zahl der Wähler vermehrt, die Bedeutung des einzelnen Wählers demnach gesunken fei. Bei Ema⸗ nirung des Einkommensteuergesetzes habe man diese Wirkung des ver⸗ änderten Tarifs dadurch zu neutralisiren gefucht;, daß man in Wahl— kreisen mit mehr als einem Wahlbezirk die Eintheilung nicht gemeinde— weise, sondern nach Bezirken vornehme, und daß man für die gar leine directe Staatssteuer Zahlenden einen Steuersatz von 3 M fingkre. Man müsse aber bezweifeln, ob dies auch nur die Wirkungen des neuen Steuertarifs neutralisire, keinesfalls könne es die Wirkung der neuen Einschätzungs methode neutralisiren, deren Bedeutung man bei Erlaß des Gesetzes noch nicht gekannt, die sich aber als 2 erwiesen habe, als erwartet worden sei. Wie man auf dem Boden des Drei⸗ klassenwahlsystems die Einwirkungen der im nächsten Jahre vorzu— nehmenden weiteren Steuerreform auf das Wahlrecht durch Reformen desselben neutralisiren wolle, wisse er nicht; das zu entscheiden, fei auch nicht Aufgabe seiner Partei, weil sie das von der nationafliberalen Partei schon bei deren Gründung vor 25 Jahren im Jahre 1857 für unhaltbar erklärte Wahlsystem unter den heutigen Verhältnissen für gar nicht mehr anwendbar halte. Der andere Theil der Anfrage betreffe eine veränderte Eintheilung der Wahlkreise. Die Nothwendigkeit, diese vorzunehmen, fei viel lter, als Die Steuerreform Gesetzgebung und werde mit jedem Jahre dringlicher. Die jetzige Einthellung beruhe auf dem Princip, daß zwar nicht auf jeden Abgeordneten mathematisch die gleiche Zahl von Einwohnern entfalle, daß aber bei der Zusammenlegung von ganzen Kreisen zu Wahlkreisen und bei der Vertheilung der Mandate auf diese Wahl⸗ lreise die Bevpölkerungsverhältnisse inaßgebend feien. Dana sei das Gesetz von 1869 erlassen. Dies Gesetz beruhe auf der Volkszählung von 1858, die Wahlkreiseintheilung der neuen Provinzen auf der von 1364. In den seitdem verflossenen 34 resp. 28 Jahren habe sich die Bevölkerung um 4090/0 vermehrt, aber nicht überall gleichmäßig, sondern in den städtischen und industriellen Bezirken mehr als in den übrigen. Nach den neuesten Volkszählungs⸗Resultaten müßte der Wahlkreis Hagen ig Mandate haben statt seiner 13, Düsseldorf 29 statt seiner 21. Oppeln 23 statt 26, Berlin 23 statt . Berlin habe schon 1345, als es nur 400 90 Einwohner gezählt babe, Abgeord⸗ nete gehabt, also eben so viel wie heute, wo sich die Einwohnerzahl vervierfacht habe. Inzwischen sei Berlin zwar zu einer besonderen Provinz erhoben worden, aber die Confeguenzen für das Wahlrecht habe man daraus nicht gezogen „es habe mehr Einwohner als Westpreußen mit 22, als Pommern mit 24, als Hessen⸗Nassau mit 26 Abgeordneten. Auch innerhalb der Regierungsbezirke müßten sich die Mandatsverhältnisse verschieben: Kattowitz⸗Beuthen müßte 5 Abgeordnete haben, statt seiner 2, Essen⸗Duisburg 7 statt 3 Dortmund⸗ Bochum 9 statt 3, Breslau 5 statt 3, Magdeburg, Frankfurt a. M., Elberfeld⸗Barmen 3 statt 2. Altona und Krefeld J statt 1. Köln müßte schon nach der Vermehrung der Bevölkerung, die es dur Einbeziehung seiner Vororte erfahren habe, 4 statt 2 Abgeordnete haben. Wolle man die Steuer= leistung zu Grunde legen, fo müsfe Berlin statt 9, nicht 23, sondern 53 Abgeordnete haben Kachen rechts); denn es bezahle mehr als 6 sämmtlicher directen Staatssteuern, mehr als die vier Provinzen Nst⸗ Westpreußen, Pommern und Posen, und währenb diese 109 Abgeordnete stellten, stelle Berlin deren nur 9. Siefes Miß⸗ verhältniß werde noch schlimmer durch die neuen Steuergesetze. Insofern hingen also auch die neuen Steuergesetze mit der Noth⸗ Wendigkeit einer Aenderung der Wahlkreiseintheilung zusammen. Diese sei aber nicht möglich ohne eine Aenderung des Wahlrechts fystems, auf. dem die Wahlkreiseintheilung beruhe. Er mache sich kein Dehl daraus, daß für alle diesenigen, die ein Interesse

aran hätten, die gegenwärtige Zusammensetzung des Abgeordneten⸗ auses zu erhalten, es schwer sein werde, gie Hand zu bieten zu einer anderen Eintheilung der Wahlkreise. Indessen die Forderung sei an sich eine so gerechte, daß, wenn sie energisch erhoben werde, sie durchdringen müsse. Je länger die Regierung zögere, die Initiative iu zu ergreifen, desto größer würden die Mißverhältnisse; je früher die Regierung die Initiative ergreife, desto mehr werde fie zur Stär— kung der Autorität diefes Haufes beitragen.

Minister des Innern Herrfurth:

Wenn der Herr Abgeordnete Richter bei der Begründung seines Antrages davon ausgegangen ist, daß das gesetzlich bestehende Landtagswahlrecht, das Dreiklassensystem, gänzlich unhalt⸗ bar sei, wenn er behauptet hat, es könnte sich nicht um eine Ab— änderung, sondern um eine vollständige Beseitigung desselben handeln, und es müsse das Reichstagswahlrecht an seine Stelle gesetzt werden, so vermag ich ihm auf diefem Wege nicht zu folgen. Ich glaube, es mir versagen zu müssen, auf die Discussion einer Frage einzugehen, deren Voraussetzung zunächst auf einer Abänderung einer

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Gr st e Beilage

Berlin, Freitag, den 20. Mai

grundlegenden Bestimmung unserer Verfassung beruht. Das allge⸗ meine, gleiche und directe Wahlrecht bildet im Deutschen Reiche die verfassungs mäßige Grundlage für die Zusammensetzung des Reichs tags, ebenso aber ist auch das indirecte ungleiche Dreiklassenwahlsystem die verfassungsmäßige Grundlage für die Zusammensetzung des Ab⸗ geordnetenhauses der preußischen Monarchie. Die Königliche Staats⸗ regierung ist ihrerseits nicht gewillt, an diesen verfassungsmäßigen Grundlagen, an diesen wesentlichen Bestimmungen unseres Verfassungs⸗ rechts rütteln zu lassen; sie wird weder ihrerseits die Initiative hierzu ergreifen, noch würde sie einem Antrage, der von anderer Seite nach dieser Richtung hin gestellt werden sollte, ihrerseits ihre Zustimmung zu ertheilen in der Lage sein. (Bravo! rechts.)

Die beiden Punkte, welche der Antrag des Herrn Abg. Richter umfaßt, sind zwar materiell mit einander in so weit connex, als sie sich beide auf die Wahlen zum Abgeordnetenhause beziehen. Im übrigen aber ist bezüglich dieser beiden Punkte, des Erlasses eines Wahlgesetzes und einer anderweiten Eintheilung der Wahlkreise, die rechtliche und that— sächliche Lage wesentlich verschieden: Bei dem ersten Punkt handelt es sich um eine in dem Art. 72 der Verfassung gegebene Ver⸗ heißung, welche bisher noch nicht erfüllt worden ist; es handelt sich um die Beseitigung eines Provisoriums, welches seit länger als vierzig Jahren besteht, um die Ersetzung einer Verordnung vom Jahre 1849, in welcher einzelne Bestimmungen zum theil schon durch Reichs- und Landesgesetz beseitigt, zum theil veraltet sind, durch ein neues Wahlgesetz, dessen Erlaß wiederholt auch von der Landesvertretung als dringendes Bedürfniß anerkannt worden ist. Eine besondere Ver⸗ anlassung zum Erlaß dieses Gesetzes ist aber auch durch die bereits in Angriff genommene Steuerreform und durch deren beabsichtigte Weiter— führung gegeben. Es liegt ein neuer Act der Staatsgesetzgebung vor, welcher zur Begründung des Bedürfnisses des Erlasses eines Wahl— gesetzes angeführt werden kann.

Wesentlich anders ist die Sach⸗ und Rechtslage in Betreff des zweiten Punktes, einer anderen Eintheilung der Wahlkreise. Auch hier hat die Verfassung in Art. 69 die Verheißung gegeben, daß diese Frage im Wege des Gesetzes geregelt werden solle. Aber diese Ver—⸗ heißung ist bereits definitiv erfüllt, die gesetzliche Regelung ist erfolgt. Ich werde gegenüber den abweichenden Aeußerungen des Herrn Abg. Richter demnächst den Beweis hierfür actenmäßig führen. Es handelt sich hier um die Abänderung bestehender Gesetze, für welche ein Bedürfniß bisher und namentlich auch von der Landes vertretung nicht anerkannt worden ist, und für welche auch eine beson—⸗ dere Veranlassung in einem Aet staatlicher Gesetzgebung nicht vorliegt.

Meine Herren, aus dieser Verschiedenartigkeik der rechtlichen und thatsächlichen Lage folgt die verschiedenartige Stellung der Staats regierung zu diesen beiden Fragen.

Was zunächst den Erlaß des Wahlgesetzes anlangt, so will ich nicht in Abrede stellen, daß die Aenderungen, welche im vorigen Jahre aus Anlaß der Emanation des Einkommensteuergesetzes in dem Specialgesetz vom 24. Juni v. J. stattgefunden haben, lediglich den Aenderungen in dem Tarif zum Einkommensteuergesetze Rechnung tragen sollten; schon damals konnte aber nicht angenommen werden, daß sie ein volles Aequivalent für die Verschiebung bieten würden, welche durch das Einkommensteuergesetz und demnächst durch das Gewerbesteuergesetz herbeigeführt werden mußte. Ich habe des halb sofort nach der Emanation dieser Gesetze Verhandlun— gen wegen des Erlasses eines Wahlgesetzes eingeleitet, welches geeignet wäre, die Verschiebungen zu neutralisiren, welche durch das Staatseinkommensteuer- und Staatsgewerbesteuergesetz ent⸗ stehen. Es sind eingehende statistische Ermittelungen zu diesem Behufe veranlaßt worden; es ist ein formulirter Entwurf aufgestellt worden, über welchen specielle Erörterungen stattgefunden haben. Aber, meine Herren, bei diesen Erörterungen hatte sich sehr bald ergeben, daß der Zeitpunkt für die endgültige Feststellung dieses Gesetzes doch noch nicht gekommen war, daß man noch nicht vollständig zu übersehen vermochte, in welcher Weise und in welchem Umfange Verschiebungen im Wahlrecht durch die Staatssteuerreform eintreten, in welcher Weise ihnen zu begegnen sein werde; und zwar einmal mit Rücksicht auf die bereits erlassenen Gesetze, zum andern aber und noch in viel höherem Maße mit Rücksicht auf die Weiterführung der Steuer— reform und die Gesetze, welche zu diesem Zweck noch in der nächsten Session erlassen werden sollen.

Wie der Herr Abg. Richter meines Erachtens mit vollem Recht hervorgehoben hat, haben wir im vorigen Jahre nicht angenommen, daß das Einkommensteuergesetz eine so erhebliche Verschiebung auch nur in dem Gesammtergebnisse herbeiführen würde, als das jetzt nach den neuesten Mittheilungen der Fall ist. Meine Herren, diese Verschiebungen sind viel erheblicher, sind aber auch anders;

artige, als im vorigen Jahre angenommen wurde. Ziffernmäßig ermitteln lassen sie sich aber heute noch nicht, diese Feststellung wird erst möglich in Betreff der Einkommensteuer, wenn das Berufungs⸗ verfahren zum Abschluß gekommen sein, und in Betreff der Gewerbe— steuer, wenn wenigstens die erste Veranlagung stattgefunden haben wird.

Noch viel erheblicher aber ist der Einfluß, den die weitere Fort⸗ führung der Steuerreform auf die Gestaltung des Wahlrechts haben wird. Meine Herren, wenn Grund⸗ und Gebäudesteuer, Ge⸗ werbe⸗ und Betriebssteuer ganz oder auch theilweise zu einer geringeren oder größeren Quote communalen Verbänden über⸗ wiesen werden, wenn diese Ueberweisung in der Weise erfolgt, daß sie den Charakter einer Staatssteuer verlieren und also bei der Feststellung der Wahlklassen ausscheiden, dann werden naturgemãß wiederum sehr erhebliche neue Verschiebungen entstehen, und zwar nicht etwa in dem plutokratischen Sinne, der den Verschiebungen durch das Einkommensteuergesetz stets vorgeworfen worden ist, sondern zum Nachtheil der Grund⸗ und Gebäudebesitzer und der Gewerbetreibenden. (Sehr richtig) Meine Herren, auch hiergegen wird für die Aufstellung des Entwurfs eines Wahlgesetzes Vorsorge ge— troffen werden müssen, und man kann deshalb diesen

1892.

Entwurf nicht eher aufstellen, als bis man sich über die Art und den Umfang der neuen Steuerreform schlüssig gemacht hat.

Ich. glaube, hieraus folgt naturgemäß, daß ich in Betreff dieses Punktes keine andere Erklärung abgeben kann, als diejenige, daß Er⸗ örterungen über den Erlaß eines Wahlgesetzes bereits eingeleitet, aber noch nicht zum Abschluß gelangt sind und daß sich heute noch nicht mit Sicherheit übersehen läßt, zu welchem Zeitpunkt dieser Akschluß erfolgen wird und zu welchen Esgebnissen diese Erörterungen führen werden. .

Meine Herren, wesentlich anders liegt die Sache in Betreff des zweiten Punktes, der Neueintheilung der Wahlkreise. Ich habe im Gegensatz zu Herrn Abg. Richter ausgeführt, daß ·˖ hier kein Provisorium mehr vorliegt, sondern daß diese Frage bereits definitiv in Ausführung der Vorschrift des Art. 69 der Verfassung gesetzlich geregelt ist. Meine Herren, das ist geschehen in Betreff der alten Pro⸗ vinzen durch das Gesetz vom A. Juni 1860 und ergänzungsweise durch das Gesetz über die Theilung der Kreise in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen vom Juni 1887. Es ist provisorisch ge⸗ schehen für die neuen „Provinzen im Jahre 1869; es ist definiti! geschehen für die Provinz Schleswig⸗Holstein durch das Gesetz vom 15. Februar 1872, für Hessen-Nassau und für Hannover durch die Kreisordnungen für diese Provinzen von 1884 und 1885, und außerdem noch durch einige kleine Gesetze für das Herzogthum Lauenburg, für das Jadegebiet und für Helgoland. Also wir haben hier einen definitiven Zustand, der etablirt ist in Aus— führung einer Bestimmung der Verfassung, und es handelt sich nur um die Frage einer neuen Veränderung dieses gesetzlich bestehenden Zustandes.

Nun, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete gesagt, es wären zwei Momente für die Abgrenzung dieser Wahlkreise wesentlich maß⸗ gebend: einmal das Bevölkerungsverhältniß und zweitens das Steueraufkommen, Ich muß im Gegensatz zu ihm sagen: das Steueraufkommen ist bei Abgrenzung der Wahlkreise grundsãtzlich außer Betracht geblieben, nur bei Feststellung der Wahlabtheilungen maßgebend gewesen. Jene Behauptung des Herrn Abg. Richter ent⸗ behrt meines Erachtens der thatsächlichen Grundlage.

Was die Bevölkerungsverhältnisse' anbetrifft, so liegt die Sache aber so, daß für die erste Abgrenzung der Wahlkreise, also für die Bildung auf Grund des 5 69. die Bevölkerungszahl allerdings als ein sehr wesentliches, keines⸗ wegs aber als das allein ausschlaggebende Moment gegolten hat, und daß für spätere Zeit eine Abänderung nach Maßgabe der Verschiebung dieser Bevölkerungsverhältnisse weder von der Staats—⸗ regierung noch von dem Hause det Abgeordneten ausdrücklich in Aus⸗ sicht genommen, vielmehr wiederholt abgelehnt worden ist. Meine Herren, daß schon bei der ersten Bildung der Wahlkreise die Bevöl⸗ kerungszahl nicht ausschließlich maßgebend war, das geht einfach daraus hervor, daß in dem Gesetz vom Jahre 1860 Wahl⸗ kreise mit rund 32 000 Seelen und Wahlkreise mit mehr als 70 000 Seelen auf je einen Abgeordneten gehildet worden sind, also Schwan kungen von mehr wie 1000 ͤ stattgefunden haben. Man hat eben dieses Moment der Bevölkerungszahl nicht als ausschließ⸗ lich maßgebend erachtet und hat im übrigen bei der Abgrenzung der Wahlbezirke sich an die Verwaltungseinheit des Staats angeschlossen, hat den localen Verhältnissen, den Erwerbsverhältnissen Rechnung getragen und hat nicht eine mechanische Abgrenzung nach Zahlen, sondern eine organische Bildung von Wahlkreisen schaffen wollen und thatsächlich geschaffen.

Meine Herren, so ist die ursprüngliche Bildung der Wahlkreise erfolgt. Wie stellt sich die Sache nun aber mit der Absicht, an dieser Bildung späterhin nach Maßgabe der Verschiebungen in den Be⸗ völkerungszahlen zu ändern?

Daß sehr erhebliche Verschiebungen eingetreten sind, stelle ich in keiner Weise in Abrede. Die Zahlen des Herrn Abg. Richter, soweit ich sie habe controliren können, sind richtig. Aber, meine Herren, als im Jahre 1860 für den damaligen Bezirk der Monarchie die Wahl⸗ kreise gesetzlich festgesetzs wurden, da hatte die Staats- regierung ihrerseits nicht einmal die Absicht, die letzte Volkszählung von 1858 dieser Festsetzung zu Grunde zu legen, sondern sie wollte es einfach bei der alten Seelenzahl von 1849 be⸗ lassen und sie motivirte das in folgender Weise:

Eine neue Vertheilung der Abgeordneten auf die einzelnen Regierungsbezirke nach Maßgabe der neuesten Volkszählung von 1858 würde im Vergleich zu der im Jahre 1849 bewirkten Ver⸗ Ftheilung einige Abänderungen ergeben. Da indessen der Art. 69 das Bevölkerungsverhältniß nicht als unbedingt maßgebend bezeichnet hat und für die Folge eine Berücksichtigung der stattfindenden ferneren Veränderungen desselben ohnehin durch die gesetzliche Fest⸗ stellung der Bezirke ausgeschlossen wird, (hört! hört! rechts) so ist auch jetzt die seit zehn Jahren maßgebend gewesene Ver— theilung bis auf einen Ausnahmefall, in welchem zugleich eine Verbindung von Kreisen verschiedener Regierungsbezirke sich empfahl, beibehalten worden.

Nun gebe ich zu, daß bei der Erörterung dieser Regierungs⸗ vorlage im Abgeordnetenhause eine etwas andere Auffassung geherrscht hat. Man hat zunächst gesagt: wir müssen, wo wir jetzt die Wahl⸗ kreise neu bilden, auf die letzte Volkszählung zurückgehen, und die Volkszählung vom Jahre 1858, nicht von 1849 zu Grunde legen. Auch hat man eine spätere Abänderung nicht für ausgeschlossen er= achtet, wie dies seitens der Königlichen Staatsregierung in den Mo⸗ tiven geschehen war; aber man hat eine periodische Revision ausdrücklich desavouirt. Es heißt in dem Commissionsbericht und dem hat sich im wesentlichen auch bei der Verhandlung die große Mehrheit des Abgeordnetenhauses angeschlossen:

Danach wird sich der für die Zukunft herzustellende Rechts- zustand von dem bisherigen dadurch unterscheiden, daß

1) die Wahlbezirke für das Abgeordnetenhaus fortan nicht mehr

von den Regierungen bezw. dem Ober⸗Präsidenten im Ver⸗