1892 / 147 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

VI. Mehrere Drucksachen dürfen unter einer Umhüllung versendet ; chlã a. das Porto und die Einschreibgebühr für die Beför H ie Ei j ; ; ö mn. werden, die einzelnen Gegenstände dürfen aber nicht mit verschiedenen Telegramms zur nächsten Telegraphenanstast, n ich after w . I. Wünscht ein n fn * 4 immten Ab . . k r , in f,, ne, , JJ ,,,, 2 ; ö,, . en n. . ö Telegramms von der letzten Telegr sta zur Wird bie nl , 16 t. t . . III. Die Aufschrift muß, außer dem Namen des Empfängers Bestimmungs⸗Postanstalt, falls die tele 3 i. . . . 9 2 . n e , 1 . = . er i . 2 . ler

i c 52 2 e ö. . 4 ; . . n une, ; 3 geschrieben oder auf andere Weise bewirkt sind, z. B. dur empel, und des immungsorts, den Vermerk Proben“ (.Muster -) ent⸗ anweisung nach einem mit einer Telegraphenanstal z . ; ; . ] durch Qruch durch Ueberkleben von Wörtern, Ziffern oder Jichen, halten. In der , , dürfen außerdem nur noch. vermerkt sein: versehenen Postorte gerichtet ist; kein ef e ee n n , , . zen n, 29 ien. 6 9 gien, . 2 n . durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Wegschaben, Durch⸗ der Name oder die Firma des Absenders, insofern die . nicht mit dem Vermerke postlagernd TIII. Ueber den Postauftragsbrief wird eine Einlieferung Ohne Frist“ trägt, bei der ersten Vorzeigung die Zahlung nicht ge⸗ Förderung erhalten 335 . wie di 3 2 n e i , 19 4 stechen, Ab. oder Ausschneiden einzelner Wörter, Jiffern oder Jeichen die . oder Handels zeichen, versehen ist, das Eilbestellgeld für die Bestellung an den belch winni ertheilt. ö leistet wird. In den übrigen Fällen ist es dem Empfänger überlassen en, n,, wird, an . k nnn, u. s. w. Es soll jedoch gestattet sein: . die Nummern, Empfänger am Bestimmungsort oder für die Bestellung , Bei, Poftaufträgen zur Geldeinziehung erfolgt die Cin. die Anlagen des Postauftrag? entweber? unt! ahkung des vollen II. Die . 2 Absender, daß die B I) auf. der 1 der Drucksachensendungen die nach 5 31 bei die Preise und ; von der letzten Postanstalt nach dem Wohnort des Em“ ziehung des Betrages gegn Vorzeigung des Postauftrag; und Aus- Geldbetrages, welcher auf ctzzterem angegeben sst, oder unter dem briefe stets mn ö ö an e , * ah i ie Bahnhofs⸗ Briefen zulässigen Vermerke u. s. w. unter den dork vorge⸗ Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes und der Aus— pfängers (6 24). händigung der quittirten Rechnung (des quittirten Wechsels 2c. Die Verlangen der späteren Berichtigung diefes Betrages anzunehmen pfänger ob uge aufgeliefert werden, liegt dem Em⸗ schriebenen . . ; . dehnung, sowie der verfügbaren Menge, der Herkunft und Die Gebühren unter a sind stets vom Absender vorauszubejahlen; Zahlung ist entweder sofort an den bestellenden Boten oder, wenn Der Wird der Betrag nicht sofort berichtigt, fo werden dem Empfänger 111 Bahnhofsbriefe ässen der F 6 ; Y auf gedruckten Visitenkarten die 2 nfangsbuchstahen üblicher der Natur der Waagren. y ; ; dagegen bleibt es in fein Belieben gestellt, ob er die Gebühren unter Auftraggeber nicht eine andere Bestimmung (XVIII) getroffen hat, die Drucksachen gegen Vollziehung . auf der Rückseite des schaffenheit nach zur . r B 2 5 nn, 1 fr m e en Zwecks der Uebersendung der p 5 e gn rf statt in der Aufschrift bei oder an jeder ö c. . oder deren Entrichtung dem Em⸗ 1 . . ö. 3 in ,. e uf eng, bei der err trans ausgehändigt. Der Postauftrag wird ihm sodann nach weder unter n ren,, bee gen, den,. a ,,, 1 ü ; robe für si en sein. anger üherlassen will. . einziehenden Postanstalt zu leisten. Die siebentägige Lagerfrist ist von blauf von sieben ichti ö 8. 25 überschrei SIricfnnm bf 3) auf der Druckfache selbst den Ort, den Tag der Absendung, IV. Die Aufschrift darf nicht auf einer sogenannten Fahne der XI. Die Postanstalt des Bestimmungsorts hat das Telegramm demjenigen Tage ab zu rechnen, welcher auf den ö. 2. ö a. 2 2 ö . J. 2. . zu ver⸗ die Namensunterschrift oder Firmazeichnung, sowie den Stand Sendung angehängt, sondern muß auf dieser selbst angebracht sein. gleich nach der Ankunft dem Empfänger durch einen besonderen Boten ehabten Versuchs der Vorzeigung folgt. Erfolgt die Zahlung inner— Tage ab zu rechnen, welcher ö den Tag des ersten stattgehabten am Köpf in großen Hichffc en ** 2 : ; e 4 en sind d des Absenders handschriftlich oder auf mechanischem Wege an—⸗ V. Den Waarenproben dürfen . nicht beigeschlossen oder . tellen. Die Auszahlung des angewiesenen Betrages erfolgt gegen 56 dieser Frist nicht, so wird der e der der Rücksendung Versuchs der Vorzeigung folgt. Ist auch bei dieser zweiten Vor- tragen; auf . Nickseitẽ 3 393 e Ir ng, . ahnhofsb zugeben oder abzuändern; . ö ; angehängt werden. Mehrere Waarenproben dürfen unter derselben ückgabe des mit der Qulttung des Empfängers versehenen Tele— nochmals zur Zahlung vorgezeigt; hatte der Zahlungspflichtige oder tigung die Jahlun nicht zu erlangen! sel wird der net k . ,, es Briefumschlags ist der Name des Ab⸗ den Correcturbogen das Manuseript beizufügen und in den— Umhüllung dersangt werden, die einzelnen Proben dürfen aber nicht gramm . . dessen Bevollmächtigter bereits bei der ersten Vorzeigung die Einlösun escheinigung des geln enden Boten zu versehende Postauftrag sammt IV n hofebriefe müssen in all äll Ab selben Aenderungen und Zusätze zu machen, welche die Correctur, mit verlchieʒenen Aufschriften oder Umschlägen mit Aufschrift versehen VII. Die Telegraphenanstalten ö. ermächtigt, in Vertretung endgültig verweigert, so unterbleibt die nochmalige Vorzeigun 6 beigefügtem Postanweisungs⸗Formular ohne Änschreiben als haft, irt Jm Per ö 27 in al . s. en vom Absender fran⸗ die Form und den Druck betreffen, solche Zusaͤtze auch in Er- sein. Die Vereinigung von Drucksachen mit Waarenproben zu einem der Postanstalt Beträge auf Postanweisungen, welche auf telegraphischem Ablauf Ler siebentägigen Frist. Als Zahlungsverweigerung gift nur an den Absender zurückgesandt. Eine Zurücknahme der Drucksachen Gebühr für . tägliche Il holt , . . . K . . en. auf besonderen Zetteln anzubringen; fern geen, , e . . 66 96 . 6 . 2 so . von den Absendern anzunehmen oder die . 24 K 6 oder dessen Bevoll⸗ seitens der Post if in diesem Falle unstatthaft. Die weitere Ab. Gisenbahnzuge beför 6. 3 , . 2 den bee n , ruckfe u htigen; . bezügli usdehnun genen Grenzen finder t am Bestimmungsort auszuzahlen. mãchtigten. eilzahlungen werden nicht angenommen. ĩ enhei vi f ö ̃ . . r ; gewißse Stellen des gedruckten Tertes zu durchstreichen, um die⸗ weit Anmpendung, als z sicß. um die Wagrenhröben selbst handelt; 56 —ĩ Der ö Betrag, na . der Postanweisungs⸗ m elegenhen bleibt vielmehr dem Absender und Em . un fe er j * e , , und ist selben unleserlich zu machen; J die Drucksachen müssen den a n . des 1 entsprechen. gebühr, wird dem Auftraggeber mittels Postanweisung übermittelt. V. Die für Bücherpostsendungen mit Postauftrag bezahlten Be— V.. Die ö r e gn, m , 6 einzelne Stellen des In jalts, auf welche die Aufmerksamkeit I. Die Sendungen müssen frankirt sein. Das Porto beträgt, XI. Dem Belieben dez Auftraggebers ist es überlassen, dem träge werden den Absendern mittels er beigefügten Postanweisung Verzeigung des Auswen K hr sich 63 rn 26 6 rden sgll Lurch Striche kenntlich zu machen;; gleichiel oh die Wgarenprohen für in allein versandt werden, oder ö Postquftzag? das ausgefüllte Formular der VPastanweifung beizufügen. Übermittelt, und zwar unter Berechnung? der tarifmäßigen Frankoß rechtzeitig, so werden die . . We, e rr 9. bei Preislisten, Börsenzetteln und Handelscirkularen ö ob Druchachen damit vereinigt sind, ohne Unterschied der Entfernung Solche ,, sind bis zum Meistbetrage von 800 S' zu. für letztere. geser⸗ Hel nh 2 . bee n ie im § 2 unter B fest⸗ sowie den Namen des Reisenden und, den Tag seiner Durch- und des Genichts loc . ch . lässig. Die Gebühr für eine Postauftrags Postanweisung im Betrage Vl. Für die auf Bücherpostsendungen eingezogenen Geldbeträge . I. Für unzureichend frankirte Waarenproben wird dem Em— von mehr als 400 ist nach denselben Satzen zu berechnen, wie für haftet die , wie für die auf Postanweisungen eingezahlten S8 26. Griefe mit Postzustellungsurkunde.) e

reise handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen ; vird ] oder abzuändern; pfänger der ö Betrag des fehlenden Portotheils in 6 zwei Postanweisungen bis 400 . In dem beizufügenden Poft— Beträge, Eine weitergehende Gewähr, insbefondere gegen Verlust und J. Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen

in den Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen den Tag der gebracht, wobei Bruchtheile einer Mark nöthigenfalls auf eine dur anweisungs-⸗Formular darf nur derjenige Betrag der Forderung an. Beschébigung der Bůcherpostfendun a . * Briefes , w. Bes. . . . übe gehra bei e 8 rung an B gen, sowie für rechtzeitige Vor⸗ Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Beschein . J 5 ö . ö. ,,, fn gegeben werden, welcher nach Abzug der Postanweisungsgebühr übrig zeigung, Bestellung, Rücksen dung c. wird nicht gif 8j . der⸗ zu erhalten, so mu dem Briefe . bern ö . beissen an, ar ö. , . 4 n i q ö ö. ers⸗ ich 1. . en, . 96. . . enden 4 ö bleibt . . ö ; J artige Sendung unter Einschreibung eingellefert worden, so findet urkunde nebst Abschrift ãußerlich e eg, werden; zugleich muß in 6 . esez vom 22. Juni i zugela . 53 . entsprechen ö . 3 ö unn, ö ie . 3 en, . XII. Bei Postaufträgen zur Accepteinhglung erfolgt die Vor⸗ Gewöährseistung in gleichem Umfange wie für Cinschreibsendungen statt. der Aufschrift vermerkt sein; Hierbei ein Formular zur Zustellungs⸗ 2 schriftli . .. . chem . ane nen, ie we . einen Hande 5 haben, oi 3 233 Befoͤr . mi . zeigung des Postauftrags und des beigefügten Wechsels an den Wechsel. 24. (Durch Cilboten zu bestellende Sendungen.) urkunze nebst, Abschrift. Auf die Außenfeile der zusammengefalte en Fittag und die Doppelmärken aufzutlehen und die aufge= theil oder Gefahr verbunden sein würde, z. B. Hegenf ane ans Glas, bezogenen selbst oder an dessen k Als bevollmächtigt . Sendungen, welche sogleich nach der Ankunft dem Empfänger Zustellungsurkunde ist vom AÄbfender des Briefes Pie für die Rück⸗ llebten . zu ö oder ö ö fin scharfe Instrumente und dergleichen, gelangen nicht zur Absendung. wird, sofern der Bezogene nicht bei der Bestimmungspostanstalt eine besonders zugestellt werden sollen, müssen in der Aufschrift einen sendung erforderliche Aufschrift zu setzen. 9 iert en men n mn X . 5 1 fei i en, . § 18. Einschreibsendungen.) . erst. im besonderen auf die Annahine von Wechseln lautende Vollmacht Vermerk tragen, welcher unzweideutig das Verlangen ausdrückt, daß die In Betreff der Bestellung ꝛc. der Briefe mit Zustellungsurkunde . arten um Bi 89 öde. ö . gr 9 n, J. Briefe, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Briefe mit LM. Cine Nachnahmesendung darf nur gegen Berichtigung des niedergelegt, hat, postseitig jede solche Person angesehen, welche zur Beftellung fogleich nach der Ankunft durch besonderen Boten erfolgen siehe 8 41. ö. 5 ie in 5 en . * 3 reis En 5 e. Zustellungsurkunde, Postnachnahmesendungen, sowie Packete ohne Werth⸗ Nachnahmehbetrages ausgehändigt werden. Wird die Sendung 'nicht Empfangnahme von k über Sendungen mit einer soll (Eilbeste ung). Diesem Zweck entsprechen folgende, vom rr e. II. Für Sendungen mit Zustellungsurkunde werden erhoben: 2 9 9 . 3 . ee e,. k 9 ; . angabe ausschließlich jedoch der dringenden Packete (6 13) innerhalb 7 Tagen nach dem Eingange eingelöst, so wird fie an den Werthangabe im Betrage von mehr als 400 „M für den Bejogenen durch Unterstreichung hervorzuhebende Vermerke; „durch Eilboten“, 1 das gewöhnliche Briesporto, u ö 3e 18 ö ö J . 46 . t die en w können unter, Einschreibung befördert und müssen. zu diesem Zwecke Aufgeber zurückgesandt. Dieses gilt auch von den Nachnahmefendungen berechtigt ist. ö . , durch, besznderen Boten“, besonders zu pestellen-, „fofort zu be— eine . don 20 3, ö j 2. r . . e . u X 14. ö. 1 ö. n on dem Absender mit der Bezeichnung Einschreiben⸗ versehen mit wem Verner voftlagernd!. Im Fall der Nachsen dung Cong J Aunghme des Wechsels muß, auf dem Wechsel schrift⸗ stellen·. Bezeichnungen, wic „its. cikiss me, dringend, eilig“ ꝛc. 3) daz Porto von 10 für die Rücksendung der Zustellungs— 1. 1 . a. iesem in keiner Beziehung zenden Mit⸗ werden. Bei Packeten ohne Werthangabe muß diese Bezeichnung auf einer Nachnahmesendung wird für Jeder neuen Bestimmungtork eine lich geschehen. Die Annahme gilt als verweigert, wenn diefelbe nur sind zur Kundgebung des Verlangens der Eilbestellung nicht aus⸗ urkunde. . ᷓ— finn . druckten Bestell Büche der Begleitadresse und auf dem Packet angegeben sein; die Wirkung befondere Cinlöfungefrift von 7 Tagen berechnet. auf einen Theil der Wechselsumme erfolgt, oder wenn der Annahme, reichend. Wird die Einschreibung verlangt, so tritt dem Porto zu 1 die rg n k Min 1. * nr erf d . der Einschreibung in Bezug auf die Gewährleistung erstreckt sich in V. Eingelöste . werden den Absendern von der erklärung andere Einschränkungen beigefügt werden. ö I. Im Falle der Vorausbezahlung des Botenlohns hat der Einschreibgebühr von 20 ' hinzu. h ; ris 43 9 ö. inden 9 . dfhris ö, i 3 ö. diesem Fall nur auf das Packet und nicht zugleich auch auf die Be— Bestimmungs-⸗Postanstalt mittels Postanweisung nach Abzug der Geld— XIV. Der zugenommen Wechsel wird von der Bestimmungs⸗ Absender dem Vermerk „durch Eilboten“ ꝛc. hinzuzufligen „Bote 4 III. Formulare, welche sowohl zu Urschriften, als auch zu geho , J, ,. er . ö. an 3. a ö. . gleitadrẽffe. JJ . . K übermittelungsgebühr zugesandt. Auf dem Abschnitte, welchen der postanstalt ohne Verzug an den Auftraggeber unter Einschreibung bezahlt“. . . . Abschriften von Zustellungsurkunden verwendbar sind, können durch die . ö. str 3 wd ,, II. Ueber eine eingeschriebene Sendung wird eine Einlieferungs— Empfänger lostrennen und zurückbehalten kann, wird postfeitig ver= zurückgesandt,. ; , il. Bei Sendungen an Empfänger, die im Orts. oder im Land Istanstalten zum Preise bon, s 3 för je 10 Stück bezogen werden. hee e reichen dkarten u. s. w. auszumalen; bescheinigung erheilt. „merkt, auf welche Nachnahmesendung sich die Postanweisung bezieht. men Nöri fis wigfnWerhlel, mweltzs h der, sten Vorieigung mit hestzlbezirt des Aufgabe Bestertz wohnen, senie ei Sendungen uit Pie Lieferung“ von Formularen an Gerichte, Gerichtsvollzieher und ; o 8 e geen . i. ö ö 3 , len; ö II. Für eingeschriebene Sendungen wird, außer dem Porto, eine VI. Nicht eingelöste Nachnahmesendungen werben dem Absender einem schriftlichen Accept oder einer schriftlichen Annahmeverweigerung Zustellungsurkunde ist die Eilbestellung ausgeschlossen. Gerichtsschreiber erfolgt unentgeltlich. kh ö a enz . ö ö n, n ig ö ,,, don 20 J ohne Rüͤcksicht auf die Entfernung und gegen gina g ber un ter M rn h te He chm n wichen Tr nicht berschen worden sind, werden nach sieben Tagen nochmals bor— LV. Gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Post⸗ s 27. (Behandlung ordnüngsw'drig beschaffensr Sendungen.) 1 r a 39. 4 ö. 3 , 6 er das Gewicht erhoben. . . . ie n nis. gezeigt, falls nicht der Auftraggeber durch einen Vermerk auf der Rück⸗ anweisungen nebst den Geldbeträgen, Packete ohne Werthangabe bis JI. Sendungen, welche nicht den vorstehenden Bestimmungen , . 5 . sᷣ ö. es n., ö itã ö. 1 . ö. IV. Eine Werthangabe ist bei Einschreibsendungen nicht zulässig. Vir, är aachtnhßmncse bun gen kanrmen zer Gi hebnng. eite des Auftragsfornur ars ein anderes Verfahren vorgeschrieben hat. zum Gewicht von 5 Kg und Sendungen mit Werthangabe bis zum Sgemäß, verpackt und verschlossen 6. sind, können dem Finlieferer zur k 2 2 9 w . 2. i ö 8 1g. (Bostanweisunge ö 9 m. g. , h,, . der siebentägigen Lagerfrist gelten die Bestimmungen . . . 4 nf che zum ee . . 5. r ö dem 3 n n n,, . r et . . , . . ,, . J. Die Postverwaltung übermittelt im Wege der Postanweisun * nf re . 1X. . . ö glen mitgegeben. Bei schwereren Packeten, sowie bei Sendungen mi woch dez Cinlieftrer, der ihm geschehenen Be= k ö. Zahlen . , ,,,, . Geldbetrĩae er. 406 . z Po n hat . ger m ,, ö FI. An Sonntagen und an allgemeinen Feiertagen findet die höherer Werthangahe erstreckt sich, die Verpflichtung zur Besteslung geutung ie f ft die K der Sendung in ihrer mangel⸗ uf mechanischem ge einzutragen oder abzuändern und den II. Postanweisungen müssen frankirt werden. Die Gebühr beträgt , . Vorzeigung von Postaufträgen nicht statt. . auf die Begleitadresse oder den Ablieferungsschein. Die oberste Post- haften Beschaffenheit, so muß die Beförderung geschehen, wenn aus Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen. ; Hhreibge bühr hinzu, XXII. Hat der Auftraggeber auf der Rückseite des Postauftrags⸗ behörde ist indeß chtigt, die bezeichneten Gewichts- und Werth⸗ den gerügten Mängeln ein Nachtheil d tgü ĩ vf Le uclf er müsfen frankitt sein. Das Porto beträgt auf ohne Unterschied der Entfernung: 2) Eine Vorzeigegeblihr von 10 3. ö J 64 k strags⸗ zeß berechtigt, die bezeichneten Gewichts- un erth⸗ 26 ö 9 e e ür andere Pestgüter oder eine alle Gunj . J 5 di Geh med bete nittefẽ ig des cugezogenen Betrage FJormulars nicht andere Bestlmnmung getroffen (EIlU), so ist der grenzen allgemein oder für bestimmte Orte dauernd oder vorübergehend Störung der ö im Dienstbetrieb nicht zu befürchten ist, der n J 6 ö , ,,, J— Postgustrag nebst, Anlagen an ihn zurüczusenden, sobald feststeht, daß zu erweitern und die unter N. festgeschzten Gebühren entsptech denn Einlieferer auch, auf Ersatz und , verzichtet und diese ger So i . 8 einschließ licht J,, / . 10 3 der Zahlungspflichtige oder der Wechselbezogene nicht zu ermitteln ist, erhöhen; ebenso kann die Postbehörde, foweit es, sich um Werth⸗ Verzichtleistung in der Aufschrift durch die Worte „Auf meine Gefahr über J ö w I1I1. Zu Pöstampeifangen dürfen nut Formustre benutzt werden, ; JJ gder daß die Zahlung und, bei Postaufträgen zur Accepteinholung die fendungen, Postanwei ungen oder Packete handelt, die Ellbestellung für ausdrückt und . Wird über die Sendung eine Einliefe—⸗ 4 335 ö 2 d welche von den Postanstalten bezogen sind. Den Absendern ist nicht . Annahme Erklärung ,,. oder von dem Bezogenen oder seinem die Racht stinden beschränken. ö der Absender der Eilsendung, rungsbescheini f ertheilt, so hat die Postanstalt über die Verzicht⸗ 259 pi JJ gestattet, für eigene Rechnung hergestellte Formulare zu Post⸗ , Bevollmächtigten eine die Verwei— erung der Annahme ausdrückende daß dieselbe nicht während der Nachtstunden bestellt werde, fo kann er leistung des Einlieferers in der Bescheinigung einen Vermerk nieder⸗ ö o. 1h! 5 e ,,. ö 3 a er anweisungen postmäßig zu verwenden. Ungestempelte Formulare zu e . Porto erhoben oder ihr gleich zu achtende Erklärung auf dem Wechsel nieder— solches durch einen entsprechenden Vermerk in der Aufschrift bestimmen. zuschre ben, . der dan ö . . n ö . Anfatz i, Postanweisungen werden von, den Postanstalten in Mengen von geschrieben 3 . ö J V. Für die Cilbestellung sind zu entrichten: z III; Auch wenn die Annahme der Sendung nicht wegen mangel- ; . ö; the rag y tei hie r h, 39 . 6 6a. mindestens 26 Stück zum Preise von 10 3 für je 20 Stück verab⸗— XVIII. Ale Postaufträge, uf welchen für den Fall der Nicht⸗ ö hafter Beschaffenheit beanstandet worden ist, hat dennoch der Äb⸗ . ei Bruchtheile einer 26 . . . au ö . . j folgt. Für gestempelte Formulare wird nur der Betrag des Stempels or einlösung oder der verweigerten Annahme die sofortige Rückfendung, A. Im Fall der Vorausbezahlung durch den Absender; sender alls die Nachtheile zu vertreten, welche aus einer borschrifts= . Pfennigsumme aufwärts abgerundet werden. Drucksachen, welche erhoben ö die Weitersendung an eine andere Person oder die Weitergabe zur g bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestellbezirk der Post widrigen Verpackung, Verschließung und Aufschrift hervorgegangen sind. en sonstigen vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen oder un⸗ 1M. Die Ausfüllung der Postanwei lungen ist handschriftlich mit Protestaufnahme verlangt ist, werden sofort nach der ersten vergeb⸗ . . 9 ang zbestellbezirt der Post⸗ Gbenso hat der Absender den Schaden zu ersetzen, welcher durch die lichen Vorzeigung bezw. nach dem ersten vergeblich gebliebenen Ver— 3 e, Beförderung von Gegenständen entsteht, die von der Postbeförderung

frankirt sind, gelangen nicht zur Absendung. ; ; . ie An⸗ ĩ 3 6. . Tinte zu kewfrlen, bann aber aich . w fuche der Vorzeigung mittels Cinschrelbbriefs zurück, oder wertergeschidt. . JJ . ausgeschlossen oder zür Postbeförderung nur bedingt zugelcssen find § 28. Geitungsvertrieb.)

(b. Bei der Einlieferung als außergewöhnliche Zeitungsbeilagen.) abe des Geldbetrages hat in der Reichswährun zu erfolgen. Die ; K ze der ̃ ;

X. Als . Zeitungsbeilagen sind solche den Bestim— , muß ö Zahlen und in . is der fl fen. *. DJ Einholang der Annahme Bei Postaufträgen mit dem Vermerk . Sofort zum Protest ist mit ben Ver Ge i za hn egg 26 GS 11 und 19). mungen unter Jentsprechende Drucksachen anzusehen: . N.. Der der Postanweisung angefügte Abschnitt kann vom Abfender II. Dem Se nf. ind die einzulösenden Papiere (die quittirte der Weitergabe des Postauftrags und dessen Anlagen an den Gerichts— n e 6 . . ger ö gn 2 bis 9 ö. 2.

3 welche nach Jorm, Papier, Druck oder sonstiger Beschaffenheit zu Mittheilungen benutzt werden. Rechnung. Ker hrlltie lc Te e, r d en , gn ge vollzieher, Ftotar c. die Obliegenheit der Poflberwaltung erfüllt. Die ern, e . 2 riefe nit höherer Werthangabe , . . n als ö. . . 3 oder . er⸗ VI. Üeber den eingejahlten Betrag wird eine Einlieferungs 3 . . a, , ,, h . , . ö Auftraggeber unmittelbar an den Erheber des 6 . 65 J ohne die zugehörigen Packete: für jede een ere, ö. 65 . . nn . e ner achtet werden können, mit der die Versendung erfolgen soll; bescheinigung ertheilt. n e, ,. . ;. rotestes zu entrichten. . *3 ĩ ö be o- h sentspreche ̃ =

2) welche zwar als regelmäßige Nebenblätter zu Zeitungen er= schanz i . des angewiesenen Betrages erfolgt gegen 1, n e e i, mn, e n. X.. Die Postverwaltung haftet für eine Postauftragssendung Y bei 3 . und mit Werthangabe bis . ee , mne, . 9. Postverwaltung vorgeschriebenen

shelnen, aber auch ünzbhängig von der Hansptzeitung für sich Rückgabe der? quttkirten holland r Der Abschnitt der Pöst, zu , del ichn. K We, mg nnr wie für einen eingeschriebenen Brief, für den cingezogenen Betrag k ö die Sendungen selbft bestellt J. m, , , n allein bezogen werden können. . anwelfung kann vom Empfänger zurückbehalten werden. zur glei ge, n en, bern. , Zahlungapsichtlgen ben aber in demselben Umfange wie für die auf. ostanweisungen ein⸗ p. ng ö. für je ö Packe 9 dbestellbe iir § 29. (Ort der Einlieferung)

XI. Jeder Versendung außergewöhnlicher muß VIII. Die Erhebung des Geldbetrages bei der Postanftalt am gefügt werden die , des einzusiehenden Bekrages darf gezahlten Beträge. Eine weitergehende Gewähr, insbesondere für schh ei . ungen an Empfänger im Landbestellbezirk der Post— 1. Die Cute ernng der mi de we , n edernden Send Bon dem Verleger eine Anmeldung derselben bei der Hostanstalt des Bestimmungsort muß, fofern der Vetrag nicht durch den be ieslenden sedoch So s nicht überfteigen. Gbenfo können einem Postanftrag⸗ rechtzeitige Vorzeigung oder für rechtzeitige Rück, oder Weiterfendung ansta 9 i . n,. 1 t t . muß, soweit dieselben nicht in die Brleffasten zu legen sind nnn Aufgabeorts und die Entrichtung des Portos für so viele Exemplare, Boten über racht wird, spätestens s,, 7 Tage, vom Tage der zur Aeceptelnholun g neh ere Wechsel beigefsigt werben, wenn ie auf des Postauftrags, wird nicht geleistet; auch übernehmen die Post— . en . 7 a genannten Gegenständen für jede Sendung . elbe ft JJ i e. ,, 96 ft. der n, 9 bei geg m. ö. . r d din, 3 . en, , ., den nämlichen Bezogenen lauten und gern, zur Annahme Erklarung eff lte e , . fich hun zur Erfüllung der befonderen Vor— c 9b . unter a2 bezeichneten Gegenständen für jedes gänzungsanlagen in Landorten errichteten rde rf en besi . nit egen in die einzelnen Zeitungs ze. Cremplare ist Sach Verlegers. wird die Rückzahlung des Geldes an den Aufgeber eingeleitet, oder, i. des Wechse 8. . . *. i —⸗ ) Holth =

XII. Außergewöhnliche Zeitungsbeilagen dürfen einzeln nicht über sofern ö , ö ermitteln ist, das für . Sendungen ö Postaufträgen für Geldeinziehung und für Aecert— XX. Für einen Postauftrag kommen folgende Gebühren in B. Im Fall der Entrichtung des Botenlohns durch K, nun ,,,, swei, Bogen fark aich zicht geheftet, Ccahzt oder sebunden sein, vorgeschriehene Verfahren zur Anwendung gebracht. einholung kommen verschiedene Formulare zur Anwendung. Derartige Ansatz: ö. . den Empfänger: II. Infofern der Umfang und die sonstige Beschaffenhei andern müssen, wenn sie aus mehreren Vlättern bestehen, in der IX. Stehen der Postanstalt am K die erforder⸗ ormulare werden zum Hreife bon 5 J für je 10 Stück ber fämmt— . h Porto für den Postauftragshrief mit-. 50 6; bei all Send die wirkli J f i Gegenstände nicht ein Anderes bedingen a. 1 , Bogenfotm zusmmenhängen. Die Postanstalten sind zur Zurück! lichen Geldmittel augenblicklich nicht zu? Ver ügung, so kann die Aus, ichen Postanftalten zum Verfaaf bereit gehalten. Sen Abfendern ist 2) 2. Hei Vostaufträgen zur Geldein ziehung die tarifmäßige 37 ö . 33 ßen ö ich erwachsend n etenkosten nit er gleichviel, ob fränkirt oder unfrankirt . olf ö ö. . 3 , . in . haf am her k . srst verlangt werden, nachdem die Beschaffung der Mittel, nicht gestattet, für eigene 3 hergeftellte Formulare postmäßig , für die liebermittelung des ein, n ö 35 K nd Waaren proben mittels der rief fkastenk ur erg 2

iers oder nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zur B erfolgt ist. z n,, 3 . ; Heldbetrages; ; ; ; 24 1 . ngen. den Zeitungspacketen nicht geeignet erscheinen, . 3 fen dem Empfänger eine Pestanweisung abhanden ge— n,, . KJ eie e b. bel . zur Aecepteinholung Ports für die 40 3 in Ansatz kommen. k ö . . leitern

WII. Das Portg, für Drucksachen, welche als außergewöhnliche kommen ift, fo hat derfelbe der Postansall am Vestlmmungeort von . bewirken zu laffen. . Rücksendung des . Wechsel: mit, 30 3. VI. In Fällen der gleichzeitigen Abtragung mehrerer Sen— unterwegs im Dienst befinden, sowie den , amn 3. ö. 9 ö Deitungesheilagen zur, Einlieferung gelangen, beträgt für jedes einzelne dem Verlujte Mittheilung zu machen. Von dieser Postanftalt wird IV. Der Auftraggeber hat auf der Verderseite des Formulars Das Porto unter J ist vom Auftraggeber vorauszubezahlen. Die Zungen durch denselben Boten an denselben Empfänger wird das dienenden rivat. Per onen fuhr werke zu übergeben K Beilage-⸗Eremplar t J, Ein bei Berechnung des Gesammtbetrages alsdann bei etwaiger Vorlegung der Anweisung die Zahlung bis auf anzugeben? . ͤ Postanweisungsgebühr (2a) wird von dem eingezogenen Gelzbetrage Botenlohn nur zum einfachen Betrage erhoben. Sind 'mit Eilbriefen äff, In Stähten, in welchen mit . auszuführende Packet sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird nöthigenfalls auf eine durch weiteres ausgefetzt, Cs ist 563 des Empfängers, durch Vermittelung den Namen und Wohnort des Zahlungspflichtigen oder des in Abzug gebracht. Der Portobetrag unter 2p wird dem Auftrag zugleich Eilpackete abzutragen, fo kommen die Botenkohnfätze für bestestfahrfen bestehen, durfen Ken Vacketblstellern an ern Pa * ö 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. des Absenders bei der Aufgabe⸗Postanstalt die Uebersendung eines vom Beʒogenen ö. geber bel iebersendung des angenommenen Vechsels angerechnet. ö in Anwendung. Werden durch denfelben Boten an denselben zur Alblieferung an die Postanstast übergeben w . n 6 k

16. (Zur Beförd egen die Drucksachentaxe bedingt zugelassene Absender auszufertigenden Doppels der Poftanweifung zu erwirken. den einztziehenden Betrag oder den Betrag des zur An— Ist die Zahlung des Geld rg, oder die Annahme des Wechsels ergeben werden. Es ist auch 5 16. (Zur Beförderung g * e ftr x gt zug Ber ber , Doppels muß die bei der . der ab⸗ nahrae Horen igen den Wer sels, wobei Wie irre erg, 2 ; wird die Rücksendung des Auftrags und die das Eilbestellgeld im voraus bezahlt ist, und solche, bei welchen dies Ihnung schriftlich zu bestellen. Für derartige Bestellschreiben oder

J. Gegen die für Druckfachen im 15 VII fig tte ermäßigte handen gekommenen Postanweisung ertheilte SGinlie erung escheinigung in Zahlen und in Buchstaßen ausgedrückt sein muß, . ee, n . ö. dnrch fn, 2 fing oder an eine nicht der Fa ist, so ist vom Empfänger das wirkliche Botenlohn Bestellkarten kommt eine Gebühr nicht zur Erhebun dieselben können Tare können ferner befördert werden: die mittels des Hektographs, von dem Aufgeber vorgelegt werden. Die Versendung des Doppels den eigenen Ces Auftraggebers] Namen und Wohnort. bühren if ne et selp efugte Person ohne neuen Ge⸗ abzüglich der im voraus bezahlten Beträge zu entrichten. Die für in die Briefkasten gelegt oder den bestellenden or mitgegeben Papyrographs, Chromographs oder mittels eines ähnlichen Umdruck. von dem Aufgabe⸗ nach dem Bestimmungsort erfolgt kostenfrei. Bei den Pestaufträgen zur GHeldeinziehung ist außerdem die Zahl z etwa gleichzeitig zur Ahtragung gelangende ö im voraus werden. . verfahrens, nicht aber mittels der Copirpresse, auf mechanischem Wege § 20. k Postanweisungen.) der beigefügten Anlagen einzurücken. Ferner ist, bei diefen Aufträgen . ben,, eh . hierbei außer Betracht. . . Den Landhriefträgern dürfen auf ihren Bestellgängen zur Ab⸗ hergestellten Schriftstücke, welche k . sonstigen Be⸗ J. Die Ueberweisung auf Postanweisungen eingezahlter Beträge gestattet, im Auftragsfgrmular da Datum desjenigen Tages anzugeben, ö 3 99 ei l ,. welche im Briefkasten vor- lieferung an die Postanstalt oder zur Bestellung unterwegs die naͤch= schaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. kann auf Verlangen des Fönen durch Vermittelung des Telegraphen an welchem die Einziehung des Betrages erfolgen soll. Dieser Zeit⸗ d ge 4 en 6 11 ar me, a zur Deckung des Portos bezeichneten Sendungen übergeben werden: .

II. Die Einlieferung der vorbezeichneten Gegenstände, auf welche erfolgen, wenn zwischen der Postanstalt am Aufgabeort und der Post.! Punkt ist dann für die Vorzeigung des Postauftrags maßgebend. h he 4 er J. j J ge ö. nicht aus, so gmnmen für die Sendungen die gewöhnliche oder einzüschreibende: Briefe, Postkarten, Briefe im übrigen die Bestimmungen des 15 1II, IE, Vund VI, Anwendung anstalt am .. sort oder auf einem Theil des Weges tele— Bei den Postaufträgen zur Accepteinholung bleibt die Ausfüllung f tze shj . ö ö. 3h , Abzug des durch Freimarken mit Zustellungsurkunde, Drucksachen und Waarenproben, finden, muß unter der Aufschrift bestimmter Empfänger in einer An- graphische Verbindung ere ht! des Vordrucks bezüglich des Tages der Fälligkeit des Wechsels und die wn. 9 hei . . Gebühr. Postanweifungen, zahl bon mindestens 20 vollkommen gleichlautenden Exemplaren am Il. Falls ein folches Verlangen ausgesprochen wird, liegt die Angabe der Wechselnummer dem Lluftraggeber anheimgestellt. . ö so itt MG 6 . 9. ung des Botenlohns, , ackete,

Postschalter erfolgen. 3 . . Ausfertigung des Telegramms, mittels 3 die Ueberweisung erfolgt, Der unbedruckte Theil der Rückseite der Auftragsformulare dien 6g alen len., Postauft i 6 8 ung als un estellbar zu behandeln. . achnahmesendungen und .

III. Die Gegenstände dürfen nach ihrer Fertigung mittels ekto⸗ der Poftanstalt des ufgabeorts ob. ünscht der Abfender durch zur Aufnahme stwaiger Bestimmungen des Auftraggebers darüber, ) Vostauftrag Gin ll ine Beförderung von Sendungen mittels Eilboten vom Sendungen mit Werthangabe, im einzelnen bis zum Werth⸗

aphs u,. s. w. keinerlei Zusätze oder Aenderungez am Inhalt erhalten dieses Telegramm weitere, auf die Verfügung über das Geld bezüg. was mit dem Postauftrage nach einmaliger vergebli Vorzeigung eh . . ,, 6 einem ö . . nicht tatt. Da⸗ betrag von 400 M J

aben, sei es, daß diese Zusätze handschriftlich nachgetragen oder in Ge- liche Mittheilungen zu mächen, so muß er diefe der Postanstalt schrift⸗ geschehen soll (unter. I)). . 5 33 auf ö. nen er j ö ö die . Beförderung Zur Mitnahme von Packeten n die Landbriefträger zu Fuß stalt bon gedruckten c. Zetteln beigefügt oder eingeklebt sind. . lich übergeben, welche sie in das Telegramm mit aufnimmt. V. Zu schriftlichen Mittheilungen an den 6 5 zen . we 3 . Postanstalt von weiterher 5 und. nur insoweit verpflichtet, als die Pa ete geschützt untergebracht werden

LV. Hektographien c., welche vorschriftswidrig durch die Brief⸗= III. Bei telegraphischen Postanweisungen, welche an Orten ohne oder an den Wechselbezogenen darf das Postauftrags Formular, welches . enen ge, eren Postorte e n n durch Eilboten tattfinden, können und Unzuträglichkeiten sei es in Betreff der Beförderung kasten oder in nicht genügender Zähl zur w, n,, gelangen, sind Tele ,,, zur Post gegeben werden, wird das Telegramm im . der Einziehung des Betrages oder im Fall der Annahme des 3 mn . l n ing 9 en den beiden ,, ,. nicht über oder Bestellung der sonstigen Sendungen nicht h besorgen sind. von der Vergünstigung der Portoermäßigung ausgeschlossen. von der Anna . mlt der nächsten Postgelegenheit der am Wechsels in den Händen der Po verbleibt, nicht benutzt werden. 6. 9 ö . 833 uff ,,, ö, ,. müssen unter LV. Jeder Landhriefträger führt auf seinem Bestellungsgange ein

; § 17. (Waarenproben.]) schnellsten zu erreichenden, dem allgemeinen Verkehre dienenden Tele, Briefe dem Postauftrage als Anlagen beizufügen, ist nicht statthaft. 9 ö. ; pern nner. . 36 enthalten: von H nenn mit sich, in welches er die von ihm angenommenen

J. Gegen die für Waarenproben pet etzt ermäßigte Taxe graphenanstalt als Einschreibsendung zugeführt. . . VI. Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag na und dahl 87 oi ng, . ah , 6 , e , eng durch . und 6 reibsendungen, Postanweisungen, gewöhniichen werden nur solche Wagrenproben zugelassen, die keinen ö LV. Ist eing telegraphische Postaniweisung nach einem mit einer einmaliger e, , Vorzeigung an ihn zurückgesandt oder na er W ind durchweg, also auch ll der 8 h Len dilengen et und chm me endungens sin zntragen, hat. Fum Ciuttcsen

haben und nach ihrer Beschaffenheit, Form und Verpackung zur Be— ,, uf persehenen Postorte gerichtet, so erfolgt die einem innerhalb des Deurschen Felchs belegenen Srte, nicht aber na ulaff ,,. . . 9 a 85 . ,. durch den dieser Sendungen ist auch der Aufüieferer ch *g. Ein gleiches An⸗ förderung mit der Briefpost geeignet sind. Waarenproben dürfen in Weiterbeförderung des Telegrammsè von der letzten Telegraphenanstalt dem Aufgabeorte des Postauftrags, weitergesandt werde. Dieses Ver⸗ uf der Rückseite eines jeden Postauftrags zu einer Bücherpost⸗ unter V Ap bezei ö 5 ö. . n g 3 3 ö. 4 mne ech . , 6e ch . 6 . 30 ö t . . / 6* ö diu ö. ,, und . 3. in, ö ebenfalls mit der nächsten Post. . ist durch ch J 8 wer ö . Een muß entweder der Vermerk „hne Frist oder folgende Verlangen der Au gabe. Postanstalt einen angemesfenen Betrag 7 gr n, n nt. in re f ee, . D Emin der Höhe nicht überschreiten. Erfolgt die, Einlieferung in gelegenheit als Einschreibsendung. e nn en,, . tteungsfoßme] niehergeschrieben sein: Die Anlagen dieses Host! Degzung diefer Kosten zu hintetle zen. Wärme eren ehm fänger die theilung des Einli ins über di —ͤ . Rollenform, so dürfen sie keine größere Ausdehnung haben als 30 em V. Der 2 hat zu entrichten: fort an N. in N. auf der Rückfeite dez 3 . S⸗Formulars aus- auftrags habe ich ohne ählung bes umnfehend af ggebenen Get! zehn beg rlnhn bitten eren er g. 9 n 4 3 eilung des Einlieferungsscheins über die vom Landbriefträger ange— in der Länge und 15 em im Durchmesser. 1) die Postanweisungsgebühr, zudrücken. Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine betrageg empfangen 3 . t ; ug gleichwohl be. nommenen Werth. und Einschreibsendungen, Poftanwelfungen und ; ; ihr . . ; . . andigt, wenn er, unter Rückgabe des Briefumschlags z. und schrift, Nachnahmesendungen erfolgt enst durch die ostanstalt; ö

Y die Herrn für das Telegramm. zur Aufnahme des , . befugte Person geschieht 6 III. Ueber , mit Postauftrag wird eine licher Anerkennung der Zahlungsverweigerung, den Absender . 3 e, tet, 5 ö 2 dem .

. Hinsichts der Verpackung gilt als Bedingung, daß der Inhalt ; j der Sendungen als in Waarenproben bestehend leicht erkannt werden Außerdem kommt zutreffendenfalls zur Erhebung: genügt der Vermerk Sofort zum Protest / auf der Rückselte des Post nlieferungobescheinigung? ni eilt, sofern der . nicht Die Kosten der Bestellung sind alsdann von dem letzteren zu tragen. möhlich beim hchften Bestellgang, zu überbringen

mpfänger fie heit solche Eilpostsendungen abgetragen, für wesche estattet, bei der . die Abholung von Packeten aus der