1892 / 192 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 16. August. (W. T. B). Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Kronprinz Friedrich Wilhelm? ist am 7. Auͤgust in Montevideo angekommen. Der Postdamvpfer Frankfurt‘ ist am 12. August von Buenos Aires nach Europa in See gegangen. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II. ist am 13. August Vorm. von New-⸗-Nork via Southampton nach der Weser abgegangen. Der Post⸗ dampfer Weser“, von New⸗Jork kommend, ist am 14. August Nachmittags auf der We ser angekommen. Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 14. August Abends die Reise von Southampton nach New⸗HYork fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer General Werder“, von OstAsien kommend, ist am 14. August Abends in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Elbe“, von New⸗JYVork kommend. bat am 15. August Morgens Dover passirt. Der Schnelldampfer Allen, - ist am 15. August Morgens in New⸗York angekommen. Der Schnelldampfer . Fulda“ hat am 15. August Vormittags die Reise von Gibraltar nach Genua fortgesetzt. Der Postdampfer ‚Stutt⸗ gart“, von Baltimore kommend, ist am 15. August Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Hohen⸗ zollern“ hat am 15. August Nachmittags die Reise von Genua na ort Said fortgesetzt.

J 15 August. (W. T. B.) Hamburg ⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Postzampfer „Wieland“ hat, von New-Vork kommend, heute Morgen Lizard . 15. August. (W. T. B.) Der Llopddampjer Amphitrite“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Vormittag

1. hier . 15. August. (W. T. B.) Der Ca stle⸗ Dampfer Dunbar-⸗Castler ist am Sonnabend auf der Ausreise in Dur⸗ ban (Natal) angekommen.

Theater und Musik.

Das am Donnerstag im Kroll'schen Theater stattfindende Gastspiel des Herrn Edmondi hat keinen Engagementz zweck. Der junge Tünstler tritt als. Renato‘ in Verdis Maskenball! zum ersten Mal auf. Als Vertreter erster Bariton⸗-Partien ist Herr Moor verpflichtet . der Ende der Woche hier eintrifft und in

ächsten Woche debütirt. ; . 3 . ist der Erfolg, den. August Junker— mann am Sonntag mit jeinem „Onkel Bräsig“ erzielt hat, an dem folgenden Tage trotz hochsommerlicher Hitze durch zahlreichen Besuch bekräftigt worden. Morgen wird Herr Pfeifer den Habermann und Herr Paris den Triddelfitz spielen. Die Madame Nüßler derbleibt in Händen des Fräulein Johanna Schatz, welche neben. Director Junkermann stets am meisten durch Beifall ausgezeichnet wird.

Mannigfaltiges.

Zum Andenken an die Schlacht bei Mars-la⸗-Tour erschienen heute Morgen auf dem Kasernenhofe des L Garde⸗Dragoner⸗ Regiments der Vorsitzende des Berliner Kriegerverbandes und eine aus 30 Mann bestehende Deputation des Vereins ehemaliger 1. Garde⸗ Dragoner, um an dem Denkmal, welches sich auf dem Kasernenhof des Re⸗ giments erhebt, einen Kranz mit der Inschrift Den gefallenen Kameraden im Feldzug 1870/71 niederzulegen. Der Vorsitzende leitete den Act mit einer patriotischen Ansprache ein. Nach einem stillen Gebet folgten die Erschienenen einer Einladung des Unteroffiziercorps

eute Nachmittag findet in der Unionsbrauerei ein vom Verein ver⸗ anstaltetes Fest statt, dem auch das Offiziercorps des Regiments bei— wohnen wird.

Aus Anlaß zweier in hiesigen städtischen Krankenhäusern vor— ekommenen Na ell efh welche Aehnlichkeit mit der Cholera hatten, ist sofort seitens der dirigirenden Aerzte eine genaue Unter— fuchung eingeleitet worden. Die Untersuchung hat ergeben, daß die erwähnten Krankheitsfälle nicht choleraver dächtig sind. Trotzdem hat der Magistrat nach eingehender Berathung beschlossen, auf alle Fälle Vorkehrungen zu treffen, und demgemäß das Curatorium des städtischen Krankenhauses angewiesen, zwei Lazarethbaracken behufs Aufnahme von choleraverdächtigen Personen bereit zu stellen.

Wie die N. A. Z.“ mittheilt, ist der städtischen Garten⸗ Direction der Auftrag ertheilt worden, einen Entwurf zu einer auf dem zwischen der Linien- und Mulackstraße einerseits und Gormann— und Rückerstraße andererseits belegenen alten Garnison-Kirch— hofe event. herzustellenden Parkanlage anzufertigen.

Mainz, 13. August. Im Verlauf der Pionier⸗Uebungen wurde, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, gestern früh, ein Sturm auf Fort Biehler ausgeführt, das auf der Höhe zwischen Castel und Erbenheim vor einigen Jahren erbaut wurde und das vorgeschobenste, zugleich auch das stärkste Fort der hiesigen Jestung ist. Nach dem Gedanken, welcher der Uebung zu Grunde lag, ist das

ort von einer feindlichen Armee schon längere Zeit belagert und ie Dank der hohen Lage und vortrefflichen Bauart bon Fort Biehler beherrscht es einen weiten Umkreis. Die Vor⸗ bereitungen zum Sturm konnten darum nur unter dem Schutz der Nacht vorgenommen werden. In den gar e een Nächten. hatte der Feind seine Laufgräben und Parallelen fast geräuschlos immer weiter vorgeschoben, bis er zuletzt in einer Entfernung von etwa 250 m vom Fort rund um dasselbe die letzte Parallele zog. Von hier aus wurde später der Sturm vorbereitet. Vorher waren aber noch die Verhaue und Drahtgittersperrungen zu beseitigen, die der Vertheidiger auf den äußersten Werken errichtet und durch elektrische Leitung mit dem Fort verbunden hatte, sodaß die bei diesen Hindernissen aufgestellen Wachen jede verdächtige Annäherung sofort melden konnten und in Wirklichkeit auch gemeldet haben. Die Folge davon war, daß sofort vom Fort aus die Gegend, woher die Mel⸗ dung kam, mit elektrischem Licht und Leuchtkugeln taghell beleuchtet und ein lebhaftes Feuer auf die heranschleichenden Pioniere eröffnet

wurde, für die damit der Angriff abgeschlagen war. Trotz zem gelang es den Angreifern, an drei Stellen der, ausgedehnten An⸗ riffslinie die Hindernisse mit Schießbaumwolle in die Luft zu sprengen, Nun ging die Infanterie in den Laufgräben vor und durch, die Durchbruchstellen in die am weitesten vorgeschobene Parallele. Ven hier erfolgte unter Anführung der Pioniere durch diese und die In— fanterie die Erstürmung des Forts die überraschend schnell und ganz unzweifelhaft sicher gelang. Die Festungsmauern und Wälle waren auf verschiebbaren Leitern erstiegen worden. Die Haltung der Mann; schaften war trotz der vorausgegangenen langen und für die Pioniere äußerst großen Anstrengungen ganz vortrefflich. Die Sprengungen wurden in Mainz, Wiesbaden und den umliegenden Orten stark

empfunden.

St. Petersburg. 2 1 . 53 ist 6 gangenen Freitag gegen 10 Uhr Abends in St. Peter urg, zu sehen . . Hef ls bung war, wie die „St. Pet, Ztg.“ schreibt, deshalb sehr interessant, weil sie in dieser . noch nie dort be— obachtet worden ist. Gewöhnlich trat das Nordlicht als mehr oder weniger blasse Strahlenbündel auf, die aus einem dunklen Segment heworzukommen schienen, eder aber als ein hell⸗ rosiger blasser Nebel, der, beständig aufzuleuchten und zu zucken schien. Diesmal präsentirte sich das Nordlicht als ein farbiges Strahlenbündel, das aus einem Punkte im Zenith hervorschoß und in verschiedenen Farben, bald rosa. bald grün und wiolett schillerte. Der Himmel war fast vollständig wolkenloz, der Mond erhob sich eben über dem Horizont, und tief im Zenith, mitten aus dem Nordlicht, schimmerte ein großer Stern hervor. Der Anblick des Abendhimmels war wunderschön und fand in der Residenz auf den Straßen viele entzückte Bewunderer.

Stockholm. Der ‚Köln. Ztg. wird gus Stockholm vom 8. d. M. berichtet: Bei einer Ausfahrt, welche Fabrikarbeiter mit ihren Frauen mit einem kleinen Dampfboote machten, kenterte das Boot, wobei eine Anzahl Menschen ertranken. Die Leichen von sieben Frauen sind gefunden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien 16. August. W. T. B.). fand in Mauer bei Atzgersdorf die der Leichenreste der im Jahre 18566 dort gefallenen sächsischen und ößsterreichischen Krieger, sowie die feierliche Beisetzung derselben in einem neuen gemeinsamen Grabe auf dem Friedhof des Ortes statt. Die zehn Särge, in denen sich die Leichenreste befanden, waren reich geschmückt. Der Feier, zu welcher zwei Compagnien mit der Musik ausgerückt waren, wohnten der deutsche Botschafter Prinz Reuß, der sächsische Brigade Commandeur General⸗Major von Zeschau, Feldzeugnieister Scudier, Feldmarschall-Lieutenant Schmidt, General-Major Schmedes und der Oberst Müller

Heute Vormittag Exhumirung

vom 46. Infanterie⸗Regiment mit dem Offizier⸗Corps, sowie Vertreter der Behörden bei. Die Einsegnung wurde von dem Militär Pfarrer Koffer und dem Superintendenten Severini vollzogen, welche Trauerreden hielten. .

Prag, 16. August. (W. T. B.) In vergangener Mitter⸗ nacht wurde ein Tischlergeselle aus Bakow, Namens Wenzel Bosak, verhaftet, als er vor dem deutschen Casino Revolverschüsse auf vorübergehende Personen abfeuerte Ob jemand verwundet wurde, ist noch nicht festgestellt. Bei Bosak wurden ein Brief an die „Narodni Listy“ und ein Re⸗ volver vorgefunden; bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Revolverpatronen und mehrere Papiere beschlagnahmt.

London, 16. August. (W. T. B.) Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Bombay von heute: Die in dische Regierung werde mit der nächsten Post an den Staats⸗ secrctär für Indien in London einen Brief des Präsidenten der Münzvereinigung Mackay senden, worin wegen des Sinkens des Werthes der Rupien die Einführung der Goldwährung nachgesucht werde Die Regierung selbst habe auf das Gesuch Mackay 's geantwortet: sie bedauere, vorläufig die Gesichtspunkte, welche für die Beurtheilung der Frage maßgehend seien, noch nicht formuliren zu können. Der telegraphischen Meldung ist hin⸗ zugefügt: die Bewegung für Einführung der Goldwährung sei in stetem Wachsen und, breche mehr und mehr durch; täglich gingen aus allen Theilen des Landes bezügliche Peti⸗ tionen der Beamten ein. ; 3 .

St. Petersburg, 16. August. (W. T. B.) Gestern starben hier neun Personen an der Cholera. Nach Baku, wo die Cholera. fast gänzlich erloschen ist, kehrt die Bevölkerung, die aus Furcht vor der Cholera großentheils ausgewandert war, in so großer Zahl zurück, daß , gegen die Wiedereinschleppung der Seuche getroffen werden mußten. ; ö

* Petersburg, 16, August. (W. T. B.) Der Regierungsbote“ veröffentlicht die Versetzung der Ge⸗ fandten Hitrowo aus Lissabon nach Japan, Sche⸗ witsch von Japan nach Lissabon, Struve von Washington nach dem Haag, sowie die Ernennung des bisherigen Botschaftsraths in Wien Fürsten Kantakuzene zun Gesandten in Washington und des bisherigen Botschafts⸗ raths in Paris Baron Kotzebue zum Gesandten in Stutt⸗ gart. Dem „Regierungsboten“ zufolge ist durch Befehl des Raisers angeordnet worden, daß den Bauern der Ort⸗ schaften, welche dieses Jahr von der Mißernte heimgesucht worden sind, im kommenden Herbst und Winter aus den Kronforsten Brennholz und Reisig unentgeltlich abgelassen werden soll. . ö

Moskau, 16. August. (W.. T. B.) Der Großfürst und die Großfürstin Sergius veranstalteten gestern Abend zu Ehren der Mitglieder des internationalen Congresses für prä historische Archäologie und Anthropologie eine Abendgesellschaft, welche einen glänzen⸗ den Verlauf nahm.— ; .

New⸗York, 16. August. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Buffalo von heute haben der Sherif und Schutz⸗ beamte, welche einen Güterzug begleiteten, die Absicht, den Zug bis an seinen Bestimmungsort zu führen, aufgegeben, als der Zug von den Strikenden angehalten wurde Der Sherif hat angedroht, daß er Militär zur Aufrechterhaltung der Ordnung einberufen werde. . .

New-York, 15. August. (W. T. B) Weiteren Mel⸗ dungen aus Buffalo zufolge ist ein Regiment nach Cheektowaga abgegangen, Um die Depots der Lehigh und der Erie⸗Eisenbahn zu schützen. Ein anderes Regiment ist berufen worden zum Schutz der New⸗-Hork-Central⸗ bahn und der Westshore-Bahn in Buffalo, da befürchtet wird, daß die Weichen teller auch dieser Eisenbahnen in den Strike eintreten werden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

JJ .

Wetterbericht vom 16. August, 8 Uhr Morgens.

40R.

Wind. Wetter.

3 bedeckt bedeckt 5 Regen 4 halb bed. 4 Regen 4 bedeckt 2 bedeckt

Stationen.

Temperatur in 0 Celsius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp 50 C.

red. in Millim

88

D *

Mullaghmore Aberdeen... Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Petersburg ork, Queens⸗ / . . 3 Regen Cherbourg. 764 erte 65 . 663 mburg .. 765 winemünde 764 Neufahrwasser 762

Memel... 759 2 wolkenlos

*. k wolk ünster. .. 766 SW wol lenlos Karlsruhe.. 767 wolkenlos 767 still wolkenlos 769 4 wolkenlos 2 767 Ibalb bed. 15 766 WMW 2 wolkenlos 19

i 1566 still heiter 19 Breslau... 765 NW 1 bedeckt 21

le dir.. 763 OSO 3 heiter 2 Die ; ; w sti e ftnlo Ih)

Uebersicht der Witterung.

Während das barometrische Minimum, welches gestern über der nördlichen Nordsee lagerte, west⸗ wärts nach dem Bottnischen Busen fortgeschritten

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bearbeitet von

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wolkenlos wolkenlos 6 Uhr 3halb bed. . heiter wolkig

H halb bed.

Theater⸗Anzeigen.

Lessing Theater. Mittwoch: Der Lebemann. Anfang 75 Uhr.

Donnerstag: Der Lebemann.

Freitag: Der Probepfeil. ö

Die Tageskasse ist von 9 bis 2 Uhr geöffnet.

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Zum 3. Male: Methusalem. Burleske prachtvollen Operette in 3 Acten von Wilder und Delacour, C. Treumann. Musik von Johann Strauß. Anfang 74 Uhr.

Im prachtvollen Park: Schönheits⸗Congreß und Tombola. Großes Doppel⸗Concert.

Donnerstag: Methusalem. Im 3 Großes Doppel ⸗Concert. Auftreten von Instrumental⸗Künstlern.

Kroll's Theater. , . (Faust: Herr Emil Götze.) Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Vittorio August Junkermann. Edmondi. ginn em n, Predosti. Luci Freitag: Gastspiel der Signorina Prevosti. Lucia ; ; . Lueia: Signorina Prevosti.) 27201] Hohenzollern⸗Galerie 9 Vorm. 15 Ab. Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640-1890. Kinder die Hälfte.

von Lammermoor. Täglich, bei ganstisen Wetter: Großes Concert

im Sommergarten. 2

4 Uhr, an den Wochentagen 54 Uhr.

Belle · Alliance · Theater.

Licht ꝛc. ꝛc.

73 Uhr. ö. Gefährliche om

esangs⸗ und

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalisches

Abends 10 Uhr: Frei⸗Glücksrad. 10 Gewinne. Hauptgewinn; Ein completes hoch⸗ Pre zotthold n elegantes Wasch⸗Service. (Jeder Besucher des Eta—⸗ garten bei Ohlau Neustettin). Frl. Elsa blissements erhält hierzu eine Nummer gratis.)

wd Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. ⸗Lieut. von

Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Gest orben; Fr, int nett 9 Gefäm mt BDaftspiel des Frit Reuter - Therme Crgsden. . Hr; Lande Mittwoch: Gastspiel des Ensemble . 36. . . Könial sängers He ĩ 5 Zum 4. Male: Onke räsig. Lebens⸗ Königl. preuß. Kammersängers Herrn Emil Götze. . 5 i,, Reer rg. m , Stromtid“ für die deutsche Bühne eingerichtet von Anfang 75 Uhr. ö Donnerstag: Zum 5. Male: Onkel Bräsig.

Gräfin Benedicta zu Reventlow mit Hrn. Re⸗ ferendar Grafen Ludwig zu Reventlow (Wulfös⸗ hagen bei Gettorf = Kiel). Frl. Alice, von Baͤehr mit Hrn. Lieut. Hasso von Hempel (Groß⸗ Ramsau in Ostpr. Lyck. Frl. Käthe Haver mit Herrn Prediger Gotthold Reymann sThier⸗

Peters mit Hrn. Referendar von Joden Berlin⸗ Freiburg i. B. —Colmar i. E.).

Unger (Berlin). Hrn. Dr. Curt von Ecken⸗

Midge n,, gm (Berlin). Hrn. Prem. Lieut. Picht mer⸗ Garten: Gr. Dopvel. Concert. krher. (Herlim. drn. Pich Auftreten sämmtlicher Speeialitäten J. Ranges.

(Stuttgart). Hrn. von Quistorp-Crenzow (Erenzow bei Murchin). Hrn. Major von Cick⸗ stedt ö Hrn. Rechtsanwalt. BVitta

jof bei Tarnowitz). Hrn. Kreis⸗Bau⸗

ittwoch: Karls vit n. . ö ,. , inspector Deumling (Kreuzburg O.-⸗S) Eine 1 * 2 2 1 Auftreten von Ge- in 3 Acten von Ed. Jacobfon und W. Mannstädt. heiter 12 sangs⸗ und Instrumental-⸗Künstlern. Anfang des Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer -⸗Garten ist geöffnet.

Tochter: Hrn. Prem. Lieut. Hans Walter von Teichmann und Logischen (Berlin). Hun. Re⸗ gierungs⸗Baumeister von Saltzwedel (Friedenau). Hrn. Oberst⸗Lieut. Edler von der Planitz (Münster i. W.. Hrn. Prem ⸗Lieut, Voß (Greifswald). Hrn. Landgerichts Director, Kammerherrn von der Decken (Neustrelitz). Fr. Antoinette von ee geb. von th a. D. Heinrich von Schirmeister (Berlin). Fr. Pastor Rosalie Ebert, geb. Bojanowski (Pfarrhaus Blumenrode bei Dambritsch). Hr. Oberst 3 D. Os kar Freiherr von Stein (Brieg). Hr. Amtsgerichts Rath a. D. Bernhard Schulze (Brieg). Verw. Fr. Baurath Auguste Staudinger, geb. Deuel Pleß). Verw. Fr. Stadtgerichts / Rath

nfang an Sonn⸗ und Festtagen 1 M Sonntag 50 53.

Friederike Poll, geb. Hartung, (Berlin). NMr= Rittergutsbesitzer Rudolf Schirrmacher (Bergs⸗ walde in Westpr.).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Mittwoch: Zum

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

l K) Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

; 3 her e = ein Hochdruckgebiet 27. Male: Gefährliche Mädchen. Lustspiel in Am Landes-Aasstellungsͥ⸗ Park (Lehrter Bahnhoh. ; ö j 2 5 . . g. J. und 4 Acten von Cd. Schacht. Regie: Georg Stollberg. Geöffnet von 12—11 Uhr. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags

trockene Witterung. Die Temperatur ist in den Entrée 50 4. nördlichen Gebietstheilen gesunken, vielfach etwas unter den Mittelwerth, in Süddeutschland dagegen liegt sie noch ziemlich erheblich über demselben. Die

Nachmittags -Temperaturen erreichten gestern in der

Südhälfte Deutschlands vielfach 30 Grad. Obere Tanz⸗ und Instrumental⸗Gesellschaft, unter Leitung

i über Helgoland und Friedrichshafen ihres Directors Peter Nemski. , th zum ersten Mal in Deutschland) Auftreten sämmtlicher Specialitãten J. Ranges.

us West, über Mühlhansen aus Südwest. ö Deutsche Seewarte.

Im prachtvollen Sommer Garten; Siebentes großes Volks⸗Fest. Großes

Anstalt, Berlin SM., Wilhelmstraße Nr. 32.

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10 Personen, 6 Ischille mit Hrn.

. Familien ⸗Nachrichten. 3, ,,, , , ,,, Verlobt: Frl. Claire Laquiante mit Hrn. Amts- sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent.

i Beringuier Berlin. Frl. Marie lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften red; Ve n r gf r n . D. de, von Actien und Actiengefellschaften) für die Woche

Dheimb (Dresden —Kuhnern bei Striegau).

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

vom S. bis 13. Auguft 1892.

M 192.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unter— beamtenstellen in der Verwaltung der Communal— verbände mit Militäranwärtern.

Vom 21. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt: 81.

Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen in der Verwal— tung der Communalverbände, jedoch ausschließlich der Forst⸗ verwaltung, sind gemäß den nachstehenden Bestimmungen mit Militäranwärtern zu besetzen.

Militärgnwärter im Sinne dieses Gesetzes ist jeder dem preußischen Staate angehörige und aus dem preußischen Reichs⸗ Militärcontingente hervorgegangene Inhaber des Civilver— sorgungsscheins. Die unter preußischer Verwaltung stehenden außerpreußischen Contingente und die Kaiserliche Marine sind in dieser Beziehung dem preußischen Contingente gleichgestellt.

8 2.

Die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in denjenigen Landgemeinden und ländlichen Communalverbänden, welche weniger als 2000 Einwohner haben, unterliegen den Vor— schriften dieses Gesetzes nicht. Es können jedoch bezüglich der Kriegsinvaliden durch Königliche Verordnung, von welcher dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt Mittheilung zu machen ist, die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in diesen Landgemeinden und Communalverbänden der Vorschrift des § 1 unterworfen werden.

§ 3.

Ausschließlich mit H nnen sind zu besetzen:

L) die Stellen im Kanzleidienst, einschließlich derjenigen der Lohnschreiber, soweit deren Inhabern die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammenhängenden Dienstver⸗ richtungen obliegt,

. XY. sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesent— lichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen.

. 8 4. Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu be— setzen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienft, je⸗ doch mit Ausnahme IJ). derjenigen Stellen, für welche eine besondere wissen— schaftliche oder kechnische Vorbildung erfordert wird, 2) der Stellen derjenigen Kasfenvorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, 1 Kassengelder einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben haben.

§85.

In welchem Umfange die nicht unter die S5 3 und 4 fallenden Subaltern- und Unterbeamtenstellen mik Militär— anwärtern zu besetzen sind, ist unter Berücksichtigung der An— forderungen des Dienstes und unter sinngemäßer Zugrunde⸗ legung der für die Reichs- und Staatsbehorden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vor behaltenen Stellen zu bestimmen.

86.

Insoweit in Ausführung der 88 4 und 5 einzelne Klassen von Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nach Möglichkeit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen desselben Communalverbandes in ent— sprechender Zahl und Besoldung vorbehalten werden.

Unter einer Klasse im Sinne dieses Gesetzes ist die Gesammtheit der bei einem communalen Verbande beschäftigten Beamten zu verstehen, deren dienstliche Obliegenheiten ihrer Natur nach im wesentlichen dieselben sind.

Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Militäranwärtern vorbehalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes zur Besetzung mit einem Militäranwärter geeignet oder nicht geeignet ist.

8

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können verliehen werden:

1) an Offiziere und Deckoffiziere, welchen beim Aus— scheiden aus dem activen Dienst die Aussicht auf Anstellung im Civildienst verliehen worden ist;

ehemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund ihrer Versorgungsansprüche erworbenen etatsmäßigen Anstellung befinden oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind;

3) ehemaligen Militärpersonen, welchen der Civilversor⸗ gungsschein lediglich um deswillen versagt worden ist, weil sie sich nicht fortgesetzt gut geführt haben, und welchen gemäß einer von der zuständigen Militärbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Militäranwärtern im Neichs⸗ oder Staatsdienste vorbehaltene Stelle übertragen werden darf; . 4) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer Anstellung landesherrlich verliehen worden ist;

5) solchen Beamten und Bediensteten des betreffenden Communalverbandes, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden sind und einstweilig oder dauernd in den he tand versetzt werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde.

8. Sz Stellen, welche den, Militäranwärtern nur theilweise (zur Paälfte, zu einem Deittheil u. s. w.) vorbehalten sind, werben bei eintretenden Vacanzen in einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civil! personen besetzt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der ut Zeit der Besetzung thatsächlich mit Militäranwärkern und

wil personen besetzten Stellen. 59 Wird die e r fosh! auf Grund des 8 7 unterbrochen . wird infolge des § 7 Ur. 5 eine ausschließlich mit ilitäranwärtern zu besetzende Stelle mit einem Bediensteten

Erste Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1892.

Berlin, Dienstag, den 16. August

des Communalverbandes besetzt, so ist eine Ausgleichung herbei⸗ zuführen. Dabei sind Personen, deren Anstellung auf Grund des 57 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Civilpersonen, Personen, deren Anstellung auf Grund des 57 Nr. 1 bis 3 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.

In der Versetzung oder Beförderung eines besoldeten Subaltern- oder Unterbeamten auf eine andere nicht aus— schließlich mit. Militäranwärtern zu besetzende besoldete Subaltern- oder Unterbeamtenstelle desselben Communaͤl⸗ verbandes sind die Communalverbände nicht beschränkt. Wäre die auf solche Weise mit einer Civilperson besetzte Stelle der bestehenden Reihenfolge nach mit einem Militäͤr— anwärter zu besetzen gewesen, so ist eine Ausgleichung herbei— zuführen.

9.

Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen be— gehrten Stellen bei den Anstellungsbehörden zu bewerben.

Sie sind zu Bewerbungen vor oder nach der Stellen— erledigung so lange berechtigt, als sie noch nicht eine etats— mäßige Stelle erlangt und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen von mindestens 9090 ver— bunden ist. Bewerbungen um Stellen, welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen. .

§ 10.

Bewerbungen um noch nicht freigewordene Stellen sind alljährlich zum 1. Dezember zu erneuern, widrigenfalls die— selben als erloschen gelten.

§ 1.

Stellen, welche mit Militäranwärtern zu besetzen sind, müssen im Falle der Erledigung, und wenn keine Bewerbungen von Militäranwärtern für dieselben vorliegen, seitens der Anstellungshehörde der zuständigen Militärbehörde behufs der Bekanntmachung mittels Einreichung einer Nachweisung be— zeichnet werden.

Ist innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung eine Bewerbung bei der Anstellungsbehörde nicht eingegangen, so hat dieselbe in der Stellenbesetzung freie Hand.

8 12.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen, außer in dem Falle des 8 F mit anderen Personen nicht be⸗ setzt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen befähigt. und bereit sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeit⸗ weise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remuneration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Widerruf geschieht. ;

Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Vertreter können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte an—⸗ genommen werden.

In Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres geringen, die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfangs und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuncration besondere Beamte nicht angenommen, welche vielmehr an Privatpersonen, an andere Beamte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte übertragen zu werden pflegen, behält es hiermit sein Bewenden. Wenn sich jedoch Milltär— anwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlichen Ver— richtungen melden, so sind dieselben vorzugsweise zu berück— sichtigen.

8 18

Die Anstellungsbehörden sind zur Berücksichtigung von Bewerbungen nur dann verpflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Befähigung für die fragliche Stelle beziehungsweise den fraglichen Dienstzweig nachweifen. Darüber, ob der Be— werber genügende Befähigung besitzt, enischeidet auf Beschwerde die staatliche Aufsichtsbehörde.

Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vor— geschrieben, so hat der Militäranwärker auch diefe Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienst— zweiges dies erheischt, die Zulassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung überhaupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zuläfsigkeit einer infor— matorischen Beschäftigung entscheidet die staatliche Aufsichts— behörde.

Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig geniacht werden. Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher nachgewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate, für den Dienst der Straßen— und. Wasserbauverwaltung, mit Ausschluß der im 8 3 bezeichneten Stellen, ein Jahr betragen. Handelt es sich um Anstellungen im Bureau oder Kassendienst, so kann die Probezeit mit Genehmigung der staatlichen Aufsichts— behörde unter Zustimmung der zuständigen Militärbehörde ausnahmsweise bis auf die Dauer eines Jahres verlängert werden. Während der Anstellung auf Probe ist dem Anwärter das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuneration von nicht weniger als Drei viertheil des Stelleneinkommens zu gewähren.

§ 14. .

Welche Subaltern- und Unterbeamtenstellen und, gegebenen Falls, in welcher Anzahl dieselben gemäß den vorstähenden Bestimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat die Communal⸗-Aufsichtsbehörde festzustellen. Gegen diese Fest⸗ stellung ist die Beschwerde zulässig. Stellen, wegen deren eine solche Feststellung noch nicht stattgefunden hat, durfen, insofern nicht Militäranwärter zur Anstellung gelangen oder das in diesem Gesetze bezüglich der Vesetzung der Stellen mit Militär— anwärtern vorgeschriebene Verfahren erledigt ist, bis zu der erfolgten Feststellung nur widerruflich besetzt werden. Dle An—

stellungsverhältnisse der Inhaber von solchen Stellen, welche

gemäß den vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern

vorzubehalten, dagegen ohne Verletzung der bisherigen Be—

stimmungen an nicht Versorgungsberechtigte übertragen worden

sind, bleihen hierdurch unberührt. Gleichfalls unberuͤhrt bleiben bereits erworbene Ansprüche von Militäranwärtern.

Uebergangs- und Schlußbestimmungen. Sind bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Civigersonen seit mindestens drei Jahren in Stellen, welche denselben nach dem bisherigen Rechte ohne landesherrliche Verleihung der Berechtigung zu einer Anstellung nicht hätten übertragen werden dürfen, so können die Civilpersonen in diesen Stellen belassen werden. Gehören diese Stellen zu denjenigen, welche gemäß den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes den Militäranwärtern theilweise . sind, so müssen frei werdende Stellen den Militäranwärtern so lange und in un— unterbrochener Reihenfolge übertragen werden, bis der den Militäranwärtern vorbehaltene Theil erfüllt ist.

§ 16.

Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Oktober 1892 in Kraft. . . Mit diesem Zeitpunkte treten alle entgegenstehenden Be— stimmungen, insbesondere die Declaration wegen Berücksichti⸗ gung invalider Militärpersonen bei Besetzung städtischer Posten vom 29. Mai 1820 (GesetzSamml. S. 79), die Cabinets⸗ ordre, betreffend die Besetzung der Kämmerei-Rendanten- und Communalkassen⸗Rendantenstellen, vom 1. August 1835 (Ge⸗ setzSamml. S. 179) und der Allerhöchste Erlaß, betreffend die Verpflichtung der Stadtgemeinden in den neu erworbenen Landestheilen zur Besetzung der besoldeten städtischen Unter— bedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden, vom 22. September 1867 (GesetzSamml. S. 1667) außer Kraft.

Der Minister des Innern und der Kriegs-Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die hierzu erforderlichen Anordnungen und Instructionen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben an Bord Meiner Yacht „Kaiseradler“, Dront— heim, den 21. Juli 1892.

9 53 Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. Thielen.

Gesetz, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer an den nichtstaatlichen öffentlichen höheren Schulen. Vom 25. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen e. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den Umfang der Monarchie, was folgt: 81

zie für das Diensteinkommen der Leiter und der wissen— schaftlichen Lehrer einschließlich der Hilfslehrer an den staat— lichen höheren Schulen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen finden in gleichem Maße Anwendung bei denjenigen öffentlichen höheren Schulen, welche von einer bürgerlichen Gemeinde als eine Veranstaltung derselben unter— halten werden.

Dasselbe gilt bezüglich des Diensteinkommens derjenigen an diesen Schulen angestellten Zeichenlehrer, welche mindestens 14 Zeichenstunden und 10 Stunden anderen Unterrichts in der Woche ertheilen.

Die Besoldung der übrigen technischen, Elementar- und Vorschullehrer ist innerhalb der für die entsprechenden Kate— gorien von Lehrern an den staatlichen höheren Schulen be— stimmten Grenzen dergestalt festzustellen, daß dieselbe hinter derjenigen der Volksschullehrer in dem betreffenden Orte nicht zurückbleiben darf und ihnen außerdem eine nicht pensionsfähige Zulage von 150 S6 jährlich ge— währt wird. Bei der Versetzung des Lehrers an eine Volks— schule fällt diese Zulage weg; die hierdurch eintretende Ver— ninderung des Diensteinkommens wird als eine Verkürzung des Diensteinkommens im Sinne des 8 87 des Gesetzes, be— treffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, vom 21. Juli 1852 (GesetzSamml. S. 465) nicht angesehen—

8 2.

Der hürgerlichen Gemeinde steht es frei, zu beschließen, daß das Aufrücken der wissenschaftlichen Lehrer im Gehalt statt nach dem System der Dienstalterszulagen nach Maßgabe des für die einzelne Anstalt oder für mehrere Anstalten zu⸗ sammen aufzustellenden Besoldungs-Etats erfolgt. In diesem Falle ist für jede Stelle eines wissenschaftlichen Lehrers neben dem Wohnungsgeldzuschusse der Tarifklasse fl das für einen staatlichen Lehrer dieser Art berechnete Durchschnittsgehalt voll in den Etat einzustellen und auf die Gesammtzahl der Stellen innerhalb der Sätze für das Mindest- und das Höchstgehalt in angemessenen Abstufungen zu vertheilen. ;

Für die Leiter der Anstalten und die vollbeschäftigten Zeichenlehrer (5 1 zweiter Absatz kanm die gleiche Ausnahme mit Genehmigung des Unterrichts-Ministers zugelassen werden, wenn nach seinem Ermessen Einrichtungen getroffen sind, welche ein allmähliches Aufrücken der Leiter und Lehrer zum Höchstgehalte in angemessenen Zwischenräumen gestatten.

83. Die bürgerliche Gemeinde ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Bestimmungen der 1 und 2erforderlichen Mittel bereit zu stellen, soweit diese nicht aus den eigenen Einnahmen der Anstalt oder aus anderen dazu bestimmten Fonds gedeckt werden. An den Befugnissen der Gemeinden, die Aufhebung der Anstalt zu beschließen, wird nichts geändert. S. 4

Die vorstehenden Bestimmungen der SsF§ 1 bis 3 finden auch bei denjenigen öffentlichen höheren Schulen sinngemäße