1892 / 220 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Frankreich. ö

Zufolge Bestimmung der französischen Regierung haben die in Nr. 22 des R. A.‘ vom 8. September 1892 veröffentlichten Quarantänemaßregeln fortan auch auf Provenienzen aus nieder⸗ ländischen Häfen Anwendung zu finden.

Die Maßnahme, betreffend die Verpflichtung zur Vorlegung von Gesundheitspässen, ift auf den Schiffsverkehr jwischen französischen Häfen ausgedehnt worden.

Rußland.

Schiffe mit zweifellos Cholerakranken an Bord werden von Riga aus nach Abnahme der Kranken nach der Quarantäne⸗Anstalt Kaensoe esandt, Schiffe aus Hamburg ohne reines Gesundheitsattest genannter

nstalt in livländischen Häfen nicht zugelassen.

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achen und wenn der Vermerk ist, soll das Schiff nach dem

zweite n London, welche nach dem 3 hafen zu schicken Niederlande.

Unbearbeitete Wolle und Waare, Häute, Pelzwerk, Eßwaaren, Trinkwaaren, loses Getreide, Kaffee, Taback, Cigarren, Papier und Tauwerk dürfen vom 13. September 1892 an von Ham burg und Altona aus nicht mehr zur Einfuhr oder Durchfuhr nach den Niederlanden versandt werden.

Griechenland.

Am 8. September ist eine elftägige Quarantäne aus London, Glasgow, Liverpool, Greenwich, Shids Häfen von Kronstadt bis Cherbourg, ferner ein servation für Propenienzen aus Triest, Brindisi und worden.

Die fünftãgige Quarantäne für die Provenienzen aus den zwischen Beirut und Jaffa gelegenen Häfen ist aufgehobeu. Nach Abhaltung einer Sanitätsvisite dürfen Dampf⸗ und Segelschiffe frei einlaufen. (Vergl. . R. A. Nr. 209 vom 5. September 1892.)

Malta.

Laut Verfügung der Localregierung vom 5. September 1892 werden die Propenienzen aus allen deutschen Häfen den früher für Hamburg allein gültigen Bestimmungen unterworfen (Vergl. R. A.“ Nr. 216 vom 13. September 1892.

Norwegen.

Zufolge Verordnung des Königlich norwegischen Justiz⸗ Polizei. Departements vom 5. September 1892 werden sämmtliche Häfen Großbritanniens und Irlands sowie die ländischen Häfen als von Cholera verseucht angesehen.

Egvpten.

Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien ha

30. August 1892 beschlossen, die s. Z. gegen die Ankünfte

syrischen Küste zwischen Beirut und Jaffa verhängte Quarantäne wieder aufzuheben. (Vergl. R. A. Nr. 169 vom 26. Juli 1892.)

Theater und Musik.

Im Königlichen QOpernhause geht am Montag Albert Lortzingts Oper Der Waffenschmiedꝰ mit den Damen Weitz und Lammert und den Herren Mödlinger, Fränkel, Lieban Schmidt und Krasa in Scene, während am Dienstag „Die Zauberflöten, vertreten durch die Damen Herzog, Leisinger, Dietrich, Rothauser, Lammert, Weitz, Hiedler, Götze und Kopka und die Herren Betz, Mödlinger, Rothmühl, Krolop, Lieban, Fränkel, Philipp und Krasa zur Dar⸗ stellung kommt.

Der Spielplan der Königlichen Oper für die Zeit 18. bis 24. September lautet: Sonntag: Cavalleria rusticana Alessandro Stradella. . Montag: Der Waffenschmied . Dienstag: Die Zauberflöte. Mittwoch: Die Regimentstochter', Das schl bewachte Mädchen. Donnerstag: Meistersinger). Frei Cavalleria rusticanas. Das Nachtlager in Granada“. abend: ‚Carmen“.

Im Königlichen Schauspielhause finden in dieser Woche folgende wan . statt: Sonntag: Das Käthchen von Heil⸗ bronnz; Frau Schramm spxielt zum ersten Male die Brigitte. Montag Iphigenie Tauris Dienstag, neu einstudirt, Die Braut von Messina', in fast durchweg neuer Be⸗

Mittwoch Donna Diana“. Donnerstag Die Frau Kahle spielt die Frau Gertrud Wins. Sturm mit der Taubert'schen Uriel. 9 sind z Maximilian von Moor; den Matkowsky und den Franz Moor Herr

Grube.

Das Deutsche Theater bringt am Montag stellung de „Ixhigenie auf Tauris' in f setzung: Iphig ; a Schwartz, als Gast;

Kainz; Pylades: r; Thoas: Ernst Pittschau; Pategg. Als vierte Abonnements Vorstellung folgen Mittwoch Die Geschwister und ‚Clavigo“ und als fünft ab College Crampton“

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angesetzt.

Berli hea geht morgen Abend, am Mittwoch und am Freitag (als 4. Abonnements⸗Vorstellung) das Schauspiel Die Goldprobe“ in en Funsten der vom Unglück schwer

7 rr m . ö 9 9s. 6 2 heimgesuchten Hamburger w am Montag eine Auffüh des

ff „Hüttenbesitzer stattfinden. Ludwig Barnay wird an dies zum ersten Male in der neuen Spielzeit auftreten; Nust Agnes Sorma und Ludwig Stab iele ie übrigen

Krieg im Frieden“

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es Lustspiel Ein unbeschriebenes Blatt“ zu

ig und wird sodann am Donnerstag, Freitag und Sonntag

holt werden. Für Montag ist Das alte Lied‘, für Mittwoch Der Lebemann“ und für Sonnabend Die Großftadtluft“ angesetzt. Morgen wird Gustav von Moser's Lustspiel Der Lebemann“ wiederholt.

Das Wallner⸗ ater bringt am Sonntag

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Am Montag findet die Erstaufführung des Lustspiels Mila“ von Arthur Zapp statt, dem Die Geschwister' von Goethe vorangehen sollen. In diesen Stücken werden sich bei dem Berliner Publikum neu einführen; die Damen Stoetter, Ebertr, Cala, Pernier, Felsen, Körner und die Herren Haid, Höfer, Raabe, Eckelmann, Femminger, Lenoir. Außerdem wirken mit: Herr Worlitzsch und Fräulein Welly.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater bleiben die Operetten Das Mädchen von EClisonjo', „Ehemann vor der Thür“ und „Dorothea“ bis einschließlich Mittwoch auf dem Spielplan. Am Donnerstag findet der zweite Abend im Offenbach⸗Cyclus mit der ersten Aufführung der dreiactigen Operette Schönröschen“ statt.

Im Kroll'schen Theater stellt sich das Repertoire für die laufende Woche wie folgt: Montag: Der Wildschütz (Bakulus: Herr Müller als letztes Auftretens; Dienstag: Der Barbier von Sevilla (Herr d'Andrade als Figaro); Mittwoch: „Fidelio“;

stag: Der Freischütz; Freitag: Don Juan (Herr 7 in der Titelpartie); Sonnabend: Der Trompeter don ickingen ). .

Die freundliche Aufnahme der Dyer Das Nachtlager in Gra⸗ veranlaßt die Direction des Belle⸗Alliance - Theaters Neue deutsche Over), dieses Werk morgen zur Aufführung zu bringen. n dem Ballet-Divertissement Pas 46 shawls- werden die Prima⸗ Ballerina Louise Louison und die Selotänzerin Antonia Reimann zum ersten Male auftreten. Die Arrangements des Ballets sind vo dem bekannten Balletmeister Ambrogio. Am Mittwoch findet zum Besten der Hamburger Nothleidenden eine Wohlthätigkeits⸗-Vorstel⸗

ing unter Mitwirkung namhafter Künstler statt.

.

* 1.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Kirchdorf in Ober⸗-Oesterreich, 17. September. (W. T. B.) Der Zustand des Prinzen Hermann zu Schaumburg⸗ Lippe ist wenig verändert. Die immer noch andauernde Benommenheit des Bewußtseins erregt Besorgniß; der Schlaf des Patienten ist vielfach gestört; der Prinz leidet an einer großen Unruhe, ist jedoch fieberfrei.

Brüssel, 17. September. (W. T. B.) Wie von gut unterrichteter Seite verlautet, ist die Meldung von dem Zu⸗ sammentreten der internationalen Münzeonferenz in Brüssel verfrüht. Der Gesandte der Vereinigten Staaten von Amerika habe zwar deshalb eine vertrauliche Anfrage an das belgische Cabinet gerichtet: letzteres habe indeß die Ansicht ge⸗ äußert, daß Paris als Congreßort gewählt werden möchte, da Frankreich unter den Staaten, welche der lateinischen Münz-Union angehören, das Uebergewicht habe.

New⸗York, 17. September. (W. T. B.) Die Passagiere der „Normannia“ sind gestern von der Quarantäne befreit worden und haben sich nach Ne w⸗ Jork begeben. Einer Mittheilung des beisitzenden Sanitäts-⸗Raths Dr. Walser zufolge sind auf dem Dampfer „Bohemia“ 52 Cholerafälle vorgekommen, von denen L tödtlich verliefen. 4 Kranke sind nach der Swinburne—⸗ Insel gebracht worden, 37 befinden sich noch an Bord.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Montag: Waffenschmied. Albert Lortzing. Anfang 7 Uhr.

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Leonoren.

als Gast.)

) Geftern Nachm. Regenschauer. Starker Thau, Dunst im Horizont. 2 Abends Wetterleuchten, etwas Regen. 3) Nachts leichtes Gewitter. ) Nachts Gewitter. ) Nachm. Regen, Morgens Gewitter. é) Abends Wetterleuchten, Nachts Thau.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern westlich von Schottland lag ist nordostwärts nach 7 nhr der mittleren norwegischen Küste fortgeschritten und * veranlaßt über Skandinavien starke Luftbewegung aus westlicher bis südwestlicher Richtung, während vorm Kanal sich ein barometrisches Maximum ent⸗ v wickelt hat. In Deutschland, wo Nachts und früh Anfang 76 Uhr. vielfach elektrische Entladungen stattfanden, ist das Wetter im Nordwesten trübe, regnerisch und etwas

23 Uhr: Krieg

Montag: Zum

meist wärmer; auf den Britischen Inseln ist Ab⸗ kühlung eingetreten, die sich demnäͤchst auch über unsere Gegenden ausbreiten dürfte. Haparanda meldet Nordlicht.

Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

haus. 184. Vorstellung Ca valleria rusticana Banern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro ascagni. Tert nach dem gleichnamigen Volksstãck Sonntag: von Verga. In Scene gesetzt vom

ber⸗Regisseur! Cyclus. Erster

Dirigent: Kapellmeister Weingartner.

Alessandro

3 Acten mit Tanz von Fr. von Flotow.

W. Friedrich.

5 9e. F 1.

zegener. Anfang

Schauspielhaus. * ! 2 2 2 . 2 r wor *.

von Heilbronn, oder: Die Feuerprobe. Großes öh chen von Ernst.

hiftorisches Ritterfchauspiel in 3 Aufzügen von Für, die hiesige Bühne eingerichtet von e

Heinrich von Kleist. n

Regisseur Max Grube.

Opernhaus. 185. Vorstellung. Der

. ö. rie Auffi rung! Mʒjyi S gmeesn 1 35 e. Er te Aussuhrung: Dirigent: Musikdirector Wegener.

Schauspielhaus. Tauris. Schouspiel in 5 Aufzügen 8 1 9 cr vom Ober⸗Regi

Opernhaus. 186. Vorstellung. Zauberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. Text von Schikaneder. = Regisseur Tetzlaff. gartner. Anfang 7

Schauspielhaus. Die Braut von Messina, oder: Die feindlichen Brüder. Trauerspiel in 4 Aufzügen von Schiller. Die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber.

Dentsches Theater. Sonntag: Die beiden

Montag: 4. Göthe⸗ Cyclus. genie auf Tauris. Irhigenie:

3 ö Dienstag: Die beiden Leonoren. ( .

K Konradin Kreutzer. Hierauf: Ballet-Divertisse⸗ . mit. mn. ; . . ö Arrangirt vom Ballet⸗ Kerliner Theater. Sonntag: Nachmittags fahrt

Die Goldprobe. Pe

burg. Der Hüttenbefitzer. (Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl )

Dienstag: Krieg im Frieden.

Montag: Das alte Lied.

Dienstag: Zum 1. Male: Ein unbeschriebenes kühler, im Süden und Osten vielfach heiter und Blatt. Lustspiel in 4 Acten von Paul Hevse. Die Tageskasse ist von 9 bis 2 Ühr geöffnet.

Wallner · Theater. Sonntag: Prolog, verfaßt 13 Male: von Hin. Dr. Wilhelm Wendtlandt, gesprochen von Frl. Alexandrine Malten.

ᷣ—— pon Messing. Trauer piel mit Chören in 3 Auf— zügen von Friedr. ?

Montag: Zum 1. Migle: Mila. Lustspiel in 3 Aufzügen von Arthur Zapp. Vorher: Die Ge⸗

Kdͤnigliche Schanspiele k schwifter. Schauspiel in 1 Act von W. v. Goethe.

Friedrich Wilhelmstädtisches Thenter.

Fünfte

̃ Elisonzo. Operette in 1 Act. Stradella. Romantische i

Der Ehemann vor der Musifdirector Overette in Deutsch von

7 Mr s var 7 Uhr. Musik von

193. Vorstellung. Das Käthchen Dorothea. Operette in 1 Act nach dem Fran—

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Anfang ?7 Uhr. Fritz che. Anfang 73 Uhr Montag: Dieselbe Vorstellung. Komische Oper in 3 Acten von tz

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Iphigenie auf ( bor Goethe; burg. Sonntag: Neu

Max Grube. ö ö. -

und Raoul Toché. Deutsch von

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Anfang 7 Uhr.

17 In Scene gesetzt vom Dirigent: in⸗ KJ . d' Andrade. 195. Vorstellung. Neu einstudirt: 8 ing: Sgr. d' And rade.) 9 9 n

tag: Der Wildschütz.

Der Barbier von Sevilla. Täglich, bei günstigem Wetter:

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Sonntag: ment. Pas de Spas. a,,, ; meister G. Ambrogio, ausgeführt im Frieden. Abends 74 Uhr: Ballerina Louise Louison, der Sol Reimann und 12 Tänzerinne

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setzt von W. Hock.

Adolph Ernst Theater. Die wilde

von Schiller. Anfang 7 Uhr. dolph Ernst. Anfang 741 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Vorstellung im Offenbach⸗ mann⸗

Abend. semble. Zum 19. Male:

. Deutsch von Carl Stromtid, i 1 Treumann. Musik von Jacques Offenbach. Hierauf: Aug. Junkermann. fang 74 Uhr. Thür. eselbe

Carl Treumann.

u 2103 onkBa Musik von Jacques Offenbach. et von L. Herrmann.

In Scene gesetzt zom Ober⸗· Dirigent: Karellmeister Federmann.

Mittwoch: Zweiter Abend im Offenbach⸗Cyelus. Schön röschen.

s* 2 2 Nesidenz . Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ 9 S g einstudirt: Mongodin. Schwank in 3 Acten von Ernest Blum 1 Emil Neumann.

Montag: Madame Mongodin.

eater. Sonntag: Hans Heiling. Hans Anfang ?7 Uhr.

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. 6 Großes Concert z m Sommergarten. Anfang an Sonn⸗ und Festtagen Abend. Anfang 7 Uhr 4 Uhr, an den Wochentagen 5 Uhr

Belle Alliance · Theater. Neue Deuische

Das Nachtlager zu Gra⸗ . . . 38. ; Komische Dyer in 2 Acten. Musik von Verlobt; Freiin Glisabeth ven Müllenheim,Rech⸗

änzerin Antonie J . Anfang 91 9 59th w 1 2 * 2 ten der Nothleidenden in Ham⸗ Im prachtvollen Sommer⸗ Garten - Großes Garten⸗Concert, ausgeführt Musik⸗Kapelle des Belle⸗Alliance⸗Theaters, Leitung ihres Kapellmeisters Herrn Paul Lincke. Lustreten sãmmtliche⸗ . ersten Ranges. Feenhafte Illumination durch 50 000 Flammen. Lessing · Theater. Sonntag: Der Lebemann. Anfang des Concerts 3 Uhr. Montag: Die schöne Melusine. Komische Oper in 3 Acten und einem Vorspiel von Elard Hoff schläger. Musik von Th. Hentschel.

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sche Bühne eingerichtet von

6 77 2 . Komische Montag:

Zum Sckluß:; Theater Unter den Linden. Direction: Alois und Rudoloh Ronacher. Eröffnung Sonn⸗ abend, den 24. September 1892.

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Verehelicht: Hr. Pfarerr Johannes Werner mit Frl. Meta Jäger (Schönstedt i. Thür.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Herhudt pon Rohden (Ettlingen in Baden). Eine Tochter: Hrn. Hauptm. Bodo von Ditfurth Wesel).

Gestorben: Hr. General⸗Major a. D. Louis Ferdinand von Michelmann (Potsdam).

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Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

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Verlag der Expedition (Schol y.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗ Beilage),

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Das Mädchen von ! Lebensbild in 5 Acten nach Fritz Ren n ö. , .

bahn⸗Stamm⸗Artie.

Erste Beilage

M 220.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote in der evangelischen Landeskirche der älteren Pro— vinzen der Monarchie.

Vom 3. September 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden

Preußen ꝛ2c.

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags

der Monarchie, für den Geltungsbereich des Gesetzes, be—

treffend die evangelische in den acht älteren

Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876 (Gesetz'Samml. S. 125), was folgt:

Artikel 1.

Das anliegende Kirchengesetz für die evangelische Landes— kirche der älteren Provinzen, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote, vom 28. Juli 1892 wird, soweit es eine Belastung der Kirchen⸗

emeinden zu Gemeindezwecken (3 3) und soweit es die Aus⸗ schreibung einer Umlage für landeskirchliche Zwecke (8 11 Absatz 2) anordnet, auf Grund des Artikels 16 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 hierdurch bestätigt.

Artikel 2.

Die nach 52 Absatz 1 des Kirchengesetzes zu fassenden Beschlüsse der kirchlichen Gemeindeorgane bedürfen zu ihrer Gültigkeit nicht der Genehmigung der staatlichen Aufsichts— behörde (Artikel 24 Nr. 4 des Gesetzes vom 3. Juni 1876).

Artikel 3.

Dem nach 11 des Kirchengesetzes zu bildenden landes— kirchlichen Fonds wird vom 1. Oktober 1892 ab zur Ge— währung von Beihilfen an Kirchengemeinden, welche die Entschädigungsrenten für aufgehobene Stolgebühren durch Umlage aufbringen müssen, seitens des Staats eine dauernde, viertejährlich im voraus zahlbare Rente im Betrage von jährlich 1 250 000 S überwiesen.

Artikel 4.

Gegen die nach den 85 Tund 10 des Kirchengesetzes zu treffenden Festsetzungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verfolgung der im § 10 erwähnten Rechte solcher Geistlichen oder Kirchenbeamten handelt, welche sich zur Zeit des Inkrafttretens des Kirchengesetzes im Amte befinden.

Wird einer außergerichtlich oder gerichtlich geltend ge— machten . auf Stolgebühren der Einwand entgegen⸗ gesetzt, daß dieselben nach den S5 1 und 2 Absatz 1 des KRirchengesetzes aufgehoben seien, so ist darüber die Entscheidung im Rechtswege nur alsdann zulässig, wenn vorher die Ent— scheidung des Provinzial-Consistoriums in Gemäßheit des sz 2 Absatz 2 ergangen ist. Die Frist zur Beschreitung des Rechtswegs beträgt dreißig Tage; sie beginnt mit der Zu⸗ stellung der Entscheidung des Provinzial⸗Consistoriums.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Swinemünde, den 3. September 1892.

(L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Graf von Caprivi. von Kaltenborn. Bosse.

König von

Miquel.

Anlage. J Kir chen ges etz, betreffend die Aufhebung von Stolgebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote. Vom 28. Ju li 1892. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen, unter Zustimmung der General⸗Synode, nachdem durch die Erklärung Unseres Staats-Ministeriums festgestellt worden, daß gegen dieses Gesetz von Staatswegen nichts zu erinnern, fuͤr die evangelische Landeskirche der älteren Pro— vinzen, was folgt: . .

Die Verpflichtung zur Cůtrichtung von Stolgebühren für Taufen und Trauungen in ortsüblich einfachster Form sowie für Aufgebote wird aufgehoben.

8 2.

Was in den einzelnen Gemeinden nach den bestehenden Taxrsätzen als ortsüblich einfachste Form der Taufen und Trauungen zu gelten hat, wird, sofern sich hierüber Zweifel ergeben, durch Beschluß der vereinigten Gemeindeorgane fest⸗ gestellt. Dieser Beschluß bedarf nach Anhörung des Kreis⸗ Synodalvorstandes der Genehmigung des Provinzial-Con—⸗ sistoriums.

Entsteht im einzelnen Falle darüber Streit, ob eine Stol⸗ gebühr ungeachtet der Bestimmung des § 1 zu entrichten ist, so entscheidet der Kreis Synodalvorstand mag, Anhörung des Gemeindekirchenraths (Presbyteriums) und auf erhobene Be⸗ schwerde das Provinzial⸗Consistorium. Diese Beschwerde ist nur binnen dreißig Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Kreis⸗-Synodalvorstandes zulässig. Eine weitere Beschwerde findet nicht statt.

5 3.

Die Stellen der Geistlichen und übrigen Kirchenbeamten sind für den ihnen durch die im 3 1 vorgesehene Aufhebung der Gebühren entstehenden Ausfall der Einnahmen von der Kirchengemeinde durch eine Rente zu entschädigen Diese Rente ist vierteljährlich im voraus zahlbar. § 4.

Diejenigen geistlichen Stellen, deren Jahreseinkommen außer freier Wohnung und Stolgebühren mindestens 600 66 beträgt, sind von der Entschädigung ausgenommen. Auch die geringer dotirten Stellen erhalien die Enischädigungwur inso⸗ weit, als das Einkommen einschließlich der Entschädigungsrente nicht über die vorstehend angegebene Höhe hinausgeht.

Die auf den Stellen zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amte 3 Geistlichen bleiben für ihre Amts⸗

Berlin, Sonnabend, den I7. September

dauer in derselben Weise zu entschädigen, wie sonst die Stellen, insoweit sie nicht auf Grund des 5 54 des Gesetzes vom 9. März 1874, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung, entschädigt werden.

§ 5.

Die Höhe der Entschädigungsrente bestimmt sich nach dem Durchschnitt der Solleinnahme aus den aufgehobenen Ge⸗ bühren für die in den Jahren 1886 bis einschließlich 1890 in der Gemeinde vollzogenen Handlungen.

Ist diese Durchschnittseinnahme nicht mehr zu ermitteln, so ist die Höhe der zu gewährenden Entschädigungsrente unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Zahl der in den angegebenen Jahren überhaupt vorgekommenen Fälle von Taufen, Trauungen und Aufgeboten durch Schätzung zu finden.

56

Solchen Kirchengemeinden, in welchen in unmittelbarer Folge des Inkrafttretens dieses Gesetzes und in Ermangelung eines ausreichenden und verfügbaren Ueberschusses der Kirchen—⸗ kasse eine Umlage ausgeschrieben oder erhöht werden muß, wird aus dem im 5 IL bezeichneten landeskirchlichen Fonds als Beihilfe ein Zuschuß gewährt.

Die Beihilfe besteht in demjenigen Theil der von einer Gemeinde aufzubringenden Entschädigungsrente, welcher den Betrag von 4 Procent des Einkommensteuersolls der ein⸗ kommensteuerpflichtigen Gemeindeglieder im Rechnungsjahre des Inkrafttretens dieses Gesetzes übersteigt.

Die hiernach aus dem im § 11 bezeichneten landeskirch— lichen Fonds zu gewährenden Zuschüsse find in vierteljährlichen Theilbeträgen im voraus zu zahlen.

81

Die Festsetzung der in den 3 his 5 vorgesehenen Ent⸗ schädigungsrenten sowie der nach S6 aus dem landeskirchlichen Fonds zu gewährenden Zuschüsse erfolgt durch das Provinzial⸗ Lonsistorium. Gegen dessen Entscheidung ist binnen drei Monaten nach Zustellung der Festsetzungsverfügung die Be⸗ schwerde an den Evangelischen Ober⸗-Kirchenrath zulaͤssig.

In den Fällen der 85 4 und 5a sind vor der Entscheidung des Gonsistoriums die Betheiligten (Stelleninhaber und Ge— meindekirchenrath), sowie der Kreis-Synodalvorstand zu hören.

Diejenigen Kirchengemeinden, in welchen

I) die Kirchenkassen bisher die im S Ü dieses Gesetzes bezeichneten Gebühren statt der berechtigten Geist⸗ lichen beziehungsweise Kirchenbeamten zu beziehen hatten, oder

2) nach dem 1. Januar 1874 diese Gebühren freiwillig ganz oder theilweise abgelöst sind,

erhalten gleichfalls aus dem im S 11 bezeichneten landes⸗ kirchlichen Fonds eine Beihilfe, welche nach den in den 88 5 bis 7Taufgestellten Grundsätzen mit der 2 zu ermitteln und festzusetzen ist, daß in dem zu Nr. T bezeichneten Falle an Stelle der Jahre 1886 bis einschließlich 1890 die letzten fünf Kalenderjahre vor der Ablösung treten.

Diese Beihilfe ist ebenfalls vierteljährlich vorauszubezahlen.

943

Nach Verlauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll eine Revision bezüglich der Entschädigungsrente und der Beihilfe unter Berücksichtigung der inzwischen etwa eingetretenen Veränderungen und gemachten Erfahrungen erfolgen. Die näheren Bestimmungen hierüber sowie über etwaige Wiederholungen dieser Revision bleiben kirchengesetzlicher Regelung vorbehalten. ö

8 10.

Aus Anlaß der Errichtung neuer Pfarrstellen und von Parochialtheilungen können durch die zu diesen Anordnungen zuständigen Behörden auch die Entschädigungsrenten (5 5) und Beihilfen (53 6) verhältnißmäßig vertheilt werden, jedoch un— beschadet der etwaigen Rechte der zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt besindlichen Geistlichen und sonstigen Kirchenbeamten.

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Behufs Gewährung der in den 858 6 und 8 vorgesehenen Zuschüsse wird ein landeskirchlicher Fonds gebildet, in welchen die staatlicherseits für die Zwecke der Stolgebührenablösung zu gewährende Rente fließt. . .

Sofern die Staatsrente zur Deckung der aus diesem Fonds zu gewährenden Zuschüsse nicht hinreicht, ist der Fehl⸗ betrag zunächst dadurch zu decken, daß die nach 35 6 Absatz 2 zu gewährende Beihilfe nur denjenigen Ge— meinden zu ö. wird, welche mehr als 5 Procent des Einkommensteuersolls für die Entschädigungsrente aufzubringen haben würden. Sollte auch diese Herab⸗ minderung der Beihilfe den Fehlbetrag nicht beseitigen, so ist derselbe durch Umlage von den Kirchengemeinden der Landes⸗ kirche in Gemäßheit der für die Umlage zum Pensionsfonds geltenden Bestimmungen aufzubringen. Die Höhe dieser Um⸗ lage ist durch den Evangelischen Ober-Kirchenrath unter Mit⸗ wirkung des General⸗Synodalvorstandes zu bestimmen.

Etwaige Ersparnisse an der staatlicherseits zu gewährenden Rente verbleiben dem zu bildenden landeskirchlichen Fonds. Die Der wendung dieser Ersparnisse zur Erleichterung ärmerer Gemeinden bei Aufbringung der von denselben zum zweck der Aufhebung von Stolgebühren zu übernehmenden Entschädi⸗ gungsrente bleibt bis zur kirchengeseßlichen Regelung der Be⸗ stimmung des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths unter Mitwirkung des General⸗Synodalvorstandes überlassen. .

§ 12. 8 ö

Die Festsetzung des Zeitpunktes, mit welchem dieses Ge⸗ setz in Kraft tritt, bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Marmor⸗Palais, den 28. Juli 1892.

(L. S.) Wilhelm. Barkhau sen.

1892.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

In den im Monat April d. J. in Magdeburg, im Monat Mai d. J. in Breslau und im Monat Juni d. J. in Berlin und Königsberg i. Pr. abgehaltenen Tu rnlehrerinnen⸗ Prüfungen haben das Zeugniß der Befähigung zur = theilung von Turnunterricht an öffentlichen Mädchenschulea erlangt:

Albertine Anderseck, Zeichenlehrerin zu Breslau,

Mathilde Bahnsen in Steglitz,

Marie Behrens, Handarbeiktslehrerin in Magdeburg,

Helene Black, Lehrerin in Berlin,

Margarethe Brennekam in Magdeburg,

Klara Brock, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Charlotte Brown, Handarbeitslehrerin in berg i. Schl., z ;

Maxie Brucks, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Emilie Burghart, desgl. daselbst,

Anna Busch, Lehreris in Berlin,

Thexese Cochius in Magdeburg,

Katharina Dombernowsky in Spandau,

Bertha Dondorff in Breslau,

Elsbeth Drovpe, Zeichenlehrerin in Königsberg i. Pr.,

Martha Dühring, Lehrerin in Steglitz,

Gertrud Dzialas, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Marie Eckler, desgl. in Berlin,

Charlotte Ellendt, Handarbeitslehrerin in Berlin,

Elisabeth Enke, desgl. in Magdeburg,

Martha Fischer, desgl. in Halle a. S.,

Emma Frank, desgl. in Stralsund,

Ida Gewert, desgl in König herz i. Pr.,

Erna Gleißberg, desgl. in Magdeburg,

Pauline Glosl in Magdeburg,

Emilie Gluth, Handarbeitslehrerir Buckau,

Marie Grosche, desgl. in Breslau,

Gertrud Grüneberg, desgl. in Berlin,

Gerta Günther, Lehrerin in Charlottenburg,

Gertrud Habelt, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Luise von Hanxleden in Wehlheiden,

Lisbeth Haubensack in Königsberg i. Pr.

Anna Haym, wissenschaftliche Lehrerin im Adeligen Stift in Breslau, ;

Helene Heisler, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Marie Henke, Lehrerin in Königsberg i. Pr.,

Marie Hentze, geb. Lo hm ann, Handarbeitslehrerin in Vörde, ;

Anna Hertel, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Erna Heyl, Lehrerin in Berlin,

Bertha Hintzke, desgl. daselbst,

Rosa Hooff, desgl. daselbst,

Martha Hübener, Handarbeitslehrerin in Magdeburg,

Elisabeth Hülße, desgl. daselbst,

Amalie Johann, desgl. in Königsberg i. Pr.,

Marie Kämmerer, desgl. in Berlin,

Gertrud Kalau vom Hofe, Handarbeitslehrerin in Gumbinnen,

Paula Kanitz, desgl. in Berlin,

Martha Kauschmann, desgl. daselbst,

Anna Klatt, desgl. in Schöneberg,

Martha Knabe, desgl. in Magdeburg,

Anna Köppe, desgl. in Halle a. S.,

Susanne Kollatz in Königsberg i. Pr.,

Magdalena Kratoch will, Handarbeitslehrerin in Bres lau, * Marie Krauske, wissenschaftliche Lehrerin daselbst,

Emma Krauthoff, Handarbeitslehrerin daselbst,

Marie Krieger in Königsberg i. Pr.,

Margarethe Kuttig, Handarbeitslehrerin in He schwerdt,

Ida Lackowitz, Lehrerin in Berlin,

Selma Lange, Handarbeitslehrerin daselbst,

Martha Libbert, desgl. in Magdeburg, .

Dorette Lichtenberger, geb. Aereboe, Lehrerin in Berlin,

Margarethe Lipproß in Berlin,

Anna Ludewig, Handarbeitslehrerin daselbst,

Margarethe Lyß, desgl. in Königsberg i. Pr.,

Elisabeth Maasch, desgl. in Dramburg,

Edith Malitz, Lehrerin in Charlottenburg,

Bertha Meißner, Handarbeitslehrerin in Magdeburg⸗ Sudenburg,

Alma Menzel, Lehrerin in Steglitz,

Elisabeth Mildner in Breslau,

Klara Nagel, Handarbeitslehrerin in Buckau,

Emilie Maria Nebelung, Kindergärtnerin in Magde⸗ burg,

Margarethe Berlin,

Marie Niemann in Lemsdorf,

Martha Oehme, Handarbeitslehrerin in Halle a. S.,

Elisabeth Panten in Strehlen,

Käthe Passarge, Lehrerin in Königsberg i. Pr.,

Ida Peickert, Handarbeitslehrerin in Breslau,

Unna Petersen, Zeichenlehrerin in Schleswig,

Hedwig Pietsch in Magdeburg⸗Sudenburg,

Anna Pistorius, Lehrerin in Berlin,

edwig Pitschke, Handarbeitslehrerin in Halle a. S.,

Immmy Plath, desgl. in Stralsund,

Marie Pohl, wissenschaftliche Lehrerin in Liegnitz,

Elisabeth Prescher, Zeichenlehrerin in Breslau,

Bertha Presting in Königsberg i. Pr.

Minna Reinecke in Neuhaldensleben,

Gertrud Roegner in dich nit

Anna Rotmann, Handarbeitslehrerin in Greifswald,

Käthe Rudnicki in Königsberg i. Pr.,

Elwine Sachse, Lehrerin in Berlin,

Grüůn⸗

in Magdeburg⸗

Magdeburg⸗

Neugebauer, Handarbeitslehrerin in