Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Potsdam⸗ Joachimsthal versetzts worden. ö
Dem Regierungs- und Forstrath Hempel ist die Stelle eines 232 Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, sowie die Forst⸗Inspection Gumbinnen ⸗Lasdehnen,
dem Regierungs. und Forstrath Burckhardt die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Cassel, sowie die Forst⸗Inspection Cassel⸗Fulda und
dem Regierungs- und Forstrath Kalk die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Wies— baden, sowie die Forst⸗Inspection Wiesbaden⸗Nastätten über⸗ tragen worden. ö ;
Der Ferstmeister Frömbling zu Grubenhagen ist auf die Oberförsterstelle zu Golchen im Regierungsbezirk Stettin,
der Oberförster Wallis zu Wodek auf die Oberförster⸗ stelle Stronnau mit dem Amtssitz zu Kronthal im Regierungs—⸗ bezirk Bromberg, .
der Oberföͤrster Nickelmann zu Schulitz auf die Ober— försterstelle zu Schönlanke im Regierungsbezirk Bromberg, der Oberförster Bollig zu Sadlowo auf die Oberfoͤrster⸗ stelle zu Rumbeck im Regierungsbezirk Arnsberg,
der Oberförster Merrem zu Hinternah auf die Ober— försterstelle zu Homburg im Regierungsbezirk Wiesbaden,
der Oberförster Richter zu Misdroy auf die Oberförster— stelle Schermke mit dem Amtssitz zu Oschersleben im Regie— rungsbezirk Magdeburg, .
der Oberförster Bu sold zu Uchte auf die Oberförsterstelle Rotenkirchen mit dem Amtssitz zu Grubenhagen im Regierungs— bezirk Hildesheim,
der Oberförster Sabarth zu Mirchau auf die Ober— försterstelle zu Uchte im Regierungsbezirk Hannover, und
der. Oberförster Berrelsmann zu Driedorf auf die Oberförsterstelle zu Oderhaus im Regierungsbezirk Hildesheim versetzt worden. .
Zu Oberförstern ernannt sind die Forst-Assessoren Hungershausen, Krusemarck, Sax, Rauhut, Erd— mann, Bohl, Bischoff, Witte, Lennartz, Bernard, Neumann, Appel, Hünten, sowie die Forst⸗-Assessoren, Premier⸗-Lieutenants im Reitenden Feldjäger⸗Corps Gerhard Müller und Ernst Wagner. ö
Dem Oberförster Hungershausen ist die Oberförster— stelle zu Hinternah im Regierungsbezirk Erfurt,
dem Oberförster Krusemarck die Oberförsterstelle zu Schulitz im Regierungsbezirk Bromberg,
dem Oberfoͤrster Sax die Oberförsterstelle zu Riefensbeck im Regierungsbezirk Hildesheim,
dem Oberförster Rauhut die Oberförsterstelle zu Grenz⸗ heide im Regierungsbezirk Posen, J dem Oberförster Erdmann die Oberförsterstelle zu N bruchhausen im Regierungsbezirk Hannover,
dem Oberförster Bohl die Oberförsterstelle zu Wodek im Regierungsbezirk Bromberg,
dem Oberförster Bischoff die Oberförsterstelle zu Kirch— berg im Regierungsbezirk Koblenz,
Dem Oberförster Witte die Oberförsterstelle zu Sadlowo im Regierungsbezirk Königsberg,
dem Oberförster Lennartz die Oberförsterstelle zu Mirchau im Regierungsbezirk Danzig,
dem QOberförster Bernard die Oberförsterstelle zu Rends— burg im Regierungsbezirk Schleswig, dem Oberförster Neumann die im Regierungsbezirk Danzig,
dem Oberförster Appel die Oberförsterstelle zu Kobbel— bude im Regierungsbezirk Königsberg,
dem Oberförster Hünten die Sberförsterstelle zu Driedorf Regierungsbezirk Wiesbaden, em Oberförster regierungsbezirk
1 Oberförster Oberförsterstelle zr
ener mne hen,, sn nn, . e, ,. Regierungsbezirk Köslin übertragen worden.
—
Oberförsterstelle;
Oberförsterstelle zu Misdroy
dector Hartmann
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eko mmen: Seine Excellenz Staats-Minister und Landwirthschaft, Domänen und Forsten von. dem Harz; Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten Dr.
Bosse, aus der Provinz P
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Abgereist: der Präsident des Ober-Landescultur Geheime Ober⸗Regierungs-Rath Glatze! n )
6
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Juli.
Vie W. T. B. aus Gothenburg berichtet, hat S. M. Yacht „Kaiseradler“, die am Mittwoch Abend Kiel ver— lassen haue, wegen ungünstiger Witterung und Nordostwinds auf der Rhede von Gothenburg am Donnerstag Abend um 6 Uhr Anker geworfen. An Bord alles woßl! Wie W. T. B.“ weiter meldet, haben Seine M Kaiser und König heute Morgen um 81
M ; * = M —2 27 3 Wetter die Fahrt nach Bergen fortgesetzt.
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— * 28 7 3U Anfang 8 en 2 non ir 6 . 1 an ien geschlossene provisorische Sande * II 117 4 2 Renn I C—=— 7 mit dem Ablauf des 30. Juni außer daß bisher ein neuer desinitiver Handelsvertran ? vereinbart werden konnte. Mit 5 un um um fü defmitiven Tager ;
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der gegenseitigen Handelsbeziehungen für die Zeit vom 1 Juli bis einschließlich 30). November d. J erfolgt. Danach wird Spanien während des fraglichen Zeitraums den auf der spanischen Halbinsel und den anliegenden Inseln bezw. auf den Inseln Cuba und Portorico zur Einfuhr gelangenden deutschen Waaren die Sätze der zweiten Spalte der betreffen den, dort geltenden Zolltarife gewähren. Hierbei ist, insoweit die spanische Halbinsel und die anliegerden Inseln in Betracht kommen, jede differentielle Behandling der deutschen Waaren gegenüber den gleichartigen Er— zeugnissen anderer Länder überhaupt, und soweit es sich um die spanischen. Antillen handelt, jede differentelle Behandlung gegenüber den geleichartigen Erzeugnisen anderer europäischet Länder ausgeschlossen. Auch auf den Philippinen wird die deutsche Einfuhr der gleichen Behandling unterworfen bleiben, wie diejenige der übrigen europäiscen Staaten. Als Gegenleistung gewährt Deutschland an Spanen seinen derzeitigen Vertragstarif, also den Mitgenuß der sämnt— lichen in den deutschen Tarifverträgen mit anderen Ländern eingeräumten Zollbegünstigungen. ;
Unter diesen Umständen hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 30. Juni auf Grund des Gesetzes vom 30. Je— nuar d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 300) beschlossen, daß während des fraglichen Zeitraums die in Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermãäßi⸗ gungen au den spanischen Boden⸗ und Industrie— Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zuge— standen werden. Auch spanischerseits ist Vorsorge. dahin getroffen worden, daß die Vereinbarung vom 1. Juli ab in Spanien zur Ausführung gelangt.
Der Bundesrath ertheilte in der am 30. Juni d. J. unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats-Ministe— riums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung den Anträgen des Reichskanzlers, betreffend die Vereinbarung provisorischer Zollbestimmungen mit Spanien und Rumänien, dem Antrage der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen wegen Fest— setzung der Verwaltungskostenvergütung für die Zucker— steuer., dem Entwurf von Bestimmungen, betreffend die zollamtliche Abfertigung der zur unmittelbaren Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet mit der Eisenbahn bestimmten Passagier— effecten, und dem Antrage der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, be— treffend neue Bearbeitungen des Bahnpolizei⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, die Zustimmung und genehmigte ferner die neu entworfenen Musterstatuten für Krankenkassen. Eine Eingabe, welche die Abänderung des Formulars für die bei der Invaliditäts- und Altersversicherung zu verwen— dende Quittungskarte in Vorschlag bringt, wurde dem Reichs— kanzler überwiesen. Dem Antrage Badens gewährte die
badisch⸗schweizerischen
Bauunternehmers wegen
gung beschloß dieselbe geben. End—⸗ lich wurde noch über eines Stempel⸗ betrags aus Billigkeitsr
Eisenbahnbetriebsreglemen wegen B ung von Patronen aus Wachspulver und über die Seiner Majestät dem Kaiser we Wi setzung zweier Rathsstellen bei m Reichsgeri zu unterbreitenden Vorschläge Beschluß
958. faßt.
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die zweite Lesun
ichen Gesetzbuchs
en Sitzungen vom X. chriften über die Gese
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88 6 59) fort. Der sachliche Inhalt des s 640, welcher die gegenseitige ertretungsmacht der Gesellschafter regelt, wurde von keiner te beanstandet. Dagegen wurden die 88 641, 642, welche den Erwerb aus der Geschäftsführung sowie über die Berechtigung und die Verpflichtung der Gesellschafter aus n mit Dritten geschlossenen Rechtsgeschäften Be— immungen treffen, als entbehrlich gestrichen. Der Abs. 1, welcher jedem Gesellschafter das Recht er Information über den Stand der Gesellschaft beilegt, er— hr keinen Widerspruch. Der Abs. 2 des 8 643 wurde geändert, daß, wenn eine dieses Recht aus— ßende oder beschränkende Ve getroffen ist, Recht gl tend kann, in der Ge⸗ führung vorliegt. Die Vorschriften des S644 hinsichtlich ebertragbarkeit der aus dem Gesellschaftsverhältnisse sich Forderungen fanden Zustimmung. Zu S 645 Frage zu einer eingehenden Erörterung, ob schafts vermögen mit dem Entwurf auf der gemeinrechtlichen Societät oder im An⸗ Preuß. A. CL.⸗-R. nach den Grundsätzen der nd ausgestaltet werden solle. Die Mehr⸗ ür de tandpunkt des vreußischen Rechts. en, an Stelle des S631 Abs. 4 und zu daß ein Gesellschafter über seiner n den auf Grund des Gesellschaftsvertrages durch ge der Gesellschafter oder durch die Geschäfts— gemeinschaftlich gewordenen Gegenständen mit Ein— z der Forderungen (Gesellschaftsvermögen) nicht ver— fügen kann, insbesondere auch nicht berechtigt ist, vor Auflösung der Gesellschaft die Theilung des Desellschafts vermögens oder einzelner dazu gehörenden Gegenstände zu verlangen. Ferner wurde die Vorschrift aufgenommen, daß gegen eine zum Gesellschaftsvermoͤgen gehörende Forderung die Forder eines Gesellschafts⸗ schuldners g nicht
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egen inen einzelnen Gesellschafter
schaftsschuldners, der von der . 22 der gegen ihn bestehenden Forderung der Gese 2 ter zu dem Gesell⸗ schafts vermögen keine Kenntniß hat, wurde weiter die Vor— schrift beschlossen, daß die im Falle der Abtretung einer Forderung zu Gunsten des gutgläubigen Schuldners geltenden Vorschriften der 88 393 bis 305 entsprechende Anwendung finden sollen. Einvernehmen bestand darüber, daß die wangs⸗ vollstreckung in die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände nur auf Grund eines gegen sämmt⸗ liche Gesellschafter vollstrecksaren Schuldtikels stattfinde. Eine Meinungsverschiedenheit ergab sich dagegen darüber, ob unter dieser . auch wegen einer solchen Ver⸗ bindlichkeit der sämmflichen Gesellschafter, welche nicht den Charakter einer Gesellschaftsverbindlichkeit hat, sondern sich als eine mit dem Gesellschaftsverhältnisse nicht im Zusammenhange stehende Verbindlichkeit der einzelnen Gesellschafter darstellt, die Zwangs vollstreckung in das Gesellschafts vermögen oder nur in den Anspruch auf dasjenige zugelassen werden soll, was den einzelnen Gesellschaftern als Gewinnantheil oder bei der Aus— einandersetzung zukommt. Die Mehrheit entschied sich dafür, daß die Zwangsvollstreckung in das Gesellschafts vermögen auf Grund eines gegen sämmtliche Gesellschafter volsstreck— baren Titels auch dann stattfinden solle, wenn die Verbindlich— keit keine Gesellschaftsverbindlichkeit sei. Um dem Gläubiger lines einzelnen Gesellschafters einen Ersatz dafür zu verschaffen, gaß er in den Antheil seines Schuldners an dem Gefell— shafts vermögen die Zwangsvollstreckung nicht erwirken kann, hielt man es für geboten, vorzuschreiben, daß ein Hläubiger eines Gesellschafters, welcher auf Grund eines nicht Hoß vorläufig vonstreckbaren Schuldtitels die Pfändung und Ueberweisung desjenigen erwirkt hat, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, berechtigt ist, das Gesell⸗ schaftsverhältniß ohne Einhaltung einer Küͤndigungsfrist zu kindigen.
Die ss itz, 647, welche den Zeitpunkt des Rechnungs— ahschlusses und der Gewinnvertheilung bestimmen, sowie die von der Auflösung der Gesellschaft handelnden 88 618 bis 655 wurden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen angenommen. Auch die Vorschriften des 5 656 über die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern nach Auf— lösung der Gesellschaft fanden ihrem sachlichen Inhalte nach im wesentlichen Zustimmung. Abweichend von dem Entwurf wurde jedoch beschlossen, daß, wenn das Gesellschaftsvermoͤgen zur Erstattung der von den Gesellschaftern gemachten Ein— lagen nicht ausreicht, der Ausfall nicht von dem be— trefenden einzelnen Gesellschafter, sondern von allen Ge— sellchaftern nach Maßgabe der für die Verlusttragung geltenden Vorschriften zu tragen ist. Unbeanstandet blieb der s 67, der bestimmt, daß in gewissen Fällen durch das Aus⸗ scheiden eines einzelnen Geselklschafters der Fort— bestand der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern nicht berührt wird. Zusätzlich wurde aber im Anschluß an eine ähn— liche Vorschrift des Art. 128 des H⸗G.⸗B. bestimmt, daß unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesell— schafters von den übrigen Gesellschaftern herbeigeführt werden kann. Die Vorschriften des S 658 über die Auseinander— setzung zwischen dem ausgeschiedenen und den übrigen Gesellschaftern erfuhren nur insofern eine Aenderung, als die Vorschrift des Abs. 4, daß der ausscheidende Gesellschafter verpflichtet ist, seinen Antheil an dem Gesell— schaftsrermögen den übrigen Gesellschaftern zu übertragen, durch die Bestimmung ersetzt wurde, daß der Antheil des aus scheidenden Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern zu— wächst. Auch der 3 659, der es zuläßt, in einem zum Zwecke der Betreibung eines Erwerbsgeschäfts ge⸗ schlossenen Gesellschaftsvertrage zu vereinbaren, daß auf eine solche Gesellschaft die für die offene Handelsgesell— schaft geltenden Vorschriften Anwendung finden, wurde mit der Abweichung angenommen, daß vor der Eintragung die offene Erwerbsgesellschaft als solche nicht besteht. Außerdem wurde die Vorschrift dahin erweitert, daß durch den Gesell— schaftsvertrag eine Erwerbsgesellschaft in derselben Art uch als Commanditgesellschaft errichtet werden kann. Zu einer lebhaften Debatte gaben noch ver— schiedene Anträge Veranlassung, welche bezweckten, für Vereine, die Rechtsfähigkeit nicht besitzen, die allgemeinen Vorschriften über die Gesellschaft in verschiedene Richtungen zu modificiren, insbesondere solchen Vereinen die Parteifaähigkeit beizulegen. Die Berathung über diese Anträge wurde indessen nicht zu Ende geführt.
Der Director des Waffen -Departements im Kriegs— Ministerium, General-Lieutenant Müller hat Berlin verlassen.
Der Königliche Gesandte am Großherzoglich badischen Hofe, Wirkliche Geheime Rath von Eifendecher ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub nach Karle⸗ ruhe zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Oldenburg Graf von der Goltz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Ürlaub angetreten.
Die Regierungs⸗Raäthe Schulze zu Frankfurt a. O. und Kreplin zu Minden sind nach Posen bezw. Liegnitz versetzt worden.
Der Regierungs⸗-Assessor Beinert ist der Königlichen Regierung zu Breslau überwiesen worden.
er fahrplanmäßige Reichs-Postdampfer mit dem heim⸗
hrenden Ablösungstransport von S. M. Kbten. „Wolf“
zur See Nord⸗
ist am 30. Juni von Hongkong nach Bremerhaven in egangen. .
. Seine Königliche Hoheit der Groß— g von Mecklenburg⸗Sch werin ist nach mehrtägigem alt heute Abend nach Schwerin zurückgereist.
Württemberg.
Stuttgart, 30. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin kehrten über Reutlingen, wo ihnen von der Bevölkerung ein sehr herzlicher Empfang bereitet wurd und die Majestäͤten mehrstündigen Aufenthalt nahmen, gestern Abend nach Schloß Marienwahl bei Stuttgart zurück. Heute hielt das Königspaar unter dem Jubel der Be—
wohner seinen feierlichen Einzug in Ulm. Nach der Parade der
Garnison auf der Friedrichsau, welche der General⸗Lieutenant von Nickisch⸗Rosenegk commandirte, nahmen die Majestäten im Raihhause das von der Stadt angebotene Frühstäck ein. Nachmittags war Volksfest auf der Friedrichsau, Diner im Rathhause, gegeben von den Majestãten, und Abends fand bengalische Beleuchtung des Münsters statt. Den Freitag und Sonnabend gedenkt ber König zu einem Besuche des Härdtfeld⸗ und Aalbuchwasser⸗Versorgungswerks und der Städte Heidenheim und Neresheim zu verwenden, während die Königin heute Abend wieder in Marienwahl eintrifft.
Deutsche Colonien.
Das „Deutsche Colonialbl.“ schreibt: „Ueber Emin Pascha liegen keine neueren Nachrichten vor. Der Gouverneur Freiherr von Soden hat die Station Bukoba angewiesen, dem herannahenden Emin, soweit dies irgendwie in ihrer Macht steht, hilfreich entgegen zu kommen.“
Den im Kampfe am Kilimandscharo am 10. Juni 9e fallenen beiden Offizieren widmet das „Deutsche Colonialbk.“ folgenden Nachruf:
Albrecht Freiherr von Bülow, im Jahre 1864 geboren, war seit nahezu sieben Jahren fast ununterbrochen in Dst⸗Afrika thãtig. Früher dem Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗Regiment angehörend, schied er im Jahre 1885 aus, um zunächst bei der Deutsch-Sstafrika⸗ nischen Gesellschaft einzutreten. Wahrend des Aufstands in Ost⸗Afrika im Jahre 1888 war er Stationschef in Mikindani und jwurde ein Jahr
ter als Chef in die Wissmann⸗Truppe eingestellt. In meh reren Gefechten atte er Gelegenheit, seine eiserne Energie und seine außergewöhnliche apferkeit zu bethätigen. In dem Gefecht bei Mlembule am 28. Dezember 1889 gegen Bana Heri trug er den gefallenen Ser— geanten Ludwig auf seinen Schultern aus dem Handgemenge und rettete so die Leiche vor Schändung. Für die hierbei bewiesene Unerschrockenheit wurde er durch die Verleihung des Kronen— Ordens vierter Klasse mit Schwertern ausgezeichnet. Als Stationschef von Mpuapua begleitete er Emin Pascha auf dessen Ewpedition bis zur Grenze feines Stationsbezirks. Ünter— wegs erkrankte er schwer und wurde von Emin bis Tabora mit— genommen. Nach langwieriger Krankheit kehrte er im Mär; 1891 zur Küste zurück und wurde als Compagnieführer in die Kaiserliche Schutztruppe übeinommen. Zuletzt fungirte er gleichzeitig als Stell⸗ dertreter des Reichs⸗-Commissars Dr. Peters im Kilimandscharo—⸗ Gebiet.
Lieutenant Wilhelm Wolfrum, aus dem 1. Baverischen Fuß⸗ Artillerie⸗Regiment hervorgegangen, hat in dem blühenden Alter von 26 Jahren den Heldentod gefunden. Unter Major von Wissmann machte er im Jahre 1880 die Unterwerfung des Südens mit und zeichnete sich bei der Einnahme von Kilwa und Lindi aus. Nach Uebertritt in die Kaiserliche Schutztruppe war er zunächst eine Zeit lang stellvertretender Bezirks-Hauptmann in Lindi und wurde dann ale Lieutenant der ersten Compagnie auf dem Kilimandscharo zu— getheilt.
Den beiden tapferen, der Colonialsache mit ganzer Seele ergebe⸗
Männern ist ein dauerndes ehrenvolles Andenken gesichert.
25 Lu 1
Oefterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph besichtigte gestern Nach— mittag in Brünn noch mehrere Anstalten und fuhr gegen 5 Uhr Abends unter den brausenden Hochrufen der Vokks— menge nach dem Bahnhofe. Als der Zug sich in Bewegung setzte, brach das zahlreich versammelte Publikum von neuem in Hoch⸗ rufe aus. Abends um , Uhr traf der Kaiser von Brünn wieder in Wien ein. Bei der Ankunft brachte ihm eine aus mehreren tausend Personen bestehende Menschenmenge begeisterte Ovationen dar.
In einem Handschreiben an den Statthalter von Mähren hat der Kaiser noch schriftlich seinen Dank zu er⸗ kennen gegeben für den herzlichen, festlichen Empfang und die Kundgebungen der Treue und der Anhänglichkeit an ihn und sein Haus. Gleichzeitig wird in dem Schriftstück der Wunsch ausgesprochen, daß einträchtiges Zusammenwirken, Fleiß und ehrliche Arbeit auch fernerhin das Wohl des Landes und der Hauptstadt desselben fördern möge.
Die amtliche „Wiener Zeitung“ von gestern veröffentlicht den Weltpostvertrag vom 4 Juli 1891 sowie mehrere an— läßlich der Reise des Kaisers nach Brünn verliehene Srdens—
uszeichnungen.
Der Valuta-Ausschuß des österreichischen Abgeord— netenhauses hat im weiteren Verlaufe seiner Verhandlungen gestern Nachmittag das Gesetz über die Anwendung der Kronenwährung auf die Zollzahlung, sowie die Novelle zu Art. 87 der Bankstatuten unverändert angenommen. Hierauf begann der Ausschuß die Berathung des Anleihegesetzes. Der Abg Dr. Steinwender erklärte dabei namens der deutschen National Partei, diese werde aus politischen Gründen gegen das Gesetz stimmen. Dr. Kaizl erörterte sodann die Frage. ob nicht eine kleinere Anleihe genügen würde, worauf die Debatte bis zum Abend vertagt wurde. In der Abend— sitzung wurde nach längerer Debatte schließlich das Anleihe⸗ gesetz in namentlicher ÄAbstimmung mit 17 gegen 8 Stimmen angenommen; 21 Mitglieder waren abwesend, darunter sämmtliche Mitglieder der vereinigten deutschen Linken. Hierauf wurde auch das Gesetz über die Convertirung angenommen. Damit waren sämmtüche sechs Gesetzentwürfe in zweiter Lesung angenommen. Gleich darauf wurden die Enwürfe auch in dritter Lesung genehmigt. Zum Referenten wurde Szeepanowski gewählt.
Großbritannien und Irland.
.Das „Court Circular“ theilt officiell mit, daß die Königin bei einem am Dienstag Nachmittag in Windsor abgehaltenen Conseil ihre Zustimmung zu dem' Abschluß eines Ehecontracts zwischen ihrer Enkelin, der Prinzessin Marie, äͤltesten Tochter des Herzogs und der Herzogin von Edin burg, und dem Thronfolger Prinzen Ferdinand von Rumänien ertheilt hat. Dem König von Rumänien überreichte die Königin bei seinem Besuch in Windsor persön— lich die Insignien des Hosenband-Srdens.
Gladstösne hat gestern in einer Wahlrede in Edin— burg sein Programm über die irische Frage näher präcisirt. Er hob nach dem darüber vorliegenden Telegramm in der Rede zunächst hervor, wie sehr die irische Frage alle anderen Fragen beherrsche, und machte bezüglich einer Homerule-Vorlage folgende Mittheilungen: „Wir be— ziehen uns auf die Erklärungen vom uh, 1886 und haben nichts daran zu andern. Irland Fol. die selbständige Leitung seiner localen inneren Angelegenheiten erhalten, jedoch unter folgenden fünf Bedingungen: 1 Das britische Par⸗ lament behält vollftändige. Suprematie, 2) Es Findet eine gleichmäßige Vertheilung der finanziellen Lasten statt und die Minorität muß geschützt werden. 3) Jedes für Irland. angenemmene Gesetz findet gleicherweise seine Anwendung in Schottland und England. 3 Die Einführung
von Homerule muß eine so vollständige Maßregel sein, daß sie für immer die Aera der inneren Kämpfe schließt. 5) Endlich hat eine derart gewählte liberale Re— ierung die Frage der Beibehaltung der Iren im britischen . der Lösung entgegen zuführen.“ ö Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte der Finanz⸗Minister Rouvier mit, daß die Einnahmen des Jahres 1891 endgültig den Voranschlag um 8 S5 T2 Fr. übersteigen.
In der Deputirtenkammer brachte der conservative Abgegrdnete Delahaye gestern eine Interpellation ein Über die Haltung des Präsidenten des Schwurgerichtshofes in dem Prozeß Drum ont-Burdea u, den er beschuldigt, das Verdict von den Geschworenen erpreßt zu haben, indem er Letzteren versprochen habe, daß die Strafe eine leichte sein werde. Der Ju stiz⸗Minister erwiderte dem Interpellanten: die Unter— Tiuchung habe dargethan, daß der Präsident seine Pflicht erfüllt habe. Nach einer lebhaften Berathung nahm die Kammer alsbann die von dem Justiz-Minister beantragte einfache Tagesordnung mit 9 gegen M Stimmen an. — Der Abg Paulin? Mery interpellirte die Regierung alsdann angekündigter⸗ maßen wegen des internationalen Schiffahrts— Songresses, der Ende Juli in Paris statffindet und bei welchem den auswärtigen Theilnehmern gestattet sein soll, die Däfen und Kanäle Frankreichs zu besichtigen (vgl. Nr. 149d. Bl.) Der Minister der öffentlichen Arbeiten Biette gab darauf die beruhigende Versicherung, der gedachte Congreß sei nicht dazu angethan, die Interessen der nationalen Vertheidigung zu ge— föhrden. Es bestehe keine Gefahr darin, auswärtige Ingenieure zuzulassen. Der Minister ersuchte sodann um die Annahme der einfachen Tagesordnung, welchem Antrage die Kammer denn auch fast mit Einstimmigkeit entsprach.
In einer Note des „Temps“ heißt es, die zuständigen Minister würden demnächst im Ministerrath das Project einer voraussichtlich im Jahre 1900 in Paris zu veranstal— tenden Weltausstellung zur Sprache bringen. Ebenso beabsichtigt der Abg. Deloncle eine Resolution in der Kammer einzubringen, welche die Regierung auffordert, Un verzüglich vorbereitende Maßregeln zu einer solchen Welt— a usstellung zu treffen. .
Die sogenannte Colonialgruppe des Parlaments ermpfing gestern im Palais Bourbon den Lieutenant Mizon, welcher über die Resultate seiner Forschungsreisen in Afrika Bericht erstattete. Mizon schilderte, den' R. T. B.“ Ba folge das Königreich Lm ad ua, dessen Hauptstadt schoͤn fei wie Versailles (5) und zu welchem noch eine Anzahl anderer be— deutender Städte gehöre. Es dürfte sich in dem Königreich wohl eine Million Krieger zusammenfinden, sodaß man ncht daran denken könne, das Königreich zu erobern, sondern nur Handels verträge mit ihm abzuschließen. Mizon hält, sofern die be— reits erzielten Resultate nicht wieder gefährdet werden sollen, zu einer Expedition dahin den kommenden September für den günstigsten Zeitpunkt. Er wies darauf hin, daß die englische Niger-Compagnie bereits den Sultan für fich zu gewinnen versuche; man dürfe ihr nicht Zeit lassen, Frankreich den Weg zu versperren. .
Der Figaro“ veröffentlicht einen Brief des Papstes an den Bischof von Grenoble vom 22. vorigen Monats. In diesem Briefe spricht sich der Papst mißbilligend Über die Katholiken aus, welche sich gegen die Führung des Hauptes der Kirche unter dem Vorwand auflehnen, daß es sich dabei um Politik handele. Der Papst hält sein bisheriges Vorgehen in allen Stücken und im ganzen Umfange aufrecht und erklärt weiter: Wir beabsichtigen nicht Politik zu treiben, aber wenn die Politik mit den religiösen Interessen verknüpft ist, wie gegenwärtig in Frankreich, so liegt es dem Oberhaupte der Kirche ob, ein Verhalten zu bestimmen, welches geeignet ift, die religiösen Interessen zu schützen. Der Papst empfiehlt demgemäß den Katholiken, mit den Waffen des Geistes zu kämpfen, und appellirt an das Zusammenwirken aller ehren⸗ werthen Männer, auch der Nichtkatholiken, gegen sektirerische Verfolgung.
Wie, man der „Mgdb. Ztg.“ aus Paris meldet, hat der Justiz-Minister Ricard die Gehaltssperre über den Car— dinal, Erzbischof Place von Rennes sowie über fünf Bischöfe verfügt, welche ihre Wahlkatechismen nicht zurück— ziehen wollen.
Italien.
Das nächste Consistori um soll, wie W. T. B.“ aus Rom erfährt, nunmehr am 11. Juli stattfinden. Es würden bei dieser Gelegenheit mehrere Bischöfe präconisirt werden, die Ernennung eines Cardinals werde jedoch nicht erfolgen.
Schweden und Norwegen.
In Bezug auf die aus Anlaß der Konsulgtsfrage entstandene Krisis im norwegischen Staats-Minist—⸗ rium (s. d. gestr. Nr. d. Bl.) wird aus Christiania weiter gemeldet:; Das Präsidium des Storthings überreichte gestern dem Könige eine Adresse, worin dem Be— dauern darüber Ausdruck gegeben wird, daß der König den Beschluß des Storthings wegen Einrichtung eines, eigenen norwegischen Konsulatswesens nicht habe sanctioniren wollen, wodurch die Demission des Ministeriums verursacht worden sei. Die Adresse schließt mit dem Ersuchen, der König möge um des Vaterlandes, des Königthums und der Union willen den Beschluß des Storthings sanctioniren und dadurch die Demission des Cabinets, das einzig und allein gegenwärtig das Vertrauen des Storthings besitze, verhindern.
Kunft und Wissenschaft.
— Die Akademie der Wissenschaften beging gestern Nachmittag, als am Vorabend, den Geburtstag ihres Stifters Leibniz. Dem Festactus wohnten, wie die N. A. 3. berichtet, Unter⸗Staatssecretãt von Weyrauch und Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath. Dr. Althoff bei. Die Festrede hielt der ständige Secretar, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Auwers. Redner nahm das große Ereigniß des Jahres 1492, dessen 40014 hrige Jubelfeier nahe bevorsteht, zum Ausgang feiner Ausführungen und beleuchtete, die Vortheile, welche die Entdeckung Amerikas durch Columbus für die Wissenschaft gehabt. Alsdann hielten die neuernannten Mitglieder der Akademie Professor Vogel (Astronom) und Hrofessor Dames (Mineraloge) ihre Antrittsreden, die von Professor Auwers und vom Geheimen Medizinal-Rath, Pro— fessor Dr. Du Bois⸗Reymond beantwortet wurden. Zum Schluß theilte Professer Auwers mit, daß aus der Helmholtz-⸗Stiftung eine große goldene Medaille für die beste literarische Arbeit auf physikalisch⸗ techn ischem Gebiet bewilligt sei.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand.
Dem von dem ö st e rreichischen Ackerbau⸗Ministerium veröffentlichten Sa atenstandsbericht nach dem Stande um den 20. Juni d. J entnehmen wir Folgendes:
Alle Saaten, welche einer Erholung bedürftig und einer solchen noch fähig waren, haben sich, wenn von sporadischen Elementar- Unglücksfällen abgesehen wird, nun thatsächlich erholt. Der beim Roggen überwiegend, beim Weizen nicht eben selten vorkommende schüttere, manchmal fogar lückenhafte Stand konnte allerdings nicht mehr behoben werden, dagegen wurden bei diesen Früchten die Ent⸗ wickelung und das Höhenwachsthum der Halme und die Entwickelung der. Aehren mächtig gefördert.
Die Hoffnung auf eine gute Schüttung vom Roggen wird nun⸗ mehr viel häufiger ausgesprochen, als die Klage über schartige oder lücken hafte Aehren desselben.
Der Weizen fängt in der nördlichen Zone zumeist zu blühen an und hat in manchen wäwpneren Lagen der mittleren schen verblüht.
Der schon früher vorwiegend günstige Stand desselben⸗ wird nun beinahe allgemein gelobt, sodaß ungünstige und felbft minder günstige Nachrichten zu den Ausnahmen gehören. Raps bat, theils wenig, theils garnicht belästigt vom Glanzkäfer, gut verblübt und reichlich Schoten angesetzt und läßt beinahe allgemein gute und sehr gute Ernten erwarten. .
Die Sommersaaten (Gerste und Hafer, welche großentheils ungleich aufgegangen und trotz des frühzeitigen Anbaues in der Ent— wickelung sehr zurückgeblieben waren, haben sich noch kräftig bestockt und zeigen nun beinahe ebenso allgemein wie der Weizen einen sehr erfreulichen Stand. Beeinträchtigt wird derselbe im wefentlichen nur durch das zuerst infolge des anfänglich schütteren Standes, dann infolge der starken Regen auf vielen Feldern wuchernde Ünkraut. Im allgemeinen steht übrigens die Gerste, welche in der nördlichen und grohßentheils auch in der mittleren Zone im Schossen begriffen ist, nach verschiedenen Nachrichten noch besser als Hafer. Auch über Hülsenfrüchte liegen mit wenigen Ausnahmen nur recht erfreuliche Nachrichten dor
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungẽõ⸗ Maßregeln.
Großbritannien. (Indien.) Die Regierung zu Bombay hat mittels Verfügungen vom 2. und 8. Juni 1897 in den Häfen von Aden, Perim und der Somals⸗ Küfte Duarantäne gegen Cholera über Provenlenzen von der arabischen Küste zwischen Aden und Babelmandeb und von der afrikanischen Küste zwischen Suakim und Guardafui, sowie gegen Pest über Provenienzen von Bassora vom 30. Mai bezw. J. Juni d. J. ab bis auf weiteres verhängt. St. Peters bur g, 39. Juni. Nach Meldungen des. W. T. B.“ zus Baku dauern die Cholera-Erkrankungzen dort fort in Astrachan selbst ist kein Cholerafall vorgekommen. nur auf den' auf der Rhede angehaltenen Schiffen kamen einige Erkrankungen vor. St. Pe kers burg, 1. Juli. Der Eifenbahnverkebr der Linie iflis —Baku ist, wie S. T. B. meldet, wegen der Eholera ein- gestellt worden. Die Personenzüge gehen nur bis Baladzri, wo die Reisenden einer Quarantäne von einer Woche unterzogen werden. Warschau, 1. Juli. Im Gouvernement Samara tritt, wie S8. T. B.“ berichtet, neuerdings die Typhus ⸗-Epidemie mit großer Vehemenz auf. In den Bezirken von Nowo Uzensk sind 3385, ir Paminsk 259, in Ruzulusk 303, in Altasch 150, in Alerandrow Gaj 267 Kranke constatirt, von denen bereits ein Drittel gestorben ist. Rem, 30. Juni. Die „Agenzia Stefani“ erklärt aut das ent⸗ schiedenste, daß die Meldung, in Brindisi sei ein ECholerafall vorgekommen, jeglicher Begründung entbehre. Der BJefundbeits. zuftand in Brindisi sei wie in ganz Italien ein vortrefflicher.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokz an der Ruhr und in Oberschlefien. An der Ruhr sind am 30. v. M. gestellt g66l, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs teig e
Beim Königlichen itsgeri
30. Juni die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Dall«
dorferstraße 38, dem Landwirth Carl Zindler, hierfelbst, gehörig;
Fläche 4 13 a, Mindestgebot 350 S; für das Meistgebot von 600 6
wurde der Rentier Ferdinand Hornemann, Belle⸗Allianceplatz 12,
Ersteher. Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangs versteigerung
wegen des Grundstücks in der Gneisenaustraße 7I, der Bittwe Auguste Roll gehörig. ;
— Ueber den Wollmarkt in Stralsund wird uns berichtet: Zu dem am 10 und 11. Juni d. J. abgehaltenen Wollmarkt sind 3537 Centner Wolle angefahren und verkauft worden. Die Preise betrugen 1) für ordinäre Wolle 108 — 112 6, 2) für mittlere Wolle 115 — 118 , 3) für feine Wolle 120– 125 0 und sind durckschnitt⸗ lich 19 —= 15 M pro Centner niedriger als 1891. Die W J und das Schurgewicht war gut. Die Vorverkäufe in gewaschenen Wollen waren sehr gering, in schwarzen Wollen bedeutend, letztere zu durch⸗ schnittlich 5 M gegen das Vorjahr niedrigeren Preisen. Ungewaschene Wollen waren nur in unerheblichen Mengen angefahren. Frankfurt a. M. 30. Juni. (GSetreidemarktbericht von Joseph Strauß In Weizen war die Tendenz nicht fo fest wie in Roggen; es ist fortwährend über Erwarten viek Angebot vor— handen; ab Umgegend 19— 4, frei hier 154-20 66, Red. winter 196 , La Plata 19— 4 66, Kansas 185 Roggen: war in Folge der Knappheit gesunder Waare lebhaft begehrt und coulant verkäuflich; man handelte ein hierlagerndes Reftquantum sranischen Roggens à 20 — 4 0ν, französischer mit Sommergeruch 1959 —* *, Pfälzer und russischer 194 —– 30 6, ungarische Mischfrucht ( Weizen und z Roggen) 171 - 1840 ab Regensburg. In Ger ste waren die Umsätze ganz außerordentlich geringfügig; Preise vollig unverändert; der Absatz ist anhaltend ein schwerfalliger; Wetterauer 155 = 16 , Ried, Pfalzer und Franken (Ochsenfurter Gau 17J 18 4 nominell. — Für Hafer ist eine Preisbesserung von etwa 25 zu conftatiren; die Zufubhren sind äußerst gering; die Notiz bleibt 137 —146 69 — Mais kam nur sehr wenig in Verkehr und die bekannt gewordenen Abschlüsse haben sich ungefahr auf Basis vorwöchentlicher Preise voll⸗ jogen, ca. 12 ; Beschädigtes viel unter Notiz kãuflich — Spelzen⸗ spreu (Ersatz für Roggenschrot) besser, die Umsäge bewegten sich jedoch in engen Grenzen; ca. 126 ½ pr. Ctr. — Aussaat-Erbfen unverändert, ca. 18— 4 — Roggenkleie ca. 11 9 — Weizenkleie 9— ' 6; Verkehr schwerfällig mit Neigung zu Röäckgängen. — Malztkeime sehr ruhig, 10 9 — Mehlpreise niedriger, Umsätze normal; für Herbsttermine blieb Verkaufslust vorherrschend. Hie siges Weizenmehl Rr. 6 31 — 321 S, Nr. 1 295 — 314 M, Nr. 2 7 — 28 6, Nr. 3 25 — 263 6. Nr. 4 211 — 2 4, Nr. 5 17—18 0 Milchbrot und Brot mehl im Verband 55 —58 0 Norddeutsche und west— fälische Weizenmehle 00 2 —28 ½ Roggenmehl, loco hier, Nr. O 30 - 316 6. Nr. O/1 29—- 36 6, Nr. 1 (Obige Preise verstehen sich pro 100 Kg ab bier, bär loco auswärtiger Stationen und b estens 10 000 Rg.) Essen a. d. Ruhr, r W. T. B.)) Der Rhein. 3syndikat in nat Juli um
rungen. 6 1 Berlin standen am 416
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Leipzig, 30. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. da Plata. Grundmuster B. ver Juli 3, 5 . Auguft 3,3 „, per Ser tember 3,77 , per Oktober 3.30 Nodember 3, 80 , ver Dezember 3 80 6, ver Januar 3,823. Februar 3 85 M, per Märj 3.874 , ver Apris 3, 8.7 M 60 000 kg.