Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. August.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag von 3 bis 51, Uhr Marinevorträge entgegen. 35
Hue Vormittag wohnten Seine Majestät von 7 Uhr ab den Garde⸗Cavallerie⸗Brigade⸗Uebungen auf dem Tempel⸗ hofer Felde bei. Auf der Fahrt von isdn nach Berlin nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militär⸗ cabinets von Hahnke entgegen.
Das „Armee ⸗Verordnungs-⸗Blatt“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Cabinetsordre wegen Anlegung von Trauer für den verstorbenen General-Adjutanten, General der Cavallerie Grafen von Brandenburg:
Um das Andenken Meines verstorbenen General-Adjutanten, des Generals der Cavallerie Grafen von Brandenburg zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß die Offiziere Meines Regiments der Gardes du Corps, à la suite dessen der Verstorbene gestanden hat, drei Tage Trauer — Fler um den linken Oberarm anzulegen haben. Pots⸗ dam, den 9. August 1892. Wilhelm. An das General-Commando des Garde⸗Corps.
Die Nr. 16 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 15. August 1892 enthält eine Reihe die Unfallversicherung betreffender Recurs— Entscheidungen von allgemeiner Bedeutung: .
In mehreren Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungs— amt zunächst an dem bereits früher anerkannten Grundsatz sestgehalten, wonach die Versicherungspflicht auch für einen an sich nicht versicherungspflichtigen Betriebs⸗ theil eines einheitlichen Gesammtbetriebes be— gründet wird, sofern der Haupttheil des letzteren versicherungs— pflichtig ist, und jener Nebenbetrieb einen wesentlichen Be— standtheil des Gesammtbetriebes bildet.
Demgemäß ist den Hinterbliebenen eines bei einer Möbeltischlerarbeit tödtlich verunglückten Bau⸗ gewerbetreibenden die Unfallrente zugebilligt worden, da der Verunglückte in erster Linie und hauptsächlich mit der Ausführung von Zimmer- und Maurerarbeiten be— schäftigt war und neben dieser Hauptthätigkeit sich nur in sehr geringem Umfang mit der Anfertigung von Schränken, Tischen, Stühlen und Särgen sowie mit Reparaturarbeiten an landwirthschaftlichen Geräthen befaßte.
Auch in einem anderen Falle, in welchem ein Unter— nehmer neben einer Zimmerei — dem Haupt⸗ betriebe — ein Holzhandlungs- und Holz— verarbeitungsgeschäft betrieb, ist die zuständige Bau⸗ gewerks⸗Berufsgenossenschaft zur Entschädigung eines Unfalls verurtheilt worden, den ein Arbeiter des Betriebes bei dem Verladen von Holz erlitten hatte, ohne daß fest— gestellt zu werden brauchte, ob das verladene Holz für die Zimmerei oder das an sich nicht versicherungspflichtige Holz— geschäft bestimmt war. j
Endlich ist die Versicherungsanstalt der zuständigen Bau— gewerks⸗Berufsgenossenschaft als entschädigungspflichtig für einen Unfall erklärt worden, welchen ein selbstver⸗ sicherter Baugewerbetreibender (Maurer), der nach Ortsgebrauch auch das Reinigen von Schornsteinen übernahm, bei der letzteren Thätigkeit erlitten hatte, obwohl diese für sich allein die Heranziehung zur Selbst— versicherung nicht begründet haben wurde.
Eine Brauerei hatte auf einem Grundstück, welches von derselben über eine Meile entfernt ist, ein größeres Vergnügungslocal errichtet, in welchem das Bier der Brauerei für deren Rechnung zum Ausschank gelangt. Der für das Lokal angestellte Wächter erlitt, als er die mit Gasäther gefüllten Lampen untersuchte, durch Explosion einer Lampe einen Unfall. Den Entschädigungsanspruch desselben hat das Reichs-Versicherungsamt für unberechtigt er— flärt, weil der Restaurationsbetrieb in das Gebiet des Handels— und Schankgewerbes falle, mithin nach der jetzigen Lage der Unfallversicherungs-Gesetzgebung nicht versicherungspflichtig sei, auch ein so enger wirthschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Restaurations⸗ und Brauereibetriebe, daß ersterer von der Versicherungspflicht des letzteren miterfaßt werde, nicht bestehe.
Der Lehrling eines Klempnermeisters erlitt einen Unfall, als er einen Korb gefüllter Petroleumflaschen aus dem Keller seines Arbeitgebers in die Werkstatt desselben heraufschaffte. Der Arbeitgeber betrieb außer einem kleinen Petroleumhandel die Werkstattklempnerei in nicht versicherungspflichtigem Umfange, daneben aber auch Bau⸗ klempnerei, für welche letztere stets ebenfalls in der Werkstatt mitgearbeitet wurde. Das bei jener Gelegenheit geholte Petroleum sollte etwa zur Hälfte zu Verkaufszwecken, zur Hälfte für die Beleuchtung der Werkstatt dienen. Das Reichs⸗-Versicherungsamt hat die Berufsgenossenschaft, bei welcher die Bauklempnerei jenes Unternehmers katastrirt war, zur Entschädigungsleistung verurtheilt, mit der Begründung, daß die Thätigkeit der Herbeischaffung des Petroleums, wenngleich dieselbe nur zu einem gewissen Theile den Zwecken der Bauklempnerei diente, doch auch zu diesen Zwecken allein hätte bewerkstelligt werden müssen, und die Jefahr, welche der Verletzte hierbei lief, da⸗ durch keine nennenswerth größere geworden sei, daß er noch einige Petroleumflaschen für andere Zwecke trug.
Aus den gleichen Erwägungen ist den Hinterbliebenen eines Kutschers die gesetzliche Entschädigung zuge— sprochen, welcher im Stalle seines Arbeitgebers gelegent— lich der Wartung der Pferde durch ö n. eines derselben tödtlich verletzt wurde, nachdem die Ermittelungen ergeben hatten, daß die betreffenden Pferde zwar zum größeren Theile dem Privatgebrauch des Arbeitgebers dienten, daneben aber auch regelmäßig unter Leitung des Verletzten Fuhren für den versicherungspflichtigen Betrieb des Arbeitgebers leisteten.
Ein Arbeiter begab sich nach mehrstündiger Arbeit im Betriebe nach einem nahegelegenen Wirtishause, um sich dort ein Glas Branntwein zu holen. Auf dem Rückwege erlitt er außerhalb der Betriebsstätte einen Un— fall. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat den vom Verletzten geltend gemachten Entschädigungsanspruch zurückgewiesen, in— dem es davon ausging, daß der Unfall außerhalb des Be— triebes erfolgt war.
Dagegen ist der Entschädigungsanspruch anerkannt worden bei einem Unfalle, der sich unter folgenden Umständen ereignet hatte: In einer größeren Ziegelei ist von dem Betriebs⸗ unternehmer eine Verkaufsstelle eingerichtet, in welcher ausschließlich für die Arbeiter Bier zu Selbst⸗— kostenpreisen ausgeschenkt wird. Der Ziegel⸗ meister, welcher für die Beschaffung und Ergänzung der erforderlichen Vorräthe Sorge zu tragen hat, erlitt einen tödtlichen Unfall, als er ein Fäßchen Bier aus der Brauerei herbeiholte. Die Recursentscheidung, welche den Hinterbliebenen die Rente zuspricht, ist darauf gegründet, daß unter den Begriff des Betriebes auch diejenigen Verrichtungen fallen, die nur mittelbar die gedeihliche Ent⸗ wicklung desselben fördern. Auch in dem Falle ist ein Zusammenhang mit dem Betriebe angenommen worden, in welchem ein Dampf— straßenbahnschaffner nach Ablieferung seiner Tageseinnahme und des Fahrkartenbestandes mit Freifahrterlaubniß einen Bahnzug zur Rückfahrt nach seinem Wohnort benutzte und auf dieser Fahrt einen Unfall erlitt. Ein derartig auf der Rückfahrt befindlicher Schaffner lege die Fahrt nicht wie ein Fahrgast, sondern als ein im Dienst der Verwaltung auch ferner stehender Angestellter derselben zurück, der nicht nur zur Rücksichtnahme gegenüber dem Publikum gezwungen, sondern auch, anders wie ein Fahrgast, dazu berufen sei, bei etwaigen Unregelmäßigkeiten im Betriebe selbst einzugreifen.
Die Ausführung einer neuen Eisenbahn-Halte— stelle war zwischen einem gewerbsmäßigen Bauunternehmer und der Eisenbahnverwaltung dergestalt getheilt, daß ersterer die Erdarbeiten mit seinen Arbeitern, letztere die Beförderung dieser Arbeiter und der Erdmassen von der Sandgewinnungs⸗ stelle auf die neue Haltestelle mit ihren Wagen und ihrem Personal, jeder für seine eigene Rechnung, aus— führte. Bei einer Entgleisung des Arbeits— zuges wurde einer der Arbeiter des Bauunter— nehmers tödtlich verletzt. Die Auffassung der beklagten Berufsgenossenschaft, daß die Arbeiter des Bauunternehmers während der Fahrten aus dessen Betriebe in den der Eisen— bahnverwaltung übergetreten seien, hat das Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamt nicht gebilligt, vielmehr angenommen, daß die Arbeiter auch während der Fahrten in dem Bau— betriebe des Unternehmers beschäftigt seien. Zu der Eisen— bahnverwaltung ständen sie während des Transports, da sie weder von ihr gelohnt würden, noch auch das mindeste mit dem Transportbetriebe zu thun hätten, in keinem anderen Verhältniß, als in welchem ein Fahrgast zu ihr stehe. Die Eisenbahnverwaltung sei für sie nicht Arbeitgeberin, sondern eine „dritte“ (der Berufsgenossenschaft vielleicht regreßpflichtige) Person im Sinne des § 98 des Unfallversicherungsgesetzes.
Aus ähnlichen Erwägungen ist der Unfall eines land— wirthschaftlichen Arbeiters, welcher im Auftrage seines Dienstherrn den Transport einiger für dessen Landwirthschaft bestimmter Pferde auf der Eisenbahn begleitete und beim Rangiren des betreffenden Güterwagens verletzt wurde, auf Grund des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes für entschädigungspflichtig erklärt worden.
In den beiden letzterwähnten Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungsamt hervorgehoben, daß den verurtheilten Berufsgenossenschaften der Rückgriff gegen den etwa haft— pflichtigen Eisenbahnunternehmer und dem Verletzten oder dessen Hinterbliebenen der Anspruch auf die etwa nach dem Haftpflichtgesetz begründete Mehrforderung gegen denselben offen gehalten werde.
Die Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“ für die Invaliditäts- und Altersversicherung enthält die auf Grund des §1530 Abs. ! des Invaliditäts- und Altersversiche— rungsgesetzes vom Reichs-Versicherungsamt erlassene Anweisung über die von sämmtlichen Versicherungsanstalten ein— zureichenden Uebersichten über die Geschäfts— und Rechnungsergebnisse. Für die Aufstellung der Uebersichten sind bestimmte Formulare vorgesehen, deren Ausfüllung in den beigegebenen „Erläuterungen“ näher ge— regelt wird. Unter anderem haben die Versicherungsanstalten ihren gesammten Vermögensbestand am Schlusse des Rech— nungsjahres, geordnet nach den verschiedenen Gattungen der Werthpapiere und Werthurkunden, anzugeben. Als Termin für die Einreichung der Uebersichten ist der 1. August des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres festgesetzt worden.
Der Kaiserliche Gesandte am Königlich serbischen Hofe Freiherr von Waecker-Gotter hat einen ihm Allerhoͤchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations-Secretär Graf von Bernstorff als Geschäftsträger.
Der Wirkliche Geheime LegationsRath Dr. Kayser ist in Berlin eingetroffen und hat die Geschäfte der Colonial— Abtheilung wieder übernommen.
Posen, 15. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen besichtigte vorgestern früh auf dem großen Exercirplatz bei Glowno das Grenadier-Regiment „König Wilhelm J.“ (2. Westpreußischeß) Nr. 7 und das Infanterie ⸗Regiment „von Courbiäre“ (́2. Posensches) Nr. 19. Nach beendigter Besichtigung kehrte Seine König— liche Hoheit an der Spitze der die Fahnen der 18. In⸗ fanterie⸗Brigade abbringenden Grenadier-Bataillone des Gre⸗ nadier-⸗Regiments „König Wilhelm J.“ (2. Westpreußisches) Nr. 7 nach Posen zurück. Vor dem Denkmal weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelms J. ließ Seine Königliche Hoheit die Grenadiere nochmals an sich vorbeimarschiren, während seitens des Regiments gleichzeitig ein Lorbeerkranz zu Füßen des Standbildes seines verewigten Chefs niedergelegt wurde. Am Nachmittag folgte der Prinz im Offiziercasino des 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments „Kaiserin“ Nr. 2 einer Einladung der Offiziere der 19. Cavallerie⸗Brigade. Dem Essen war eine Besichtigung der Remonten des Husaren— Regiments und deren Vorführung im Sprunggarten vorausgegangen. Gestern Vormittag wohnte der Prinz dem Gottesdienst in der Bernhardinerkirche bei und folgte Nachmittags einer Einladung des commandirenden Ge— nerals von Seeckt zum Diner. Heute früh begab sich Seine Königliche Hoheit zur Besichtigung der 9. Cavallerie-Brigade nach Lissa, von wo die Rückkehr heute Nachmittag erfolgte. Am Abend fand vor dem General-Commando auf dem Kanonenplatze großer Zapfenstreich statt.
Bayern.
München, 16 August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold ist heute früh aus Ischl hierher zurückgekehrt und beabsichtigt morgen früh 8 Uhr 25 Minuten nach Berlin abzureisen, um sich Seiner Majestät dem Kaiser als Inspecteur der 4. Armee⸗Inspection vorzustellen.
Der päpstliche Nuntius Agliardi ist aus Ragatz hier wieder eingetroffen.
Eachsen.
Dresden, 15. August. Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche am Sonntag Vormittag die Rückreise von Amerois über Luxemburg angetreten hatte, ist heute Vormittag wieder in Dresden eingetroffen. Allerhöchstdieselbe wurde von Seiner Majestät dem König, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen und Ihrer Rc hen ichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich August auf dem Leipziger Bahn⸗ hof empfangen, besuchte darauf den Gottesdienst in der katholischen Hofkirche und begab sich alsdann in das Königliche Residenzschloß. Nachmittags traf Ihre Majestät die Königin im Lustschlosse zu Pillnitz ein.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs hat sich der Commandeur der 3. Infanterie⸗Brigade Nr. 47, General⸗ Major von . nach Wien begeben, um der morgen in Mauer bei Wien stattfindenden Uebertragungs- und Bestat⸗ tungsfeier der Gebeine im Jahre 1866 daselbst verstorbener sächsischer Soldaten beizuwohnen.
Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 15. August. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice von Edin burg sind, wie die Cob. Ztg.“ meldet, heute Mittag aus England hier, Seine Durchlaucht der Prinz und Ihre König— liche Hoheit die Prinzessin Philipp von Sachsen— Coburg⸗Gotha vorgestern in Reinhardsbrunn angekommen.
Deutsche Colonien.
Dem Colonialrath war bei seiner letzten Sitzung im April d. J. unter anderem die Frage der Einführung einer einheitlichen Schreib- und Sprechweise der geo— graphischen Namen in den Schutzgebieten zur Begutachtung vorgelegt worden. Der Colonialrath hatte die Nothwendigkeit der Regelung dieser Frage anerkannt und heschlossen: „das Auswärtige Amt zu ersuchen, eine Commission von Sachverständigen und drei Mitgliedern des Colonialraths zur Feststellung einer ein— heitlichen Schreib und Sprechweise dieser Namen zu berufen.“ Eine solche Commission ist berufen worden und hat unter dem Vorsitz des Staatssecretärs 4. D., Wirklichen Geheimen Raths Dr. Herzog (Mitglied des Colonialraths) mehrere Sitzungen . Die Commission hat die nachstehend abgedruckten Be— schlüsse gefaßt, welche nach Zustimmung des Reichs-Marine— amts und des Reichs-Postamts die Genehmigung des Reichs— kanzlers gefunden haben:
Einheitliche Schreib⸗ und Sprechweise der geographischen Namen
in den deutschen Schutzgebieten. (Für den amtlichen Gebrauch.)
Bei een, Bezeichnangen, welche aus europäischen Sprachen entnommen sind oder von Eigennamen herrühren, verbleibt es bei der ursprünglichen Schreibweise. Europäischen Sprachen ent— nommene allgemeine geographische Bezeichnungen wie Berg, Fluß, See, Dorf, Stadt u. s. w. sind in der Regel deutsch wiederzugeben.
Im übrigen gelten für die Schreib- und Sprechweise der ge farhischen Namen in den deutschen Schutzgebieten folgende Regeln:
l. Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit einfachen Schriftzeichen möglich ist.
I. Selbstlauter (Vocale) und Doppellauter (Diphthonge) werden so geschrieben, wie sie in der deutschen Sprache klingen.
Für äu, eu, oi und oy wird nur oi, für ai, ei, ay und ey nu ai gesetzt.
Die Reihe der Selbstlauter und Doppellauter ist darnach folgende:
8,
Selbstlauter werden doppelt geschrieben, wenn sie getrennt aus— gesprochen werden. Werden Doppellauter getrennt ausgesprochen, fo wird einer derselben mit einem Trema (.) bezeichnet.
Besondere Dehnung eines Selbstlauters wird durch den Circum— fler (*) bezeichnet.
III. Für die Mitlauter (Consonanten) gelten folgende Regeln:
I) Zusammengesetzte Mitlauter werden in ihre Bestandtheile auf⸗ gelöst: x — ks, z und ( — ts.
2) Genau wie im Deutschen werden gebraucht: b, d, f, g, h, k, , m,
3) p tritt an die Stelle des deutschen ;,
4 i entspricht dem französischen j, dj dem englischen j (franzö— sisch dy.
5) sh entspricht dem deutschen sch, (englisch ch, französisch tch).
6) v entspricht dem deutschen w, w dem englischen w, kw dem deutschen qu.
I) kh entspricht dem deutschen gutturalen ch, gh) demselben Laut, jedoch weicher ausgesprochen, kk dem deutschen ck.
s) Jentspricht dem weichen deutschen s, 7 dem scharfen 8 (deutsch F).
M ts entspricht dem deutschen z und weichen c.
ich Als entbehrlich werden danach ausgeschieden die deutschen Schrift zeichen:
E (— ts oder 6), ck (— kk), ch ( kh), sch und tsch (— sh und 1 qu (- kw), r (— ks), ph, sofern es wie f ausgesprochen wird, z (-= ts
Anders als im Deutschen werden gebraucht: j, v, w, v.
JV. Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, so sind diese in der Regel getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben.
V. Zur Bezeichnung der betonten Silbe wird der Acut gebraucht, sofern nicht der Circumflex Anwendung findet (ID.
VI. Nach den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichniß der wichtigeren bekannten geographischen Namen aus den einzelnen Schutz⸗ gebieten aufgestellt, welches allmählich zu ergänzen und auszu— dehnen ist.
VII. Die Ermittelung der Sprech- und Schreibweise neuer geographischer Namen, welche in den Gebrauch übernommen werden sollen, geschieht in erster Linie in den Schutzgebieten selbst. Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich, damit befaßte ö und sonst geeignete Personen dahin mit Anweisung zu versehen, daß sie die Namen nach möglichst sorgfältiger Aufnahme des Wortes niederschreiben und sich dabei nach den obigen Regeln für die Schreibweise richten.
VIII. Bei der Aufnahme ist darauf zu achten, daß die Namen so wiedergegeben werden, wie sie von der angesessenen Bevölkerung ausgesprochen bezw. geschrieben werden. Es ist ferner dabei zu er⸗ mitteln, ob der Name aus einem Wort oder aus Wörtern hesteht, welche eine besondere Bedeutung haben. Für solche Wörter ist eine einheitliche Schreibweise anzuwenden. (
Der obere Beamte jedes Schutzgebiets wird sich einer Prüfung der ihm vorgelegten Namen mit den ihm zu Gebote stehenden ört— lichen Hilfsmitteln unterziehen und auf Grund derselben deren Klang
tss dem deutschen tsch
Es ist das Zungen⸗r gemeint. . *) Entspricht auch dem sogenannten Zäpfchen⸗r.
und Schreibweise feststellen. Verzeichnisse derselben werden periodisch dem Auswärtigen Amt überreicht. ; — . IX. Das Auswärtige Amt beruft eine ständige Commission von Sachverständigen. welche die Aufgabe hat, eingehende Berzeichnisse neuer Namen (VII zu prüfen, die unter Nr. VI erwähnten Ver⸗ zeichnisse fortzuführen, etwa nothwendig werdende Ergänzungen oder Abänderungen der Schriftzeichen (II und III) vorzuberathen und auf Beseitigung abweichender Schreibweisen hinzuwirken. .
X. Die in Gemäßbeit vorstehender Vorschläge festgestellten Namen sind im amtlichen Verkehr in und mit den Schutzgebieten aus⸗ ‚schließlich anzuwenden. Sie werden von Zeit zu Zeit durch das Colonialblatt. oder in sonst geeigneter Weise veröffentlicht, in der Ab⸗ sicht, zu ihrer Anwendung auch beim Kartendruck, in der Tageepresse und in anderen Druckschriften zu bestimmen.
Der Reichskanzler hat bestimmt, daß im Schutzgebiet von Deutsch-Ostafrika für die Ausübung der Gerichts⸗ barkeit erster Instanz über Nichteingeborene zwei Amtsbezirke gebildet werden, und zwar ein näörd⸗ licher, umfassend die Bezirke Tanga, Pangani und Bagamoyo mit dem Amtssitze Bagamoyo, und ein südlicher, umfassend die Bezirke Dar- es-Salam, Kilwa und Lindi mit dem Amtssitze in Dar⸗es-Salam. Die Er—⸗ mächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkejt ist für den , ge Amtsbezirk dem Bezirksrichter Eschke, für den süd⸗ lichen Amtsbezirk dem Bezirksrichter Rönnenkamp übertragen worden, beiden mit der Befugniß, sich in Behinderungsfällen wechselseitig zu vertreten.
Für das dem gefallenen Hauptmann Freiherrn von Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal sind Beiträge in Höhe von 7725,95 6 eingegangen. Mit Zu⸗ stimmung der Familie des Verstorbenen ist die Herstellung des Denkmals dem Professor von Miller, Erzgießerei in München, übertragen worden. Herr von Miller hatte die Ausführung des Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß sich ein Postament aus carrarischem Marmor auf zwei Stufen erheben soll, auf dessen Vorderseite das Medaillon des gefallenen Freiherrn von Gravenreuth in Bronze, umgeben von einem Lorbeerkranz in Bronze, angebracht ist. Auf dem Postament ruht in sitzender Stellung ein Löwe, mit erhobenem Kopf in die Ferne sehend und mit den Vordertatzen die deutsche Kriegs⸗ flagge schützend, welche sich zum theil über dem Postament entfaltet. Das Ganze wird eine Höhe von etwa 3,560 m erhalten und daher von weiter Ferne gesehen werden können. Die Ausführung des Denkmals in der vorgeschlagenen Weise durch den Professor von Miller wird ein an Größe und Schönheit des Verstorbenen wie unseres Vaterlandes würdiges Monument schaffen.
Großbritannien und Irland.
Der Marquis von Salisbury hat nunmehr in der gestrigen Sitzung des Oberh auses officiell Mittheilung von der Demission des Cabinets gemacht. Die bisherigen Minister werden jedoch so lange im Amte bleiben, bis ihre Nach⸗ folger ernannt sind. Das Oberhaus hat sich bis Donnerstag vertagt.
Ueber die weitere Zusammensetzung des neuen Gladstone— schen Ministeriums (ogl. die letzten Telegramme in der gestr. Nr. d. Bl) gehen die Vermuthungen noch immer auseinander. Dem „W. T. B.“ zufolge verlautet jetzt, daß Lord Rosebery sich bereit erklärt habe, das Portefeuille des Ministeriums des Aeußern zu übernehmen; Asquith würde zum Staatssecretär des Innern ernannt werden. Ferner würden in das Cabinet Gladstone eintreten: Earl of Spencer als Erster Lord der Admiralität, Shaw-Lefévre als Präsident des Ackerbauamts, Mundella als Präsident des Handelsamts, Arnold Morley als General-Postmeister, Russell als General⸗Procurator, Rigby als General-Advocat, Samuel Walker als Lord-⸗Kanzler von Irland, Bryke als Secretär für Schottland. Dem „Standard“ zufolge würde Lord Kimberley Staatssecretär für Indien, der Marquis von Ripon oder Lord Carrington Staatssecretär für die Colonien werden. Earl Spencer würde zum Herzog ernannt werden.
Der „Verein für die vertriebenen Pächter“ (von Irland) hat, wie die „A. C.“ meldet, einstimmig einen Beschluß angenommen, der die liberale Regie⸗ run auffordert, eine Bill einzubringen, die die Pächter in den Stand setze, sich mit ihren Guts— herren behufs Ankaufs ihrer Stellen auf gerechter Grundlage abzufinden. Der Verein protestirt im Namen der Iren energisch dagegen, daß die Regierung das Parlament bis zum Februar vertage, ohne für die ausgewiesenen Pächter gesorgt zu haben. Das erste, was Gladstone's Regierung zu thun habe, müsse sein, für Wiedereinsetzung der ausgewiesenen Pächter in ihre Stellen zu sorgen.
Im Phönir⸗Park in Dublin wurde am Sonntag eine von 15 000 Personen besuchte Volksversammlung ab—⸗ gehalten, in der der Hauptredner, der Parnellit Pierce Ma⸗ honey, sofortige Amnestie für alle irischen poli— tischen Gefangenen forderte, „seelbstt wenn sie schuldig sein sollten“ Der Jahrhunderte alte Streit zwischen England und Irland, so fuͤhrte er aus, könne nimmer zu Grabe getragen werden, so lange noch ein Irländer wegen Politischer Vergehen in einem englischen Gefängnisse schmachte. Der Parnellit Harrison hielt die Erklärungen Gladstone's im Parlament über die Frage für unzureichend.
Frankreich.
Der König von Griechenland hat dem Präsidenten Carnot, dem „Temps“ zufolge, auf dessen gestern mitge⸗ theiltes Begrüßungstelegramm nachstehende Antwort gesandt:
„Ich bitte Sie, Herr Präsident, meinen aufrichtigsten Dank für Ihr so liebenswürdiges Telegramm entgegennehmen zu wollen und überzeugt zu sein, wie glücklich ich mich fühle, mich wieder in Frank⸗ reich zu befinden. Ich bitte, mich Frau Carnot empfehlen zu wollen.
Georg.“
Aus Anlaß des Geburtstags Napoleon's 1. fand gestern in Paris eine imperialistische Fest versammlung statt, an der fünfhundert Personen theilnahmen. Nachdem eine Ansprache an die Versammlung gehalten worden, nahm die letztere eine Resolution an, worin erklärt wird, daß die Imperialisten bei den allgemeinen Wahlen diejenigen Eandi⸗ daten unterstützen würden, die für die Wahl des Staats⸗ oberhauptes durch das Plebiscit einträten.
In Grenoble ist dem „H. T. B.“ zufolge an der Schwelle des Justizpalastes ein Kistchen mit Schießbaumwolle ent—⸗ eckt worden. Im Verfolg der unverzüglich eingeleiteten Untersuchung wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen.
Serbien.
Wie dem „W. T. B.“ zufolge in Belgrad verlautet, soll der Minister⸗Präsident Paschitsch der Regentschaft die Demission des gesammten Cabinets eingereicht haben, nachdem der Minister des Innern und der Kriegs⸗Minister um ihre Entlassung gebeten hätten.
Asien.
Die indische Regierung hat nach einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Simla den Emir von Afgha⸗ nistan sin Erwiderung auf seine in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilte ausweichende Aeußerung) jetzt davon verständigt, daß, wenn er die englische Mission nicht im nächsten Oktober empfangen könne, überhaupt keine Mission entsendet werden würde, weil der Ober- Befehlshaber der indischen Truppen Lord Roberts im nächsten Frühjahr nach England abreisen müsse. Man erwarte, daß der Emir nunmehr ein— willigen werde, die Mission zu empfangen.
Ein Telegramm desselben Bureaus aus Bombay er— wähnt des in Gilghit circulirenden Gerüchts, wonach die chinesische Regierung die Pamirs bis zum Hindu— kusch an Rußland verkauft habe. Weitere Nachrichten aus Bomban besagen, 4000 Usbegs, welche an dem Aufstand in Maimene theilnahmen, hätten das Land verlassen, um auf russisches Gebiet zu flüchten.
Nr. 32 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sundheitsamts“ vom 10. August hat folgenden Inhalt: Personal— nachricht. — Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40006 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Juli. — Zeitweilige Maß— regeln gegen Volkskrankheiten. — Thierseuchen in der Schweiz, 4. Vierteliahr 1891 und Jahresbericht. — Veterinärpolizeiliche Maß⸗ regeln. (Deutsches Reich, Preußen Reg.-Bez. Düsseldorf, Belgien, Schweden, Egypten). — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen). Ver⸗ hütung der Tuberkulose. — (Reg.⸗Bez. Potsdam). Einfuhr von Rindvieh. — (Reg.⸗Bez. Bromberg). Anzeigepflicht bei Cholera. — (Bayern). Untersuchungsanstalten. — (Baden). Viehbeförderung. — (Lübeck. Desinfection der Aborte. — (Oesterreich⸗Ungarn). Vieh—⸗ seuchenconvention. — Rechtsprechung. (Ober⸗Landesgericht Dresden). Reibesitzbäder. — Vermischtes. (Frankreich). Gesalzene Weine.
Nr. 33 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen AÄr— beiten, vom 13. August 1892 hat folgenden Inhalt: Fortsetzung der Theißregulirung. — Mittelalterlicher Dachreiter in Lüneburg. — Das Einheitsmaß fuͤr die Raumberechnung der Büchermagazine. — Bahn— steighalle des Hauptbahnhofs in Köln. — Werth der Belastungs— proben eiserner Brücken. — Vermischtes: Umbauten im Königlichen Schauspielhause in Berlin. — Preisbewerbung für ein Kreishaus in Bochum. — Verbesserung der Verkehrsanlagen in Wien. — Zur Stoßverlaschung der Breitfußschienen. — Bau zweier neuen Brücken über den East River. — Eröffnung des Merwede⸗Kanals. — Neue Bahnverbindung zwischen London und Mittel⸗England. — Böächerschau.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Kunstwollindustrie. In der Kunstwollindustrie haben sich, wie aus dem Regierungs⸗ bezirk Köln berichtet wird, die Aufträge in letzter Zeit wieder etwas
vermehrt. Auch die Nachfrage nach Garnen hat sich reger gestaltet.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Braunschweig wird der .Magdb. Itg.“ geschrieben, daß auch dort die Generalcommission, d. h. die gewerkschaftliche Ver— treterin der Soecialdemokratie, versucht, den Braunschweiger Bier⸗ brauereien eine neue Arbeitsordnung für das Arbeitspersonal auf— zuzwingen (vergl. Nr. 185 d. Bl.); darin wird ein Mindest— lohn von 24 S wöchentlich für die Brauer, Böttcher und sonstigen Handwerker in der Woche, zehnstündige Arbeitszeit (ein— schließlich der Ruhepausen) u. s. w. festgesetzt, eine Kündigungsfrist für beide Theile dagegen nicht gefordert. Die Brauereien sollten ihre Erklärungen bis zum 15. d. M. abgeben — Die Socialdemokratie des Herzogthums Braunschweig hat beschlossen, Anfang September d. J. einen Landesparteitag abzuhalten. Der Ort der Tagung ist noch nicht gewählt.
In Leipzig fand am Sonnabend eine nur mäßig besuchte Ver— sammlung der Wachstucharbeiter, Formstecher und Tapeten— arbeiter statt, die, wie die Leipz. Ztg.“ mittheilt, einen Delegirten für den am 4. September in Braunschweig stattfindenden Congreß der Formstecher wählte. Der deutsche Verband der Formstecher u. s. w. soll nach den in der Versammlung gemachten Mittheilungen in Leipzig 103 Einzelmitglieder zählen. — In einer Versammlung der Leipziger Tischlergehilfen wurde darüber geklagt, daß der vereinbarte Lohntarif von vielen Arbeitgebern nicht mehr eingehalten würde. Die Versammlung er— theilte der Agitationscommission Auftrag zur Einberufung einer Ver— sammlung, in der gemeinschaftlich mit den Arbeitgebern die Abstellung des Mißstandes berathen werden soll.
Hier in Berlin besteht, wie aus einer Mittheilung im „Vor⸗ wärts“ hervorgeht, die Sperre, welche die Steinmetzgehilfen über eine Anzahl ihrer Arbeitgeber verhängt haben, fort.
Aus Schwechat bei Wien wird dem Vorwärts“ berichtet, daß der Faßbinderstrike in Dreher's Brauerei beendet ist. Die Forderungen der Ausständigen wurden bewilligt. Der übliche Tage⸗ lohn wurde von 90 Kr. pro Tag auf 15,47 Fl. erhöht. Die Accord⸗ löhne sind ebenfalls erhöht worden; auch wurde das Verbot, dem Fachverein anzugehören, aufgehoben. ⸗
Aus Paris meldet ein Wolff'sches Telegramm, daß gestern trotz des Beschlusses der Fiakerkutscher, in den Ausstand einzutreten, zahl⸗ reiche Wagen auf der Straße im Betriebe waren. Die Polizei hat alle zum Schutze der nicht ausständigen Kutscher erforderlichen Maß⸗ nahmen getroffen. Bis jetzt sind keine Conflicte vorgekommen. — Nach einer Meldung aus Lievin (Departement Pas-de-Calais) kam es infolge der Erregung der französischen Arbeiter über die Verwendung ausländischer Arbeiter in den dortigen Berg⸗ werken zu einem Zusammenstoß zwischen den ersteren und belgischen Arbeitern, wobei Schüsse gewechselt und mehrere Personen verwundet wurden. Die Ruhe wurde durch die Behörden wiederhergestellt.
Aus Brüssel meldet ein Telegramm des D. B. H.“ vom gestrigen Tage: Der Bergarbeitercengreß zu Frameries be—⸗ schloß einstimmig, den allgemeinen Ausstand zu beginnen, sobald die Constituante nicht das unbeschränkte allgemeine Stimmrecht annimmt.
Ueber den Ausstand von Eisenbahnarbeitern der New— Vork⸗ und Lake⸗Erie⸗Eisenbahn und der Lehigh⸗Valley⸗Eisenbahn, von dem gestern nach Schluß der Redaction‘ bereits in einem Tele⸗ gramm aus New⸗Pork berichtet wurde, liegt heute folgende Meldung por: Nach aus Buffalo eingegangenen neueren Nachrichten hat sich die Lage in den Ausstandsgebieten weiter verschlimmert; die Strikenden verbrannten gestern mehrere Waggons außerhalb der
Stadt, um die Eisenbahnzü . , . Im ganzen sollen auf der Lehigh⸗Valley und der Erie⸗Bahn 150 bis 260 Waggons ver⸗ brannt worden sein.
Kunst und Wissenschaft. ö
— Aus dem uns zugegangenen Verzeichniß der In— dustriellen Gesellschaft von Mülhausen i. E. über die in der Generalversammlung vom 25. Mai 1892 ausgeschriebenen Preis⸗ aufgaben für das Jahr 1893 geht hervor, daß von der Gesellschaft für die Lösung von Fragen auf dem Gebiet der chemischen Techno⸗ logie 62, der mechanischen Technologie 39, der Naturgeschichte und des Aderbaues 7 des Handels 8, der Geschichte, Geographie und Statistik 22, der öffentlichen Wohlfahrt 8, der schönen Künste 6 Preise sowie außerdem noch 2 Preise für eine wichtige Verbesserung auf industriellem Gebiete und Einführung eines neuen Industriezweiges im Ober-Elsaß ausgesetzt sind. Die Preise bestehen in Ehrenmedaillen, silbernen Medaillen und Bronzemedaillen, sowie in Geldpreisen in der Höhe von 100 bis 8000 S. Das Preis Verzeichniß kann von dem Secretariat der Gesellschaft zu Mül⸗ hausen i. E. bezogen werden. 28.
— Das Loupre⸗Museum in Paris hat, wie man der „Frkf. Itg.“ schreibt, vier farbige Gipsbüsten erhalten, die von den letzten Ausgrabungen in der Dase El Kargeh in Egypten herrühren. Sie sind von Sarkophagen aus der römischen Epoche (Ende des 2. Jahrhunderts unserer Aera) abgelöst worden. El Kargeh ist die südlichste Oase Ober⸗Egyptens, 150 km lang und 12 bis 15 km breit, erzeugt Datteln und Reis in großer Menge und umfaßt mehrere Dörfer mit 7000 bis S000 Einwohnern arabischer Herkunft. Man findet in ihr eine große Anzahl von Ruinen und Todtenstätten, welchen die erwähnten Sarkophage entnommen worden. Die vier Büsten sind weniger in künstlerischer, als in historischer und archäologischer Hinsicht interessant. Ihr Ausdruck ist sehr lebendig, und ihre Porträtähnlichkeit springt in die Augen. Von den Personen, welche sie darstellen, sind zwei blond, mit flachem Haar, Griechen obne Zweifel, die beiden anderen haben dichtgelocktes dunkles Haar. In dem einen Manne will man einen Syrier, in dem anderen einen Juden erkennen. Alle vier sind bärtig; die Asiaten haben einen kurzen und dichten Bart, derjenige der Griechen ist dünner gesät; einer der letzteren hat nur einen Kinn— bart. Die Gesichter und Hälse sind rosig, in weiße Stoffe von wolligem Ton eingerahmt; die Augen, in Mica nachgebildet, lebendig und glänzend. Die Lippen besonders haben einen lächelnden Aus⸗— druck und, in die Deckel der Sarkophage eingerahmt, mögen diese lebensfrohen Köpfe eine eigenartige Wirkung ausgeübt haben.
— Aus Rom vom 11. August, wird der „Köln. Ztg.“ ge—⸗ schrieben: Eine bekannte Stelle in den Satiren des Juvenal hat neuerdings durch einen archäologischen Fund ihre Bestätigung erhalten. Juvenal erzählt nämlich, daß zu seiner Zeit (zweite Hälfte des J. Jahrhunderts n. Chr.) die Bildnisse des Horaz und Virgil neben einander in den Schulen aufgehängt gewesen seien, und giebt damit Kunde von einer tief ins Volk gedrungenen Verehrung für jene beiden großen Dichter der Augusteischen Zeit. Nun hat ein Fund in Pompeji solche Bildnisse ans Licht ge— bracht: Marmor Medaillons von gleicher Größe, voll⸗ kommen als Gegenstück behandelt und auch zusammen gefunden. Die etwas oberflächliche Arbeit läßt erkennen, daß man es mit einem billigen Massenartikel zu thun hat. Die Reliefs sollen eine auffallende Aehnlichkeit mit den Miniaturen der Handschriften der beiden Dichter aus dem 12. und 13. Jahrhundert haben, woraus also geschlossen werden müßte, daß auch jenen Miniaturenzeichnern diese Blldnisse, in anderen Exemplaren bereits bekannt waren, eine Annahme, die sich mit der Thatsache der weiten Verbreitung der Bilder sehr gut deckt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Brasilien.
Die brasilianische Regierung hat mittels Erlasses vom 18. Juli 1892 die Häfen des Schwarzen Meeres als von der Cholera verseucht (infeccionados) und die Häfen Frankreichs, sowohl des Festlandes wie der Inseln in Europa, und ebenso die afrikanischen Häfen des Mittelmeeres als der Cholera verdächtig (3uspeitos) erklärt und an— geordnet, daß alle aus den erwähnten Häfen sowohl direct wie über Zwischenhäfen ankommenden Schiffe sich bei ihrer Ankunft in Rio de Janeiro nach dem Quarantäne-Lazareth auf Ilha Grande begeben müssen, um dort desinficirt zu werden, bevor sie zum freien Verkehr zugelassen werden können.
Egypten.
Der internationale Quarantänerath hat am 30. Juli 1892 be⸗ schlossen, die Wirksamkeit des zur Verhütung der Cholergeinschleppung bestimmten Reglements auf die Ankünfte von allen Häfen der Küsten des Vilajet Trebisonde zwischen Batum und leinschließlich) Ordu auszudehnen.
Norwegen.
Gemäß Verordnung der norwegischen Regierung werden die Häfen des Asow'schen Meeres, die russischen und rumänischen Häfen des Schwarzen Meeres und der Donau, sowie die russischen Häfen der Ostsee als choleraangesteckt angesehen.
Posen, 14. August. Der Regierungs⸗Präsident hat der „Schles. Ztg. zufolge die Zulassung russisch-polnischer Flößer auf der Warthe in preußisches Gebiet wegen der in Rußland herrschenden Cholera verboten. Die Weiterführung der Flöße von der Grenz⸗ station Pogorzelice darf nur durch solche inländischen Mann—
schaften erfolgen, welche sich durch ein Zeugniß des Ortsvorstandes
über ihre Person und ihren Aufenthalt während der letzten vier Wochen ausweisen und die bei der ärjtlichen Untersuchung in Pogorzelice als unverdächtig befunden werden.
London, 15. August. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Teheran: Dem Schah, der beschlossen hatte, sich nach Teheran zu begeben, sei seitens der Behörden angerathen worden, im Elburz⸗Gebirge Aufenthalt zu nehmen. Die Todesfälle infolge der Cholera mehrten sich von Tag zu Tage; die Behörden machten zwar keine statistischen Angaben darüber, allein die Zahl der gestern vorgekommenen Todesfälle betrage mindestens 300. Der Eisenbahn⸗ und Tramwapverkehr sei eingestellt, die Bazars seien geschlossen. Sehr heftig trete die Cholera auch in Tabriz auf, wo die Zahl der Opfer täglich mehrere Hunderte betrage.
St. Petersburg, 15. August. Aus Nishny-Nowgorod wird heute amtlich gemeldet, daß die Cholera dort im Er—⸗ löschen begriffen sei. Die Erkrankungen verringerten sich mit jedem Tage, die Sterblichkeit sei zur Zeit unbedeutend. Die Sanitätscommission habe beschlossen, die beiden schwimmenden Hospitäler als überflüssig zu schließen. Das Medizinal⸗ und Sanitätspersonal sei zum theil wieder entlassen worden. Das neue städtische Cholera⸗Hospital habe man ebenfalls für überflüssig be⸗ funden; dasselbe solle zu anderen Zwecken benutzt werden.
Kopenhagen, 15. August. Der Justiz-Minister hat, wie W. T. B.‘ meldet, heute eine Quarantäne für die Herkünfte aus den russischen Ostseehäfen und den Häfen des finnlän⸗ dischen Meerbusens angeordnet.
Verdingungen im Auslande.
Niederländische Colonieen. 12. Dezember 1892, 10 Uhr. Der Director des Unterrichts zu Batavia, Comptoir im Palast zu Weltevreden: .
Lieferung von Schulbedürfnissen für das Depot für Lehrmittel zu Batavia zu Zwecken des niederen europäischen und inländischen Regierungsunterrichts während der Jahre 1893 bis 1902.
Bedingungen in holländischer Sprache beim „Reichs⸗Anzeiger“.