Gefundheitswesen, Thierkraukheiten und Ab sperrungs˖ Maßregeln.
St. Petersburg, 23. Juni. Köln. Zig.“ ——
1 n gegen 2 . Chee, ngen,
arb ein Chinese. en. erlegen, e tigt w Bezirke getheist: Bahnhof,
getroffen worden.
Kiachta wurde
zu betreten. Im kaukasischen Militärbezirk wurden fanitäre Abwe maßregeln ergriffen.
Verdingungen im Auslande.
Spanien. 30. Juli. Direccion General de bras Lieferung von Eisenbahn⸗Material und eisernen
Caution 14 500 Peseten. Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 24. Juni. Der nelldampfer Spree n, von New⸗gork kommend, 22. Juni 87 Uhr Abends auf der Weser angekommen. dampfer Condor“ hat am 22. Juni die
22. Juni 3 Uhr Nachmittags in
Reichs⸗Postdampfer Stettin“ ist am 22. . der australischen Post vom Reichs⸗Postdampfer zollern“ Bayern, von Port Said nach Brindifi abgegangen. Der Reichs ⸗Post⸗ dampfer Danzig“ ist am 23. Juni 2 Ühr Morgens mit der für Australien bestimmten Post von Brindisi nach Port Said abgegangen. Der Reichs- Postdampfer, Sachsen“, nach Ost Asien bestimmt, ist am 22. Juni Vorm. in Aden angekommen. Der Perm Olden⸗ burg, von Baltimore kommend, ist am 23. Juni 3 Uhr Nachm. in Antwerpen angekommen.
Hamburg, 25. Juni. (W. T. B.) Ham burg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Aetiengesel lschaft. Der Postdampfer Virginia“ ist, von Hamburg kommend, heute früh in New⸗ Vork eingetroffen. Der Postdampfer Helvetig“ ist, von Ham⸗ burg kommend, gestern in St. Thom as eingetroffen.
London, 23. Juni. (W. T. B.) Der Union-Dampfer Spartan ist am Donnerstag auf der Heimreise von Madeira abgegangen.
Juni 4 Uhr Nachm. Hohen⸗
Theater und Musik.
. Kroll's Theater. Herr Heinrich Boetel eröffnete gestern ein Gastspiel als Manrico in Verdis Troubadour‘. Mit lebhaftem Beifall be⸗ rüßt, gewährte er in dieser Rolle eine nicht nur in gesanglicher, ondern auch in schauspielerischer Hinsicht so hervorragende Leistung, daß die Beifallskundgebungen einen immer höheren Grad annahmen. Mußte er doch die lodernden Flammen“ sogar zweimal wieder⸗ holen! Seine Stimme hat sich wunderbar frisch erhalten, das Spiel entschieden vervollkommnet; die außerordentliche Sicher heit, mit der er den musikalischen Vortrag handhabt, erhöht den Genuß, und die Leichtigkeit der Tongebung fordert zur Bewunderung heraus. Fräulein Beu er stand ihm in der Rolle der Azucena als würdige Kö. zur Seite: ihre klangvolle und vorzüglich geschulte Altstimme am in dieser Partie, die sie wahrhaft künstlerisch auffaßte, zu vollster Geltung. Weniger glücklich war die Leistung des Fräulein Mugrauer als Leonore: ihre Stimme ist nicht bedeutend genug, als daß sie den Anforderungen dieser Partie hätte gerecht werden können. Als Graf Luna erzielte Herr Fricke einen vollen Frfolg. Die kleineren Partien waren durch die Herren Lurgen⸗ stein (Ferrando) und Fräulein Ippen (Ines) gut vertreten. Nach diesem ersten Gastspiel⸗Abend darf Herr Boetel neuer großer Triumphe sicher sein.
Ilka von Palmay wird im Thomas-Theater noch Sonn— abend, Sonntag und Montag als Nitouche. auftreten. Billets zu , drei letzten Vorstellungen sind bereits von heute an vor⸗ zumerken.
* . —
richt vom 24. Juni, .
f0 Gr. C eeressp.
red. in Millim. S
Stationen. Wetter.
u. d. M
Bar. au
heiter halb bed. bedeckt 3 Regen 2 stũndige bedeckt heiter heiter wolkenlos
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
. —
Petersbg. Moskau ...
A221 C 8 — O
ö Aus Astrachan wird der oln. in Usun Ada seien einzelne Fälle asiatischer Cholera vorgekommen, davon einer mit tödtlichem der ganzen Linie der Transkaspi⸗ Bahn sind demgemäß ĩ ; n dem gesammten iet herrscht furchtbare 295 uf der Bahnstation das Gerücht, er sei der d Dorf. Jeder Theil 9 3
azar und Dorf. er wurde du re abgesperrt; nur die Bewohner des Bahnhofs haben das Recht, mit einem Erlaubnißschein des Stationsvorstehers den — r⸗
ublicas Madrid: — nlegepfeilern für den Hafen Alfonso XII. in Cartagena. Voranschlag 394 391 Peseten,
(W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. ist am Der Post⸗ ; ? ö eise von Santos nach Rio de Janeiro fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer Bayern- ist am lachmi. Port Said angekommen und hat nach Uebergabe der ostasiatischen PooWtt an den nach Brindisi bestimmten Reichs Postdampfer Stettin“ die Reise nach Genua fortgesetzt. Der
und der ostasiatischen Post vom .
9 m 8 , 2 oss. 3. te wird, am Mi von eu . Rheingold? vor vollem Hause auf⸗ z ührt. Der Erfolg der Dper war ein durchschlagender. Alvary eistete vorzügliches als Loge. Auch die Rollen des Wotan und des Alberich 1 ausgejeichnete Vertreter in den Herren Grengg und Lißmann. Lieban gefiel sehr als Mime; die Fricka sang Frau Ende⸗Andriessen in k 5 Weise; die Freia hatte eine treffliche Vertreterin in Fräulein Bettaque. Sämmtliche Darsteller sowie der Dirigent Mahler wurden häufig hervor 33 Der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der rumänische Thronfolger und desfen Braut wohnten der Vorstellung bei.
Jagd. Für das Abschießen von Raubvögeln hat der Verband deutscher Brieftaubenliebhabervereine auch für dieses Jahr 500 . . ausgesetzt.
Berücksichtigt werden aber nur Wanderfalken, , und Sperberweibchen. Die Fänge, nicht die ganzen
ubvögel, sind an ö Jungnickel in Chemnitz oder an den Ver⸗ bandsgeschäftsführer J. Hörter in Hannover einzusenden. Die Höhe der Prämien, die anfangs Dezember zur Vertheilung kommen, richtet sich nach der Zahl der eingegangenen Fänge. Im verflossenen Jahre wurden für jedes Paar Fange 250 M gezahlt.
Mannigfaltiges.
Die nach wiederholtem Gewitterregen im Laufe des gestrigen Abends kühl gewordene Witterung in Berlin wurde in der Nacht von einem herren er., rm abgelöst, dem zahlreiche Fensterscheiben und Bäume zum Opfer gefallen sind und der auch am Nachmittage des heutigen Tages noch mit gleicher Heftigkeit fortdauert. Von der Telegraphenbehörde wird bekannt gemacht: Infolge von Leitungs stör ungen, hervorgerufen durch Sturm, verzögert sich die ei ga, Correspondenz nach allen Richtungen.
Die 27 städtischen Volks bibliotheken Berlins sind, wie der „Voss. Z. berichtet wird, im Verwaltungsjahr 1891/92 von 15 791 Lesern benutzt worden. Verliehen wurden 3706578 Bände. Zum ersten Male seit einer Reihe von Jahren haben die Volksbibliotheken im abgelaufenen Verwaltungsjahre einen bedeutenden Fortschritt zu verzeichnen gehabt; die Zahl der Leser ist um mehr als 1600 und die Zahl der verliehenen Bände um mehr als 31 000 gewachsen. Bie Gesammtausgabe für die Verwaltung und die Unterhaltung der Volksbibliotheken hat im Jahre 1891 92 34 838,09 M betragen, wovon auf die Ein⸗ richtung der im Februar 1892 eröffneten 27. Bibliothek in der renzlauer Allee 6000 M entfallen. Durch ein Vermächtniß des im August 1891 verstorbenen Rentiers Theodor Wa ener wurden die Volksbibliotheken mit einer großen Zahl von Bänden illustrirter Zeitschriften und guter belletristischer Literatur sowie brauchbarer Reisewerke bedacht.
Der Stadtverordnete Dr. Friedemann hatte nach Mittheilung der hiesigen Morgenblätter nachfolgenden, von 52 Mitgliedern der in, n,, . unterstützten dringlichen Antrag eingebracht: Die Stadtverordneten Versammlung ersucht den Magistrat, mit dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Verbindung zu treten, um der Belästi . des Publikums durch Verbreitung schamverletzender Schriften auf den Straßen der Stadt zu steuern. Die Versammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung diesen Antrag angenommen.
Dem verstorbenen Wi fesfr Albert Wolff, der gestern Nach⸗ mittag auf dem bei Westend gelegenen Louisenkirchhofe zur letzten Ruhe bestattet wurde, erwiesen, wie die Neuest. Nachr.“ schreiben, die hiesigen Kunstgenossen in hee Anzahl die letzte Ehre. Der Senat und die Mitglieder der Akademie der Künste, fowie die Hoch—⸗ ᷣ. für die bildenden Künste, denen Wolff angehörte, waren fast voll⸗ zählig vertreten und schmückten den Sarg mit reichen Kränzen. Der Verein Berliner Künstler, der mit dem umflorten Banner erschien, ehrte in gleicher Weise das Andenken seines langjährigen Mitgliedes.
Das Comité für die Feriencolonien entsendet, wie der WVoss. 3. mitgetheilt wird, am 11. Juli 2800 Kinder in die Sommerfrische. Waltersbad und Luisenhall erhalten je 120, rerow 190. Zingst 120, Kösen 120, Wustrow 60, Eldena 80, . . Kammin 75, Dievenow 30, Rheinsberg und Ober⸗Kosel
inder.
Königsberg i Pr., 23. Juni. Heute Nachmittag fand laut Meldung des W. T. B. unter zahlreicher Betheiligung von Offi⸗ zieren des J. Armee⸗Corps die Einweihung des von Professor Reusch
nordostwärts bis zu den dänischen Inseln fortgeschritten. Morgens. Da kö über dem südwestlichen Guropa ein n ch entwickelt hat, herrscht auf der eite des Minimums über Nord—⸗ deutschland stürmische 3 an der deutschen Nordseeküste weht ein starker No Norddeutschland hält das trübe Wetter noch an, während in Süddeutschland Aufklaren eingetreten ist, dessen Ausdehnun Entwickelung des Hochdruckgebietes zu erwarten ist. Nach allgemein verbreiteten Regenfällen, welche an der deutschen Nordseeküste stellenweise einundzwanzig⸗ träge über 30 mm erreichten, ist in Deutschland die Temperatur wieder gesunken.
ochdruckgebiet si 8 und 6
6 Uhr.
in 4 Aufzügen. Dichtung von
rdweststurm. In Musik von Alban Förster.
auf den Norden bei weiterer Der Postillon von Lonjumeau.
mmergarten.
Deutsche Seewarte. 4. Male: Der Casinoball.
Cork, Queens⸗ K
CGherbourg. ü
mburg.. winemünde Neufahrwasser Memel... bedeckt?)
6 . de. ünster ... edeckt Karlsruhe.. halb bed. ?) Wiesbaden halb bed. 9) München ..
wolkig?) Chemnitz. halb bed. Brlin⸗.
Montag: F
Breslau... . 3
K,
J Sonnabend:
I) Nachmittags Regen. Nachts stürmisch. Y) Nach⸗ mittags und Nachts 3 en. ) Gestern Regen und Sturm. Gestern Regen. ) Nachts Regen. 2 Nachm. Regen, Nachts stürmisch. ) Rachm.
ewitter und Regen.
Uebersicht der Witterung.
Daß gestern üb er Belgien liegende Minimum ist
unter Zunahme an Tiefe biz auf etwa 745 mm langsam
7 Uhr.
Congreß.
Theater ⸗Anzeigen.
Neutsches Theater. Sonnabend: Die Welt, erh 3 . in der man sich langweilt. Anfang? Uhr.
e, ö. Sonntag: — rl
aust.
Dienstag: Romeo und Julia.
Die Tageskasse ist von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Berliner Theater. (Anna Haverland. Nuscha Butze, Ferdinand Suske, Ludw. Stahl) Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Narciß. (Anna
een da , . Rarcif ; ahl. ends r: Narcis. Bien... land. Nuscha Butze, Ferdinand Suske, Ludw. Montag: Narrisß.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Rum, 3. Male Die um 507. Male: Die Fledermaus. Operette in 3 Acten von Johann Strauß. Anfang
Im prachtvollen Park:
Großes Park ⸗ Fest. 3 Musik⸗Corps. und Instrumental⸗Künstlern. Dir Sonntag: Die Fledermaus. — Im Park: Großes Doppel ⸗Concert. sangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des Nitouche.
von Dr. . Müller.
Director Sternheim.
esidenz): ild des Tartüffe. Abends:
Licht ꝛc. ꝛc.
Sonnabend: Narciß.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
udw. Barnay, Ludw. Anna Haver⸗ tah). städter und K. K. Leitung des Directors
ö Dieselbe Vorstellun er
Internationaler Schönheits⸗ Auftreten von Gesangs-⸗
spiel von Ilka von Auftreten von Ge⸗ der Wien in Wien. Vaudeville
entworfenen Denkmals für den vor einem Jahre orbenen General auf 2
Bronsart von Schellendorff te der Wittwe des Generals in Schettnienen statt. DersFeier wohnten die Spitzen der Militär- und Civilbehörden, die Ober⸗Präsidenten von Sst⸗ und Westyreußen. Vertreter der Universitãt und der Kaufmannschaft, sowie eine Militärdeputation aus Danzig bei. Oberpfarrer Thiel hielt die Weiherede. Der commandirende General des J. Armee⸗Corps von Werder übergab das Denkmal namens des Offizier⸗Corps des L. Armee⸗Corps der Wittwe des Generals.
Oldenburg (Holstein), 23. Juni. Zum 700jährigen Jubi⸗ läum der hiesigen Fohannis⸗Schä zen gilde überreichte, wie die Köln. Zig. berichtet, der Ober ⸗Präsident von Steinmann heute im Namen Seiner Majestät des Kaisers der alten Gilde eine prachtvolle Fahne.
Bam berg, 23. Juni. Die hiesige Strafkammer beendete, wie .W. T. B. mittheilt, heute die Verhandlung wegen des ö, heimer Eisenbahnunglücks. Der r, Tremer wurde zu drei Manaten und der echselwärter Knorr aus Eggolsheim zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Der Bahnmeister von Forch⸗ heim Braster wurde freigesprochen.
Przibram, 23. Juni. Im 24. Horizont des Adalbertschachts 700 m vom K , . entfernt, wurden, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, zwei Abschiedsbriefe verunglückter Berg—⸗ leute, Franz Soukup und Franz Liska, auf 31 dünne Patronen—⸗ hülsen geschrieben, aufgefunden. Die Zeilen enthielten Abschiedsworte an die Familien und Auskunft über die entsetzlichen Stunden im Schachte angesichts des bevorstehenden Todes. Wir waren an unserm Werke“, schreibt Soukoup, als Leute zu uns kamen und mittheilten, sie könnten nicht heraus. Wir irrten hin und her und versuchten zum Schacht zu gelangen, vergebens. Wir warteten auf Hilfe, sie kam aber nicht. So lange es ging, beteten wir, dann wurde einer nach dem andern von Schwäche übermannt und sank um.“ Zum Schluß het es in dem Briefe: Theures Weib! Die letzten Worte schreibe ich in . Angst. Der Kopf schmerzt, der Geist. wird een die igkeit naht. Ferner werden über häusliche Angelegenheiten Verfügungen getroffen und die Frauen , die Schulden zu bezahlen und die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen.
Paris, 24. Juni. Der Professor an der polytechnischen Schule,
— Maver, ist gestern in einem Degenduell, von dem
tarquis Mors verwundet worden und, wie berlautet, diefer Ver⸗ wundung erlegen.
Rom, 24. Juni. Der Präfect des n g Schlosses in . Commandeur Sirovich, ist nach einer Meldung des H. B.. auf offener Straße von einem strafweise entlassenen Schuß⸗
mann durch fünf Schüsse tödtlich verwundet worden.
Brüssel, 23. Juni. In dem Kohlenbergwerk von Amergoeur bei Roux stieg, wie W. B. B.“ berichtet, heute der Fahrstuhl mit einer Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen mit fo großer Geschwindigkeit aus dem Schacht empor, daß er gegen das . schlug. Mehrere Arbeiter und eine Arbeiterin sollen ge⸗ ödtet sein.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Nationalrath hat den Antrag des Bundesraths, wonach der Bundesrath, falls die Handel svertrags⸗Verhandlungen mit Frank⸗ reich binnen Monatsfrist nicht zu einem Einvernehmen führen, die Bundesversammlung spätestens auf den 1. August einbe— rufen und ihr Anträge bezüglich dieser Verhandlungen unter— breiten soll, angenommen. Ferner ermächtigte der National⸗ rath den Bundesrath, vom J. Juli ab die Handelsverhältnisse mit Spanien bis zum Inkrafttreten des neuen Handels⸗ vertrags nach bestem Ermessen zu regeln.
Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Ständerath be⸗ willigte 2100 099 Fres. für die ,, von St. Maurice (Wallis), lehnte es jedoch ab, den Bundes—⸗ rath zu beauftragen, die Frage der fortificatorischen Siche⸗ u des Straßenzugs St. Bernhard⸗Martigny⸗Töte⸗Noire zu prüfen.
Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen
Kroll 's Theater. Sonnabend: Lorle. Oper
8 Heinrich Schefsky. ö
Sonntag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel.
. . bei K Wetter: Großes Concert im So Anfang an Sonn⸗ und Festtagen 4 Uhr, an den Wochentagen 54 Uhr.
Zelle Alliance Theater. Sonnabend: Zum
Lustspiel in 3 Acten In Scene gesetzt vom
Im prachtvollen, glänzenden Sommer ⸗Garten vornehmstes und großartigstes Sommer⸗Ctablissement
Großes Militãr Doppel ⸗ Concert. Auftreten sämmtlicher Speclalitãten. Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalisches
fine des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 77 Uhr.
Adolph Ernst. Theater. Sonnabend: 24. Ge⸗ sammt-⸗Gastspiel des Wiener Eusemble, zu⸗ sammengestellt von Mitgliedern des K. K. Josef⸗ Karl ⸗Theaters ranz Josef Graselli. ; J ettschwimmerinnen. osse mit Gesang in 3 Acten von Theodor Taube. usik von Karl Kleiber. Anfang 73 Uhr.
Sommer⸗Garten . geöffnet.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. ion: Emil Thomas. Sonnabend: 16. Gast⸗
lIlmay vom Theater an um 4. Male: mit Gesang in 3 Acten
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage)
(4 Bildern) von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch von R. Gene. Musik von Hervé. (Denise de Flabigny; Ilka von Palmay. Anfang 7 Uhr. Sonntag (letzte Sonntags⸗Vorstellung) Mamselle Nitouche. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
lixsshl Hohenzollern⸗Galerie 9 Vorm. — 10 Ab. Lehrter Bahnhof. — Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1850. —
z L M Sonntag 50 3. Kinder die Hälfte.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ ö. Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12-11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. ere die Anschlag⸗ zettel. Anfang 77 Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Auguste Mez mit Hrn. Regierungs⸗ Referendar Dr. jur. Heinrich Wilke (Freiburg i. B. — Merseburg). — Frl. Jenny von Franken⸗ berg und Proschlitz mit Hrn. Ritterguts besitzer Walther Kramer (Königsberg i. Pr. — Hasenberg pr. Gr. Schmückwalde).
d, Hr. Friedrich Karl von Heydebreck mit Frl. Martha von Gaudecker (Barzlin).
Geboren: Fin Sohn: Hrn. von Borcke Se — 53 Professor Dr. von Bramann Halle a. S.). .
Gestorben:? Verw. Frau Louise von Zezschwitz, geb. von Glasenapp (Hubertusburg).
unter der
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholy. ᷣ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt. Berlin ö. Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen
Mamsell ren. (einschließlich Börsen⸗Beilage).
ö
Erste Beilage
—
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger
M 4X.
Berlin, Freitag, den 24. Juni
1892.
— m m T T ro r¶— r — ———
Deutsches Reich.
Posftordnung für das Deutsche Reich . vom 11. Juni 1892.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das efhwefen vom 28. Oktober 1871 wird nachstehende Postordnung erlassen.
Abschnitt 1. Postsendungen. § 1. (Allgemeine Beschaffenheit der , J. Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend verpackt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sein. ‚ § 2. Meistgewicht.) I. Es ö das Meistgewicht:
eines Briefes 250 g,
einer Drucksache 1 Kg,
einer Waarenprobe 250 g,
eines Packets 50 kg.
§ 3. (Außenseite) — ;
L. Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand, seine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Bei Briefen können weitere Angaben und Abbildungen, welche 6 auf den Stand, die Firma oder das Geschäft des, Absenders ; unter der Bedingung hinzugefügt werden, daß die sämmtlichen, nicht die Beförderung betreffenden Vermerke 2c. in ihrer Ausdehnung etwa den ,. Theil des Briefumschlags nicht überschreiten und am oberen Rande des Briefumschlags auf der Vorderseite oder Rückseite sich befinden. Auf der Rückseite der Briefumschläge, und zwar auf der Verschlußklappe, können ö solche Zeichen und Abbildungen angebracht werden, welche im allgemeinen als Ersatz für einen Siegel⸗ oder Stempelabdruck anzusehen sind. Wegen der besonderen Bestim⸗ mungen für Post⸗Packetadressen, Postkarten, Drucksachen, Waaren⸗ proben und Postanweisungen siehe SS 4, 14, 15, 17 und 19.
II. Die Freimarken sind in die obere rechte Ecke der Aufschrift⸗ seite, bei Packetsendungen an gleicher Stelle auf die Post⸗Packetadresse
zu kleben. Hö S. 4. GBegleitadresse zu Packeten)
L. Jeder Packetsendung muß eine Begleitadresse (Post⸗Pacet⸗ adresse) in der von der Postverwaltung vorgeschriebenen Form bei⸗ gegeben sein. J .
II. Formulare zu Post⸗Packetadressen können durch alle Post⸗ anstalten bezogen werden. . .
III. Für Formulare, welche mit Freimarken beklebt , wird nur der Betrag der Freimarke erhoben. Unbeklebte Formulare werden zum Preise von 5 für je 10 Stück abgelassen.
IV. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe, Farbe und Stärke des Papiers, sowie im Vordruck mit den von der Post gelieferten Formularen übereinstimmen.
V. Der an der Gel Fr rt denn befindliche Abschnitt kann zu schriftlichen oder gedruckten Mittheilungen benutzt werden.
VI. Die Post⸗Packetadresse muß bei der Aushändigung des Packets an die Postanstalt oder an den bestellenden Boten zurück— gegeben, der Abschnitt kann jedoch abgetrennt und vom Empfänger zurückbehalten werden.
§. 5. (Mehrere Packete zu einer Begleitadresse ö
J. Mehr als drei Packete dürfen nicht zu einer Begleitadresse gehören. Auch ist es nicht zulässig, Packete mit Werthangabe und solche ohne Werthangabe mittels einer Begleitadresse zu verenden.
II. Gehören mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit⸗ adresse, so muß auf derselben der Werth eines jeden Packets besonders angegeben sein. . J
III. Jedes Nachnahmepacket muß von einer besonderen Post— Packetadresse begleitet sein.
§ 6. (Aufschrift ;.
J. In der Aufschrift müssen der Bestimmungsort, und der Empfänger so bestimmt bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vor⸗ gebeugt wird. .
II. Dies gilt auch bei solchen mit postlagernd“ bezeichneten Sendungen, für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Sendungen mit dem Vermerk, postlagernd . darf statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern ange⸗ wendet sein. ö ö .
III. Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist in der Aufschrift außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch die— jenige Postanstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden oder die Abholung er⸗ folgen soll. Wenn der Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen ist, aber nicht zu den allgemeiner bekannten Orten gehört, so ist seine Lage in der Aufschrift noch näher zu bezeichnen,
JV. Die Aufschrift eines Packets muß die wesentlichen Angaben der Begleitadresse enthalten, sodaß nöthigenfalls das Packet auch ohne die Begleitadresse bestellt werden kann. Zur Aufs ift gehört auch, daß im Fall der Frankirung der Vermerk „frei f, und im Fall des Versangens der Cilbestellung der Vermerk „durch Eilboten“ c. an⸗ heben wird. Nachnahmepackete müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk der Nachnahme (5 21) versehen sein.
V. Die 2 eines Packets muß in haltbarer Weise un⸗ mittelbar auf der Umhüllung oder auf einem der ganzen Fläche nach aufgeklebten oder sonst, unlssbar darauf befestigten Papiere 26. an⸗ gebracht werden. Ist dies nicht ausführbar, so ist für die Aufschrift eine haltbar befestigte Fahne von Pappe, Pergamentpapier, Holz oder sonstigem festen Stoff zu benutzen. Besonders groß und deutlich muß der . des Bestimmungsorts mit unverlöschlichem Stoff ge⸗ schrieben oder gedruckt sein.
§ 7. (Werthangabe.])
L. Wenn der Werth einer Sendung angegeben werden soll, so muß derselbe bei Briefen in der Aufschrift, bei anderen Sendungen in der Aufschrift der Begleitadresse und des zugehörigen Packets ersichtlich gemacht werden. . .
II. Die Angabe des Werths 36 in der Reichswährung zu er⸗ folgen. Der angegebene Betrag soll den gemeinen Werth der Sen⸗ dung nicht überfteigen. ö .
III. Bei der Versendung von eurshabenden Papieren ist der Furswerth, welchen dieselben zur Zeit der Einlieferung haben, bei der Versendung von hypothekarischen Papieren, Wechseln und ähnlichen Documenten derjenige Betrag anzugeben, welcher voraussichtlich zu derwenden sein würde, um eine neue rechtsgültige Ausfertigung des Documents zu erlangen, oder um die Hindernmsse zu beseitigen, welche sich der Einziehung der Forderung , würden, wenn das
bcument verloren ginge. Entspricht die Werthangabe den vorstehen⸗ den Kegeln nicht, so kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Aus einer irrthümlich zu hohen Werthangabe darf ein An⸗ pr auf Erstattung des entsprechenden Theils der Versicherungs⸗ gebühr nicht ö werden. . ;
IV. Der Vermerk über Postnachnahme gilt nicht als Werth⸗ angabe. n , , werden daher nur dann als Werth⸗ dungen behandelt, wenn auf der Sendung außer dem Nachnahme⸗
etrage ausdrücklich ein Werth angegeben isst . p U Ueber Sendungen mit Werkhangabe wird eine Einlieferungs⸗ bescheinigung erfheilt.
eziehen,
. § 8. Verpackung.]
J. Die Verpackung der Sendungen muß nach Maßgabe der Beförderungsstrecke, des Umfangs der Sendung und der Beschaffenheit des Inhalts haltbar und sichernd eingerichtet fein.
II. Bei Gegenständen von geringerem Werth, welche nicht unter Druck leiden und nicht Fett oder Feuchtigkeit af ferner bei Acten⸗ oder Schriftensendungen genügt bei einem Gewicht bis zu 3 kg eine Hülle von . mit angemessener Verschnürung.
II. Schwerere Gegenstände müssen, insofern nicht der Hahalt und Umfang eine festere Verpackung erfordern, mindestens in mehr⸗ fachen Umschlägen von starkem Packpapier verpackt sein.
IVI. Sendungen von bedeutenderem Werth, insbesondere solche,
welche durch Nässe, Reibung oder Druck leicht Schaden leiden, z. B. Spitzen, Seidenwaaren ꝛc.,, müssen nach Maßgabe ihres Werths, Um⸗ fangs und Gewichts in genügend sicherer Weise in Wachsleinwand, Pappe oder in gut beschaffenen, nach Umständen mit Leinen über⸗ zogenen Kisten ꝛc. verpackt sein. . JI; Sendungen mit einem Inhalt, welcher anderen Postsendungen e li werden könnte, müssen so verpackt sein, daß eine solche Be⸗ schädigung ferngehalten wird. Fire mit Flüssigkeiten müssen mit starken Reifen versehen sein. Kleinere mit Flüssigkeiten angefüllte Gefäße (Flaschen, Krüge ꝛc.) sind noch besonders in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren. ;
NL. Wenn infolge fehlerhafter Verpackung einer Sendung während der Beförderung eine neue Verpackung nöthig wird, so werden die Kosten dafür von dem Empfänger eingezogen, demselben aher erstattet, wenn der Absender die Entrichtung nachtraglich übernimmt.
§5 9. Verschluß.) J. Der Verschluß der Postsendungen muß haltbar und so ein⸗ Crichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung desselben dem Inhalt nicht beizukommen ist. -
11. Bei Packeten mit Werthangabe hat die Befestigung der i . ö. durch Siegellack mit Abdruck eines ordentlichen Petschafts stattzufinden.
UI. Bei Packeten ohne Werthangabe kann von einem Verschluß mittels Siegel oder Bleie abgesehen werden, wenn durch den ,. Verschluß oder durch die Untheilbarkeit des Inhalts die Sendung hinreichend gesichert erscheint. Bei Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, kann der Verschluß mitkels eines guten Klebstoffs oder mittels Siegelmarken hergestellt werden. Auch bei anderer Ver⸗ packung können Siegelmarken in Anwendung kommen, sofern damit ein haltbarer Verschluß erzielt wird. 36.
JV. Bei Reisetaschen, Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fäshern, auch fest vernagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Ver⸗ schlusses durch Siegel oder Bleie. ö. . ö.
T. Desgleichen können gut umhüllte Maschinentheile, größere Waffen und Instrumente, Kartenkasten, einzelne Stücke Wildpret, z. B. Hasen, Rehe ꝛc., ohne Siegel- oder Bleiverschluß angenommen werden. ;
§ 10. (Besondere Anforderungen bezüglich der Werthsendungen.)
J. Briefe mit Werthangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Werth⸗ papieren u. J. w müssen mit einem haltbaren Ümschlage versehen und mit mehreren, durch dasselbe Petschaft in gutem Lac hergestellten Siegelabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Umschlags oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist. ö
II. Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papier oder dergleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine Veränderung ihrer Lage während der Beförde⸗ rung nicht stattfinden kann. .
III. Schwerere Geldsendungen sind in Packete, Beutel, Kisten oder Fässer fest zu verpacken. J. ö
IV. Sendungen bis zum Gewicht von 2 kg dürfen, sofern der Werth bei Papiergeld nicht 10 000 „ und bei baarem Geld nicht 10090 0 übersteigt, in Packeten von starkem, mehrfach umgeschlagenem und gut verschnürtem 6. eingeliefert werden. .
V. Bei schwererem Gewicht und bei größeren Summen muß die
äußere Verpackung in haltbarem Leinen, in Wachsleinwand oder
Leder bestehen, gut umschnürt und vernäht, sowie die Naht hinlänglich oft versiegelt sein. .
VI. Geldbeutel und Säcke, welche nicht in Fässern u. s. w. ver⸗ sandt werden, können in dem Falle aus einfacher starker Leinwand bestehen, wenn das Geld darin gehörig eingerollt oder zu Päckchen vereinigt enthalten ist. Andernfalls müssen die Beutel aus wenigstens doppelter Leinwand hergestellt sein. Die Naht darf nicht auswendig und der Kropf nicht zu kurz sein. Da, wo der Knoten geschürzt ist, und außerdem über beiden Schnurenden muß das Siegel deutlich auf⸗ gedrückt sein. Die Schnur, welche den Kropf umgiebt, muß durch den Kropf selbst hindurchgezogen werden. Dergleichen Sendungen sollen nicht über 25 kg schwer sein. ö
VII. Die Geldkisten müssen von starkem Holz angefertigt, gut gefügt und fest vernagelt sein, oder gute Schlösser haben; sie dürfen nicht mit überstehenden Deckeln versehen, die Eisenbeschläge müssen fest und dergestalt eingelassen sein, daß sie andere Gegenstände nicht zerscheuern können. Ueber 26 kg schwere Kisten müssen gut bereift und mit Handhaben versehen sein. ö (.
VIII. Die Geldfässer müssen gut bereift, die Schlußreifen an— genagelt und an beiden Böden dergestalt verschnürt und versiegelt sein, daß ein Oeffnen des Fasses ohne Verletzung der Umschnürung oder des Siegels nicht möglich ist. kö ;
IX. Bei Packeten mit baarem Geld in größeren Beträgen muß der Inhalt gerollt sein. Gelder, welche in Fässern oder Kisten zur Versendung gelangen sollen, müssen zunächst in Beutel oder Packete verpackt werden. ( ö =
§ 11. (Von der Postbeförderung ausgeschlossene Gegenstände.)
J. Zur Versendung mit der . dürfen nicht aufgegeben werden: Gegenstände, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, namentlich alle durch . tier r Druck oder sonst leicht entzündlichen Sachen, sowie ätzende Flüssigkeiten. .
. 8 zan e gn ind befugt, in Fällen des Verdachts, daß die Sendungen Gegenstände der obigen Art enthalten, vom Aufgeber die Angabe des Inhalts zu verlangen und, falls dieselbe verweigert wird, die Annahme der Sendung abzulehnen. 3
III. Diejenigen, welche derartige Sachen unter unrichtiger An⸗ abe oder mit Verschweigung des Inhalts aufgeben, haben — vor⸗ ehaltlich ej Bestrafung nach den Gesetzen — für jeden entstehenden Schaden zu haften. ⸗
3 hir Postanstalten können die Annahme und Beförderung von ö, . ablehnen, sofern nach Maßgabe der vorhandenen Postverbindungen und Postbeförderungsmittel die Zuführung derselben an den Bestimmungsort nicht möglich ist. .
S8 123. Hur Postbeförderung bedingt zugelassene Gegenstände.)
J. Flüssigkeiten, Sachen, die dem schnellen Verderben und der Gent ausgesetzt sind, unförmlich große Gegenstände, ferner lebende
hiere können bon den Postanstalten zurückgewiesen werden. Bei Sendungen mit lebenden Thieren ist vom Absender durch einen sowohl auf die Begleitadresse, als auf die Sendung selbst zu setzenden Ver⸗ merk darüber H zu tzeffen, was mit der Sendung geschehen soll, wenn die Annahme derselben durch den Empfänger nicht binnen 24 Stunden nach geschehener postamtlicher Bena . erfolgt. Dieser Vermerk muß, je nach der Wahl des Absenders, der ar.
stehenden Fassung entsprechen:
1) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bezogen), zurück! 27) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bezogen), verkaufen! 3) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bezogen), telegraphische Nachricht auf meine Kosten!
Für die Behandlung der Sendungen mit lebenden Thieren am Bestimmungsort ist die getroffene Verfügung des Absenders maß⸗ gebend, mit der Ausnahme, daß, ün Fall der Inhalt der Sen vor Ausführung der etwa anderweiten Verfügung des Absenders er⸗= sichtlich dem Verderben ausgesetzt ist, die Bestimmungen des 5 45. in Anwendung zu kommen haben.
II. Für dergleichen Gegenstände 2c, wenn dieselben dennoch zur Beförderung angenommen werden, sowie für leicht zerbrechliche Gegen⸗ stände und für in Schachteln verpackte Sachen leistet die Post⸗ verwaltung keinen Ersatz, wenn durch die Natur des Inhalts der Sendung oder durch die Beschaffenhelt der Verpackung während der Beförderung eine Beschädigung oder ein Verlust entstanden ist.
III. Zur Verwendung für , bestimmnte Zünd⸗ hütchen, Zuͤndspiegel und Metallpatronen, sowie Patronen aus starker Pappe mit einem zum Schutz der Pusperladung dienenden Blech⸗ mantel müssen in Kisten oder Fässer fest von außen und innen ver⸗ packt und als solche sowohl ö der Begleitadresse als auch auf der Sendung selbst bezeichnet fein, Die Patronen müssen für Central⸗ feuer bestimmt und außerdem derart beschaffen sein, daß weder ein Ablösen der Kugel oder ein Herausfallen der Schrote, noch ein Aus⸗ streuen des Pulvers stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar. .
IV. Die im § 11 11 ausgesprochene Befugniß der Postanstalten tritt auch in solchen Fällen ein, in welchen Grund zu der Annahme vorliegt, daß die Sendungen Flüssigkeiten, dem schnellen Verderben und der Fäulniß ausgesetzte Sachen, lebende Thiere, Zündhütchen, Zündspiegel oder Patronen enthalten.
§ 13. (Dringende Packetsendungen.) ;
L. Die Postverwaltung übernimmt es, dringende, zur Beförderung mit der Post geeignete Packetsendungen, deren beschleunigte Ueber⸗ mittelung besonders erwünscht ist, auf Verlangen der Abfender mit« den sich darbietenden schnellsten . nach dem Be⸗ stimmungsorte zu befördern. Das Verlangen der Einschreibung oder eine Werthangabe ist bei dringenden Packetsendungen nicht zulässig. II. Die Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt äußerlich durch einen J, Zettel, welcher in fettem schwarzen Typendruck oder, bei besonderen Fällen, in großen handschriftlichen Zügen die Bezeichnung
ᷓ „dringend“ . und darunter ein? kurze Angabe des Inhalts trägt, hervortretend kenntlich gemacht sein. Die zugehörigen Begleitadressen sind mit dem
gleichen Vermerke zu versehen.
III. Dringende Packetsendungen müssen von dem Absender frankirt werden. Als Entschaãdigung für die aus der bevorzugten Beförderung und der abweichenden Behandlung der Sendungen sich ergebenden besonderen Aufwendungen 2c. ist außer dem tarifmäßigen Porto und außer dem etwaigen EGbestellgelde (6 24) eine Gebühr von 1 S6 für jedes Stück bei der Einlieferung zu entrichten.
§ 14. (Postkarten.)
I. Auf der Vorderseite der Postkarte darf der Absender außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand oder seine Firma, sowle seine Wohnung vermerken. Die Rück⸗ seite kann zu Mittheilungen benutzt werden. Die Aufschrift und die Mittheilungen können mit Tinte, Bleifeder oder farbigem Stift ge⸗ schrieben werden; nur muß die Schrift haften und deutlich sein.
II. Postkarten, aus deren Inhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung sich ergiebt, ferner Postkarten, welche nach Beseitigung der ursprünglichen Aufschrift oder der auf der Rückseite zuerst gemachten Mittheilungen mit anderweiter Auf⸗ schrift oder mit neuen Mittheilungen versehen zur Post geliefert werden, ebenso Postkarten mit Beklehung, z. B. mit aufgeklebten Photographien, und Postkarten mit angefügten Waarenproben sind von der Postbeförderung ausgeschlossen. ; ;
1II. Zu den Postkarten mit Antwort werden besonders dazu ein⸗ gerichtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Antwort dient. J ö . .
IV. Postkarten müssen frankirt werden. Für Postkarten mit Antwort ist auch für die Antwort das Porto vorauszubezahlen.
V. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 3 6 jede Postkarte. Für Postkarten mit Antwort werden 10 er⸗ oben. ö
VI. Formulare zu Postkarten können durch alle Postanstalten bezogen werden. . .
VII. Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 3 für je 10 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postkarten wird nur der Betrag des Stempels erhoben.
VIII. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe und Stärke des Papiers mit den von der Post ge⸗ lieferten übereinstimmen, auch auf der Vorderseite mit der gedruckten oder geschriebenen Ueberschrift „Postkarte“ versehen sein.
IX. Unfrankirte Postkarten und solche Postkarten, welche den äußeren Anforderungen nicht entsprechen, unterliegen dem Porto für unfrankirte Briefe. Für unzureichend w wird dem Empfänger der doppelte Betrag des fehlenden Portotheils in Ansatz gebracht, wobei Bruchtheile einer Mark auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet werden. Wegen der Bestellkarten für die Abholung von Packeten durch die Hackc ele siehe 5 29 1II.
§ 15. (Drucksachen.) . ;
J. Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe können befördert werden; alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holz⸗ schnitt, Lithographie, Metallographie und Photographie vervielfältigten Gegenstände, welche nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briespost geeignet sind. .
II. Die Sendungen können entweder unter der Aufschrift be⸗ stimmter Empfänger oder als außergewöhnliche Beilagen solcher Zeitungen und Zeitschriften, deren Vertrieb die Post besorgt, zur Ein⸗ lieferung gelangen. . . .
(a. Bei der Einlieferung unter der Aufschrift bestimmter Empfänger.)
III. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif⸗ oder Kreuzband, oder umschnürt, oder in einen offenen Um⸗ schlag gelegt, oder aber dergestalt einfach zusammengefaltet eingeliefert werden, daß ihr Inhalt leicht geprüft werden kann. Unter Band Verschnürung) können auch Bücher, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, versandt werden. Das Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die ,, Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band gestattet ist, leicht erkannt werden kann. ö
LIV. Drucksachen sind auch in Form offener Karten zulässig, jedoch dürfen solche Karten die . „Postkarte“ nicht tragen. Sind mit den offenen Karten Formulare zu Antwortskarten verbunden, so dürfen diese Doppelkarten gehn das Drucksachenporto nur dann ver⸗ ö. werden, wenn auf den Antwortskarten sich Postwerthzeichen nicht
efinden.
V. Die Sendung kann eine innere, mit der äußeren überein- stimmende Aufschrift enthalten.