1892 / 230 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Sep 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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urückgebliebenen Staube, der vom Winde aufgeschüttelt, durch die Luft davongetragen und im Regentropfen oder Thautropfen oder im Quellwasser zu neuem Leben erweckt wird. Ihre Nahrung, die aus Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenstoff und Wasserstoff besteht, nehmen sie wie die Pflanzen von außen zu sich Sie sind entweder Parasiten als Bewohner lebender Wesen oder Saprophyten, die sich auf abgestorbenen Körpern aufhalten, und bewirken in der Regel eine chemische Zer⸗ setzung des Substrats, die sich durch Fäulniß, Gährung und Fermente zu erkennen giebt. Für eine gute Entwickelung der Bakterien ist , . genügende Nahrung und geeignete Temperatur erforderlich.

ie meisten Bakterien werden durch eine Temperatur von mehr als 600 getödtet, doch behalten einige von ihnen bis 740 ihre Lebensfähigkeit; am pin st en ist, besonders für Tuberkelbacillen, die Wärme von 370. Kälte eeinträchtigt ihre Lebensfähigkeit nur wenig, manche von ihnen können bis zu 11085 Kälte ohne Nachtheil ertragen. Die künstliche Züchtung der Bakterien, die Erzeugung von Reinculturen, d. h. von Colonien von Bakterien ein und derselben Art, hat in der neuesten Zeit zu den Fortschritten geführt, welche schon jetzt einen erfolgreichen Kampf gegen diese furchtbaren Feinde des Menschengeschlechts ermög⸗ lichen und noch mehr von der Zukunft erhoffen lassen. Ihrer Thätig⸗ keit nach theilt man die Bakterien ein in zumogene oder Gährungs⸗ erreger, chromogene oder Farbenerreger und pathogene oder Krankheits⸗ erreger. Zu den Zymogenen gehören der Milchsäure⸗ Buttersäure⸗ Bacillus u. s. w., die Chromogenen sind roth, gelb, blau, grün oder violett, ähnlich den Anilinfarben und sind harmlose Wesen. Die für den Menschen wichtigsten sind die pathogenen Bakterien, denn durch sie wird die Hälfte aller Todesfälle verursacht. Am häufigsten sind die Eiterbakterien. Früher hielt man den Eiterungsprozeß zur Heilung einer Wunde für erforderlich und suchte ihn zu befördern. Jetzt sucht man die Eiterung ganz auszuschließen. Beim Eiterbaeillus unterscheidet man zwei Arten, den Staphylococcus pyogenes, der nur an der Wunde selbst auftritt und darum nicht gefährlich ist, und den Streptococcus pyogenes, der bösartiger ist, weil er in das Blut geht und die Ursache der Pyämie, die fast immer tödtlich endet, ist. Wahrscheinlich entsteht durch ihn auch die Rose. Der furchtbarste

aller Bacillen ist der Tuberkelbacillus, da durch ihn 150, aller Todes⸗ fälle und 60 / der durch Bakterien veranlaßten Todesfälle herbei⸗ geführt werden. Er hat keine . und ist auf parasitische Lebensweise angewiesen, außerhalb des thierischen Körpers gedeiht er nicht. In den Körper gelangt er durch Einathmung, durch die Nahrungteinnahme und durch Wunden. Das von Koch erfundene Heilmittel wird von den Baecillen selbst hervorgebracht, es zerstört das

ewebe und stößt es ab, ohne dem thierischen Körper zu schaden, doch ist es noch nicht gelungen, vorgeschrittene Fälle mit Sicherheit zu heilen. Die Diphtheriebacillen sind lange dicke Stäbchen. Die Art ihrer Ueber⸗ tragung ist noch nicht vollständig bekannt. Mehr Erfolg hat die Forschung mit den Typhusbacillen, kleinen kurzen Stäbchen, gehabt. Thiere sind unempfindlich gegen diesen Feind, er befällt nur den Menschen und verursacht den Unterleibstyphus; doch entwickelt er sich auch außerhalb des Menschen, besonders auf gekochten Kartoffeln, auf Butter, im Wasser und in der Milch und ist sehr widerstandsfähig. Typhus⸗Epidemien entstehen meist durch das Wasser. Die Gefahr der Ansteckung von Person zu Person ist keine große. Der Bacillus gelangt nur mit der Nahrung in den menschlichen Körper. Der Choleraspirillus, bekanntlich von Koch im Jahre 1884 in Egypten und Indien entdeckt, ist meist einzeln und sehr beweglich. Er gedeiht besonders bei hohen Wärme— graden und ist sehr empfindlich gegen Trockenheit. Die An⸗ steckung erfolgt nur durch die Speiseröhre, geschieht aber sehr leicht, da die Bacillen sich an den Nägeln des Menschen festsetzen, also auch durch einfaches Waschen der Hände nicht mit Gewißheit zu beseitigen sind, wohl aber durch eine Waschung mit fünfprocentiger Carbollösung. Der beste Schutz gegen diesen Feind ist die Erhaltung eines gesunden Magens, da der Spirillus in der Säure des gesunden Magens zu Grunde geht und dann nicht zum Beginn seines Zerstörungswerks in den Darm gelangen kann. Wie statistisch nachgewiesen, ist die Zahl der Erkrankungen nach Sonn⸗ und Festtagen regelmäßig gestiegen. Man soll deshalb in Cholerazeiten diätetische Ueberschreitungen mehr als sonst vermeiden, von Festgelagen sich fern halten. Der Kampf gegen die gefährlichen Krankheitserreger wird entweder und

am zweckmäßigsten durch ihre Vernichtung, bevor sie in den mensch⸗ lichen oder thierischen Körper gelangen, oder im thierischen Körper durch zu ihrer Tödtung geeignete, aber für den thierischen Organismus unschãdliche 2 oder endlich durch Immunisirung des thierischen Körpers geführt, Für die erstere Art des Kampfes werden mit dem besten Erfolge starke Gifte, Lösungen von Sublimat und Carbol an⸗ . Der Kampf im Innern des Körpers ist schwieriger und hat noch nicht zu ganz befriedigenden Ergebnissen geführt. Wohl aber kann man von der Schutzimpfung bei den meisten Infectionskrank⸗ heiten gute Erfolge erwarten. Gegen die Pockenerkrankung, die früher gefürchtetste und verheerendste aller Krankheiten, wird sie bereits seit Jahrzehnten zum Heile der Menschheit mit zweifellosen Resultaten gebraucht. Ohne Nutzen war sie bisher bei Diphtherie und Typhus. Besseres aber läßt sich erhoffen bei Tollwuth und Cholera. Ist es doch Pasteur schon gelungen, in einem IM. wo siebzehn Personen von einem tollen Hund verletzt waren, echzehn Personen durch Impfung vor Erkrankung zu bewahren, während der einzige nicht Geimpfte der Krankheit erlegen ist, und ähnliche Fälle sollen bereits mehrere vorliegen. Bei der Cholera scheint es sicher zu sein, daß die unter die Haut gespritzten Spirillen nur leichte Entzündungen verursachen, dem Körper aber nicht schaden, ibn dagegen gegen die Ansteckung immun machen. Die Versuche bei Meerschweinchen haben gezeigt, daß die dreifache der zur Tödtung der Thiere genügenden Menge von Spirillen ohne Nachtheil für die Gesundheit auf diese Weise dem Körper zugeführt werden kann. Großes ist also in der kurzen Zeit von zwei Jahrzehnten, seitdem man die Natur der Bakterien genauer erkannt, der wissenschaftlichen Forschung gelungen und mit den größten Hoffnungen kann man deshalb der Zukunft ent— gegensehen, die voraussichtlich zu immer glänzenderen Siegen im Kampfe der Wissenschaft gegen die Bakterien führen wird, wenn auch ihre vollständige Vernichtung vielleicht niemals erreicht werden wird. Der durch zahlreiche Abbildungen von Bakterien in 590 00 facher Vergrößerung unterstützte Vortrag wurde mit dem lebhaftesten Inter— esse von den Zuhörern aufgenommen.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, ö u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Exrwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

37311

Der hinter dem Fleischergesellen Josef Wagner aus Diehsa in Nummer 102 im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ am 19. April 1892 erlassene Steckbrief ist erledigt. III. B. 7ol /d.

Gleiwitz, 24. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

37318

Es wird um schleunige Auskunft über den gegen— wärtigen Aufenthalt des 43 Jahre alten Dienst- knechts Friedrich Clemens Wünsch aus Ditters— dorf bei Chemnitz, dessen Vernehmung als Zeuge dringend erforderlich ist, hiermit ersucht.

Hanau, den 26. September 1892.

Der Erste Staatsanwalt: P

37116

Der Gärtner Wilhelm Löhr, am 30. Juni 1866 zu Baddeckenstadt geboren, letzter Aufenthalt Neuen⸗ dorf, z. Zt. unbekannten Aufenthaltsortes, wird beschuldigt, als Ersatzreservist ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben Ueber⸗ tretung gegen 5360 Nr. 3 des Str.⸗G.⸗B. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 4. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 91 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstraße 54, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach F472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks— commando zu Steglitz ausgestellten Erklärung ver— urtheilt werden.

Potsdam, den 29. Juni 1892. (L. S) Couvrzux, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

37197

In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse hieselbst, Implorantin, wider den Maurer und Bauunter— nehmer Franz Ehrhardt hieselbst, Imploraten, wegen rückständiger Brandversicherungsgelder, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Neupetrithorfeldmark Blatt III. Nr. AL a VI. an der Roßstraße belegenen Grundstücks zu 5H a 35 4m zum Zwecke der Zwangs— versteigerung durch Beschluß vom 16. September er. verfügt, guch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 19. September er. erfolgt ist, Ter⸗ min zur Zwangsversteigerung auf den 12. Januar 1893, Vormittags 11 Ühr, vor Herzoöglichem Amtsgericht hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Rr. 432, angesetzt, in, welchem die Hypothekgläubiger die Hyvothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 22. September 1892.

Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.

37262

Die Bekanntmachung vom 10. September d. J., betreffend das Höhne'sche Grundstück, Garten⸗ straße 73, Grundbuch von den Umgebungen Bd. 46 Nr. 2556 wird dahin herichtigt, daß das bezeichnete Grundstück nicht auf Antrag der in der Bekannt— machung vom 19. d. M. ad 1— 4 genannten Mit— eigenthuͤmer, sondern nur auf Antrag der ad 1 ge⸗ nannten Miterbin, verehel. Glaser Knoch, Clara, eb. Höhne, hierselbst zum Zwecke der Auseinander⸗ etzung unter den Miteigenthümern zwangsweise ver⸗ steigert werden soll.

Berlin, den 25. September 1892.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 75.

l/ 200], Aufgebot.

Der Director Friedrich Otto Hartmann, früher in Dresden, jetzt in Berlin, hat das Aufgebot des ihm angeblich verloren gegangenen, von der Ver— sicherungẽgesellschaft Thuringia über die gegen einen

Vorschuß von 225 S unterpfändlich hinterlegte Lebensversicherungspoliece gedachter Gesellschaft Nr. 97 91l8 TJitt. A. am 21. Januar 1888 aus⸗ gestellten Pfandscheins beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. April 1893, Vormittags 1H Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erfurt, den 22. September 1892. Königliches Amtsgericht. Abthe lung VIII.

37304

In Sachen, das von der Ehefrau des Ackermanns Julius Eggeling, Henriette, geb. Balke, zu Fümmelse beantragte Aufgebot der gerichtlichen Obligation vom 18. September 1824 betr., wird der auf den 31. März 1893, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Ge— richte anberaumten Aufgebotstermin auf den 7. April 1893, Vormittags 10 Uhr, verlegt.

Wolfenbüttel, den 23. September 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.

37205 Aufgebot.

Der Schuhmacher Johann Heinrich Kreimer zu Sendenhorst hat das Aufgebot der im Grundbuche von Sendenhorst Band 4 Blatt 152 für den Böttcher Anton Mays zu Sendenhorst eingetragenen Parzelle Flur 3 Nr. 187 der Steuergemeinde Stadt Sendenhorst, genannt Gänsegarten, groß 4, 83 a, be⸗ antragt.

Es werden daher alle diejenigen, welche Eigen⸗ thum an dem vorbezeichneten Grundstücke bean—⸗ spruchen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 10. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem hiesigen Gerichte ihre Eigenthumsansprüche anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben aus— geschlossen werden.

Ahlen, den 24. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

37274

In der Wickrather Grundbuchanlegungssache sollen die nicht näher bezeichneten Erben der Wittwe Johann Hilgers von Wickrathberg darüber vernommen werden, ob sie bewilligen, daß Kettenscheerer Johann Paulussen in Wickrathberg und Ehefrau Wilhelmine, geb. Elsenbroich, als Eigenthümer des Grundstücks des Artikels 1441 Grundsteuermutterrolle Wickrath in das Grundbuch eingetragen werden.

Auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts ist Termin hierzu auf den 17. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumt worden, zu welchem dieselben gemäß 8 58 Gesetz vom 12. April 1888 öffentlich geladen werden.

Odenkirchen, den 139. September 1892.

Seiß, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

37202 Aufgebot.

Auf Antrag des Ackergehilfen Christoph Keßler zu Allrode, welcher durch Zeugen glaubhaft gemacht hat, daß er das Eigenthum eines bei der Schäferei in Allrode belegenen Gartens zu 25 a 24m, welcher im Grundbuche nicht eingetragen steht, erworben habe, werden alle ö welche Rechte an dem bezeichneten Garten zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem auf den T5. No⸗ vember er,, Vormittags 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile. daß nach Ablauf der Frist der ꝛc. Keßler als Eigenthümer des fraglichen Gartens im Grundbuche eingetragen werden wird, und daß diejenigen, welche die ihnen obliegende Anmeldung unterlassen, ihr Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen können.

Hasselfelde, den 22. September 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Wegener.

37206 Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗ buchs für die Gemeinde Schlierschied, wird auf An— ordnung des . Amtsgerichts hier die Ehe⸗ frau des Heinrich Dämgen, Susanne, geb. Kullmann, aus Gehlweiler, z. Zt. unbekannten Aufenthaltsortes, auf Dienstag, den 22. November 1892,

Vormittags 9 Uhr, in das Geschäftshaus des ge⸗ nannten Gerichts Eingang: unterstes Stockwerk, zweite Thür rechts unter der Verwarnung ge— laden, daß im Falle ihres Nichterscheinens ihre Mutter, die Wittwe des Hirten Jacob Kullmann, Elisabeth, geb. Kuhn, in Gehlweiler, als Alleineigen⸗ thümerin der unter Artikel 1938 der Grundsteuer— mutterrolle von Schlierschied für die genannte Wittwe Kullmann und deren Kinder katastrirten Parzelle 306 der Flur 9 Holzwiese, Wiese im Grundbuche einge⸗ tragen wird.

Kirchberg (Hunsrück), den 22. September 1892. Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Abth. II.

37201]

Nr. 9818. Das Gr. Amtsgericht Sinsheim erließ

unterm Heutigen folgendes Aufgebot.

Der im Jahre 1830 geborene Heinrich Brühler von Zuzenhausen und die im Jahre 1836 geborene Karolina Brühler, Ehefrau des Peter Steffen von da, sind vor ca. 40 Jahren nach Amerika gereist und haben dieselben seit der Zeit nichts mehr von sich hören lassen. Auf Antrag seiner Geschwister Georg Michael Brühler, Landwirth, und Peter Stöck Wittwe, Margaretha, geb. Brühler, beide von Zuzenhausen, werden die Vermißten Heinrich Brühler und Margaretha Brühler, verehelichte Steffen, nunmehr aufgefordert, binnen Jahres—⸗ frift Kenntniß von ihrem derzeitigen Aufenthalt anher zu geben, widrigenfalls sie für verschollen er— klärt und ihr Vermögen ihren muthmaßlichen Erben, den Antragstellern, gegen Sicherheitsleistung in für— sorglichen Besitz gegeben würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod der Vermißten zu ertheilen vermögen, aufgefordert, binnen Jahresfrist dem Amtsgerichte Anzeige zu erstatten.

Sinsheim, den 22. September 1892.

Der Gerichtsschreiber Gr. Bad. Amtsgerichts:

Häffner.

37203 Aufgebot. Auf Antrag des Curators der verschollenen 1) Johann Mahn, 2) Sophie Fick, geb. Mahn, und 3) Marie Mahn, nämlich des Rechtsanwalts Dris. C. Aug. Schröder jr., wird ein Aufgebot dahin erlassen: J. Es werden die obgenannten I) Johann Mahn, 2) Sophie (auch Anna Sophia) Fick, geb. Mahn, und 3) Marie (auch Anna Maria) Mahn, welche seit Jahren verschollen sind, hierdurch aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 14. April 1893, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, ka gf Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß sie werden für todt und die Ehe der ad pass. 2 genannten Verschollenen werde für aufgehoben erklärt werden. Alle unbekannten Erben und Gläubiger der genannten Verschollenen werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, spätestens aber in dem obbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusfes und ewigen Stillschweigens. Hamburg, den 21. September 1892. Das Amtsgericht Hamburg Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez. Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

37204 Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver—

storbenen Commis Claus Heinrich Christoph Ringe,

nämlich des Kaufmanns Nicolaus Heldt, vertreten

durch die Rechtsanwälte Dres. S. Israel und Max

Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 15. März 1892 verstorbenen Commis Claus Heinrich Christoph Ringe Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des bon dem genannten Erblasser am 4. September 1890 errichteten, mit

Nachtrag vom 26. Februar 1892 versehenen, am 31. März 1892 publicirten Testaments, fowie der durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde vom 23. März 1892 erfolgten Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben im Testament ertheilten Befugnissen, namentlich der Befugniß, sich sofort nach dem Ableben des Testators in den Besitz des Gesammt— nachlasses zu setzen, denselben zu realisiren und damit nach den Bestimmungen des Testaments zu verfahren, auch zu dem Ende auf Namen des Erblassers oder dessen Testament geschrieben stehendes Grundeigenthum, Hypotheken oder auf Namen lautende Werthpapiere zu veräußern, und mittels seines alleinigen Consenses auf einfache Vorzeigung des Testaments umzuschreiben, ein— zuschreiben und zu tilgen, sowie Clauseln anzu— legen und zu tilgen, widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. I7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 18. November 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll— mächtigten bei Strafe des AÄusschlusses.

Hamburg, den 19. September 1892.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung fur Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe. 537312 Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Grund⸗ sitzers Heinrich Bolle zu Zießau, werden die un— bekannten Erben der am 25. April 1892 zu Schrampe verstorbenen unverehelichten Friederike Elisabeth Born aus Zießau aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine den E11. Juli 1893, Vormittags E10 Uhr, ihre Anspruͤche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in dessen Ermangelung aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.

Arendsee, den 21. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

367691

Erbberechtigte zum Nachlasse der verschollenen Geschwister Wilhelm und Friederike Odebrecht, Kinder des Schäfers Friedr. Odebrecht und seiner Ehefrau Caroline Louise Wilhelmine, geb. Ode— brecht, aus Sandhagen, werden zur Anmeldung ihrer Ansprüche in term. 2. Dezember a. c., Vor⸗ mittags EO Uhr, durch das unterzeichnete Gericht präclusivisch aufgefordert. Das Aufgebot ist in extenso der Neustrelitzer und Friedländer Zeitung inserirt.

Friedland, den 22. September 1892.

Großherzogl. Mecklbg. Amtsgericht. von e ren

37199

Die am 26. Juli 1892 zu Berlin verstorbene derehelichte Tischler Emilie Therese Lemmin, geb. May, hat in ihrem am 16. September 1892 er— öffneten Testamente vom 3. Juli 1886 die Kinder ihres Bruders, des Beamten Richard May, als Miterben eingesetzt.

Berlin, den 23. September 1892.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

37198] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 24. Oktober 1869 zu Tempelhof ver⸗ storbene unverehelichte Marie Margarethe Hausmann hat in ihrem am 23. September 1892 eröffneten Testament vom 26. Juni 18530 ihre Halbschwester Dorothee Sophie Gerstorff als Erbin eingesetzt.

Berlin, den 23. September 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

37317 Bekanntmachung. Auf Antrag des Söldners Josef Klaus von Qberneufnach als Bevollmächtigten des Söldners Sebastian Müller von Oberneufnach wurden die nachbezeichneten, von der Distriktssparkasse Türkheim auf den Söldner Sebastian Müller von Ober⸗ ig ech als Gläubiger ausgestellten vier Sparkassen⸗ ũcher: Nr. 3549 vom 1. Februar 1883 über eine Einlage von 828 M 20 , Nr. 4720 vom 1. März 1890 über eine Einlage von 500 M, Nr. 4724 vom 1. März 1890 über eine Einlage von J206 , . Nr. 4941 vom 1. Juni 1891 über eine Einlage von 300 6, ; durch heute verkündetes Ausschlußurtheil des K. Amts- gerichts Türkheim für kraftlos erklärt, unter Ueber— bürdung der Kosten des Verfahrens auf Sebastian Müller. Türkheim, den 20. September 1892. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) Fr. Walther, Kgl. Secretär.

372551 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 17. September 1892 ist das für den Maurer Ignatz Dürfeld zu Hötens— leben ausgefertigte Sparkassenbuch Nr. 19067 der Kreissparkasse zu Neuhaldensleben über 645 M 82 3 für kraftlos erklärt.

Neuhaldensleben, den 24. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

364838 Bekanntmachung.

Das aus der copia vidimata der Verhandlung vom 13. November 1848, der copia vidimata der Requisition des Prozeßrichters vom 24. Februar 1852 und dem Hypothekenschein vom 10. März 1852 gebildete Hypothekendokument über 16 Thlr. nebst oo Zinsen seit Ostern 1849 und Eintragungs— kosten, eingetragen für den Holzhändler Wilhelm Hirte in Koselosti in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Gottfried Huhn gehörigen Grundstücks Nipter Nr. 13 und übertragen auf Abthl. III. Nr. J der dem Reinhold Mücke und dem Gottlieb Kurtzahn ge— hörigen Grundstücke Nipter Nr. 43 und 59 ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.

Meseritz, den 20. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

37253 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers August Hennig aus Obkaß erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg durch den Amtsrichter Kobow für Recht:

Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstücke des Besitzers August Hennig aus Obkaß Grundbuchs von Obkaß Band J. Blatt Nr. 10 Abtheilung III. Nr. 9 für seine Ehefrau Rosa Hennig, geborene Rosentreter am 18. September 1875 eingetragene Post von 514 Thaler 24 Sgr. 6 Pfg. gebildet ist und welche aus dem Hvpotheken⸗ briefe vom 18. September 1875 und der Schuld— urkunde vom 19. Juni 1875 besteht, wird für kraftlos erklärt. -

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

37267 ö Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 6. September 1892 ist die über die im Grund⸗ buch von Westbevern Band 2 Blatt 195 Abth. III. Nr. 3 eingetragene Abfindung von 166 Thaler 21 Sgr. 9 Pf. gebildete Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt. F. 12. 92.

Münster, den 19. September 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

laI271]

Die gerichtliche Schuldurkunde vom 10/13. Mai 1880 über die im Hypothekenbuche Bezirk VI. Abth. J. Band III. Fol. 62 pag. 63 Ifde. Nr. 3 zu Gunsten des Georg Friedrich Wilhelm Oetjen und des Johann August Georg Oetjen aus Schnever⸗ dingen eingetragenen, später nach Band II. Blatt 45 Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Schnever— dingen übertragenen Hofes-Abfindungen von je 195 ist durch Ausschlußurtheil vom 20. September 1892 für kraftlos erklärt.

Soltau, den 23. September 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

37258 Bekanntmachung.

In der Lingnau'schen Aufgebotssache F. 1/92 hat das unterzeichnete Gericht in der Sitzung vom 17. September 1892 für Recht erkannt: .

Die etwaigen Berechtigten der Hppothekenpost von 20 Thlrn., eingetragen für den Landgeschworenen Königsmann aus der gerichtlichen Verhandlung vom 11. März 1854 in Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs des den Eigenkäthner Johann und Anna, geborene Baesner, Lingnau'schen Eheleuten ge— hörigen Grundstücks Kekitten Nr. 16, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller zu tragen.

Bischofstein, den 23. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

37268

Eh Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 15. September 1892 sind die In haber der im Grundbuch von Lamberti Band 1 Blatt 68 in Abtheilung III. Nr. 5 laut Verfügung vom 11. August 1819 zu Gunsten der verwittweten Schmedding, geb. Mühlenbeck, eingetragenen Dar⸗ lehnsforderung von 250 Thaler Conventionsmünze wovon 116 Thaler 10 Sgr. 10 Pf. gelöscht sind mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. E. 11. 92.

Münster, den 20. September 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

ls 266]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 6. September 1892 sind der eingetragene Gläubiger sowie dessen unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Westbevern Band 2 Blatt 25 Abtheilung III. Nr. eingetragene Hypothekenvost von 170 Thaler nebst 21 80 Zinsen ausgeschlossen. -F. 10. 92.

Münster, den 19. September 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

m Namen des Königs! Verkündet am 21. September 1892. . Ludwig, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bäckers Heinrich Paul zu Stoppenberg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Essen durch den Amtsrichter Marcus für Recht: Der eingetragene Gläubiger der nachstehenden im Grundbuche von Stoppenberg Band 84 Blatt 37 Abtheilung III. Nr. 8 eingetragenen Post

25 Thlr. Caution für die Ansprüche der Ver⸗ sicherungs⸗Actiengesellschaft Patria zu Berlin an ihren Agenten Johann Köller aus der nota— riellen Urkunde vom 10. Juni 1869 auf 1 Titel⸗ . eingetragen zufolge Verfügung vom 26. Juli 1 sowie die etwaigen Rechtsnachfolger des Gläubigers werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus— geschlossen.

37269

Mareus. 37265 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 6. September 1392 sind die unbekannten Rechts⸗ nachfolger der am 26. Juni 1891 zu Münster i. W. im Franziskus⸗Hospital verstorbenen Wittwe des Schneiders Josef Byron, Elisabeth, geb. Reinart, mit ihren Rechten und Ansprüchen auf den Nachlaß derselben ausgeschlossen, der Nachlaß selbst wird dem landesherrlichen Fiscus zugesprochen. F. 34. 91. Münfter i. W., den 19. September 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

837254 Bekanntmachung.

Die unbekannten Rechtsnachfolger der am 8. De⸗ zember 1815 geborenen, am 31. August 1844 ver— storbenen Anna Rosina Krause sind mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die für die letztere im Grundbuche von Jutroschin Stadt Blatt Nr. 98 und Feldmark Blatt Nr. 719 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Hypothek von 26 Thaler 16 Silber⸗ groschen 1 Pfennig durch Ausschlußurtheil vom 23. September er. ausgeschlossen.

Jutroschin, den 23. September 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 22. September 1892. Schulz, Actuar, Gerichtsschreiber.

Aus den Antrag des Ober-Amtmanns Friedrich Weßling zu Westeregeln, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schneider zu Egeln, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gröningen durch den Gerichts⸗AUssessor Wieter für Recht:

Die unbekannten Berechtigten der in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 2 des Grundbuchs von Kroppen⸗ stedt Band IV. Blatt 167 für Frau Dr. Burchardt in Coswig und Frau Franz in Quedlinburg ex decreto vom 15. Februar 1824 eingetragenen Hypothek von 672 Thaler Gold, rückständige Kauf⸗ gelder, zu 40 verzinslich, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Die Kosten dieses Urtheils bleiben außer Ansatz. Wieter.

37257

37251 Oeffentliche Zuftellung. .

Der Kaufmann Oskar Heinrich Cduard Regens⸗ purg hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schwindt hier, klagt gegen seine Ehefrau Marie Johanne Elisabeth Regenspurg, geb. Hartmann, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen unüberwindlicher Abneigung, Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 17. Dezember 1892, Mittags 12 Uhr, Jüdenstr. 59, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu— gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 20. September 1892.

Funke, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts J. Civilkammer 22. 37249 Oeffentliche Zustellung.

Der Karl Rehling, Arbeiter, zu St. Ludwig i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Klug, klagt gegen seine Ehefrau Mina Wilhelmine, geborene Ringger, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: Kaiserliches Land⸗ gericht wolle die zwischen den Parteien am 11. August 1881 zu Außersihl bei Zürich abgeschlossene Ehe für aufgelöst erklären und der Beklagten die Kosten zur Last legen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landsgerichts zu Mülhausen auf den 6. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mülhausen i. E., den 26. September 1892.

Stahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

37250 Oeffentliche Zustellung.

In der Ehescheidungssache der Frau Auguste Ottolie Wolk, geb. Kraft hier, vertreten durch den Justiz⸗Rath Jacobson, hierselbst, gegen ihren Ehe⸗ mann, den früheren Restaurateur Karl Wilhelm Reinhold Wolk, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird der Beklagte zu dem am 20. De⸗ ,. 1892, , . 10 Uhr, vor die Tivilkammer 22 des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 119, zur Ableistung des der Klägerin durch rechtskräftiges Urtheil vom 31. März d. Is., auferlegten Eides und zur Läute⸗ rung des Urtheils anstehenden mündlichen Verhand— lungs-Termin mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Berlin, den 20. September 1892.

Funke, Gerichtsschreiber des Königliche Landgerichts J., Civilkammer 22.

37231 Deffentliche Zuftellung.

Dr. Schwörer in Lindau, klagen gegen den mit un— bekanntem Aufenthalt abwesenden Dekonomenssohn Josef Weizenegger am Eisenharz, O.-A. Wangen, wegen Ansprüchen aus unehelicher Vaterschaft, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Be⸗ klagten durch für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urtheil zur Bezahlung von ad Z. 1: 76 0 Alimen⸗ tationsbeitrag für die Monate März 1891 bis Sep⸗ tember 1892 einschließlich sammt jeweiligen 50 igen Verzugszinsen; ad 3.2: 25 ½ Tauf⸗ und Kindbett⸗ kosten sammt 5 Zinsen seit 1. April 1891, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wangen auf Donnerstag, den 24. November 1892, Nachmittags 2 Uhr. Zunr Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wangen i. A. (Württemberg), den 24. September 1892.

Krebs, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

373131 Oeffentliche Zustellung.

Der Schmied Johann Georg Zopf zu Birkenau, vertreten durch Rechtsanwalt Purgold in Darmstadt, klagt gegen:

I) die Magdalene, Frau des Georg Kadel IV. zu Birkenau, Barbara, Frau des Birkenau,

Johannes Zopf, Landwirth zu Birkenau, Magdalene Jakob, Tochter der Anna Marie, Frau des Georg Peter Jakob zu Birkenau, Margarethe, geborene Zopf, Wittwe des Adam Schmitt aus Birkenau, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend,

cus Erbrecht, mit dem Antrage auf:

I) die Beklagten unter deren Verurtheilung in die Kosten des Rechtsstreits für schuldig zu erkennen, das Erbrecht des Klägers auf ein Sechstheil des Nachlasses seiner Eltern (seines Vaters und seiner Mutter) anzuerkennen, dessen Theilung nach Maßgabe dieses Erbrechts geschehen und an den Kläger dessen hiernach sich ergebenden Antheil aushändigen zu lassen,

2) die einzelnen Beklagten schuldig zu erkennen, bei dieser Theilung sich folgende Beträge als Vor— empfang anrechnen zu lassen und zwar alle mit Zinsen zu fünf Procent vom 21. Oktober 1888, als dem Sterbetag des Vaters, des Klägers, a

a. Magdalene Kadel . 478,29 6 Barbara Illig 385,71

c. Johannes Zopf. 1028,57

d. Magdalene Jakob. 514,29

e. Margarethe Schmitt

Friedrich Illig zu

405. und ladet die Beklagten zur mündlichen lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 20. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Beklagte unter Nr. 5 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darmstadt, am 26. September 1892.

Dr. Schwarz,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts

37234 Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister und Eigenthümer Hermann Griese zu Wugarten, vertreten durch den Justiz— Rath Deves in Friedeberg N⸗M., klagt gegen

1) den Viehhändler Ernst Prädel, zuletzt in Wugarten, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) die Ehefrau des Eigenthümers Prädel, Bertha, geborene Prädel, zu Trebbin, wegen Anfechtung von unentgeltlichen Zuwendungen seitens der verwittweten Eigenthümer Prädel, ge⸗ borenen Brettschneider, an ihre Kinder, die Be⸗ klagten, im Jahre 1890 von je 1200 M in Höhe einer ihm, Kläger, gegen die Mutter der Beklagten aus dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urtheile des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 3. Oktober 1891 zustehenden, im Wege der Zwangsvollstreckung nicht beigetriebenen Forderung von 600 S nebst 5 oo Zinsen davon seit dem 23. Januar 1891 und 91 (S½ Kosten mit dem Antrage, zu erkennen: die den Beklagten im Jahre 1890 gemachten Zuwendungen sind dem Kläger gegenüber in Höhe von Sechshundert Mark nebst 5o Zinsen seit dem 23. Januar 1891 unwirksam und die Beklagten in solidum verpflichtet, dem Kläger 600 MS nebst 5 9 Zinsen seit 23. Januar 1891 und 91 (S6 festgesetzte Kosten zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. auf den 7. Jannar 18593, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der oͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 27. September 1892.

Herfarth, Secretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

37235 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma J. van Groningen E. Meyer zu Annaberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Taube daselbst, klagt gegen den Dr. med. Siegfried Böhm, früher in Wiefenkbad, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus zwei Wechseln vom 30. Mai 1892 über je 500 S nebst Protesten vom 16. bez. 24. August 1892 und einer Rückrechnung vom 29. August 1892 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 1048 1M 95 * Wechselrembours⸗ betrag nebst gu f davon zu 6 oo seit dem 29. August d. J. und 3 (S 49 3 eigene Provision und Porto, abzüglich eines Betrags von 69 M 36 . welchen sich Klägerin kürzen läßt, und ladet den Beklagten zur d chen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Königliche Kammer für Handelssachen zu Anna⸗ berg auf den 8. November 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Annaberg, am 23. September 1892.

1) Bie Pflegschaft der Theresia Ringold, geb. den 24. März 1891, Pfleger: ge , ., Josef Voe⸗ gele in Hemigkofen, und 2) die Dienstmagd Agathe Ringold in Hemigkofen, vertreten durch Rechtsanwalt!

Schaarschmidt, Gerichtsschreiber der Königl. Kammer für Handelssachen daselbst.

837237] Oeffentliche Zustellung.

Der Josef Meyer, Sohn von Josef, Ackerer in Merzweiler, vertreten durch Gefängnißaufseher Eikellen in Niederbronn, klagt gegen den Wendelin Schmitt, Maurer, früher zu Merzweiler, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus einem Darlehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des ꝛc. Schmitt zur Zahlung von 129,20 M ein hundert neun und zwanzig Mark zwanzig Pfennig nebst 50 Zinsen vom Zustellungstage der Klage ab, und ladet er den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Niederbronn auf Mittwoch, den 23. November 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

6. 8) Blum, Gerichteschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

37196 . Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Postmeister Marie Hörnig. „heb. Neu⸗ mann, zu Ilmenau, vertreten durch Rechtsanwalt Schenk das., klagt gegen den Bergmann Albert Men aus Manebach, zuletzt zu Findlay, Nord⸗ Amerika, aus einem baaren Darlehn mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 148 6 mit 50 Zinsen auf 100 4 seit 16. Sep⸗ tember 1892 zu verurtheilen, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streites vor das Herzogliche Amtsgericht zu Lieben⸗ stein auf den 2. November 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

= Unterschrift), Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. II.

Oeffentliche Zuftellung. Die Wittwe Justine Joost, geborene Schadau, zu Schadwalde, vertreten durch den Justizrath Bank zu Marienburg, klagt gegen den Müller Emil Schroeder, früher zu Gr. Lichtenau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen 300 „, trage auf Verurtheilung des Beklagten, der Klägerin sofort bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Gr. Lichtenau Blatt 51 300 6 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Marienburg auf den 20. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Marienburg, den 23. September 1892. v. Krencki,

mit dem An⸗

L.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

37233 Oeffentliche Zustellung.

Der Cigarrenfabrikant M. Seligmann zu Heidel⸗ berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Sendler zu Halle a. S., klagt gegen den Materialwaarenhändler A. Kutzschbach, fruher in Diemitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 141,60 6 mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 141 4 60 3 nebst 6 Zinsen seit dem 20. August 1892 zu Fahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Arrestverfahrens auf— zuerlegen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Halle a. S., Zimmer Nr. 20, auf den 17. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S.R, den 26. September 1892.

Schmücker, Seeretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

37239 Oeffentliche Zustellung.

Die Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks Freude zu Lünern, vertreten durch ihren Repräsentanten Bureauvorsteher Friedrich Meyer zu Dortmund, Märkische Straße Nr. 25, letzterer wiederum ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Reygers zu Unna, klagt gegen 1) den Rentner August Kühnau, früher zu Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, als Eigenthümer von 68/1 Kuxe, 2) den Bankier G. L. Dommerich, früher zu Braunschweig, jetzt unbekannten Aufenthalts, als Eigenthümer von 34si Kuxe des Eingangs erwähnten Steinkohlen— bergwerks auf Grund des Beschlusses der Gewerken⸗ versammlung vom 17. Juni 1890 mit dem Antrage:

a. den Beklagten zu 1 zur Zahlung von 68 (M6 Zubuße nebst 5H Verzugszinsen seit dem 24. Juni 1891,

3. den Beklagten zu 2 zur Zahlung von 34 4 Zubuße nebst 5 Verzugszinsen seit dem 24. Juni 1891 kostenfällig zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Unna auf den 21. Dezember 1892, Vormittags E11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Unna, den 19. September 1892.

Stoltze, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

37230 Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Vom K. Advokaten, Justizrath und Rechtsanwalt Josephthal dahier wurde mit Schriftsatz vom 15. IId. Mts. namens des Klägers Hermann Schön in Fürth in dessen Sache gegen Christoph Bösenecker, Kaufmann in Fürth, z. 3. unbekannten Aufenthalts, und 4 Genossen wegen Forderung gegen das die Klage kostenfällig abweisende Urtheil des Land gerichtes Fürth vom 4. Juli lfd. J. Berufung zum K. Ober⸗Landesgerichte dahier eingelegt.

Zur 5 Verhandlung dieser Berufung wurde von dem K. Ober-⸗Landesgerichts⸗Rath von Gäßler als stellvertretendem Vorsitzenden des zweiten Civilsenats dahier Sitzung auf Montag, den 5. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale des vorgenannten Senates anberaumt, wozu Berufungsbeklagter Christoph Bösenecker, mit der Aufforderung, einen beim K. Ober⸗Landesgerichte dahier zugelassenen . zu bestellen, hiermit Ifen geladen wird.

Nürnberg, den 27. September 1892.

Gerichtsschreiberei des K. Ober⸗Landesgerichts.

Kellermann, K. Ober⸗Seeretär.