— —
, e = .
—
Vorbemerkungen. ; r n Dacnemart, Griechenland, Montenegro, sowie auf bestimmten Leitwegen auch mit Ser reichischen Postanstalten) nur Bert hpapiere Obligationen dürfen außer Schmucksachen und kostbaren Gegen stän ; d im Umlauf befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Dokumente
Die Werthbriefe dürfen (ausgenommen in D
der Geschaftspapiere nicht aufgenommen werden.
Die Werthangabe muß in der Aufschrift in Buchstaben und in selbst wenn dieselben anerkannt wären, sind nicht gestattet. endung an den Empfänger, so hat er dies auf der Sendung durch den Vermerk Die Gebühr dafür beträgt 20 Pf.
Paxiergeld, Sinsscheine u. s. w enthalten. den Briefe oder die Eigenschaft einer
Verlangt der Absender eine Besche
Zahlen ausgedrüdt fein; Ausschabungen oder Abänderungen, inigung über die Zuftellung der Werth⸗ „gegen Rückschein* (avis de reception) auszudrücen.
HE. Briefe und Käst
chland und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn, — der Türkei durch Vermittelung von Dester⸗ In die Berthkästchen Korrespondenz besitzende Angaben, und Gegenstände aus der Gattung
4 chen mit Werthangabe.
Bei Berthbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gelassenm werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlags nicht bedecken. . z ̃ ;
Werthsendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stift geschrieben ist, sind nicht zulässig. (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit D s Meistgewicht auf 1 18 festgesetzt. ͤ Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit, der Versie gelung ꝛc. der Verthkä stchen, sowie über die elben beizufügenden Zoll-Inhaltserkiärungen ertheilen die Postämter Auskunft. Der Ausstellung einer Begleitadresse bedarf es bei den Werthkästchen nicht.
Berthbriefe unterliegen Beschränkung; für Werthkästchen ist da
Zahl der den
Pf . i r — —
Meist⸗ Werthbriefe.
Werthbriefe.
* nd kästchen. Rerthlt nhchen
esterreich⸗ Ungarn) keiner Gewicht a⸗
Benennung 2 ¶ Wwerthkasichen. Benennung alichen Kerthtastöen . 14 K B ung orte JVersiche Bemerkungen. der der Porto ** Bemerkungen. Porto S* bis zum rungs gebühr 2 ö. fi 55 / . Gewicht fur ? Werth⸗ nr 2 * 25 ; Länder. 6 ö je 15 g. 5 * je 15 g. d von 119g. je 240 4 angabe. . ö Pf 6 wf Pf Pf. Pf. 42 ; ; . 5 Be fire m Meß j ö ĩ jef ᷣ 2 R ) Nachnah ässig. 1) Deutschland (Reichs⸗ unbe⸗b. 19 geogr. — 5 Pf. für je I) Meistgewicht der Werthbriefe Normegen⸗ 20 9 16) Nachnahme zulãässi
postgebiet, Bayern und
Württemberg.)
Rußland)... 6) Dänemark nebst Island und den Faröer ....
8) Egypten über Triest
und Alexandrien
9) Erythrea, Ital. Kolonie 10) Frankreich m. Algerien 1) Franzöfische Kolonien wN /
13) Kamerun
14 Luxemburg.... 15) Niederland .....
Vorbemerkungen. Zu PVostanweisungen nach dem Auslande kommt ein b öfischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen Ziffern und mit la
Argentinien... K
) Bulgarien .....
)) China: a. Shanghai Deutsche Postagent.)
b. Kalgan, Peking, Tientsin, Urga (ü.
)Dänische Kolonien: a. in Westindien . .. b. Grönland .....
3
S000 6 S000 c. S000 c. S000 et. unbe⸗
schränkt unbe⸗
schränkt Meilen einschl. 20Pf. über 10 Meilen 40 Pf., ohne Unter⸗ schied d. Gew. 20 20 lim Grenz⸗ bezirk 16) 20 z
20
206
20
schränkt lim Grenz⸗
bezirk 160) 20
S000 i 2 S000 16. 20 unbe⸗ schränkt .
1 * 9 S006 Y, 20 f. WBerth⸗
ka stchen S000 es 20 S000 i. 20 S000 . 20 S000 (. 20 S000 . 20 S000 i. 20 S000 i. 20
im Grenz⸗ bezirk 10) Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland und Montenegro i
mindestens
OO OO
.
— — N ,
nahme zulässig.
zulässig.
Nachnahme zulässig. z. Nachnahme zulässig. 8) Nachnahme zulaͤssig.
Tonkin, Neu⸗Caledonien, Obock,
Ste. Marie de Madagascar u. frz. Postanstalten auf Madagascar. 12) Eilbestellung und Nachnahme zulässig.
13) Nur nach Kamerun und Victoria. 14) Eilbestellung und Nachnahme zulässig.
15) Eilbestellung zulässig.
250 g. Unfrankirte Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestell⸗ gebühr im Fall der Voraus⸗ bezahlung bei Ueberbringung eines Briefes mit Werthangabe bis 400 ü einschl. oder von Ab⸗ lieferungsscheinen über Werthbriefe nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalt 60 Pf. Nach⸗
Oesterreich⸗ Ungarn R (einschl. der Azoren und
Portugiesische Kolo⸗
3) Eilbestellung und Nachnahme
. Salvador.... 6) Eilbestellung nur nach Post— orten zulässig und mit Aus—⸗
schluß von Island und Faröer.
J
bezirk 10) 9) Nur nach Assab und Massaua. . 11) Guadeloupe, Martinique, Frz. Buvana, Libreville im Franz. Kongogebiet, Senegal, Réunion, Pondichery, Cochinchina, Annam,
k
leinschl. der Balearen u. Canarischen Inseln) Mayotte, Nossi⸗Bé, Diego Suarez, 27) Türkei über Triest (durch Vermittelung von Oesterreichischen Pẽstanstalten)
28) Tunis a. über Italien b. über Frankreich
* C. Poftanweisungen. oder Abänderungen. — aph ostan Gebühr für das Telegramm, e. das Eilbestellgeld für die
e son deres Formular (in Deutscher und Fran⸗ teinischen Schriftzeichen ohne Durchfstreichungen
ñssb Pf. für je 17 Meistgewicht d. Wert hbriefe 269g. 309 16, Unfrank. Briefe zulässig mit 10Pf. vie Deutschland mindestens Zuschlag. Eilbestellg. . Nachnahme 10 Pf. zulässig. Die Einführung auslän⸗
26 discher Lotterieloose ist verboten.
20 2 —
ͤ ffür Briefe, Nach Bosnien, Herzegowina, 28 Sandschak Novibazar (Desterr. ff. Kästchen Okkupationsgebiet) gelangt neben dem Deutsch⸗Oesterr. Porto noch 20 — — 28 ein besonderes Porto zur Erhebung: P a. Gewichtporto 40 Pf.; (nach 20 1 20 20 bestimmten Grenzorten 20Pf.) b. Versich. Gebühr 10 Pf. für 20 — Q — 8 Werthangabe bis 100 ½0,20Pf. über 1996 bis 300 0, 30 Pf. 20 — — 28 über 300M bis bo00. u. sew. je 10 Pf. mehr für je 300 6 20 — — 20 19) Santiago (Cap Verdische In⸗ seln), San Thome (Insel San
20 — 80 8 Thom é), Loanda (Angola).
(im Grenz 20) Vachnahme zulässig. 2l) Die, Einführung ausländischer 20 — — 20 Lotterieloose ist verboten. . 23) Nachnahme zulässig.
ö 24 Eilbestellg. u. Nachnahme zulässig.
25) Außerdem sind Briefe mit un⸗
Vermittelung österreichischer Post⸗ 20 2 — 28 anstalten zulässig. Nähere Aus— kunft ertheilen die Postämter. 27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ züglich anderer Leitwege ꝛc. ertheilen die Postämter nähere Auskunft. 40 28 28) Nach den italienischen Postan— 28 stalten in La Goulette (Goletta), Sousse (Susa) und Tunis beträgt das Porto f. Werthkästchen nur 2.
20 20
1 MX,
st bei den Postämtern zu erfragen. — Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
Für tele graphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr, b. die
Benennung Meistbetrag Gebühr der einer Post⸗ (vom Absender zu e Länder. anweisung. f.
Besorgung am Bestimmungsort, wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet. w = ü —
Die Ausstellung
ntrichten). der Postanweisung hat zu erfalg
in
Anf Ren Abschnitte der Postanweisung sind zulässig:
Bemerkungen.
I) Denutschland ( Reichspofts TDT.
gebiet, Bayern und Würt⸗
temberg.)
Argentinien.... J 4 Brit. Besitzungen bz. Brit Postanft. in außereurop. Ländern, namentJ. Br. Poft⸗
anst. in Aden, Ceylon, China, CTypern, Borneo, Straits—
Settlements, — Cap-Ko— lonie, Britisch-Betschuana⸗
land, Mauritius,
7 Canada (einschl.
Natal, Goldküste, Zanzibar Stadt, Neu⸗Fundland, Brit. West⸗ indien, — Australien.
) Britisch⸗ Indien (Vorder⸗ Indien, einschl. d. nicht-Brit. Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗ gegen m. Ausschl. von Ceylon — wegen Ceylon s. Nr. 4 —, ferner Indische Postanst. in Bagdad, Basra, Bunder—⸗ Abbas, Bushire, Guadur, Jask (Dschask), Linga u. Mascat).
8 warieeñ
öl. Britisch
Columbien, Neu⸗Braun⸗
schweig, Neu⸗Schottland und
Prinz Edward⸗Inseln).
——
100 Pesos. 500 Franken. 10 Pfund
Sterling.
20 Pfd. Sterl.
500 Franken. 100 Dollars.
k 100 Pesos. 9) China: Shanghai (Deutsche 1 1400 6 wegen and. Orte s. u. Nr. 4
10 Dänemark nebst und den Faröer.
— * — 28 —
13) Deutsch⸗Ostafrika
26 *
* [ 1
18 Japan
Kolonie Erythrea. 20) Kamerun⸗Gebiet 213
224
—
24 Niederland
land
Dänische Antillen ... Deutsch⸗Nen⸗Guinea .. 11 i,, 3) Frankreich mit Algerien sow. Tanger (Marokko). 16) Großbritann. u. Irland. 219 17] Hawai (Sandwich Inseln)
2
19 Italien mit San Marino, Tripolis Ital. Postamt) u.
ö
Luxemburg wie Nr. l, jedoch ist das besondere Auslands⸗ formular zu verwenden.
Malta und Gibraltar.
Ww
. 400 10 Pfd. Sterl.
360 Kronen.
360 Kronen. 400 (6 400 6
500 Franken.
500 Franken.
6 100 Dollars.
500 Franken. 500 Franken.
400 c
IO Pfd. Sterl.
23) Marokko (Tanger) s. Nr. 15 250 Fl. (Guld.) Ndrl. 250 Fl. (Guld.) Ndrl. 360 Kronen.
16
bis 160 K I) Mo . . üb 100 2000 2 Pesos und Centavos (Goldgeld
über 200 M. oro sellado) (1 Peso Gold —
bis London (ab 2 siehe Bemerkungen).
10, mindest.
10, mindest.
10, mindest. 10, mindest.
bis San Francisco (ab San (100 Doll. — 424 4) Francisco s. Bemerkungen).
10, mindest. 20 ondon (ab London s.
Bemerkungen zu 20
10, mindest. 20
bis London (ab London s. Bemerkungen zu Nr. H.
Mark und Pfennig.
4 6 7 9. . 3) Franken und Centimen
4) Pfd. Sterl. (),
50 9.
Wie Nr. 4.
* —
7) Dollars und CDents (100 Doll. — 424 M).
9) Mark und Pfennig.
10 Kronen und Oere 11)
12) Mark und Pfennig. 13) Mark und Pfennig. 14 . und Centimen 15)
16 Wie Nr. 4. 17) Dollars und Cents
18) 1 Franken und Centimen
20) Mark und Pfennig.
22) Wie Nr. 4.
* . ( . Gulden und Cents
26) Kronen und Oere
27) Mark und Pfennig. 28) Wie Nr. 4.
2) 3 Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
1090 Franken — SI S 40 49. chillinge (8),
S — er Name und mindestens der Anfangs—⸗ Pence (d), (160 — 264 0
buchstabe eines Vornamens des Absenders (bö. die Bezeichnung der Firma des Absen— ders) und die genaue Adresse desselben müssen angegeben sein. Sonstige Mit—
theilungen sind nicht statthaft.
Wie Nr. 4.
Schriftliche Mittheilungen jeder (100 Franken — S1 Sp 40 69).
Wie Nr. 4.
8) Pesos u. Centavos (Goldgeld) Schriftliche
Mittheilungen jeder (1 Peso Gold — 3 ½ 90 9).
Wie Rr. 1.
6 „6 1. Mittheilungen jeder (100 Kr 112 0 75 9. ö .
(100 Fr. S S1 MS 40 ).
8) y;. ; en igdeęr s 2 ö S — heilungen jeder 197 7 (100 Fr. — S1 6 40 9. 18 Schriftliche Mittheilungen jed
20) Wie Nr. I.
Wie Nr. 4.
Schriftliche Mittheilungen jeder Art. * (100 zi dee So IH. Schriftliche Mittheilungen jeder Art
la Fer. 75 9)
24
Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
1) Eilbestel gebühr f. Tarff Telegraphische Post⸗
anweisungen zulässig.
——
2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung zulässig. 3) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 4) Das Postanweisungsformular muß außer dem Ramen des
X
Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der erfolgten Einzahlung des Betrages durch ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu fetzen.
Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Britischen Postverwaltung, welche die Ueber⸗ weisung der Postanweisungsbeträge nach dem Bestimmungs—⸗ gebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzug gebracht. Wünscht der Absender auch diese Gebühr zu tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung ent⸗ sprechend höher bemessen.
5. Wie Nr. 4. — Auf Postanweisungen an Personen indischer
Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kastk des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.
) Nur nach bestimmten Orten. Telegr. Postanweifungen zulässig. Tz. Wie Nr. 4. — Dem Bestimmungsort ist der Name ber Provinz und des Kreises (count) hinzuzufügen. .
s Vur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig. 9) Die Umwandlung in die Landeswährung ¶Mexikanische
Dollars und Cents) erfolgt in Shanghai nach Maßgabe des Wechselkurses auf Hamburg.
10] Eilbestellung im Ortsbestellbezirk u. mit Ausschluß von Island u. Faröer zulässig. Telegraphische Postanweisfungen
mit Ausschluß von Island u. Farßer zulässig. . . Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians—
sted und Frederikssted auf Ste. Croix und St. Jean. . 12 Nur nach Friedrich Wilhelmshafen. Ein Absender darf im Laufe von 6 Wochen nicht mehr als 600 S an ein und den— selben Empfänger aufliefern. .
13) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗ Salaam, Lindi, Tanga u. Kilwa. 14) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter- Mittel⸗ und ö. j
nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen nach Alexan—
er⸗Egyptens bis Wadi⸗-Halfa einschl., sowie
C—
drien, Cairo, Iwömailia, Port-Said und Suez zulässig. . 15) Telegraphische Postanweisungen zulaͤssig nach Frankreich und Algerien.
16 Wie Nr. 4. P 17) Wie Nr. 41. — Für die Beförderung ab San Francisco wird von der Amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗ bühr von 40½ des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet. 18) Eilbestellung zulässig, telegraphische Postanweisungen nach- Tokios u. Jokohama zulässig. ; ö J 19) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien
und San Marino zulässig. :
20) Nur nach Kamerun und Victoria. . .
2A) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen zulässig. 22) Wie Nr. 4. . ö
24 Eilhestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig. . . ; 25) Nur nach bestimmteu Orten. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung übersandt werden.! 26) Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten 6 277 Die Umwandlung in die Desterr. Währ. erfolgt in Oesterreich⸗ Ungarn auf Grund des Wiener bz. des Budapester Börsen⸗ kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern. Eilbestellung in Oesterreich⸗ Ungarn allgemein, telegr. Postanweisungen nur nach bestimmten Orten Dester= reich⸗Ungarns zulässig. ö
28) Wie Nr. 4. Nur nach bestimmten Orten zulässig.
O
beschränkter Werthangabe durch
Kö
Die Ausstellung der
. ö Postanweisung hat zu erfolgen Abschnitte
e bühr . (vom Absender zu entrichten). anweisung. Pf. ũ
ãssig
1. der De stanweisung sind zu
Bemerkungen.
N Form̃gaĩ 6 und Madeira) 30) Rumänien
31) Salvador
32) Schweden 33 Schweiz..
34 Siam
35) Südafrikanische Republik CQTransvaal), 36) , , 37) Trivoli ö 3 3 a. Constantinopel
b. Adrianopel, Beirut, Sa⸗ lonich, Smyrna 39) Tunis 40 Uruguay
4 Vereinigte Staaten von Amerika.
Vorbemerkungen. Postaufträge sind im Vereins verkehr bis äachrung des Bestimmungslandes zugelassen. 2 — des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftrags formulare an den fremden Postanstalten mittelft Postanwei welches von ben fremden Postanstalten bei z aufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Um Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach frem
Französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, verschloffenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanftalt abzus (einschl. Madeira und Ajoren) an das Postamt in Lissabon. Der von anweisungsgebühr dem Absender des Briefen als Anlagen find unzuläsfig.
390 Milrer s. 500 Franken. 100 Pesos.
360 Kronen. 500 Franken.
Milreis und Reỹ 79 1 (1 n 4 416 655 9. — . 9 ö , 9H. 30 Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
32 .
2
10 Pfd. Sterl. 20 410 b. London gab Lond. s. Bem. 3. 10 mindest. 20
10 mindest. 20
Mark und Pfennig. 38a) türkischer Goldwährung (türk. 38 Schriftliche Mittheilungen jeder Art. Pfunden, Piaster und Para) 59) 1 Pfd türk. S 1816 45 53). 40) Franken und Centimen (100 Fr. — 81 S½ 40 59). 40) Pesos u. Centavos. ¶ Peso Gold — 4 41) Dollars und Cents (100 Doll. — 424 ).
500 Franken. 100 Pesos. 100 Dollars.
ö 1
S6 7 59.
) Pesos und Centavos. Goldgeld. 31) ( Peso Gold — 4197 53. Kronen und Oere
(1099 Kr. — 112 ½ 75 9. 33) Fr. u. Cts. (1 0 Ft. - S1.0u 403. 34 Mark und Pfennig. Wie Nr. 4.
35) Wie Nr. 4. 36) 37)
Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
83). 41) Der Name und die Adresse des Ab⸗ Goldgeld senders müssen, der Betrag und der Tag
können angegeben sein.
E
gaben sind nicht zulässig.
PD. Postaufträge zur E zu 1000 Franken b
rthpapiere auf ein Betrag in der für
3. dem entsprechenden Betrage der Landes e abweichende Währung, insbesondere die die einziehende Verwaltu zugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unt egenüber zu vermeiden, nach dem lung der eingezogenen Beträge in die Bähru iß ertheilen die Postanstalte den Ländern ein s— mit den Anlagen (Rechnung, in deren Bestelllkreis der Schuldner der Postanstalt eingezogene Betrag wi g übersendet. — Postaufträge
Lauten die einzulösenden We
ng maßgebenden erschiede den von selben Verhältniß zu bewirken, ng des Ursprungslandes der Post— n auf Verlangen Auskunft.
olches mit Vordruck
sung abzuführenden Beträgen g
wandlungsverhältn in Deutscher und Wechsel u. s. w) in wohnt, nach Portugal rd abzüglich der Post⸗
Postauftrages mittelst Postanweisun ohne Anlagen, sowie solche mit
der
Länder.
weiterzugeben ist.
bz. Va leurs à reco
Meistbetrag
Postauftrags.
Benennung = Bemerkungen.
Postanstalt bei mehreren eines jeden eingelösten Berthpapiers wird i auftragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankr
Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu beze
inziehung von Geldbeträgen.
Im Vereins vertehr darf eine und dieselbe Zahlungspflichtigen zu
Solche Zinsscheine und Didi geleistet wird, sind vom Postauftrags vert Der Postauftrags brief ist nrrer, Bureau de p verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des A Schriftliche Mittheilun aufträge müssen frankirt werden.
auszuzahlende der Einzahlung Weitere An⸗
m Vereins verkehr
gen auf dem Formula Für die Rücksendung
31] Postanweisungen — auch telegraphische — nur nach der
33) Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen zulãssig. 34 Postanweisungen — auch telegraphische — nur 2 Bangkof zulässig.
35) Wie Nr. 4.
39) Nur nach bestimmten Orten. anweisungen. 40) Postanweisun video zulässig. **
41) Die Postanweisung muß außer dem Namen des Empfängers der genauen He
oder mindestens die namen enthalten; bei Firmen genägt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma. Dem el
des Staats (6tate) und, wenn (county) hinzuzufügen.
Ebenso telegraphische Post⸗ gen — auch telegraphische — nur nach Monte⸗
zeichnung desselben feinen Vornamen Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗
timmungsort ist der Name möglich, auch des Kreises
Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben
Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind Bon dem Betrage eine Einziehu ngsgebühr durch die mit der Einziehung be⸗
eich und Tunis abgesehen, 10 Pf.
ichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlõsung
dendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung
ehr überhaupt ausgeschlossen.
fschrift Rohan gg nie (Name der Postanstalt), S inschreiben
ü (Name der Postanstalth Re com man7ᷓ g. zu versehen, im Vereinz⸗
r, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Post⸗ unausführbarer Postaufträge kommt
eine Gebühr nicht zur Erhebung.
Bemerkungen.
J Tenrfaciand Reichspostgeb.,
Bayern
Württemberg) 1000 Franken
Y) Belgien
9
5) Italien nebst
Kolonie threa.
im Gewichte
1 Die Aufschrift hat M inten- Wechselproteste werden du
2) Wechselproteste w merk „ Protè trage sich befindet. 3) Zins- und Dividendenscheine, sowie ab— gelaufene Werthpapiere dür Wechselproteste werden nicht 4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 Pf. als Einziehungsgebühr in Wechselproteste werden vermittelt zahl der unweit der französischer hierzu Vermerk außerdem eine schriftliche Verp zur Zahlung entstehender P
VPostauftrag nach . rch die Post vermittelt. erden vermittelt, wenn der Ver⸗
te oder Protèt immediate auf dem Auf⸗
für je 15 8
im Grenzbezirk
16 für je 15 g)
20 für je 15 8 20
fen nicht beigefügt
3) Egypten M Frankreich mit Algerien
1000 F ranken
1000 Franken M, höchstens aber
Abzug gebracht. auch auf der Mehr⸗ Küste belegenen Inseln); auf dem Auftrage, flichtung des Absenders rotestkosten erforderlich. abgelaufene Werthpapiere aus- 1000 Franken geschlossen.
5 Alle auf den Inhaber lauten Loose oder Schuldbriefe ausw ausgeschlossen. hierzu Vermerk „Protèet auf dem Auftrage, pflichtung des Protestkosten erforderlich. anstalten sind ermä nicht guittirter R auf dessen V
de Werthpapiere, ärtiger Lotterien 2c. ste werden vermittelt; oder Protèt immèédiat?“ eine schriftliche Ver⸗ zur Zahlung entstehender tenischen Post⸗ g von Beträgen ahlungspflichtigen die geleistete Zah⸗ gelangt eine Stem⸗
Wechselprote
chtigt, bei Einziehun echnungen dem 3 erlangen Quittung über In diesem Falle 5 Centimen zur tungen, ferner Rechnungen, we oder auch nur mit der Unters. berechtigten oder mit entlastet, ausgeglichen Maßgabe der Größe des P nischen Stempelgebühr: von 9,zu Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, 20 von 14 —20
pelgebühr von sche mit der Quittung chrift des Forderungs n, wie saldirt, bezahlt, unterliegen apiers einer Italie⸗
. versehen sind,
) Niederland
) Norwegen
) Desterreich⸗ Ungarn
10) Portugal) (einschl. d. Azoren und Madeira).
II) Rumänien 1 12) Salvador.
13) Schweiz.. .1
14 Türkei
a. Constantinopel
( Deutsch. Post⸗ amt).
Beirut, Salo⸗ nich u Smyrna ¶ estr. Postansth
) Der Dienst ist vorübergehend eingestellt.
h und Packete mit W
erthangabe nach Or geographischen Meilen): übe ĩ
Für unfrankir 10 Pf. erhoben. * )
Zone 3 one 4 1714 ö Pf. 8
angegeben.
bis 6 rg einschließlich ; für jedes weitere Kilogr. mehr
Vorbemerkungen.
Weitere Auskunft erthei Die Vorausbezah auch unfrankirt abgesandt werden Soweit Nachnahme nach einzelnen
besonders sorgsa 3 8.
Kartons
5 kg („Postpackete
Packete im Gewichte bis 3 b
Für Packete nach überseeischen L einen nur die Taxen für den Hauptweg
len die Postanstalten. lung des Portos bildet die Regel. Packete nach
ändern sind im Allgem
die Poftanstalten
Luxemburg und Desterreich⸗ Ungarn können jeboch nicht entsprechen).
Ländern zulässig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark feftgesetzt. Eilbestellung geftattet
Im Verkehr
.
Hierüber e
Benennung Meistbetrag der eines Länder. Postauftrags. 6) Luxemburg Vd I
500 Gulden
730 Kronen
400 Gulden ö. W.
180 Milrels
O00 Franken
200 Pesos Gold
O00 Franken
S00 0
b. Adrianopel, 1000 Franken
15) Tunis... 1000 Franken
hr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten ehnung 1! in einer anderen 1, m überschr che bei der Verladung einen unver me Behandlung erfordern 1 Gesträuchen, Hutschachteln oder
für je 15 g 2
im Grenzbezirk 10 für je 159
für je 15 9
bis 15geinschl. 20
über 15 — 2509
84 im Grenzbezirk 10 für je 15 g)
für je 15 g
für je 15 g
Gehören meh das Porto berechnet. Die Packet sendun
) nach dem Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Auskunft; ebenso über „Postfrachtstücke⸗
che Auskunft.
von 2,40 Fr. bei einer Größe von 6 = 7 Jam, 480 , für jede weitere Größe. 6) Wechselproteste werden durch die Postanstalten
vermittelt.
7) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗
gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins⸗
und D ividen denscheine, sowie ab gelgufene Werthpapier e dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt.
9 Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen
mit lateinischen Buchstaben zu schreiben.
Wechfelproteste werden nicht bermittelt. . 10 Nur nach größeren Orten. Alle Postauftrãge
nach Portugal müssen an das Postamt in Lissabon adressirt sein. Zins- und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
11) Nur nach größeren Orten. Wechselproteste
werden nicht vermittelt.
127 Nur nch der Hauptstadt San Salvador.
Wechselproteste werden nicht vermittelt.
13) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel bez. Papiere, Zins- und Dividendenscheine, sowie ab= gelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oder
2
Sofort zum Protest“ sind zulässig. Postaufträge mit dem Vermerk „ Zur Schuldbetreibung“ werden in der Schweiz an besondere Betreibungsamker weitergegeben.
14) a. u. b. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 14h) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗
mungsort der Vermerk „Desterreichisches Postamt oder Bureau de poste autrichien“ hinzugefügt sein.
15) Nur nach bestimmten Orten. We selproteste werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie bei Frankreich. Zinsscheine und abgelaufene Werth⸗ papiere ausgeschlossen.
sowie nach Bayern, Württemberg und Desterreich⸗ Ungarn. Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. rere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück
gen sind thunlichst zu frankiren.
; e mit Werthangabe wird erhoben: 1) das für Packete ohne Verthangabe zu entrichtende Porto (s. unter ). 59 Versicherungsgebühr gleich⸗ mäßig 5 Pf. für je 800 MS oder einen Theil von 306 (, mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung.
gende Packete (nach Desterreich⸗ Ungarn nicht zulässig müssen frankirt Besondere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbotenlohn 1 6
Auslande.
Ausdehnung und Umfang der „Postpackete“ nach einzelnen Ländern ertheilen nach dem Auslande (Packetsendungen, welche den Bedingungen für „Postpackete“
mit einzelnen Landern ist die Zahlung der rtheilen die Postanstalten die erforderli 2 —
Zollbeträge durch den Absender sowie das Verlangen der
2.
Bestimmungsland
I) Aden nber
. Fran To Der beizufügen⸗
. Bemerkungen.
Bestimmungsland
Pf. Zahl Sprache
— — —
Der beizufügen⸗
. 36 Bemerkungen.
(mit Deut 2) Afrika.
Kamerun s
3) Algerien 4 Annam Argentinien über Hamburg od. Bremen Ascen sion
über England eu- Seeland üb
6 De gien
) Bermuda⸗Inseln
Britisch⸗Berfchnan Cap⸗Kolonie
8
Birma
Bremen od. Sañ ostdampfern) Westküste — mit Woer mann schen Dampfern * Bathurst Gambia] s. ongostaat s. u. Sierra Leone gebiet s. u. 9).
d
Ah é — — 1 kg] In der Spalte „Sprache“
O
Batanga und Porto⸗Seguro 0, Lagos s. u. 52, 6. 87, Togo
französ isch. hollaͤndisch.
Kö
w 4) Es ist Sache der die Sendungen an den Quinhon oder Touron in Empfang nehmen und Bestimmungs
Adressaten, HSafenorten
orte weiter befördern
Werthangabe ahme u. Eilbestellung zuläfsig. Nur nach bestimmten Srten. Nur nach bestimmten Srten. Mombas (Mom⸗
unbegrenzt;
18
,
Tasmanien er England.
und Lamu.
; Antigua, Barbados, Domi— fjnica, Grenada, Jamaika, Mont— serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia,
f Tobago, Tortola,
21 Die Taxen beziehen sich nur Fsauf Sendungen nach Capstadt. Für F Packete, nach weiterhin belegenen f. Orten ist das Porto von Capstadt vom Empfänger zu entrichten. Außerdem sind noch fur jedes Packet besondere Gebühren oom Empfänger zu entrichten.
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20. L*
& N ωο,
St. Vincent,
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8
Britisch
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mit. Deutschen Postdampfern) 23) Chile über
b. Shanghai ( Franz
über Oesterreich
19 Bulgarien und Bulgarische PVostanstalten in Ost⸗Rumelien 20) Canada
7
Postanstalt) · Shanghai Brit. Postanstalt) d. Amoy, Canton, Foo-⸗Chow Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗Schow), Makao, Ningpo, Swatow, sowie Orte im Innern Chinas, wohin Post— packete zul. sind, über Bremen 25) Cochinchina 26) Columbien 27) Corsica
d
1 7272
i
alklands⸗Inseln.
37) Fidji⸗Inseln
.
23) Eilbestellung uff.
3 4 18d, 35] 34a) Werthangäbe bis 15 00 60 2 d. e. of. zulässig.
39) Werthangabe unbegrenzt d. e. .f. Nachnahme (ausgenommen nach Is P land), Eilbestellung zuläfsig.
D. Eo. f. 31 St. Thomas, St. Jean und d. St. Croix.
deer o. f. 33) Nur nach Bagamoyo, Dar— f. es⸗Salaam, Kilwa, Lindi und Tanga. d. e. .f. 34) Postpackete find zulässig nach allen Orten Unter⸗ Mittel und Aber ˖ Egyptens bis Wadi⸗Haffa ein- schl, sowie nach Suakim. Werth— angabe bis 400 M und Nachnahme zulässig.
d. e o. f. 35) Nachnahme zulässig. Werth— f. angabe bis S050 * nach Massaua d. Jlund Assab zulässig.
ö 38) In der Taxe von 80 Pf. ist die f. besond. Franz. Staatz abgabe impõt) Id., 2f. v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen.
d. . Werthangabe bis 100 6. Rachnahme
1d. 1f. und Eilbestellung zuläffig.
. 41) Nur nach bestimmten Orten.
45) Zu a. Nur nach Aeghion
d. WVostiza), Argostoli, Arta, Athen,
Calamata, Chaleis, Corfu, Korinth,
Lamia, Larissa, Missolonghi, Nauplia,
Id., 2f. Patras, Pyräus, Pyrgos, Sparta,
Syra, Triccala, Tripolitza, Volo u.
1
.
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de dẽ o c ο o R Ge re, M 63 —
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3 1D. 2f. Zante. 8. ö 2 D. e. o. f. Zu b. Nur nach Argostoli, Cala⸗ 3 d. e. . f. mata, Catacolo, Cerigo, Corfu,