Der Zoclogische Garten ist neuerdings in den Besiß eines interessanten Vogels. eines Secretãrs oder Kranichgeiers gekommen, wodurch die schoͤne Raubvogelsammlung einen lange entbehrten, werth⸗ vollen Zuwachs erfahren hat. Der in ganz Mittel⸗ und Süd⸗Afrika
keimische Vogel wird von den meisten Befuchern auf den ersten Blick wohl kaum für einen Raubvogel gehalten, da er seinem ganzen Aussehen nach eher an einen Stelzvogel erinnert. er Secretãär bewohnt, auch hierin von den meisten Raub=
vögeln abweichend, ausschließlich waldlose Ebenen, wo er mit den langen Beinen im hohen Grase storchartig umherwandelt, um kleine Säugethiere, Reptilien und Amphibien, auch wohl Heu⸗ schrecken u. dergl. zu fangen. Auch im Fluge gleicht er mit lang nach vorn gestrecktem Hals und nach hinten herausragenden Beinen einem storchartigen Vogel. Seinen Namen verdankt das seltsame Thier einem Federbüschel am Hinterkopf, das einer hinter dem Ohr eines Schreibers steckenden Feder ähneln soll. Im hiesigen Garten ist dem neuen Ankömmling sein Platz zwischen der Raubvogelvolière und den Gehegen der Steljvögel angewiesen.
Bres lau, 27. Juni. Die „Schl. 3. schreibt: Das Programm für den in der Zeit vom Sonntag. 4. bis Donnerstag, 8. Sep⸗ tember d. J, hierselbst abzuhaltenden fünften Allgemeinen Deutschen Bergmannstag ist nunmehr in den Grundzügen wie folgt festgesetzt: In 4. September: Vereinigung der Festtheilnehmer, Besichtigung wissenschaftlicher Sammlungen und In staltan am 3. Septemker: Vorträge in der Universität, Fahrt nach dem Zoologi⸗ schen Garten, Festessen daselbst; am 6. September: Ausflug nach Walden⸗ burg. Salzbrunn und dem Fürstensteiner Grund; am 7. und 3. September: Ausflug nach Oberschlesien zur Besichtigung von Bergwerks⸗ un Hütten. anlagen. Der Festausschuß (Vorsitzender Berghauptmann Pinno in Breslau) richtet an die Fachgenossen die Bitte ihre Betheiligung an dem Bergmannstage recht bald, spätestens bis Mitte August, bei dem Geheimen Commerzien Rath Heimann, Ring Nr. 33 in Breslau, unter Einsendung von 15 M anzumelden. Es wird dann die Mit— gliedskarte und das genauere Programm übersandt werden. Vortrãge möchten bis zum J. August bei dem Berghauptmann Pinno hierselbst angemeldet werden.
Frankfurt a. M. 25. Juni. Seine Majestät der König von Italien ließ, wie der N. Pr. 3.“ gemeldet wird, heute durch den sialler Hen Militär ⸗Attachs, Obersten Zuccari dem Com- mandeur Seines 1. Hessischen Husarenregiments Nr. 13, Obersten Frei⸗ herrn von Biffing zur Vertheilung an die Unteroffiziere und Mann— schaften des Regiments und Veranstaltung einer Festlichkeit die Summe von 5006 Fr. anweisen, während der König dem Offizier⸗ corps einen schweren silbernen Tafelaufsatz verehrte. Die Unter— offiziere, die als Ehrenwache dem König in Potsdam Dienste leisteten, erhielten goldene, den Namenszug des erlauchten Spenders tragende Uhren nebst goldenen Ketten. Paris, 28. Juni. Die Dampfyacht ‚Aster“, deren Ver⸗ schwinden in Nr. 145 des R. u. StA. gemeldet wurde, ist laut Meldung des W. T. B.“ gestern in Concarneau (im französi- schen Departement Finistère) eingelaufen.
Chamounir. Eine Gruppe von Pariser Gelehrten, an deren Spitze Herr Janssen steht, trifft gegenwärtig, wie der „Magd. Itg.“ geschrieben wird. Vorbereitungen zu einem zweiten Rerfuch, duf dem Gipfel des Mont Blanc ein Observatorium zu errichten. Herr Janssen hat jetzt beschlossen, das Observatorium in den gefrorenen Schnee hineinzubauen, der den Gipfel des Berges bildet. Um diesen Schneegrund auf seine Soliditãt zu prüfen, sowie um festzustellen, ob nach Aufstellung des Observatoriums eine Be⸗ wegung des Schnees zu erwarten und zu berücksichtigen sei, errichtete man an der in Betracht kommenden Stelle Ende vorigen Sommers eine Holzhütte. Diese Hütte wurde dann im Januar des laufenden Jahres und zu Anfang des Frühlings besucht und dabei festgestellt, daß nicht die mindeste Bewegung stattgefunden und daß die Hütte keinen nennenswerthen Schaden erlitten hatte. Das Observa— foriumsgebäude selbst wird in Paris hergestellt und in einigen Tagen abtheilungsweise nach Chamounix gebracht. Der Transport des Ge— bäudes von Chamounix bis auf den Gipfel des Mont Blanc ist zwei hervorragenden Führern, Friedrich Payot und Julius Bassonay, über⸗ tragen worden. Das Gebäude wird aus Hol; hergestellt, es erhält eine Länge von 3 m und eine Breite von 4 m., dagegen besteht es aus zwei Stockwerken von je zwei Zimmern. Die Räume des unteren Stockwerks sollen Bergsteigern und ihren Führern zur Ver—
fügung gehalten, das obere Stod werk aber zu Beobachtungs wecken reservirt werden. Das nahezu flache Dach wird mit einer Balustrade fowie mit einer Kuppel zu Beohachtungszwecken verseben werden. Das anze Gebäude soll auf ah sehr starken, mit Schraubengewinde ver⸗ sehenen Holzpfeilern ruhen, sodaß das Gleichgewicht sofort wieder her⸗ zuftellen ist, sofern es durch irgend eine — des Schnees Schaden erlitten hat. Bevor noch der Transport von hamounix auf den Gipfel des Berges beginnt, sollen für die Träger zwei kleine Ruhestãtten errichtet werden, die eine bei Grand. Mulets, die andere bei 2 rouges. Die letzterwähnte Hütte, die etwa 1099 Fuß unterhalb des Gipfels belegen ist, soll auch in n für die Besteiger des Berges erhalten bleiben; außerdem soll daselbst ein weites achteckiges, mit Dachkuppel versehenes Gebäude aufgefũhrt werden, um als Neben⸗Obfervatorium zu dienen. Man hofft, die Schutzhütten, sowie das achteckige Gebäude (letzteres aber ohne Kuppel) noch im laufenden Sommer fertig stellen zu können. Wegen der bei dem ersten Versuch vorgekommenen Unglücksfälle werden im laufenden Jahre alle nur möglichen Vorsichtsmaßregeln angewendet; die unternehmer versichern das Leben eines jeden der Arbeiter zu Gunsten seiner Angehörigen, sie zahlen 19 Fr. Arbeitslohn für den Tag und außerdem 3 Fr. für jedes von Chamgunir in der Richtung nach dem Gipfel fortgetragene Kilogramm. Finden sich genügend paffende Arbeiter, fo foll in etwa vierzehn Tagen mit dem Aufstieg begonnen werden.
Rom, 25. Juni. Ueber den Bergsturz bei Montesasso an der Bahn Bologna — Florenz am Freitag (vergl. Nr. 148 u. 149 des R. u. St.) erhält die Voss. Ztg.“ folgenden näheren Bericht: Die erfte Nachricht davon war durch die Insassen des um 2 Uhr 23 Minuten Nachts von Bologna abgehenden Schnellzugs, der umkehren mußte, nach dieser Stadt gebracht worden. Der Zug war gegen 3 Uhr in der Nähe der Station Sasso, die sich jzwischen dem boch auf einem isolirten Felsen gelegenen Ort und dem Reno⸗ Flusse befindet, angelangt, als er durch laute Warnungsrufe des ihm entgegeneilenden Bahnwärters aufgehalten wurde, nachdem kurz . die Reisenden ein dumpfes rollendes Getöse ver⸗ nommen hatten. Ein gewaltiges Stäck des Felsens, worauf der Ort gebaut ist und dessen auffallende Vorgebirgsform dem letzteren den Ramen gegeben hat, war herabgestürzt und hatte einige tiefer gelegene Häuser mit im ganzen 36 Bewohnern verschüttet, zum theil zer⸗ malmt. Die Wucht des Sturzes war so groß gewesen, daß die zwischen dem Dorf und der Eisenbahn sich am Berg entlang ziehende Straße auf eine beträchtliche Strecke zerstört und auch die Eisenbahn⸗ sinie unfahrbar gemacht worden ist. Zum Glück hatte die Felsmasse fich schon in mehrere Stücke getheilt, bevor sie die am Fluß ge— legenen Behaufungen erreichte, sodaß sie nicht alle völlig ver⸗ nichtet wurden. Durch das Getöse des Sturzes und das Weh⸗ geschrei der Betroffenen wurde die Einwohnerschaft sofort alarmirt, und man begann unverzüglich das Rettungswerk, das nach dem Ein⸗ treffen der Behörden und der Militärmannschaften aus Bologna trotz der brennenden Hitze den ganzen Tag fortdauerte. Einem Manne mußte der zwischen unbeweglichen Steinblöcken eingeklemmte und zer— guerschte Arm abgenommen werden. Es wird angenommen, daß ein⸗ sickerndes Wasser die Ursache des Bergsturzes gebildet habe. Der „Frkft. 3. wird aus Bologna vom 25. d. M. mitgetheilt: Das Dorf Sasso ist eine der ärmsten Gemeinden der ganzen Provinz Bologna. Seine Bewohner hausen zum großen theil in höhlenartigen Gemachern, die fie in den Sandsteinfelsen gehauen haben, der vom Thale des Reno jäh emporsteigt. Am Freitag ß ist nun der mürbe Sandstein über drei jener Höblenwohnungen zusammengestürzt und hat neun Fa— milien unter seinen Trümmern begraben. Die Erschütterung war so ge⸗ waltig, daß man in den umliegenden Dörfern anfangs meinte, es habe ein Gerd beben stattgefunden. Aber die Sturmglocke von Sasso lehrte, daß das Höhlendorf von einem Unglück heimgesucht worden sei. Aus dem Trümmerhaufen, der 40 m in der Breite und etwa 100 i in der Lange maß, drangen erschütternde Hilferufe. Neun der Ver— unglückten, fast alle schwer verletzt, owie acht Leichen wurden aus den Trümmern hervorgezogen. Heute Abend vermißte man noch etwa zwanzig der Höhlenbewohner, die alle umgekommen sein dürften.
Palermo, 24. Juni. Der Verwalter des Königlichen Palastes
in Palermo Sirovich, von dem in Nr. 147 des R. u. St. A.“
unter Rom berichtet wurde, daß ein städtischer Polizist einen Mord⸗ anfall auf ihn ausgeführt habe, ist, wie der Mgdb. 3. mitgetheilt wird, heute seinen Wunden erlegen. Auch der Zustand seines Sohnes, der bei dem Mordanfall durch eine Revolverkugel verwundet wurde, gilt als hoffnungslos.
NewYork, 28. Juni. Gestern haben nach einer Meldung des S. T. B. hier wiederholte Erd stöße stattgefunden. Vor⸗ estern sind folche in Mexiko vorgekommen. Eine Anzahl Hãuser 6. tört und Personen verwundet worden. Todesfälle sind nicht
zu verzeichnen.
hiladelphia, 25. Juni. Ueber daz Eisenbahnunglüc bei Far risburg in Pennsylbanien (worüber in Rr. 145 n. Schl. d. Red. telegraphisch berichtet wurde) wird dem . B. R. gemeldet: Der erste Theil des Eilzuges, der gestern Abend um 6 Uhr von New— Fork abfuhr, traf um 20 Minuten nach 9 Uhr in Philadelphia ein und fuhr 15 Minuten später nach Harrisburg weiter. Er bestand aus der Locomotsibe, dem Tender, einem Gepäckwagen, einem Post⸗ wagen, drei gewöhnlichen Wagen und dem Privatwagen des . George Westinghouse, des Erfinders der Luftbremse, r Zug zielt einige hundert Schritte östlich vom Harrisburger Bahnhof, da dort rangirt wurde. Ein Zugbeamter wurde zurückgeschickt, um dem zweiten Theil des Eilzuges den Befehl zum Halten zu ertheilen. Diefer Zug bestand aus mehreren Pullman'schen Schlafwagen. Der Beamte wurde jedoch . weil das Rangiren beendigt war. Gerade als der erste Theil des Zuges die Fahrt fort— setzen wollte, fuhr der zweite Theil in ihn hinein. An der Stelle macht die Bahn eine scharfe Curve, sodaß der Locomotivführer des nachfolgenden Zuges die Gefahr nicht rechtzeitig ** erkennen konnte. Eine furchtbare Schreckensscene folgte. D schrei der Verwun—⸗
deten durchzuckte die Luft. Hilfe war zum Glück bald da. Die Aerzte mußten mehrere Amputationen vornehmen. Seltsam ist es, daß der einzige Infaffe des Westinghouse'schen Wagens, welcher der letzte in dem ersten Zuge war, ein Gepäckträger, unverletzt blieb, trotzdem diefer Wagen den ersten Anprall des nachfolgenden Zugs aushalten mußte. Zehn Personen wurden auf der Stelle getoͤdtet. Achtzehn Fahrgäste wurden in das Hospital von , gebracht. Die ch
meisten werden genesen. Die zertrümmerten agen geriethen nach dem Zusammenstoß in Brand, do wurde das Feuer bald Felöscht. Einem Mädchen wurde der. Kopf vom Leibe getrennt. Viele sind jedoch auch wiederum wie durch ein Wunder gerettet worden. Der Locomotivführer und Heizer des zweiten nee sind fast gar nicht verletzt worden, indem das Tocomotivbhäuschen ganz blieb. Die Zahl der Verwundeten be— trägt fünfzig. Für das Unglück wird der Wjährige Signalist Skelton veräntworflfch gemacht, der dem zweiten Zuge kein Zeichen gab. Er hat auch feine Schuld zugegeben und befindet sich schon in Haft.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Brünn, 28. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser vollzog heute die Grundsteinlegung der allgemeinen Ver⸗ forgungsanstalt. Sowohl bei der Hin- wie bei der Rück⸗ fahrt wurden dem Monarchen von der Bevölkerung enthu⸗ siastische Ovationen dargebracht. Später empfing der Kaiser Deputationen der Gemeinden und ertheilte Audienzen.
London, 28. Juni. (W. T. B.) Das „Reuter sche
Bureau“ veröffentlicht eine Meldung der in Allaghabad er⸗ scheinenden Zeitung „Pioneer“, nach welcher der Emir von Afghanistan in den jüngsten Gefechten mit den auf— ständischen Hazaras 1500 Todte und Verwundete verloren haben soll. St. Peters burg, 28. Juni. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen, den Zeitraum vom 6. bis 10. d. M. um— fassenden Nachrichten sind in Dzisak (Turkestan) in den Hospitälern 130 Personen an der Cholera ge— storben, auch in Kgahka (Transkaspien) nimmt Lie Epidemie größeren Umfang an. In Schucha wurde bei drei aus Baku eingetroffenen Personen am 13. d. M. eine leichte Form der Cholera constatirt. In Baku wurden am 14. 8 M. in das Cholera⸗Hospital 35 Personen neu auf— enommen. Von der gesammten Anzahl der Kranken sind 2 genesen und 18 gestorben. 84 Personen liegen noch an der Cholera darnieder.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Q Q —8rírͥCCγútDD— deDeásdds’SђƷaͥEMCͤebaGGQꝙƷasaBás“nuwdrlnqNzzdoQW—nrmm''''aä'r''''e'eeee reren ee e e e 2 .
Wetterbericht vom 28. Juni, 8 Morgens.
der Excellenz.
eratur selsius
8 bo C. — 40R.
Stationen. Wind. Wetter.
k
Don Carlos.
red. in Millim.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp Tem in 0
2 halb bed.
Mullaghmore zalb bed.
Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm paranda St. Petersbg. Moskau... Cort. Queens⸗ J Cherbourg .
mburg .. Swinemünde 3 wolkig 6 Neufahrwasser 2 heiter 12 ; t. Memel ... 4 bedeckt i wolkenlos wolkig 2 wolkenl. ?) L wolkenl. 3) 4 wolkenlos 2 heiter still wolkenlos
ö 2 wolkig sR 1 bedeckt . 5 Uhr.
Ile diAix .. — 3 wolkenlos ö wolkenlos
Nachts Regen. ) Thau. 3) Nachts Thau. Uebersicht der Witterung. Das gestern westlich von den Hebriden befindliche
k ö Freitag: Gast
fortgeschritten; in seinem Rücken hat über den britischen Inseln der Luftdruck stark zugenommen, sodaß derselbe heute nur noch über Skandinavien und Nord⸗Rußland ein niedriger ist. Da Central⸗
nichst, von etwaigen Gewittern abgesehen, Bestand halten dürfte.
Deutsche Seewarte. der Residenz):
Theater ⸗Anzeigen.
Deutsches Theater. Mittwoch: Die Kinder Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Letzte Vorstellung in dieser Saison.
Die Tageskasse ist von 10 bis 14 Uhr geöffnet.
In den Monaten Juli und August bleibt das ĩ. 8, ö * Deutsche Theater geschlossen. Mädchen. Ludspiel in 4 Acten von Ed. Schacht.
Berliner Theater. Mittwoch: Narcifg. Anna Daverland, Nuscha Butze, Ludw. Barnay, Ludw. letzte Vorstellung. 29. Gesammt , Hastspiel des
e. . Wiener Ensemble, zusammengestellt von Mit⸗ . e . Donnerstag: Narciß. ,. des * K. Jo im i. K. 8 a. Verehel ich t: Hr. Premier Lieutenant Eduard Rolle
heaters unter der Leitung des Directors
Stahl). Anfang 74 Uhr.
ö 5 2 8 1 I. I Die letzten beiden Vorstellungen von arcisꝰ f fell ; finden Sonntag Nachmittags und Abends statt. Joses Sraseli. Zum lehten Male;
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.
ö Im yrachtvollen Park:
Großes Park ⸗gest. ; Großes Doppel ⸗ Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern.
Donnerstag: Neu einstudirt: Der luftige Krieg. Dvperette von Johann Strauß. — Im Park: Großes Doppel ⸗Concert. sangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen
Bötel.) Anfang 7 Uhr.
Der Freischütz.
spiel des Herrn Heinrich Bötel. Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert
im Sommergarten. Anfang an Sonn- und Festtagen für Frau Ilka ven Palmav. Zum letzten Male:
Minimum ist ziemlich schnell nach Nordschweden mnußre nee Wochentagen o Ühr.
Belle Alliance Theater. Mittwoch: Zum
GurGra nunm?hr in der Mitte des Hochdruckgebietes 8. Male: Der Cgfinoball. Lustspiel in 3 Acten (12560 ö J liegt, so berrscht daselbst bei hw cher Luftbewegung don Dr. Hugo Müller. In Scene gesetzt vom Hohenzollern Galerie belterez, warmes und trockenes Wetter, welche zu: Director Sternheim.
Licht ꝛc. ꝛc.
73 Uhr. Donnerstag: Neu
Adolph Ernst Theater.
fang 74 Uhr.
Auftreten von Ge⸗
Mamselle Nitouche.
Großes Militär⸗-Doppel⸗Concert. w Specialitãten. ends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ 57 2 Täalich Bor Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalisches r, , me,, k 21 . . *
Anfang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung
einstudirt:
schwimmerinnen. Posse mit Gesang in 3 Acten von Theodor Taube. Musik von Karl Kleiber. An—
K ö * ; . Donnerstag: Abschieds⸗Vorstellung. Die Gigerln . ö 4 wolkenlos Nittwoch; Zum 511. Male: Die Fledermaus. von a. Localposse mit . in 4 Acten Dperette in 3 Acten von Johann Strauß. Anfang von J. Wimmer. Mufik von Karl Kleiber.
ĩ , . e n , fn er, aus . ö.
57 ⸗ sonen bestehenden Gesellschaft des Directors Theodor
rel , men, , n, Giesrau vom K. K. priv. Theater in der Josefstadt
Wien. Zum 1. Male: Leichtes Tuch. Posse mit Gesang in 5 Bildern von Theodor Taube. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Nur noch 2 Vorstellungen. k ö J, Kn . Ilka .
. ö . almav. Zum vorletzten Male: Mamselle Nitouche. k RO z woltenkos Kroll s Theater. Mittwoch: Gastspiel des r n. mit Gesang in 3 Acten (4 Bildern) . 86 Heinrich Bötel. Martha. (Lyonel: Herr von H. Meilhas und A. Millaud. Deutsch von
R. Gene. Musik von Hervé. (Denise de , ; 6.
Ilka von Palmay, vom Theater an der in Berlin: Wien, als Gast. Anfang 74 Ubr. Donnerstag: Abschieds⸗Vorstellung und Benefiz Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagẽ
Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗-Ausstellungs-Park (Lehrter Bahnho).
zettel. Anfang 75 Uhr. ü
Familien⸗Nachrichten.
Gefährliche
Mittwoch: Vor- Verlobt: Frl. Marie von Dallwitz mit Hrn. Land⸗
rath Dr. jur. E. von Heydebrand und der Lasa (Limbsee Militsch).
ran; mit Freiin Metta von Cckardstein (Haselberg i. Mark). — Sr. Forst-Assessor Carl Picht mit ö Helene Ritz (Ryscewo bei Goscieszpn,
osen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierung Rath Rudolf Glasewasd. (Berlin)! — Hrn. Frhm. Senfft von Pilsach (pia, Samoa). — Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. Oberst / dieut. 3. D. Frhrn, von Forstner (Narienburg i. Westyr) — Eine Tochter: Hrn. Landrath Lewald Ra⸗ witsch). — Hrn. Major Feldt (Berlin). — Yrn. Landrath Ukert (Posen).
Gestorben: Hr. Major a. D. Bernhard. den Drygalski (Grünberg i. Schl. — Frau Marie von Leyser, geb. Steffen (Wiesbaden), — N. Alerander bon Schickfus und Neudorff (Trebnig — Hr. General⸗Major 3 D. Eugen von Dresly (Birkholh. — Frau Pastor Dienemann, geb. Bünger (Reesen bei Burg).
Die ett⸗
Redacteur: Dr. H. Klee, Director.
ö Verlag der Expedition (Scholy.
Anstalt Berlin s., Wilbelmmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),
Kinder die Hälfte.
die Besondere Beilage Nr. 3, sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des often
9 Vorm. — 15 Ab. Lehrter Bahnhof. lichen . (Eo mmandiige en car .,
0 z S ; — Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. — Im prachtvollen, glänzenden Sommer ⸗Garten 1è . Sonntag S0 3
vornehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement
Actien und Actiengesellschaften für die vom 2. bis 25. Juni 1892.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 3. Juni d. J. will ich die in der urückfolgenden Immediateingabe der zum 27. Provinzial⸗ 6 versammelt gewesenen Stände der Provinz Posen vom 36. April d. J zusammengestellten neu en Satzungen für die Posensche Provinzial⸗Feuersocietät hier⸗ durch genehmigen.
Kiel, den 8. Juni 1892.
Wilhelm R.
. Herrfurth. An den Minister des Innern.
Entwurf neuer Satzungen für die Posensche Provinzial-Feuer— socie tät.
A. Allgemeine Bestimmungen. Theil JI. Zweck, Um fang und Rechte der Soeietät. 81.
Die Posensche Provinzial⸗Feuersocietät ist eine öffentliche Anstalt, — * 6 *. (. zum Zweck der gegenseitigen Versicherung von Gebäuden und zu m Zw eck der Versicherung von beweglichen Gegenständen Gs 73 — S4), welche sich in der Provinz Posen befinden, gegen Feuers, Blitz⸗ und Expkosionsgefahr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und dazu ergehenden Ausführungsbestimmungen G 84).
Jeder Theilnehmer befindet sich zugleich in dem Rechts verhältniß eines Versicherten und eines Versicherers, ist jedoch als Versicherer nur mit den ihm nach diesen Satzungen obliegenden Beitrãgen verhaftet.
Die Societät hat ihren Sitz in der Provinzial⸗Hauptstadt Posen.
5 *
Die der Societät auf Grund des revidirten Reglements für die Feuerfocietãt der Provinz Posen vom 9. September 1863 und seiner Nachträge hinsichtlich der Gebäudeversicherung zustehenden Ansprüche auf Stempel⸗ und Kostenfreiheit, sowie auf die Mitwirkung seitens der Behörden und Beamten (ogl jedoch 5§ 11—14) und das ihr gewährte Recht der Einziehung im Verwaltungszwangsverfahren bleiben unverändert fortbestehen.
Insbesondere steht den mit der Verwaltung der Angelegenheiten der Societät betrauten Behörden und Beamten auch ferner das Recht zu, alle öffentlichen Behörden in den Angelegenheiten der Societät um Auskunft und Mitwirkung zu ersuchen.
Theil II. Verwaltung der Soeietät. 83.
Die Angelegenheiten der Societät werden von den Organen des provinzialständischen Verbandes der Provinz Posen nach den Bestim⸗ mungen der Allerhöchsten Verordnung vom 5. November 1889 (Gefetz⸗Samml. S. I77) und dieser Satzungen verwaltet.
ö Als solche Organe sind in den Angelegenheiten der Societät thätig:
* der Provinzial⸗Landtag (5 H,
b. der Provinzialausschuß (5 5),
c. der Landeshauptmann (6 6),
d. die Feuersocietäts⸗Commission (5 7)
e. der Director der Societãt (55 8 u. 9).
§. 4.
Dem Provinzial⸗Landtag gebührt:
a. die Feststellung des Haushaltsplanes der Societãt,
b. die Schlußprüfung der Jahresrechnung und die Ertheilung der Entlastung für dieselbe,
c. die Wahl der Feuersocietäts⸗Commission (3 7),
d. die Abänderung dieser Satzungen vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministers.
3 5
Dem Provinzialausschuß steht zu:
2. die Vorbereitung und Vorprüfung der der Beschlußfassung des Provinzial⸗Landtags unterliegenden Angelegenheiten (6 ,
p. die Wahl des Directors der Sociekät, die Festsetzung der An⸗ stellungsbedingungen für denselben innerhalb der durch den Haushalts⸗ vlan gezogenen 89 die Beschlußfassung über die Mitwirkung des Societäts-Directors bei der Erledigung anderer Geschäfte der provinzialständischen Verwaltung, die Bestellung eines Stellvertreters für den Societäts- Director (3 9), sowie die Beaufsichtigung der Ge⸗ schäftsführung des Societäts⸗Directors (8 6)
C. die Beffellung von Kreisfocietäts⸗Directoren, örtlichen Ver⸗ sicherungsbeamten für die Gebäudeversicherung und Kreissocietãts⸗ Kassen⸗Rendanten, sofern die dafür in erster Linie in Aussicht ge⸗ nommenen Beamten ablehnen oder nicht geeignet erscheinen (65 11 14), fowie die Feststellung der den Kreisfocictäts⸗Directoren. örtlichen Versiche⸗ 86 Krelssocietãts⸗Kassen⸗Rendanten und Ortserhebern zu ge⸗ währenden Entschädigungen und Gebühren innerhalb der durch den Haushaltsplan gezogenen und durch den Ober ⸗Präsidenten genehmigten Grenzen G 16),
4. de Beschlußfassung über Rückgewähr Ueberschüssen und die Höhe derselben, sowie
ie Ausschließung bestimmter Ortschaften von ückgewähr (8 26), fowie dis Beschlußfassung ü eckung von Fehlbeträgen G6 21), .
e. die Aufstelkung der Grundsätze über die zinsbare Belegung der Bestände des Sicherheitsfonds in den dafür vorgefeh enen Werthen G 28) und die Beschluß—⸗ fasfung über Verpfändung von Beständen des Sicher⸗ heits fonds (8 24), ö.
F. die Genehmigung zur Einzelrückversicherung und Beitritt der Societät zum Rückversicherungsverbande n,, . Feuerversicherungs⸗Anstalten Deutsch⸗
ands 26),
S8. die Entscheidung in zweiter Instanz in Beschwerde— sachen (6 29),
h. die Feststellung der näheren Bedingungen, unter welchen den Versicherten Beihilfen und Darlehne zur Ver⸗ befferung der Verficherungsobjecte gegeben werden können (8 24), ö
i. die Bestimmung, welche Gebäude mit besonders erhöhter Feuersgefahr von der Annahme bei der So— cietst grundfätztich auszuschließen sind G 26), .
. K. die Festfetzung der befonderen Bestimmungen Jür die Versicherung beweglicher Gegenstände mit Geneh⸗ migung des QOber-⸗Präfidenten G s),
1. die Festsetzung des von den Bersicherunge nehmern für k Gegenstände zu den allgemeinen und Kaffen⸗Kosten der Societät jährlich zu leistenden Beitrags (8 81).
m. der Erlaß der Hm ereichen zu diesen Satzungen mit Genehmigung des Ober -⸗Präsidenten (5 82).
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 28. Imi
56. Der Landeshauptmann vermittelt den gel ft ige Verkehr zwischen dem Ober. Präsidenten und dem Provinzi ausschuß einerseits und der Feuerfocietäts Commifsion und dem Director der Societät andererseits und übt die dem Hropin ig ehe chu; über die Geschäfts⸗ führung des Directors der Societät zustehende ufsicht (5 5b) aus. Zu diesem Zweck ist der Landeshauptmann befugt, über alle An⸗ elegenheiten der Societãt Auskunft zu erfordern, deren Acten, ger. und Verhandlungen einzusehen und allgemeine Geschãfts⸗ revisionen vorzunehmen. .
Der Landeshauptmann entscheidet in letzter Instanz über Be⸗ schwerden, betreffend das Verfahren der örtlichen Verwaltungsorgane . Sz 12), und in erster Instanz über Beschwerden, welche von Ver⸗ sicherten begen die Verfügungen des Directors der Societät erhoben werden (5 29). . .
Er ist befugt, den Berathungen der Feuersocietãts⸗Commissi on beizuwohnen, ist auf Verlangen jederzeit zu hören und übernimmt in den durch diefe Satzungen bestimmten Fällen mit beschließender Stimme den Vorsitz in der Feuersocietäts⸗ Jommission an Stelle des Directors der Societät.
Der Landeshauptmann ist der Dienstvorgesetzte des Directors der Socictãt und aller im unmittelbaren Dienst derselben angestellten Beamten nach Maßgabe der Dienstordnung, betreffend die besonderen dienstlichen Verhäͤltnisse der provinzialständischen Beamten der Pro⸗ vinz Posen. ‚
S [
Die Feuersocietãts⸗Commission besteht aus dem Director der Societät als Vorfitzenden und sechs vom Provinzigl-Landtag auf die Sauer von sechs Jahren aus der Zahl der Versicherten gewählten Mitgliedern, von denen möglich st ein Drittel mit seiner beweglichen Babe bei der Societät versichert sein soll. Für jedes Mitglied ist in Stellvertreter zu wählen. Die gewählten Mitglieder bleiben auch über den sechsjährigen Zeitraum Hinaus so lange in Thätigkeit, bis eine Neuwahl stattgefunden hat.
Die Feuersocietäts-Commission tritt auf Berufung des Vor sitzenden nach Bedürfniß zusammen, mindestens aber jährlich einmal. Die Berufung muß erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder es unter schriftlicher Begründung verlangt und zwar binnen vier Wochen, nachdem der Antrag bei dem Director eingegangen ist.
Die Commission ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens drei Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei der Abstimmung entscheidet Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Für die Verhandlung von Angelegenheiten, welche den Director der Feuerfocietãt persönlich berühren, und welche in seiner Abwesen⸗ heit zu verhandeln sind, geht Vorsitz und Stimme desselben auf den Landeshauptmann über.
Ist der Director der Societät aus anderen Gründen verhindert, in den Sitzungen der Societäts⸗Commissien den Vorsitz zu führen, so geht derselbe, wie die Stimme des Directors, auf dessen Stell⸗ vertreter über.
Der Stellvertreter des Directors der Societät (6 9) ist befugt, denjenigen Sitzungen der Commission, in welchen er nicht an Stelle des Dlreckors den BVorsitz führt, mit berathender Stimme beizuwohnen.
Der Commission steht zu:
a. die endgültige Entscheidung über die Abstandnahme, von der Verfolgung zwelfelhafter Rückgriff ansprüche und von der Einziehung festgesetzter Strafen oder fälliger Strafbeiträge, sowie über die An⸗ erkennung streitiger oder verwirkter Entschädigungsansprüche;
p. die Begutachtung und Vorbereitung aller der Beschluß⸗ fassung des Provinzialausschusses zu unterbreitenden An⸗ gelegenheiten und die Begutachtung aller Fragen erheblicher oder jweifelhafter Art, welche der Ober-⸗Präsident, der Provinzial⸗ ausschuß, der Landeshauptmann oder der Director der Societät der Commission vorlegen.
Die Mitglieder der Commission erhalten Reisekosten und Tage⸗ gelder aus Mitteln der Societät, wie solche für die Mitglieder von Provinzialcommissionen jeweilig festgesetzt sind.
§8
§ 8.
Der Director der Feuersocietät führt die laufenden Geschäfte der Societãt.
Er vertritt die Societät nach außen in allen Angelegenheiten, insbesondere auch in solchen, für welche die Gesetze eine Sonder⸗ vollmacht verlangen, zeichnet alle Schriftstücke und verwaltet die An⸗ gelegenbeiten der Societät selbständig, soweit nicht durch diese Satzungen anderen Organen des provinzialständischen Verbandes die Entscheidung vorbehalten oder deren Mitwirkung vorgeschrieben ist
§ 9.
Der Director der Societät wird vom Provinzialausschuß ent⸗ weder auf Zeit — und zwar auf mindestens sechs und höchstens zwölf Jahre — oder auf Lebenszeit gewählt. Derselbe muß die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsämtern besitzen. Die Wahl bedarf der Bestätigung des Ober-Präsidenten. Der Director wird vom Landeshauptmann in sein Amt eingeführt.
Sofern der Director nicht zu den im § A der Allerhöchsten Verordnung vom 5. Nobember 1859 (GS. S. 177) ge⸗ dachten Beamten gehört, steht er denselben im Range gleich, genießt die denselben durch 5 32 derselben Verordnung gewährleisteten Vorrechte und ist, wie, diese, befugt, den Sitzungen des Prop in ia lau schusse sowie des Provinzial⸗Landtags und seiner Ausfchüsse mit berathender Stimme beizuwohnen.
Der Director kann ohne seine Zustimmung in ein anderes pro⸗ vinziasständisches Amt nicht versetzt werden. Im übrigen ist er den Bestimmungen der auf Grund des 5 30 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. November 1889 (Gesetz⸗Samml. S. 175 ergangenen Dienst⸗ ordnung, betreffend die besonderen dienstlichen Verhältnisse der pro⸗ vinzialständischen Beamten der Provinz Posen, unterworfen. Ob und in wie weit der Director zur Mitwirkung bei Erledigung sonstiger Geschäfte der provinzialstänzischen 2 herangezogen werden kann, unterliegt der Beschlußfassung des Provinzialausschusses (8 5b). Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten.
Der Provinzialausschuß setzt innerhalb der durch den Haushalts⸗ plan gezogenen Grenzen die besonderen Bedingungen, unter welchen die ern n, des Directors erfolgen soll, und das Diensteinkommen desselben in jedem einzelnen Falle fest (8 5b).
ür Abwefenheit und Behinderungsfälle bestellt der Provinzial⸗ ann aus den oberen Beamten des Provinzialverbandes einen Stellvertreter für den Director. Besitzt der Director die Befähigung zum Richteramt nicht, so muß der Stellvertreter dieselbe besitzen und wird als ständiger juristischer Beirath dem Director zugeordnet. Die Form und den Umfang der Mitwirkung dieses Beiraths bei Erledi⸗ gung der Geschäfte ordnet in solchen Fällen der Provinzialausschuß des näheren. ;
Im Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Directors und seines Stellvertreters ordnet der K die Vertretung.
Die zur Besorgung der Directionsgeschäfte dauernd erforderlichen Arbestskrafte werden als mittlere und untere Beamte der Societät angestellt; diese Beamte sind provinzialständische Beamte, werden nach den für diefelben jeweilig geltenden Besoldungsordnungen angestellt
1892.
und unterliegen der Dienstordnung für die provinzialständischen Beamten. .
Das Diensteinkommen, das Wartegeld oder Ruhegehalt und die Bezũge der Hinterbliebenen sowohl des Directors, wie der vorgedachten Beamten werden aus Mitteln der Societät gewährt.
Haben die Beamten der Societãt einen Theil ihrer pensions⸗ fähigen Dienstzeit in anderen Zweigen der provinzialstãndischen Ver⸗ waltung zugebracht, so ist der Societãt seitens des Provinzial⸗ verbandes ein Theil des Wartegeldes, des Ruhegehalts und der Be⸗ züge der Hinterbliebenen zu erstgtten, und zwar nach dem Verhaltni der Gesammtsummen der im Dlenst der Societãt und des Prosinzial⸗ verbandes je bezogenen Diensteinkünfte zu einander.
Die gleiche Verpflichtung liegt der Societät dem Provinzial- verbande gegenüber ob bezüglich solcher Beamten, welche einen Theil ihrer Dienstzeit in Beschäftigung bei der Societät verbracht haben.
Durch die Ausführungsvorschriften ist darüber Bestimmung zu treffen, in welcher Weise die Gehälter und Löhne solcher Beamten und anderer Arbeitskräfte antheilig vom Provinzialverband und der Societät zu tragen sind, welche gleichzeitig für den Provinzialverband und die Societãt beschãftigt werden. .
Der Director ist der nächste Dienstvorgesetzte aller Societäts⸗ beamten. Ihm steht denselben gegenüber die 533 Ziffer 3 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 5. November 1889 (G.-S. S. 177) vor⸗ gesehene Strafbefugniß zu.
; 4
Zur Beaufsichtigung der örtlichen Erledigung der Angelegenheiten der Gebäudeversicherung der Sorietät wird für jeden pale , Kreis der Provinz ein Kreis ocietäts-⸗Director bestellt. Dieses Amt ist in den Landkreisen den Landräthen, in den Stadtkreisen den Ersten Bürgermeistern zu übertragen, sofern sie die Uebernahme nicht aus- drücklich ablehnen. Geschieht letzteres, so bestellt der Provinzial⸗ ausschuß auf den Vorschlag des Directors der Societät eine andere Persönlichkeit zum Kreissocietãts⸗Directer.
Dasfelbe gilt, wenn im einzelnen Fall das Interesse der Societät es erfordert, von Amtswegen den Landrath oder Ersten Bürgermeister von der Führung des Amts als Kreissocietäts⸗Director zu entbinden. In einem folchen Fall bedarf der Beschluß des Provinzialausschusses der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten.
Die Obliegenheiten der Kreissocietãts-Directoren werden durch die Ausführungsbestimmungen des 3 bestimmt. z
§ 12. Die örtliche Erledigung der Angelegenheiten der Gebäudeversiche⸗
rung wird unter Aufsicht der Kreissocietäts-Directoren durch die Polizei⸗Districtscommiffarien und die Bürgermeister innerhalb der Grenzen ihres Amtsbezirks bewirkt, sofern sie die Uebernahme dieser nebenamtlichen Thätigkeit nicht ausdrücklich ablehnen.
Dem Provinzialausschuß steht ferner auf Antrag des Directors jederzeit das Recht zu, mit Genehmigung des Ober-Präsidenten die Uebertragung des Nebenamts zu widerrufen. ⸗
In diesen Fällen ist der Previnzialausschuß befugt, andere Distriets- oder Ortsbeamte der ö zu ernennen. ö
§ 13.
Die Geschäfte der Versicherung von beweglichen Gegenständen werden von befonderen Beauftragten besorgt, welche der Director der Societät nach Maßgabe des Bedürfnisses git i?
Die Beauftragten dükfen nicht aus den im § 12 Ab⸗ satz 1 genannten Personen, also aus den Kreissocietäts⸗ Direckoren, Dist iets commissarien und Bürgermeistern, auch nicht aus den den Polizeiverwaltungen angehörigen bezw. unterstellten ö entnommen werden.
§ 14.
Die Kassengeschäfte der Societät übernimmt die Landes- Haupt⸗ kasse in Posen gegen eine in den Haushaltsplan der Societät auf⸗ zunehmende, an den Provinzialverband zu zahlende Vergütung. Diese wird von dem Provinzialausschuß nach Anhörung der Feuersocictäts - Commission festgesetzt und bedarf der Genehmigung des Ober⸗ Prãäsidenten.
In Verbindung mit der Landes-Hauptkasse steht in jedem Kreise eine Rreissocietäts-Kaffe, an welche alle Beiträge der Versicherten ab⸗ zuführen sind und durch welche Zahlungen geleistet werden. Das Amt des Rendanten der Kreissocietäts-Kasse ist dem Rentmeister der für den Kreis bestehenden Königlichen Kreiskasse zu übertragen. Falls derselbe die Uebernahme dieses Amts ablehnt oder das Interesse der Societät es erfordert, ist durch den Provinzialausschuß ein anderer Rendant zu bestellen. Die Enthebung eines Rentmeisters von dem Amt als Kreisfocietãts⸗Kassen⸗Rendant durch den Provinzialausschuß bedarf der Genehmigung des Ober⸗Präsidenten.
Die Kreissocietäts-Kaffen⸗Rendanten haben Sicherheit zu bestellen.
Jede Ortsbehörde ist verpflichtet (3 2), auf Grund der ihr zu⸗ gehenden Listen Beitragsrückstande von den ihrer Gemeinde angebö⸗ rigen Gebäuden von dem Versicherten beizutreiben und an die Kreis⸗ societãts⸗Kassen abzuführen.
§ 15.
Ueber die gemäß §s§ 11 bis 14 mit der Erledigung von So⸗ eietãtsgeschäften betrauten Staats · und Gemeindebeamten steht dem Director der Societät und dem Landeshauptmann eine Disciplinar= gewalt nicht zu. Bietet ihre Amtsführung Anlaß zu Beschwerden, welche ein disciplinares Einschreiten erfordern, so sind solche bei der im Hauptamt vorgesetzten ö anzubringen.
5 16.
Für die Bearbeitung der ö übertragenen Geschäfte beziehen aus den Mitteln der Soeietät die Kreissocietäts⸗Directoren eine ver⸗ fönliche feste Entschãdigung, die Districtscommissarien und Bürger⸗ meister ebenfalls eine folche und Amtsunkostenvergütung, die Kreis⸗ societãts⸗Kassen⸗Rendanten und Ortserheber (5 18) eine Tantième von den Einnahmen. Die Beauftragten erhalten Gebühren.
Die Höhe dieser Bezüge wird vom Provinziglausschuß von je fünf zu fünf Jahren durch den Haushaltsplan in Vorschlag . und durch diesen vom Provinzial⸗Landtag festgesetzt.
Der Beschluß des Provinzial⸗Laͤndtags bedarf, soweit es sich um die Bejüge der im Rebenamt für die Societät thätigen unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten handelt, der Bestätigung des Ober⸗ Präsidenten.
Tagegelder und Reisekosten werden den mit der Erledigung von Societãtsgefchãften nebenamtlich betrauten Staats! und Gemeinde⸗ beamten nur für die außerhalb des Bezirks ihres Hauptamts auszu⸗ führenden Reifen gewährt. Für die im besonderen Auftrage des Directors der Socitetãt vorzunehmenden Dienstreisen, wie zur Auf⸗ nahme von Brandschäden, zu , Prüfung von Ver⸗ sicherungen und dergleichen erhalten sie Reisekosten. Die Höhe dieser Bezüge richtet sich nach den diesen Beamten für Dienstreisen, welche sie im Hauptamt ausführen, gebührenden Sätzen.
Theil III. Vermögens⸗Verwaltung. §5 17.
Die zur ,,, der Ausgaben erforderlichen Einnahmen werden der Societät regelmäßig durch feste, nach den besonderen Vor⸗ schriften dieser Satzungen und der Ausführungsbestimmungen zu erhebende Beiträge der Versicherten zugeführt. .
Diese Beiträge find im voraus zu entrichten und werden bei Versicherungen von mindestens einjähriger Dauer in Theilzahlungen zu bestimmten Zeitpunkten eingehoben, bei Versicherungen von kürzerer
.
— — * * 6 6 6 6 .