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Deutscher Neichs⸗ Anzeiger
und
Königlich Pi
r Gengzpreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3. . 2 nehmen . ö l ann. ost · Anstalten auch die Exp für Gerlin außer den KNost ; ö und Königlich Rreuhischen Staat Anjeiger⸗
„Wilhelmstraße Nr. 32. 6 . l , k o sten 253 * . . Kö 1 Berlin 8W., Wilhelmfstraße Nr. 32.
* 293 * . ( *. 22 Ansertionspreis fur den Raum einer Aruckzeile 30 5.
JZuserate nimmt an: die Königliche Expedition ? des Aeutschen Reichs · Anzeigers
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R 2 153. . Berlin, Freitag, den J. Juli, Abends. ö
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gert:
S d Oberpfarrer Zanderju dem Superintendenten und Oberpf Bande! ö Orde ter Klasse, sowi Luckenwalde den Rothen Adler⸗rden vierter le,
364 696 BVärgermeister a D. Eggebrecht zu Swinemde
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu ve
Seine Majestät der Kaiser und König haben ler— gnädigst geruht: ö den nachbenannten Offiziere Erlaubniß zur Anlegung der zu ertheilen, und zwar: w thurkreuzes zweiter Klasse des Her: ö. *,, Haus⸗Ordens: y dem Corvetten⸗Capitän Grafen von Moltke Lom⸗ mandanten S. M. Fahrzeugs „Loreley“; . des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben 962 dem Assistenz⸗Arzt erster Klasse Dr. Hoffmann, iffs⸗ arzt desselben Fahrzeugs; . y s Offizierkreuzes des Kaiserlich japan 1x. der aufgehenden Soe. dem Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse Dr. Kleff Chef— arzt des Marine⸗Lazareths zu Jokohama; . des Ritterkreuzes erster Klasse des Kön ch norwegischen St. kö 6 itãn⸗ Lien Vi Flagg⸗Lieunt de dem Capitän⸗-Lieutenant Winkler, Flagg Lieuit d uebi G e h, an Bord S. M. Schiffes eedrich Carl“;
n und Aerzten der Mar die ihnen verliehenen Imien
die erste Stufe der zweiten Klasse des voeiner
dem Sultan von Sansibar veienen Ordens „der strahlende Stern“ dem Contre⸗Admiral von Pa wel sz, Chef dfeuzer⸗ Geschwaders an Bord S. M. Schiffes eipzig ; der dritten Stufe der zweiten Klasse deyen Ordens: dem Capitän-Lieutenant Wentzel, Flagg-Lient des Kreuzer⸗Geschwaders an Bord desselben Schiffes.
Hoheit
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben k Reichsbank Director, Geheimen QAber⸗at von . Präsidenten des Kaiserlichen itamts en, und . . . ö 3. wn e , srirector Köhne in Düsseldorf dꝛalter als Geheimer Ober⸗Postrath mit dem Range Raths zweiter Klasse zu verleihen. .
Seine Majestät der Kaiser haben Allergneruht,
die 4 19 nachgenannten Mitglieder des amts:
des Geheimen Admiralitäts-Raths Brix, 3
des Directors der Reichsdruckerei, Geheimen Oberungs—⸗ Raths Busse, 5 . 69 Professors an der Technischen Hochschule Ctius, esfsre, an der Landwirthschaftlichenschule
ö. lbrück, . . na fir nn der Technischen Hochschuleimen n, , n. Dr. Dörgens, Geheimen 2 Gebauer, sämmtlich in Berlin, . — Ki gh an der Technischen Hochschule iden, Geheimen Reglerungs⸗Raths Dr. Harti 9
des Geheimen Bergraths Dr. Wedding in Ber
des 353 Bauraths Wodrig daselbst auf weitere fünf Jahre zu erstrecken.
des des
Bekanntmachung,
ff i tra
betreffend die Anwendung der vrerg ef
bestehenden ollbefreiungen un 12
1 auf * spanischen Boden⸗ und In Erzeugnisse.
Vom 30. Juni 1892. Auf Grund des Gesetzes,
Zollbefreiungen und Zollermäßigungen n dee n e. Staaten, vom . Gefetzbl. S. 300) hat der Bundesrath
daß vom 1. Juli bis einschließlich 6 = die für die Einfuhr nach Deutschlan
rleihen!
betreffend die , ie Ei s . smäßig be für die Einfuhr nach Deutschland ,,, 96 1892 ( bes November ver
ßig bestehenden Follbefreiungen und Zollermäßigungen esellschaften lauf Actien, eingetragene Genoffenschaften und alle mäßig besteh
af ue gef e vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S.
den spanischen Boden- und Industrie⸗Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zugestanden werden. Berlin, den 30. Juni 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Die Nummer 34 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 241 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zo befreiungen und Zollermäßi— gungen auf die spanischen Boden- und Industrie⸗Erzeugnisse. Vom 30. Juni 1892.
Berlin, den 1. Juli 1892.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierungs- und Forsträthe von Stünzner zu Potsdam, von Ulrici zu Potsdam und Tiburtius zu Frankfurt a. O. zu Ober⸗Forstmeistern mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗Räthe,
die Oberförster Hempel zu Borntuchen, Burckhardt zu Riefensbeck und Kalk zu Oderhaus zu Regierungs- und Forsträthen, ;
den bisherigen Regierungs⸗Rath von Campe zu Hildes⸗ heim zum Hofkammer⸗Rath,
den Regierungs⸗Assessor Dy. jur. Heydweiller in Altena zum Landrath,
den Gerichts-Assessor Georg Boltz Amtsrichter in Ragnit,
den Gerichts-Assessor Hans burg Westpr. zum Amtsrichter in
den Gerichts⸗Assessor Emil Amtsrichter in Marienburg,
den Gerichts⸗-Assessor Eichner in richter in Reichenbach u. E,
den Gerichts⸗-Assessor Dennhardt in Nordhausen zum Amtsrichter in Glatz und
den Gerichts-Assessor Hapke in Ilfeld zum Amtsrichter in Ranis zu ernennen, sowie
dem Seminar⸗Director Eduard Baldamus zu Posen den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und
dem Polizei-Secretär Hiller hierselbst, dem Polizei⸗ Secretär Syring hierselbst, dem Polizei⸗Secretär Scharmach zu Königsberg i. Pr., sowie dem Kreissecretär Sch ulzen in Heinsherg aus Anlaß ihres Ausscheidens aus dem Amit den Charakter als Kanzlei Rath zu verleihen.
in Insterburg zum
Luchterhandt in Lauten— Willenberg, Skonietzki in Konitz zum
Liegnitz zum Amts—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des etatsmäßigen Professors Dr. La mpe zum Rector der Technischen Hochschule zu Berlin für die Amts— periode vom 1 Juli 1895 bis dahin 1893 zu bestätigen, und dem Bildhauer Alexander Tondeur in erlin die Führung des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt . Titels „Herzoglich anhaltischer Professor“ zu ge⸗ statten.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath Dr. Heydweiller ist das Landrathsamt im Kreise Altena uͤbertragen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Freude in Stettin ist zum Notar für den Bezirk des Ober Landesgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Stettin,
der Rechtsanwalt Mierzejewski in Myslowitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Myslowitz, und
der Rechtsanwalt Carl 36 Ferdinand Nau— mann in Lüchow zum Notar für ben Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lüchow, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium. GSekanntmachung. Auf Grund der S5§ 2, 28 und 57 Nr 2 des Gewerbe⸗ e letzes vom 205) be⸗ timme ich hiermit Folgendes: 1) Zuristische Personen, Actiengesellschaften, Commandit⸗
zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten gewerblichen Unternehmungen haben in der Zeit vom 15. bis 30. September d. J.
— und fernerhin alljährlich — ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüͤsse des letzten Geschäfts jahres, sowie darauf bezügliche Beschlüsse der Generalversammlung derjenigen Koͤniglichen Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Ge⸗ werbe betrieben wird, oder wenn der Betrieb in mehreren Regierungsbezirken stattfindet, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben, beziehungsweise der Sitz der Geschäftsleitung oder der Wohnsitz des von einer außerhalb Preußens domiciltrten Unter— nehmung bestellten Vertreters (vergl. Nr. 3) sich befindet.
2) Gewerbliche Unternehmungen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Errich⸗ tung einer Zweigniederlassung, Fabrikations-, Ein⸗ oder Verkaufs⸗ stätte oder in sonstiger Weise einen oder mehrere stehende Betriebe unterhalten, 6. in der zu 1 angegebenen Frist bei der daselbst bezeichneten Regierung einen in Preußen wohn⸗ haften Vertreter zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller nach dem Gewerbesteuergesetz dem Inhaber des Unter⸗ nehmens obliegenden Verpflichtungen solidarisch haftet. .
Zum Nachweis der Uebertragung und der Annahme der Vertretung ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des In⸗ habers des Unternehmens und des Vertreters einzureichen, in welcher die Unterschriften derselben von einer Behörde oder einem zur Führung eines Siegels berechtigten Beamten (Amts⸗ oder Gemeindevorsteher, Notar, Konsul, Wesandten u. f. w.) beglaubigt sind.
3) Alle Gewerbetreibenden einschließlich der juristischen Personen, Actiengesellschaften us s. w, welche in mehreren Orten des preußischen Staats einen stehenden Betrieb Zweig⸗ niederlassung, Ein⸗ oder Verkaufsstätte, steuerpflichtige Agentur u. s. w. unterhalten, haben ö
im Monat September d. 8 eine schriftliche Erklärung über den Ort Und die Art der einzelnen Betriebe und über den Sitz der Geschäfts— lei tung einzureichen, und zwar
. wenn einer oder mehrere der angezeigten Betriebe für das Jahr 1892,93 in der Gewerbesteuer⸗Klasse A] veranlagt sind, bei der Bezirksregieru ng, in deren Bezirk der Sitz der Geschäftsleitung beziehungsweise der Wohnsitz des zu be⸗ stellenden Vertreters (vergl. Rr. 2) sich befindet;
br anderenfalls hei dem Vorsitzenden des Steuer— ausschusses der Klasse If des Veranlagungsbezirks, in welchem die Geschäftsleitung ihren Sitz, beziehungsweise der bestellte Vertreter seinen Wohnsitz hat, oder, sofern beides nicht in Frage steht, einer der angezeigten Betriebe sich befindet.
In der Folgezeit eintretende Aenderu ngen des in der Erklärung angegebenen Zustandes find dem Vorsitzenden des Steuerausschusses, von welchem die Steuer veranlagt wird, schriftlich anzuzeigen.
4 In Berlin tritt in den Fällen zu 1 bis 3 an die Stelle der Regierung die Königliche Direction für die Verwaltung der directen Steuern daselbst.
Berlin, den 1. Juli 1892.
Der Finanz⸗-Minister. Miquel.
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Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Ober⸗Forstmeister Schaeffer zu Trier ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Han⸗ ober, der Oher⸗-Forstmeister Ha ssenstè in zu Stabe auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hildes⸗ heim versetzt, und .
dem Sber⸗Forstmeister von Stünzner die Ober-Forst— meisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Osnabrück, dann Ober⸗Forstmeister von Ulrici die Ober-Forstmeister— stelle bei der Königlichen Regierung zu Trier, dem Ober⸗Forstmeister Fiburtius die Ober⸗Forstmeister⸗ stelle bei der Königlichen Regierung zu Stade übertragen worden.
Der Regierungs- und Forstrath Carganico zu Wies— baden ist an die Königliche Regierung zu Marienwerder mit Uebertragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Marienwerder ⸗Hammerstein,
Der Regierungs- und Forstrath Mühl zu Wiesbaden an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. mit Ueber⸗ tragung der Inspectionsgeschäffe für die Forst⸗Inspection Frankfurt⸗Guben,
der Regierungs- und Forstrath Heyder zu Gumbinnen an die Königliche Regierung zu Lüneburg mit Uebertragung der Inspectionsgeschäͤfte für die Forst⸗Inspection Lüneburg⸗ Gifhorn,
Der, Regierungs⸗ und Forstrath Godbersen zu Cassel an die rige Regierung zu Potsdam mit Uebertra ung der Inspectionsgeschãfte Forst-Inspection Potsdam, Beelitz, und Der Regierungs- und Forstrath die Königliche Regierung zu Potsdam mit Uebertragur
für die
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