—
— — * r
—
0 .
.
K—
Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende
An ,eprozentige Nene Pfandbrieft.
A für gseihnachten 1892 gekündigt:
Keine.
B aus früheren Terminen rückständig:
Serie L über 3000 Mark. 1313. 1701. Serie HA über 1500 Mark. 102.
In Reichs⸗Gold⸗Währung.
ie MI über 300 Mark. 132. 444. 315. 1009. 1103. . — I882. 2152. 2108. 2520. 2738. 2750. 2778. 2808.
2921.
Serie NM über 150 Mark. 43. 65. 313. 618. 630. G81.
685. 859. 979. 1052. 1237.
XIV. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende
A f
Serie NM über 1000 Mark. 2164. 3723.
P, prozentige Pfandbrieft Litt. D.
r Weihnachten 1892 gekündigt:
In Reichs⸗Gold⸗Wäͤhrung.
Serie V über 2090 Mark. 1464. 5231. 7227. 7637.
Serie V über 100 Mark. 135. 3806. 5316.
B aus früheren Terminen rückständig:
Serie L über 5000 Mark. 126. 479. 1432. 2204.
In Reichs⸗Gold⸗Währung.
Serie V über 2800 Mark. 750. 997. 1718. 1733. 4037.
Serie MHH über 1009 Mark. 772. 7949. 53 vi aber 100 Marr. 61. Sig. 31. S6. Sou.
Serie L über 5 00 Mark.
4773.
2060. 2523. 3198. 3897. 3900.
5974. 6130. 6224. 7712. 8146. S199. 9537.
XV. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende
4 prozentige Pfandbrieft Litt. D.
A für Weihnachten 182 gekündigt:
Serie Lüber 5000 Mark. 14. 25. 29. 49. 50. 54. 57. 58.
59. 60. 63. 69. 109. 134. 145. 147. 154. 156. 165.
Serie AI über 2004 Mark. 1. 5. 8. 9. 17. 19. 26. 30. 34. erl. 52. 55. 63. 66. 72. 76. 98. 107. 114. 130. 134. 137.
140. 144. 150. 152. 153. 168. 169. 171. 182. 281.
Serie II über 10090 Mark. 5. 8. 13. 15. 17. 24. 2. 3 Err 44. * 51. 52. 53. 56. 60. 62. 63. 65. 68. 70. 71. 77.
82. 89. 96. 99. 100. 10. 115. 128. 131. 137. 145. 147. 148. 169.
In Reichs⸗-Gold⸗Währung.
noch: Serie III über 1000 Mark. 176. 179. 190. 200. 210. 257. 280. . Serie LV über 500 Mark. 4. 5. 6. 8. 14. 15. 19. 20. 29. 30. 31. 32. 34. 35. 38. 43. 45. 51. 53. 59. 64. 65. 76. 77. 80. 81. 83. 86. 99. 103. 105. 106. 107. 110. 118. 119. 120. 128. 137. 141.
152. 193.
Serie V über 200 Mark. 8. 10. 11. 12. 14. 15. 16. 19.
24. XN. 28. 34. 35. 36. 37. 41. 46. 51. 52. 57. 61. 62. 63. 73. 78.
noch: Serie Vüber 800 Mark. 81. 83 86. 91. 92. 93. 96. 9g8. 99. 103. 116. 126. 130. 214. 272.
Serie VL über 100 Mark. 3. 4. 8. 19. 13. 15. 18. 20. 22. 26. 27. 35. 39. 41. 42. 45. 47. 53. 56. 58. 66. 69. 70. 72. 75. 77. 82. 84. 89. 90. 91. 95. 938. 99. 100. 106. 108. 109. 110. 115. 116. 136. 140. 151, 155. 156. 158. 162. 167. 172. 179. 182. 183.
1983. 316.
B aus früheren Terminen rückst ändig:
Keine.
Breslau, den 15. September 1892.
Schlesische Generallandschafts⸗Direltion.
Ocuck von Graß, Garth a. Comp. (B. Friedrich ta Greelan.
Königlich Preußischer S
9
und
Der Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 53. Alle PBost-Anstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den Kost-Anstalten auch dir Expedition
Sm., Wilhelmstraße Nr. 32. . D
Sinzelne AKummern kosten 25 3.
Deutscher Reichs Anzeiger
taats⸗Anzeiger.
M 227.
Insertionspreis für den Raum rinez Arnckzeile 30 3. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aentschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Stauts- Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.
Bestellungen auf den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, 8W. Wilhelmstr.
1892.
Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 S6 50 . ; Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der geringe Vorrath reicht.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen und zwar:
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe:
dem General-Major Bene, Commandeur der 6. In⸗ fanterie⸗Brigade;
den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:
dem General-Major von Wurmb J, Commandeur der 3. Cavallerie⸗Brigade;
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten von Stuckrad, Commandeur des Kolberg⸗ schen Grenadier-Regiments Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9, und 3 dem Obersten Zobel, Commandeur des Infanterie— Regiments von der Goltz (7. Pommersches) Nr. 54
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann Knape vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2,
dem Major Neumann vom Infanterie⸗Regiment Prinz Moritz von Anhalt-Dessau (5. Pommersches) Nr. 42,
dem Hauptmann Beu ter von demselben Regiment,
dem Major Freiherrn von Puttkamer vom Kolbergschen Grenadier⸗Regiment Graf Gneisenau (2. Pommersches) Nr. 9,
dem Hauptmann von Chamier von demselben Regiment,
dem Hauptmann Maempel vom Infanterie⸗Regiment von der Goltz (7. Pommersches) Nr. 54
dem Hauptmann Schneider von demselben Regiment,
dem Rittmeister Grafen von Schwerin vom Eürassier— Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2,
dem Rittmeister von Plüskow vom 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiment Nr. 9,
dem Major Eichmann vom 1. Pommerschen Feld— Artillerie⸗Regiment Nr. 2 und
dem Hauptmann Thomas von demselben Regiment;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Oberst⸗Lieutenant Meyer, Commandeur des 1. Pom— merschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2; sowie
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Dziembowski vom Cürassier⸗RNegiment Königin (PBommersches) Nr. 2 und
dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Klot-Traut— vetter vom 2. Pommerschen Ülanen⸗Regiment Nr. 9.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Domvicar Spelth ahn zu Aachen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Wundarzt Goetze zu Schönewalde im Kreise Schweinitz, dem Gruben⸗Inspector der Zeche vereinigte Hamburg bei Annen im Kreise Hörde Schäfer und dem Obersteiger und Betriebsführer auf consolidirte Rubengrube bei Neurbde Voelkel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem Schloßdiener Leser zu Sanssouci und dem Haus⸗
diener und Pförtner des Poppelsdorfer Schlosses und Fiener des botanischen Instituts der Universität Bonn Gundelach das Allgemelne Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Schutzmann Steiner zu Breslau, dem Hausdiener der gynäkologisch⸗geburtshilflichen Klinik der Universität Bonn Mitzkewitz, dem Färber August Vogelsang zu Elberfeld und dem Gelbgießer Aug ust Kößch zu Wetter im Landkreise Hagen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Director in der politischen Abtheilung des Kaiserlich japanischen Auswärtigen Amts in Tokio.! Shinichiro Kurino den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse, und
dem Amtsgerichts⸗-Secretär 4 D. Welter zu Gebweiler den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Secretär bei der Botschaft in Konstantinopel von Müller und dem . Secretär bei der Botschaft in St. Peters— burg Grafen von Rex den Charakter als Legations-Rath zu verleihen.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem dienstthuenden Cavalier und Vorstand des Hofstaats Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von Preußen, Abersten a. D. Freiherrn von Senden die Kammerherrn⸗— Würde zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 12. August 1892 genehmige Ich, daß den bei den Regierungen beschäftigten Forst-Assessoren durch den betreffenden Präsidenten selbständige Decernate unter eigener Verantwortlichkeit übertragen werden können, und daß das Stimmrecht der Forst-Assessoren nach den für die Regierungs⸗-Assessoren maßgebenden Grundsätzen zu regeln ist.
Marmor⸗Palais, den W. August 1892.
Wilhelm R. . Zugleich für den Finanz⸗-Minister: Graf zu Eulenburg. von Heyden.
An den Minister des Innern, den Finanz-Minister und . . e, , , , ede den Minister für Landwirthschaft, Domänen und 3 Forsten.
Auf Ihren Bericht vom 14. August d. J. will Ich das dem Kreise Jerichow II im Regierungsbezirk Magdeburg unter dem 14. November 1888 von Mir ertheilte Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe— scheine des Kreises im Betrage von 263 000 0, sowie Meinen Erlaß von demselben Tage dahin abändern, daß an Stelle der darin erwähnten Chaussee von der Magdeburg— Brandenburger Provinzial⸗Chaussee bei Parchen bis zur Kreis— grenze in der Richtung auf Ziesar die Chaussee von Genthin durch das Fiener Bruch ebenfalls bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Ziesar tritt. Die vorgelegte Uebersichtskarte erfolgt zurück.
Marmor⸗Palais, den 24. August 1892.
Wilhelm k. Zugleich für den Finanz-Minister:
Graf zu Eulenburg. Thielen.
An den Minister des Innern, den Finanz-Minister und den Minister der oͤffentlichen Arbeiten.
Ru lleti n Das Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie der neugeborenen Prinzessin ist ein dauernd gutes . Ihre Masestät die Kaiserin werden heute zum ersten Male das Bett verlassen. Marmor⸗Palais, den 26. September 1892. Dr. Olshausen. Dr. Zunker.
Bekanntmachung.
Die neuen Zinsscheine Reihe IL Nr. J bis 8 nebst An— weisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe I zu den Schuldverschreibungen Litt. E und F der 3z0υ igen An— leihe der vormals freien Stadt Frankfurt a. M vo m 12. Mai 1846, wovon der erste Zinsschein Litt. F am I. Januar 1893 und der erste Zinsschein Litt. E am 1. Juli 1893 fällig wird, werden vom 1. September 1892 ab von der Königlichen Kreis⸗ n. Frankfurt a. Main während der üblichen Bien ift den aus⸗ gegeben.
Es können diese Zinsscheine auch bei den Königlichen Regierungs⸗
uptkassen bezogen werden, in welchem Falle die alten Iineschein
nweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Ver⸗ zeichnisse bei diesen Kassen einzureichen sind. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweifungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.
Formulare zu den Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind.
In diesem Falle sind die betreffenden Documente an den König⸗ lichen Regierungs-Präsidenten in Wiesbaden mittels besonderer Ein— gabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen.
Wiesbaden, den 10. August 1892.
Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Opitz.
Bekanntmachungen.
13
Das berorstehende Studien⸗Semester unserer Universitãt nimmt
mit dem . 15. Oktober
seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir diejenigen, welche die Absicht haken, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden . um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zr Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disciplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung der jenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Duͤrftig= keitsatteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidun der Nerhtke e sen gn und zwar die Stundungsgesuche innerhal der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipen⸗ diums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters von den Petenten in Perfon eingereicht wer⸗ den müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohl⸗ that der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs— schein innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen Anfang des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß.
Bonn, den 23. September 1892. Rector und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms-⸗
Universität.
11
Die Immatriculation für das bevorstehende Studien⸗-Semester findet vom 15. Oktober an bis zum 5. November er. inel. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrieulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nach Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu ent—⸗ schuldigen vermögen. Behufs der Immatriculation haben 1) die—⸗ jenigen Studirenden, welche die Unixersitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls fie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige n,, Legitimations⸗ papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein
vollständiges Abgangszeugniß von jeder früher besuchten Universität vor⸗
zulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitätsprüfung be— standen, beim Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß fie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des F 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1878 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu seitens des Königlichen Univer⸗ sitäts-Curatortums ertheilter Erlaubniß immatriculirt werden. Bonn, den 23. September 1892. Die Immatrieulations-Commission.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. September.
Seine Majestät der Kaiser und König erlegten am eg und Sonnabend in der Rominter Haide auf den lbend und Morgenpürschen einen Sechzehn⸗Ender und einen , ,. Achter; im Laufe des Tages erledigten Seine Majestät Regierungsgeschäfte. ;
Sonntag Nachmittag unternahmen Allerhöchstdieselben eine längere Spazierfahrt.
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