1892 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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8 125 Absatz 2. Der Gutsvorsteher wird vor seinem Amtsantritte von dem Landrath oder in dessen Auftrage von dem Amtsvorsteher

vereidigt. ̃ ö. § 137 Absatz 4.

Die Vertretung der Landgemeinden in dem Verbands—⸗ ausschusse erfolgt durch den Gemeindevorsteher, die Stell⸗ vertreter und, wenn deren Zahl nicht ausreichen sollte, durch andere von der Gemeinde zu wählende Abgeordnete.

S 143 Eingang. .

Bezüglich der Dienstvergehen der Gemeindevorsteher und deren Stellvertreter, der Gutsvorsteher und der Verbands⸗ vorsteher, sowie der sonstigen Beamten der Landgemeinden, Gutsbezirke und Gemeindeverbände kommen die Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (GesetzSamml. S. 463) mit folgenden Maßgaben zur Anwendung.

3 146 ö

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1893 in Fraft. ; -

Mit diesem Zeitpunkt treten alle entgegenstehenden Be⸗ stimmungen, insbesondere unbeschadet der Vorschriften in Titel II Abschnitt 11 dieses Gesetzes die Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Landgemeindeverfassungen im Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein (Gesetz— Samml. S. 1603), das Lauenburgische Gesetz vom 2. No⸗ vember 1874, betreffend die Verfassung der Landgemeinden im Kreise Herzogthum Lauenburg (Offiz. Wochenbl. S. 279), die 88. 22 bis 31, sowie der S 41 der Kreisordnung vom 26. Mai 1888 (GesetzzSamml. S. 139), die Kreis⸗ Statuten für die Fortbildung der Kirchspielsverfassungen in den Kreisen Norderdithmarschen und Süderdithmarschen vom 21. September 1883/9. Mai 1884, beziehungsweise vom 1. August 188723. März 1888 und die SS 24 bis 37 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Ver⸗ waltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 für die Provinz Schleswig⸗Holstein außer Kraft. Die Bestimmungen der S8 38, 39 und B Absatz 2 der Kreisordnung bleiben auch fernerhin in Kraft.

Rechte und Pflichten, welche auf besonderen Titeln des öffentlichen Rechts beruhen, bleiben insoweit in Kraft, als diese Titel von den bisherigen allgemeinen oder besonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanzen abweichende Bestimmungen enthalten. Eine solche Abweichung wird nicht vermuthet.

§ 149 Absatz 3 und 4.

Die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes im Amte befindlichen Gemeindevorsteher, Stellvertreter und sonstigen gewählten Gemeindebeamten verbleiben in demselben bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode, soweit sie aber auf Lebenszeit ge— wählt sind, für die nächsten sechs Jahre. Ingleichen ver— bleiben im Amte die besoldeten Gemeindebeamten nach Maß— gabe ihres Anstellungsvertrages.

Denjenigen Gemeindeangehsrigen, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach einem Jahreseinkommen von mehr als S60 „M bis einschließlich 900 6 zu den Ge— meindeabgaben herangezogen sind, steht in derjenigen Gemeinde— versammlung, welche erstmalig über die Freilassung der im S 13 erwähnten Personen von den Gemeindelasten zu be— schließen hat, ein Stimmrecht nach Maßgabe des § 48 Nr. 1 zu

. ‚⸗ i. 1 3

. kel III. . Nicht in Kraft treten 5 12 Ab 5, § 15 Absatz 2, 68 Absatz 2, 86 Absatz 41, 5 und 6, § 90 Absatz 2,

SS 92 bis 101. . . Artikel IV.

Im Titel II werden hinter 8 121 als Elfter Abschnitt unter der Ueberschrift: „Besondere Bestimmungen für die Kreise Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarschen“ folgende Bestimmungen eingeschaltet: 8 16 Die in den Kirchspiels⸗Landgemeinden der Kreise Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarsch D

Arti

1 bestehenden Dorf schaften und Bauerschaften bleiben als öffentliche schaften für diejenigen communalen Zwecke bestehen, welchen

bisher gedient haben, oder welche von ihnen, unter stimmung der Kirchspiels⸗Landgemeinde und unter Bestätigung des Bezirksausschusses, werden übernommen werden.

Die bisherige Verfassung dieser Körperschaften erleidet nur dahin eine Abänderung und Ergänzung, daß die 7, 8, 9, 10, 13, 39 bis einschließlich 67 der Landgemeindeordnung auch auf die Dorfschaften und Bauerschaften mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung finden, daß der Beschluß spi pflichtigen mit einem Einkommen von ni zu den Gemeindeabgaben auch für di Personen von ihrem Einkommen zu den Dor Bauerschaftsabgaben ohne weiteres rechtsverbindli

Der Dorfschafts- und der Bauerschaftsvorsteh in den 88 990 und 9] der Landgemeindeordnung hi polizeilichen Geschäfte Hilfsbeamter des Gemeindevorstehe Kirchspiels⸗Landgemeinde.

§ 121.

n den Kirchspiels-Landgemeinden der Kreise erdithmarschen und Süderdithmarschen tritt an die zemeindeversammlung eine Gemeindevertretung.

5 1g. idevertretung der Kirchspiels-Landgemeinden dithmarschen besteht aus dem Gemeinde— ellvertreter wenn mehrere Stellvertreter em ersten Stellvertreter desselben und

n der Bauerschaften.

durch Gemeindestatut der Kirchspiels— welche in der Einwohnerzahl und hervorragen, eine weitere Vertretung in der Kirchspiels⸗-Landgemeinde durch mehrerer Gemeindeverordneten gewährt

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ls⸗Landgemeinde über die Heranziehung von Gen

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Gemeindevertretung 9 ** 858 8do⸗= der Landgemeinde—⸗

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beschließt. Der Ersatzmann bleibt nur bis zum Ende der Wahlperiode des Ausgeschiedenen in Wirksamkeit. § 1214. .

In den Kreisen Norderdithmarschen und Husum kann jede Kirchspiels⸗»Landgemeinde durch Statut die Bestimmung treffen, daß die Gemeindeverordneten, sämmtlich oder zum theil, von den Dorfschaften zu wählen sind. In diesem Falle gelten die Bestimmungen des 8 121 Absatz 3 und 4.

Auch ist jede Kirchspielsgemeinde dieser beiden Kreise befugt, die Bildung der Gemeindevertretung nach den im S 1216 für die Kirchspiels⸗Landgemeinden des Kreises Süder⸗ dithmarschen getroffenen Bestimmungen durch Statut zu be⸗ schließen.

§ 121 e.

Für die Fortbildung der einstweilen ungeändert bleibenden Verfassung der im Kreise Husum innerhalb der Kirchspiels—⸗ Landgemeinden neben den Dorsschaften bestehenden selbständigen Köge sind durch Kreisstatut Normativbestimmungen zu erlassen.

Der Koogsvorsteher (Deichvogt) ist als solcher Mitglied der Kirchspiels⸗Landgemeindevertretung und Hilfsbeamter des Gemeindevorstehers der Kirchspiels⸗Landgemeinde für die in den SS 90 und 91 bezeichneten polizeilichen Geschäfte.

4 .

Für die Gemeinde Helgoland, Kreises Süderdithmarschen, bleibt es bis auf weiteres bei der gegenwärtigen Gemeinde— verfassung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Land⸗ gemeindeordnung für Helgoland wird durch Königliche Ver⸗ ordnung bestimmt.

Artikel V.

Der Minister des Innern wird ermächtigt, den Text der Landgemeindeordnung, wie er sich aus den Artikeln L bis N ergiebt, als Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig— Holstein durch die GesetzSammlung bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter— schrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben an Bord Meiner Yacht „Kaiseradler“, Dront— heim, den 4. Juli 1892. (L. S.) Wilhelm. Fraf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.

*

Auf Ihren Bericht vom 24. Juni 1892 will Ich dem Kreise Heiligenbeil im Regierungsbezirk Königsberg, welcher den Bau einer Kreischaussee von Zinten über Jäcknitz und Stolzenberg nach Pellen beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke ver⸗ leihen und zugleich genehmigen, daß die dem Chausseegeld— Tarif vom 29. Februar 1849 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗-Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurũck.

Kiel, den XY. Jur

Wilhelm R. Thielen. Minister der öffentlichen Arbeiten.

ini ster i u m.

Nach einer Mittheilung des Herzoglich braunschweig— lüneburgischen Staats-Ministeriums vom T. d. M. ist das dortige Erbschaftssteuergesetz vom 18. April 1876 durch Gese vom 10. Juni d. J. (Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 26 S. 241) in ähnlicher Weise abgeändert worden, wie das preußische Erbschaftssteuergesetz vom 30. Mai 1873 durch das preußische Gesetz vom 19. Mai 1891.

Der das unbewegliche Vermögen behandelnde S6 des braunschweigischen Gesetzes stimmt jetzt wörtlich überein mit Sz 9 des preußischen Gesetzes in der durch meine Bekannt— machung vom 24. Mai 1891 veröffentlichten Fassung, während ie das bewegliche Vermögen betreffenden 7 und 7a des

unschweigischen Gesetzes jetzt den S 10 und 11 des preußischen Fesetzes in dessen neuer Fassung entsprechen. Der S7 des braunschweigischen Gesetzes enthält nur insofern eine Abweichung, als in ihm eine den Worten im ersten Satze des S 10 des preußischen Gesetzes der die vorläufige Ausfolgung des Nachlasses (5 1 einem preußischen Gericht verfügt ist“ nung fehlt. zie Erhebung der Erbschaftssteuer in beiden mnicht hr die Staatsangehörigkeit des Erblassers, dessen letzter Wohnsitz entscheidend ist, so tritt das seiner Zeit zwischen der v ischen und der Herzoglich braun— ffene, durch die Circular⸗Ver⸗ fügun n pri III 4499 mitgetheilte und durch die Circularverfügung vom 2X. Juni v. J. III 9001 aufrecht⸗ erhaltene Uebereinkommen außer Kraft. ; wohlgeboren wollen hiernach das Erforderliche In Inhalt dieser Verfügung durch die Re—

r bekannt machen.

li 1892.

Finanz⸗Minister.

Im Auftrage:

Rathjen.

sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Directoren und die Königliche Regierung zu Sigmaringen.

Sblatt

Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Rathjen. An den General-Director des Thüringis Steuer⸗Vereins, Königlichen Wirkli Ober⸗Finanz⸗Rath Herrn Grolig, Ho

Erfurt. .

chen Zoll⸗ und chen Geheimen chwohlgeboren,

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Stadtgemeinde Pritzwalk, welcher die Genehmi—⸗ gung zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen⸗ bahn von Pritzwalk nach Pudlitz ertheilt wurde, ist ge⸗ stattet worden, die Vorarbeiten auf eine Fortsetzung der Bahn von Pudlitz nach der Landesgrenze in der Richtung auf Parchim zu erstrecken.

Ministerium für Land wirthschaft, Do mänen und Forsten.

Die Herren Forst⸗Referendare, welche in diesem Herbst die forstliche Staatsprüfung abzulegen beab— sichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung bis spätestens zum 1. September d. J. einzureichen. Derselben ist der Nachweis über die Dauer der activen Militärdienstzeit der Examinanden beizufügen.

Berlin, den 13. Juli 1892.

Die Königliche Forst-Ober⸗Examinations⸗Commission.

In Vertretung: Waechter.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Herbst 1892 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den 28. November d. J. und folgende Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum L. Oktober d. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls bis zum 1. Oktober d. J. anzubringen. Nur die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche ir keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldungen bei dem König— lichen Polizei⸗Präsidium hierselbst bis zum 1. Oktober d. J einzureichen.

Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen die nach 5 4 der Prüfungsordnung vom 22. Mai 1890 vorgeschriebenen Schriftstuͤcke ordnungsmäßig beigefügt sind.

Die über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit beizu— bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein.

Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte vereinigt einzureichen.

Berlin, den 8. Juli 1892.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Kügler.

Die Nummer 20 der Gesetz⸗-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. g548 das Gesetz, betreffend die Einführung der Land— gemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 in der Provinz Schleswig— Holstein. Vom 4. Juli 1892; und unter ;

Nr. 9549 die Bekanntmachung, betreffend die Land— gemeindeordnung für die Provinz Schleswig⸗Holstein. Vom 10. Juli 1892.

Berlin, den 21. Juli 1892.

Königliches GesetzSammlungs-Amt. In Vertretung: Bath.

Angekommen: der Director der Königlichen Staats⸗-Archive, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Sybel, aus der Rheinprovinz.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Pren ßen. Berlin, 21. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten in Drontheim gestern Vormittag den Dom. . Heute Vormittag 10 Uhr gedachten Seine Majestat Drontheim zu verlassen.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Infanterie von Rauch hat sich mit Urlaub nach Thüringen begeben, ebenso der General-Lieutenant Edler von der EFlaniß II, Ober⸗Quartiermeister im Großen Generalstabe, nach Schlesien.

Der General-Lieutenant Oberhoffer, Ober-Quartier⸗ meister im Großen Generalstabe, hat Berlin verlassen.

S. M. Schiffsjungen⸗Schulschiff Moltke“, Commandant Capitän zur See Freiherr von Erhardt, beabsichtigt am 21. Juli d. J. Plymouth zu verlassen und die Heimreise fortzusetzen.

München, 21. Juli. Den Münchener Neuesten Nach⸗ richten“ zufolge hat auch die bayerische Regierung eine Engu ste bei Industriellen und Gewerbetreibenden über deren Ansicht betreffs einer Weltausstellung in Berlin ver— anstaltet.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Schwerin, V. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzog!? haben sich heute zu mehrtägigem Aufenthalt nach Doberan begeben.

Mecklenburg⸗Strelitz. .

Neustrelitz, 20. Juli. Der Geburtstag Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin wurde gestern im ganzen Lande festlich begangen. Mit Rücksicht auf den gestrige⸗ Todestag der Königin Luise fand bereits vorgestern bei Hef ein Galadiner statt.

Braunschweig.

Braunschweig, 20. Juli. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin, sowie der Prinz Friedrich Wilhelm haben sich Montag, den 18. d. M., von Camenz nach Seitenberg bei Landeck begeben.

Reuß j. L.

Gera, 20. Juli. Der Staats⸗Minister Dr. Vollert bringt in der „Ger. Ztg. nachstehenden Erlaß Seiner Durch— laucht des Fürsten zur öffentlichen Kenntniß:

Ich habe den Tag, an welchem Mich Gottes Gnade auf eine fünfundzwanzigjährige Regierung zurückblicken ließ. Meinem Wunsch gemäß in der Stille verlebt, Ich habe aber gern rernommen, wie schön Mein Jubiläumstag von Stadt und Land, in Kirchen, Schulen und bei Festlichkeiten aller Art gefeiert worden ist.

Zahlreiche Kundgebungen in Gestalt von schriftlichen und elegraphischen Glückwünschen, Gedichten, Widmungen und Adressen, or allem auch die Ueberweisung nicht unbeträchtlicher Summen zu milden Zwecken seitens der Landesvertretung wie seitens der Be— pölkerung haben Mich von neuem und in woͤhlthuender Weise er— kennen lassen, daß Meine lieben Reußenländer in Freud wie in Leid treu und fest zu Mir stehen, daß ein inniges, will's Gott, unlösliches Band Fürst und Volk verbindet. Die Kräftigung dieser Erkenntniß ist die herrlichste Gabe, die Mir zu Meinem Jubiläum gebracht werden konnte. Ich danke dafür allen Behörden, Gemeinden, Cor—⸗ porationen, Vereinen und Privaten aus Grund Meines Herzens. Gott schütze ferner Mein theures Reußenland und seine Be—

9.

1 3

wohner! ö —ͤ J Schloß Schleiz, den 14. Juli 1892

9 i . In Meinen Staats⸗Minister.

ö.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Wie das „Fremdenblatt“ meldet, wird die Nachricht, der österreichisch⸗ ungarische Botschafter beim Vatican, Graf Revertera würde wahrscheinlich vor dem Herbst von seinem Posten abberufen werden, in competenten Kreisen als voll⸗ ständig unbegründet bezeichnet.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erwiderte der Handels⸗Minister Marquis de Bacgquehem auf die Interpellationen über die italienische Wein—⸗ zollclausel: der Zoll von 3 Fl. 290 Kr. trete vom 27. August ab in Kraft, nachdem Italien die Option vollzogen habe, Und mit der italienischen Regierung eine klare Auseinandersetzung gepflogen worden sei. Dieser Zoll sei stets ein Speci⸗ fieum des Grenzverkehrs gewesen; eine Erhöhung sei während der Dauer des Vertrages ausgeschlossen. Die Regierung erwäge eifrig die Frage der Eisenbahntarife für Wien und werde die inländischen Weinlagerhaus-Unternehmungen fördern und unterstützen. Auf die Interpellation des Abgeordneten Menger wegen Ausbaues der Linie Lindewiese —Reichsgrenze erwiderte der Handels— Minister, die Tracirung der Strecke Zuckmantel Niklas— dorf dürfte in diesem Jahre noch durchgeführt werden. Das Haus setzte sodann die Berathung der Vorlage über die Gold-Anleihe fort. Der Finanz-Minister Dr. Steinbach erklärte unter lebhaftem Beifall, er brauche Kassenbestände in Gold vorübergehend zur Ausgleichung von Verkehrsbeschränkungen, sodann definitiv zur Srdnung der Salinenscheine, eventuell auch zur Herabminderung und Effectuirung der Anleihe. Er stehe vollkommen auf dem Standpunkt, den der perincipielle Beschluß des Aus— schusses hinsichtlich der Verwendung des Goldes zur Einlösung der Staatsnoten anzeige. Schließlich wurden das Valuta⸗Anleihegesetz und das Conversionsgesetz nebst der Resolution des Abg. Menger, worin die Regierung aufge— fordert wird, auch die Convertirung der 41, procentigen Rente in Angriff zu nehmen, mit großer Majorität angenommen. Damit waren sämmtliche Valutavorlagen erledigt, was mit Bravorufen begrüßt wurde. Der Finanz-Minister wurde von vielen Seiten beglückwünscht.

Die jungezechischen Reichstags-Abgeordneten haben nach einer Meldung des „H. T. B.“ folgendes Telegramm an Gladstone gerichtet:

Dem unermüdlichen Vorkämpfer für Föderation und Selbst— verwaltung sprechen die czechischen Abgeordneten des Königreichs Böhmen ihre Bewunderung und Sympathie aus.“

aus.

Großbritannien und Irland.

Die Königin ist am Dienstag, Vormittags 10 Uhr, be— gleitet von der Prinzessin Christian zu Schleswig-Holstein, von Windsor nach Osborne abgereist. Ihre Majestät gedenkt unge— fähr fünf Wochen auf der Insel Wight zu verweilen und . nach Balmoral in den schottischen Hochlanden zu über— siedeln.

Für diesen Sommer sind der „United Service Gazette“ zufolge auf Veranlassung des commandirenden Generals Lord Wolseley größere Manöver in Irland in Aussicht ge— nommen. Zu dem Zweck wird bei Curragh ein Lager gebildet, in dem unter dem Befehl des General-Majors Lord R Kerr fast 8000 Mann zusammengezogen werden, nämlich Bataillone Infanterie, einschließlich Miliz, 3 Regimenter Cavallerie, 3 Batterien Artillerie, 2 Pionier- und 5 Train— Compagnien. Die Infanterie soll in zwei, die Cavallerie in eine Brigade formirt werden.

Die britische Admiralität hat die folgenden (in den beigefügten Jahren erbauten) Kreuzer dritter Klasse als nicht mehr brauchbar außer Dienst gestellt: Turquoise“, „Opal“, „Saphir“ (i875), „Dragon“ (is7s), „Miranda“ (1881) und „Ranger“ (1880.

Frankreich.

Die neuerdings bezüglich der französisch-schweize— rischen Handelsvertrags-Verhandlung en aufgetauchten —Ihwierigieiten bestehen nach einer halbamtlichen Mittheilung der französischen Regierung darin, daß diese den Vorschlag gemacht habe, jeder der beiden Staaten möge durch das Parlament ein Gesetz votiren lassen, durch welches den Erzeugnissen des anderen Staats für die Dauer ines Jahres die vereinbarten Zollbegünstigungen ge—⸗ sichert würden, während die Schweiz verlange, daß das „rrangement durch einen beiderseiligen Vertrag sanctionirt verde Tie französische Regierung hat, wie verlautet, gestern Yrmell erklärt, sie könne von ihrem Vorschlage nicht abgehen. * schweizerischen Gesandten Dr. Lardy in Paris sollen gestern neue Instructionen zugegangen sein. (Vgl. u. „Schweiz“ )

n 8 ist bekannt gemacht worden, der Aviso Hirondelle“ . Befehl erhalten, nach Oran zu gehen und sich mit dem Kriegsschiff ‚Duguetelin“ zu vereinigen. Diese beiden Schiffe

würden in Cadix an der Columbusfeier theilnehmen und sich bereit halten, nach Tang er zu gehen, sobald der Minister ihre Anwesenheit daselbst für erforderlich erachte, obschon die Be⸗ fürchtungen von Unruhen übertrieben erschienen.

Wie der „Moniteur universel! meldet, hielt der Graf von Paris in Folkestone an eine Anzahl seiner Anhänger eine Ansprache, worin er für die Beweise der Ergebenheit und für die Vertheidigung der religissen Traditionen und der Freiheit der Kirche dankte, die immer den festesten Schutz in der Monarchie finde. Die Monarchisten würden jedoch niemals ihre politische Unabhängigkeit opfern, noch ihren Ueberzeugungen zuwiderlaufende Gefühle heucheln, indem sie Institutionen zustimmten, die durch die Erfahrung und das Interesse des Landes verdammt würden. Der Graf von Paris versicherte schließlich, daß er niemals den ihm auferlegten Pflichten untreu werden würde.

Schweiz. In Bezug auf die Handelsvertrags-Unterhand—. lungen mit Frankreich wird der „Köln. Ztg.“ aus Bern gemeldet, daß infolge der neuesten, unannehmbaren Vorschläge

Frankreichs (s. d) der Bundes rath Beschlüsse für alle Fälle,

auch für die sofortige Einberufung der Bundesversammlung auf den 1 August gefaßt habe, wenn nicht in allernächster Zeit eine Verständigung erzielt werde.

Die neue, am 13. d. unterzeichnete Handelsüberein— kunft zwischen der Schweiz und Spanien soll den Parla— menten beider Staaten bei deren nächstem Zusammentritt zur Ratification vorgelegt werden und sofort nach erfolgtem Aus— tausch der Ratificatlonsurkunden in Kraft treten. Voraus— sichtlich wird also der Vertrag nicht vor Ende dieses Jahres in Wirksamkeit gesetzt werden können. Seit dem 1. Juli be— handeln sich beide Staaten einstweilen auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation. Auf schweizerische Waaren wird demgemäß seit dem genannten Tage der neue spanische Minimal— tarif für Vertragsstaaten angewendet, und spanische Waaren unterliegen bei ihrer Einfuhr in die Schweiz den Ansätzen des Vertragstarifs.

Luxemburg.

Am Montag Nachmittag sind die Großherzogin und der Erbgroßherzog aus Königstein in Luxemburg ein— getroffen und haben sich mit dem Großherzog, der ihnen bis Oetringen entgegengefahren war, zu Wagen nach Schloß Walferdingen begeben.

Belgien.

Ueber den weiteren Verlauf der Berathung der Ver— fassungsrevision in der Deputirtenkammer wird aus Brüssel berichtet: Der Minister-Präsident Beernaert schlug in der gestrigen Sitzung die Ernennung einer Commission vor, welche beauftragt werden soll, für die Berathung der Revisionsvorlage zunächst eine Vervollständigung der Geschäfts— ordnung der Kammer vorzunehmen. Die Kammer stimmte diesem Antrage mit 84 gegen 48 Stimmen zu: 6 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.

Türkei.

Der Gouverneur des Libanon, Wassa Pascha ist nach neunjähriger Amtsthätigkeit am 29. Juni verstorben. Zur Zeit wird die Verwaltung des Gebiets von dem obersten Verwal— tungsrath des Libanon unter Vorsitz des Maroniten Mir Effendi Schehab bis zur Ernennung des neuen Gouverneurs fortgeführt. Zum Nachfolger hat die türkische Regierung nach einer Mel— dung des „W. T. B.“ aus Konstantinopel der versammelten Botschafterconferenz kürzlich den ehemaligen General-Director der Staatsschulden Selim Effendi Melhame vorgeschlagen. Die Botschafter nahmen diesen Vorschlag ad referendum und erklärten, die Weisungen ihrer Regierungen einholen zu wollen.

Dänemark.

(F) Im September sollen in Jütland Cantonnements— übungen stattfinden. An diesen werden die 1. und 2. jüt— ländische Brigade, das 4. Regiment, das Linien-Bataillon der Leibgarde, das 3. und 4. Dragoner⸗Regiment, die 1. Artillerie- Abtheilung sowie die 4. und 5. Compagnie des Ingenieur— Regiments theilnehmen. In Aarhus und Fredericia sollen während der Uebungen Platzcommandanturen eingerichtet werden. Ferner sollen eine Uebungs⸗Divisions-Intendantur, ein Train-Detachement und eine Ordonnanz -Abtheilung in Thätigkeit treten. Zum Chef sämmtlicher Truppen ist der Generalmajor Nicholin, General-Inspecteur der Infanterie, ernannt worden.

Asien.

Der Emir von Afghanistan hat, wie dem „Reuter'sschen Bureau“ aus Simla gemeldet wird, die Vorstellungen des ,, von Indien, betreffs der Haltung, welche er dem Staat Badjour gegenüber beobachten möge (vgl. Nr. 168 d. Bl. vom 19. d. M.), mit einem Schreiben beantwortet, in welchem er verspreche, Badjour ohne vorgängige Provocation nicht angreifen zu wollen. Die Verantwortung für den jüngst erfolgten Zusammenstoß zwischen den afghanischen Truppen und den Truppen Umra-Khans von Badjour treffe letzteren allein. Einem weiteren Telegramm vom 20. Juli zufolge sollen die aufständischen Hazaras den Truppen des Emirs neuerdings zweimal einen Hinterhalt gelegt haben und letztere in die Falle gegangen sein. Die Hazaras hätten dabei mehrere hundert Mann getödtet und eine Menge Ge— wehre und Munition erbeutet.

Kunsft und Wissenschaft.

Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Wilhelm Wattenbach wurden, wie die ‚Voss. 3. berichtet, gestern zu seinem fünfzigjährigen Doctor-Jubiläum herzliche Kundgebungen zu theil. In früher Stunde erschien Ministerial⸗Director de la Croix. um die Glückwünsche der Staatsregierung auszusprechen. Die Göttinger Be— sellschaft der Wissenschaften übersandte eine Adresse. Neben zahl⸗ reichen persönlichen Freunden beglückwünschten den Jubilar schrift— lich oder telegraphisch u. a. das General⸗Landesarchiv zu Karlsruhe, die badische historische Commission, der Verein für hansische Geschichtskunde, der für Lübeckische Geschichte und das Germanische National⸗Museum zu Nürnberg. Der Rector der hiesigen Universität, Geheime Regierungs- Rath Professor Dr. Förster sprach zugleich im Namen des Senats dem Jubilar für die unmittelbaren Erfolge seiner hiesigen neunzehnjährigen Lehrwirksamkeit den Dank der Universitäͤt aus. Für die philosophische Facultät sprach der Decan Professor Dr. Diels und überreichte das erneuerte Doctordiplom. Der Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. Eduard Zeller be— grüßte den Gefeierten im Namen der griechischen Gesellschaft und widmete einen »in Korinth gefundenen! Becher aus

edlem Metall, dessen griechische Inschrift schon wunderbarer Weise auf den Jubilar hinweist. Der in der Genesung begriffene Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. Ernst Curtius hatte Für den Jubilar ein Gedicht eingesandt. An der Spitze der Central⸗Direction der Monumenta Germaniae und der Gesellschaft für ältere deutsche Ge⸗ schichtskunde erschien der Geheime Regierungs. Rath Professor Dr. Ernst Dümmler, ein langjähriger Schüler des Jubilars, und überbrachte ein Jubelheft des Neuen Archivs mit Beiträgen der Verehrer Wattenbach 6. Es folgte die Beglückwünschung durch Abord⸗ nungen des von Wattenbach geleiteten historischen Seminars und des akademisch⸗historischen Vereins; sie überbrachten als gemeinschaft⸗ liche Jubelgabe eine kostbare Bowle. Im Auftrage der Akademie der Wissenschaften erschienen die ständigen Secretare Geheimer Re⸗ gierungs⸗ Rath Professor Dr. Auwers und Professor Dr. Theodor Mommsen mit einer Adrefse. Nach dem Schluß der Feier traf noch aus dem Cultus⸗Ministerium der von Seiner Maje stät dem Kaiser dem Jubilar verliehene Kronen⸗Orden zweiter Klasse ein. Am Abend vereinte sich die wissenschaftliche Welt um den Gefeierten zu einem Festmahl im Römischen Hof. Zum Rector der Universitãt München für das Jahr 2/93 ist der Professor der Chemie Dr. von Bayer erwählt orden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Großbritannien. ch Verordnung des Local Government Board vom 13. Juli die Einfuhr von Lumpen aus allen Häfen des Schwarzen und des Asowschen Meeres, gleichviel ob dieselben in Rußland, Rumänien, Bulgarien oder der Türkei gelegen sind, und aus allen Häfen der asiatischen Türkei verboten worden. . Rumänien.

In dem Hafen von Sülina ist eine fünftägige Quarantäne für Provenienzen aus den auf der asiatischen Seite belegenen russischen und türkischen Häfen des Schwarzen Meeres eingerichtet worden. (Vergl. Reichs Anzeiger Nr. 168 vom 19. Juli 1892.)

——

; . . r Hamburg, 20. Juli. Das der

Auswanderer auf den h

W. T. B. zur Verhütung der

Epidemien polizeilich verb worden.

direct in die Nähe der

zur Einschiffung i d 1

; gefahren und bleiben bis in esonders ei hteten Baracken am Amerikaquai. Wien, 21. Juli. e els⸗Minister hat, wie W. T. B.“

meldet, Herkiln ussischen D e =

tägige Be un

rumänischen iauhäfen Häfen des

eeschiffe angeordnet. Lemberg, 20. Juli. Die amtliche Gazeta Lwowska“ meldet, der C eragefahr seien in allen Orten

wolo Szeza l s den Berichten

der Grenzbehörden ge

seuchten Gegenden äußerst gering und St. Peters burg, 21. Juli.

berichtet, in Astrachan 195

132 Todesfälle vorgekommen,

1

in Saratow 106 Erkrankungen, in

.

Zarizyn 77 Erkrankungen, in Samara 75 Erkrankungen und“

36 Todesfälle, in Simbirsk vom 14 bis 17. Juli 16 Erkrankungen und 6 Todesfälle, am 18. Juli in Kasan 6 Erkrankungen und 2 Todesfälle; in Woronesch 2 Erkrankungen, auf den Stationen der Woronesch⸗Rostow⸗Bahn 2 Erkrankungen; am 17. Juli in Rostow 64 Erkrankungen urd 14 Todesfälle, in Asow 31 Er⸗ krankungen und 18 Todesfälle. In Baku ist die Cholera im Ab⸗ nehmen, es erkrankten dort am 18. Juli 22 Personen, von denen 13 starben. Die Cholera ist jetzt auch im Kubangebiet aufgetreten. Es sind daselbst bereits sechs Cholera⸗Todesfälle vorgekommen.

Brüssel, 20. Juli. In der heutigen Sitzung der Repräsen—⸗ tantenkammer erklärte, wie W. T. B.“ meldet, der Minister de Bruyn in Beantwortung einer Interpellation, es seien alle er⸗ forderlichen Maßregeln ergriffen, um die Einschleppung der Cholera nach Belgien zu verhüten.

Bu karest,:

der

us Rußla

usgeschlossen. Ferner sind sämmtliche rumänische Häfen für Herkünfte aus allen russischen Donauhäfen geschlossen.

Sofia, 20. Juli. Die fünftägige Quarantäne für Pro⸗ venienzen aus Rumänien ist nach einer Mittheilung des W. T. B.“ aufgehoben und durch eine eintägige ärztliche Beobachtung ersetzt worden.

Handel und Gewerbe.

Es ist bereits in der Nummer 50 des „Reichs-Anzeigers“ vom 26. Februar v. J. und in der Nr. 42 vom 17. Fe⸗ bruar d. J. auf den am 16. Februar v. J. in der City von London ausgeführten Diebstahl von Noten der Bank von England im Gesammtwerth von 11580 Pfd. Sterl. aufmerksam gemacht worden.

Nachdem inzwischen eine größere Anzahl der Banknoten in Paris versilbert und der Bank von England zur Zahlung vorgelegt worden ist, geben wir nachstehend ein Verzeichniß der gegenwärtig noch vermißten Stücke: ö

1 Stück zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 68 920 vom 14. März 1889,

2 Stücke zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 69 51516 vom 14. März 1889,

3 Stücke zu 1000 Pfd. Sterl. Nr. 69 6024 vom 14. März 1889,

4 Stücke zu 500 Pfd. Sterl. Nr. 78 978/81 vom bruar 1889,

1 Stück zu 200 Pfd. Sterl. 1890,

1 Stück zu 200 Pfd. Sterl. Nr. 79 804 vom 1. Januar 1890,

. 79 278 vom 1.

Stück zu 199 Pfd. Sterl. Nr. 55 748 vom 2. Juni 1899, Stück zu 100 Pfd. Sterl. Nr. 69 127 vom 2. Juni 1899, Stücke zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 194068 vom 2. Mai 1899, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 29 312 vom 2. Mai 1890, Stück zu 590 Pfd. Sterl. Nr. 30 844 vom 2. Mai 1899, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 30 997 vom 2. Mai 1890, Stück zu 50 Pfd. Sterl. Nr. 39 344 vom 2. Mai 1890, Stück zu 19 Pfd. Sterl. Nr. 18916 vom 5. Juni 1890, Stück 10 Pfd. Sterl. Nr. 43 278 vom 7. Juni 1890, Stück zu 19 Pfd. Sterl. Nr. 51 060 vom 7. Juni 1890, Stück zu 10 Pfd. Sterl. Nr. 54 441 vom 7. Juni 1890, Stück 10 Pfd. Sterl. Nr. 61 747 vom 7. Juni 1890, Stück zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 15 357 vom 13. tember 1890,

1 Stück zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 17 838 vom 13. tember 1890,

1 Stück zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 63 496 vom 12. tember 1890,

1 Stück zu 5 Pfd. Sterl. Nr. 98 555 vom 12. S tember 1890.

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