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anz oder zum theil zur Tilgung zu verwenden, bezw. inwieweit die⸗ elben der betreffenden Gemeinde zur freien Verfügung zu überlassen sind. Es wird dabei einerseits die allgemeine Finanzlage des betreffenden Gemeinwesens, andererseits werden die Grundsätze, nach welchen bei den Abschreibungen auf das Anlagekapital verfahten werden soll, in Betracht zu ziehen sein. In allen Fällen, in welchen der Zweck einer Anleihe schon vor dem Zeitpunkte erschöpft ist, bei welchem eine Anleihe unter der Voraussetzung der Amortisation mit nur Einem Procent — zuzüglich der Zinsen der Letilgten Anleihescheine — ge⸗ tilgt sein würde, muß dieser Amortisationssatz entsprechend verstärkt werden. Beispielsweise wird also für eine Anleihe zu Straßenpflasterungen der Tilgungssatz so zu bemessen sein, daß, wenn nach Ablauf der Abnutzungsperiode die Her⸗ stellung eines neuen Straßenpflasters erforderlich wird, die für den Straßenbau aufgenommene alte Schuld abgetragen ist; zum mindesten ist in solchem Falle der Tilgungssatz auf 20, des Anlagekapitals zu bemessen. Ingleichen muß eine zu Schulbauten aufgenommene Anleihe bis zu demjenigen Zeitpunkte getilgt sein, zu welchem nach der voraussichtlichen Zunahme der schulpflichtigen Kinder für die Gemeinde die Erbauung eines neuen Schulhauses erforderlich wird. Weiterhin bedürfen An⸗ leihen zur Ausführung von Kanalisationen, da die letzteren neben dem einmaligen, für ihre Herstellung aufgewendeten, in der Regel sehr bedeutenden Kostenbetrage auch noch fortdauernd infolge der Kost⸗ spieligkeit ihrer Unterhaltung Anforderungen an die städtische Kasse stellen, einer beschleunigten Tilgung mit mindestens 1 60 des Anlage⸗ kapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen der getilgten Anleihescheine.
Sell eine Anleihe zur Tilgung einer älteren verwandt werden, so ist gemäß dem Erlasse vom 6. Dezember 1881 (M. Bl. 1882 S. der für die Amortisation der alten Anleihe festgesetzte Endtermin innezuhalten. Letzteres gilt auch für den Fall der Herabsetzung des Zinsfußes mittels Abstempelung der Anleihescheine.
7) Gemäß dem Erlasse vom 21. Februar 1880 (M.⸗Bl. S. 79) ist das unter IIIb des Erlasses vom J. November 13879 mitgetheilte Schema zu einem Privilegium wegen Ausgabe von Kreis-Anleihe⸗ scheinen unter den aus den abweichenden Verhältnissen sich ergebenden Abänderungen bei dem Entwurfe eines Privilegiums zur Ausgabe ven Stadt-⸗Anleihescheinen zum Muster zu nehmen. Es bleibt hierbei jedoch zu berücksichtigen, daß nach Inhalt des Erlasses vom 23. August 1884 (M. Bl. S. 231) die Ausgabe von Zinsscheinen auch für zehnjährige Perioden gestattet ist. Weiterhin erachten wir für genügend, daß die Bekanntmachung der ausgeloosten Anleihe⸗ scheine nur einmal und zwar spätestens 3 Monate vor dem Termine der Einlösung stattfinde. Dagegen ist in denjenigen Fällen, in welchen die Tilgung durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt worden ist, dieser und zwar unter Angabe des Betrages der angekauften An— leihescheine und alsbald, nachdem der Ankauf erfolgt ist, bekannt zu machen.
Die Blätter, in welchen die Bekanntmachungen stattfinden sollen, sind in dem Entwurfe der Anleihescheine zu bezeichnen; es ist unzulässig, diese Bezeichnung, wenn auch nur für einen Theil der Blätter, zunächst vorzubehalten.
Im Gebiete des französischen Rechis endlich bleibt zu sichtigen, daß die Zinsen vom dargeliehenen Gelde gemäß Art. 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erst in fünf Jahren verjähren.
s) Die Abänderung der Bedingungen eines ertheilten Privi—⸗ legiums ist nur unter der Voraussetzung angängig, daß hierzu die Allerhöchste Genehmigung eingeholt wird und allen denjenigen In— habern von Anleihescheinen, welche der Abänderung nicht zustimmen, dieselben rechtzeitig gekündigt werden. Zur Abänderung der in einem riwilegium angegebenen Verwendungezwecke bedarf es gleichfalls der Allerhöchsten Genehmigung.
9) Der diesseitigen Beschlußfassung auf einen Antrag kann, wie sich von selbst ergiebt, übrigens in dem Erlasse vom 8. Dezember 1883 (M.⸗Bl. S. 9) auch zum Ausdruck gebracht ist, dadurch nicht vor⸗ gegriffen werden, daß der Antragsteller unter der stillschweigenden Voraussetzung der Genehmigung seines Antrages, mit Beziehung auf denselben bereits bindende Verpflichtungen eingegangen ist.
10) Bei Vorlage der Anträge der Communalverbände ist anzu⸗— geben, ob nach der Auffassung der Bezirksregierung durch die mit der Verzinsung und Tilgung der Anleihe verbundene Mehrbelastung der Angehörigen des Communalverbandes die Einziehbarkeit der Staats— steuern etwa gefährdet werde (Ziffer IV des Erlasses vom 1. Novem— ber 1879, M. Bl. 1880 S. 11.
1I) Die vorstehenden Bestimmungen, welche wegen des Amorti⸗ sationssatzes der Anleihen u. s. w. davon ausgehen, daß eine Anleihe für nur einen Verwendungszweck aufgenommen werde, finden sinnentsprechende Anwendung, wenn eine Anleihe für mehrere Verwendungszwecke aufgenominen werden soll. Unterliegen in solchem Falle die für die verschiedenen Zwecke geplanten Theilbeträge der Anleihe, für sich allein betrachtet, verschiedenen Amortifationsfätzen, so bleibt der Beschlußfassung des Communalverbandes überlassen, ob die ganze Anleihe nach einem entsprechenden durchschnittlichen Amortisationssatze oder ob jeder Theilbetrag für sich nach dem für ihn gesondert zu bestimmenden Amortisationssatze getilgt werden soll. Wird letzteres beschlossen, so ist ebenfalls nur Ein Tilgungsplan auf— zustellen, in diesem jedoch die Amortisation der Theilbeträge in ge— trennten Abtheilungen nachzuweisen.
12 Nach den gemachten Beobachtungen sind die auf Grund Allerhöchster Privilegien aufgenommenen Anleihen mehrfach zu anderen Zwecken verwendet worden, als für welche die Aufnahme der Anleiben nach Inhalt der Privilegien genehmigt worden war. Das Unzulässige eines solchen Verfahrens kann nicht zweifelhaft sein.
Euer Hochwohlgeboren ersuchen wir deshalb ergebenst, gefälligst darauf zu achten und erforderlichenfalls die geeigneten Controlen darüber einzurichten, daß bei der Aufnahme, Verwendung und Tilgung von Anleihen der dortigen Communalverbände, welche auf Grund eines Allerhöchsten Privilegiums aufgenommen worden sind, überall nach den Bedingungen dieses Privilegiums verfahren werde.
13) Für den Fall, daß die Anlagen, mit welchen die Anträge hierhin eingereicht werden, im übrigen geheftet sind, müssen der Ent— wurf des Allerhöchsten Privilegiums und dessen Anlagen jedenfalls ungeheftet bleiben.
Schließlich will ich, der mitunterzeichnete Minister Innern, nicht unerwähnt lassen, daß die Grundsätze, welche im vorstehenden insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Auf⸗ nahme von Anleihen und der Nothwendigkeit einer ange— messenen Amortisation von solchen für den Fall der Ausgabe von Inhaberpapieren aufgestellt worden sind, gleichmäßige An— wendung dann zu finden haben, wenn eine Anleihe ohne Aus—⸗ gabe von Inhaberpapieren aufgenommen werden soll. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich deshalb ergebenst, gefälligst darauf hinzuwirken, daß auch in dem letzteren Falle seitens der Kreisausschüsse des dortigen Bezirks und seitens des dortigen Bezirksausschusses dementsprechend verfahren werde.
Berlin, den 1. Juni 1891.
Der Minister des Innern. Der Finanz⸗-Minister.
Herrfurth. Dr. Miquel. An sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidenten.
Die Grundsätze, nach welchen bei der Prüfung von An⸗ trägen der Communalverbände wegen Bufnahme von Anleihen mittels Ausgabe von Inhaber— papieren verfahren wird, haben wir Euer Hochwohlgeboren in unserer Verfügung vom 1. Juni v. J. (vgl. oben) mitge— theilt. Im übrigen sind neuerdings in mehreren Special— fällen für die Entscheidung auf derartige Anträge von Stadt— gemeinden folgende Gesichtspunkte maßgebend gewesen, welche wir auch in Zukunft zur Geltung bringen werden.
1) Die Lasten der Verzinsung und Tilgung von Anleihen für
Unternehmungen, welche einzelnen Klassen von Gemeindeangehörigen
ausschließlich oder vorzugeweise zu gute kommen, sind nach Maßgabe
der denselben hieraus erwachsenden besonderen Vortheile vorzugsweise von diesen und nicht allein von der Gesammtheit der Steuerzahler zu tragen. Die Gemeinden haben daher nicht nur für die Benutzung von Veranstaltungen, wie Beleuchtungswerken, Schlachthäusern, Markt⸗ hallen, Badeanstalten. Wasserleitungen, Begräbnißein richtungen ꝛc. regel⸗ mäßig ein den Selbstkosten gleichwerthiges Entgelt zu erfordern, sondern auch die Zinsen und Tilgungsbeträge der für die Durchführung von Kanalisationen bestimmten Anleihen durch die Erhebung einmaliger oder fortlaufender Gebühren von den Besitzern der an die Kanäle angeschlossenen Grundstücke entsprechend den besonderen Vortheilen, welche diesen durch die Anlagen erwachsen, ganz oder zu einem an⸗ gemessenen Theile aufzubringen.
2) Handelt es sich um die Beschaffung der Mittel zur Aus⸗ führung von Unternehmungen, welche, wie die Erbauung von Theatern, Concerthallen und Rathskellergebäuden, in der Regel über den engeren Kreis der städtischen Verwaltungsaufgaben hinausgehen und mehr oder minder die Befriedigung von Lurusbedürfnissen bezwecken, so ist nachzuweisen, daß entweder die Verzinsung und Til⸗ gung des aufzuwendenden Kapitals in den Erträgnissen der Anlagen genügende Deckung findet, oder die Leistungsfähigkeit der betreffenden Stadtgemeinde eine solche ist, daß die Finanzlage der⸗ selben nicht gefährdet und eine Steigerung der Anforderungen an die Steuerkraft ihrer Bewohner unbedenklich erscheint. Ebenso ist, wenn an und für sich nützliche aber ertraglose Herstellungen, wie Straßen⸗ durchbrüche und Verbreiterungen in engen Stadttheilen, gevlant werden, darzulegen, daß entweder der erforderliche Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnisse zu der Leistungsfähig⸗ keit der betreffenden Stadtgemeinde steht, oder die beabsichtigten Bauausführungen zur Beseitigung gesundheitswidriger Zustände oder durch die Rücksicht auf die Sicherheit des Verkehrs geboten sind.
3) Da erfahrungsmäßig in allen größeren Städten regel⸗ mäßig eine Reihe einmaliger Ausgaben für minder er— hebliche Bauausführungen und Beschaffungen insbesondere solcher Ausgaben, welche keinerlei Rückeinnahmen bringen, zu leisten ist, sind die Mittel zur Bestreitung dieser Bedürfnisse, welche thunlichst gleichmäßig auf die einzelnen Jahre zu vertheilen sind, im Interesse der Erhaltung einer geordneten Finanzwirthschaft aus den ordentlichen Einnahmen des städtischen Haushalts-Etats zu entnehmen, nicht im Wege der Anleihe zu beschaffen.
Die vorstehenden Gesichtspunkte sind, wie ich, der mit⸗ unterzeichnete Minister des Innern, noch hinzufüge, auch bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Anleihen ohne Ausgabe von Inhaberpapieren gleichmäßig zu beachten.
Euer Hochwohlgeboren ersuchen wir daher ergebenst, in diesem Sinne auf die Kreisausschüsse Ihres Bezirks und den dortigen Bezirksausschuß gefälligst einzuwirken.
Berlin, den 6. August 18932.
Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister.
Herrfurth. Dr. Miquel. An sämmtliche Königliche Regierungs⸗-Präsidenten.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Abgereist: Seine Excellenz der Staatssecretär des Reichs-Marine— amts, Vice⸗Admiral Hollmann, auf Urlaub.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. August. Seine Majestät der Kaiser und König fuhren heute früh um 8 Uhr mit Sonderzug von Potsdam nach Bude 4, stiegen daselbst zu Pferde und begaben Sich nach dem Paradefelde. Nach der Parade kehrten Seine Majestät nach dem Schlosse in Berlin an der Spitze der Fahnen— Compagnie zurück und nahmen daselbst das Frühstück mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern ein.
diesjährige große Herbstparade des Garde—
fand heute Vormittag um 9 Uhr auf dem Tempel— hofer Felde östlich der Chaussee vor Seiner Majestät dem Kaiser und König statt.
Die Truppen waren im Paradeanzug mit Gepäck, Fußtruppen und Bedienungsmannschaften der fahren— den Batterien in weißen Hosen, das 1. Garde-Regi⸗ ment z. F. mit Grenadiermützen, die Hoboisten, Regiments— und Bataillonstambours, Fahnenträger ohne Gepaͤck, das Regiment der Gardes du Corps und das Garde-⸗Cürassier— Regiment mit Cürassen.
Die Parade befehligte der commandirende General des Garde⸗Corps, General der Infanterie Freiherr von Meerscheidt⸗ Hüllessem (Chef des Generalstabs des Garde-Corps, Oberst— Lieutenant von Bülow).
Die Parade⸗-Aufstellung erfolgte in zwei Treffen.
Das erste Treffen bestand aus der 1. Garde-Infan— terie⸗Division unter General-Lieutenant von Holleben und der 2. Bzusammengesetzten) Garde⸗Infanterie⸗Diviston unter Seiner Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, General— Lieutenant und Commandeur dieser Division.
Das zweite Treffen commandirte der Commandeur der Garde⸗-Cavallerie-Division, General-Lieutenant Edler von der Planitz J.
Im Verbande der 1. Garde-Infanterie-Division standen: die 1 Garde⸗Infanterie-Brigade unter dem Com— mando des General-Majors Blecken von Schmeling, be— stehend aus der Haupt⸗Cadettenanstalt unter Oberst von Frey⸗ hold, dem 1. Garde⸗Regiment z F. unter Oberst von Natzmer, Flügel-Adjutant Seiner Masestät des Kaisers und Königs, dem 3. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst von Bismarck, dem Lehr⸗Infanterie-Bataillon unter Oberst— Lieutenant Brunsich Edler von Brun, à la suite des 1. Garde— Regiments z. F., der Unteroffizierschule Potsdam unter Major Freiherr von Reibnitz, A Ia suite des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, und dem Garde— Jäger-Bataillon unter Oberst-Lieutenant Graf von der Goltz; die 2. Garde-Infanterie-Brigade unter Commando des General-Majors Freiherrn von Wilczeck, gebildet aus dem 2. Garde⸗Regiment z. F. ö.
unter Oberst Freiherr von Gayl
und dem 4. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst Freiherr von Gemmingen.
Dem Commando der 2. Garde⸗Infanterie⸗-Division waren unterstellt: die 3 Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter General⸗ Major von Lütcken, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 1 unter Oberst Freiherr von Bülow, dem 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth unter Oberst Herwarth von Bittenfeld und dem Garde⸗-Schützen⸗Bataillon unter Oberst-Lieutenant von Scholten; die zusammengestellte Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter Seiner Königlichen Hoheit dem General⸗Major Erbgroßherzog von Baden, Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, bestehend aus dem Garde⸗ Füsilier⸗Regiment unter Oberst⸗Lieutenant von Krosigk und
dem Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 unter
Oberst von Unruh, und die zusammengestellte Brigade unter General-Major Priwe, Inspecteur der 1. Fuß⸗ Artillerie⸗Inspection, bestehend aus dem Garde⸗Fuß⸗ Artillerie ⸗ Regiment unter Oberst⸗Lieutenant Fre herr von Reitzenstein, der Fuß⸗Artillerie⸗Schießschule unter Oberst von Rauch und dem Garde-Pionier⸗Bataillon unter Major Schubert; die Eisenbahn⸗Regimenter nahmen an der Parade nicht Theil.
Im zweiten Treffen standen: die 1. Garde⸗Cavallerie⸗ Brigade unter Commando des Obersten Prinzen zu Salm⸗ Horstmar, à la suite des Garde⸗Cürassier⸗Regiments, bestehend aus dem Regiment der Gardes du Corps unter Oberst Frei⸗ herr von Bissing, Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und dem Garde Cürassier· Regimen unter Oberst von Rothkirch und Panthen; ;
die 2. Garde⸗Cavallerie⸗Brigade unter General-⸗Major von Kleist, bestehend aus dem 1. Garde- Ulanen-Regiment unter Oberst Rabe von Pappenheim und dem 3. Garde ⸗-Ulanen⸗ Regiment unter Oberst⸗Lieutenant von Hennigs;
die 3. Garde⸗Cavallerie⸗Brigade unter Oberst von Kotze, à la suite des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Königin von Groß— britannien und Irland, bestehend aus dem 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiment Königin von Großbritannien und Irland unter dem Oberst⸗Lieutenant von dem Knesebeck und dem 2. Garde⸗-Dragoner⸗ Regiment unter Oberst⸗Lieutenant Heinrich XIX. Prinz Reuß, Durchlaucht;
die 4. Garde⸗Cavallerie⸗Brigade unter General-Major von Michaelis, bestehend aus dem Leib-Garde-Husaren⸗ Regiment unter Oberst-Lieutenant von Moßner und dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment unter Oberst Graf zu Eulen⸗ burg, anschließend die Feld⸗-Artillerie und der Train unter General ⸗Major Freiherr Neubronn von Eisenburg, Commandeur der Garde ⸗Feld⸗Artillerie⸗ Brigade, bestehend aus dem 1. Garde-⸗-Feld⸗Artillerie⸗Re⸗ giment unter Oberst⸗-Lieutenant von Sluyterman Lange⸗ weyde, dem 2. Garde-Feld⸗Artillerie⸗Regiment unter Oberst von Saldern-Ahlimb, der Feld⸗-AUrtillerle-⸗Schießschule unter Oberst⸗Lieutenant von Schmidt und dem Garde⸗-Train⸗Bataillon unter Major Eiswaldt.
Die Bataillone des ersten Treffens standen in Doppel— colonne, die Fuß-⸗A1rtillerie⸗Schießschule in Tiefcolonne, die Cavallerie in Colonne in Escadrons, die Artillerie in Breit— colonne, der Train in Linie.
Die Honneurs wurden zuerst im ganzen, dann Brigade— weise ausgeführt.
Das zweite Treffen wurde vom linken Flügel aus gesehen. Hierauf fand nur ein einmaliger Vorbeimarsch statt, und zwar das erste Treffen in Regimentscolonnen, die Cavallerie in Escadronsfronten, die Artillerie in Batteriefronten und der Train in Compagniefronten.
Seine Majestät der Kaiser und König führten Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern, General— Inspecteur der 4. Armee⸗Inspection, das 1. Garde⸗Regiment z. F. vorbei.
Nach der Parade fanden Meldungen bei Seiner Majestät dem Kaiser und König statt; die Truppen formirten sich zum Abmarsch und rückten unter klingendem Spiel in ihre Quartiere ab.
Die Fahnen wurden durch die Leib⸗ Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. aus dem Königlichen Schlosse ab— geholt, ebenso die Standarten durch eine Escadron des Garde— Cürassier⸗Regiments. Nach beendeter Parade wurden die Feldzeichen durch dieselben Truppentheile wieder abgebracht, wobei die Leib⸗Compagnie 1. Garde⸗-Regiments z. F. die Ehre hatte, von Seiner Masestät begleitet zu werden.
Zur Verminderung von Verkehrsstockungen hatten die Truppentheile beim Marsch zu und von der Parade Wege östlich und westlich der Friedrichstraße genommen; nur die Fahnen-Compagnie sowie die Standarten-Escadron, die Leib-Gendarmerie, das Garde-Füsilier⸗Regiment, das Füsilier-Bataillon Kaiser Alexander Garde⸗-Grenadier— Regiments Nr. 1 und das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment nahmen den Weg durch das Hallesche Thor und die Belle⸗Alliancestraße. .
Heute Nachmittag um 6 Uhr findet im Neuen Palais zu Potsdam das übliche Parade⸗Diner statt.
Gegenüber einer erneuten Insinuation in der gestrigen Nummer der „Hamburger Nachrichten“ sind wir zu der Er— klärung ermächtigt, daß weder durch den Königlich preußischen Gesandten in Weimar noch auf irgend einem andern Wege mit Bezug auf den Besuch des Fürsten von Bismarck in Jena „Wünsche der Berliner Regierung zur Kenntniß derjenigen von Weimar“ gebracht worden sind.
Der General⸗Inspecteur der Fuß⸗Aꝛrtillerie, General— 9
Lieutenant Sallbach ist hierher zurückgekehrt.
. Der zur Zeit mit der Vertretung des beurlaubten Kaiser⸗ lichen Boischafters in St. Petersburg betraute Legations⸗Rath von Bülow hat einen ihm aus Gesundheitsräcksichten be—⸗ willigten Urlaub angetreten. Als Geschäftsträger fungirt daselbst bis auf weiteres der zweite Secretär der Kaiserlichen Botschaft Graf von Rex.
Der Kaiserliche Gesandte in Guatemala, Wirkliche Le— gations-Rath Peyer hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Der General Auditeur der Armee, Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz-Rath Ittenbach hat Berlin mit Urlaub verlassen.
S. M.. S. „Leipzig“, Flaggschiff des Kreuzer⸗Ge⸗ schwaders mit dem dec wbader he Contre⸗ Admiral von Pawelsz an Bord, ist am 17. d. M. in Chefoo ein⸗ getroffen — 51 S. M. Kanonenboot „Iltis“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Müller, ist am 16. August in Shanghai ein⸗ gtreffen und beabsichtigt, am 23. nach Chinhae in See u gehen. J 33 M. Kreuzer⸗Jorvette Prinzeß Wilhelm“, Com⸗ mandant Capitän zur See Boeters, ist um 16. August in Gibraltar angekommen.
Schweidnitz, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Brinz Albrecht, Regent des Herzogthums Braunschweig, traf heute Vormittag, wie die Schweidnitzer Tägliche Rundschau“ berichtet, hierselbst zur Besichtigung der Ind ustrie- und Ge— werbe⸗-Ausstellung ein. Auf dem Bahnhofe wurde Höchstderselbe von dem Ober⸗Präsidenten der Provinz Schlesien, Wirklichen Geheimen Rath D. von Sende— witz, dem Landgerichts-Präsidenten Schmidthals, dem Ersten Bürgermeister Thiele, dem Garnisonältesten und Oberst—⸗ Lieutenant Weyer und mehreren Herren des Ausstellungs⸗ vorstandes sowie dem Offizier-Corps der Garnison empfangen und nach dem Ausstellungspark geleitet. Hierauf unternahm Seine Königliche Hoheit einen längere Zeit währenden Rund— gang durch die Ausstellung. Bei dem alsdann eingenommenen Frühstücksmahle widmete der erlauchte Gast der Stadt Schweidnitz und dem Gedeihen der Ausstellung sein Glas. Am Ende der Besichtigung sprach Seine Königliche Hoheit Höchstseine Anerkennung über die Leistungen des Unternehmens aus. Nachmittags kehrte Höchstderselbe mit den Herren der Begleitung nach Schloß Camenz zurück.
Posen, 17 August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen besichtigte gestern auf dem Exereir— platz bei Glowno die Infanterie⸗Regimenter Nr. 50 und Nr. 58.
Bayern.
München, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold wird der „Allg. Ztg.“ zufolge von Berlin aus das III. und LV. preußische Armee⸗Corps besichtigen. Zu diesem Zweck trifft Seine Königliche Hoheit am 19. d. M. in Brandenburg und am 21. 8d. M. in Jüterbog ein. Am 22. d. M. kehrt der Prinz nach Berlin zurück und beginnt am Tage darauf in Stendal mit der Inspection des V. preußischen Armee⸗Corps, welche Inspection am 24. in Magdeburg fortgesetzt und am 25. und 26. in Eilenburg beendet wird. Von dort reist der Prinz nach München ab, wo die Ankunft am 27. früh erfolgt.
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Edinburg ist mit dem Prinzen Alfons von Edinburg zum Kur— gebrauch in Kissingen eingetroffen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 17. August. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin von Edinburg ist mit Höchstihren beiden ältesten Töchstern, den Prinzessinnen Maria und Victoria, hier wieder eingetroffen.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Anläßlich des heutigen Geburtstags des Kaisers hebt die gestrige „Wiener Abendpost“ die herzerhebenden, innigen und patriotischen Kundgebungen hervor, die bei dem Schützenfest in Brünn und bei der Krönungsfeier in Pest stattgefunden hätten und die ein Refler der hingebenden Liebe und Verehrung aller Stämme Oesterreich-Ungarns seien. Die „Abendpost“ weist ferner auf die Vorbereitungen der Bevölkerung in Galizien, Böhmen und Ungarn hin, die anläßlich der Manöver dem Kaiser Beweise inniger Liebe und unwandel— barer Anhänglichkeit geben wollten. Somit herrsche in der ganzen Monarchie dasselbe Bestreben, den politischen, natio— nalen und onfessionellen Unterschied in den Hintergrund treten zu lassen, wo es gelte, dem Kaiser den Tribut der Dankbarkeit und Verehrung abzustatten.
Großbritannien und Irland.
Die Königin wird der „A. C. zufolge in der nächsten
Woche Osborne auf der Insel Wight verlassen und zum Herbstaufenthalt nach Schloß Balmoral in den schottischen Hochlanden übersiedeln. In der Peterskirche beim Buckingham⸗Palast in London fand, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Nachmittag die kirch— liche Trauung der Gräfin Marie von Hatzfeldt, zweiten Tochter des Boischafters Grafen von Hatz— feldt, mit dem Prinzen Friedrich Karl von Hohenlohe, Sohn des Herzogs von Ujest, statt. Die Freunde des Hauses und die Mitglieder des diplo— matischen Corps wohnten in großer Anzahl der Feier bei. Später fand bei dem Botschafter Grafen von Hatzfeldt ein Empfang statt. Unter den zahlreichen Hochzeitsgaben be— finden sich kostbare Geschenke von den Mitgliedern des engli— schen Königshauses.
Gestern Nachmittag hatten die neuen Minister bei dem Premier Gladstone eine Besprechung; die erste offizielle Minister-Sitzung findet nächsten Freitag im Auswärtigen Amt statt. Heute begiebt sich Gladstone dem „H. T. B.“ Zu⸗ folge nochmals nach Osborne, um die Amtssiegel in Empfang zu nehmen.
Ueber die Mitglieder des neuen Cabinets ent— nehmen wir der „Frkf. Zig.“ folgende Mittheilungen:
Lord Rosebery hat das von ihm übernommen Ministerium des Auswärtigen schon einmal im Jahre 1855 unter Gladstone s Vorsitz verwaltet und sich trotz der kurzen Zeit seiner damaligen Virksamkeit als Staatsmann von seltener Umsicht und Feftig⸗ teit gezeigt. Er ist im Jahre 1847 geboren. Ebenfalls Mitglied des früheren Ministeriums Gladstone war Lord Herschetl, der wie 1386 wieder Lord. Großkanzler geworden ist. Er ist von 1880 bis 1836 Seneral Anwalt gewesen. Farl'of Kim berkey, der neue Staats Kretär für Indien und Präsident des Geheimen Raths, ist ebenfalls kein leuling im Ministerium; er wurde schon 1852 Unter⸗-Staatsfecretär im Auswärtigen Amt und diente als solcher unter den Lords Aberdeen und
almerston. Spater wurde er Secretär der Colonien und folgte 1382 ord Hartington als Staatssecretãr für Indien, welchen Posten er bis 18385 k und auch 1386 wiederbekam. Er ist 1826 geboren.
kinister des Innern ist Mr. S. H. Asquith geworden. Er hat, ein noch junger Mann, als schlagfertiger Redner und tüchtiger parla— mentarischer Arbeiter fich erft in der letzten Zeit so hervorgethan, daß die liberale Partei große Hoffnungen auf ihn setzt, zumal er sehr
grtichrittlich, ja fast radical gesinnt ist. Er war es auch, der im
amen der siegreichen Gladstonianer das Mißtrauenspotum gegen das
Cabinet Salisburv einbringen und begründen durfte. Der neue Kriegs⸗ Minister Mr. H. Campbell⸗Bannermann scheint sich als guter Verwalter des Kriegs⸗Ministeriums im Jahre 1885, wo er den gleichen Posten inne hatte, bewährt zu haben und diesem Verdienst seine abermalige Berufung zu verdanken. Erster Lord der Admiralität Marine⸗Minister) ist Earl Spencer. Er ist 135 geboren und war zuerst Ober⸗Kammerherr des Prinz⸗Gemahls Albert und dann des Prinzen von Wales (von 1862 bis 1867. Gladstone nahm ihn 1368 als Vice⸗König von Irland in sein Ministerium, mit dem er 1874 zurücktrat. Im zweiten Gladstone'schen Cabinet (1880) wurde er Präsident des Geheimen Raths und 1852 wieder Vice⸗König von Irland, im dritten Gladstoneschen Cabinet (1886) wieder Präfident des Geheimen Raths. Einen der wichtigsten Posten der inneren Politik nimmt jetzt zum zweiten Male Mr. John Morley ein- er ist wieder wie 1886 irischer Staatssecretär, alfo eigentlich der Minister für Irland. Ihm fällt die schwierige Aufgabe zu, die Gladstone'sche Homerule für Irland vorzubereiten und durch⸗ zuführen. John Morley ist ein geschätzter Schriftsteller und jeßt 54 Jahre alt. Sir George Trevelyan, Minister für Schottland, war schon einmal schottischer Staatssecretär und Staats— secretär im Ministerium des Innern. Der Schatzkanzler Sir William Harcourt, einer der bervorragendsten Parlamentarier des gegenwärtigen England, ist 1827 geboren, von Beruf Rechts⸗ gelehrter, später Professor des Völkerrechts in Cambridge. Er war unter Gladstone von 1389 bis 1855 Minister des Innern und 13856 Schatzkanzler, kommt also in eine ihm bereits bekannte Stellung. Der neue Colonial-Minister Marguis of Ripon ist Jss7 ge— boren; er war von 1859 bis 1863 Unter⸗-Staatsfecretãr im Kriegs⸗ Ministerium und im Ministerium für Indien, wurde 1853 Kriegs⸗Minister, 1866 Minister für Indsen und sident des Geheimen Raths;
in der ge. Sei war er Groß—
er ? dieses Amt nieder und trat zum Katholicismus über; er blieb aber bei der liberalen Partei, nach deren Sieg 1880 Gladstone ihn zum Vice⸗König von Indien machte, was er bis 1856 blieb, Der neue Handels- Minister Mr. A. J. Mundelela ist eine bekannte Persönlichkeit. Der Poft⸗ Minister Arnold Morley war 1885 Unter-Staatssecretär des Schatzamts und auch Mr. H. H. Fowler, der jetzt die Gemeinde— Verwaltung übernimmt, war schon einmal Finan⸗Serretar. Mr. James Bryce, der als Kanzler des Herzogthums Lancafter zugleich den Lord Roseberv im Auswärtigen Amt unterstützen soll, ist Professor des Civilrechts in Orford und ein geschätzter Historiker. Der Ackerbau⸗Minister Mr. Shaw⸗Lefevre war früher einmal General ⸗Postmeister.
Am Dienstag Morgen fand, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, im katholischen Bethause zu Brompton die feierliche Ein—⸗ setzung des katholischen Erzbischofs von West— minster Dr. Vaughan statt. Die Bekleidung mit dem Pallium nahm der päpstliche Legat, Erzbischof von Trapezunt, vor in Gegen- wart von dreißig englischen, schottischen und irischen Bischöfen in vollem Ornat sowie zahlreicher Weltgeistlichen und Ordens— brüder, Franciscaner, Kapuziner, Cistercienser, Benedictiner, ferner der katholischen Adeligen mit dem Herzog von Norfolk, Lord Denbigh, Lord Ashburnham, des spanischen Botschafters, der nordamerikanischen, portugiesischen, argenti⸗ nischen, brasilianischen, schweizerischen und griechischen Ge— sandten sowie des österreichischen und des französischen Geschäfts— trägers. Die Feier gilt als ein Wendepunkt in der Ge— schichte des Katholicismus in England, denn die letzte öffent— liche Investitur geschah 15556. Darauf wies auch der Bene— dictiner Dom Aidan Gasquet hin, der die Predigt hielt und darin der Feier eine glückliche Vorbedentung für die fernere Entwickelung der katholischen Kirche in England beilegte.
Frankreich.
Das Dunkel, welches so lange über die Explosion im Restaurant Véry geherrscht hat, scheint nunmehr gelichtet zu sein. Wie „H. T. B.“ meldet, hat die Frau des Anarchisten Meunier, die bei dem Untersuͤchungs— richter Athalin der Frau Very gegenübergestellt wurde, nuͤn— mehr gestanden, daß ihr Mann der Urheber der Explosion ge— wesen sei, und hat ausführliche Mittheilungen über die Aus— führung der That gemacht.
Rußland und Polen.
Die Getreidecommission hat, wie W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, in ihrer am Montag abgehaltenen Sitzung die Aufhebung aller noch bestehenden Getreide— ausfuhrverbote beschlossen. Die bezügliche Publication sei in den nächsten Tagen zu erwarten.
Acht Handelsverträge Rußlands mit west— europäischen Staaten laufen in diesem Jahre ab. In— folge dessen hat das Finanz-Ministerium, wie die „Now. Wr.“ meldet, die russischen General-Konsuln in den betreffenden Staaten angewiesen, sofort Memoranda darüber einzureichen, welche von den russischen Producten in jenen Ländern ein sicheres Absatzgebiet finden könnten. Es handelt sich dabei, wie das genannte Blatt hinzufügt, nicht bloß um die neuen Handelsverträge, sondern auch um eine eventuell zu gewährende Accisevergütung beim Export gewisser Waaren.
Italien.
Nach Meldungen, die der Pol. Corr.“ aus Rom zugehen, wird König Humbert die anläßlich seines Besuches in Genug stattfindende große Flottenrevue an Bord des Panzerschiffes, Italia“ abnehmen. Bisher sind folgende fremde Geschwader angekündigt: das englische Mittelmeergeschwader; ein österreichisches Geschwader, bestehend aus den Schiffen „Franz Josef⸗, „Erzherzog Rudolf“ und einem dritten Kriegs⸗ schiff; eine Abtheilung der französischen Mittelmeerflotte; ein deutsches Schiff „Prinzeß Wilhelm“ ein spanisches Geschwader, bestehend aus den Panzerschiffen „Pelayo“, „Reina Regente“ und „Victoria“ dem Kreuzer „Alfonso XII.“ und dem Kanonenboot „Temerario“; zwei Schiffe der Vereinigten Staaten, ein mexikanisches und ein argentinisches Schiff. Außerdem werden noch Rußland und einige kleinere euro⸗ päische Staaten Schiffe nach Genua entsenden, sodaß im ganzen gegen sechzig Kriegsschiffe in diesem Hafen versammelt sein werden. .
Gegenüber anderweitigen Mittheilungen, wonach die all⸗ gemeinen Wahlen auf Mitte November angesetzt seien, glaubt die „Opinione“ zu wissen, die Wahlen würden, wie bisher allgemein angenommen wurde, bereits Ende Oktober stattfinden.
Serbien.
Der König Alexander, der mit dem König Milan gestern in München eingetroffen ist und seine Reise nach Wien heute fortzusetzen gedenkt, hat seine Ankunft in Belgrad auf den 19. d. M. festgesetzt. ö
Afrika.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Tanger folgender Vorfall gemeldet: Am Montag sei der Secretär der fran⸗ zösischen Gesandtschaft, als er mit dem Gesandten am Strande geritten, von einem maurischen Soldaten
mit einem Pantoffel auf die Brust geschlagen worden. Bei dem darauf folgenden Wortwechsel hätten mehrere maurische Soldaten ihre Messer gezogen, und ohne das Hinzukommen einiger r der spanischen Gesandtschaft wären der Gesandte und sein Begleiter getödtet worden. Als der fran⸗ zösische Gesandte am folgenden Abend wiederum aus⸗ geritten, sei er nochmals von Soldaten insultirt worden. Man sei bemüht, die Schuldigen zu ermitteln. — Dem Pariser Temps“ zufolge war bis vorgestern Nachmittag auf dem französischen Ministerium des Auswärtigen nichts von einem solchen Vorfall bekannt.
Statistik und Volkswirthschaft.
. Zur Arbeiterbewegung.
Die Hamburgische Generalcommisfion der social—⸗ demokratischen Gewerkschaften veröffentlicht folgend , vom „Vorwärts“ mitgetheilten Situationsbericht:
Die Direction der Flensburger Glasfabrik (Actien⸗
Hzesellschaft) wollte am 1. August einen neuen Lohntarif einführen, die bisherigen Preise um 23 —=30 0 niedriger stellte. Eine Unter- 1dlung der Commission der Arbeiter mit der Direction führte zu i Resultat, daß der bisherige Lohntarif bestehen bleibt, den Ar— eitern aber 1059 vom Baarverdienst abgezogen werden. —
Ausstand der Brauer in Hanau ist nach neun— ägiger Dauer zu Gunsten der Arbeiter beendet worden. Es wurde eine Lohnerhöhung und kürzere Arbeitszeit 1czielt. Die Aus— stände der Brauer in Frankfurt a. M. und Elberfeld dauern fort. Das Gewerkschafts kartell in Cassel hat ein Regu— lativ für die Unterstückung der Strikes eingeführt. — Der Vorftand des Verbandes der Barbiere, Frifeure und Perrücken— macher giebt bekannt, daß von der Organisation eine Controfkarte eingeführt worden ist, durch die sich die Mitglieder der Drganisation ausweisen können.
Ueber den Verlauf der Aussperrungsmaßregel in den Hamburger Brauereien (vgl. die gestrige Rr. 193 d. Bl. liegen folgende Zeitungsmeldungen vor:
Vier Brauereien schlossen, wie der Frkf. Ztg. telegravhirt wird, ihre Arbeiter nicht aus, darunter die große AÄctienbrauerei Sanct Pauli. Die Angestellten halten den Boycott aufrecht und
rganisirten einen Bierbezug von ausw Gestern Abend sollte eine Brauer ⸗Versammlung verheiratheten Ausgeschlossenen reifen beitenden liefern 10 5 des Verdienstes an die Der ‚Köln. Ztg. wird aus Berlin gemeldet, da kraten Hamburgs eine Arbeiter⸗Genossenschafts richten wollen und auswärtige Brauereien ersucht gebote einzusenden.
Aus Stettin berichtet die bewegung unter den dortigen commission der Tischlergesellen hatte zu Tischlerversammlung einberufen (vgl. reich besucht war. Nach mehrstündi
e Socialdemo⸗ erniederlagt er⸗ ihre An⸗
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Tarif einfühten Pariser Telegramm des H. T. B.“ hat sich gestern
die Zahl der arbeitenden Kutscher in Paris um das Doppelte gegen Dienstag erh — Telegramme aus Carmaux melden, daß, nachdem die Gruben- und Gesellschaftsgebäude militärisch besetzt worden sir ieder einigermaßen Ruhe herrsche. Trotzdem verlassen die Vert ngsräthe der Gesellschaft und ihre Familien Carmaur.
Ein Londoner Telegramm des Boln / M. Bureaus giebt folgen Reuter Meldung aus Nashville Tennessee) wieder: 1700 Bergleute haben in der letzten Nacht zum Donnerstag neuem einen Angriff auf das Gefängniß in Oliversprir gemacht. Nach verzweifeltem Kampfe, bei dem I2 Personen tödtet und 20 verwundet wurden, sollen die Wärter zurückgedrängt, 20) Gefangene befreit und über Knorville nach Nashville geschickt worder sein. Nähere Meldungen seien infolge der Zerstörung der telegraphischen Verbindungen noch nicht eingetroffen. Der Gouverneur in Nashville habe, noch ehe die Nachricht von dem Kampf dort angelangt sei, zum Schutze des bedrohten Gefängnisses in Oliversprings Militär
dorthin abgehen lassen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die Ernte in Südrußland wird uns aus Odessa Folgendes berichtet: J .
Die Ernte des Sommergetreides hat in dem südlichen Rußland begonnen; sie wird jedoch fast allenthalben durch an— haltendes Regenwetter beeinträchtigt, unter welchem bis jetzt namentlich Gerste gelitten hat. In einzelnen Gegenden, wie am Dniepr, fürchtet man bereits das Auswachsen des auf dem Felde befindlichen Getreides. In dem Theile des Gouvernements Cherson westlich vom Bug ist in Sommergetreide eine schwache Mittelernte, in dem Theile östlich vom Bug desgleichen im Gouvernement Jekaterinoslaw eine gute Mlttelernte zu ver—
zeichnen.
Die Qualität erweist fich bis jetzt als eine gute, doch sind zur Zeit nur Proben des Sommerweizens aus der Umgegend hier eingetroffen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. . Desterreich⸗-Ungarn. . . Aus verschiedenen Gegenden des Landes sind an das K. ungarische Ministerium des Innern Nachrichten über choleraäbnliche Er—
senden. nirgends ein Fall von asiatischer Cholera aufgetreten. schiedentlich vorgekommenen choleraähnlichen Erkrankungen werden auf den übermäßigen Genuß schlechten Obstes und Trinkwassers zurück⸗ geführt.
Frankreich.
An der „diarrhée cholériformen sind am 2. August 11 Er— krankungen in Paris, 3 in den Vororten, am 3. August 6 in Paris, 5 in den Vororten vorgekommen. In der Rue St. Maur (quartier du Temple) starben 4 Personen aus einer einzigen Familie; die Ein⸗ schleppung der Krankheit soll von außen erfolgt sein. Am 5. August wurden in Paris 16, im Weichbilde der Stadt 7 neue Erkrankungen festgestellt. Der Nachricht, daß im Lager von Chalons die Krankheit neuerdings ausgebrochen sei, wird amtlich widersprochen.
Rußland.
In Nr. 33 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits—⸗ amts' wird berichtet: Die Cholera hat, wenn man von den in St. Peters burg vorgekommenen Erkrankungen absieht, den Um— kreis ihres bisherigen Heerdes nicht überschritten. Innerhalb dieses Heerdes aber befällt sie nach und nach die kleineren Ortschaften der Gouvernements, in welche Flüchtlinge, Reisende oder transportirte Gefangene den Krankheitskeim aus den verseuchten Städten verschleppt haben. Eine der ersten Erkrankungen in St. Petersburg betraf einen aus dem choleradurchseuchten Samara angekommenen Soldaten.
Im ganzen ist eine Abnahme der Erkrankungen noch nicht zu erkennen. Am meisten sind die ciskaukasischen Gebiete Dagestan, der Terek- und neuerdings auch der Kubanbezirk betroffen. An der Wolga