Emaillemasse, auch pulverisirt K Emballage, besonders eingeführt, alt und gebraucht, wie leere Fässer, Blechbüchsen, Kisten u. dgl., wenn dieselbe retourgesandt wird oder mit den Waaren zur Wiederausfuhr bestimmt ist, nach Genehmigung der zuständigen Zollbehörde Erdarten, nicht specifieirt Er e, aller Art, nicht specificirt; Mineralien, nicht specificirte, verzollt. Essenzen, Cognac⸗, Rum⸗ und Arrac⸗; siehe Aether⸗ arten. Essig und Essigsäure, alle Arten: in Fässern: bis 1000 Säuregehalt ö für jedes Procent Säuregehalt über 10 wird die Zollabgabe um 1 Oere per Kilogramm erhöht. ohne Ruͤcksicht auf den
245
Anmerkung. Für Schachteln oder Papierumschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt. 107 Fahrzeuge und Boote, mit Zubehör Farben und Farbstoffe: . 135 Alizarin, Anilin und andere Theerfarben 136 Bleiweiß, alle Arten. 137 138 139 140 141 J 142 Zinkr . J 145 r zu⸗
werden wie Spirituslack verzollt.
ͤ
er⸗
sik ö
Spirituslack andere Arten
⸗
zu industriellen Zwecken; werden wie Maschinen, Geräthschaften und Werkzeuge verzollt,
andere Arten; werden wie das betr. Material, ver⸗ arbeitet, verzollt.
if te, Beeren und Gemüse, nicht specificirt: frische
ür Schachteln, Papier und ähnliche Gewichtsabzug nicht statt.
Anmerkung 2. Wenn eine Waare, welche als
Galantericwaare, nicht specificirte' zu behandeln
ist, in der Term, in welcher sie eingeht, mehr als
d kg per Stück wiegt, so wird das Mehrgewicht
derselben mit einem Zoll von nur J Krone per
Kilogramm belegt. 147 Galläpfel
d .
Garn: Wollengarn, alle Arten: einf
Baumwollen⸗:
einfaches: ungefrbt gefärbt oder bedruckt..
dublirt oder mehrdrähtig: ungefärbt. gefärbt oder bedruckt Jute: einfaches: ungefärbt und ungebleicht gefärbt, gebleicht oder bedruckt dublirt oder mehrdrähtig; wird wie Segelgarn und Bindfaden verzollt. von anderen Vegetabilien (Grasgarn); wird wie Segel- und Bindfaden verzollt. Segelgarn und Bindfaden: ungefärbt und ungebleicht . gefärbt, gebleicht oder bedruckt
Anmerkung. Für Garn, aus verschiedenen Roh⸗
stoffen gesponnen oder aus, nach Farbe und Roh—
stoff verschiedenen Garnen, welche verschiedene
Zölle tragen, dublirt, wird der Einfuhrzoll ohne
Rücksicht auf den größeren oder geringeren An—⸗
theil, welchen die verschiedenen Rohstoffe oder
Garnsorten daran haben, nach dem höheren Zoll—
satz berechnet; jedoch ist auf Seide, welche im
Garn eingesponnen ist und der Länge desselben
igt ununterbrochen folgt, keine Rücksicht zu nehmen.
164 Gas⸗ und Wassermesser. ...... Gelatine; siehe Leim. Geldbeutel; werden wie Schreibmappen verzollt. Selce; fällt unter Confitüren.
Gemälde und Zeichnungen:
446 uneingerahmte.
eingerahmte; siehe Bilderrahmen.
Gemüse; siehe Früchte.
Geräthschaften oder Theile davon, nicht speci—
ficirt; siehe Maschinen, Geräthschaften und Werk—
zeuge.
( sdten
Gerbsäure ..
Getreide:
ungemahlen: . ;
a. gn, Weizen, Gerste, Mais, Erbsen und Bohnen 4
b. Hafer und Wicken ..
6. Malz, auch zerkleinert
d. andere Arten, nicht speeificirt
gemahlen: .
Mehl und Grütze, aller Art.
Gewächse:
, auch Gold- und Silberstoff ..
albseidene.
Anmerkung. Seidenzeuge, in welchen andere Ge— spinnste, wenn auch nur zum geringen Theil ent— halten sind, werden wie Seide verzollt. Wie Halbseidenzeuge werden alle anderen Gewebe ver⸗ zollt, in welchen Seide enthalten ist, auch wenn diese einen geringen Bestandtheil ausmacht. Je⸗ doch ist auf Seide, welche im Garn aus anderen Gespinnsten eingesponnen ist und der ganzen Länge desselben nicht folgt, keine Rücksicht zu nehmen.
Maschinenfilz für
von Flachs, Hanf oder anderen, nicht specificirten Gespinnsten, mit oder ohne Beimischung von Baumwolle oder Jute:
b. zu a. ni
c. zu a. nicht zu re sog. Korsettdrillich
d. andere Arten
baumwollene:
. el und Plüsch, auch Filze und Barchent .. Tü
andere,
andere Arten: ungebleicht, ungefärbt und unbedruckt 6. und gefärbt edruckt oder gepreßt Fun,, ungebleichte und ungefärbte Sack- und Packgewebe andere Arten
von Haar- oder Pferdehaar: Filze von Rindviehhaar: gestampfte gewebte andere Arten
ch und andere lackirte oder gefirnißte Gewebe: Matten
werden wie Bänder,
Gips:
gebrannt und gema
mit eingerechnet
andere Arten J Gipswaaren, nicht specificirt
Glas:
Fenster⸗ und Spiegel⸗: ungeschliffen und unfoliirt, auch sog. rohe Gläser: bis 4 am Fläche .... .
ggerößer foliirt:
Gold; siehe Metalle. Goldgespinnste:
190 Aiguilletten. Cantillen, Flimmern, Quasten, Tressen, Schnüre und andere, nicht specificirte, echte oder unechte Goldgespinnste..... Anmerkung. Für Schachteln, Papierumschläge und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Gräser, nicht speeificirt:
188 unbearbeitet, auch Grastaue,
189 gefärbte, geflochten oder gespalten. .....
160 ,. aus Stein, gefaßt und ungefaßt .. Gries: aus Getreide; siehe Getreide.
186 Reis⸗ und Reismehl ;
187 andere Arten
id ãhnlichẽ
Zeug⸗:
653 ganz⸗ oder halbseidene
Nr.
196 198
Häute und Felle: nicht Pelzwerk: 20 unzubereitet, alle Arten bereitet: . 21 Sohlleder und Binnensohlleder , Pelzwerk: 213 unzubereitet, alle Arten zubereitet, lose: . Blaufuchs⸗ Biber Iltis, Chinchilla Marder⸗, Nerz⸗, Zobel⸗ Schwarzfuchs., s. g. Kapsche Robben⸗ und Otterfelle andere Arten
zfuchs,, s g.
Fellen aller Art, findet kein Gewichtsabzug statt für Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge. 54 Heede, von Hanf oder Flachs i wer, oll 225 Hefteln, Haken und Oesen Anmerkung. Ein Gewichtzabzug findet nicht statt für Karten, auf welchen die Hefteln befestigt sind, noch für Schachteln und Papier, in welchen die⸗ selben verpackt sind. 28 Heu . Heugabeln; siehe Schaufeln. Ib0 Hexenmehl , ; Hirschhornsalz; siehe Ammoniak, kohlensaures. Hoff manns Tropfen; siehe Aether. Höllenstein; siehe Silberoxyd, salpetersaures. Holzschnittblöcke; siehe Clichés. Holjschnitte; siehe Lithographische Arbeiten. 620 Hol jsprit . Holzwaaren: Fa. Bauholz, unverarbeitet, alle Arten Ib. Balken und Sparren, alle Arten c. Bretter und Planken, gesägte, alle Arten Gewehrschäfte. Latten aller A
Anmerkung. Bei der Verzollung von Häuten und
Kimm- und Bodendauben, nicht specificirt
i. Reifen und Bandhölzer
Ik. Brennholz, aller Art
Fourniere von 7 mm Dicke und weniger, auch
Cigarrenkistenhölzer von denselben Dimensionen: von Tannen oder Fichten von anderen Holzarten
Tasten aus Ebenholz.
alle anderen mehr oder
27 Platten und Scheiben, auch Messergriffe und
m Material dazu.
333 Knöpfe, mit oder oh
2090 andere Arten Anmerkung. Für Schachteln, Karten und Papier- umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Hosenträger, auch Gürtel, Strumpfbänder, Kleider⸗ und Aermelhalter und mehrere ähnliche Gegenstände
226 oder Theile davon ·
. aus Seide oder Halbseide .
andere Arten, darunter auch seidene mit Kaut⸗
schuk oder anderem Material
Anmerkung. Für Schachteln, Karten und Papier— umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht 3 . wd üte:
werden nach d zollt, aus welchem sie hauptsächlich bestehen. 8 *. Anmerkung 2. s. g. Filzstumpen, offenbar bestimmt zur Hutfabrikation, werden wie Hüte verzollt. Hutfedern, unbearbeitet bearbeitet
204
eingemacht; wird wie Konfitüren verzollt. 230 Insektenpulver ; Instrumente:
231 chirurgische, mathematische, physische, chemische und Navigations-, alle Arten, nicht specificirt musikalische:
Poeianofortes: tafelförmige und Pianinos Tügel . Drehorgeln, auch gebrau
nit oder
verzollt.
Anmerkung 2. Instrumente, welche durch ihre kleineren Dimensionen und ihre Beschaffenheit im übrigen deutlich als Spielzeug zu erkennen sind,
werden zum Spielzeug gerechnet.
232 optische, darunter auch Sperngläser, Brillen, ge— ht optische Gläser, aller Art; Barometer,
anometer und Thermometer...
Anmerkung. Für Schachteln, Futterale, Papier
und ähnliche Ümschläge findet ein Gewichtsabzug
nicht statt.
244 Jod, Jodkalium und Jodnatrium ...... Ipecacuanha; wird zu den Apothekerwaaren gerechnet.
246 Jute k
247 Juwelen, ungefaßte ...
Kacheln; siehe Thonwaaren.
249 Kaffee.. ĩ . .
2650 gebrannter und Kaffeesurrogate, aller Art .... Cacao:
251 Bohnen und Schalen
252 gemahlen und gerieben.
Kali:
253 kaustisches : ;
254 chlorsaures . .
255 kohlensaures (Pottasche) und sauer kohlensaures.
256 chromsaures und sauer chromsaures. .....
257 salpetersaures (Kalisalpeter)!..
258 schwefelsaures und sauer schwefelsaures
259 sauer weinsaures (Weinstein)
260 Kalk, ungelöscht und gelöscht
261 Kampher, unraffinirt und raffinirt
262 Kanel, Kanelknospen und Cassia lignea Kanevas und Stramin: aus Gewebestoffen; werden wie Gewebe verzollt. aus Papier; werden wie Papp und Papierwaaren verzollt, andere Arten; werden wie Handwerkerwaaren verzollt.
263 Kapern, das Gewicht der Büchsen mit eingerechnet
264 Karbolsäure und karbolsaurer Kalk
266 Kardemom .
265 Kardendisteln . ;
267 Karkassen und Larkassenband ) Anmerkung. Für Schachteln, Papierumschläge und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Karten, geographische: mit schwedischem Text: ;
268 in losen Blättern oder geheftet...
269 kartonnirt, eingebunden oder gekleistert.
270 andere Arten . ⸗ k Kartoffelmehl oder Kartoffelstärke; wird wie Stärke verzollt. . .
517 Kartoffeln, auch zerquetschte oder geriebene.
477 Käse, aller Art ö Anmerkung. Für Umschläge aus Papier, Stanniol, Gewebe oder ähnlichem Material findet ein Ge⸗ wichtsabzug nicht statt.
27I Kastanien J Kautschuk oder Gummi elasticum, vulkanisirt oder nicht vulkanisirt, sowie Guttapercha:
272 unbearbeitet . bearbeitet: ausgewalzt in Scheiber⸗
273 von 1 mm Dicke oder mehr, mit oder ohne Zeug⸗ eiinlage von geringerer Dicke als 1 mm:.
274 ohne Zeugeinlagen, mit Zeugeinlage; wi Dichke. ö .
275 Röhren, Schläuche, Puffer, Maschinenriemen und Packungen, auch Messergriffe und Material dazu
276 andere Arten, nicht sperificirt, darunter auch Schuhe und Kautschuk in Holzhülsen . Anmerkung. Für Schachteln, Karten und Papier⸗ umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.
277 Kaviar
100 Kr.
ser glei en mehr, auch wenn ˖ diese ˖ Kleidungs- und Haushaltungs⸗ stücke oder Theile derselben mit Stickereien ver⸗ sehen sind, werden mit 50 υG Aufschlag auf den
Handtücher,
für den Stoff, aus welchem die Kleidungs⸗ und
,, hauptsächlich bestehen, be⸗
stimmten Zollsatz verzollt. *
Anmerkung. Bei nur gekanteten und gefalteten Kleidungsstücken beträgt der Aufschlag auf den
für den Stoff bestimmten Zoll nur 160.
Kleider und andere Kleidungsstücke, aus auderem
Stoff als Leinewand oder Baumwolle, sowie Theile derselben: versehen mit Stickereien, Fransen, Posamenten,
Spitzen oder Blonden oder Futter, welches einem höheren Zoll unterliegt als das Zeug oder der Stoff, aus welchem die Kleidungs— stücke hauptsächlich bestehen, werden mit 1005,
Aufschlag auf den für das Zeug oder den Stoff
bestimmten Zoll verzollt,
andere Arten werden mit 50 0,0 Aufschlag auf
den für den Stoff oder das Zeug, aus welchem
die Kleidungsstücke hauptsächlich bestehen, be⸗ stimmten Zoll verzollt.
Anmerkung 1. Kleidungsstücke werden nach dem Oberzeug verzollt; wenn es schwierig ist, den Hauptbestandtheil desselben zu bestimmen, wird dasjenige Material, welches den höchsten Zoll trägt, als maßgebend angenommen.
Anmerkung 2. Für Schachteln, Papierumschläge, Karten und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt.
Anmerkung 3. Kleidungsstücke aus Celluloid wer— den ohne Aufschlag verzollt, wie: Celluloid, be— arbeitet, andere Arten.
Für geölte oder gefirnißte Kleider, jedoch nicht mit Kautschuk überzogene, wird der Zoll ohne Auf— schlag nach dem betreffenden Stoff berechnet. Anmerkung? Wenn in einem Falle Schwierig— keiten hinsichtlich der Bestimmung, aus welchem
Stoffe die geölten oder gefirnißten Kleidungsstücke angefertigt sind, so werden dieselben verzollt wie: Gewebe, wasserdichte, mit anderer wasserdichter
Masse belegt, andere Arten.
Kleidungsstücke, bestehend aus gekusteten, gestrickten, gewirkten Gegenständen oder aus Strumpfwirker⸗ waaren, werden ohne Aufschlag nach den für Strümpfe und Strumpfwirkerwaaren gegebenen
Bestimmungen verzollt.
284 Kleidungsstücke, welche Seeleuten oder Reisenden angehören und welchen anzusehen ist, daß sie be⸗ reits gebraucht sind, wenn ihre Quantität nicht das Bedürfniß zum persönlichen Gebrauche über—
steigt
281 Kleie, aller Art
—k̃ö nicht specificirt; werden wie das
K
287
Knöpfen, in welchen Seide enthalten ist ....
andere Arten; werden wie das betreffende Material verzollt.
Anmerkung 1. Knöpfe aus zusammengesetzten Ma— terialien und mit Oesen aus einem ungleichartigen Material sollen so verzollt werden, wie das Ma— terial, bearbeitet, aus welchem die Knöpfe ange—
fertigt sind. . j Anmerkung 2. Bei der Verzollung von Knöpfen
aller Art findet ein Gewichtsabzug für Papier—
karten, auf welchen sie befestigt sind, und für
Schachteln und Papier, in welchen sie eingeführt
werden, nicht statt.
292 Kobaldoxvd
Koffer: aus Leder oder damit überzogen; werden wie Nacht- säcke verzollt. 294 andere Arten 295 Kohlen, Holz J Kohlensäure, flüssige; wird wie chemisch⸗technische Präparate, nicht specificirt, verzollt.
296 Kollodium, einschließlich der Behälter
297 Konfitũren ..
Kopal; wird wie Harz verzollt
Kopfputz: .
293 mit künstlichen Blumen oder Federn.
andere Arten; werden wie Kleider verzollt.
301 Korallen, echte, unbearbeitete, auch bearbeite, unge⸗ ö,
Korbwaaren: . 303 aus ungeschälten Zweigen und gröberen Spähnen 304 andere Arten ;
30h Koriander
306 Korinthen
321 Krebse
322 Krebsschwänze ...
317 Kreide, weiße, ungem .
318 gemahlen oder geschlemmt, das Gewicht der Ge⸗ fäße mit eingerechnet.
319 rothe oder schwarze, auch Pastellkreide
gefaßte; wird wie Bleifliffe verzollt. .
Kreosot, Kreosotöl und Kreosottheer; werden wie
r
Karbolsãure verzolltt. Krinolinen, angefertigt aus mit Zwirn oder Garn