1892 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ärztlicherseits keine der Cholera verdächtigen Zeichen bei ihnen ge⸗ funden werden und bei einer sodann vorzunehmenden achttägigen Iso. lirung an einer Beobachtungsstation Krankheitserscheinungen nicht aufgetreten sind. . : .

4) Die Reservistentransporte sind so zu leiten, daß hierbei cholera⸗ inficirte Orte und Gegenden nicht berührt werden.

3) Bie Bestimmung über Mitnahme von Aerzten oder Lazareth—⸗ gehilfen bei größeren Transporten ist den Stationscommandos über⸗ lassen. .

s Vor der Entlassung der in achttägiger Beobachtung gewesenen Mannschaften ift eine sachgemäße Desinfectien ihrer Waͤsche und Kleider vorzunehmen.

In Nr. 18 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ Versicherungsamts“ vom 15. September d. J. sind zwei Recursentscheidungen veröffentlicht, in welchen die Frage er⸗ örtert wird: wann eine durch den thätlichen Angriff eines Mitarbeiters zugefügte Verletzung eines Arbeiters als Betriebsunfall anzusehen sei. Das Reichs⸗ Versicherungsamt geht von der Ansicht aus, daß eine vorsätz⸗ liche Körperverletzung, welche ein Arbeiter dem andern bei Gelegenheit von Zwistigkeiten und Thätlichkeiten auf der Be⸗ triebsstätte oder bei der Arbeit zufügt, um als Betriebsunfall zu gelten, derart in erkennbarem ursächlichen Zusammenhange mit dem Betriebe stehen müsse, daß sowohl die Veranlassung dazu wesentlich in letzterem heruhe, als auch die verletzende ee ng selbst sich noch als ein Ausfluß der Betriebsgefahr arstelle.

Der Entschädigungsanspruch eines Maurers, welcher während der Arbeit auf einem Neubau in einer größeren Stadt von einer giftigen Fliege in die Hand gestochen worden war, ist für unbegründet erachtet worden. Weder die Art des Betriebes noch die Lage desselben berechtigten zu der Annahme, daß der Arbeiter der Gefahr, von einem giftigen Insekt gestochen zu werden, durch den Betrieb in besonderem Maße ausgesetzt war.

Ein Arbeiter hatte sich durch einen Betriebsunfall eine Fußwunde zugezogen und wurde in seiner Wohnung ärztlich behandelt. Während der Behandlung trat ein Magenkatarrh ein, gegen welchen der Arzt eine Arzenei verordnete. Ein achtjähriges Kind des Arbeiters verwechselte die Medizin— laschen, reichte dem Kranken die mit Carbol für ie ußwunde gefüllte Flasche. Der Kranke leerte diese Flasche theilweise und hatten die dadurch ver⸗— ursachten inneren Verletzungen den Tod desselben zur Folge. Der Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen ist zurück⸗ . worden, da die Ursache für den tödtlichen Verlauf ie Verwechselung der Heilmittel bildete und dieser in dem Unfalle und seinen unmittelbaren oder mittelbaren Folgen in keiner erkennbaren Weise seinen Grund hatte, wie es etwa dann angenommen werden könnte, wenn der Verletzte im Fieber— delirium die Arzneien verwechselt hätte.

Ein Arbeiter hatte eine an sich unbedeutende, aber ziem⸗ lich schmerzhafte Verletzung beim Betriebe erlitten. Obgleich bereits nach einigen Tagen eine Besserung im Zustande des verletzten Oberschenkels eingetreten war, hat der Arbeiter einige Tage nach dem Unfall seinem Leben durch Erhängen ein Ende gemacht. Da nicht angenommen werden konnte, daß die freie Willensbestimmung des Verstorbenen bei Begehung des Selbstmordes infolge des Unfalls ausgeschlossen gewesen sei, so wurde der Entschädigungsanspruch der Erben zurück— gewiesen.

Ausweislich der Nr. 18 der Sonderausgabe der „Amt— lichen Nachrichten des Reichs-Versicherungsamts, Invaliditäts— und Altersversicherung“ vom 15. September d. J., ist durch Revisionsentscheidung in einer Altersrentensache der bei einem Königlich preußischen Steueramt als Hilfsaufseher im Bewachungs⸗ und Schiffsbegleitungsdienst angenommene Kläger als Staatsbeamter angesehen und ihm deshalb die Rente versagt worden.

Einem Kläger, welcher Botendienste für mehrere Ver— eine verrichtete, außerdem aber Aufträge jeder Art für dritte Personen gegen Entgelt ausführte (Gefangenentransporte, Umhertragen der Einladungen und Beschaffung der für die Vorstellungen erforderlichen Gegenstände für durchreisende ,,,, Tragen der Musterkoffer von Handlungsreisenden u. a) ist die Altersrente versagt worden, da die Gesammtthätigkeit des Klägers sich als Beschäftigung eines selbständigen Unternehmers darstellt, welcher aus der Ausrichtung fremder Bestellungen und sonstiger Geschäfte ein Gewerbe macht. ; ö

Ein in einer Hafenstadt des Großherzogthums Oldenburg angestellter und beeideter Wäger ist als ein selbständiger Gewerbetreibender angesehen worden, obgleich er fast aus⸗ schließlich für eine und dieselbe Firma thätig war und sich dadurch in einem gewissen Abhängigkeitsverhaͤltnisse zu dieser Firma befand.

Ein bei einem Dienstmannsinstitut einer großen Stadt angestellter Dienstmann ist durch Revisionsentscheidung für versicherungspflichtig erachtet und ihm demgemäß die Altersrente zuerkannt worden. .

Gestern Abend R / Uhr verstarb zu Berlin an den Folgen einer im Hinterland von Togo erworbenen Darmerkrankung der zum Auswärtigen Amt coöͤmmandirte Hauptmann Kling, à la suite des Württembergischen Feld-A rtillerie⸗Regimenks Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern. ö Kling . sich um die afrikanische Forschung, insbesondere die Erschließung des Hinterlandes des deutschen Togogebiets, anerkennenswerthe Verdienste erworben. In Würdigung der⸗ selben wurde ihm u. a. der Rothe Abler⸗-Orden vierter Klasse mit Schwertern sowie von Seiner Majestät dem König von Württemberg das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrichs⸗Ordens mit Schwertern verliehen. Sein ehrenwerther, braver Charakter werden ihm bei allen, die ihn kannten, ein dauerndes freundliches Andenken bewahren. Seine Erfolge auf dem Ge— biete der Forschung hatte er, nächst seiner sorgfältigen Vor— bereitung und Ausdauer, dem Umstande zu verdanken, daß es ihm leichter wurde als anderen, das Vertrauen und die Zu⸗ neigung der Eingeborenen zu gewinnen; zum Gewehr griff er nur im äußersten Nothfall, dann aber mit Nachdruck.

Mit Kling scheidet von uns ein eifriger und begabter Forscher, ein liebenswürdiger Kamerad und Mensch.

Der Staatssecretär des Auswärtigen Amts, Wirkliche Geheime Rath ier von Marschall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Der GeneralLieutenant von Krosigk, Inspecteur der k ist aus dem Manöver hierher zurück⸗ gekehrt. ;

Der Regierungs-Assessor Steiner zu Stettin ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu Posen zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der zur Zeit bei der Königlichen Polizei⸗Direction zu Stettin beschäftigte ,,, Freiherr von Massen⸗ bach ist der Königlichen Regierung daselbst zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.

Der neuernannte ,, Dr. jur. Francke ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Inowrazlaw, Regierungs-⸗Bezirk Bromberg, zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 2 Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Fleischmann ist bis auf weiteres dem Landrath des Landkreises Bromberg zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 15. bis 16. September, Mittags, gemel dete Choler a⸗Er krankung s—⸗ und Todesfälle:

* .

gestorben *

* *

Staat und 8 esirk

erkrankt gestorben 8 erkrankt gestorben

erkrankt gestorben

Hamburg. Hamburg.

Preußen.

Schleswig.

830612

Altona. Wandsbek. Wilhelmsburg.

Lüneburg. Stettin.

Stettin.

1 r =

re S 1 =.

Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Schleswig: in je 1 Orte der Kreise Steinburg und Pinneberg je 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Lüneburg: in 1 Ort des Kreises Winsen a. L. 1 Erkrankung. Regierungsbezirk Stettin: in 2

; 9 en der Kreise Naugard und Randow 1 Erkrankung und?“

desfälle.

Bayern.

München, 15. September. Der General-Inspecteur Prinz Leopold, Königliche Hoheit, traf, wie der M. „Allg. Itg.“ aus Würzburg berichtet wird, am Dienstag Nachmittag mik den Offizieren des Stabes der 4. Armee⸗Inspection, Major von Kalckstein vom Königlich preußischen Generalstab und Rittmeister Freiherr von Gebsattel, in Arnstein ein und nahm bei dem praktischen Arzt Dr. Horn daselbst Absteigequartier. Abends brachten die Feuerwehr und die übrigen Vereine Arnsteins dem Prinzen einen Fackel— zug, und der Gesangverein trug vor der Wohnung des Prinzen mehrere Lieder vor. Im Hotel zur „Post“ war dann Offiziers⸗Reéunion. Vor dem Gasthaus concertirte die Musik des 7. Infanterie⸗Regiments. Mittwoch früh wohnte Prinz Leopold dem Manöver der 4. Division bei Was bühl bei, welches um 8 Uhr begann und um 11 Uhr endete. Ueber das Manöver, das einen hochinteressanten Verlauf nahm, sprach sich Seine Königliche Hoheit sowohl betreffs der Anlage wie der Durchführung sehr anerkennend aus. An dem Diner in der „Post“ zu Arnstein nahmen außer dem Prinzen und dem Stab auch General von Parseval, Oberst von Land— mann und andere höhere Offiziere theil. Um Zinn Uhr ver— ließ der Prinz Arnstein und fuhr zu Wagen durch den Gram— schatzer Wald nach Würzburg, wo er unter dem Jubel der Bevölkerung Abends 6 Uhr eintraf. Vor der Wohnung (Hotel Kronprinz) brachte das Musikcorps des 7. Infanterie— Regiments dem Prinzen eine Serenade. Wie das „Regensburger Tgbl.“ hört, sollen die grö⸗ ßeren Herbstübungen 6 Hemau (nördlich der Donau) nicht völlig unterbleiben, wie bisher verlautete, sondern es sollen dort Truppenzusammenziehungen, wenn auch in gemin— dertem Umfange, stattfinden. Dagegen sind die für die Pfalz anberaumten Land wehrübungen, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Speyer meldet, abbestellt worden.

Eachsen.

Dresden, 15. September. Ihre Majestät die Königin wird sich, dem „Dresd. Journ.“ zufolge, am nächsten Sonnta zum Gebrauch einer Trinkkur zu längerem Aufenthalt ö Moritzburg begeben und im dortigen Königlichen Jagdschlosse Wohnung nehmen. Seine Majestät der König begiebt sich aus Anlaß der zwischen Zwickau und Reichenbach i. V. stattfindenden Manöver der 2. Division Nr. 24 und der 3. Dirvision Nr. g am 198. d. M. Nach—⸗ mittags nach Zwickau und wird bis Mittwoch, den 21. d. M., daselbst im „Hotel zur Post“ Aufenthalt nehmen. Nach der Ankunft Seiner Majestät findet Nachmittags im Hotel zum „Deutschen Kaiser“ in Zwickau Tafel für die Generale und Stabsoffiziere ꝛc. der obengenannten beiden Divisionen statt. Die Rückkehr des Monarchen nach der König— lichen Villa S en erfolat Mi N ; lichen Villa Strehlen erfolgt Mittwoch Nachmittag.

Nach Beendigung der Herbstübungen der 1. Di—⸗ vision Nr. 23 sind das 1. (Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 100, 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101, Garde⸗Reiter⸗Negiment und 1. Feldartillerie Regiment Nr. 12 am 14. d. M. wieder in die Garnison Dresden zurückgekehrt.

Baden.

Karlsruhe, 14. September. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin begab sich heute früh mit Gefolgé nach der Weinburg bei Rheineck zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin von Hohenzollern und kehrte am Abend hierher zurück. ,

Die Herbstmanöver beim XIV. Armee⸗Corps haben ihr Ende erreicht; die Leib⸗Grenadiere kehren schon heute von den Uebungen in ihre hiesige Garnison zurück, und die übrigen Waffengattungen folgen in den nächsten Tagen. Das Feld—⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 14 wird am nächsten Sonnabend

Sach sen⸗Meiningen.

Das Vorgehen Preußens, den Bußtag in sämmtlichen Theilen der Monarchie auf ein und denselben Tag zu . legen, hat der „Cob. Ztg.“ zufolge im Herzogthum Sachsen⸗ Meiningen Veranlassung gegeben, den bisher auf den Freita der Adventswoche fallenden Buß⸗ und Bettag ebenfalls au den Mittwoch vor dem Todtenfest J. verlegen. Die Landes⸗ synode hat einen entsprechenden Antrag des Kirchenregiments einstimmig angenommen.

Schwarz burg⸗Rudolstadt.

Schw arzburg, 15. September. Ihre Durchlaucht die Fürstin hat, nach dem Bulletin von heute Vormitta— II Uhr, die vergangene Nacht ruhig, zum theil hn ugebracht; das Fieber hat die Höhe ber letztvergangenen Tage nicht überschritten.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 15. September. Der Fürstliche Hof hat heute, aus Anlaß des Ablebens Seiner ö des Fürsten Camille Rohan, Großoheims Ihrer Hoheit der Fürstin, auf 14 Tage Trau er angelegt.

Samburg.

Samburg, 15. September. Wie der „Hamb. Corr.“ mittheilt, hat der Staatssecretär des Reichs-Postamts Dr. von Stephan an die hiesige Ober-Postdirection folgenden Erlaß gerichtet:

Berlin W., 9. September 1892.

Ich habe aus den Berichten der Kaiserlichen Ober⸗Postdirection mit Befriedigung ersehen, daß es derselben gelungen ist, unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen mit dem durch zahlreiche Erkrankungsfälle verminderten Personal den Post⸗ und Telegraphen⸗ betrieb ungeachtet einer erheblichen Steigerung des Brief⸗ Telegramm⸗ und Fernsprechoerkehrs in geordneter Weise aufrecht zu erhalten. Ich spreche dem Herrn Vorsteher der Kaiserlichen Ober⸗Postdirection für die umsichtige Leitung der Verwaltungegeschäfte während dieser von mir lebhaft beklagten Heimsuchung des . sowie allen Beamten und Unterbeamten der Kaiserlichen Ober⸗Postdirection und der nach— geordneten Verkehrsämter für ihr pflichttreues und hingebendes Ver— halten meing volle Anerkennung aus. Die Kaiserliche Ober-Post— direction wolle die Betheiligten hiervon in Kenntniß setzen. Es ist an= zunehmen, daß einzelnen Beamten und Unterbeamten aus Anlaß der Maß⸗ regeln zur Abwehr der Krankheitsverbreitung Nachtheile erwachsen oder erhöhte Ausgaben bei Wahrnehmung ihres Dienstes entstehen. In solchen Fällen werde ich, soweit die Mittel der Kaiserlichen Ober⸗ Postdirection nicht ausreichen, gern bereit sein, den Betreffenden durch Bewilligung von Unterstätzungen aus den Mitteln des Reichs⸗-Post⸗ amts zu Hilfe zu kommen. Begründete Anträge würden thunlichst frühzeitig zu stellen sein.

Der weiteren Berichterstattung über die Lage der dortigen Personal⸗ und Betriebsverhältnisse sehe ich mit größtem Interesse entgegen.

von Stephan.“

Deutsche Colonien.

Das „Deutsche Colonialblatt“ veröffentlicht folgende Damara-Concession“, betreffend die Gewährung von Land-, Bergbau- und Eisenbahnberechtigungen in einem Theile von Damaraland an die South Westafrican Company Limited in London:

Nachdem die Herren Rechtsanwalt Dr. Scharlach und Kaufmann C. Wichmann zu Hamburg, welchen unter dem 3. August d. J. Land⸗, Bergbau⸗ und Eisenbahnberechtigungen im Damaralande (Südwest⸗Afrika) unter dem Vorbehalt verliehen worden sind, daß innerhalb einer bestimmten Frist eine Gesellschaft zur Verwerthung der ertheilten Berechtigungen mit dem erforderten Kapital gegründet werde, den Nachweis erbracht haben, daß die Concession an eine zur Verwerthung der verliehenen Gerechtsame unter dem Namen South Westafrican Company Limited in London gegründete Gesellschaft mit einem eingezahlten Anfangskapital von Dreihundert Tausend Mark übertragen worden ist: wird die ertheilte Concession (Damaraland. Concession) hierdurch endgültig anerkannt und die Uebertragung derselben an die South Westafrican Company Limited genehmigt. Eine Ausfertigung der Concession liegt in deut scher und englischer Sprache dieser Urkunde bei. Der deutsche Text soll bei der Auslegung maßgebend sein. Berlin, den 12. Ser⸗ tember 1892. Auswärtiges Amt. Colonial-⸗Abtheilung. Kayser.

Die Concession, welche 24 Artikel enthält, zählt die Rechte der Gesellschaft auf, wonach diese berechtigt ist, in einem näher angegebenen Gebiet alle zum Grubenbetrieb nöthigen Arbeiten vornehmen zu lassen, zu expropriiren und zollfrei einzuführen, was zum Bergbetrieb erforderlich ist; ferner ein⸗ und zweigeleisige Eisenbahnlinien anzulegen, zu betreiben und zu unterhalten. Die Hauptbestimmungen sind:

Die Concessionäre haben bor Ablauf von acht Jahren, vom Tage der Concession an, den Beginn eines ordnungsmäßigen bergmännischen

riebes nachzuweisen. Ein solcher Beginn soll für erfolgt erachtet werden, wenn eine oder mehrere Gruben für eine Gesammkförderung von mindestens 5000 t Mineralien jährlich eingerichtet sind. Nach Ablauf der acht Jahre sind die Concessionäre verpflichtet, die Gruben beständig in Betrieb zu halten. Eine durchschnittliche Gesammt⸗ förderung von mindestens 5000 t Mineralien jährlich soll als hin⸗ reichende Erfüllung dieser Verpflichtung gelten, letztere soll aufgehoben sein, wenn und so lange der bergmännische Betrieb durch höhere Gewalt, Krieg, Revolution, Epidemien, Hungers noth, Mißernte, Arbeiter— ausstände oder sonstige Ursachen gestört wird, welche die Coneessionäre verständigerweise nicht vorausberechnen können oder die ihrer Ein— wirkung entzogen sind. Die Concessionäre haben der Regierung von der Gesammtförderung von Erzen aus den von ihnen betriebenen Gruben die folgenden Abgaben, nach dem Verkaufswerthe am Orte der Förderung berechnet, zu zahlen: a. zwei Procent auf Edelsteine, Gold, Silber und deren Erze; h. ein Procent auf silberhaltige und sonstige Kupfererze. Alle sonstigen Mineralien sind frei von Abgaben. Für den Fall, daß die Concessionäre eine ihrer Gruben an Andere verkaufen sollten, so sind die Käufer nur zur Zahlung der gleichen Abgaben der Regierung gegenüber verpflichtet. Während zwanzig Jahre werden die Concessicnäre von allen sonstigen Abgaben und Steuern frei sein. Während zehn Jahre wird die Regierung weder selbst eine Eisenbahnlinie nördlich vom Wendekreis des Stein⸗ bocks in der deutschen südwestafrikanischen Interessensphäre anlegen, noch einer dritten Person oder Gesellschaft das Recht zum Bau oder Betrieb einer solchen Bahn verleihen. Die Regierung wird während dreißig Jahre, vom Tage der Einreichsing der Baupläne an ge⸗ rechnet, weder selbst eine mit den von den Concessionären ssicht genommenen Haupt⸗ oder Zweiglinien pa⸗ laufende oder sonstwie coneurrirende Eisenbahnl:nie

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Expeditionen zu verwenden. Die eine Expedition hat den Zweck, den

wieder zurückkommen.

bezeichneten Bezirk oder einen Theil desselben auf Mineralien zu

untersuchen; die andere soll die geeignetste Linie fär eine Eisenbahn ermitteln. Innerhalb dreier Monate vom Tage dieser Cencession wird mit der Entsendung der vorgedachten Expeditionen von England aus begonnen werden, damit dieselben die Walßischbai noch vor oder während der nächsten Regenzeit erreichen können. Die Con⸗ cessionäre verpflichten h die Regierung von dem Ver⸗ laufe der Expeditionen unterrichtet zu halten, sodaß die Regierung denselben je einen Vertreter beizugeben in der Lage ist. Die Concessionäre verpflichten sich, der Regierung, so lange sie irgend welche der ihnen durch diese Concession verliehenen Rechte behalten, einen Betrag von 2000 66 jährlich pränumerando zu zahlen. Bei der Ausübung der durch diese Concession verliehenen Rechte sind die Concessionãre verpflichtet, die allgemeinen Gesetze und Verordnungen zu befolgen, welche für das Schutzgebiet im lan despol izeilichen Interesse und insbesondere im Interesse der im Gruben⸗ und Eisenbahn⸗ betrieb u. s. w. beschäftigten Personen erlassen werden.

Den Compagnieführern Leue und Herrmann, den Lieutenants Fischer und Berthold, dem Oberarzt Dr. Becker und dem Arzt Dr. Brehme ist auf ihre Gesuche das Commando zur Schutztruppe in Ost⸗Afrika nach Ablauf eines dreijährigen Commandos zu derselben, und zwar: dem Compagnieführer Leue bis zum 30. Juni 1895, dem Com⸗ pagnieführer Herrmann bis zum 15. November 1895, den Lieutenants Fischer und Berthold bis zum 30 September 1895, dem Dr. Becker bis zum 7. Oktober 1895 und dem Dr. Brehme bis zum 14. August 1895 verlängert worden. Dem Oberarzt a. D. Dr. Becker ist auf sein Gesuch die Aussicht auf Wiederanstellung in der Armee bis zum 7. Ok— tober 1895 verlängert.

Nach den neuesten Meldungen aus Buko ba sind die Verhältnisse am Victoria⸗See im allgemeinen friedlich. Der Handel ist ein ziemlich reger, da die Straßen von Uganda nach Mombassa gesperrt sind. Von Emin waren, wie das „Deutsche Colonialblatt“ mittheilt, am 16. Juni noch keinerlei Nachrichten in Bukoba eingetroffen.

Oefterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser stattete gestern Mittag dem, wie schon ge⸗ meldet, in Wien eingetroffenen König von Griechenland einen etwa dreiviertelstündigen Besuch ab, den der König Nach⸗ mittags um 3 Uhr in Schönbrunn erwiderte. Der König verlängerte seinen Aufenthalt in Wien bis heute früh. Der Kaiser gedenkt, wie man der „Köln. Ztg.“ meldet, bis zum 21. in Wien zu bleiben, um dann in Gödöllö mit der aus der Schweiz zurückkehrenden Kaiserin zusammenzutreffen.

Nach der „Pol. Corr.“ wird der Empfang der Dele— gationen in Pest durch den Kaiser am 3. Oktober erfolgen. Wie dasselbe Blatt meldet, beträgt das Mehrerfeorderniß des gemeinsamen Budgets ungefähr vier Millionen, und zwar zumeist infolge der Reorganisation der technischen Truppen. . .

Aus Troppau wird gemeldet, daß der Landeshaupt— mann⸗Stellvertreter Demel gestern Abend dort plötzlich ver⸗ storben ist.

Großbritannien und Irland.

Der Prinz von Wales ist am 12. d. M. von Hom⸗ burg v. d. H. nach London zurückgekehrt. Der Aufenthalt in Homburg hat, wie man der „Köln. Zig.“ meldet, die Gesund⸗ heit Seiner Königlichen Hoheit sehr gekräftigt.

Die, nach der gestrigen Dubliner Meldung, mittels Vice⸗ Königlichen Erlasses vom 14. d. M. erfolgte Aufhebung des Zwangsgesetzes ist, wie man der, Magdb. Ztg meldet, der erste Schritt zur Durchführung der von Morley in der Verwaltung Irlands eingeschlagenen versöhnlichen Politik. Alle Erlasse auf Grund des Zwangsgesetzes seit dem Jahre 1887 sind damit feierlich widerrufen, selbst der Erlaß vom 19. August 1887, der die irische National-Liga als gefährlich bezeichnete. Der Ausnahmezustand in Irland ist somit thatsächlich auf— gehoben, obwohl es in der Macht der irischen k steht, ihn nöthigenfalls wieder zu verhängen. Das irische Waffen— gesetz, welches das Tragen von Waffen von der Genehmigung der Behörden abhängig macht, bleibt vorläufig in Kraft.

Frankreich.

Präsident Carnot ist gestern Nachmittag gegen 5 Uhr mit dem Marine-Minister, von Fontainebleau kommend, zu den Manövern in Poitiers eingetroffen. Bei einem in Montmorillon gestern veranstalteten Bankett hieß der Kriegs-Minister de Freycinet in einer Ansprache die fremden Militär-Attachés willkommen und erklärte, daß der Versuch, die Territorial-Truppen zur Theilnahme an den Mansvern der activen Armee heranzuziehen, von Erfolg begleitet gewesen sei; im nächsten Jahre werde ein ganzes Armee⸗Corps, das ausschließlich aus Territorial⸗Truppen zu— sammengesetzt sei, mit deren vollzähligen Generalstäben an den Manövern theilnehmen.

Italien.

Die Minister gedenken, wie der Wiener „Presse“ mit— getheilt wird, sämmtlich nach dem 20. d. M. in Rom einzutreffen, um in einer Reihe von Berathungen die Grundzüg des Programms festzustellen, auf Grund dessen sich die nächsten Parlamentswahlen voll— ziehen sollen. Das Programm soll nicht bloß die politischen, fondern auch die wirthschaftlichen Ziele des Cabinets Giolitti andeuten. Der Finanz- und Schatz⸗Minister Grimaldi hat seine Studien betreffs der finanziellen und wirthschaftlichen Vorschläge, welche er dem Ministerrathe zu unterbreiten ge⸗ denkt, beinahe beendigt. Auch die übrigen Minister sind mit der Vorbereitung des Arbeitsprogramms für die neue Legis—⸗ laturperiode beschäftigt, sodaß es in den ersten Tagen des Oktober festgestellt und in der ersten Hälfte desselben Monats durch Giolitti den Wählern wird verkündet werden können.

Aus Genua wird weiter berichtet. Die Admirale und Stäbe der fremden Geschwader wohnten gestern dem auf dem italienischen Panzerschiffe „Lepanto“ ver⸗ anstalteten glänzenden Fest bei. Die Commandanten des österreichisch- ungarisch en Geschwaders und der deutschen Kreuzer⸗Corvette „Prinzeß Wilhelm“ machten im Laufe des gestrigen Tages dem Sindaco Abschiedsbesuche, wobei von beiden Seiten die Gesinnungen herzlichster Freundschaft und Brüderlichkeit zum Ausdruck gelangten.

Epanien.

In einer Versammlung in Oviede hat Sagasta dieser Tage eine Rede gehalten, in der er das Fingnz⸗Programm der liberalen Partei darlegte. Wie dem PB. T. B. aus Madrid gemeldet wird, würden nach diesem Programm die Einnahmen 800 Millionen, die Ausgaben 700 Millionen

Pesetas betragen. Der Ueberschuß würde zur Hälfte für die Landesvertheidigung, zur anderen Hälfte für Amortisationen und die Conversion der auswärtigen Schuld zu ver— wenden sein.

Belgien. .

Die Regierung des unabhängigen Congostaats hat, laut Meldung des W. T. B.“ aus Brüssel, gestern ein Commu niqus veröffentlichen lassen, in welchem es heißt, daß ihr die Niedermetzelung des französischen Reisenden Poumeyrac am Kotoflusse durch Bubu⸗Leute nunmehr bestätigt worden sei. Diese sei auf der Rückkehr von der Expedition, welche Poumeyrad in das Innere zu dem Häuptling Pakuru von dem Stamme der Sakharas unter⸗ nommen habe, erfolgt. Während seines Verweilens im Gebiet der Sakharas, die mit den Agenten des unabhängigen Congostaats sehr gute Beziehungen unterhalten, sei er nicht behelligt worden. Erst auf der Rückkehr nach dem Kotofluß sei er in einen Kampf mit den Bubus gerathen. Wahrscheinlich sei es zum Kampf gekommen, weil eine Anzahl Sakharas, die seit langem mit den Bubüs im Kriege leben, sich in der Expedition Poumeyrac's befanden. Die Bubus hätten die Expedition mit Wurfgeschossen und Messern ange— riffen. Sämmtliche Eingeborene jener Gegenden stimmten arin überein, daß die Bubus keine Flintenschüsse abgegeben hätten. Poumeyrac sei durch einen Lanzenstich in die rechte Seite verwundet und darauf noch lebend in das Dorf der Bubus geschafft worden, welche ihm schließlich den Tod gaben. Wenige Leute aus dem Gefolge Poumeyrac's hätten ihn über— lebt; alle seien von den Bubus aufgefressen worden. Sämmtliche gestrigen Brüsseler Abendblätter geben der Hoffnung Ausdruck, daß man in Frankreich nunmehr, wo die näheren Umstände über die Ermordung Poumeyrac's bekannt seien, in loyaler Weise anerkennen werde, daß der Congostaat dem Ereigniß vollständig fernstehe.

Die Lage inden von den Arabern besetzten Gebieten des Congostaats hat sich, den von dort in Brüssel ein— gelaufenen Meldungen zufolge, nicht verändert. Die Behörden des Congostaats glauben das Ansehen des Staats den Arabern gegenüber wahren zu können. Der Resident von Kassongo, Lippens, theilt mit, daß er sich nach dem Tanganjika begeben habe, um mit dem Capitän Jacques zu conferiren, woraus hervorgehen würde, daß die Erhebung in der Gegend von Nyangwe eine locale geblieben ist.

Schweden und Norwegen.

(E) Stockholm, 13. September. Nach dem Bericht des Staatscomptoirs betrugen die Staatseinnahmen während der ersten acht Monate dieses Jahres: Zölle 21 716432 Kron. gegen 24292 140 Kron. Branntweinsteuer 7972780 Kron. gegen 7705 623 Kron, Rübenzuckersteuer 679 002 Kron. gegen hI5 732 Kron., Staatseisenbahnen (Ueberschüsse) 3 800 0090 Kron. gegen 4 200 000 Kron, mithin zusammen 37168214 Kron. gegen 36 813 495 Kron. in der gleichen Zeit des Vorjahres.

Asien.

Ein Telegramm der „Times“ aus Shanghai stellt die Meldung von einer in Shensi in China vorgekommenen Mißhandlung und Verstümmelung von zum Christenthum übergetretenen Eingeborenen dahin richtig, daß einige fran— zösische Missionare verwundet worden seien. Die Theil— nehmer an den Ausschreitungen seien streng bestraft worden. Gegenwärtig herrsche wieder völlige Ruhe.

Kunst und Wissenschaft.

In Bonn sind der Köln. Ztg.“ zufolge bei Erdarbeiten in der Victoriastraße am 13. d. M. römische Gräber, Urnen u. a. gefunden worden.

Von den 16 historischen Wandgemälden in den Hofgarten⸗Arcaden zu München sind nunmehr vier Gemälde nach Keims'scher Manier vollständig neu hergestellt und von den übrigen weitere vier zur Zeit behufs Neuherstellung in Angriff genommen. Zunächst wird nach der M. „Allg. Ztg.“ jenes Gemälde, das die Kaiserkrönung Ludwig's des Bayern in Rom im Jahre 1328“ darstellt, fertig werden. Für die Reparatur eines weiteren Bildes sind zur Zeit die Vorarbeiten im Gange, indem die Wandfläche präparirt wird. Es harren sodann noch sieben Gemälde ihrer Wieder— herstellung.

In Steinach am Brenner ist, wie der Schwäb. Merk.“ meldet, in der Nacht zum 14. d. M. im Alter von 58 Jahren Pro⸗ fessor Dr. Ful ius Klaiber unerwartet einer Lungenlähmung erlegen. Er bekleidete seit November 1887 als Nachfolger Friedrich Vischer's die Professur der deutschen Literatur und Aesthetik an der Technischen Hochschule zu Stuttgart.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Cholera.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich hat den Schwestern des Rothen Kreuzes“, die in der Cholera⸗Baracke des Altonaer städtischen Krankenhauses beschäftigt sind, anläßlich des Todes der Schwester Alwine folgendes Schreiben aus Kiel, vom 13. Ser⸗ tember, richten lassen: „Ihre Königliche Heheit die Fran Prinzeß Heinrich von Preußen beauftragten mich, den Schwestern auszusprechen, wie die hohe Frau mit inniger Theilnahme Kunde von dem Hin— scheiden der lieben Schwester Alwine Kuske erhalten hat. Mitten aus ihrer Thätigkeit hat Gott der Herr Schwester Alwine heim— erufen. Ihm hat sie bis zu ihrem letzten Athemzuge in ihren i, Hen Mitmenschen gedient, bis zum Tode ist sie getreu gewesen, jetzt hat sie die Krone des Lebens empfangen. Wie tief Sie alle durch den Verlust Ihrer lieben Mitarbeiterin betroffen sind, einpfindet die Frau Prinzeß fo ganz mit Ihnen, in treuem Gedenken begleitet Hochdieselbe alle diejenigen, die selbst die schwere Aufgabe der Pflege und Opferwilligkeit auf sich genommen haben, viele Herzen beten mit und für die Schwestern! Baronin Seckendorff, Sber⸗Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzeß Heinrich von Preußen..

Für die Cholera-Hinterbliebenen in Ham burg hat der Ausschuß in Düsseldorf sofort nach seiner Bildung je 1000 eines indu⸗ striellen Werkes in Grafenberg und einer Versicherungsgesellschaft in Düfsfeldorf nach Hamburg abgesandt. Der Gemeinderath in Stutt⸗ gart hat die Initiative zu Nothstandssammlungen für Damburg ergriffen. Die Stadtvertretung in Karlsbad hat für die noth⸗ leidenden Hamburger 1000 0 bewilligt in dankbarem Gedenken der Hilfe Hamburgs anläßlich, der Ueberschwem mung Karlsbads. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, einen Aufruf an die Bürger zu erlassen zur Sammlung weiterer Beiträge für Hamburg. Der Lordmayor pon London hat unter Hinweis darauf, daß die öffentliche Wohl⸗ thätigkeit bereits für die Spfer der Epplosion in der Kohlengrube von Bridgend und der großen Feuersbrunst in St. Johns (Neufundland) in Anspruch genommen sei, die Einrichtung eines Fonds zu Gunsten der Nothleidenden in Hamburg abgelehnt. .

In Stettin sind amtlich zwei neue Cholerafälle zur Meldung

gekommen; ein Arbeiter und ein Kind sind der Krankheit erlegen.

In Eberswalde ist der zweite Fall asiatischer Cholera vor- gekommen. Am Dienstag ist dort der Tischler Ahl unter Verdacht der Cholera erkrankt und am Mittwoch gestorben. Bei der Fest⸗ stellung, woher die Ansteckung gekommen, hat sich ergeben, daß Ahl Braunbier getrunken, das mit Wasser aus dem Finowkanal ver⸗ dünnt war. .

Der Arbeiter Schaffernicht ist in der Cholera⸗Isolirbaracke n Halle a. S. unter Anzeichen der asiatischen Cholera gestorben; die Section und bacteriologische Untersuchung wegen der Todesursache ift angeordnet. .

Nach einer Meldung des ‚Hamb. Corr.“ vom gestrigen Tage hat der Regierungs⸗Präsident von Schleswig die Stadt Altona für seuchenfrek erklärt, da die Cholera dort nicht mehr epidemisch auftrete. . ;

Das Amtsblatt in Luxemburg veröffentlicht eine Verordnung der Regierung, wonach jede an der Cholera erkrankte oder verdãchtige Person zu isoliren ist. Das Land ist bis jetzt von Cholera frei.

In Heusden ist, wie aus Am sterdam gemeldet wird, am Montag Abend ein Todesfall infolge asigtischer Cholera festgeftellt worden. In Bleskensgraaf (Südholland) ist gestern ein Fall der asiatischen Cholera tonstätirt worden. In Zwart zkluis (Provinz Obervssel) ist ein junger Mann an der Cholera nostras gestorben. Ebenso erlag in Brandwijk ein Schiffer den Folgen der Cholera nostras. Die Mutter des Verstorbenen, die mit ihm zusammenwohnte, erkrankte gleichfalls an Cholera nostras und starb nach wenigen Stunden. ;

Der junge Mann, der, wie gemeldet, am Mittwoch Abend in das Barackenhospital in Rotterdam gebracht wurde, ist nach amtlicher Feststellung an Cholera nostras erkrankt. Der Dampfer Prom nal“ꝛ, gestern vom Schwarzen Meere in Water weg eingetroffen, hatte zwei kranke Matrosen an Bord und wurde deshalb in Hoet van Holland in eine zweitägige Quarantäne gelegt. Aus Meersen in Limburg wird ebenfalls ein Cholerafall gemeldet; der Erkrankte wird in seiner polizeilich abgesperrten Wohnung ärztlich behandelt.

In der Brüsseler Vorstadt Molenbeek sind drei Fälle von Cholera vorgekommen, von denen einer tödtlich verlaufen ist. Ein Fall von choleraartiger Erkrankung ist im dortigen Hospital Saint-Pierre in Behandlung. In Meldungen aus Meix devant Virton wird das Auftreten der Cholera am dortigen Orte ent⸗ schieden dementirt.

Am Mittwech kamen in Paris und im Weichbilde von Paris 45 choleraãhnliche Erkrankungen und 11 Todesfälle vor. In Rouen erkrankten neuerdings 11 Personen. In Havre kamen 13 Erkran⸗ kungen und 2 Todesfälle vor. ;

Nach in Konstantinopel eingegangenen Berichten ist die Cholera seit einigen Tagen auch in Trapezunt aufgetreten.

Der Gesundheits⸗Commissar von New-⸗Jork Brvant hat er⸗ klärt, es wären zwar Cholerafälle dort festgestellt, es handele sich dabei aber nur um eingeschleppte Fälle. Er werde bemüht sein, die Herkunft der Fälle zu ermitteln und sei der Ansicht, daß die Keank⸗ heit bald verschwinden werde. Auch der Ober⸗Intendant für das Gesundheitswesen Edson meint, die Cholera werde nicht epidemisch auftreten, es würden nur sporadische Fälle vorkommen, mit Beginn der kalten Jahreszeit werde die Seuche ganz verschwinden.

Ueber Choleragefahr und Absperrungsmaßregeln wird weiter berichtet:

Hamburg, 15. September. Die Choleracommission des Senats hat heute Abend eine Bekanntmachung erlassen, wonach alle Hausbesitzer verpflichtet werden, sofort die Desinficirung sämmtlicher Wasserkasten mit Kalkmilch vorzunehmen. Der Bodensatz darf erst entfernt werden, nachdem er eine Stunde unter Kalkmilch gestanden hat. Sodann muß die Spülung erfolgen. Die Polizeiorgane sind mit der Beaufsichtigung dieser Maßnahme beauftragt. Die Kalkmilch wird von der Wr , unentgeltlich verab⸗ folgt. Die Desinficirung hat- Lurch geübte Mechaniker zu geschehen.

Bremen, 15. September. Nach einer Meldung aus Ant⸗ werpen wird der demnächst dort eintreffende Norddeutsche Lloyd⸗ dampfer Sachsen“ nur einer ärztlichen Untersuchung unterzogen.

Meldungen aus Philadelphia zufolge wurde der Nor⸗ mannia“' und den anderen Hamburger Dampfern die Landung in New-Jork nicht gestattet. Die Schiffe nahmen nach erfolgter Desinfection Kohlen ein, löschen ihre Ladung in Leichtern und werden

dann mit Ballast nach Hamburg zurückgehen.

ivlãndische Gouverneur 8. September 1892

ron dem Arzt ein unzweifelhaft an der holera Erkrankter vorgefunden wird, werden überhaupt nicht in die f livländischen Gouvernements eingelassen, sondern in die ensche Quarantäne⸗Anstalt gesandt, wo sie der vorschriftsmäßigen Nur bei Vorweisung eines von der ung ausgestellten Scheines können diese fen erbalten. Die auf solchen Schiffen be⸗ g werden in dem Lazareth zu Bolderaa unter⸗

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rem n, warm mmm 5a . ntane unterworfen werden.

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d urg sowie aus Häfen, wo eine besonders

tung der Cholera constatirt ist und deren Namen seiner zuständigen Ressort bekannt gemacht werden sollen,

z erwähnte Zeugniß überhaupt nicht in die Häfen

Türkei. n Mustafa Pascha ist am 10. September 1892 eine drei⸗ ige Quarantäne mit Desinfection der Reisenden und des Inhalts epäckstücke eingeführt worden; desgleichen besteht eine dreitägige äne in Karak gegen Provenienzen aus ostrumelischen, bul⸗ en und rumänischen Hafen. ; Serbien.

Die serbische Regierung hat aus Anlaß der Choleragefahr fol⸗ gende Majnahmen getroffen:

In Anbetracht der Vorsichtsmaßregeln, welche die österreichisch⸗ ungarische Regierung bezüglich der ärztlichen Untersuchung der aus Deutschland kommenden Reisenden angeordnet hat. sind die aus Desterreich eintreffenden Reisenden bei ihrem Eintritt in Serbien einer ärztlichen Untersuchung nicht zu unterwerfen, so lange die Cholera in Oesterreich selbst nicht aufgetreten ist.

Aus Rußland und aus jedem anderen verseuchten Lande dürfen folgende Gegenstände in Serbien nicht eingeführt werden:

I) Für den Handel bestimmte gebrauchte Betttücher und Bett⸗ decken;

2) Alte Kleidungsstücke, Lumpen, altes Papier;

3) Häute und alle aus Leder gearbeiteten Artikel;

4) Wolle im allgemeinen, Haare, Seide, Hanf, Baumwolle und Federn; .

5) Abfälle im allgemeinen und Thierabfälle; .

6) Caviar, gesalzene, getrocknete oder zubereitete Fische;

7 Proben von allen vorstehend aufgezählten Gegenständen.

Für den Fall, daß die Cholera in Desterreich austreten sollte, wird die Einfuhr der oben aufgezählten Artikel, wenn sie aus Oester⸗ reich stammen, verboten. Außerdem sind alle aus Oesterreich kommen⸗ den Reisenden, mögen sie mit der Eisenbahn oder zu Schiff eintreffen, bei ihrem Eintritt in Serbien einer ärztlichen Untersuchung zu unter⸗ werfen und ihre Gepäckstücke sorgfältig zu desinficiren. Kein Reisender darf, bevor er untersucht worden ist, den Eisenbahnwagen oder das Schiff verlassen.

Jeder Reisende, welcher seuchenverdächtig erscheint, ist zu iscliren und drei bis fünf Tage unter Beobachtung zu stellen.

Die Fahrt der aus Oesterreich kommenden Züge wird an der Grenze unterbrochen und die Waggons werden desinficirt werden.

Die Kauffahrteischiffe haben im Außenwasser der Landungshäfen vor Anker zu gehen und werden einer Quarantäne von sieben Tagen unterworfen werden.