1892 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

w. ziehe.

t, als alle

n hãtten, selben ich unter⸗

werfen und rr en Seminare besuchen m Da dieses

Gesetz also ebenso im Interesse der ule wie des

Staates liege, begrüße er es mit Freuden. Er sei aber

der Ansicht, 16 wünschenswerth sei, völlige Arbeit zu machen

und nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben Seine Partei babe

daher in der Commission Eid e, auch die Vorschul⸗ und Gle—⸗

mentarlehrer mit in dieses Sefetz hineinzu iehen. Er empfehle

dringend die Annahme der Commissionẽsbeschlũsse und freue sich,

daß seine Fractionsgenossen mit ihm nach dieser Richtung hin ein“ verstanden seien.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit der Berathung des S einige allgemeine Bemerkungen zu machen, die allerdings auch Bezug haben auf die hier vorliegende besondere Frage, weil ich nicht weiß, ob ich den Berathungen des Hauses nachher noch beiwohnen kann mit Rücksicht auf die Verhandlungen im Herrenhause. Ich habe schon in der Commission die allgemeine Stellung der Staats regierung zu diesem Entwurf gezeichnet, und möchte das hier noch etwas schärfer wiederholen. Ich habe dort gesagt, daß der Entschluß, diese Vorlage zu machen, der Staatsregierung nicht leicht geworden ist, und zwar um deswillen, weil gewichtige Rücksichten und Bedenken für und gegen von großer Bedeutung waren, welche es schwer machten, sich nach der einen oder anderen Seite zu entscheiden.

Als wir den ersten Normal⸗-ECtat hier verabschiedeten, hat man nicht gewagt, zwangsweise die Durchführung desselben in den einzelnen städtischen und stiftischen Gymnasien anzuregen. Nachher sind mehr⸗ fache Versuche gemacht worden, eine Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten durchzuführen aus der Initiative des Hauses. Sie sind in der Berathung des Landtags selbst gescheitert. Schon diese Thatsache mußte doch die Staatsregierung einigermaßen bedenklich machen, nun aus ihrer Initiative heraus eine solche Gesetz vorlage einzubringen.

Aber materiell stand auf der einen Seite das Bedenken, daß es sich um einen bedeutenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden handelt, welche durch die Tragung der Schullasten schon an und für sich in erheblichem Maße in Anspruch genommen sind. Es bestand weiter das Bedenken, daß in manchen Fällen die finanziellen Kräfte der Ge⸗ meinden hier so stark in Anspruch genommen werden müßten, daß nothwendig wird Staatshilfe eintreten müssen. Es resultirte daraus die Gefahr einer weiteren finanziellen Belastung des Staats, während wir nicht im stande gewesen sind, irgend welchen anderen staatlichen Beamten neue Bewilligungen zukommen zu lassen, mit Ausnahme der Lehrer allein. Es stand endlich das Bedenken entgegen, daß diese ganze Entwickelung nothwendig drängen mußte zu einem weiteren Streben nach Verstaatlichung dieser Communal⸗ anstalten, welches ich wenigstens persõnlich für durchaus nicht wünschenswerth halte. Wenn nun diese Bedenken überwunden wurden mit Rücksicht darauf, daß allerdings anerkannt werden mußte, daß die akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Schulen, welche die gleiche Berechtigung haben, denen genau dieselben Aufgaben seitens des Staats gestellt werden, die auch im wesentlichen bisher diese Auf⸗ gaben in gleich tüchtiger Weise erfüllt haben, daß eine solche Differenz unter den Lehrern an diesen Anstalten auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten war und die Erfahrung auch gelehrt hatte, daß man ohne eine obligatorische Vorschrift zu einer solchen Gleichstellung nicht ge⸗ Langt war und in Zukunft nach der sehr bedeutenden Verbesserung der Gehalte der Lehrer an staatlichen Anstalten erst recht bisher nicht ge⸗ langen würde, so waren diese Erwägungen auch schließlich die ent⸗ scheidenden.

Meine Herren, aus dieser Situation ergiebt sich nun, glaube ich, für die Staatsregierung und für das Haus ganz von selbst, gewissen⸗

haft im einzelnen Falle zu untersuchen, wie weit man über die ersteren

Bedenken und Rücksichten hinweggehen darf, um das große Ziel,

welches wir hier verfolgen: eine durchgängige Gleichstellung der akademisch gebildeten Lehrer an den verschiedenen Schulen, ob staat⸗ lichen oder nichtstaatlichen, zu erreichen, aber auch nicht weiter zu

gehen als dieser Gesichtspunkt unbedingt gebietet. Das ist mein

Grund, warum ich dringend bitte, auch den S 2 anzunehmen, und ich

glaube, Ihnen bei dieser Gelegenheit zeigen zu dürfen, daß die An⸗ nahme des 52 auch nur zu einer scheinbaren Gleichstellung führen würde, daß hier in Wahrheit ungleichmäßige Verhältnisse in einer gleich mäßigen Schablone behandelt werden sollen.

Meine Herren, wenn ich aber den § 1 ins Auge fasse, fo könnte ich alles unterschreiben, was der Herr Abg. Dr. Kropat⸗ scheck vorgetragen hat. Die allgemeinen Gesichtspunkte, die er uns hier nochmals ans Herz gelegt hat, theilen wir sämmtlich, aber ich glaube nur nicht, daß diese allgemeinen Gesichtspunkte zur Annahme der Commissionsanträge zu 5 1 führen. Ich will vorausschicken wenn es sich um staatliche Beamte handelt, abgesehen von dem Wohnungsgeldzuschuß, kann man ja nicht unterscheiden nach Maßgabe der verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, der Wirth⸗ schafts⸗, der Theuerungsverhältnisse. Eine gewisse Egalisirung ist da in Beziehung auf die Gehaltsverhältnisse unbedingt geboten. Db das schon in vollem Maße zutrifft selbst bei den höher gebildeten Lehrern, wo es sich um Gemeindeschulen handelt, und nicht um staatliche Beamte, wo von einer zwangsweisen Versetzung von einer Gemeinde in die andere garnicht die Rede ist, wo die Lebens—⸗ verhältnisse und Theuerungsverhältnisse in den einzelnen Provinzen ganz verschieden sind, das kann man dahingfestellt sein lassen. Daß aber diese Rücksicht sehr maßgebend ist bei den Elementarlehrern, darüber kann doch kein Zweifel sein. Wir haben doch unsere Elemen⸗ tarlehrer nicht gleichmäßig durch den ganzen Staat besoldet. Stets ist anerkannt worden, daß die Gehalte der Elementarlehrer sich richten müssen nach den besonderen Lebens-, Theuerungs. und wirthschaftlichen Verhältnissen in den einzelnen Provinzen und einzelnen Gemeinden. Nun stehen doch darüber kann auch kein Zweifel sein die Elementarlehrer, sofern sie zufällig am Gymnasium oder an einer höheren Bürgerschule unterrichten, ihren Collegen, die in der Volksschule unterrichten, viel näher als das in Betreff der höher, akademisch gebildeten Lehrer der Fall ist; und ich meine da⸗ her: es ist an und für sich schon bedenklich, hier einen Zwang auf völlig gleichartige Behandlungen mit den Bestim mungen für die Besoldung dieser Lehrer bei den staatlichen Schulen vorzu⸗ schreiben. Ich bin auch der Meinung, und ich habe sie aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung in der Communalverwaltung ent⸗ nommen, daß es sich in der Regel empfehlen wird und berechtigt ist,

die Gehälter derjenigen Elementarlehrer, die an den höheren Schulen Unterricht geben, etwas höher zu stellen, als die Gehälter der übrigen Volksschullehrer, schon deswegen, weil man für diese Stellen doch be⸗ sonders qualifieirte und strebsame Lehrer aussuchen muß, und es sich daher empfiehlt, etwas zuzulegen. Aber hier haben wir nicht diese Frage zu beurtheilen, in der Beziehung kann ich mit dem Abg. Herrn Dr. Kropatscheck einverstanden sein; sondern wir haben die Frage zu entscheiden, ob Sie einen Zwang gegen die Gemeinden üben wollen und müssen, unter allen Umstäãnden solchen Lehrern den Gehalt der⸗ jenigen Lehrer zu geben, die an staatlichen Anstalten unterrichten. Das könnte in einzelnen Gemeinden Sprünge von 600 bis 800 M geben. Nun ziehen Sie sich aber weiter die Con⸗ sequenzen. Wir wünschten ja, und gerade die Cultus verwaltung steht in dieser Beziehung im Vordergrund, daß sich die Bürgerschulen nach Maßgabe der neuen schulreformatorischen Bestimmungen gerade in den Gemeinden entwickeln, wo vielleicht Gymnasien in Zukunft garnicht mehr am Platze sind. Sie werden aber bei der großen An⸗ zahl von Elementarlehrern, die an diesen Bürgerschulen anzustellen sind, diese Entwicklung im höchsten Grade gefährden und verlangsamen.

Aus allen diesen Gründen kann ich auch vom Standpunkt der

Finanzberwaltung mit Rücksicht auf die Rückwirkung, die derartige Bestimmungen auch auf die Staatsfinanzen nothwendig haben müssen, jedenfalls haben können, mich meinem Herrn Collegen nur anschließen und bitten, den F 1J in der Faffung der Regierungs vorlage anzu⸗ nehmen.

Abg. Dr. Ritter (freicons.): Ein gewisser Zwang auf die⸗

jenigen Gemeinden, die höhere Schulen hatten, werde jetzt schon staatlicherseits ausgeübt. Das se eine Consequenz des Umstandes, daß die Lehrer an diesen Anstalten mittelbare Beamte des Staats seien. Es sei also das Recht und die Pflicht des Staats, auf diese Beamten einzuwirken selbft gegen den Willen der Gemeinden. Die nanziellen Bedenken, die der inanz⸗Minister hinsichtlich des § 1 ervorgehoben habe, halte er ( edner) nicht für ausschlaggebend. Wenn man annehme, daß durchschnittlich für diese Sehrer 00 , Erhöhungen Platz griffen, dann kämen für 100 Lehrer im Ganzen 50 000 0 in Frage. Dabei gebe es eine Reihe von höheren Anstalten in den roßen Städten, in denen sowieso schon die Elementarlehrer höher besoldet würden. Unter diesen Umständen halte er es für ungerechtfertigt, denjenigen Collegen, welche für eine bessere Besoldung der Vorschullehrer eingetreten seien, unberechtigten Fanatismus für die Schule und die Lehrer vorzuwerfen. Es handele sich hier gerade um eine Forderung des Centrums: gleiches Recht für Alle. Es komme in Frage: das entgegengesetzte Interesse der juristischen Person, der Gemeinden, die dauernd existenzfähig blieben, mit dem Staat im Hintergrunde, gegen⸗ über den physischen Perfonen, den Familien, die um ihre Existenz

kämpfen hätten. Da sei es billig und recht, daß man zu

Gunsten der Schwächeren, der physischen Personen, nach Kräften eintrete, um so mehr, als hier ein fo minimales finanzielles Interesse in Frage komme. Es sei ein Act der ausgleichen den Gerechtigkeit, diesen wenigen Lehrern dasselbe zu gewä ren, was seitens der Staatsregieung im Normal- Etat den ihnen leichstehenden Lehrern bewilligt worden sei. Seine Partei habe den ormal⸗Etat bewilligt in der 5 daß dem Hause ein Gesetz werde vorgelegt werden, das die Glei

Anstalten regele, und sie sei der , dankbar, daß sie ein solches Gesetz eingebracht habe. Um so le

Regierung unmöglich sei, den Absatz 3 des 5 1 fallen zu lassen. Er gebe die Hoffnung nicht auf, daß man doch noch zu einer ö ,,, werde. Man möge milde und gerecht fein und ver

eine

wie die analoge andere. Er bitte deshalb dringend, das Gesetz in der Fassung der Commission anzunehmen.

tellung der Lehrer an staatlichen und nichtstaatlichen bhafter bedaure er, daß es der

üten, daß lasse von Lehrern auf soclalem Gebiet anders behandelt werde,

Abg. von Schenckendorff (nl) bemerkt, er habe nicht geglaubt,

daß die Staatsregierung zu den nträgen der Commission bei S 1 eine ablehnende Stellung einnehmen werde. Nach den Deductionen des Finanz⸗Ministers ständen die Vorschullehrer an den höheren Lehr⸗ anstalten zwischen Thür und Angel. Diefe Lehrer seien doch Mit- lieder eines abgeschlossenen 9164

ehr abträglich sein, wenn sie sch e n an den staatlichen Anstalten. Im Übrigen erkläre er sich für den Antrag des Abg. von Bülow fuͤr den Fall, daß der 8 gestrichen werde, wonach die Gemeinden ihre alten Bef dungs⸗Etats aufrecht erhalten könnten.

2

iums, und es würde ihrer Autorität echter bezahlt würden, als die Lehrer

Minister der geistlichen 2. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Ich möchte nur den Gedanken des Herrn Vor⸗

redners nicht unwidersprochen lassen, als wenn der Vorschlag, welchen die Staatsregierung in 5 1 gemacht hat hinsichtlich der Stellung der Vorschullehrer gegenüber den Elementarschullehrern, zu schultechnischen Bedenken Anlaß gebe, und zwar, wenn ich recht verstanden habe, um deswillen, weil ja die Schüler selbst der Autorität des Lehrers gegen⸗ über einen gewissen Anstoß daran nehmen könnten, weil diese Lehrer anders gestellt seien, als die übrigen Lehrer in demselben Collegium. Ich halte das nicht für zutreffend. Ich muß sagen, daß die bis— herigen Erfahrungen das in keiner Weise bestãtigt haben. Denn seit 1874 haben wir ja diesen Zuftand. Ich kann nnr darauf aufmerksam machen, daß in einem Erlaß meines Herrn Amts vorgängers vom 2. Mai 1874 dieser Standpunkt, wie mir scheint, ganz zutreffend und erfahrungsgemäß begründet ist. Ich darf wohl um die Erlaubniß bitten, ein paar Worte aus diesem Erlaß borʒulesen. Der damalige Herr Unterrichts⸗Minister sagte:

So sehr ich es im Intereffe des Unterrichtswesens wünschen muß, daß den Elementar und technischen Lehrern an den höheren Unterrichtsanstalten privaten Patronats die zur Erhaltung und Förderung ihrer Berufsfreudigkeit unter den gegenwärtigen Preis⸗ verhältnissen erforderliche, ihren Leistungen angemessene Befoldung gewährt werde, so kann doch von Seiten des Staats, nachdem bei Durchführung des Normal⸗Etats vom 20. April 1872 den an höheren Unterrichtzanstalten stãdtischen u. s. w. Patronats befind⸗ lichen Elementar u. s. w. Lehrern bereits eine Besoldungsver⸗ besserung in der Regel erwirkt worden ist, die von den Bittstellern gewünschte Regelung ihrer Besoldungen schon deshalb nicht wohl durchgeführt werden, weil bei sehr vielen höheren Unterrichtsanstalten stãdtischen Patronats die an diesen angestellten Elementar und technischen Lehrer mit den Lehrern derfelben Kategorie an den mittleren und niederen Schulen des Ortes rangiren, und von den betreffenden Patronaten die Löfung dieses durchaus im Interesse der gesammten Elementar u. s. w. Lehrer des bezüglichen Orts liegenden Verhältnisses nicht verlangt werden kann, ohne entweder die Commune oder die betheiligten Lehrer zu schãdigen.

Das sind ganz genau dieselben Ausführungen, die ich mir vorhin

anzudeuten erlaubt habe, und ich bin durchaus nicht der Meinung, daß das unterrichtliche Interesse das Gegentheil von diesen Ausfüh⸗ rungen bedinge; ich glaube vielmehr, daß es der Stellung der Elementarlehrer und dem Interesse der Anstalten und Gemeinden mehr entspricht, wenn Sie auf den Vorschlag der Königlichen Staats⸗ regierung eingehen.

Abg. Dr. Meyer (ofr.): Seine Partei wünsche die Verab.⸗ schiedung des G in einer Form, die nicht zu sehr von den Cemmissionsbeschlüssen 2 und wünsche die baldige n efetzes. Ber Abg. Lieber sehe eine Beeintrãcht. ung der Selbstverwa tung der Gemeinden in der Vorlage. Der . rtei liege die Selbständigkeit der Communen gewiß am

rzen, das habe aber mit der Regelung der Lehrergehälter nichts zu thun. In staatlichen r, müßten die Gemeinden an Staats gesetze gebunden sein. Entweder besoldeten sie die Lehrer nach der Feststellung des Staats oder sie gäben die ule auf. Es fei kein Grund dafür vorhanden, die an taatlichen Schulen angestellten ö mit anderem Maße zu messen, als die an Communal. schulen angestellten. Die Annahme ber Regierungsvorlage werde die

efühle aller seminaristisch gebildeten Lehrer verletzen. Gegen den Antrag von Bülow werde er stimmen, weil er sich in diesem . der Verhandlungen kein klares Bild mehr von dessen Folgen ma önne.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Meyer hat gemeint, es schiene so, als wenn die Elementarlehrer an den höheren Schulen hier namentlich seitens der Staatsregierung so habe ich ihn wenigstens aufgefaßt, weil er es in Beziehung auf meine Worte sagte als eine quantits négligsable behandelt werden sollten. Wenn Herr Dr. Meyer meinen kurzen Be⸗ merkungen wirklich gefolgt wäre , so würde er gehört haben, daß ich aus meinen eigenen Erfahrungen ausdrücklich anerkannt habe, daß es sich in vielen Fällen durchaus empfehlen könnte, die in der Regel Hervorragendes leistenden Elementarlehrer an den höheren Schulen einigermaßen auch im Gehalt gegenüber ihren Collegen an den Volksschulen auszuzeichnen. Ich darf aber auch behaupten, daß die meisten Städte das längst freiwillig gethan haben. Der Streit zwischen ihm und mir ist bloß darüber, ob es nothwendig ist, einen Zwang dahin zu üben, daß die Gemeinden gehalten werden sollen, diese Lehrer unter allen Umständen so zu behandeln wie die Lehrer an den staatlichen Anstalten.

Nun sagt Herr Dr. Meyer, ich hätte dafür gar keinen Beweis beigebracht, warum denn diese Neunormirung der Gehalte an den staatlichen Anstalten so, wie sie erfolgt sei, auch habe erfolgen müssen.

Meine Herren, der Staat das habe ich schon mehrfach her⸗ vorgehoben ist garnicht in der Lage, derartige Verschiedenheiten in seinen Gehaltsverhältnissen zuzulassen; er wird in den meisten Fällen dahin gedrängt werden durch die nothwendige Egalisirung der Gehaltsverhältnisse seiner Beamten und Lehrer, daß er diejenigen Sätze nimmt, die in den Gemeinden und Gegenden erforderlich find, wo die Lebensberhältnisse am theuersten sind, und dabei haben auch bei den übrigen Beamtenverhältnissen diejenigen Beamten den Vor- theil, die in billigen Gegenden leben, während diejenigen Beamten klagen, die in theuren Gegenden leben müssen. Also der Staat konnte garnichts Anderes thun, als er gethan hat.

Nun frage ich aber weiter: ist dieselbe Rücksicht, die der Staat zu nehmen gezwungen ist, auch für die Gemeinden vorhanden? Da sage ich: im Gegentheil! Da kann man individualifiren. Da ist die Individualisirung sogar völlig berechtigt, und da tritt der Gefichts⸗ punkt, von dem ich gesprochen habe, in den Vordergrund, daß eine sehr nahe Beziehung der ganzen Verhältnisse dieser oft nur zeitweilig an den höheren Schulen functionirenden Elementarlehrer mit den übrigen Volksschullehrern vorhanden ift. Ich darf also gerade umgekehrt sagen: Sie egalisiren hier mechanisch. Sie unter⸗ suchen nicht die innere Verschiedenheit des Falles, sondern gehen von dem allgemeinen. Satz aus: es muß alles gleich behandelt werden. Sie find aber doch nicht consequent darin; denn Sie haben sehr wohl den Paragraphen ftehen lassen, der zu Gunsten der Lehrer eine Ungleichheit aufrecht erhält in der Zukunft; Sie ver⸗ wehren keineswegs den einzelnen Städten, nach ihren be—⸗ sonderen Verhältnissen und nach Maßgabe ihrer Mittel die städtischen Lehrer besser zu stellen als die staatlichen, und das kann auch zu großen Unzuträglichkeiten führen. Darüber ift gar kein Zweifel, wie ich es selbst in Frankfurt erlebt habe, wo die Stadt die Gymnasiallehrer besser besoldete und auch vielleicht in der Zukunft beffer besolden wird, als die Lehrer an dem dortigen staatlichen Gymnafium besoldet werden. Allein zu einer mechanischen Gleichheit können Sie doch nicht kommen wollen, Sie müssen in jedem einzelnen Falle untersuchen: ist hier wirklich ein Grund vorhanden, absolute Gleichheit vorzufchreiben? Und eine zweite Frage ist die: Ist ein Grund vorhanden, hier Zwang vorzu⸗ schreiben auf principale Kosten eines Anderen? Herr Dr. Meyer

fagt, das wäre kein Eingriff in die Selbftverwaltung; denn es handle

sich hier nicht um eine Communalangelegenheit, sondem um staatliche

Anstalten. Nun bin ich ganz seiner Meinung, daß, wo höhere staat⸗

liche Interessen das Eingreifen in die freie Beschlußfassung der Ge⸗ meinde erfordern, man da auch nicht vor dem Worte Selbst⸗ verwaltung! stehen bleiben darf; nur kann ich doch nicht bestreiten, daß, wenn aus höherem Interesse eine Beschränkung der bisherigen Befugnisse der Gemeinden durch Gesetz eintritt, daß da ein Eingriff in die bisherige freie Selbstbestimmung der Gemeinden vorliegt. Es ist doch noch immer so, daß zwei Drittel unserer Schulen Gemeinde und Stifts⸗ schulen sind, daß sie principaliter von den Gemeinden unterhalten werden, daß die Gemeinden die Kosten tragen und nicht der Staat. Wenn der Staat also bindende Vorschriften macht, die die Lasten der Gemeinden erhöhen, so kann das garnicht anders als als eine Be⸗ schränkung der bisherigen freien Selbstbestimmung der Gemeinden angesehen werden. Und mein Satz ist nun immer der: Man muß untersuchen, wie weit die höheren Interessen, die Interessen der Schule und die Berücksichtigung der Lage der Lehrer einen solchen Zwang erfordern; das ist in dem vorliegenden Falle bei 5 1 nach meiner Meinung nicht der Fall. ̃

Abg. von Bülow⸗Wandsber ffreicons.): Sein Antrag sei durchaus harmloser Natur und er fei bamit durchaus mißverstanden worden, auch vom Cultus-Minister. Cs fei ihm gar nicht eingefallen, Befoldungsgemeinschaften einführen zu wollen. . ;

Abg. Schmelzer 94 Er glaube nicht, daß, wenn die Ge⸗ haltsverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen nicht wesentlich ver⸗ bessert würden, diese dann immer mehr aus den niederen Schulen n,, würden. Nach den in letzter Zeit erlassenen gesetz geberischen Maßnahmen sei es gar nicht möglich, daß junge =. aus mittellosen Familien fe. dem Lehrerberufe widmeten. Wolle man wie es vielfach ausge bigge, sel. in kleinen Gemeinden, welche die Mittel für ihre ar Lehranstalt nicht aufbringen könnten. diese möglichst beseitigen, fo würde er das für einen ehen n,, fir die Gesammtschule halten. Er wünsche une et, daß reht nie Gymnasien aus den großen Städten in kleine verlegt würden. Da sei die Schulzucht eine ganz andere. Man erhebe mit R t den Vorwurf, r die en vielfach nur Lehrer seien und aufgehört hätten, 8 zu sein. An kleinen Anstalten würden sie zu tziehern. Die . in Städten von 3. bis 6600 Einwohnern kaͤmen zu F von aus

arts. Greife man hier kräfti zu, so helfe man dad nicht der wãrts 9 6 fe m urch

Die Eltern würden es

find

der gar in eine große Stadt. Aber Wegnahme ihres Gymnasiums durch jeden aus

a

viele Leute lebte flössen gegen 200 Thlr. in die Stadt. Zudem dorthin, um einzukaufen, wo Er möchte also den Minist Städten zu wahren.

Abg. Dr. Lieber (Centr.): Au stverständlich den Wunsch, daß enden Gesetzentwurf bald zu diesen Wunsch nicht befriedigen auf lichen Erledigung der M etzt hineinarbeite, entspreche weder der

noch beschäftigen sollten. he lieber heute als morgen nach Sause, sten wieder zusammen, um die Vorla nne nicht versprech Session dadurch fördern werde, Wenn der freiconservati in die Selbstverwaltung ausspr so mehr aber

; gingen die Eltern sie ihre Söhne auf Schule hätten.

er bitten, diese Gymnasien in fleinen

ch seine politischen die Berathungen Ende gingen.

reunde hegten fe den vor⸗ Aber man dürfe der gründlichen und sach- anze Hetze, in die man sich es Hauses, noch liege gegenstände, die Gesetze liegen und oder man komme nach en sachlich zu behandeln. Schluß der weigen auf⸗

Hauptverhandlung Entweder lasse man

en, daß er den daß er sich möglichst Sch Ritter sich für den Eingriff ihn das nicht, um Sprecher der frei⸗ hrung des Interesses stolzen Standpunkte sage, die kleinen Städte, die m zu unterhalten, sollten die gemeinen Interesse ebenso wie Forterhaltung

eche, so w wundere es ihn von dem sinnigen Partei. Es sei eine sehr sonderbare Wa des höheren Schulwesens, wenn man von dem eines Abgeordneten von B es nicht fertig brächten, ein Gymnafiu Hand davon lassen. im Interesse der kleinen Gemeinden, ihrer Schule von dem Hause auf jede habe dies beinahe hartherzige Wort v nicht erwartet. .

verdienten Lohn zu theil w milden und gerechten Sinne, Gleichstellung der Volksschul Lehrern sei durchaus nicht noth man die Räthe des Finanz-Ministers Minister selbst, denn beide arbeitete em aus Lehrerkreisen herangetretenen Ar liefern dem Staat die Beamten, deshalb müßsfe amten gleichgestellt werden‘, könne feine Pa Meyer (df) (Redner) habe die seminaris gebildeten gleich gestellt un seinen Räthen städtischen und der Die übrigen Ausfü ähnliche Uebertreibungen. Die S ein seminaristisch gebildeter Lehrer

Es liege im a sie in der Weise unterstũ inem freisinnigen Manne Arbeitern eben der Abg. Me

artei wolle den erden lassen, wie aber was sei

so gut ihren ver in seinem verdienter Lohn? Die lehrer mit den akademisch gebildeten Consequenz würde sein, daß so besolde, an derselben Behörde. Wir Lehrer n wir auch diesen Be⸗ rtei nicht Folge geben. Der Vorredner habe behauptet, er ebildeten Lehrer mit den akademisch m Finanz⸗Minister Vorschullehrer der stalten mit einander gleichstellen n des Abg. Lieber ent ielten Gymnasium sei erreichen könne, finde kein solche Stellung annähmen, den, sie darum zu beneiden. werde er sich mit dem m eine solche seltene Ver⸗ Partei glaube. mit ihrer Auf— t vor ihren Wählern bestehen zu

wendig. Die

e dabei von de Er habe nur die

die höchste, sie werde nur

und würde nur ein Unrecht darin fin Ueber den Begriff der Selbstverw Abg. Lieber nicht verständigen, fo lieb ständigung auch sein würde. Seine fassung der Selbstverwaltung jederzei

Ein Schlußantrag Antrage der Commisst Centrums und einiger

wird angenommen und 81 nach dem on unverändert gegen die Stimmen des Conservativen an § 2 der Regierungsvorlage haben, statk die Dien ungs⸗Etats aufrecht zu Commission hat diesen eantragt die Wiederher Die Abgg. von Schencken patscheck (cons.) beantragen, di es Systems der Dienstaltersʒ schaften zu vereinigen. Abg. Dr. Ritter sfreicons.):

zwischen akademisch Man müsse das halten und daneben bedenken, Interesse an der möglichst guten Gestal finanzielle Rücksicht könne für den dem Commissionsvorf ierungsvorlage angenommen werden, dann bitte 9g anzunehmen und seinem Antrage zu⸗ anuar 1999 die Einführung der Die führt sein solle.

enommen. ollten die Gemeinden stalterszulagen einzuführen,

3 Abg. Nadbyl

und Dr. Kro⸗ e Gemeinden zur Einführung ulagen zu Besoldungsgemein—

Auch hier wolle seine Partei den ebildeten und Vorschullehrern nicht nteresse der Schulen im Auge be— die einzelnen Gemeinden tung ihrer Schulen hätten. Staat nicht maßgebend sein. chlage beizutreten.

das Recht ihre Besold 2 gestrichen tellung des

Centr.) b ö dorff (nl.

durchführen.

Er empfehle alfo,

er, wenigstens eine zustimmen, daß bis zum J. 8. alterszulagen überall durchge

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Vielleicht liegt es im Sinne des Herrn Abg. im Sinne einer Beschleunigung Ihrer wenn ich mich gleich jetzt über den § 2 und die dazu Anträge, und zwar in aller Kürze, äußere, und ich hoffe, vielleicht eine Beschlußfassung beschleunigt w die Grünblichkeit der Berathung beeintrã Abg. Dr. Lieber mit Recht abgelehnt ha

Meine Herren, daß schon daraus hervor, aber gerade deshalb

Meine Herren! Dr. Meyer, nämlich Berathung, vorliegenden daß dadurch erden kann, auch ohne daß

chtigt wird, wie es der Herr

ich den Lehrern die Alterszulagen gönne, geht daß wir überhaupt die Vorlage gemacht haben, möchte ich Sie auch bei dieser Gelegenheit wieder ch auf das Erreichbare zu beschränken. g der Königlichen Staatsregierung in § 2 beruht ich darf meine Ueberzeu⸗ daß die Ablehnung des von der Regierung Königlichen Staatsregierung die Zustimmung nmöglich machen würde.

Der Vorschla auf einer sehr ein gung dahin aussprechen, vorgeschlagenen 2 der zu dem ganzen Gesetz u würde das tief bedauern, man das Erreichbare nim haben kann.

Ich will ni finanziellen Grü

gehenden Erwägung, und

(Hört! hört) Ich weil ich es immerhin für richtiger halte, daß mt, wenn man nicht alles Wünschenswerthe

cht noch einmal bei der Lage der Berathung auf die nde, auf die Lage der Gemeinden, genug schon bei § 1 erörtert worden ist, wieder ei daß wir auch den Gemeinden gegen uns auf das Mögliche und Durchführbare zu beschränken, n wir das Gesetz überhaupt nicht.

Dazu kommt aber noch ein technischer Grund. Wenn Sie die älter überall durch die zwangswei Alterszulagen völlig gleichstellen, treten, daß für gewisse Lehrbedür kleineren Gemeinden sich überha Es kann kommen, haben, es ablehnen, möchten wir es weni lieber erst einmal ab lichen Anstalten gesta

Wir besorgen,

Schritt in der Ri höheren Lehranstalt

die ja ausgiebig ngehen. Ich bin der Meinung, über gerade allen Anlaß haben,

sonst bekomme

se durchgesetzte Einführung der

so kann sehr leicht der Zustand ein⸗ fnisse geeignete Kräfte an Anstalten in upt nicht mehr bereit finden lassen. da sie überall dasselbe Einkommen an nichtstaatliche Anstalten zu gehen. Darauf stens für jetzt nicht ankommen lassen, sondern warten, wie sich die ganze Sache bei den staat⸗

daß die Lehrer,

daß die Ablehnung des 8 2 einen sehr starken chtung der grundsätzlichen Verstaatlichung aller en bilden würde. Die Bedenken dagegen hat ja Minister vorhin schon ausgeführt; ich werde es mir noch einmal näher einzugehen, und bemerke nur, daß

versagen, darauf

ich diese Bedenken im vollsten Maße theile. Deshalb möchte ich auch nicht, daß die Regierung vor die Frage gestellt würde, das Gesetz überhaupt ablehnen zu müssen, wenn S 2 abgelehnt werden sollte. Ich gestatte mir daher die dringende Bitte, den 82 nach dem Antrage der Herren Nadbyl und Genossen wiederherzustelleß und die sonst dazu gestellten Antrãge abzulehnen.

Abg. von Schenckendorff (nl): Sein Antrag ermõgliche eine Verständigung zwischen denen, die für die Regierungsvorlage seien, und den Anhängern des Commissionsantrages. Die Besoldungsgemein⸗ schaften schüfen den Lehrern das, was ihnen die Commission geben wolle, ohne daß sie andererseits den Communen zu große Lasten auflegten. Es werde durch seinen Antrag eigentlich nur eine Art Abrechnung für die einzelnen Communen herbeigeführt, am Jahres⸗ schluß werde festgestellt, ob die einzelne Commune neben den von ihr im Jahre schon getragenen Lasten noch einen Betrag für die Be⸗ soldungsgemeinschaft zu zahlen habe oder einen solchen erhalte. Diese Umrechnung werde keine zu complizirte fein, sie bedeute auch schon insofern kein Novum, als fich der Minister am 2. Mai für die Be— s hg r, ,. ausgesprochen habe. Uebrigens bedaure er, daß der Abg. Ritter seinen Antrag nicht schon in der Commission gestellt habe.

Abg. von Buch (eons ): Seine Fraction habe stets die Ver⸗ besserung der Lehrer esoldungszulagen für nothwendig hellen, und diese Stellung nehme sie auch jetzt noch ein. Die Fonfervativen könnten aber in ihrer Mehrheit nicht für die Streichung des 52 stimmen, weil auf die finanzielle Belastung sowohl des Staats als auch der Gemeinden Rücksicht genommen werden gift Die Finanz lage des Staats zwinge sie zum Verzicht auf manche fehr nothwendige Ausgabe. Die Ablehnung des S 2 werde einen Theil feiner Freunde zwingen, gegen die Vorlage zu stimmen. Auch die Bildung von Besoldungsgemeinschaften hielten sie für nicht durchführbar.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich möchte nur mit zwei Worten nochmals zurückkommen auf die Einwendung, die mir Herr Abg. von Schencken⸗ dorff gemacht hat, daß ich am 2. Mai mich hier selbst für Besoldungs⸗ gemeinschaften ausgesprochen hätte. Ja, meine Herren, ich habe mich allerdings für freiwillige Besoldungsgemeinschaften ausgesprochen. Ich bin auch nicht nur nicht abgeneigt, sondern entschlossen, wenn das Gesetz zu stande kommt, den Verfuch zu machen, im Aufsichtswege solche freiwilligen Gemeinschaften herbeizuführen. Wenn das geschieht, so werden die Gefahren, die in dem Antrage des Herrn Abg. von Schenckendorff liegen würden, vermieden werden; denn dann würde man Statuten machen und würde in den Statuten die Einzelheiten des Verfahrens genau feststellen können. Thut man das nicht, meine Herren, so liegt in der That eine Gefahr vor. Meine Herren, der Herr Abg. von Schenckendorff beschränkt zunãchst seinen Antrag auf die communalen Anstalten. Es entsteht sofort die Frage: wie wird es denn mit den stiftischen An⸗ stalten? Sollen die stiftischen Anstalten mit den Communalanstalten einen Verband bilden, oder sollen sie besondere Verbände bilden? Das würde aus der Fassung des 84 zunächst noch nicht hervorgehen.

Dann mache ich aber darauf aufmerksam, daß, wenn man einen solchen Antrag, der noch erst in letzter Stunde zu stande gekommen ist, hier annimmt und dadurch einen Zwang ausübt, dadurch eine Unklarheit und Rechtsunsicherheit in das Verhältniß hineinkommt. Es wird eine unendliche Rechnerei und Schreiberei bei der Kasse, die der Herr Abg. von Schenckendorff hier bezeichnet hat, entstehen. Es bestehen aber auch sonst noch rechtliche Zweifel. Es fragt sich: wie soll es werden, wenn im Vertretungsfalle Remunerationen aus den Gehältern gezahlt werden? Soll das Minus, das dadurch entsteht, allen an der Gemeinschaft betheiligten Angestellten zu gute kommen, soll das Plus, was nothwendig wird an Ausgaben, wenn in einer Anstalt sehr viele hochbesoldete und ältere Lehrer sind, von den anderen Anstalten mit getragen werden?

Kurz, alle diese Dinge, die zugleich eine Unsicherheit in den Gemeindehaushalt hineintragen, sind nach meiner Auffassung bedenklich, und ich gebe deshalb anheim, den Antrag des Herrn Abg. von Schenckendorff nicht anzunehmen.

Abg. Dr. Kropatscheck (cons.) erklärte, für die Commissions; beschlüsse einzutreten trotzdsem nach der Erklärung der Regierung wenig Aussicht auf Annahme derfelben vorhanden sei. Die Ein- führung der Dienstalterszulagen sei dringend nöthig, an den Com- munalschulen gebe es Lehrer, die fünfzehn Jahre binn auf der untersten Gehaltsstufe blieben. Bei staatlichen Anstalten kämen solche Ungeheuerlichkeiten nicht vor. Daß Besoldungsgemeinschaften etwas Umstãͤndliches hätten, gebe er zu, er sehe aber in ihnen die Möglich⸗ keit eines Zwanges für die Communen.

Abg. Pr. Lieber (Ctr.): Mit Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage handele man für die Lehrer. Daß seine Freunde das System der Dienstalterszulagen für das bessere hielten, hätten sie bei den Be⸗ rathungen über den Normal⸗Etat gezeigt. Wenn es irgend möglich sei, würden sie auch bei den nichtstaatlichen Anstalten für dieses Be⸗ soldungssystem eintreten. Sie hätten sich aber überzeugt, daß die staatlichen Mittel hierzu nicht ausreichten. Noch weniger gehe dies auf. Kosten der einzelnen Gemeinden. Der Unterschied zwischen den beiden Besoldungssystemen wurde die Last bei einzelnen Gemeinden bis zu 12900 steigern. Der von den Abgg. von Schenckendorff und Kropatscheck ver⸗ suchte Ausweg durch Besoldungẽgemeinschaften bedeute für seine Freunde den Weg vom Regen in die Traufe. Wenn es zu freiwilligen Be⸗ elan ee r f m, kommen sollte, so hoffe er wenigstens, daß das Princip der Freiheit voll gewahrt werden werde.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Wenn ich meine Aufgabe darin fände, lediglich einseitig fiscalische Interessen zu vertreten ohne Rücksicht auf die Folgen für andere Verhältnisse, so wäre ich in der Lage, den Antrag von Schenckendorff ⸗Kropatscheck zu acceptiren. Denn der Antrag würde die Staatskasse vor den Rückgriffen wegen Ueberlastung von einzelnen Gemeinden durch das obligatorische System der Dienstalterszulagen in einer ganz vortrefflichen Weise schützen. (Sehr richtig! im Centrum.)

Es werden hier Gemeinschaften gebildet von leistungsfähigen und weniger leistungsfähigen Gemeinden; Gemeinden mit einer großen Anzahl von Lehrern und mit weniger Lehrern. Ich nehme an denn sonst wäre der Antrag überhaupt nicht verständlich, ganz un⸗ acceptabel, wahrscheinlich auch vom Standpunkt der Antragsteller selbst daß hier alle Gemeinden des Staats zu⸗ sammen vereinigt werden sollen, und nicht bloß einzelne, nach dem Ermessen des Cultus Ministers. Diese Gesammt⸗ heit aller Gemeinden, welche solche Communalschulen haben, würde ja genügende Deckung geben, damit das Finanz⸗Ministerium in der Lage wäre, zu sagen: von Leistungsunfähigkeit infolge des Alters⸗ stufen Systems kann hier garnicht die Rede sein.

Also von diesem rein finanziellen Standpunkt aus könnte ich diesen Antrag nur mit Freuden begrüßen, ich wäre manche Sorge los, die daraus resultirt, daß durch Steigerung der Anforderungen an die Ge⸗ meinden die Nothwendigkeit und die Neigung des Rückgriffs auf die Steuerkasse in sehr erheblicher Weise gestärkt wird. (Abg. Rickert: Hört! hört h

Aber dennoch bin ich gegen diesen Antr der Beruhigung und des Friedens, der nicht Bedeutung ist, sondern au und im Centrum.)

Wohin führt denn dieser Antrag? Er verstehe, dahin, daß die eine Gemeinde, die genommen hat, möglichst zahlen für andere Gemein fahrene Kräfte ansgesu der Dienstalterszulagen falls führt es dazu, nicht für die ander theiligten dabei nicht

ag. und zwar im Interesse Hloß bei den Lehrern von ch bei den Gemeinden. (Sehr richtig! links

führt, wenn ich ihn recht vielleicht darauf Bedacht junge Lehrer anzustellen, gezwungen sich die besten Kräfte, ãltere, er⸗ cht und daher ihre Ausgaben nach dem System erheblich in die Höhe geschroben haben. Jeden · daß es ganz zufällig ist, ob die eine Gemeinde e zu zahlen hat, wenn auch der Wille der Be⸗

se Zwangsgenossenschaften wie hier vorgeschlagen wird. so drängt ner Verstaatlichung der Communalanstalten. Genossenschaften durch die ganze Monarchie chritt, daß man nun überhaupt Finanzen man schon und nun sagt: werden, ein Erfolg, Hauses nicht wünscht. Ich bin so schwierig auch in- manchen Dingen für ltung des höheren Schulwesens, Grenze frei ist, sich gestalten der Gemeindeverwaltung für die ließlichen Verwaltung materieller Bedeutung ich der Meinung, en in ihren historischen am besten erhalten wi

in Betracht kommt. Ich bin überzeugt, wenn Sie die bilden in der Weise, das doch schließlich zu ei Wenn einmal derartige zwangsweise etablirt sind, von diesen Communalanstalten, so durcheinander verkoppelt hat, absieht Anstalten müssen den wenigstens ein großer Theil des immer der Meinung, daß, die Communen die Verwa nur bis zu einer gewissen ideale Seite,

so wãre der S

Staatsanstalten

möchte ich sagen, Städte neben der sonstigen aussch

Individualität der Schul hältnissen und Aufgaben Communalschulen nicht beseitigt halten werden,

und besonderen Ver⸗ rd dadurch, daß die sondern in ihrer Besonderheit er⸗ ch etwas davon abzugeben Entwickelung gezwungen sein werden. änden, auch den Antrag des Herrn so sehr ich den guten Willen nen wirklich wünschenswerthen Zu⸗ zulagen auch bei den durchzuführen; wir sind und ich bitte dringend, nicht d in seinen Armen erdrückte durch solche Anträge zu gefährden. (Heiterkeit.

Er müsse sich für di lItung 1 . sei. So kom nbesoldung r, sondern auch

Interesse der Schule diese auch vorübergehen

wenn sie auch allmähli durch den allgemeinen Schliff der

Ich bitte unter diesen Umst von Schenckendorff abzulehnen, und den Eifer anerkennen lann, ei stand der allgemeinen Durchführ Communen, wie ich vollkommen anerkenne, aber gegenwärtig dazu nicht in der Lage, das ganze Gesetz, wie der Vater das Kin

ung der Alters

vor großer Liebe,

Dr. Dürre (ul.):

prechen, dessen Beibeha cht erforderlich und zr 5 das System der Stelle 8 im Interesse der Tehre Ihm stehe das

Streichun

ung des 83 me man zu dem beseitigt werden im Interesse her als das d durch dieses

Interesse der Schule höher hier nicht eingehen. rage der Tactik. Beschlüssen des Staats. ahme der Commissions⸗ ber den Herren, die andere Erw

diesem Gesetz gehabt habe. cht zu schwer zu machen, Er glaube, daß jeder die Majorität zu haben. Bewußtsein stimmen, daß ein Theil seiner ngsvorlage stimmen das Herrenhaus das was es thun könne, wenn der § 2 genommen werde.

müsse, nicht blo der Schule. Interesse der Gemein elastet werden möchten. Rickert (of) stehe, oder 9 c wen e , ter len gli habe auf Grund von lärt, daß für den Fall der esetz fallen werde. dem Gesetz freundlich gegenüberftänd Der Finanz Minister n gesprochen, die er bei Finanz Ministers esetz wirklich scheitere. er überzeugt sei, man müsse in d em gehe; er hoffe, stellung der Regieru rchkomme und auch

den, wenn

Es handele

Cultus⸗Mini Ministeriums erk beschlüsse das G en, noch eine

in der Commissio Er bitte, das Herz des damit nicht das ganze G so stimmen müffe, daß Er wolle damit nur sage daß die Majorität mit Ein Freunde für die Wiederher werde, damit das Gesetz du Gesetz glatt annehmen kön nach der Regierungsborlage an

. Werde § 2 ab⸗ so werde das Herrenhaus auch gegen den 5

1 Einwendungen

Finanz Minister Or. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. Rickert meint, es könnten schwer werden, daß das Gesetz Das kann doch nur gewissen heimlichen Wunsch haben ich würde gegen

meine Bedenken im Herrenhause so infolge dessen gänzlich zum Scheitern so viel heißen, als daß ich einen könnte, daß dieser Erfolg einträte. eine solche Annahme auf das allerentschiedenste p keineswegs verhehlt in der ganzen Verhandlung, daß hier Gesichtspunkte, gegen einander stehen; aber nachdem die Staat mit voller Ueberzeugung doch die Gründe wiegend erachtet haben, würde sie nichts me Gesetz in der gegenwärtigen Lage zum Scheitern käm daher nicht nur hier, sondern au aus dem Wege zu räumen such Scheitern des Gesetzes führen könnten.

Nun sage ich, wenn die Sache so liegt, so liegt auch die drin⸗ gendste Veranlassung für Freunde des Gesetzes vor in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn aus an das Gesetz in seiner großen Bedeutung des Lehrerstandes mit den sehr weitgehenden Concessi Beziehung gemacht sind, zu stande zu bringen und zu halten, aus dem puren Wunsch das Alleräußerste erreichen, das Gute selbst zu gefährden. immer eingenommen, ist, daß die Gefahr de je mehr Sie über dies nothwendige

Abg. Dr. Enneceerus Haus sich jetzt auf die Regi nicht einem der Erklärung des F für die Wiederherstellnng des 8

Abg. von Sch enckendorff (nl) zieht seinen Antrag zurück.

S2 der Vorlage wird darau mit Al gegen 28 Stimmen ang

Darauf wird die Sitzu

Präsident von Köller Uhr anzusetzen.

Abg. Dr. Lieber (Centr.): derung, daß daz Haus, nachdem n 1 eordnete von 9 Ühr an, in der Arbeit sei, Es habe doch, so zu sagen, . sie den Lehrern in so reichlich

Er bitte den Präsidenten, das l noch Fractionsberathungen die

Meine Herren,

ich mehrfach Sregierung und ich selbst für das Gesetz als über⸗ hr bedauern, als wenn das e- ich werde ch im Herrenhause alle Hindernisse die wirklich zu einem solchen

ich schließe mich Abg. Rickert durch⸗ für die ganze Lage onen, die in dieser nicht, ohne Maß und Allerbeste zu Diesen Standpunkt habe ich und ich glaube allerdings, daß es durchaus richtig Herrenhause um so größer wird, Maß hinausgehen.

(nl.): Man dürfe hoffen, daß, wenn das erungsvorlage beschränke, Fortschritt vorgeben

S Scheiterns im

Jen dir für die spãtere eit dadur deshalb na

, . ters mit einer Anzahl einer Freunde

2 stimmen.

f in namentlicher Abstimmung enommen.

um 4 / Uhr vertagt.

ägt vor, die nächste Sitzung auf

Es sei eine übermenschliche Anfor- O Uhr an, einzelne Ab⸗ heute Abend wieder⸗ mmen solle. auch ein Recht, Rück⸗ icht zu fordern, wie es beben erwiesen habe.

morgen zu entlassen, zuma in Anspruch nehmen würd