1892 / 127 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammen⸗ Dienstverrichtungen obliegt; 2) sammtliche Stellen, iegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienst⸗

Greiß und Schmidt⸗Warburg wollen die Nr. 1 aus diesem 8 2 ausscheiden und die Aufzählung der⸗ jenigen Stellen einreihen, welche nach 5 3 nur zur Hälfte mit Milltãranwãrtern zu besetzen sind.

Nach 5 3, der mit zur Debatte gestellt wird, sind min⸗ destens zur Hälfte mit Militäranwartern zu besetzen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, jedoch mit Ausnahme 1) derjenigen Stellen, für welche eine besondere wissenschaftliche oder technische Vorbildung erfordert wird, 2) der Stellen derjenigen Kassenvorsteher, welche eigene Rech⸗ nung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, welche . einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben

aben.

Abg. Schmidt ⸗Warburg (Centr.): Auch seine politischen Freunde stãnden einmuthig auf dem Grundsatz, daß den Militãranwãrtern eine auskömmliche Eristen; geschaffen und der Armee ein ausreichender Bestand von Unteroffizieren gesichert werden möge. Es frage sich nur, ob die in der Vorlage vorgeschlagenen Bestimmungen dazu nothwendig seien. Der Regierungẽcommissar habe in der Com- mission einige Zahlen angeführt. Es seien von den den Militär⸗ anwãrtern vorbehaltenen 70090 ausgeschriebenen Stellen, nur 1700 mit solchen besetzt worden. Der Grnnd liege darin, daß sich eben nicht mehr gemeldet hätten. Man könne nun doch nicht ver⸗ langen, daß noch mehr Stellen ausgeschrieben würden, wenn sich schon zu den jetzt vorhandenen keine genügende Anzahl melde. Er möchte, daß alle diejenigen Stellen, die sich als werthlos für die Militãranwärter ewwiesen hätten, zur freien Concurrenz zugelassen und nicht ausschließlich den Militãranwärtern vorbehalten würden. Das sei vor allen Dingen der Fall bei den Kanzliften und Lohnschreibern. Zu den Kanjleigehilfenstellen in der Justizverwaltung melde sich fast garkein Militãranwärter; wenn das schon am grünen Hol; der Juftizverwaltung geschehe, wie solle es dann erst am dürren Holze des Communaldienftes werden? Er hoffe, daß wenigstens diese karg dotirten Stellen der freien Concurren; erhalten bleiben würden.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung legt einen sebr erheblichen Werth auf das Zustandekommen dieses Gesetzes. Dieses Gesetz ist und das ist, glaube ich, nicht von allen Seiten genügend erkannt worden auch die Erfüllung eines Versprechens, welches bereits vor 10 Jahren gegeben worden ist, als die Grund⸗ sätze für die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen im Staat und im Reich geregelt wurden. Ausdrücklich ist damals vor⸗ behalten worden, daß nur provisorisch bis auf weiteres die bis⸗ herigen Bestimmungen beibehalten werden sollen. Es ist damals von allen Seiten anerkannt, daß eine gleichmäßige Regelung nach gleichen Grundsãtzen für Reich und Staat sowie für die Communal⸗ verbände nothwendig sei. Dieses Versprechen hat die Königliche Staatsregierung durch den vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt, und in dieser gleichmäßigen Regelung einerseits für Staat und Reich und andererseits für alle Communalverbände sind alle die Abãnderungen begründet, welche dieses Gesetz gegen den bisherigen Zustand zeigt. Darin ist begründet einerseitös die Verminderung der Stellen im Subalterndienst, weil man davon ausgehen mußte, daß es nicht gerechtfertigt sei, die Com⸗ munalverbände anders und schlechter zu stellen, wie das Reich und der Staat sich selbst stellen; darin ist aber auch anderer⸗ seits begründet die Ausdehnung der Verpflichtung zur An⸗ stellung von Militärinvaliden auf die Anstellung von Militär⸗ anwärtern und wiederum begründet die Ausdehnung auf alle Communalverbände ohne Unterschied.

Die Sache selbst ist meines Erachtens so ganz zweifellos klar gelegt, daß irgendwie eine Vertagung der Entscheidung sich aus sach⸗ Iichen Gründen nicht rechtfertigen läßt, sondern daß höchstens der Wunsch dafür maßgebend sein kann, einer unbequemen Abfstimmung zu entgehen. So sehr aber die Staatsregierung ihrerseits darauf Werth legt, das Gesetz zu stande zu bringen, so würde sie doch lieber auf das Gesetz verzichten, als ein Gesetz annehmen, welches den Antrag enthielte, den der Abg. Schmidt (Warburg) gestellt und soeben befürwortet hat. Denn damit wiche sie von dem Grundprincip ab, von dem sie ausgegangen ist: von der Gleichstellung der Communal⸗ verbände mit dem Reich und mit dem Staat. Auch in Staat und Reich sind alle Kanjzlistenstellen obne Ausnahme Militär⸗ anwãrtern vorbehalten, und gerade die Consequen; des Princivs dieses Gesetzes führt dahin, hier keine weiteren Ausnahmen zu gestatten.

Dazu kommt, daß auch den sachlichen Ausführungen des Herrn Abg. Schmidt nicht beizutreten ist; denn, meine Herren, ob eine Stelle für einen Militãranwãrter begehrenswerth ist oder nicht, bitte, lassen Sie doch darüber den einjelnen Anwärter selbst

entscheiden. Wenn er sich für eine Kanzlistenftelle meldet, so ist sie ihm eben begehrenswerth. Also nach dieser Richtung sind die Ein⸗ wände des Herrn Vorredners nicht begründet. Ich möchte weiter⸗ gehen. Er sagt, ich mache einen wesentlichen Unterschied zwischen den Stellen, deren Inhaber zu mechanischen Dienstleistungen bestimmt sind, den Unterbeamten und zwischen den Kanzlistenstellen. Ja, meine Herren, bei dem Stande unserer Volksbildung sind wir doch glũcklich so weit gekommen, daß man sagen kann, auch die Functionen der Kanzlisten sind eigentlich mechanische Dienst⸗ leiftungen; auch hier ift eine besondere geschäftliche Vor⸗ bildung für die Leute nicht erforderlich. Falls ein Mann als Regimentsschreiber oder als Brigadeschreiber bisher fungirt hat, so ist er eo ipso ohne weitere Vorbildung für diese Stellen voll und gut qualifizirt. Es würde also durch Annahme des Antrages Schmidt⸗ Warburg ein Bruch im Princip dieses Gesetzes entstehen; eine große Zahl von Stellen, welche für Militãranwärter begehrenswerth und erwüunscht sind, würde ihnen entzogen, und darum würde die König⸗ liche Staatsregierung nicht in der Lage sein, ein Gesetz anzunehmen, welches die Verpflichtung sãmmtlicher Communen in dieser Beziehung auf die Hälfte reducirt.

Abg. Greiß (Centr.) will die Ausnahmen von der Vorschrift des

3 auf diejenigen Beamten, die Kassenbücher zu führen oder 6 zu prüfen hätten, und auf sämmtliche Bureaubeamten der communalstãndijchen Bankinstitute ausdehnen. .

Abg. Dr. Wür meling (Centr.) fragt, ob die unentgeltliche oder

egen geringes Entgelt erfolgende Ausbildung von Kanzlisten von n als eine Umgehung des Gesetzes betrachtet werden könne, und will in Nr. 2b des 5 3 auch die Kassencontroleure (Gegenbuchfũührer) und Kassen⸗ und Rechnungsrevisoren aufgenommen wissen.

Kanzlisten im Communaldienst anlangt, auch hier nur die Erklarung wiederholen, die ich im Herrenhause auf eine Anfrage des Herrn Ober · Bũrgermeister Struckmann abgegeben habe: Wenn die Aus⸗ bildung von Kanzlisten unentgeltlich oder gegen ein so geringes Einkommen erfolgt, daß dadurch irgendwie eine für einen Militãranwãrter geeignete Stelle nicht creirt wird, so werden bierin die Gemeinden oder Communalverbände auch in Zukunft nicht beschrãnkt. ;

Was nun den Antrag des Abg. Wuermeling anlangt, so glaube ich, erledigt er sich in Betreff des ersten Punkts, der Gegenbuchfũhrer durch die Fassung des 5 3 Abf. 2, ist der Gegenbuchführer der Mit⸗ rendant, empfängt er das Geld mit und hat er über das Geld mit zu quittiren; so gehört er nicht nur zu denjenigen, welche Rechnung zu legen haben, sondern er gehört auch zu denjenigen, die mit der Aufbewahrung und Einnahme der Kassengelder befaßt sind. Anders liegt es in Betreff der Kassen⸗ und Rechnungsrevisoren. Meine Herren, es ist ja überhaupt etwas eigenthümlich, wenn man die auszunehmenden Beamtenkategorien lediglich nach einer ãußeren Benennung fixiren will und nicht nach denjenigen Geschäftskreisen, die sie wahrzunehmen haben. Ich glaube, daß ganz richtig im § 3 die Sache dahin firirt ist, daß gesagt ist: alle Kassenbeamten, welche Kassengelder einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben haben“; trifft das auf den betreffenden Mann zu, so mag er heißen, wie er will, er fällt nicht unter die Bestimmung des § 3; hat er aber damit nichts zu thun, so kommt es auf den Titel, den er führt, nicht an Ich kann deshalb dem Antrage nicht zustimmen, daß diese Kassen⸗ und Rechnungsrevisoren hier ausdrücklich zugefügt werden. Ich glaube aber, der Antrag Wuermeling wird sich aus anderen Gründen erledigen, nämlich nach der Bestimmung des 5 3. Diese Stellen, die er im Sinn hat, werden in der Mehrzahl der Fälle nicht ohne weiteres durch Leute besetzt, die überhaupt noch nicht im Communaldienst beschãftigt gewesen sind, sondern es werden in der Regel solche Stellen sein, welche im Wege des Aufrückens erlangt werden, und wenn das der Fall ist, so ist ja durch den 5 38 Fürsorge getroffen. Ich möchte deshalb bitten, auch den Zusatzantrag Wuerme⸗ ling abzulehnen.

Abg. Dr. Lieber (Centr.) bedauert, daß der Minister hinsichtlich der Beamten der communalftãndischen Banken seine Ansicht nicht geãußert habe.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Ich kann mich mit diesem Antrage nicht einver⸗ standen erklären. Ich glaube, den berechtigten Gründen, die zu Gunsten desselben vom Herrn Abg. Dr. Lieber ausgeführt worden sind, wird in genügender Weise dadurch Rechnung getragen, daß es sich hier um Stellen handelt, welche nicht ausschließlich, sondern nur zur Hälfte den Militäranwärtern vorbehalten werden, und die Leitung des betreffenden Instituts wird also durch diese Beschränkung auf die Hälfte die genügende Möglichkeit haben, sich auch unter den ihr bekannten besonders befähigten Civilanwärtern das nöthige Material auszufuchen. Aber eine ausschließliche Verwendung von Civilanwãrtern für diese Stellen, die zu den besser dotirten Stellen gehören, glaubte ich im Interesse der Heeres verwaltung, im Interesse der gleichen Behandlung sãmmtlicher Communalverbände nicht für zu⸗ lãssig erachten zu kõnnen.

Zwei Eigenschaften kommen in Frage: die Befähigung und die Zuverlässigkeit. Was zunächst die Zuverlässigkeit anlangt, so glaube ich, keinem Widerspruch zu begegnen, wenn ich sage, daß in diefer Beziehung der Militäranwärter, ein Mann, der zwölf Jahre im Heere vorwurfsfrei gedient hat, voraussichtlich dem betreffenden Civilanwãrter in keinem Falle nachsteht, in sehr vielen Fällen wohl voranstehen wird.

Was die Befähigung anlangt, so kommt es darauf an: kann, wenn eine besondere Befähigung erforderlich ist für die Besetzung der Stelle, von dem Vorfteher der Nachweis einer solchen gefordert und von dem Militäranwärter geführt werden? Im übrigen kann ich nicht anerkennen, daß ein Mann von dreißig Jahren nicht mehr im stande sein sollte, sich in den Bureaudienst einer communalstädtischen Verwaltung einzuarbeiten. Auch nach dieser Richtung hin würden, glaube ich, Ausnahmen nicht zu begründen sein. Ich bitte um Ab⸗ lehnung des Amendements.

Abg. Dr. Würmeling (Centr.) hält seinen Antrag nur bejũglich der Kassen⸗ und Rechnungsrevisoren aufrecht.

SS 2 und 3 werden unter Ablehnung aller Amendements unverändert nach der Commissionsfassung angenommen.

F 4 besagt: In welchem Umfang die nicht unter die S5 Wund 3 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern zu besetzen sind, ist unter Berücksichti⸗ gung der ,,. des Dienstes und unter sinn⸗ gemäßer Zugrundelegung der für die Reichs- und Staatsbehörden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen zu bestimmen. (Die gesperrten Worte sind Zusatz der Commission.) .

Abg. Eberty (ofr.) beantragt die Streichung des Zusatzes.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Ich kann in der Abänderung, die die Com⸗ mission getroffen hat, nicht eine materielle, sondern nur eine re⸗ dactionelle Abänderung erkennen; aber ich bin mit dem Herrn Abg. Eberty darin einverstanden, daß sie nicht glücklich ist, und daß die Fassung der Regierungsvorlage den Vorzug verdient. Da sie aber keine materielle Abänderung enthält, würde eventuell die Staatz⸗ regierung auch gegen den Commissionsbeschluß nichts einzuwenden haben.

Abg. Schm idt⸗Warburg (Centr) bittet um Aufrechterhaltung des Commissionsbeschlusses. Man dürfe hier nicht Willkür, sondern müsse feste Grundsãtze walten lassen. Er wünsche, daß was in den Motiven stehe, auch im Gesetz ausgedrückt werde.

Sz 4 wird in der Commissionsfassung angenommen, des⸗ gleichen nach unerheblicher Debatte die 85 8-13

Nach 3 13a, den die Commission neu eingefügt hat, dürfen die Civilpersonen, welche seit mindestens drei Jahren sich in Stellen befinden, welche nach dem bisherigen Rechte ohne landesherrliche Verleihung der Berechtigung zu einer An⸗ stellung 1 übertragen werden können, in diesen Stellen belassen werden. Gehören diese Stellen zu denjenigen, welche nach der Vorlage theilweise den Militäranwärtern vorbehalten sind, so müssen frei werdende den letzteren bis zur Erfüllung des ihnen vorbehaltenen Theiles übertragen werden

Abg. Seyffardt (nl) empfiehlt die Annahme dieses Para⸗ grayhen, um ein großes Unrecht von einer Reihe von Beamten ab⸗ juwenden, die seiner Zeit infolge fahrlässiger Handhabung der Rechte

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Minister des Innern Herrfurth: Meine Herren! Zunächst kann ich, was die Ausbildung von

der Aufsichtsbehörden in Stellen eingetreten seien, die ihnen nicht

Herr Abg.

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gangs 9 8 allgemeine Amnestie fũr alle kõnne 3 sie doch uh auf

erer, enen werde für die Streichung des

Minister des Innern Herrfurth:

Ich für meine Person kann allerdings den Ausführungen des Herrn Abg. Hoeppner im wesentlichen nur beitreten und werde in gleichem Sinne stimmen. Man könnte vielleicht das möchte ich ihm einwenden nach einer Richtung hin doch sagen: eine Uebergangs⸗ bestimmung ist nicht ungerechtfertigt aus dem Grunde, weil auch in Betreff der Städte, Kreise und Provinzen das bestehende Gesetz ge⸗ ändert wird durch Ausdehnung der Verpflichtung, nicht bloß Militãrinvaliden, sondern auch Militãranwärter anzuftellen, und man kann ferner hervorheben, daß, weil jetzt nun der Kreis derjenigen, die für solche Stellen sich melden, erheblich größer sein wird, als wie er gewesen sein würde zur Zeit der Besetzung der Stellen, man im Hin⸗ blick hierauf eine Uebergangsbestimmung mit aufnehmen könnnte. Die Staatsregierung legt ihrerseits auf das Zustandekommen des Gesetzes einen sehr großen Werth. Sie würde lieber das Gesetz ohne den 5 13a angenommen sehen, aber sie würde auch gegen den F 13a ihrerseits keinen entschiedenen Widerspruch erheben, vielmehr für denselben eventuell im Herrenhause eintreten, falls er hier die Majorität finden sollte. Ich bemerke aber, es wird dies der Regie⸗ rung nicht leicht; denn, darin muß ich dem Abg. Hoeppner beitreten, es handelt sich eigentlich um die Legalisirung eines illegalen Vorgehens und das kann die Staatsregierung nur, um den Zweck zu erreichen, das Gesetz zu stande zu bringen, und nur mit Rücksicht darauf, daß es sich um eine ein malige Uebergangsbestim⸗ mung handelt.

Abg. Wallb recht (nl) bittet, die Worte seit mindestens drei Jahren zu streichen.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Ich bitte Sie, dem Antrage des Abg. Wallbrecht nicht zuzustimmen, vielmehr die Worte seit mindestens drei Jahren“ stehen zu lassen. Sie kommen sonst dahin, daß Sie sogar die Com⸗ munalverwaltungen induciren, jetzt rasch noch illegale Hand⸗ lungen vorzunehmen, um sie dann durch das Gesetz legalisiren zu lassen. Ich glaube, dazu liegt eine Veranlassung über⸗ haupt nicht vor. Handelt es sich um eine wirklich besonders be⸗ rũcksichtigenswerthe Persönlichkeit, welche vor kürzerer Frist als drei Jahre angestellt ist., so bleibt den betreffenden Communen vor- behalten, den Antrag auf Allerhöchste Verleihung der An⸗ stellungsberechtigung für diesen Mann zu stellen. Generell das vorzuschreiben, dazu kann die Königliche Staatsregierung ihre Zustimmung nicht ertheilen. Mit der redactionellen Abänderung des Antrags Eberhard bin ich einverstanden und habe dagegen keine Ein⸗ wendung zu erheben.

Abg. Roeren (Centr.) empfiehlt die unveränderte Annahme

es S 13a. ö Al, W althrecht (ul) zieht seinen Antrag zurũck .

Abg. Schmidt⸗Warburg (Centr.) will statt seit mindestens 3 Jahren setzen: seit dem J. Januar 1892.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Ich glaube, der Zeitraum von drei Jahren, welcher im S 132 festgestellt worden, ist schon das Ergebniß eines

Compromisses. Denn ursprünglich war die Frist auf längere Zeit,

auf fünf Jahre, in Vorschlag gebracht. Nun würde ich gar kein Be⸗ denken tragen, den Antrag Schmidt zu acceptiren, wenn wirklich der Wortlaut so interwretirt werden könnte, wie ihn der Schmidt heute interpretirt hat, daß nämlich es ganz in das Belieben der Staatsbehörden gestellt wäre, ob sie die betreffenden Personen in ihren Stellen belassen will oder nicht. Ich glaube, der Sinn des Paragraphen ist aber in der Commissions⸗ berathung ein anderer gewesen. Sie haben aussprechen wollen: die Communalĩverwaltung kann natürlich die Leute, wenn sie will, aus den Stellen herausbringen, sie darf sie aber darin lassen, ohne daß die Aufsichtsbehörde fordern kann: ihr müßt sie entlassen. Ich glaube, daß, wenn diese den Gemeinden günstige Interpretation angenommen wird, es auch gerechtfertigt ist, einen längeren Termin festzusetzen und zwar mindestens einen Termin von drei Jahren, wie

ihn 5 13a vorgeschlagen hat.

s 132 wird unverändert angenommen, ebenso 3 14, wonach das Gesetz am 1. Oktober 18M in Kraft tritt. Die eingegangenen Petitionen werden der Regierung als Material

überwiesen. . . Die Commission hat schließlich folgende Resolution vor⸗ geschlazn ; . . ö Die Regierung zu . dahin zu wirken, daß den Beamten im Communaldienst bei ihrer Pensionirung die Militärdienstzeit angerechnet und der auf diese Weise entstehende Pensionsmehr⸗ betrag aus Reichs und Staatsmitteln getragen werde. Abg. von Eynern (nl): Mit den Zielen der Resolution könne man einverstanden sein; es sei nur bedenklich, daß hier ein⸗ seitig eine Anweisung auf die Finanzen des Reichs gegeben werde Dieses immerhin schwere Bedenken müsse doch auch hier zur Sprache gebracht werden. Ob die Finanzwerhältnisse des Reichs es er laubten, solche Anregungen zu geben, sei Sache des Reichs zu be- urtheilen. Er halte dafür, daß das Haus sich mit den Ergebnisen der Berathung zu dem Gesetze selbst begnügen und die Resolution ablehnen solle. . . ö. . Abg. Sperlich (Centr.) : Da die Regierung eine Erklärnng über den Inhalt der Resolution heute ebenso wenig wie in der Commission gegeben habe, so könne er für die Refolution heut nicht stimmen, da man nicht einseitig die Anregung zu neuen Aus gaben aus Reichsmitteln geben sollte. ö. ö Abg. Dr. Meyer (fr.) schließt sich den Ausführungen Vorredner an und ersucht gleichlalls um Ablehnung der Resolution. Die Resolution wird abgelehnt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

j . . . t ver⸗ Gin Spediteur, welcher an einem mit einer Postanstalt sehenen Orte wohnt, von einem anderen Orte mit 4 . durch einen expressen Boten sich Zeitungen kommen 2 in feinem Wohnort? an feine Abonnenten vertheilt vellez nen einem Ürthess des Fieichsgericht, IJ. Straffenats, vom 16. Fe 1892, dadurch nicht das Postregal.

Aichtamtliches.

Schweiz.

In Bern ist gestern die neue Session der Bund es— versammlung eröffnet worden. Im Nationalrath be— zeichnete der Präfident Lachenal die Situation nach außen als unverändert und die internationalen ökonomischen Ver⸗ haltnisse 6 wenig erfreulich. Der Bundesversammlung sst gleich bei Beginn der Berathungen der bereits erwähnte Antrag des Bundesraths ug ge, wonach der Drt St. Maurice im Canton Wallis befestigt werden soll und für Bau und Armirung inclusive Munition zwei Millionen Francs gefordert werden. Der Antrag ist für dringlich erklärt worden und dadurch dem Referendum entzogen.

Rumänien.

Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer Sitzun vom Sonnabend mit großer Majorität den . über den Schutz der Fabrikmarken.

Auf eine in der gestrigen Sitzung der Deputirten— kamm er gestellte Anfrage wegen der angeblich in Rumänien verfertigten Bomben erklärte der Ju stiz⸗Min ist er, die Bomben seien in Rustschuk selbst verfertigt worden, das Complot sei gegen die Türkei gerichtet gewesen. Vier, übrigens nicht hervor⸗ ragend betheiligte Armenier seien ausgewiesen worden. Der Minister kündigte sodann für die nächste Session die Vorlage eines , , gegen gemeine Verbrechen, die unter politischem Vorwande verübt würden, an. Die Kammer ge⸗ nehmigte im weiteren Verlauf der Sitzung mit 59 gegen 2 Stimmen die durch die Einführung der Goldwährung noth— wendig werdende Abänderung des Uebereinkommens zwischen dem Staat und der Nationalbank.

Nr. 2 des Central-Blatts für das Deutsche Reich (berausgegeben im Reichsamt des Innern) vom 2. Mai hat fol⸗ genden Inhalt: Post⸗ und Telegraphenwesen: Weltpostvertrag.· lebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Käfstchen mit Werthangabe. Uebereinkommen, betreffend den Postanweisungs— dienst. Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen. Uebereinkommen, betreffend den Postauftragsdienst. Uebereinkommen, betreffend den Postbezug von Zeitungen und Jeitschriften. Handels⸗ und Gewerbewesen: Bekanntmachung. betreffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. Konsulatwesen: Todesfall. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Anhang. Militärwesen: Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befahigung für den einjährig—⸗ freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Ein⸗ und Ausfuhr.

In den vier Mongten Januar bis April (einschl) belief sich die Einfuhr in das Zollgebiet des Deutschen Reichs auf 56 314 095 Doppel⸗Ctr, gegen 380 109 183 Doppel⸗Ctr. in demselben Zeit⸗ raum des Vorjahres; die Ausfuhr dagegen auf 65 492 179 Doppel. Ctr. gegen 61 536482 Doppel⸗-Ctr. Die Einfuhr hat alfo um 5 934 188 Doppel- Ctr., die Ausfuhr um 3 955 697 Doppel ⸗Ctr. zu⸗ genommen.

Ein Vergleich der einzelnen Hauptabtheilungen des Zolltarifs für

die vier ersten Monate diefes Jahres mit denjenigen der ersten vier Monate des vorigen Jahres läßt sich in umfassender Weise nicht an. stellen, da bis zum Ende des vorigen Jahres nicht alle, sondemn nur die wichtigeren Waarenpositionen in den Statistischen Monatsheften“ publicirt wurden. Dennoch ist ein Vergleich für einzelne möglich. Die Einfuhr ist zurückgegan gen in roher Baumwolle und Baumwollenab fallen, Chlorkalk. Farbholzertract, schwefelfaurem Ammoniak, Blauholz, Gerbstoff, Chilesalpeter, Superphosphat, Roh— eisen, schmiedbarem Eisen, Eisenbahnschienen, Eisendraht, Gold⸗= Silber- und Platina⸗Erzen, Jute, Gerste (von 2159 019 auf 1227515 Doppel⸗Ctr. ), Raps, Futtergewächsen, Spiegelglas, Bett⸗ federn, Holjborke, Gerberlohe, Patronen, Taschenuhren, Lederwaaren, Veringen affe, Taback, Steinkohlen (von 13 647718 auf 95606 363 Doppel ⸗Ctr.), Mauersteinen, Schweinen, Spanferkeln, Schafwolle, Zinn. „Die Ein fuhr hat sich vermehrt für rohes Blei, fünstlichen Kalk, Natron, Schwefel, Brucheisen, natürlichen Kalk. Feldspath, Vlei⸗ und Kupfererje, Eisenerze, Schlacken von Erzen, Hanf, Heede, Beizen (von 1518 421 Doppel Etr. auf S835 6565 Dorpel. Ttr.), Roggen von 1 665 301 auf 2716 488 Doppel ⸗Ctr.), Difer, Buchweizen, Bohnen, Erbsen, Palmkerne, Mais und Dari (von 10538 166 auf 3342 289 Doppel⸗Ctr.). Malz, Kartoffeln (von 306 323 auf 709 oJ Doppel Ctr J. Obst won 33 578 auf 63 948 Doppel⸗Ctr.), Stroh, Gemüfe, Rindshäute, Brenn⸗ holt Bau,. und Nutzholz, rohes Kupfer, Bier in Fässern, Wein in Fassern, Fleisch von Vieh, frische Fische, Apfelsinen, Korinthen, Ge⸗ treidemehl, Müählensabrikate, Reis, Selkuchen, Schmalz, Petroleum on 2334796 auf 2528 966 Doppel⸗Ctr.), Steine, Dachschiefer, Braunkohlen, Eier, Kühe, Ochsen, Jungvieh, Zink. Die Ausfuhr ist zurückgegangen in: roher Baumwolle, Baumwollengewebe, Strumpfwaaren, Spitzen, rohem Blei, Bürsten⸗ nderwaaren, Sprengstoffen. CGhlorkalium, schwefelsaurem Kali, Wineralwasser, Chilesalpeter, Kalifalpeter, Brucheifen, Eifenbahnlaschen, Selle Eisenbahnschienen, Eisendraht, geschmiedeten und gewalzten Röhren, Roman. Cement. Flachs, Leinsaat, Cichorien, Kartoffeln, Gemüse, Runte rüben, Schaf und Ziegenfellen, Brennholz, Möbeln, feinen Doliwaaren, Spielseug, Herrenhüten, rohem Kupfer, groben Kupfer waaten, feinen Lederwaaren, Lichten, rohem Spiritus in Fässern, Essig, ein in Fässern, Butter, Fleisch von Vieh, Conditorwaaren, Käfe, Fartoffelstarke Mehl, Salz; Rohzucker (von 2013 908 auf 1262 856 Dopper Cr), Kandis, Rüböl, Cellulose, halbseidenen Waaren, Preß⸗ und Torfkohlen, Häten aus Stroh, Mauerfteinen, Dach legeln, Töpfergeschirr, Schafwolle, Tuch⸗ und Zeugwaaren, Zink. Die Au sfuhr bat si vermehrt in Aetznatron, Chlorkalk, Aleinirter Soda, Anilin, Bleiweiß Knochenmehl Natron, Salz sãure, Schwefel sãure, Superphosphat, Jinkweiß. Rohessen, schmiedbarem Eisen, verkupfertem Cisendraht, groben ECisenwaaren, Srahtstiften, Erden. Eisenerzen Heede, Gerste, Glaswagren, Rindshäuten, Bau⸗ und Nutzholz, Böticherwaaren, Hopfen, Maschinen aus Gußesfen, Nähmaschinen, Maschlnen gus Schmiebee fen, Kleidern und Putz⸗ waaren aus Baumwolle, Taschenuhren, tegarn, Seilerwaaaren, Damast, Bier, Fischen, Palmöl, Packpapier, Schreib und Druckpapier, , . seidenen Zeugen, Steinen, Kors, Stein kohlen von 24 4 auf 35 255 M75 Doppel ⸗Etr), Asphalt, Pech, eer, Schafvieh, Zinn.

. . 3Zweite Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

n 122.

Berlin, Dienstag, den 31. Mai

Auswanderung.

Aus dem Regierungsbezirk Hannober schreibt man uns: In den Kreifen Nienburg und Stoljenau hat die Auswanderung wicher zu— enommen. Nicht allein einzelne Personen, fondern auch hãufig Janze ĩ verlassen die heimathliche Scholle in der Hoffnung, in den Vereinigten Staaten ein besseres Fortkommen zu finden. Die Nei⸗ ung zum Auswandern wird wesentlich begünfligt durch die vielfältigen Beziehungen zu früher Ausgewanderten, welche von den amerifanifchen Verhältnissen rosige Schilderungen entwerfen. Das Ziel sind haupt⸗ sächlich die mittleren Nordstaaten Ohio, Illinois, Jowa.

Zur Arbeiterbewegung.

In Belgien hat sich unter dem Namen La mine anx minenrs« eine Gesellschaft von Bergarbeitern gebildet, die mit einem Kapital von einer Million Francs die drei Gruben der Zeche Belle et Bonne selbst ausbeuten und dabei den Achtstundentag, den Mindest lohn u. s. w. einführen will. Wie dem „Hamb. Corr. berichtet wird, hat der Besitzer der Concession Delattre 300 099 Fr, der Bergarbeiterbund des Borinage den Rest 3 Socialistische corpo⸗ rative Genossenschaften und Arbeiterliguen zeichnen Actien, die auf je 10 Fr. ausgestellt sind Vom Gewinn sollen die Actionäre 59 Proc., die Beamten und Arbeiter 2 Proc, eine Hilfskgsse 109 Proc. und die Verwalter fur Arbeiterstiftungen 20 Proc. erhalten. Zum leitenden Director wurde Herr Delattre auf fünfzehn Jahre gewählt. Ihm zur Seite stehen neun Arbeiterführer als Aöministratoren, von denen mehrere als Leiter der Bergarbeiterausftände in Borinage bekannt sind. Der Verwastungsrath soll stets mindestens einen Arbeiter unter seinen Mitgliedern haben. Mit der Forderung wird demnächst begonnen werden.

Aus Palermo meldet ein Telegramm des H. T. B. vom 31. . M.; Zwischen den Socialdemokraten und den socialistisch⸗ revolutionären Gruppen ist eine Einigung hergestellt worden. Es ist die Gründung einer allgemeinen focialistischen Ar— beiterpartei Ftaliens beschlossen worden.

In einer Versammlung der Müllergesellen wurde wie der

pi. 3. berichtet wird, am 23. d. M. in Leipzig die Rothwendig⸗ keit eines festeren Zusammenhaltens gegenüber den trostlofen Lohn— und Arbeitsverhältnissen betont. Die tägliche Arbeitszeit soll in Leipzig durchschnittlich 18 Stunden, der dafür bezahlte Stundenlohn 12 3 betragen. Es sollen aber gelegentlich auch auf 35 Stunden ununterbrochene Arbeit nur 12 Ruhestunden folgen und die Lohne auf 2—4 3 für die Stunde (bei freier Station) sinken. Die Versamm⸗ lung beschloß auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hinzuwirken. . Demselben Blatt wird unter dem 30. d. M. berichtet, daß die seit dem letzten Ausstande unter den Leipziger Buchdrucker⸗ gehilfen herrschende Noth in der letzten Zeit wieder bedenklich gestiegen zu sein scheint. Der Vorsitzende der dorkigen Tarifcommifsion fordert in den Blättern zur Unterslützung der Arbeit sosen auf, deren Zahl nach ihm noch Hunderte betragen und sich immer vergrößern soll, Die Reform, das Fachblatt der Leipziger Gehilfen, pflegt all⸗ wöchentlich einen statistischen Ueberblick über die Mitgliederbewegung des Vereins einig Buchdrucker⸗Gehilfen zu bringen. Nach der in der vorletzten Woche veröffentlichten Mittheilung hatte dieser Verein allein gegen 230 stellenlose Mitglieder zu unterstützen. In der vorigen Woche ist die übliche Mittheilung ausgeblieben, ein Um⸗ stand, aus dem das genannte Blatt auf eine erhebliche Vermehrung dieser Ziffer schließt.

Ueber Arbeits einstellungen und Ausstände liegen heute folgende Mittheilungen vor

Die Steinnußknopf⸗Polirer der Firma Weyerbu sch in Elberfeld legten, wie dem Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Arbeit wegen Lohnherabsetzung nieder.

Aus demselben Grunde legten in der Weberei von Leopold Königsberger, Berlin, Leipzigerstraße 72, am Montag sechs Ar⸗ beiterinnen die Arbeit nieder.

Auch in der Wäschewaaren-Fabrik von Suppanschitz in Wien ist wegen Lohnstreitigkeiten ein Strike ausgebrochen. ;

In Debregz in striken die Szůr⸗(Bauernmäntel⸗) Schneider, nachdem ihre Forderungen von den Meistern abschlägig beschieden wurden.

Aus London wird dem D. B. H. vom gestrigen Tage gemeldet: Die letzte Abstimmung unter den Bergleuten von Burham ergab 35 451 Stimmen für Fortsetzung des Strikes und 4535 für die Lohnverminderung. Grubenbesitzer und Arbeiter sind bereingekommen, die Vermittelung des Bischofs von Durham anzunehmen, der, wie schon mitgetheilt, den Kohlenbergwerksbesitzern gerathen hat, sich mit einer Lohnherabsetzung von 10 60 zu begnügen und die Ent⸗ scheidung über die weitere von ihnen geforderte Herabsetzung um 37 0 einem schiedsrichterlichen Spruch zu überlassen. .

Der Ausstand der Londoner Westend⸗Schneider ist nach einer Meldung der A. C. vom 28. d. M. beigelegt, da ihre For⸗ derung eines Mindestlohnes von 6 Pence für die Stunde genehmigt wurde.

Kunst und Wissenschaft.

Der Verein der Berliner Künstler hat an den Magistrat berichtet, daß er nunmehr in der Lage sei, die von der Stadtgemeinde für die internationale Kunstausstellung von 1891 zur Beihilfe ge⸗ gebenen 100 000 46 zurückzustellen, da die Einnahmen der Kunst⸗ ' . einen Ueberschuß über die Ausgaben ergeben haben. Der Vorstand bittet jedoch, ihm die kei der Reichsbank deponirte Summe als Zuschuß zu den Kosten eines hier zu erbauenden Künstlerhauses oder permanenten Kunstausstellungsgebäudes zu bewilligen. Der Magistrat hat nach Prüfung der Angelegenheit durch eine Subcommissson bei der Stadtverordneten⸗Versammlung beantragt, sie möge genehmigen: 1 daß das im Depositum der Reichsbank befindliche Kapital von 100 990 M an das Depositum des Magistrats zur Asservation zurück⸗ gezahlt werde; 2) daß die Zinsen dieses Kapitals der Stadt bis zur Aushändigung des Kapitals an den Künstlerverein verbleiben; 3) daß, wenn der Verein Berliner Künstler unter Vorlage eines Projects und Kostenanschlages für den Neubau eines Künstlerhauses den Nachweis geführt hat, daß ihm das 4 und die erforderlichen Mittel zum Bau zur Verfügung stehen, ihm diese 100 090 0 als zinsfreies hypothekarisches Darlehn, eingetragen zur ersten Stelle, übergeben werden dürfen. Der Magistrat bemerkt hierzu, daß er eine ihm nach Vorstehendem rechtlich zustehende Kündigung nur eintreten lassen werde: bei Auflösung des Vereins, bei Verkauf des Grundstückes, oder wenn das Gebäude aufhört, seinem Zwecke einer Förderung der Kunst dienstbar zu sein.

Das am 15. Mai in Reutlingen enthüllte Denkmal des Kaisers Wilhelm JL. ist ein Werk des Bildhauers Friedrich Dietrich in Berlin. Der Schwäb. Mercur schreibt darüber? Die Büste, in doppelter e,, n. ist aus carrarischem Marmor; sie steht auf einem kräftig entwickelten Sockel von polirtem Syenit und stellt die Züge des greisen Heldenkaisers so dar, wie er noch in aller

. Herzen lebt. Der lose übergeworfene Mantel steht alb offen, die Brust zieren die Kette und das Kreuz des Schwarzen

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1892.

Adler ODtdens und zwei weitere hohe Orden. Auf der Vorderseite des Sockels befindet sich das Reliefmedaillon von Kaifer Friedrich links das des Fürsten Bismarck, rechts das des Grafen Moltke ebenfalls alle in weißem Marmor, befenders die beiden letzteren in scharf ausgeprãgter charakteristischer Auffaffung. Die Rückfeite trãgt die Inschrift: Kaiser Wilhelm L, dem Gründer des Deutschen Reichs aus Dankbarkeit gewidmet.

Aus Rinteln wird der M. Allg. * geschrieben: Unsere alte Weserstadt war bekanntlich von 1619 313 1855 Sit einer Universität. Das Gerücht, die letzten Studenten der n werf̃ität Rinteln hätten seiner Zeit die verschwundenen Acten der Universität bei deren Eingehen in dem sogenannten Kränzchen“ heimlich vergraben, hat auf Veranlasfung des Landraths, Geheimen Regierungs⸗Raths Kröger die Königliche Regierung zu Caffel bestimmt, für die Durchsuchung des alten Untverfitätsgartens nach den verschwundenen Acten einen Betrag von 500 4 auszusetzen. Der hiesige Baurath Linker ist mit der Leitung der Nachgrabungen beauftragt worden.

Wie der N. A. 3. berichtet wird, fanden Arbeiter bei der Pflasterung der Dorfstraße in Raikau bei Pelplin unter einem Hügel zwischen vielen Menschenknochen eine Anzahl vorzüglich er⸗ haltener Münzen aus der Zeit des volnischen Königs Sigismund J. (1506 1545) und des Herzogs Albrecht (1512 —= 1555). Von den volnischen Münzen tragest einige auf der einen Seite die polnische Krone und darunter die Worte: Sigismund. Prim. Rex. Polonie.-, auf der anderen Seite einen Adler mit der Umschrift Gross. gomu. Terr. EPruss., sowie die Jahreszahl 1531; andere tragen statt der polnischen Krone das Bildniß Sigismund's. Die preußischen Münzen tragen auf der einen Seite einen Adler mit einem 8 auf der Brust und der Umschrift Alber. D. G. Mar. Brand. Dux. Prus-, auf der anderen Seite das Bildniß Albrecht's mit der Umschrift Justus. Ex. Fide. Vivit?, sowie die Jahreszahl

Die Wiener Akademie der Wissenschaften wählte in ihrer außerordentlichen Sitzung am Sonnabend den italienischen Bot⸗ schafter in Wien Grafen Nigra zum correspondirenden Mitgliede der philosophischhistorischen Klasse und den Geheimen Rath Pr. A. von Kölliker, Professor der Anatomie in Wurzburg, zum Ehrenmitgliede der mathematisch⸗naturwissenschaftlichen Klasse.*

Das Pestalozzi-⸗-3Zimmer in Chiavenna von 1587, ausgezeichnet durch stilvolle Behandlung und vorzügliche Erhaltung, ist, wie der N. Zürch. Z. mitgetheilt wird, dieser Tage von Herrn Director Angst im Auftrage der eidgenössischen Commifflson der Gott⸗ fried Keller⸗Stiftung erworben worden, um später in dem Sandes⸗ Museunm zu Zürich aufgestellt zu werden. Die Familie Peftalozzi in Zürich hat aus ihrem Familienfonds einen Beitrag zu diefem Ankauf geleistet.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Stand der Saaten. .

Die Wintersaaten sind im Regierungsbezirk Hannover ohne erheblichen Schaden durch den Winter gekommen. Der Roggen steht fast durchweg gut; auch Weizen hat nur vereinzelt umgeackert werden müssen. Die Frühjahrsbestellung hat unter den günstigsten Verhäst⸗ nissen vorgenommen werden können. Selbst die glicber ngen. welche sonst unter der Nässe zu leiden hatten, haben eine gute Frühjahrs bestellung gehabt. Auch die Wiesen haben den Winter besser über⸗ standen als im vorigen Jahre. Soweit sich überhaupt jetzt schon ein Urtheil fällen läßt, wird man deshalb auf eine gute Ernte rechnen können. .

Im Regierungsbezirk Köslin zeigen die Wintersaaten, welche bei ihrer vorgeschrittenen Entwickelung trotz der häufigen Raͤchtfröste nur wenig gelitten haben, einen üppigen Stand und lassen auf eine gute Ernte hoffen. Die Frühjahrsbestellung konnte gut zu Ende ge⸗ führt werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

London, 31. Mai. Nach einer Meldung des R. B.“ aus Bombay sind während der letzten Woche in Srinagar 1600 Per⸗ sonen an der Cholera gestorben. Unter den Bewohnern herrsche eine Panik.

Handel und Gewerbe.

Seitens der spanischen Zollverwaltung ist bisher leinenes Garn, welches aus meistbegünstigten Ländern nach Spanien eingeführt wurde, nach Spalte N des neuen spa⸗ nischen Zolltarifs vom 31. Dezember d. J, nämlich zum Satze von 45 Peseten per 100 Eg für Garn bis Nr. 20 einschließ⸗ lich, und zum Satze von 27,50 Peseten für Garn von Nr. 1 aufwärts, zur Verzollung gezogen worden. Dem Vernehmen nach hat sich jedoch die spanische Regierung neuerdings bereit erklärt, Leinengarn aus meistbegünstigten Ländern bis zum 30. Juni d. J. ohne Unterschied der Nummer zum Satze von 27,42 Peseten per 100 kg zuzulassen.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen u

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 414, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

. Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 4 Berlin stand am 39. Mai das Grundstück in der Fruchtstraße 306, der Frau Maurermeister Cleonore Roy, geb. Fischer, hier gehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 21 200 6 Mindestgebet Sl 659 Für das Meistgebot von 301 909 M wurde der Kaufmann Moritz Levin, Schützenstraße 3, Ersteher. Aufgehoben wurde das Ver⸗ fahren in den nachverzeichneten Grundstücken: Köpnickerstr. Foa und Holzmarktgasfe 17, der falliten Commanditgesellschaft in Firma Hugo Loewy zu Berlin gehörig. allisadenstraße 64/65 und Koppen straßen⸗Ecke, dem Gutsbesttzer Hermann Lum⸗ mitz sch zu Schreibersdorf gehörig und die Termine am 15. Funĩ 1892.

Berlin, 30. Mãai. (W. T. B.)) Auf die am 28. Mai er. zur Subscription aufgelegte viervrocentige Norwegische Anleihe im Betrage von 11250 900 4 sind im ganzen 174 165 000 M ge⸗ zeichnet worden. Da die unzweifelhaften Anleihezwecken dienenden Zeichnungen bei der Zutheilung besonders 3 werden, so können auf die übrigen Zeichnungen nur ganz geringe Beträge entfallen. ur d, wird den Zeichnern besondere schriftliche Nach⸗ richt zugehen.

Vom rheinisch⸗westfälischen Eisen- und Stahl⸗ markte berichtet die Rhein.⸗Westf. Itg.: Das Geschäft hat sich im wesentlichen auf dem Standpunkt der vorigen Woche gehalten, obwohl nicht zu verkennen ist, daß für einzelne Erzeugnisse eine etwas lebhaftere Nachfrage herrscht; auf die Preise hat die augenblickliche Conjunctur bislang keinen Einfluß auszuüben vermocht. Auf unferem Markte haben sich die Erze bisher unverandert erhalten; an einzelnen Gruben des Siegerlandes und im Nassauischen ist der Absatz in so fern ein befriedigender, als die verminderte Förderung verhältnißmäßig schlank untergebracht wird, doch läßt, unter allgemeinem Gesichtspunkt

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