mit den Beamten und Arbeitern bestehenden Verträge tritt der Staat ein, ebenso in solche Verträge. welche zur Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Materials abgeschlossen sind. Für alle Bestandtheile ist der volle Werth zu vergüten. S 35.
Die Abschätzung und die Festsetzung der Entschädigung für die Bestandtheile des Unternehmens (8 34) erfolgt nach einem von dem Unternehmer aufzuftellenden Inventar, über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit erforderlichenfalls zu verhandeln und von dem Bezirks⸗
ausschusse zu entscheiden ist.
§ 36. Die e . der Entschädigung (85 31 und 33 bis 35) er— folgt, vorbehaltlich des beiden Theilen zustehenden, innerhalb sechs Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses zu beschreitenden Rechtsweges, durch den Bezirksausschuß unter sinngemäßer An— wendung der S§ 24 bis 29 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874. Der Bezirksausschuß ist auch für das Vollziehungsverfahren zustãndig. 53 .
Auf die Ermittelung der Entschädigung finden die 55 24 bis 28, auf die Vollziehung der Enteignung die S8 32 bis 37, auf das Ver⸗ fahren vor dem Bezirks⸗Ausschusse und auf die Wirkungen der Ent—⸗ eignung die 5§ 39 bis 46 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 sinngemäße Anwendung. .
Die Entschädigung für Bestandtheile des Unternehmens, welche im Inventar verzeichnet und bei Feststellüng der Gesammtentschädigung berücksichtigt, bei der Vollziehung der Enteignung aber nicht mehr vorhanden sind, ist von dem Unternehmer zuruückzuerstatten. Für Be⸗ standtheile, welche bei Vollziehung der Enteignung über das Inventar hinaus vorhanden sind, ist auf Antrag des Unternehmers von dem Bezirksausschusse nachträglich die vom Staat zu gewährende Ent⸗
adigung festzusetzen. schãdigung festzusetz 8338.
Erwerbsberechtigten (8 6) gegenüber greift das Erwerbungsrecht des Staats gleichfalls Platz. Ihnen ist der volle Werth des Erwerbs⸗
rechts zu erstatten. S 39.
Zur Anlegung von Bahnen in den Straßen Berlins und Pots— dams bedarf es Königlicher Genehmigung.
§ 40.
Die Kleinbahnen werden der Gewerbesteuer auf Grund des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 205) unterworfen. . V .
Bezüglich der Communalbesteuerung sind Kleinbahnen als Privat Eisenbahnunternehmungen im Sinne des F 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Be⸗ stimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten directen Communalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327), nicht zu erachten.
§ 41.
Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1528), des Gesetzes vom 7. März 1868 (GesetzSamml. S. 223), des Gesetzes vom 11. März 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 257) und der 5§ 2 und 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 497) den dort genannten Provinzial⸗ und Communalverbänden überwiesenen Kapitalien und Summen können auch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen verwendet werden.
§ 4.
Die Kleinbahnen unterliegen gegenüber der Postverwaltung: j
1) Die Unternehmer haben auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regelmäßigen Beförderungsdienst bestimmten Fahrt einen Post⸗Unterbeamten mit einem Briefsack und, soweit der Platz reicht, auch andere zur Mitfahrt erscheinende Unterbeamte im Dienst gegen Zahlung der Abonnementsgebühr oder, falls solche nicht besteht, der Hälfte des tarifmäßigen Personengeldes zu befördern.
2) Die Unternehmer solcher Bahnen, welche sich nicht aus— schließlich mit der Personenbeförderung befassen, sind außerdem ver— pflichtet, auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regel⸗ mäßigen Beförderungsdienst bestimmten Fahrt:
4. Postsendungen jeder Art durch Vermittelung des Zugpersonals zu befördern, und zwar Briefbeutel, Brief⸗ und Zeitungspackete gegen eine Vergütung von 50 für jede Fahrt, die anderen Sendungen gegen Zahlung des Stückguttarifsatzes der betreffenden Bahn oder, sofern dieser Betrag höher ist, gegen eine Vergütung von 2 3 für je 50 kg und das Kilometer der Beförderungsstrecke nach dem mo⸗— natlichen Gesammtgewicht der von Station zu Station beförderten Poststücke;
b. in Zügen, mit welchen in der Regel mehr als ein Wagen be⸗ fördert wird, eine Abtheilung eines Wagens für die Postsendungen, das Begleitpersonal und die erforderlichen Postdienstgeräthe, gegen Zahlung der in den Artikeln 3 und 6 des Reichsgesetzes vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen festgesetzten Vergütung, sowie gegen Entrichtung des halben Stückguttarifsatzes der betreffenden Bahn einzuräumen.
3) Die Postverwaltung ist berechtigt, auf ihre Kosten an den Bahnwagen einen Briefkasten anbringen und dessen Auswechselung oder Leerung an bestimmten Haltestellen bewirken zu lassen.
II. Privatanschlußbahnen. S 43.
Bahnen, welche dem öffentlichen Verkehr nicht dienen, aber mit Eisenbahnen, welche den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisen⸗ bahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegen, oder mit Kleinbahnen derart in unmittelbarer Gleisverbindung ie daß ein Uebergang der Betriebsmittel stattfinden kann, bedürfen, wenn sie für den Betrieb mit Maschinen eingerichtet werden follen, zur baulichen Herstellung und zum Betriebe . Genehmigung.
5 44.
Zur Ertheilung der Genehmigung (8 43) ist der Regierungs— Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗Präsident, im Ein— vernehmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde zuständig.
Berührt die Bahn mehrere Landes -Polizeibezirke, so bestimmt, wenn sie derselben Provinz angehören, der Ober⸗-Präsident, falls sie verschiedenen Provinzen angehören oder Berlin dabei betheiligt ist, der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Landes⸗Polizeibehörde.
§5 45.
Die polizeiliche Prüfung beschränkt sich .
1) auf die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Be— triebsmittel, ;
2) auf die technische Befähigung und Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienste anzustellenden Bediensteten,
3) auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.
Soll eine Bahn, welche an eine dem Gesetze über die Eisenbahn— unternehmungen vom 3. November 1838 unterliegende Eisenbahn An⸗ schluß hat, von dem Unternehmer der letzteren angelegt und betrieben werden, so beschränkt sich die Prüfung auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.
nachfolgenden Verpflichtungen
S 46. Zur Benutzung öffentlicher Wege bedarf es der Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen und der , der Wegepolizeibehörde. ĩ.
Die Bestimmungen der 88 8, 17 bis 20 und 2 Satz 1 finden auf diese Bahnen gleichmäßige ,
Polizeiliche Bestimmungen uͤber den Betrieb auf solchen Bahnen können nur im Einverständniß mit der Eisenbahnbehörde (8 44) er⸗ lassen werden.
§ 49.
Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn wieder— holt gegen die Bedingungen derselben in wesentlicher Beziehung ver—⸗ stoßen wird.
Ueber die Zurücknahme der Genehmigung entscheidet auf Klage der Behörde (5 44) das ee,
§ 50.
Die eisenbahntechnische Aufsicht und Ueberwachung der Privat- , erfolgt durch diejenige Behörde, welcher diese Auf aben bezüglich der dem 5 Verkehre dienenden Bahn, an welche sie anschließen, obliegen. 809
51.
Die Bestimmungen der S3 45 bis 49 finden auf diejenigen Bahnen, welche n gn eines Bergwerks im Sinne des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 705) bilden, keine Anwendung. .
Durch die e nnn g in § 50 wird das auf dem Allgemeinen Berggesetz vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 795) beruhende ie lotecht der Bergbehörden gegenüber diesen Bahnen nicht
erührt.
Gemeinsame und Uebergangsbestimmungen. S 52.
Gegen die Beschlüsse und Verfügungen, für welche die Landes⸗ Polizeibehörden in Verbindung mit den Eisenbahnbehörden zuständig sind, und gegen die Beschlüsse und Verfügungen der eisenbahn⸗ technischen Aufsichtsbehörden findet die Beschwerde an den Minister der öffentlichen Arbeiten statt. Im übrigen greifen die nach den Be⸗ stimmungen der S5 127 bis 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz-Samml. S. 195) zu⸗ lässigen Rechtsmittel Platz. .
FS 53.
Für die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen ist diejenige Behörde zuständig, welcher die Genehmigung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß FS§5 3 und 44 obgelegen hätte.
Auf diese Bahnen finden die S§ 2, 20 bis 22, 24, 25, 40, 42 und 52, bezw. 48 bis 50 des gegenwärtigen Gesetzes sowie die Be⸗ dingungen und Vorbehalte, welche bei ihrer Genehmigung vorgesehen sind, , ,
Die Unternehmer sind jedoch berechtigt, sich durch eine an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richtende Erklärung den sämmtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu unterwerfen. .
Die Genehmigung von wesentlichen Erweiterungen oder wesent— lichen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes kann von der Unterwerfung des Unternehmens unter sämmtliche Be— stimmungen dieses Gesetzes abhängig gemacht werden. .
Der Zeitpunkt der Unterstellung unter dieses Gesetz ist öffentlich bekannt zu machen. .
Wohlerworbene Rechte Dritter werden durch die Unterwerfung nicht berührt. ö.
8 OP.
Dieses Gesetz tritt bezüglich des 8 49 am 1. April 1893, be⸗ züglich aller anderen Bestimmungen am 1. Oktober 1892 in Kraft. 855. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister des Innern betraut. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Marmor⸗Palais, den 28. Juli 1892. (L. S.) Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.
Kunst und Wifsenschaft. Die Neuerwerbungen der Königlichen Gemäldegalerie.
Im Vorraum zur Gemäldegalerie sind gegenwärtig eine Anzahl neuangekaufter Bilder ausgestellt, die eine der bedeutendsten Erwerbungen ausmachen, die die Galerie erfahren hat. Das hauptsächlichste Stück ist eine große Altartafel des Venetianers Carlo Crivelli, wodurch die ohnehin schon treffliche Sammlung italienischer Altarbilder des 15. Jahrhunderts in bester Weise vermehrt wird. Das um⸗ fangreiche Bild, das allerdings um hohen Preis auf der Auction der Sammlung Dudley erworben wurde, stellt die Darreichung der Schlüssel an Petrus dar. Auf dem Schooße der thronenden Madonna sitzt das mit einem grünen Rock bekleidete Christkind und reicht dem knienden Petrus die Himmelsschlüssel. Zu beiden Seiten schauen drei männliche Heilige dem Vorgang zu. Der Thron der Madonna, der mit einer Fruchtschnur und der bei Crivelli nie fehlenden Gurke verziert ist, beengt den ohnedies schmalen Raum derart, daß sich die zuschauenden Heiligen zusammendrängen und die beiden neben dem Thron stehenden sich vorbeugen müssen, um noch etwas sehen zu können. In Gold und in den prächtigsten Farben glänzen die Gewänder der Maria und der Heiligen. Die Goldverzierungen aber und die Hei⸗ ligenscheine sind nicht, wie sonst bei Crivelli üblich, plastisch mit Stuck aufgesetzt, sondern flach gemalt. Das Bild kann wie kaum ein anderes die eigenthümliche Stellung Carlo Crivelli's zeigen, der in seiner Kunst die Schuleinflüsse von Venedig und von Padua vereinigt. Die glänzende helle Färbung weist nach Venedig, die gezierte Haltung, aber auch die Fähigkeit, gesteigerte Affecte wahr zur Darstellung zu bringen, ist in Padua erlernt. Er selbst nennt sich freilich immer stolz einen Venetianer, wenn er auch hauptsächlich auf dem italienischen Festland gewirkt hat. Auch das neue Bild trägt eine solche Inschrift und ist als „Opus Caroli Crivelli Veneti* bezeichnet.
Crivelli war bisher in der Galerie durch zwei Bilder vertreten. Das eine eine unschöne Klage um den Leichnam Christi, ist trotz der vollen und echten Bezeichnung sicher nur ein Atelierbild. Das andere aber, eine heilige Magdalena mit der Salbbüchse, ist ein gutes und charakteristisches Werk des Meisters, zarter in der Färbung als das neue Bild und mit den eigenthümlichen plastischen Goldverzierungen.
Die übrigen neuerworbenen Bilder gehören der deutschen und niederländischen Schule an. Von dem Regensburger Maler und Kupferstecher Albrecht Altdorfer besaß die Galerie bisher fünf Bilder. Jetzt kommt eine Geburt Christi aus der Frühzeit des Meisters hinzu, ein feingemaltes, trefflich erhaltenes Bildchen. In einem verfallenen Haus knien Joseph und Maria, während Engel das Kind auf einem Leintuch in der Schwebe halten. Von gleichem Reiz ist eine zweite Gruppe schwebender Engel, die sich von dem dunklen Nachthimmel hell abhebt. Der älteren niederländischen Schule, vielleicht einem Nachahmer des Roger van der Weyden, ist eine neugekaufte Kreuzigung Christi zuzuschreiben. Der in der älteren Kunst so vielfach behandelte Gegenstand ist originell und selbständig aufgefaßt; namentlich muß die Haltung des Johannes, der sich in seinem Schmerz abwendet, auffallen. Das Bild war ursprünglich, wie noch deutlich erkennbar ist, auf Goldgrund gemalt, der aber später — vielleicht von demselben Künstler — mit einer Landschaft und einem Himmel übermalt wurde.
Die eigenhändigen Gemälde des hauptsächlich als Kupferstecher thätigen Lucas van Leyden gehören zu den größten Seltenheiten: um so erfreulicher, daß ein so treffliches Bild des Meisters für die Galerie erworben werden konnte. Es ist eine Madonna mit dem Kind, das durch musizirende und spielende Engel erheitert wird. Die zeichnerischen und malerischen Qualitäten des Meisters kommen in dem neuen Bild aufs beste zur Anschauung.
Auch von Rembrandt konnte ein neues Bild erworben werden. Das skizzenartig in gelben, grauen und braunen Tönen gemalte Bild stellt die Predigt Johannes des Täufers dar. In heftiger Bewegung steht der Vorgänger Christi auf erhöhtem Boden und predigt zu einer seltsam zusammengesetzten Menge, die nicht durch⸗ weg andächtig seinen Worten zuhört. Da sieht man In— dianer, einen Gaukler mit einem Affen, spielende Kinder, im Vordergrunde drei jüdische Priester in leiser, erregter Unterhaltung.
Wer die Radirungen Rembrandt's genauer kennt, wird manchen be⸗ kannten Typus in dem Bilde ioieder finden. Die Kraft der Charakteristit stellt es den großen Radirungen nahe. Das Bild, zu dem sich eine flüchtige Studie in der Sammlung des Pariser Malers Laon Bonnat vorfindet, gehört der mittleren Zeit Rembrandt's an.
Noch zwei weitere Bilder der niederländischen Schule des 17. Jahrhunderts gehören zu den , . Neuerwerbungen. Das eine wird einem sonst unbekannten Maler Pieter van den Bos zugeschrieben. Das kleine Bildchen stellt eine Spitzenklöpplerin dar, in zinnoberrother Jacke, weißer Schürze und großem, vom Gürtel herabhängenden Hut. Es ist in der Färbung äußerst frisch und reizvoll. Und dann noch ein großes Frühstũcks. Stillleben des Haager Meisters Abraham van Beyeren, der sonst meist als Fischmaler bekannt ist, mit einer silbernen Kanne, in der sich das Bildniß des malenden Meisters widerspiegelt. ö
— Aus Riedlingen in Württemberg wird dem Staats⸗Anz. f. W.“ unter dem 7. August berichtet: Maler Traub aus Zwiefalten entdeckte in der Kirche zu Heiligkreuzthal bei der Reinigung der Wände im Schiff und Chor an den Gewölben alte Wandgemälde, bestehend aus Gruppenbildern aus dem Leben Jesu, Inschriften und Architekturverzierungen. Alle waren mit mehrfacher Tünche überzogen. Vorläufig werden nun die Malerarbeiten eingestellt, um von com⸗ petenter Seite über den Werth der gefundenen Wandgemälde ein Urtheil zu erwarten.
— In Mos kau ist am Sonnabend der internationale Con- greß für prähistorische Archäologie und Anthropologie eröffnet worden. Der General⸗Gouverneur von Moskau, Großfürst Sergius, welcher 2 des Congresses ist, wohnte mit seiner Gemahlin der Eröffnungssitzung bei. Im Laufe der Verhand⸗ lungen stellte der Delegirte, Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Virchow aus Berlin den Antrag: der Congreß möge sich mit der Frage beschäftigen, ob die Theorie Darwin's begründet sei.
Ueber den weiteren Verlauf des Congresses für Criminal⸗ Anthropologie in Brüssel wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Die Nachmittagssitzung vom 9. d. M. wurde ganz unter dem Ein⸗ druck der Genugthuung abgehalten über die in der K erzielte Einigung der Juristen und Anthropologen, der mehrere Redner zu Anfang der Verhandlung Ausdruck verliehen (vgl. d. gestr. Nr. d. Bl). s wurden noch weitere Punkte der drei Berichte einer Kritik unterworfen, worauf die Berichterstatter selbst antworteten. — In der Sitzung vom 10. August be⸗ richtete Nacke über die Anzeichen der Entartung bei den Frauen dahin, daß die Verbrecherinnen gewöhnlich von kleinem Wuchs seien, jedoch, wie die Irrsinnigen, zu lange Arme haben. Professor Benedikt führte in einem Bericht aus, die Frage der Verbrechen aus Suggestion sei nicht spruchreif für den Gesetzgeber. Er verlangt, daß die Untersuchungen über Suggestien fortgesetzt werden, daß die Gesetzgebung jedoch die mißbräuchliche Hypnotisirung untersage. Voisan-Paris brachte einen im entgegengesetzten Sinne lautenden 63 richt ein. Schwächliche Leute seien für Suggestion, wach oder hypnotisirt, empfänglich; auch andere Personen, freilich in seltenen Fällen, könnten durch Hypnose zu verbrecherischen Handlungen verleitet werden. Daher sei die Verantwortlichkeit bei einem Verbrechen infolge von hyp⸗ notischer Suggestion in dem Sinne des französischen Strafgesetzbuchs einzuschränken, wonach eine Handlung nicht als verbrecherisch gilt, wenn der Thäter durch eine unwiderstehliche Gewalt dazu getrieben wurde. Bérillon besprach die Häufigkeit der falschen Jeugnisse und Aussagen durch gewöhnliche Suggestion, wie sie jeder Untersuchungsrichter unbewußt ausüben könne. Es sei Aufgabe der Schule, die Erziehung dahin zu richten, daß das Kind sich nicht durch die Worte anderer beeinflussen lasse. Gaudenzi (Turin) zeigte einen verbesserten Schädelmesser. — Die Mitglieder des Congresses unternahmen sodann einen Ausflug nach Mons zur Besichtigung der dortigen Irrenanstalt. Der Justiz⸗Minister Lejeune hatte sich den Ausflüglern angeschlossen.
— Die gegenwärtige große Nähe des Planeten Mars wird von den Astronomen fleißig zu Beobachtungen und Forschungen benutzt. Nunmehr liegt, wie wir der Nat. Itg.“ entnehmen, folgender stelegraohischery Bericht des Professors Pickering von dem Obser⸗ vatorium der Havard Universität in Arequipa (Peru) über seine neuesten Beobachtungen des Mars vor: „Es scheint zwei große Flächen von dauernd blauer Farbe neben dem Aequator des Mars zu geben. Die Gesammtgröße dieser beiden Flächen beträgt 500 000 Quadrat⸗ meilen. Am 23. Juni erschien ein kleiner dunkler Fleck auf der südlichen Schneekappe des Mars, der sich schnell nach der Längenrichtung ausdehnte. Anfang Juli war er 1006 Meilen lang und theilte die Schneekappe in zwei Hälften. Der Schnee ist jetzt auf dem Mars auf einer Fläche von etwa 1 600 000 Quadratmeilen in den letzten 30 Tagen geschmolzen. Kleine dunkle, von Schnee umgebene Flächen erschienen am 19. Juli. Am 12. Juli beobachtete ich eine dunkle, gabelförmige Linie in der Form des Buchstaben Y nach den Seen zu. Am 16. erschien eine dunkle Fläche auf der Nordseite des unteren Theiles des , welche in Ver—
indung mit den nördlichen Seen stand. Am 24. Juli erschien eine
dunkle Fläche, wie ein See aussehend, nahe der Schneelinie. Am 25. wurde der südliche Zweig des w sehr schmal. Viele andere weniger bedeutende Veränderungen zeigten sich und am Montag Abend be⸗ obachtete ich eine glänzendere grüne Fläche nahe dem Pol.“
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die diesjährige Ernte in den Pacifiestaaten wird uns Folgendes berichtet. . .
Der Ertrag der neuen Ernte dürfte sich bis jetzt mit irgend welcher Zuverlaͤssigkeit nicht schätzen lassen. Die Witterungs⸗ verhältnisse waren in manchen Theilen des Staates Californien nicht besonders günstig und ist auf einen außergewöhnlich hohen Ertrag deshalb keinesfalls zu rechnen. Die Wahr— scheinlichkeit ist dafür, daß das für die Ausfuhr verwendbare Quantum in Californien demjenigen des letzten Jahres (15 bis 16 Millionen Centner) ungefähr gleichkommen wird.
Der für den Export vorhandene Ueberschuß von Weizen in Washington und Dregon dürfte sich auf 5 bis 6 Millionen Centner stellen. Der gesammte für die Ausfuhr verwendbare Weizenvorrath der Pacificstaaten (Mehl eingeschlossen) dürfte also 22 Millionen Centner nicht übersteigen.
Das Areal, welches in Kalifornien gegenwärtig mit Weizen bestellt ist, wird auf 2 859 554 Acres angegeben. Dasselbe würde, auf den Acre 8 Centner gerechnet, 22 876512 Centner ergeben. Die Weizenernte stellt sich jedoch niedriger, weil ein nicht unbedeutender Theil des Weizens grün geschnitten und als Heu verwandt wird. z
Die Rog gen production der Pacificküste ist verhältniß⸗ mäßig unbedeutend und, Kalifornien allenfalls ausgenommen, für die Ausfuhr garnicht in Anschlag zu bringen. Die nördlichen Staaten ziehen vorläufig nicht mehr, als für den eigenen Gebrauch verwandt wird.
Der e, ves vorigen Jahres in Californien war auf etwa 160 000 Centner veranschlagt worden, und wird die e,, Ernte der Annahme nach etwa 200 000 Centner ergeben.
Die Ausfuhr belief sich im letzten Erntejahr auf 83 64 Centner. .
Die gegenwärtig in Californien mit Gerste bestellte Fläche wird auf etwa 800 000 Acres angegeben; der Ernte⸗ . dürfte sich danach auf ungefähr 160 Millionen Centner
elaufen.
Die Ausfuhr belief sich Jahre auf 975 737 Centner.
im letzten
Die Ernteaussichten im Jahre 1892 für das europäische Rußland.
Gouyver nements.
Nach Veröffentlichungen des:
Landwirthschafts· Departements des Domänen ⸗Ministeriums
Finanz Ministeriums
pro. 27. 15. Juni.
pro Ende Juni.
Ministeriums des Innern
Anfang Juli alt. St.
Archangelsk. Wologta. Wjatka.
Perm.
Nowgorod.
Olonez.
St. Petersburg.
Pskow. Twer. Jaroslawl.
Kostroma.
Wladimir.
Kaluga. Tula. Rjäsan. Tam bow. Pensa.
Drel.
Kursk.
Woronesh. Poltawa.
Charkow.
Tschernigow.
Nishni⸗Nowgorod.
Kasan.
Ssimbirẽsk.
Ufa. Astrachan.
Jekaterinos law.
Taurien.
Chersson.
Bessarabien.
Sommersaaten mittelmäßig. Sommersaaten: im Nordosten mittelmäßig. Wintersgaten: in den Kreisen Ssarapul und Slasow befriedigend. Sommetsaaten: im sudöstlichen Theile mittelmäßig. Wintersaaten: friedigend. Sommersaaten: mittelmäßig.
im westlichen Theile be⸗
in den westlichen Kreisen
Sommersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten befriedigend.
Wintersaaten vorzüglich.
Sommersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten
In einigen Kreisen die unbefriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: Kreis Michailow nügend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten ausgezeichnet.
unge⸗
Wintersaaten im nördlichen Theile des Gouvernements ungünstig.
Wintersaaten größtentheils ungünstig.
Wintersaaten ungünstig.
Sommersaaten im südlichen Theile mittel⸗ mäßig. ⸗
Wintersaaten ungünstig.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten ungünstig. Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: Im Süden des Gouverne⸗ ments ungenügend. Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten ausgezeichnet.
Wintersaaten: Kreise Laischew, Spassk u. Tschistopol Roggen besonders günstig. Sommersaaten im östlichen Theile des
Gouvernements mittelmäßig.
Wintersaaten: In den Kreisen Zarizyn, Kamyschin und in einem Theil von Balaschow ungenügend, sonst sehr gut.
Wintersaaten: Kreis Stawropol und der nordwestliche Theil von Buguruslau besonders günstig.
Wintersaaten ausgezeichnet.
Wintersaaten: Kreis Birsk befriedigend, sonst sehr gut. Sommersaaten: mittelmäßig. ; Wintersaaten ungünstig.
im Kreise Menselinsk
Wintersaaten ungünstig und schlecht.
Wintersaaten: im südlichen Theil unge⸗ 3 end und schlecht, sonst scheinbar esser.
Sommersaaten ungenügend, mit Aus⸗
nahme von Mais.
N — 24S Oa0 1M) Q
Som mersaaten Kt. außer in 2 Kreisen. . Semmer⸗ und Wintersaaten befriedigend, theils mittelmäßig. Winter und Sommersaaten befriedigend.
.
Winter und Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: in 2 Kreisen befriedigend.
Semmersaaten gut. ⸗
Winter und Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend, sonst gut. Winter und Sommersaaten: in 2 Kreisen unbefriedigend, sonst gut. Wintersaaten: in 2 Kreisen unbefriedigend. . Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend, sonst befriedigend. Winter und Sommersaaten in den meisten Kreisen gut.
Winter⸗ und Sommersaaten gut.
Wintersaaten theils gut, theils unter mittelmäßig.
Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend.
Wintersaaten in 2 Kreisen gut, 1 Kreis unbefriedigend. Sommersaaten befriedigend, außer 1 Kreis. Winter- und Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten nur 2 Kreise befriedigend, sonst unbefriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.
Wintersaaten: 3 Kreise nicht ganz befriedigend, 13 Krenelunberriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend. . ;
Wintersagten: 3 Kreise unbefriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.
Wintersaaten: 3 befriedigend. ; Sommersaaten: 2 Kreise befriedigend, sonst gut.
Winter⸗ und Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten nur in 3 Kreisen unbefriedigend. Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten unbefriedigend, besonders Kreis Belgorod schlecht. Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersagten in den meisten Kreisen unbefriedigend; in den Kreisen Bogutschar, Pawlowsk, Korotojak schlecht.
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten unbefriedigend; Kreise Gadjatsch, Mirgorod, Senkow und Chorol schlecht.
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten meistens unbefriedigend.
Sommersaaten befriedigend, nur 2 Kreise unbefriedigend.
Wintersagten 4 gut, 2 Kreise unbefriedigend. Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersagten: In den meisten Kreisen befriedigend. Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten: gut, 2 Kreise unbefriedigend. Sommersaaten: 3 Kreise unbefriedigend.
Wintersaaten in einigen Kreisen sehr gut. Winter- und Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten: 2 Kreise unbefriedigend, sonst gut.
Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten: 1 Kreis nicht ganz befriedigend, sonst gut. Sommersaaten: befriedigend.
Winter⸗ und Sommersaaten gut.
Winter⸗ und Sommersaaten Mut.
Wintersaaten: theilweise unbefriedigend, theils mittelmäßig. Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaagten unter mittelmäßig.
Sommersaaten befriedigend.
Winter⸗ und Sommersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig.
Winter⸗ und Sommersaaten sch echt, besonders im Kreise Odessa.
*
Winter⸗ und Sommersaaten größtentheils unbefriedigend, besonders
der südliche Theil.
Sommer⸗ und Wintersaaten theils befriedigend, theils unbefriedigend. Sommer⸗ und Wintersaaten befriedigend.
Wintersagten: 10 schlecht, sonst befriedigend.
Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten befriedigend, außer in den Kreisen Ossinsk, Ssolikamsk und im
größten Theile von Krasnoufimsk unter mittelmäßig; Kreis Tscherdynsk schlecht.
Sommersaaten befriedigend, außer in den Kreisen Jekaterinburg und Kras⸗ noufimskt.
Wintersaaten mittelmäßig. = 2
Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten; in den Kreisen Lodeinoje Pole und Kargopol größtentheils be⸗ friedigend, in den übrigen Kreisen theils unbefriedigend, theils mittelmäßig.
Sowmmersaaten theils unbefriedigend, theils mittelmäßig. .
Wintersagten größtentheils befriedigend. .
Sommersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig.
Wintersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten theils befriedigend, theils Kreisen Porchow und Cholm. —
Winter, und Sommersaaten undicht und niedrig, sehr unbefriedigend.
Wintersaaten befriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: in den Kreisen Kostroma, Tschuchlomsk und Buisk und einem Theil von Makarjewsk gut, sonst befriedigend.
Semmersaaten mittelmäßig. r
Wintersagten im ganzen befriedigend, außer in den Kreisen Murow und Wijasniki.
Sommersaaten: in den Kreisen Wladimir, Kowrow, Pokrow Ssudogda Jurjew befriedigend, sonst schlecht. ö
Wintersaaten befriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Winter- und Sommersaaten befriedigend, außer Kreis Juchnow, wo beides schlecht.
Wintersaaten: in den Kreisen Koselezk, Borowsk und Malojaroslawez befriedi⸗ gend, sonst unbefriedigend.
Sommersaaten unbefriedigend, doch Hoffnung auf Besserung.
Wintersaaten unter mittelmäßig.
Sommersaaten befriedigend. Hafer: schlecht.
Wintersaaten im ganzen mittelmäßig (Kreis Michailow Roggen schlecht); Hafer: niedrig und schlecht.
Sommersaaten im ganzen befriedigend.
Wintersagten: Kreis Tambow gut, in den übrigen Kreisen befriedigend.
Sommersaaten: Kreis Lipezk gut; Kreise Tamboöw. Jelatjina, Schazk und Koslow befriedigend; in den übrigen 7 Kreisen infolge Duͤrre verschlechtert.
Wintersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig, Kreise Inssar, Lomow, Goroditsche, Mokschau schlecht. ö
Sommersaaten größtentheils befriedigend.
Wintersaaten: Kreise Jelez, Lipezk und Dmitrowsk befriedigend, Maloarchangelsk und Trubtschewsk und Karatschew unbefriedigend; Hafer: Frühsaat befriedi⸗ gend, Spätsaaten schlecht.
Sommersaaten: infolge Dürre schlecht.
Wintersaaten: Kreis Dmitriew befriedigend, Kreise Sudsha, Ligowo und Theile ven Putiwl mittelmäßig; Kreise Schtschigry u. Tim unter mittel, die übrigen schlecht. *
Sommersaaten: Dmitriew Graiworon, Sudsha Noworskol befriedigend, sonst schlecht.
Wintersagten unbefriedigend.
Sommersaaten: Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten unbefriedigend.
unbefriedigend; schlecht in den
Frühsaat mittelmäßig, Spätsaat sehr
Wintersaaten überall schlecht.
Sommersaagten; Kreise Priluki, Lochwiza, Lubuy und Pirjatin infolge Dürre schlecht, die übrigen Kreise theils befriedigend, theils mittelmäßig.
Wintersaaten: Charkow, Walkow, Bogoduchow, Lebedinsk, Smijew, Usjum, Woltschansk, Achtyrka, Kupiansk mittelmäßig, Ssumy und Starobelsk schlecht.
Sommersaaten: Charkow, Walkow, Smijew, Usjum, Kupiansk, Woltschansk befriedigend; Bogoduchew, Achtvrka, Lebedinsk, Starobelsk mittelmäßig; Ssumy schlecht.
Wintersaaten: Kreise Koselezk, Gluchow, Mglin befriedigend; Krolewez stellen—⸗ weise befriedigend; Oster, Starodub, Sosny, Neshin mittelmäßig; Tschernigow, Ssurash. Konotop, Gorodujansk, Nowosubkow, Nowgorodsewersk unter mittel; Borsensk schlecht.
Sommersaaten: Gluchow befriedigend; Krolewez, Koselezk stellenweise unbe⸗ friedigend; Oster, Starodub, Sosnv, Mglin mittelmäßig; Ssurash stellen— weise mittelmäßig; Tschernigow, Konotop, Gorodujansk, Nowosubkow, Now⸗— gorodsewersk unter mittelmäßig; Borsensk und Neshin schlecht.
Wintersaaten größtentheils befriedigend. .
Sommersaaten: Kreise Ardatow, Gorbatow Kniaginin, Makarjew, Nishegorodsk und Sergatsch besser, sonst unbefriedigend.
Wintersaaten: außer Tschistopol und Spassk gut.
Sommersaaten: Frühsaaten gut. Spätsaaten unbefriedigend; Tschistopol, Spassk und Jadrinsk niedrig und undicht.
in den Kreisen
unsk, Buinst, Kurmish größtentheils befriedigend, Ssysran mittelmäßig.
Sommersaaten: Ssimbirsk, Alatyr, Ardatow, Karssunsk und Buinsk größten⸗ theils befriedigend; Kurmish, Ssendilejew und Ssysran mittelmäßig, theil⸗ weise schlecht.
Wintersaaten; Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Chwalynsk, der größte Theil von Atkar und Sserdobsk befriedigend; Balaschow unter mittelmäßig; Zarizyn und Kamyschin schlecht.
Sommersaaten: Balaschow und der nördliche Theil von Chwalynsk gut; Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Zarizyn befriedigend; Atkar, Sserdobsk und der südliche Theil von Chwalynsk mittelmäßig; Kamyschin Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten schlecht.
Wintersaaten: Kreise Nikolajewsk, Nowousensk, Busuluk befriedigend; Ssamara,
Bugulmin und Buguruslau theils befriedigend, theils unbefriedigend; Staw⸗
ropol größtentheils unbefriedigend.
Sommersaaten: Nikolajewsk gut; Stawropol und Nowousensk befriedigend; Ssamara, Busuluk, Bugulmin und Buguruslan theils befriedigend, theils
unbefriedigend. .
Wintersaaten gut.
Sommersaaten befriedigend. . (
Wintersagten gut, außer in den höher gelegenen Orten des Kreises Slatoust.
Sommersaaten gut, mit Ausnahme von Gerste; Kreis Menselinsk schlecht.
Wintersaaten: Kreise Alatyr und Ardatow gut; Ssimbirsk, Ssengilejew, Karss⸗ 9
Wintersaaten: Kreis Tschernojarse befriedigend, sonst mittelmäßig. Sommersaaten größtentheils befriedigend.
Wintersagten mittelmäßig.
Sommersaaten gut. . . Wintersaaten: Kreise Feedossia u. Simferopol gut, Eupatorig, Jalta und ein Theil von Berdjansk befriedigend, Dnjepr und Perekop über mittelmäßig, Melitopol unter mittelmäßig. .
Sommersaaten. Kreise Melitopol, Berdjansk gut, Eupatoria und Jalta be⸗ friedigend, QDnjepr und Perekop über mittelmäßig, Feodossia mittelmäßig, Simferopol theilweise gut, theilweise schlecht. . Wintersagten größtentheils schlecht. ö. . . Sommersaaten; Kreis Chersson befriedigend, Jelisawetgrad größtentheils mittel- mäßig, Odessa theilweise mittelmäßig, theilweise schlecht, in den übrigen Kreisen meistentheils schlecht. . . Winter und Sommersaaten: Kreise Kischinew, Theile ven Chotin und Ismail mittelmäßig, sonst schlecht außer Mais.