1892 / 159 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Das Bett der Havel hat bei Gött lin einen felsigen steinigen Untergrund, wodurch die Schiffahrt sehr . = a gefahrpoll ist. Durch einen Ta werden, wie der N. Pr. Zig? mitgetheilt wird, deshalb in dem Flußbett jetzt Sprengungen mit Dynamit vorgenommen, um das Verkehrshinderniß zu beseitigen.

Wien, 7. Juli. (W. T. B.) Die Gesammteinnahmen der Im Adol Ernst⸗ Theater findet die erst = Drientbahnen betrugen in der Woche vom 19. bis 15. Juni führung der 22 ö 339 26

248 42277 Fri, Zunahme gegen das Vorjahr 8) 337, 93 Fr, seit Be⸗ E 8 st E B E i 1 3 9 E = ginn des Betriebsjahres vom 1. Januar bis 16. Juni 5 O68 644,64 Fr., Mannigfaltiges. In der Alters Versorgungs⸗Anstalt der Kaiser

K Wilhelm und Au 16 ne ,. die zum Andenken an die zl Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Lon don, 7. Juli. (W. T. B.) Wollauction. Preise goldene Hochzeit des Kaisers Wilhelm J. und der Kaiserin Augusta Irm Garten der Gastwirthschaft von Risch in Südende steht * 1 59 B erlin Freitag den 8 Iuli 1892 ö ** 8 1 1 3 8

unverändert, feine Sorten lebhaft begehrt. Li Juli i . Liverpool, 7. Juli. W. T. B) Die Baumwoll⸗- In ö

An der Küste 18 Weizenladungen angeboten. 5 8 ĩ . . U 8 Maklerfirma Isaace Cooke u. Söhne hat ihre Zahlungen bir Zahl der in Bernat ange fahr sh de n dend nstzmhftanfe, nee ener een 2 e wf rr, , , schlossen, so ist der Arbeiter berechtigt, die Feststellung seines c S 80h. Lohnes nach Maßgabe des in der vorausgegangenen Lohn⸗ Arbeitsordnungen und Nachträge zu denselben, welche

eingestellt. Die Passiva sollen bedeutend sein. ; * . ; ? d

ee , 7. Juli. (WB. T. B.) * ol le flauer, ruhig. Ex⸗ 6 fen 1.1 8 38 . h r zahlreiche kleine Aeyfei aufweist, die von der ersten Blüthe herrühren. postga ne sehr ruhig, Inlandgeschäft eher besser, in Stoffen in der! . * onen 264 eig 8. din

periode für dieselbe Arbeitsstelle gültig gewesenen Gedinges nicht vorschriftsmäßig erlassen sind, oder deren Inhalt den

zu verlangen. . ; giesetzlichen Bestimmungen zuwiderläuft, sind auf Anordnung

. 1 Werden auf Grund der e, ,,, Fördergefäße der Bergbehörde Durch gesetzmäßige Arbeitsordnungen zu er⸗

des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. wegen ungenügender oder vorschriftswidriger Beladung ganz setzen oder den gesetzlichen Vorschriften entsprechend 24

mehr Geschäft. - 2 ; ; . ; ; 8 g Rz 5 ; DdDiesen befanden sich 44 Ehepaare, 79 Wittwen od llein⸗ ö e ; ; Die . . ie Frauen und 24 alleinstehende Männer. Von . Pesen, 6. Juli. Der -Gonigc, bringt die Mittheilung, daz 24 Juni 1892. oder theilweise nicht angerechnet, so ist den betheiligten Gegen diese Anordnungen findet der Recurs na . Ju Arbeitern Gelegenheit zu geben, hiervon nach Beendigung der Bestimmung der S8 191 bis 183 statt.

. 3 ö . . * * —ᷣ n 1 ihrer früheren 3. 86 2 2 * ki zu —— 6 andi n, . estellt . er. S , Beschäftigung nach 12 dem handeltreibend d = : oche zum ersten Male nach dem fall Die Conversion der Foncier⸗-QObligationen ist auf den 21. Juli Fern nnn m, m hem ren een k . nach dem nahen Parochlalortẽ? Lucnd! zereist ic. *, . 6

Wir KRilhelm, von Gottes Gnaden König von Schicht Kenntniß zu nehmen. Der Bergwerks besitzer ist ver⸗ S 80 3 Preußen ꝛc, pflichtet, zu gestatten, daß die Arbeiter auf ihre Kosten durch Arbeitsordnungen, welche vor dem Inkrafttreten dieses

festgesetzt. . ; 6 ien Fi ; ; ; ö k ; ; ospitaliten, das im ersten Jahre des Bestehens (1882/83) der Anstalt Schluß der dortigen Missionsfeier theilgenommen und Beichte ge k 6 . ,, 2 , durchschnittlich 71 betragen hat und 363 . ö 363. 3 hört habe. 6 * zur deen d im eltit. ect gestie gen Eat pat! ich n, were, bens l K . . E 5j , 5. einberufenen Verlammlung 7. . . 3 6 gr ee, 9 . er erklärte Regierungs⸗Rath Marti, ehemaliger Director der Jurabahn: alleften? irn! G6. Cchengjahr?, x Wanzleben, 5. Juli. Der Mgddbb. Z. wird geschrieben: d unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags ; k . ux verordnen unter . z g , , ihnen oder, wenn ein ständiger Arbeiterausschuß be⸗ Gesetzes erlassen worden sind, unterliegen den Bestimmungen der Menarchie, in Abänderung * Vlg genen 3 etzes steht, von diesem aus ihrer Mitte gewählten Vertrauensmann der 88 80a bis e, sg Abfatz 2, So ' und sind binnen vier vom 214. Juni 1885 S. ff) für das ge⸗ das Verfahren bei Feststellung solcher Ab ige insoweit über⸗ Wochen der Bergbehörde in zwei Ausfertigungen einzureichen. sammte Staats gebiet, was folgt: wachen lassen, als dadurch eine ö er Förderung nicht Auf spätere Abänderungen bieser Arbeits ordnungen und auf A. Betreffend die Verhältnisse der Bergleute und eintritt. Genügend und vorschriftsmäßig beladene Förder- die seit dem 1 April 182 erstmalig erlassenen Arbeits ord—

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen

näherer

Der Bun d' müsse sich den Bahnen gegenüber folgende Rechte vor⸗ J ; der jüngste im 89. Lebens sahre. Montag Nachmittag 1 i s ; ö k e n 5 n geen. Hestat gung wich⸗ , , . ö 63 3 2 2. 2 ha n. 1 353 ern iger Verwaltungsbeschlüsse, Wahl des Präsidenten und eines Drittels ; . . ichtigung d 1. in unferer Flur j . ker Ming ecter es Bern altingerat 6, die Cant one wärken kein der ,. 1 86 Sös, 4 . Rieses Vermögen ist immer nech nicht Der Blitz 6 , . ö fin. zweites Brittel und die Actiondre die übrigen Häitglieder wählen. ausrfichend um den an die Verwaltung Herantretenden Ansprüchen Funderte vo G fr um e. wurden abgebrochen 9 9 Dagegen solle der Bund, wenn er das Stimmrecht der Jura-⸗Simplon gerecht zu werden. Zahlreiche seit Jahren für swaige Vacgnzen vor— . umgeworfen, viele ö zertrümmert Dach ö. Stantmacksen einschränken wolle, eins günstige Converfion der An? gemerkte, der Aufnahme bereits für würdig erachtete Bewerber harren schadigt u. f. w. Sehr schwer heimgesucht wur el ber Sch! 23 ö leihen der Jura- Einplonbahn durch Gakantie? der liebernahmJe bon Rech, der Aufnahme auch ist die Verwaltung, immer noch gezwungen, auf dem in dieser Woche Schůtzenfest gefeiert wird a, . Anleihen ermöglichen. die Beihilfe . in nicht unerheblichem Maße, in Anspruch Buden, Karussels, Theater u. . w. sind gänzlich zerstort . New Pork, 7 Juli. (W. TB.) Die Börse war anfangs * 3 . Der jetzißs. Zuschuß. beträgt. insgesammt jähr- mit ihtem Inhalt in die Luft geflogen ö wa . a n fest und schloß nach allgemeiner Steigerung zu den höchsten Tages— ich 5 16 . Auterdem muß sie zur Erhöhung der Ein die den Schützenplatz zieren, sint mit . Ge w 3. ee, kn, eursen. Der Umfaßz der Act ien betrug 79 O00! Stück. 1 nahmen vorläufig noch auf fernere miete weise Ausnutzung eines und a ,,,. j— 3 ö. ö 4 . gerissen Silber orratfh wird auf TIöö Gd Unzen geschatzt. Re Sis(l ber. Alerdings nur geringen * Theils der Anstaltsräume bedacht sein Frauen verschüttet wörben. die erst nach halbstündi * . verkäufe betrugen 5000 Unzen. In der anläßlich des 30. Geburtstages des verstorbenen General-Feld⸗ werden konnten und mehr oder weniger . .

Wei offnete ;; 5 jefe. marschalls Grafen Moltke bon der Stadtgemeinde Berlin begründeten, ze Schützen ; . j zen eröffnete schwach auf Zunahme der für Contractliefe mit 6 oo M ausgestatteten von M . e- Stiftung, * peil der Der ganze Schützenplatz gleicht einem Trũmmerhaufen.

rungen verfügbaren Vorräthe, sowie auf schwächere Meldungen aus Un ; * . ; Liverpool und ioeil das Ausland als Verkäufer auftritt; i vor⸗ er kJ verwaltet wird, befanden sich Ende E. DX 1.

übergehend bessere Stimmung auf Deckungen der Baissiers, Schluß Mai ze diese

infolge günstiger Ernteberichte und bedeutender Ankünfte schwach. Wag Tie digeishtige d 1X. Gen eralpeęr samm]lung Malis schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt, Schluß . kirk laut, eben ergangene ö An Gesch en ken und Vermächtnissen sind bei der Haupt— Einladung in den Tagen vom 28. August bis J. September zu Mainz G hieggo, 7. Juli. (W. T. B). Weizen fallend nach Er. Stiftungs kaffe des Magistrats im Monat Juni d. J. ein. abgehalten werden.

öffnung auf günstiges Wetter, dann lebhafte Reaction uf Käufe der gegangen 157, 906 i, an Collectengeldern 397,50 A, aus Vergleichen Baissepartei, säter wieder fallend auf schwächere Meldungen aus und Cessionen 665,57 M, zusammen 1203, 063 Liverpbol. Mais fallend nach Eröffnung, dann lebhafte Reaction, später wieder fallend.

der Betrlebsbeamten. gefäße zur Strafe in Abzug zu bringen, ist unzulässig. nungen finden die 88 80f und 80g AÄbsatz 1 Anwendung. Artikel J. S 804. S 80k.

r dritte i itten Titels i emeinen Strafbestimmungen, welche das Ehrgefühl oder die guten Erfolgt die Lohnberechnung auf Grund abgeschlossener y n. e mee Sitten ö hen chzi e , n, . Gedinge, so ist der Bergwerksbesitzer zur Beobachtung nach— : ; enommen werden. Geldstrafen dürfen in jedem einzelnen stehender Vorschriften verpflichtet:

Dritter Abschnitt. ge die Hälfte des für die vorhergegangene Lohn. 1) Wird die Leistung aus Zahl und Rauminhalt der Von den Bergleuten und den Betriebsbeamten. periode ermittelten durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes Fördergefäße ermittelt, so muß dieser am Fäördergefäße selbst 8. 8 . ,, . übersteigen, . der n gh? , , . eg . 434

ie. . Rn . rbeiter ört; edo 6 Thätlichkeiten egen h erden u Das Vertragsverhältniß zwischen den Bergwerksbesitzern , 1 va, . . 6 letzterer vor dem Beginn des Gebrauches bekannt gemacht wird. und den Bergleuten wird nach den allgemeinen gesetzlichen Be⸗ Sitzen sowie gegen“ die zur Aufrechterhaltung * der 2) Wird die Leistung aus dem Gewichtsinhalt der Förder⸗ nnn ef beurtheilt, soweit nicht nachstehend eiwas Anderes Srdnung (des Betrlebes, ö Sicherung gegen Betriebs— ie in . 5 a e: , jedes einzelnen der⸗ t. ; . . . ö ur j 2st n diefes selben vor dem Beginn des Gehrauches und später in jedem Den Bergwerk besitzern ist ntersagt, für den Fall der . ö , , . Betriebsjahre nur einmal von Neuem festgestellt und rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den müt dnn fen bis zum vollen Betrage? dieses durchschnittichewn am Fördergefäße selbst dauernd und deutlich ersichtlich gemacht , Tages arbeits verdien ses belegt werden. Das Recht des Berg- werden. Betrag des durchschnittlichen Wochenlohnes hinaus auszu— werksbefitzers, Schadenserfatz zu fordern, wird durch diese Be⸗ Der Bergwerksbesitzer ist verpflichtet, die Einrichtungen zu ũĩ = treffen und die Hilfskräfte zu stellen, welche die Bergbehörde

Marseille, 7. Juli. Das Panzerschiff Hoche“ stieß wie. W. T. B. meldet, mit dem der Compagnie e n e

. .

*

95 6. 1 .

ö . . * . H H * . .

Bremen, 8. Juli Der Schnelldampfer Spree“ ist am 6. New⸗York angekommen.

Hamburg,

Fürst Bism arck“

57 Minuten. London, 7.

Verkehrs⸗Anstalten.

(W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. . Juli Nachmittags in stewe . ü Der Schnelldampfer Aller hat am . Juli Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗Jork fortgesetzt. Der Reichs-Postdampfer Bayern“ hat am 7. Juli Norgen die Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt. Der Reichs ⸗Postdampfer, General Werder hat am 7. Zuli Vormittags die Reise von Singapore nach Colombo fortgesetzt. Der Reichs. Postdampfer Stettin ist am 7. Juli Morgens mit der für Ost⸗Asien bestimmten Post von Brindisi nach Port Said abge— angen. Der Postdampfer Baltimore“, vom La Plata kommend, at am 7. Juli Morgens Las , passirt.

,,, Hohenzollern“ h

Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt.

7 (W. T. B i ĩ Hamburg⸗Amerikanischen Actien⸗Gesellschaft, der am letzten Donnerstag von New-⸗Jork ab⸗ gegangen und heute Morgen um 5 Uhr 10 Minuten in Southampton kingetroffen ist, hat damit seine bisherige schnellste Fahrt, die von keinem anderen transatlantischen Dampfer erreicht wurde, noch Äbertroffeii. Die Dauer dieser Fahrt betrug 6 Tage 11 Stunden und

(W. T. B)

at am

Theater und Mufik.

. tt. Der Reichs⸗ 7. Juli Vormittags die

Der Schnelldampfer Packetfahrt⸗

, Union Dampfer Moor“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

Im Victoriapark am Kreuzberg sind, wie wir der Voss. 3.“ entnehmen, die gärtnerischen Anlagen nunmehr so weit vorgeschritten, daß gestern der zweite Theil des Parkes mit der Wolfsschlucht‘ er— öffnet und damit der schönste Punkt der ganzen Anlage dem Publikum He lig gemacht werden konnte. An dem Wassersturz ist das obere Becken bis auf die Bekleidung der Sohle fertiggestellt. Der Haupt— sturz ist in seiner ganzen Länge vollendet und macht auf den Be— schauer einen großartigen ginn Zu beiden Seiten des Sturzes erheben sich starke Wände aus Kalkstein., während zu dem eigentlichen Wasserlauf der größeren Dauerhaftig⸗ keit wegen nur Granit Verwendung gefunden hat. Das Ganze, vor allem aber die Bekleidung der Sohle, ist mit künst⸗ lerischem Geschmack ausgeführt und der Natur täuschend nach— gebildet. An dem verlängerten Lauf wird gegenwärtig mit doppelten Kräften gearbeitet; theilweise sind schon jetzt die fertigen Fundamen— tirungen zu sehen, die nur noch mit Steinen bekleidet zu werden brauchen. Der Wasserfall wird die Fer n fe die in eine Parkstraße umgewandelt werden muß, zukünftig überspülen, bis dann die Wasser⸗ massen in dem Abschlußbecken an der Kreuzbergstraße Aufnahme finden. Auch dieses Abschlußbecken ist bereits fertiggestellt, und man sieht schon den unteren Rand mit Gras besäen. 3

Das Gewitter, das am Mittwoch in der dritten Nachmittags— stunde schnell über Berlin hinzog, soll in der Gegend zwischen Neu⸗ babelsberg und Wannsee eine Windhose gebildet haben. Wie der N. A. J. berichtet wird, zog eine dichte schwarze Wolke über Neu— babelsberg, die eine vollständige Finsterniß verursachte und aus der hin und wieder ein Blitzstrahl hervorzuckte. Wenige Minuten darauf konnte man beobachten, wie sich die Wolke zusammen⸗

gehörenden Dampfer »Canrobert' zusammen und brachte ihn zum Sinken. Fünf Personen kamen in den Wellen um.

Pauillac, 6. Juli. Die Kellereien des Chateau— Latour sind diese Nacht durch Feuer zerstört worden. ; Es 5 fanden sich darin 100 Fässer Wein von 1890 und 20090 Kisten mit Wein in Flaschen, die sämmtlich vernichtet worden sind. Der Schaden wird auf etwa 600 000 Fr. geschätzt.

Queenstown, 7. Juli. Der gestrandete Inman-⸗Dampfe

. ö. 1 ,, . ö ser ‚Eity of Chicagoer ist, wie W. T. B. mittheilt, in der ber— gangenen Nacht infolge Sturmes vollständig wrack geworden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Kiel, 8. Juli. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich ist mit dem . . . früh zu mehrwöchigem Aufenthalt nach Amrum ab— gereist.

Pavia, 8. Juli. (W. T. B.) Heute Nacht wurde auf dem Fenster eines Salons im Hotel zum weißen Kreuze“ eine Bombe niedergelegt, welche platzte und die Möbel be— schädigte. Personen sind nicht verletzt worden. Der Thäter

Im Friedrich⸗-Wilhelmstädtischen Theater wird morgen ballte und sich trichterförmig

Der luftige Krieg? dur von Suppèé abgelost.

In dem Sommergarten

gramm bietet Doppel Concert, L. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und der

Theaters, u. s. w.

In der Titelrolle tritt Fräulein Kitty Cornelli auf. Im Concertpark findet wieder ein großes Parkfest statt.

des Belle ⸗Alliance⸗ Theaters findet morgen das zweite große Sommernachtsfest statt. Das Pro⸗ ausgeführt von dem Musikeorps des Musikkapelle des verschwand.

nieder, knickte starke Bäume um,

. ische ballt fast bis zum Erdboden herab⸗

ch die neu einstudirte Operette Boccacclo“‘ senkte. Ein Wirbelwind, dessen Stärke von Secunde zu Secunde

zunahm, brauste über die Felder und Wälder dahin, legte die Saat d schleuderte starke Aeste in d '. . . an eren ge; . 4

un leuderte starke Aeste in der Luft umher. Die Windhose hielt P ĩ D

etwa 60-90 Secunden an und nahm ihren Weg nach Wannsee zu, k

wo sich der Wirbel in zwei Hälften theilte und dann plötzlich

ist bis jetzt nicht ermittelt.

Kopenhagen, 8. Juli. (W. T. B. Der Kaiser von Rußland sowie die Kaiserliche Familie treten am Sonntag Nachmittag an Bord des Polarstern“ die Rückreise nach Si.

rinzessin von Wales reist

Sonntag Nachmittag via Korsör nach England zurück.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

ern r e m n , , m mm m e, n e m m e, , , , , , . , , m . , , , , , , ,

Q *

icht vom 8. Juli,

Stationen.

Bar. auf Gr.

8 8

red. in Millim.

r Morgens.

in 0 Celsius

Ho C. 40 R.

Temperatur

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. . 86 . St. Petersbdg. Moskau. .

J u. d. Meeressp.

—— ö 363

(G6tI5 896

3686 986

6G 85

36

Cork, Queens⸗ tn

Cherbourg

Elder

Sylt

amburg .. winemünde

Neufahrwasser

Memel

4 halb bed.

wolkig 5 wolkig?) 6 bedeckt

. . ünster. .. Karlsruhe.. Wiesbaden.

Breslau ...

3 halb bed. 5 halb bed. .

4 halb bed.

e lee

3 wolkig 5 wolkig⸗

2 wolkenlos

bedeckt

Me bir. Nizza Triest

Früh Regen.

still

J wolkig

) Nachm. und Nachts Regen. 3) Abends und Nachts Regen. 9

wolkenlos

stis wolfenos im Sommergarten.

1 Uhr, an den Wochentagen 54 Uhr.

Nebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte Minimum ist in nordöst⸗ licher Richtung nach dem norwegischen Meere fort⸗ geschritten. as Maximum über Sudwest⸗Europa at wieder an Intensität zugenommen und übersteigt 767 mm. Ueber Nord⸗Europa ist der Luftdruck all⸗ gemein niedriger als 745 mm und besteht dem— nach fast über den ganzen Erdtheil eine lebhafte, westliche Luftströmung. In Deutschland ist das Wetter veränderlich, im Norden kühl, im Süden warm; ergiebige Niederschläge kommen für gestern nur von der Küste zum Bericht

Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen. Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.

Sonnabend: Boccaccio. Komische Operette in 3 Acten von Suppé. Anfang 7 Uhr. Im prachtvollen Park: Großes Park⸗Fest und Tombola. Großes Doppel⸗Concert. Auftreten von Ge⸗

sangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des 8 Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen hr.

Sonntag: Boccaccio. Im Park: Doppel⸗

Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗ Künstlern.

Kroll's Theater. Sonnabend: Das Nacht⸗

lager in Granada. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel.

Fra Diavolo.

Täglich, bei J,. Wetter: Großes Concert nfang an Sonn⸗ und Festtagen

Belle Alliance Theater. Sonnabend: Zum 3. Male: Neu einstudirt: Gejährliche Mädchen. Lustspiel in 4 Acten von Ed. Schacht. Regie: Georg Stollberg.

Im prachtvollen, glänzenden Sommer⸗-Garten vornehm stes und großartigstes Sommer⸗Etablissement der Residenz):

Großes Militär⸗Doppel⸗Concert.

Auftreten sämmtlicher Specialitäten.

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ 3 durch 50 000 Gasflammen, bengalisches Licht ꝛc. ꝛc.

ö ö. des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 73 Uhr.

Sonntag: Gefährliche Mädchen. Gr. Militär⸗

Doppel⸗Concert mit Schlachtenmusik.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend: 9. Ge— sammt⸗Gastspiel der aus 42 Personen bestehenden Gesellschaft des Directors Theodor Giesrau vom K. K. priv. Theater in der Josefstadt Wien. Zum L. Male: Ein alter Hallodri (Schwerenöther). Posse mit Gesang in 3 Acten ven H. Thalboth und . ö. Musik von Karl Kleiber. Anfang J hr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

löoloil Hohenzollern⸗Galerie 9 Vorm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890.

I S Sonntag 50 5. Kinder die Hälfte.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 1211 Uhr. Täglich Verstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die 2 zettel. Anfang 71 Uhr.

Familien ⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Editha Rennhoff mit Hrn. Rechts⸗

anwalt und Notar Georg Treeger (Berlin Sprottau). Frl. Else von Einem Schindel mit Hrn. Lieut. Claus von Lattorff (Schönbrunn Niederschönbrunn).

Verehelicht: Hr. Lieut. John von Hedemann mit

Frl. Clara von Bredow (Görlitz). Hr. Lieut. Alfred von Bogen mit Frl. Elisabeth von Bredow (Görlißzz. Hr. Diaconus Hugo Gerlach mit rl. ilhelmine Sommer (Herrnstadt). Hr. Heino von Bischofshausen mit Freiin von Eick— stadt (Silberkopf).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Thesing

(Tilsit). Hrn. Hugo von Terpitz (Marienburg) Hrn. Felix Woldeck von Arneburg (Neumark, W.⸗Pr. Hrn. Rittmeister Wedig von Glase— napp (Beeskow). Eine Tochter; Hrn Divi— sionspfarrer Zechlin (Danzig). Hrn. B. von Prittwitz und Gaffron (Casimir).

Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieut. z. D. Louis von

6 (Warmbrunn). Hr. Justiz⸗Rath Hugo oepffer (Breslau). Hr. Wasserbau⸗Inspector Fri ,, (Potsdam). Fr. Ober⸗Kirchen⸗

rath Lisette Louise Caroline Lucassen, geb. bon

Hahn (Neuenhaus. Hr. Kaiserl. russ. Reicht⸗

rath Georg von Brevern (Berlin). Fr. Victor von Graefe (Sierksdorf in . Sr. Majoratsherr Agathon von Puttkamer⸗Poberow (Sibyllenort).

Berlin: Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗

Redacteur: J. V. Sie menroth.

Verlag der Expedition (S choly.

Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

bedingen. S 80a.

Für jedes Bergwerk und die mit demselben verbundenen unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Anlagen ist innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes oder nach der Eröffnung des Betriebes eine Arbeitsordnung von dem Bergwerksbesitzer oder dessen Stellvertreter zu erlassen. Für die einzelnen Abtheilungen des Betriebes, für einzelne der vorbezeichneten Anlagen oder für die einzelnen Gruppen der Arbeiter können besondere Arbeitsordnungen erlassen werden. Der Erlaß erfolgt durch Aushang 806g Absatz 2).

Die Arbeitsordnung muß den Namen des Bergwerks oder die Bezeichnung der besonderen Betriebsanlage sowie den Zeit— punkt, mit welchem sie in Wirksamkeit treten soll, angeben und von dem Bergwerkosbesitzer oder dessen Stellvertreter unter Angabe des Datums unterzeichnet sein.

Abänderungen ihres Inhalts können nur durch den Erlaß von Nachträgen oder in der Weise erfolgen, daß an Stelle der be— stehenden eine neue Arbeitsordnung erlassen wird.

Die Arbeitsordnungen und Nachträge zu denselben treten frühestens zwei Wochen nach ihrem . in Geltung.

Die Bergbehörde kann den Bergwerksbesitzer auf Antrag von dem Erlaß einer Arbeitsordnung oder von der Aufnahme einzelner der im §S 80b bezeichneten Bestimmungen entbinden, wenn der Betrieb nur von geringem Umfang oder seiner Natur nach von kurzer Dauer ist.

§ 80b.

Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten:

I) über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, über die Zahl und Dauer der für die erwachsenen Arbeiter etwa vorgesehenen Pausen und darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Maße, abgesehen von Fällen der Beseitigung von Gefahren und der a eng von Noth⸗ arbeiten, die Arbeiter verpflichtet sind, die Arbeit über die ordentliche Dauer der Arbeitszeit hinaus fortzusetzen oder be— sondere Nebenschichten zu verfahren, bei Arbeiten unter Tage Über die Regelung der Ein- und Ausfahrt und über die Ueber— wachung der Anwesenheit der Arbeiter in der Grube;

2) über die zur Feststellung des Schichtlohnes und zum Abschlusse sowie zur Abnahme des Gedinges ermächtigten Personen, über den Zeitpunkt, bis zu welchem nach Ueber— nahme der Arbeit gegen Gedingelohn das Gedinge abge⸗ schlossen sein muß, uͤber die Beurkundung des abgeschlossenen Gedinges und die Bekanntmachung an die Betheiligten, über die Voraussetzungen, unter welchen der Bergwerksbesitzer oder der Arbeiter eine Veränderung oder Aufhebung des Gedinges zu verlangen berechtigt ist, sowie über die Art der Bemessung des Lohnes für den Fall, daß eine Vereinbarung über das Gedinge nicht zu stande kommt;

3) über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung, über die Fälle, in denen wegen ungenügender oder vorschrifts— widriger Arbeit Abzüge gemacht werden dürfen, über die Ver— treter des Bergwerksbesitzers, welchen die Befugniß zur An— ordnung von Abzügen wegen ungenügender oder vorschrifts⸗ widriger Arbeit zusteht, sowie über den Beschwerdeweg gegen solche Anordnungen;

4) sofern es nicht bei den gesetzlichen Bestimmungen (SS 8i, 82, 83) bewenden soll, über die Frist der zulässigen Aufkündigung, sowie über die Gründe, aus welchen die Ent— lassung und der Austritt aus der Arbeit ohne Aufkündigung erfolgen darf; . .

3 sofern Strafen vorgesehen werden, über die Art und Höhe derselben, über die Art ihrer Festsetzung, über die hierzu bevollmächtigten Vertreter des Bergwerksbesitzers und den Be— schwerdeweg gegen diese Jests cum, sowie, wenn die Strafen in Geld bestehen, über deren Einziehung und über den Zweck, für welchen sie verwendet werden sollen; .

6) fofern die Verwirkung von Lohnbeträgen nach Maß— gabe der Bestimmung des 8 86 Absatz? durch Arbeits ordnung oder Arbeitsvertrag ausbedungen wird, über die Verwendung der verwirkten Beträge;

7) über die etwaige Verabfolgung und Berechnung der Betriebsmaterialien und Werkzeuge.

§ 800.

Ist im Falle der Fortsetzung der Arbeit vor demselben Arbeitsort das Gedinge nicht bis zu dem nach 5 0b Nr. 2 in der Arbeitsordnung zu bestimmenden Zeitpunkte abge—

stimmung nicht berührt. ;.

Alle Strafgelder, sowie alle wegen ungenügender oder vorschriftswidriger Beladung der Fördergefäße den Arbeitern in Abzug gebrachten Lohnbeträge müssen der Knappschaftskasse oder einer zu Gunsten der Arbeiter des Bergwerks bestehenden Unterstützungskasse überwiesen werden.

Dem Bergwerksbesitzer bleibt überlassen, neben den im S 80b bezeichneten noch weitere die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter im Betriebe betreffende Be— stimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen. Mit Zu— stimmung eines ständigen Arbeiterausschusses können in die Arbeitsordnung Vorschriften über das Verhalten der Arbeiter bei Benutzung der zu ihrem Besten getroffenen, auf dem Berg⸗ werk bestehenden Einrichtungen, sowie Vorschriften über das Verhalten der minderjährigen Arbeiter außerhalb des Betriebes aufgenommen werden.

S 80e.

Der Inhalt der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechts— verbindlich.

Andere als die in der Arbeitsordnung oder in den 88 82 und 83 vorgesehenen Gründe der Entlassung und des Aus⸗ tritts aus der Arbeit dürfen im Arbeitsvertrage nicht vereinbart werden. Andere als die in der Arbeitsordnung vorgesehenen Strafen dürfen über den Arbeiter nicht verhängt werden. Die Strafen müssen ohne Verzug festgesetzt und dem Arbeiter zur Kenntniß gebracht werden.

Die verhängten Geldstrafen sind in ein Verzeichniß ein— utragen, welches den Namen des Bestraften, den Tag der Bestrafung, sowie den Grund und die Höhe der Strafe ergeben und auf Erfordern dem Revierbeamten jederzeit zur Einsicht vorgelegt werden muß.

S 80f.

Vor dem Erlaß der Arbeitsordnung oder eines Nach— trages zu derselben ist den auf dem Bergwerk, in der be— treffenden Betriebsanlage oder in den betreffenden Abtheilungen des Betriebes beschäftigten großjährigen Arbeitern Gelegenheit zu geben, sich über den Inhalt der Arbeitsordnung zu äußern. Auf Bergwerken, für welche ein ständiger Arbeiterausschuß besteht, wird dieser Vorschrift durch Anhoͤrung des Ausschusses über den Inhalt der Arbeitsordnung genügt.

Als ständige Arbeiterausschüsse im Sinne der vorstehenden Bestimmung und der S8§ 80 Absatz 2 und 804 Absatz 3 gelten nur:

I) die Vorstände der für die Arbeiter eines Bergwerks bestehenden Krankenkassen oder anderer für die Arbeiter des Bergwerks bestehender Kasseneinrichtungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrheit von den Arbeitern aus ihrer Mitte zu wählen sind, sofern sie als ständige Arbeiterausschüsse bestellt werden;

2) die Knappschaftsältesten von Knappschaftsvereinen, welche nur die Betriebe ein es Bergwerksbesitzers umfassen, so⸗ fern sie aus der Mitte der Arbeiter gewählt sind und als ständige Arbeiterausschüsse bestellt werden; ;

3) die bereits vor dem 1. Januar 1892 errichteten stän⸗ digen Arbeiterausschüsse, deren Mitglieder in ihrer Mehrzahl von den Arbeitern aus ihrer Mitte gewählt werden;

4) solche Vertretungen, deren Mitglieder in ihrer Mehr— ahl von den volljährigen Arbeitern des Bergwerks, der ö Betriebsabtheilung oder der mit dem Bergwerke verbundenen Betriebsanlagen aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der Ver⸗ treter kann auch nach Arbeiterklassen oder nach besonderen Abtheilungen des Betriebes erfolgen.

8 80g. ö

Die Arbeitsordnung, sowie jeder Nachtrag zu derselben ist unter Mittheilung der seitens der Arbeiter geaͤußerten Be⸗ denken, soweit die Aeußerungen schriftlich oder zu Protokoll erfolgt sind, binnen drei Tagen nach dem Erlaß in zwei Aus— fertigungen, unter Beifügung der Erklärung, daß und in welcher Weise der Vorschrift des 8 80 f Absatz J genügt ist, der Bergbehörde einzureichen. . ö.

Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen betheiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeits⸗ ordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Be⸗

zur Ueberwachung der Ausführung vorstehender Bestimmungen erforderlich erachtet. ö

Für Waschabgänge, Halden⸗ und sonstige beim Absatz der Producte gegen die Fördermenge sich ergebende Verluste dürfen dem Arbeiter Abzüge von der Arbeitsleistung oder dem Lohne nicht gemacht werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung der Bergbehörde.

S 81. .

Das Vertragsverhältniß kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine jedem Theile freistehende, vierzehn Tage vorher zu erklärende Aufkündigung gelöst werden.

Werden andere Aufkündigungsfristen vereinbart, so müssen sie für beide Theile gleich sein. Vereinbarungen, welche dieser Bestimmung zuwiderlaufen, sind nichtig.

§ 82.

Vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit und ohne Aufkündigung können Bergleute entlassen werden:

1) wenn sie bei Abschluß des Arbeitsvertrages den Arbeit⸗ geber durch Vorzeigung falscher oder verfälschter Abkehrscheine, Zeugnisse oder Arbeitsbücher hintergangen oder ihn über das BVestehen eines anderen, sie gleichzeitig verpflichtenden Arbeits⸗ verhältnisses in einen Irrthum versetzt haben;

2) wenn sie eines Diebstahls, einer Entwendung, einer Unterschlagung, eines Betruges oder eines lüderlichen Lebens⸗ wandels sich schuldig machen;

3) wenn sie die Arbeit unbefugt verlassen haben oder sonst den nach dem Arbeitsvertrage ihnen obliegenden Verpflichtungen nachzukommen beharrlich verweigern;

4 wenn sie eine sicherheitspolizeiliche Vorschrift bei der Bergarbeit übertreten oder sich groben Ungehorsams gegen die den Betrieb betreffenden Anordnungen des Bergwerks⸗ besitzers, dessen Stellvertreter oder der ihnen vorgesetzten Beamten schuldig machen;

5) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Bergwerksbesitzer, dessen Stellvertreter oder die ihnen vorgesetzten Beamten oder gegen die Familienangehörigen derselben zu Schulden kommen lassen;

6) wenn sie einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Sach⸗ beschädigung zum Nachtheil des Bergwerksbesitzers, dessen Stellvertreters, der ihnen vorgesetzten Beamten oder eines Mitarbeiters sich schuldig machen; .

7) wenn sie die Vertreter des Bergwerksbesitzers, die ihnen vor⸗ gesetzten Beamten, die Mitarbeiter oder die Familienangehörigen dieser Personen zu Handlungen verleiten oder zu verleiten . welche wider die Gesetze oder die guten Sitten ver⸗ stoßen; 8) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig oder mit einer abschreckenden Krankheit behaftet sind.

In den unter Nr. L bis 7 gedachten Fällen ist die Ent⸗ lassung nicht mehr zulässig, wenn die zu Grunde liegenden Thatsachen dem Bergwerksbesitzer oder dessen Stellvertreter länger als eine Woche bekannt sind.

Inwiefern in den unter Nr. 8 gedachten Fällen dem Ent⸗ lassenen ein Anspruch auf Entschädigung zustehe, ist nach dem Inhalt des Vertrages und nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu beurtheilen.

§ 83.

Vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit und ohne vorhergegangene Aufkündigung konnen Bergleute die Arbeit verlassen:

1) wenn sie zur Fortsetzung der Arbeit unfähig werden;

2) wenn der Bergwerksbesitzer, dessen Stellvertreter oder die ihnen vorgesetzten Beamten sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen die Bergleute oder gegen ihre Familien⸗ angehörigen zu Schulden kommen lassen;

3) wenn der Bergwerksbesitzer, dessen Stellvertreter oder Beamte oder Familienangehörige derselben die Bergleute oder deren Familienangehörige zu Handlungen verleiten oder zu verleiten versuchen, oder mit den Familienangehörigen der Bergleute Handlungen begehen, welche wider die Gesetze oder die guten Sitten laufen; .

) wenn der Bergwerksbesitzer den Bergleuten den schuldigen Lohn nicht in der bebungenen Weise auszahlt, bei Gedingelohn nicht für ihre ausreichende Beschäftigung sorgt, oder wenn er sich widerrechtlicher Uebervortheilungen gegen sie schuldig macht.

schäftigung zu behändigen.

In den unter Nr. 2 gedachten Fällen ist der Austritt aus