utem Material ügen müßten, so litten diese u nter. , nr, mn, e mn, Schulen, aus denen er sich seine spãteren mten u. s. w. ziehe. Die Gleichstellung der Lehrer sei um so mehr gerechtfertigt, als alle dieselbe Vorbildung hätten, derselben a ich unter⸗ werfen und dies Seminare besuchen müßten. Ba dieses Gesetz also ebenso im Interesse der ule wie des Stagtes liege, begrũße er es mit Freuden. Er sei aber der Ansicht, 462 wünschenswerth sei, völlige Arbeit zu machen und nicht auf halbem e stehen zu bleiben. Seine Partei babe her in der Commission schloffen, auch die Vorschul- und Gle= mentarlehrer mit in dieses Gefetz hineinzuziehen. Er empfehle dringend die Annahme der Commissionsbeschlũsse und freue sich, daß seine Fractionsgenossen mit ihm nach dieser Richtung hin ein⸗ tanden seien.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Gestatten Sie mir, bei dieser Gelegenheit der Berathung des S L einige allgemeine Bemerkungen zu machen, die allerdings auch Bezug haben auf die hier vorliegende besondere Frage, weil ich nicht weiß, ob ich den Berathungen des Hauses nachher noch beiwohnen kann mit Rücksicht auf die Verhandlungen im Herrenhause. Ich habe schon in der Commission die allgemeine Stellung der Staats regierung zu diesem Entwurf gezeichnet, und möchte das hier noch etwas schärfer wiederholen. Ich habe dort gesagt, daß der Entschluß, diese Vorlage zu machen, der Staatsregierung nicht leicht geworden ist, und zwar um deswillen, weil gewichtige Rücksichten und Bedenken für und gegen von großer Bedeutung waren, welche es schwer machten, sich nach der einen oder anderen Seite zu entscheiden.
Als wir den ersten Normal⸗Ctat hier verabschiedeten, hat man nicht gewagt, zwangsweise die Durchführung desselben in den einzelnen städtischen und stiftischen Gymnasien anzuregen. Nachher sind mehr⸗ fache Versuche gemacht worden, eine Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten durchzuführen aus der Initiative des Hauses. Sie sind in der Berathung des Landtags selbst gescheitert. Schon diese Thatsache mußte doch die Staatsregierung einigermaßen bedenklich machen, nun aus ihrer Initiative heraus eine solche Gesetzvorlage einzubringen.
Aber materiell stand auf der einen Seite das Bedenken, daß es sich
um einen bedeutenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemelnden handelt, welche durch die Tragung der Schullasten schon an und für sich in erheblichem Maße in Anspruch genommen sind. Es bestand weiter das Bedenken, daß in manchen Fällen die finanziellen Kräfte der Ge⸗ meinden hier so stark in Anspruch genommen werden müßten, daß nothwendig wird Staatshilfe eintreten müssen. Es resultirte daraus die Gefahr einer weiteren finanziellen Belastung des Staats, während wir nicht im stande gewesen sind, irgend welchen anderen staatlichen Beamten neue Bewilligungen zukommen zu lassen, mit Ausnahme der Lehrer allein. Es stand endlich das Bedenken entgegen, daß diese ganze Entwickelung nothwendig drängen mußte zu einem weiteren Streben nach Verstaatlichung dieser Communal⸗ anstalten, welches ich wenigstens persönlich für durchaus nicht wünschenswerth halte. Wenn nun diese Bedenken überwunden wurden mit Rücksicht darauf, daß allerdings anerkannt werden mußte, daß die akademisch gebildeten Lehrer an den höheren Schulen, welche die gleiche Berechtigung haben, denen genau dieselben Aufgaben seitens des Staats gestellt werden, die auch im wesentlichen bisher diese Auf⸗ gaben in gleich tüchtiger Weise erfüllt haben, daß eine solche Differenz unter den Lehrern an diesen Anstalten auf die Dauer nicht aufrecht zu erhalten war und die Erfahrung auch gelehrt hatte, daß man ohne eine obligatorische Vorschrist zu einer solchen Gleichstellung nicht ge⸗ Langt war und in Zukunft nach der sehr bedeutenden Verbesserung der Gehalte der Lehrer an staatlichen Anstalten erst recht bisher nicht ge⸗ langen würde, so waren diese Erwägungen auch schließlich die ent⸗ scheidenden.
Meine Herren, aus dieser Situation ergiebt sich nun, glaube ich, für die Staatsregierung und für das Haus ganz von selbst, gewissen⸗ haft im einzelnen Falle zu untersuchen, wie weit man über die ersteren Bedenken und Rücksichten hinweggehen darf, um das große Ziel, welches wir hier verfolgen: eine durchgängige Gleichstellung der
akademisch gebildeten Lehrer an den verschiedenen Schulen, ob staat⸗ lichen oder nichtstaatlichen, zu erreichen, aber auch nicht weiter zu
gehen als dieser Gesichtzpunkt unbedingt gebietet. Das ist mein
Grund, warum ich dringend bitte, auch den 5 2 anzunehmen, und ich glaube, Ihnen bei dieser Gelegenheit zeigen zu dürfen, daß die An⸗
nahme des 52 auch nur zu einer scheinbaren Gleichftellung führen würde,
daß hier in Wahrheit ungleichmäßige Verhältnisse in einer gleich- mäßigen Schablone behandelt werden sollen.
Meine Herren, wenn ich aber den 5 1 ins Auge fasse, fo könnte ich alles unterschreiben, was der Herr Abg. Dr. Kropat⸗ scheck vorgetragen hat. Die allgemeinen Gesichtspunkte, die er uns hier nochmals ans Herz gelegt hat, theilen wir sämmtlich, aber ich glaube nur nicht, daß diese allgemeinen Gesichtspunkte zur Annahme der Commissionsanträge zu 51 führen. Ich will vorausschicken — wenn es sich um staatliche Beamte handelt, abgesehen von dem Wohnungs geldzuschuß, kann man ja nicht unterscheiden nach Maßgabe der verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen, der Wirth⸗ schafts, der Theuerungsberhältnisse. Eine gewisse Egalisirung ist da in Beziehung auf die Gehaltsverhältnisse unbedingt geboten. Db das schon in vollem Maße zutrifft selbst bei den höher gebildeten Lehrern, wo es sich um Gemeindeschulen handelt, und nicht um staatliche Beamte, wo von einer zwangsweisen Versetzung von einer Gemeinde in die andere garnicht die Rede ist, wo die Lebens—⸗ verhältnisse und Theuerungeberhältnisse in den einzelnen Provinzen ganz verschieden sind, — das kann man dahingestellt sein lassen. Daß aber diese Rücksicht sehr maßgebend ist bei den Elementarlehrern, darüber kann doch kein Zweifel sein. Wir haben doch unsere Elemen—⸗ tarlehrer nicht gleichmäßig durch den ganzen Staat besoldet. Stets ist anerkannt worden, daß die Gehalte der Elementarlehrer sich richten müssen nach den besonderen Lebens-, Theuerungs⸗ und wirthschaftlichen Verhältnissen in den einzelnen Provinzen und einzelnen Gemeinden. Nun stehen doch — darüber kann auch kein Zweifel sein — die Elementarlehrer, sofern sie zufällig am Gymnasium oder an einer höheren Bürgerschule unterrichten, ihren Collegen, die in der
Volksschule unterrichten, viel näher als das in Betreff der höher,
akademisch gebildeten Lehrer der Fall ist; und ich meine da— her: es ist an und für sich schon bedenklich, hier einen Zwang auf völlig gleichartige Behandlungen mit den Bestimmungen für die Besoldung dieser Lehrer bei den staatlichen Schulen vorzu⸗ schreiben. Ich bin auch der Meinung, und ich habe sie aus meiner eigenen langjährigen Erfahrung in der Communalverwaltung ent⸗ nommen, daß es sich in der Regel empfehlen wird und berechtigt ist,
die Gehälter derjenigen Elementarlehrer, die an den höheren Schulen Unterricht geben, etwas höher zu stellen, als die Gehälter der übrigen Vollsschullehrer, schon degwegen, weil man für diese Stellen doch be⸗ sonders qualifieirte und strebsame Lehrer aussuchen muß, und es sich daher empfiehlt, etwas zuzulegen. Aber hier haben wir nicht diese Frage zu beurtheilen, in der Beziehung kann ich mit dem Abg. Herrn Dr. Kropatscheck einverstanden sein; sondern wir haben die Frage zu entscheiden, ob Sie einen Zwang gegen die Gemeinden üben wollen und müssen, unter allen Umständen solchen Lehrern den Gehalt der⸗ jenigen Lehrer zu geben, die an staatlichen Anstalten unterrichten. Das könnte in einzelnen Gemeinden Sprünge von 600 bis S00 M geben. Nun ziehen Sie sich aber weiter die Con⸗ sequenzen. Wir wünschten ja, und gerade die Cultus verwaltung steht in dieser Beziehung im Vordergrund, daß sich die Bürgerschulen nach Maßgabe der neuen schulreformatorischen Bestimmungen gerade in den Gemeinden entwickeln, wo vielleicht Gymnasien in Zukunft garnicht mehr am Platze sind. Sie werden aber bei der großen An⸗ zahl von Elementarlehrern, die an diesen Bürgerschulen anzustellen sind, diese Entwicklung im höchsten Grade gefährden und verlangsamen. Aus allen diesen Gründen kann ich auch vom Standpunkt der Finanzverwaltung mit Rücksicht auf die Rückwirkung, die derartige Bestimmungen auch auf die Staatsfinanzen nothwendig haben müssen, jedenfalls haben können, mich meinem Herrn Collegen nur anschließen und bitten, den § 1 in der Fassung der Regierungs vorlage anzu⸗ nehmen. Abg. Dr. Ritter ffreicons): Ein gewisser Zwang auf die⸗ e gf Gemeinden, die höhere Schulen hätten, werde jetzt schon tagtlicherseits ausgeübt. Das ser eine Consequenz des Umstandes, daß die Lehrer an diefen Anstalten mittelbare Beamte des Staats seien. Es sei also das . und die Pflicht des Staats, auf diese Beamten einzuwirken selbf gegen den Willen der Gemeinden. Die ö. Bedenken, die der inanz Minister hinsichtlich des 5 1 ervorgehoben habe, halte er (Redner) nicht für ausschlaggebend. daß durchschnittlich für diese Lehrer 300 . dann kämen für 100 Lehrer im
Dabei gebe es eine Reihe roßen Städten, in denen
enn man annehme, Erhöhungen Platz griffen, Ganzen 50 006 S in Frage. von, höheren Anstalten in den sowieso schon die Clementarlehrer höher besoldet würden. Unter diesen Umständen halte er es für ungerechtfertigt, denjenigen Collegen, welche für eine bessere Besoldung der Vorschullehrer eingetreten seien, unberechtigten Fanatismus für die Schule und die Lehrer vorzuwerfen. Es Handele sich hier , um eine Forderung des Centrums: gleiches Recht für Alle. Es komme in Frage: das entgegengesetzte Interesse der juristischen Person, der Gemeinden, die dauernd existenz fähig blieben, mit dem Staat im Hintergrunde, gegen⸗ über den physischen Perfonen, den Familien, die um ihre Cxistenz zu kämpfen hätten. Da sei es billig und recht, daß man zu Gunsten der Schwächeren, der physischen Personen, nach Kräften eintrete, um so mehr, als hier ein so minimales nanzielles Interesse in Frage komme. Es sei ein Act der ausgleichenden Gerechtigkeit, diesen wenigen Lehrern dasselbe zu 2. was seitens der Staatsregieung im Normal- Etat den ihnen leichstehenden Lehrern bewilligt worden sei. Seine Partei habe den Normal ⸗ Etat bewilligt in der 4 daß dem Hause ein Gesetz werde vorgelegt werden,
das die Gleichstellung der Lehrer an staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten regele, und sie sei der Re ierung dankbar, daß fft ein solches Gesetz eingebracht habe. Em so lebhafter bedaure er, daß es der Regierung unmöglich sei, den Absatz 3 des §5 1 fallen zu lassen. Er gebe die 0 nicht auf, daß man doch noch zu einer n,
gelangen werde. Man möge milde und gerecht sein und verhüten, da
eine Klasse von Lehrern auf socialem Gebiet anders behandelt werde, wie die analoge andere. Er bitte deshalb dringend, das Gesetz in der Fassung der Commission anzunehmen.
Abg von Schenckendorff (nl) bemerkt, er habe nicht geglaubt, daß die Staatsregierung zu den Anträgen der Commission bei 5 1 eine ablehnende Stellung einnehmen werde. Nach den Deductionen des Finanz⸗Ministers ständen die Vorschullehrer an den höheren Lehr⸗ anstalten i Thür und Angel. Diese Lehrer seien doch Mit lieder eines abgeschlossenen Collegiums, und es würde ihrer Autorität ehr abträglich sein, wenn sie n bezahlt würden, als die Lehrer an den staatlichen Anstalten. Im Übrigen erkläre er sich für den Antrag des . von Bülow für den Fall, 9 der § 2 gestrichen werde, wonach die Gemeinden ihre alten Bef dungs⸗ Etats aufrecht erhalten könnten.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich möchte nur den Gedanken des Herrn Vor⸗ redners nicht unwidersprochen lassen, als wenn der Vorschlag, welchen die Staatsregierung in 5 1 gemacht hat hinsichtlich der Stellung der Vorschullehrer gegenüber den Elementarschullehrern, zu schultechnischen Bedenken Anlaß gebe, und zwar, wenn ich recht verstanden habe, um deswillen, weil ja die Schüler selbst der Autorität des Lehrers gegen⸗ über einen gewissen Anstoß daran nehmen könnten, weil diese Lehrer anders gestellt seien, als die übrigen Lehrer in demselben Collegium. Ich halte das nicht für zutreffend. Ich muß sagen, daß die bis⸗ herigen Erfahrungen das in keiner Weise bestätigt haben. Denn seit 1874 haben wir ja diesen Zuftand. Ich kann unt darauf aufmerksam machen, daß in einem Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 2. Mai 1874 dieser Standpunkt, wie mir scheint, ganz zutreffend und erfahrungsgemäß begründet ist. Ich darf wohl um die Erlaubniß bitten, ein paar Worte aus diesem Erlaß vorzulesen. Der damalige Herr Unterrichts⸗Minister sagte:
So sehr ich es im Intereffe des Unterrichtswesens wünschen muß, daß den Elementar⸗ und technischen Lehrern an den höheren Unterrichtsanstalten privaten Patronats die zur Erhaltung und Förderung ihrer Berufsfreudigkeit unter den gegenwärtigen Preis⸗ verhältnissen erforderliche, ihren Leistungen angemessene Besoldung gewährt werde, so kann doch von Seiten des Staats, nachdem bei Durchführung des Normal ⸗Ctats vom 20. April 1872 den an
höheren Unterrichtsanstalten städtischen u. s. w. Patronats befind⸗
lichen Elementar. u. s. w. Lehrern bereits eine Besoldungsver⸗ besserung in der Regel erwirkt worden ist, die von den Bittstellern gewünschte Regelung ihrer Besoldungen schon deshalb nicht wohl durchgeführt werden, weil bei sehr vielen höheren Unterrichtsanstalten städtischen Patronats die an diesen angestellten Elementar und technischen Lehrer mit den Lehrern derfelben Kategorie an den mittleren und niederen Schulen des Ortes rangiren, und von den betreffenden Patronaten die Lösung dieses durchaus im Interesse der gesammten Elementar⸗ u. s. w. Lehrer des bezůglichen Orts liegenden Verhäͤltnisses nicht verlangt werden kann, ohne entweder die Commune oder die betheiligten Lehrer zu schãdigen. . Das sind ganz genau dieselben Ausführungen, die ich mir vorhin anzudeuten erlaubt habe, und ich bin durchaus nicht der Meinung, daß das unterrichtliche Interesse das Gegentheil von diesen Ausfüh⸗ rungen bedinge; ich glaube vielmehr, daß es der Stellung der Elementarlehrer und dem Interesse der Anstalten und Gemeinden mehr entspricht, wenn Sie auf den Vorschlag der Königlichen Staats⸗ regierung eingehen.
Pee cs ger fn, e, ö. — Li ehe eine Beein der Selbstverwa n der Gemeinden in der Vorlage. . nie ei liege die Selbstãndigkeit der Communen gewiß am ö abe aber mit der Regelung der Lehrergehälter nichts zu thun. In staatlichen Angelegenheiten müßten die Gemeinden an Stagts . gebunden sein. Entweder befoldeten fie die Lehrer nach der a ung des Staats oder sie gäben die ule auf. Es fel kein Grund dafür vorhanden, die an taatlichen Schulen angestellten Elementarlehrer mit anderem Maße zu messen, als dle an Communal. schulen angestellten. Die Annahme der Regierungs vorlage werde die Hefühle aller seminaristisch gebildeten Lehrer verletzen. Gegen den ntrag von Bülow werde er stimmen, weil er sich in n Stadium der Verhandlungen kein klares Bild mehr von dessen Folgen machen könne.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Meyer hat gemeint, eg schiene so, als wenn die Elementarlehrer an den höheren Schulen hier namentlich seitens der Staatsregierung — so habe ich ihn wenigstens aufgefaßt, weil er es in Beziehung auf meine Worte sagte — als eine quantits néègligeable behandelt werden sollten. Wenn Herr Dr. Meyer meinen kurzen Be— merkungen wirklich gefolgt wäre , so würde er gehört haben, daß ich aus meinen eigenen Erfahrungen ausdrücklich anerkannt habe, daß es sich in vielen Fällen durchaus empfehlen könnte, die in der Regel Hervorragendes leistenden Elementarlehrer an den höheren Schulen einigermaßen auch im Gehalt gegenüber ihren Collegen an den Volksschulen auszuzeichnen. Ich darf aber auch behaupten, daß die meisten Städte das längst freiwillig gethan haben. Der Streit zwischen ihm und mir ist bloß darüber, ob es nothwendig ist, einen Zwang dahin zu üben, daß die Gemeinden gehalten werden sollen, diese Lehrer unter allen Umständen so zu behandeln wie die Lehrer an den staatlichen Anstalten.
Nun sagt Herr Dr. Meyer, ich hätte dafür gar keinen Beweis beigebracht, warum denn diese Neunormirung der Gehalte an den staatlichen Anstalten so, wie sie erfolgt sei, auch habe erfolgen müssen.
Meine Herren, der Staat — das habe ich schon mehrfach her⸗ vorgehoben — ist garnicht in der Lage, derartige Verschiedenheiten in seinen Gehaltsverhältnissen zuzulassen; er wird in den meisten Fällen dahin gedrängt werden durch die nothwendige Egalisirung der Gehaltsverhältnisse seiner Beamten und Lehrer, daß er diejenigen Sätze nimmt, die in den Gemeinden und Gegenden erforderlich find. wo die Lebensverhältnisse am theuersten sind, und dabei haben auch bei den übrigen Beamtenverhältnissen diejenigen Beamten den Vor⸗ theil, die in billigen Gegenden leben, während diejenigen Beamten klagen, die in theuren Gegenden leben müssen. Also der Staat konnte garnichts Anderes thun, als er gethan hat.
Nun frage ich aber weiter: ist dieselbe Rücksicht, die der Staat zu nehmen gezwungen ist, auch für die Gemeinden vorhanden? Da sage ich: im Gegentheil! Da kann man individualifiren. Da ist die Individualisirung sogar völlig berechtigt, und da tritt der Gefichts⸗ punkt, von dem ich gesprochen habe, in den Vordergrund, daß eine sehr nahe Beziehung der ganzen Verhältnisse dieser oft nur zeitweilig an den höheren Schulen functionirenden Elementarlehrer mit den übrigen Volksschullehrern vorhanden ist. Ich darf also gerade umgekehrt sagen: Sie egalisiren hier mechanisch. Sie unter⸗ suchen nicht die innere Verschiedenheit des Falles, sondern gehen von dem allgemeinen Satz aus: es muß alles gleich behandelt werden. Sie find aber doch nicht consequent darin; denn Sie haben sehr wohl den Paragraphen stehen lassen, der zu Gunsten der Lehrer eine Ungleichheit aufrecht erhält in der Zukunft; Sie ver⸗ wehren keineswegs den einzelnen Städten, nach ihren be⸗ sonderen Verhältnissen und nach Maßgabe ihrer Mittel die städtifchen Lehrer besser zu stellen als die staatlichen, und das kann auch zu großen Unzuträglichkeiten führen. Darüber ift gar kein Zweifel, wie ich es selbst in Frankfurt erlebt habe, wo die Stadt die Gymnasiallehrer besser besoldete und auch vielleicht in der Zukunft beffer besolden wird, als die Lehrer an dem dortigen ftaatlichen Gymnafium besoldet werden. Allein zu einer mechanischen Gleichheit können Sie doch nicht kommen wollen, Sie müssen in jedem einzelnen Falle untersuchen: ift hier wirklich ein Grund vorhanden, absolute Gleichheit vorzufchreiben? Und eine
zweite Frage ist die: Ist ein Grund vorhanden, hier Zwang vorzu⸗ schreiben auf prineipale Kosten eines Anderen? HSerr Dr. Meyer fagt, das wäre kein Eingriff in die Selbftverwaltung; denn es handle
sich hier nicht um eine Communalangelegenheit, sondern um staatliche Anstalten. liche Interessen das Eingreifen in die freie Beschlußfassung der Ge⸗ meinde erfordern, man da auch nicht vor dem Worte Selbst⸗ verwaltung! stehen bleiben darf; nur kann ich doch nicht bestreiten, daß, wenn aus höherem Interesse eine Beschrãnkung der bisherigen Befugniffe der Gemeinden durch Gesetz eintritt, daß da ein Eingriff in die bisherige freie Selbstbestimmung der Gemeinden vorliegt. Es ist doch noch immer so, daß zwei Drittel unserer Schulen Gemeinde und Stifts⸗ schulen sind, daß sie principaliter von den Gemeinden unterhalten werden, daß die Gemeinden die Kosten tragen und nicht der Staat. Wenn der Staat also bindende Vorschriften macht, die die Lasten der Gemeinden erhöhen, so kann das garnicht anders als als eine Be= schränkung der bisherigen freien Selbstbestimmung der Gemeinden angesehen werden. Und mein Satz ist nun immer der: Man muß untersuchen, wie weit die höheren Interessen, die Interessen der Schule und die Berücksichtigung der Lage der Lehrer einen solchen Zwang erfordern; das ist in dem vorliegenden Falle bei 5 1 nach meiner Meinung nicht der Fall. ;
Abg. von Bülow⸗Wandsbeh ffreicons): Sein Antrag sei durchaus harmloser Natur und er fei damit burchau mißberstanden worden, auch vom Custus⸗Minister. Es fei ihm gar nicht eingefallen, Besoldungsgemeinschaften einführen zu wollen. ;
Abg. Schmelzer hu: Er glaube nicht, daß, wenn die Ge⸗ haltsverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen nicht wesentlich ver= bessert würden, diese dann immer mehr dus den niederen Schulen sich rekrutiren würden. Nach den in letzter Zeit erlassenen gesetz geberischen Maßnahmen sei es gar nicht mö lich, daß junge Leute aus mittellofen Familien sich dem Lehrerberufe widmeten. Wolle man, wie es vielfach ausgesprochen sel, in kleinen Gemeinden, welche
die Mittel für ihre höhere Lehranstalt nicht aufbringen könnten.
diese möglichst beseitigen, so würde er das für einen großen Verl für die Gesammtschule halten. Er wünsche umgekehrt, . recht nie. Gymnasien aus den großen Städten in kleine verle t würden. Da sei di Schulzucht eine ganz andere. Man erhebe mit R t. den Hemm die . vielfach nur Lehrer seien und 1. hätten, 8. zu sein. An kleinen Anstalten würden . zu Erzieherr Die 6 in Städten von 3. bis Soc Einwohnern kame zu J von
—
Nun bin ich ganz seiner Meinung, daß, wo höhere staat ⸗
man dadurch nicht der Die Eltern würden es von Hause geben
a, geschãdigt.
Ende gingen. Ko Die entspreche weder der der drei
.
n freisinnigen Manne beitern eben
en. Er habe nur die Vorschulle
aatlichen Lehranstalten mit einander gleichstellen wollen. Die übrigen Ausführungen des Abg. Lieber ent ielten ähnliche Uebertreibungen. Die Stellung an einem Gymnasium sei die höchste, die ein seminaristisch gebildeter Lehrer erreichen könne, sie werde nur von den fähigeren erreicht. Er finde kein Unrecht darin, wenn sie eine solche Stellung annahmen, und würde nur ein Unrecht darin finden, sie darum zu beneiden. Ueber den Begriff der . werde er ö.
Abg. Lieber nicht verständigen, fo lieb ihm eine solche seltene Ver⸗
ständigung auch fein würde. Seine Partei glaube. mit ihrer Auf⸗ lun der Selbstverwaltung jederzeit vor ihren Wählern bestehen zu onnen. 8
Ein Schlußantrag wird angenommen und 1 nach dem Antrage der Commission unverändert gegen die Stimmen des Centrums und einiger Conservativen angenommen.
Nach § 2 der Regierungs vorlage nm die Gemeinden das Recht haben, statk die Dienstalterszulagen einzuführen, ihre Besoldungs⸗Etats aufrecht zu erhalten.
Die Commission hat diesen 8 ?2 gestrichen; Abg. Nadbyl (Centr) beantragt die Wiederher tellung K
Die Abgg. von Schencken dorff (nl. und Dr. Kro⸗ patsch eck (cons) beantragen, die Gemeinden zur Einführung des Systems der Dienstalterszulagen zu Besoldungsgemein⸗
chaften zu vereinigen. Abg. Dr. Rit fer sfreicons): Auch hier wolle seine Partei den
unter sũ ld zwischen akademisch gebildeten und Vorschullehrern nicht durchführen. Man müffe das nteresse der Schulen im Auge be— halten und daneben bedenken, daß auch die einzelnen Gemeinden ein Interesse an der möglichst guten Gestaltung ihrer Schulen hätten. Die finanzielle Rücksicht könne für den Staat nicht maßgebend fein. Er empfehle also, dem Commissionsvorschlage beizutreken. Sollte aber doch die Re ierungsvorlage angenommen werden, dann bitte er, wenigstens eine ermittelung anzunehmen und seinem Antrage zu⸗ zustimmen, daß bis zum J. Fanuar 1900 die Einführung der Dienst⸗ alterszulagen überall durchgeführt sein solle.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Vielleicht liegt es im Sinne des Herrn Abg. Dr. Meyer, nämlich im Sinne einer Beschleunigung Ihrer Berathung, wenn ich mich gleich jetzt über den § 2 und die dazu vorliegenden Anträge, und zwar in aller Kürze, äußere, und ich hoffe, daß dadurch vielleicht eine Beschlußfassung beschleunigt werden kann, auch ohne daß die Gründlichkeit der Berathung beeinträchtigt wird, wie es der Herr Abg. Dr. Lieber mit Recht abgelehnt hat.
Meine Herren, daß ich den Lehrern die Alterszulagen gönne, geht schon daraus hervor, daß wir überhaupt die Vorlage gemacht haben, aber gerade deshalb möchte ich Sie auch bei dieser Gelegenheit wieder bitten, sich auf das Erreichbare zu beschränken.
Der Vorschlag der Königlichen Staatsregierung in §?2 beruht auf einer sehr eingehenden Erwägung, und ich darf meine Ueberzeu⸗ gung dahin aussprechen, daß die Ablehnung des von der Regierung vorgeschlagenen g 2 der Königlichen Staatsregierung die Zustimmung zu dem ganzen Gesetz unmöglich machen würde. (Hört! hörth Ich würde das tief bedauern, weil ich es immerhin für richtiger halte, daß man das Erreichbare nimmt, wenn man nicht alles Wünschenswerthe haben kann.
Ich will nicht noch einmal bei der Lage der Berathung auf die finanziellen Gründe, auf die Lage der Gemeinden, die ja ausgiebig genug schon bei 5 1 erörtert worden ist, wieder eingehen. Ich bin der Meinung, daß wir auch den Gemeinden gegenüber gerade allen Anlaß haben, uns auf das Mögliche und Durchführbare zu beschränken, sonst bekommen wir das Gesetz überhaupt nicht.
Dazu kommt aber noch ein technischer Grund. Wenn Sie die Gehälter überall durch die zwangsweise durchgesetzte Einführung der Alterszulagen völlig gleichstellen, so kann sehr leicht der Zustand ein— treten, daß für gewisse Lehrbedürfnisse geeignete Kräfte an Anstalten in kleineren Gemeinden sich überhaupt nicht mehr bereit finden lassen. Es kann kommen, daß die Lehrer, da sie überall dasselbe Einkommen haben, es ablehnen, an nichtstaatliche Anstalten zu gehen. Darauf möchten wir es wenigstens für jetzt nicht ankommen lassen, sondern lieber erst einmal abwarten, wie sich die ganze Sache bei den staat⸗ lichen Anstalten gestalten wird.
Wir besorgen, daß die Ablehnung des 8 2Weinen sehr starken Schritt in der Richtung der grundsatzlichen Verstaatlichung aller höheren Lehranstalten bilden würde. Die Bedenken dagegen hat ja
er Herr Finanz, Minister vorhin schon ausgeführt; ich werde es mir dersagen, darauf noch einmal näher einzugehen, und bemerke nur, daß
mit dem
ich dies!e Bedenken im vollsten Maße theile. Deshalb möchte ich auch nicht, daß die Regierung vor die Frage gestellt würde, das Gesetz überhaupt ablehnen zu müssen, wenn § 2 abgelehnt werden sollte. Ich gestatte mir daher die dringende Bitte, den S2 nach dem Antrage der Herren Nadbyl und Genossen wiederherzustelleß und die sonst dazu gestellten Antrãge abzulehnen. .
Abg, von Schenckendorff (nl): Sein Antrag ermögliche eine Verständigung zwischen denen, die für die Regierungsvorlage seien, und den Anhaͤngern des Commissiongantrages. Bie Besoldungsgemein⸗ schaften schüfen den Leh wolle, ohne daß sie andererseits den Communen
u große Lasten guflegten. Es werde durch seinen Antrag eigentli Ab 38
nur eine Art
ung für die einzelnen Communen herbeigeführt, am Jahres⸗
schluß werde festgestellt, ob die einzelne Commune neben den von ihr im Jahre schon getragenen Lasten noch einen Betrag für die Be⸗ soldungsgemeinschaft zu zahlen habe oder einen solchen erhalte. Diese Umrechnung werde keine zu complizirte sein, sie bedeute auch schon insofern kein Novum, als sich der Minister am 2. Mai für die Be⸗ soldungẽgemeinschaften ausgesprochen habe. Uebrigens bedaure er, daß der Abg. Ritter seinen Antrag nicht schon in der Commission gestellt habe.
Abg. von Buch (eonf): Seine Fraction habe stets die Ver⸗ besserung der Lehrer esoldungszulagen für nothwendig halt und diese Stellung nehme sie guch, jetzt noch ein. Die Fonfervativen kannten aber in ihrer Mehrheit nicht für die Streichung des 5 2 stimmen, weil auf die finanzielle Belastung sowohl des Staats als auch der Gemeinden Rücksicht genommen werden gif Die Finanz- lage des Staats zwinge fie zum Verzicht auf manche ehr nothwendige Ausgabe. Die J,, des § 2 werde einen Theil seiner Freunde wingen, gegen die Vor age zu stimmen. Auch die Bildung von
esoldungsgemeinschaften hielten sie für nicht durchführbar.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich möchte nur mit zwei Worten nochmals zurückkommen auf die Einwendung, die mir Herr Abg. von Schencken⸗ dorff gemacht hat, daß ich am 2. Mai mich hier selbst für Besoldungs⸗ gemeinschaften ausgesprochen hätte. Ja, meine Herren, ich habe mich allerdings für freiwillige Besoldungsgemeinschaften ausgesprochen. Ich bin auch nicht nur nicht abgeneigt, sondern entschlossen, wenn das Gesetz zu stande kommt, den Versuch zu machen, im Aufsichtswege solche freiwilligen Gemeinschaften herbeizuführen. Wenn das geschieht, so werden die Gefahren, die in dem Antrage des Herrn Abg. von Schenckendorff liegen würden, vermieden werden; denn dann würde man Statuten machen und würde in den Statuten die Einzelheiten des Verfahrens genau feststellen können. Thut man das nicht, meine Herren, so liegt in der That eine Gefahr vor. Meine Herren, der Herr Abg. von Schenckendorff beschränkt zunãchst seinen Antrag auf die communalen Anstalten. Es entsteht sofort die Frage: wie wird es denn mit den stiftischen An⸗ stalten? Sollen die stiftischen Anstalten mit den Communalanstalten einen Verband bilden, oder sollen sie besondere Verbände bilden? Das würde aus der Fassung des S 4 zunächst noch nicht hervorgehen.
Dann mache ich aber darauf aufmerksam, daß, wenn man einen solchen Antrag, der noch erst in letzter Stunde zu stande gekommen ist, hier annimmt und dadurch einen Zwang ausübt, dadurch eine Unklarheit und Rechtsunsicherheit in das Verhältniß hineinkommt. Es wird eine unendliche Rechnerei und Schreiberei bei der Kasse, die der Herr Abg. von Schenckendorff hier bezeichnet hat, entstehen. Es bestehen aber auch sonst noch rechtliche Zweifel. Es fragt sich: wie soll es werden, wenn im Vertretungsfalle Remunerationen aus den Gehältern gezahlt werden? Soll das Minus, das dadurch entsteht, allen an der Gemeinschaft betheiligten Angestellten zu gute kommen, soll das Plus, was nothwendig wird an Ausgaben, wenn in einer Anstalt sehr viele hochbesoldete und ältere Lehrer sind, von den anderen Anstalten mit getragen werden?
Kurz, alle diese Dinge, die zugleich eine Unsicherheit in den Gemeindehaushalt hineintragen, sind nach meiner Auffassung bedenklich, und ich gebe deshalb anheim, den Antrag des Herrn Abg. von Schenckendorff nicht anzunehmen.
Abg. Dr. Kropatsch eck (eons.) erklärte, für die Commissions ; beschlüsse einzutreten trotzdem nach der Erklärung der Regierung wenig Aussicht auf Annahme derfelben vorhanden sei. Die Ein“ führung der Dienstalterszulagen sei dringend nöthig, an den Com- munalschulen gebe eg Lehrer die fünfzehn Jahre bine g auf der untersten Gehaltsstufe blieben. Bei staatlichen Anstalten kämen solche Ungeheuerlichkeiten nicht vor. Daß Besoldungsgemeinschaften etwas Umständliches hätten, gebe er zu, er sehe aber in ihnen die Möglich⸗ keit eines Zwanges für die Communen—
Abg. Pr. Lieber (Ctr.): Mit Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage handele man für die Lehrer. Daß seine Freunde das System der Dienstalterszulagen für das beffere hielten, hätten sie bei den Be⸗ rathungen über den Normal ⸗Etat gezeigt. Wenn es irgend möglich ö.. würden sie auch bei den nichtstaatlichen Anstalten für dieses Be⸗ oldungssystem eintreten. Sie hätten sich aber überzeugt, daß die . Mittel hierzu nicht ausreichten. Noch weniger gehe dies auf osten der einzelnen Gemeinden. Der Unterschied zwischen den beiden Besoldungssystemen würde die Last bei einzelnen Gemeinden bis zu 12500 M6. steigern. Der von den gg. von Schenckendorff und Kropatscheck ver⸗ suchte Ausweg durch Besoldungsgemeinschaften bedeute für seine Freunde den Weg vom Regen in die Traufe. Wenn es zu freiwilligen Be⸗ soldungsgemeinschaften kommen sollte, so hoffe er wenigstens, daß das Princip der Freiheit voll gewahrt werden werde.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Wenn ich meine Aufgabe darin fände, lediglich einseitig fiscalische Interessen zu vertreten ohne Rücksicht auf die Folgen für andere Verhältnisse, so wäre ich in der Lage, den Antrag von Schenckendorff⸗Kropatscheck zu acceptiren. Denn der Antrag würde die Staatskasse vor den Rückgriffen wegen Ueberlastung von einzelnen Gemeinden durch das obligatorische System der Dienstalterszulagen in einer ganz vortrefflichen Weise schützen. (Sehr richtig! im Centrum.)
Es werden hier Gemeinschaften gebildet von leistungsfähigen und weniger leistungsfähigen Gemeinden; Gemeinden mit einer großen Anzahl von Lehrern und mit weniger Lehrern. Ich nehme an — denn sonst wäre der Antrag überhaupt nicht verständlich, ganz un⸗ acceptabel, wahrscheinlich auch vom Standpunkt der Antragsteller selbst — daß hier alle Gemeinden des Staats zu⸗ sammen vereinigt werden sollen, und nicht bloß einzelne, nach dem Ermessen des Cultus · Ministers. Diese Gesammt⸗ heit aller Gemeinden, welche solche Communalschulen haben, würde ja genügende Deckung geben, damit das Finanz⸗Ministerium in der Lage wäre, zu sagen: von Leistungsunfähigkeit infolge des Alters⸗ stufen · Systems kann hier garnicht die Rede sein.
Also von diesem rein finanziellen Standpunkt aus könnte ich diesen Antrag nur mit Freuden begrüßen, ich wäre manche Sorge los, die daraus resultirt, daß durch Steigerung der Anforderungen an die Ge⸗ meinden die Nothwendigkeit und die Neigung des Rückgriffs auf die Steuerkasse in sehr erheblicher Weise gestärkt wird. (Abg. Rickert: Hört! hört h
rern das, was ihnen die Commission geben
⸗
Aber dennoch bin ich gegen diesen Antrag, und zwar im Interesse der Beruhigung und des Friedens, der nicht bloß bei den Lehrern von Bedeutung ist, sondern auch bei den Gemeinden. (Sehr richtig! links und im Centrum.)
Wohin führt denn dieser Antrag? Er führt, wenn ich ihn recht verstehe, dahin, daß die eine Gemeinde, die vielleicht darauf Bedacht genommen hat, möglichst junge Lehrer anzustellen, gejwungen wird, zu zahlen für andere Gemeinden, die sich die besten Kräfte, altere, er⸗ fahrene Kräfte ausgesucht und daher ihre Ausgaben nach dem System der Dienstalterszulagen erheblich in die Höhe geschroben haben. Jeden · falls führt es dazu, daß es ganz zufällig ist, ob die eine Gemeinde nicht für die andere zu zahlen hat, wenn auch der Wille der Be⸗ theiligten dabei nicht in Betracht kommt.
Ich bin überzeugt, wenn Sie diese Zwangsgenossenschaften bilden in der Weise, wie hier vorgeschlagen wird so drãngt das doch schließlich zu einer Verstaatlichung der Communalanstalten. Wenn einmal derartige Genossenschaften durch die ganze Monarchie zwangsweise etablirt sind, so wäre der Schritt, daß man nun überhaupt von diesen Communalanstalten, deren Finanzen man schon so durcheinander verkoppelt hat, absieht und nun sagt: alle diese Anstalten müssen Staatsanstalten werden, ein Erfolg, den wenigstens ein großer Theil des Hauses nicht wünscht. Ich bin immer der Meinung, daß, so schwierig auch in- manchen Dingen für die Communen die Verwaltung des höheren Schulwesens, die doch nur bis zu einer gewissen Grenze frei ist, sich gestalten möge, diese ideale Seite, möchte ich sagen, der Gemeindeverwaltung für die Städte neben der sonstigen ausschließlichen Verwaltung materieller Interessen von der größten ¶ Bedeutung ist. AuRif der anderen Seite bin ich der Meinung, daß eine gewisse Individualitãt der Schulen in ihren historischen und besonderen Ver⸗ hältnissen und Aufgaben am besten erhalten wird dadurch, daß die Communalschulen nicht beseitigt, sondern in ihrer Besonderheit er⸗ halten werden, wenn sie auch allmählich etwas davon abzugeben durch den allgemeinen Schliff der Entwickelung gezwungen sein werden.
Ich bitte unter diesen Umständen, auch den Antrag des Herrn von Schenckendorff abzulehnen, so sehr ich den guten Willen und den Eifer anerkennen kann, einen wirklich wünschenswerthen Zu⸗ stand der allgemeinen Durchführung der Alterszulagen auch bei den Communen, wie ich vollkommen anerkenne, durchzuführen; wir sind aber gegenwärtig dazu nicht in der Lage, und ich bitte dringend, nicht das ganze Gesetz, wie der Vater das Kind in seinen Armen erdrũckte vor großer Liebe, durch solche Anträge zu gefährden. Heiterkeit.
Abg. Dr. Dürre (ul): Er müsse si ür di ĩ 8582 ,,, dessen glich eng J ,,
wesens nicht erforderlich und zweckmäßig sei. So komme man zu dem Schluß, daß das System der e n n. beseitigt werden müsse, nicht bloß im Interesse der Lehrer, sondern auch im Interesse der Schule. Ihm stehe das Interesse der Schule höher als das Interesse der Gemeinden, wenn diese auch vorübergehend durch dieses . elastet werden möchten.
bg. Rickert (dfr): Ob das Interesse der Schule höher stehe, oder das der Gemeinden, darauf werde er hier nicht eingehen. Es handele 6 hier lediglich um eine Sa. der Tactik. Der Cultus⸗Minister habe auf Grund von eschlüssen des Staats⸗ Ministeriums erklärt, daß für den Fall der Annahme der Commissions⸗ beschlüsse das Gesetz fallen werde. Er möchte aber den Herren, die dem Gesetz freundlich gegenüberständen, noch eine andere Erwã ung an das Herz legen. Der Finanz⸗Minister habe von schweren H, in der Commission gesprochen, die er bei diesem Gesetz gehabt habe. Er bitte, das Herz des , nicht zu schwer zu machen, damit nicht das ganze Ge etz wirklich scheitere. Er glaube, daß jeder so stimmen müffe, daß er überzeugt sei, die Masorität zu haben. Er wolle damit nur sagen, man müsse in dem Bewußtfein stimmen, daß die Majorität mit Einem gehe; er hoffe, daß ein Theil seiner Freunde für die Wiederherstellung der Regierungövorlage stimmen werde, damit das Gesetz durchkomme und auch das Herrenhaus das Gesetz glatt annehmen könne, was es thun könne, wenn der 572 nach der Regierungsvorlage angenommen) werde. Werde §2 ab⸗ gelehnt, so werde das Herrenhaus auch gegen den § 1 Einwendungen erheben.
Finanz ⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Abg. Rickert meint, es kõnnten meine Bedenken im Herrenhause so schwer werden, daß das Gesetz infolge dessen gänzlich zum Scheitern gelange. Das kann doch nur so viel heißen, als daß ich einen gewissen heimlichen Wunsch haben könnte, daß dieser Erfolg einträte. Meine Herren, ich würde gegen eine solche Annahme auf das allerentschiedenste protestiren. Ich habe keineswegs verhehlt in der ganzen Verhandlung, daß hier zwei sehr wichtige Gesichtspunkte, die ich mehrfach entwickelt habe, gegen einander stehen; aber nachdem die Staatsregierung und ich selbst mit voller Ueberzeugung doch die Gründe für das Gesetz als über⸗ wiegend erachtet haben, würde sie nichts mehr bedauern, als wenn das Gesetz in der gegenwärtigen Lage zum Scheitern käme - ich werde daher nicht nur hier, sondern auch im Herrenhause alle Hindernisse aus dem Wege zu räumen suchen, die wirklich zu einem solchen Scheitern des Gesetzes führen könnten.
Nun sage ich, wenn die Sache so liegt, so liegt auch die drin- gendste Veranlassung für Freunde des Gesetzes vor — ich schließe mich in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn Abg. Rickert durch⸗ aus an — das Gesetz in seiner großen Bedeutung für die ganze Lage des Lehrerstandes mit den sehr weitgehenden Concessionen, die in dieser Beziehung gemacht sind, zu stande zu bringen und nicht, ohne Maß zu halten, aus dem puren Wunsch das Alleräußerste und Allerbeste zu erreichen, das Gute selbst zu gefährden. Diesen Standpunkt habe ich immer eingenommen, und ich glaube allerdings, daß es durchaus richtig ist, daß die Gefahr des Scheiterns im Herrenhause um so größer wird, je mehr Sie über dies nothwendige Maß hinausgehen.
Abg. Dr. Enneccerus (nl): Man dürfe hoffe daß, wenn das us sch jetzt auf die Regierungsvorlage beschränke, für die spätere
Zeit dadurch nicht einem Fortschritt vorgebeugt werde. Er werde deshalb nach der . des Finanz⸗ . mit einer Anzahl seiner Freunde für die Wiederherstellnng des 2 stimmen. ö
Abg. von Schenckendorff (nk) zieht seinen Antrag zurück.
53 2 der Vorlage wird darauf in namentlicher Abstimmung mit A1 gegen 28 Stimmen angenommen.
Dar tf wird die Sitzung um 4 /, Uhr vertagt.
Präsident von Köller schlägt vor, die nächste Sitzung auf Abends 8 Uhr anzusetzen. . .
Abg. Pr. Lieber (Centr.): Es sei eine übermenschliche w. derung, daß das Haus, nachdem es von 10 Uhr an, einzelne Ab⸗ eordnete don 9 Ühr an in der Arbeit sei, heute, Abend wieder⸗ . solle. Es habe doch, so zu sagen, auch ein Recht, Rück= icht zu fordern, wie es sie den Le rern in so reichlichem Maße deben erwiefen habe. Er bitte den Präsidenten, das Haus bis morgen zu entlassen, zumal noch Fractionsberathungen die itglieder
in Anspruch nehmen würden.